e.
K .
Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 9. Juni 1933.
Auf Grund des 5 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) in der assung der Verordnung vom 2. Februar 1986 (RGBl. 1 146) wird verordnet:
Artikel l.
Die der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August Hols (Ré Bl. S. 999) anliegende ‚Liste der Düngemittel und Preise wird wie folgt geändert: :
1. Abs. 3 des Abf. A. K, in der Fassung
der Verordnung vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Rr. 125) erhält folgende Faffung:
Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier⸗ oder Gewebgsäcken. Wird in Säcken geliefert, so werden nachstehende Aufschläge für je 100 Kilogramm ein⸗ schließlich einer Füllgebühr berechnet:
bei Verwendung bon Papiersäcken.. . . 2500 4z,
bei Verwendung von Jutesäcken.. . 10 900 4.
2. In Abf. . B. Nach dem Stickstoffgehalte gehan⸗ delte Düngemittel“ erhalten die Besonderen Lieserungsbeding ungen für 1 — 10 in der Fassung der Verordnung vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) folgende Fassung: . 65
Der Höchstpreis gilt frachtfrei jeder deutschen Vollbahn⸗
oder normalspurigen Kleinbahnstation. Zahlung: Barzahlung ohne Abzug. Zu 1—9. Uebernimmt der Verkäufer auf Wunsch des Käufers Liefern der vorstehend unter 1 bis 9 genannten Düngemittel in Säcken, so erfolgt die Berechnung brutto für netto. und es darf ein Aufschlag von 12150 A für den neuen n,, ,,, Füllgebühr berechnet werden. . ** . Zu 10. Wird Kalkstickstoff in Säcken geliefert, so erfolgt die Berechnung brutto für netto. Bei Lieferung in 75⸗Kilo⸗ ramm⸗Packung darf ein Aufschlag von 300 für den Papier⸗ 6 berechnet werden. . Falls der Käufer nicht ausdrücklich Lieferung des Kalk— stickstoffs in ,, . vorschreibt, steht es dem Verkäufer frei, Kalkstickstoff in neuen Jutesäcken zu liefern. Bei Liefe⸗ rung in neuen Jutesäcken darf für den IH⸗Kilogramm-⸗Jutesack ein . von 9700 4 einschließlich Füllgebühr berechnet werden. ö 3. Abs. 3 des Abs. „C0. Knochenmehl“ in der Fassung der Verordnung vom 1. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) erhält folgende Fassung: .
Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier⸗ oder Jutefäcken. Wird in Papiersäcken geliefert, so wird ein Aufschlag von 2500 A für den Sack von 100 Kilo⸗ ,, einschließlich Füllgebühr, werden Jute⸗ äcke verwendet, so wird ein Aufschlag von 10 900 M für den Sack von 100 Kilogramm Fassungsraum einschließlich Füll—⸗ gebühr berechnet. ö .
Artikel II.
§ 4 Abs. 3 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. Angust 1918 (RSB. S. g69) in der Faffung der Verordnung vom 1. Juni 19233 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 126) erhalt folgende Fassung: — . ,
Soweit die anliegende Liste nichts anderes ergibt, dürfen bei Lieferung in Säcken, ausgenommen in erf r. Sãcken, folgende Ausschläge für je 106 Kilogramm berechnet werden:
bei Lieferung in Jute⸗ und Baumwollsäcken ein
n fg , Bod bei Lieferung in neuen Papiergewebesäcken ein . bei Lieserung in haltbaren mehrfachen Papier- säcken ein Aufschlag ven 700 ,
s Artikel II.
Artikel IL S 3 Abs. 1 der Verordnung über künstliche Dünge⸗ mittel vom 5. Juli 1921 (RGBl. S. S227) in der Faffung der Ver⸗. ordnung vom 5. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 129) erhält folgende Fasfsung:
Der Höchstpreis für wasserlösliche Phosphorsäure in diesen Mischungen beträgt 6400 A, der Höchstpreis für 2 620 4 für das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diefen Mischungen darf außer dem jeweiligen Preise für 20 o iges Kalldüngesal; ab Frachtausgangsbahnhof ein Züschlag von 750 A berechnet werden.
Artikel 1V. 2
Diese. Vexordnung tritt, soweit es sich um den Höchstpreis für Stickstoff in Mischun en handelt, mit , ,, vom 6. Juni 1923 ab, im übrigen mit Wirkung vom 11. Juni 1923 ab in Kraft.
Berlin, den g. Juni 1923.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. * w. . . sch tt
4. Bekanntmachung.
In dem Verzeichnis der künstlichen Düngemittel, deren gewerbs mäßlge Herstellung ö. Grund des 8 8 der Ver⸗ ordnung über künstliche Düngemitlel vom 38. August 1918 (RGB. S. 999) genehmigt worden ist, erhält Satz 8 der Besonderen estimmungen“ zu Nr. 1 „Rhenania⸗ Fhos p hat⸗= in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 1923 (Deutscher Reichszanzeiger Nr. 129) ier,
kö Lief in Jutesãck f ei Lieferung in Jutesäcken darf einschließlich Füllgebühr ein Aufschlag von 19 960 A für 100 Kg und bei er l . , nn. ein Aufschlag von 2500 4 für 100 kg berechnet erden. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Juni I923 ab in Kraft. j
Berlin, den 9. Juni 1923.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt a J. V.: Dr. Heinriei. . ö.
Bekanntmachung, . betreffend die Preise der Patentschriften. Vom 14. Juni 19233 ab beträgt der Preis einer jeden Patentschrift: a) fe das Inland, für Danzig und Oesterreich 1 200 K b) für das übrige Ausland... 12000 Berlin, den 8. Juni 1923.
Der Präsident des Reichspatentamts. v. Specht.
ö
—— ——
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 27. April 1923 entschieden. h gung
Die k des Kaliwerks Ronnen« berg 11 (früher Aller Nordstern) wird gemäß 8§ 85 Abfatz 5 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der
WVorstehende Entscheidung ist der Bergwerks gefells aft
6 Offenbach a. Main, Mittelseestraße 4, der
der Essener Straßenbahnen) in Essen wird hiermit für die⸗ jenigen Fälle, in denen aus polizeilichen Rücksichten auf den öffentlichen Wegen die Aufstellung von Masten zur Befestlgung der Bahndrähte für die K Oberleitung der von ihr be⸗ triebenen Straßenbahnen im
zugelassen werden kann, zur Erlangung der Befugnis, für diesen
Tangermünde. dem Strafvollzugsamt in Stettin ernannt.
Leander in Berlin 89. im Bez. des AG. Berlin-Mitte), IRat Julius Rosenberg — im Bez. des AG. Charlottenburg), Dr. Hermann Schröder
, Dr. Emil Becker in Templin, Mat Max
Sensburg.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen
bezirk Allenstein ist zum 1. August 1923 zu besetzen. werbungen müssen bis zum 1. Juli 1925 eingehen.
aer n Lyzeum in Soest zum Oberstudiendireklor an der ãdti
Studienrat, Dr. Wil manns an der Oberrealschule Bielefeld . Oberstudiendirektor der Oberrealschule in Barmen und
in Frankfurt 4. Main zum Studiendirektor einer hö anstast des Patrenatsbereichs der Stadt Frankfurt a. Main sind bestätigt worden.
h
neu festgesetzt. Berlin, den 26. Mai 19233. (Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. ; Heckel. Vorstehende Entscheidung ist den Alkaliwerken Ronnen⸗ berg IL in Hannover am 30. Mai d. J. zugestellt worden. J. A.: Ma eni cke.
*
Die Ka liprüfun gsstelle hat in ihrer Sitzung am A. April 1923 entschieden: . . . Der Bergwerkgzgesell schaft Aller⸗ Hamm onia
m. 8 82 Absagtz? der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 eine end- gültige Beteiligungs ziffer in Höhe von 4 2011 Tausendsteln
durchschnittlichen Beteiligungsziffer a Berlin, den 26. Mai 1923.
. (Siegel.) Die Kalipriüfungsstelle.
Heckel.
er Werke.
Aller⸗Hammgęnia m. b. H. in Klein Häuslingen am 30. Mai d. J. zugestellt worden. ö
J. A.: Maenicke.
Bekanntmachung.
Die Stadtgemeinde Stuttgart ist durch Entschließung vom 28. Februar und 7. Juni 1925 ermächtigt worden, weitere e. vH verzinsliche ,, im Gesamt⸗
etrag von 300 000 0900 M, insgesamt Mark, in Stücken zu 50 000, 20 O00, 16 000, 5060 und 1000 4 in den Verkehr zu bringen.
Stuttgart, den 7. Juni 1923. — Württembergisches Ministerium des Innern. . J. V.: Bechtle.
. Bekanntmachung. ö
Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, in der Fa ung des Artikels IJ der Wucherverordnung vom 27. November 1919, und der Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 20. März 1525 wird dem Schuhmacher meister August Eduard Erbert, Offen bach a. Main, Krafft⸗ straße 11, der Handel mit Leder, dem Schneider Fofef Goldmann, Offenbach a. Main, Austraße 6, der Ha ndei mit Gegenst anden des täglichen Bedarfs jeglicher Art. und dem Kolonialwaren händler Heinrich
andel mit Butter untersagt. Offenbach a. Main, den 6. Juni 1923. Hessisches Polizeiamt.
Preußen. Der Süddeutsch en Eisenbahn⸗Gesellschaft (Direktion
tadt⸗ und Landkreis Essen nicht
weck an den Straßenwänden der Gebäude Wandrosetten und andhaken anbringen oder auf den Grundstücken Tragemasten
errichten zu dürfen, das Recht zur dauernden Be⸗ schrän kung des Grundeigen tums verliehen.
Berlin, den 5. Juni 1923. Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. ht. Kro hne.
Ju stizministerium. n. kö. ist en, , LR. von Mallinckrodt in Zum AGRat ift ernannt: GerAssess. Dr. Zacher in StARMat Hecker in Beuthen O. Schl. jst zum Justizrat bei Zu Notaren sind ernannt: die RM. IRat Dr. Ale ander
Berlin⸗Wilmersdorf (Amtssitz
nger in Witzenhausen, Dr. Erich Samlowski in
und Forsten.
Die Oberförsterstelle Nikolaiken im e n e⸗
Ministerium für Wissenschaft, Kunst ; n vf be he il schulch nf 3m
Die Wahlen des Studiendirektors Schulz an dem en Kaiserin⸗Auguste⸗Victoria⸗Schule in Bielefeld, des
es Studienrats Dr. Schramm an dem , eren Lehr⸗
Kallwirtschaft vom 18. Juli 1919 bezw. der Verordnung vom
Bescheid über die Zulassung von
Das Zündmittel Sprengkaysel und Verz Rheinisch⸗ Westfälischen Sp wird hiermit für zum Gebrauch in den der Aufsi stehenden Betrieben zugelassen.
Y Nähere Merkmale des Zün 1. Herstellende
irma: Köln.
22. Oftober 1921 in der bisherigen Höhe vom 1. Oktober 1922 ab Elettrischer
rengstoff⸗Akti e ge e, .
2. dm itte lg. 6e . Firma: Rheinisch. Westfalische En n, ‚
ndel wegen untersagt.
me mc 2 und ere g
b . in Klein äh sU ngen mird für ihr Rafirerkl gent leltrischer Kn
dändler Emil Würcha 21 h durch Anordnung vom tẽberordnung vom 23. September 1915 der Han Gegenständen des täglichen Bedarfs, der Handel mit Fellen, altem Metall und Textil- en Unzuverlässigkeit un tersagt worden.
Forst CEausitz), den 8. Juni 1923. ; 6 izeiverwaltung. Gründer, Oberbürgermeister.
mit Wirkung vom J. April 1923 zuerkannt, unbeschadet der auf Grund des § 84 der Verordnung vom 22 Oktober 1921 (RGBl. S. 1312) vorzunehmenden , . Sie entspricht 84 vo der
besendere auch e wen, weg
berhergamtehe ng don Stinn
Bonn, den 5. Juni 1923. Ptreußisches Oberbergamt. uchs.
Bekanntm achung. 6. Oktober 1922 ausgespro des Handelsbetriebs der H . i. Schles., Goldberger S mit Lebensmitte ln wird hiermit zurück die ꝛc. Baier zum Handel mit Lebensmitteln wie ch das Wiederzulassungsberfahren verursachten besondere die Kosten für die Veröffentlichun anzeiger sowie im Kreisblatt, fallen der c. Löwenberg, den 4. Jun
Die unterm ne Unters
omit bis zu 900 000 000 .
in Löwenber
genmn nnn Gi S. Cas, i
zugelassen. n U ldlagen Reichs und Cin
den
hamnelbbetriebe anderer, Harburg, den 4. Juni 1923.
igen Tage den Handel mit Edelmetall . in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗
den 4. Juni 1923. Oer Polizeiprãsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hin ckel.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger 1 , vom n er lem er 1915 haben wir dem mann Willi Bitte roh! hier, Judenstraße 1, üqung vom heutigen Tage den Trödel Kan del (Handel Metallen und dergl.) wegen Unzuverläf Handelsbetrieb un t ersg gt.
palberstadt, den 4. Juni 1928.
Die Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
roduktenhändlerin Frau Anna Meine ck
nn ** n gef in Wilhelmsburg, . 16, ich auf Grund der Verordnung vom 3.
er Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom bel die weitere Ausübung des Preduktenhandels, Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in ttelbarer oder unmitzelbarer Beteiligung an einem solchen wegen Unzuverlässigkeit un tersagt.
Der Landrat.
1èẽñ der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ onen vom Handel vom 23. September 1915 habe ndier Emil Froegel, geboren am 23. Sey arienwerder, bier, Segergthstraße Nr. 27 wohnhaft, den , nzuverlässigkeit in bezug auf diesen Ge⸗
u hier, Cottbuser Straße 147 heutigen Tage gemä
sigkeit in bezug auf
eptember 1915
* onen vom
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 663)
abe ich der Altwarenhändlerin Frau Martha Smuda in Zaborze, Wilhelmstraße Nr. 15, durch Verfügung vom heutigen
Tage den H
ande mit allen Gegenständen des täg⸗
lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug anf diesen
Handelsbetrieb unte rsagt.
Hindenburg, &. S. den 30. Mai 1923. Der komm. Polizeiprãsident. J V.: Schilo ws ky.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 in der Fassung boͤm 27. November 1919 habe ich den Eheleuten Robert Stein
kühler hier und allen
; Hohenlimbu
Auf Grund de gf, Persyne
— —
gerannt ng chung.
8 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu⸗ n vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl.
ährstraße, den Handel mit Eisen, Schrot etaldlen untersagt.
rg, den 8. Juni 1923. Die Polizeiverwaltung. Menzel.
S036) habe ich der Witwe Kunigunde Müller, geb. 8 in Cronberg. i. T und dem Althändler David ernhardt und seiner Ehefrau, Anng Katharina
eb. Weidmann, in Handel mit Trödler waren unter fagt. Königstein i. T.,
Cronberg i. T.
den 5. Juni 1923. Der Landrat.
Jacobs. ᷣ
„Mauerstr. 15, den
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
; Die Ausfuhrmindestpreise sind geändert für: Schwefel⸗ natrium, Zündschnüre (ab 2. 6.) sowie für Bleiweiß in Del
und in
sind geändert. Nä
in Berlin W. 10.
Pulver. Auch die Ausfuhrrichtpreise für Sprengstoffe heres durch die Außenhandelsstelle Chemie
Der Landrat.
Bekan nt ma ch ung. Der Trödlerin Auguste Pe Johannisstraße 87 k, ist auf Grund haltung unzuverlässiger Personen
hm ölsller, Altona,
der Verordnung zur Fa III. über den Stand der schweb
I. der Einnahmen der Reichs. Post un
uebersicht
d Telegraphenverwaltung und
II. der Einnahme der Deutschen Reichsbahn für die Zeit vom J. bis 30. April 1923,
enden Schuld am 31. Mai 1923.
191527. 11. 1919 der Trödelhandel, insbes mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit unt
Altona, den 30. Mai 1923. Der kommiss. Polizeipräsident. Kir
ondere jeder Hm e rsagt .
Bekannt m ach um g. Der Händlerin Ehefrau Wilhelmine Bort
ge b. Cordes, wohnhaft Altona, Holstenstraße 9l, habe
—
durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung
Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel vom 23. Ct tember 1915 / 27. November 1819 den Handel mit Gege ichen Bedarfs, insbesondere mi öbeln sowie dem Trödelhandel unterlichem nzuverlässigkeit in hezüg auf diesen Han
ständen des tä brauchten und neuen Gegenständen, wegen U betrieb unter sagt. Altona, den 2. Juni 1923.
Der komm. Polizeipräsident. Kirchn e r.
Dem Händler Ja kob gast el a5, Wich wegen Unzuverlässigkeit jeder Handel n n des täglichen Bedarfs unte rsat
Barmen, den 8. Juni 1923. Stãädtische Polizeiverwaltung
Straße 77, Gegen stände
. As Dr. Graf
Bedanntm ach u n g.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun rsonen vom Handel vom 23. September 1915 ( — ändler Hermann Zinselmeier mstraße, durch Verfügung vom heutigen andel mit Gegen ständen des täglichen b! erlässigkeit in bezug auf diesen Handellleti
Beckum, den 22. Mai 1923. Der Landrat. Fenner von Fen
darfs wegen Unzuv untersagt.
Bekanntm ach ung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhä del vom 23. September 191 iggrrenhändler Sam fon Feuerste
.
ersonen vom
) Infolge der Verkehrsschwierigkeiten im besetzten Gebiet
Stand der schwebenden 1. Diskontierte Schatzanweisungeen. 3 6 236. ö. . ꝛ ati i der Reichsbank diskontiert : Darn a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der eich , n. . 860.
12 zi2 170 ooo,
und Schatz wechseln. k
p) sonstige mil einer längeren Laufzeit ausgegebene
anweisungen
ö a ,, 2. Weitere gablung Eee fr, en aus Schatzanweifu
3. , mit S r,. und S
liarden für Jwecke der Re
Berlin, den 6. Juni 1923.
en ichn — chegetreidever sorgung) J
II. Schuld am 31. Mai 1923. . 10 274 850 ols 850, -
Reichsfinanzministerium.
ö Aufgekommen sind ni , hanbhaltep n ist ö kö geg die Einnahme 5 ö ö Rechnungsjahr rr, ne. ⸗ Bezeichnung der Einnahmen im Monat im Monat . Re ele . April 1923 April 1922 er e en. 9 peran ch le nt auf 5 4 4 4 X 4 [ 2 3 1 ö e . j . . Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung. ) V ö Summe für sich 66 987 841 306 1327 176 589 4 65 660 664 7171 764 608 528 000 ; ü JJ K 42 991 594 525 S32 705 77844 42 158 888 747 423 892 000 000 322 . ö ö 12 403 559 668 186 053 073 12 217 506 595 S0 607 000 000 , , de . . 6 464 873 427 268 910 588 6 195 962 839 198 980 000 000 . 1 . 3 067 757 972 14073113 3 0Ob3 684 8599 33 450 000 000 — 1I. . Deutsche Reichsbahn. . ; —ĩ ; ic ö y 69 122 478 000 1210 990 67 ll 488 00 200 000 000 00 2 , , tj — e 459 756 935 000 7 638 281 4 452 118 6504 0008 600 000 000 000 Sonstige Bet l, 12 087 092 000 148 020 w 11939 072 000 110880 000 000 ö Zusammen dao go hoh oM 3 997 291 oοσπ i S9 ia πάπ dio S8 Oσσ⸗ a7œõ fehlen die Angaben der Oberpostdirektion Speyer. .
160 793 144 s33 35, 24665 446 136 608, 58
Summe I. T Fol ds 75s Z. s
erstraße 8a, durch. Verfügung vom heutigen ahe, wegen Ünzuverläffigkelt in being diesen Handelsbetrieb un tersagt. ö ö Berlin, den 31. Mai 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. hit cel
Die amtli reußischen thörden für
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun andel vom 23. September 1916 alter Iwanowicg, Dreysestrahe Verfügung vom heutigen Tage metgallen wegen Unzuverlässigkeit in betrieb untersagt. erlin, den 2. Juni 1923.
r Polizeipräsident. Abte
Der Hilfgarbelter Dr. Fischer ist zum Regierungs- und
Landes dkonomierat ernannt worden. ersonen vom
zug auf diesen hun
ilung W. FJ. V.: Dr. Hin kel ahren zu v
anntma . nntmachung zur Fern vom 23. September 19 ch dem Kornelius Meß, Berlin, F durch Verfügung vom heutige metall wegen Unzuverlässig untersagt.
Berlin, den 4. Juni 1923.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V
Bek Auf Grund der Beka
ichen Verhält Personen vom Handel shüft .
age den H in bezug au
f diesen Handellben
u richten. Der
Or. Hint!
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu
ersonen vom Handel vom 23. September 19
be ich dem Leo Milhofer, Metzer S
Preußen.
er Portokosten. estellun
che Ausgabe der Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeam ten und 1922 ist fertiggestellt. In den Jahresberichten besondere folgende Angelegenheilen besprochen worden: Durchfiihrung der Verordiumg über die Arbeitszeit in den n und Ronditoreien; die Durchführung schutzes unter besonderer Je r gen über die Gewährung von , . an stillende das Verhalten der ju ihn rbe hinge bei der. Arbeit in der Berufgschule, und Irn het (unter jugendlichen Arbeitern sind Personen bis dahr . die den teme bei der Arbeit ihrlichen Arbeits maschinen, ingbefondere an Pre 1 Holibearbeitunggmaschinen, und ihr Einfluß nnfalverhütung; die Pruͤfung und Darstellung der sse in Lumpensortierereien und Rohprodukten⸗ sowie bei der Bearbeitung von Alt d Metallaschen; die
es Wöch⸗ ichtigung der Be⸗
ter (einschl. der
etall, Metall⸗
f ortbildungsbestrebungen in der aft. Ein buchhändlerischer Verirleb des Werkes findet „ Bestellungen auf das Werk sind an das andel und Gewerbe, Berlin W. 9, Leipziger Water e, mn, e . 31 56 e. e nländer e r ge⸗ . ruck 17 16 M und für . Abdruck Ireisez und 86 Ei g ersolgt „en Nachnahme des
heftet oder gebundene Abdrucke des Werkes ge⸗
Deutscher Reichstag. B59. Sitzung vom 7. Juni 1923.
. Nachtrag. Die Rede, die der Reichswirtschaftsministers Dr. Becker
im Anschiuß an die Rede bes HJieichsministers der Finanzen
Dr. Hermes Steno gramm w
enn, hat, lautet nach dem vorliegenden olgt:
Reichswirtschaftsminister Dr. Becker: Meine Damen und Herren! Bevor ich auf die Frage drei, die die sozialdemokratische Fraktion an die Regierung gerichtet hat, antworte, scheint es mir not ; wendig zu sein, mit wenigen Ausführungen auf die Darlegungen des Begründers der Interpellation zurückzukommen. Das scheint mir einmal erforderlich zu sein aus einem Gebot der Höflichkeit gegenüber dem Redner der größten Fraktion dieses Hauses, dann aber noch mehr mit Rücksicht darauf, daß Behauptungen, wie er sie aufgestellt hat, nicht unwidersprochen in die Oeffentlichkeit gehen dürfen (sehr gut! bei der Deutschen Volkspartei), soweit sie unmittelbar falsch sind oder doch wenigstens eine schiefe Darstellung un serer Verhältnisse und der Gründe und Ursachen, aus denen diese unsere wirtschaftlichen Verhält ⸗ nisse erwachsen sind, geben. Ich werde mich dabei mehr an das Leit
wort halten, das er nach dem Schlusse seiner Ausführungen sich an⸗
geblich für seine Ausführungen gestellt hatte, nämlich, daß er nicht der Agitation dienen, sondern lediglich wirtschaftliche Wahrheiten fest⸗ stellen wolle; denn ich wüßte nicht recht, auf welche Wirkung sonst als auf die agitatorische es abgestellt sein sollte, wenn der Herr Abge⸗
ouänerr Nastäufer leine Darlegungen geschlessen bat mit ciner um
ganz unverhüllten Drohung: wenn Ihr unseren Warnungen, Mah⸗ nungen und Ratschlägen nicht Folge leistet, dann usw. usw. (Unruhe und Zurufe links: Feststellung von Tatsachen) — Das ist Agitation und Drohung und nicht Feststellung einer wirtschaftlichen Tatsache! (Abg. Ledebour: Sie verwechseln Drohung und Warnung)
Meine Damen und Herren! Ich stimme in einem mit dem Herrn
Abgeordneten Aufhäuser überein, der übrigens, glaube ich, ein besserer Interpret seiner Ausführungen sein möchte als die Herren von der kommimistischen Partei oder der Herr Abgeorbnete Ledebour, die mir fortwährend Zwischenruse machen. Ich stimme in dem einen mit ihm überein, worin wir aber alle, glaube ich, einig sind: unsere wirtschaͤft⸗ lichen Verhältnisse sind überaus traurig und trostlos. Darüber ist gar kein Zweifel, das bestreitet niemand. n sachen auf den Kopf stellen, wenn man behauptet, das sei nicht die Schuld des Auslandes (Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten: Nicht allein), das sei nicht eine Wirkung oder nicht allein oder im wesentlichen die Wirkung dessen, was uns das Kriegsende und das, was darauf folgte, gebracht hat. r
Es heißt aber wohl die Tat⸗
Meine Damen und Herren, ich habe mir beinahe angewöhnen
müssen, bei Betrachtung wirtschaftlicher Verhältnisse immer auf die ausgezeichnete Denkschrift in dem grünen Einband hinzuweisen, die das Statistische Reichs amt herausgegeben hat. (Unruhe und Zuruf links) Sie brauchen das sehr nötig, wenn ich den Zwischenruf recht verstehe. benutzen, wenn wir über wirtschaftliche Dinge reden. (Erneute Zurufe links) Einer der Herren ruft dazwischen, das sei für unsere Zwecke zurecht gemacht. Widerlegen Sie doch, wenn Sie das ernstlich behaupten wollen, die Zahlen, die darin stehen! Das ist objektiv gesammeltes Material, das ein wirklicher Wirtschaftskenner in bezug auf seine Richtigkeit noch nicht irgendwie anzufechten gewagt hat, das sich vielmehr des allergrößten Ansehens im Inlande und Auslande erfreut; diese Denkschrift ist nach der Uebersetzung ins Englische und ins Französische in sehr vielen Exemplaren im Auslande verbreitet worden und hat dort diefelbe Anerkennung gefunden wie im Inlande. Im übrigen ist das Skatistische Reichsamt eine unabhängige Behörde, die von niemandem Weisungen bekommt oder annimmt, sondern wissenschaftlich arbeitet. (Sehr richtig! rechts). Ich empfehle Ihnen, und ich möchte auch dem Herrn Abgeordneten Aufhäuser empfehlen, einmal die Einleitungsworte zu dieser Denkschrift zu lesen. Dort wird — und nun, meine Damen und Herren, widerlegen Sie (nach links)] das, was ich Ihnen jetzt vorlesen werde, in bezug auf seine Richtigkeit, wenn Sie behaupten, es sei falsch — gesagt:
Wir müssen das Material immer und immer wieder
Vor dem Kriege war Deutschland ein reiches Land, einer der größten Käufer und Verkäufer auf dem Weltmarkt. Heute ist Deutschland ein Land, das sich von der Erschöpfung nach einem vierjährigen Krieg noch nicht erholt hat, ein Land, das durch eine Staatsumwälzung mit allen ihren wirtschaftlichen Störungen — —
(Andauernde Zurufe und Lachen links) — Wir führen ja hier keine humoristische Verhandlung, sondern eine ernste und sachliche Er⸗ örterung; Sie (nach links) scheinen dem nicht folgen zu können. — (Erneute Zurufe links.)
— ein Land, das dem Diktat eines vernichtenden Friedensvertrags ausgesetzt ist. Der Vertrag von Versailles hat aus dem zusammen⸗ gebrochenen Deutschland ein Land gemacht, dem wichtige Existenz⸗ grundlagen entzogen sind, das an Gebiet und Bevölkerung ver⸗ stümmelt, das seines Kolonialbesitzes und seiner sonstigen Auslands⸗ werte beraubt, das vier Jahre nach Beendigung des Krieges in weiten und wertvollen Gebieten noch von fremden Truppen besetzt, das durch Uebergabe von Milliarden Goldwert in die Hände seiner Gegner verarmt ist und das durch immer neue Gewaltmaßnahmen in seinem Bestand und in seiner Wirtschaft erschüttert wird. Deutschland ist heute nur noch ein Torso. Die wichtigsten Verlust⸗ posten sind folgende: Flächenverlust 15 35, Bevölkerungsverlust 10 83, Verlust in der Produktion an Steinkohlen 25 „, Verlust in der Produktion an Eisenerzen 74 .
(hört, hört! in der Mitte und rechts,
Verlust in der Zinkerzproduktion 68 R., Verlust an Weizen und Roggen 15, R, an Kartoffeln 1855 , an der Handelsflotte 89, 4 93.
(Andauernde Zurufe links) Meine Damen und Herren, haben Sie es nötig, nach anderen Ursachen für unseren wirtschaftlichen Verfall zu suchen? (Stürmische Rufe links: Ja) Trotz der Proben, die ich Ihnen gegeben habe und trotz der Schlüsse, die aus diesen nackten und unangreifbaren Zahlen zu ziehen sind? (Zuruf links: Devisen spekulation) — Ach, wer verurteilt denn die Devisenspekulation nicht? Bleiben Sie doch bei der Sachel — (Sehr richtig! in der Mitte.) Die Haupt ⸗ und Grundursachen für unseren wirtschaftlichen Verfall sind eben diejenigen, die sich aus dem Versailler Friedensvertrag ergeben. Darüber sollten wir uns doch alle klar sein. (Lebhafte Zu⸗ stimmung in der Mitte und rechts. — Widerspruch und Zurufe links)
Herr Aufhäuser hat weiter gesagt, die jetzige Lage sei eine Schuld
der deutschen Wirtschaft, die deutsche Wirtschaftepolitik und die prak⸗ tische deutsche Wirtschaft habe seit dem Kriegsende nich eine Förde⸗ rung der Produktion getrieben, sondern sie habe die En twertung der Mark für sich ausgenutzt (sehr richtig! links); sie habe die damit gegebene Erleichterung der Ausfuhr nicht dazu benützt, um nunmehr Wert auf Qualität, Wert auf Förderung der Produktion zu legen, sondern sie habe das Geld eben nach dem Auslande verschoben. (Sehr wahr! links) Herr Aufhäuser steht in der Wirtschaft. Ich möchte ihm aber doch empfehlen, einmal in irgendeinen unserer größeren Be⸗ triebe zu gehen, in irgendeinen der Betriebe, die von tüchtigen Wirt⸗ schaftlern geleitet sind, und sich dort dawvon zu überzeugen, wieviel von dem, was der Krieg bei uns vernichtet hat, in den letzten fünf Jahren wieder in der Wirtschaft aufgebaut worden ist. Wenn in der deutschen Wirtschaft seit dem Kriege etwas verdient worden ist, so ist es im wesentlichen wieder in die deutsche Wirtschaft hineingeflossen. (Lebhafte Zustimmung rechts. — Widerspruch links) So stehen die Dinge. Wenn da oder dort Spekulanten, Schieber kleinen und großen Kalibers auch Geld ins Ausland verschoben haben, so ist das doch nicht das Bild der deutschen Wirtschaft. (Sehr richtig! vechts) Die Stellungnahme des Herrn Abgeordneten Aufhäuser kommt mir so vor, als wenn der Ausländer und auch mancher törichte Inländer einmal am Abend in irgendeines der großen Prasserlokale in Berlin geht, dort ein paar Menschen findet, die Sekt trinken und nunmehr daraus den Schluß zieht: es muß den Deutschen doch gut gehen; denn es wird in Berliner Weinlokalen sogar noch Sekt getrunken! (Sehr wahr! rechts) So ungefähr ist die Entstellung des Bildes, die Sie hier vorgeführt haben, gegenüber der Wirklichkeit. (Widerspruch links.)
Herr Aufhäuser geht dann weiter und sagt, wir kämen auch schon
wieder in die Dumpingwirtschaft hinein. Herr Aufhäuser, wir wollen uns in vier Wochen einmal wieder darüber unterhalten. Ich meine, das eine kõnnten wir aus der Vergangenheit doch gelernt haben, näm ·
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