1923 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn der zweiten Lesung des Reichsknappschaftsgesetzes eine kurze Einführung, nachdem es bei der ersten Lesung infolge der Ermangelung einer Debatte nicht möglich gewesen ist, eine solche zu geben.

Der Entwurf eines Reichsknappschaftsgesetzes in seiner neuen Fassung überragt an äußerem Umfang und innerem Gehalt wohl alle Fürsorgegesetze der letzten Zeit. Er betraut den Reichsknapp⸗ schaftsverein mit der Berufsverstcherung der Arbeiter und An—= gestellten im Bergbau und überträgt ihm zugleich die Aufgaben der allgemeinen Kranken⸗, Invaliden - und Angestelltenversicherung. Ein Eigenleben führt künftig nur noch die Unfallversicherung in der Knappschaftsberufsgenossenschaft als Fortsetzung der früheren Haftpflicht zu Lasten der Betriebe. Mit dieser Einschränkung schafft ber Entwurf des Reichsknappschaftsgesetzes eine tragfähige Grund⸗ lage für eine umfassende einheitliche Sozialversicherung der Arbeit- nehmer im ganzen deutschen Bergban.

Damit ist für die Bergleute eine Sonderstellung in der Sozial versicherung gegeben. Diese Sonderstellung entspricht der wirt⸗ schaftlichen Bedeutung des Bergbaus, der in der Kohle und im Ecz den lebenswichtigen Rohstoff für fat alle Arten unserer Güter- erzeugung liefert. Auf der Eigenversorgung mit Kohle und Erz beruhte vor dem Kriege zum guten Teil die Weltmachtstellung des Reiches; daher auch nach dem Kriege der gewaltsame Griff auf Erz und Kohle in Lothringen und im Oberelsaß, auf unsere Kohle an der Saar, an der Ruhr und in Oberschlesien.

Die Sonderregelung für die Bergleute in der Sozialversicherung entspricht aber auch der Geschlossenheit im Berufe der Bergarbeiter. Vor allem entspricht sie der hohen Gefahr und der raschen Kräfte abnutzung, welcher der Bergmannsstand ausgesetzt ist. Sie ent- spricht der Notwendigkeit, eine betriebskundige und bergmännisch geschulte Arbeiterschaft zu gewinnen und dauernd diesem Berufe zu erhalten. Die gefahrvolle Arbeit des Bergmanns ist zweifellos eine Hauptstütze unserer Volkswirtschaft. Daher auch der wohl- begründete Anspruch des Bergmauns auf eine ausreichende Sonder⸗ fürsorge. Schafft schon jede Versicherung eine gewisse innere Frei⸗ heit gegenüber den Wechselfällen des Lebens und des Berufes, und infolgedessen auch ein gut Stück Arbeits- und Berufsfreudigkeit, so muß dieses Wort vorzüglich für den Grubenarbeiter in seinem Kampf mit den dem Bergbau eigentümlichen großen Gefahren gelten. Im Endergebnis kommt die knappschaftliche Versicherung trotz ihrer sozialen Belastung, die sie für den Bergbau mit sich bringt, wieder doch der gesamten Volkswirtschaft durch die Förde⸗ rung des Bergbaus zugute. Es ist eine alte Wahrheit, die sich immer wieder und 46 hier von neuem bestätigt: Wirtschaft und Fürsorge bedingen und ergänzen einander.

