1923 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Betrieb

en des deutschen Zollgebiets im Monal Januar 1923 und

in der Zeit vom 1. September 1922 bis 31. Januar 1

geitabschnitt, auf welchen bie Betriebsergebnisse sich beziehen

der Zuckerfabrik

t

LEs sind verarbeitet worden.

IL. Es sind gewonnen worden:

Roh⸗ zucker

Zucke rabläãufe

Ver⸗ brauchs⸗ zucker

(als Einwurf usw.)

ganzen

im

Hiervon wurden entzucert mittels

der Aus⸗ schei⸗ dung verfahren

der Stron⸗ tian⸗

Rohzucker aller Art

Verbrauchs zucker

Kristallzucker

granulierter Zucker

Stangen und Würfel zucker

Platten⸗

Stücken und

Krümelzucker ʒuckersirups

nade einschl. des Invert⸗

gemahlene Raffi · fluüssige Raffinade

Speisesiruy

andere Ablãufe

4 rein

m Januar 1923 ... n den Vormonaten. (18

usammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 Dagegen v. 1. Sept. 1921

bis 31. Januar 1922

Im Januar 19933. In den Vormonaten .

Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 Dagegen v. I. Sept. 1921

bis 31. Januar 1922

Im JFannar 19h In den Vormonaten. 34.

Dagegen v. J. Sept. I bis 31. Januar 1

m 88 Gos oss

93 517 209

5 216774

5 bos 324

93 h17 209

75 216774

5566 511 534 162

1090673

1” 447 423

1135791 2 348 198

3 483 989

3 551796

1692302 2 882 360

4574 662

4999219

794 1001

1795

14 400 2

2227 10 874

13 101 16932

3021

11875

14 896

31 34

2

16766

16756

9 683

16 756

167656

9 683

1 ReidenzudegznbrYrikgen.

613 04 9 882 641

10 495 655

458 916 2082767

2 541 683

800 806

10 205 611

gucerrafftnerien

47 462 176 403

——

223 865

2113558

17 462 193 199

240 621

221 241

47 462 176 403

223 865 211 558

47 462 176 403

223 865

9 9 nner fa h

480

480

3 ooo

613 014 9 883 121

10 496 135

211558

und M

327711 733 773

1061 484

985 862

w

86 627 23 816 540

3 603 167

10 208 611

2786 668

52 775 141 516

194291

249 397

212431 372 834 hh 265 646 241

ü ber

265 296 h14 350

778 556

895 638

. n ae

11562 16264

16563 28 212

44775

59 444

16 363 28 212

44 775 60229

59 444

12162 20 241 32 403 40 167

27 826

55 807 Hanpt g nnd 2

23 724 112358

36 505

95 974

37251 54 479

91730 88 138

75 107 165 370

240 477 257 731

219 849

332 207

rung san st

345 869

34942 115 311

871 860 3 405 186

12126 94019

407 483 1015430

127974 422 298

9245 1821

147 795 bb4 753

712 548 149 353 4 275 046106175

526 686

2766 1422913

5 298

bh0 272

457 682

3 388 127 1730156

219953 11 o0?

a1 ten,

116018 214 269

9273 8077

3099 8 hh 7

6 431 26 906

991 852 2043916

91 456 162 968

3369 6681

213 387 471 530

684 917 17 350 3 035 768 11 756 254 424

9 660

330 287 33 337

335 8511 759 o93 267451 3 169 8os 19258 295 856

13315 123 388

61431 26 906

1863712 152295 5 447 102 102706

498 939 1178398

263 813 779 022

341 361 S893 828

1 042 8351 235 189 166 703 33 337 7 310 814 117931 1 677 337

S62 5371 216775 229 613 26 745 6 557 932 60 2652 oꝛ6 ora

II. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. September 1922 bis 31. Januar 1923 in Rohzucker berechnet: 14 028 018 dz, dagegen vom 1. September 1921 bis 31. Januar 1922:

12 461 160 642.

