1923 / 72 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

CLudenschoid. I4ꝑ2ls9 In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft . Bäuerliche Bezugs⸗ und Absatzgenoffenschaft Salver ein etragene Genossenschaft mit be⸗ 6 Dvaftpflicht zu Halver“ olgendes eingetragen worden: Durch =, m, m, ,. vom 16. De⸗ ember 1922 ist die Haftsumme auf

000 4 erböbt.

Lüdenscheid, den 16. März 1923.

Das Amtsgericht.

Huüchom. (142170

In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 14. März 1923 bei der Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft Clenze e. G. m. b. S. in Clenze folgendes eingetragen worden:

Der Oekonom Heinrich Schulz in Clenze ist ans dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Rittergutspächter Adolf Gravenhorst in Cerwien getreten. Amtsgericht Lüchow, den 14. März 1923.

Lüũchoy. 142171)

In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 16. März 1923 bei der Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft e. G. m. b. SH. in Bergen a. S. D. folgendes eingetragen worden:

Nach dem Beschluß der General versammlung vom 22. März 1922 ist der z 2 des Statuts wie folgt geändert: Der Verkauf des Viehes der Genossen erfolgt kommissionsweise, wobei die Genossen— schaft als Makler fungiert und die Ver— rechnung des Viehes vornimmt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 19823.

Liuücho n. 142172

In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1923 bei der Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. S. in Gartom folgendes eingetragen worden:

Der Kaufmann August Schulze in Gartow ist verstorben und an seiner Stelle der Kaufmann Ferdinand Platte in Gartow in den Vorstand gewählt.

Der Rendant Wilhelm Behrens in Gartow und der Vollhufner Heinrich Beußel in Cayern sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihrer Stelle der

Rendant Hermann Gerber in Gartow 9

und der Uhrmacher Karl Horstmann) in Gartow in den. Vorstand gewählt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1823.

Lüuückhonm. 142173)

In das hiesige Genossenschaftsregister sist am 15. März 1933 bei der Genossen⸗ schaft Spar und Darlehnskaffe e. G. m. u. S. zu Schnega folgendes einge⸗ tragen worden:

Der Schuhmachermeister Adolf Busse in Schnega ist verstorben. An seiner Stelle ist der Hofbesitzer Adolf Busch in Leisten in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Lüchow, den 15. März 1923.

Lich o vy. 142174

In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 15. März 1933 bei der Genossen⸗ schaft Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. S. zu Lemgow folgendes einge⸗ tragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 17. Juni 1922 ist 195 Punkt 6 des Statuts dahin geändert, daß die Haft—

umme sür jeden Geschäftsanteil von 1000 Mark auf 5000 4 erhöht ist. Amtsgericht Lnichow, den 15. März 1923. Magdeburg. 142175 In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen bei:

L Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Diesdorf (Kreis Wanzleben), Eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schräntter Haftpflicht in Diesdorf, Kr. Wanzleben. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. Februar 1923 ist die Haftlsumme auf 20 006 4A erhöht.

2. Ländliche Spar und Darlehns⸗ kafse Ebendorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Ebendorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. März 1923 ist die Haftsumme auf bo 060 M erhöht.

Magdeburg, den 17. März 1923.

Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

Münster, Wett. (142176

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. L653 die Zuchtgenossen— schaft für den rotbunten Tiefland— schlag, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Bauer⸗ iet Hembergen, eingetragen. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Förderung der Nindviehzucht durch Ausstellung guter Vatertiere im Bezirke der Genossenschast. Die Haftsumme beträgt 100 , der Geschaäͤftsanteil 10 46. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Ge. nosse sich beteiligen kann, betrãgt 15. Vorstandsmitglieder sind die Landwirte Berngrd Tidde gen. Hesselmann, Heinrich Hovest⸗Engberding. Bernard Häder, Hein⸗ rich Eßmann, Joseph Heitmann, sämtlich in Hembergen. Das Statut ist am 16. Februar 1922 sestgestellt. Die Be⸗ kanntmachungen erfolgen in der Landwirt⸗ schaftlichen Zeitung für Wesfsfalen und Lippe“ und beim Eingehen dieses Blattes im Deutschen Reichsanzeiger. Das Ge— schäftejahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember. Die Willens erklärungen und Zeichnung des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Münster i. W., den 3. März 1923. Das Amtsgericht.

Vassau, Lahm. [142177]

In unserem Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Oberuhofer An A Verkaufsgenossenschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Obernhof“ (Register Nr. 15) folgendes eingetragen worden:

Spalte 5: Landwirt Franz Strefler ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seiner Stelle wurde Eisenbahnbegmter Heinrich Schmatz von Obernhof gewählt.“

Nassan, den 15. März 1923.

Amtsgericht.

Venwarp. (142178 Beim Konsumverein Eintracht e. G. m. b. H. für Neuwarp und Umgegend ist heute eingetragen, daß Richard Witt aus dem Vorstand aus— geschieden und an seine Stelle Hermann Wesenick getreten ist. Amtsgericht Neuwarp, 13. März 1923.

