1923 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Wissenscha 1. N und ,,, 64

Die Wahl der Studienräte Dr. Erdmann an dem Real⸗

gymnasium, Dr. Ho rmann an der Bismarckschule, Sch rader an der Leibnizschule, Dr. Lampe an der Oberreasschule an der Lutherkirche, Dr. Berkenbusch an der DOberrealschule am Clevertor, Greeff an der Humboldtschule und Dr. Schauer an der Sophienschule in Hannover zu Oberstudienräten einer höheren Lehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Hannover ist bestätigt worden.

Die viehseuchenpolizeiliche Anordnun vom 26. Oktober 1920 (Regierungs⸗Amtsblatt Stück 48, Jahr 1920, Seite 219, Nr. 712). betreffend die Untersuchung des mit der Eisenbahn in die a , Pofen Westpreußen eingeführten Klauenviehs bei der Entladung ist unter Bezugnahme auf den weiten Satz des 8 4 der Anordnung mmmehr von mir auf⸗ gehohen worden.

Schneidemühl, den 8. Mai 193. Der Regierungspräsident. J. V.: Frhr. von Gablenz.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Die n a) Elektrischer Vulcan⸗Zeitzünder mit Messinghülse, b) Elektrischer Vulcan⸗Zeitzünder mit Papphülse, e) Elektrijcher Momentzünder J mit auf⸗ montierter Sprengkapsel sog. Schachtzünder der Zündwerke Ernst Brün A. G. zu Crefeld⸗Linn werden hiermit zum Ge⸗ brauch in den der Aufsicht der Bergbehörden ö Betrieben des Oberbergamts Bonn zugelassen, soweit nach der Bergpolizeiverordnung Zeitzündung gesiattet ißt. l

A) Nähere Merkmale der Zündmittel:

1. Nerstellende Firma: Zündwerke Ernst Brün A. G.

2. Sitz der Fi na: Creseld⸗Linn.

3. Herstellungs ort: Crefeld⸗Linn.

4. Bezeichnung; a, b,. C wie oben.

b. Chemische Beschaffenheit: Zündsatz 5 Teile Kaliumchlorat, Teil Kohle; Zündmasse; Azetylenkupfer.

6. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts Bonn, joweit nach der Bergpolizeiverordnung Zeitzündung ge— stattet ist.

Bonn, den 2. Juni 1923.

Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das Zündmittel „Astra“⸗Sprengkapsel Nr. 8 der Spreng⸗ stoff werke Dr. R. Nahnfen K Co. in Hamburg wird hiermit 9. Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unter⸗ tehenden Betrieben des Oberbergamts Bonn zugelassen.

A Nähere Merkmale des Zündmittels:

Deistellende Firma: Sprengstoff werke Dr. R. Nahnsen & Co. in Hamburg.

Sitz der Firma: Hamburg.

Herstellungsorte; Dömitz 4a. d. Elbe, Anzhausen, Kreis Siegen, Neuwied am Rhein, Breslau.

Bezeichnung? Astra‘-Sprengkapsel Nr. 8.

Chemische Beschaffenheit; Ber Zündsatz besteht gus Tetryl⸗ Trinitrotoluol mit einer Aufladung von Knallquecksilber.

Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts Bonn.

Bonn, den 2. Juni 1923. Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

Bekanntmachung.

Die vom Wuchergericht in Köln am 13. 1. 23 gegen den Kaulmann Theoder Goetting, Köln- Lindenthal, Classen⸗ Kappelmannstraße ausgesprochene Handelsunter⸗ sagung wird hierdurch auf Grund der Verordnung vom 35. 9. 16 2 1151919 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens, nament- lich diejenigen dieser Veröffentlichung, sind von Goetting zu tragen.

Köln, den 18. Mai 1923.

Der Bürgermeister.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger 1 vom Handel vom 23. September 1915 (GBl. S. 663) abe ich dem Kaufmann und Ingenieur Erich Schsne⸗ mann in Berlin Charlottenburg, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen ihn vericfietñ

in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagi.

Berlin, den 18. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 19165, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Althändler Alexander Ja strow, geboren am 15. Dezember 1900 in Essen, in Essen, Maschinenstraße Nr. 21, wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb un tersagt.

Essen, den 23. Mai 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 51 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverläsiger Personen vom Handel vom 23. September 19165 habe ich den nachbenannten Personen: Händler Gustav Kaiser, ge⸗ boren am 26. April 1992 in Cssen, und Ern st Kaiser, geboren am 27. September 1898 in Essen und hier, Brigittastraße Nr. 4, wohnhast, den Trödelhandel wegen Unzuverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 25. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Frieden dorff.

Bekanntmachung.

Auf, Grund des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un—⸗ 6 Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ch der nachbenannten Person Händler Leiser Feinsilber, geboren am 15. Juni 1993 in Laskorow und hier, Grabenstraße 73, wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuvperlässigkeit inbezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 283. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

RGBl. S.

Kleiststraße 38,

Bekanntmachung.

