Hætractum Chinae spirituosum * ** *
Extractum Digitalis w K ‚
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Ferri pomati..
Frangulas fluidum.
Gentianae .
55 Extractum Extractum Extractum
v * * — . ö Extractum Hamamelidis sluidum. e * 2 n Extractum Hyoscyami ..
* . J Extractum Hyoscyami siccum.
* * * 1 Extractum Ipecacuanhas stuidum Extractum Ligni campechiani. tract um Inn n Extractum Pimpinellae ... Extra etum Sarsaparillae . Extractum Sarsaparillae fluidum .. Exiractum Senegass. Extractum Senegae flnidum ..
* . * Hxtraoturti: Stryehnt Ftractum Uvas Ursi uidum. . Extractum Viburni prunifolii dnidum Ferrum pulveratum. V * * Flores Arnica. Hlores Cyani.. Flores Millefolii Tlores Spiraeae ulmarias Flores Tanaceti. .. Folia Althaeas. Folia Felladonnas
. 5 Folia Pigitalis
Folia Farfarnnae.. Folia Mala Lolia Menthae erispas Folia Mentha piperitae.
. . Frnetus Anethi.
Fruectus Cynosbati. G Gutta Percha alba, Herba Sd. ĩ verna lis
Kd 77
n 1
8
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Herba sSpLerulae odòratae Herba Cannabis indien, Herba Chelidonii
Lerba Cochlearigde .. Herba Coni:.. . Herba Equisetis. J Herba Galeopsidis ö Herba Hederas terrestris Herba Ononidis w Herba Polygalas a6 Herba Urtieae. ö Hy drastininum hydrochlorienm
2
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r Isopral K Jodothyrin. . Kalium bioxallcum ... Kalium ferrocyanatum
9 2 6 . 2. 2 z Kalinn. sulfogua ia colienm
ö. ö ; Kreosotum enrbonicum ..
2—* ü 0 * . . ,, Linimentum sa ponato-eamphoratum Liquor Ammonii carbonici J Liluor haemino-albuminatus...
2 8 0
van cum Aqua. R .
. ö. minal . .
ninal-Natrium
Lu M enthol- Jod ol
Minium w ö Monochlorphenolumn (Para) Morphinum hzdrobromicum.
‚. ; Morpkinum hydrochloricum ⸗ . ee ö 7* Morbhinum sulfuricum ö. 1 * Naphthalinum.. atrium aceticum 7 . 2 14 Natrinm salicylicum *
Natrum causticum fusum
Nicotinum
RNiti⸗ ö . N- ba
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Oleum Anetl Qleum Sinapis Ossa Sepinge Ovaraden Ovogah. . Pankreatinum Pankreon Papainum
Past illi Hydrargyri oxz cyanati 0,
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li Hydrargyri orxycyanati 1
. . . * *. Pepsin- Glycerin Griübler . Pilocarpinum hydrochloricum
Pilo 41 Pilon
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rpinum sulfurieum . 77 Pipora zin neumin. Propo⸗ roponal
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dorum depurata, . 1 Pyelon. . Pyoktanin aureum J 1 . Pyoktanin caernlenm
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Angelicae ; Artemisia. ( Bryoniae . Consolidas. 1 Levistiei. . Paeoniae . Petroselini. ( Senegae . 190, — 10 g 1520, — 10 g 61, —
k
Radix Taraxaci cum Herba
Reagentien: ö K Febling'sche Lösung, gebrauchsfertig... Febling iche Lösung J (Kupfer ulfatlösung) Febling'sche Lösung 11 (alkalische Kalium-
natrium tarn atlõ un.
Nvlander'iche vöfung ... . ö ö
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Salitormin ö
Sapo glycerinatus liquidus Sapo jalapinus Sapo kalinus.
— — — — O
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61 . J Sapo kalinus venalis. .
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* * * Sapo medicatus pubv. 7* * * Geammonium- Semen Arecae ... Semen Colchici. ..
160. — . . 3 — a. — zõd .= . .