Osterode, Hara. 142179 Im Genossenschajtsregister ist bei dem Konsumverein zu Förste a B., e. G. m. b. G., am 14. 3. 1923 eingetragen: Durch Beschluß der Generalverfammlung vom 18. Februar 1923 sind die §§ 44 Abs. 1 und 46 der Statuten abgeändert. Die Haftsumme beträgt 5500 . Amtsgericht Osterode a. S.

Osterode, Harx. 142180

Im Genossenschaftsregister ist bei der Molkerei Calefeld, e. G. m. u. S. in Calefeld, am 16.3. 1923 eingetragen: An. Stelle des ausgeschiedenen August Eickemeyer ist der Landwirt Hermann Hartmann in Calefeld in den Vorstand gewählt.

Amtsgericht Osterode a. 8.

Osterode, Ostpr. 142181] In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 1 bei der landwirtschaft⸗ lichen Kreisgenofsenschaft e. G. m. b. S., Osterode, Ostpr., am 6. Fe⸗ bruar 1923 eingetragen, daß an Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder, des Rittergutsbesitzers Rose aus Adi. Lichteinen und des Oberamtmanns Franz Müller aus Mörlen, der Rittergutsbesitzer v. Negenborn, Klongu, und der Ritter⸗ gutehesitzer Kautz, Gr. Schmückwalde, zu Vorstandsmitgliedern bestellt sind. Amtsgericht Osterode, Ostpr.

Osterode, Ostpr. (142182 In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 18 Wirtschaftsverband Osterode Ostpr. e. G. m. b. H. am 31. Januar 1923 eingetragen, daß an Steslse von Paschke und Laskowski der Eisenbahn⸗ sekretär Emil Schulz und der Eisenbahn— assistent August Bajohr zu Vorstandg⸗ mitgliedern bestellt sind. Das Statut ist durch ,,, vom 25. Jannar 1923 in § 45 (Geschästs⸗ anteil) und 547 (Haftsumme) abgeändert. Die Haftsumme beträgt 1006 4. Amtsgericht Osterode, Ostpr.

Parchim 142183 In unser Genossenschaftsregister ist heute zur Molkerei und Mühlengenoffen⸗ schaft e. 6. m. n. Sp. in Paarsch ein⸗ getragen, daß der Häusler Hermann Siefert in Paarsch aus dem Rorftand ausgeschieden und der Hofbesitzer Otto Quade in Paarsch in den Vorstand sin⸗ getreten ist.

Parchim, den 14. März 1923.

Mecllenburgisches Amtsgericht.

Farchim. 142184 In unser Genossenschaftsregister ist heute zum Konsumverein für Parchim und Umgegend, e. G. in. b. S. in Parchim, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalverfammlung vom l. Februar 1923 sind § 10 Abf. 4 und 5 42 Abs. 1 des Statutg geändert, wie . zu . der . er⸗ ichtlich. ie umme ist auf zehn⸗ tausend Mark erhöht. f ieh Parchim, 15. März 1923.

Meckl. Am tagericht.

Rothenburg, O. L. 142185 In unser Genossenschaftsregister 1 heute unter Nr. 4 bei der Spar. und Darlehnskasse, e. G. m. u. S. Rothen burg. O. L., eingetragen worden, 9. an Stelle des aus dem Vorstand ausge schie⸗ denen Ackerbürgers August Schulze, hier, der Ackerbürger Johann Toschoppe, hier, in den Vorstand gewählt worden ist. Amtsgericht Rothenburg, O. 8., den 14. März 1925.

Saalfeld, Saale. 142187 In swunser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 23 bei dem Unterwellen⸗ korner Spar⸗ und Darlehnskaffen⸗ Verein, eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht in Unterwellen⸗ born, eingetragen worden: An Stelle der aus dem Vorstande ausgeschiedenen Mit⸗ glieder Arno Hofmann und Hermann Leuthäuser sind Wiegemeister Ott Müller und Hüttenarbeiter Woldemar Schott in Unterwellenborn, ersterer als Vereinsvor⸗ steher, gewählt.

Saalfeld (Saale), den 19. März 1923. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 4.

Schönberg, Mech. Ihb. 142188) In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Sülsdorfer Molkerei. Ge— nossenschaft, e. G. m. n. S. in Süls- dorf, folgendes eingetragen worden:

Für das statutenmäßig ausgeschiedene Vorstandsmitglied . Karl Dunkel⸗ god in Sülsdorf ist in der Generalver— sammlung vom 26. Januar 1923 der Hauswirt Hans Sterley in Zarnewenz neu in den Vorstand gewählt worden. Schönberg i. Mecklb., den 18. März

stutts axt-· Stadt. ¶i4ꝑ2isg] Genossenschaftsregistereintrãge vom 17. März 1923.

Sypar⸗ und Koksverein Ostheim und Umgebung, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, hier: Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 31. 1. 1923 sind die Statuten neu gefaßt worden. Neuer FTirmawortlaut: Spar⸗ und Brenn⸗ stoffverein Ostheim und Umgebung eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftlicher Einkauf von Brennmgterialien aller Art und Ab⸗ gabe an die Mitglieder zu möglichst billigen Tagespreisen. Haftsumme 3600 4.

