1923 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Abgabe vom Werte (Sundertteile

andere ungefärbte Waren; auch Gipsformen mit Schwefeleinjatz. 1 .

gefärbt. bronziert, lackiert, geglänzt (mit Stearin, Wachs oder dergleichen gefrän (Elfenbein masse,

Tara snummer 701 702

2 703 ; 2

704 1 Artikel 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 25. April 1923 in Kraft. Berlin, den 18. April 1923. Der Reichs wirtschaftsminister. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. Reichardt. A.: von Brandt.

Bet anntmachung,

betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arz nei⸗ taxe (Vierter Nachtrag zur vierten abgeänderten Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 19523).

Acidolum Aerugo..

Bromalbacid Bromalin 280, 2270,

Kreosoto 0, 0 et Balsamo tolutano. 10 Stück 990, Kreosoto O, l et Balsamo tolutano 1 141 EKreosoto 0, 15 et Balsamo tolutano . .. 10 1240, Kreosoto 0,2 et Balsamo tolutano .. 160 1390,

EKreosoto O, 5H et Oleo Amꝶygdalarum Oleo Jecoris Aselli ö. 660, 760,

S60,

n 7

*

* Diogenal ... Dionin .

Extractum Frangulae spissum FExtractum Hydrastis luidum

Extractum Mall

* * * * Eæxtractum Serpylli fluidum . Extractum Simarubae fluidum Extractum Strychni

Extra ectum Syꝛygi Jambolani Corticis tluidum

g g 8 g g g 9 8 8 8 8 18 g 9 8 g 8 9 8 8 8 g g g g g 8 g g

3 r M

Extractum Viburni prunifolii lnidum . Ferrum albuminatum

Fructus Anisi stellati Fructus Carvi . Fructus Foeniculi Galbanum.

ö 0

Haemol Haemol arseniatum Haemol bromatum

W

8

Jodalbacid . Josorptol

—* O O ——

* ** 1 1 1 Kalium cinnamxylicum Kreosotum valerianicum Laevun lose

OO —— OO ——

32

8 R s s G R g ge ge w m ge g gs ge ge da ge gs ge s s e os do ga ga ga oa Ge ge Ge de os

Liquor Ferri sulfurici oxyduti Liquor Kali caustici..

Liguor Natri caustici Liquor Natrii silicicd.. Lithargy rum

Lycopodium

*

Magnesium salteylleum . Maltose

Minium ö Mono hlorphenolum (Ortho) .. Myrrha.. w Naphtholum a...... Naphtholum 3. ...

Natrium arsenicicom . Natrium arsenicosum Natrium chloricum Natrium jodicum Natrium sacticum Natrium Peroxidatum Natrium sulfuricum

Natrium

Oleum Anethiꝰ Oleum camphoratum.

Oleum camphoratum orte . Oleum cantharidatum ; Oleum Chenopodii anthelmintici

Oleum Geranii Oleum Olivarum.

** w

S* 8 O —— —— Q

Oleum Pap veris ] .

Optiform Ormicet..

K 83358

Phenacetinum

*

Phenyium salicylieum ö..

I 7*

Pipe! album .*

1 61 O

3

SS- S S

*

** Piper nigrum

333 8

*. * v Elumbum jodatum... Plumbum nitricum ... Elumbum tannicum siceum Resina Guajaci . Resina Jalapae..

. Bolypodü . I

,, , ,,,

.

Sirupus Thymi Sirupus Thymi compositus Som nacetin 2636 Stibium sulfuratum nigrum. Strontium chloratum Strontium jodatum. Styrax depuratus Summitates Sabinas

* 12 Tanargentan.. Thiosinaminum Thorium nitricum Urea nitrica .... Zincum jodatum .... Zy m oidin (25 06) .....

Diese Bekanntmachun 1923 in Kraft. Berlin, den 19. April 1923.

Der Reichsminister des Innern. : Dammann.

. . 8 9 9 2 9 9 9 * d o 69 *

, 9 8 5 . 6

. ,

0 9 2

8 9 9 9 0 4698

dd 57322822

tritt

Bekanntmachung

zu dem Gesetz über die Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919 (RGBl. S. 1361).