Auf. Grund des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung

unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 babe ich dem Händler Mathias Bröscher, geboren am 28. De⸗ 33 1900 in Essen, hier, Röntgenplatz 3, wohnhaft, den Trödel⸗ andel wegen Unzuperlässigkeik in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Essen, den 29. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger sonen vom Handel vom 238. September gl haben wir dem andel mann Isaak Mehl und seiner Ehefrau, eginag geb. Winter, bier, Lichtengraben 14, durch Verfügung vom , . Tage alle Arten des Trödelhandelts wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Halberstadt, den 31. Mai 1923. ,

Die Pollzeiverwaltung.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 693) habe ich den Händlern Paul Hgase, hier, Berliner Straße 2, Dietrich Robdenburg, hier, Kölner Straße 20, und Adolf Aßmagꝗann, hier, Kölner Straße 20, den n m, n ine, . iz n r 283 r Ar en Unzuverlä diesen Handelsbetrieb untersagt. 9 ,, Haspe, den 1. Juni 1923.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Appel.

Bekanntmachung.

Dem Väiehhändler Heinrich Müller in Neuen kirchen ist jeglicher Handel mit , , . des 1ã9⸗ , Bedarfs, insbesondere der Viehhandel, un tersagt

orden. 4

Soltau, den 23. Mai 1923.

Der Landrat. J. V.: Harder, Kreis sekretãr.

Bekanntmachung.

Dem Altwarenhändler Felix Günther in Wernigerode, Lüttgenfeldstr. Nr. 12 wohnhaft, ist die Aus übung des Altwarenhandels (sogen. Trödelhandel, Gold⸗ und Silber ꝛc. Waren) wegen Unzuverlässigkeit von uns unter- sagt worden. Die Kosten für die Bekanntmachung hat der Alt⸗ warenhändler Günther zu tragen.

Wernigerode, den 4. Juni 1923.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt.

Bekanntmachung.

Dem Händler Karl Zimmermann in Profen ist auf Grund des 8 1, der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 die Ausübung des Trödlergewerbes, insbesondere der Handel mit altem Metallgerät aller Art, Metall bruch und dergleichen, sowle der Gewerbebetrieb im Umher⸗ ziehen, soweit er sich auf altes Metallgerät usw. erstreckt, wegen Unzu⸗ verlässigkeit un tersagt worden.

Zeitz, den 2. Juni 1923.

Der Landrat. Winckler.

Die von heute ab Hr Ausgabe gelangenden Nummern 31 / 82 der Preußischen Gesetzsammlung enthalten

in Nr. 31 unter Nr. 12511 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Gesetzes über das Diensteinkommen der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten (Beamten⸗Diensteinkommensgesetz) vom 17. Dezember 1920, vom 12. Mai 1923,

in Nr. 382 unter Nr. 12512 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volks—⸗ schullehrer⸗Diensteinkommensgesetz VDG. —, vom 17. De⸗ zember 1920, vom 1. April 1923.

Berlin, den 7. Juni 1923. Gesetzlammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Das Verzeichnis der . z Gela nbisch aften, Kon⸗ 1

sulate und Paßstellen“ in neuer Auflage in Carl Heymann's Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 44, erschienen und kann von dort bezogen werden.

Deutscher Reichstag. 368. Sitzung vom 6. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

nice r üfident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 10 Mi⸗ Der Gesetzentwurf über das deutsch⸗polnische Protokoll, betreffend ß . der im Sch lußprotokoll des de u tich⸗ polnischen Abkommens über Oberschlesien Darn g reh fr g 4 für ruchfehlerberichtigun gen, wird i ĩ debattelos erledigt. . ö

Das , wird ohne Erörterung dem

Steuerausschuß ü ,

Es folgt die erste Lesung eines Gesetzes zur Neu⸗ ordnung der Strafgerichte (Berufung gegen Straf⸗ lammerurteile, andeve Gestaltung der Schöffengerichte und Schwurgerichte usw.). ;

g. Dr. Radbruch (Soz.) kritisiert Einzelheiten der Vor⸗

m Amtsrichter, dem Einzelrichter wird wahrsche inlich n

ehrheit aller Strafsachen auf die r ersten

A lage. ger Instanz vom Staatsanwalt die überwiesen werden. Zum Trost verweist . Instanz, wo die Laien überwiegen. Aber, was in nstanz verdorben ist, kann in zweiter nur sehr selten wieder gut⸗ Die giraffe i darf nicht zur Aufschiebungs⸗

die Begründu

gemacht werden. instanz für minderbefähigte Richter werden. Die Urteilsgründe brauchten nicht sämtlich schriftlich fixiert zu werden. Die Besetzun

der . Schöffengerichte allein tut es nicht, die Hauptsache 9 der Gang der Verhandlung. Das Laienelement muß weiter ver⸗ stärkt werden. An das wurgericht bindet uns keine Mentalität

Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find.

Negelung 4

muß. Schöffen stets mit regem Interesse den Verhandl

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wie die bürgerliche Demokratie. In politi . en 6 die Schwurgerichte 2 letzter Zeit wieder ho 9

enken Sie u,. a. an die Fälle Fechenbach und Harden! n trachten die Schwurgerichte lediglich als juristisches Insten Auf die Berufung n rgerichtsurteile darf nicht . werden. Ganz verfehlt ist die Art, wie nach dem Entwurj . und Geschworene au It werden. Troß der Verl len ontscheidet im Ausschuß doch die Mehrheit. Dadurch kommt hien leiner Entpolitisierung der Rechtspflege. Uns genügt dieseng wur nicht, er bringt uns nur Halbheiten, womit das Verte ö die Rechtspflege nicht wiederhergestellt wird. Ich für meln . lehne die Vaierschaft für diesen Entwurf ensschlebe ab. 2.

bei den Sozialdemokraten.) Die Rede des Reichs justizministers Dr. inz hierauf das Wort ergreift, 23 nach . n 20

gramms veröffentlicht werden.

