je Ans 119 ur DYznAaF 1 2 S die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen zu den Schuld— berschreibungen der auf das Reich übergegangenen vorm. bayerischen Staatsschuld.
2
Die neuen Zinsscheinbogen zu den mit 3 und mit 31½ vH verzinslichen Schuldverschreibungen des auf das Reich über— gegangenen vorm. bayerischen Staatseisenbahnanlehens mit Februar⸗ und Augustzinsverfalltag werden durch die Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaliung, Zinsscheinaus gabe, in München sowie durch Vermittlung Der Reichsbankanstalten und an Orten, an denen eine mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbankanstalt nicht besteht, durch Vermittlung der Reichs finanzämter ausgereicht. . .
München, den 14. März 1923.
Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung. von Sendel.
Bekanntmachung,
Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
.Der Vereins bank Nürnberg in Nürnberg wurde bie Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs mäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 50 000, 160 060 und! 5666 S6 ein⸗ geteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: ) 60 Millionen Mark vierprozentige, s60. Jahren im Wege der Verlosung, der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare, jedoch vor dem Jahre 193 nicht verlosbare und nicht kündbare Bodenkreditobligationen 1Hypothelenpfandbriefe), Reihe 45
D 30 Millionen Mark vierprozentige, innerhalb längstens s60 Jahren im Wege der Verlosung, der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare Bodenkreditobligationen (Hypo⸗ thekenpfandbriefe), Reihe 44. . ö
München, den 22. März 1923. Bayer. Staats ministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.
betreffend
——
TDuzch Beschluß des Polizei- und Verwaltungssenats der kreis— unmiltelbaren. Stadt Ludwigshafen a. Rh. vom' 15. März 1923 wurde der Firma Möbelhaus Abraham, Inh. Moritz Abraham, Ludwigshafen a. R h, gemäß der Bekannt— machung zur Fernhaltung unzuberlässiger Personen bom Handel vom z. September 1915 und 27. November folg, der Handel mit M 6h eln und Polstermöbeln auf die Dauer von vorläufig bei Monaten untersggt. Während dieser Zeit vorgendmmen Geschäfte, die durch vorstehend ausgesprochene Untersagung betroffen werden, sind nichtig Außerdem machen fich beide Parteien strafbar; Gesängnis und Geldstrafe; neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich das unzulässige Geschäft bezieht, und zugleich auf Einziehung des dabei erzielten Gewinns erkannt werden.
Ludwigshafen a. Rh, den 20. März 1923.
Das Bürgermeisteramt.
Prens en. .
über die Stützung von Genossenschaften des öffent— lichen Rechts im besetzten Gebiet. ft
Vom 12. März 1923. (Veröffentlicht in der am 24. März ausgegebenen Nr. 14 der Gesetzsamml. S. 73.)
. Auf Grund des Artikel 55 der Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920 (Gefetzsamml. S. 543) wird in Uebereinstimmung mit dem Ständigen Ausschusse des Land⸗ tags für den Umfang des besetzten Gebietes und für die Dauer der Besetzung verordnet, was folgt:
8
83
. Wenn von Genossenschaften des öffentlichen Rechts infolge von Maßnahmen der Besatzungsbehörden oder Besatzungstruppen eine beschlußfähige Genossenschaftéversammlung nscht zuffande gebracht erden kann, 0 kann auf. Antrag der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Vorstand der Genossenfchaft ermächtigen, Beschlüsse an Stelle der Genossenschaftsversammlung zu fassen.
Die Beschlüsse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten— Dieser ist berechtigt, Vertreter zu den Vorstandssitzungen zu entsenden, in denen Beschlüsse an Stelle der Genossenschaftsbersammlung gefaßt werden sollen. Diesen Vertretern find auf Verlangen alle zur Beurteilung
innerhalb längstens
des Ministers
gelegenheiten vom 15. Juni 1905
(Veröffentlicht in der am 24. März ausgegebenen Nr. 14 der
bezüge der Kreistierärzte, vom S 169) werden im Einvernehmen mit dem minister und dem Preußischen Tarifs für die gelegenheiten vom 15. Juni 19065 dem dazu ergangenen Nachtrage vom J. März 1913 (Gesetz⸗ samml. S. 27) mit Wirkung vom 1. März 1923 an durchweg auf das 800fache erhöht.
Gebühren 15. Juni 1905 (Gesetzsamml. S. folgt geändert:
treffend Aenderung
gerichtlichen Angelegenheiten, wird mit Ablauf des 28. Februar 1923 aufgehoben.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des 83. 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 35. Juli Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat Papendick in Gum— binnen zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des schusses in Gumbinnen auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses, den Negierungsrat Tro st in Arns⸗ berg zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds der ersten Abteilung des Bezirksausschusses zu Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses, den R egierungs—⸗ assesser Martinius in Münster zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusses in Münster und den Re— gierungsrat Wening in Münster zum Stellvertreter des zweiten. Mitglieds des Bezirksausschusses daselbst auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirk sausschusses ernannt.