Das Goldzollaufgeld beträgt vom X. April bis einschließlich 1. Mai 1925 502 906 (fünfhundertzweitausendneunhundert) vH.

Berlin, den 19. April 1923. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.; Zapf.

Verordnung über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 17. Januar 1920 (RGBl. S. M4) und des 851 der Verordnung über Zement vom 265. Januar 1917 RGöBl. S. 74) werden unter Aufhebung der Verordnung über Höchst⸗ preise für Zement vom 10. Februar 1925 (Reichsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1923) mit Wirkung vom 20. April 1923 folgende Bestimmungen getroffen:

. Der Höchstpreis für 10 000 Kg Zement ohne Fracht und Ver- packung beträgt: a) im Gebiet des Norddeutschen Zementverbandes

das Gebiet nördlich des jäͤddeutschen und östlich des Rheinisch⸗ Westsätischen Zementverbandes) ö 6

p)

Als Frocht darf die von den Zementverbänden na Empfange station errechnete tatsäch iche oder Dunchsch h gage de geschlagen werden Die Durchschnittsrrachten unter lie öftacht iu· Nachprüfung. Ergeben sich dabei Ueberschüsse oder n 26 sind die Durchschnittsrrachten nach meinen Anordnungen ö. ö 9

II. t Beim Kleinverkauf durch den Handel dürfen zu ö und der Fracht zugeschlagen werden 6 döchstprejn bei Abgabe bis zu 200 g.... .... 30 * * , * . J .

Die Kleinverkaufszuschläge sind gleichfalls Hzchstpre des Höchstyreisgesetzes dochstyrei

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf ö.

0 vy. se im Sim

Don der obersten Landesbehörde festgesetzt oder zwischen au ge, di Verhraucherverbänden vereinbart werden, wenn der Nei un f * minister der Festsetzung oder der Vereinbarung zugestimmt el gast

III. Die Umsatzsteuer ist in den Höchstpreisen enthalten. IV.

Zement im Sinne dieser Verordnung sind Portland ; ortlandzement, Hochofenzement, Schlacken zement und . ö. zindemittel, die in einer Miichung von 1: 3 bei Wa sen t ite

nach 28 Tagen eine Drucktestigkeit von mehr als 140 kg / run

; ; em haben Berlin, den 19. April 1923.

Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker.

Verordnung

, der Verordnung über die chräntung der Verarbeitung von Brennereien.

Vom 16. April 1923.

(Veröffentlicht in der am 20. April ausgegebe des R6 dl. Tel C. mr gebenen Ar c

Auf Grund der S5 3. 4 der Verordnnng über K vom 24. August 1920 (RGBl. S. 1609) wird 6 fer

Sl. Abs. 2 Satz J der Verordnung über die Beschrö Verarbeitung von Kartoffeln in Brennereien vom 29 , (RGBl S. 1274) in der Fassung der Verordnung vom 5 Dezember 1922 (RGBl. 1923 1 S. 235 erhält solgende Fassung:

Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen in der eigenen Brennerei so viel jelbstgebaute Kartoffeln derar eiten als ihrem Brennrecht bei einem Verbrauche von achteh . Kartoffeln für das Hektoliter reinen Alkohol en,

richt.

Berlin, den 16. April 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und Landmirtschaft. J. V.: Dr. Heinrici. ö.

Be⸗

Kartoffeln in

Uebersicht

der Prägung von Reichs münzen in den Münzstätten bis Ende März 1923.

Zweihundert⸗ , 1 markstücke aus Dręeimartstick Aluminium (aus Alumin un

16 46

10 443 795 800 bz 219 600 7 634 9l9 180 000 000 250 000 000

deutschen

1. Im Monat März 1923 sind geprägt worden in:

e München... Muldenhütten . Stuttgart. Karlsruhe.. Hamburg... 40 000 000

Summe 1: 10966 015 400 7 634 gly

2. Vorher waren geprägt) .. 218 863 110

10 966 015 400 226 498 9 ö 77

226 497 753

b. Bleiben Berlin, den 14. April 1923. Hauptbuchhalterei des Reichs finanzministeriums. J. A.: Kühl.

