5. Der Abgabeschuldner ist verpflichtet, den Veranlagungsbehörden auf Ersuchen über die von ihm vorgenommene Vertellung auf die mir . Verpflichteten Auskunft zu erteilen.
. Die Ja hlungsverpflichtung des Abgabeschuldners (1 und 2) ruht bis zur Erstattung durch die Nutzungs berechtigten.
Veranlagungsbehörde und Veranlagungszeitraum. Artikel 6. 1. Die Wohnungsbauabgabe wird durch das Katasteramt ver⸗
Die Veranlagung erfolgt für die Zeit vom 1. Januar 1923 Mis zum 31. Dezember ö
Bekanntmachung des Veranlagungsergebnisses. .
1. Das Ergebnis der Veranla 2. und die Zuschläge sind dem Abgabeschuldner in einem e n oder in ortsüblicher Weise kanntzumachen. 24 2 Der Abgabebescheid und die ortsübliche Bekanntmachung sollen halten:
a) die Bezeichnung der e, e, e, und des Abgabeschuldners, den Vetrag der Wohnungsbauabgabe und des Zuschlags, das zulässige Rechtsmittel mit der für dieses festgesetzten Frist sowie die Stelle, bei der dag Rechtsmittel und Anträge auf , m Befreiung, Erstattung oder Erlaß anzubringen ind;
b) die Aufforderung zur Entrichtung der Wobnungsbauabgabe sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Empfangestelle.
3. Die Ausfertigung und Zustellung, der Abgabe bescheide, die
ortsübliche Bekanntmachung und die Einziehung der Wohnungsbau⸗ abgabe erfolgen durch den Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstand.
Ermästigungs⸗, Befreiungs., Erstattungs⸗ und Erlasanträge. Artikel 8.
1. Die Annahme, Prüfung und Vervollständigung der Anträge auf. Befreiung von der Wohnungsbauabgabe nach 5 15 Abs. 1 iffer 1 bis 3 des Reichsgesetzes erfolgt durch die Stellen, die den ozial⸗, Militär. und Kleinrentnern Unterstützungen, Teuerungs⸗ zuschüsse oder Fürsorge gewähren. Die Anträge sind an das Kataster⸗ amt abzugeben.
2. Alle übrigen Anträge auf Befreiung sowie die Anträge auf Ermäßigung Erstattung und Erlaß sind bei dem Gemeinde (Guts) Vorstand anzubringen und von diesem außer im Falle zu 3 dem Katasteramte zur Entscheidung zuzuleiten.
3. Bei Erlaßanträgen (G 15 Abs. 2 des Reichsgesetzes) be⸗ schließt in den Gemeinden, die Mehrzuschläge erheben, zunächst der Gemeindevorstand oder, wenn der Gemeindevorstand ein Kollegium ist, sein Vorsitzender oder ein von ihm bezeichnetes Mitglied über den Erlaß des Mehrzuschlags. Wird der gesamte Mehrzuschlag erlassen, so ist der Antrag an das Katasteramt zur Entscheidung über die Wohnungsbauabgabe und den Pflichtzuschlag weiterzugeben. Wird nicht der gesamte Mehrzuschlag erlassen, so ist gegen die Entscheidung nur der Einspruch zulässig.
4. Werden die Mehrzuschläge vom Kreise erhoben, so sind die Erlaßanträge vom Gemeindevorstande dem Vorsitzenden des Kreis. . zuzuleiten, der entsprechend den Vorschriften unter 3 erfährt.
5. Sämtliche Entscheidungen müssen eine Rechtsmittelbelehrung (Artikel 7 Ziffer 2 a) enthalten.
6. Die Entscheidungen des Katasteramts über Ermäßigungen, Befreiungen, Erstattungen und Erlasse ziehen die entsprechende Herab⸗ setzung der Zuschläge nach sich.
Rechtsmittel bei der Wohnungsbauabgabe. Arti kel 9.
1. Als Rechtsmittel sind zulässig:
a) gegen das Ergebnis der Veranlagung und die Entscheidungen es Katasteramts; der Einspruch; über ihn entscheidet ein Ein⸗ vbruchsausschuß für die Wohnungsbauabgabe, der von dem nach dem Gesetze vom 14. Februar 1923 über die Erhebung ener vorläufigen Steuer vom Grundvermögen (Gesetzsamml. 29) gebildeten Steuerausschuß aus seinen Mitgliedern zu nählen ist. Der Vorsitzende des Steuerausschusses führt den Torsitz in dem Einspruchsausschusse.
b) gegen die Einspruchsentscheidung des Einspruchsausschusses: die Beschwerde; über sie entscheidet ein Beschwerdeausschuß für die Wohnungsbauahgabe, der von dem nach dem genannten Gesetze gebildeten Berufungsausschuß aus seinen Mitgiiedern zu wählen ist. Der Vorsitzende des Berufungsausschusses führt den Vorsitz in dem Beschwerdeausschusse.
Der Einspruchs⸗ und der Beschwerdeausschuß bestehen aus dem
Vorfftzenden und vier Mitgliedern.
Lehnen die Mitglieder des Steuerausschusses oder des Berufungs—⸗ ausschusses die Annahme der Wahl ab, so sind die fehlenden Mit⸗ glieder sur den Einspruchsausschuß von der Gemeindevertretung (Kreis- ausschuß), für den Beschwerdeausschuß vom Provinzialausschuß, in Berlin vom Magistrat zu wählen.
Für den Einspruchs⸗ und den Beschwerdeausschuß gelten die Vorschriften des genannten Gesetzes über den Steuerausschuß als Rechtsmittelbehörde und über den Berufungsausschuß.
2. Die Entscheidungen des Einspruchs⸗ und des Beschwerdeaus⸗ schusses erstrecken sich auch auf die Zuschläge.
3. Der Einspruch ist auch zulässig gegen die vom Abgabeschuldner vorgenommene Verteilung der Wohnungsbauabgabe auf die zur Er⸗ stattung Verpflichteten. Die Verweigerung der schriftlichen Aner⸗ kennung gilt als Erhebung des Einspruchs.