Bei dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet. Berlin, den 1. März 1923.

w

( Berichtigt.

Statistisches Reichsamt.

Delbrück.

Inlands verkehr mit Zucker im Januar 1923.

Der ausländische betreffs der Zuckersteuer gemäß Artikel IJ des Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 8. April 1922 (RGBl. 1 S. 388) und § 17 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes von demselben Tage (RGBl. 1 S. 449) behandelte Zucker Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.

ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen.

Zeitraum

Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr gesetzt worden

, ,

steuerfrei

andere kristallisierte sowie flůssige

Zucker (Verbraucht⸗

zucker)

zuckerhaltige Waren

Gesamt⸗ gewicht

—r—

Zuckerablãufe, und andere

Gewicht 3 des darin ent⸗ haltenen Zuckers

lösungen sowie Mischungen

Erzeugnisse

ibensäfte

ucker⸗

dieser

Stãärke⸗ zucker

fester Zucker (ohne das Gewicht des Ver⸗ gãllungs⸗ mittels)

a) un⸗

vergällt

Zuckerablãufe

b) vergãällt (ohne das Gewicht des Vergãllung⸗ mittels)

d z rein

Gm FJannar 199.

Vom 1. September 1922 bis

31. Januar 1923

Ii Januar 1927...

Vom 1. September 1921 bis

31. Januar 1922

. *

590 35 997

167 963 5 404

Berlin, den 1. März 192353.

4129 33 298

804

1291419 1388

b h90 507 264 243

1199173 1656

b h14 409 39 435

69 4

56 841 10

227 444 560

12 966

45 765 32

11 482

7 749

1.

Statistisches Reichsamt.

166 116

642 4694 147 ra!

899

773

400 575 9 440

14465764 77 081 408 204 1

1322759

119

Delbrück.

3 532

30 302

8 806

32 461

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im Rannar 1923.

Landesfinanzãmter

Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben ver⸗ arbeitet haben

Verarbeitete Rübenmengen

dz

Königsberg k,, ni)

Mecklenburg⸗Lübeck

Schlesn ig⸗Holstein und Hannover..

Münster und Cassel .. Düsseldorf und Köln Magdeburg

Thüringen, Dresden und Leipzig ... Nürnberg, Würzburg. Stuttgart, Karls⸗ ruhe und Darmstadt)!

n Januar 16h. Vom 1. Sept. 1922 bis , Vom 1. Sept. 1921 bis

31. Jan. 1923 85)

**

de MO MC WQ

173 370 120 142 283 1295 986 107 bo3 h37 26 209 199 719 27 424 272 215 1872438 106 573

937 465

31. Jan. 1527

den Vormonaten Sept. bis Dez.

1922

5h08 324 93 57 209 428 326

75 216774 waren nicht

2 850 188 da sondern Sh 79g dz Rüben verarbeitet worden. 2) Desgl. nicht 4730 493 4z sondern 4 901 612 dz.

*

3) Desgl. nicht 87 83

2 675 4Z sondern 88 008 885 dæ.

Nach An⸗

gabe, der Fabriken sollen noch mutmaßlich 412 399 da Rüben ver⸗ arbeitet werden, an denen drei Fabriken beteiligt sind. Berlin, den 1. März 1923. Statistisches Neichtzamt.

R I ?

Delbrück.

kann tmn.

Auf Grund des §S 10 des Gesetzes vom 1. Juni 18938,

betreffend

die elektrischen Maßeinheiten,

ist das

folgende

System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung burch die elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu⸗ gelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt

worden: System

J. Form L, Induktionszähler für einpyhasigen Wechsel⸗

strom, hergestẽs? von den Isaria⸗Zählerwerken A. G. in München.

Eine * e nch

öffentlicht,

von deren

straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. Charlottenburg, den X. Februar 1923.

Der Präsident der ö

ernst.

——

dird in der Elektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ zerlag Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗

alisch⸗Technischen Reichsanstalt.

Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.

Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft sind vom Eisenwirtschaftsbund mit Wirkung ab 24. Februar 1923 folgende Höchstpreise für Roheisen,

Ferromangan und Ferrosilizium festgesetzt worden:

Sorte

4M.

Grund preise jür die Tonne

Fracht⸗ grund⸗ lage

Hämatitroheisen . Gießereiroheisen J. Gießereiroheisen III.

Siegerländer Zusatzeisen:

desgl.

länder Hütten: desgl. desgl.

Sieger lãnder Bessemereisen

.

Stahleisen, Siegerländer Qualität.

Puddelei

weiß

weiß

meliert

grau

sen

Kupferarmes Stahleisen

Spiegeleise

1 , . 9 Gießereiroheisen

0. . 5 2 5 2 * Temperroheisen, von der Duisburger Kupfer⸗

n mit

6— 8 oso Mangan

1950

V

10—129is III. Luxemburg 1V,

hütte, grau, großes Form it Ferromangan, 80 oo ig.

Ferrosilizium, 10 060 ig.

meliert.

1 1 o 9 2 2 0 2

4 8 * 8

M h0 000 für ein englisches Pfund.

ser Qualit

678

300 648 300 645 300 969 500 . 63 500. desgl. 6 967 500 Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen Sieger⸗ ö. g86 400 . 990 400 994 400 896 700 dos oo l 896 700 678 300 998 600 1003600 1008 600 3h 300 633 300 631 300 6783

1 308 3800 . 916 200)

Der Preis für Ferromangan bastert auf einem Kurse von

M ark die Tonne

Ueberpreise fũr

9 200. 11 506, ö 20 ho. (

ö maximal 0, O0 oK Phosphor 0, 08 0

9 s 0 O07 Yo 32 200, - O, 06 oso 46 100. ö O, Oh os

2 800, 3 33 Silizium 1 500— 8 660

7 000, 9 200, 11600.

bel Hämatit und Gießerei⸗ k,

13 80). 56 6 Oo ; pro Wagen ohne Unterschied Analvsenangabe bei der Lademenge 6 000, Sorten

Besondere Preisbestimmungen: Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits einbegriffen. 9. . ie J gelten für die Zeit vom 24. 25. Fe⸗ bruar 1923 einschließlich.

Düsseldorf, den 22. Februar 1923. Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.

Am Mittwoch, den 14. März 1923, Vormittags 11 Uhr, . im Landtagssaale des Ständehauses in Hannover die än. Sitzung des Landeseisenbahnrats Hannover tatt.

allen

Hannover, den A. Februar 1923.

Reichsbahndirektion Hannover. Wese ner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 bes Reichsgefetzblatts Teil 11 enthält:

das Gesetz über die Feststellung eines elften Nachtrags zum Reichshaushaltsplan fir das Rechnungsjahr 1922 vom 23. Februgr 19253, .

das Gesetz, betreffend das deutsch⸗polnische Oberschlesische Bergwerksabkommen vom 22. Februar 1923,

das Gesetz, betreffend das deutsch⸗polnische Abkommen über die Teilung des Oberschlesischen Knappschaftsvereins vom 22. Februar 1923, .

eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militär— tarifs für Eisenbahnen vom 21. Februar 1923,

eine Verordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 22. Februar 1923,

eine Verordnung zur 23. Februar 1923, und

eine Verordnung über Abänderung der Reisekostenverordnung für die Reichsbeamten vom 16. Februar 1923.

Berlin, den 1. März 1923.

Gesetzsammlungsamt.

Eisenbahnverkehrsordnung vom

Krüer.

Preusßen.

Il. Nachtrag

* Preußischen Ausführungsanweisung über die ersorgung mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23 vom 14. Oktober 1922 (Gesetzsamml S. 328).