) Vergl. den Reichsanzeiger vom 27. März 1923 Nr. Ib.

10 966 015 400

Bekanntmachung.

Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes vom A. Min 19233 gelten ab 1. April 1923 unter den Bedingungen der Bekanntmachung des Reichskohlenverbandes vom 28. Marz 183 (Reichs anzeiger Nr. 75) folgende Brennstoffverkauft⸗ preise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer:

Oberschlesisches Steinkohlensyndikat. . Steinkohlenbriketts. ..... . 181 100 A 2 Für Gaskohlen erhöhen sich die in der ekanntmachung vom 28. März 1923 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 75) veröffentlichten Preife für Flammkohlen um.... J Berlin, den 19. April 1923.

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Loeffler.

9b

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Hanerisch en Verginsbant in München wu die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzung mãßigen n,, nachstehende, auf den Inhaber . im, Stücke zu öSC0 Goo. 209 Gb, 166 ob, bo doo. io Coo un 5000 A eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr

bringen: ö 400 Millionen Mark 4060 ige, vom Aue stellun ge h an innerhalb 70 6 im Wege der Kündigung h, losung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare Sinn, . (Serien 148 161), wobei wog 6 zerlosung und Kündigung für die Serien 1565 1m bis zum 1. Januar 1530 und fur die Serien 6. mit 159 bis zum 1. Januar 1933 ausgeschlossen

München, den 16. April 1923.

Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Cewerbe J. A.: ößm er.

heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29

setzblatts Teil 1 enthält ö Gebühren für Arbeitsbücher vom

Die 3. ich s s 4 d, über in g hnumng über die Abrundung von Reichsabgaben

nasverordnung) vom 31. März 1923, mid ertannimachung zu den Ausführungsbestim mungen e spersonenschädengesetz vom 31. März 1923. 1dnung über die Bestrafung von Zuwiderhand⸗ Paßvorschriften vom 6. April 123. über den Grundlohn in der Kranken⸗

erung v

ung e, ine . . Eu, den 2. April 192.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

gie von heute at zur Ausgabe gelangende Nummer 30 chogesetzb latis Teil L enthäit: ö e Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederher⸗ jg der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 17. April 6 Verordnung zur Abänderung der Verordnung über unn fung der Verarbeitung von Kartoffeln in Brennereien pril 1923, . ‚. ö ö . über Ausschluß risten für Anträge auf selung von Kriegsschäden im Reichsgebiete vom 17. April

H ie Berichtigung. Een, den 20. April 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Breusen.

Staatsministerium.

Tas Preußische Staatsministerium hat den Staatsarchivar Röllenberg zum Direktor eines Staatsarchivs ernannt. st die Stelle des Direktors des Staatsarchivs in Magde⸗ Jrnrliehen worden.

der Landgemeinde Monheim und der Stadt— einde Hitdorf im Kreise Solingen⸗Land wird hier⸗ h auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ nl. S. 22) das Recht verliehen, das zur Anlage Rheinuferstraße erforderliche, auf der Handzeichnung des gseramts Opladen vom 10. April 1923 grün schraffierte seigentum Gemeinde Monheim Flur 4 Parzellen 7401, E, slh l, 816 / 1, 894/ 1, S961, 898 / 1, 891 /1, S890 / 1, rx, I3l/3. SI9,.11 2c. und Gemeinde Hitdorf Flur 4 feln l, 2, 8 im Wege der Enteignung zu erwerben pweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung kelsten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an ben Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des F 1 des Gesetzes über yereinfachtes . vom 26. Juli Gesehsamml. S. 211) bestimmt, daß bei der Ausübung barstehend verliehenen Enteignungsrechts ein vereinfachtes mungtverfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes findet. Berlin, den 18. April 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Hugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Innern. Severing.

Bekanntmachung. Ui Frund der Bekanntmachung vom 23. September 19165, be— n die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe n nachbenannten Person: Friedrich Wichert, geboren am Dermber 1892 in Essen, wohnhaft in Esien, Humannstraße den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf in henerhebetrieb untersagt. Sein Wandergewerbeschein und Ultaunsierschein haben ihre Gültigkeit verloren. lsen, den 13. April 1923.

Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung. m Fickermeister Mar Buge in Mar kau ist auf n des S1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuverläjsiger nien vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 663 5 ide! mit Brot und Backwaren, wie überhaupt mit tin den des täglichen Bedarfs untersagt

auen, den 16. April 1923. Der Landrat des Kreises Osthavelland. Giese.

Bekanntmachung.

ret Firma Wach, Volkmann u. Co in Ohligs, m Solingen, am 19. 12. 1921 unter Nr 345 erteilte Er⸗ igschein zum Großhandel mit Futtermitteln le dernenannten Firma verloren gegangen und wird hiermit, , iber den Verbleib nichts ermittelt werden konnte, ür un“ lt t. Die Kosten der Ungültigkeitserklärung sind von ö offenen zu tragen. slnen, den 12. April 1923.

unstende der Handelserlaubniestelle. J. V.: Dr. Mel ler.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

. Reichs rat lehnte in seiner gestrigen Sitzung nach 1 des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher nleeeer; ben Antrag Sachsens ab wonach eine e de lalx zum Zwecke der selbsttätigen Anpassung der fz ; Erwerbsto senfürsorge an die Geldentwertung ; werden sollte. Angenommen wurde dagegen eine m . worin die bisherigen Sätze der Erwerbslosen⸗ . gemein um 60 ½ erhöht werden. Jin . Novelle zun Versicherungsgesetz für Angestellte lich eichsversicherungs ordnung ist? es zwischen Reichsrat ih arg gierung zu Differenzen gekommen über den Vor⸗ ahn Ein füßrung elner Einheits marke, die ohne ti ut der e ne, für das ganze Reich ze C Zunächst haben sich die Versicherungsanstalten und nzelländer gegen bie Einheits marke erklärt und der

99 h

der Maifeier

Vorschlag der Regierung ist denn auch in den Ausschüssen des Neichsrats gefallen. Nunmehr machte im Plenum Ministerial⸗ direttor Dr. Grieser den Versuch, den Reichsrat für die Regierungsyorlage zu gewinnen, indem er darauf hinwies, daß durch die Einheits marke eine wesentliche Verbilligung und Ver⸗ einfachung des ganzen Verfahrens eintrete und auch die Leistungen der Versicherung besser gewährt werden könnten. Es wurde beschlossen, die ganze Angelegenheit nochmals an die Ausschüsse zu verweisen.

Der Reichsrat beschäftigte sich ferner mit dem Gesetz⸗ entwurf über die Feier- und Gedenktage.

Bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes stützt sich die Reiche regierung auf Art. 139 der Versassung zur Begründung ihrer Zuständigkent Die Vorlage enthäst die reichsrechtliche Anerkennung und Einführung von weltlichen und religiösen Feiertagen Als weltlicher Feiertag steht im Vordergrund der 11. August als Nationalfeiertag für die Verfassungsfeser. Die Vorlage stellt den Grundsatz auf, daß weltliche Feiersage nur durch Reichsgesetz ein⸗ geführt werden dürfen. wobei allerdings eine Ausnahme' für die Feier des 1. Mai gemacht wird. Die Anschauunge. über die Maiteier und über die wirtschaftlichen Folgen einer Maifeier sind nach Ansicht der Regierung noch nicht soweit geflärt, daß die in den einzelnen Ländern hier hervorgetretenen Verschieden— beiten eine einheitliche Regelung von Reichs wegen gestatteten Trotz dieler Ausnahme will aber die Neichsgesetzgebung grundsätzlich die Festsetzung von weltlichen Feiertagen in der Hand behalten, und infolgedessen wird auch der Wunjch einzelner Landesregierungen un erfüllt bleiben, den 9 November als gesetzlich anerkannten Feiertag zu begehen. Neben dem Nationalteiertag, dem 11. August, ist der Gedenk— lag für die Opfer des Krieges als ein Hauptfeiertag festgesetzt. Hier ist in Ausschuß eine Einigung dahin zustande gekommen, daß der sechste Sonntag vor Osftern besonders dem Gedenken der Toten des Krieges gewidmet werden joll. Eine Verlegung auf einen anderen Tag ist den Landes regierungen nur mit Zustimmung der Reichsiegierung gestattet Religiöse Feiertage sollen auch in Zukunft durch das Landesrecht bestimmt weiden können, mit der Ausnahme, daß das Gesetz sesber sogleich eine Reihe von Tagen reichsrechtlich als religiöse Feiertage anführt und anerkennt, vor allem den Neujahrstag, und neben dem Ostersonntag den Ostermontag, den Himmelfahrtstag, den Pfingst— montag neben dem Pfingstionntag, den ersten und zweiten Weih— nachtsfeiertag und außerdem, injoweit es sich um landesrechtlich bei Inkrafttreten der Reichsverfassung staatlich anerkannte Feiertage handelt auch Karfreitag und Fronleichnamstag. Die rechtliche An— erfennung für die Feiertage weltlicher und religiöser Art hat die Folge, daß die reichsgesetzlichen und landesgesetzlichen Vorschriften über Sonntagsruhe und Sonntagsheiligung auf diese Tage An— wendung finden.

Namens der bayerischen Regierung beantragte Gesandter v. Preger, die Vorlage für eine verfassungsändernde zu er— klären, und ferner als Gedenktag für die Toten des Welt— kriegs den Sonntag in der Allerseelenwoche festzusetzen. Der bayerische Gesandte bedauerte, daß zur Frage nicht reichsgesetzlich Stellung genommen würde. Der frühere preußische Kultusminister Trott zu Solz beantragte, die Vorlage durch Aufnahme des Bußtages zu erweitern, soweit dieser am 1. Januar 1923 bereits landesrechtlicher Feiertag war. Mit 386 gegen 30 Stimmen wurde der bayerische Antrag, be— treffend den verfassungsändernden Charakter der Vorlage, an⸗ genommen, während der zweite bayerische Antrag über den Gedenktag für die Toten 6. Krieges keine genügende Unter⸗ stützung fand. Der Antrag Trott zu Solz wurde mit 36 gegen 22 Stimmen angenommen, so daß also auch der Bußtag ge⸗ setzlich geschützter Feiertag ist. Die Annahme der Vorlage im ganzen erfolgte einstimmig.

Der Reichsrat beschloß weiterhin eine Verordnung über die Kosten des Mahn- und Zwangsverfahrens nach der Reichsabgabenordnung und erklärte sich damit ein verstanden, daß zur Beschlußfähigkeit der Anwaltskammern in den besetzten Gebieten nur ein Drittel der anwesenden Mit⸗ glieder erforderlich ist. Angenommen wurde eine Novelle zum Gesetz über die Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenosfen—⸗ e Diese ermöglicht eine weitere Beteiligung an anderen Gesellschaftin und Körperschaften des öffent⸗ lichen Rechts. Zur Zustimmung zu Fusionen war bisher dreiviertel sämtlicher Genossen erforderlich; künftig brauchen nur dreiviertel der in der Generalversammlung Anwesenden zuzustimmen. Angenommen wurde ferner ein Gesetzentwurf, wonach für Aktien gesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaf ten auf Aktien künftig das Grundkapital mindestens fünf Millionen betragen soll. Dadurch soll dem Mißbrauch vorgebeugt werden, der in der letzten Zeit mit der Gründung von Zwergaktiengesellschaften getrieben worden ist.

Der Reichsrat hält am Sonnabend, den 21. April ö. . Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Voll⸗ tzung ab.

Der Kaiserlich japanische Botschafter Eki Hioki hat Berlin verlassen. Wahrend seiner Abwesenheit führt der Bot⸗ schaftssekretär Dr. M. Oh no die Geschäfte der Botschaft.

Deutscher Reichstag. 357. Sitzung vom 19. April 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Der Sitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp), der heute sein ünfzigjähriges Doktorsubiläum feiert, ist mit einem Blumen⸗ trauß geschmückt. ;

Zum Schriftführer an Stelle des Abg. Malkewitz (D. Nat.), der sein Amt niedergelegt hat, wird Abgeordneter Dr. Philipp (D. Nat. durch Zuruf gewählt.

Die zweite Beratung des Reichshaushalts⸗ lans für 1923 wi mit dem Haushalt des

eichswirtschaftsministeriums fortgesetzt.

Der Haushaltsausschuß schlägt Entschließungen vor, Bauten und Beschaffungen vorbehaltlich der ver⸗ fassungsmäßigen Genehmigung des Haushalts so rechtzeitig zu unternehmen, daß Marktlage und Bauzeit unabhängig vom Beginn des Haushaltsjahres wirtschaftlich ausgenutzt werden können; dem Reichstag eine Uebersicht über die Wirkungen der letzten Tariserhöhungen auf die Frachten der wichtigeren Güter vorzulegen; die in den Ausfuhrabgaben für den Export liegenden Henimungen sofort abzubauen; zur Beschränkung weiterer Arbeitslosigkeit diejenigen Waren, deren Gestehungspreise die Wel marktpreise errei haben und deren Inlandsabsatz Not leidet, auf die Ausfuhrfreiliste zu setzen; einen geeigneten Herrn ausschließlich mit der Preis⸗ prüfung der Baustoffe zu betrauen.

Abg. Dr. Hertz (Soz): Die ere wirtschaftliche Lage el ands, dd 6 die r n. no e gg r, wird, t eine Anklage . die . , ,. der . Die Ent⸗ wicklung des Dollarstandes auf unb ab zeigt, daß die Maßnahmen