. Warmuth (D. Nat): Die Vorlage bedarf einer * cen n ung im Ausschuß. Es fragt 5 eil i rsparnisse gemacht werden können. Der Richte mehr Zeit, beanspruchen, weil er die Schöffen insormh Aus meiner eigenen Praxis habe ich erfahren, af . ö ; . ungen aber die Zeit der Sitzungen wird mit Rücksicht auf die riß von . 5 werden müssen. Es kann e. ö,. ö mt ö 3. ö e enn ban ümlich sein. Eine möglichst rasche Entscheidung liegt im Inn eines . Beschuldigten. Ueberschwemmt e e . stets mit Gesuchen von Schöffen und Geschworenen, von der! nahme an Sitzungen befreit zu werden, und man kann das nm verstehen, denn dieses Amt greift sehr stark in das Berufen ein. Gewiß bedürfen wir der Laienrichter, aber die Zuziehung h Laienelements muß doch mit gewissen e e g, fn era an Fehlurteile chlimmister Art sind durch die Schwurgericht! gekommen. Das Verfahren muß deshalb verbessert werden. eine Berufung dagegen hat keinen Sinn, denn man kann w über die Tatfrage nicht ein zweites Mal von einem anden Schwurgericht enkscheiden lassen. Wir begrüßen in dem Ent die Möglichkeit, eine Reihe bon Straftaten durch den, Amtztih allein entscheiden zu lassen, ahne den ganzen Apparat oder Schi in Anspruch zu nehmen. In der übergeordneten Stellung en älteren. Richters erblide ich eine Gefährdung der Unabhängz des Richterstandes. Die politische Beeinflussung muß von n Richtern auf jeden Fall ferngehalten werden, die Unabhängig des Richters muß unter allen Umständen gesetzlich sichergesl werden, damit jedes Mißtrauen e mn ist. S Verlran des Volkes in die Justiz ist die Hauptsache. (Beifall rechts)

Abg. Düringer 9 62 Der Entwurf enthält k neuen Gedanken, sondern die Gedanken, die seit Jahrzehnten h folgt sind, aber er enthält eine vollendete Zusammenfassung die Gedanken; das ist eine Tat. Gegen die Juftiz besteht vielfach R trauen, aber ich habe Mißtrauen . dieses Mißtrauen, den es beruht oft Herm , rr ch, ründen. ntwurf wi auch die bayeris Volksgerichte, den Stein des Anstoßes, seitigen. Hoffentlich findet der Entwurf im Ausschuß eine salt Gestaltung, daß er annehmbar erscheint.

Abg. Schücking (Dem): Im Rechtsausschuß wird e legenheit genug sein, in einem sachverständigen Gremium Cin heiten zu erörtern. Schon in imar habe ich namens meihp Partei eine stärkere Demokratisierung der Rechtspflege berlan die diese Vorlage verwirklicht. Das Verhängnis unseres Voll war die rer fen. Trennung zwischen Volk und Staat, die st namentlich in der Rechtspflege geltend machte. Die Schwurgerit in der , Form ene auch wir für reformbedürftig. R jetzige Trennung zwischen Richterbank und Geschworenenbank unhaltbar. Freilich gänzlich darf die Rechtspflege nicht in Laie hände gelegt werden. Die a n n haben sich im al gemeinen so bewährt, daß man ihre Ausdehnung nur begrüße kann. Dem demokrgtischen Gedanken entspricht die Forderung me Schaffung größter Garantien für das Individium gegen ungerech Behandlung, und dazu ist größere Zuziehung der Laien zur Straß rechtspflege notwendig. Eine weitere Garantie liegt in der ge rufung gegen Strafkammerurteile. Bei der Auswahl der Schöst und Geschworenen wird nach der 6 bedeutend demokragtiste als bisher verfahren werden. Unsere Rechtsordnung schreitet a freulich fort, wie z. B. das Jugendgerichtsgesetz zeigt. Auch je in kritischer Zeit trotz aller Noöte von außen, bemühen wir uns n ein wichtiges Reformwerk, das man erst in Zukunft besser wii wird. (Beifall bei den Vemokraten 3

Abg. Dr. Bell (entr.:: Wir glauben, die abfällige Cr des Herrn Radbruch nicht unterschreiben zu können. Der Entpm bringt doch große Fortschritte. Selbst, wenn er nichts weiter hielte als die Berufung gegen die Strafkammerurteile, müht wir ihn begrüßen. Für diese Reform hat bereits Windthort kämpft. Sie ist lange vom Reichstag gefordert, aber von d Regierung stets abgelehnt worden. Auch die erweiterte JZuzichmh des Lgienelements ist ein Fortschritt, Der Entwurf will bei Mängeln der Schwurgerichte ernstlich Abhilfe schaffen. Einzelheiten sind natürlich im Ausschuß ernstlich zu prüfen. (n fall im Zentrum.) . J .

