IE. Sächsisches Steinkohlensyndikat. Zwickauer Werke.
Erzgeb. Steinkohlen⸗Aktienverein . Gewerkschaft von Arnim Betriebsabteilung C. G. 2 Morgenstern Wilhelm⸗ j agestner Betriebsab pa, ä, , mee ee, ume, wr, ,, aan Vertrauensch. Altgemeinde Vereinsglück . Brůckenberg 16 Mt 1 1. 416 Mn. 66 41. Gaspechstũcke .... 158 060 160 310 160 3090 160 330 — 159 340 160 870 161 070 14 1658 060 160 310 160 300 160 330 — — — — kesemũrfel(·=.. ... 157 9380 — — — 1 — . = = Wasichwürfel!l .... 158 050 160 240 160 100 160 130 160 110 150 400 160 560 16583 580 Waschwürfel ..... — 160 240 160 100 16 . 160 110 150 390 160 550 158 510 Waschknörpel JL. .... 1657 890 160 170 — 160 120 — — —— — Waschknörpel II..... — 160 110 160 070 160 100 160 000 150 120 160 050 158 420 , — 149 870 149 810 149 860 — 146 810 149 940 141 740 1 — 149 830 — 149 830 . — 149 720 151 270 ,, 132 500 140 030 132 000 132 130 132 970 131 130 — 131 560 Knörpel B Waschklare L..... — 106 500 106 500 106 500 — 105 000 — 131 470 Staubkohlen ..... — — — — — — — — 1 — 137 680 137 560 137 480 — — — — . . 5 — — 137 370 — — — — 1 — — — — — — . Stückkotßz ..... ö — 212 300 — — — — 212 309 212 300 11'— — 215 300 — — — — 215 300 215300 1 ' '' — 215 300 — — — — 215 300 215300 1 — 215 300 — — — — 215 300 215300 11 — 215 300 — — — — 215 300 ö. . Brechkoksabfall .... — — — — — — — ! Koksgrus. ö — 30 000 — — — — 30 000 30 000 Oelsnitzer und Lugauer Werke. Gewerkschaft Deutschland Gewerkschaft Gottes Segen Gers dorfer Betriebsabteilung Betriebsabteilung Stein⸗ Deutschland] Helene⸗Ida Gottes Vertrauen Vereinigt⸗ Kaiser · kohlenbau· Vereinsglück Hedwigschacht Segen schacht feld grube verein f ; 2 . 9 8 0 nee,, ö. 160 820 157 240 157 4 c,, 166 dỹh 155 g or d . — — — d 158 970 157 110 157 340 R / ö 158 970 157 110 157 340 we, w 158 960 157 110 157 320 ,, . 158 900 1657 000 157 220. , . ö. 149 200 147 590 147 570 Wa schnuß II k T 3 . Kd i]/ ö 141 160 113 850 109 260 ö schtlare 1 J 107 640 88 200 88 180 Staubkohlen ..... . 64 000 — — n,, die Richtlinien für die Kleinrentnerfürsorge vom 9. Mai H Staatl. Werke 1923, . ; Jaucferode Burgk eine Entscheidung des ,, auf Grund des Artikel 13 Abs. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vom Gasstüce 65 o lag oo 9. Mai 1933, . ; J e 533 586 eine Verordnung zur Abänderung der Verordnung über J // . 153 6h 149 656 die öffentliche Brotversorgung vom 9. Mal 193, . k 151 810 146 390 eine Verordnung zur Abänderung der Verordnung über Waschwürfel IL ..... 3 151 810 146 390 den Verkehr mit Milch vom 9. Mai 1923, Waschknörve!!'!«... 147 900 144 390 eine Verordnung zur Aenderung des 8 46 Abs. 2 des WäaschknörpelIülsläꝛ·ꝛ· . 137 9g Einkommensteuergesetzes vom 12. Mai 1923, 1 . 13 363 ür DBäerorbriung iwer vie SteJuerhefrening ver Ansprüche J 22066 . und Entschädigungen auf Grund der Gewaltschädengesetze vom
Berlin, den 18. Mai 1923.
Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Brecht. Löffler.