Auf Grund der 885 14 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom XI. Juni 1922 — . RGBl. 1LS. 585 — wird die Deutschvölkische Frei⸗ heits partei mit allen ihren Zweigvereinen und Srganisalionen einschließlich ihrer Jugendyereinigung Graf York von Warten— burg für das preußische Staatsgebiet aufgelöst und verboten.
Das Vermögen der aufgelösten Vereinigungen wird gemäß § 18 des Gesetzes zu gunsten des Reichs beschlagnahmt. Die Durchführung auch dieser Maßnahme obliegt den örtlichen Polizeiverwaltungen.
SGegen diese Maßnahme ist nach § 17 Abs. 3 des Gesetzes innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung die Beschwerde zu⸗ lässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung.
Berlin, den 23. März 1923.
Der Minister des Innern. Severing.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Regierungsobersekretär La genstein aus Berlin, der Kulturobersekretär Schmanns aus Hannover und der Kultur⸗ obersekretär Sch ultz aus Frankfurt a. O. sind zu Ministerial⸗ sekrelären im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.
Der Ingenieur Dr. Lichtenberger ist zum Vorsteher des maschinentechnischen Instituts an der Versuchs- und Forsch ungs⸗ anstalt für Milchwirtschaft in Kiel ernannt worden. .
Erlaß für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, bet reffend Aen derung des Tarifs für die ebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen An— z 1 e mn S. 264) und vom 3. März 1913 (Gesetzsamml. S. 27D.
Vom 2. März 1923.
Gesetzsamml. S. 74)
Auf Grund des 5 3 des Gesetzes, betreffend die Dienst⸗ 24. Juli 1904 (Gesetzsamml. Preußischen Justiz⸗ Finanzminister die Sätze det Gebühren der Krelstierärzte in gerichtlichen An⸗ (Gesetzsamml. S. 254) und
Ferner wird die Vorschrift unter lfdr.
Nr. 10 des Tarifs für die der Kreistierärzte in Tarifs für di
gerichtlichen Angelegenheiten vom 264) vom 1. März 1923 ab wie
Schreibgebühren für Reinschriften, sofern der Veterinär— beam sie nicht selbst anfertigt, für die Seite, die mindestens 32 Zeilen von durchschnittlich 15 Silben enthält, auch wenn 39 , , m auf mechanischem Wege stattgefunden hat,
Jede angefangene Seite wird voll gerechnet. Der Erlaß vom 14. Februar 19233 (Gesetzsamml. S. 66), be⸗ des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in
Berlin, den 2. März 1923.
Der Minister für Landpirtschaft, Domänen und
Forsten. Wendorff. 1
der zu fassenden Beschlüsse erforderlichen Auskünfte zu geben. Auch sind sie jederzeit zum Worte zu verflatten. ö ; Die gefaßten. Beschlüsse sind nach Beseitigung der der Abhaltung Einer besc H„lußsähigen Genossenschaftsversammlung entgegenstehenden , einer alsbald einzuberufenden Genossenschaftsversammlung . . g Wird der Genossenschaftsvorstand infolge bon Maßnahmen der Besatzungsbehörde beschlußunfähig und kann die Beschlußfähigkeit auch nicht durch Einberufung von Stellvertretern oder durch Reu⸗ wahlen wiederhergestellt werden, so ist der Minister für Landwirtschaft, Domãnen und Forsten befugt, so viel Ersatzmitglieder für den ,, ernennen, als zur Herstellung seiner Beschlußfähigkeit orderlich ist. ;
8 3.
. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist er⸗ mächtigt, Abweichungen von den für die Führung der Geschäfte der Genossenschaft maßgebenden Verfahrensvorschriften und Fristen zu ge⸗ nehmigen, deren Erfüllung infolge von Maßnahmen der Besatzungs⸗ behörden oder Besatzungskruppen? ohne Schädigung der Interessen der Genossenschaft nicht möglich ift. ; .
8 512 — 2 * 3 =. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 12. März 1923 Das Preußische Staatsministerium. In Vertretung des Ministers für Landwirtschaft, Vomänen und Forsten: Ramm.
Finanzministerium. . K eußzischen Finanzministerium ist der Geheime Ober— ; Dr. Erythropel zum Ministerialdirektor ernannt zorden.
Ministerium des Innern. Das Preußische Staatsministerium hat den Ministerialrat, Geheimen Negierungsrat Dr. Hausmann in Berlin zum Hberpräsidialrat ernannt. Er ist dem Oberpräsidium der Provin; Sachsen zugeteilt worhen.
Süddeutschen nach den 58 6 und 13 Einnehmer unter Vorlegung der tag, den 10. April d. J., des Anspruchsverlustes zu entnehmen.
am Montag, 16. April d. J., Nachmittags ? Uhr, saal det , , ne, , ; . 4. Klasse beginnt Dienstag, 17. April 5. I. 8 30. April, 1. —5., 7.
sophischen Fakultät der Universität zum ordentlichen Professor in der Universität Kiel ernannt worden.