Versicherungsgenossenschaft zu Stuttgart, eingetragene Denossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, hier: Durch Generalversammlungsbeschluß vom 10. Februar 1923 sind die 6, 31. 43 und 44 des Statuts geändert. Jeder Genosse kann jetzt bis zu 15 000 Ge— schäftsanteile erwerben

Bekleidungs⸗Genossenschaft selb⸗ ständiger Schneider und Schneide⸗ rinnen, Stuttgart, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, hier: Durch Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 25. 1. 1923 sind die S5 25, 26 und 28 des Statuts geändert. Jedes Mitglied kann nur noch einen Ge⸗ schäftsanteil erwerben. Haftsumme bo00 A.

Früchte verwertung Stuttgart, ge⸗ meinnützige Genossenschaft, einge⸗ tragene Genofsenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, hier: Durch Ge— neralversammlungsbeschluß vom 9. und 23 2. 1923 hat sich die Genossenschaft auf⸗ gelöst. Liquidatoren sind die seitherigen Vorstandsmitglieder Schmid und Meuret.

Amtsgericht Stuttgart Stadt. Tessin, Meck I. 142190

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 als neue Genossenschaft Elektrizitäts / und Maschinengenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit ihrem Sitz in Prangendorf eingetragen. Die Satzung vom 25. Februar 18923 liegt zu [2] der Akten.

Gegenstand des Unternehmens ist Ver— sorgung der Genossen mit elektrischem Licht und elektrischer Kraft und Haltung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Genossen. Die Haftjumme beträgt 1000. 4A für ieden Geschäftsanteil. Die höchst⸗ zulässige Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen beträgt 50. Der Vorstand gibt Willenserklärungen ab und zeichnet rechts- verbindlich für die Genossenschaft durch mindestens zwei Mitglieder. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie erfolgen im Mecklenburgischen Genossenschaftsblatt. Beim Eingehen dieses Biattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten General⸗ versammlung, in welcher ein anderes Ver⸗ öffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der Deutsche Reichsanzeiger.

Mitglieder des Vorstands sind: die Hofbesitzer Heinrich Suhrbier, Albert Krümmel und Heinrich Radeloff, sämtlich in Prangendorß.

Das Geschäftsiahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienftstunden des Gerichts jedem gesiattet.

Tessin i. M., den 12. März 1923.

Amtsgericht.

Trebnitz, Schles. [142191] In unser Genossenschaftsregister ist heute hei Nr. 85 Bullen haltungs ˖ Genossenschaft Groß Ujeschütz Kreis Trebnitz e. G. m. b. H. eingetragen, daß die Bekannt⸗ machungen künftig in der Schles. land wirtschaftl. Genossenschaftszeitung erfolgen. Amtsgericht Trebnitz, 17. 3. 25.

Tübingen. (142192

Genossenschaftsregistereinkrag v. 5. 3. 25 bei dem Konsumverein Tübingen und Umgegend, eingetr. Genossensch. m. . Saftpflicht in Tuůbingen: Durch Beschluß der Generatversammlung vom 17. 12. 22 wurde die Haftfumme auf bo00 4A festgesetzt und an Stelle des aus⸗ geschiedenen Vorstandgmitglieds; Karl Scharr Obersekretãr Otto. Grießer in Tübingen gewählt. Duich Aufsichtsrats.˖ beschluß v. 30. 12. 22 ist für das zurück getretene Vorstandsmitglied Karl Rieth⸗ maier das Aussichtsratsmitglied Gustay Prößdorf hier bis zur nächsten General- versammlung zum siellv. Vorffands mitglied bestellt worden.

Amtsgericht Tübingen.

Uelzen, EEz. Hann. 1142193

In das Fenossenschaftsregister ist heute bei der Spar und Darlehn skasse, eingetr. Gen. m. unbeschr. Saft⸗ pflicht. Suhlendorf, eingetragen: 5 20 des Statuts Abs. 1 ist gestrichen und lautet nunmehr: Die Berufung der Ge—⸗ neralversammlung erfolgt durch je eine Bekanntmachung in der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide und der Uelzen Isenhagener Zeitung.

Amtsgericht Uelzen, 13. 3. 23.

Verden, Aller. (142194) In das Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 16 bei der Landwirtschaftlichen Bezugs, und Absatzgenossenschaft Verden, eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Verden, folgendes eingetragen worden: Das Statut ist in der Generalversammlung vom 3. März 1923 geändert. Die Ha slfun n für jeden erworbenen Geschäftsanteil ift von 20 009 4 auf 100 000 . erhöht.

1923. Das Amtsgericht. Abt. II.

Amtsgericht Berden, 19. März 1923.

Waldbröl. (1421 In das Genossenschaftsregister des A

der

hausen, folgendes eingetragen: a) Durch

13 und 37 geändert.

b) Der Kaufmann Heinrich Dörr aus

. und der Landwirt Karl Warden⸗ a stand gewählt. Waldbröl, den 17. März 1923. Amtsgericht.