Abg. Emm inger (B. Vp. ): Die i mit bayerischen Volksgerichten beweisen, daß das Laienelement, inn Rechtspflege sich glänzend bewährt. Gewiß besteht im Voll M trauen gegen die , , Das beruht auf der Zunahme Prozesse. Der Entwurf bringt ausgezeichnete yo chritte. Wir werden gern an seiner Ausgestaltung im Aut mitarbeiten. (Beifall.) . ö

Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Die Behandlung Rih⸗ Gesetzentwurfs, den wir noch kaum haben durgielen ge chte denn beraten können, setzi die Achtung vor dem Reichs tig . ter weiß. herab, Ber Gesetzentzyurf ist der Ausdrugh

assenkampfes, der seit Jahrzehnten geführt ist, und will die Nun befestigen. Es ist charakteristisch. daß er von einem großlapj stischen Justizminister eingebracht ist und alie Parteien mit nahme der ialdemokraten, ihn begrüßen. Die Bentz nimmt die Ausübung der Justiz für sich in Anspruch, die . wirkung des Proletariats ist ausgeschlossen. Das Reich in dem das Vertrauen des Volkes zur Justiz begründet sein x hat durch seine Rechtsprechung dieses Vertrauen untergtat Rach diefem Entwurf kann der Staatsanwalt Ling Strafsach, die er nur eine Strafe bis zu einem Jahr Gefängnis (iwan dem Einzelrichter des Ämtsgerichts übertragen und dleser lam? Sache nur an das Schöffengerichl weitergeben, wenn ey eine hh . * angemessen hält. Danach werden 965 Prozent e Straffachen von einem Richter ohne jede Juziehung der Ch ö abgeurteilt werden. Bei Preßvergehen, Vergehen. bei pollsst, Unruhen, Vergehen gegen das Republitschubgesetz wird in r meisten Fällen nicht mehr als ein Jahr Gefängnis in i kommen, und alle diese Fälle sind dem Amtsgericht Kenn Wenn der Miesbacher Anzeiger“ allein dem Miesbacher nh

n wie ni 9

richter gegenüberzustehen braucht, wird er gute 35 , ö Schöffe .

Staatsanwalt kann ein anderes Gericht, das rufen, aber er braucht es nicht zu tun, und wir kennen boch Slaalsanwälte. Die Klaffensustiz wird Srglen feiern in O u land. (Vom Tisch der Ländervertreter wird eine un verstnd le Bemerkung eingeworfen, die Abgeordneter dedebe

unverschämt von einem Regierungsvertreter gegenüber dem 3

tag bezeichnet Abg. Schiele (D. Nat. macht darauf aufmerh

daß der Zwischenrufer selbst Abgeorbneter ist Auch 3

treibungsprozesse werden vor den Einzelrichter ohne S z kommen. Die Berufung ist nur ein Scheingericht, denn in Berufungskammer sihen nur zwei Laien, zwei Kleinbürgern, s Jasager, neben drei gelehrten Richtern. Und von diesen uu find die Arbeiter ausgeschlossen. Diese Berufung ist 0 r

Das Schwurgericht dieser Vorlage hat nichts it, Schwurgericht, wie wir es wünschen, nichts mit der N ig Schwurgerichts zu tun, denn die Schöffen des Schwurgern werden ebenfalls nur den drei gelehrten Richtern folgen.

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uß.

Re süddeutschen Stagten. Baden und Württemberg, gehören die Hreßvergehen vor die Schwurgerichte; auch darin sieht der Minister . Jesahr, auch das schafft er ab. Das wenigstens sollten die eden, c nicht gefallen lassen, Ker, wen Ki Ghrterrver= wollen, schlagen fie zuvor mit Blindheit. Die bayerischen ollsgerichte werden nach dieser 7 aufgehoben werden; gewiß, n FBahern brauchen ihre Volt tte nicht mehr, wenn die ser em urn Gesetz wird. Wir erblicken hierin ein Gefetz für Klassen⸗ nd werden alle Mittel anwenden, um sein Zustande kommen

ait denn. Beifall bei den Kommunisten )

jerauf ergreift der Reichsjustizminister Dr. Hein ze aber⸗ 72 Worl. Seine Rede wird nach Eingang des Steno⸗ gramms veröffentlicht werden.

Der Gesetzentwurf wird an den Rechtsausschuß über⸗

jesen.

ve Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Reihlsausschusses über die zum Haushalt des Justiz= ministeriums gestellten Amnestieanträge, darunter einen Antrag der Kommunisten auf allgemeine Amnestie und Anträge der Demokraten sowie der Sozialdemokraten, betreffend Amnestierung der am Eisenbahnerstreik beteiligt . Beamten.

Der e,, , Berichterstatter Abg. Seutheußer OL. Vp) hat den kommunistischen Antrag abgelehnt, schlägt hagegen folgende Entschließung vor:

„Der , ninimt ir dener . von der

flärung der Reichsregterung, in den afverfahren n 1 und Eisenbahnarbeiter aus Anlaß des . zahnerstreils vom Jahre 1922 die ene . Lande sregie rungen n weitestem Umfange vom R Gnade Gebrauch gemacht haben. Der Reichstag spricht weiter die Erwartung aus, daß der porbildlichen Haltung der Eisenbahnbeamten im besetzten Gebiel und m Einbruchsgebiet dadurch Rechnung getragen wird, daß . in den aus dem nämlichen Anlaß eingeleiteten Disziplinarverfahren unf tunlichste Milde und auf weitherzige Ausübung des Begnadi⸗ sungs rechts hingewirkt wird.“ .

