1923 / 58 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntm Auf Grund der Verordnungen ministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 die Regelung der Eisenwirtschaft ist vom lolgendes bestimmt worden: Die Geltungsdauer der in Nr. 53 anzeigers J veröffentlichten Höõchstpreife für R mangan und Ferrosilsiz!lum bis 25. Februar verlängert. Düsseldorf, den 1. März 1923. Eisenwirtschaftsbund. ö ; E. Boens gen, Vorsitzender.

1823 wird bis einschließlich

Die von heute ab zur Ausgabe

des Reichs gesetzblatts Teil enthält ö eine Verordnung über die er

eine Verordnung bei Abkürzung der Wartezeit vom 26. Februar 19233, . Abänderung der für die Erhöhung von Preisen bei der oder mechanischer Arbeit, Dampf, sowie über das Aeichswirtschaftsgericht als vom 16. Juni 1922 vom 28. Februar 1923, eine Zweite 1. März 523 und eine Verordnung vom 28. Februar 1933. Berlin, den 9. März 1923.

Gesetzsammlungsamt.

*

Krüůer.

achung des Eisenwirtschaftsbundes

des Neichswirtschafts⸗ ejembe 1 über Eisenwirtschafts bund

; . des Deutschen Reichs— und Preußischen Staatsanzeigers vom 3. Mãrz 1923 o heisen, Fer no⸗ für die Zeit vom 24. 7. März 1923

gelangende Nummer 18

eine t die Einrichtung und den Betrieb Zinthütten und Hinkerzrösthütten vom 21. Februar 1923,

über die Berechnung der Deckungsmittel für die Angestelltenver sicherung

Verordnung über die Schiedsgerichte Lieferung von elektrischer Gas und Leitungswasser Berufungsinstanz Verordnung über die Börsenumsatzsteuer vom

zur Aenderung der Kleinbetragsverordnung

die Neuwahlen zu den Arbeiisfamn

Ruhrbezirks bis zum 31. stützung kommensgrenze des werden. Außerdem wird nach dem Gesetz Gleichsie

in der Krankenverfi weil die Novelle

einverstanden.

Gine ganze Reihe vo Erhöhung ihres Einkommen und darum bisher das Ausscheiden aus mit dem ersten Tage des Verdienstgren ze eintreten so eine andere Festsetzung der

Angenommen wur

das gesetzlich festlegt,

Geblieben ist der zu heilen und wieder Gesetzes werden. Veränderungen Gebührnisse in beschädigte ist bedeutend

In die besonderen Or tẽzu genommen. Die Bestimmungen Über das aber mit einigen einer Witwe wurden vom

hatte.

außer Ansatz Berichterstatter

in

Preußen.

Ministerium des Innern. zreußische Staatsministerium hat den

J

Fanzen in Belgard zum Landrat ernannt.

; g

. Dem Landral . Sanzen g ist Belgard übertragen worden.

i] 22

Ministerium für Wi

ssenschaft, und Volksb 66

Kun st ildung.

Die Wahl Lyzeum mit

selben Anstalt mit Wirkung vom 1. Aprit 1939 a worden.

92 B

ekanntmachung.

treffend

. Fernhaltung unzuverlässiger Personen pom Handel, am 4. Juli 1921 g Bingen, Köln, nter fagung des täglichen Bedarf, inz— aufgehoben. Die

9 63 D * ihgiche Arne 35. g mn fn r. i ber Straße 3d, g is gespröoche men Sünde l 8 mit sämtlichen Gegenfländen des hesyndere mit Taha hrg ien, wird hier durch Kůfte ficken! Ver offũt ficht: ng sind Von! Bingen

Köln, den 26. Februar 1923.

zu tragen.

Der Oberbürgermeisler.

Bekanntm ach

„Auf Grund der Bekanntmach Personen vom Handel vom 23.

habe ich dem Uhr

un g.

September 1915 (53681.

I dem macher Mendel Cr n fe gn,

Brunnenstraße 196, durch Verfügung vom heutigen Tage

märt Edelmeta llen (Gold, Silber, Platin) wegen Unzuver⸗

lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntersagt. ö Berlin, den 17. Februar 1653. .

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V

V.: Dr. Hinckel.

1

Auf Grund det Bundetralsberordimig vom 25. September 1916 i den H i Led polz. Wagner und phht m d nn li m Schwanheim a. Main den Hande mi metallen untersagt. ö

& XF ' * = Höchst a. M., den 3. März 1923.

Der Landrat. Zi mm ermann.

, Bekanntmachung.

9 . 5 . j Grund der Belanntmachung zur Fernhaltung unzuberlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (GRGGBl. S. 603) hohe ich dem Kaufmann Josef van de Venn, Koblenz . 66. duich Verfügung vom heutigen Tage den Han dei it Lebensmitteln in vollem Umfange w berläfsi 1 6n . fa egen Unzuverlässi keit vom 10. März 1923 ab un tersagt. ; ; J Koblenz, den 265. Februar 1923.

Die Polizeiverwaltung.

——

U. Bekanntmachung.

i Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern⸗

haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (73 GBl. 693) habe ich

dem Wein ha nzler Junk und Frau Junk⸗Marmann

in Osann durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Unzuyerlässig—

ö in bezug auf diesen Handelsbetrieb den Handel mit W ein nter sagt

9a, Y; . . Wittlich, den 26. Februar 1923

*.

habe L* Alt

Der Landrat. Dr. Simons.

Mig. 842 575 7e 3 —749* 1 ö 2 * ehe g mmtitches.

Teutsches Rei ch. chen Titze leherh irg sch in eine gesirigen öffen⸗ , in . . des Hiachrichtenbüros des Vereins ent cher Ansverleger mit der Fassung einverf ĩ . dem Gels Ji, rr ssa ung einverstanden, die her Jeie bem Gesetz über Bildung? eines Devisen⸗ fonds geg— . Ferner wurde angenommen eine Verord— n. lu gflüh rung des Notgesetzes für den Geschäftz⸗ des Reichsarbeitsministeriums.

