1923 / 76 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Mar 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

1

Infolge nachgewiesener Unzuverlässigkeit he Sperre über die nachstehend aufgeführten, mit dem Kohlenhandel befaßten Firmen verhängt. Nach 83 der Bekanntmachung des Reichskohlenrats vom 31. März 1921 MReichsanzeiger Nr. 76) darf ein gesperrter Händler keinen Brennstoffhandel treiben und keine Verträge über Brennstoffe vermitteln. Es ist verboten, ihm Brennstoffe zu liefern oder sich seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu bedienen

Max Straube, Leipzig⸗Großzschocher,

Moosdorf u. Steinmetz, Leipzig, Brandenburger Straße,

W. Zeising, Leipzig-Anger.

Die über die Firma R. Dubiel in Beuthen verhängte Sperre habe ich aufgehoben.

Berlin, den A7. März 1923.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Dr. Kauffmann.

. z be ich die

ele n, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs— hafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 160 000, 56 000, 20 000, 10 000 und 5000 S eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

a) 20 Millionen Mark 4 prozentige, verlosbare, in längstens 50 Jahren vom Ausgabetage an im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare Hypo⸗ thekenypfandbriefe (Reihe 78),

30 Millionen Mark 4 prozentige, verlosbare, vom 1. Ja⸗ nuar ] Sö3 an binnen längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare, vor dem . Januar 1933 jedoch nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe Reihe 79).

München, den 27. März 1923.

Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. M:. Dr. Lindner.

betreffend

Auf Grund des 5 14 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 wird die Deutsch-völkische Freiheitspartei im Freistaat Baden verboten, hbe— tehende Ortsgruppen werden aufgelöst. „Das in Baden be— sfindliche Vermögen der aufgelösten Vereinigung wird gemäß sz 18 des Gesetzes zum Schutze der Republik beschlagnahmt. Karlsruhe, den 28. März 1923. Der Minister des Innern: Remmele.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23 Reichsgesetzblatts Teil L enthält das Gefetz zur Vorbereitung der Reichsentlastungsgesetz⸗ gebung (Vorbereitungsgesetz vom 26. März 1923,

das Gesetz zur Aenderung des Besoldungssperrgesetzes vom;

22. März 1923,

des

1923, eine Verordnung zur Aenderung der Ausführungsbestim⸗ mungen zum Weingesetze vom 22. März 1923, eine Verordnung über die Besteuerung der Unfallversiche⸗ mit Prämienrückgewähr vom 21. März 1923, ne Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Soziale dom 23. März 1923 und ene Verordnung über die Zahlung der Zölle in Gold vom 22. März 1923. Berlin, den 29. März 1923. Gesetzsammlungsamt.

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Wahlen)

Krüer.

Preu se en. Auf Grund des s 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und

zes Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürger— lichen Gesetzßuchs vom 16. November 1899 wird ber Schleswig-Holsteinischen Landschaft in Kiel hiermit in Erweiterung der ihr vom Preußischen Staatsministerium unter dem 15. Januar 1923 erteilten Ermächtigung die Genehmi— gung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Gesamtbetrage von 100 Millionen (ein hundert Millionen; Mark für Zwecke der Landschaftlichen Bank der Schleswig⸗-Holsteinischen Landschaft gemäß der vom Preußischen Staatsministerium genehmigten „Ordnung, be— treffend Aufbringung, Verzinsung und Rückzahlung des Grund— kapitals für die Landschaftliche Bank, sowie Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse“ unter Berücksichtigung der vom Preußischen Staatsministerium unter dem heutigen Tage ge— nehmigten Aenderungen dieser Ordnung erteilt.

die vorstehende Genehmigung wird unter dem Vorbehalte der Rechte dritter Personen erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber dieser Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Preußischen Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist im Deutschen Reichs- und Preußischen Stag sanzeiger bekanntzumachen.

Berlin, den 23. Februar 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Zehnhoff. Dr. v. Richter. Dr. Wendorff.