Damit sind die anderen Amnestieanträge erledigt. Ferner shlägt der Ausschuß folgende Entschließung vor:

„Die Reichsregierung wolle mit tunlichster Beschleunigung er⸗ wäögen, durch welche organisatorischen und finanziellen Maßnahmen . ,. enisprechend felner Würde als höchster .

publik gehoben werden könne, und ferner schleunigst äinen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen mit der Geldentwertung einigermaßen in Einklang gebracht wird.“

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz): Wir hätten gewünscht, daß aus dem Ausschuß etwas e , , r wäre für dis, pelche noch immer wegen politischer Vergehen im Gefängnis . Auch die Vorgänge an der Ruhr bedürften einer neuen mnestie. Wir stimmen der Ausschußentschließung zu, wünschen aber eine andere Fassung, namentlich auch, um auf die Bahern einen. Druck auszuüben. Wir wünschen eine i , auch adler der Eisenbahner, die noch aus der Zeit des Eisenbahnersteiks hestraft sind oder unter einem Disziplinarverfahren stehen. Mit Riesen Folgen des Streiks sollte endlich einmal Schluß gemacht berden. Die Regierung will nur, solange der Abwehrkampf an ber Ruhr besteht, diese Verfahren ruhen lassen, will also ab⸗ harten, wie die Sache verläuft, um dann die Verfahren wieder uszunehmen. Der n ten in hat in seiner Rede in Hamburg nech dem Bericht der Kreuz⸗Zeitung“ gesagt, der Deutschen Volks⸗

rtei ständen die Deutschnationalen immer noch am nächsten,

h also die Partei der Monarchisten. In einer anderen Rede

t der Minister nach der „Vossischen Zeitung“ von dem guten

ist im alten Deutschland gesprochen. . hoffe, daß der Minister ber Republik sich dazu äußern wird. ir müssen ferner immer wider darauf hinweisen, Fh in Bayern Kommunisten aus poli⸗ lichen Gründen seit vier Jahren im Gefängnis gehalten werden, chne daß sich eine Hand zu ihrer Befreiung rührt. Noch 71 Personen . in Haft, darunter 55 im Zuchthaus. Den furchtbaren Fechen⸗ ch. Prozeß werden wir in einer besonderen Besprechung behandeln, wir stellen aber ö den Antrag, daß die seit 1919 wegen poli⸗ tier Vergehen in Haft befindlichen Personen amnestiert werden.

Abg. Dr. Herzfeld (Komm): Unser Antrag ist im Aus⸗ chuß abgelehnt worden, nachdem ich allein e gen hatte. Nicht einnal ein Sozialdemokrat hat dazu das rt genommen. Die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten ist verwunderlich, denn es sind nicht allein Kommunisten, deren Begnadigung wir fordern. Abg. Dr. Ro senfeld (Soz): Daß ein Minister der Republik ch zum Monarchismus bekennt, widerspricht doch der Auffassung, e man von einem republikanischen Minister haben muß.

Die Ausschußentschließungen werden unter Ablehnung poialistischer Anträge angenonimen. ;

Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr (Interpellation der Eozialdemokraten, betveffend Tenerungsmaßnahmem.

Schluß 5is. Uhr.

ö

Preuß ischer Landtag. 26. Sitzung vom 5. Juni 1923, Nachmittags 8 Uhr. bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) ))

Träsident Leinert eröffnet die Sitzung gegen 3ijn Uhr. Das Andenken an den am 18. Mal plötzlich an Herzschlag zerstorbenen Abg. Bu sch⸗Kuchenheim (Zentr ehrt das Haus

n iblicher Welfe.

Gegen das allen Begriffen von Recht und Gerechtigkeit Ehn re hende Urteil des belgischen Kriegsgerichts in hertrade, welches den Landrat Koßmann wegen Be⸗ eidigung der Besatzung zu einem Jahre Gefängnis verurteilt l sowie gegen, die usweisung der Abg. Frau Fröhli 6 ih Rheinlandkommission legt der Phrkffau feierli

Die Beratung des Haus halts der . in der allgemeinen Besprechung fortgesetzt. ;

Als erster Redner ergreift das Wort der d Mini ster für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

Wendo rff: Meine Damen und Herren, bevor ich auf den Haus- Kiba. Forstberwaltung eingehe, ist es mir Pflicht und herzliches nis, unseren Staatsforstbeamten Dank auszusprechen, die im

kten und vergewaltigten Gebiet unter den schwersten Verhält⸗ asen ihre Pflicht und Schuldigkeit un. Besonderen Dank sage ich kenjenigen Staatsforstbeamten, die ihre Treue zum Vaterlande durch ; ser aller Art bewiesen haben, die sie auf sich genommen haben, wie urfolgung und Drangsalierung, Einkerkerung, Ausweisung und Mißhandlung. Ich bin überzeugt, daß diese vorbildliche Treue nicht mtgeblich sein, daß auch sie zu ihrem Teile dazu beitragen wird, den Hhreten Kampf, den unser Vaterland gegen Unrecht und Gewalt ir Freiheit und Recht an Rhein und Ruhr führt, zu einem guten . .

wird

S) Mit Aug!aahmä der derch Swerrdrugt hervorgehobenen Reden kr Herren Minister, die * Wortlaut

