Betrieb
en des deutschen Zollgebiets im Monal Januar 1923 und
in der Zeit vom 1. September 1922 bis 31. Januar 1
—
—
geitabschnitt, auf welchen bie Betriebsergebnisse sich beziehen
der Zuckerfabrik
t
LEs sind verarbeitet worden.
IL. Es sind gewonnen worden:
Roh⸗ zucker
Zucke rabläãufe
Ver⸗ brauchs⸗ zucker
(als Einwurf usw.)
ganzen
im
Hiervon wurden entzucert mittels
der Aus⸗ schei⸗ dung verfahren
der Stron⸗ tian⸗
Rohzucker aller Art
Verbrauchs zucker
Kristallzucker
granulierter Zucker
Stangen ⸗ und Würfel zucker
Platten⸗
Stücken ⸗ und
Krümelzucker ʒuckersirups
nade einschl. des Invert⸗
gemahlene Raffi · fluüssige Raffinade
Speisesiruy
andere Ablãufe
4 rein
m Januar 1923 ... n den Vormonaten. (18
usammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 Dagegen v. 1. Sept. 1921
bis 31. Januar 1922
Im Januar 19933. In den Vormonaten .
Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Januar 1923 Dagegen v. I. Sept. 1921
bis 31. Januar 1922
Im JFannar 19h In den Vormonaten. 34.
Dagegen v. J. Sept. I bis 31. Januar 1
m 88 Gos oss
93 517 209
5 216774
— —
5 bos 324
93 h17 209
75 216774
5566 511 534 162
1090673
1” 447 423
1135791 2 348 198
3 483 989
3 551796
1692302 2 882 360
4574 662
4999219
794 1001
1795
14 400 2
2227 10 874
13 101 16932
3021
11875
14 896
31 34
2
—
16766
16756
9 683
16 756
167656
9 683
—
1 ReidenzudegznbrYrikgen.
613 04 9 882 641
10 495 655
458 916 2082767
2 541 683
1è 800 806
10 205 611
gucerrafftnerien
47 462 176 403
——
223 865
2113558
17 462 193 199
240 621
221 241
47 462 176 403
223 865 211 558
47 462 176 403
223 865
9 9 nner fa h
480
480
3 ooo
613 014 9 883 121
10 496 135
211558
und M
327711 733 773
1061 484
985 862
w
86 627 23 816 540
3 603 167
10 208 611
2786 668
52 775 141 516
194291
249 397
212431 372 834 hh 265 646 241
ü ber
265 296 h14 350
778 556
895 638
. n ae
11562 16264
16563 28 212
44775
59 444
16 363 28 212
44 775 60229
59 444
12162 20 241 32 403 40 167
27 826
55 807 Hanpt g nnd 2
23 724 112358
36 505
95 974
37251 54 479
91730 88 138
75 107 165 370
240 477 257 731
219 849
332 207
rung san st
345 869
34942 115 311
871 860 3 405 186
12126 94019
407 483 1015430
127974 422 298
9245 1821
147 795 bb4 753
712 548 149 353 4 275 046106175
526 686
2766 1422913
5 298
bh0 272
457 682
3 388 127 1730156
219953 11 o0?
a1 ten,
116018 214 269
9273 8077
3099 8 hh 7
6 431 26 906
991 852 2043916
91 456 162 968
3369 6681
213 387 471 530
684 917 17 350 3 035 768 11 756 254 424
9 660
330 287 33 337
335 8511 759 o93 267451 3 169 8os 19258 295 856
13315 123 388
61431 26 906
1863712 152295 5 447 102 102706
498 939 1178398
263 813 779 022
341 361 S893 828
1 042 8351 235 189 166 703 33 337 7 310 814 117931 1 677 337
S62 5371 216775 229 613 26 745 6 557 932 60 2652 oꝛ6 ora
II. Gesamte Herstellung für die Zeit vom 1. September 1922 bis 31. Januar 1923 in Rohzucker berechnet: 14 028 018 dz, dagegen vom 1. September 1921 bis 31. Januar 1922:
12 461 160 642.