Finanzministerium. Im Preußischen Finanzministerium sind ernannt: der Oberfinanzrat Euten euer zum Ministerialrat, der Finanzrat Sand zum Oberfinanzrat, Rechnungsrat Rosenthal zum Finanzrat, NRegierungsobersekretär Krieg, der Polizeiobersekretär Guhl zu Und

Ministerialamtsobergehilfe Hoffmann zum

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Ministerial

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der Justizobersekretär

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Ministerium des Innern

Der Regierungsrat von Rappard vom Bezirksausschuß zu Berlin ist zum stellvertretenden Mitgliede Schieds⸗ gerichts für die Auseinandersetzung zwischen der neuen Stadt⸗ gemeinde Berlin und den Restverbänden der Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland sowie der Provinz Branden⸗ burg ernannt worden.

Der Bürgermeister Dr. Schulz in Regierungsrat ernannt worden.

des

Merseburg ist zum

Bekanntmachung.

Das Preußische Staatsministerium hat durch die beiliegende Verordnung vom 27. März 1925 die Stadt Hameln im Regierungsbezirk Hannover vom 1. April 1923 ab für ausge⸗ schieden aus dem bisherigen Kreisverbande des Landkreises Hameln-⸗Pyrmont erklärtz so daß sie von diesem Tage an einen eigenen Kreisverband (Stadtkreis) bildet.

Berlin, den 29. März 1923.

Der Minister des Innern. Severing.

Verordnung über das Ausscheiden der Stadt Hameln im Re— gierungsbezirk Hannover aus dem hisherigen Kreisverbande des Landkreises Hameln und die Bildung eines eigenen Kreiskommunglverbandes (Stadtkreises) vom 27. März 1923.

Einziger Paragraph. Auf Grund des 5 4 Absatz 3 der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 Gesetzlsamml. S. 181 in Ver— indung mit Artikel 82 Nr. 1 der Preußischen Verfassung wird die Stadt Hameln im Regierungsbezirk Hannover vom 1. April 1923 ab für ausgeschieden aus dem bisherigen Kreisverbande des Land⸗ kreises Hameln erklärt, so daß sie von diesem Tage an einen eigenen Kreisve (Stadtkreis) bildet. Berlin, den 27. März 1923. Das Preußische Staatsministerium. Braun. Severing.

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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Lübbesee im Regierungsbezirk frankfurt a. O. ist zum 1. Juli 1923 unter Umständen auch üher zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. April

1923 eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Durch den Herrn Reichsminister des Innern wird eine neue Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923 unter der Be⸗

zeichnung: Deutsche Arzneitaxe 1923, vierte abgeänderte Ausgabe, amtliche Ausgabe

herausgegeben. Ich bestimme hiermit, daß diese Neuausgabe mit Wirkung vom 1. April 1923 ab für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt. Die vierte Ausgabe erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, und kann von dort zum Preise von 2200 M bezogen werden.

Berlin, den 29. März 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. . J. R: Biehrich.

Auf Grund des 5 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 114. Juli 1909 (Gesetzsamml. S. 625), werden im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Justizminister die in der Anlage L des Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Ausnahme der Gebühr nach Ziffer 102 sowie die in der Anlage L angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche . mit Wirkung vom 1. April 1925 ab durchweg auf das 1000 fache erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu Ziffer 102 des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte auf das 500fache erhöht.

Ferner wird die Vorschrift unter A IV Nr. 16 der Anlage L des Gesetzes mit Wirkung vom 1. April 1923 ab wie folgt geändert;

Schreib gebühren für Reinschriften, sofern der Kreisarzt sie nicht selber anfertigt, für die Seite, die mindestens 32 Zeilen von durchschnittlich 15 Silben enthält, auch wenn die Herstellung auf mechanischem Wege stattgefunden hat, 200 .

Jede angefangene Seite wird voll gerechnet.

Der Erlaß vom 19. Februar 1923 (Gesetzsamml. S. 46), betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreis⸗ ärzte usp., wird mit Ablauf des 31. März 1923 aufgehoben.

