1923 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

mit Roh⸗

; ĩ ĩ sisen und Alt- S. 603) habe ich folhe Derlonen den Pandel in . ; . . —⸗ ö . ĩ— . r e 2 8 e . 22. Februar 1923 den Handel mit Gisen und Al Gegenständen des täglichen Be, dann entstehen, wenn der Beschädigte infolge der Beschädigung insbesondere befugt, die Muster zu ändern, zu ergänzen oder durch Muster 1 (Größe 107 * 15,7 em). 5 ö. J ne kal ken jeder Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen 292 nnen nn 1 än. 2 , . fremder Wartung und Pflege bedarf oder wenn er infolge der Be andere zu ersetzen. ö hensß ss lender Helanng machung zur Feinbaltzung zanzver⸗ Handelsbetrieb un ter sagt. Die Versügung hat Nechte kraft erlangt. erkugung nn nne, ane wer ö, schädi 3 zerstärkten Benutz! öffentlicher Verkehrsmittel 8 Boscho er Ber; asbebörden ist zu— Rn n f, hom Handel vom 253. September 1915 (RGBl. ö a. in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter jagt; 1. Trödler Fritz adigung zur verstärkten Benutzung offen icher Verkehrsmitte Im bewilligenden Bescheide der Verwaltungsbehörden ist zu aer Personen e, / vom 14 Sttober 1515 Altenkirchen, den 15. März 1923. Re 9 , , r. Schulstraße 20, 2. Trödler Wilhelm e ale ick fest uf Ich its iste ę zure e i ö ö . =. ) 53 ann, Hörde, Sch ö 6 6 w gu § 6 ae d W le e e f (erer Ker fre 2 r, ; ih z glg*ds 3. wurde 4. Adolf Furrer in Der Landrat. J. A.:. Dr. Storck, Reg. Referendar. 96 4 19 Sire hulstraße 20. 3. Trödler Karl Plorin, k ind. Das Gleiche gilt für die Ürteile der Spruchbehörden, . ñ , Uu. V. W Bl. ; 2 ; J ; ; ; ; , , , ,, Fröplerin R itwe Elisabetk 1. Sterbegeld wird auch dann gewährt, wenn der Verstorbene kann in ihnen die Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen (Zuname, bei Frauen (Vorname) Stand oder öen⸗Baden und seiner Ehefrau, , * Do rtmu e. Mal enstraß⸗ 1 3 n 33, nicht Rentenempfänger, sein Tod aber die Folge der im §S 2 ge⸗ dem weiteren Verfahren vorbehalten werden. Die anzurechnenden auch Geburtename) Beruf ei, daselbst, wegen mangelnder personlicher Zuverlãssig . Bekannt mach un g. Klapp, und Fran; Kla pp. 98 . . nannten Ereignisse war. Beträge sind alsbald an die ersatzberechtigte Stelle abzuführen. Der e 24. Februar d. J. der Handel. mit Altwaren un zuverlãssi wohnhaft. 2. Wer zum Benuge des Sterbegeldes her htigt ist. ergibt sich Zahlungsverkehr ift möglichst bargeldlos buch fich n! Geburt. Errod tten ie Ser Ark fow;e die unmittelbare obernmhünn Auf Grund, der Bekanntmachung zur n ,, . Hörde, den 7. März 1923. z Here mise eenggz dee Sterbegeldes berechtigt ist. 6 sch ; Wohnort und Tag Monat Jah ihr re, n ng an einem derartigen Gewerbebetrieb untersagt. Personen vom Handel vom 23. Seytember 1915 EG Bl S. 603) ucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schulze. Tag Wonat Jahr m Beteiligung an 1923 habe ich der Händlerin Erna Felder in Berlin, Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: S ö. Baden, den 10. Mrz eg. ü Dragonerstraße 2. durch Verfügung vom, heutigen Tage den J . . merle Badisches Berirks amt. Dandel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs Dem Altwarenhändler Otto Büchner in Artern