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 2. April 1923 entschieden:
Den Kaliwerken Aschersleben, Aktiengesellschaft in Aschersleben, wird für ihr Kaliwerk Aschersleben V gemäß F 82 Absatz 2 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 44047 Tausendsteln mit Wirkung vom 1. Februar 1923 zuerkannt, unbeschadet der auf Grund des 8 84 der Verordnung vom 22. Oktoher 1921 (RGBl. S. 1312) vorzunehmenden Aende⸗ rungen. Sie entspricht 87.5 vom Hundert der durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke.
Berlin, den 15. Mai 1923. Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Aschersleben in Aschersleben am 16. Mai d. J. zugestellt worden. J. A.: Köhler.
Bekanntmachung.
Durch rechtefräftige Verfügung vom 18. März 1923 wurde dem . . Gottfried Hilbert, hier, Breisacher Straße Nr. 22. der Handel mit Fleisch⸗ und Wurst waren aller Art vom 21. März 1923 untersagt.
Freiburg, den 25. April 1923.
Bezirksamt. Pol.⸗Direktion.
Bekanntmachung.
Durch rechtskräftige Verfügung vom 4 April 1923 wurde dem Metzgermeister Eugen Winterhalter, wohnhaft hier. Rbeinstraße Nr. 64, der Handel mit Fleisch un? Wurst waren aller Art in dem Geschäft Breisacher Straße Nr. 22 mit Wirkung vom 8. April 1923 untersagt.
Freiburg, den 25. April 1923.
Bezirksamt. Pol. Direktion.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36
des Reichs gesetzblatts Teil i enthält: das Gesetz zur Abänderung der Verordnung über Erwerbs⸗
losenfürsorge vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1337) vom 14. Mai 1923, das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Erw eres⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften, vom 12. Mai 1923,
as Gesetz über den Mindestbetrag des Grundkapitals von Aiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien vom 12. Mai 1923,
eine Zweite Verordnung zur Erhöhung der Gebühren für
11. Mai 1923 und
eine Ergänzungsverordnung zur Verordnung über die Steuerbefreiung der Entschädigungen zur Abfindung von Liquidationsgläubigern vom 11. Mai 1923.
Berlin, den 18. Mai 1923.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 20
des Reichsgesetzblatts Teil II enthält: eine Verordnung, betreffend die vormals hessischen und
mecklenburg⸗schwerinschen Schulden, vom 2. Mai 1923,
eine Verordnung, betreffend die vormals hessische Staats⸗ schuld, vom 2. Mai 1923,
eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik
Ecuador zu dem am 6. Juli 1906 in Genf unterzeichneten Ab⸗ kommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren, vom 7. Mai 1923, eine Bekanntmachung über die Verlängerung des vor⸗ läufigen Handelsübereinkommens zwischen der deutschen Regie⸗ rung und der Königlich spanischen Regierung vom 15. Januar 1923 (RGBl. II S. 219 ff.) vom 7. Mai 1923,
eine Bekanntmachung, . den Beitritt Estlands zu dem am 26. September 1906 in Bern unterzeichneten inter⸗ nationalen Abkommen über das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor zur Anfertigung von Zuͤndhölzern, vom 8. 3 1923, h ö
eine Bekanntmachung über den Schutz von ndunge Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung 2 8. . 1923 und eine Verordnung über die Aufhebung einer Kriegsmaß⸗ nahme vom 4. Mai 1923.
Berlin, den 18. Mai 1923. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Pr eu szen.
Dem Kreise Steinau (Oder) wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzlamml. S. 221) auf die Dauer von fünf Jahren das Recht verliehen, das zum Bau von Ueberlandleitungen von Ortsumspann- und Schalt— stationen erforderliche, im Kreise Steinau (Oder) belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des 81 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 Gesetzlamml. S. 11) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts anzuwenden sind.
Berlin, den 11. Mai 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.
Dem Kreise Wohlau wird . auf Grund dez Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. QI) auf die Dauer von fünf Jahren das Recht verliehen, das zum Bau von Ueberlandleitungen und von Ortsumspann⸗ unb Schalt stationen erforderliche, im Kreise Wohlau belegene Grund— eigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des 81 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzlamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent— eignungsrechts anzuwenden sind. Berlin, den 11. Mai 1923. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung,
betr. Ungültigkeitserklärung von verlorengegan— genen und ö Sprengstoff⸗Erlaubnis⸗ einen.