Nach dieser Verordnung sollen die ver tetung n im Einbruch gebiet bis zum 31. März 1974 verschoben werden. Weiter werden die Wablen zu Ehrenämtern in der Reichs⸗

nin 23 5111119 11

* 924 bereich

Neuwahlen zu Betriebg⸗

Regierungs⸗

das Landratsamt in

1 der Studienrats Dr. Be cler an dem städtischen Oberlyzeum in Cassel zum Oberstudienrat an der— b ist bestätigt

Die auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, be⸗

ung zur Fern haltung unzuverlässiger S. 668) e rnin, den Hande

Ententetruppen angeschafft verlängert werden. Ang mit unedlen Metallen metallen, Edelsteinen

Zweck die Metaͤlldieb ftähle

zu angenommen haben.

Ausschüsse haben die Stra fhestimmungen. die sich in ö gestellt sind

ffentlichem Besitz

für Invalidenrentner Empfängers

Mit einer Verordnung üb

Das Sterbegeld hat eine wesentliche

Milderungen.

Das Gesetz über die Sicherung Schlesien, die während der Besetzung Aberschlesiens durch

Ausschußbeschlüssen die Gesetzentwilrfe

Das Gesetz über den Verkehr

Getroffen werden Gesetzentwurf setzt eine Konzessionierung des Gewerbes fest.

Vorlage noch Diebstahl

Juli 1925

1 verschoben. soll

im besetzten Gebiet die auf 240 009 4A s Kleinrentnern und den

Bei der den

henden

bis

nicht

n Versicherungspflichtigen

bestimmt, daß

der Versicherungspflicht grundsãtzlich erst nach Ueberschreiten der

vierten Monats ll. aber frũhestens mit dem Tage, an Verdienstgrenze in Krast tritt.

de eine Novelle zu m

berechtigten die Konsequenzen aus der Geldentwertung zieht und . t was bisher im Verordnungswege Besserstellung der Versorgungsberechtigten geschehen Grundsatz, in erster Linie di J arbeitsfähig rente ist zu bemessen nach dem Zusatzrente Als Maßstab für die neue Rentenbemessung

der Beamtenbesoldung Monatsbetrãgen angegeben. erhöht

ist.

zu machen. Die m Wert, den sie beim Erlaß soll nur nach Bedürfnis dienen und darum sind im Gesetz

lagen ist auch die Ortsklasse E Ruhen der Rente So soll z. B. bleiben. Die Mehrkosten auf etwa 906 Milliarden geschätzt.

worden waren, J

enommen

soll

und Perlen. mit unedlen Metallen bekämpfen, soll auch die Hehlerei. ergänzt durch die

befinden,

EI. der Gin EI. über den

L. ber Ginnahmen der

Reichs⸗Post⸗ und tahme der

ern für den Kohlenbergbau des Unter⸗

festgesetzt l ihnen eine erhöhte Fürsorge zugewendet. er die Versicherungspflicht cherung, die notwendig geworden ist, zum Krankenkassengesetz

11. März verabschiedet werden kann, erklärte sich der Reichsrat

z würden infolge . 8 aus der Versicherungepflicht herausfallen, wird aus Zweckmäßigfeitsgründen

men de ö Reichs⸗ versorgungsgesetz, die im wesentlichen für die Versorgungs⸗

e Beschãdigten Grund⸗

gegeben

Die Zulage für Schwmer— worden, ebenso die Pflegesãtze. auf⸗ Erhöhung erfahren. find hestehen geblieben, das Arbeitseinkommen der Vorlage

beweglicher Sachen

um ein Jahr wurden ferner nach den über den Kleinhandel und über den Handel mit Edek—

med hat den die einen ungeheuren Umfang Der Die Aufnahme starker von Gegenständen aus unedlem Metall,

n Bes en, die an öffentlichen Srten auf— oder Teile eines Gebäudes bilden, sollen als schwere

Diebstähle mit Zuchthaus bestraft werden. Hier kommen sonders in Betracht Diel stähle an Denkmälern, Strom en Ebenso schwer bestraft werden sell der Diebstahl von Yin durch deren Fortnahme der Betrieb gefährdet wird. La. Hehlerei soll bestiast werden. Während der rwe. vorschlug,

. Regie 6 nur den Kleinhandel mit unedlen Yietalle , pflicht zu unterwerfen, baben die Ausschüsse beschlossen . den Großhandel erlaubnis pflichtig zu machen. Ausnahmen! werden fönnen beim Großhandel zugunften zuverlassiager! die nach Anhörung der Handelskammern . befreit sind.

! von der Konzesß . s Außerdem enthält der Gesetzentwurf noch M über die Buchführung und -. f 3 veräußerung von

(und über eine Sperrfrist ̃ J gekauften Gegenständen, die mehrere T

bleiben müssen. Die oberften Landesbehörden sollen von

Umständen auch den reellen Handel

stimmungen Ausnahmen zulassen.

Handel mit

ständen mit

edlen Metallen den gleichen

wird die Erlaubnisvflicht eingeführt für Klein⸗ handel, sodann auch scharfe Stranbestimmungen gegen stahl von Gegenständen gus edlem Metall, die an öffentlich. aufgestellt sind usw. Nach den Ausschußbeschlüssen, di. auch der Vollversammlung gutgeheißen wurden, soll der Kon ʒessio n nicht unterliegen dersenige Handel. der sich darauf beschrän lt?! waren im Wege der Ausfuhr zu vertreiben, wenn diefe Ward Gewerbetreiben den erworben sind, die im Besitz der Erlan Angenommen wurde ein Gesetzentwurf lastung der Gerichte.