aus 3 I Abs. 3 des Reichs versorgungsgesetzes Vorschüsse auf Heilbehandlungskosten lind auf die Rente nicht Wohnun . ö —— * * . . 211TOcHnODYT - j s 3 ö 9 3. Einer Nachprüfung der Bedürftigkeit bedarf es nur, wenn anzurechnen; sie werden dem Lande, der ,, been, der Tod vor der Verkündung des Gesetzes (das ist vor dem 25. Juli und zwar in der Höhe nenn, * . . ir J . 1922) eingetreten ist. ben ee gern gen lien renn Reich der o hung Tag und Ort der tranken wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb unten“ habe ich mii sofortiger Wirkung auf Grund der I efanntmaqchung zur 4. Zu den Sätzen des 8 34 des Reichsversorgungsgesetzes wird . . ; ö. Beschädigung. bei lager: sagt. Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom 9? andel vom 1 Sep⸗ Tear Seit des Kodes geltende hinter ae , ,,, J int erblie benen Berlin, den 7. März 1923. lember 19516 y ge , eder * Fee, mit eta sfern gewährt. 2 2. . auch Todestag des Preuszen. Der Polizeiprů J. V.: Dr. Hinckel aller Art wegen Unzuverlässigkeit unter agt. * . 2e . 2 ö 22 8 * N üi5khor . j = . er- ! 8 2 zeipräsident. I. 5* L. 8 ne 3 ö 2 9 Ep Für. den. Begriff Bedürftigzeit gilt Nr. 5 Satz und 2 der 1. Nach 8 1 des Ee letz. 2 1 , Verstorbenen: . P Sangerhausen, den 6. Mär 1923. klusführungsbeftimmungen zu g hz dch Reichs versorgungsgesetzes. ursachten Schaden bestehen Ersatzan sprüche gegen das Reich ge . Ministerium für Volks wohlfahrt. Der Landrat. Voigt. Zu s 7 der 2 ö . . und 9 6. , Bewilligte Vorschüsse, Vorentschädigungen usw H Betkanntm ach un g Bekanntmachung. n d 7. ö inneren nruhen durch offene Gewalt oder durch ihre ? el ; B t , . ö . achung zur Fernhaltun un zuverlässiger i n ! 1. Gleichgültig ist, ob die Ehe im Augenblicke der Beschädigung unmittelbar verursacht werden. *. Geschãfts⸗ ö. 3 ffend Neufassung des Tarifs IV der Gebühren⸗ . kJ 1915 . S. 6065) bestanden hat oder erst nachher geschlossen worden ist. . Der § 4 Abs. 4 und der § 5 jenes Gesetzes lauten: . Tag zeichen ., Beil Bemer⸗ Ii für approbierte Aerzte und Zah närzte vom habe ich dem K 9 uf mann 3 almann Orlowsfi, Char Nicht 3* liches 2. Die verstorbene Ehefrau braucht nicht etwa die Hälfte der § 4 Abs. 4. Die Feststellung der Rente wird auf Antrag der Bewilligungs⸗ . . er . kungen n. ber 1922 (Min. Bl. für Volkswohlfahrt S. 581 ff.. lot r enburg, Mommsenstraße 12, durch Verfügung vom heutigen Nl 3. din [ en des Lebensunterhalts ihres Viannes gedeckt zu haben; es oder vom Amtswegen aufgehoben ader abgeändert, soweit verfügung etrag zeitraum E Dezembe . . . ö 2 G del n gt alte n Gh. Silber, Plafsin) Deut sches Reich Tant intenn (fie, aus ihrem Arbeltsdlenste sniht cht gk inden Vertältnissen, die für die Jeststelting maßgebend uf Grund der Iifer 19 des Albschnitts L. meiner Be— weden lin zuerlasfs gkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u n ters ag ,, . Kapitalzinsen) einen erheblichen Teil des für seinen Unterhalt waren, nachträglich eine wesentliche J ein 4 machung, betreffen nachträgliche Abänderung der Gebühren⸗ ; 16. mr, , Der Reichsrat tritt am Donnerstag, dem 22. März nötigen Aufwandes bestritten hat. Daß sie außer ihrem Manne getreten ist. Der Aufhebungs⸗ oder Abänderungs escheid . a. mtma ür approbierte Aerzte und Zahnärzte vom 15. März Berlin, den 10. März 1 6. 3 . h in ger 1923 5 Uhr Nachmittags, zu einer Vollsitzung zusammen noch ihre Kinder unterhalten hat, wird nicht gefordert. hat den Zeitpunkt zu beftimmen, in dem er wirksam V . ang nter ialblan für Volkswohlfahrt Seite 185 ff.) und Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel. des, O Uhr Nachmittags, zi er Bollsißun 3. Abfindung im Falle der Wiederverheiratung (8 39 des wird. ö . ö , e Tarifs IV der Gebührenordnun für approbierte oi Mn ns . aun ö 8 8 oder Go it 5f * 3 . 5; * 5 35 We j ö s 3 d 3 8 de 13 ein zer⸗ ö . ö 6 in des Tarifs er e 1. . 9 .. 2 . ? ,,, ge e, K . ,,,, . * . nnz Zahnärzte vom 19. Dezember 1922 (NMinisterialblatt Bekanntmachung. reichsbersorgungsgesetzes erhält der Witwer nicht. ,. ö fahr Seit, aF ich in Berück— x 1 . D ö. ö Die Re , , . k erwerbs. des Bürgerlichen Geseßzbuchs Anwendung. ; . Volkswohlfahrt Seite Hol ff.) bestimme ich in Berück⸗ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger D bern en ö. Erstel Bosclie 4 r F ,,, 8er e u s r n , , n,. u er wissenilich falsche singaben bei Austiellung sejner Unterschrift der sicung einer zwischen dem Wirtschaftlichen. Verbande deutscher Personen Pon Dandel vom 35. September 155 (CG GGlI. S. os) wesenheit führt der srste Bot chaf zsetr J r n macht, geht seines Schadenserjazß⸗ den 19— Grsatz ue und ben Krankenkasftt n hb rbähken zustande ge⸗ abe ö. k 1a h . . w n Begriff Bedürftigkeit ailt S wze F ö anpruchs verlustig. ; . eanspruchende . en Vereinbarung folgendes: Berlin, Friedrichstraße 124, urch Verfügung vom h ti ö zer Te seisff sedürftigkeit gilt wie ,, s 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs lautet: Hat bei, der ge, m, when menen neuen V zen 9f g 6 probierte Aerzte den Hande l m it Gegenständen des täglichen Be- . . wegische Gesandte Scheel hat Berlin ü alf r. T3 Kebütgenorsggng für, apprghierte Aerzte in bezug auf diefen Handessberrieb Der Königlich norwegische Gesandte Scheel hat Berlin