Die von dem Polizeipräsidenten in Breslau für den Sprengmeister Paul Warlich, zurzeit in Groß Laße, Kreis Militsch, nach Muster O und von der Polizeiverwaltung in Flensburg für Buckstegen ausgestellten Sprengstoff⸗Er⸗ kꝛubnizscheine sind verloren gegangen und werden hiermit für ungültig erklärt. Der von dem Landrat des Kreises Olpe für den Bohrer Johann FJaust aus Dün⸗ schede am 2. Februar 1923 unter Nr. 22 (Muster CO) ausgestellte Sprengstofferlaubnisschein ist wegen Unzuwverlässig⸗ keit des Inhabers eingezogen worden und wird für ungültig erklärt. Der von dem Landrat des Kreises Montabaur für Wilhelm Andree in Selters am 19. Februar 1923
und hat keine Gültigkeit mehr. Berlin, den 14. Mai 1923. Zugleich für den Minister des Innern.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: v. Meyeren.
Ministerium des Innern.
reußische Staatsministerium hat den Landratsamts⸗ ehling in Wanzleben zum Landrat ernannt.
Das verwalter
Dem Landrat Kehling ist das Landratsamt in Wanz— leben übertragen worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Gerichtsassessor Friedrich Wilhelm Heinemann ist bei seiner Uebernahme in die Verwaltung der Provinzial— schulkollegien zum Regierungsassessor ernannt und mit der Wahrnehmung einer Regierungsratstelle bei dem Provinzial⸗ schulkollegium in Münster beauftragt worden.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der Pfarrer Decker in Wormsdorf, Diözese Eilsleben, ist zum Superintendenten ernannt worden; als solchem ist ihm das Ephoralamt der Diözese Eilsleben übertragen worden.
Bekanntmachung.
unter Nr. 2 (Muster B) erteilte Sprengstofferlaubnisschein ist infolge Aus⸗ scheidens des Inhabers aus seiner Stelle zurückgezogen worden
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger 5 vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603)
abe ich den Aklthändlern Franz Löhr und Bergmann Stephan Schmidt, beide aus Herdorf, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Eisen und Alt⸗ metallen jeder Art wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. ö
Altenkirchen (Westerwald), den 12. Mai 1923. Der Landrat. J. A.: Dr. Storck, Reg.⸗Referendar.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1918 (RGBl. S. 66s) habe ich dem Kaufmann Gustav Nagel und dessen Ehefrau, Elisjabeth geb. Lippelt, Berlin, Adalbert straße 73, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverf lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Berlin, den 7. Mai 1923.
Der Polizeipräͤsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinck
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung rn , ersonen vom Handel vom 23. September 1515 (RGB. S. 663) abe ich dem Schankwirt Adolf Zeiser und der Schank— wirtin Sophie Zeiser in Berlin⸗Schönebeèrg, Bahn⸗— straße 17, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs im Betriebe einer Gasi⸗, Schank⸗ oder Speisewirtschaft wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 15. Mai 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. P.: Dr. Hinckel.
Dem Händler Theodor Swietlik und der Ebe⸗ fgau Theodor Swiettlit, ar ia geb. Coen en, babe ich wegen Unzuverlässigkeit den Handel mit Lebensmitteln untersagt.
Crefeld, den 7. Mai 1923.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Stepkes.
Bekanntmachung.
Dem Rohproduktenbändler Bernhard Schulten, 8e, , r r,, Nr. 8, ist der Han del mit altem etallgerät, Metallbruch aller Art und jede Ver= mittlertätigkert bierfär vom 13. Mal 52s ab wegen Unzu. verlässigkeit un tersagt worden. Hamborn, den 8. Mai 1923.
Der Oberbürgermeister.
Zeugen und Sachverständige vom 8. Mai 1923,
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Der Reichs r
then Voll
Gesetz
eins deutscher Zeitungsverleger bichlüssen der letzten n einverstanden.
Nichtamtliches.
Dent sches Reich.
sitzung mit
Zeit
über den Versammlungsschutz,
eben. Ein Antrag Sachsens, Einspruch
ie Hlfte
as Gesetz
8 ö . eichsentlastungsgesetz, das ü jeg e i . Reichszausgleichsgesetz wurden an Ausschüsse
je Novelle
wiesen. .