Bei dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet. Berlin, den 1. März 1923.
w
( Berichtigt.
Statistisches Reichsamt.
Delbrück.
Inlands verkehr mit Zucker im Januar 1923.
Der ausländische betreffs der Zuckersteuer gemäß Artikel IJ des Gesetzes zur Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 8. April 1922 (RGBl. 1 S. 388) und § 17 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes von demselben Tage (RGBl. 1 S. 449) behandelte Zucker Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.
ist mit nautischen Ziffern nachgewiesen.
—
Zeitraum
—
Im Zollgebiet sind in den freien Verkehr gesetzt worden
, ,
steuerfrei
andere kristallisierte sowie flůssige
Zucker (Verbraucht⸗
zucker)
zuckerhaltige Waren
Gesamt⸗ gewicht
— —r— —
Zuckerablãufe, Rü und andere
Gewicht 3 des darin ent⸗ haltenen Zuckers
lösungen sowie Mischungen
Erzeugnisse
ibensäfte
ucker⸗
dieser
Stãärke⸗ zucker
fester Zucker (ohne das Gewicht des Ver⸗ gãllungs⸗ mittels)
a) un⸗
vergällt
Zuckerablãufe
b) vergãällt (ohne das Gewicht des Vergãllung⸗ mittels)
d z rein
Gm FJannar 199.
Vom 1. September 1922 bis
31. Januar 1923
Ii Januar 1927...
Vom 1. September 1921 bis
31. Januar 1922
. — *
590 35 997
167 963 5 404
Berlin, den 1. März 192353.
—
4129 33 298
1è 804
1291419 1388
b h90 507 264 243
1199173 1656
b h14 409 39 435
69 4
56 841 10
227 444 560
12 966
45 765 32
11 482
7 749
1.
Statistisches Reichsamt.
166 116
642 4694 147 ra!
899
773
400 575 9 440
14465764 77 081 408 204 1
1322759
119
Delbrück.
3 532
30 302
8 806
32 461
Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im Rannar 1923.
Landesfinanzãmter
Zahl der Zucker⸗ fabriken, die Rüben ver⸗ arbeitet haben
Verarbeitete Rübenmengen
dz
Königsberg k,, ni)
Mecklenburg⸗Lübeck
Schlesn ig⸗Holstein und Hannover..
Münster und Cassel .. Düsseldorf und Köln Magdeburg
Thüringen, Dresden und Leipzig ... Nürnberg, Würzburg. Stuttgart, Karls⸗ ruhe und Darmstadt)!
n Januar 16h. Vom 1. Sept. 1922 bis , Vom 1. Sept. 1921 bis
—
31. Jan. 1923 85)
**
de MO — MC WQ
173 370 120 142 283 1295 986 107 bo3 h37 26 209 199 719 27 424 272 215 1872438 106 573
937 465
31. Jan. 1527
den Vormonaten Sept. bis Dez.
1922
5h08 324 93 57 209 428 326
75 216774 waren nicht
2 850 188 da sondern Sh 79g dz Rüben verarbeitet worden. 2) Desgl. nicht 4730 493 4z sondern 4 901 612 dz.
*
3) Desgl. nicht 87 83
2 675 4Z sondern 88 008 885 dæ.
Nach An⸗
gabe, der Fabriken sollen noch mutmaßlich 412 399 da Rüben ver⸗ arbeitet werden, an denen drei Fabriken beteiligt sind. Berlin, den 1. März 1923. Statistisches Neichtzamt.
R I ?
Delbrück.
— —
kann tmn.
Auf Grund des §S 10 des Gesetzes vom 1. Juni 18938,
betreffend
die elektrischen Maßeinheiten,
ist das
folgende
System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung burch die elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu⸗ gelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt
worden: System
J. Form L, Induktionszähler für einpyhasigen Wechsel⸗
strom, hergestẽs? von den Isaria⸗Zählerwerken A. G. in München.
Eine * e nch
öffentlicht,
von deren
straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. Charlottenburg, den X. Februar 1923.