n

Der Königlich großbritannische Botschafler Lord Berlin verlassen. Während seiner Ab—

n, ,,, nnn, . etär Sir Somerville

schulden eines Betroffenen mitgewirkt hat, so findet 5 254 . . h ite und 3

11 und 2 der Ausführungsbestimmungen zu § 32 des Reichs⸗ 6 . wa g n RBeschähni at 4 3 . ö l . ntstehung des Schadens ein Ver chulden des Beschädigten . ̃ =. z ; darfs wegen Unzuverlässigkeit , . r ge, zersorgungsgesetzes. ; 1 f ; n . . , . . , . Deze 22 er Wirkung vom 9 a,, d seiner Abwes ihrt der Legationsrat ö 3zu 8 8 , , so engt e e n n , 3 e . Anmerkung: Unter Bemerkungen it die Art der Bewss nn , 4 ö . ö Fer en ö . KJ ö ñ ĩ mäpllmfgng des zu leistenden Ersatzes von den ö . Witwerrente für zwei dnnn Paar 1925 folgende Fassung; . . März 192 Gregg die Geschäfte der Gesandtschaft. 1. Von den Vorschriften des Reichs versorgungsgesetzes, die nden . dabon ab, in lo eit cer deächabln anzugeben, z. B. „Vorschuß auf Witwerrene fi zwei Cine 5 Jergtung eines Kranken einschließlich Untersuchung und etwaiger Berlin, den ö . JN 99 schãj beit ohr 8 Valers zur Anwendung lemmen, gist in sbesondere bormwiegend von dem einen oder dend landeren' effs ver⸗ Muster 2 (Größe 107 0 189,7 em), hr ftlicher zererdnung: Ber Der Pelttirästbent., Abteil M. S .: Or. Hin der, auch § 41 Abs. 2. Es stehen also unter den dort genannten ursacht worden ist. . 3 in der Wohnung des Zahnarztes (Beratun . . . Voraussetzungen die für ehelich erklärten Kinder, die an Kindes« Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des gebs; V BVarlamentarische Nachrichten. ie Berechnung für eine Beratung ist jedoch

s.