Das Recht des Einspruchs gegen die Verteilung steht auch dem Vorsteher des Katasteramts zu.
4. Einsprüche, die sich gegen die der Veranlagung zugrunde liegende Gebäudesteuer richten, sind nicht zulässig.
5. Einsprüche und Beschwerden sind bei dem Vorsitzenden des Einspruchsausschusses (Vorsteher des Katasteramts) binnen einer Aus⸗ schlußfrist von einem Monat nach Zustellung der angefochtenen Ent⸗ scheidungen oder nach erfolgter Bekanntmachung der Verteilung an⸗ zubringen. Ist eine Zustellung nicht erfolgt, lo beginnt die Frist mit Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung bekanntgeworden ist oder
als bekanntgemacht gilt. Für die Berechnung der Frist gelten die
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
6. Nachsicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist kann be⸗ antragen, wer ohne sein Verschulden verhindert war, die Frist ein⸗
zuhalten. Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden gleich.
Ueber den Antrag auf Nachsicht entscheidet die Stelle, die Über das versäumte Rechtsmittel zu entscheiden hat.
Der Antrag ist innerhalb zweier Wochen nach Ablauf des Tages zu stellen, an dem der Antrag zuerst gestellt werden konnte; dabei find die Tatsachen, die den Antrag begründen sollen, anzuführen und glaubhaft zu machen. Innerhalb . Frist ist die Einlegung des versäumten Rechtsmittels nach nholen.
Die Nachsicht kann auch ohne Antrag bewilligt werden, falls das persäumte Rechtemittel innerhalb der Frist von zwei Wochen eingelegt ist.
Nach Ablauf von drei Monaten. von dem Ende der versäumten . an gerechnet, kann Nachsicht nicht mehr begehrt oder ohne Antrag ewilligt werden. Rechtsmittel bei den Zuschlägen. Artikel 10.
1. Als Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Zuschläge der Ge⸗ meinden (Kreise) und gegen die Entscheidungen des Gemeindevorstands (Vorsitzenden des Kreisausschusses) auf die Erlaßanträge hinsichtlich der Mehrzuschläge sind die Rechtsmittel des Artifel 9 mit der Maß⸗ gabe zulässig, daß Einsprüche und Beschwerden bei dem Gemeinde⸗ vorstand (Vorsitzenden bes Kreisausschusses) anzubringen sind und über den Einspruch der Gemeindevorstand (Kreisausschuß) entscheidet.
2. Einsprüche (1), die sich gegen die Höhe der Wohnungsbau⸗ abgabe richten, sind nicht zulässig.
3. Die Einspruchsentscheidung des Gemeindevorstands (Kreisaus—⸗ schusses) bei Erlaßanträgen darf sich nur auf den Mehrjuschlag be⸗
ziehen. Wird der Mehrzuschlag in voller Höhe erlassen, so ist der Einspruch an den Einspruchsausschuß (Artikel 9 Ziffer 1a) zur Ent⸗ e n über die Wohnungsbauabgabe und den Pflichtzuschlag ab⸗ zugeben.
4. Wird der Mehrzuschlag nicht durch die Einspruchsentscheidung, sondern erst durch die Beschwerdeentscheidung in voller Höhe erlassen, so muß der Beschwerdeausschuß auch über einen etwaigen Erlaß der Wobhnungsbauabgabe und des Pflichtzuschlags entscheiden. Die Ent⸗ scheidung ist endgültig.
Die Wohnungsbauabgabe und der Pflichtjuschlag können ganz. oder teilweise nur erlassen werden, wenn der Mehrzuschlag bereits in voller Höhe erlassen wird. —
Fälligkeit.
Artikel 11.
1. Die Wohnungsbauabgabe ist in viertelsährlichen Beträgen in der zweiten Hälfte des zweiten Monats jedes Vierteljahrs an die im Abgabebescheide zu bezeichnende Empfangsstelle abzuführen.
2. Die zur Erstattung Verpflichteten haben die Teilbeträge nach der erstmaligen, bei der Bekanntgabe der Verteilung geleisteten Zahlung vierteljährlich in den ersten Tagen des zweiten Monats auch ohne besondere Aufforderung an den Abgabeschuldner zu entrichten.
Abstandnahme von der Veranlagung. Artikel 12. .
Die Veranlagung der Wohnungsbauabgabe kann unterbleiben, wenn feststeht, daß die Kosten der Einziehung die Höhe des ein⸗ zuziehenden Betrages erreichen.
Beitreibung von den zur Erstattung Verpflichteten. Artikel 13.
Die Beträge, die von den Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Gebäudetesse an den Abgabeschuldner zu erstatten sind, sind im Falle der Zahlungsverweigerung auf Grund der von den Nutzungsberechtigten anerkannten oder im Rechtsmittelverfahren endgültig festgesetzten Ver⸗ teilungsliste wie Gemeindeabgaben beizutreiben.
Niederschlagung. Artikel 14.
1. Abgabebeträge dürfen niedergeschlagen werden, wenn feststeht, daß die Beitreibung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Beitreibung den beizutreibenden Betrag erreichen .
2. Handelt es sich um die Beitreibung von einem zur Erstattung Verpflichteten (Artikel 5 Ziffer 4, so haftet der Abgabeschuldner nicht für den Ausfall.
3. Kann ein Gebäude oder Gebäudeteil infolge behördlicher , ,,,. nicht genutzt werden, so ist der in dieser Zeit auf 4 Gebäude oder den Gebäudeteil entfallende Abgabetrag niederzu⸗
agen.
4. Die Ermächtigung zur Niederschlagung wird den Kataster⸗ ämtern übertragen.
Geränderungen im Laufe des Veranlagungszeitraums. Artikel 15.
1. Bei Eigentumsübergang von Gebäuden bleibt die Veranlagung der Wohnungsbauabgabe bestehen.
2. Veraͤnderungen, die eine Erhöhung oder Verminderung der . innerhalb des , ,,, bedingen. fi von dem Abgabeschuldner dem Katasteramt anzuzeigen; bei olchen Veränderungen ist eine neue Veranlagung vorzunehmen.