In den Knappschaftsvereinen finden wir wohl die älteste Berufs fürsorge. Schon frühzeitig hat der gefahrvolle Beruf der Beygleute unter Mitwirkung der Arbeitnehmer zur gegenseitigen Hilfe bei Krankheit, Unglück und Sterbefällen geführt. In dem Vorzug des Alters lagen aber auch zum Teil große Mängel der knappschaftlichen Fürsorge. Mehr als hundert Knappschaftsvereine teilen sich zurzeit in diese Fürsorge. Die vielen selbständigen und oft kleinen Vereine enthalten eine Gefahr für das berechtigte Maß und auch für die Sicherheit der Kuappschaftsleistungen. Sie enthalten ferner eine Gefahr für die Freizügigkeit der Arbeiter wegen des Verlustes von Anwartschaften beim Wechsel der Arbeitsstelle, und auch weiterhin eine gewisse Gefahr für die Höhe der Leistungen in der Zukunft. Lebhaft beklagt wurde auch die häufige Aenderung der Satzung und Verschiebung von Lasten und Leistungen, sowie das stellenweise geringe Maß der Beteiligung der Bergleute an der Führung der stassengeschäfte. ‚.

Hierin schafft nun das Reichsknappschaftsgesetz eine Aenderung. Schon das neue Arbeitsrecht verbesserte die Stellung der Berg⸗ arbeiter. Die Weimarer Verfassung gab dem Reiche die Gesetz⸗ gebung über den Bergbau. Der vorliegende Entwurf regelt nun das Bergarbeiterfürsorgerecht als Ausschnitt aus dem allgemeinen Bergrecht. Er ist in seiner ursprünglichen Fassung das Werk des sogenannten 14. Ausschusses, in dem die Versicherten und ihre Arbeitgeber vertreten waren. Seine neue Fassung beruht im all⸗ gemeinen auf einer Verständigung der Parteien im 6. Ausschuß des Reichstages.

Ich möchte auch diese Gelegenheit erneut benutzen, um den Mitgliedern des 14. Ausschusses für die verdienstvolle Arbeit, die sie bei der Vorbereitung dieses Gesetzes geleistet haben, den auf⸗ richtigsten Dank auszuspvechen. ;

Mit den Aenderungen, die der Reichstagsausschuß beschlossen hat, ist die Reichs regierung im allgemeinen einverstanden. Soweit Me inungsverschiedenheiten noch bestehen oder wieder auftauchen, darf die Reichsregierung annehmen, daß auch die Verhandlungen im Plenum von dem aufrichtigen Willen zu einer baldigen Ver⸗ ständigung über dieses Gesetz getragen sein werden.

Ohne nun auf die Einzelheiten des Inhalts des Entwurfs einzugehen, darf ich wenigstens folgendes über seinen Inhalt her⸗ vorheben. Der Ausschuß hat für die Aufnahme in die Pensions⸗ versicherung die oberste Altersgrenze aufgehoben und das Gesund⸗ heitserfordernis abgeschwächt. Er hat eine in ihren Vorbedingungen allerdings begrenzte Altersrente eingeführt und außerdem die sozialen Bestandteile einer Pension, den Kreis der Empfänger von Waisengeld und die Dauer des Waisengeldes nach dem Vorbild des Reichsversorgungsgesetzes ausgedehnt. Die Beschlüsse entsprechen zum Teil alten Wünschen der Bergleute. Ich darf aber doch wiederholen, worauf auch schon im Ausschuß hingewiesen worden ist: Jede Leistung hat als notwendige Kehrseite natürlich den Bei⸗ trag. Jede Erweiterung der Leistungen nach Voraussetzung, Inhalt oder Dauer muß sich also in der Beitragslast auswirken. Um so mehr gilt dies dann, wenn mit dieser Aenderung größere Risiken verbunden sind.

Für die Bemessung der Teuerungszulagen im Umlageverfahren sind jetzt Grundsätze gefunden, die wohl auch die Zustimmung des Reichstags finden werden. Die Reichsregierung legt aber besonderen Wert darauf, daß die Stammrenten im Anwurtschaftsdeckungsver⸗ fahren aufgebracht werden. Sie findet für diese im Umlageverfahren keine genügende Sicherheit, insbesondere keine genügende Sicherheit bafür, daß dem Bergarbeiter die eigentliche knappschaftliche Leistung auf die Dauer auch erhalten bleibt. Im übrigen wird es Aufgabe des allgemeinen Geldverkehrs sein, für wertbeständige Vermögenz⸗ anlagen brauchbare Formen ausfindig zu machen.