Realschule in Eckernförde zum Studiendirel or! bes Städtischen Lyzeums in Elmshorn, des Städtischen Lyzeum Oberstudienrat an der Anstalt, des Studienrats Dr. brandt an dem zum Oberstudienrat und Oherrealschule L in Bochum städtischen höheren Lehranstalt in Bochum sind bestätigt worden.
1883
Bezirksaus⸗
Bekanntmachung. 2 Dam on G 5 ; . 7 * 48 gegen den K I usmann Karl Ho mann in N am 21. Dezember 1922 erfassene H andelgy abe ich heute aufgehoben. 8 1 den 20. März 1923. Der Landrat.
— —
Man Wetzlar,
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberl; sᷣ Personen vom Handel vom 23. September 19 iG th eglis habe ich den Althändlern Paul Haubrich in 85 ö und Friedrich Röcher in Nigder s che lde rh kt! na Verfügung vom 22. Februar und 6. März 1923 den H 6 n Eisen⸗ und Altmetalülen jeder Art wegen n,. in bezug auf diesen Handelsbetrieb n ntersagt. . ie n
Ver sügn
hat Rechtskraft erlangt. Altenkirchen, den 21. März 1923. Der Landrat. J. A.: Dr. Stor ck, Reg. Referendar
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur ernhaltun erlzss Personen vom Handel vom 25. i erh 1915 .. habe ich dem Händler Otto ar nr m in 3 Kottbuser Damm 45 durch Verfügung vom heutigen . . m 9j , des tã g lich ende
ar wegen Unzuverlässigkeit in bezu if diesen H ̃ 1 sig zug auf diesen Handelbz
Berlin, den 7. März 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. ö h 5in ckel
⸗ Bekanntmachung.
„Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuvb. Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGB. habe ich dem Kohlen händler Hermann Elan in Berl Wilmersdorf, Gasteiner Straße 27, durch Versügung . heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen de? 9 lich en Bedarfs wegen Unzuverläffigkeit in bezug auf di Handelsbetrieb untersagt. ö
Berlin, den 8. März 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J.
—
erlãss
S. h
. ckes.
Bekanntm achung— Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlzs ; derlassi Personen vom Handel vom 23. September 1916 ö . habe ich den Vändler IIgses Tankel in Eharlott! burg, Niebuhrstraße 74, durch Verfügung vom heutigen Tage
Handel
Lmit Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) 'n
Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ., ö. Berlin, den 14. März 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel
— — —
Betanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverliss Personen vom Handel vom 23. Se ptember 1915 i 8 habe ich dem Kaufmann Harry Friedenthal ern Gleditschstraße 34, durch Verfügung vom heutigen den Handel mit Gegenständen des täglichen 8 darfs wegen Unzuverläffigkeit in bezug auf diesen Handeschen untersagt. Berlin, den 15. März 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
—
J. V.: Dr. Hinckel
; Bekanntmachung. Der Händlerin Amalie Unverzagt, hier, Ulmenstraße 9a wohnhaft, ist auf Grund des § 1 der Ben machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel h 23. September 1915 jeglicher Handel mit Lebensmflte wegen Unzuverlässigkeit unterfa gt worden.
Bielefeld, den 20. März 1923.
Die Polizeiverwaltung. J.
geb. Wiene
B a mp.
. ö Bel g n nt m a chung, Dem Inhaber der Schankwirtschaft Messergasse Nr. Weinkaufmann Ludwig Schreiner ist auf Grund Bu ndesratsverordnung vom 23. September 1915 die Abgaben Speisen und Geträn ken jeder Art wegen Unzuverlisis untersagt und die Schließung des Schankbetrien angeordnet worden. Breslau, den 23. März 1923.
Der Polizeipräsident. J. V
—
: Dr. Sim on.
—
Generallotteriedirektion. Bekanntmachung.
Die . zur 4. Klasse
der 21. Preußisch— 47. Preußifhinh .
en) Klassenlotterie sind des Lotterieplans bei dem zuständigen
g bis zum Diens⸗ Abends 6 Uhr, bei Vermeidung
Die Einschüttung der Gewinnröllchen 4. Klasse erfolgt ) im Ziehungs⸗ Jägerstraße 56. Di k l Mor gens Ziehung sind 17.21. 23. —–28., — 9., 11. und 12., 14. — 19. Mai 1925.
Berlin W. 56, den 2. März 1923.
Preußische Generallotteriedirektion. Gramms.
dortselbst.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Hir ne sfg chef .