3. Die neu veranlagten Beträge sind bei Erhöhung der Wohnungsbauabgabe von dem ersten des Monats an zu erheben, der auf den Eintritt der Veränderung folgt, bei Verminderung der Wohnungsbauabgabe von dem ersten des Monats an, in dem die Veränderungen eingetreten sind. Nachforderungen für das laufende Vierteljahr können unterbleiben, wenn die entstehenden Kosten den nachzufordernden Betrag erreichen. Dies gilt sinngemäß für Er⸗ stattungen, sofern diese nicht ausdrücklich beantragt werden. Als An⸗ trag gilt auch die Einlegung eines Rechtsmittels.
Wöohnungsbauabgabe in ven Sohenzollernschen Landen. e
Diese Verordnung gilt für die Hohenzollernschen Lande mit folgenden Abweichungen: . a) An Stelle des Vielfachen der Gebäudesteuer (Artikel 1, 3 Ziffer 2 und Artikel 4) wird das Sechsfache des auf Grund des Gesetzes vom 30. August 1834 festgesetzten Gebäudesteuer⸗ kapitals als Wohnungsbauabgabe erhoben. Die Vierteljahres⸗ beträge der Wohnungsbauabgabe sind für jede Gebäudebesitzung auf volle zehn Mark nach unten abzurunden. P) Artikel 2 lautet: .
14. . zur Wohnun k. in gleicher Höhe wie diese (Pfli nn, erheben die Oberamtsbezirke.
2. Den Stadtgemeinden kann vom ,, n auf Antrag das Recht zur selbständigen Erhebung der Zu⸗ schläge gewährt werden.
3. Die Oberamtsbezirke und die Stadtgemeinden können die Erhebung von Mehrzuschlägen neben den Pflichtzuschlägen beschließen. Die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Regierungepräsidenten und sind in ortsüblicher eise be⸗ kanntzugeben.
Wohnungsbauabgabe in dem Gebietsteil Pyrmont. . Diese Verordnung gilt für den Gebbietsteil Pñzrmont mit folgender Abweichung:
An Stelle des Vielfachen der Gebäudesteuer (Artikel 1, 3 65 2 und Artikel 4) werden 50 vom Hundert der Ver⸗ cherungssumme erhoben, zu der die Gebäude nach Maßgabe des waldeckischen Gesetzes, betr. die Feuerversicherungsanstalt der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont, vom 4 Januar 1912 (Reg -Bl. S. 18) eingeschätzt sind. Soweit Gebäude nicht versichert sind, hat das Katasteramt die Versicherungssumme nach den Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes festzusetzen. Die Viertel jahresbetrãge e err n Ssbauabgabe sind für 86 Gebäudebesitzung auf volle zehn Mark nach unten abzurunden.
Aufhebung der bisherigen VerorSnungen. —; Artikel 18. . 1. Die Berordnung, betreffend die Erhebung einer Abgabe zur
. Förderung des Wohnungsbaus in Preußen, vom 22. November
1921 (Gesetzlamml. S. 549) und die Verordnung, betreffend die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaus in den Hohenzollernschen Landen, vom 12. Juni 1922 (Gesetz⸗ n, S. 139) treten mit dem 31. Dezember 1922 außer draft.
2. Stweit das durch die Verordnungen zu 1 geregelte Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat die Durchführung nach den bis— herigen Vorschriften zu geschehen.
Berlin, den 4. Mai 1925. Der Finanzminister. Der a. ö. Volkswohlfahrt. r
von Richter. sief er. Be schluß über Ernennung eines Mitglieds des Landetz— gesundheitsrats.
Auf Grund des Beschlusses über die Bildung eines Landes⸗ gesundheitsrats für Preußen vom 30. April 1921 (Gesetzsamml. S. 369) wird der Justizrat Konrad Wandel, Direktor der
Friedrich Krupp A—⸗G., in Essen zum Mitgliede des Landes⸗
gesundheitsrats ernannt. Berlin, den 12. April 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Braun. Hirtsiefer.
—
Finanzministerium.
Je eine Katasterkontrolleurstelle in ĩ Gardelegen und eine Regie rungs lan dmessel
Trier find zu besetzen.
Ministerium des Innern. Auf Grund des 5 14 Absatz 2 des G der Republik vom 2A. Juli * fr
Proletarischen Hunder sche Staats gebiet aufgeloͤst Zuwiderhandlungen werden gemäß 19 A
satz 3 a. ng im den
lässig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende
werden die sogenannten hiermit für das Preußi
Gesetzes bestraft.
Gegen dieses Verbot ist nach 8 17 Ab innerhalb zweier Wochen seit der Veröffentlichu
Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger die
Berlin, den 12. Mai 1923.
Der Minister des Innern. Severing.
Ministerium für Landwirtschaft,
und Forsten.
Das Maschinenbauamt in Breslau ist Ende A d. J. . worden. Regierungs⸗ und Baurat erstrombauverwaltung in Breslau überwie
ist der O
Ministerium für Wissenschaft,
und Volksbildung.
Die Wahl des Studienrats Dr. Gerlich von der Gerhan Hauptmann-Oherrealschule in Breslau zum Oberstudientg! einer der städtischen großen Doppelanstalten in Bret durch das Preußische Staatsministerium bestätigt worden.
Die Wahl des Studienrats Meienborn an dem Lyzeum in Hörde zum Studiendirektor dieser Ansta
stätigt worden.
Die „Pyritzer Kreiszeitung“ ist von mir auf G des Gesetes zum Schutze der Republik vom 21. gi n 7 Ziffer 2 und 5 21 wegen des Artikels „Das verworfen riedensangebot“ in Nr. 107 des genannten Blattes auf bi
auer von zehn Tagen verboten worden. Stettin, den 12. Mai 1923.
Der Oberpräsident der Provinz Pommern.
Lippmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12502 eine Verordnung, betreffend die Erhebin einer Wohnungsbauabgabe in Preußen, vom 4. Mai 19
und unter
Nr. 12503 eine Verordnung des Justizministers, he treffend vorläufige Aenderung von Gerichtsbezirken anläßlit der Ausführung des Friedensvertrags, vom 1. Mai 193.
Berlin, den 14. Mai 1925.
Gesetzsammlungsamt. Krü er.
— d ö
Bekannt m ach u n 9. FJ, durch di dem hier, Bahnstraße 55, wohnhasten Bäckerm eister Ern
Unsere J er fügung vom 15. Februar d.
Schilling die Ausü bung des Gewerbebetriehes al Bäckermeister sowie der 6. Handel mit Ge ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläs
o ben. Wittenberge, den 11. Mai 1923. Die Polizeiverwaltung. —
u 9
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat beschäftigte s öffentlichen Sitzung unter dem 86
apf vom Reichsfinanzministerium mit der Vorlage d Reichsfinanzminifters, die aus Anlaß eines Antrag ö Reichstagsabgeordneten Dr. , cen g, ist und n
teuer erhöht. Mü ührte, laut Bericht bes Nachrichtenbiros dei rent qus, än
Ermäßigungssäßze bei der Lohn . ⸗
Vereins deutscher Zeitungsverleger, als Refe der Finanzminister im Einvernehmen mit de und einem Ausschuß des Reichstags diese könne. Es handle sich bei dem , um die hefrau sowie Kinder und für die Werbungskosten abzitziehen sind. Finanzministerium habe sich mit den Partejen des ig, h dahin verständigt, daß die Sätze, um die sich nach z Einkommensteuergesetzes die Lohnsteuer ermäßige, fü 6 h pflichtigen und seine Ehefrau un 50 vH für die Kinder umsänn und für die Werbungskosten um 150 vH. erhöht wür der Äusschüffe des Reichsrats beantragte der B die Zustimmung zu der Vorlage. Ohne Erörterung der Reichsrat der Vorlage zu. Da die Zustimm Reichsrat und des Reichstagsausschusses genügt, tt neuen Sätze am 1. Juni in Kraft. Die Sätze im sind in dem Bericht über den Steuerausschuß des
die für den Steuerpflichtigen und seine
mitgeteilt.
De Botschafter Kr esting ki ist nach , ba nr, 9 Botschaft w
zurückgekehrt und hat nommen.
m.): Seit 1919 sind auf dem Ge— weifellos erfreuliche Fortschritte Insbesondere
Dominicus (De
aber sehr viel b biet des Turnwesens läßt sowohl der Unterrichts⸗ uch die Regelung der Stellung der Turnfachlehrer chen übrig. Die hauptamtliche Turninspektion hat isher ohne Erfolg gesordert. Allerdings sind in der Meinungen über diese Frage für Berlin läßt sich die Berechtigu
en. Für den Gedanken der Reichsspielgesetzgebung dringend die Unterstützun leider bis jetzt dessen
t 13 höhere
des preußischen örderung gänzlich hat ver⸗ Nichts ist so geeignet, der Arbeitslosigkeit auf dem chaffung von Notstandsarbeiten zu steuern, als die Anlegung von für diese Aufgaben des Ministeriums ist bisher noch
erialdirigent Dr. Krüß erwidert: Die Bedeut ird vom Minister keineswegs verkannt. rs finanzielle sollen auf den h en; der Minister wird daher ung abzugehen, auch den T isch gebildeten Lehrern erteilen urnaufsicht angeht, so darf auch hier nicht zu⸗ reglementiert werden; die Lehrerschaft hat bis⸗ lche besondere Turnaufsicht abgelehnt. ollte, wie an den Hochschulen, auch hier abgesehen werden. bg. Frau Oventrop (Soz ): Der alte Obrigkeitsstaat hat ch um die Pflege des Turnunterrichts, der Leibesübungen für die end nicht sonderlich gekümmert. amstellung gefordert, isch in den Lehrplan eingegliedert werden. ben, die heute das Berufsleben stellt, kann die Frau nur wenn sie auch körperlich in allen Fähigkeiten soweit als henmöglich ausgebildet ist. — Rednerin polemisiert estrigen Ausführungen Frau Lehmann, die ge seien unbegrü
ninisteriums,
pielplätzen.
ungen wird Forderungen stoßen aber auf starke, besonde
Die Leibesübungen cht für sich allein ĩ n, von der
cht geneigt sei von akadem
D cht in der Rege o m 0 a nen hiel reguliert und . ö
Heute muß eine Turnunterricht Den schweren
ibliche Ju y, es muß der
der deutschnationalen n sogialistische Lehrerinnen er⸗ ber unverantwortlich sei, t die Schülerinnen von nationalen Lehrerinnen chauwvinistisch Das sei ein pädagoglsches Verbrechen (Zu— immung links), auf solche Weise werde man nicht zum Ziele der „Wer das Schwert braucht, soll Nur wenn wir alle Gewaltpolitik helämpfen, können wir hoffen, uns wieder aufzurichten. Das gilt auch für die brutale Gewaltanwendung, unter der wir an der Ruhr allesamt stöhnen. Daran aber denken die um Frau Lehmann nicht. Der Staat ist verantwortlich für unsere Jugend; sie muß enliebe erzogen werden. ronka (Sentr): Nach bescheidenen Anfängen heren Mädchenbildung im 18. Jahrhundert zie Mitte des 19. Jahrhunderts zum Teil infolge der sozialen Um⸗ nicht mehr nur deshalb not⸗
aufgepeitscht würden.