Wie Stammrente und Zulage auf Anwartschaftsdeckungs⸗ und auf Umlageverfahren zu verteilen sind, bleibt dem verantwortlichen Ermessen der berufenen Organe überlassen. Diese Organe können

dabei den wechselnden Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen. Daß bei dem Zusammentreffen von Leistungen aus mehreren Versicherungsarten die Teuerungszulege nur einmal gewährt wird, entspricht einem auch auf anderen Gebieten an= erkannten Grundfatz. Der Ausschuß will dies aber für den Fall nicht gelten lasfen, daß die Pension mit der Unfall vente zusammen⸗ trifft. Der Herr Vertreter der preußischen Regierung hat aber im Ausschuß wohl mit Recht schon darauf hingewiesen, daß in einem solchen Falle die Gesamtbezüge des berufsmäßigen Berg⸗ manns über die Löhne der älteren Bergarbeiter hinausgehen könnten Ich darf annehmen, daß in diesem Punkte bei der Weiter beratung des Gesetzes ein gerechter Ausgleich sich noch wird er⸗ zielen lassen.

Bei der Durchführung der Versicherung haben die Arbeitgeber und die Knappschafts⸗ und Angestelltenältesten das Recht maß⸗ gebender Mitwirkung. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In die Geschäftsführung des Reichsknapp— schafts vereins und der Bezirksknappschaf ts vereine müssen Ver- trauensmänner der Versicherten auf Grund von Vorschlagslisten der beteiligten Arbeitnehmerverbände übernommen werden. Wir kommen damit, meine Damen und Herren, einer auch sonst schon im Reichstag erhobenen Forderung nach tunlichster sozialer Selbstverwaltung und Zurückdrängung des behördlichen Charakters der Sozialpolitik bei dieser gegebenen und geeigneten Gelegenheit entgegen. In den Organen des Reichs knappschaftsvereins und der Bezirks knappschafts vereine erhalten die führenden Kräfte im Bergbau das Recht und die Macht, die Fürsorgeinteressen der Ar⸗ beitnehmer im Bergbau zu vertreten. Der Selbstverwaltung sind weite, der Aufsicht dagegen enge Grenzen gezogen. Bei der Aus- übung des Selbstverwaltungsrechtes werden, wie die Reichs- regierung vertraut, die Vertreter sich bewußt bleiben, daß die er⸗ nährende Quelle dieser Fürsorge naturgemäß die Wirtschaftlichkeit des Bergbaues sein muß.

Ich darf meine Ausführungen schließen, indem ich als Ver⸗ treter der Reichs regierung dem Gedanken Ausdruck gebe, daß die Reichsregierung sich mit dem deutschen Volke freut, daß der lang= gehegte und von mir persönlich auch schon seit Jahrzehnten befür⸗ wortete Wunsch der Bergleute, ein Reichsknappschaftsgesetz zu er⸗ halten, nunmehr endlich seine Erfüllung finden soll. Gravo! im Zentrum und rechts.)

363. Sitzung vom 12. Juni 192, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger?)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten.

Die zweite Beratung des Entwursfseines R e i ch s⸗ knappschaftsgesehes wird fortgesetzt. Der Entwurf bringl eine einheitliche Versicherung der im Bergbau Be⸗ schäffigten (Arbeiter und Angestellth gegen Krankheit und Invalidität. Nach den Ausschußbeschlüssen sind Bergarbeiter, die über 50 Jahre alt sind und 25 Jahre im Bergbau tätig gewesen sind, pensionsberechtigt.