3390, — 320, — 150. —
63, — 770, — 260. —
2170, — 270, —
2230, —
36, — Sd0, — 1I660,. —
56. — 469. —
62, — 520. —
g 4260, —
300, —
300, — 35, —
1 8 1 4 . JJ Semen Cuecurbitae decortieatum Semen Cydoniae .. Semen Cynashbati Semen Psyllii Srupus Chinas.... Strupus Crocil.... Sparternum sulfuricum Species ad Gargarisma Sbecies ad Vitam longan Species carminativae . Species diureticas. .. Species emollientes ... Sbiritus eamphoratus crocatus. Spiritus Saponis kalint ....
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0 8 6 41 41 1 86. 1 1 . 9 —— — —— — — — —
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* * * Stipites Dulcamara... Strontium aalicylicum. Succinum w Succeus Liquiritias depuratus
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Kalii ulfoguajacolici O,5 Vatrii bicarboniei 0,'B5 Natrii hiearbenich 0,6; . Natrii birarboniet 9... Eyruzoloni phenyldimethyliei 0,5 Errazoloni phenyldimethylici 10 J Y razoiont pnenvp idimethyueci cum Gollerno
citrico . 5 . 10 Stück
10 Stück 10 Stück 10 Stück 10 Stück I10 Stück 10 Stück
Exraæaoloni phenyldimethylici cum Coflerno 2 Stüc
1 * *. ö Stüc Tanninnin aibuminatum ex Albumine
— O —
Tannobromin. . , . Terpineolum . Theacylon . ö . Theocino- natrium aceticum . LTheophy llino- natrium... . LTheophyllino- natrium acetieum LTheophyllino- natrium salicylicum hen pl d llinnm ? . K . LThyreotdinnm siceum. = 8
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Ungnentum diachylon II1860, — 180, — 99, — 20, —
29. — . 20. = 120, — M0. — 200 —
76, —
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zobromial J . . 1 Ane aakeyliaummmm;;,,, ; 19 ö. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. März 1923 in Kraft. Berlin, den 22. März 1923. Der Reichsminister des Innern.
C
J. A.: Dam mann.
—
Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes. Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschafts⸗ ministers vom 1. April 1920 und 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft ist vom Eisenwirtschaftsbund folgendes bestimmt worden:
Die Geltungsdauer der in Nr. 53 des „Deutschen Reichs anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ vom . Mär; 1823 veröffentlichten Höchstpreise fürbzoheisen, Ferromangan und Ferrosilizium wird für Lieferungen ab 16. März 1923 bis einschließlich 2. März 1923 verlängert.
Düsseldorf, den 17. März 1923. Eisenwirtschaftsbund.
Weimann, stellv. Vorsitzender.
Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Schuldverschreib auf den Inhaber.
Der Pfälzischen Hypothefenbank in Ludm hafen wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb den wn gi lichen und satzungs mäßigen Umlaufsgrenze nachstehe den Inhaber lautende, in Stücke zu 169 O00, 50 090) 10 000, 5000, 2000 und 1000 M eingeteilt Schuldyer hh bungen in den Verkehr zu bringen: iht
90 Millionen Mark 40½ ige, vor Ablauf von Jahren vom Ausgabetage an seitens der Bank sehn ,, 50 Jahren im Wege der Kündigung oder Verlost! en n. . Frist oder durch freil g. ni
ückkauf einlö ; er ᷣ n (X.
2 ) k vm munalschuldverschrelbungen shcsn
München, den 20. März 1923.
Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gemar J. A.: Dr. Lindner. n
un gen J
Dem Aufkäufer Karl Groß in Hartkirchen * B. E. 1880 in Maierbef, wurde der Han del mit Leb engl, h Futtermitteln alier Art unterfagt. 1 Griesbach, den 15. März 1923. Bezirksamt.
—
Bekanntmachung. Durch Beschluß des Polizei- und Verwaltung senatg der fr
unmittelbaren Stadt Ludwigshafen a. Rh. vom 15. Mär 197 Er. der Firma Möbelhaus, Abraham, Inh. He e. Abraham, Ludwigshafen a. Röb., gemäß der Vela machung zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen pom Handel hn 23. September 1915 und 27. November 1919 der Handel 9 Möbeln und Polstermöbeln auf die Dauer von vorlaun drei Monaten untersagt. Während diefer Zeit vorgen on] Geschäßste, die durch vor stehend ausgesprochene Untersagung betreffen werden, sind nichtig Außerdem machen sich beide Parteien strasbar: Gefängnis und Geldstrafe; neben der Strafe kann auf Einziehun der Gegenstände, auf die sich das umzusäsfige Geschäft bezieht 1 zugleich auf Einziehung des dabei erziesten Gewsnns erkannt werk Ludwigsbafen a. Rh., den 20. März 1923.