Der Präsident der ö
ernst.
—— —
dird in der Elektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ zerlag Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗
alisch⸗Technischen Reichsanstalt.
Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.
Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft sind vom Eisenwirtschaftsbund mit Wirkung ab 24. Februar 1923 folgende Höchstpreise für Roheisen,
Ferromangan und Ferrosilizium festgesetzt worden:
Sorte
4M.
Grund preise jür die Tonne
Fracht⸗ grund⸗ lage
Hämatitroheisen . Gießereiroheisen J. Gießereiroheisen III.
Siegerländer Zusatzeisen:
desgl.
länder Hütten: desgl. desgl.
Sieger lãnder Bessemereisen
.
Stahleisen, Siegerländer Qualität.
Puddelei
weiß
weiß
meliert
grau
sen
Kupferarmes Stahleisen
Spiegeleise
1 , . 9 Gießereiroheisen
0. . 5 2 5 2 * Temperroheisen, von der Duisburger Kupfer⸗
n mit
6— 8 oso Mangan
1950
V
10—129is III. Luxemburg 1V,
hütte, grau, großes Form it Ferromangan, 80 oo ig.
—
Ferrosilizium, 10 060 ig.
meliert.
1 1 o 9 2 2 0 2
4 8 * 8
M h0 000 für ein englisches Pfund.
ser Qualit
678
300 648 300 645 300 969 500 . 63 500. desgl. 6 967 500 Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen Sieger⸗ ö. g86 400 . 990 400 994 400 896 700 dos oo l 896 700 678 300 998 600 1003600 1008 600 3h 300 633 300 631 300 6783
1 308 3800 . 916 200)
Der Preis für Ferromangan bastert auf einem Kurse von
M ark die Tonne
Ueberpreise fũr
9 200. 11 506, — ö 20 ho. — (
ö maximal 0, O0 oK Phosphor 0, 08 0
9 s 0 O07 Yo 32 200, - O, 06 oso 46 100. — ö O, Oh os
2 800, 3 — 33 0½ Silizium 1 500— 8 — 660
7 000, — 9 200, — 11600. —
bel Hämatit und Gießerei⸗ k,
13 80). — 56 — 6 Oo ; pro Wagen ohne Unterschied Analvsenangabe bei der Lademenge 6 000, — Sorten
Besondere Preisbestimmungen: Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits einbegriffen. 9. . ie J gelten für die Zeit vom 24. — 25. Fe⸗ bruar 1923 einschließlich.
Düsseldorf, den 22. Februar 1923. Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.
— —
Am Mittwoch, den 14. März 1923, Vormittags 11 Uhr, . im Landtagssaale des Ständehauses in Hannover die än. Sitzung des Landeseisenbahnrats Hannover tatt.
allen
Hannover, den A. Februar 1923.
Reichsbahndirektion Hannover. Wese ner.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 bes Reichsgefetzblatts Teil 11 enthält:
das Gesetz über die Feststellung eines elften Nachtrags zum Reichshaushaltsplan fir das Rechnungsjahr 1922 vom 23. Februgr 19253, .
das Gesetz, betreffend das deutsch⸗polnische Oberschlesische Bergwerksabkommen vom 22. Februar 1923,
das Gesetz, betreffend das deutsch⸗polnische Abkommen über die Teilung des Oberschlesischen Knappschaftsvereins vom 22. Februar 1923, .
eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militär— tarifs für Eisenbahnen vom 21. Februar 1923,
eine Verordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 22. Februar 1923,
eine Verordnung zur 23. Februar 1923, und
eine Verordnung über Abänderung der Reisekostenverordnung für die Reichsbeamten vom 16. Februar 1923.
Berlin, den 1. März 1923.
Gesetzsammlungsamt.
Eisenbahnverkehrsordnung vom
Krüer.
— Preusßen.
Il. Nachtrag
* Preußischen Ausführungsanweisung über die ersorgung mit Zucker im Betriebsjahre 1922/23 vom 14. Oktober 1922 (Gesetzsamml S. 328).