Abg. Leopold (D. Nat): Dieses Gesetz hat einen tief⸗= berechtigten Grund, insofern es die schwer arbeitenden Bergleute gegen allerhand Berufsgefahren versichern will. . geht die

rlage nach den Auss . in manchen Bunkten zu weit, indem nicht genügend Rücksicht gennmmen wird auf die wirtschaft⸗ siche Lage des Bergbaues und der Bergarbeiter. RNeichswirt⸗ k ist vereinbart worden, daß im Borstand der Knappschaft dle Organi ationen nicht vertreten sein sollen. Ueber die Ver⸗ einbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der pagri⸗ tätischen Kommission des Reichswirtschaftsvats hat sich der Reichs⸗ tag hinweggeseßzt. Alle Versuche, zu einer Verständigung zu ge⸗ langen, sind hler gescheitert. Die Beiträge sind au rordentlich hoch, weil überall Fehlbeträge der bestehenden Knappschaften zu decken sind und die Verwaltungskosten außerordentlich . sein werden. Die neue Organisation wird teurer grbeiten als bisher die einzelnen Knappschaften. Arbeitgeber und Arbeiter müssen die de aufbringen. dre, e. in heutiger Zeit ist, die Ver⸗ waltungslosten herabzusetzen. rum hatte ich in der Kommission vorgeschlagen, ein weniger bostspieliges , einzu⸗ führen. in Reher Fortschritt ist, daß der Reichsknappschafts⸗ verein . räger der Kranken-, Indaliden⸗ und Angestellten⸗ , , ein soll. Das wird wesentliche Ersparnisse herbei⸗ führen. ir begrüßen die strikte k der lbst⸗ verwaltung. Die Bestimmungen bezüglich der sions kassen⸗ leistungen indessen gehn u weit. Deutschlands wirtschaftliche Zu⸗ kunft ist dunkel, der g u hätte mehr Rücksicht auf die wirt⸗ tliche Lage nehmen sollen. Hier ist der soziale Gedanke über= ö besonders auch bezüglich der Höhe der Leistungen und der inderzulagen. Das höchste, was wir uns leisten können, wäre eine Rente von 30 v5. Ein sorgenfreier Lebensabend ist gewiß jedem Bergmann zu gönnen, der Jahre unter Tage gearbeitet . Aber das gleiche kann man nicht von allen im Bergbau Be⸗ chäftigten sagen, insbesondere nicht von den ke r,, An⸗ gestellten. Ich und ein großer Teil meiner po itischen Freunde werden Abänderungen der Ausschußbeschlüsse beantragen und machen von deren Annahme unsere Stellung zu dem Gesetz ab= hängig. Auf die Bedürfnisse der einzelnen Bezirke müßte auch mehr Rücksicht genommen werden. Im Braun kohlenbergwerk liegen ganz andere Verhältnisse vor als im Steinkohlenberghau. Ein Arbeiter, der die verhältnismäßig einfache Arbeit in Brikett⸗ fabriken und Teerschwelereien z. B. verrichtet, darf doch bezüglich der J nicht den eigentlichen Bergarbeitern gleichgestellt werden. Auch hier werde ich die im Ausschuß ab⸗ gelehnten Anträge wiederholen. (Beifall vechts.) .

Abg. Malzahn (Komm); Es muß endlich in die ganze Sozialversicherung Ordnung gebracht werden, wir haben auf 3 Gebiete eine große geren. Die Arbeiter können sich in dem Wust von Paragraphen und Verordnungen nicht mehr zurechtfinden. Der bürokratische Apparat hat sich immer weiter ausgedehnt und die Verwaltungskosten gesteigert. Die Leistungen sind dagegen zu niedrig, die Grundvente der Invalidenversicherung beträgt monatlich ganze 80 4. Bei den ern spricht man immer von wohlerworbenen Rechten. Wo bleiben bei den Arbeitern und Angestellten die wohlerworbenen Rechte auf Pension. Die Kranlengelder sind so miserabel, daß die Familien bei längerer Krankheit des Ernährers verhungern müssen. Es bedarf daher dringend einer Vereinheitlichung der gesamten Sozialversicherung. Die Bergindustrie hat die Beiträge der Arbeiter in Goldmillionen bei den Betriebsanlagen angelegt, und es gibt heute noch Knapp⸗ schaftsvereine, die monatlich 18 4 Rente zahlen. Wir meinen, baß die Industrie, die den Profit hat, auch die Lasten der Sozial- versicherung . übernehmen muß, wenn wir nicht zu einer Katastrophe in dieser Versicherung kommen wollen. Das vor⸗ liegende Reichsknappschaftsgesetz begrüßen wir als einen Fortschritt aus der Zerrissenheit. Bisher haben wir 110 , . rn f, afts⸗ vereine, ünd badurch ist die Freizügigkeit der Arbeiter beschränkt. Wir verlangen einheitliche Rentenbezüge, Pensionen, Witwen⸗ und Waisengelder für Angestellte und Arbeiter. Wir können nicht mit

20 einverstanden 23 wonach die Berginvalidität erst mit dem ünfzigsten Lebensjahre nach 25 Dienstjahven eintreten soll. Wir

Leopold, betre

beantragen die Herabsetzung auf das 45. ͤ . bringung der Kosten verlangen wir das e Tee die 82 die , . der Umlage allein durch die e en, rund der Kohlenförderung der Ein el uen Zechen eitgeber auf wartschaf ts deckungaverfahren, das die Deutschnationale Tas An huß beantragt hatten wäre der reine Humbug; bien, im Au. diesem Verfahren die Beiträge der Arbeiter von den 2 s im eigenen Interesse aufgehäuft worden. Der 8 26 nter nehmen pension und Teuerungszulagen) ist für uns andns hn ij verlangen statt dessen einheitliche Renten und höchstenz hen, Wir ffn gen nach dem Dienftalter, und Her nl e eichtz ji. don . mit. Steigerung bis zu nach unf Rent jähriger Dienstzeit. Wir verlangen ferner, daß die in mn nicht der Satz ng überlassen wird, sondern mindestenz 69! ene Invaliden pensin betragen muß. E berlangen endlich d. dr glich volle k. der Angestellten und Arheite grun.

nd mit

können dem Gesetz nicht zustimmen, wenn 6 . 22 2 esetz trãgt . h an. zerren. Rechnung, die Ärbeiter werden dabei die Vllt! cen 9. (Beifall bei den Kommunisten. 33 genen sem. Abg. Winnefeld (D. Vp): Der „Vorwärts solge meinen gestrigen Worten das Verlangen der untern e uz ner Kohlenbreiscrhöhumg;. Ich hat. nicht ale eln, nn Unternehmer gesprochen, sondern als Abgeordneter, ohne . de einflussung durch Unternehmer; eine Kohlenpreiserhöhnn ö nicht in der Absicht meiner e. 9 lien Abg. Jan schst Soz) erklärt, daß die Anträge der g munisten schon im 6 gestellt waren und dort ah . ö . . iar 6 14 . wieder ab. alchn ‚. 41 ahn omm. Trotestier e j nirbe le aid ehm zu behandeln. 9 ö den Aut n Die ersten Pawagraphen (mit Ausnahme des 52 d zurückgestellt wird), die von dem Umfang und dem dep stand der Versichetung und von dem Träger der Versichel un ,, handeln, werden nach den Ausschußbeschlüssen angenommen Zu § 11 (Versicherungsberechtigung und Befreiung vn der Krankenversicherungspflichtz wurde nach kurzer' He ründung durch den . der Antrag Lam hac D. un abgelehnt, wonach für Mitglieder von Ersatlasen die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung entsprehhen gelten sollten. Dafür stimmte nur ein Teil der Den nationalen. lehnt wurden 1 , Anträge der Kom, munisten, betveffend Bezirkskrankenkassen. Zu § 18 rn n der Pensionskasse) wird der An , . der ö . 6e ebenso zu den anderen Paragraphen, betreffend ze nsionsleistungen, weitere Anträge Leopold über Bemesum der Indalibenpenston usw. Auch Anträge der Kommun tn betreffend Erhöhung der Pensionen, werden abgelehnt. Die Ausschußbeschlüsse blieben im wesentlichen un⸗ verändert. Auch das Einführungsgesetz wird angenommen. Nach Erledigung des , wird noch der r § 3 des Knappschaftsgesetzes (Umsam r knappschaftlichen Betriebe) beraten. Abg. Hartleib (Soz.) tadelt, daß die Betriebe der Stein