Angenommen wurde eine Aenderung des ꝛ tsetz es derart, daß das Gesetz bis zum 1. April 1926 ver⸗
ingert wird. . . vr Regierungsvorlage gestrichen ; e l ö rde soll auf Unlerhaltszuschüste für Beamte im isekosten. Ferner haben die le Ausdehnung der Mitteilungspflicht der Gemeinden abgelehnt und damit eine Erweiterung der Befug⸗ In der Vorlage ist das Reichs⸗ ganz ausgeschaltet und durch sin Reichs⸗ Ferner wird eine Vorentscheidung einge⸗ ie Befugnis des Reichsfinanzministers Kommisszare tsenden, wurde gestrichen. z, wenn ein Ver⸗ t und dem Reichs⸗ Reichsschieds⸗
vendung
Carbereltungsdienst und auf Re
sschüsse d . ͤ .
nisse
nawaltungsgericht hieds gericht 3
ffihrt. D
des Reichsfinanzministers.
ir die Landesschiedsgerichte zu en Ausschüsse hatten ferner beschlossen, da sahren gleichzeitig vor dem Landesschiedsgeri Hiedsgericht schwebt, das
ich ruhen
zu erheben,
für Mieterschutz und
daß
oll,
Verfahren vor dem Reie bis das Landesschiedsgericht entschieden hat.
at erklärte sich in seiner gestrigen öffent= laut Bericht des Nachrichtenbüros des 92 .
einer ganzen Anzahl von Ge⸗ ö nahm er Kenntnis von
ohne Einspruch
gegen die Reichs⸗ da das bestehende Strafgesetz für Versammlungsschutz ausreiche, fand keine ö
Mietseinigungsãmter w und
üsse haben die Bestimmung ) das Gesetz auch An⸗
owie
Sperr⸗
3u
Ministerialdirektor von Schlieben erklärte die Ausschuß⸗ w . in mehreren Punkten für unannehmbar für die Reichsregie—= rung, lo daß fich diese eine besondere Vorlage vorhehalten můsse, insbesondere gelte dies für den Beschluß über das Ruhen eines Ver⸗ fahrens vor dem Reichsschiedsgericht, bis das Landesschiedsgericht ent⸗ schieden habe. . .
Namens der bayerlschen Regierung erklärte der Gesandte von
Preger, daß Bavern auch gegen das neue Sperrgesetz stimmen
werde, da nach Meinung der bayerischen Regierung und des baye⸗ rischen Landtags die Besoidungsregelung nicht unter die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung falle.
Während es in den übrigen Punkten bei den Ausschuß⸗ beschlussen blieb, wurde in der Vollversammlung die Regierungs⸗ vorlage in ihrer Bestimmung üher Reichsschiedsgericht und Landesschiedsgericht wiederhergestellt.
Angenommen wurde das Schankstättengesetz, dessen Hauptbestimmungen bereits in das Notgesetz aufgenommen worden sind. Hierbei wurden nunmehr vom Reichsrat die Beschlüsse des Reichstags berücksichtigt. Des weiteren enthält die Vorlage Bestimmungen, die sich an das bekannte Gothen⸗ burger System anlehnen. Neu aufgenommen wurde ein Ver⸗ bot der Reklame für geistige Getränke in Verkehrsanstalten und Verkehrsmitteln
Der Reichsrat erklärte sich einyerstanden mit der Ver⸗ längerung der Geltungsdauer des Weinsteuergesetzes um 6 Jahre. Außer der Verlängerung enthält die Vorlage noch die Bestimmung, daß der Zahlungsaufschub für Weinsteuer künftig fortfällt. Die Steuerfreiheit für den Haustrunk, der aus Sbst, Beeren und ähnlichen Stoffen bereitet wird, wurde auf die Besitzer von Obstgärten beschränkt. ;
Angenommen wurde ein neues Spielkartensteuer⸗ gesetz, das die Steuer den veränderten wirtschaftlichen Ver⸗ hältnissen anpaßt. Die Steuer soll 500 „M für ein Spiel Karten, das sind 57 Prozent des Herstellerpreises betragen.
Schließlich erklärte sich der Reichsrat mit einem Gesetz ein⸗ verstanden, wonach auch die Aus gabe wertbeständiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber der staatlichen Genehmigung bedarf.