675 4 ; 2 e , . . we . Bekanntmachung. ͤ statt angenommenen Kinder, die Stief⸗ und Pflegekinder, sowie die Beschädigten darauf beschränkt daß er unterlassen hat K. F 8 Die Be J 6 2 Preußischen Landtags hielt unehelichen Kinder den ehelichen Kindern gleich. . auf ö Gefahr eines ungewöhnlich hohen ö unzulässig, wenn eine Verrichtung berechnet wird.) Auf Grund der Bekanntmachung zur ih e nen re f ö . ö. ie r n c ab. Wie bereits ke⸗ y. . . . . * 8.4 22 2 * 84 / :/ä/ /// ö ö 98 S Me 6 f 2 G. ö ‚. 3 J ne, S n lber Dr eM ive . 1 , , Stirbt die Mutter infolge einer Beschädigung, so stehen auch Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner bel Vorname) (Stand oder Tag dez b) in der Wohnung des Kranken (Besuchsgebühr) . Personen vom Handel vom 23. Ser temher 8 3. gr schioshen, wird der? gundtag' am enn hen Sonnabend. biz zum ihren ehelichen Kindern die in 5 41 Abs. ? des Reichsversorgungs⸗ weder kannte noch kennen mußte, oder daß er unterlassen . . orname 354 er Eingang Entfernen eines Zahnes oer dessen Win gel ö habe ich den Althändlern Friedrich Betz, ge ur 6 ö 17. April in die Ofsterferien gehen. Der Hauptausschuß soll gesetzes genannten Kinder gleich. Waisenrente erhalten alle diese hat, den Schaden abzuwenden? oder zu mindern. auch Geburtsname ö KN Sertliche Yetänbung bei chirurgischen Eingriffen: 153718 in ,, ee, . . 1556 sᷣ Forft iL. schon un 5. prfl wih zufammentrelen, um Ten Rultuehnaushalt Rinder jedoch nur dann, wenn ihr Vater Adoptiv- Stief⸗ oder IJ. 8 18 Abs. 1 Satz 2 dehnt den Kreis der Personen, die Geburts⸗ 1 durch Injektion Jür jeden Zahn l . * Wilhelm Briel 4 geboren n eg schafil f I Marfistraße i zu beraten. Vor der Vertagung am Sonnabend will das Haus noch Pfletzevaler) Witwerrenfe bezieht oder gestorben ist. nach dem Gesetz über Die durch innere Unruhen verursachten Wohnort und Tag Monat Jahr jedoch für jede Kieferhälfte nicht mehr als... 20 wohnhaft in Dan au, Schloßstraße 14, Ge laästs 0 65 del nit den Wohlfahrtshaushalt zu Ende führen und den Haushalt der 3. Vollwaisenrente wird gewährt. wenn dir lil lichen Elter Ge r . asb ; ind s auf Eltern, Großeltern Ag Monat Jahr lbätzung einer Zahnpulpa (als alleinige Leistung) . 50 , in Hanau, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande mi d ebandlung erledigen? Ikußerdem Relekehenreute Kid gewährt, wenn die leiblichen Cttern . , * . Wohn ung ih Fillang elned putpakranfen nente fen Zahnes stän zen des täglichen Bedarfs, insbesondere m it Gestütsberwaltung sotoie Ter Scebandlung erledigen, Auß tehr Adoptin⸗, Stief und Pflegeellern. Auch diese können mit Wirkung / 1 d Füllung eines putpakranfen oder joter Geg en st n ende glich , iti. s9ll das Notgesetz über die Gemeindewahlen verabschiedet werden. Zu 8 9. ö,, 1820 air Berjorhi) C3 43 ff. des Reich BVeimerle einschl. vorausgegangener Wurzelbehandlung. = Eisen und Metallen; sowie jegliche mittel bare der . ö = w des Minifterlumß bee Innen ecernst nach 81 averbeschädiglengesetzes obliegt den versorgungsgefetzes) erhalten. j Tag und Ort der 4 a , . ö k ö k in 43 k a, Sstern zur Bergiung kommt, beschloß man, die Anfrage Scholich (So; ) 653 5 i h Dig Ilge eßes 0d 24 1. I 2 ö ö ö . . 2 6. . ilch agerß: ö 3 ohne Vor⸗ 22 2 verbebetri . 8 . 1 . . 4. . . . . 46 ö me, . Kriegsbeschädigken⸗ und Kriegshinter— III. Die Ausschüsse zur Feststellung von Entschädigungen Beschädigung, bei , Zement oder Guttapercha) ob . , . * . be treffend die Selbstschutzorganisationen, die ursprünglich , . 26 ; für Aufruhrschäden haben die bei ihnen anhängigen Aufruhr⸗ Hinterbliebenen n,, Enirat. Her Siiberainalgam füll ng Hanau, den 14. 8 ard 5. . . ratung verbunden werden cllte, vorweg zu beraten und auch ni 8 Zu 510. personenschädensachen und die in solchen erwachsenden Akten un- auch Todestag dez 9 für . . . süllun Der Polizeidirektor. J. V.: Niemeyer. zum Sonnabend auf die Tagesordnung zu setzen. w K 3. . ö . ; z 20 929 940 8 su r 2 . . 2 ? . . . ein Zr . . FJ Wie, Jürsorgelosten der sozialen Fürsorge für die unter s, 1 verzüglich, dem zu 8 15 , g, K . Verstorbenen: ein . Berechnung von Silikat füllungen ist . fallenden Personen werden zunsächt ven zen Hauptfürforgestellen und , , ö ö. ö 3. sinemn ö . t ür die sechs oberen und sechs unteren Front— Bekanntmachung. Dem Preußischen Landtag ist der Entwurß dene bestritten. denen das Reich hierfür BVorschüsse gewährt. Sig werden meindeverband; an der Leo stentragung beteiligt istz . Die zu Versorgungsgebührnisse Der Antrag auf Ver— ähne zulässig, die Berechnung von Silber— Auf Gr sratsberord 23. September 13616, Modorfchutzgesetzes für das gesamte preußtsche f ständigen Vertreter des Reichsinterefses Reichskoömmissare) haben werden' gewährt sorgung ift abgelehnt zähne zulässig, le, r ng . Auf Grund der Bundesrat beror nung vom 23. Se ,, , nnn, . ] g ; . analgam nur für die 10 oberen und 10 unteren betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Dantel (RGBl. Staatsgebket zugegangen.