In Abänderung des Nachtrags vom 18. Dezember 1927 (Gesetzlsamml. S. 456) wird folgendes bestimmt:
Zu §Ss8 Absat 1 und 59 Absatz 1. ; ( Zuckerkarten.)
Den Einzelhändlern werden künftig von den Zuckerkontroll⸗ ellen nur noch die mit dem vorgeschriebenen Ansdruck ver⸗ ebenen Umschläge zur Verpackung der Markenabschnitte ge— iefert. Die Beschaffung der zweiten (größeren) Um c gg. für die Versendung der ersterwähnten Umschläge an
*
Kontrollstellen liegt den Einzelhändlern ob. Im übrigen n. die Vorschriften des Nachtrags vom 18. Dezember 1522 tehen. Vorstehende Aenderung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 1. Februar 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Ramm. Der Minister für Handel und Gewerbe. gn walt. Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund dez 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Gesetzsamml. S. 195) den Oberregierungsrat Dr. Bartels in ppeln zum Stellvertreter des Regierungspräfidenten im Bezirks⸗ ausschusse zu Oppeln, abgesehen vom Vorsitze ferner den Regierungsrat Dr. Sendler daselbst zum Stellvertreter des ersten und den bei der Regierung in Oppeln beschäftigten Ge⸗ richtsassessor Spintzyk zum Stellvertreter des zweiten Mit⸗ gliedes des Bezirksausschusses in Oppeln auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Der sozialpolitische Referent beim Reichs- und Staals⸗ kommissar für die besetzten rheinischen Gebiete Bauknecht ist zum Ministerialrat im Ministerium des Innern ernannt worden.
Oberrechnungskammer.
Der Regierungsohersekretär Krüger, der Regierungs⸗ obersekretär Koch aus Berlin und der Regierungsobersekretär
Röttger aus Lüneburg sind zu Revisoren bei der Ober—⸗ rechnungskammer ernannt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 S0 Absatz 1 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich bestimme ich mit Wirkung vom 1. März 1923:
1 Die in Nr. 2 der allgemeinen Bestimmungen der Deutschen Arzneitaxe 1923, dritte abgeänderte Aus⸗ gabe, festgesetzte Staffelung der Zuschläge auf den Einkaufspreis wird durch die folgende ersetzt:
Bis zu 600 4 ein Zuschlag von 100 vd
von mehr als 600 4 bis zu 800 4 ein Zuschlag von 600 4, von mehr als 800 4 bis zu 1440 4A ein Zuschlag von 75 pH, von mehr als 1440 4 bis 1800 A ein Zuschlag von 1080.4, von mehr als 1800 „tz eig Zuschlag von 60 vH.
2. In Nr. 2 der zuvor genannten allgemeinen Be⸗
stimmungen sind die folgenden Aenderungen vorzunehmen:
unter a statt 50 4 und 100 4 sind zu setzen 150 4. und
300 A,
unter b statt 1009 4A ist zu setzen 300 4,
unter e statt 150 4A ist zu setzen 450 4A,
unter d und e statt 35 6 ist zu setzen 100 4A. 3. Der in der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1922 (Reichsanzeiger 1923 Nr. I) festgesetzte Teuerungszuschlag von 25 vH auf den nach Nr. 1 1— III der allgemeinenen Be— stimmungen der Arzneitaxe berechneten Verkaufspreis einer Arznei bleibt bestehen.
Berlin, den 1. März 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottst ein.
In den Wochen vom 4 bis 10. und 11. bis 17. Februar 1923 genehmigte
öffentliche Sammlungen.
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mittel abgeführt werden
sollen
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
Oberschlesischer Hilfsbund, Ge⸗ schärtastelle Berlin NW. 52, Sch oß Bellevue
Deutsche Bahnhofsmission. Berlin⸗ Dahlem, Friedbergstraße 25
Deutscher Reichskriegerbund Kyff⸗ häuser, Berlin W. b0, Geis— bergstraße 2
Berliner Stadtmission. Berlin 8W. 61, Johannistisch 5
Groß Berliner Kinderhilfe, Berlin 8W. 47, Großbeerenstraße 74
der Deutschen gemeinschaft Desgl.