Der bisherige außerordentliche Professor in der philo⸗ Berlin Dr. Fraenkel ist philosophischen Fakultät der Die Wahlen des Studienrats Dr. Hoffman an der Studienrats Geier an dem nebst Studienanstalt in Duisburg zum n der . 8 Dibnn Berlinischen Gymnasium zum Grauen Kloster des Studienrats Steinbeck an der zum Oberstudienrat an einer
Dem Kaufmann Viktor Drenker und dem Mal
Hermann Ebüs habe ich wegen Unzuverlässigkeit den Hand mit Lebensmitteln untersagt.
Crefeld, den 10. März 1923.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Br. Stepkes.
Bekanntmachung.
Den Althändlern Abraham Wagows ki, Watt ch Lid, Voedestraße 45, Ra thgn' Gcste in, Wattensche Voedestraße 46, und August Abendroth, Wattenscht Bochumer Straße 149, habe ich mit Wirkung vom heutigen den Hande! mit fämtl'lichen Gegen stän den deset lichen Bedarfs, insbefondere Altmaͤteria! und Lumpenhafl für das ane Reichsgehiet wegen Unzuverläffigkeit unte 9 Etwaige Wandergewerbescheine bezw. Legltfmations karten diefer Pers verlieren damit ihre Gültigkeit.
Gelsenkirchen, den 21. März 1923. Der Landrat. Schröer.
e üg hn tm ac nn ;
i. Nach. Vorschrift des Gesetzes vom 15 Aprik 1872 (Geset am S. 357) sind bekanntgemacht: 23
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom *., Rember 1922, betreffend die. Genchmigung der von der, r Grunder Eisenbahn-Akiiengesellschaft in Frankfurt a. Nö. be Erhöhung des Grundkapitals der Gesellfchaft, durch das ⸗ der Regierung in Arnsberg Nr. 8 S. 67, ausgegeben am 24. 1923 (ꝗ9gl. Bekanntmachung S. 66 Rr. 9 9869
2. der Erlaß des Prenßischen Staatsministeriums vom nn dember 1822, betreffend die Genehmigung der Erhöhung de; lapitals der Ischipkau⸗Finsterwarder Eisenbahn⸗Aftiengesellsch! Finsterwalde N. E, durch das Amtsblatt der Regierung ir furt a. O. Nr. 9 S. 45, ausgegeben am 3. März 1933.
18.
(Nichtamtliches in der Zweiten und Dritten Beilgg
— ** r, .
4 1
S weite Beitage
.
un Deutschen MNeichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 26. März
41923
— —
Nr. 72.
Ngichtamtliches. Dentscher Reichstag.
37. Sitzung vom 24. März 1923, Vormittags 9 Uhr. Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) *)
Am Regierungstisch: Reichsschatzminister Dr. Albert und s ,,,. . und Landwirtschaft Dr. Luther.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 9 Uhr Minuten.
Reichsschatzminister Dr. Albert: Meine Damen und heren! Das Reichsschatzministerium legt Ihnen heute den zitten Teil einer Denkschrift vor, die Sie über die Be— tzzungs osten in den Rheinlanden erfordert haben. Ich möchte e Vorlage der Denkschrift zum Anlaß nehmen, um auch den⸗ kenigen, die nicht die Zeit haben, alle Einzelheiten zu lesen, die vichtigsten Daten in großen Zügen vor Augen zu führen. Denn penn auch die Lasten, die wir aus Anlaß der Besetzung der Rhein⸗ ande zu tragen haben, und die Leiden der Bevölkerung im alt⸗ besetzten Gebiet im Augenblick scheinbar zurücktreten gegenüber den ungeheuerlichen Rechtsbrüchen und Schädigungen, die uns durch en Einbruch in das Ruhrgebiet und die ihm gleichstehenden Ge— dite zugefügt werden, so steht doch die Geschichte dieser Besetzung mengsten inneren Zusammenhang mit dem neuerlichen Einbruch, und auch in dieser Hinsicht sprechen die in der Denkschrift gegebenen zahlen eine beredte Sprache.
Lassen Sie mich zunächst einige dieser Zahlen Ihnen vor lugen führen. Die Besatzungskosten haben sich bis Ende 1922 auf rund 4.5 Milliarden Goldmark belaufen chört, hört! rechts), ungerechnet der Kosten für die Besetzung des sogenannten Sank— tonsgebietes und ungerechnet der Kosten für die alliierten Kontroll⸗ lommissionen. (Zuruf rechts: Unerhört!) Diese Summe ist wichtig nicht nur im Zusammenhang mit unseren Reparationsverpflich⸗ tungen, indem man sich vergegenwärtigt, wie viel produktiver diese enormen Beträge auch zugunsten unserer Gläubiger hätten ver⸗ vendet werden können. (Sehr richtig!) Es genügt auch nicht, an der Hand dieser Ausgaben sich zu vergegenwärtigen, daß damit der Wiederaufbau Nordfrankreichs in weitem Umfange hätte finan⸗ ert werden können. (Sehr richtig Interessanter noch ist die geurteilung dieser Zahl unter einem politischen Gesichtspunkte. In den letzten vier Jahren unmittelbar vor dem Kriege betrugen die Ausgaben des Deutschen Reiches für seinen gesamten millttä⸗ schen Aufwand — d. h. also für das Heer, die Flotte, das Reichs⸗
rgericht usw. — nach den Etatsziffern rund 3,7 Milliarden Nark. Die Aufwendungen für die Besatzungsarmee im Rhein⸗ and in den verflossenen vier Jahren übersteigen diese Ausgaben um rund „Rz. Milliarden Goldmark. (Hört, hört! Diese Beträge ind, abgesehen von den amerikanischen Anteilen, effektiv gezahlt vorden, und zwar durch sogenannte Sachleistungen und durch Zahlungen an die Besatzungsarmee in bar — durch Marworschüsse und Tevisen — sowie durch sonstige unmittelbare Leistungen an esatzungsarmee.