unter Verrechnung der Vorschüsse vom Reiche erstattet. Die Ver⸗ . i , der,. ; , m , . 3 ñ d teits er en B Ablehnung von Ge⸗ altungskosten warde Maßgabe des Gesetzeg die Kof von jeder bereits erfolgten Bewilligung oder Ablehnu 9 24 86 ö

waltungskosten werden nach M ßgabe des Gesetzes über die Kosten j ; laut Bescheid vom ..... .. 19. Geschäftszeichen ... Frontzähne.) ; JJ h Bebandlung von Mundkrankheiten einschließlich

. , ,. '. 3 hm, . ; , 3 Pa Bo benns fo j . ar n,, . riege hint rb lie benen üirsorge vom n, n, m. u n e edenge fz , Mai 192 aufgebracht (vgl. aber zu § 18). . . . . , . 36 ; ö. k. ö Da f ür z . machen, das für Ablehnungsfälle handschriftlich zu ändern ist. Die Erstattungsansprüche auf Vorschüsse, Vor⸗ , . . Su 5 11. Versorgungsämter haben von Bewilligungen oder Ablehnungen entschädigungen ufw. baben nicht vorgelegen. m . 3366 ,, k nenn at as Frist beoinnt Ffvimko5 31 2 f (68riru? 92 3 8; 5 rag schriosior o Mitte 9 8 ese ĩ d 1 s e rigen Hrist Kein nt srühestens mit dem auf Grund des sz 18 die zu 5 15 vorgeschriebenen Mitteilungen nach Sn Srfraäütrüntgöänmmelvung bete e,, . . Hu age, nach Veröffentlichu des Gesetzes Fön ell nen, n, , ,. N un e, ee. Juli 1933) ö . 8 J i 9a , zwischen den, Berechtigten und den Vertretern der w operationen, größere Ausmeißelungen verlagerter, x r , z. gieichs , Landes- und Gemeinde in teressen Vergleiche geschlossen über insgesamt ist berüchichtigt⸗ tieffrakturierter oder retenierter Zähne, Unter⸗ Ar. lungen für eine vor dem 1. April 1920 liegende geit ard. sind, ist hiervon durch den Vertreter des Reichsinteresses 5 ig bindungen und ähnlichesꝛz .. un nicht stakt, doch werden Vorschüffe nnd Voren isch digune en . „rensebuchlager Berlin nach Muster 1 unter entsprechender Zeit, bis zum 31. März 1970 uf die Versorgungsgebilhr- handschriftlicher Aenderung Mitteilung zu machen. . 3 . x , ,, . . Ahs j gęst 5; f . ß me sediesem Gesetze nicht angerechnet (vgl. 5 15). Für die Abs. 4 bis 7 der Bestimmungen zu § 15 finden entsprechende Detanz von Sterbegeld gilt 86 Aofsen. Anwendung. w

.

Unzutreffendz ist, zu durchstreichen.

konnte we blehnun Versor 61 . , nicht erste len . lierte m e ü, - ö. Mittlere operative Eingriffe (partielle Resektion ö ö 6. ; er g sichtigt werden der Zahnfortsätze, Exstirpation kleinerer Epuliden,