Enbe zu führen. (Bravo) Meint Damen und Herren, es sind nicht wenige Beamte, die dort dem Schicksal verfallen sind: 96 Staats⸗ forstbeamte sind ausgewiesen (hört, hörth; darunter 13 Regierungs⸗ forstbeamte, 41 Oberförster, 9 Forstassessoren und referendare, 21 Forstbetriebsbeamte und 10 Forstkassenbeamte. (Hört, hörth Dank sage ich bei dieser Gelegenheit auch den ständigen Wald— arbeitern und Fuhrwerksbesitzern, die den Eindringlingen ihre Hilfe⸗ leistung versagt und dadurch an ihrem Teil dazu beigetragen haben, zu verhindern, daß das Geraubte in die Hände der Einbrecher gelangt. (Bravoh In der Tat handelt es sich um nicht geringe Werte, die von den Franzosen und Belgiern beschlagnahmt worden sind. 141 000 Hektar preußischer Staatsforstbesitz sind von ihnen in Beschlag ge⸗ nommen. Die Werte an Holz, die dadurch der preußischen Staats⸗ kasse entgehen, sind im einzelnen noch nicht genau festzulegen. Immer⸗ hin können wir heute schon mit einem Einnahmeausfall von über 40 Milliarden Mack rechnen (hört, hörth, der sich aus folgenden Posten zusammensetzt: 3075 Milliarden für Holz, das bereits von der preußischen Verwaltung eingeschlagen, aber noch nicht verkauft war und nun von den Franzosen und Belgiern zum Verkauf gestellt worden ist; auf 95 Milliarden wird der Wert des Holzes geschätzt, das auf dem Stamm, also noch ungeschlagen zum Verkauf angeboten und auch bereits erworben ist. Diese Summe kann selbst⸗ verständlich noch einen weiteren Zuwachs erfahren; näheres darüber kann ich im Augenblick nicht mitteilen.

Trotz der erheblichen Werte, die hiermit unserer Staatskasse entgehen, trotz der gewaltigen Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Haushaltsvoranschlag, wie er dem Hause vorgelegt ist, einer Steigerung, die ich mindestens auf das 30fache schätze, werden die Ueberschüsse aus der Staatsforstverwaltung gleichfalls erheblich höher sein, als sie im Haushalt veranschlagt sind. Da handelt es sich um eine Summe von etwa sechs Milliarden Mark. Sie wissen aus den Mitteilungen des Herrn Finanzministers im Hauptausschuß dieses hohen Hauses, daß wir nunmehr mit einem Ueberschuß von 420 Mil⸗ liarden rechnen. Dadurch ist erneut der Beweis geführt, daß die staatliche Forstverwaltung tatsächlich das Rückgrat unserer staatlichen Finanzen bildet. Es wird auch weiterhin meine Aufgabe sein, durch eine verständige wirtschaftliche Ausnutzung der staatlichen Forsten die Beträge herauszuholen, die bei der Gewährleistung für eine dauernde Nutzung aus den Staatsforsten zu erwarten sind. Dabei bin ich mir durchaus darüber klar, daß nicht lediglich fiskalische,

nicht ausschließlich finanzielle Belange bei der Staatsforstverwaltung

gewahrt werden sollen, sondern daß der Staatsforstverwaltung auch wirtschaftliche und soziale Pflichten auferlegt sind, die sie zu erfüllen durchaus bereit ist. Ich denke dabei an die verschiedenen Wünsche, die auch in diesem hohen Hause vorgetragen sind und sich zu An⸗ trägen verdichtet haben, an die zahlreichen Wünsche, die aus der Bevölkerung immer erneut der Staatsforstverwaltung gegenüber geäußert werden, die wirtschaftlich und sozial zum großen Teil als berechtigt anzusehen sind.

In erster Linie handelt es sich darum, Holz für Siedlungsbauten, für Neubauten auf dem Lande und in den Städten zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuß des hohen Hauses hat nach dieser Richtung den Beschluß gefaßt, daß 300 000 Festmeter aus den staatlichen Forsten für diese Zwecke bereitgestellt werden sollen. Annähernd wird diese Summe auch durch die Beschlüsse erreicht werden, die über die bereit zu stellenden Mengen gefaßt sind. 154 000 Festmeter sollen gemein⸗ nützige Siedlungsgesellschaften erhalten. Darüber hinaus werden für die Provinz Ostpreußen 60 000 Festmeter zur Verfügung gestellt, und zwar zur Hälfte für die Vollendung der noch nicht ganz durchgeführten Aufbauarbeiten an den zerstörten Gebäuden, zur anderen Hälfte für die in Ostpreußen besonders dringlichen Siedlungsbauten auf dem Lande. Weitere 15000 Festmeter sind der Stadt Berlin zugewiesen. Ein nicht unerheblicher Betrag ist erneut für Oberschlesien in Aussicht genommen. Daneben wird wie bisher für besondere Fälle zur Ab⸗ stellung der Notlage bei Bränden, bei Wetterschäden, wie wir sie leider gerade in letzter Zeit in beiden Provinzen Schlesien zu ver—⸗ zeichnen hatten, Holz hergegeben. Kurzum, die Summe von 300 000 Festmetern wird auf diese Weise erreicht und zur Verfügung gestellt.

Was die Aushaltung von Gruben und Schwellen holz durch die Staaßtsforstverwaltung anlangt, so darf ich darauf hinweisen, daß nach

beiden Richtungen Anordnungen getroffen worden sind, jedenfalls nicht

weniger Holz für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen, als es im vergangenen Jahre der Fall war. Vor allem wird auch dafür Sorge getragen werden, daß das Grubenholz seiner ursprünglichen Bestim⸗- mung zugeführt wird und nicht einem anderen Verwendungszweck zu⸗ geführt werden kann. Hohe Vertragsstrafen sind dafür vorgesehen, daß eben das Grubenholz auch als solches verwendet wird. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß für die staatlichen Bergwerke erhebliche Mengen an Grubenholz, und zwar zu den normalen Verkauföpreisen, geliefert worden sind und daß nach dieser Richtung dem Bedarf der staatlichen Gruben sowohl in Oberschlesien wie vor allem auch der Hibernia in ausreichendem Maße Rechnung getragen ist.

Hinsichtlich des Schwellenholzes liegt es ebenso. Was irgendwie geeignet ist, wird dafür zur Verfügung gestellt und der Reichseisenbahn⸗ verwaltung überwiesen. .

Weiter liegt ein dringender Bedarf vor, soviel als möglich Brennholz nicht nur zu schlagen, sondern auch Brennholz der unbemittelten Bevölkerung zu ermäßigten Preisen zur Verfügung zu stellen. (Glocke des Präsidenten) Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß etwa der gesamte Feuerungs⸗ bedarf der Bevölkerung durch Hergabe von Breennholz befriedigt werden kann. Es muß vielmehr danach gestrebt werden, daß mehr noch als bisher Braunkohle und Torf für die Befriedigung des Heizbedarfs in Anspruch genommen werden. Es ist aber dafür gesorgt worden, daß den unbemittelten Kreisen der Bevölkerung Brennholz zu ermäßigten Preisen angeboten werden konnte und tat⸗ sächlich auch angeboten worden ist. Zwanzig Prozent der gesamten Verbrennholzmenge und für Ostpreußen fünfundzwanzig Prozent des Brennholzes waren für die unbemittelte Bevölkerung zu ermäßigten Preisen zur Verfügung gestellt, und zwar berechnet sich dieser Preis nach dem Heizwert des Holzes im Vergleich zum Brennwert der Kohle, und der Preis für dieses Holz betrug nur ein Viertel bis ein Drittel des Brennholzwertes im Vergleich zur Kohle, so daß eine erhebliche Verbilligung dieses Brennholzes für die unbemittelte Bevölkerung eintritt.

Daneben ist es möglich gewesen, auch zur Befriedigung des Heizung sbedarfs der Schulen beträchtliche Holz mengen zur Verfügung zu stellen. Namentlich für die östlichen Provinzen ist es durchführbar gewesen, daß bis zu 15 Kubikmeter Brennholz je Klasse gewährt wurden. Durchschnittlich wird man

damit rechnen können, daß 6 bis 12 Festmeter je Klasse haben gewährt werden können, so daß auch nach dieser Richtung ein erhebliches finanzielles Opfer von der Staatsforstverwaltung gebracht worden ist.

Darüber hinaus werden Versteigerungen mit be⸗ schränktem örtlichen Bieterkreis abgehalten, um vor allem der ländlichen Bevölkerung, die immer schon ihren Feuerungs⸗ bedarf durch Beschaffung von Holz eingedeckt hat, die Möglicheit zu einem verhältnismäßig billigen Erwerb des Brennholzes zu geben, bei der der Wettbewerb des Holzhandels ausgeschaltet ist. Nach dieser Richtung hin sind nicht unbeträchtliche Mengen der Bevölkerung zu⸗ geführt worden.

Ich darf darauf hinweisen, und auch in Anlehnung an den Antrag Nr. 4602, daß neben dem Brennholz auch Nutz⸗ und Bauholz den Kleingewerbetreibenden und Handwerkern bei beschränktem Bieterkreis angeboten werden konnte, so daß auch sie sich dieses Holz erwerben konnten, ohne dem ver- teuernden Wettbewerb des Holzhandels ausgesetzt zu sein. Wenn darüber hinaus der soeben genannte Antrag noch wünscht, daß auch dem Bäckerhandwerk das benötigte Brennholz unter den gleichen Verhältnissen zugeführt werden soll, so möchte ich dringend bitten, diesem Antrage nicht zu entsprechen. Es ist zunächst einmal nicht möglich, die erforderlichen Holzmengen überhaupt zu beschaffen; vor allem würde die Durchführung dieses Antrags zu erheblichen Un⸗ gleichheiten führen, insoweit, als entweder überhaupt kein Holz an- geboten werden könnte, zum anderen aber auch, insofern Bäcker Oefen haben, die nicht für die Holzfeuerung geeignet sind, sondern nur für Kohlenfeuerung, die also ohne weiteres davon ausgeschlossen sein würden. Ich darf auch weiter darauf hinweisen, daß sich die Ver⸗ hältnisse gegen früher, wo zu Zeiten der Zwangswirtschaft eine der- artige Belieferung der Bäcker mit Holz stattgefunden hat, seitdem wesentlich verändert haben, da die Bäcker einen nicht unerheblichen Teil ihrer Backware auf dem freien Markt verkaufen können und die erhöhten Aufwendungen für ihr Backholz im Verkaufe wieder ersetzt erhalten. Außerdem steht die Aufhebung der Brotzwangsbewirt⸗ schaftung unmittelbar bevor, und auch aus diesem Grunde würde ich Wert darauf legen, daß dem Antrage 4602 nicht stattgegeben wird.