Berlin, den 26. März 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Bekanntmachung zu 5 11 des Gesetzes über die Erhöhung der Ver— waltungskostenbeiträge bei Tilgungsdarlehen vom 3. Juni 1922 (RGBl. 1 S. 485) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichsministers der Justiz vom 29. September 1922 (RGBl. 1 S. 758) und der Be⸗ kanntmachung der zuständigen Minister vom 12. Okto— ber 1922 in Nr. 231 des Deutschen Reichs- und

Preußischen Staatsanzeigers vom 13. Oktober 1922

Im Einverständnis mit dem Reichsminister der Justiz be— stimmen wir, daß auch die folgenden Anstalten als öffentliche

oder unter Stgatsaufsicht stehende Kreditanstalten im Sinne des Gesetzes und der Bekanntmachungen anzusehen sind:

1. Landeskulturrentenbank für die Provinz Oftpreußen in Königsberg i. Pr. 2. Landeskulturrentenbank für die Provinz Schlesien in Breslau, 3. Landeskulturrentenbank für die Provinz Westfalen in Münster i. W,

4. Lanceskulturrentenbank für die Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Herzogtums Lauenburg) in Kiel, Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin-Wilmers— dorf, Brandenburgische Straße tz,

National“ Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Stettin,

Iduna“ Lebens, Pensions⸗ und Leibrenten-Versicherungsgesell⸗

Iduna“ Feuer⸗, Unfall=, Haftpflicht, und Rückversicherungszz—⸗ Aktiengesellschaft zu Halle a. S. 9. Ruhegehalts. Wuwen⸗ und Waijentasse sür deutsche Rechts. anwälte und Notare zu Halle a. S, 10. „Umon“ Allgememe Versicherungs⸗Aftien⸗Gesellschaft zu Berlin SW. 11, Königgrätzer Straße 97,99. Berlin, den 29. März 1925. Zugleich im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, des Ministers des Innern und dez Justizministers.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Con ze.

Bekanntmachung. Den Schlächtermeister Max Boebzglschen Ehe. leuten in Nowawes, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 21, habe ich durch Verfügung von heute den Handel mit Gegenständen de täglichen Bedarfs wieder gestattet.

Potsdam, den 29. März 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Süßenbach.

Bekanntmachung.

Dem Produkten händler Adolf Riedel in Breslau, Schießwerderplatz Nr. 36, habe ich auf Grund der Bundesrats, verordnung vom 23. September 1915 den Trödelhandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit. Lumpen, Knochen und altem Eisen, wegen Unzuverlässigkeit un tersagt

Breslau, den 28. März 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Sim on.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, be— treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich der nachbenannten Person Johann Lind städt, geboren am J. März 1865 in Mirow, Nordstraße Nr. 144a in Stoppenberg wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter sagt.

Essen, den 21. März 1923.

Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung.

Dem Metallaltwarenhändler Louis Lührs habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 663) den Handel mit Alt metallen untersagt.

Helgoland, den 26. März 1923.

Der Landrat.

————

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung vom

37. November 1919 habe ich dem Alt händler Hugo Rosen⸗ berg hierselbst sowie auch von diesem eventuell vorgeschobenen fremden oder verwandten Personen durch Verfügung vom heutigen Tage den Trödelhandel, insbesondere den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Haushaltungsgegenständen. Bekleidungsstücken usm, zum Zwecke der Weiterveräußerung, wegen bewiesener Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Hohenlimburg, den 26. März 1923. Die Polizeiverwaltung. Menzel.

Bekanntmachung.

Dem Installateur Gustav Dombrowski, hier, Magisterstraße Nr. 34, ist auf Grund des § 1 der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Gegen— ständen des täglichen Bedarfs unter sagt worden.

Königsberg, Pr., den 22. März 1923. Der Polizeipräsident. Dr. Lange.

Gern n nt in ach un g.

Auf Grund des 5 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuvber, lässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) in Verbindung mit sz 55 Abs. 2 der R.⸗G.⸗-O. wird hiermit dem Händler Konrad Imbach, Paderborn, Stadelhof 32, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Altmetall und Lumpen, wegen Unzuverlässigkeit vom heutigen Tage ab für das ganze Reichsgebiet untersagt., Der erteilte Wander. gewerbeschein verliert hierdurch seine Gültigkeit.

Paderborn, den 28. März 1923.