Das Ver sorgungsamt. tleinere Auemeißelungen, vlastische Mund—

vperationen kleineren Umfanges, Aufklappungen,

8 Das Reichswirtschaftsgericht ibt di bei ih hängi 2 . 9f 6kratzungen und ähnliches; ; Su § 18. Vas Reichsm astsgericht gibt die bei ihm an hängigen Auf— r . Aus zen bnliches; ö . =

k ; ĩ ö. ruhrpersonenschädensachen und die in solchen eri hsenen Arie . Kleinere operative Eingriffe Spaltung und Aus an Rei Beschädigten, di ch den gg 4 und 5 Bes zesetzes nu Re Ka . en erwachsenen Akten an ĩ griffe u g 5 nh Ro bis 85 be . . 144 e ele, , e, f . 7 nien i er rn n i, ö. . der. Antragsteller in RNückfeite von Muster 1 und 2 n,, . fie eh. aran ler von Er 6 3 äährguden Gebührnisse erhalten, Tersderrgängegef , . rn wohnt, an das Bayerische Lan esversorgungsgericht i L und 2. Ehlens Operatignswunden. Entfernun 3 4 0 2 . währenden Gebührnisse erhalten, werden die Einkommensgrenzen München ab. . * gungsgericht in Sequester und Fremdkörper und ähnliches) . am 15. April 1926 zu 120 . rückzahlbar.

der Ruhensberechnung unverändert wie bei den übrigen Be— ,, ö z Nachp . i schähigten des Reichsversorgungsgesczen ug nde kenn gen ? . lufruhrpersonenschäden sachen gelten die beteiligten (Bezeichnung der absendenden 9 , e . mittleren Das Einlonimen minderjähriger Beschtdigter it, auch soweit Sänder un; Heneinßen. oke Geme nd cher nt. als. Dritte im Die nstttelle Postkarte. ö gti r r nn, udn eil, ö ö bei es ans den Borschriften des Einkommen steneresetze bei der Ver! Sinne des g 56 des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungs⸗ . 3 ö. en. Nach nn, Stücke 3u 5 10 20 50 6 1 6 Mk. üngig mit dem Einkommen eines anderen Steuerpflichtigen . nem . Jamara k ,, ö ,,, e e, 2 8 ö * 2 2 jengerechnet wird, bei der Ruhensberechnung zu ber lich fahren vor den Verwaltungs- und Spruchbehörden durch die . . K von Abends 2 3 2 tigen. . ; . D vertreten, in deren Bezirke das An e id n. ,,. . . Seichnung vom 12. bis 24. ak 3 2 * n e,, WJ . Kadigende Ereignis eingetreten ißt. i mei 1 Ge⸗ „Uhr bis M g 2 5 ö. n,, det Reihe versorgungs nan e gan. . sih im Hal e , . i . 1h en,, 16, . . schen den iz inf ichen 2 é Ver orgu Hrund des riegspersonen⸗ ete 36 ö 5 er B Kommt ei s wischen dem ir dengesetzes auch, neben. Renten und Bezügen aus ö . , n n böheren 6. det strankenbuchlager ö n ,,,, e, den Krankenkassenhaupt⸗ Zeich nungen werden bei den unterzeichneten Ze ichn un gs stelten lichen Unfall⸗, Invaliden und Angestelltenversicherung, neben ; ) me wegen, um Ver. btbänden zustande, so bleibt eine entsprechende Abänderung der entgegengenommen. Prospekte mit den näheren Bedingungen liegen

. us den für er eltenden Un fes, erung fahren zugezogen wird, in einem geeignet erscheinenden Zeitpunkt ) . ö denebäans garden für Feamie geltenden Uinfalsfürsorgegesetzen Verwaältungeverfahrens durch Üebersendung der , Ge⸗ . sebahren uCter Ab chnitt 1 vorbehalten (fieße auch 83 zb. 3. bei allen geichnungsstellen auf und werden auf Wunsch abgegeben. herlin, den 15. März 1923.

sowie neben ezügen aus den für Gefangene ge 1 h 1 n, ur g eefgngeng, geltenden linfgsi= legenheit zu geben, dem Verfahren beizutreten. Bescheide und

fürsorgegesetzen, wenn der Auspruch auf diefe Renten und Bezüge teil isffe , e , ̃ ; . lin⸗ Schöneberg . . aul bein selben schedigen den Cin, beruhe. wis e nin ö. rteite, mitssen ersehen lassen, an welchen! Sen das schädigende Berlin Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Zeichnungs . Abteilung der Reichsbank, C. 2, Breite Straße .

ö.