Das Bürgermeisteramt.
Preußen.
Den Gemeinden Kelberg und Köttelbach, Kreig Adenau, wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Jun 1874 (Gesetzsamml. S. ZI) das Recht verliehen, das Trenn⸗ . Flur 4 Nr. 58 der Gemarkung Köttelbach, foweit es füt ie Anlage der Quellfassung und eines Schutzbezirks für h Quellfassung erforderlich ist, im Wege der Enteignung z erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Po schränkung zu belasten.
* Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungzs verfahren vom 26. Iull 1922 Gesetzsamml. Se 21) bestimmt., daß die Vorschrist dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend versieheneß Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat. Berlin, den 15. März 1923. Das Preußische Staatsministerium. Im Auftrage des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Arti cus. Im Auftrage des Ministers für Handel und Gewerbe. Jaques.
Dem Märkischen Elektrizitätswerk Aktien gesell⸗ schaft zu Berlin wird hierdurch auf Grund des Gesetzes von II. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau von Hoch- und Niederspannungsleitungen und Ortsnetzen sowie von Ortsumspann⸗ und Schaltstationen er⸗ forderliche, im Netzekreis, Kreisteil Filehne, belegene Grund, eigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu bhe⸗ lasten. Auf stagtliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grunbstücken findet dieses Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 25. Juli 192 Gefetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die 4 dieseg Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verlie henen Enh⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben.
Berlin, den 16. März 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.
Ministerium für Handel und Gewerbe— Der Gewerbeassessor Sistig in Aachen List zum 1. April b. J. nach Düsseldorf versetzt und mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Hilfsarbeiters bei dem Gewerbheaufsichtz amt Düsseldorf⸗Stadt beauftragt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Der Ministerialrat Dr. Arnoldi ist zum Ministerial⸗ direktor und der Ministerialsekretär Rechnungsrat Heinemann zum Ministerialbürodirektor ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der . Dr. Stargardt in Bonn ist zum ordentz
lichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität
in Marburg ernannt worden.
Bekanntmachung.
Ich habe das von mir am 12. März für die Zeit von 17. bis 26. März erlassene Verbot“ des „Gener al⸗ anzeigers“ in Dortmund am 260. März wieder auf— gehoben. Münster, den 21. März 1923.
Der Oberpräsident. Gronowski.
Bekanntmachung.
gu Grund der Dekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger wen dom Handel vom 23. September 1915 ( YviGBl. S. 663) c dem Schan kwirt Friedrich Schmidt in Berlin, wer Straße 40. durch Verfügung vom heutigen Tage den
el mit Gegenständen des täglichen Bedarfs linzuverlãssig keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter-
ill
hand . ü gegn den 16. Mär 1923
Oer Polizeiprãsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
Bekanntmachung.
guf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãssiger keen vom Handel vom 25. Seviember 19515 (RàGBlI. S. 6653) eich den Händlern Oskai Kriegbotf., wohnhaft hier— . Hagener Straße 14 Gu sta r Rogge, Dammttr. I, Kar! „ff. Haßlingbauser Straße 28, Ludwig Regelm ann,
ustenstr. 14, EG mil Regelm ann, Schultenstr. 14. Willy sinch, Kampstt 44. Kar! Eggermann. Grünewaldstr. I, hen sam in A s beck, Bredderstr. 73, Martin Geißer, Pr. 3, Josef Maron, Heideschulstr. 51. Ber n hard fin er st ein, Dammstr. 3. und Heinrich Küst er, Linden⸗ ten 67. durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit ran chten Betten oder gebrauchter Wäsche, Klein? del mit altem Metallgerät, mit Metalglbruch 1e dergl. wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- ante untersagt.
Gevelsberg, den 14. März 1923.