Die Ursache dieser gewaltigen Ausgaben wird klar, wenn man sich die Besatzungsstärke vergegenwärtigt. Nach dem Sinne und Vortlaut des Versailler Vertrages sowie des Rheinlandabkommens war offenkundig die ehemalige deutsche Belegungsstärke des be⸗ setzen rheinischen Gebietes als Höchstmaß ins Auge gefaßt worden. Darum spricht das Abkommen grundsätzlich von der Verpflichtung der deutschen Regierung, vorhandene militärische Gebäude zur Ber⸗ fügung zu stellen, Unteroffiziere und Mannschaften in vorhandenen Kasernen unterzubringen. Diese Auffassung ist in den Verhand— lungen, die dem Versailler Friedensvertrage vorausgingen, von dem französischen Delegierten ausdrücklich bestätigt worden (hört, jörtl), indem er ausführte, daß die Besatzung der Rheinlande die frühere dentsche Friedensbelegung nur wenig Cdegèérement) über- schreiten werde.
Was ist stattdessen geschehen? An Stelle der deutschen Friedens⸗ belegung von rund 70 000 Köpfen in 8 Orten waren im September Han im altbesetzten Gebiet der Rheinlande 22 Orte (Hört! hört) mit rund 145 000 Köpfen von den Besatzungstruppen und Teilen der Rheinlandkommission belegt. Das ist nicht nur das Do ppelte der deutschen Friedensbelegung, sondern geht auch noch über das jinaus, was die alliierten Regierungen selbst im März 1922 durch ein besonderes Finanzministerabkommen festgelegt hatten. (Hört, hört In diesem Abkommen, das der deutschen Regierung amtlich hotifiziert wurde, ist die Stärke der einzelnen Besatzungsarmeen fir die französische Armee auf 90 400, für die belgische auf 19 300 sestgesetzt worden. Und doch sind auch diese Zahlen wiederum von der französischen Armee um rund 12000, von der belgischen um rund 10 000 Mann überschritten worden, immer wieder abgesehen bon den Truppen, die in das sogenannte Sanktionsgebiet gesandt worden sind.
Der Stärke der Belegung entspricht der Umfang der Inan⸗ spruchnahme von Leistungen. Die Natural⸗ und Dienstleistungen, wie sie Artikel 6 als Gegenstand des Requisitionsrechts ausdrück⸗ lich eng umgrengt, werden von französischer und belgischer Seite dauernd gesteigert. Es werden Einrichtungen verlangt, die weder im Rheinlandablommen noch im Vertrage von Versailles vor— besehen sind. Gbenso fordern Franzosen und Belgier auf Grund des Artikels 8 des Rheinlandabkom]mmens Anlagen, auf die sie nach dem Abkommen entweber überhaupt keinen Anspruch haben oder e sie nur im Rahmen vorhandener ehemaliger deutscher mili— tirischer Anlagen beanspruchen können. Ich erinnere in dieser hinsicht an landwirtschaftliche Betriebe, an Flugplätze, Exerzier⸗ Hlätze usw. Außer den vorhandenen 32 deutschen Schießständen und Exerzierplätzen find 5a weitere militärische Anlagen der ge⸗ nannten Art von Deutschland erzwungen worden; außer den
its vorhandenen J Flugplätzen sind weitere 19 neue Flugplätze
.
ä ) Mit Ausnahme der durch Sperrdæuck hervorgehobenen Neden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
8M die B
auf Deutschlands Kosten hergestellt worden. Erregte Rufe: Unerhört!)