Völkerversöhnung vordringen. durchs Schwert umkommen.
zu wahrer Men hat man um
die die Frauenbildun scheinen ließ, um dem Mann eine ebenbürtige Gefä u geben, sondern um sie selbst für den Kampf ums Dasein zu isten, immer stärker auf stagtliche Fürsorge und Regelung der Diesem Drängen kamen die Be⸗
Nädchenbildung gedrängt. Sie waren ein Anfang.
stimmungen von 1894 entgegen. . Entwicklung führte zur Reform von 19608, der die Zentrums⸗ n des Abgeordnetenhauses im wesentlichen zustimmte. Die des Lyzeums und Oberlyzeums von 1998 entsprach ihrem
ehrerinnenbildung. chien ihre Umgestaltung in eine höhere ten einer solchen eine Naturnotwendigkeit zu sein. Diesem Wunsch des Zentrums kommt der Erlaß vom 1. März lööz entgegen, der endlich die grundständige höhere Lehranstalt fur die weibliche Jugend bringe, die sowohl den Mädchen gerecht würde, die das Abitür machen wollten, wie denen, die nach sechs hren die Schule verlassen müßten. r Doppelzüge in den ersten chledenartigen Beg
Nachdem dieser Zweck hinfällig
ehranstalt mit
Sie billige die lassen des Lyzeums, abung ermögliche. Un⸗ Ministers im Hauptausschuß Das sieben jährige Lyzen und aus pädagogischen Beweg⸗ ründen gefordert worden. Das Zentrum fordere auch heute G genheit zu religiöser Vertiefung und wiederhole die dringende Bitte, der Obersekunda die dritte Religionsstunde zu geben und in der Prima die Verbindung von Religign und alle Schulen pflichtnäßig zu machen. ꝛ erhebliche Verstärkung des weiblichen Einflusses eine pädagogische Der Minister möge dafür sorgen, daß bei der Lyzeen unbillige Härten gegen die ordentlichen Oberlyzeen vermieden werden; man sollte eben für die Anstalten, bei denen eine ten unvermeidlich sei. ie zu verhindern sei, daß 1924 die Sexta on leer laufe. Es wäre doch wohl nötig, chülern der Grundschule und der Vorschulen rung für dieses eine Jahr die Reife für
Wir wünschen als Ziel
die eine Auslese der ver befriedigend sei die Aeußerung des über die Dauer des Lehrganges. doch aus Gesundheitsrücksichten
ä n Ihilosophie für ler'sn gl worken List, wird mit Wirkung vom 14. . M. ij n, Lebrtärcher ei, ine eb Notwendigkeit.
Umwandlung der Lehrerinnen an den auch Richtlinien heraus Versetzung von Lehrkrä erwünscht, zu erfahren, w
Außerdem wäre
besonders fähigen S durch besondere Seyta nach drei
unserer Mäd bollẽgemeins ; peder volksversöhnend noch völkerversöhnend. daß in dem Oberlyzeum
ahren zu vermitteln. Froehlich (D. Vp): ĩ eine innere Kulturein aft führen soll. Die Rede der Frau Oventrop war Wir freuen uns, eine den Knabenschulen glei Anstalt geschaffen ist und dadurch die Mädchen vor der fhaftserziehung, die wir nicht bi Ale Schulen muß Deutsch und Deut Unterrichts stehen. deutsche Schrift gelegt werden.
ber stemder Kultur, aber guch kein . (Sehr richtigi⸗ Die Rednerin
Englisch als erste Fremdsprache und für die abso leit des Religionsünterrichts in den. Mädchenschulen aus, wünscht verstärkten weiblichen Einfluß in der in der Zeit empfindlicher Rot verstaͤndige und ve herinnen. Sie begrüßt den vom Minister verspro er die Gleichstellung der männlichen mischen Lehrkraͤfte an den Alus landsden tschtumz.
in seiner vor
ich enerziehung rsitz des Staatz
igen können, bewahrt sind. chkunde im Mittelpunkt des Größeres Gewicht sollte ; r!) Keine Abschließung aufen und Bewundern pricht sich für ute Notwendig⸗
ädchenerziehung, ehende Er⸗ enen Erlaß und weiblichen aka⸗ Lyzeen und fordert Förderung des Sie dankt den Lehrern und Kindern im ien Gebiet, von deren vorbildlicher Haltung unsere ganze deutsche Schule lernen kann.
Haus tritt hierauf in die Besprechung des nächsten um Kultushaushalt ein, über Universitäten, e Hochschulen und sonstige wissen⸗
liche An st g. Dr. Waentig
nur als eine
3 akademischen naue Grund sã tum der Fakultäte
Soz) begrüßt die Reformen der Uni⸗ rundsätze sehen wir aber er Ergänzung Wir erwarten erledigter Lehrstühle:
Die Frage d ibt noch ungelost.
er die Besetzung n darf nicht allein aussc nd sein. Reuregelung der Disziplinarverhältnisse. m Gebiete des Studentenrechles sehen wir uns geradezu lung erforder⸗
Preuß ischer Lanbiag.
243. Sitzung vom 12. Mal 1923, Vormittags 11 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitun Praͤsdhent Se in ert eröffnet die Sitzung um ll! Die Beratung des Haushalts des Mini
är Wisfen schaft? Kunstund VolKtgshil k e ᷣ des lh ies lern
der an stalten usw. fortgesetzt.
Anarchie gegen iber, hier ift schleu nige Re Staatsprüfung gl ir wünschen eine Zentralisation der uin und persönlicher Beziehung. ialisierxungstommifflon sollte man eine andere Form und * re Aufgaben geben. Die Arbeiterkla
u; das ist eine Aufgabe, die schon Fe ung der Klassengegen Dr. Sauscher (Zentr) schildert das trauriges Zeichen der Nöte der Zeit.