Wiesbaden. (142

In unser Genossenschaftsregister Nr. 53 wurde heute bei der Genossenschaft „Be⸗ amten· und Bürger⸗Konsumverein für Biebrich und ümgegend, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Biebrich eingetragen, daß durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 16. Dezember 1922 das Statut geändert ist. Die Haftsumme ist auf 2000 . erhöht.

Wiesbaden, den 10. März 1923.

Das Amtsgericht. Abteilung 1. .

Wöiesbaden. 142197 In unser Genossenschaftsregister Nr. 106 wurde heute bei der Genossensch „Serdbuchgenossenschaft Einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Erbenheim eingetragen, daß durch die Generalversammlung vom 3. Januar 1923 das Statut geändert ist. Die Haft— summe ist auf 10 600 4A erhöht. Wiesbaden, den 10. März 1923. Das Amtsgericht. Abteilung 1.

Winsen, Lune. 142198 In unser Genossenschaftsregister ist heute hei Nr. 33 Wafferversorgungs⸗ genossenschaft Südende, e. G. m. u. H. in Hanstedt eingetragen worden: Heinrich Lüllau ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle ist Richard Isernhagen in Hanstedt gewählt. Amtsgericht Winsen a. L., 2. 2. 25.

Winsen, Lune. (142199

In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 8. Kartoffelsaatbauverein für die Winsener Geest, e. G. m. b. H. in Garlftorf, eingetragen: .

Am 253. 1. 23: Der Hofbesitzer Rudolf Putensen in Garlstorf ist aus dem Vor— stande ausgeschieden und wiedergewählt.

Am 6. 2 23: Der § 160 Ziffer 5 der Satzung ist durch Erhöhung der Haft— summe auf je bo 000 A für jeden weiteren Anteil geändert. 8 26 ist durch Erhöhung des Geschäftsanteils auf 5000. geändert.

Amtsgericht Winsen a. L.

Winsen, Luhe. (1422001

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 986 die Landwirtschaftliche Bezugs u. Absatzgenoffenschaft e. G. m. u. S. in Tönnhausen eingetragen. Die Satzung ist vom 15. September 1922. Gegenstand des Unternehmens: Gemein schaftlicher Bezug landwirtschaftlicher Be= darfsstoffe und gemeinschaftlicher Abfatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Bekannt. machungen erfolgen unter der Firma in den Winsener Nachrichten und der Winsener Zeitung, gezeichnet von 2 Vorstandsmit— gliedern, die des Aufsichtsrats unter dessen Benennung von dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter. Vorstandẽmitglieder: Bauunternehmer Martin Eggers in Laß⸗ rönne, Kotsaß Otto Reimers in Tönn—⸗ hausen, Schiffbauer Dietrich Peper in Tönnhausen. Die Willenserklärungen ge= schehen durch mindestens 2 Mitglieder, deren Namentzunterschriften der Firma als Zeichnung beizufügen sind. Die Ein⸗ sicht in die Liste der Genossen ist gestattet. Amtsgericht Winsen a. L., 10. 11. 22.

Winzig. ; 142201]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 56, Elektrizitätsgenoffenschaft Gimmel u. Umgegend, e. G. m. b. S., eingetragen worden:

1. Paul Gramsch ist aus dem Vorstande gusgeschieden und an seine Stelle der Nittergutsbesitzer Otto Graupe in Lend⸗ schũtz , .

2. Gemãß Generalversammlungsbeschluß vom 26. 2. 1923 ist: a) die Haftsumme auf 10 000 A, b) die Zahl der Geschäfttz. anteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, auf 150 erhöht.

Amtsgericht Winzig, den 15. März 1923.

142202 Wolmirstedt, Ez. MHNadeh.

In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Ländlichen Spar⸗ und Dar⸗ lehnskafse Meseberg, eingetragene Genossenscha ft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Meseberg eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. März 1933 ist die Haft— summe auf 50 000 4 erhöht.

Wolmirstedt, den 19. März 1923.

Das Amtsgericht.

Zeh dent ek. 142203)

In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 32, Gemeinnützige Waren versorgung der Beamten von Zeh— denick und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Saft⸗ pflicht, Zehdenick, eingetragen worden: Die Haftsumme ist durch Beschluß der Haupipersammlung vom 11. Februar 1923 auf 60 900 4 pro Geschäftganteil fest⸗ 5 * Amtsgericht Zehdenick, den 14.3.