In Abänderung des Nachtrags vom 18. Dezember 1927 (Gesetzlsamml. S. 456) wird folgendes bestimmt:

Zu §Ss8 Absat 1 und 59 Absatz 1. ; ( Zuckerkarten.)

Den Einzelhändlern werden künftig von den Zuckerkontroll⸗ ellen nur noch die mit dem vorgeschriebenen Ansdruck ver⸗ ebenen Umschläge zur Verpackung der Markenabschnitte ge— iefert. Die Beschaffung der zweiten (größeren) Um c gg. für die Versendung der ersterwähnten Umschläge an

*

Kontrollstellen liegt den Einzelhändlern ob. Im übrigen n. die Vorschriften des Nachtrags vom 18. Dezember 1522 tehen. Vorstehende Aenderung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 1. Februar 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Ramm. Der Minister für Handel und Gewerbe. gn walt. Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund dez 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Gesetzsamml. S. 195) den Oberregierungsrat Dr. Bartels in ppeln zum Stellvertreter des Regierungspräfidenten im Bezirks⸗ ausschusse zu Oppeln, abgesehen vom Vorsitze ferner den Regierungsrat Dr. Sendler daselbst zum Stellvertreter des ersten und den bei der Regierung in Oppeln beschäftigten Ge⸗ richtsassessor Spintzyk zum Stellvertreter des zweiten Mit⸗ gliedes des Bezirksausschusses in Oppeln auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Der sozialpolitische Referent beim Reichs- und Staals⸗ kommissar für die besetzten rheinischen Gebiete Bauknecht ist zum Ministerialrat im Ministerium des Innern ernannt worden.

Oberrechnungskammer.

Der Regierungsohersekretär Krüger, der Regierungs⸗ obersekretär Koch aus Berlin und der Regierungsobersekretär

Röttger aus Lüneburg sind zu Revisoren bei der Ober—⸗ rechnungskammer ernannt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 S0 Absatz 1 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich bestimme ich mit Wirkung vom 1. März 1923:

1 Die in Nr. 2 der allgemeinen Bestimmungen der Deutschen Arzneitaxe 1923, dritte abgeänderte Aus⸗ gabe, festgesetzte Staffelung der Zuschläge auf den Einkaufspreis wird durch die folgende ersetzt:

Bis zu 600 4 ein Zuschlag von 100 vd

von mehr als 600 4 bis zu 800 4 ein Zuschlag von 600 4, von mehr als 800 4 bis zu 1440 4A ein Zuschlag von 75 pH, von mehr als 1440 4 bis 1800 A ein Zuschlag von 1080.4, von mehr als 1800 „tz eig Zuschlag von 60 vH.

2. In Nr. 2 der zuvor genannten allgemeinen Be⸗

stimmungen sind die folgenden Aenderungen vorzunehmen:

unter a statt 50 4 und 100 4 sind zu setzen 150 4. und

300 A,

unter b statt 1009 4A ist zu setzen 300 4,

unter e statt 150 4A ist zu setzen 450 4A,

unter d und e statt 35 6 ist zu setzen 100 4A. 3. Der in der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1922 (Reichsanzeiger 1923 Nr. I) festgesetzte Teuerungszuschlag von 25 vH auf den nach Nr. 1 1— III der allgemeinenen Be— stimmungen der Arzneitaxe berechneten Verkaufspreis einer Arznei bleibt bestehen.

Berlin, den 1. März 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottst ein.

In den Wochen vom 4 bis 10. und 11. bis 17. Februar 1923 genehmigte

öffentliche Sammlungen.

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden

sollen

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird

Oberschlesischer Hilfsbund, Ge⸗ schärtastelle Berlin NW. 52, Sch Bellevue

Deutsche Bahnhofsmission. Berlin⸗ Dahlem, Friedbergstraße 25

Deutscher Reichskriegerbund Kyff⸗ häuser, Berlin W. b0, Geis— bergstraße 2

Berliner Stadtmission. Berlin 8W. 61, Johannistisch 5

Groß Berliner Kinderhilfe, Berlin 8W. 47, Großbeerenstraße 74

der Deutschen gemeinschaft Desgl.

