30 mm, bei allen Weltersprengstoffen nur 30 mm sbetragen. In besonderen Fällen kann auch ein anderer Patronen⸗ rchmesser zugelassen werden. ö ö ö ö. . dem Oberbergamt festzusetzende Höchstlade⸗ menge darf die in die „Liste der Berg ausprengstoffe auf⸗ enommene Lademenge nicht übersteigen, soweit nicht besondere erhältnisse vorliegen, die dies rechtfertigen. Die . kann für Schlagwetter und Kohlenstaub einheitlich festgesetz Jö. Geben Sprengstoffe beim Gebrauch zu besonderen An⸗ ständen Anlaß, so können die Oberbergämter eine außergewöhnliche Nachprüfung durch eine Versuchsstrecke vornehmen lassen und bei ungünstigem Ausfalle der Prüfung die erteilte Zulassungs⸗ genehmigung zurückziehen. Unter Mitteilung der Gründe ist dem Minister für Handel und Gewerbe zu berichten, der die Angelegenheit dem Sprengstoffausschuß überweist. h S. Die Bekanntmachung der von den Oberbergämtern zum Gebrauch im Bergwerks betrieb zugelassenen Eprengstoffe erfolgt im „Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger“; in gleicher Weise erfolgt die Bekanntmachung derjenigen Sprengstoffe, deren Zulassung zurückgezogen bezw. deren Zu⸗ lassungsbedingungen geändert worden sind. ᷣ— 9. Die „Anweisung für die nach den Bergpolizeiver⸗ ordnungen der Oberbergämter zu Halle, Clausthal, Dortmund und Bonn vorgeschriebene Zulassung von SEprengsteffen und Zündmitteln im Bergwerksbetrieb“ vom 12. August 1920 tritt hiermit außer Kraft. Berlin, den 26. Februar 1923. . Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering. Muster 1. zerzeichnis der im Oberbergamtsbezirk .. ..... . k , Sprengstoffe. Von den in die Liste der Bergwerkssprengstoffe' aufgenommenen Sprengstoffen sind die nachfolgenden Sprengstoffe unter den guf⸗ geführten Bedingungen zum Gebrauch im Bergwerksbetrieb zugelassen.
Hinweis Hennen, auf die Bezeichnung BVezeich Nummer, des Spreng⸗ 18: nung des Pa⸗ J . w . Firma Berg⸗ — Höchst⸗ Sonstige ö (erte. , n, ö. , , . und ö durch lade · ¶ Bedin⸗ Teng⸗ bezeichnung, ür den 2 . o ,. h) ; . 1 . ; . K Fabrik! die Zu, messer menge gungen ; , lassun genommen stoffes) .. 9g ist — mm 9
Anweisung an die Oberbergämter für die Zulassung von Zünd⸗ mitteln zur Verwendung in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben.
J. Der Antrag auf Verwendung von Zündmitteln (Spreng⸗ kapseln, Zündschnüre, elektrische . und sonstige Fern⸗ ündungen, Zündschnuranzünder) ist durch den Zuͤndmittel— e t ed, bei dem zuständigen Oberbergamt zu stellen.
2. Der Antrag hat zu enthalten:
a) die Bezeichnung des Zündmittels,
b) den . und . der Firma,
9 rt der Herstellung,
3 . Dr e ib, der Weschaffenheit und Wirkungsweise des Züändmittels ö.
) dine Besch einigung der Versuchestrecke über die nach Ziff. 3 vorgenommene Prüfung, . .
I) eine Angabe, ob die Zulassung für den gesamten Bergbau des ganzen Oberbergamtbezirks oder nur für einzelne Bergbau— zweige oder nur für einzelne Grubenbetriebe oder nur für einzelne Betriebspunkte beantragt wird.
Bei Aenderungen bedarf der Antrag einer Ergänzung und erneuten Genehmigung.
3. Die von der Versuchsstrecke vorzunehmende Prüfung ist bei allen Zündmitteln, gleichgültig, ob sie in Gruben mit ent— zündlichen Gasen oder entzündlichem Kohlenstaub ; wendung finden sollen oder nicht, vorzunehmen. Sie hat sich zu erstrecken .
bei den Sprengkapseln:
Lagerbeständigkeit, bei den Zündschnüren: auf Brenndauer, Schlagwettersicherheit, bei den elektrischen Zündern: samkeit, ö . 3. bei den Zündschnuranzündern: auf Zündfähigkeit und Schlag— wettersicherheit.