Die Ausfuhrmindestpreise 6 geändert für: wasserfreies flüssiges Ammoniak nach den holländischen Kolonien, Aetzkali fest und Aetzkalilauge für Buchdruckwalzenmasse sab 11. d. M.) und für Kulör (ab 16. d. M.). Näheres durch die Außen⸗ handelstelle Chemie in Berlin W. 10.
Statistik und Volkswirtschaft.
Großhandel spreise Mitte Mai 1923.
Im Anschluß an die Steigerung der Devisenkurse hat sich das Niveau der Großhandelspreise nach den Berechnungen des Stat istischen Reicht amts von dem 6158 fachen des Friedenestandes am 5. Mai auf das zog fache oder um 135 vH am 15. Mai erhöht. Von den Hauptgruppen stiegen gleichzeitig die Lebensmittel von dem 4802 fachen auf das 5758 fache oder um 199 vo, die Industriestoffe von dem S7 79 fachen auf das Haßz fache oder um 768 v, ferner die Inlands- waren von dem 5364 fachen auf das 609s fache oder um 13,7 vH und die Cinfuhrwaren von dem 16 309 fachen auf das 11 806 fache oder um 1435 vH.
Verkehrswesen.
Die Flugzuschläge für Luftpostsendungen n ach . 6 äberfeeifchen Ländern über En land mit der Luftpoft Köln —ondon betragen ab 22. Mai für Postkarten 309 „ und für je 20 g anderer Briessendungen 00 .
—
Marktverkehr mit Vieh!) auf den 36 bedeutendsten Schla htviehmãrkten Deutschlands im Monat April 1923.
y Außer Schlachtvieb gegebenenfa
varen. — Angaben lagen noch nicht vor. — eingegangen sind.
Berlin, den 16. Mai 1923.
Uz auch Nutzvieh. — ) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mitenthalten. — ) 116 426 kg Fleisch und Fleisch⸗
) 102 2656 kg Fleisch. — 32 430 Kg gefrorenes Backenfleisch. —
) Außerdem 90 186 kg Gefrierfleisch. — *) Außerdem
Statistisches Reichssamt. Delbr ück.
— Rinder leinschl. Jungrinder) Kälber Schafe Schweine debend Lebend 4 Lebend ö . . ö 264 ö mn f 8 n. ausgeführt 7 3 , dem Fin ang gef et dem Vieh . 57 . nach ö markt nach Schlacht. markt nach Schlacht markt nach nach Schlacht⸗ CG) ; Schlacht. 5 nach Sp. 1) ei einem nach h (Sp. I) einge⸗ einem hof Marktorte inge⸗ einem nach hof (Sp. 1) einge⸗ einem of Sp einge⸗ o c Orte ge⸗ k im Orte ge⸗ der an ˖· im Orte de der. an · im Orte . t Mett. an⸗ ö rte (chi chtet fuhrt Mert. . 3 schlachtet führt 6 ö 4 führt k 1. ö . führt Mare deren 5 . orte ren p. 1 zuge⸗ orte Sp. 1 . . Enhrt] fuhrt der Orten zugeführt hrt , Orten zugeführt sübrt *) ö. ; Orten zugeführt fuͤbrt?*) ö. Orten zugeführt Sp. 1 6 ꝛ— . w 7 8 ö 11 . 15 16 w ./ 8 ? 6 — HJ tos — 1 434) — 1383 — ut kin — k ö ann, r — 21S . 1j 39 k ö , , g . — een w 16 65 Tang Sies Ls — 11 2 , Tiro Tien 13 333 — * 2A sz sse 25, s J 4 . J . J 31 32s diss ir. oi ti; 297 , J . d 366 L263 1105 185 — 315. — 35333 255 2 6 ö . ö. k J J n , , ,, , ,, , . 2 2 186 . 35 Si — 35 — 36 . w . . mn . ĩ . ; . . ⸗ . J ö. 31 o . J 16 1691 4 , . . 