der Regierung zu spät und amwontommen erfolgt sind. Die Kauf kraft der Bevölferung war schon zerschlagen, als die Stützungs⸗ aktion der Mark begann, man mußle also erst bittere Erfahrungen machen. Die Sozialdemokratie hat schon im Juni vorigen Jahres passende Vorschlaͤge zur Sanierung gemacht, die aber abgelehnt wurden. Damals beim Tollarstande von dreihnndert wäre ein Eingreifen der Regierung viel leichter gewesen. Der Eingriff beim Dollarstand von fünfzigtausend hatie natürlich viel größere Schwierigkeiten. Aber das einzelne kapitalistische Interesse siegte damals über das Allgemeininteresse, es gibt Kreise, die an einem Sinken der Mark In ie resse haben. Die Zahl der Arbeitslosen ist fortgesetzt gestiegen. Im Januar hatten wir bereits zwei Millionen Erwerbslofe und Kurzarbeiter. Trotzdem wurde nichts getan, erst später kam man auf die viel geschmahten Vorschläge der Sozial= demokratie, aber auch nur unvollkommen, zurück. Herr Becker meinte im ,,, die Ruhrbesetzung bewirke zwangsläufig den Sturz der Mark. In einem Interview fagte er, wir betrachten die angedrohte Abschnürung mit Gemütsruhe. Das alles machte den Eindruck, daß die Regierung nichts gegen die Devisen⸗ spekulanten tun wolle, und das bewies auch ihr Verhalten in der Lohn⸗ und Preissteigerungsfrage. Die Unternehmer leifteten gegen Lohnerhöhungen Widerstand, und am 6. März hat der Wirtschasts⸗ minister durch einen Erlaß geradezu vor neuen Lohnerhöhungen gewarnt. Dabei hat er auf eigene Faust gehandelt. Der Arbests⸗ minister hat in ganz anderem Sinne sich gegen die Erstarrung der Lohnbewegung gewandt. Herrn Beckers . ist: erst Lohn⸗ abbau, dann Preisabbau, während doch gerade das Gegenteil richtig ist. In England sind auch zuerst die Preise abgebaut worden. Bei allen Gewerkschaften hat das Verfahren des Herrn Becker, das nur zugunsten der Unternehmer war, Erbitterung erregt. Die Löhne verhindern den Preisabbau nicht, denn sie sind in der heutigen Wirtschaftsordnung nur ein geckiger Bruchteil der Erzeugungskosten. Eine Berechnung in der „Vossischen Zeitung“ . die Maschinenindustrie stellt . daß der Anteil des Lohns an en Kosten von 24 auf 6 vH gefallen, dagegen die Mate rialpreise von 49 auf 643 vh gestiegen sind. Der Unternehmerprofit ist überall enorm gewachsen. Selbst die Ermäßigung der Kohlensteuer, die dem Reich 500 bis 600 Milliarden kostet, ist lediglich den Unternehmern zugute gekommen. Durch seine Verordnung vom 16. Dezember v. 8 hat Minister Becker die Preistreiberei⸗ verordnung vollkommen unwirksam macht. Neben einer Stützungsaktion verlangen wir eine Devisenkontrolle und die Ein— richtung einer Devisenzentrale. Durch Unterlassung solcher Maß⸗ nahmen mußte der Glaube an die Nachhaltigkeit der Wirkung der Stützungsaktion schwinden, weshalb es auch zu einer schweren Erschütterung dieser Aktion gekommen ist. Bei der Kredit gewährung anläßlich der Ruhrbesetzung ist das finanzielle Interesse des Reiches nicht gewahrt worden. Die Aufhebung der Ausfuhr⸗ abgabe halten wir gerade in diesem Augenblick für sehr bedenklich. Ebenso sind wir gegen eine Ausdehnung der Ausfuhrfreiliste. Die maßgebenden erk f der Wirtschaft unterstützen die jetzige Re⸗ gierung ebensowenig, wie sie das Kabinett Wirth unterstützt haben. Das Fiasko der Devisenanleihe hat deutlich den Mangel an gutem Willen in jenen Kreisen gezeigt. Ein Führer dar chemischen Industrie nahm an, daß die Dollaranleihe 2560 Millionen erbringen würde; derselben Meinung war der Bankier Warburg, aber nur der vierte Teil davon ist gezeichnet worden, und zum Teil sogar in Devisen. Die „Germania“ wies darauf hin, daß daran die schuld seien, die ein Interesse am Steigen des Vollors haben, ähnlich . sich die „Frankfurter Zeitung“. Die Dollaranleihe hat also versagt durch den mangelhaften Patriotismus. Nicht Ausländer sind es, sondern Deutsche, die ,, nennen, die die Schuld tragen, wurden doch an einem Tage an der ., in Amsterdam W Milliarden in Papiermark auf den Markt geworfen, und zwar von Deutschen. Die Stützungsaktion der Mark war aufgebaut cee. starker Einschränkung der Kreditgewährung, aber die Reichsban hat sogar während der Dollaranleihe große Kredite gewährt und sogar Devisen beliehen. Der Reichswirtschaftsministet ist für die Kreditgewährung