1923 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Abgabe vom Werte

Tartfun mmer

g29b —: aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert) oder mit vergoldeten Rãndern, Bügeln oder Knöpfen verseben

( Hundertteile)

930a Uhrgehäuse zu Tasch g30b —: aus Silber 0 aus unedlen Metallen oder aus Legierungen un—à edler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit Gold oder Silber belegt (splattiert) oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Sioffen.. Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige, und Rohwerke . Triebe und Unruhen (Balancen aus Stahl für Taschenuhren; andere Teile bon Taschenuhren (Uhrsurnituren) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet, ver⸗ silbert oder mit Gold oder Silber belegt (plattiert) oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen.. ; Wand⸗ und Standuhren sowie alle anderweit nicht genannten Uhren mit Uhrwerken (auch solche mit Spielwerken und elektrische oder elektrisch betriebene). soweit sie nicht durch ihre Verbin⸗ dungen unter andere Nummern fallen? Schiff echronometer (Seeuhren), nicht in Form von Taschenuhren lauch mit elektrisch betriebenen Uhr⸗ werfen), soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen ö Taschen. und andere Zähiwerke sowie selbsttätige Meß⸗ und Registriervorrichtungen, auch hydro⸗ metrische Instrumente (Instrumente zur Messung der Wassergeschwindigkeit, Registrierpegel) sowie Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge, in Ver⸗ bindung mit Uhrwerken; alle diefe, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern

egierungen unedler n. 9g34a / b fallenden

brikations nummer vom 1. April ö .

Als solche erkennbare Teile von vorstehend' ge—

nannten Spielwerken usw.; Musiknoten für

mechanische Spielwerke oder für Vorrichtungen

zur anechanischen Wiedergabe von Tonstücken

ar . Musitrollen, Notenscheiben) .. ..... 94 3b fällt fort.

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 20. Mäãrz

Berlin, den 12. März 1923. Der Reichswirtschaftsminister. . rendelenburg.

1923 in Kraft.

Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Schroeder.

8 * a)

Bekanntmachung.

Der Firma Chemische Fabriken Ritter in Stuttgart und Herrlingen, Zentrale Stuttgart, Königstr. 2), ist durch Erlaß vom 19. März 1923 IV. 3. M. 464 für die ihr unter dem 31. Mai 1927 IV. 3. M. 57 zur Herstellung genehmigte Mischung veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Jahrgang 1922 Nr. 127 an Stelle der Bezeichnung

„Gewürzter Futterkalk, Marke Drei Bauern“ (mit 2 00 phosphorsaurem Kalk) die Führung der Bezeichnung „Gewürzter Futterkalk, Marke Botoval“ (mit 20 0 phosphorsaurem Kalk) bewilligt worden. Berlin, den 10. März 1923. Der Reichsminister 9 K. und Landwirtschaft. . A.: Löhr.

Preußen.

Bekanntmachung über den Bezugspreis der Preußischen Gesetz⸗ sammlung. Vom 2. März 1923. em 1. April 1923 ab beträgt, der Bezugspreis der Preußischen Gesetzsammlung vierteljährlich 560 M. Berlin, den 2. März 1933. Das Preußische Staatsministerium. Braun.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Revierbeamten bes Bergreviers West Recklinghausen, . Hasse ist das Vergrevier Magdeburg übertragen orden.

Ju stizministerium. GerAssess. Dr. Borchers ist zum AGwRat in Goldap

ernannt. Zu Notaren sind ernannt: die Ra. Dr. Arthur Barczinski, Dr. Wolfgang Bellermann, Dr. Georg irschfeld und Dr. Heinrich Veit Simon in Berlin (Amtsz⸗ i im Bez. des AG. Berlin⸗Mitte), Alfred Centawer in

reslau, Bernhard Unger in Löwen, Heinrich Weis kkittel in

für Handel und Gewerbe vom 77. Altwaren händ den Handei mi ; arfs 2 insbesondere Altme owie jede unmittelbare oder mittelbare e teili i bier , nn B ligung an einem wegen Unzuverlässigleit inbezug auf diesen Gewerbebeirieb. Die Koften der Veröffentlichung fallen dem Betroffenen zur LTast.

und Forsten. Als Regierungs⸗ und Bauräte

beim Kanalbauamt in Peine, Schwicheldt, Kuthe beim Neubauamt in Burg, Franz Al brecht beim Neubauamt in Fürstenwalde a. Spree, beim Wasserbauamt in Münster i. Kanalbauamt in Hannover, Neubauamt in Saalfeld, Regierungsbaumeifler

mann beim Maschinenbauamt in Emden.

Regierungs- und Baurat (W.) Bühring (beurlaubt).

Beschreibung der Darlehnskassenscheine über 1 Mark vom 15. September 1922.

Der neue Darlehnskassenschein zu 1 4 ist 59 X S5 mm groß und auf grünlichem Wasserʒeichenpapier mit dem bisherigen Vierpaßmuster gedruckt.

