g) bei den Wettersprengstoffen eine Bescheinigung der Ver⸗ suchsstrecke über die nach Ziff. H vorgenommene Prüfung. die nicht länger als ein Jahr zurücliegen darf; diele Be— scheinigung muß bei denjenigen Wettersprengstoffen, die nur in den Bezirken der Oberbergämter in Dortmund, Clausthal und Bonn vertrieben werden sollen, von der Versuchsstrecke zu Derne, bei denjenigen Wetterspreng⸗ stoffen, die nur in den Bezirken der Oberbergämter Breslau und Halle vertrieben werden sollen, von der Versuchsstrecke u Beuthen ausgestellt sein; bei denjenigen Wetterspreng⸗ e die in sämtlichen Oberbergamtsbezirken vertrieben werden sollen, sind Bescheinigungen von beiden vorgenannten Versuchsstrecken beizufügen. ö .
4. Gesteinssprengstoffe dürfen nur Einheitsnamen führen. Diese werden vom Minister für Handel und Gewerbe bei Aufnahme
von Sprengstoffen in die Liste festgesetzt. .
Wettersprengstoffe tragen als Namen die vom Minister für Handel und Gewerbe den einzelnen Sprengstoff herstellern für ihre Ammonsalpeter⸗, halbgelatinösen und gelatinösen
Wettersprengstoffe zuerkannte Gruppenbezeichnung mit ange⸗
hängten großen lateinischen Buchstaben. Die Buchstaben sind
für Wettersprengstoffe der gleichen Gruppe, aber von ver— schiedener chemischer Zusammensetzung in der Reihenfolge des
A lpha bets ; gstoffhersteller, für welche Gruppenbezeichnungen loch stehen, können solche bei Anmeldung von Wetter— swrengstoffen in Vorschlag bringen. Die vorgeschlagenen Gruppenbezeichnungen müssen das Vorwort ‚Wetter⸗n führen. Der von einem Sprengstoffhersteller für einen Wetter— sprengstoff Name darf mit seinem ausdrücklichen Einverständnis auch von einem anderen Sprengstoffhersteller für einen Wettersprengstoff der gleichen chemischen Zusammen— setzung gewährt werden. . .Die auf der Versuchtstrecke vorzunehmende Prüfung der Wettersprengstoffe (Ziff. 3g) hat sich auf die Sicherheit gegen entzündlichen Kohlenstaub, auf die Detonationsübertragung und die
geführte
InbIicko !
entzündlicl Detonationsfähigkeit, die Brisanz zu erstrecken. . 8. Der Antrag wird nach fermgerechtem Eingange zunächst einer Versuchsstrecke zur Abgabe eines Gutachtens über die Ver⸗ vendbarkeit des Sprengstoffes übersandt und dann dem beim Grubensicherheitsamt bestehenden „Ausschuß für das Spreng⸗ steff⸗ und Zündmittelwesen im preußischen Bergbau; über- wiesen. Zur Verhandlung in dem Ausschuß ist der Antrag— steller zuzuziehen. . Sprengstoffausschuß kann eine Ergänzung der von der Hhsstrecke vorgenommenen Prüfung (Hiffer 5) bezw. des abgegebenen Gutachtens (Ziffer 6) nach besonderen punkten vornehmen lassen; ebenso kann er die Stellung⸗ n einer praktischen Erprohung des Sprengstoffes im Grubenbetrieb abhängig machen. Im letzteren Falle ist dem Antragsteller aufzugeben, eine Grube, guf der die Erprobung stattfinden soll, namhaft zu machen. Die Erprobung findet unter Aufsicht der zuständigen Bergbehörde im Einvernehmen mit der Versuchsstrecke statt. . Nach Stellungnahme des Sprengstoffausschusses entscheidet der Minister für Handel und Gewerbe über die Genehmigung vd Ablehnung des Antrags und erteilt hierüber einen ? zeid. Ein ablehnender Bescheid ist mit Gründen zu versehen. . Ein in der Lüiste aufgeführter Sprengstoff kann durch den Minister für Handel und Gewerbe allgemein oder für einen einzelnen Sprengstoffhersteller in der Liste gestrichen werden, wenn a) der Sprengstoff während zweier Jahre ununterbrochen
keine Verwendung im Grubenbetrieb gefunden bat oder
der Sprengasto i Ire 9 ‚ ; Angtõ b, FI. Qa stafngkfäp Ca rah hip i . en ö. 3.
lichen Ansprüchen nicht genügt.
Un festzustellen, ob die in Gebrauch stehenden Wetterspreng⸗ stosfe die genügenze Sicherheit noch besitzen, werden sie auf Veranlassung des Ministers für Handel und Gewerbe von Zeit zu Zeit Nachprüfungen unterzogen. Diese erstrecken sich aut die gleichen Gesichtspunfte wie die Aufnahmeprüfung. Erscheint die Streichung eines Sprengstoffes oder Sprengstoff⸗ rstellers in der Liste aus einem der in Ziff. 9 genannten Fründe angezeigt, so wird die Angelegenheit zunächst dem Sæprengsteffgusschuß zur Stellungnahme 'überwiesen. Ver be— feiligten Firma ist Gelegenheit zur Aeußerung zu geben.
Ven der erfolgten Streichung ift die beteiligte Firma unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Außerdem ersolgt die Bekanntgabe der Streichung im „Deutschen Reichs. und Preußischen Staatsanzeiger“. . ;
Berlin, den 26. Februar 1923.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Siering.
Gase und
.
zersu
Ministerium des Innern.