Die Polizeiverwaltung.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Ali Kohls in Schmaatz, Kreil Stolp, wird hiermit auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zut Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Ser— tember 1915 RGBl. S. 605 jede Handelstätigkeit, insbesondere der Handel mit Vieh aller Art, unter sagt. Di Untersagung des Handelsbetriebs wirkt für das Reichsgebiet. Zu— widerhandlungen werden auf Grund des Art. III 8 2 der Ver, ordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei (Wuchergerichte) vom 2. November 1919 RGBl. S. 1909 bestraft. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung hat der von dieser Anordnung Betroffene zu tragen.

Stolp, den 28. März 1923.

Der Landrat. J. A.: Dr. Hüttenhein, Regierungsassessor.

ant m n hnng.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915. betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) habe ich dem Handelsmann Max Fieckel in Piesteritz den Handel jeder Art, inebesondere mit Altmetall, Alteisen, Lumpen und Knochen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Wittenberg, den 28. März 1923.

Der Landrat. v. Trebra.

Gerbeulet.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

n

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Un eig ei. Der Vorstehgr der Geschäftestell Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr 32 Fünf Beilagen und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-⸗Handelsregister⸗Beilage

schaft a. G. zu Halle a. S.,

sowie eine Steuerkurs⸗Beilage.

Erste Beilage

jum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 76. Verlin. Sonnabend. den 31. Mãrz 1923

Amtliches. Boden see⸗ und Rheingebiet. (ortsetzung aus dem Hauptblatt) ö Preußen. Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 1 ĩ ö ,, . om 10. April 1872 (Gesetzsamml. der Erla 8 Preußischen Staatsministeriums vom 18. De—⸗ zember 1922, betreffend 9 Genehmigung ö. von ö ö ha

erhebe, daß nur die Verlängerung des bestehenden vorläufigen

Abtemmens gelungen sei, aber die Hoffnung bestehe, bis ö

r , ein endgültiges Abkommen mit Spanien zustande igen.

Fische 1

Der Finnische Gesandte Dr. Ho lma hat Berlin verlassen Während seiner Abwesenheit führt der Legationd kretũr * die Geschaã te ber Geda shih ö,

„Der heutigen Nummer des Reichs- und Staats anzeigers g . 156 liegt eine Steu erkursbeilgge bei. Sie enthält eine Be⸗ Brachfen ; o. tgnntmachung über die Festsetzung von Steuerkursen und Weißsische (Alet, Nasen usw.) Sieuerwerten für die erste Veranlagung zur Vermögenssteuer Son tige Zischẽ und für die Veranlagung zur Zwangsanlelhe sowie die Kurse von zum Handel an deutschen Börsen zugelassenen Wertpapieren, von ausläͤndischen Wertpapieren ohne inländischen Kurswert, von Wertpapieren mit inländischem Kurswert, die in Deutsch⸗ land zum Börsenhandel nicht zugelassen sind, vom Reich er— worhener oder beschlagnahmter Wertpapiere sowie h. Kurse (Mittelkurse) für ausländische Auszahlungen vom 31.30. Dezember 1922 und Durchschnittskurse für aus ländische ö..

Der Steuerkurszettel ist bei der Bericht G. m. b. in Berlin zu haben.

6 w Kw 63 309 400 Sand⸗(Weiß⸗IFelchen .. ö 299 1 16 100 Forellen ö 58 490 000 Rheinlachs (Salmen). ... U Trüschen

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15811000 3 088 350 350 800 870 600 * 14 1 12 8 1 401 000 zusammen . 4 575 9173 350 ) Darunter Kaiserhummer: 2265 kg, 8 920 950 A.

Berlin, den 27. März 1923.

Statistisches Reichsamt.

212 bersammlung des Kur, und Neumärkiscen Ritterschaftlichen Kreptt.— . ö am a, , . ef, enen Na e 3. Satzung .