Nur streifen will ich die von den Franzosen geforderte Ein⸗ richtung von Bordellen, die frauzösischerseits vielfach selbst in kleine dandstädtchen gelegt worden sind. Pfuirufe) Nicht unerwähnt aber darf bleiben die Inanspruchnahme von Fabrikanlagen und von bestem Ackerland. Seit dem Beginn der Besatzung sind von der Besatzungs— armee in 61 Orten des altbesetzten Gebietes 250 Fabrikanlagen und sonstige gewerbliche Unternehmungen durch Requisitions⸗ befehle beschlagnahmt worden, von denen Ende 1922 noch 176 be⸗ schlagnahmt waren. Es handelt sich dabei um Fabrikanlagen aller Art, um Spinnereien. Webereien, Möbelfabriken, um Kühlhäuser, Mühlen, Marmeladenfabriken, um Maschinenfabriken, konstruktionswerkstätten und andere mehr. Welche Schädigung des wirtschaftlichen Lebens solche Beschlagnahmen sowohl durch ihren unmittelbaren Umfang als auch durch die mittelbar geschaffene große Unsicherheit mit sich bringen, bedarf keiner Darlegung. Und doch ist auch diese Schädigung nur ein kleiner Teil des großen wirtschaftlichen Schadens, der durch die Beeinträchtigung der wirt⸗ schaftlichen Zusammenhänge zwischen dem linken Rheinufer und dem übrigen Deutschland infolge der Besetzung dauernd entsteht. (Lebhafte Zustimmung.)
In ihrer Gesamtheit ergeben die für die geschaffenen oder ihnen zur schütterndes Bild militärischen Aufmarsches der französischen und belgischen Armee auf Kosten Deutschlands.
zesatzungsarmeen
Zwangsmitteln aller Art gegenüber Gemeinden und Beamten zu einem großen Heerlager planmäßig ausgebaut haben. CEebhafte Rufe: Sehr wahr!! Dies wird durch einige graphische Dar— legungen der Denkschrift unmittelbar veranschaulicht.
Ein Wort noch muß ich hinzufügen über die Einquartierungs⸗ lasten. Wenn man sich vergegenwärtigt, was die Einstellung der Bautätigkeit während der Kriegszeit in allen Ländern der Welt, nicht nur in Deutschland, an Wohnungsnot verunrsacht hat, welche Schwierigkeiten und Lasten selbst den Siegerstaaten, noch mehr aber dem unbesetzten Deutschland in der Auswirkung dieser Woh⸗ nungsnot nach dem Kriege entstanden sind, kann man ermessen, was es für eine Bevölkerung bedeutet, die auf einem kleinen Territorium neben dieser natürlichen Wohnungsnot noch die Lasten der Einquartierung eines ungeheuren Besatzungsheeres zu tragen hat. (Sehr wahr!) Geradezu ins Unerträgliche jedoch werden diese Lasten durch die Auslegung gesteigert, die von französischer
und belgischer Seite den Einquartierungsbestimmungen gegeben
werden. Während nach Artikel 8 des Rheinlandabkommens die zur Zeit der Unterzeichnung des Rheinlandabkommens bei jeder einzelnen Armee in Kraft befindlichen Einquartierungs— bestimmungen maßgebend sein sollten, hat die französische Be⸗ satzungsarmee auf Grund des Artikels 8 für sich das Recht in An⸗ spruch genommen, die Einquartierungsbestimmungen jederzeit und nach Belieben zu ändern. (Erregte Rufe: Gewalt, nicht Recht!) Als Gesamtbild ergibt sich hier, daß Ende des Jahres 1922 außer den vorhandenen Kasernen und den inzwischen neu errichteten Kasernen insgesamt rund 10 000 Wohnungen mit 37 500 Zimmern und außerdem 9400 Einzelzimmer zur Unterbringung von Offi⸗ zieren, Unteroffizieren und Mannschaften in Privatquartieren be— schlagnahmt waren. Diese Inanspruchnahme ist demjenigen kein Wunder, der sich vorstellt, daß neben den Truppen die Angehörigen der französischen und belgischen Besatzungsarmee auf Kosten Deutschlands untergebracht werden. So wohnen in der belgischen Zone in den einem unverheirateten Offizier zur zwangsweisen Verfügung gestellten fünf Herrschaftszimmern mit Küche neben dem Offizier seine Großmutter, seine Mutter, zwei unverhei⸗ ratete Schwestern, eine verheiratete Schwester, zwei Kinder der ver⸗ heirateten Schwester. Cebhafte Rufe: Unerhört) Während unsere deutschen Beamten zum Teil infolge der Wohnungsnot oder auch infolge unmittelbarer Anordnung der Besatzungsarmee jahrelang darauf verzichten müssen, mit ihrer Familie zusammen zu leben, nimmt die französische und belgische Besatzungsarmee für sich das Recht, die Familie mit unterzubringen, als selbstverständlich in Anspruch, eine Auffassung, die selbst dem militärischen Denken unmittelbar Hohn spricht.