Ziesar. 142204 In unser Genossenschaftsregister Nr. 2,

betreffend die „Ländliche Spar und

356 mts⸗ gerichts wurde heute unter Nr. 84 bei Elektrizitätsgenossenschaft Im⸗ hausen, eingetsagene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Im⸗

Beschluß der Genernlver⸗

sammlung vom 26. 11. 1922, 10. 12. 1922 und vom 7. 1. 1923 sind die §S§5 3, 11,

aus Niederhausen sind in den Vor-

Darlehnskasse Ziesar ein , mit de chr e r gen pflicht Ziesar. ö. Heut. a dan worden, daß durch Beschluß der 6G. de verlammlung vom 17. Februar gern Döbe der Haftsumme (5 14 Ziffer d di Statuts) und die Höhe des e hl znteiis C6 3. Ab]. re ese e ir ändert sind. Der Geschäftzanteil den bog0 . Æ und die Haftfumme ho ohh Ziesar, den 13 März 1923. Das Amtsgericht.

as Vermögen der v Dan dels e senfchaft Eꝛyaid Ach X. Eo. in Egsdorf bei Luckau sst en Mittags 12 ühr, das onkurzversasnz eröffnet worden. Konkureverwalter st Rechtsanwalt Zustizrat Dr. Neft Luckau. Erste Gläabigerversammiun au LI. April 1923, Vormittags 19 uhr, Prüfungstermin am 1. Juni 152; ittags 190 uhr. Sffener An g ft und Anmeldefrist hi

„den 20. März 1923 Das Amtsgericht.

3 eng

Das Amtsgericht Nürnberg haküber nal Vermögen der Firma Vareiju Schoky— laden⸗Fabrik G. m. b. H. in Rürm berg, Feuerweg 2, am 260. März 19 Nachmittags 5 Uhr, den Konkurg e öffnet. Konkursverwalter; Kaufmann Kan Kublan in Nürnberg, Johannitstraße z Offener Arrest erlassen. mit Anzeigefts bis 14 April 1923. Frist zur Anmeldim der Konkursforderungen bis 5. Mai Iz, Zur Beschlußfassung über die Wahl eing anderen Verwalters sowie über die Bo stellung eines Gläubigerausschusses im über die in den 5858 132, 134, 137 ze Kenkursordnnng bezeichneten Angelegen heiten Termin am 19. April 1923, Vor, mittags z Uhr, allgemeiner Prüfung, termin am 17. Mai 1923, Por- mittags 95 Uhr, jedesmal im Zimme Nr. 107 des Justizgebäudes an der Fürt Straße. .

Die Gerichtsschreiberei des Amtsgath

OHsmahriÿchks. 14 6. Ueber das Vermögen des Tischler; Fritz Meyering in Osnabrück, Sach straße Za, ist am 20 März 1923, Nachm 3 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Auktionator Heinrich Becker in Osnabric Anmeldefrist bis 2. Mai 1923. Erst Gläubigerversammlung 12. April 1923, Vorm. B Uhr. Allgemeiner Prüfung termin 12. Mai 1923. Offener Artest mit Anzeigefrist his zum 2. Mai 192. Amtsgericht Osnabrück.

KRhexydt, Rz. Düsgel dorf. III Das Konkursverfahren über das Ven mögen des Otto Gr aus Rheydt wird nach erfolgter Abhgtung des Schluß termins hierdurch auf Nhehydt, den 17. Amt Doereñ

12) Taris⸗ und Zaht⸗ planbekanntmachungen der Eisenbahnen.

licꝛos i Ruppiner Eisenbahn. Infolge Ueberganges der Paulinenaut— Neuruppiner Eisenbahn auf die Ruppin Cisenbahn wird vom 1. April 1025 n der Bahnhof Neuruppin EN) der sehign aulinengue⸗Neuruppiner Eisenbahn ütertarisstation aufgehoben und der Ge samtgüterperkehr auf dem Bahnhof M ruppin KWE der Ruppiner Gisenbalt der vom gleichen Tage ab die Bexeichnu Neuruppin erhält, verwiesen. Hierdut treten im Verkehr mit unseren Statichen einschließlich derlenigen der Streck e. ruppin = Paulinenaue teilweise En fernungserhöhungen bis zu 2 km git Die Aenderungen sind aufsichtsbehor genehmigt. ; . Neuruppin, den 21. Mär 1925. Die Direktion. J

1429652 . ee 5 Dentscher Eisenbahngitt tarif, Teil II. d Die in Nr. I8 vom 14. Februat de bekanntgegebenen Aenderungen per Verkehrs mit Neuruppin und 3 des Bahnhofs Neuruppin hh, Tarifstation für den Güterperse r von der Aussichtsbehörde genehmigt; Neuruppin, den 21. März , aj Direktion ver Ruppiner Eisen

(142953 ö Ost. Mitte ldeutsch . Sächsischer Güterverkehr.

le

zeichnung Neuruppin“. im Verkehr mit den Slg Ruppiner Eisenbahn teilweise En erhöhungen bis zu 2 Em ein. „art Die verkürzte Veröffentlichungẽ aufsichts behördlich genehmigt. 19 Neuruppin, den 21. März ] 4

Stationen? e tfernunl

Direktion der Ruppiner Eijenbaj

Deutscher

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3000 Mh.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer

auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr.

Einzelne Nummern hosten 500 Mk.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

32.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5e gespaltenen Einheitszeile 1400 Mh. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2400 Mh.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

U

Nr. 72.

Reichsbantgirotonto. Berlin, Montag, den 26. März, Abends.