Die Vorderseite trägt in dunkelgrüner Farbe die Be⸗ schriftung in deutschen Buchstaben. Alâ oberste geschwungene Zeile steht das Wort „Darlehnskassenschein“, darunker die Wert— bezeichnung „Eine Mark“. Diese beiden Wörter sind durch die Wertziffer „1“ getrennt, die nach oben und unten über die Wertzeile hinausragt. Die untere Hälfte der Vorderseite enthält den Aussertigungstag: Berlin, den 15. September 1922 die Zeile „Reichsschuldenverwaltung“ und die Unterschriften: Halle Vieregge Dickhuth Springer v. Drenkmann Mücke Moll Hientzsch Schulzenstein Erbes. Rechts und links hiervon steht ein ebenfalls in dunkelgrüner Farbe gedruckter Kontrollstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift „Reichsschulden⸗ verwaltung 1 **. Die Rückseite trägt ebenfalls in dunkelgrüner Farbe eine kreuzförmige Guilloche, die sich in ihren Ausläufern auf eine eirunde, den Straf atz umschließende Linie stützt. Der einzeilig im lateinischen Schristschnitt gehaltene Straffatz beginnt rechts neben der oberen Spitze der Guilloche und endigt auf der anderen Seite. Innerhalb der Guilloche steht oben halbkreis— förmig in heller Farbe das Wort „Darlehns⸗“ und unten ebenfalls als Halbkreis die Fortsezung „kassenschein!. In gleichen Schriftzügen befindet sich in der Mitte die Wertzeile „Eine Mark“, die wiederum durch die große gleichartige , gi. getrennt ist. Die deutschen Schriftzeichen und dle ertziffer „“ tragen tiefe Schatten.

Berlin, den 6. März 1923. Hauptverwaltung der Darlehnskkassen.

Seschreibung der Darlehns kassenscheine über 2 Mark vom 15. September 1922.

Der neue Darlehns kassenschein zu 2M mit den Ausmaßen 6l X90 mm ist auf rötlichem Wasserzeichenpapier mit dem bisherigen Vierpaßmuster gedruckt. Die Vorde rseite trägt die bräunlich rote Beschriftung in deutschen Buchstaben. Als oberste geschwungene Zeile sieht das Wort. Darlehnskassenschein“, darunter die Wertbezeichnung „Zwei Mark“. Zwischen diesen beiden Worten ist ais Wert ziffer eine grabische „2“ eingeschaltet, die nach oben und unten über die Wertzeile hinausragt. Die untere Hälfte der Vorder⸗ seite enthält den Ausfertigungstag: Berlin, den 15. September 1922, die Zeile „Reichsschuldenverwalumg“ und die Unter⸗ schriften; Halle Pieregge Dickhuth Springer v. Drenkmann Mücke Moll Hientzsch Schulzenstein Erbes. Rechts und links hiervon steht ein ebenfalls in bräunlich-roter Farbe gedruckter Kontrollstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift „Reichs⸗ schuldenverwaltung 2 2 * 2. Die Rückseite trägt in

gleicher Farbe eine länglich ab⸗ gerundete Guilloche, in deren

oberem Teile halbkreisförmig in deutscher Schrift das Wort „Darlehns kassenschein“ und im unteren Teile ebenfalls als Halbkreis der Strafsaßz in latinischen Buchstaben auf li tem, in Spitzen endenden Bande steht. Da⸗ zwischen befindet sich hellfarbig die Wertzeile „Zwei Mark“, die wiederum durch die eine große arabische „3“ getrennt ist. Die deutschen Schriftzeichen, die Wertziffer 2“ und das Band des Strafsatzes zeigen tiefe Schatten.

Berlin, den 6. März 1923.

Hauptverwaltung der Darlehnskassen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Händler Ifaaf Scheindling in Berlin, Dragonerstraße l, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handei mit Gegen stän den des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässig keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter agt. Berlin, den 15. Februar 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

rats verordnung vom 23 Sep⸗ verlässiger Personen vom Handel, Joses Mürler in Brakel den rte n, Kaninchen, Geflügel, , ö altem Eisen,

. Zuckerwaren,

Handelmit

Der Landrat. Freiherr Dro ste.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der Aus sührungeanweisung des Herrn Ministers September 1915 habe ich dem ler Theodor Keilhoff in Sch keuditz t Gegenständen des täglichen Be⸗ tall, Metallbruch und dergl.

mit, Wirkung vom heusigen Tage untersagt,

Merseburg, den 6. März 1923. Der Landrat. Gugtzke.

Dassel (AGBez. Einbech.