Nach dem Gesetzentwurf werden ö gerichte daduich entlastet, daß die Wertgrenze bei Eigentums ßes l bon 3000 4H auf 1 000 000 4. heraufgesetzt werden sol Neichsgericht soll eine Entlastung dadurch erreicht werden, bei Sachen, in denen das Neichsgericht als erste Instan scheiden hat, also bei Hochverrat und Landesverrat, Senat sowghl im Vorberfahren als? in sein soll. Bei gerichte auf 300 000 M erhöht, die

die Berufungssumme auf 50 O00 As. Genehmigt wurde schließlich noch ein Gesetzentwurf bezweckt. Gegenstände sicherzusellen, deren Auslief

pflicht nach dem Vertrage von Versailles streitig ist. Se ist mit der Reparationskommission vereinbart worden, diesen Streitfällen ein neutralcz

Ein⸗

zum

2 age ie iesen n schwer beeinträcht en in Der Gesetzentwurf usw. will den gleichen Abhilfemitteln begegnen.

wie

dem

zur

1j

zur weiteren C

des

1 1

die

die Straffammern die

ein und der Hauptverhand u

Revisionssumme auf h O ohh un

daß n Schiedsgericht entscheiden

Durch Beschluß des Unterausschusses „Erdfarben“ ö M. ist die Einfuhr ausländischen Ockers . und sind Mindestpreise für rohe Erdfarben festgesetzt. Dur Beschluß des Unterausschusses „Bunt⸗ und Ehromfarhen!“ vom . d. M. ist nach untervalutarischen Ländern die Fakturierin in Hochvaluta vorgeschrieben. Für Dachpappe und phoh graphische Papiere find die Mindestpreise geändert. Nãͤhere durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 195.

—— ——

65.

doss

Ueber sich

Telegraphenvertwaltun und Deu tschen Reichsbahn für die J. 1 Stand der schwe benden Schuld am 28. Februar 1923.

Zeit vom i. April 1922 bis 3I. Zanunr 1923,

*

Bezeichnung

der Einnahmen

ende Nummer

f

dau

Aufgekommen sind

vom 1. April 1922 bis Ende Januar 1923 1. 416.

im Monat Januar 1923

/ Mithin Rechnungsjahr 1922 gegen Rechnungsjahr 1921 n

Im Neiche⸗ haushalteplan und den Nachträgen dazt ist die Einnahme für das Rechnung

ufgelommen sind

vom 1. April

1921 bis Ende ; . Januar 1922 mehr weniger a, , rn, e ö, eee, 9 716 1 46 tz 4. wi

im Monat

Januar 1922

2

3 1

' i ö

J. Ngichs-Post« und Telegraphen verwaltung.

Darunter: Postgebühren. . Telegraphengebühren Fernsprechgebühren Scheckverkehr ..

II. . De u t sche Reichsbahn. Personen⸗ und Gepãͤck⸗ . Güterverkehr Sonstige Betriebsein⸗ JJ

z0 64 got 169 94 55ß 118 os9 20 Soo Hz) 310 54 462 371 65 561 is 3s ig Höß Hg gs 74636 15 Ho 14 S3 z37 17 hol zh 3 J zig gd jg

19276 625 000 A489 g09 236 00

308 656 731 000 756 151 536 66 16 285 170 ooo 28 38 601 000

8

4

1 402 590 541

773 160 866 142 305 839 439 463 165

10 050 594

b 998 791 201

3 966 725 564 S90 738 609 1966 383 826 4 292 917 725

109 256986576

68 172 000000 16176 000000 22 609 000000

915 000009

0 485 646 0987 18 195 330377 13 067 843 285

3 049 952 474

613 757 000 3 89 100 000

229008000

788 7J34 000. 2 018 771 00:

1210 738 000 4

44 120 502 000 28 200 000 0 734 132 265 000 545 305 0660 00

27547 863 900 5 383 918 6

Zusammen .

1. Diskontierte S

2. Weitere Zahlur

b) sonstige mit einer längeren

3. Sicher heitsleistungen mit Schatzanmw liarden für Zwecke der Reiche getreideverforgun )

44 218 ob oo S3a is r s

II. Stand der schwebenden Schuld am

chatzanweisungen⸗

Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der

. J igsperpflichtungen aus

aufzeit ausgegebene

Schatzainvẽis ungen und ; . eisungen und Schatzwechseln (hierunter 715 Mil⸗

414 S65 ooo. 20 ol za o.ä e, Ss sss s, r s,,

28. Februar 1923: JJ 3588 246 123 850. 4 Reichsbank diskontiert)

3 580 690 693 S0.

7 566 ʒo oo.

Schgßwechseln;. . . ga zoH 396 68, 36h

8 0 14 8 8 2 2 8. 24 .

A5 T7 S23 gpo, 17, Summe III. . 4628 2418 3735 b 8, H2 . A

Deutscher

Präsident Löbe eröffnet Der

leistungsfähiger wird heute dem 6. Ausschuß Darauf tritt das Haus in entwurfs über die

Geldentwertung in

Der 11. Ausschuß hat darüber einen umfangreichen schriftlichen

Bericht erstattet.

e i chte statter lichkeit der Vermögenssteuer 2 der Vorlage erforde über die Ausschußverhandlungen können. Es handelt sich um e das Einkommensteuergesetz,

gesetz, das

) Mit Ausnahme der durch

versicherung für das Einbruchsgebiet für Ende September d. J. und

der Herren Minister, die im Wort

5813. Sitzung vom 8. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) )

Gesetzent wurf . Krankenka Beratung in der vorigen Woche abgeschlossen worden war,

Abg. Dr. Keinath (Dem): Bei der Dring⸗ eranlagung zur Einkommensteuer für 1923 und zur und Zwangsanleihe

3 Ein 1 das Körperschaftsste uergese das Ver⸗ mögenssteuergesetz, das Zwangszanleihegesetz, das ĩ Kapitalertragssfeuergesetz, die Reichs abgabenordnung, das Gesetz gegen die Kapitalflucht ufw.

Reichstag. .

die Sitzung um 21M½ Uhr.

zur Erhaltung

ssen, dessen erste

überwiesen.

die zweite Lesung Serücksichtig den

des Gesetz⸗ ung der Steuergefetzen.