Poftscheckkonto: Berlin 1821. 1 92 3

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

55 *

e Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen künftig völlig druckreif ein⸗ gereicht werden; es mußz aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Mannskripts ab. Mig

ö 77 /

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen . Erxequaturerteilungen. Verordnung über Aenderungen der Regelung des Kraftfahr⸗ zeugverkehrs. ö Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910. Erste Beilage.

Bekanntmachung über Kraftfahrzeugverkehr. Verordnung zur weiteren Erhöhung der patentamtlichen Ge⸗ mühren.

Be anntmachung, betreffend Zulassung von Systemen von Elel—⸗ üjitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüf⸗

ren ; Beranntmachung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 100 000 Mark.

2. Nachtrag zur Bekanntmachung vom 17. Januar 1923, be⸗ reffend die Ausgabe von Reichshanknoten zu 5090. Mark. Belanntmachung über Verkaufspreise für Monopoltrinkbrannt—

eln. . Belanntmachung, betreffend die Voraussetzungen für waggon⸗ weise Bezüge von Brennstoffen. . Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Zinsscheinen zu den Schuldverschreibungen der auf das Reich übergegangenen vormals bayerischen Staatsschuld. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Vereinsbank Nürnberg. Handels verbot. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ; Verordnung über die Stützung von Genossenschaften des öffent⸗ ichen Rechts im besetzten Gebiet. . Bekanntmachung, betreffend Auflösung der Deutschvölkischen Freiheitspartei. ; Erlaß, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten. Belanntmachung, betreffend Ziehung der 4. Klasse der 21. Preußisch⸗Süddeutschen (247. Preußischen) Klassenlotterie. Auihebung eines Handelsverbots. Handelsverhote. Belanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffent⸗

lichten Erlasse usw.

l / 777 Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Legationsrat Lautz ist zum Konsul in Kronstadt (Rumänien) ernannt worden.

Der Zollamtmann Junkel in Dortmund ist unter Ge⸗ währung i. gesetzlichen Ruhegehalts in den Ruhestand versetzt worden.

Dem Königlich bulgarischen Generalkonsul in Düsseldorf, Dr. Reinhold Becker, und dem Königlich bulgarischen Hongrargeneralkonsul in Hamburg Willi Stoewe ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Ser od ndnüung über Aenderungen der Regelung des Kraft⸗— fahrzeugverkehrs.

Vom 15. März 1923.

Veröffentlicht in der am 23. März ausgegebenen Nr. 21 des Reichsgesetzbl. S. 169.)

Die Reichsregierung verordnet nach Zustimmung des

mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (Reichsgesetzbl. S. 437) in Verbindung mit Artikel 179 Abs. 2 der i des Deutschen Reichs vom

S. 1383) was folgt:

3. Februar 1910 (Reichsgesetzbl. S. 389) in der Fas J 3 und Verordnungen vom 21. April 1910 (Reichsgesetzbl.

S. ö ; ö S. 326), 25. April 1914 (Reichsgesetzbl. S. 119),

Reichsgesetzbl. S. 150, Nr. 7976) und 19. Oktober 1922 (Zentral- blatt für das Deutsche Reich S. 1003) wird in folgenden Punkten geändert:

11. August 1919 (Reichsgesetzbl.

.

Die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom ung der Bekannt⸗

640, 1. März 1911 (Reichsgesetzbl. S. 62), 21. Juni 1913

S. 1739), 1. Februar 1921

Oktober 1920 (Reichsgesetzbl.

1. 5 1 erhält folgende Fassung: . dal ö Kraftwagen oder Krafträder) im Sinne dieser Vorschriften gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise ge⸗ bunden zu sein. Als Krafträder (Kraftzweiräder oder Kraft— dreiräder) gelten Kraftfahrzeuge, die auf nicht mehr als drei Rädern laufen, wenn ihr Eigengewicht in betriebsfertigem Zustand 200 Kilogramm nicht übersteigt; Anhänger, Bei⸗ oder Vorsteckwagen bleiben bei Feststellung der Fahrzeugart außer Betracht. Als Krafträder gelten außerdem, Kraftfahr⸗= zeuge mit zwei Laufrädern und zwei seitlichen Stützrädern ohne Anhänger, Bei⸗ oder Vorsteckwagen, wenn ihr Eigen⸗ gewicht in betriebsfertigem sulte n 300 Kilogramm nicht Übersteigt. Als Kraftomnibusse gelten Personenkraftwagen mit mehr als acht Sitzplätzen (einschließlich Führersitz).

2. Im 5 23 Abs. 1 werden die Worte „den Landes zentral⸗

behörden“ ersetzt durch „der obersten Landesbehörde“.