Die Polizeiverwaltung. Müller.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Ter Reichs rat erklärte sich in seiner gestrigen öffentlichen Eizung, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins keuscher Zeilungsverleger, mit einer Anzahl von Gesetzen ein— nasnnden, die der Reichstag in letzter Zeit erledigt hat Gegen le Fassung des Gesetzes über die Wohn nngsbau⸗ ögabse erhob der Reichsrat keinen Einspruch. Die Autz¶ Hie hatten die n, n,, allerdings wegen der Höhe der Abgahe und wegen der emessung des Dith ges aun Ausgleichsfonds auf 40 Ss pro Kopf ber Bevölkerung henängelt. Trotz aller Bedenken wurde aber bese lossen, von kihebung eines Einspruchs abzusehen, weil die Bauzeit vor ker Tür stehe und für weitere Verhandlungen mit dem Reichs— nn keine Zeit mehr übrig sei. Namens der bayerischen Re— erung erhob Gesandter v. Pre ger Einspruch gegen die ie age schlm ff! fand aber damit keine genügende Unter—⸗ situng. Ebenso ging es Bayern mit seinem Antrag, Ein— . zu erheben gegen den auf Initiative der Mehrheit des heichstags beschlossenen Gesetzentiwurf, wonach die Dauer r Besoldungssperrgesetzes in einigen hunlten verlängert werden soll. Auch hier erklärte ich die Mehrheit des Reichsrats mit den Be⸗ shlisen des Reichstags einverstanden, desgleichen auch ki der Vorlage über die Unterstüßun ng von Soziglrentnern. Allerdings wurde hier im Reichsrat der Ansicht Ausdruck gegeben, Unterstützungssätze von den Ländern und Gemeinden kaum peragen werden könne. Die Vorschriften über die Be⸗ itt gn ng än gzn liche Arbeiter auf Stein⸗ ohlenbergwerken in Preußen und Bayern sollen bis af weileres in Kraft bleiben, da das Arbeitszeitgesetz noch nicht erledigt ist. Die Eichgebühren wurden derart kräht, daß sie nunmehr den fuͤnfzehnhunderkfachen Friedens⸗ betrag erreichen. Der Preis für die Ausfuhr von Brannt« pein wurde vom 1. März dieses Jahres ab auf 180 0090 6 fir 100 Hektoliter sestgesetzt.
Hk
BVorläusiger Reichs wirtschaftsrat.
55. Sitzung vom 22. März 1923, Vormittags 10 Uhr.
Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Reichswirtschaftsrat setzte zunächst die Beratung der
Urbeitslosenversicher un g fort. Dabei beantragten de Arbeitgeber, die Verfi cher ungsgrenze an denselben libeitsverdienst zu 6 wie in der Krankenversicherung. bie Arbeitnehmer brachten den Antrag jedoch mit 93 gegen Stimmen zu Fall, so daß die Versicherungspflicht unbegrenzt libt. Die Enkscheidung der Frage über die Unter⸗ it ung bei Streiks wurde zurückgestellt, da noch ein linigun gs versuch gemacht werden sollte. Gemeindevertreter Menges beantragte, 5ꝰrtliche Rel de st ellen einzurichten, wo der Nachweis weit entfernt , und nur zweimalige statt dreimalige Meldung in der boch zu verlangen. .
Dr. Haeckel beantragte, die La st en zwischen Ländern ud. Gemeinden so zu verteilen, daß diese ein Achtzehntel, jene fin deuntel zu tragen haben, nicht, wie der Ausschuß vorschlug, lu gleichen Teilen. Dieser Äntrag fand einstimmige Annahme 2 Der Gemeindevertreter Berchtold beantragte, das dez auf zwei Jahre zu befristen.
die Regiernng und der Ausschußvertreter Thissen er- 6. jedoch darum, es bei dem Ausschußbeschluß zu belassen, wonach ö. ih Erfahrungen fammeln und dann einen neuen Entwurf
ßen soll.
Darguf änderte der Gemeindevertreter Berchtold die be⸗
leite zweijährige in eine fünfjährige Frist.
uelteritgeber Bor sig hielt diese Frist jedoch für zu lang und küsste drei Jahre, während der Arbeitgeber Um breit jede Frist Die Anträge wurden abgelehnt. Angenommen wurden Roch Ausschußentschließungen, die Hafenarbeiter mit ngersichern, die Entschädigung der Tabakarbeiter nur „egen eine
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bsenfi her 1 .