ü ist die schleunige Ver⸗ rlich. Der umfangreiche Bericht hat. erst heute verteilt werden ine überaus verwickelte Materie,

Erbschaftsstener⸗

das Umsatzsteuergesetz,

DWerrdruck hervorgehobenen Reden

n J.

m ganzen nicht weniger als 14 Steuergesetze werden durch dit Vorlage verändert. Da der Bericht unmöglich schon von Ihnen durchgesehen werden konnte, gebe ich einen niöglichst gedraͤngten mündlichen Bericht neben dem schriftlichen. Bei der Regierungs⸗ vorlage handelt es fich um den Versuch, in der Gesamtheit der Ste ue rge setze durchgreifend und nach möglichst einheitlichen Ge⸗ sichts punkten Rücksicht auf die sortschreitende Geldentwertung zu nehmen. Weder der Entwurf nbch (die Ausschußbeschlüsse können beanspruchen, die Aufgabe befriedigend gelöst zu haben. Ein so qußerordentlich schwie riges Problem ist überhaupt auf den ersten Hieb nicht zu lösen. GJ ist Die Aufgabe, inmitten des Schwankens unserer Währung die Steuergesetze aus dem Strudel dieses Schwankens herauszunehmen ünd sie auf die feste Grundlage einer wertbeständigen Rechnungseinheit zu stellen. Es ist kein Zufall, daß auf dem Gebiet des Steuerwesens dieselbe Verwirrung gusgetreten ist, wie in unserm Wirtschaftsleben überhaupt, indem einmal die Tarife regelmäßig, wenn sie eben beschlossen sind; schon nicht mehr richtige Geltung haben, und indem ferner bei Stenergesetzen, die dem Wortlaut nach die Steuerpflichtigen gleich⸗ mäßig erfgssen sollen, praktisch eine Ungleichmäßigkeit auftritt je nach dem Termin, an dem die Steuerzahlung erfolgt. Der Entwuif beschränkt sich darauf, das Bedürfnis des gegenwärtigen Augen= blicks tunlichst zu befriedigen. Er ändert einige Tarife, ferner die Befreiungsvorschriften, trifft vorübergehende Bestimmungen über die Bewertung der Wertpapiere usw., und greift das Zahlungs. problem dadurch an, daß er die Fälligkeitsfriften für einzelne Steuern vorverlegt und für säumige Steuerzahler hohe Verzugs zinsen varschreibt. Der Ausschuß hat in langen Verhandlungen

laute wiedergegeben sind.

den Versuch gemacht, das Grundproblem der festen Rechnung. einheit zu lösen. Ez ist eingehend darüber gesprochen worden /

den Zivilgerichten wird die Zuständigkeit der u,

die Goldmark zur Grundlage machen oder ob man schlag auf die Steuergesetze ükertragen oder endlich telle Papiermark eine durch Multiplikation mit

Dor

* ar der 1 g ngen, verschiedenen Indices zugrunde legen sollte. Eine mn one Lösung des Problems ist aber auch dem Ausschuß nicht weil die Zeit fehlte, weil die Veranlagung für 1923 entlich drängte. Der Ausschuß hat sich daher not n im wesentlichen wieder den Grundlinien es Entwurfes cen müssen. Uebereinstimmend werden auch 1. schusses als unbefriedigender Notbehelf angesehen, der des verantwortet werden kann im Hinblick auf den Zeitmangel tt ber. die allgemeine Verworrenheit der steuerlichen Verhält⸗ in, . eine grundlegende Beränderung der Stenergese tze nnisst in Ängriff genommen werden muß, hat der Ausschuß ben m sution vorgefhlagen, welche die Regierung zu eineni Haen grundsätzlicher Umbau der Einkommensteuer. auffordert. aupkbestimmungen des Gesetzes sind n, n, , . Fa Berichterstatter legt dann im einzelnen die Beschlüsse . gaschtfes nebst ihrer. Begründung dar. Sowohl bei der Se— r Warenbestände wie bei den Abschreibungen gegen Ab⸗ mit Rücksicht auf die finanzielle Lage und auf die eiten einer gesetzlichen Regelung eine Besteuerung der rwinne wegen Wertverände rungen in der Substanz nicht werden können, doch sei diese Besteuerung 1s in ihrem Höchstmaße umgrenzt Den Begriff des Bestandes in das Gesetz einzuführen, sei nicht gelungen ftsicht auf die Schwierigkeiten für die dies mal ige Ver⸗ Neun eingefügt seien Bestimmunzgen über die Wert⸗ uz für die Vermögenssteuer und Zwangsanleihe, die mit un enahmen vervierfacht werden. Da die Tarifstufen und enze nur verdreifacht bezw. verzweifacht seien, werden