von körperlicher und aubbau an der Gesun en muß. Das zeigt das An wachsen
. l lls eunigster R ö . in sachlicher
äten und Technischen
Lassalle als empfohlen hat. rkstudententum So wertvoll diese eistiger Kraft sein ma
r Tuberkulose unter den
Mittel zur Ueberbra
Studierenden. Viele Helfer, voran der Papst, sind tatkräftig ein⸗ ,. ihnen gebührt unser Dank. (Lebh. Sehr . Die
, , . müssen rege gefördert werden, ingender Hilfe bedarf . die Universitaät Bonn, wie überhaupt das besetzte Gebiet besonders schlimm daran ist. Das Reich muß sich an der n , für die Universitäten beteiligen. Wir wünschen eine enge Annäherung der deutschen und der öster⸗ reichischen , n , . auch auf dem Gebiete des Studenten⸗ rechts. Die kümmerlichen Privatdozentenstipendien sollten endlich durch ausreichende Zuschüsse ersetzt werden die Assistentenstellen müssen beträchtlich vermehrt werden im Interesse der wissen⸗ 1. Arbeit. Die Vergütung der Studierenden, die als Bücherwärter tätig sind, ist doch gar zu gering. Warum besteht in Bonn und anderen Univerfitäten noch kein pädagogischer Lehr⸗ 6. Die Klagen der Katholiken über Imparität bei der Be⸗ etzung von Lehrstühlen sind noch immer berechtigt; einer Poli⸗ lisierung unseres Hochschulwesens können wir nicht zustimmen. Für die Reform des juristischen Studiums muß eine Ver⸗ ständigung gefunden werden; das Triennium genügt nicht mehr. . orientaliscbe Seminar muß mit Hilfe des 3 umgestaltet
en.
Abg. Professor Dr. Ka eh ler- Greifswald (D. Nat.): Ich unterschreibe viele Ausführungen des Vorredners und erspare mir Wiederholungen. Ich stelle aber sofort fest, daß die Angst vor der Umgestaltung des Berliner Orientalischen Seminars von einem hente nicht mehr vorhandenen Seminarbegriff ausgeht. Einen weiteren Widerspruch melde ich an gegen die Behauptung, daß im Gebiet der Professurenbesetzung schlimme Imparität zu lÜingunsten der Katholiken herrsche. Die dafür angeführten Beispiele waren mehr als unglücklich gewählt. — Die Arbeiten der wissenschaft⸗ lichen Institüute der Universitäten leiden außerordentlich stark unter der Geldentwertung; die Etatssätze sind immer mehr fiktiv geworden. Die Geldentwertung drückt in einem kaum erdenk⸗ lichen Maße auf die Ansführung der den Universitäten und technischen Hochschulen gestellten Aufgaben. Trotzdem ist hoch an⸗ erkennens wert, n. mit so zusammengeschrumpften Mitteln noch geleistet wird. Die eigentlichen Entscheidungen liegen nun ia auch nicht im Landtag, sondern in den Händen der Bürokratie; der Landtag verzettelt seine Kraft in kleinlichen Verwaltungs— angelegenheiten, anstatt sich um die großen Prinzipienfragen i kümmern. Für die Universität Frankfurt ist jetzt auch Staatshilfe notwendig geworden, trotzdem eine rechtliche rpflichtung dazu
nicht besteht; wir können sie aber nicht verantworten ohne genaue
und umfassende Prüfung der gesamten Verhältnisse und aller Klauseln des Vertrages zwischen Staat und Stadt im Parlament und in seinem . von dem System eines aufgeklärten Despotismus darf hier keine Rede sein. Wir verlangen neben einem starken Ministerium eine starke Universität, d. h. eine solche mit Bewegungsfreiheit. Ihre Vorschläge für Ernennungen müssen sorgfältig geprüft werden und das Votum der Fakultät muß im Vordergrunde stehen; für den durch eine Zufallsmehrheit im Ausschusse angenommenen Antrag auf n r. Berücksichti⸗ ung auch von rtretern . Anschauungen bei der
setzung volkswirtschaftlicher und soziologischer Lehrstühle sind wir nicht *. haben. In der Studentenschaft greift eine gewisse Notlage leider immer weiter um sich; aber erfreulicherweise nimmt auch die Zahl der zur Steuerung dieser Not ins Leben gerufenen mildtätigen Einrichlungen immer mehr zu, namentlich soweit die Speisung in Betracht kommt. Natürlich muß alles geschehen diese akademischen Wohlfahrtseinrichtungen auszudehnen; doch darf man die damit verbundenen Gefahren nicht übersehen und nicht unterschätzen. vor allem muß verhindert werden, daß Studenten auf diese Einrichtungen reisen; solche unwürdigen Clemente sind guszumerzen. Daß ich die Rechte der Dozentenschaft , wolle, wird mir zu Unrecht in der Linkspresse nach⸗ efagt. Die Bewegungsfreiheit der Studenten scheint ja durch ie ergangene Verordnung verbürgt; leider sind uns bisher die Ausführungebestimmungen oder doch deren Grundlinien nicht zu gänglich gemacht worden. Neben dem jetzt vom Staate vor⸗ geschriebenen Diplom für das volkswirtschaftliche Studium muß die Verleihung des Doktortitels und die Doktorprüfung nach big herigem Fatkustätsrecht durchaus bestehen bleiben. An den Tech⸗ nischen k vollzieht sich jetzt auch eine Neuerung; es sollen aus ihnen Hochschulen für Technik und Wirtschaft werden. Das macht einen Doppelunterricht nötig, für Ingenieure und Volkswirtschaftler. Eine Ueberlastung aber wäre es, wenn man dort besondere wirtschaftliche Fakultäten errichten wollte,