Der Staaltsgerichtshof zum Schutze der Republik hat durch Beschluß vom 26. Januar i923 Das Verbot und die Auf⸗ lösung des Jungdeutschen Ordens aufgehoben. Berlin, den 27. Februar 1923. Der Minister des Innern. Severing.
Ju stizministerium. taRat Schmeißer von der AA. in Dortmund ist an bie StJ. daselbst versetzt.
StA. Dr. Jadesohn ist zum StARat bei der A4. in Breslau ernannt.
Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Dr. Erich Riecius in Berlin im Bez. des AG. Berlin-Mitte, Mix aus Marienburg in Elbing.
Zu Not. sind ernannt: die RA. IRat Louis Apolant in Berlin (Amtssitz im Bez. des AG. Berlin⸗Mitte), Dr. Karl Spiller in Berlin (Amtssitz im Bez. des AG. Berlin⸗Schöne⸗ berg), Max Michaelis in Berlin (Amtssitz im Bez. des AG. Charlottenburg), Maximilian Grote in Dortmund, Erner und Dr. Wilhelm Rohde in Wisten.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Kreistierarzt Dr. Kobel in Recklinghausen (Bezirk
Münster) ist in die Kreistierarztstelle in Höxter (Bezirk Minden)
versetzt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Das Prenhijche Staatsministerium hat den Oberstudien⸗ direktor an dem städtischen Gymnasium Johanneum in Lüne⸗ urg Dr, Wenngnd zum Oberstudiendirektor an einer staat= lichen höheren Lehranstalt ernannt. Als solchem ist ihm vom 1. April d. J. ab die Leitung des Wilhelms⸗Gymnafiums in Cassel übertragen worden.
Der Mittelschullehrer Buchholz aus Berlin ist zum Kreisschulrat in Unruhstadt, Regierungsbezirk Schneidemühl, ernannt worden.
Nr. IJ, ist wegen Unzuverläfsigkeit jeglicher Handel mit Gegen
Walther
Oberbibliothekar Dr. Wille an der Preußischen Staatsbibliothek ist in gleicher Eigenschaft als stellvertretender Direttor an die Universitätsbibliothek in Berlin versetzt worden.
Die bisherigen Hilfsbibliothekare an der Preußischen Staatshibliothek in Berlin Dr. Gottschalk und Dr. Hoecker sind zu Bibliothekaren an der Preußischen Staatsbibliothek,
der bisherige Hilfsbibliothekar an der Univerfitäts⸗ bibliothek in Berlin Dr. Simon ist zum Bibliothekar an derselben Bibliothek ernannt worden. w
Der Bibliothekar Dr. Abb von der Universitätsbibliothek in Berlin und der Bibliothekar Dr. Roediger von der Universitätsbibliothek in Breslau sind in gleicher Eigenschaft an die Preußische Staatsbibliothek, —
der Bibliothekar Dr. Ballccke von der Preußischen Staats- bibliothek ist in gleicher Eigenschaft an die Universitätsbibliothek in Berlin, — ;
der Bibliothekar Dr. Win hold von der Universitäts⸗ bibliothek in Berlin in gleicher Eigenschaft an die Staats- und Universitätsbibliothek in Breslau,
der Hilfsbibliothekar Dr. Schellenberg von der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin in gleicher Eigenschaft an die Universitätsbibliothek in Göttingen versetzt worden.
Die Wahl der Leiterin eines privaten Lyzeums in Berlin⸗ Friedenau Anna Schönborn zur Studiendirektorin der städtischen Uhlandschule (Lyzeum) in Berlin-Schöneberg ist be⸗ stätigt worden. .
4 Der
Bekannt machung.
Auf Grund des 8 8 des Gesetzes zum Schutze der Republik habe ich das Erscheinen der periodischen Druckschrift „Der Sturm“ in Hannover auf die Dauer von zwei Monaten verboten.
Hannover, den 3. März 1923.
Der Oberpräsident. Nos ke.
Bekanntmachung. Das am 22. Februar / 4 August 1922 vom Wuchergericht in Essen gegen den Kaufmann Heinrich Berger, Barmen,
Fischertaler Straße 25, erlassene Handelsverbot habe ich
heute zu rück gen om men. Barmen, den 26. Februar 1923. Polizeipräsidium Elberfeld ⸗Barmen. J. V.: Lührmann, Reg. ⸗Assessor.
— —
Bekanntmachung. ja Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlä iger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Geschästsinhab'erin Lea Jachimewiez, geh. Zellermayer, in Berlin ⸗ Reinickendorf, Provinz. straße 94 / 5s, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un—
zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 31. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung . , in che.
. J Nr. 16, Gu st av Dörfer, ist auf Grund der Bundezrat ver⸗ ordnung vom 23. September 1915 die Abgabe von Speisen und Geträn ken jeder Art wegen Unzuverläfsigkeit untersagt und die Schließung des 8m n rb em, netz ange⸗ ordnet worden.
Breslau, den 1. März 1923.
Der Polizeipräsident. J. V. Dr. Simon.
—
Bekannt achung.
Dem Anton Figur in Rauxel habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 19157 den Trödel bandel wegen Unzuverlässigkeit bis au weiteres un tersagt.
Dortmund, den 28. Februar 1923.
Der Landrat. J. V.: Dr. Böckenh off.
— —
Bekanntmachung. Dem Händler Hermann Marwede in . Haus
des täglichen Bedarfs, insbesondere auch der Handel mit Lebens und Futtermitteln und der Trödelhandel sowie jede unmiftel⸗ oder Handel, mit dem heutigen Tage unterfagt. Fallingbostel, den 1. März 1923. Der Landrat.