Versorgung nach' dem Personenschädengesetz⸗ Ereignis eingetreien ist. . Hirtsiefer ; ö V. Für die unter g 18 allenden Personen verteilen sich die General · Pape Stu · ; ; N z M ĩ 6 ö Rei Sbank 2 3 5 5 s ö 7 * Das Reich trägt die 3 . Vers ö . ö. ,. . dere sasalen Fürsorg nach Für die Betäubung kann eine 2 cem⸗Ampulle Novocaln- eichsbank Eharlottenhurg eichsbank Neukölln G . Arn⸗ R eichz trägt die „often, der Versorgung für, die unter 19 des Gesetzes über die durch innere Unruhen verurfachten Anmerkung: Formblätter zu Muster 1 und 2 werden hel der nenn Löfung RE. berechnes werden, und zwar nach dem viertel⸗ Berlin⸗Schöneberg . Reichsbank Berlin⸗Wilmersdorf . ebr. rn⸗ s 1 öallenden Personen ein schließlich der Köosten der sozialen Für Schäden boom. 12. Mai 1920 auf das Reich zu ie, das Land, in Firma Kroll C Strang in Berlin 80, Csisabeihnfer 31, ver, ichn Durchschnittspreis Fer Ampullen der Höchster Farbwerke, ö. ; carte Ber . . der Verwaltungskosten G 10 in r , n nn n,. i . die beteiligte Gemeinde rätig gehalten. . 46 ö 2 d hold . Arons & Walter er Berliner Handels ⸗Gesellschaft . ern⸗ vollem Umfange. V . zu Jia, soweit nicht die zustän ige Lan eszentralbehörde den Anteil ; . z f 6 ĩ i . e ahlte Vorschtisse Vorentschädigungen und Ent. einer eistungs schwachen Gemeinde einem höheren Gemeindever⸗ 9 ; heim, Blum G Co. J S. Bleichröder Brandenburgische Girozentrale J ö k K gn an zune lde er dee Tn chen ng sil, ß 1. Sach toten. us Grund bes s 795 des Bürgerlichen Gesetz bucht in . . Bankier d di 2. ; lbrück Schickler & Co. Verfahren in Verforauma aden, ss ö, 9 d eletzes X ö ö n, ; ß. Vereinigung Berliner Banken und Bankiers und die . . elbruct iC le . Ferien n Gärfz , soe, wen ih. wn c' (n, erf Rh gärauslagt zunächst vie gesamten Sachtosten der . keen ichn Ang fi hrun gs esetet . menden en fh f, en er Privatbankfirmen haben sich Darmstädter und Nationalbank, ö . lbank . ö . 7 d 9 388. 41 Rersotgung. 6 , , , auf . und die Gemeinde . . . 17. Juli , wird ö egg uh. hingt gesehen, br] Gebühren für den An- und Verkauf von Deutsche Bank Deutsche Girozentrale, Deutsche Kommunalban keel g, d, g, , zuständ g t. Das ist in der Regel für d usprüche oder einen Gemeindeverban entfallenden Anteil von * 66 nehmigung zur usgabe von Schu ,, e gn , 4 h * 58 ü w ö,, , , auf den. Inhalt nehst gnchöhshn ie deen srechenf an, mi, die bn ven Deutsche Ueberseeische Beink Birection der Disc en to Hesellschaft tragsteller wohnt; für Ansprüche hon Hinterbliebenen das Ver zustellender Nachweisungen, welche die Orte bezeichnen müssen, an Zinsscheinen bis zum Betrage von S9 006 606 lachtzng n serechten zu erhöhen, um für die weiter stark gestiegenen D 8 & GC GE. C Friedmann & Co. lergungsamt in dessen Bezirk die Witwe des Verstorbenen wohnt enen in den einzelnen Fällen das schädigende Ereignis eingetreten Millionen Mark) zur Beschaffung der Mittel für Wohmige Hen einigermaßen einen Ausgleich zu schaffen. Dresdner Bank 8. reyfu D. .