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daß die Vervierfachung der
In der Nachmittagssitzung des Reichswirtschaftsrats wurde zunächst der Bericht der Verständigungskommission zu dem Enwurf eine Gesetzes über die Arbeitszeit der Angestellten entgegengenommen. Der Berichterstatter Dr. Habersbrunner (Arbeitgeber) wies auf die Wichtigkeit des Entwurfs hin. Die Arbeit der Kom mission * sebr schwierig gewesen, zumal sie überhastet arbeiten mußte. Der Redner beantragte das Kompromiß en bloc anzunehmen, da sonst das ganze Wert gefährdet sei. Der Mitberichterstatter Dr. Thi ssen (Arbeitnehmer) bezeichnete das Kompromiß als annehmbar. Das Washingtoner Abkommen fei nicht vatifiziert worden. Daher könnten bis zu zwei Stunden über den Achtstundentag hinaus festgesetzt werden, wenn die Verrechnung zugunsten der Arbeitnehmer in angemessener kurzer Zeit erfolge. Ein Vertreter des Arbeitsministeri ums, wies Dm anf hin, daß die Regierung sich ihre gesamte Stellungnahme zu dem Gesetz vorbehalten müsse. Sie dürfe nicht allein privatwirtschaft⸗ liche Gesichtspunkte zugrunde legen, sondern allgemeine Erwägungen. 2 eit Aussprache wurden von Arbeitnehmern In der weiteren Aussprache wurden von Arbeitneh tarke Bedenken gegen das Kompromiß geäußert und eine klare Stellungnahme des Reichswirtschaftsrats zum Achtstundentag gefordert. . J Darauf wurde die Weiterberatung um? Uhr auf Freitag 10 Uhr vertagt.
Preußischer Staatsrat.
2
Sitzung vom 22. März 1923. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Der Staatsrat beschloß in Erledigung eines Schreibens des Finanzministers, betr. die Nichtgeltendmachung des Ein— n ,. des Staatsrats gegen das . über Aenderung er Gesetze über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1922, gegen die Heraufsetzung des Etats der Generalstaatskasse von S0 auf 169 Milliarden, die auf An⸗ regung des Finanzministers durch den Landtag ersolgt ist, einen Einspruch nicht zu erheben.
Auf die förmliche Anfrage des Frhrn. von Maltzahn und Genossen über die Durchführung der Pachtschutzor d.⸗ nung in einer teilweise den Besitzstand gefährdenden Weise erwiderte ein
Vertreter des Justizministeri ums, die Pacht einigungsämter hätten die Befugnis, die Pachtbedingungen bel ver⸗ änderten Verhältnissen dem Einzelfall entsprechend abzuändern. Ein Eingriff in diese Befugnis sei nicht möglich, es bleibe den Beteiligten nur die Möglichkeit der Repision hei den ordentlichen Gerichten.
Der Wirtschaftsausschuß des Staatsrats hat die Ein⸗ fügung folgender Bestimmung in den § 2 der Preußischen Pachtschutzordnung beantragt: .
Soweit in einzelnen Landstrichen Grundstücke von 19 Hektar Größe nach den örtlichen Boden oder Betriebsperhältnissen den Umfang einer selbständigen Ackernahrung übersteigen oder diesen . nicht, ereichen, kann, das Landeskulturamt Richtlinien darüber aufstellen, welche Betriebsgrößen in einer Provinz oder in kleineren Bezirken den Vorschriften des 5 2 Abs. 1a und des 5 3 unterliegen. K . .
Wie der Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses Paulti in der Begründung ausführte, hat der Staatsrat bereits am 27. Sep— tember 1920 den beantragten Zusatz angenommen. Trotzdem wurde von der Slaatsregierung die Notwendigkeit der Dehnbarkeit einer selbständigen Ackernahrung nicht anerkannt, und der Zusatz wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.
Der Staatsrat stimmte dem Antrag zu. .