Berlin, den 28. Februar 1923.
Hilfe für die Hinterbliebenen der in Beuthen verunglückten Bergleute
Zugunsten seiner Einrichtungen
Zugunsten der Wohlfahrtseinrichtungen Kriegerwohlfahrts⸗
Zugunsten der Fürsorgestelle für Lungen⸗ kranke, Alkoholkranke, Krebskranke
An die Geschäftsstelle Bis zum 1. März 1923 in
1. Preußen.
Am 10. und 11. März 1923 in Preußen.
Bis zum 31. Dezember 1923 in Preußen.
Bis zum 31. Dezember 1923 in Preußen.
Bis zum 31. Dezember 1923 in Groß Berlin u. Branden⸗ burg.
An die Deutsche Bahn⸗ hofsmission
An die Deutsche Krieger⸗ wohlfahrtsgemeinschaft
An die Berliner Stadt- mission
An die Groß Berliner Kinderhilfe
Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.:. Maßmann.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberlässiger 3 vom Handel vom 23. September 19515 (RGBl. S. 663) abe ich der Händlerin Anna Finger, geb. Erpel, in Berlin, Müllerstraße 111, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be, darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Berlin, den 7. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
——
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Frieda Ostermann in Berlin-Neukölln, Richardstraße Nr. 1111, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 15. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung.
Den Gheleuten Fritz Fuls und Helene geb. Petzold in Habing horst habe ich auf Grund der Bundes⸗ ratwverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens- und Genußmitteln sowie Hegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver— lässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 26. Februar 1923.
Der Landrat. J. V.: Dr. Böcken hoff.
Bekanntmachung.
Dem Dentist Josef Wasem, geboren am 2. Februar 13886 in Daxweiler, Geschäfts betrieb: Handel mit Edelmetallen, Lage; Kronprinzenstraße 5, wird hierdurch wegen eiwiesener Unzu— verlässigkeit der Handelmit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere mit Edelmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.
Frankfurt a. M., den 19. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.
Bekanntmachung.
Der Anna Wassem, geborene Kaiser, geboren am 3. April 1887 in Kaichen, Geschäftsbetrieb: Handel mit Edelmetallen, Lage: Kronprinzenstraße b, wird hierdurch wegen erwiesener Unzuver⸗ lässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Edelmetallen, sowie jegliche mittelbare oder unminelbare Beteiligung an einem derartigen Handel untersagt.
Frankfurt a. M., den 19. Februar 1923. Der Polizeipräsident. Ehrler.
Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel — RGBl. S 663 — ift der Frau verw. Selma Röhricht, geb. Rusch ke, hier, Luisenstraße 19, der Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter“ agt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung fallen der Be⸗ troffenen zur Last. Görlitz, den 26. Februar 1923. Die Polizeiverwaltung. Viebeg.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Karl Müller in Halle, Friedrichstraße 32, ist gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Bäckereibetrieb wegen Unzuverlässig⸗ keit un tersagt worden. Auch ist der Betrieb gemäß § 39 des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Einte 1922 geschlossen worden.
Halle, den 28. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. Runge.
——
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich folgenden Personen den Handel mit Rohprodukten und Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt:
J. Arbeiter und Rohproduktenhändler Martin Siekmann, Oörde, Dortmunder Straße 28, 3. k Wilhelm Bee, Hörde, Grüner Weg 3. 3. Eheleute Rohproduktenhändler Georg Bohne, Hörde, Dortmunder Straße l, 4. Eheleute Rohproduftenhändler Konrad Kuhlengerth, Hörde, Kipsburg 6. b. Eheleute Rohproduktenhändler Hubert Dietermann, Hörde, Hermannstraße 166. Hörde, den 23. Februar 1923.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. V.: Huch.
Nichtamtliches.
Denutsches Neich.
Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellung sind von den Landesversicherungs⸗ anstalten und Sonderanstalten in dem letzten Kalender⸗ vierteljahre vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1922 27 464 Invalidenrenten, 2917 Krankenrenten, 12 408 Altertz⸗ renten, 6926 Witwen⸗ und Witwerrenten, 299 Witwenkranken⸗ renten, 8384 Waisenrenten festgesetzt worden. Von den bisher überhaupt bewilltgten Renten liefen am 1. Januar 1923 noch 1 045 6564 Invalidenrenten, 52 3566 Krankenrenten, 287 887 Altersrenten, 138 229 Witwen⸗ und Witwerrenten, 4507 Witwenkrankenrenten, 526 596 Waisenrenten. Im letzten Vierteljahre hat sich der Bestand an Invalidenrenten um 2465, an Altersrenten um 6051, an Witwen- und Witwer⸗ renten um 5165, an Witwenkrankenrenten um 57, an Waisen⸗ renten um 2050 erhöht und der Bestand an Krankenrenten um 2964 vermindert.
Für Aetzkali fest und Aetzkalilauge, für Kulör, Haushali— farben, . Bleiweiß und chemisch reine Salzsäure sind die Ausfuhrmindestpreise geändert. Näheres durch die Außen⸗ handelstelle Chemie in Berlin W. 10.
Preußen.
Am 1. März d. J. verschied der ehemalige Preußische Mlinister für Landwir schaft, Domänen und Forsten, Staats⸗ minister von Eisenhart⸗Rothe infolge eines Schlaganfalls.
Paul von Eisenhart⸗Rothe wurde Lietzow, Kreis Regenwalde, geboren. Gymnasiums zu Treptow a. R.
1875 ab die Rechte und Staatswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Berlin. Nach im September 1878 bestandenem Referendarexramen und Ableistung der Militärdienstpflicht trat er in den Verwaltungsdienst über, wurde 1881 Regierungsreferendar, 1885 Regierungsassessor, um bald darauf von der Provinzialverwaltung in Stettin als Hilfsarbeiter einberufen zu werden. Im März 1886 wurde er Landesrat, Mai 1898 Landeshauptmann der Provinz Pom⸗ mern. Am 6. August 1917 erfolgte seine Ernennung zum Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten als Nach⸗ folger des vor kurzem verstorbenen Freiherrn von Schorlemer⸗ Lieser. Seine Tätigkeit als Landwirtschaftsminister fiel in eine der schwersten Perioden der Kriegswirtschaft, in eine Zeit der höchsten Anspannung aller materiellen und personellen Hilfsmittel Preußens, die sich in der Landwirtschaft besonders geltend machte. Er schied bald nach dem Waffenstillstand aus seinem Amte, um ein nur kurz bemessenes otium cum dignitate zu genießen. Seiner Pflichttreue wie seines schlichten Wesens und seines ausgesprochenen Gerechtigkeitssinnes wegen erfreute sich von Eisenhart⸗Rothe allgemeiner Beliebtheit, so daß sein Heimgang aufrichtiges Bedauern erweckt.
am 5. April 1857 in Nach dem Besuche des studierte er von Ayril
Deutscher Reichstag.
310. Sitzung vom 2. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger] eht zunächst die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Beschaffung von Mitteln zur Bildung eines Devisensfonds. Der Ausschuß hat die Ueberschrift geändert in „Gesetz⸗ Entwurf über Ausgabe von Dollarschatz⸗ anweisnngen“ und beschlossen, daß eine Veranschlagung der betreffenden Einnahmen und Ausgaben im Etat nicht stattfindet und nur der Rechnungshof sich damit zu befassen hat. Auch ist die Zweckbestimmung fortgefallen, wonach die einkommenden Beträge zur Bildung eines Devisenfonds zu verwenden sind. Die Vorlage sieht die Ausgabe von
50 Millionen Dollars Schatzanweisungen vor.
Auf der Tagesordnung st
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Papiermark bezahlen; die Großindustriellen und die Banken werden aber in dieser Goldanleihe ein neues gewinnbringendes Spekula⸗ tionsobjekt erblicken. Die Banken sind ja auch bereit, die Hälfte dieser Anleihe zu übernehmen. Die Industrie erhält die Berechti⸗ ung, in Devisen zu kalkulieren, was bisher verboten war, aber ie wird ihre eigenen Devisen nicht dem Reich zur Verfügung stellen, sondern sie nutzbringender im Ausland verwenden. i Goldschatzanweisungen sollen die Mark stabilisieren, aber die In dustrie hat gar kein Interesse an der Stabilisierung und wird sich deshalb an dieser Aktion nicht beteiligen. Den Banken aber über- läßt man ein neues Spekulationspapier, das zudem steuerfret bleiben soll. Es ist eine reine kapitalistische Maßnahme, wie man sie auch von einer Regierung der Generaldirektoren nicht anders erwarten kann, ausgeheckt ugunsten des Groß⸗ kapitals auf Kosten der Arbeiter. Eine wirkliche Gesun⸗ dung der Mark wäre nur möglich durch Erfassung den Sachwerte, nicht durch Anleihen; dazu bedürfte es aber einer Arbeiterregierung. Auch als die Sozialdemokratie noch in der Regierung war, ist kein Schritt in dieser Richtung getan. Dia Unkerlassungssünden der Regierung, der früheren wie der jetzigen, sind schuld an dem generellen Sturz der Mark. Warum haben wir noch immer keine Besitzsteuer? Noch immer gilt das Wort des Herrn Helfferich, daß alle Steuern so eingerichtet werden müssen, daß die Substanz nicht angegriffen wird. Daher sind offenbar Geschenke an die Großkapitalisten gemacht worden. Die 22 Milliarden Kohlensteuern, die seinerzeit gestundet wurden, find heute nur ein Viertel davon wert. Herr Hermes, der in ö Bereich schon manche Korruptionserscheinungen hat aufsteigen En hat dem Großhandel empfohlen, sich ja nicht durch Bar⸗ eistungen festzulegen; sie sollten mit dem gestundeten Geld wuchern. Das ist die Korruptionsrepublik, die eine verbrecherische 1 treibt. Der Landwirtschaft soll schon wieder durch redite geholfen werden. Vierzig Prozent der Umsatzsteuer gehen nicht in die 86 der Reichs, sondern verkrümeln sich in den Taschen der Geschäftsleute. Ist das Gerücht wahr, daß aus dem Hindenburgprogramm noch immer 1 Million Tonnen Kohle ohne Steuer den Großindustrielben zur Verfügung gestellt wird, die früher Kriegsbedarf hergestellt haben? 93 Prozent der Einkommen . kommen von den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern. Der Brotpreis soll nicht erhöht werden. Aber dafür muß das ö . geben, die wieder aus den Taschen der Lohn⸗ und altsempfänger genommen werden müssen. Die deutschen
Eisenpreise sind fast doppelt so hoch wie die amerikanischen. Die Regierung muß dafür sorgen, daß die Wucherei der Syndikaten aufhört. Die Kohlenpreise sind doppelt soviel gestiegen wie der Dollar. Die Sozialdemokraten sind mit daran schuldig. Keim Wuchergericht schreitet gegen die hohen Fleisch⸗ und Milchpreise. ein. Für ein Pfund Fleisch arbeitete der Arbeiter en einel Stunde, jetzt muß er vier Stunden dafür arbeiten. Alle Preise 9 en, und Minister Becker will die Löhne in der jetzigen Höhe ta ilisieren! Die Unternehmer müssen gezwungen werden, Devisen herauszugeben. Bei dem vorliegenden Gesetz wird der? Reichstag ganz ausgeschaltet. Herr Hermes ist nur seinen Kollegen. vom ie een ge verantwortlich, und dafür stimmen , demokraten! Wir werden gegen das Gesetz stimmen. Beifall den Kommunisten)
Die Vorlage wird in zweiter und dritter Lefung und int der Gesamtabstimmung gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen.