festgestellt worden, daß sich im Bereich der preußischen Staatsforst. verwaltung eine Fläche von über 20 000 ha Niederungsmoor befindet, die zur Meliorierung geeignet ist. Es wird nunmehr mit aller Dring- lichkeit daran gegangen, diese Fläche tatsächlich zu meliorieren. Wir hoffen, jährlich 4. bis 5000 ha neue Weide⸗ und Wiesenflächen besserer Art und höheren Ertrags in den Forsten schaffen zu können und damit diese 20 0090 ba in etwa 4 bis 5. Jahren der tatsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung zu erschließen. Ich bin der Ueberzeugung, daß damit dann der keilweise noch berechtigte Bedarf an Waldweiden beseitigt sein wird. Solange aber diese Meliorierung noch nicht durch- geführt ist, wird man sich der Notwendigkeit, auch weiterhin Wald⸗ weiden zu gewähren, nicht voll verschließen können.
Meine Damen und Herren, wenn den Staatsforsten ausreichende Erträge abgewonnen werden sollen, wenn es möglich sein soll, die berechtigten Belange nicht nur des Staats, sondern auch der Bevölkerung in vollem Umfang zu wahren, dann bedürfen wir in der Staatsforstverwaltung eines leistungsfähigen Beamlen⸗ st ands, der die Geüäähr für die volle Erfüllung seiner Pflichten einerseits durch eine hinreichende Ausbildung und auf der anderen Seite durch eine angemessene Entlohnung gibt. Nach beiden Rich⸗ tungen hin ist Fürsorge getroffen.
Die Ausbildung der Betriebsbeamten hat einer eingehenden Aussprache im Landwirtschaftsministerium unterlegen, an der auch Vertreter dieses hohen Hauses neben Vertretern der Be— amtenschaft teilgenommen haben und die zur Festlegung der Richt⸗ linien über die Ausbildung der Staatsfötster geführt hat. Leider ist zurzeit die Ueberfüllung in der Slaatsforstlaufbahn noch so groß, daß ich mich habe entschließen müssen, den Zutritt zu ihr noch auf zwei Jahre, bis zum Oktober 1925, zu sperren. Das mußte aber geschehen, damit die jetzt vorhandenen Staatsforstbeamten nicht zu spät in den Genuß einer planmäßigen Stelle gelangen.
Was die Ausbildung der Staatsverwaltungs⸗ beam ten anlangt, so möchte ich in diesen. Zusammenhange nur darauf verweisen, daß die U mwandlung der bisherigen staatlichen Akademien in Hochschulen nunmehr beendet ist. Zum ersten Male amtieren gewählte Rektoren an beiden staat⸗ lichen Hochschulen, und es ist dadurch die Gewähr zu einer erweiterten Ausbildung der staatlichen Vemvaltungäbeamten im Wege des Hoch⸗ schulstudiums gegeben. Ich bitte dringend, den dazu vorliegenden Aenderungsantrag nicht anzunehmen, der darauf abzielt, jetzt schon, nachdem eben die Satzungen der Hochschulen in Kraft getreten sind, diese wieder einer Aenderung zu unterziehen. Ich darf darauf hin⸗ weisen, daß die Satzungen das Ergebnis langwieriger Verhandlungen sind, die nicht nur zwischen Vertretern des Ministeriums und der bisherigen Forstakademien erfolgt sind, sondern daß an diesen Ver—⸗ handlungen auch das Ministerium für Wissenschaft teilgenommen hat, und die Satzungen, wie sie nunmehr vorliegen und eben in Kraft getreten sind, das Ergebnis der Uebereinstimmung bei diesen Ver⸗ handlungen darstellen, so daß es meines Erachtens die allergrößten Bedenken haben würde, im gegenwärtigen Augenblick an eine wesent= liche Aenderung dieser Satzungen heranzugehen.
; Was die Besoldung der Forstbeamten anlangt, so weise ich darauf hin, daß die Bewertung der Däenst länder eien eine Regelung gefunden hat, die unter der Zu⸗ stinmung alber Beamtewbertretungen erfolgt ist und die ich deshalb bis auf weiteres als eine endgültige ansehen möchte. Es ist dafür gesorgt worden, daß zwar die Bewertung dieser Dienstländereien der Geldentwertung entsprechend sich verändert; wir haben es aber für richtig erachtet, diese Veränderungen nicht unter die unmittelbare Ein⸗ wirkung des Dollars zu stellen, weil es zweifellos zutreffend ist, daß die landwirtschaftlichen Betriebe der Forstbeamten nicht mit freien landwirtschaftlichen Betrieben verglichen werden können. Es sind eben Betriebe, die von Beamten im Nebenberuf oder ausschließlich von besoldeten Kräften im Gegensatz zu den kleinbäuerlichen Betrieben geführt werden müssen, und insofern also diesen Vergleich nicht ver= tragen. Es ist deshalb als beweglicher Faktor eingesetzt der Vergleich mit der Entwicklung der Beamtengehälter, und ich glaube, daß diese Regelung, die, wie gesagt, die allseitige Zustimmung auch der Be— amtenvertretungen gefunden hat, als eine gerechte wird bezeichnet werden können.
Was die Bewirtschaftung dieser Flächen anlangt, so sind im Ausschuß und auch in einigen Anträgen Wünsche nach der Richtung hin laut geworden, daß die Wirtschaftsführung der 5 orstbeamten eine möglichst freie sein möge. Die Wünsche, die in dieser Beziehung in Anträgen niedergelegt sind, sind im wesent⸗ lichen bereits erfüllt. Stroh kann von den Beamten jederzeit ver⸗ kauft werden, wofern den dafür erzielte Celös in künstlichen Dünge⸗ mitteln angelegt wird. Auch für den Verkauf von Heu bedürfen sie nicht mehr der Genehmigung in jedem Einzelfalle, sie können auch Heu verkaufen, unter der Voraussetzung natürlich, daß die für die Fortführung der Wirtschaft nötigen Mengen vorhanden sind, daß bor allem bei der Uebergabe einer Wirtschaft an den Dienstnachfolgey nicht etwa Schwierigkeiten dadurch herbeigeführt werden, daß die er⸗ forderlichen Heumengen bereits vorher verkauft sind und nicht mehr zur Verfügung stehen.
Was endlich die Regelung des Dienstaufwandes anlangt, so haben darüber eingehende Verhandlungen im Unter⸗ ausschuß des Hauptausschusses dieses hohen Hauses stattgefunden, und es ist die Regelung getroffen, die sich aus der Drucksache 4873 unter B 13a ergibt, eine Regelung, die dem hohen Hause bekannt ist und auf die ich deshalb im einzelnen nicht eingugehen brauche. Der Grundsatz, der bei dieser Regelung befolgt ist, kann kurz dahin zu⸗ sammen gefaßt werden, daß eben den Beamten die tatsächlichen Kosten erstattet werden, daß den Beamten nicht zugemutet werden kann, aus ihrer Tasche die gewaltigen Ausgaben für den Dienstaufwand und dor allem für die Gespannhaltung auch nur zu einem Teile aufzu⸗ bringen, sondern daß der Staat sie trägt. (Sehr richtig)
Deshalb bitte ich auch, daß der hierzu eingegangene Ent schließungsan trag Nr. 5165, namentlich die Ziffern IJ und III, vom Hause abgelehnt wird. Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle nachgeprüft, ob die Haltung eines Dienstgespanns notwendig ist, ob die Haltung eines Dienstpferdes genügt oder zwei für not— wendig erachtet werden. Aber es geht doch nicht an, so schematisch, wie es hier unter Il gefordert wird, zu erklären, daß in allen Fällen, in denen das Bedürfnis eines Dienstgespanns anerkannt wird, grund⸗ sählich nur ein Dienstpferd gehalten werden soll. Das geht doch an den Tatsachen und an den Forderungen der Praxis und des Dienstes soweit vorüber, daß eine solche Regelung nicht gutgeheißen werden könnte. Es muß doch auch mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß das eine Dienstpferd krank wird und nicht zur Ver⸗
in der
flgung stehl und der Beamte bann zum Schaden seines Dienstes, zum Schaden der Leistungen seines Bezirks seine Obliegenheiten nicht voll erfüllen kann. Dasselbe gilt für die Forderung unter IIl, die darauf hinaus⸗ geht, daß in geschlossenen Revieren, in denen außer dem Oberförster noch ein Revierförster vorhanden ist und dieser einen Teil der Ober- förstergeschäfte erledigt, in der Regel von Gespannhaltung überhaupt abgesehen werden soll. Es kann hier billigerweise, wie es in dem Antrage lautet, von beiden Beamten gefordert werden, daß sie ihren Dienst zu Fuß erledigen. Das würde aber nicht nur auf Kosten des Dienstes, sondern vor allem der Leistungen und damit des Ertrages des Reviers geschehen; denn der Oberförster hat, auch wenn er einen Revierförster zur Seite hat, die selbstverständliche Pflicht, dauernd das ganze ihm unterstellte Revier zu besuchen. Er muß also auch den Teil, der an und für sich in gewissen Fällen dem Revierförster untersteht, persönlich überwachen und nachprüfen, und es würde wie gesagt dadurch, daß man ihm das Dienstgespann entzöge, nur die Folge eintreten, daß der Dienst und die Erfolge der Forstwirtschaft in solchen Fällen leiden. Ich würde also dankbar sein, wenn die Anträge abgelehnt würden. Zum Schluß noch eine kurze Bemerkung: In den Verhand- lungen des Hauptausschusses und auch in den Ausführungen der Herren Redner aus dem Hause, die kürzlich hier zum Forsthaushalt gesprochen haben, ist erneut auf das Verhältnis zwischen Forstverwaltungs⸗ und Forstbetriebsbeamten hingewiesen worden. Es scheint mir eine unerläßliche Voraussetzung für einen guten Erfolg der Forstverwaltung zu sein, daß eine gute gemeinschaftliche Arbeit der höheren Beamten mit den Betriebs⸗ beamten unter allen Umständen stattfindet. (Sehr richtig) Ich würde jede Maßnahme oder jeden Versuch, Mißhelligkeiten zwischen den höheren Forstbeamten und den Förstern oder ein Mißtrauensverhältnis zu schaffen, das zur Folge haben würde, die Arbeitsgemeinschaft zu stören, die meines Erachtens ein selbstverständliches Erfordernis ist, ich würde diese Versuche und diese Unternehmungen auf das aller schärfste mißbilligen und mit aller Entschiedenheit unterdrücken. Wenn dies aber so ist, dann bedauere ich außerordentlich, daß doch gerade auch wieder in letzter Zeit Versuche unternommen sind, die geeignet sind, das Verhältnis zwischen Staatsforstverwaltungsbeamten und Betriebsbeamten zu stören, dieses Vertrauensverhältnis, das wir nicht entbehren können, das wir mit allen Mitteln pflegen müssen, erheblich zu beeinträchtigen. Ich denke dabei besonders an die Sätze des Vorsitzenden des Vereins Preußischer Staatsförster in der Schrist „Das Oberförstersystem in der Praxis“, wenn es dort auf Seite 12 heißt: Die gleiche Tendenz
— das heißt die Erhaltung einer überlebten Herrenstellung — verfolgt ein Rundschreiben desselben Oberförstervereins, das die Forstreferendare, also die künftigen Oberförster auffordert, den Verkehr mit den Förstern zu vermeiden und nur ihrer Gesellschafts⸗ klasse entsprechenden Verkehr zu pflegen.
(Abgeordneter Dr. Weyl: Hört, hört) Das ist ein ganz außer⸗ ordentlich schwerer Vorwurf, der, wenn er zutreffen würde, gar nicht scharf genug gerügt werden könnte und aus dem die entsprechenden Folgerungen mit aller Entschiedenheit gezogen werden müßten und gezogen würden. Aber der Beweis für die Richtigkeit dieser Be⸗ hauptung ist bis heute noch nicht geführt worden. (Hört, hört! rechts.) Wiederholt habe ich durch Anschreiben an den Verfasser dieser Schrift von ihm die Unterlagen für seine Behauptungen herauszuholen versucht. Der Erfolg ist leider ein völlig negativer gewesen. Herr Förster Pfalzgraf hat zunächst etwas herumgeredet: er wollte überhaupt nicht gesagt haben, daß ein Rundschreiben des Oberförstervereins die Forstreferen⸗ dare auffordere, mit den Förstern Verkehr zu vermeiden, sondern er hat gemeint, der Sinn seiner Ausführungen ginge dahin, in Ober⸗ försterkreisen liefe ein Merkblatt oder ein Rundschreiben um, durch welches die Referendare durch die Oberförster angehalten würden, so zu verfahren. Dem widerspricht der Wortlaut des Satzes, den ich ver⸗
lesen habe. Auch erneuten Versuchen, das Material herauszugeben
oder seine Gewährsmänner zu nennen, hat er sich entzogen und hat geschrieben, es handle sich vielleicht um ein Merkblatt über die Stel⸗ lung der Forstreferendare innerhalb des Vereins Preußischer Ober förster, ein Merkblatt, das ich auf den Tisch des Hauses legen möchte, um dadurch den Herren die Möglichkeit zu geben, Einsicht in dieses zu nehmen, ein Merkblatt, in dem keine Silbe über das Verhältnis zwischen Oberförstern und Forstreferendaren zu den Forstbetriebs—⸗ beamten vorkommt. Also auch nach dieser Richtung hin ist die aus—= weichende Antwort des Verfassers der Schrift als durchaus unzu⸗ reichend anzusehen. Ich habe bereits vor zehn Tagen Veranlassung genommen, erneut an den Herrn Verfasser zu schreiben und ihn noch⸗ mals dringend ersucht, zu sagen, was er eigentlich gemeint hat und welches die Unterlagen dieses schweren Vorwurfs gegen die Staatsforst⸗ beamten sind. Eine Antwort habe ich bis heute noch nicht erhalten, obwohl ich bereits am 25. Mai Herrn Pfalzgraf um Mitteilung unter Ueberreichung des Merkblatts, das ich niedergelegt habe, ersucht habe. Diese Antwort ist nicht eingegangen. Ich kann mich des bedauerlichen Eindrucks nicht erwehren, daß, wenn nicht bewußt, so doch mindestens in grob fahrlässiger Weise hier von dem Vorsitzenden des Vereins Preußischer Skaatsförster ein Vorwurf in die Welt geschleudert ist, über dessen Wirkung er sich wohl keiner Täuschung hingeben konnte, nämlich der Wirkung, daß das Vertrauensverhältnis zwischen den Vorgesetzten und den nachgeordneten Beamten aufs schwerste dadurch erschüttert werden würde. Ich bedauere das um so mehr, als ich den Eindruck gehabt habe, daß nach der Besprechung im Ministerium, auf die ich bereits hingewiesen habe, das Verhältnis zwischen Ver⸗ waltungs⸗ und Betriebsbeamten als ein erfreuliches, als ein gesundes angesehen werden konnte. Dort, wo es möglich gewesen ist, persönliche Rücksprache zu nehmen und persönliche Eindrücke von den vermeint⸗ lichen Gegnern zu gewinnen, ist nach meiner Ansicht ein großer Teil des vorhandenen Mißtrauens ausgeräumt worden. Um so mehr bedauere ich es, wenn jetzt erneut Bausteine herangetragen werden, um wieder ein Gebäude mangelnden Vertrauens aufzurichten, zumal die Grundlagen für diese Behauptungen nicht erbracht worden sind und nach meiner Ueberzeugung auch nicht erbracht werden können. Auch die Mitteilungen, die Herr Kollege Streese letzten Vollversammlung des Hauses, die sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat, Ihnen gemacht hat, haben einer genauen Prüfung nicht standhalten können. Der Hilfsförster, auf den er verwiesen hat, hat ausdrücklich erklärt, das er eine solche Mitteilung nicht gemacht habe. Es sei ihm allerdings bekannt, daß davon die Rede gewesen sei, daß ein Oberförster dem Oberforstmeister gegenüber die mitgeteilte Aeußerung, er habe noch
niemals mik freundlichen Gefühlen eine Förstewwohnung he
getan habe. Ein tatsächlicher Beweis für diese Aeußerung t - nicht erbracht worden. (Zuruf bei der Deutschnationalen In partei) — Der betreffende Hilfsförster selber behauptet daz 6 teil, Herr Kollege Streese. Ich bin gern bereit, Ihnen das Eigen seiner verantwortlichen Vernehmung vorzulegen Er hat es mit rüstung zurückgewiesen, daß er eine solche Aeußerung getan h ; solle, und gesagt, daß einer der Herren Abgeordneten derartige Sa vorgetragen habe und daß er sich lediglich dazu geäußert habe, er . auch etwas davon gehört. Jedenfalls habe ich mir die Ni genommen, den Herrn Oberforstmeister, der dafür allein in r kommen konnte, zu befragen, ob ihm etwas von diesen Vorn bekannt sei. Der Herr Oberforstmeister, der sich jetzt bereit Ruhestande befindet, hat darauf ausdrücklich geantwortet, daß ĩ nichts davon bekannt sei. Im übrigen ist es vielleicht nicht ) Interesse, daß diese Vorgänge, wenn sie sich ereignet haben soll⸗ etwa sechs Jahre zurückliegen (hört, hörth, sich also spätesten Jahre 1917 ereignet haben könnten. Aber ich bestreite, wie ich sg sagte, daß sie sich wirklich zugetragen haben.
Damit verlasse ich dieses Thema und kann nur nochmals n fichern, daß ich es als meine Aufgabe betrachten werde, auch fernen dafür zu sorgen, daß das Verhältnis zwischen allen Beamtenschigh
der Staatsforstverwaltung das gesunde ist, ohne das es eben nig
möglich ist, die guten Erfolge in der Verwaltung zu erzielen, de erzielen unsere verfluchte Pflicht und Schuldigkeit ist, die zu erjsl
wir dem preußischen Staate, der unserer Verwaltung so große Vn
anvertraut hat, auch tatsächlich schuldig sind. (Bravoh Abg. Bante l d- Hanngher (Dem) spricht den Beamten, hh
gestellten und Arbeitern im Einbruchsgebiet den Dank aus. Er inn
nach dem Forstkulturgesetz und begrüßt die erfreuliche Entw; 9. der Waldbauvereine. Er wünscht, . Forstbeamten die ö g liche Bevölkerung beraten und daß man an diefe Pflanzen n Sämereien ahgeben solle. Zu fördern sei der sorstwissenschaslt Unterricht auf, den landwirtschaftlichen Schulen. müßten im weitesten Maße aufgeforstet werden. Der Staat m verbilligtes Holz für das Zeitungsgewerbe, für Handwerker n Kleinbetriebe sowie für Siedlungszwecke zur Verfügung stelsen. 8. der Siedlung sei das System der Rückvergütung zu umständlich. ), Siedler erhalten die Prämie viel zu spät. Man solle unter An schaltung des bürokratischen Apparates für Siedlungszwecke He unmittelbar zu billigeren Preisen abgeben. Auch für die ärmere R völkerung müsse das notwendige Brennholz zu verbilligten Pie geliefert werden, In, bezug auf die Siedlung solle die Forstöernn tung auch bereitwilligst geeignetes Forstgelande verfügbar mah Den Verwaltungsapparat müsse man durch weitestgehende Dezenttg sation verbilligen.
Abg. Graf Sto llberg⸗Wernigerode (D. Volksp.) legt j Gründe dar für die Höhe der Holjpreise, die übrigens außer Dezember und Anfang Januar weit unter den Weltmarktpreisen s bewegt hätten. Sie liegen in der geringen Einfuhr, in dem giohn Brennholx verbrauch, in den hohen Frachten und in dem berussfteme Händlertum. Der Redner unterstützt die Wünsche des Holzgewenn
insichtlich der Stundung der Kaufgelder und legt dar, daß der Wah besiß an den hohen Papierpreisen schuldlos sei. Dringend zu wam sei vor Verstaatlichung oder Kommunalisierung im Holzgewerbe. Danit schließt die allgemeine Besprechung. Die lleber sicht über die anderweite Verpachtung Don Domänenvorwerl geht an den Hauptausschuß. Der Urantrag der Sohn demokraten, betr. Kahlschläge in Privatwaldungen, wi abgelehnt, desgl, der Urantrag der Kommunisten, betr. Schutz des Waldbestandes in der . vo Berlin. Der Urantrag des Zentrums über die Abgabe vo Brennholz an das Bäckerhandwerk wird dem Lad wirtschaftsausschuß überwiesen. Das Haus geht über zur Einzelbesprechung. Die Neden
beträgt zehn Minuten.
Es werden zahlreiche . vorgetragen. U. a. wit die Herabsetzung der von den Waldarbeitern für die Hoh nutzung zu leistenden Entschädigung befürwortet, sofern Nutzung unergiebig ist. Auf diese Anregung sowie auf ehh vom Abg. Jacoby⸗Raffauf (Zentr.) vorgebrachte Beschwen erklärte der .
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wen, dorff: Meine Damen und Herren, zu den Ausführungen Herrn Vorredners möchte ich bemerken, daß die Forstverwaltung sells verständlich bereit ist, in weitgehendstem Maße die Wünsche der völkerung im besetzten Gebiet zu befriedigen. Leider ist ihr aber R Verfügung über den Wald entzogen. Wir sind in dieser Behm machtlos, was wir ebenso bedauern wie der Herr Abg. Jakoby Rasnn
Was die einzelnen Fälle, die der Herr Abg. Klausner anfihtz betrifft, so wäre ich ihm dankbar, wenn er mir das Material ih reichte. Ich bin gern bereit, den Fragen nachzugehen.
Ich möchte aber nicht unwidersprochen lassen eine Behauptm die er aufgestellt hat, daß nämlich die Beeren⸗ und Pilzzettel in die Jahre, wenn ich ihn richtig verstanden habe, die ungeheure Sim von 15 000 Mark kosten sollen. (Abg. Klaußner: Grasnutzungh Mn
Sie sprachen von Beeren und Pilzzettel. (Abg. Klaußner: Ich hi
die Frage gestellt, ob das wahr ist) Dann will ich die Frage din beantworten, daß das nicht zutrifft. Es heißt in dem Erlij
10. Februar 1923 unter:
III. Abgabe von Beeren und Pilzen.
Der Preis für Beeren⸗ und Pilzzettel beträgt 1923 füt Mi arbeiter und ihre Angehörigen, soweit sie mit ihnen den Hauchn teilen, von Waldarbeiterinnen und schulpflichtigen Kindern 65 14 Jahre alth, Personen über 60 Jah zen, Invalidenrentenemy gern, im Erwerbe beschränkten Kriegsbeschädigten und Orlöammh 50 Mark, für alle übrigen Personen 100 Mark je Zettel, Kin unter 6 Jahren bedürfen keines Scheines. ö Gegen 6 Uhr vertagt das Haus die Fortsetzung der
ratung auf Mittwoch 12 Uhr; außerdem kleinere Vorlagen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol. Charlottest
Verantwortlich li den Angeigfn teil: Der Vorsteh r Per Geschaffhs 2 Rechnunggrat He enger ina in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in oe. Druck der Norddentschen Buchdruckerei und Verlagsanste Bern., Wilheimstr. 32 Fünf Beilagen 4 inschließlich Börsenbeilage) . und Erste bis Dritte Zentral · Handelsregister⸗ Beilage
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Börsen⸗Beilage
um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 139. Berliner Börse vom 6. Juni 1923
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1905, 1906 9 do. A. 1894, 97 u. 1900 bo. 1889 do. 19089 bo. Brov. Ausg. 14. kiöimg 16s, co ; C ffenbach a. M. 1930
Ser. 22 - 268 do. Ser. 29 unk. 980 do. 1908, 19043 — . do. Ser. 19, 21 M. ⸗Gladbach 99, 1900 4 41. . do. . 33 1911 unk. 86 M4 1. neulandsch. ..
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