. Da⸗

Sieuerbeträge mehr als vervie in Vei

mache den Steuer⸗ BVerücksichtigung der Schulden. den Unten⸗ lassen sie sich durch die Gesamtbewertung der Betriebe en; sollte dies in anderen Fällen nicht möglich sein, evtl. die Bewertungsrichtlinien geändert werden. Die zvorschriften seien überwiegend verschärft worden, nur fr die Zeit zwischen Steuererklärung und Veranlagung habe man ieh niedrigen Zinssatz für die Abschlußzahlung angenommen. eingeführt sei weiter die Suspendierung der Kapital⸗ t deren Erhebungskosten nach Mitteilung der Re⸗ größer seien als ihr Ertrag. Bei den Dividenden werde satz geschaffen durch Erhebung der Körperschaftssteuer für ittete Gewinne. Für die freien Berufe habe eine wenn nich mäßige Steuererleichterung geschaffen werden können. Die Lerzõ gerung der Verabschiedung des Gesetzes mache leider eine Hinausschiebung der Fristen für- die Steuererklärung zur sommensteuer, Vermögen estener und Zwangsanleihe notwendig, ar auf den 30. April. ö r ö. Abg. Bern ste in (Soz.): Es handelt sich hier nicht um Lösung Problems, sondern un einen Verfuch, sich für den Augen⸗ lid herauszuhelfen. Daß bei dem großen Sturz der Mark die aher feschlofsenen Steunergefetze nicht mehr aufrechtzuerhalten haren, ist lar. Zu dem Tiefstand der Mark wäre es bei recht⸗ gem Eingreifen nicht gekonimen, dem Reich wãren ebenso wie er Bevölkerung, Milliarden erspart geblieben,. Das hat sich jetzt uch dem Eingreifen der Reichsbank trotz des Einbruchs der Fran pen gezeigt. Es wäre gewiß möglich gewesen, den Dollar tand lich weiter herunterzusenken. Was die nächste Zukunft bringt, pisen wir nicht. Das vorliegende Gesetz trägt den Charakter der lusicherheit. Die Ausschußbeschlüsse find vielfach noch Ver⸗ slechterungen. Wir haben nur zu wichtigen Punkten Ab⸗ nderungsanträge gestellt. Die Bewertung vorhandener Bestände ü der Einkommen-, Vermögens⸗ und Erbschaftsstener wollen wir infacher gestalten, die zu hohe Berechnung der Abmutzungen wollen verhindern. Steuerliche Begünstigung der Landwirtschaft darf icht sigttfinden, denn . ö. Stand hat von der Geld⸗ ulnertung große Vorteile gehabt. ͤ c pirtschaft im ö erschienen und haben ein so bewegliches Glagelied angestimmt, daß ich am Schluß der Sitzung eine Kollekte ür die notleidende Landwirtschaft anregte. SDeiterkeit. An den snrisen ist vom Ausschuß zu viel geändert worden. Wir wollen a die Regierungsvor lage wiederherstellen. Mit der Sue hendierung der Kapitalrentensteuer sind wir einverstanden, falls von den Divi⸗ knden 10 v5 an anderer Stelle erhoben werden. Warum ver⸗ ungen denn Banken und Sparkassen die Wiede rherste lung des Bbanlgeheimnisses und Aufhebung des Depbo tzwanges? Sie haben bvh gar nicht darunter gelitten. Der Ausschuß hat schlie ßlich eine esolution empfohlen, die die Besteuerung des Einkommens, ins⸗ bes'ndere von Lohn⸗ und Gehalts empfängern, auf eine neue ge⸗ chte, der Lage des deutschen Geldwesens entsprechende und die Erhebung der Steuer vereinfachte Grundlage zu stellen verlangt. Im jede Verdunkelung des an sich klaren Gedankens zu verhindern, lagen wir insoweit eine Aenderung des Wortlauts vor, als wir das deutsche Steuersystem auf eine neue, gerechte, der Lage, des reutschen Geldwesens entsprechende und nach dem Vorbild der Lohn⸗ euer die Erhebung vereinfachende Grundlage fir lt wissen vollen de das rechtzeitige Aufkommen der Steuern ichert und das Neich gen Kursperluste bei der Steuerzahlung schützt. Im Auslande Jaubt man allgemein auch in deutschfreu ndlichen 6 daß Deutschland lange, nicht alles tut, um seine Finanzen in Ordnung bringen. Darum müssen die Bewertungsvorschriften, die Tarife nd die Einziehung so scharf wie irgend möglich gestaltet werden. Aba. Dr. He sifferich (D. Nat): Ich will nicht in eine heneraldebatte zurückfallen, die erst bei der dritten . wieder otthaft ist. Wir tun gut daran, die Einzelberatung so rasch wie nöglich zu erledigen. Der Sache geschieht kein Gefallen, wenn lle im Ausschuß abgelehnten Anträge im Plenum wieder auf⸗ wmmen und von neuem diskutierk werden. Dann wird, die Heranlagung nur noch weiter hinausgeschoben werden. (Wider⸗ much links, Werden wir in diefer Woche mit dem Entwurf nicht tig, so ist vielleicht nicht einmal der 30. April als Endlermin n die Abgaben der Steuererklärung innezuhalten. Das Haus lte alles daran setzen, die zweite Lesung noch heute zu beenden. his dat, qui eito dat. (Beifall vechts.) ; ; ; Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp): Es handelt sich hier ntsächlich nur um einen Notbehelf. Die Geldentwertung wirft lle Tarife, alle Bewertungsvorschriften, alle Befreiungsbestim⸗ ungen um, und die Zauberformel zur Ueberwindung dieser shwierigkeiten ist noch nicht gefunden. Wir stehen aher in allen sen Fragen an einer Wende; gus der Wirtschaft muß fich ane neue Notwährung herauskristallisieren, wozu durch die Gold⸗ nnleihe der Anfang gemacht ist. Für den Augenblick muß aber , die Veranlagung für 19835 Voͤrforge getroffen werden. Die ohe Ungerechtigkeit ift zu beseitigen, die in der Benachteiligung Lohn. und Gehaltsempfängers gegenüber den sonstigen Steuer? plichtigen liegt. Wir haben im wesentlichen der Vorlage bzw, In Ausschußvorschlägen' zugestimmt, auch der Aufhebung des Yebotzwange 5. Die Offenlegung der Steuerlisten lehnen wir * Fe würde nichts nützen, sondern nur Verärgerung erzeugen. Die Inpasfung der Zrangsanleihe an die Geldentwertung erfowert rschiebung der Befrelungsgrenze und der Bewertungsvorschriften; wir stimmen hier dem Ausschusse, wenn auch schweren Herzens, da sich Härten als Wirkung ber Vervielfachung der Sätze nicht en vermeiden lassen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. fall.)

Abg. Herold (gentr):

1 .