Endlich ist zu erwähnen der systematische Ausbau der franzö⸗ sischen und belgischen Abteilung der Rheinlandkommission und des Delegiertenausschusses in der französischen Zone. Bei den Ver⸗ handlungen in Versailles im Juni 1919 wurde von der deutschen Regierung der Standpunkt vertreten, daß zu den vertraglich vor⸗ gesehenen vier Mitgliedern der Rheinlandkommission höchstens noch einige Beamte treten dürften, um die Verbindung zwischen Rhein- landkommission und den deutschen Stellen aufrechtzuerhalten. Auch mit diesen Grundsätzen hatte sich der französische Delegierte aus⸗ drücklich einverstanden erklärt. Statt dessen bewegte sich bereits im September 1922 die Zahl der Beamten der französischen Ab⸗ teilung der Rheinlandkommission zwischen 65 und 70 chört, hört! rechts), die der belgischen Abteilung um rund 20. Rechnet man hierzu die übrigen Beamten und insbesondere das in der franzö⸗ sischen Zone planmäßig und stark ausgebaute Delegiertensystem, mit dem die ganzen Rheinlande zu offenkundig politischen Zwecken systematisch überzogen sind (Zuruf rechts: Aha!), so ergibt sich ein Gesamtpersonal der Rheinlandkommission und ihrer Delegierten, das bereits im September 1920 sich auf rund 1300 Köpfe belief. (Rufe rechts: Unerhört!) Die Kosten der Unterbringung dieser Beamten lassen sich nur schätzen, da die Rheinlandkommission die Mittel nur summarisch anfordert, dagegen Angaben über die Ver— wendung oder über die Ausgaben bisher abgelehnt hat. Die Kosten betragen allein für die französische Abteilung rund 19 Milliarden Mark im Kalenderjahr 1920.
Meine Damen und Herren, wegen der Einzelheiten möchte ich Sie im übrigen auf die Denkschrift verweisen. Die nüchternen Zahlen sprechen ihre eigene Sprache. Sie geben Ihnen Material
Eisen⸗
Verfügung gestellten Anlagen ein er⸗
Sie zeigen, daß die französischen und belgischen Heere seit dem Waffenstillstand das deutsche Rheinland mit deutschen Mitteln unter Anwendung von
zu der Frage, 1, welches die eigentlichen Ziele Frankreichs bei der Besetzung sind, und auch 2. zu der Frage, inwieweit die Besetzung eine einzige große Vorbereitung des Einbruchs war. (Sehr richtig! rechts) Ich möchte es Ihnen überlassen, aus den Tatsachen selbst Ihre Schlüsse zu ziehen. Nur auf zwei Momente möchte ich mir gestatten, noch hinzuweisen:
Die angeblichen Verstöße Deutschlands gegen den Bertrag von Verfailles haben während der ganzen Leidensjahre nach Abschluß des Vertrages im Vordergrund der Diskussion der Alliierten ge⸗= standen. Sie haben im Januar für Frankreich den Ausgangs⸗ punkt für den rechtswidrigen Einbruch in das Ruhrgebiet und später in badisches und anderes Gebiet gebildet. Wir dürfen hoffen, daß die Welt einzusehen beginnt, wie wenig dieser Ein⸗ bruch mit den angeblichen Verstößen Deutschlands zu tun hat und wie wenig er mit dem Friedensvertrag in Einklang zu bringen ist. Aber was bisher im Auslande, ja selbst bei uns im Inlande kaum genügend gewürdigt worden ist, das ist das, was aus den drei Denkschriften über die Besatzungskosten mit Deutlichkeit hervor— geht, nämlich daß Besetzung der Rheinlande in der Art, wie sie ausgeübt wird, in dem Umfange, in dem sie getätigt wird, in den Anforderungen, die durch sie gestellt werden, eine Kette von Vertragsverletzungen bedeutet (sehr richtig! rechts), die dem Zwecke der Besatzung, dem Geiste des Vertrages und dem Wortlaut, wie ihn jede unparteiische Stelle auslegen würde, un⸗ mittelbar widerspricht, Verstöße gegen den Vertrag, die sich täg—⸗ lich und stündlich wiederholen und erneuern — immer wieder ganz abgesehen von den ungeheuerlichen Verstößen der Franzosen gegen dies Rheinlandablkommen und den Friedensvertrag seit dem Ruhreinbruch.
Und noch ein anderes:
Auf Grund eines Vertrages, der nach seiner Vorgeschichte und
die
durch seinen Wortlaut ausdrücklich die Abrüstung der Welt als
Ziel aufstellte, der nur als ersten Schritt hierzu die Entwaffnung Deutschlands forderte (hört, hört! rechts), die inzwischen weit über die Bestimmungen des Vertrages hinaus durchgeführt und deren Vollständigkeit selbst von maßgebender ausländischer Seite an⸗ erkannt ist — auf Grund dieses Vertrages ist ein ehemals blühen⸗
des Land aus seinen wirtschaftlichen Zusammenhängen heraus— gerissen und zu einem Heerlager größten Stils gemacht worben.