Witwe nicht vorhanden ist, der Verstorbene zuletzt „Der Ausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden ĩ luz dem leichen Grunde sieht sich auch die Preußische , i ; rlin von Gold⸗ kJ 5 ist Sache der Lander 66 kJ un mit lährlih s o, i wle ical, enn et d fh die f Georg Fromberg & Co. Girozentrale der Stadt Be üuße rden: bahen .. . Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 8 vH, fällig ugchossenschaftsfasse gezwungen, ö 8 ; (dy & C G. m. b H icheru et erm . . en e fg der tenen , . Dis Jürsprgelosten, der sozialen Fürsorge wenden zunächst in jährlichen Raten am J. Jiovember jeden Jahres, zu verzinsen ien Geb ühten ät mit. Wirkung voin 26. Maͤrz b. J. schmidt, Rothschild & Co. Hagen & Go. Har 9 O., S. m. b. H. ile ht hing, diefer Lerdedn t n mim n ale ü Bäs, den she ißhhirfeene is len gel e, He, desde gfüf. unt Rachhenm felgestelten Tiigungsplan; durch' Vrrissnm. urhäinis ig n ak, ndl. N lfft & Co. Jacquier & Securius Koppel & Co., Bank— fartenmitteikung nach dem aus der Anlage“ sin lichen? m ahmen der nach dem Reichs haus ha te verfügbaren. Mittel vom Jahre 1924 ab i d ah HI bis 1928 mit jähr= Berlin den 17. März 1923 ö He ff D. 9 * in der Größe pen chr dem aus der Anlage ersichtkichen Muster 1 Vorschüsse gewährt. Die Hauptfürsorgestellen melden die auf⸗ ; ꝛ; ab in den Ja ren. 1 is 1923 n 6 y 3 Ytarz 1925. . . 3 X B k es äft 83 d A ö C. H. Aretzschmar . . 3. . 10, em nn. das Krankenbuchlager sewendeten Fürforgekesten nach! den hhlernher ergehenden Be. lich. 3. v6, in den Jahren ibad bis jz mit fährlich Preußische Zentralgenossenschaftskasse. geschäft JJ rause, antg , ; ; , n , , f n di, n nn igen behaltlich der est Di. Jöft. J. B. Dr. Hillt in gh aus. Wilhelm Kuczynski Kur⸗ ünd Neumärkische Ritterschaftliche Dar Ablehnun , n,, ,. nisse de Bewilligung ode on, e unter Verrechnung der BVorschüsse und veranlaßt die Er= orstehende Genehmigung wird vorbehaltli 149 i .. n. , . , Hattu nn der übrigen Mm durch die Lander. Der r, . den Dritter erteilt.? Pie De e n, der Inhaber her Schulld⸗ lehnskasse Mendelssohn & Co. G. S. Mener . Mitteldeutsche ,, . nn g gde g n , Gemeinden und Gemeindeverbänden ist Sache der Länder. verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet. . . ; Ereditbank Hugo Oppenheim & Sohn . Sigmund Pincus . Bekanntmachung.

Venster 2 an das * ranken uch age Berlin abzusenden; wird der 2. Verwaltungs kost en. ; Darmstadt, den 29. Januar 1923. * . ö e⸗ BVescheid im e pruchh erfahren aufgehoben obe! geändert, so bedarf Die Regelung der Verwaltungskosten, soweit sie sich auf die Hessisches Gesamtministerium. . es , o b p gh ,,,. Preußische Central. Sen ossenschafts kaffe j 6 ö k elke, . handlung) Brandenburgische Provinzial⸗Hilfskassen ;

s einer neuen teilung an das Krankenbuchlager durch das ; z ; ; ee, . rant enbuchlage das Unterhaltung der Behörden und Geri e⸗ ; ; h eriergungee, das den angefochtenen Vescheid erlassen hat. sonderer . , ahr. h der f, fie; 9. . hun ansherbot hebe sich mit dem Tage der Beröffent— x21 ickl ö ungen nach Muster 1 und ? werden mit den nach einer Dienststelle des Reichs, der Länder, Gemeinden ober Ge . ö uf r Gesellschaft m. b. H. Gebr. Röchling Gebr. Schi tler

en en zu, s is zu übersendenden gleichartigen Post⸗ me indederbsnde entstehenden Verwaltungskosten, sowej sie sich als Aufhebung eines Vereins verbots. clsenkuchen. den 16. März 1923. ; . Sck berger & Co. rem! te , a 3 , 4 Urschrift iu ,,, erfahren skosten Zeugengebühren, Tagegelder usw. ) Das am 5 Oftober 1922 ergangene Verbot des Bunbetz Der Landrat. J. V.: S chrö er. C. Schlesinger, Trier & Co., 2 g. A. 5 S. hoenberger . . n gt. erlorgungsbehörde hat vor Erlaß darstellen, werden zur Vermeidung einer Einzelabrechnung gegen? R . , en ö n n, . * ng 4 eren e i. iger, n n 6. ü, aufgehoben ĩ chnung geg border tederden fschen ist vom Slaatsgerichts hof aufgehob 4 . Schwarz, Goldschmidt & 5 ö 56 . fe A. E. ö , geler⸗ Kerle *er stühere Anträge durch Be⸗ erlin, den 16. März 1923. ; z . . epbsitentassen. 140597 willi . s fn ferien , , JJ ; z . Hamburg, den 17. März 1923. uf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger un eren p f

zeit Erie charbeitsminister erläßt, foweit erforderlich, die näheren Der Reich sarbeitsminister. D lijelprãsid saunnen vom Handes vonmn, September 155 (GBI. S. 6603; l en, Bestin mungen zur Regelung dieses Anmeldungsverfahrens, er ist Dr. Brauns. ,, ent. ö ich den Alt händlern Martin Söhngen aus Derm bach Vr. Cam zermann' Ste in aus Danaden durch Verfügung vom