Da der letzte Gegenstand der Tagesordnung, die Ausfüh⸗ rungsbestimmungen zu dem Gesetz über das Hebammenwesen, vom Gemeindeausschuß noch nicht erledigt war, wurde die Sitzung um eine halbe Stunde vertagt. . J
Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 122 Uhr erstattete Professor Dr. Fuchs (Soz.) den Bericht des Gemeindeaus—⸗ schusses über die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über das Hebammenwes8rn vom 20. Juli 1922. Der Ausschuß war der Meinung, daß viele Bestimmungen der 5. Spalten umfassenden Drucksache schon mit Rücsicht auf die hohen Druckkosten dem gesunden ö hätten überlassen werden können. Mit einigen vom Ausschuß be⸗
Gesellschaft ijt vom Hauptausschuß wesentlich erweitert worden. Der Staat soll für 200 (Vorlage 150) Millionen Mark neue Aktien übernehmen und für die A.⸗G. je nach dem Fortgang der Arbeiten 4250 (Vorlage 1350) Millionen Mart zur Verfügung stellen. Die von der Regierung geforderte Ermächtigung, auch von der Provinz Ostpreußen zur Er— weiterung ihres Aktienkapitals 50 Millionen Mark Darlehn zu gewähren, hat der Ausschuß abgelehnt. Weiter soll durch eine Entschließung das Staatsminifterium ersucht werden, sofort mit dem Reich und der Provinz in Ver—⸗ handlung zu treten, wie für den Ausbau des Mittel spannungsnetzes in Masuren weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Nach kurzer Aussprache nimmt das Haus die Ausschuß⸗ anträge unter Ablehnung eines weitergehenden Antrags der Deutschnationalen in zweiter und dritter Lefung an. Die Entschließung gelangt ebenfalls zur Annahme.
Die von den Mehrheitsparteien beantragte Aenderung des Diätengesetzes (Ersatz der freien Fahrt im Falle der Stillegung des Eisenbahnbetriebes in einzelnen Landes⸗ teilen) wird ohne Aussprache in allen drei Lesungen ge⸗ nehmigt.
Die zweite Beratung des Wohlfahrtshaushalts wird beim Abschnitt „Wohnungs- und Siedlun g5⸗ wesen“ fortgesetzt.
Abg. Grundmann (D. nungspolitik; sie habe die Wohnungsnot nur vergrößert langen deshalk den Abbau der Zwangswirtschaft im Wohnun 46 wesen. Die Wohnungsbauabgabe muß umgestaltet werden; wor allem darf nicht für ihre Erhebung ein so ostspieliger Beamten⸗ apparat nötig sein. Wer baut, muß Steuervergünstigungen haben: er handelt in sozialem Interesse. Sehr zweckmäßig ist der Ausbau der Dachgeschosse Wir müssen endlich heraus aus der Wohnungsnot.
Abg. Jansen-⸗Solingen (Dem) sieht in der Zwangswirt⸗ schaft nicht das Ideal einer Wohnungspolitik. Die Praxis der Wohnungsämter gibt reichlich zu Klagen Anlaß. Der von der
Vp 1 bpemängaorl die bisl riog MW P. bemangelt 16 1D bherdigt
Wir vor Vit be
Der Dentschen Volkspartei beantragte Untersuchungsausschuß wird aber wirklich praktische Arbeit nicht leisten, sondern nur Kosten und Zei t; bergeudung bringen. Für die Mieteinigungsämter muß im Rahmen des ordentlichen Verfahrens eine Berufungsinstanz ein⸗ 2 werden. Man sollte zu Wohnungszwecken nicht nur Dach geschosse, sondern auch Kellerräume ausbauen. Auch bei den Elrern wohnende Jugendliche, die später Nutznießer der Neubauten werden, müssen zur Abgabe herangezogen werden, ebenso Ausländer, (Sehr richtig! Eine Gesundung des Bauwesens kann unr die fteie Wirtschaft bringen. un Abg. Ladendarff (Wirtschaftsp.): Auch die Gegner der freien Wirtschaft müssen doch jetzt zur Erkenntuis kommen, daß 3 mit ihrem Ideal, mit ihrem bäürokratischen System im Wohnungswesen nicht vorwärts geht. Im Jahre 1922 hat man Tausende von Bauten angefangen, aber feinen Bau vollenden können; jetzt müssen neue Milliarden nachgeworfen werden. Das Reich hat als Wohnungsbauabgabe die dreißigfache Friedensmietz erheben zu lassen beschlossen; wenn Berlin noch 15690 Prozent zuschlägt, kom mt jeder Berliner Mieter schon auf die fünfundvierzigfache Friedensmiete. Diese