Sehr richtig! Wenn je der Vorwurf des Militarismus gerecht⸗ fertigt war, so ist er es hier. Und dieser Militarismus Frank⸗ reichs kennzeichnet sich noch dadurch besonders, daß er nicht auf
Kosten des französischen Volkes durchgeführt wird, sondern daß er
sich im wesentlichen unabhängig von der Bewilligung der erforder⸗ lichen Mittel durch parlamentarische Vertretung Frankreichs auf Kosten einer anderen Nation betätigt (Rufe rechts: Unerhörth, einer besiegten Nation, der man dadurch gleichzeitig die Mittel für die wirtschaftlichen und finanziellen Leistungen entzieht, die ihr auf Grund des Friedensvertrages auferlegt sind.
Dieser Ueberspannung militärischen Geistes, der sich selbst über⸗ schlägt, entspricht es, wenn trotz alledem noch immer von der Sicher heit Frankreichs die Rede ist. Auch für die Bedeutung dieser Forderung gibt die Denkschrift wertvolles Material. (Lebhaftes Bravo!)
Präsident Löbe teilt im Anschluß daran mit, daß in der letzten Zeit beim Reichstag eine große. Anzahl von Sympathie= kundgebungen zur Abwehr im Ruhrgebiet aus österreichischen und deutschen Städten, von Körperschaften und Vereinen eingegangen sind. (Beifall.) ö .
Der Antrag der bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft und der Sozialdemokraten, der den Finanzminister ermächtigt, die Tabakzölle für die Zeit wirtschaftlichen Bedürfnisses herab⸗ zusetzen, wird gegen die Kommunisten in dritter Lesung angenommen.
Darauf wird die Aussprache über den Etat des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fortgesetzt. .
Abg. Döbrich (D. Vp. : Die par n der Wissenschaft müssen möglichst bald in die Praxis ü a g, werden. Die Landwirtschaft ist dazu bereit. Deutschland hat inimer diese wissen⸗ schaftlichen Forschungen für die Landwirtschaft gefördert. Aber diese muß sich auch frei bewegen können. Die Beschwerdenausschüsse haben zu Klagen Anlaß gegeben, das liegt an der Unzulänglichkeit
es Gesetzes. Mit der Beschaffung einer Brotgetreidereserbe und der Verbilligung des Brotes für die minderbemittelte Bevölkerung sind wir einverstanden; das steht auch in unserem Antrag. Unsere ganze Wirtschaftslage ist anders, als sie nach außen scheint; es ist nur eine Scheinblüte. Der Besitz als solcher ift allerdings erhalten geblieben, aber er ist überlastet. SZustimntung Keineswegs wollen wir uns um die Belastung des Besitzes herumdrücken, aber es darf nicht unbeachtet bleiben, daß wir nur eine Scheinblüte haben. Was als Gewinn erscheint, ist tatsächlich ein Verlust, und je lãnger der jetzige Produktionsverlust dauert, desto größer wird der Verlust. Es besteht jetzt namentlich eine große Kreditnot. Alle Gewinn⸗
hlen haben jetzt keinen wirklichen rt. Die Preise der künst⸗ fee Düngemittel find gestiegen, die Preise des umlagefreien Getreides aber gefallen. * öglichkeit spekulativer Gewinne ist ganz fortgefallen, denn es 2 niemand mehr Kredit. Der Gedanke muß fallen gelassen werden, daß die Landwirtschaft aus der letzigen Lage Gewinne erzielt. Leidet schon der Großbetrieb unter der Kreditnot schwer, so weiß der kleine und mittlere Betrieb erst recht nicht, wie er sich einrichten soll. Der kleine Landwirt kann nicht mehr reiner Landwirt mit freier Ackernahrung sein, sondern ist auch noch auf Industriearbeit angewiesen. Der Abg. Schmidt⸗ Köpenick, der sonst verträglich ist, hat gestern ganz grobes Geschütz aufgefahren und die Einheitsfront durchbrochen. Herr Schmidt freut sich noch der starken Regierung in Sachsen, die für Milch sorgt. Es herrscht aber selbst in kleinen Orten infolge der falschen Preispolitik Milchnot. Mit dem sozialdemokratischen Antrag, daß Stickstoff gegen Getreide zu liefern ist, ist eine Produktions⸗ förderung nicht zu erreichen. Die verschiedenen Arten von Stick⸗ stoff. müssen. überlgzt verwendet werden. Nur Lanbwirte würden mit diesem Antrage glänzende Geschäfte machen können, weil der Stickstoff zum Weltmarktpreise zugrunde gelegt werden müßte und dadurch der Getreidepreis auf das Dreifache steigen würde, aber wir lehnen diesen Antrag trotzdem ab. weil er gang undurchführbar ist. Die Angelegenheit der Getreide⸗Kredit⸗A1Aktien⸗ gesellschaft wollen wir an den Ausschnß zurücherwiesen haben. Um die Produktion steigern zu können, verlangen wir, daß die Hemmnisse der freien Wirtschaft beseitigt werden. Fort mit künst⸗ lichen Preisschaffungen, die innere Kaufkraft der Mark muß —— in den Düngerprejsen zur Geltung gebracht werden. Sodann mu das Volk einig sein, und jeder muß prodnktiwe Arbeit leisten, es