——
Bekanntmachung. Dem Althändler Josef Linke und seiner Ehe— rau, geb. Starosta, gus Wanne habe ich mit Wirkung vom heutigen Tage den Handel mit säm tlichen Gegenständen
des täglichen Bedarfs, insbesondere Alt. und Lumpen«
handes, für das untersagt.
Gelsenkirchen, den 27. Februar 1923. Der Landrat. J. V.: Schröer.
— — —
ganze Reichsgebiet wegen Unzuverläffigkeit
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 605), habe ich dem Händler Paul Steinke in Annen, Hüllberg 16, den Handel mit sämtlichen Lebens- und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Hörde, den 1. März 1923.
Der Landrat. Hansmann.
—— — —
Bekanntmachung.
Der Handel sfrau Antonie Krause, geb. Rahn, Königsberg Pr., Sackheimer Hinterstraße Nr. 41, geboren 22. Juli 1877 in Königsberg, Pr. ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des 8! der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. S056 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie jede mittelbare oder un mittelbare B etätig ung an solchen Handel untersagt worden.
Königsberg, Pr., den 23. Februar 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange. Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister August Dey da, geboren 3. Sep— zember 1856 in Gorder fen, Kreig Marggraͤbowa, u n d feiner Ehefrau, Lina geb. Hoidad, geboren J3. Juni 1865 in
tãnden
mittelbare Beteiligung an diesem
Gerdauen, beide Königsberg, Pr., Wagnerstrase Nr. 386, wohnhaft, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des §5 1 der Bundesrats verorcnung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Backwaren, sowie jede mittelbare und unmittel— bare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt worden.
Königsberg, Pr, den 24. Februar 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.
Bekanntmachung.
Dem Monteur Friß Link, geboren. am 11. Dezember 1898 in Königsberg i. Pr, wohnhaft ebendort, Hippelstraße Nr. 22, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Produkten, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be, teiligung an einem solchen Handel untersagt worden. Königsberg, Pr., den 26. Februar 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lange.
Bekanntmachung. Dem Händler Wilhelm Brokmann aus Heidkrug ist jeglicher Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Soltau, den 1. März 1923. Der Landrat. J. V.: Harder, Kreissekretaͤr.
Bekanntmachung.
Dem Altwarenhändler Johannes Seyffert in Teuchern habe ich auf Grund des F 1 der Verordnung des stellv. Reichskanzlers vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 603) zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel den Trödelhandel, ins— besondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetrieb, wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Weißenfels, den 1. März 1923. Der Landrat. Zimmermann.
Bekanntmachung.
Den Altwgren händlern en Barwinsky und Hermann Jähnert in Teuchern habe ich auf Grund des Ol der Verordnung des stellvertretenden Reichs kanzlerß vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel den Trödelhandel, ins⸗ besendere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handel, wegen Unzuverlässigkeit untersag tk.
Weißenfels, den 3. März 1923. Der Landrat. Zimmermann.
Nichtamtliches. Preuß ijcher Landtag.
217. Sitzung vom 3. Mars 1090, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Die Beratung des Haushalts der Handels⸗ und Gewerbeverwalktkung wird fortgesetzt.
Abg. Drewitz (Wirtschaftsp. ): Alle Parteien, mit einer
Ausnahme, haben der Ruhrbevölkerung ihre Sympathie bekundet. Wenn die Einheitsfront aufrechterhalten bleiben soll. darf die Regierung nicht zu falschen Maßnahmen greifen, darf sie nicht Anordnungen treffen, die einen Teil der Bevölkerung hilt in ht Mit. der Legende daß nur gewisse Bevöllerungskreife das dentsche Vational⸗ und dr, hochhalten, muß aufgeräumt werden. Die deutsche Volkswirtscha . einer anz neuen Grundlage. Die freie Wirtschaft ist dafür un edingte Voraussetzung; so wie heute kann es nicht fortgehen. Leider hat der Tandtag darauf nur sehr geringen Einfluß. Wir können weder die großkapitalistische noch die sozialistische Wirtschaftssorm gebrauchen. Das Haud— werk muß wieder so gestellt werden, daß das Individuum voll zur Geltung kommt; in diesem Sinne muß auch das neue Berufs⸗ gesetz gestaltet werden. Wir haben eine Zwangsorganisation nötig. Auch eine andere Steuerpolitit muß eingeschlagen werden. Von der Aenderung des Gewerbesteuergefetzes versprechen wir uns sehr wenig. Der Staatsbürger muß zu der Auffasfung erzogen Herden, daß er. Pflichten gegen Reich, Staat und Gemeinde hat. Der Mittelstand darf nicht zum Brügelknahen der Stenergesetzgebung werden. Die Berufsstände misffen seibständige Machtfaktoren bilden. Bis dahin müssen wenigstens erträgliche Zustände für den sewerblichen Mittelstand herbeigeführt werden. Die Händels kammern sind für ihn zurzeit keine Thug die Berliner Handels⸗ kammer ist direkt gegen die Interessen des Kleinhandels auf getreten. Die , der Handelskammern ist deshalb zu ändern, oder es sind Kleinhandelskammern zu schaffen. Ent sprechend ist das eventl. Notgesetz für die Gewerbestenerreform gus— zugestalten. Dem