Neben der Gewährung von Brennholz stehen auch wie bisher die sonstigen Nebenbenutzungen der Bevölkerung zur Verfügung. Vor allen Dingen können die Beeren und Pilzsucher, die wie in früheren Jahren auch in diesem Jahre ihre nutzbringende Tätigkeit in den Staatsforsten gegen geringe Gebühr ausüben können, zur Ver= besserung unserer Volksernährung beitragen.

Es ist ferner wiederholt im Hauptausschuß darüber geklagt, daß die weitgehende Gewährung von Holzkaufgeldstundungen zu einer Schädigung der Staatskasse geführt hat, die auf der anderen Seite eine ungerechtfertigte Bereicherung der Holzerwerber im Gefolge gehabt haben. Ich halte diese Klagen für berechtigt, und es ist im laufenden Jahre dafür Sorge getragen, daß die bisherigen zu weit gehenden Stundungsbedingungen abgeändert sind und eine erhebliche Verschärfung erfahren haben. Vor allen Dingen wird die Stundung für nicht länger als drei Monate gewährt und die zu gewährende Verzinsung entsprechend heraufgesetzt. Allgemein ist die Zahlung am 20. Tage nach dem Erwerb fällig. Soll eine Stundung eintreten, so eben nicht länger als auf drei Monate unter den erschwerten Be⸗ dingungen. Diese Regelung ist als eine vorübergehende zu betrachten. Es werden zurzeit Erhebungen darüber angestellt, in welcher Weise für das neue Forstwirtschaftsjahr abgeänderte Stundungsbedingungen Platz zu greifen haben. Vor allen Dingen findet eine Prüfung nach der Richtung hin statt, ob es nicht zweckmäßiger sein wird, unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine gleitende Skala einzuführen, so daß das gestundete Holzgeld sich den Geldverhältnissen entsprechend ver⸗ ändert. Von einer völligen Aufhebung der Stundung würde ich ab⸗ raten. Es hat sich wiederholt gezeigt, daß auch in den Ländern, wo der Versuch damit gemacht ist ich denke an Sachsen und Thüringen —, man sehr bald dabon wieder zurückgekommen ist, die Stundungsmöglichkeiten überhaupt zu beschneiden, daß man dort zum Teil wieder zu Stundungsbedingungen zurückgekehrt ist, die über den gegenwärtigen Zustand in Preußen hinausgehen. Ich glaube, daß die Richtlinien, die ich mir anzudeuten erlaubt habe, im wesentlichen die Zustimmung des hohen Hauses finden werden.

Der engen Zusammenhänge zwischen Forstwirtschaft und Land- wirtschaft bin ich mir durchaus bewußt und durchaus gewillt, diesen Zusammenhängen auch Rechnung zu tragen nach verschiedenen Richtungen. Zunächst wird die staatliche Forstverwaltung wie bisher Siedlungsland zur Verfügung zu stellen haben. Ich darf die Zahlen, die vorliegen, mitteilen. Im ganzen sind seit dem 1. April 1919 bis zum 1. Oktober 1922 aus den preuhischen Staats⸗ forsten zur landwirtschaftlichen Nutzung oder Siedlung verkauft 2722,, ha, darunter bisheriger Holzboden 244,9 ha, verpachtet erstmalig 4295 ha, darunter bisheriger Holzboden 3201 ha, so daß aus der Staatsforstfläche im ganzen 7017 ha, davon 5345 ha bis- heriger Holzboden, der landwirtschaftlichen Nutzung und Siedlung zur Verfügung gestellt, damit also aus der Waldnutzung in die land⸗ wirtschaftliche Nutzung überführt worden ist.

Ich bin weiterhin bereit, mich der Notwendigkeit, in dringenden Fällen Waldweide und Wald streu zur Verfügung zu stellen. nicht zu entziehen. Durch einen Erlaß aus dem Februar d. J. habe ich darauf hingewiesen, daß es sich allerdings um Ausnahmen handeln muß. Es ist nicht möglich, gleichzeitig Holznutzung, Waldnutzung zu treiben und daneben eine ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzung durch Gewährung von Waldweide und Waldstreu durchzuführen. Das letztere kann nur auf Kosten des ersteren geschehen. Ich bin der Meinung, daß unsere Holzdecke an und für sich schon so kurz ist, daß sie einer willkürlichen Verkürzung nicht unterzogen werden darf. Aber wie gesagt, ich verkenne durchaus nicht, daß Notstände vorhanden sein können, die dazu führen, unter bestimmten Verhält⸗ nissen auch weiterhin Waldweide und Waldstreu zu gewähren. Dem⸗ entsprechend ist verfahren worden. In diesem Jahre wird, glaube ich, das Bedürfnis nach Waldweide nicht als besonders dringlich angesehen werden können, da wir heute dank der günstigen Witterung auf den Kleefeldern und Wiesen Bestände haben, wie wir sie seit langen Jahren nicht zu verzeichnen hatten, so daß es in diesem Jahre verhältnismäßig leicht sein wird, von der Gewährung von Wald- weiden in größerem Umfang Abstand zu nehmen.

Ganz zu vermeiden wird die Waldweide erst dann sein, wenn das Bestreben der Forstverwaltung, neue ertragreiche Weide⸗ und Wiesenflächen zu schaffen, zu einem vollen Erfolg geführt hat. Wir sind daran gegangen, die in den Staats- forsten vorhandenen minderwertigen Bruch, Weide⸗ und Wiesenflächen allmählich der Melioration zu unterziehen. Es ist zunächst einmal

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