* planmäßig angestellt worden: die Regierungsbaumeister (W.) Wilhelm Hartmann Rose (beurlaubt), Stahl in

Wichert W., Rütjerodt beim Bastian beim Saale⸗Talsperren—⸗ (M.) Hoff⸗

Auf seinen Antrag aus dem Staatsdienste entlassen: der

Min isterium für Landwirtschaft, Domänen

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Amtsblatt der

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Handel

vember 1922, betr

Auf Grund der Bekanntmachung r vom Har abe ich dem

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Daudel vom 23. September 19 Möbel händler ö ot sdam, Spandauer Straße 21, durch 2 2 mit a nzuverlässigkeit in bezug auf diesen andelsbetri und seinen Betrieb g dandelebeirieb

kanntmachung

zur Fernbaltung unzuperlzte a d rn gn Sim mern. l Verfügung vom 29 eu en Il õ be heul

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e schlossen.

Potsdam, den 10. März 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Sůßenba c

Auf Grund der Bekanntmachung vom g unzuverlassiger em Bürgermeisterstraße 10

end die

Fern haltun (RGBl. S. 663) ist d Wittenberg, tigen Tage der metall, nc,

Han

l. Lum ven und Knochen, auf diesen Handelsbetrieb untersa gt.

25. September Igls Peron 2 u dolf K durch Ver insbeson dere wegen Untuverlẽ sigf eit w. J

ändler R

del je der Art,

Wittenberg, den 3. März 1923. Die Polizeiverwaltung.

Auf Grund 603) ist dem

Wittenberg, heutigen Tage der metall, Alteisen, Lumpen bezug auf diesen Ha

der Bekanntmachung vom 23. haltung unzuverlãässiger Personen Klempnermeister K Berliner Stiaße 16,

September l9l5 vom Handel R6Gh ,

Handel jeder Art

und Knochen,

ndelsbetrieb untersagt.

Wittenberg, den 5. März 1923. Die Polizeiverwaltung.

Auf Grund der Beka

treffend die Fernhastu (RGBl.

zaltung S. 663) ist dem Alt händ

nntmachung vom 23.

September 191 unzuverlässiger iber 1915,

Personen vom H s 9 k ler Gu st ap Wag .

ttenberg, Markt 4, durch Verjügung vom heutigen Ta ede

teder Art, Knochen und Lumpen, Handelsbetrieb unters

insbesondere mit Altmetall

. Unzuverlässigkeit in bezug auf die agt.

Wittenberg, den 6. März 1923. Die Polizeiverwaltung.

ö

Die von heute ab

der Preußischen Ge

Nr. 12 450

Nr. 12451

das

Siedlungen nach 8 1 des Relchssiedlungs esetz es 1923, unter 6 grese

eine

Beamtendiensteinkommen

zur Ausgabe gelangende Nummer

setzsam mlung enthäli unter

Gesetz über die Genehmigung nm

vom J. Mir

Verordnung über

Aenderungen dheg Sgesetzes vom 13. Februar 1993, unte

Nr. 12 452 eine Verordnung über Abänderung der Ver⸗

ordnung vom 27. Sep treffend die Ausdehnn bekanntmachung vom das Unterrichtsfach der Nr. 12 453 eine Dienstaufsicht und des 9. März 1923, und un Nr. 12 454 eine der Preußischen Gesetz

8

tember 1921 (Gesetzsamml. S. 56), be⸗ ng der Bestimmungen der Fundegtat 2. August 1917 (R6GBl. S.. HS3] au

eilkunde, vom 22. Februar 1923, unter

Verordnung über die Neuregelung der Kassenwesens in der Landjägerei vom ter

Bekanntmachung über den Bezugsgprei⸗ sammlung vom 2. März 1925

Berlin, den 12. März 1923. Gesetzlammlungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer Ih J enthält unter

der Preußischen Nr. 12 435 das Gefetz treffend die Beteiligung Grundkreditanstalt, vom 20, Mai 1922 Gesetzsamml. S. Ii) vom VN. Februar 1923, Nr. I2 456 eine Verordnung über und Rechn

der

zur Aenderung des Gesetzes, be⸗ Preußens an einer gemeinnützigen und un er

Erhöhung der Schrelb⸗

ungsgebühren des Preußischen Gerichts kostengesetzes Schreibgebühren der Gebührenordnung für Notare vom 3. März 1923. Berlin, den 12. März 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Bekanntmachung.

Nach. Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (GHesetsamnl S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. NM effend die Verleihung des Enteignungsrechts an di

gemeinde Sorau für die Erweiterung des Friedhols, durch dz

Negierung in Frankfurt a. O. Rr. 15 S. 261, auf-

gegeben am 9. Dezember i922;

1923, betreffend die Verleih witzer Braunkohlenwerke in raumhalde ihrer Grube Wittenberg, dur S. 42,

lichen

auf Grund eines In entwurf über die A Aktiengesellscha Reiches einverstanden. So wie dieser Gesetzentwurf die nisse beseitigen soll, die der Zeichnung zu der neuen aus den Bestimmungen des Hollar⸗ Verordnung über die Bewertung der selbstgezeichneten Do ö. schatzanweifungen bei der Veranlagung zur Einkommen u

tssteuer Hemmnisse beseitigen,

Körperschaf schatzanwelsungsanleihe aus den Steue worschristen

zur Dollar entstehen durch Veräußerung steuerung unterliegen. Verordnung einverstan anweisungen des Deutschen Gesetzes gezeichnet und erworben sind, We ind Körperschaftssteuer mit demselben

zur Einkommen⸗ 1 , können, mit dem die als Gegenwer

eingesetzt werden

Der Reichs

Sitzung,

könnten,

2. der Erlaß des Preufischen Staatsministeriums vom 6. Februar ung des Enteignungsrechts an die Berg=