richtigen Wucher soll man zu Leibe gehen, aber nehmen nicht auch die Konsum vereine fortwährend teigerungen vor? Der gewerbliche Mittelstand braucht Kredik und staatliche Einrichtungen zur Kreditgewährung. Die deutschen Bäckermeister können die Zahlungen für Mehl an die Gemeinen unter den geltenden Vorschriften nicht mehr leisten. Es muß dem gewerblichen Mittelstand auch finanziell geholfen werden, das liegt auch im Interesse der Sicherung der Volksernährung. ; Abg. Altegoer (Gentr.): Die Aktion der Reichsbank hat ja einen Anfang zu stabileren Verhältnissen des Markwertes ge schaffen. Auch der Kaufmann und Gewerbetreibende leidet unter dem Wucher; auch er muß andererseits berechtigt sein, den Kon junkturveränderungen zu folgen; er hat ja nicht den geringsten Einfluß auf die Preisgestaltung; es ist nicht seine Schuld, wenn die Preissenkung der Produkte nicht im erwünschten Maße erfolgt. Die Grundlage der Kalkulation sind doch die Gestehungskosten. Das Gewerbe ist mit Steuern überlastet; der Steuerpflichtige ist geßwungen, seine Geschäftssubstanz anzugreifen. Wir fordern, daß event. durch ein Notgesetz die schlimmsten Mißftände schon im neuen Rechnungsjahr vermieden werden. Ebenso ist der Modus der Umsatzbesteuerung reformbedürftig. Das neue Organisationsgesetz ist leider dem Reichstage immer noch nicht vorgelegt worden. Unsere Lehrlinge dürfen nicht in die Lohnstreitigkeiten hinein gezogen werden. Das Bauhandwerk muß staatlich unterstützt werden durch tunlichst umfangreiche und zeitige Vergebung der Staatsneubauten und der Reparaturarbeiten an den Staats bauten, um der Arbeits osigkeit alsbald entgegenzuwirken. Der Erlaß gegen politische Betätigung der gesetzlichen Handwerker organisationen könnte von uns insoweit nicht gebilligt werden, als er sich ętwa auch auf die wirtschaftspolitische Betätigung erstrecken soll. Wenn es auch übertrieben wäre, von einem allgemeinen Not— stand des gewerblichen Mittelstandes zu reden, so ist doch ein Niedergang eines großen Teils unverkennbar. Industrie, Handel und Gewerbe müssen durch die heutige schwere geit hindurck; dazu gehört eine gesunde Arbeitsgemeinschaft mit den dennscks= Arbeitern. (Beifall im Zentrum.)
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen
Preis
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind
Abg. Mentze l⸗Stettin (D. Nat.: Wir unterstützen jeden Abwehrlampf der Regierung gegenüber dem Einbruch der Fran⸗ zosen. Die gestrigen Ausführungen des Ministers finden unseren Beifall. Solange aber die Besetzung des Ruhrgebietes andattert, kann es für uns kein Verhandeln geben Der Bevölterung gebührt unsere vollste Anerkennung. Wir legen Verwahrung ein gegen das scharfe Vorgehen der Regierung gegen die rechtsstehende Presse auf Grund der Schutzgesetze. Der Einfluß des preußischen Handels⸗ ministers auf die Wirtschaft scheint uns der . des Handelsministeriums nicht zu ent prechen. Wir brauchen Fach⸗ minister. Wir fordern ferner im Interesse der Wirtschaft Schutz gegen Gewalttätigkeiten und Plünderungen. Die passive Handels⸗ bilanz muß durch Hebung der Ausfuhr beseitigt werden. Da ist die Förderung der Kunstgewerbeschulen zwecks Ermöglichung von Qualitätsarbeit erforderlich. Der Kampf gegen den Versailler Vertrag muß auch vom wirtschaftswolitischen Standpunkt, gegen die Meistbegünstigungsklausel, geführt werden. An Stelle der pari⸗ tätischen Handels.! und Handwerkskammern fordert der Redner im Interesse sachlicher Zusammenarbeit die Bildung von Arbeit⸗ geber⸗ und. Arbeitnehnierkammern, verlangt schärfsten Kampf gegen den schamlosen Wucher auf allen Gebieten. In manchen Gegenden Berlins hätten die Bäcker billigere Preise, als die Ver⸗ waltung vorschreibe. Da müsse einmal nach dem Rechten gesehen werden. Der Redner fordert Zuführung von Staatsaufträgen an das Handwerk. Resorm des Verdingungswesens, Vereinfachung des Steuersystems, überhaupt jede Rücksichtnahme auf den wichtigen deutschen Miteelstand. ;
Abg. En gberding (D. Vp) wünscht, die Rede des Ab⸗ geordneten Osterroth möchte nicht bloß von den Franzosen, sondern
auch in Teutschland gelesen werden, besonders von denen, die auf der Straße tuschelten; ‚„Wie wird die Ruhraktion auslaufen?“ und die von der Wirtschaft nichts verständen. Der Wucher kann nicht 1charf genug bekämpft werden. Wir haben im Reichstag für den Antrag Emminger gestimmt, in besonders schweren Fällen Wucherer mit dem Tode zu bestrafen. Die Sozialdemokraten haben aus prinzipiellen Gründen dagegen gestimmt. In den Zeiten der Not muß man solche Gründe zurückftellen könen. Für den ehr⸗ baren Kaufmann fördern wir aber Schutz. Die Wucher verordnung von Becker und Heinze vom 15. Dezember, die diese Minister fix und fertig vorfanden und die die preußischen Minister einschließlich des Herrn Severing gebilligt haben, enthält nichts, was der Kauf⸗— mann nicht verlangen muß, um sich vor dem Ruin zu schützen. Zum Schluß wendet sich der Redner den Fragen des Verkehrs zu, der in unse vem Wirtschaftskörper die Schlagader darstelle, und bespricht die Tarifpolitik des Reichseisenbahnministers, die schon bor Beginn der Ruhrbesetzung zur außerordentlichen Häufung von Lehrmaterial geführt habe.