und Erden von dem Gesetz ausgeschlossen seien. An die Entwicllunz

des Bergbaues in der Zukunft habe man dabei gar nicht gedacht In den Reihen der Arbeitnehmer, in' den Nebenbetrieben der Kal ndustrie herrsche große Erbitterung, weil die Leistungen der Ver⸗ sicherung nicht im Einklang mit den Anträgen ständen.

Abg. Ro semann Soz) erklärt, den Ausführungen de Vorredners ö zustimmen zu können und bittet, es bei den Ausschußbeschluß bewenden zu lassen.

Ein Antrag Müller-⸗ Franken (Soz.), Betriebe de Steine und Erden nur soweit sie nicht untevwirdistz betrieben werden von dem Knappschaftsgesetz auszunehmen wird angenommen.

In der sich sofort anschließenden dritten Beratung be fürwortet zu 5 z de, reer mit fünfzig Lebensjahren nach fünfundzwanzig Dienstjahren) Abg. Leopold (D. uh einen Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlah wonach die ö kann, daß nach Zurücklegung eines bestimmten Lebens- und Dienstalters auf Antrag de Berufsunfähigkeit angenommen werden muß.

Abg. Malzahn (Komm) wiederholt seinen Antrag, del 45. Lebensjahr zu bestimmen.

Abg. Jm bu sch (Zentr) widerspricht dem Antrag Leo po

Unter Ablehnung der Anträge Leopold und Nal⸗ zahn wird g 20 in der Fassung der zweiten Lesung ah genommen, ebenso die übrigen Teile des Gesetzes.

Abg. Leopold (D. Nat) erklärt, daß nach der Abl hmm seiner Anträge ein großer Tell seiner Partei in der Gesam⸗ abstimmung gegen das Gesetz stimmen misse. .

Das Gefetz und das Einführungsgesetz werden .

timmung gegen die Stimmen der Mehrheit Deutschnalionalen?* und die Stimmen der Kommüunisten ah

genommen. ö Nächste Sitzung Mittwoch, 2 Uhr (erste Jesung der Verbvauchssteuergesetze; zweite Lesung des Gesetzes zur b

kämpfung der Geschlechtskrankheiten). Schluß nach 5 Uhr.

Preußischer Landtag. 252. Sitzung vom 12. Jun 1925, Mittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher eituwmverlumn ö Dr. von Kies eröffnet die Sitzung mn

12M Uhr. . Lesungen wird ohne Erörterung .

In allen drei verändert genehmigt der bon den Regierungspangenz ö durch den der zu stän

6664 Gesetzentwurf, inister ermächtigt wird, zur der Verwaltung der Provinzialn« für die Dauer feindlicher de . Landesteile die tän— es Provinziallandtags dem ausschuß zu übertragen. ö Die erste Lesung der Novelle dum rn . ö und die zweite und dritte essei o velke zu m Fo rst dieb stahlge le, nenn gesetzt werden, weil entgegen dem Beschlusse des 254 bie Kommunisten zur Sache das Wort verlangen. 19 6 Die Vorige, betreffend die Nen ge sichl ann; Betriebseinrichtungen des Kraf ert. Dörwerden 26 des r rr n nil amm gelangt weiter un' 8 Min 14 zur An y daß e 506 Millionen 2. liarden Mark zur ügung gestellt werden.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