Mea mlbk Die größte Schwierigkeit hat die pertbemessung vorhandener Bestände gemacht. Die bürgerlichen ärteien traten geschlossen für die Ausschußbeschlüsse ein. Der J. Bernstein hat von dem Gewinne der ,, ehrochen, er kann aber nicht bestreiten, daß in der Landwirtscha t a ein großes Kreditbedürfnis besteht. Die u hohe Besteuerung sonnte nachteilig auf die 1 wirken. Die Ernte in diesem i war schlecht, die Selbstkosten steigen immer mehr. Die and wirtschaft nimmt keinen Kredit in Anspruch, so lange sie ihn ht nötig hat. Von vornherein Jö. wir für die Wiederherstellung ; nkgeheimnisses und die 2 ufhebung des Depotzwanges ge⸗

Dabei sind Vertreter der Land⸗

wesen, wollen aber die lassen, um nicht der Steu— * : ei Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlung wollen die S0 zi demokraten noch über den Ausschußbeschluß hinaus verschärfen, aber diese Zinsen des Ausschußbeschlusses sind schon so hoch, daß sie kaum je in Anwendung kommen werden, weil sich Jeder beeilen wird, seine Steuer zu bezahlen. Ein Fortschritt ist die Ersetzung der Kapitalertragssteuer durch deren Anrechnung im Körperschgfts steuergesetz. Wir stellen uns im ganzen auf den Been der Aus- schußbeschlüsse und beschränken uns auf wenige Abänderung: antrage. So beantragen wir, daß Grundstücke, die im Jahre 1922 erworben sind, zum Anschaffungspreise zu bewerten sind und serner, daß Villen, die einen Friedenspreis von üher 1096 000 gehabt haben, nicht nach den billigeren Maßstäben bewertet werden sollen. Es wäre zu bedauern, wenn die Sozialdemokraten hiernach nicht entgegenkommen und dem Gesetz nicht zustimmen würden.

Abg. Merck (Bayer. Vp.) : Dieses Gesetz ist nur ein Not- behelf. Ich begrüße auch die Beseitigung der K apitalertragsteuer, die mehr gekostet als eingebracht at. Wir müssen alle unsere Steuern nachprüfen, in welchem Verhältnis der Ertrag zu den Erhebungskosten steht, ich denke da besonders an die Erbschafts⸗ steuer. Steuern, die dem Reich nichts einbringen, sollte man den Ländern überlassen, die viel eher in der Lage sind, einen Ertrag daraus zu erzielen. Ich begrüße auch die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses und die Aufhebung des Depotzwangez unter Aufrechterhaltung der Auskunftspflicht der Banken. Die Bieder⸗ herstellung des Bankgeheimnisses haben nicht nur, die Vanken, sondern auch die Sparkassen und genossenschaftlichen Tredit institute gewünscht. Den sozialdemokratischen Anträgen können wir nicht zustimmen, wenn auch manche Tendenz in den elben anzuerkennen ist. e Verzugszinsen nach dem Ausschußbeschluß sorgen schon genügend für die schnelle Entrichtung der Steuern. Für die landwirtschaftliche Bewertung hat man sich seinerzeit bei dem Steuerkompromiß für den Ertragswert entschieden. Die jetzige Bewertung nach einem Vielfachen des Mehrbeitrags ist das äußerste, was für Landwirtschaf und Industrie erträglich ist.

Staatssekretär Zapf : Dieses Gesetz ist. allerdings nur als ein Notbehelf anzusehen, eine vollkommene Lösung des Problems stabiler Steuern ist im Augenblick aber gar nicht möglich gemwesen. In einer Konferenz waren alle Teilnehmer der Ansicht, daß diese Lösung nur möglich sei, wenn die Mark stabilisiert sei. Vir mußten deshalb so schnell wie möglich nur die Steuergesetze der Geldentwertung anpassen. Der Abg. Ledebour hat gestern gesagt, die Arbeitgeber dürften die Lohnsteuern mongtelang bis zum Jahresschluß zurüchalten; das ist irrig, nur die Abrechnung findet am Jahresschluß statt, die Abführung der Steuern dagegen muß jeden Monat pünktlich erfolgen, und Verzögerungen wird mit Entschiedenheit entgegengetreten.

Abg. Koenen (Komm.): Der Staatssekretär häte uns sagen sollen, wie viele Verluste an Steuern das Reich durch die ver— zögerte Steuerzahlung erleidet. Die Besitzenden wollen ihre Steuern in entwertetem Gelde zahlen. Der Steuermoral wird durch dieses Gesetz vollends der Garaus gemacht. Die Steuer— drückebergerei wird hier zum gesetzlichen Prinzip in der dentschen Republik. Nur merkwürdig, daß die Demokraten dieseʒ mitmachen, aber da denkt Herr Fischer⸗Köln: lieber vierzigfacher Aufsichtsrat als Demokrat! Bezeichnend ist, daß hier gerade Herr Molden— hauer auftritt, dieser Ueberpatriot, der die Erxeugnisse geutscher Wissenschaft an die Franzosen verkauft. Der Sinn des Gesetzes ist, 7 die Steuerdrückebergerei der Besitenden verhüllt werden soll; darum ist unsere ö so kompliziert, daß sie das Volk nicht versteht. Vierzehn Steuergesetze werden hier ge⸗ ändert, vierzehnmal wird die Steuerdrücke berge rei zum Prinzip erhoben. Die Mittel zur Stabilisierung der Nark könnte man doch nur von den Besitzenden bekommen. Die Besitzlleuern haben weniger Ertrag gebra ht als veranschlagt war. Die Zwangs anleihe sollte nach dem Etatsvor chlag 45 Milliarden erbringen, tatsächlich hat sie gebracht 3.3 Milliarden, noch nicht den zehnten Teil, Das ist das „sichtbare Opfer des, . . , Helfferich: Bis drei können Sie zahlen! Ru rechts: 8 ie ist ja noch gar nicht fällig Den Kohlenbaronen sind 22. Milliarden Kohlensteuer gestundet worden, da kann man der Regie rung schon zutrauen, daß sie den Arbeitgebern die Abführung der Lohnsteuer bis zum Jahresschluß stundet. Auch durch die Stundung der Zölle, die auf die Preise sogleich aufgeschlagen, aber viel später in entwertetem Gelde bezahlt werden, erha ten die Unternehmer Geschen ke. An der Substanz der Besitzenden will man nicht zehren, aber die Substanz der Beamten und Arbeiter, die lrbeilskraft, zermürbt man durch die Unterernährung infolge der Lebensmittel⸗ teuerung. Die Vermögenssteuer ist gar keine Vermögenssteuer; sie beträgt von zwei Millionen Vermögen nur 1500 S; ein