Abg. Mohrbeotter (D.-Hannov): Auch meine Partei unter⸗ stützt mit aller Kraft den Abwehrkampf an der Ruhr. Noch immer will das neue Gewerbesteuergesetz nicht erscheinen; setz spricht man von, einem Notgesetz. Inzwischen kommt das Gewerbe zum Erliegen; das Handwerk kann die schwere Last nicht mehr tragen. Handwerk und Gewerbe vor dem Untergang zu schützen, hat man in der Rejchsverfassung ausdrücklich versprochen. Die ungeheure Kreditnot in a , und Gewerbe muß endlich von der Re⸗ gierung berücksichtigt werden. Das Handwerk ist kö Sfähig und kann Qualitätsarbeit leisten. her müssen die Staats- aufträge auch dem Handwerk und dem gewerblichen Mittelstande
zugeleitet werden.
Abg. Bayer Waldenburg (D. Vp): Der Grundstein zur Förderung des Handwerks ist eine sorgsame Ausbildung des Lehrlings, welcher Schüler seines Meisters sein und bleiben muß. Der Lehrling darf niemals in Tarife einbezogen werden, weil er er zum jugendlichen Arbeiter ,,, Die Arbeits⸗ beschaffung ist die allerbeste Unter tützung des Handwerks. Die einseitige . der Bauhütten mit öffentlichen Geldern muß unterbleiben, da diese sozialen Baubetriebe wohl gemeinnützi reden, aber genau wie der Handwerksmeister rr fsem n, handeln. Der Pfusch⸗ und Schwarzarbeit muß gesteuert werden. Auch dem selbständigen Handwerk muß Kredit zu erträ— lichem Zinsfuß bereitgehalten und gewährt werden. Die Landesau trags⸗ telle muß ebenfalls das in Wirtschaftsstellen zusammengeschloffene ö. bei zergebung von Aufträgen in weitestem Ausmaß
rücksichtigen. In der Abwehrfront e an Ruhr und Rhein auch Gesellen und Meister des deutschen Handwerks. Auch hier muß das Handelsministerium besorgt sein, das hesne h der Arbeitslosigkeit und Mittellosigkeit zu bannen.
Minister für Handel und Gewerbe Siering: Meine Damen und Herren! Im Laufe der Debatte ist eine so große Fülle von Anfragen an mich gerichtet worden, daß ich kaum in der Lage sein werde, alle Anfragen zu beantworten. Ich glaube aber, eine Auf⸗ klärung dürfte wenigstens durch Beantwortung der wichtigsten Fragen vorteilhaft sein.
Ich darf zunächst etwas nachholen, was ich leider bei meiner Rede vergessen habe: das ist eine Anfrage des Herrn Abgeomdneten Dr. Pinlerneil, die nach meiner Ansicht dringend eine Antwort erheischt. Herr Dr. Pinkerneil hat mit Recht gefvagt: Was geschieht mit den Gesfchäftsleuten im Einbruchsgebiet, denen die Besatzungs behörden Waren rauben, und die dafür keinen Ent⸗ gelt bekommen? Es ist selbstverständlich, daß wir von den Ge⸗ schäftsleuten nicht verlangen, etwa bei den Kommandierenden der Einbruchsarmee um Entschädigung für die geraubten Waren vor— stellig zu werden. Die Reichsvegierung hat sich sofort, als die ersen Mitteilungen von solchen Fällen eingingen, bereit erklärt, Entgelt für die geraubten Waren zu leisten. Auf diese Mißstände wurde besonders bei den Verhandlungen in Bochum in der dortigen Handelskammer aufmerksam gemacht. Es wurde lobend anerkannt, daß die Regierung diese Erklärung abgegeben und Mittel zur Ver⸗ fügung gestellt habe, daß sich dort aber in einzelnen Fällen ein überaus schwerfälliger bürokratischer Feststellungsgang heraus- gebildet habe. Ich habe nach meiner Rücklehr aus dem Ruhr⸗ revier sofort auf die Reichsbehörden dahin eingewirkt, den büro— kratischen Festssellungsgang zu beseitigen. (Bravo!) Nach meiner Auffassung ist es selbstverständlich, daß jemand nicht ohne Grund eine Anzeige macht. Er wird nicht immer einen großen Apparat von Zeugen aufbieten können. In den Fällen, die sich in Ge⸗ schäften abspielen, sind wohl meist Zeugen vorhanden, wenn aber ein Arbeiter, ein Beamter, überhaupt ein Bürger auf der Straße völlig ausgeraubt wird, wird er kaum Zeugen in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen können. Da, meine ich, muß auf dem Wege des Vertrauens Entgegenkommen gezeigt werden. Vor allem aber muß den Leuten schnell geholfen werden, damit sie wieder nene Waren anschaffen und den Verlust ersetzen können. (Sehr richtig!)