Rur, und, Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasfe vo

2A. März 1922, durch die ser r . w der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 1 S. 6, ) ausgegeben am B. . 1923, er Regierung in Stettin Nr. 1 S. 2 ( 3g . 1923, ö kJ der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 3 29 x . ö 3 kf S. 9, ausgegeben am er Regierung in Magdeburg Nr. 1 S. . 6. k ö 3 ö ö er Regierung in Liegnitz Nr.

e . 1e ;

der Regierung in neidemühl Nr. 3 S. 7, au be * 6. 1923, und . w der. Regierung in Köslin Nr. 1 S. 2,

ö a 8 1h.

* der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. De zember 1922, betreffend die 8, der von der General⸗ dersammlung des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit- . am 29. November 1922 gefaßten Beschlüsse, durch die Amts blätter

der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 3 S. 37,

ö . am? . Januar 1923,

der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 3 S. ogegeber

ö 1 ö f r. 3 S. 9, ausgegeben am

der Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 3 S. 5

Jae ö a mneidemühl Nr. 3 S. 9, ausgegeben

der Regierung in Stettin Nr. 1 S. 2, B. Januar 1925,

der Regierung in Köslin Nr. 1 S. 2 b. Januar 1923,

der Regierung in Liegnitz Nr. 1 S. 2, H. Januar 1923, und

der Regierung in Magdeburg Nr. 3 S. 16,

; , 1.

3; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Ja— 1, ö. ö . e, n, n. 66 Nachtrags zu . h schätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1dbb, Ausggbe von 1913, durch die Änmtsbläfter ö ö.

der Regierung in Königsberg Nr. 3 S. 3. März 1923,

3, ausgegeben am Delbrů ck.

52 S. 364, ausgegeben am Sandel und Gewerbe. Berlin, den 31. März 1923.

In der Sitzung des Zentralausschusses der Reich s— bank am Mittwoch berichtete der Vorsitzende, Präsident des Neichs bankdirettoriums Dr. Havenstein, an der Hand der Uebersicht über die Lage der Reichsbank im letzten Pöonat.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. März 1923 betrugen (in Klammern 4 und im Vergleich mit der Vorwoche): j

die Aktiva: Metallbestand*) .

Seetiere und davon Nordsee Ost see darunter Gold *) gewonnene Erzeugnisse . J JJ Re. 2. Dar⸗ ehns en⸗ 6 5 s 9 28 7 . .

, . en baff n. . Wb boi ddau)(-— 1536 73 C6. * 213 go) 10 194 42 970 475 Noten anderer ö 219 996 / 10901

22 167 75 ah So Banken... UL(4 15 028) (4 2 722) (4

42 259 1047955185 Wechsel u. Schecks 2 281 991 448 1491134 112 531 174780 375

. ö IS 370 41 I(-— 655 4295) zo 2ls o96 140 ; ger gat. 284 457 314 132 060 5634 [- 40l 45a h 126 834

une r .. (. äs Jo ih (C- Ses Sor der Megierung, in Gumbinnen Nr. 9 S. zz, ausgegeben am Kablian, groß;... 2935 69 bz6 957 375 2 Lombard orde· 40 363 67 595. , Witte Flein (-Dorsch 135 sis Rs goß Hsä 171 634 ls 733 87 rungen.. ... (- 57167 338 31 335) - der Rggietung, in Allenstein Nr. 9 S. 43, ausgegeben am Isländer ..... 375 825 532 359 566 . Effekten 1544931 242 724 ö 3. März 1G23. im J 83 912 50 213 586 . . 148 61 801 der, Regierung in Marienwerder Nr. 8 S. 4, ausgegeben am Seehecht (Hes tdorsch). 3 324 123 516 145 ö sonstige Aktiven. 364 933 601 11 107 459 24, Fehruar 19553; Scholle (Gosbbutth, C 100 260 64 (4 1566726) (4 4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Ja⸗ roß, mittel .. 507 33 O66 684 ö miar 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an Die ö 11 584 31 926 310 hleberlandzentrale Strglsund, Aktiengesellschaft in Strälsund, für den , Hau einer 40 M0 -Volt-Leitung von Stralfund nach Kenz, durch das 747 21 683 o8h Amtzblatt der Regierung in Stralfund Rr. 6 S. 22, ausgegeben am Knurrhahn.. 172957 18 021 695 10. Februar 1923; K Köhler und Pollack Sh3 778 1252 57 33] r der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. J 150 316 235298 875 mut haz, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an Die 9b 472 111405 722 Stadtgenieinde Waldenburg für den Erweiterungsbau des dortigen 12366 18313 644 Finanzamts, durch das Amtsblatt der Regierung nin Breslau Nrö'g 15 1423 62 573 8.45 S. de, ausgegeben am 3. Mãärz 1923 14 120 103 668110 8. Tr, Erlcß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Fe— 1625 96 00 545 bruar 1923, betreffend die Genehmigung der von der au zerordent⸗ 13 179 149 940767 4893 31 821 3