3 — k . ö . 226 — bos 1757 — 1 — 133 145 — 1575 — zi 5 w . ,., ,, Fies e, e 66 , , , d g,, . 1 ,,,, 34s 26 2635 13611 — 253 — 4335 436 2 k , , , . ö i; 2647 — 1354 ö . . 8 6235 — 2356 351 41 ö 222. ,, 4 1 10 h w 8a n, n. 9. ur e 95 ̃ . 3 16766 k 16, ,, , 131 1 56069 364 22 zins ü, , g, fen, , äs, ad . Jö . u, ö * — Q — 4 J. . . 2 ö a ö . 4 . ö 1189 2 8 — ö. 62 — 6s — — 678 ss — 2 548 300 J ꝛ. , , , , , , ; 1 e, 6 ig * , re, ,, J 5580 11 333 236 zol 9254 — 816 83339 i, 8 . 1 ö. JJ 6 3513 — J 3 , . . NJ . ö z 13 2 193 re Gz 36 31 6 64 665 2825 3631 1 ö kJ 3 O53 S853 1475 2) 12 2 366 772 295) 1233 26 1 j 3. 1211 — 115 1126 — ö . ih 32 4h nh — doe — , 636 S833 — 300 — ö 351 8 110658 309 2025 1764 165 K 2351 21 1825 1933 bo 180 — 14565 1 30 3 335 — , 3c , , e, 28 en en . 4 b i 3 gn 144 3830 169 4 3 555 8 893 196 — 1 451 131 16 — 133 4 636 Io ,,,, , , , , , , , , 4 , g , , n HJ , . . , 5m zo ch 383 26 A — 19 . , 2 res 1, g 353 k 4 9 . zöb 3696 366 911 2 4h a ,, e is, i an , , g., ö. . J 32 5 1277 67 155 101 — kö ö ö . i 1 . 498 . . . 9 . . . 72 2 160 ö 3225 — 2482 707 . wi , — 5 3 . . 3 z P 122 222 6056 . 1 1823 86 35 32, 6263 ig 13 8 ö 1 6 135 5 8 32 2 r ige, , wi 4 dh, ö . zi döß 3 35 146 34 66 ö Februar 1823. S6 o) 43 36 8 363 S9 di w *, en ms ds . * . ae arge, 1 1 3 3 dy 5 S6 17 515 65 86s boõ d 8 66 216 72 162 86 ' ö. . Davon aus dem Ausland (auch aus Seequarantäneanstalten): 5 K w — — 2 *) . . nr. ? . — — . Aa n , 3 . . . 9 2 33 3 . ö. . . . k ö . . 66 e. . Barmen ö 299 . . 2361 J. ne. . ö. . ö. ö . id. ö 21 727 ö . 2 9 Berlin e 2 2 423 er . 6 e . 1903 . 5 . 6 an. ö 6 6 — — — Bremen 2 47 ö ,, e. 208 . . 3 2 47 ö . ö kö ö 18 i. . . . hemnitz — 0 2 2 2 177 e . 6 264 . 2. . . 6. . . . . . . . ö en. . Coblenz . . 29 . 6 6. . ge ö. ö K . . . . k k i. 2 . ö. . . = 2 . 3 . . 66 . . . . . . i. . . ö — — . . resden,. . 6. . . . an 6 2 fn 1 ö 83. dr n. ö 6 ö. — ö. 5 , — . g. , 2 n —6—— 2 2 Elberfeld . 726 . . 53 . . ö ö ö . . . . — — — — . . J * J k w — k ö 2 . . 6 . . 5 . ö . ö 2 — — an, 3 . ö 4929 a. . 3 ö . 1 . 53 — — . 66 . 33 . . . . . gern i . d , 6s — — — . 2 D J. k — , ...-) JJ . ö . — 3 13 1—— ö deipzi 5 , 3 e. 3 . . . . . . 1 . e. . 6. es ne, e. 2 mn ite. . 148 — . . . . 6. ö. — — . . . . 6 . ö . 6) — Nagdeburg .... . . ö k ;., w K . 2. annheim , 187 . . . 3 2 . . ö . k m. i . Ge n e . re. — — 2 . en. . 2. ö . . — — — Q — J, kö 2 ürnberg 0 9 2 2 e,. . 6 66. 44 8. . n, 6 . e. a. . — — er. 2 . . . ,,, 1 . ö i . . K, . 26 ö 2 . — — 56 7 3 . . . ö ö . n. — m — — . . . 66 ; wickanu c ,, . 3 27 T 7s Summe April 1922 11199 32505 . 1 1 ? 4 29160 4 e ,, . ö. . ö ebruar ö . . dbs 372 ö 2651 w e gr, ; 136 173 161 183 1 A6] 2 322
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