Ich habe dann von der Rednerin der kommunistischen Partei,
ber Frau Abgeordneten Ludewig, erwartet, daß sie mir bessere Vorschläge über die Wucherbekämpfumg machen wird. Ich habe zu meinem lebhaften Bedauern nicht feststellen lönnen, daß sie auch nur den geringsten Vorschlag gemacht hat. (Zuruf und Unruhe bei den Kommunisten) — Herr Scholem, ich will Ihnen nicht sagen, wohin Sie eigentlich die Nase stecken müßten. (Zuruf: kr hat eine so schöne Nase! — Heiterkeit) Verwahrung muß ich iber gegen die Behauptung der Frau Abgeordneten Ludewig ein= egen, die wörtlich lautete: Keinem Wucherer ist bisher ein Haar krümmt worden. st nicht wahr! Ich gebe allewinga zu, daß die Rote Fahne ⸗ die
bruar haben wir einen Dollarstand von 87 000 Mark gehabt. Ich
(Sehr richtig! bei den Kommumisten) Das
Wucherurteile nicht bringt, weil sie vielleicht die Bevölkerung auf⸗ ] kläpven könnte. (gurufe und Unruhe bei den Kommunisten. Ich darf aber seststellen, daß im Jahre 1922 — die Zahlen sind nicht abschlie ßend, weil zwei größere Bezirke, nämlich diejenigen von Düsseldorf und Stettin, für das zweite Halbjahr 1922 Berichte noch nicht eingereicht haben — unter Berücksichtigung dieses Fehl⸗ betrages 9262 Verfahren anhängig gemacht worden sind. Wenn nicht mehr anhängig gemacht worden sind, so liegt das an der Be⸗
völkerung selbst, denn die Bevölkerung kann überhaupt nur die
Anzeigen erstatten. (Zurufe bei den Kommunisten.) — Von den Arbeitern ist gar keine Rede, sondern von der Bevölkerung im allgemeinen. (Erneute Zurufe bei den Kommunisten. Von diesen 9262 anhängig gemachten Fällen endeten 1755 mit Freisprechung. Auf Geldstrase wurde bei den Verfahren in 3638 Fällen erkannt, dabei unter Berücksichtigung des damaligen Geldstandes in 89 Fällen über 50 000 Mark. (Zurufe und Unruhe bei den Kom⸗ munisten.) — Ich beweise zu nächst nur, daß die Frau Abgeordnete Ludemwig die Unwahrheit gesagt hat. (Erneuter Lärm bei den Kommunisten.) Auf Freiheitsstrafe ist in 1066 Fällen erkannt worden, in 20 Fällen auf Zuchthausstrafe. Die übrigen Unter— fragen im einzelnen dürften weniger interessie ven, da sie mit der weiteren Technik, Handelsentziehung usw. zusammenhängen, die nach meiner Auffassung nicht von entscheidender Bedeutung zu sein braucht. Ich glaube, nachgewiesen zu haben, daß die Angaben der Frau Abgeordneten Ludewig in diesem Punkt völlig irrig waren. (Abg. Scholem: Sie machen es sich sehr leicht.)
Weiter ist es falsch, die Behauptung aufzustellen, daß aus Anlaß des veränderten Geldstandes überhaupt kein Preisrück⸗ gang erfolgt ist. Ich habe zufällig den Bericht der Berliner Handelskammer vor mir und darf daraus folge ndes bekanntgeben: Nur ein paar Stichproben. Wir haben am 31. Januar einen Dollarstand von rund 49 000 gehabt. Ein Pfund amerikanisches Schmalz kostete im Großhandel bei diesem Dollarstand 7368 Mark ab Hamburg und im Kleinverkehr in Berlin, Transportkosten und die Kleinhandelsunkosten dazu, S000 Mark. Guruf bei den Kommunisten) — Augenblick doch mal! Ich gebe ja zu, daß Ihnen das wieder einmal nicht gefällt, weil es Ihnen nicht in das Konzept paßt; aber das ändert doch nichts daran. Am 3. Fe⸗
nenne nur die runden Zahlen. Es kostete das Pfund amerikanisches Schmalz 5601 Mark im Großhandel in Hamburg, im Kleinhandel in Berlin 6300 Mark, und beim niedrigsten Dollarstand am 17. Fe⸗ bruar mit rund 19 500 kostete in Samburg das Pfund 2932 Mark, in Berlin 3400 Mark. Bei Margarine liegen die Dinge ähnlich. Ich könnte die Preise ebenfalls anführen. Anderz bei der Butter. Der Zustand ift doch eine Zeitlang so gewesen, wenn auch nur wenige Tage, daß wir auf dem Buttermarkt eine starke Zurück⸗ haltung hatten, weil die Butter wesentlich billiger war als das Schmalz. Ich gebe zu, daß dieser außergewöhnliche Zustand sich sehr schnell ausgeglichen hat. Heute haben wir eigentlich auch nach
der Richtung hin, wenn man immer daran denkt, daß ja inzwischen eine gewisse Ausgleichung stattgefunden hat, wenn auch bei anormaler Lage des Markies, doch Preise, die sich in derselben Preisbewegung bewegen, wie wir sie in Friedenszeiten auch gehabt haben. Das soll keine Entschuldigung dafür sein, daß in sehr vielen Fällen auch gegen die Erlasse, die herausgegeben sind, verstoßen wird. und daß ein angemessener Ausgleich nicht herbeigeführt wird. Das ist nur eine Antwort auf die Behauptung, es sei überhaupt nichts nach der Richtung geschehen. So viel gegenüber der Frau Abgeordneten Ludewig.