3. 5 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: . ;

Die nachstehenden Vorschriften gelten nicht für Kleinkraft⸗

räder, Raupenkraftfahrzeuge. Dampfstraßenlokomotiven, Straßenwalzen, ferner solche Kraftfahrzeuge, deren betriebs⸗ fertiges Gewicht in beladenem oder unbeladenem Zustand neun Tonnen übersteigt, sowie selbstfahrende Arbeits und Werkzeugmaschinen zu landwirtschaftlichen oder. gewerhlichen Zwecken (z. B. Dampf⸗, Motorpflüge,. Motorsägen). Klein—⸗ krafträder sind Krafträder, deren nach der Stenerfarme] be⸗ rechnete Nutzleistung bei einem Außendurchmesser der Rad⸗ reifen von mehr als 40 Zentimeter 3 ö bei kleinerem Außendurchmesser 1 Pferdestärke nicht übersteigt.

54 Abs. 1 Nr. 4erhält folgende Fassung:

4. mit einer am Fahrzeug befestigten Huppe zum Abgeben von Warnungszeichen; falls die Huppe mehrtonig ist, müssen die verschiedenen Töne gleichzeitig in einem harmoni⸗ schen Akkord anklingen; Huppen sind als vorschriftsmäßig zu betrachten, wenn ein klarer, von Nebengeräuschen freier Ton oder Akkord durch Schwingungen von Metallzungen. Platten (Membranen) oder anderen Teilen erzeugt wird. An jedem Fahrzeug muß mindestens eine Huppe vorhanden sein, mit der auch bei stillstehenden Motor Warnungszeichen ab⸗ 0, . 3 n ,

5. 58 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: ö 3 un kirchen gelten nicht die Vorschriften über Feststell⸗ barkeit der Bremse (Nr. 2) und Vorrichtungen zur Verhinde⸗ rung der unbeabsichtigten Rückwärtsbewegung (Nr. 3) und der Inbetriebsetzung durch Unbefugte (Nr. 63; es genügt eine hellbrennende Laterne mit farblosem Glase (Nr. 5), ausgenommen, wenn ein Kraftrad einen Beiwagen auf der linken Seite mitführt; eine auf das Wagenrad des. Bei⸗ wagens einwirkende Bremse (Nr. 2) ist nicht erforderlich.

6. Im § 4 Abs. 5 und § 5 . en n , , ö

steuevpflichtigen Fahrzeugen“ ersetzt durch „Krafträdern, Per =

J r n. der Kraftomnibusse und bei Lastkraft⸗

wagen bis 2,5 Tonnen Eigengewicht“.

J. 5 4 wird durch folgenden Abs. 7 ergänzt: . Abgeben J. Warnungszeichen außerhalb geschlosse⸗ ner Ortsteile bestimmte Pfeifen (8. 19 Abs. 3) gelten als vorschriftsmäßig, wenn durch sie Pfiffe gleicher Tonhöhe in der Weise erzeügt werden, daß unter Druck stehende ver⸗ brannte Gase aus dem Zylinder oder der Auspuffleitung durch die Pfeife entweichen.

8. ö. §8 5 ig fallen * Worte „eines Bundesstaats sort.

9. 58 5 Abs. 3 Satz 5. wird unter Fortfall des Punktes wie

folgt ergänzt: ; ; .

y . . Maßgabe, daß bei einem Eigengewichte des betriebs-

fertigen Fahrzeugs bis 4 Tonnen für Kraftomnibusse, Last= kraftwagen sowie Zugmaschinen nm n e mn ein amtlicher Wiegeschein oder eine Bescheinigung über die unter behördlicher Ueberwachung vorgenommene Wägung beizu⸗ icligen ö erhält folgende Fassung 53 5 Abs. 4 erhält folgende ; ; . Für die Prüfungen nach Abs. 2 und 3 gelten die Vor⸗ schriften einer „Anweisung über die Prüfung von Kraftfahr⸗ zeugen“, die der Reichsverkehrsminister erläßt. Er hat da⸗ von dem Reichsrat unverzüglich Kenntnis zu geben; erhebt der Reichsrat innerhalb eines Monats Widerspruch, so hat der Reichsverkehrsminister die beanstandeten Vorschriften aufzuheben. . .

11. Im § 6 Abs. 2 fallen die Worte nn ach beiliegendem

Muster 1“ und „nach beiliegendem Muster 2* fort. Am Schlusse

wird hinzugefügt: „Die Muster der Liste und der Bescheinigung

schreibt der Reichsverkehrsminister vor.

13. Iön § 8 Abs. 1 wird das Wort „Bundesstaats“ ersetzt

durch Landes“. Satz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Die Verteilung der Kennzeichen innerhalb des Reichsgebiets er— . nach einem „Plan für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge“,

n der Reichsverkehrsminister nach Anhörung der beteiligten

obersten Landesbehörden aufstellt“. Am Schlusse des Abs. 1 wird J

ie Fläche des Kennzeichens muß zur Längsachse des Fahr⸗ zeugs senkrecht oder annähernd senkrecht stehen. Bei spitz ulaufenden Fahrzeugen kann jedoch das vordere und das , Kennzeichen durch je zwei Kennzeichen ersetzt werden; diese müssen beiderseits an jedem spitz zulaufenden Ende des Fahrzeugs auf Flächen angebracht sein, die zur Längsachse des Fahrzeugs schräg, zur Fahrbahn senkrecht oder annähernd senkxecht stehen. ; . 14. Im § 8 Abs. 2 fallen die Worte „(Muster 3)“ fort. 15. 5 8 Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die Nummer kann unter den Buchstaben frömischen Ziffern) oder, durch einen wagerechten Strich getrennt, dahinter stehen.“; im Satze 4 werden die Worte „260 Millimeter (Muster h“ ersetzt durch „bei zwei⸗ zeiligen Kennzeichen 260 Millimeter, bei einzeiligen Kennzeichen 140 Millimeter, ferner bei einzeiligen Kennzeichen Stärke des Trennungsstrichs 15 Millimeter, Länge des Trennungsstrichs 30 Millimeter“. ; 16. Im § 8 Abs. 4 fallen die Worte „(Muster 5)“ fort. 17. 3 8 wird durch folgenden Abs. 5 ergänzt: Die Muster für die Kennzeichen schreibt verkehrsminister vor. 18. 5 11 Abs. 1 erhält folgende en nc. . . , Bei Dunkelheit und bei starkem Nebel sind hintere Keun— zeichen so zu beleuchten, daß sie deutlich erkennbar sind. Be⸗ 8 tungsvorrichtungen dürfen die Kennzeichen von keiner Seite verdecken; Vorrichtungen zum Abstellen der Beleuch—⸗ tung vom Sitze des Führers oder vom Innern des Wagens aus sind nur zulässig, wenn beim Abstellen gleichzeitig sämt⸗ liche Laternen (6 4 Abs. 1 Nr. 5) verlöschen. 19. Im § 12 wird das Wort „Muß“ ersetzt durch „Ist der Dienststempel eines Kennzeichens unkenntlich geworden oder muß - ferner ist hinter „alsdann“ einzuschalten: „den Dienststempel zu erneuern oder“. . 20. 3 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung: . Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen, deren Muster der Reichsverkehrsminister vorschreibt. = 21. Im § 14 Abs. 4 fällt der Buchstabe „B“ fort. ö 22. Im § 15 wird „G 6 Abs. Y“ ersetzt durch „G 6 Abs. 2 d § 31 Abs. 1 und 2). . ; ö 33. 5 j Abs. 3 wird durch folgende Bestimmung ersetzt; Das ö. von Auspuffklappen innerhalb geschlossener

der Reichs-

Ortsteile ist verboten. . ö 24. 5 17 wird durch folgenden Abs. 4 ergänzt: . Stark wirkende Scheinwerfer müssen innerhalb beleuchteter Ortsteile, ausgenommen bei starkem Nebel, abgeblendet werden, ferner da, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, insbesondere beim Begegnen mit anderen Fahr. zeugen. Der Reichsverkehrsminister bestimmt, . welche Scheinwerfer als übermäßig stark wirkend und welche als stark wirkend gelten. ö 25. 5 18 erhält folgende Fassung:. : . Die Fahrgeschwindigkeit ist so einzurichten, daß der Führer in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen Genüge zu leisten. Die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt bei Kraft. fahrzeugen bis zu 5,5 Tonnen Gesamtgewicht innerhalb ge⸗ chlofsener Ortsteile 30 Kilometer in der Stunde; die höhere erwaltungsbehörde kann Geschwindigkeiten bis zu 40 Kilo— meter zulassen. Bei Kraftfahrzeugen. von mehr als 5, Tonnen Gesamtgewicht beträgt die, höchstzulässige Fahr⸗ geschwindigkeit Kilometer, bei Mitführen von w innerhalb geschlossener Ortsteile 16 Kilometer in der Stunde. . ; Ist der Ueberblick über die Fahrbahn behindert die Sicherheit des Fahrens durch die Beschaffenheit des Weges beeinträchtigt, oder herrscht lebhafter Verkehr, so muß so langsam gefahren werden, daß das Fahrzeug auf kürzeste Entfernung zum Stehen gebracht werden kann. 26. 8 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung: . . ; ö eher hat . dort, wo es die Sicherheit. des Verkehrs erfordert, durch deutlich hörbare Warnungz zeichen rechtzeitig auf das Nahen des Kraftfahrzeugs aufmerksam zu machen. V. . Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung: . Innerhalb geschlossener Ortsteile dürfen nur kurze War⸗ nungszeichen unter ausschließlicher Verwendung der 6. 5 4 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebenen , . außer: halb geschlossener Ortsteile darf auch eine Pfeife benutzt werden. . 2 Das Abgeben langgezogener Warnungszeichen, die Aehn= lichkeit mit Feuersignalen haben, und die Anbringung und Verwendung anderer als der im Abs. 3 genannten Signal⸗ i ente ist verboten. . 6 , o 1 Satz 1 werden die Worte „es , ersetzt durch „insbesondere Rücksichten auf den , es erfordern“. Im Satze 2 werden die Worte „den k behörden zu; sie können“ ersetzt durch „der obersten Landesbehörde

15. Im 57 werden die Worte „Vorschriften in 588 29, 35“

NReichsrats auf Grund des 5 6 des Gesetzes über den Verkehr

ersetzt durch „Vorschrift im § 29“.

zu; sie kann“.