Abgabe ist die denkbar ungerechteste und unsozialste; sie ist auch höchft unpopulär und wird sehr schwer bei= zutreiben sein. Was sollen selbst 20 000 neue Wohnungen, wa über eine Million Menschen ohne Wohnung sind? Die freie Wirtschaft muß mit herangezogen werden. Nur Ueberreich—⸗ verdiener bauen heute noch ihre Villen; andere können nicht 26 Millionen für den Bau einer Dreizimmerwohnung opfern. Das Reichsmietengesetz ist bloß eine Maske, hinter der sich die Absicht der allmählichen Sozialisierung des Hausbesitzes verbirgt. Die heutige monatliche Mieipreisfestsetzung ist ein grober Unfug. Der Verfall der Wohnung schreitet dabei unaufhaltfam Heute kostet in Berlin allein die Müllabfuhr das Zwanzigfache der Friedensmiete; das alles müssen die geehrten Mieter bezahlen. Die bürokratische Trennung zwischen „laufenden“ und „großen“ Instandsetzungsarbeiten sollte beseitigt werden. Staatssekretär Scheidt: Auch die Regierung ist der Meinung, daß die Tätigkeit der Wohnungsämter in Berlin mehr- fach zu Beanstandungen Veraulassung gegeben hat. Der Minister ist zu jeder Kontrolle bereit, denn wir haben im Ministerium nichts zu verbergen. Ob es aber praktisch wäre, einen solchen Parlamentsausschuß einzusetzen, der doch seine Arbeit nicht auf Berlin beschränken dürfte, möchte ich dahingestellt sein lassen. An die Umgestaltung des 5 ga des Kommunalahgabengesetzes ist bereits herangetreten worden. Den alten Häuserbesitzer wollen
antragten Aenderungen stimmte der Staatsrat dem Entwurf einstimmig zu. -
Zum Schluß gab der Staatsrat noch dem Gesetzentwurf über die vorläufige Regelung der Gemeinde wahlen — bis 30. November des Jahres sollen Neuwahlen in den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeinde⸗ vertretungen erfolgen — einmütig seine Zustimmung.
Nächste Sitzung 26. April.
h Schluß ber Sitzung 1 Uhr.
Preußischer Landtag. 226. Sitzung vom 2. März 1923, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Eine große Anfrage des Zentrums verlangt Auskunft, was das Staatsministerium getan hat oder tun will, um die Gemeinde Haatsch in Oberschlesien, die unter schwerster Verletzung des n, , , von den Alliierten der Tschecho-Slowakei zugesprochen ist, von der Trennung vom deutschen Mutterland und von der Fremd⸗
herrschaft zu retten. . . Abg. Richtarsky (Zentr) begründet die Anfrage? und zu. gleich darauf hinweist, daß der . über die gleichfalls rein deutsche Gemeinde Sandau noch aussteht. Wieder habe die Macht, die Gewalt entschieden; es müsse alles geschehen, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Anklage müsse erhoben werden vor aller Welt über die beispiellose P dieser beiden Ge⸗ Beifall im Zentrum. . Ein R ; 9 serun 92 vertreter erwidert, daß am . März auch Sandau von der Grenzlommission einstweilen der Tschecho= Slöwatei zugesprochen worden ist. In der Kommission ist die Teil- nahme eines deutschen Kommissars überhaupt nicht vorgesehen; unser Hinweis auf diese Unterlassung ist erfolglos geblieben. Die Entscheidung findet ihre Erklärung nur in inen vorgängigen, Ver ständigung zwischen Polen und Tschechien. Die e e ,, . hat die Wünsche der Bevöllerung auf Berücksichtigung ihrer Natio- nalität nicht beachtet. Die preußische Regierung hält die Ent⸗ scheidung für einen unbegreiflichen Fehlspruch. Sie dankt den beiden Gemeinden in der Abschiedsstunde für ihr mannhaftes Be⸗2 kenntnis zum Deutschtum; Treue um Treue! (Lebhafter Beifall.) Für die Erweiterung und Einschleusung des Fischereihafens von Geestemünde werden nach dem Antrage des Hauptausschusses im ganzen bis zu 62 Milliarden Mark zur Verfügung gestellt; die betreffende Vorlage wird in zweiter und dritter Lesung angenommen. Die Vorlage wegen weiterer Beteiligung Preußens an der Ostpreußenwerk⸗Aktien⸗
meinden.