Abg. Dr, Pre u m):; Wenn man die Besetzung des 6 anfieht (das Haus ist fast leer), so sollte man allerdings die Annahme des Vorredners von der über alle diese Fragen 5 communis opinio für begründet halten. (Heiterkeit) lber so 8 es damit doch nicht. Das Werkstudententum ist für die Ausbildung unseres akademischen Nachwuchses nicht ohne r ernste Bedenken. Unter den akademischen hrern stoßen wir auf herzzerreißende Notstände; sie führen chließlich zu einer — an sich gewiß nicht wünschenswert — Verbeamtun des Privatdozentums. Befremdlich ist, daß diese Notstände nicht aus⸗ leichend, sondern noch mehr verbitternd auf die sozialen Gegen⸗ ätze gewirkt haben, seitdem . in die . ö 16 Verhaltnisse . ind. Wenn Professor Kaehler die Fahne der Bewegungs ch für Dozenten und Studentenschaft entrollt, so ist mit solchen den,, ,. bei diesen Problemen nichts anzufangen. as Kollege Lauscher für seine Behauptung von der Imparität anführte, war wirklich nicht überzeugend beweiskräftig; was hat die Konfession mit slavischer Philologie zu tun? Berechtigter erscheint diese Klage auf dem Gebiet des oͤffent⸗ lichen Rechts und der neueren Geschichte. Sind vielleicht die Katholiken j slavische , die Anhänger der Linken für neuere Geschichte weniger fähigt? Die Autonomie der , ,, ift in neuerer und neuester Zeit gelegentlich vom
inisterium übergangen worden, wo die Entscheidung zu Gunsten einer Partei erging, die erst in jüngerer Zeit der NRegierungs⸗ koalition beigetreten ist; hier scheint giso tatsächlich mitz ver= schiedenem Maß gemessen werden. Mit dem. loßen Schlag; wort „Bewegungsfreiheit“ ist also, wie man steht, hier nicht auös⸗ zukommen, man muß ein Universitätsgesetz . en, daß feste, un⸗ verrückbare Normen gibt. 9 reicht dieses Schlagwort für die Ordnung in der Stuͤdentenschaft nicht aus. Wir können dem Ministerialerlaß über die Studentenverfasfung zustimmen und be dauern nur, daß er nicht völlig durchgeführt sst, daß namentlich der großdeulsche Gedanke hier nicht seine Verwirklichung gefunden hat. Für den bezüglichen Antrag der Sozialdemokraten werden wir stimmen. ; ; ; g. Dr. Schu st er (D. Vp) Lrinnert an die gewaltigen Ausgaben, die jede wissenschaftliche Betätigun eute erfordert. So mußte in München eine werwwolle chirurgis zorlesung aus- allen, weil die Kosten für Versuchstiere unerschwwin lich waren. pl die deutsche Wirtschaft muß aber die Wiffens ft weiter tätig bleiben, besonders auch auf . biete, um das Ziel zu erreichen, uns unabhängig vom ÄAuslande zu machen. Die deutsche Wirtschaft kann aber erst wieder gesunden, wenn wir von den unerträglichen Fesseln des Verfailler Vertrages * werden. Auf den Universtkäten müssen wir zunächst für deutsche Studenten sorgen; ausländische Sindenten dürfen ihnen nicht wieder, wie he ger vielfach der Fall war, die beften Plätze weg⸗ nehmen. Das Orientali Seminar wollen auch wir fördern im Interesse der Bertiefung der Anslande kenntnis. Unsere Uni⸗ dersttätslehrer können fich Bücher, Breschüren usw. kaum noch an- schaffen; deshalb müssen! die Bächereien noch weiter ausgestattet werden. Die Klagen des r , , . . d etzung von Lehrstühlen s um mindesten für die letz ö ni, e eine Denkschrift müssen .
Jahre nicht mehr berechtigt. . . *. Augen geöffnet werden über die Not deutschen
issenschaft. Das Problem der Werkstu denten ist mit Innigkeit au *. worden; die Studenten bemühen sich, aus der Rot eine Tugend zu machen. Ihr Mut und ihre. Entschlossen⸗ heit werden sich nicht unterkriegen lassen.
Abg. Dr. Faßbender Sentry.) befürwortet den Ausbau der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin. Gegenüber den Universitäten befinden sich die Technischen Hochschulen in Personal⸗
und Besoldungsfragen im Rückstande. Bei der Beru Lehrstühle für innere Medizin a auch Homõoya e m Berücksichtigung finden.
lbg. Dr. Weyl (Soz) unterstützt dieses Verlangen. Bei der Berufung liegt noch viel im argen. Der Professor Freytag= Loringhoben verfolgt den alten Satz: Columniare au dacter, sent per aliquid hacret — zum mindesten eine Professur! keit Er schimpft in unerhörter Weise gegen Minister und aber die Milde des Kultusministers läßt ihn ruhig in Breslau als Professor weiterwirken. Quousque tandem. , Herr Boelitz? Ueber das Friedmannsche Heilmittel gegen die Tuberkulose darf der Landtag nicht mit Stillschweigen hin mal den Ausschuß beschäftigen, vielle Auch wir sind für Es hilft au
gehen, es muß noch ein- t kann es zu örderung der Bestrebungen dazu, daß der Studierende
Segen gereichen. des Werkstudententums. die Psyche des Arbeiters kennen lernt und umgekehrt. schaft und Wissenschaft gehören zusammen.
Leidig (D. Vp): Die Not der Zeit drückt mit besonderer Gewalt auf Lehrende und Lernende auf den Technischen Hochschulen. Die Ausgestaltung der Technischen Hochschule Breslau als eines Vorpostens in der Ostmark mu fördert werden. Au
mit aller Kraft ge⸗ ule in Danzig sollten ständig so viele Reichsdeutsche beziehen, daß die Gefahr einer Inte rnationalisierung vermieden wird. An schulen muß das Studium des Ingenieurs nach Absolvierung der technischen Wissenschaften weiter a ausgedehnt werden, wie es die moderne Zeit und die internatio⸗ nale Konkurenz heute von dem deutschen Ingenieur, wenn er In den Kreisen
die Technische H n Technischen Hoch
das volkswirtschaftliche Gebiet
erfolgreich wirken will, unweigerlich verlangt. der suristischen Wissenschaft wie der Verwaltung besteht der leb- hafte Wunsch nach einer Verlängerung des juristischen Studiums; es ist mit den bisherigen sechs Semestern nicht mehr auszu- akultät Berlins verlangt mit
kommen; die juristische emester. — Die Be
Nachdruck das siebente soll nach dem Wunsche der Industrie eine se werden; sie ist dafür auch zu materiellen Opfern gern b Frage der eine Einigung darüber
ständige Hochschule
M iniste rialdi rektor Reform des juristischen Studiums, daß unter den beteiligten Ressorts noch nicht herbeigeführt worden ist. Der Landtag werde darüber seinerzeit weiter unterrichtet werden.