benen Nn Mit Ausnahme der durch Serrdruck here ref

der Herren Minister, die im Wortlaute wiel

tzt das Haus die Beratung des Haus halts ö allgemeinen Finanzverwaltung fort. de . Rr. 8geidig (d. Vp) fetzt sich zunächft mit einigen aen des Abgeordneten Dr. Negenborn über die Lage rpolitik der Kommunen auseinander und wendet sich des finanzpolitischen , . von Preußen . t 1921 seine Eisenbahnen weit unter . eich abgetreten. Um Preußens Finanzlage * aufsuhelfen, lollte die Wiederübertragung der Einkommen= . aujs ernstlichste erwogen werden; bei gutem Willen ingen, die u. a. von den Sozialdemokraten dagegen nuten zreifellos rolitischen Bedenken zu überwinden. Ein be⸗ her Steuerfattor ist auch für die Gemeinden durchaus not- üg. Rit der rapiden Geldentwertung hat unsere Mark ihre n tung al Wertmesser fast schon völlig eingebüßt. Dennoch e Uebergang zu genannten wertbeständigen Anlagen zu len oder auch schweizer Franken und dergleichen nicht 1. schon ein Uebergang vorgenommen werden, so ; das ö * neun feu unsere Mark gerettet.

zur Goldwährung zurückzukehren; dann hätten r Unter den gegenwärtigen cha iniffen aber können wir uns nur mit dem Vorgehen des manzministers in bezug auf die Ausgabe von Kali- und Roggen⸗ rtanleihen einverstanden erklären. Wir stehen ja in einer völligen simorganisierung unserer ganzen stgatswirtschaftlichen Verwaltung; neuen Gebilden muß organisatorisch diejenige Bewegungs⸗ . gegeben werden, deren sie durchaus bedürfen, wenn ö

ür die saatsfinanzen

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die erhofften günstigen Erfolge auch . ein; keln sollen. Für die Bergwerke haben wir ja bereits eine bezüg⸗ che Vorlage bor uns; damit ist aber das Problem noch nicht kist, denn die Borschläge beschränlen sich auf die sorniate Seite EGache, während die materielle Seite das eigentliche Problem arsellt. Wäre B. unser Eisenbahnsystem von rein kaufmänni⸗ shen Hesichtspunkten aus betrieben worden, so wäre das ö nd nnrentable Nebenbahnnetz nie gebaut worden. e Ge⸗ nenden können sich und ihren Finanzen aus eigener Kraft nicht unhelfen; entweder muß man ihnen das ga chlagsrecht geben Her ö. einen Teil der Umsatzsteuer überlassen, womit fich au zr den Reichstag eine te, . Verpflichtung ergäbe, endli der Erhöhung der Umsatzsteuer juzustimmen. hi ein Zuschlags⸗ utzt der Cemeinden zur Umsatzsteuer aber könnten wir uns nicht er- wärmen. Sparsamkeit muß trotz alledem geübt werden, vor allem n der Organisation der Verwaltung. oraussetzung für eine nanzielle Gesundung ist und bleibt, daß das deutsche Volk einig sich und mit der Reichs regierung die Lösung der , außen- 66 Probleme in die Hand nimmt. (Beifall bei der Deut-

Hen Volkspartei.)