Berlin, den 28. Februar 1923.

Hilfe für die Hinterbliebenen der in Beuthen verunglückten Bergleute

Zugunsten seiner Einrichtungen

Zugunsten der Wohlfahrtseinrichtungen Kriegerwohlfahrts⸗

Zugunsten der Fürsorgestelle für Lungen⸗ kranke, Alkoholkranke, Krebskranke

An die Geschäftsstelle Bis zum 1. März 1923 in

1. Preußen.

Am 10. und 11. März 1923 in Preußen.

Bis zum 31. Dezember 1923 in Preußen.

Bis zum 31. Dezember 1923 in Preußen.

Bis zum 31. Dezember 1923 in Groß Berlin u. Branden⸗ burg.

An die Deutsche Bahn⸗ hofsmission

An die Deutsche Krieger⸗ wohlfahrtsgemeinschaft

An die Berliner Stadt- mission

An die Groß Berliner Kinderhilfe

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.:. Maßmann.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberlässiger 3 vom Handel vom 23. September 19515 (RGBl. S. 663) abe ich der Händlerin Anna Finger, geb. Erpel, in Berlin, Müllerstraße 111, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be, darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Berlin, den 7. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Frieda Ostermann in Berlin-Neukölln, Richardstraße Nr. 1111, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 15. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Den Gheleuten Fritz Fuls und Helene geb. Petzold in Habing horst habe ich auf Grund der Bundes⸗ ratwverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens- und Genußmitteln sowie Hegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver— lässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 26. Februar 1923.

Der Landrat. J. V.: Dr. Böcken hoff.

Bekanntmachung.

Dem Dentist Josef Wasem, geboren am 2. Februar 13886 in Daxweiler, Geschäfts betrieb: Handel mit Edelmetallen, Lage; Kronprinzenstraße 5, wird hierdurch wegen eiwiesener Unzu— verlässigkeit der Handelmit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere mit Edelmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.

Frankfurt a. M., den 19. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.

Bekanntmachung.

Der Anna Wassem, geborene Kaiser, geboren am 3. April 1887 in Kaichen, Geschäftsbetrieb: Handel mit Edelmetallen, Lage: Kronprinzenstraße b, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuver⸗ lässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Edelmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unminelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.

Frankfurt a. M., den 19. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.

Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel RGBl. S 663 ift der Frau verw. Selma Röhricht, geb. Rusch ke, hier, Luisenstraße 19, der Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter“ agt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung fallen der Be⸗ troffenen zur Last. Görlitz, den 26. Februar 1923. Die Polizeiverwaltung. Viebeg.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Karl Müller in Halle, Friedrichstraße 32, ist gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Bäckereibetrieb wegen Unzuverlässig⸗ keit un tersagt worden. Auch ist der Betrieb gemäß § 39 des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Einte 1922 geschlossen worden.

Halle, den 28. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Runge.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich folgenden Personen den Handel mit Rohprodukten und Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt:

J. Arbeiter und Rohproduktenhändler Martin Siekmann, Oörde, Dortmunder Straße 28, 3. k Wilhelm Bee, Hörde, Grüner Weg 3. 3. Eheleute Rohproduktenhändler Georg Bohne, Hörde, Dortmunder Straße l, 4. Eheleute Rohproduftenhändler Konrad Kuhlengerth, Hörde, Kipsburg 6. b. Eheleute Rohproduktenhändler Hubert Dietermann, Hörde, Hermannstraße 166. Hörde, den 23. Februar 1923.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. V.: Huch.

Nichtamtliches.

Denutsches Neich.