Um 4M Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Montag, 12 Uhr; vorher kleinere Vorlagen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte ch vorgestern mit einer in der Etatsverhanblun eo n ben l r,, wir a einerzeit gefaßten Enischließun Reiches an der Getreide t ablehnt, und zwar sowohl jede Kreditgewähru estellten des
Ernährung und wonach der Reichstag ede Beteiligun ekredit ⸗ Aktien wie auch eiches an der Leitung oder
Da die Neichsregierung zu dieser Ent⸗ kellung nehmen konnte, wurde auf Antrag des thein (Dem.) gegen den Widerspru entrums und der r ganzen Frage ) beantragte alsdann, die Enk⸗ er Sekretäre und verwaltungs- ch die Entschließung des Au
ö
teiligung — auch du von Beamten und ührung der Gesellschg ließung noch kein bgeordneten Dr. Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, des Bayerischen Volkspartei die endgültige Erledigung vertagt. — Abg. Steinkopf schliehungen zum Postetat zugun prüften Beamten dur inanzetat als erledigt zu betrachten. wollte dem nur zustimm erklären könnten, daß ven Tnt tragen werde. — Ministerialdirettot 8. ö einer förmlichen Erklärung nicht befugt. Im allgemeinen erklärte er, elbstverständlich unerwünscht se e gleichartiger Beamten bei ver von einander abweichen. — Ab en nicht befriedigt und wandte isteriums. — eute keine De
ssschusses zum *r inanzministeriums tetat Rechnung ge⸗ lieben war zur
en, wenn V
i, wenn die Beserderungs⸗ schiedenen Behörden zu sen= Vp.) war durch diese ich von neuem gegen die chm id t Stettin dieser Artz führen önne, und schlug vor, die Entschließungen, von denen der Bericht= prochen habe, und alle sonst noch zum erhandlung über den kommenden
Morath ( D Ausführun Personalpo Nat.) glaubte,
ostetat vorliegenden lachtragsetat zurück- war mit diesem Vorschlage einverstanden, Schlieben die Vorlage des Nach ürzester Frist in Aussicht gestellt hatte. —
der Abgg. D. Sch 9 behandelt, ie in den o
Der Ausschu nachdem Ministerialdireltor v. tragsetats in wurde ein
Klöckner Gentr Reichsministerums des In bei. 12 Milliarden Mark als Beihilfen.
kultureller Notstände einzufügen wün sollen als einmalige Notstandssumme und gemeinnützige Vereinigungen, an teil nimmt, zu unterst Art. 137 der Reichsbe ts und die stut wirt Die näheren Richtlinien solle Shaltsausschusses bedürfen.
rdentlichen Haushalt des den einmaligen Behehun Die Mitt bestimmt werden, um kulturelle deren Erhaltung das Reich. An= ollen auch die in aften des öffent ⸗˖ ftliche Selbsthilfe sollen der Zustimmung Der Antrag⸗ daß damit der außerordent⸗ Abhilfe. geschaffen ie Enischließung wurde angenommen. Nächste Sitzung
Aus diesen Mitteln
ützung erfahren. es Reichsrats und des — steller H. Schreiber Gentr.) erwähnt eligionsgesells werden soll.
Der Steueraussch seiner vorgestrigen Sitzung auf Aenderung der
Staatssekretär Zap Verständigun ratsausschuß
des Reichstags behandelte in ntrag Dr. Hertz st euer des Enkommensteuergesetzes. f teilte mit, daß die Regierung auf G t uffes des Steuerausschusses dem Reichs⸗ abe: Der Betrag der
einer Haushaltung eitslohns für volle m Falle der Zahlung des „S wöchentlich, M im Falle um je 48 ½. r kürzere Zeit⸗ oder volle Arbeitsstunden;
itslohns für volle des Arbeits- wöchentlich, im Falle der 6s täglich, e Zeiträume um Kinder im
des Unterau olgende Vorschläge unterbreitet Lohnsteuer von 19 v9 des Arbeitslobns erm 1. für den Steuerpflichtigen und für seine ählende Ehefrau a) im Falle der j S monatlich, Arbeitslohns Wochen um je ; der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitst der Zahlung des Arbe für je zwei angefangene haltung des Falle der Zahlun
täglich, h im Falle rãume um je 12 4 für jedes zur H minderjährige Kind a) im Fal ; Monate um 8000 46 monatlich, M im Falle lohns für volle Wochen um 1929 ; des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 3 des Arbeitslohns für kũ efangene oder volle? l
ren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden
m Falle der Zahlung O00 M monatlich, M im Wochen um ?
des Arbeitslohns für volle alle der Zahlung des Arbeits- e zwei angefangene oder
alle der Zahlu ür je zwei a 35 de, d, als 1 nicht gerechnet; . z Abgeltung der Werbungskosten a) i des Arbeitslohns für volle M 0 Falle der Zahlung wöchentlich, h im 28 Arbeitstage um 400 M täglich, d) im e lobns für kürzere Jeiträume um 100 A für rbeitsstunden. Diese Bestimmungen
n r,.
des Arbeitslohns für volle Falle der Zahlun
in Kraft treten.
Min. Rat Henats des Reichsratsau r die Entscheidung bis zur. . zust?llen; leider sei hiermit aber in allernächf deshalb habe der Reichsratsgusschuß dem Vor . . Steuerzahler zugestimmt, bitte aber, nach den Ferien das z baldigst zu verabschieden. — A z die kinderreichen Familien nicht me und empfahl eine Staffelung der Kinderabzüũ Zapf wies auf die technis und bat mit Rücksicht au
erklärte im Auftrage laut geworden sei, des Landessteuergesetzes zurück⸗ ter Zeit nicht zu rec
is zur Erledigun
schlage im Inter
Höner (Zentr.) b hr berũcksichligt seien, Staa taͤsekretãr Durchführung hi
f die Verstaͤndigung. diese F
dauerte, da