Hertelschen Cours— S. W. 19, Beuth⸗Straße 8,

ausgegeben am

d eutsche Geefischerei und Vodenseefischerei für Februar 1923 (Fangergebnisse usw. ). Von deutschen Fischern und von Mannsche ten deuts ĩ gefangene und an Land gebrachte gijchen . d ö. K Seetiere sowie davon gewonnene Erzeugnisse.

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11 685580 Flunder (Struffbutt) 3 7097 700 24 481 12777 759 Plötze Motguge) ... 615 255 165 377 g5 r 33 Sit Weißffisch ¶Giester) J 2 3775 3 015 625 Irre öeck er, einer Vererdnüng zu, die die Reichsregierung! auf Sonstige Fischeẽw—w— 8 sls ö s , . 3638 Grund des Notgesetzes (Schutz der Finanzen und der Währung) zusammen 165 756 118 153 s5s 3 ] 1768 678 I'ISfI 30 t frläßt und die lauf Bericht des Nachrichtenbüros des Pereins, IH. Schalti

deut cher Zeitungs ver leger bestimmt: ö Muschel ; . z Es ist verbeten, Waren zu liefern oder sonstige Leistungen zu ö. . . ah 6. ewirken, wenn bekannt ist oder den Umständen nach angenommen . ,,, 3270 3 g97 250 Stück 551 265 116

lichen Generglversammlung des Landschaftlichen Kreditverbandz ür . die Provinz Schleswig-Holstein am 6. Februar 193 beschlossenen enderungen der, Satzung des Verbands, durch das Amtsbfat? der Regierung in Schleswig Nr. 11 S. 97, ausgegeben am 16. März 1923;

J. Ter, Erlaß des Preußischen Staatsminifteriums vom 31. Fe⸗ uar 1923. betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gewerkschaft Elise II in Halle (Saale) für den Bau einer Hochvolt⸗ beitung bon der Zentrale der Gewerkschaft Elise nach der Braun⸗ lohlengrube Otto der Zuckerfabrik Körbiszorf im Kreise Merseburg durch das Amtsblatt der Regierung in Perseburg Rr c . 5? ausgegeben am 10. März 1923. ö

Glattbutt (Tarbutt) Lachs (Flußlachs) . Zander

. = 20 85 725 Hecht (Flußhecht). .. 37 180275 j 14 329 14441795 Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗ 682 491 , 2213 829 200 , 2 784 090 Blei (Brachsen, Brasse) 1079 545 Scharbe (Platen). . 32 518 068 Schleie... K Sprotte (Breitling) .. , Aal Mer,

Aalraupe (Quappe) .. Seeteufel. ö.

Makrele .

2 l] 8609 39 , Nach dem Geschäftsbericht der Sächsischen Tüll. fabrik Attiengeseilschaft, Chemnitz Kappel, für 1922 ergibt sich nach Absetzung des dem Vorstand nebst Beamten und dem Aufsichtsrat zustehenden Gewinnanteils ein Rein jewinn von 3739 544 4A, davon sollen 10 vo auf 300 900 . 6 vo Vorzugs aktien 50 vo sowie ein Bonus von 650 für die Al Stammaktien verteilt und 60 o060 A dem überwiesen werden.