wir nicht etwa fallen lassen. — Der Staat ssekretär setzt sich dann noch mit den gestrigen Ausführungen des Abg. Conradt (D. Nat) auseinander. Wenn der Abg. Ladendorff einen Anreiz zu Neu⸗ bauten verlange, so könne ein solcher doch nur gegeben werden durch hohe Mieten oder durch Zuschüsse, jedenfalls habe Herr Ladendorff konkrete Vorschläge nicht gemacht. Mit der aus dem Reichsmietengesetz sich ergebenden Wohnungspolitik sei man dem richtigen Wege. Der Abbau der Zwangswirtschaft sei noch nicht möglich. Der Standpunkt des Ministerinnis, daß die Wohnungsbauabgabe auf 69000 Prozent erhöht werden müsse, sei durchaus berechtigt, und der Minister werde in seinen Be- mühungen, dieses Ziel zu erreichen, nicht nachlassen.
Abg. Münch m ever (Y. Vp): Die Fähigkeit der Ge⸗ meinden, zum Wohnungsbau Zuschüsse zu leisten, ist von Anfang an überschätzt worden. Es ist nicht die Schuld des Sausbesitzes, wenn viele alte Wohnungen sich in sehr reparaturbedürftigem Zu⸗ stande befinden. Das Verlangen eines höheren Prozentzuschlags für Instandsetzungsarbeiten lehnt der Minister ab; in Stettin sind dadurch unhaltbare. Zustände, entstanden. die den alten Haus⸗ . dem Ruin nahebringen. Die Wohnungsbauabgabe muß von den Mietern direkt eingezogen werden. 6.
Abg. Häse⸗Wiesbaden (Soz.) bittet, mit der wüsten Agitation gegen die Wohnungsbauabgabe endlich aufzuhören. Die ungeheueren Preise der Baustoffe verteuern weit mehr die Bau kosten als die Löhne, die im Gegenteil zurückgegangen sind. In Holland ist das Umgekehrte der Fall. Verbilligung der Banstoff⸗ preise, energische Bekämpfung des Baustoffmwuchers ist daher Hauptaufgabe des Staatsministeriums. Das Verlangen, des Abg. Grundmann, daß die Bauarbeiter neun Stunden täglich arbeiten sollen, weisen wir zurück. Im Namen von 40 090 organi- sierten preußischen Bauarbeitern und Angestellten fordern wir vom Minister dringend e. ö Die letzten Ereignisse in Stettin sollten doch zu denken geben. . ö nig Kili 9 dddommꝰ) kritisiert die Wohnungsverhältnisse des Proletariats, besonders in Halle. Wir verlangen die Ent⸗ eignung, Grund und Boden für den Wohnungsbau. Die Baustoff⸗ industrien sind in Gemeinwirtschaft zu übernehmen. In Luxus bauten werden die Baustoffe vergeudet. Die Wohnungsbauabgabe ist unsozial und belastet am stärksten die minderbemittelten Schichten. . ch ge Köthenbürger (Gentr.) tritt für Abbau der Zwangs⸗ wirtschaft ein, sobald sie tunlich sei. Man sollte den Mehrgewinn aus staatlichen Holzuerkäufen dem Wohlfahrtsministerium für Wohnungsbau überweisen. . ;
Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr; Interpellation über Selbstschutzorganisationen. Schluß 5 Uhr 20 Minuten.
Parlamentarische Nachrichten.
Im aushaltsausschuß des Reichstags wurbe . vd tar bertatu ng der 9. Rei . . fortgesetzt. Nach kurzer Diskussion wurde eine Gnt
8 2 — M. 2 5 2 X. Mit Ausnahme der durch Sherrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
schließung des Abg. Dr. Höfle (Sentr) angenommen, worin
fort n