Meine Damen und Herren, es ist dann von fast allen Rednern wieder erneut meine Aufmerksamkeit auf die Gewerbesteuer gelenkt worden. Ich habe gestern schon die Erklärung abgegeben, daß ich diese Klagen für durchaus berechtigt halte. Ich bekomme in der Angelegenheit die Prügel und habe weder die Federführung, noch kann ich wesentlich dabei helfen. Was wir tun konnten, haben wir schon vor einem Jahr getan. Wir haben die wesentlich in Betracht komnnenden Ressorts, das Innenministerium und das Finanznrinisterium, auf diese zum Himmel schreienden Zustände aufmerksam gemacht und haben dringend um Abhilfe gebeten. Bei der gestrigen Besprechung, die mit den einzelnen Parte ivertretern stattgefunden hat, ist ja auch zu erkennen gewesen, daß diese An⸗ sicht auch von allen Parteien getvagen wird, und ich bedauere außerordentlich, daß das Gesetz selbst nun nicht mehr so schnell verabschiedet werden kann, sondern daß wir uns mit einem Not- gesetz behelsen müssen. Gewiß ist das nicht angenehm. Im Gegen⸗ teil, ich hätte lieber gesehen, wir hätten das Gesetz alsbald ver⸗ abschieden können, aber ich gebe die Schwierigkeiten durchaus zu.
Dann hat sich Herr Abgeordneter Engberding gefreut, fest⸗ stellen zu können, daß auch Preußen nunmehr eine Ver— tretung in dem Aufsichtsrat der Rhein⸗-Main⸗ Donau⸗Atktiengesellschaft bekommen wird. Der Gesetz⸗ entwurf wird Ihnen jetzt zugehen, auf Grund dessen es möglich sein wird, diesen Eintritt durchzusetzen. Wir durften uns nicht davon leiten lassen, daß der preußische Einfluß sicherlich in diesem Unternehmen gering sein wird, weil in dem großen Aufsichtsrat die preußische Vertretung nur einen bescheidenen Anteil darstellt. Wir legen viel mehr Wert darauf — und das ist uns zugestanden worden — in dem Verwaltungsausschuß mit einem Ver⸗ treter vertreten zu sein. Das ist entschieden wichtiger und wertvoller für die Wahrn hmung der preußischen Interessen, als im Aufsichtsrat selbst vert seten zu sein. Trotzdem will ich auch diese Vertretung nicht unteeschätzen. (Zuruf rechts — Darin trete ich Ihnen durchaus bei. Ich halte es sogar auch für über— flüssig, für widersinnig, sogar geschäftsstörend, derartig große Körperschaften zu haben. Bei wirtschaftlichen Unternehmungen, die in meinem Ministerium aufgezogen werden, werden die Auf— sichtsräte möglichst klein gehalten, damit sie wirklich Arbeitsstätten
werden und nicht Parlamente, die letzten Endes nur die Zeit mit
Feden vertrödeln. Ich trete auch Herrn Engberding seinem Vor schlag über die Durchführung des Lippeseitenkanals bei. Aber hier liegt auch wieder der eigentümliche Zustand vor, daß das Landwirtschaftsministerium zuständig ist. Trotzdem bin ich gern bereit, in dem von Ihnen gewünschten Sinn zu wirken. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß die heutige und gestrige Debatte mir Veranlassung gibt, im Staatsministerium auf eine schleunige Lösung der Frage zu drängen, damit wir einmal aus diesem, meiner Ansicht nach unwürdigen Zustand herauszukommen.
Dann muß „ich dem Abgeordneten Mentzel, der mir jetzt hoffentlich Gehör schenken wird, antworten. Soweit die Gewerbe⸗ steuerordnung in Frage kommt, habe ich das bereits getan. Der
Abgeordnete Mentzel hat vernünftigen und Aufruf Pommern gerichtet und von den Innungen unterzeichnet wa so große Bedeutung beigemessen habe und ihn politischen bezeichnet habe. Nach der Antwort, die ich im Ausschuß gegeben habe, habe ich nicht angenommen, daß hier noch einmal diese Frage erörtert wüwde. Ich habe bereits im Ausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß gan kein Zweifel darüber sein kann, daß hier der In nun gsaus⸗ schuß seine Stellung als wirtschaftliche Organisation mißbraucht hat, und zwar in politischer Richtung. Die Antwort hat nicht befriedigt, und nunmehr ist erneut diese Frage aufgerollt Ich wäre Herrn Mentzel dankbar gewesen, wenn er den Inhalt dieses
den Vorwurf gemac
* * 215 1 2 é. „durchaus sachlichen
bi reits
werden
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vom Ausschuß unterzeichneten Aufrufs vorgetragen hätte. Dann hätte sich das Ha. 3 selbst ein Urteil bilden können. Ich will Genehmigung des Herrn Präsidenten wenige Stellen Aufruf verlesen. Der ganze Aufruf ist ziemlich lang. Ihr Pommern, schließt die Reihen!
lautet die Ueberschrift. Ich darf machen haben den Rathenau⸗Mord gehabt und im Ama luß daran die Beratung des Reichstags zwecks Verabschiedung des Gesetzes zum Schutze der Republik. Hier haben wir eine Stellungnahme gegen das Gesetz zum Schutze der Republik. Das geht deutl . Aufruf hervor:
Die politischen Erxeignisse der letzten Wochen haben in
weite Kreise der deutsch⸗vaterländisch gesinnten
stark bennxuhigt. Sie fühlen sich durch das Auftreten der sozial
demokratischen Parteien und der ihnen angeschlossenen Gewerk⸗ schaften in ihren von der Verfassung gewährleisteten auf Meinungs« und Koalitionsfreiheit schwer bedroht und sind nicht gewillt, sich in diesen höchsten Rechten eines Staa tsbürgers vergewaltigen zu lassen.
In derselben Form geht es weiter.
Ausschmückung der Einleitung, die ich
heißt es:
darauf aufmerkfam
ich aus den
Pommern
Bevölkerung
9 3 Rechte 1
Die nächsten Sätze sind eine verlesen habe. Dann
Pommern!
Der an dem Reichsminister verübte Meuchelmord, der von allen anständigen Menschen verurteilt wird, hat Folgen schwerster Art gezeitigt. Unter dem erheuchelten Vorwand, die Republik zu schützen, wird die unselige Tat ausgeschlachtet, um weiteste Kreise unseres Volkes politisch zu entrechten, die nichts anderes getan haben, als ihrer Ueberzeugung gemäß die ihnen ver— fassungsmäßig zustehenden Rechte zu vertreten.
— jedenfalls mit der Pistole in der Hand — Es ist nicht wahr: Es geht nicht um Monarchie oder Republik. Es geht um Verfassung oder bolschewistische Tyrannei. Soll das deutsche Volk untergehen in dem Blutsumpf bolschewistischer Diktatur oder soll es aufwärts schreiten zu freier verfassungz⸗ mäßiger Entwicklung?
Arbeiter, Angestellte, Beamte, Bauern und Bürger! Euch alle rufen wir auf, die Ihr des Vaterlandes Wohl höher ste llt als parteipolitische Verblendung, tretet in eine Reihe zu einem festen Schutzwall der verfassungsmäßigen Rechte! Wir wollen und werden uns nicht entrechten und knechten lassen. Ihr seid starter, als Ihr glaubt, wenn Ihr einig seid. Luf unserer Seite steht die Mehrheit des deutschen Volkes.
Wie die Verfasser zu der Behauptung kommen, die Mehrheit des deutschen Volkes stehe auf ihrer Seite, ist mir unerfindlich, da doch der Reichstag mit großer Mehrheit den gegenteiligen Stand— punkt eingenommen hat. Wie man hier noch im Zweifel sein kann, daß es sich um eine politische Aktion handle, ist mir uwer⸗ ständlich. Der Herr Regierungspräsident in Stettin, der kein Sozialdemokrat ist, hat sich rückhaltlos auf den Standpunkt gestellt, daß die Innungsausschüsse, die diesen Aufruf gemeinsam mit politischen Parteien unterzeichnet haben, dazu nicht berechtigt waren.
Was ist nun überhaupt in der Sache geschehen? Der Innungsausschuß hat — das ist ermittelt worden — im Auftrage des Vorstandes gehandelt; es lag also eine durchaus amtliche Handlung der Innung vor. Ich habe weiter nichts getan, ais durch den Herrn Regierungspräsidenten diesen Innungsvorstand
belehren zu lassen, welche Aufgabe und Pflichten er nach § 102 der Gewerbeordnung hat; und er ist wegen dieses Verhaltens ver—⸗
warnt worden. Das ist die ganze große Aktion, die dazu benutzt wird, den Vorwurf zu erheben, man habe politisch einseitig Stellung genommen. Gegen diesen Vorwurf muß ich mich ver— wahren und habe es deshalb für nötig gehalten, den Damen und Herren des Hauses davon Kenntnis zu geben. Im übrigen bin ich aus demokratischen Kreisen — nicht aus sozialdemokratischen Kreisen — auf diesen Aufruf aufmerksam gemacht worden. Wenn die Mitglieder des Landtags in meiner Haltung eine einseitige Stellungnahme meinerseits erblicken, so muß ich demgegenüber die Erklärung abgeben, daß ich nach wie vor in ähnlich gelagerten Fällen die gleiche Stellung einnehmen werde.
Abg. Sobottka (Komm.): Den Kampf gegen den fran zösischen Kapitalismus kann mit Erfolg nur das Proletariat führen. Nationalistische Phrasen helfen nichts gegen französische Bajonette und kapitalistische Ausbeuter. Karl Marx hat gesagt, daß man dem Arbeiter nicht nehmen könne, was er nicht besitzt Also damit ist gesagt. daß der Arbeiter kein Vaterland hat. Der französischen Brutalität gegenüber ist daran zu erinnern, daß in Frankreich und Belgien Volkshäuser von deutschen Militaristen niedergebrannt worden sind. Die Strafen gegen den Wucher müssen erheblich verschärft werden.
Abg. Mentzel -Stettin (D. Nat) unterstreicht seine Dar— legungen über die Nichtberechtigung der Auflösung von Schutz organisationen der Handwerker.
Damit ist die allgemeine Besprechung mit Ausnahme der des gewerblichen Unterrichtswesens beendet. Beim ge werb⸗ lichen Unterrichtswesen tritt der
Abg. Thie le (Soz.) für Unterstützung und Aufrechte rhaltung dieses Unterrichtszweiges ein und wendet sich gegen jeden Abbau des Berufsschulwesens, das vielmehr mit allen Mitteln gefördert und ausgebaut werden müsse. So sei z B. gerade die Derufs⸗ ausbildung der Bergarbeiterjugend im Interesse des gesamten deutschen Wirtschaftslebens dringend erforderlich. Erfreulicher⸗ weise sei wenigstens für das Ruhrgebiet die Berufsschulpflicht der Bergarbeiterjugend durchgeführt. Auch in der deutschen Textil. industrie sei in letzter Zeit hochwertige Qualitätsarbeit geleister worden, die nicht nur wegen ihrer Billigkeit den englischen Markt erobert habe. Das höhere Textilschulwesen verdiene mehr als bisher die Unterstützung von Reich, Staat und Gemeinden. Dis k müssen nicht nur den jungen Technikern, sondern auch den uhandwerkern geöffnet werden, um auch aus deren Reihen Bantontrolleure heranzubilden, deren Tätigen graßt