Nach dem Jahresbericht der Hallteschen fabrik und Eisengieße rei für 1922 bat befriedigenden Verlauf genommen. Störungen des Se riebes nicht statt, doch war es nicht immer möglich, Rohftoffe und fabrikate rechtzeitig heranzubringen, sodaß zur pünktlichen Er übernommener Lieferungsverpflichtungen häufig große An nötig waren. Eine, Reihe von Austrägen, abgeschloffen

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat stimmte in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung unter dem Vorsitz des zieichs wir chf] n en

Aktie 31 * . 11 1 9

gesetzlichen Referveron Be . * 28 . —— ö

Zeit. . Industrie vorübergehend wieder Verkauf zu festen Preisen übergegangen war, ist lohnend. gewesen; der Ausfall. konnte? durch Ausla! geschäfte ausgeglichen werden. Der Reingewinn

20d 272 . einschiießlich des Vortrags aus dem Vorjahre

einschließlich eines verfallenen Gewmnanteils; er gestattet, folgend

Verteilung in Vorschlag zu bringen: 6 vo Gewinnanteil für

Seetiere.

0 zz 6 837 170 is z 18 öh sh 441 . 106 844 976

werden muß, daß sie unter Mitwirkung von Dilenstftellen der a d ; Ruhr il ache n der Taschenkrebfe. besetzu ng beteiligten Mächten oder anderer nach den ,, h 65 13854 nem sonstigen Empfänger zugeführt werden sollen. Ehenso ist es 3272 perboten, Handlungen vorzunehmen, die solche Lieferungen oder beondere Anzeigen an Viensistellen der vorher beseichneten Art 1lrνιndere y s ! 'z . * 31 3 f 3 N 1. . ? . . . . . istatten. In den Strafbestimmungen wird die neben der Freiheits⸗ Delphine und Seehunde . . berechnet zum Goldkurie 2 . 4 e ichs he dom 30. Dezember 1922, auf die kt auf die sich dien strafbare Handlung bezieht, bemessen. 1 200 400000 5496 11731 350 , Mark. Jubilãumsstiftung Ni i j j i j 7 ick ; 2 9 e * 8. bil isstifti für Ar Nit dieser Verordnung will die Reichsregierung, wie der zusammen Stück 200 400000 496 11731 350 ih 63 nn, mn de m m nnn, , , nf . ; . ĩ zum Vortrag in Höbe von 351 238 .* er Angehörigen des besetzten Gebiets auf zwei Verordnungen Sahheringe . Kantjes . beiden Vorjahren gebildeten Nuͤck nn x Fischlebern. . Lig agen fur Werkerhaltung wurden R kn, Waren und Anzeige von Warenvorräten unter Androhung E zugeführt und; terner für und Machine hoher Strafen erkassen hat. ö, Wark gur kg . 5 z an Oe x

deutschen Wörschrijten nicht' zuständiger Stellen dem Besteller oeh . J k

ger ien, . zusammen l Stick 5503 0546 84 sonstige Leistungen vorzubereiten oder zu fördern geeignet find, ins— strase zu erkenhende Geld tra teifachen W : Stammaktien

z strafe nach dem dreifachen Wert der Waren, le,, nn,, . Tie Stammakt en Berichterstatter Staat D mitteilt, i ress 356 h Abzug. des satzungs mäßigen Gen innan teils

schterstatter Staatsrat Dr. Rohmer mitteilt, im Interesse IVI. Erzeugnisse von Seetieren. Aufsichtsrats 6. ; . biets g dechnung. Sie in den agieren, die die Rheinlandkommission über die Beschlagnahme der außerordentlichen

. Ferner nahm der Reichsrat das Gesetz über ein vorläufiges Kantjies 1 We

hanvelsabkommen zwischen' der deutschen Regierung zusammen

ind der königlich spanifchen Regierung 'an, wodurch das * TI. di ͤ

y 258. Februar abgelaufene modus vivendi-Abkommen mit zus. IVI Stic . ,,, . Kantjes . ö tektor Dr. ; J Spanien 8 7 635 gz jalutazuschlag . 1 .

n 39. April 1923 verlängert wird. Ministerial⸗ keister bemerkte in seinem Referat hierüber, leider nicht vermocht werden konnte, auf den zu verzichten, den es für die deutsche Einfuhr

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J ĩ mit 9 vy ane et alt verfügt bei Abfassung dieses Beri der bis in den Sommer binein

Nord⸗ und Ostsee

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