Bergwitz für die Erweiterung der Ah

sicheriz Baff ung bei Heri. m w ch das Amtsblatt der Regierung in Merfeburg Rr. ausgegeben am 24. Februar 1923.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

wie

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rat erklärte sich in seiner gestrigen öfsen⸗ das

deutscher Zeitungsverleger berichtet, mit dem vom Resche tal stiativantrags angenommenen Geset⸗ nlegung gesetzlicher Reserven

Nachrichtenbüro' des Vereins der

; isungen de J 9

Anleihe Aktiengesetzes drohen, soll eine

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die der Zeichnung

wonach u. a. Spekulationsgewinne,

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den, die vorschreibt, daß

ö J ; Be⸗ Wertpapieren erzielt sind, der

e , g arte sich mit dieset

er Reichsrat erklärte sich 6 i Maßgabe

, . Veranlagung

gegebenen Devisen einzusetzen sein würden. 4 uf Antrag Preußens befaßte sich der Reichsrat mit ö

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nden, die dadurch entstanden

niz der seietge ;

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pie, hs 6 alsbaldige Verabschiedung des zurzeit dem Reichstag vor-

Die Landessteuergesetzes Finanzausgleichgesetzes) jedenfalls kegenden dem 1. April d. J. ist angesichks der Finanzlage der . . dringend geboten. Der Gesamtbetrag der den Ländern mne er inden nach diesem Gesetz zufließenden Einnahmen kann n . Schädigungen der Länder und Gemeinden nicht ge⸗ hne en Insbesondere ist es unerläßlich, daß den Gemeinden sint 3 die Erhöhung ihres Anteils an der Umsatzsteuer in Aus⸗ die e ngen Mehreinnahmen in vollem Umfange zufließen. Da iht fen seinerseits zurzeit auf eigene Einnahmen zuqunsten der n . ohne erhebliche Schädigungen nicht verzichten kann, ö,, Reichsrat nach wie vor die einzige Möglichkeit, den Ge⸗ ö . die ihnen unentbehrlichen Mehreinnahmen zu sichern, in äterzeung der Umfatzfte ner auf r Prozent. Sollten die Be⸗ . ,. zu überwinden sein im Augenblick, so würde äußersten⸗ . Hinausschiebung der Erhöhung der Umsatzsteuer auf den cn Frage kommen können.“ 1

Die Vollversammlung schloß sich dieser Entschließung an.

Der Reichsrat hält am Donnerstag, den 15. Mãrz p35 5 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Voll— 1 g

hung.

r 9 . * x 2 6 * Der bisherige Königlich griechische Geschäftsträger Noulis s . hier abberufen worden. Die Geschäfte der Gesandt— sast werden bis auf weiteres von dem Legationsrat Panagiots saras keyopoulos geführt.

Für Pottasche, für Salmiakgeist, für Salmiak weiß nach 6g . für! Hirschhornsalz nach Dänemark sind die Aus— ih nindestpreise geändert. Näheres durch die Außenhandels— (le Chemie in Berlin W. 10.

Deutscher Reichstag. 37. Sitzung vom 12. März 1923, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) *)

In dritter Beratung wird der von den bürgerlichen Par⸗ gen und den Sozialdemokraten eingebrachte Gesetz⸗ entwurf über die ? fg n ß gesetzlicher keserven der Aktien gesellschaften in Dollar⸗ scatzanweisungen des Reichs ohne Exörterung genommen.

Es folgt die zweite Beratung der zweiten Novelle zum gesetKz über die Erhebung einer Abgabe zur zörderung des Wohnungsbaues.

Der Wohnungsausschuß hat die Wohnungsbauabgabe, die ton den Wohnungsinhabern in solchen Gebäuden, die vor dem l. Juli 1918 fertiggestellt sind, durch die Länder erhoben wird md die bisher insgesamt fünfzig Prozent des Friedens⸗ mitzungswertes nach dem Stande vom 1. Juli 1914 betrug b Länder, 25 2. Gemeinden) sehr wesentlich erhöht. Dährend die Regierungsvorlage 750 vom 1. Januar 1923 ch vorsieht, hat der Ausschuß 1500 für die von den Ländern zu erhebende Abgabe beschlossen, und dieser Satz soll für 1923 und. 1924 gelten. (Die Regierungsvorlage ermächtigte die Regierung mit Zustimmung des Reichsrats zur vierteljähr⸗ lch Abänderung des Satzes.) Dazu kommen aber noch Zu— shläge in gleicher Höhe durch die Gemeinden, so daß die ge⸗ sante Abgabe sich auf 3000 8 des Friedensmieklswerts steigert. Die Befugnis der Gemeinden, außerdem eine Wohnungs⸗ lirussteuer zu erheben, bleibt bestehen Die Länder liefern bon der Einnahme 40 ( (Regierungsvorlage 10 6) auf den (opf der Bevölkerung an das Reich ab zur Bildung eines Aus⸗ hlechsfonds zum Ausgleich zwischen den Ländern. Die Hälfte dies Betrages können die Länder von den Gemeinden ein— ziehen.