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellung sind von den Landesversicherungs⸗ anstalten und Sonderanstalten in dem letzten Kalender⸗ vierteljahre vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1922 27 464 Invalidenrenten, 2917 Krankenrenten, 12 408 Altertz⸗ renten, 6926 Witwen⸗ und Witwerrenten, 299 Witwenkranken⸗ renten, 8384 Waisenrenten festgesetzt worden. Von den bisher überhaupt bewilltgten Renten liefen am 1. Januar 1923 noch 1 045 6564 Invalidenrenten, 52 3566 Krankenrenten, 287 887 Altersrenten, 138 229 Witwen⸗ und Witwerrenten, 4507 Witwenkrankenrenten, 526 596 Waisenrenten. Im letzten Vierteljahre hat sich der Bestand an Invalidenrenten um 2465, an Altersrenten um 6051, an Witwen- und Witwer⸗ renten um 5165, an Witwenkrankenrenten um 57, an Waisen⸗ renten um 2050 erhöht und der Bestand an Krankenrenten um 2964 vermindert.

Für Aetzkali fest und Aetzkalilauge, für Kulör, Haushali— farben, . Bleiweiß und chemisch reine Salzsäure sind die Ausfuhrmindestpreise geändert. Näheres durch die Außen⸗ handelstelle Chemie in Berlin W. 10.

Preußen.

Am 1. März d. J. verschied der ehemalige Preußische Mlinister für Landwir schaft, Domänen und Forsten, Staats⸗ minister von Eisenhart⸗Rothe infolge eines Schlaganfalls.

Paul von Eisenhart⸗Rothe wurde Lietzow, Kreis Regenwalde, geboren. Gymnasiums zu Treptow a. R.

1875 ab die Rechte und Staatswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Berlin. Nach im September 1878 bestandenem Referendarexramen und Ableistung der Militärdienstpflicht trat er in den Verwaltungsdienst über, wurde 1881 Regierungsreferendar, 1885 Regierungsassessor, um bald darauf von der Provinzialverwaltung in Stettin als Hilfsarbeiter einberufen zu werden. Im März 1886 wurde er Landesrat, Mai 1898 Landeshauptmann der Provinz Pom⸗ mern. Am 6. August 1917 erfolgte seine Ernennung zum Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten als Nach⸗ folger des vor kurzem verstorbenen Freiherrn von Schorlemer⸗ Lieser. Seine Tätigkeit als Landwirtschaftsminister fiel in eine der schwersten Perioden der Kriegswirtschaft, in eine Zeit der höchsten Anspannung aller materiellen und personellen Hilfsmittel Preußens, die sich in der Landwirtschaft besonders geltend machte. Er schied bald nach dem Waffenstillstand aus seinem Amte, um ein nur kurz bemessenes otium cum dignitate zu genießen. Seiner Pflichttreue wie seines schlichten Wesens und seines ausgesprochenen Gerechtigkeitssinnes wegen erfreute sich von Eisenhart⸗Rothe allgemeiner Beliebtheit, so daß sein Heimgang aufrichtiges Bedauern erweckt.

am 5. April 1857 in Nach dem Besuche des studierte er von Ayril

Deutscher Reichstag.

310. Sitzung vom 2. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger] eht zunächst die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Beschaffung von Mitteln zur Bildung eines Devisensfonds. Der Ausschuß hat die Ueberschrift geändert in „Gesetz⸗ Entwurf über Ausgabe von Dollarschatz⸗ anweisnngen“ und beschlossen, daß eine Veranschlagung der betreffenden Einnahmen und Ausgaben im Etat nicht stattfindet und nur der Rechnungshof sich damit zu befassen hat. Auch ist die Zweckbestimmung fortgefallen, wonach die einkommenden Beträge zur Bildung eines Devisenfonds zu verwenden sind. Die Vorlage sieht die Ausgabe von