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sechzig⸗ facher Millionär zghlt nur drei Prozent seines Vermögens. Eine solche „Besitzsteuer“ ist nur eine Voꝛspiegelung falscher Tatsachen. Herr Helfferich hat verlangt, daß alle Steuern so eingerichtet werden müßten, daß die Substanz nicht angegriffen wird, und so sind sie auch eingerichtet. Diese Vermögenssteuer wird nicht aus dem Vermögen, sondern aus dem laufenden Einkommen, aus der Westentasche bezahlt, es sind nur Bettelpfennige. Das Reichs notopfer ist veredelt“ worden, damit es möglicht gar nichts mehr einbringt. Die n ,, muß aus den Dividenden bezahlt, werden, deshalb wurde sie beseitigt. (Abg. Dr. Helfferich: Sie wird ja gar nicht beseitigt!.. Sie wird suspendiert und ver⸗ chwindet. (Lebhafter Widerspruch rechts und bei den Demokraten) Hi Sozialdemokraten haben nicht deutlich gesagt, daß sie dieses schandbare Gesetz ablehnen, sie haben es nur als einen Notbehelf bezeichnet. Das ist eine Annäherung an die kapitalisti ch Gesell schaft. Das Prinzip der Lohnsteuer ist nur zum Schaden der Arbeiter ausgeschlagen. Dieser Reichstag bleibt eine Gesellschaft zur Ausplünderung der Bevölkerung.

Damit schließt die Aussprache.

§z 1 der Vorlage, wonach die Berücksichtigung der Geld⸗ entwertung bei dem Einkommensteuergesetz jeweils durch besonderes Gesetz erfolgen soll, wird nach dem Ausschußantrag angenommen.

Gegen 6 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag,? Uhr; außerdem Gesetz über die Wohnungsbau— abgabe.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsgusschuß, des Reichstags wurde gesten der Etat des Reichs wirt chats nin isterinms weiter beraten. Rach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden als Zuschuß zu den Kosten des wissenlchaftlichen Forschungginstituts für praktijche Handwerkerpolitik zu Hannover 4 Millionen Mark bewilligt. Zu den Kosten, des wissen⸗ schaftlichen Forschungsinstituts für rationelle Betriebsführung im Handweik zu Karlsruhe wurde ein Zuschuß in döhe von 5 Millionen Maik bewilligt. Bei der Reichsanstalt für Maß und Grwicht, beim Reichsschiffsvermessungsamt und beim Reichsaufsichts« amt für Privatversicherung wurden ‚Abstriche am Beamten⸗ personal vorgenommen. Für die. Stützungsaktion Miu gunsten der mit Valutaverpflichtungen be asleten deutschen Ver sicherungsgesellschaften soll ein parlamentarischer Unterausschuß ein⸗ gesetzt werden, . r fen gie Reichsregierung in Fühlung tritt,

sie endgültige Beschlüsse faßt. ;

‚. Hel , der Etatspositionen für das Reichs wir te schaftsgericht verwiesen die Abgg. Dauch (D. *) Schmidt- Berlin (Soz) und Schultz Bromberg (D. Nat.) darauf, daß der Aufgabenkreis des obersten Gerichts mit viel zu viel kleinlichen Streitsachen belastet sei, das entspreche nicht einer böͤchst. richterlichen Tätigkeit. Nach Antrag der Sparkommission wurden Streichungen am Personaletat des Reichswirtschaftegerichts vor genommen.

Bei Bel Aus⸗ Gus6ra in das besetzte G e hen Zollbeamten entstander eine Gefahr fur den reellen Handel r Zutunft voraussichtlich ar Dr. Hugo (D Vp) behandelte die deutschen Exports Fortfall von jeder kratischen Hemmung, ebenso wie Erleichterung der Ausfuhrgebi seien notwendig. Abg. Dr. Reichert (Dnat Beseitigung einiger infolge des Fehlens des inzelne Warengruppen nicht mehr zeitgemäßer Au Abg. Ess ze fürwortete großz gewährung für die Fi besetzt minister Dr. im besetzten Gebie deutschen Zollbeamten

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Dr ichert D. Nat.) al Abbau der Warenpreise nicht nur begrüße. fordert e. Reichswirtsch Dr. ebenfalls die Ausführungen unwidersprochen lassen. Gerade nicht ins Agitationsfahrwasser gelangen. könne man doch unmöglich sprechen, wenn man sich klarmache, die heutigen Dividenden kaum den Bruchteil einer Golzmart. pro Aktie ausmachen. Was die Preishestimmung für Eilen anbetrefie 0 geschehe sie bekanntlich in einem Ausschuß, in dem Verbraucher Er⸗ zeuger und ein Teil der Arbeitnehmer vertreten eien; 1 K setzung der Ausfuhrabgaben sei in, dem zustãn digen Aue c des vorläufigen Reichswirtschaftsrats einstimmig beschlossen werden. Angenommen wurde darauf ein Antrag des Abg. Dr. R eichert (D. Nat), daß die in den Ausfuhrabgaben für den Ernort, liegenden Hemmungen sofort abzubauen seien. Ferner wurde ö Abg. Dr. Hugo (D. V), angenommen, wonach zur Beschrän ung weiterer Arbeitslosigkeit diejenigen Waien, deren Hestehꝛmgspreise die Weltmarktpreise erreicht haben und deren Inlandabsat Not leidet, auf die Aussuhrfreiliste gesetzt werden iolen. m her lauf der Verhandlungen trat Abg. Bu d suhn (D. Nat.) für eine stẽrkere Berücksichtigung des Handwerks bei der Bewilligung der vorgese henen Beihilfen an die ö des Handwerks ein. Die vorgesehenen Beihilfen seien völlig unzureichend. . . . 22 . beg Etats des Reich 31 o man i sa 18 für die Kohlenverteilung fragte Abg. Dr. Bi en beck D. Nat.) an, wie es mit der Belieferung mit ö Ferner wies er auf die schweren Gesahren bin, die durch den Mange an Hausbrand drohen. Wenn man höre, die Kohlenlage sei be, friedigend, so verstehe die Masse der Bevölkerung nicht, warum i die Heizung der Wohnungen, sogar wichtiger gemeinnütziger HYelstãt ten, eingestellt werden müsse. Viele HDeilitãtien und , ständen vor einer Heizungskatastrophe. Dies zu perhüten, sei na . gerade höchste Zeit. Der Neichskoblenkommissar Sebeimrat . t u führte auf die Anfrage aus, daß die Gohl enter or gung , , lands im allgemeinen gut nei un a 3 ,, . D egtnüber dem französischen Gewaltakt nicht erlahmen 66 großen Reparationskohlenmengen, die in den ersten Wochen der Ruhrbesetzung nicht nach Frankreich und Belgien, ndern, in das unbesetzte Deutschland gingen, dank ferner der großen Einfuhr von englischen Kohlen im vergangenen Jahre . verfügten sowohl . Eisen bahnen, die, Gasanstalten. Elektrizitätswerke als auch ie privaten Verbraucher in Industrie und, Hausbrand über reichliche Bestände. Anßerdem habe sich die Belieferung des iube⸗ setzten Deutschlands aus den, nicht bejetzten Kohlen tevieren dadurch gebessert, daß alle diese Neviee his auf ., Ueberschichten verfahren. Allein die Bergarbeiter. im 6 Bergbau hätten leider das Verfahren von Ueberschichten . . Endlich habe die Einfuhr englischer Kohle stark zugenemmen, währen die Kohlen aus PolnischOberschlesien und der Icchechei . den bisherigen Mengen hereinkämen. Für Bezirke und Verbraucher, die lediglich auf die Ruhrkohle angemiesen wären und weniger gute Bestände hätten, fei durch Grjetzliefe anzen. e den schlesischen. Repieren ausreichend georgt. . . Kohlen stände es um den Koks. und besbndetz . * Hochofen und Gießereikoks. Aber auch hier wäre es mögli h ir Hinzunahme ausländischen Kokses owie duch gntspreche nde 1. teilungs- und Sparmaßnahmen im Inlande die Werke , m r. im Betriebe zu erhalten. Der Haushrand sei ganz auf. . gestellt worden, von dem ausreichende Mengen vorhanden . ; ö sondere Sorgfalt werde der Versorgung der von der RNubrtable en 2 blößten Gebiete hinsichtlich der Schmiede kohle , Zuhilsenahme der schlesischen Reviere und, geeigneter Klein oks 3. 5 könne auch hier dem dringenden Bedarf abgeholfen k weiterer, teils vertraulicher Diskuission wurde der Etat des Reichs

vn i dt. Merl ir chinidkt⸗ Berlin

e in dieser Zeit dürfe d is ku Von riesengroßen Gewinnen

daß

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wirtschaftsministeriums und des vorläufigen Reichswirtschastsrats ver⸗

sschiedet. Hierauf vertagte sich der Ausschuß. , , nür Beam tenange⸗ legenheiten teilte gestern bei Belatung des Beg , . tretungsgesetzes Ministerialdirektor Dr. Fal ck im ö. des Reichsministers des Junern als Beschluß des dꝛeichs kabinetts laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger

; . 2 3

. . will ihie bisherigen Bedenken gegen die Einrichtung von Schlichtungsausschüssen zurũckstellen und 6 nn, daß solche mit . Befugnis w in folgende ier i s Gesetz aufgenommen werden: . ö. 54 Cin d. , 3 Wahlver ahren und die Zusammen⸗ setzung der Beamtenvertretungen (5 17 des Entwur e), ö X. bei Aberkennung der Mitgliedschast in einer Beamtenvertretung § 25 Abs. 38 Entwurss), . . 3 . . ar gf n gegen die Geschäftẽordnung und noch näher zu bestimmende Punkte der Geschäftsführung der Beamtenvertretungen 2 Fntwurfs), ö ö. ö von Beamtenanwärtnrn und Arbeitnehmern die nach 5 12 Abs. 2 und 5 13 Abs. 4 des Betriebẽrätegesetzes nicht als Arbeitnehmer im , , Betriebsrätegesetzes zu betrachten sind (6 2 Nr. 3 des Entwurfs). 2. . gie Reichfregierung macht indes ihre Zustimmung davon ab⸗ hängig, daß in der diitten Lesung die S8§ 25 Ab]. z und 33 ö Regierungsborlage wieder hergestent werden. Zu S 25 , , . folgendes bemerken: Es muß die M öglichfeit bestehen, daß 3 der Beamtenausschüsse auch wegen der in Ausübung ihrer Tätig ö gemachten Aeußerungen, wenn sie sich als grobe . Beleidigungen darstellen, im Diensistrasperfabren zur , gejogen werden können. Das Einschreiten wird i oer . zur Vermeidung von Mißgiiffen dem höchsten nn, , vorzubehalten sein. Daß die Mitglieder der Aus schü sse 6 ihrer Abstimmungen nicht zur Veraniwortung gezogen werden . anerkannt. Insoweit bestehen gegen die Beschlüsse , , Im 8 33 bitte ich, das in der zweiten de uh eich ene . „Mitvestimmung“ im eisten Absas durch das Wort . ung, zu ersetzen und den in der zweiten , 1

eichen. Gegen die der Regierungsvorlage zugefügten Nr. 181 I.. ö nicht erhoben. Dem Ausschuß muß ich ul