4. Nach formgerechtem Eingang des Antrags soll das Oberbergamt zunächst die Aeußerung einer Versuchsstrecke über die Verwendbarkeit des Zündmittels herbeiführen.
5. Das Oberbergamt kann die Entscheidung von einer
raktischen Erprobung im Grubenbetrieb abhängig machen. In 6 Falle hat es dem Antragsteller aufzugehen, ihm eine
eeignete Grube, auf der die Erprobung stattfinden soll, nam—⸗ . zu machen. .
„Die Durchführung der Erprobung hat unter Aufsicht des uständigen Bergrevierbeamten im Einvernehmen mit der Ver— r. zu erfolgen. k
6. Nach Eingang der Aeußerung der Versuchsstrecke bezw. nach Abschluß der praktischen Erprobung entscheidet das Ober⸗ bergamt über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags und erteilt hierüber dem Antragsteller einen Bescheid. Der Bescheid muß enthallen:
a) die Bezeichnung des Zündmittels, b) den Namen und Sitz der herstellenden Firma, e) die Bezeichnung der Fabrik, in der das Zündmittel her⸗ gestellt wird, d) die Beschaffenheit des Zündmittels, e) eine Angabe, ob die Zulassung für den gesamten Bergbau des Oberbergamtsbezirks oder nur für bestimmte Bergbauzweige oder nur für bestimmte Gruben oder nur für bestimmte Betriebspunkte gilt. 7. Kommt das Oberhergamt zu einem ablehnenden Be⸗ scheid, so ist dem Antragsteller Gelegenheit zur Aeußerung zu eben. Wenn nötig, kann das Oberbergamt nach Eingang der eußerung seine Cmischeidung bis nach Vornahme einer noch⸗ maligen Prüfung zurückstellen. Erscheint eine solche nicht nötig oder ergibt sie leine neuen Gesichtspunkte, so ist der Antrag unter Angabe der Gründe abzulehnen.
3. Gibt ein Zündmittel beim Gebrauch zu besonderen Anständen Veranlaffung, so kann das Oberbergamt die Er— teilung der Zulassungsgenehmigung jederzeit zurückziehen.
9. Hält das Oberbergamt eine außerordentliche Nachprüfung ber zugelassenen Zündmittel für erforderlich, so gelten hierfür bie Bestimmungen der Ziffer 3.
auf Initiierungsvermögen und Zündfähigkeit und
auf Zündfähigkeit und Wirk⸗
Ver⸗
Die „Anveisung für die nach den Bergpolizeiverord⸗ . . , zu Halle, Clausthal. Dortmund und Bonn vorgeschriebene Zulassung von Sprengstoffen und Zünd—⸗ mittel im Bergbaubetrleb vom 12. August 1920 tritt hiermit außer Kraft. :
Berlin, den 26. Februar 1923. Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
Anweisung
die Oberbergämter für die Zulassung der
ie aghedt mit . 9 ö
der Aufsi er Bergbe e . stehenden Betrieben.
1. Der Antrag auf Verwendung von flüssiger Luft sflüssigem Sauerstoff] als Sprengmittel in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben ist durch den Berg⸗ werksbesitzer bei dem zuständigen Oberbergamt zu stellen.
2. Der Antrag hat zu enthalten:
a) den . 9 ohnort des Antrag stellers,
p) die Bezeichnung der Grube und des Betriebspunktes, an dem die Verwendung erfolgen soll. .
e) die Angabe des Ortes, an dem die Erzeugung der lüssigen Luft (flüssigen Sauerstoffs) erfolgt und die Art der Er— zeugung.
4) 6 ö und Wohnort des Herstellers der verwendeten Sprengluftpatronen, . (
6) . der ö. die Patronen verwendeten Mischung in
nzen Hundertteilen,
9 ö . über die Zündungsart, bei Flüssigluftzündern über die Beschaffenheit der Zünder und den Hersteller,
g) die Angabe des Patronendurchmessers, ö
R die rechnungsmäßige (theoretische) Umsetzungsgleichung und die sich hieraus ergebende Zusammensetzung der Schwaden,
) für solche Flüssigluftpatronen, die in Gruben mit entzünd⸗ lichen Gasen oder mit entzündlichem Kohlenstaub verwendet werden, eine Kö . Versuchsstrecke über die nach Ziff. Z vorgenommene Prüfung, .
) 1 n e, über die Art der Tauch⸗ und Transportgefäße sowie über Art und Ort ihrer Aufbewahrung.
Bei Aenderungen in den zur Verwendung gelangenden Patronen oder Aenderungen der Zündungsart bedarf der Anttag einer Ergänzung und erneuten Genehmigung. ;
3. Die von der . vorzunehmende Prüfung hat sich auf die Aufsaugefähigkeit, den Verdunstungsgrad, die Detonationsfähigkeit, die Detonationsübertragung, die Brisanz und die Sicherheit gegen entzündliche Gase und entzündlichen Kohlenstaub zu erstrecken. ;
4. Nach formgerechtem Eingang des Antrages soll das
Oberbergamt zunächst die Aeußerung einer Versuchsstrecke über die Verwendbarkeit des Schießmittels und die zuzulassende Höchstladung herbeiführen. ö . ö. h 6 , nn kann außerdem seine Enischeidung über den Antrag von dem Ausfall einer a . Erprobung abhängig machen. Die Durchführung der praktischen Erprobung findet unter Aufsicht des zuständigen Bergrevierbeamten im Einvernehmen mit der Versuchsstrecke statt.
6. Nach Eingang der ,, der Versuchsstrecke bezw. nach Abschluß der praktischen Erprobung entscheidet das Ober⸗ bergamt über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags und erteilt hierüber dem Antragsteller einen Bescheid. Der Bescheid über die Genehmigung muß enthalten:
a) die Bezeichnung des Sprengverfahrens, Sprengluftpatronen und Zündungsart,
b) die chemische und physitalische Beschaffenheit der Patronen⸗ mischung,
e) den Namen und Wohnsitz des Herstellers der Sprengluft⸗ patronen und Sprengluftzünder, ⸗ .
d) Die Bezeichnung der Grube und der Betriebspunkte, für welche die Zulassung gilt,
e) den Patronendurchmesser, — .
) bei Verwendung in Schlagwetter⸗ oder Kohlenstaubgruben die Lademenge.
7. Kommt das Oberbergamt zu einem ablehnenden Be⸗ scheid, so ist dem Antragsteller Gelegenheit zur Aeußerung“ zu geben. Wenn nötig, kann das Oberbergamt nach Eingang der Aeußerung seine Entscheidung bis nach Vornahme einer nochmaligen Prüfung zurückstellen. Erscheint eine solche nicht nötig oder ergibt sie keine neuen Gesichtspunkte, so ist der Antrag unter Angabe der Gründe abzulehnen. ö
8. Gibt ein Flüssigluftsprengstoff beim Gebrauch zu be⸗ r , Anständen Veranlassung, so kann das Oberbergamt
ie erteilte Zulafsungsgenehmigung jederzeit zurückziehen.
9. Hält das Oberbergamt eine außerordentliche Nachprüfung des genehmigten Schießverfahrens oder der verwendeten Pa— tronen für erforderlich, so gelten hierfür die Bestimmungen der Ziffer 3. . .
10. Die „Anweisung für die nach den Bergpolizeiverord⸗ nungen der Oberbergämter zu Halle, Clausthal, Dortmund und Bonn vorgeschriebene Zulassung von Sprengstoffen und Zündmittel im Bergwerksbetrieb“ vom 12. August 1920 tritt hiermit außer Kraft.
Berlin, den 26. Februar 1923.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
der verwendeten
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Durch den Herrn Reichsminister des Innern wird eine neue Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1933 unter der Be⸗
zeichnung: „Deutsche Arzneitaze 1923, dritte abgeänderte Ausgabe. Amtliche Ausgabe“
herausgegeben. Ich bestimme hiermit, daß diese neue Ausgabe mit Wirkung vom 1. März 1933 ab für das preußische Staats gebiet in Kraft tritt. Sie erscheint im Veriage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8SW. 68, Zimmer⸗ ö 94, und kann von dort zum Preise von 1860 M hezogen werden.
Berlin, den 27. Februar 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.
Generallotteriedirektion. Bekanntmachung.
Die Neulose zur 3. Klasse der 21. Preußisch⸗ Süddeutschen E47. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 88 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der Vorklasselose bis zum Donnerstag, den 8. März d. J., Abends 6 Uhr, bei Vermeidung des Anspruchsverlustes zu
.
entnehmen.
Die Ziehung der 3. Klasse beginnt Donnergtag, den 15. * 5 d. ,,,, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße 56.
Berlin W. 56, den 26. Februar 1923.
Preußische Generallotteriedirektion. . Pons.