gewesen. Die Schwerindustrie ist dadurch in ihrer schon lange bekannten Feindschaft gegen die Mark nur noch bestärkt worden. Die Reichsbank hätte bedenken müssen, daß der Ansturm gegen die Stützungsaktion . wiederkehrt, aber sie hat sich gestern überraschen lassen und ihre Marneschlacht verloren, nicht zum wenigsten deshalb, weil der Ernst der Situation in den maß- gebenden Kreisen verkannt wurde. So schwer auch die Fehler der Dewvisenpolitik sind, so möchte ich doch nicht anerkennen, daß wir vor unabänderlichen Tatsachen stehen. Wir verlangen die Fort⸗ n, der Stützungsaktion. Neue Lohnsteigerungen müssen nun erfolgen, wobei der Reallohn weiter sinken wird. Wir verlangen weiter die Ausfüllung der Lücken der Devisenverordnung und . der Banken unter die Devisenkontrolle, scharfe Ein- schränkun er Kreditgewährung durch die Reichsbank und Re⸗ gierung, des Diskonts der Reichsbank, da schon überall der Gold- zins herrscht, Beschränkung der Luxuseinfuhr, die Ermäßigung der . die der Allgemeinheit doch nicht zugute gekommen ist, muß wieder , . werden, die Steuerpolitik muß gerecht gemacht werden Wenn wir zur Verständigung über die Ruhr kommen sollen, müssen wir im Innern eine Finanzpolttik von langer 6 treiben. (Beifall links.) Abg. Esser Gentr.) : Alles kommt darauf an, den Kampf im Ruhrgebiet zu einem für uns günstigen Ende ö 4 Wenn auch die Minister guten Willens sind, haben meistens die Ministerialräte die Hand im Spiele. Viele Erwerbslose im Ruhr⸗ 16 sind eine Gefahr für unse ven rn, . Besser ist es, die etriebe aufrechtzuerhalten. Darum hat die Industrie des be⸗ setzten Gebietes um möglichste Zuwendung von Aufträgen gebeten. züglich der öffentlichen Aufträge konnte ja vieles geschehen. Die Bau tätigkeit ist gefördert nach Annahme des Gesetzes über die Wohnaungsbauabgabe. Das Reichswirtschaftsministerium sollte auf die anderen Ressorts einwirken, der Industrie im besetzten Gebiet möglichst viel Aufträge zu erteilen. Leider gibt es auch Ruhrkriegsgewinnler, die 5. Spezies von allen. (Sehr wahr!) Die Kohlenversorgung ist von größter Wichtigkeit. Die Versorgung mit erglischer Kohle geschieht heuze durch zehn Firmen, sie sollte möglichst frei erfolgen. In der Lohnfrage müßte eine einheitliche programmatische Erklärung der Regierung erfolgen, wobei die Interessen beider Teile gleichmäßig berücksichtigt werden Mit dem Preisabbau muß bei der Produktion der Anfang gemacht werden. Nachdrücklich fordern wir eine Prüfung der Preispolitik der Kartelle; ndel⸗ und Gewerbetreibende dürfen von den Syndlkaten nicht mehr boykottiert werden. Die Handwerks- genossenschaften und Konsumveveine müssen als Großhändler an- arkannt werden. Der gestrige Marksturz war überraschend. Die Regierung muß dafür sorgen, daß nicht wieder eine neue Preis- erhöhung eintritt. Bei der Devisenanleihe haben manche Kreise nicht verstanden, was auf dem Spiele steht. Die Ruhrkämpfer würden entrüstet sein, wenn jetzt gerade die Leute Sorteil haben würden. die zur Fit der Devisenanleihe ihre Geldschränke ge= chlossen hielten. ie Vorschläge des Vorredners erinnern zum eil an Dr. Eisenbart, aber es muß von der Regierung alles k 3 um dem Marksturz entgegenzuwirken. (Beifall im entrum. . Löbe: Ich sehe jetzt den Herrn Abgeordneten Kahl auf seinem Platze, der heute das 50 jährige Jubiläum seiner Doktorwürde feiern kann. Ich glaube im Sinne aller Mitglieder zu sprechen, wenn ich die Glückwünsche, die ich ihm schon am Vor. mittag übermittelt habe, im Namen des Reichstags wiederhole. Herrn Kollegen Kahl, den wir stolz zu den Unfrigen zählen, sind heute viele Auszeichnungen zuteil geworden, seine großen Ver dienste in der Wissenschaft sind nn,. worden, daß ich mich diesen Glückwünschen nur anzusch 3. brauche und wünsche, Serr Tahl möge den Tag erleben, wo die Erfolge se iner wisse chaftlichen Arbeiten k Deutschland nutzbringend sein werden. Kebbafter Bei⸗ fall; die Abgeordneten hören diesen Glückwunsch stekend a,, Abg. Dr. Kahl (D. Vp.): Herr Präsident, ich bitte, mir zi erlauben, nur mit einem Wort Ihnen nn,. dũcfen und dem ohen Reichstag, der sich Ihren freundlichen Worten angeschlossen t. Soweit Sie mir eine freundliche Anerkennung ausgesprochen ben, will ich diese im denkbar größter Bescheidenl eit entgegen