Der Ausschuß hat ferner die Unternehmer, die gewerb⸗ iche Räume neu errichten, verpflichtet, für einen Teil der mehr bechäftigten Arbeiler neuen Wohnraum zu erstellen, wofür sie bon der Abgabe befreit werden.

Die Zweckbestimmungen der Vorlage hat der Ausschuß im besentlichen dahin gefaßt, daß aus der Abgabe gedeckt werden zie Kosten der Wohnungsbauten, die nach dem 1. Oktober 1920 begonnen sind, und zwar Wohnungsbauten, Ein⸗ oder Um⸗ baten, Aufstockungen und Teilung großer Wohnungen, jedoch nur, wenn die Neubauten dauernd in öffentlich rechtlichem oder gemeinn ützigem Eigentum verbleiben oder im Privateigen⸗ lim leinen übermäßigen Gewinn erzielen. In erster Linie il der Kleinhausbau mit Gärten in Stadt und Land und der Bau von Siedlerstellen gefördert werden. Ein Arbeitgeber

mn seine Kosten für die Herstellung von Werkwohnungen uf die Abgabe aufrechnen.

Hu den von der Abgabe befreiten Personen (Sozialrenten⸗ hänger, Kriegsbeschädigte, Kleinrentner, Pensionäre in) hat der Ausschuß auch die Personen hinzugefügt, die nach 26 des Einkommensteuergesetzes wegen hohen Alters oder piwerbslosigkeit steuerliche Vergünstigungen genießen; diesen ann die Abgabe ganz oder teilweise erlassen werden.

Der Ausschuß schlägt ferner eine Reihe von E ut⸗ hließ un gen vor, wegen Verbilligung der Baustoffe, Ein⸗ ung eines Beirats beim Reichswirtschaftsministerium zur

rüifung der Baustoffindustrie, Vergünstigungen beim Bau⸗ osbezug für gemeinnützige Genossenschaften, Herabsetzung der iansportiarife für Baustoffe, Vorlegung eines Kartellgesetzes fen die Auswüchse der Kartelle und Vorlegung eines Ge⸗ ches zur Sicherstellung von Werkwohnungen bei neuen , oder Schachtanlagen. gat, Abgg. Silberschmidt SSoz), Bahr (dem), rtha us (Zentr.), Schirmer (B. Vp.) beantragen, die feiung von der Abgabe bei Herstellung neuer Arbeiter⸗ eu gen zu streichen und den Satz von 1500 Prozent nur

nde 1983 gelten zu lassen. in Die Abgg. Leo pold (D. Nat.) und Genossen beantragen ir T lbandernng des 51 des Gesetzes dahin, daß dieses sich ih Fieht auf Gebäude, „die zu Wohnzwecken dienen“, ferner snd Einschaltung dahin, Saß aus der Abgabe auch zu fördern Maßnahmen, die mit der Durchführung der Ein- oder

e 6). Mit. Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden lr herten Nin sster die im Wortlaute wiedergegeben sind.

; Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Wahrung aller sozialen und

aber anderseits auch von der Wirtschaft getragen werden kann.

Umbauten, Aufstockung usw. im Zusammenhang stehen“. Die⸗ selben Abgeordneten beantragen ferner die Einschaltung: „So⸗ weit die Abgabeneinkünfte aus der Belastung landwirtschaft⸗ licher Gebäude stammen, . sie zu Bauten für landwirt⸗ schaflliche Zwecke in erster Linie heranzuziehen“.

In bezug auf die Höhe der Abgabe beantragen die Abgg. Leopold und Genossen die Wiederherstellung der Re⸗ gierungsvorlage mit 750 Prozent.

Die Abgg. Win nefeld (D. Vp) und Genossen beantragen bei dem Erlaß der Abgabe für alte oder erwerbs⸗ lose Personen die Worte „ganz oder teilweise“ zu streichen.

Die Abgg. Esser (gentr.) und Genossen beantragen folgende Entschließung:

„Die Reichsregierung zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen

bevölkerungspolitischen Gesichtspunkte die Schaffung einer Pflicht⸗ sparkasse zwecks Kapitalbeschaffung für den Kleinwohnungsbau zum Jiele hat?

„Die Reichsregierung zu ersuchen, auf die Landesregierungen einzuwirken, die volle Auswirkung des Reichsmietengesetzes nicht zu erschweren oder zu verhindern, damit die Erhaltung der vor⸗ handenen Wohnungen nach Möglichkeit gesichert wird.“

Abg. Kniest (Dem) berichtet über die Ausschußverhand— lungen.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung der vorliegenden Novelle zum Gesetz über die Wohnungsbauabgabe ist schon lange eine der größten Sorgen unseres Ministeriums und der Reichsregierung gewesen; bedeutete doch jede Verzögerung des Gesetzes eine ebensolche Verzögerung der Bau⸗ tätigkeit und eine Vermehrung und Verlängerung unseres Wohnungs⸗ elends. (Sehr wahr! rechts) Angesichts dieser Bedeutung der Vor⸗ lage seien hier einige kurze Ausführungen gestattet, die dem Gesetz auch draußen in unserem Volke die Wege ebnen sollen.

Die Reichsregierung hat dem Reichstag schon im Februar 1922 eine Denkschrift über die Maßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungs⸗ und Siedlungswesens seit dem Jahre 1914 unterbreitet. Heute müssen wir leider mit Bedauern feststellen, daß die Lage auf dem Wohnungs . und Baumarkt, welche sich schon damals bedauerlicher⸗ weise zugespitzt hatte, sich noch erheblich verschlechtert hat. Unter dem Einfluß der allgemeinen Preissteigerung sind die Kosten für eine Wohnung von 70 4m Grundfläche ständig höher geworden. Sie betrugen im Frieden etwa 000 A, im April 1920 180 009 M und Ende Dezember 1922 schon 3 bis 5 Millionen Mark. Dieser Betrag ist seitdem noch um ein Mehrfaches gestiegen. Diese Verteuerung hat sämtliche Finanzierungspläne umgestoßen und die Bautätigkeit verhängnisvoll gehemmt, teilweise vollständig lahmgelegt. Wenn wir nicht mit größter Eile in höchster Anspannung aller unserer Kräfte ganz beträchtliche Mittel zum Bauen beschaffen, steht das Bau⸗ und Wohnungswesen geradezu vor einer Katastrophe. Wie Sie wissen, hat die Reichsregierung in Uebereinstimmung mit dem Reichstag zu⸗ nächst einmal den Ländern und Gemeinden zur Fertigstellung der angefangenen Bauten verhelfen wollen. Seit dem Herbst 1922 sind insgesamt 14 Milliarden Mark für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden. Außerdem hat noch die Reichskredithilfegesellschaft gegen Leistung einer Bürgschaft 4 Milliarden Mark zum Bau von Bergman nswohnungen bereitgestellt.

Anläßlich der gewaltigen Schwierigkeiten auf dem Baumarkt, welche durch den Einbruch ins Ruhrgebiet selbstverständlich vermehrt worden sind, ist nun hier und da die Frage aufgeworfen worden, ob unter diesen Umständen die Bautätigkeit weiter geführt werden könne. Ich glaube, meine Damen und Herren, der Zustimmung des ganzen hohen Hauses gewiß zu sein, wenn ich mit allem Nach—⸗ druck erkläre: der Gedanke, ob wir die Bautätigkeit einstellen könnten, kann ernstlich überhaupt gar nicht erwogen werden. (Sehr richtig) Die Wohnungsnot, unter der wir heute leiden, lastet so drückend auf fast allen Schichten unseres Volkes, daß das aus⸗ geschlossen ist. Sie bildet, wie kürzlich sowohl hier im Reichstag wie auch im preußischen Landtag von Vertretern der Sozialhygiene in beredten Worten festgestellt worden ist, eine ständig wachsende Gefahr für die Volksgesundheit und für die geistigen und sittlichen Zustände unseres Volkes. (Sehr richtig) Sie stört ferner auch die ruhige soziale und politische Entwicklung. Dies alles legt der Reichsregierung die strengste Pflicht auf, mit aller Energie an der Verbesserung der Wohn ungsverhältnisse zu arbeiten, und dies, meine Damen und Herren, muß vor allem geschehen durch die Schaffung neuen Wohnraumes.

Auch wichtige allgemein volkswirtschaftliche Gründe zwingen uns, die Bautätigkeit um jeden Preis aufrechtzuerhalten. Das Bau— gewerbe ist bekanntlich eins der größten und wichtigsten Gewerbe. Viele andere Industrien stehen mit ihm im engsten Zusammenhange. Ich erinnere an die Baustoffindustrien, einen Teil der Holz⸗ verarbeitungsindustrie, an mannigfache andere Gewerbe, welche bei der Innenausstattung der Wohnungen in Tätigkeit gesetzt werden. Käme die Bautätigkeit zum Erliegen, so würden auch diese wichtigen Gewerbezweige in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Zahl der Erwerbslosen, die sowieso fortgesetzt im Steigen ist, würde sich dadurch um Hunderttausende vermehren. Es würden erhebliche Auf⸗ wendungen für die Zwecke der Erwerbslosenfürsorge notwendig werden. Wir würden dann für diese Zwecke viel mehr und viel unwirtschaftlicher zahlen müssen als wenn wir das Geld für Bau⸗ zwecke aufwenden. Wer weiß, ob nicht für die nächste Zukunft bei den wachsenden Schwierigkeiten unseres Außenhandels die Belebung des Baumarktes eine der Hauptstützen unserer ganzen Wirtschaft sein kann. Daß aber die Wohnungsbauabgabe den Eckpfeiler für die Finanzierung unseres ganzen Wohnungsbaues bildet, dürfte heute wohl unbestritten sein.

Auch der Wohnungsausschuß des Reichstages hat sich auf diesen Boden gestellt. Die Frage ist heute nicht mehr, o b überhaupt eine solche Abgabe erhoben werden soll, sondern nur noch die, w ie hoch sie denn eigentlich nach der gegenwärtigen Lage sein müsse. Damit komme ich zu einigen Einzelheiten des Entwurfs.

Es ist zunächst, wie ich schon andeutete, die Höhe der Ab gab e. Ich gebe zu, daß es in der heutigen Zeit immerhin noch schwankenden Geldwertes nicht möglich ist, einen absolut sicheren Plan zu entwerfen, daß für so und soviele Wohnungsbauten so und so hohe Summen erforderlich sind und daß demnach die Steuer diese oder jene Höhe haben muß. Es kann sich bei alledem natur gemäß nur um Schätzungen handeln. Es muß aber m. E. darauf

ankommen, zunächst einmal die Bautätigkeit im Gang zu erhalten

und zu dem Zwecke mit richtigem Griff einen Betrag zu finden, der einerseits wenigstens ein ganz bescheidenes Bauprogramm ermöglicht,

Wir haben in der darüber hören müssen, daß die Reichsregierung zu zaghaft gewesen sei mit dieser Vorlage, daß sie sich von den überraschen oder treiben lassen, und daß ihre Vorschläge nicht genügten Ich möchte demgegenüber feststellen, daß die m Juni 192 mit dem Wohnungsausschuß über eine derartige Novelle und über das Bauprogramm von 1923 und seine Verwirklichung in Verhandlungen getreten ist. Schon damals ist vom Arbeitsminister, wenn auch nur andeutungsweise, die damals vielleicht noch ominöse“ Zahl von insgesamt 15003 genannt worden. Die Damen Herren werden sich erinnern, daß damals der Reichstag diese Summ als zu hoch befunden hat und nach der Sommerpause im 8 dann erklärte, HM wären wohl das Höchste, was man bewillige könnte. Die Reichsregierung hat trotz em bei der Ausarbeitung der Vorlage im November vorigen Jahres auf insgesamt 1500 . ge⸗ griffen, hat sich später bei Gelegenheit Verhandlungen mit dem Reichsrat auch bereit erklärt, über diese heute kann ich nur erklären, daß wir auch der im geschlagenen Erhöhung auf insgesamt 3000 vom Hundert gern ur Zustimmung geben. Da sich die Unterlagen für die zwischen noch weiter verschoben haben, sind wir sogar n daß dieser Prozentsatz das Mindest maß der Wohnung stellen muß.

Die verantwortliche Reichsstelle ist sich darüber klar mit einer Wohnungsabgabe in dieser Höhe nur ein sehr bescheidenes Wohnungsprogramm durchgeführt werden kann. Freilich stehen j auch noch andere Mittel zur Verfügung, zum Beispiel das Aufkommen aus der Kohlenabgabe, die Arbeitgeberzuschüsse. Aber auch alle diese Mittel gestatten schließlich doch nur eine bescheidene Bautätigkeit Man wird also auch auf die Anwendung des 8 6, der den Gemeinden die Möglichkeit gibt, höhere Zuschläge zu beschließen, wahrscheinlich nicht verzichten können. Jedenfalls glaube ich aber nach dem Gesagten feststellen zu dürfen, daß die Reichsregierung kein Vorwurf trifft, daß sie in dieser Angelegenheit zu zurückhaltend gewesen sei.

In den Jahren 1921 und 1922 hatte es sich als außerordentlich verhängnisvoll erwiesen, daß bei der fortschreitenden Geldentwertung die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichten. Ich habe be⸗ reits vorhin angedeutet, daß im Herbst 1922 zahlreiche Bauten still⸗ gelegt werden mußten. Ihre Vollendung kostet jetzt das Viel fache von dem, was die Vollendung im vorigen Herbste uns gekostet haben würde. Der Entwurf wollte ähnlichen Vorkommnissen in diesem Jahre vorbeugen. Er sah deshalb vor, daß die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats ermächtigt sein sollte, im Laufe des Rechnungsjahres den im Gesetz vorgesehenen Satz abzuändern. Die Reichsregierung ist damit, wenn auch nicht ohne Bedenken, einem Vorschlage gefolgt, der von allen an der Wohnungẽewirtschaft interessierten Kreisen, auch vom Unterausschuß des dreizehnten Aus⸗ schusses, empfohlen worden war. Der Ausschuß hat nun wiederholt die Streichung dieser Bestimmung beantragt und ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß die Höhe der Abgabe nur durch das Gesetz selbst bestimmt werden könne. Vielleicht hat dabei auch die Befürchtung mitgesprochen, daß die Reichsregierung von der über⸗ tragenen Befugnis vielleicht einen zu weitgehenden Gebrauch machen könnte. Aber ich glaube, diese Befürchtung ist ganz gewiß un⸗ begründet, denn von einer derartigen Ermächtigung Gebrauch zu machen und eine an sich unpopuläre Abgabe zu erhöhen, 3 eine Sache, die sich jede Regierung wohlweislich überlegen wird. Jeden falls kann ich für meinen Teil versichern, daß ich persönlich mich gar nicht danach sehne, eine solche Verantwortung zu übernehmen. Trotz. dem würde ich es bedauern, wenn nach dem Ausschußantrag der Reichsregierung die Möglichkeit genommen werden sollte, die Abgabe im Laufe des Rechnungsjahres auf diesem VBege den Bedürfnissen an zupassen. Gewiß sind die Bedenken des Ausschusses gegen eine derartige Bestimmung verständlich. Aber bei der im & ö vorgesehenen Erhöhung handelt es sich lediglich um die Anpassung der ö dem Gesetz zu erhebenden Abgabe an die Veränderung des Geldwertes. Die bisherigen Erfahrungen haben aber klar und deutlich ergeben, daß der gesetzliche Weg dafür außerordentlich umstãndlich ist und du Bauen allzulange verzögert und erschwert. (Sehr richtig! bei, den Vereinigten Sozialdemokraten) Wir haben auf anderen Gebieten bereits eine Erleichterung der Anpassung an den gesunkenen Geldwert geschaffen, könnten sie also meines Erachtens auch auf diesem Gebiete

Ereingnisse n habe

schon

Reichsregierung

der Summe hinauszug

, und

einführen.

Beim Ausgleichsfonds ist der Ausschuß über den von der Reichs⸗ regierung vorgesehenen Satz hinausgegangen und schlast nunmehr vierzig Mark vor. Auf Grund der Verhandlungen im Reichsrat muß ich darauf hinweisen, daß der Satz in der Regierungs vorlage ef einem Kompromiß mit den Ländern beruhte, und daß bei den Ländern Bedenken gegen eine weitere Erhöhung bestehen. .

Nun noch ein Wort über die Wirkungen der A bgabe auf die Lohn⸗ und Gehaltsempfänger n , . der Abgabe von dem bisherigen Satz von 50 auf 3000 3 erscheint, wenn man sich nur an diese nackten Zahlen hält, zunãchst außer ordentlich hoch. Um aber ihre wirtschaftliche Bedeutung richtig zu würdigen, muß man das Verhältnis dieser Steigerung zu der 9 . rung der Löhne und Gehälter berücksichtigen. Die in der Begründung mitgeteilten Zahlen sind inzwischen überholt. Ich möchte deshalb nachstehend die heute maßgebenden Ziffern mitteilen. Der Stunden lohn eines verheirateten Reichs- oder Staatsarbeiters mit zwei Kindern beträgt in der niedrigsten Lohnklasse zurzeit im mittleren Durchschnitt mit sozialen Zuschlägen 917 4. Das ergibt auf dag Jahr bei 300 Arbeitstagen 2 200 800 „. . Nehmen wir nun eine Friedensmiete von 400 M an gewiß ein ziemlich hoher Durch⸗ schnitt dann würde eine Abgabe don 3000 8 einen jährlichen Betrag von 12 000 A bedeuten, also nicht mehr als den Ertrag von etwa 12 Arbeitsstunden oder 16 Arbeitstagen. Das bedeutet den 183. Teil des Arbeitsverdienstes. Von dem Stundenlohn selbst würden auf die Abgabe 5 n entfallen, also ungefahr 1/0 933. Freilich erhöhen sich die Aufwendungen für die Wohnung nicht nur durch die Wohnungsbauabgabe, sondern auch durch die Auswirkungen des Reichsmietengesetzes, und darauf wird zweifellos hingewiesen werden. Da liegen nun die Verhältnisse bei den einzelnen Landesteilen und Städten sehr unterschiedlich. Aber selbst wenn man für das Reich im Durchschnitt mit einer Steigerung der Miete infolge des Reiche mietengesetzes und der Wohnungsbauabgabe auf das 150 fache rechnen wollte das ist ein hoch gegriffener Durchschnitt so würden bet einer Jahresfriedensmiete von 400 1 die Aufwendungen für Miete einschließlich der Wohnungsbauabgabe im Jahre 60 000 4 betragen Das ist an sich auch wieder eine außerordentlich hohe Summe, wärt aber erst der 36. Teil oder rund 3 2 des oben genannten Jabres.