Bekanntmachung. J 5dlerin Emmi Petersen, geb. Scheel, art, r ne fe, Nr. 72 K, ist auf Grund der ,, . zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 253. Sep- lember i8l5 / 7. November 1818 der Trödelban del, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit vnter-⸗ sagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
Bekanntmachung.
em Trödler Adolf Jesselin Altona, Lagerstr. 18. ist 96 Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlassiger. Her- sonen vom Handel vom 25. September 1916/27. November 1919 der Trödelhandel, insbelondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.
Altona, den 13. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l. Bekanntmachung. w Der Händlerin Martha Witt, geb. Kaleti ch in Art 'n I ef, Straße 233 part, ist auf Grund der Ver= ordnung zur Fernhaltung unzuvper lälsiger Personen vom Handel vom 25. 9. 15 / 27. 11. 19 der Trödelhgndel, insbesondere ieder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Altona, den 13. Februar 1923. Das Polizeiamt. Dr. Lam po'Il.
Bekanntmachung. ö. . Dem Händler Karl Marienfeld, Altona, König⸗ straße 15, . Grund der Verordnung zur Fernhaltung. unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1915 der Trödelhandel, insbesondere jeder Han del mi t Metallen, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
Bekanntmachung. . Händler Josef Seel in Altona, Lindenstraße 2, ist 9. 1. . . zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1515/27. November 1519 jeder Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
,, . J
Der Trö rin Helene Ohland, geb. von Holdt. in ie, , n,, 14, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 5lb / 27. November 1919 der Trödel handel, insbesondere leder Handel mit Metallden, wegen Unzuverläfsigkeit untersagt worden. .
Altona, den 13. Februar 1923. Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
. k Dem Trödler Ferdinand Gundelgck in Altona, Mol er g . Geschẽft Gustapstraße 119) ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. November 1915 der Trödelhandel«, insbesondere jeder Handel mit Metallglen, wegen Unzuverlässig⸗ keit untersagt worden. Altona, den 13. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lam p'l.
Bekanntmachung. .
Dem Kaufmann Paul Dienemann in Altona, Gustavstraße 45, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen bom Handel vom 23. September 1915/27. No⸗ vember 1915 jeder Handel mit Metallen wegen Unzuverlässig⸗ leit unt ersagt worden.
Altona, den 21. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
—
Bekanntmachung. .
em Kaufmann Bernhard Dienemann in ona, uff e ist ö der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 27. November IoIg jeder Handel mit Metallen wegen Unzuperlässigkeit un tersagt worden.
Altona, den 21. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lam p'l.
Bekanntmachung.
Dem Trödler Heinrich Win demuth in Altong, Kleine Bergstraße 24 ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltun unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, 2. . 1919 der Trödelhandel, insbesondere jeden Handel mit Metallen, wegen Unzuvperlässigkeit untersagt worden.
Altona, den 21. Februar 19823.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
Bekanntmachung. Dem Trödler Henry Schneider in Altona, Gr. Gärtnerstraße 148 K ist auf Grund der Verordnung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915327. November 1918 der Trödel bandel, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 21. Februar 1923. Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
.
Bekanntmachung.
Dem Händler Reinheld Goebel in Altong, Eulen straße 27 (Geschäftslokal: Lobuschstraße 45 K), ist auf Grund 1 Verordnung zur Fernhaltung r,, Personen vom Han vom 23. September 1915/27. November 1919 der Trödel hand 5
insbesondere jeder Handel mit Metallen, untersagt.
worden. Altona, den 22. Februar 1923. Das Polizelamt. Dr. Lamp'l.
. Das Polizeiamt.
Bekanntmachung. ; Der Trödlerin Anna. Goebel, geb. Rondt, in Alton a, Eulenstraße 27 p. (Geschäft: Lobuschstraße 45 K) ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom 66 vom 25. September 1915/ñ27. November 1915 der Trödel ande l, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Altona, den 22. Februar 1923. Dr. Lam p'l.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Persouen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663) in der Fassung der Verordnung vom 27. November 1919 (NGGBl. S. 1909) habe ich den Eheleuten Hinrich Heinsohn un? Magdalene geb. Treuel, Kleine Freiheit 16 hierselbst, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Milch und Meiereiprodukten wegen Unzuperlässigkeit in bezug . diesen Handelsbetrieb untersagt. Altona, den 23. Februar 1923.
Das Polizeiamt. Dr. Lamp'l.
— —
Geha nn tm a chung
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663) habe ich dem Uhrmacher Ernst Tscherning in Berlin? Neukölln, Ringhahnstraße 13, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesendere mit Metall und Edelmetalten (Gold, Silber und Platin), wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un ker säg t. (F. 14. W. 23. Berlin, den 10. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (GiGBl. S. 665) habe ich dem Kohlenhändler Karl Wicke und de sfen Ehefrgu Auguste, geb. Schmidt, in Berlin, Mitten walder Straße 45, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Brennmaterialien aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt. Berlin, den 13. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung WM. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1515 (RGB. S. 663) habe ich dem Pri duktenhändler Paul Ost erm ann in Berlin Neukölln, Treptower Straße 99, durch Verfügung bom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 15. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.
— —
R elgun nt m a un g.
Den Ehßeleuten Smers in Woltersdorf habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (oiGG̃. S. 605), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, zen Handel mit gumpen, altem Gisen, Knochen, Papier, unedlen Metallen und Fellen untersagt.
Berlin, den 26. Februar 1923.
Der Landrat des Kreises Niederbarnim.
— ——
Bekanntmachung. Auf Grund der, Verordnung vom 253. September 1916 zur Fern—
haltung unzuverlässiger Personen vom Handei (RGB. S. 663) i Mannig in Brieg,
haben wir dem Roßschlächter Wil Dorotheenstraße 2, den Ha ndel mit Roßfleisch, Wurst sowie den Ankauf von Schlaschtpferd'en wegen Ünzuper—⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unte rsagt.
Brieg, den 24. Februar 1923.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Neumann.
8
Dr. Sto ck.
Bekanntmachung.
Dem Eduard Gößz, Inhaber der Brotfabrik West⸗ hafen geboren am 22. Februar 1854 in Zentern, Geschäftsbetrieb Brotfabrik. Lage Lahnstraße 22, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuperlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Backwaren, sowie ke mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem
erartigen Handel untersagt. .
Frankfurt a. M., den 17. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Dem Inhaber der Brotfabrik Westhafen Martin Götz, geboren am 8. September 1875 in Jentern, Geschäftz betrieb Brotfabrik, Lage Lahnstraße 22, wird hiermit wegen erwiesener Unzu⸗ berlässigkeit der Handelmit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Backwaren, sowie jegliche mittel⸗ bare oder unmittelbare Beteiligung an einein derarligen Handel untersagt.
Frankfurt a. M., den 17. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Dem Bäcker Phis(ipy Kellner, geboren am 18. Inn 1889. in, Großenbuch, Geschäftsbetrieb Bäckerei, Lage Gronauer Straße 27, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuve clässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Backwaren, sowie jegliche mittelbare oder un' mittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel un terfa gt.
Frankfurt a. M., den 17. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 25. September 1915 (RGB S. 665 aben wir der Altwarenhändlerin Luise Beg, geb.
Lauer, Görlitz, Langenstraße 42. den Trödel bande!
(Handel mit gebrauchten Wöbeln, Uhren. Musikinftrumenten, Ge—
weihen, Gold- und Silbersachen, alten Waffen) u n terfagt. Die
Kosten für diese Veröffentlichung fallen der Betroffenen zur Last. Görlitz, den 22. Februar 1923.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Vie beg.
Bekanntmachung.
Der Geschäftsinhaberin Helene ö geb. Arn eld, in Königsberg, Hintertragheim Nr. 67, geboren
auf (rund des 81 der Bundesrats verordnung zur Fernhaltung unzu— verlässiger Persönen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl.
Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln,
untersagt worden. Königsberg, Pr., den 21. Februar 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.
— —
Bekanntmachung.
1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel (RGBl. Seite 6053), haben wir der in Prenzlau, Neubranden— burger Straße 84, wohnhaften Händlerin Klara Rauten“
altem Eisen und unedlem Metallbruch untersagt. Prenzlau, den 24. Februar 1923. Die Polizeiverwaltung Dr. Schreiber.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs- gesetzblatt Seite 603), hahen wir den in Prenzlau, Vincentstraße 264, wohnhaften Händler JIgakob Naber und dessen Frau Frieda Naber, geb. Regier, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Edelmetallen untersagt. Prenzlau, den 24. Februar 1923. ; Die Polizeiverwaltung.
—
Dr. Schreiber.
Belannt machung.
Dem Produktenhändler August Busse sowie dessen Ehefrau Maria geb. Gausmann, in Efchen dorf, Südstraße 10 wohnhaft, ist auf Grund der Bundesratsver— ordnung vom 23. September 1915 (RGB. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lumpen, alten Metallgeè rät aller Art. Metalrt bruch und dergleichen, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittel⸗ barer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe wegen Unzuperlässigkeit un tersa fz worden. Die durch das Verfahren verursachten Auslagen, insbesondere die Gebühren für die nach 5 1 Absatz 1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen sind von den Eheleuten Buffe zu erstattten.
Rheine, den 21. Februar 1923.
Die w J Der Amtmann. Dr. Schulte Westhoff.
1 Nichtamtliches.
Deutscher Reichstag. B07. Sitzung vom AN. Februar 1923. Nachtrag.
Die Rede des Reichswehrministers Dr. Geßler zum Etat des Reichswehrministeriums, die gestern wegen verspäteten , des Stenogramms nicht veröffentlicht werden konnte, autet:
Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Gedanken- gänge anknüpfen, denen eben der Herr Abgeordnete Künstler Aus—= druck verliehen hat, wenn er von der Bevölkerung des Ruhrgebiets in ihrem Abwehrkampf gesprochen hat. Ich glaube, diese Be⸗ völkerung hat ein Recht darauf, daß wir nicht in ihrem Rücken einen törichten Streit aufführen, einen deutschen Streit — so nennen die Franzosen nämlich einen törichten Streit — und daß ihr nicht durch Schwätzer und Skribenten aller Art in den Rücken gefallen wird. (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte.) Meine Herren, ich glaube, in diesem Gesichtspunkt hätten wir einig sein müssen. Gerade in dem Schriftstück, das Herr Künstler hier vorgelesen hat, sehe ich das Machwerk eines solchen elenden Skribenten. Ich glaube, daß alle die Leute, die heute weit vom Schuß sitzen und nicht alle die Entbehrungen und seelischen Qualen durchzumachen haben, die Pflicht haben, sich jedes Wort doppelt und dreifach zu überlegen (sehr wahrh, ehe sie sich an die deutsche Oeffentlichkeit wenden. .
Aber es wird in allen Lagern gesündigt, meine Damen und Herren! Herr Künstler hat, glaube ich, mit Recht darauf auf— merksam gemacht, daß nun alle möglichen Kriegspläne gegen Frank— reich von allen möglichen Unverantwortlichen ausgeheckt werden, und es wäre ein interessanter Beitrag zur Zeitgeschichte, wenn ich Ihnen das Material im einzelnen vortragen würde. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Lieber nicht!) — Haben Sie keine Angst, Herr Abgeordneter Scheidemann, ich weiß die Würde des hohen Hauses zu schätzen. (Heiterkeit) Aber was mir hier doch — — (Buruf von den Kommunisten) — Zu Ihnen komme ich noch, Herr Abgeordneter Höllein, nämlich deshalb, weil gevade verant⸗ wortliche Leute aus Ihren Kreisen diese Kriegshetze auch betveiben. (Zurufe von den Kommuniften.) — Das will ich Ihnen auch klar⸗ machen, weil ich nicht nur darin eine Gefahr sehe, wenn von rechts töricht geredet wird, sondern auch, wenn von Arbelterführern dem Proletariat törichtes Zeug vorgeredet wird. (Seh richtig! in der Mitte und rechts) Zum Beispiel hat der Vorsitzende eines Be⸗ triebs rats auf einer Vertrauensmännewersammlung in Feuerbach am 12. Januar gesagt, daß der Kommunistischen Partei von seiten Rußlands in weitgehendem Maße Hilfe zugesagt worden sei. (Lachen.) Komme es zur Aktion — — (Zurufe links) — Ja, meine Damen und Herren, diese Gedankengänge spuken ganz merk— würdig in den verschiedensten Köpfen. (Abg. Ledebour: Bei Hergt auchl) — Gewiß, Herr Ledebour, ich hatte vor, Ihnen nachher noch einige besondere Freundlichkeiten zu sagen. (Heiterkeit. — Abg. Ledebour: Ich bin zur Revanche bereit) — Weiß ich, Herr Kollege, und ich weiß, daß mit Ihnen auch immer sehr angenehm zu diskutieren ist (Heiterkeih, weil Sie durch langjährige parla= mentarische Erfahrung einen gewissen Scharm in Ihren Reden haben. Das hätte ich auch zum Ausdruck gebracht. Es ist mir ganz ernst mit diefen Komplimenten. — Aber ich will auf die Aeußerung in jener Vertraue nsmännerwersammlung zurückkommen, wo der Vorsitzende des Betriebsrats fagte: Komme es zur Aktion, so würde Rußland sofort Polen mit seinen Roten Armeen über- rennen, um den deutschen und französischen Genossen zu Hilfe zu kommen; das werde aus dem Grunde verhältnismäßig nicht schwer sein weil die kommunistische Partei Polens in der letzten Zeit außerordentlich erstarkt sei und mit Schmerzen auf den Augenblick
17. Mär 1882 ebendort, ist durch Verfügung vom heutigen Tage
S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an diesem Handel
Auf Grund der Bundesratäverordnung vom 23. September
berg durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit
republik zu errichten. (Lachen So habe ich eine ganze Anzahl von Aeußerungen von verantwortlichen Führern. (Zuruse: Un⸗ verantwortlichen Hierbei muß ich allerdings sagen, der Herr Abgeordnete Ledebour ist insofern im Unrecht, als er annimmt. daß dann Hakenkreuz und Sowjetstern gemeinsam gegen Frank⸗ veich kämpfen wollen. Nein, die Herren find konsequenter, sie nehmen an, daß sie unterwegs auch noch geschwind den deutschen Kapitalismus im Vorbeigehen totschlagen können. — Sie schütteln mit Recht den Kopf; die ganze Theorie halte ich für falsch, vor allem halte ich es für völlig falsch, daß etwa von Rußland heute dem deutschen Proletariat irgendwelche nennenswerte Hilfe kommen könnte (sehr richtig! rechts); denn ich glaube nicht, daß die ökono— mischen Verhältnisse Rußlands heute derartig sind, daß von dorf aus irgendeine größere Hilfe kommt. Es kommt ja nicht nur darauf an, daß man Kanonen und Heere hat, sondern noch auf ganz andere Dinge, vor allem auch darauf, daß man etwas zu essen hat, und wir wissen, wie schwierig die Verhältnisse gerade auf diesem Gebiete in Rußland sind. (Zuruf von den Sozialdemo⸗ kraten: Hoffentlich sind das nicht Ihre ganzen Bedenken!) — Herr Abgeordneter Crispien, ich habe auch noch andere Bedenken. Abg. Crispien: Hoffentlich Da ich aber hier verantwortlich zu reden habe, beschränke ich mich auf das, was ich verantworklich sagen kann (sehr gut! bei den Deutschen Demokraten und im Zentrum),
und überlasse das andere anderen, die erufsmäßig oder die un—⸗
verantwortlich über diese Dinge zu reden haben. (Heitere Zu⸗ stimmung.) Jedenfalls möchte ich feststellen, daß ich diese Agitation, die jetzt in Deutschland und vor allem in Arbeiterkreisen mit der
russischen Hilfe getrieben wird, für ebenso bedenklich und gefährlich halte wie jede audere Agitation, die heute in dieser Höchstspannung
sich an den militärischen Appell richtet. Ich habe mich für ver⸗ pflichtet erachtet, diesen Gedankengängen hier Ausdruck zu ver— leihen.
Im übrigen ist es nicht meine Sache, zu Fragen der aus— wärtigen Politik Stellung zu nehmen. Da bitte ich Herrn Abge⸗ ordneten Ledebour das, was ich neulich bezüglich der Politik des Herrn Reichskanzlers gesagt habe, noch einmal durchzulesen. Ich glaube, ich habe wirklich keine andere Erklärung abgeben können; denn ich muß, wenn ich zu politischen Fragen Stellung nehme, selbswerständlich streng im verfassungsmäßigen Rahmen bleiben. Sonst würde Herr Ledebour sagen: Herr Geßler treibt Sonder⸗ politik, und die Politik macht er nicht selbst, sondern sie wird ihm von seinen militärischen Ratgebern eingegeben. (Abg. Ledebour: Es richtet sich dagegen, daß der Herr Reichskanzler hier nicht auf⸗ tritt und selber diese Politik vertritt — Das hat er ja getan. (Abg. Ledebour: Nein!) Ich stelle fest, daß der Herr Reichskanzler das getan hat. Sie sagten aber, Sie könnten diesen Standpunkt nicht billigen. Der Herr Reichskanzler hat hier festgestellt, was für eine Politik er treibt. Ich weiß, daß er an dieser Politik unter allen Umständen festzuhalten entschlossen ist. Ich bin der Ueberzeugung. daß ein verantwortlicher Staatsmann, wenn er eine von dem Hause mit erdrückender Mehrheit gebilligte Politik wegen Aenderung der Verhältnisse ändern möchte, dies auf verfassungs⸗ mäßigem Wege erklärt. Eine andere Regelung der Dinge kann ich mir nicht denken. Im übrigen, Herr Abgeordneter Ledebour, beuge ich mich vor Ihrer längeren parlamentarischen Erfahrung. Zu streiten hat ja auch wenig Sinn.
Herr Abgeordneter Künstler hat dann meine letzten Aus⸗ führungen für unbefriedigend angesehen. Gewiß, ich hätte mehn sagen können. Ich bin aber der Auffassung, daß in diesen kritischen Zeiten ein verantwortlicher Minister möglichst wenig sagen soll. (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte) Und zwar des⸗ halb, weil leider Gottes das, was hier gesprochen wird, vielfach nicht wahrheitsgemäß, sondern mit den gröbsten Entstellungen ins Ausland kommt. (Sehr richtig!! Ich erinnere mich eines Wortes von Lloyd George, der sagt, seine größten Feinde seien seine ge⸗ haltenen Reden gewesen, während ihm aus den ungehaltenen nie— mals irgendwelche Schwierigkeiten erwachsen seien. Heiterkeit.) Ich glaube, man kann hierin von diesem Staatsmann lernen.
Aber ich habe im übrigen gar keinen Anlaß, den an mich gestellten Fragen irgendwie auszuweichen. Ich habe zunächst nicht erklärt, daß keinerlei Beziehungen zwischen der Reichswehr und den Selbstschutztsormatio nen beständen. Ich habe das Gegenteil erklärt. Ja, ich habe erklärt, daß ich die politische Lage in Deutsch⸗ land für außerordentlich ernst ansehe, daß ich nach dieser Richtung hin mit dem Abgeordneten Schöpflin durchaus einig sei, und daß deshalb die verantwortlichen Staatsmänner alle Veranlassung hätten, die Augen aufzumachen, damit sie nicht eines schönen Tages vor den peinlichsten Ueberraschungen stünden. (Zuruf bei den Soz,ial⸗ demokraten: Das gilt besonders für den Herrn Reichswehrminister!) — Sehr richtig! Aus dem Grunde, weil ich geglaubt habe, die Augen aufmachen zu müssen, habe ich mich seit Monaten mit dem Kollegen Severing zusammengetan und habe mich mit ihm dahin verständigt, daß wir diesen Bestrebungen in engster, gemeinsamer Arbeit engegentreten wollen. (Hört, hört! bei den Deutschen Demo⸗ kraten Denn wie liegen die Dinge? Ich selbst bin ja nur auf das angewtesen, was ich auf dem Dienstwege von meinen Leuten erfahre. (gurufe links) Natürlich, ich habe keinen anderen Weg. Das ist doch die Regelung, die Sie selbst wünschen. Ich habe keine Gerichtsbarkeit mehr. Sie haben verlangt, daß ich alle Nach⸗ vichtenstellen, alles abbaue. Das habe ich getan. (Zuruf von den Kommunisten: Gucken Sie die Nachrichte nabteilungen an) — Ja, das ist etwas anderes, das sind die Brieftauben, Herr Höllein. Eache n auf der äußersten Linken) Ich lade Sie einmal ein, diese Brief⸗ taubenstellen mitanzusehen. Dann kriegen Sie ein ganz anderes Bild davon. Da werden keine Putsche vorbereitet. Erneute Zu⸗ rufe von der äußersten Linken) Ich habe mich zu diesem Zweck mit Herrn Severing zusammengetan und habe dafür Sorge ge⸗ tragen — das ist der Zweck dieser Abmachung —, daß wir in engster Verbindung bleiben, und daß alle die beunruhigenden Nach⸗ richten sofort untersucht werden, und zwar möglichst unter Aus⸗ schaltung des Instanzenzuges, und daß vaschestens durchgegriffen werden kann, weil ich die gegenwärtige Lage in der Tat für höchsit gefährlich an ehe bei dem allgemeinen Fieberzustand, in den Deutsch⸗ land geraten ist. Aber ich muß mich doch sehr wundern, meine Damen und Herren, wenn gerade die Herren auf der Linken mum glauben, derartige Bewegungen ausschließlich mit dem Pol izeistock bekämpfen zu können. (Sehr richtig! rechts) Sie selbst haben das früher doch, glaube ich, immer auf das entschiedenste bestritten. Sie haben selbst während des Sozialistengesetzes Ihre Erfahrungen gemacht, wie ohnmächtig die Polizei geistigen Bewegungen gegen über ist; und darauf kommt es an, daß wir diese Bewegungen
warte, die jetzige Regierung zum Teufel zu jagen und die Räte⸗
verfolgen. (Suruf links: Das sind leine geistigen Bewegungen