50 Millionen Dollars Schatzanweisungen vor.

Auf der Tagesordnung st

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Papiermark bezahlen; die Großindustriellen und die Banken werden aber in dieser Goldanleihe ein neues gewinnbringendes Spekula⸗ tionsobjekt erblicken. Die Banken sind ja auch bereit, die Hälfte dieser Anleihe zu übernehmen. Die Industrie erhält die Berechti⸗ ung, in Devisen zu kalkulieren, was bisher verboten war, aber ie wird ihre eigenen Devisen nicht dem Reich zur Verfügung stellen, sondern sie nutzbringender im Ausland verwenden. i Goldschatzanweisungen sollen die Mark stabilisieren, aber die In dustrie hat gar kein Interesse an der Stabilisierung und wird sich deshalb an dieser Aktion nicht beteiligen. Den Banken aber über- läßt man ein neues Spekulationspapier, das zudem steuerfret bleiben soll. Es ist eine reine kapitalistische Maßnahme, wie man sie auch von einer Regierung der Generaldirektoren nicht anders erwarten kann, ausgeheckt ugunsten des Groß⸗ kapitals auf Kosten der Arbeiter. Eine wirkliche Gesun⸗ dung der Mark wäre nur möglich durch Erfassung den Sachwerte, nicht durch Anleihen; dazu bedürfte es aber einer Arbeiterregierung. Auch als die Sozialdemokratie noch in der Regierung war, ist kein Schritt in dieser Richtung getan. Dia Unkerlassungssünden der Regierung, der früheren wie der jetzigen, sind schuld an dem generellen Sturz der Mark. Warum haben wir noch immer keine Besitzsteuer? Noch immer gilt das Wort des Herrn Helfferich, daß alle Steuern so eingerichtet werden müssen, daß die Substanz nicht angegriffen wird. Daher sind offenbar Geschenke an die Großkapitalisten gemacht worden. Die 22 Milliarden Kohlensteuern, die seinerzeit gestundet wurden, find heute nur ein Viertel davon wert. Herr Hermes, der in ö Bereich schon manche Korruptionserscheinungen hat aufsteigen En hat dem Großhandel empfohlen, sich ja nicht durch Bar⸗ eistungen festzulegen; sie sollten mit dem gestundeten Geld wuchern. Das ist die Korruptionsrepublik, die eine verbrecherische 1 treibt. Der Landwirtschaft soll schon wieder durch redite geholfen werden. Vierzig Prozent der Umsatzsteuer gehen nicht in die 86 der Reichs, sondern verkrümeln sich in den Taschen der Geschäftsleute. Ist das Gerücht wahr, daß aus dem Hindenburgprogramm noch immer 1 Million Tonnen Kohle ohne Steuer den Großindustrielben zur Verfügung gestellt wird, die früher Kriegsbedarf hergestellt haben? 93 Prozent der Einkommen . kommen von den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern. Der Brotpreis soll nicht erhöht werden. Aber dafür muß das ö . geben, die wieder aus den Taschen der Lohn⸗ und altsempfänger genommen werden müssen. Die deutschen

Eisenpreise sind fast doppelt so hoch wie die amerikanischen. Die Regierung muß dafür sorgen, daß die Wucherei der Syndikaten aufhört. Die Kohlenpreise sind doppelt soviel gestiegen wie der Dollar. Die Sozialdemokraten sind mit daran schuldig. Keim Wuchergericht schreitet gegen die hohen Fleisch⸗ und Milchpreise. ein. Für ein Pfund Fleisch arbeitete der Arbeiter en einel Stunde, jetzt muß er vier Stunden dafür arbeiten. Alle Preise 9 en, und Minister Becker will die Löhne in der jetzigen Höhe ta ilisieren! Die Unternehmer müssen gezwungen werden, Devisen herauszugeben. Bei dem vorliegenden Gesetz wird der? Reichstag ganz ausgeschaltet. Herr Hermes ist nur seinen Kollegen. vom ie een ge verantwortlich, und dafür stimmen , demokraten! Wir werden gegen das Gesetz stimmen. Beifall den Kommunisten)

Die Vorlage wird in zweiter und dritter Lefung und int der Gesamtabstimmung gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen.