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Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Haupiblall.) Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 20. März 1923. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsberleger)
In der heutigen unter Vorsitz des Vizepräsidenten Gräf abgehaltenen Vollsizung wurde zunächst der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung des Stempelsteuer⸗ gesetzes, beraten.
Der Verfassungsausschuß empfiehlt dazu bald mögliche Auf- hebung des Stempelsteuergesetzes, da es, wie der Berschterstatter
ein hard Gentr.) ausführt, völlig unzeitgemäß und seine Durchführung viel zu kostspielig sei. Zunächst sei aber eine Reform des Gejetzes nicht mehr zu vermeiden, da zurzeit der Staat auf die Stempelsteuereinnahmen immerhin noch nicht ver— ,. könne. Mit den Bestimmungen des Entwurfs sei der lusschuß im allgemeinen einverstanden, empfehle aber eine Reihe von Abänderungen.
Ein Vertreter der w stimmt der Meinung zu, daß die Erhebungskosten in keinem Verhältnis zum Ertrage stehen und der Verkehr durch das Gesetz belästigt werde. Aus dem ersteren Grunde sei eine entsprechende Erhöhung der Sätze vorgeschlagen. Das Gesetz solle künftig einige Millarden erbringen, es sei daher nicht aufzuheben, sondern zu verbessern. Die Staatsregierung bitte daher um Ablehnung der Entschließung.
Abg. Hallensleben (Arbgem) tritt namens seiner Fraktion für den Abbau des Stempeltarifs und für Annahme der Ausschußentschließung ein.
Ein sozialdemokratisches und ein demokratisches Mitglied schließen sich gleichfalls dem Ausschußantrag an.
Das Gutachten des Ausschusses wird einstimmig an— genommen und dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Ohne Aussprache stinimt der Staatsrat zu: dem Gesetz⸗ entwurf zur Aenderung der Hinterlegungsordnung der Ver— ordnung über eine Erhöhung der in der Besoldungsordnung , Aufwandsentschädigungen vom 15. Januar 1923: em Gesetzentwurf über die Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds . die Eisenbahnver⸗ waltung; der ersten Ergaͤnzung der Besoldungsordnung für die planmäßigen Beamten der Preußischen Staatsbank und ber ,, Zentralgenossenschaftskasfse sowie dem Gesetzent⸗ wurf, betreffend Deckung von Ausgaben im Haushalt für das Rechnungsjahr 1918.
Nächste Sitzung: Mittwoch, 21. März, Nachmittags 5 Uhr. Schluß 6is. Uhr. ö. . ö. .
Preußischer Landtag. 223. Sitzung vom 19. März 1923. Nachtrag.
Die Rede, die der Minister für Volkswoh lfahrt Hirt⸗— tefer im Anschluß an die von den Abgg. L rn Soz.), rau Poehlmann (D. Vp.), Dr. Quaet⸗ Faslem . Nat.)
und Frau Arendsee (Komm) begründeten Anfragen gehalten hat und die gestern wegen verspäteten Eingangs des Steno⸗ gramms nicht veröffenlicht werden konnte, lauset wie folgt:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beantwortung der großen Anfragen, die sich in der Hauptsache mit der Not der Krankenkassen, der Aerzte, der Apolheker und der Heilberufe an sich beschäftigen, möchte ich im Anschluß an die eingangs gemachten Ausführungen einiges sagen.
Was zunächst die erste große Anfrage, die Anfrage der Herren Limbertz (Essen) und Genossen betrifft, so habe ich dazu folgendes zu erklären. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß auch die Krankenkassen durch die fortwährende Geldentwertung in eine höchst schwierige Lage gekommen sind. Die Neichsregierung, der als Trägerin der Gesetzgebung in erster Linie die Verantwortung für den Bestand der Krankenversicherungsanstalten zufällt, hat sich dieser Entwicklung gegenüber meines Erachtens keineswegs un⸗ tätig verhalten; sie ist vielmehr bemüht gewesen, den Krankenkassen beizuspringen und den hervorgetretenen Unzuträglichkeiten abzu⸗ helfen. Zu diesem Zwecke ist die Höchstgrenze des Jahresarbeits—⸗ berdienstes für die Personenkreise, deren Versicherungspflicht durch
inen bestimmten Jahresarbeitsverdienst bedingt ist, ständig erhöht worden, um den Krankenkassen besonders wertvolle Versicherungs⸗ barleistungen zu erhalten. Außerdem ist unaufhaltssam dafür Sorge getragen, daß die für die Beiträge an Barleistungen maß⸗ gebenden Grundlöhne entsprejhend erhöht sind. Damit dürfte auch wohl die zuletzt begründete große Anfrage erledigt sein. Auch wir haben stets versucht, in diesem Sinne tätig zu sein. Die Reichs⸗ regierung geht hierbei in ständiger Fühlung mit den Kassenhaupt⸗ berbänden vor, die als die maßgebenden Vertreter der Wünsche der Krankenkassen auf die Gestaltung der Gesetzgebung einen er— heblichen Einfluß gewonnen haben. Nur in einem Punkte besteht zwischen der Reichsregierung und den Verbänden eine Meinungs⸗ berschiedenheit. Die Krankenkassen beanspruchen für sich die Be—⸗ fugnis, die ärztliche Behandlung durch die Satzungsbestimmungen als Sachleistung abzuschaffen und durch eine Barleistung zu er⸗ setzen, um sich von den mit der Teuerung wachsenden Ansprüchen der Aerzte und zugleich von der freien Arztwahl freizumachen, zu⸗ mal eine Verständigung zwischen Aerzten und Krankenkassen auf tmmer größere Schwierigkeiten stößt. Ich darf da auf das ver⸗ weisen, was ich eingangs meiner Rede gesagt habe: die Reichs⸗ tegierung steht auf dem Standpunkt, daß eine solche Regelung höchst bedenkliche Folgen für die Volksgesundheit haben könnte, und hat sich daher nicht entschlie ßen können, diesem Verlangen der Krankenkassen zu entsprechen. Im ührigen ist der Gesetzen wurf, der die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Aerzten neu tegeln soll, in Ausarbeitung. Soviel ich weiß, ist er bereits in der Beratung begriffen, und dabei ist ein Antrag angenommen worden, wonach die Kassen berechtigt sein sollen, ein Viertel ihrer Kosten auf die Versicherten abzuwälzen. Also es wird da wohl irgend— ein Mittelweg gegangen werden müssen. Ich glaube, daß ein solches Verfahren der Krankenkassen der Volksgesundheit doch nicht entsprechen würde.
Außerordentlich nachteilig, wenn nicht geradezu verhängnis⸗ boll für die Kassen ist die Tatsache, daß infolge der Steuergesetz. gebung des Reiches die Gemeinden, die als Garantieverbände der Orts⸗ und Landkrankenkassen gelten, außerstande sind, ihrer Ver⸗ pflichtung zur Zahlung von Zuschüssen nachzukommen. Aber auch bieser Notlage hat die Reichsregierung in gewissem Umfange Rechnung getragen, indem sie Vorsorge dafür getroffen hat, daß die RKrantenkossen, die ohne Verschulden in eine schwierige Lage ge—
kommen sind, kurzfristige Darlehen aus Reichsmitteln erhalten können. Ich darf hinzufügen, daß wir bemüht gewesen sind, den Kassen nach Möglichkeit die Wege zu ebnen. Zurzeit liegt dem Reichsrat der Entwurf eines Gesetzes vor, der durch eine Reihe von Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Krankenkassen erhalten will. Dazu gehört vor allem die Beseitigung kleiner Betriebs- krankenkassen sowie die Erschwerung der Errichtung von Betriebs—= krankenkassen überhaupt. Auch sind Erleichterungen in der Ver— waltung der Krankenkassen in Aussicht genommen. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß das Staatsministerium die Reichsregierung in dem Bestreben, die Krankenkassen leistungs-⸗ fähig zu erhalten und den Fortbestand der überaus wertvollen Krankenversicherung zu sichern, nachdrücklichst unterstützt und ihr auch mit Ratschlägen soweit als irgend möglich zur Hand geht. Alle in meinem Ministerium eingehenden Wünsche und Vorschläge, von welcher Seite sie auch kommen mögen, werden dem Reichsarbeits—⸗ ministerium zugeleitet.
Dem Vorschlag, Anweisungen an die Oberversicherungsämker dahin ergehen zu lassen, daß sie der furchtbaren Not der Kranken⸗ kassen erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden, steht zunächst das Be⸗ denken entgegen, daß die Oberversicherungsämter mit der Be— aufsichtigung der Krankenkassen nichts zu tun haben. Die Aussicht über die Krankenkassen führen lediglich die Versicherungsämter.
Die Oberversicherungsämter sind nur Beschwerdeinstanz über An— ordnungen der Versicherungsämter. Gegen entsprechende An⸗ weisungen an die Versicherüngsämter erhebt sich aber sofort das Bedenken, daß nach ausdrücklicher Vorschrlft im § 30 RVO. die Aufsicht sich auf die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften und Satzungsbestimmungen zu beschränken hat. Auch nach der Richtung hin kann also meiner Ansicht nach etwas Weiteres nicht geschehen.
Zur Beaufsichtigung nach Zweckmäßigkeitserwägungen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Raum. Wenn also die Versicherungsämter Anordnungen wegen der Geschäftsführung der Krankenkassen treffen sollen, so muß eine gesetzliche Vorschrift oder eine Satzungsbestimmung verletzt sein. Die Staatsregierung ist nicht der Meinung, daß solche Verstöße in so erheblichem Umfange vorkommen, daß dadurch die Leistungsfähigkeit der Gesamtheit der Krankenkassen beeinflußt werden könnte. Es handelt sich vielmehr um unzweckmäßige Maßnahmen, die sich im Hinblick auf das weit⸗ gehende Selbswerwaltungsrecht der Krankenkassen einer Nach⸗ prüfung durch die Aussichtsbehörde entziehen. Anregungen zur Sparsamkeit werden, wenn sie von den Behörden kommen, im all⸗ gemeinen von den Krankenkassen nicht gern gesehen, jedenfalls kaum befolgt. Sollten den Versicherungsämtern in dieser Be⸗ ziehung weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, so bedürfte es dazu unter allen Umständen einer Aenderung des Gesetzes. Für diese Aenderung würde aber im Reichstage kaum eine Mehrheit zu haben sein.
So lange es bei der jetzigen Rechtslage verbleibt, muß von den Krankenkassen erwartet werden, daß sie aus sich selbst heraus auf eine möglichst sparsame Geschäftsführung bedacht sind und alle nicht unbedingt notwendigen Ausgaben unterlassen. Da die Versicherten selbst in den Organen der Krankenkassen das Uebergewicht haben, so kann damit gerechnet werden, daß sie selbst ihren Einfluß auf die Verwaltung der Krankenkasse in ihrem Sinne geltend machen. So⸗ weit den obersten Verwaltungsbehörden oder den Oberversicherungs⸗ ämtern für Einzelangelegenheiten die Befugnis zum Erlaß von Anordnungen oder zur Genehmigung von Beschlüssen der Kranken⸗ kassen übertragen ist, wird auf tunlichste Einschränkung der Aus— gaben der Krankenkassen gehalten und wohl auch in Zukunft gehalten werden müssen. So habe ich auf Grund des 5 363 Abs. 2 RVO. nunmehr die Anordnung getroffen, daß die Kassen zu den Versammlungen der Kassenverbände nicht mehr nach ihrer Größe bis zu 6 Vertreter, sondern nur bis zu 3 Vertreter entsenden dürfen. Ich bin der Ansicht, das ist eine Maßnahme, die sich vertreten läßt. Bei Genehmigung der Dienstordnungen haben die Oberversiche⸗ rungsämter meiner Anordnung entsprechend darauf hingewirkt, daß unbeschadet abweichender tariflicher Abmachungen zwischen Krankenkassen und ihren Angestellten die Regelung der Besoldungen sich in angemessenen Grenzen hält. Ich glaube nicht, daß ich es vertreten kann, auf der einen Seite fortwährend Deputationen, die von Krankenkassen zu mir kommen, um sie in ihrer Notlage zu unterstützen, auch meine Unterstützung angedeihen zu lassen, ohne auf der anderen Seite die Verpflichtungen, die mir durch den s 365 RVO. auferlegt sind, durchzuführen. Ich werde von einem olchen Verfahren vor der Hand nicht abgehen können. Ich bin nicht verlegen um diese Tätigkeit; durchaus nicht. Denn ich bin ja jetzt der Prellbock, der zwischen diesen beiden Kreisen steht. Aber so lange die Vorschrift des 8 855 RBO. besteht, muß ich an der bisher geübten Praxis festhalten. Leider bin ich bei diesen Bestre⸗ bungen mehrfach auf den Widerstand der Vertretungen der Ange⸗ stellten, zum Teil auch der Krankenkassen selbst gestoßen, so daß in dieser Beziehung bisher nicht alles erreicht werden konnte. Ich kann Ihnen aber leider nicht versprechen, von der bisher geübten Praxis abzuweichen.
Trotz den ernstlichen Bestrebungen aller beteiligten Stellen, den Krankenkassen in ihrer Notlage zu helfen, darf der weiteren Entwicklung der Kran kenkassen nicht ohne ernste Besorgnis ent— gegengesehen werden. Bei dem engen Zusammenhange, der zwischen der allgemeinen Wirtschaftslage und der Sozialversicherung besteht, muß es als ausgeschlossen gelten, daß die Krankenkassen ihre Leistungen in dem Umfange beibehalten können, den sie bei einer guten Wirtschaftslage als selbstverständlich angesehen haben. Es wird meiner Ansicht nach ernstlich zu prüfen sein, ob unter anderem die Gewährung von Mehrleistungen wie im Jahre 1914 nur besonders leistungsfähigen Kassen gestattet werden soll, und ob auch sonst durch Aenderung der Gesetzgebung auf einen an⸗ gemessenen Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen hingewirkt werden muß. Ich glaube aber nicht, daß auf einem anderen Wege diese wünschenswerte Aufrecht⸗ erhaltung und Sicherung unserer Krankenkassen möglich sein wird.
Zu der großen Anfrage der Abgeordneten Dr. von Campe, Held und Genossen über die Notlage der Aerzte und Apotheker erlaube ich mir folgendes zu bemerken: Ich habe zum Teil diese Dinge auch schon in meinen ersten Ausführungen berührt. Die Verelendung der Heilberufe verfolge ich, wie ich mir ebenfalls bereits eingangs auszuführen erlaubt habe, mit schwerer Sorge, da darin eine ernste Gefährdung der Volksgesund⸗ heit liegt. Namentlich befinden sich die Aerzte in sehr bedrängter Lage. (Zuruf links: Nicht alle) — Das darf man zugeben. —
Die Schuld daran trägt weniger die Ueberfüllung des Aerzte⸗
standes, über die auch schon vor dem Kriege geklagt w Allerdings hat der Krieg durch die Notapprobation und x n ist kehr der deutschen Aerzte aus den abgetretenen Gebie un ie Hei dem Ausland die Zahl der Aerzte erheblich vermehrt! and n wird sich diese Ueberfülle in nicht zu langer Zeit e . der Nachwuchs zurzeit stark nachläßt und eine . g
von Aerzten, durch die Not veranlaßt, den Beruf verläßt. Auch das Verhältnis der Krankenkassen zu den Ae nicht in erster Linie für die derzeitige Notlage der ne, t wortlich zu machen. Wohl befinden sich auch die Rasse em einer großen wirtschaftlichen Bedrängnis, so daß si ,, reit nicht ausreichend oder doch wenigstens nicht schnell 2 zahlen können. Auch sonst läßt das Verhältnis uwische . he und Kassen zu wünschen übrig, so daß die ãrztliche 87 ijten der Versicherten hier und da erschwert ist. Da die Genen der ärztlichen Versorgung der Kassenmitglieder zugleich 2 drohung der Volksgesundheit bedeutet, so habe ich 3 Gar 8 des Landesgesundheitsrats über diese Frage eingefordert ö.
dazu erforderliche Verhandlung im Landesgesundheitzrat ö .
als Sachverständige auch Vertreter der großen Kassen— und Ae
verbände teilgenommen haben, fand am 20. d. M. statt r. zielte das Ergebnis, daß eine enge Arbeitsgemeinschaft zis⸗ Kassenverwaltungen und Aerzten in allen Kassenbezirken erpon⸗
lich ist, um den Betrieb der Kassen für die Versicherten in diese
Zeit der Volksverarmung so ersprießlich und zugleich so sparsn wie möglich zu machen. Ich werde diese Angelegenheit mit x sonderer Sorgfalt verfolgen.
Was die preußische Gebührenordnung für approbierte Alen 9
angeht, die ja von beiden Seiten angefeindet ist, so kann won einer fehlerhaften Grundlage derselben nicht die Rede sein. M Grundlage der Gebührenordnung hat nicht nur die Interessen Aerzte, sondern auch die Verhältnisse der Bevölkerung und der
Reichsversicherungsträger zu berücksichtigen. Die Bestimmunge der Gebührenordnung sind nach wiederholten, gemeinsamen e
ratungen von Vertretern der Aerzte, der Reichs verstche rungstt in
und der Behörden des Reichs und Preußens festgesetzt worde Die Gebührensätze werden allmonatlich im Hinblick auf R Teuerung geprüft und unter Anlehnung an den Reichsteuerung indexzuwachs durch Teuerungszuschläge erhöht. Allerdings mi dabei beachtet werden, daß jede Erhöhung zurzeit die Zahl der jenigen vermindert, die den Arzt in Anspruch nehmen, und de nicht beschäftigten Arzt — das habe ich schon einmal ausgeführt
nützt die höchste Erhöhung nichts, wenn er keine Gebühren ĩ kommt; dann kann die Gebührentaxe so hoch sein, wie sie will
er hat davon keinen Vorteil. Die Vorschriften der Gebühren ordnung sind im übrigen nur gültig beim Mangel einer Ve einbarung, so daß die Aerzte überall in der Lage sind, Verei barungen zu treffen, die ihren Sonderwünschen entsprechen. E ist nur gewissermaßen eine Richtlinie für die Grundlage.
Die preußische Gebührenordnung — und das darf doch wohl als für die Gebührenordnung sprechend hervorgehoben werden ist in den meisten deutschen Ländern anerkannt und übernomme worden. Ich glaube, daß es damit wohl auch festgestellt ist, dan sie neben den vielen Nachteilen, die naturgemäß ein Instrumen hat, das zwei verschiedenen Interessen dienen soll, doch auch außer ordentlich viel Vorteile hat.
Die Schuld an der Notlage der Aerzte trägt in der Hauptsache die allgemeine wirtschaftliche Not, die Verarmung der Bevölkerung die den Arzt nicht mehr rechtzeitig und ausreichend in Ansprut nimmt, da sie ihn nicht bezahlen kann. Eine wirksame Abhilfe win nur geschaffen werden können, wenn der wirtschaftliche Druck, der auf der Bevölkerung lastet und die gesundheitliche Not bedingt gemindert wird.
Es ist zutreffend, daß die allgemeine wirtschaftliche Not auch die Apotheken, insbesondere kleinen und kleinsten Apothelen schwer getroffen hat. Hierüber ist schon im vorigen Jahr im Aus schuß für Bevölkerungspolitik an der Hand umfangreicher, von mit veranlaßter eingehender Erhebungen von meinem Referenten be richtet worden. Leider haben wir namentlich in schwach bevölkerte ländlichen Gegenden viele kleine Apotheken, die schwer um ih Dasein ringen. Es ist aber nicht möglich, die deutsche Arzneitaye eine Einheitstaxe, so zu gestalten, daß allen, also auch den kleinste Apotheken, eine angemessene Existenz gewährleistet wird, da sons einem sehr großen Teil der übrigen Apotheken ein Vortti erwachsen würde, der sich sachlich im Hinblick auf die allgemein Notlage der Krankenkassen sowie des weitaus größten Teils de nichtversicherungspflichtigen Bevölkerung nicht rechtfertigen lass würde. Den kleinsten Apotheken muß daher unter Umständen wo den Gemeinden und Gemeindeverbänden geholfen werden, die g ihrer weiteren Existenz zur Vermeidung weiter Wege lebh interessiert sind.
Seit der sturzartigen Geldentwertung ist alles aufgebol worden, um die Arzneitaxe stets mit den jeweiligen Einkauß preisen der Arzneimittel in Einklang zu bringen. Naturgema kann die Taxe nicht täglich der Geldentwertung folgen. Det kommt es in derartigen Zeiten vor, daß vorübergehend die . der deutschen Arzneitaxe mit den Wiederbeschaffungspreisen nit im Einklang stehen. Hierbei ist jedoch nicht zu übersehen, daß di Apotheken stets angemessene Vorräte an Arzneimitteln haben un haben müßten. Da bei der Festsetzung der neuen Preise stets . den neuen Einkaufspreisen ausgegangen wird und ausgeganhe werden muß, weil bis zur Zusammenstellung und Berõffentlichun der Nachträge zur Taxe mindestens vierzehn Tage vergehen, findet naturgemäß ständig ein Ausgleich statt. n
Andererseits hat aber die schon erwähnte schwierige inan en Lage der Krankenkassen an vielen Orten auch die ,, große finanzielle Nöte gebracht, weil infolge der . Zahlung der Rechnungen unter den heutigen Verhältnissen nun außerordentlich großen Opfern die Mittel für den v, Einkauf neuer Waren beschafft werden können. dofen ih ü hier bald Wandel ein, da es ein unerträglicher und . fährlicher Weg sein würde, die Arzmeitaze mit Rüchich an durch ihre Notlage bedingte verspätete Zahlung der 3. rechnungen durch die Krankenkassen erhöhen zu müssen. sch sor
Meinen Ausführungen bitte ich zu entnehmen, daß! h, gesetzt bestrebt bin, nach Möglichkeit auch den , , zu werden. Ich werde auch in Zukunft alles tun, um die Heilberufe zu mildern.
—
GFortsetzung in der Jwelten Bellage.
Sweite Beilage
m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 21. März
19223
Nr. 68. 1— Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Preußischer Landtag. XI. Sitzung vom 20. März 1923, Mittags 12 Uhr.
aich des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Das Haus erledigt zunächst die noch ausstehenden Ab⸗ imnungen über Anträge und Entschließungen kinmunge (. . ; 9 um Haushalt der Bergverwaltung. Der An⸗ des Hauptausschusses wegen schnellster Vorlegung eines fh ntwurfs zur obligatorischen Einführung von Gruben⸗ nnolleuren wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten md Fommunisten abgelehnt. Im übrigen werden die vom
upausschuß gestellten Anträge, u. a. wegen Sicherstellung
er Kohlenlieferungen, Einführung des Hauerscheines, Ver⸗ pirllichung der obligatorischen Berufsschulpflicht, und die von ihn borgeschlagenen Entschließungen, betreffend die Entwick⸗ ing der Grubenholz⸗ und Eisenpreise und die planmäßige crmbilzung von Hauern, angenommen. Die Anträge der söommunisten werden abgelehnt. Der Betriebsbericht der hetgberwaltung für 1921, der Bericht über die Prüfung der geisahrteinrichtungen, die Uebersicht über die wegen Auf⸗ Henn von Steinkohlen abgeschlossenen Verträge und der Titggkeitsßericht der Preußischen Landeskohlenstelle für 1921 werden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
Der Urantrag der bürgerlichen Parteien auf Annahme ines Gesetzent wurfs, ö die Ver⸗ anlagung der Gewerbesteuer für 1923, geht an ben Ausschuß für Handel und Gewerbe, die Vorlage wegen Begründung von Provinzialschulkollegien in oHppeln und Schneidemühl an den Hauptausschuß.
Auch die Vorlage über die weitere Erhöhung von landesrechtlich festgelegten Geldbeträgen wird in einen Ausschuß verwiesen.
Den Entwurfeines Moorschutzgesetzesüber⸗ beit das Haus an den Landwirtschaftsausschuß.
In zweiter und dritter Lesung nimmt das Haus den Ge— henlwurf wegen Verjährung und Nachforderung von Steuern . Ehnagogengemeinden und sonstige jüdische Einrichtungen nach den Vorschlägen des Verfassungsausschusses an.
Es folgt die zweite Beratung der Vorlage, betreffend ie weitere Erhöhung der ZJagdschein⸗ gebühr. Im Entwurf war die Verzehnfachung der Ge— bühren, die das Gesetz vom 19. Oktober v. Is. normiert, bergesehen; die Gebühr sollte für den Jahresjagdschein 500, fir den Tagesjagdschein 100 M betragen. Der Ausschuß hai diee Sätze verfünffacht, es sollen Gebühren von 2560 bzw. öl erhoben werden. Im Entwurf war die „erhöhte“ Ab⸗ Rabe für Ausländer ebenfalls mit dem zehnfachen Betrage des Pltenden Satzes, mit 10 000 bzw. 2000 M angesetzt; auch diese Beträge sollen nach dem Vorschlag des Ausschusses auf 50 000 hy. 10 600 M heraufgesetzt werden.
In der zweiten Lesung nimmt das Haus die Erhöhungen nich dem Ausschußvorschlage ohne Erörterung an. Zur dritten deung liegt ein Antrag aus dem Zentrum vor, die Gebühren fir den Jahresjagdschein nochmals zu verdoppeln und auf bib) bzw. 100 606 S6 zu normieren.
Abg. Stendel (D. Vp) tritt diesem Antrag lebhaft ent— Pen und weist insbesondere auf die Erschwerungen hin, die damit den in den Grenzmarken im Osten und Westen wohnenden Aus⸗ lindern bereitet würden.
Abg. Bergmann entr), der den Antrag eingebracht hat, eth eh Verwunderung und . Befvyemden darüber aus, daß her ir Ausländer eine Lanze gebrochen werde.
g. Pe ter s-⸗Hochdonn Soz.) wendet sich ebenfalls gegen
2
1 63. Stendel und stimmt dem Zentrum santrag zu. . . legt gegen diese Vorwürfe Verwahrung ein . zur Prüfung der Ausländerfrage nochmalige Aus⸗
15 eratu 1g .
Nachdem noch Abg. Weis sermel (D. Nat) für den lach en rar gesprochen, Abg. Ja coby⸗Raffauf (Soz.) en Antrag Bergmann befürwortet und Abg. Peters⸗ hochdonn darauf hingewiesen hat, daß auch der Staatsrat eine hr erhebliche Erhöhung der Gebühr für Ausländer ge⸗ binscht hat, wird der Antrag des Zentrums angenommen nd n dieser Fassung die Vorlage endgültig genehmigt.
ö Es folgt die erste Beratung des Notgesetzes
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hin manleniokratie fürchte den Wahlkampf. Im been Gebiet
mi ene it möglich Neuwahlen vornehmen. Auch wir wenden
. Wohnfitzbestimmung, da sie fast ausschließlich Arbeiter
* F der J Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
err M.,. ;. ' J . h en Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
trifft. Wir stimmen aber dem Gesetz zu, da diese Frage nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.
Abg. von Kries (D. Nat): Seit Jahr und Tag ist meine Partei für Neuwahlen. Es ist aber die nationale Einheitsfront nicht nur eine leere Phrase. Im Interesse des Vaterlandes stimmen wir deshalb der Verschiebung zu. Das passive Wahl⸗ recht müßte besser an eine Wohnsitzdauer von einem vollen Jahre
knüpft werden; dafür hat sich auch der Städtetag ausgesprochen. ie Ausnahme für Verdrängte und durch feindliche Maßnahmen Behinderte begrüßen wir. Wir bedauern, daß die Listenverbindung abgelehnt wird. Im ganzen werden wir dem Gesetz zustimmen.
Abg. von Campe (D. Vp) stimmt gleich 15 dem Gesetz ge Auch wir waren immer für sofortige Neuwahlen. Mit
. auf die notwendige Einheitsfront stellen wir den Wunsch zurück.
Damit ist die erste Beratung beendet.
In der zweiten Beratung wird der grundlegende 8 1 unverändert gegen die Kommunisten angenommen. Bei §5 2, der die Wahlberechtigung festlegt, wende? sich der
Abg. Katz Ftomm) erneut gegen die Festsetzung einer Wohnsitzdauer. Wir beantragen ferner, das Wahlalkter auf 18 3 festzusetzen. Sämtliche Ausnahmebestimmungen lehnen wir ab.
Der 52 wird unter Ablehnung sämtlicher Abänderungs— anträge unverändert angenommen. Zu § 6 wird von den Kommunisten beantragt, für die Wahlen die Listenverbindung wiederherzustellen. Der Antrag wird gegen die Deutsch— nationalen und die Antragsteller abgelehnt. — § 12 wird in der von den Regierungsparteien beantragten Fassung an— genommen, welche besagt:
„Die Stellen der besoldeten Bürgermeister, Magistrats⸗ mitglieder (Beigeordneten, Gemeindevorsteher und Schöffen dürfen von den bisherigen Gemeindevertretungen nur besetzt werden, wenn die Wahl eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der tatsächlich vorhandenen Mitglieder der Gemeinde⸗ vertretung ergeben hat. oweit die in Absatz 1 genannten Personen auf Grund einer Präsentation der Gemeindevertretung . die Bürgerschaft gewählt werden, findet auf die Präsentation durch die Gemeindevertretung Absatz 1 Anwendung; die Wahl durch die Bürgerschaft erfolgt geheim durch verdeckte Stimmzettel.“
Nach 5 15 findet das Gesetz auf die Stadtgemeinden Berlin keine Anwendung.
Abg. Lüdicke (D. Nat sieht darin eine ungerechtfertigte Ausnahmestellung der Stadt Berlin. Die Stadkverordneten⸗ versammlung von Berlin entspricht nicht der Auffassung der Berliner Wählerschaft. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.)
F 15 findet unter Ablehnung eines deutschnationalen und eines kommunistischen Abänderungsantrages unverändert Annahme.
Zu einer großen Reihe von Paragraphen lagen kom⸗ munistische Abänderungsanträge vor, die sämtlich abgelehnt werden. Anschließend wird das Gesetz in dritter Beratung gegen die Kommunisten in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. (Lebhaftes Hört! hört! bei den Kommunisten. Rufe: Es lebe die Einheitsfront.
Hierauf setzt das Haus die zweite Beratung des Wohl fahrtshaushalts fort.
Abg. Frau Noack (D. Nat.): Die Grundlage der Volks⸗ wohlfahrt muß die freie Liebestätigkeit bilden, zu der sich alle Lreise der Bevölkerung, auch die neuen Reichen, vereinigen müssen. Der Staat schematisiert und schablonisiert zu viel. Zur Er⸗ haltung der Volksgesundheit gehört auch die Erhaltung eines wirtschaftlich freien Aerztestandes; ihm sollte auch durch Er— mäßigung der übermäßigen Telephongebühren und durch Be⸗ freiung von der Umsatzsteuer Erleichterung gewährt werden. Zum Vorstande der Krankenkassen muß auch ein Arzt gehören: die heutige Verschleppung der Arzthonorarzahlungen an die Aerzte seitens der Kassen muß bei der rapiden Geldentwertung geradezu ruinös wirken und hat aufzuhören. Das durchaus notwendige Zusammenwirken von Aerzten und Kassen muß auf gegenseitigem Vertrauen basieren. An der freien Arztwahl halten wir fest. Das Verschwinden der kleinen Betriebskrankenkassen wird be⸗ sonders auf dem Lande sehr unangenehm empfunden werden. Die kleinen Apotheken auf dem Lande sind unentbehrlich; also muß auch der Apothekerstand leistungsfähig erhalten werden. Die Seuchengefahr rückt näher; schon sind in Warschau und Mlawa Fälle von Cholera konstatiert worden; strengste Grenz lontrolle erscheint unerläßlich. Dringend geboten ist Verbilligung der Milch für Säuglinge, stillende Mütter und Schwangere. Die zunehmende Säuglingssterblichkeit erfordert die volle Aufmerksam⸗ keit der Verwaltung. Die skandalösen Zustände im Ruhrbezirk, wie sie die Franzosen auf dem Gebiete der Hygiene herbeigeführt haben, sind ein Hohn auf Menschlichkeit und Kultur. (Lebhafter Beifall rechts.)
Abg. Frau Poehlmgnn (D. Vp): Mit zunehmender Sicherheit übernimmt das Wohlfahrtsministerium die Führung auf dem Gebiete der k der Wohlfahrtspflege, des Wohnungz⸗ und Siedlungswesens. Bei seiner Begründung sind bedauerlicherweise zu wenig Beamte für das Ministerium an⸗ gefordert worden. Jetzt müssen wir, da äußerste Sparsamkeit ge⸗ boten, alle Anträge auf Einrichtung neuer Stellen leider ab⸗ lehnen. Das Ministerium hat eine erfolgreiche gesetzgeberische Tätigkeit entfaltet. Das Hebammengesetz ist in Kraft ge— treten, das Tuberkulosegesett wird demnächst fertig. Not— wendig ist ein FIrren⸗ und Apothekengesetz. Sehr wichtig ist die Schulgesundheitspflege, wobei Wert zu legen ist auch auf Schul⸗ zahnpflege und Leibesübungen aller Art nach der Schule. In Zusammengrbeit mit den Reichsbehörden ist für Verbreitung auf⸗ klärender Schriften aus der Ernährungs- und Lebensmittellehre zu sorgen. Anfechtbar ist die lässige Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs, der ungeheuerlichen Reklame des Alkoholkapitals und des Monopols.
Hierauf wird nach 5 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Mittwoch, 12 Uhr, vertagt. Vorher kleinere Vorlagen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Reichstags beschloß heute die Beratung des Postetats zu Ende zu führen, am Donnerstag die Interpellationen über die religiösen Feiertage zu behandeln und am Freitag und Sonnabend den Ernährungsetat zu erledigen. Hierauf wird eine Osterpause eintreten, die sich bis zum 11. April erstrecken wird.
— Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde gestern die Etatsbergtung über die deutschen Reichs⸗ bahnen fortgesetzt. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vorsitzende Abg. Seim ann (Soz.) der allgemeinen Entrüstung der Ausschußmitglieder Ausdruck über die rechtswidrige und völlig unbegründete Verhaftung des volksparteilichen Abgeordneten Dr. Quaatz durch die Franzosen. Inzwischen ist Dr. Quaatvz frei=
gelassen worden, sodaß er an den Aus schußverhandlungen wieder teilnimmt. Bei Beginn der Etatsverhandlungen beantwortete der Reichs verkehrsminister Groener verschiedene Anfragen, die in der letzten Sitzung des Ausschusses gestellt worden waren. Ins⸗ besondere verbreitete sich der Minister über die Verminderung des Eisenbahnpersonals auf Grund seiner Erfahrungen. Im Jahre 1922 sei er zu seiner alten Ueberzeugung zurückgekehrt, daß in der Personalfrage den einzelnen Direktionen nicht volle Selb? ständigkeit gewährt werden dürfe, so segensreich sich in anderen Fragen die Dezentralisation auch erweise. Jede eigenmächtige Neu⸗ einstellung von Personal sei grundsätzlich den Direktionen ver- boten worden. Eine Neueinftellung — gleichgültig, ob als dauernde oder aushilfsweise Arbeitskraft — sei nur statthaft nach Einholung der Unterschrift des Ministers oder des vertretenden Staatssekretärs. Immerhin sei zu beachten, daß der Schwerpunkt bei der Abbauaktion nicht in der Arbeiterfrage, sondern in der Beamtenfrage zu suchen sei. Was die Fürsorgemaßnahmen für die aus dem besetzten oder Einbruchsgebiet ausgewiesenen Eisen— bahner betreffe, so werde in der großzügigsten Weise verfahren. Die Wohnungsfürsorge habe sich als zureichend erwiesen. Eisenbahnangehörige ohne Möbel werden untergebracht in Fisenbahnerholungsheimen oder bei, Eisenbahnern, die frelwillig Zimmer zur Verfügung stellen. Dies reiche zurzeit bei weitem aus. Für die verdrängten Eisenbahner, die eigene Möbel mit⸗ gebracht haben, werden alle von der Eisenbahn kontrollierten Wohnungen, namentlich Neubauten, beschlagnahmt. Außerdem seien Geldmitel für den Ausbau von Wohnungen in vorhandenen Gebäuden bereitgestellt worden. Auch die Neubauten in Frank⸗ furt . O. ständen zur Verfügung. Trotzdem also eine große Zahl von Wohnungen bereit stehe, seien nur wenige bisher in Anspruch genommen worden, weil die Eisenbahner ihre Ausweisung nur als eine vorübergehende Erscheinung ansähen und den natürlichen Wunsch hätten, in ihren alten Aufenthaltsort so bald als möglich zurückzukehren, sich deshalb also nicht gern auf lange Zeit anderswo einrichteten. Für Bayern bestände bezüglich aller diefer Fürsorge⸗ maßnahmen auf Wunsch der bayerischen Staatsregierung eine Sonderorganisation, die sich in Mannheim befinde. S Fin Ver treter des Reichsverkehrsministeri ums sprach als— dann über die Aufrückungsmöglichkeiten der Techniker und Juristen bei der Reichsbahn. Die Besoldungsgruppe X, die erste plan— mäßige Anstellungsgruppe für die akademisch gebildeten Beamten, . Techniker und Juristen gleichmäßig nach einer Wartezeit von 555 Jahren. Während aber die juristischen Beamten nach kurzer Verwaltung eines Verkehrsamtes sofort in Direktionsstellen einrückten, kommen nur etwas über drei Fünftel der Techniker nach jahrelanger Verwaltung eines Betriebs- Maschinen- oder Werk- stättenamts in Direktionsstellen. Die übrigen blieben in Amts— stellen. Bei der Verteilung der Stellen der Besoldungsgruppen Xl, XII und AlllI seien seinerzeit die Direktionsstellen in erster Linie berücksichtigt worden, sie würden nach dem Anteilsverhältnis der einzelnen Fachgruppen an administrativen, bautechnischen und maschinen technischen Mitgliedsstellen verteilt. Für die Amtsstellen seien die gesamten Stellen der Gruppe X, etwa die Hälfte der Xler und bis zu einem Viertel der TIler Stellen verblieben. So kämen die juristischen Anwärter eher in die Stellen der XI. und XII. Gruppe als die Techniker, und es bestehe zurzeit zwischen dem jüngsten juristischen und dem jüngsten technischen Beamten der Gruppe Xl ein Unterschied im Dienstalter von 576 Jahren zu- ungunsten der Techniker, in Gruppe XII von 4 Jahren. Demnach müßte grundsätzlich auch für die Direktionsstellen die Zehnerstufe als Eingangsstufe festgesetzt und der Eintritt der administrativen Direktionsmitglieder in Stellen der XI. und XII. Gruppe erst zu⸗ gelassen werden, wenn auch die gleichalterigen technischen An⸗ wärter zum Einrücken in solche Stellen heranstehen. Das ließe sich aber erst nach mehr als zehn Jahren erreichen. Deshalb müßte der Aufstieg nach Gruppe XI durch vorübergehende Um⸗ wandlung von Stellen der Gruppe X in solche der Gruppe XI verbessert werden. Eine Herabminderung der Anwärterstellen des höheren technischen Dienstes, etwa bis zur Höhe einer Sicher⸗ stellung des Nachwuchses für die technischen Direktionsstellen, sei nicht beabsichtigt, denn auch in der Leitung der wichtigeren Be⸗ triebs Maschinen⸗ und Werkstättenämter seien Kräfte mit wissen⸗ schaftlicher Vorbildung erforderlich. Wohl aber solle ein Teil der Aemter, die noch von akademischen Kräften geleitet werden, den Kräften der Gruppen VII, VIII und IX zugänglich gemacht und damit deren Aufstiegsmöglichkeit verbessert werden. Bei der Um⸗ wandlung von Stellen der Gruppe X in solche der Gruppe XI würden 360 Stellen in Frage kommen. Statt dessen könnte auch eine persönliche Ausgleichszulage an die gleiche Anzahl Techniker in Frage kommen, wie es der Abg. Schmidt⸗Stettin angeregt hat. Eine Gleichstellung der Techniker mit den Juristen der Reichs- bahn liege auch im Interesse der Verwaltung, um nicht die besten Kräfte an die Industrie⸗ und Handelswelt zu verlieren. — Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums warnte wegen ähnlicher Wünsche, welche natürlicherweise die Ver⸗ mehrung der Stellen in Gruppe Xl bei anderen Nessorts zur Folge haben müsse, vor einer rein mechanischen Stellenvermehrung. Ueber die Maßnahmen zur Kohlenersparung führte Geheimrat Anger (Reichsverkehrsministerium) aus: Mehr als 90 v5 der von der Reichsbahn verwendeten Kohle verbrauche der Lokomotivdienst. Die Reichsbahn arbeite dauernd mit allen Mitteln daran, den Lokomotivkohlenverbrauch zu verringern durch Ver— besserungen an den Lokomotiven, Be chaffung moderner, leistungs⸗ fähiger Lokomotiven sowie Ausmusterung nicht mehr wirtschaftlich arbeitender Lokomotiven. Durch die Anwendung von Heißdamp würden 29 bis 30 v5 Kohlenersparnis erzielt. Mehr als 45 vH de— Gesamtbestandes der Lokomotiven seien bereits mit Dampf überhitzern ausgerüstet. Sehr große Ersparnisse würden erhofft von der . der Dampfturbine im Lokomotivbetriebe. Die erste Turbinenlokomotive sollte im Laufe dieses Sommers fertig gestellt und im Betriebe erprobt werden, wenn ihre gen, (bei Krupp) nicht durch die Ruhrbesetzung verzögert werde. Au an der Frage der Oellokomotive mit Verbrennungsmotoren werde ständi weiter gearbeitet. Voll auswirken könnten die erwähnten , ,, im Lokomotivbau sich aber nur, wenn gleichzeitig die alten, zuviel Kohlen fressenden Lolomotiven aus dem Betriebe zurückgezogen würden. Im Jahre 1921 seien an 1849 Lokomotiven , worden, 1922 weitere rund 1500 und 1923 sollen mindestens ebenso viele aus dem Betriebe entfernt werden. Auch bei den stationären Anlagen aller Art der Reichsbahn seien weit⸗ gehende Maßnahmen zur Ersparung von Kohle getroffen. Damit diese Maßnahmen in sachgemäßer und wirksamer Weise nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden, sei das Reichsbahn⸗ netz in elf Wärmewixtschaftsbezirke geteilt. Der Erfolg dieser groß⸗ zügig organisierten Arbeit werde sich bald in wesentlichen Kohlen⸗ ersparniffen zeigen. Ueber weitere technische Maßnahmen führte Redner ferner aus: Die Ausrüstung des gesamten Güter⸗ wagenparks mit der Kunze⸗Knorr⸗Bremse soll nach dem Bauprogramm Ende 1926 beendet sein. Vom Jahre 1927 ab würden Handbremser im allgemeinen nicht mehr ver— wendet; dadurch würden mindestens 30 000 Köpfe erspart werden. Wenn die Ruhraktion nicht hindernd dazwischen gekommen wäre, würde die Cinbauzeit der Güterzugbremse voraussichtlich um ein bis zwei Jahre verkürzt werden können. An Großgüterwagen von 50 Tonnen Ladegewicht seien insgesamt 180 bei 7 Wagen⸗ bauanstalten in Bestellung gegeben; sie follen bis Ende Juni d. J.