Abg. Dr. pker⸗Aschoff (Dem ; Heute muß das Rei ine gesamten Einnahmen für die Lund und ge e . so daß es für die Deckung seiner eigenen Ausgaben glich auf die Notenpresse angewiesen ist. (Gört, hört!! Zu tiner gerechten finanziellen Auseinandersetzung zwischen dem Reich md Preußen wird man nicht leicht gelangen können. Die Aus- smandersetzung darf nicht so erfolgen, daß das Verantwortungs-⸗ sihl in den Ländern und Gemeinden untergraben wird. n . enwärtigen Lastenverteilung liegt aber eine große Unge⸗ uehtlgieit, die besonders kraß zu Tage tritt, wenn man z. B. er= pigt, daß für Länder und Gemeinden gar kein Anlaß vorliegt, hen ungeheuren Beamtenqpparat abzubauen, da ja das Reich die hchölter bis zu s p. H. durch Zuschüsse deckt. Ob es gndererseits unf die Dauer möglich sein wird, die Realsteuern den Gemeinden botzubehglten, ist mehr als fraglich. Das Verlangen einer rein- lichen Scheidung zwischen Staats ! und Gemeindefinanzen ist peel leichter gestellt als erfüllt; nach verschiedenen Richtungen ist

geradezu unmöglich. Zur Einkommen, und Körperschaftssteuer n Gemeinden bis f einem gewissen Grade ein Zuschlagsrecht tinznräumen, wird sich bei der endgültigen Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen. Jene Zuschüsse aber müssen verschwinden vder doch gründlich abgebaut werden. Ein Unrecht ist es, die Ge⸗ neinden immer wieder darauf hinzuweisen, daß sie vom Reich hähere Zuwendungen haben müssen; nach dem, was ich anfangs ausführte, können die Gemeinden damit nicht vechnen. Das Lndessteuergesetz muß nun endlich im Reiche verabschiedet, die Frunderwerbssteuer muß den Gemeinden überlassen werben. Die börschläge des Abgeordneten Dr. Negenborn bedeuten keine wirk⸗= liche Hilfe für die Kommunen, sondern hatten nur agitatorische bedenlung. Der Abbau des staatlichen Beamtenapparats wird 3 nur in Angriff . werden können, wenn die letzte Entscheidung in die Hände des Finanzministers gelegt wird; natür-

dorf es sich da nicht um politische Stellen handeln, auch soll 1 Minister nicht etwa über die eytl. Wiederbesetzung der be⸗ neffend Stelle mit einer bestimmten Person zu entscheiden haben, naß vielmehr den Ressortministern vorbehalten bleiben muß. njeit wird bei allem Sparwillen die Zahl der Beamtenstellen mer noch vermehrt. Für die Umwandlung der Domänen, ien und sogar auch der Theater und Museen in Aktiengesell⸗ mene , . . ö 6 u⸗ geben; wir lehnen den bezüglichen sozia okra⸗

lshen uli ab. Geifall bei den Demoktaten.

Finanzminister Dr. von Richter: Meine Damen und heren Der Herr Abgeordnete Dr. Waentig hat seine Aus— fiungen mit den Worten begonnen, es sei heute keine Freude, i Finanzlage des preußischen Staates zu sprechen. . seder von uns, der im Hauptausschuß oder hier an . atten iber die allgemeine Finanzverwaltung teilgenommen ., der die Zahlen, die wir im Haushalt zu geben uns . haben, auf sich hat wirken lassen, wird und muß die Be⸗ e me, derrn Dr. Waentig unterschreiben. Aber je geringer * ; (. und die Befriedigung ist, mit der wir uns mit diesen

. e . um so größer ist meiner Meinung nach die . 4 dieser Sache. Die allgemeine Finanzlage ist für den

ö. ö von einer ungleich größeren Wichtigkeit, wenn es n . schlecht geht, wenn er kaum die dringendsten Bedürf⸗ . , kann, als wenn es dem Staate gut geht und er im

e immt. . Iusofern haben die Verhandlungen, die wir wg unter einem ungünstigen Stern zu führen gezwungen

zöoch un Bedeutung nicht verloren. Im Gegenteil, sie haben

4 Heut gewonnen. ute . höchstens insofern an Bedeutung verloren, als cher ,,, des preußischen Staates wie sämi⸗ siudige 6. Länder nicht mehr die Seibständigleit und selb— inen fe,, besitzt, sie aber nach unseren politischen Ver= . Wer 9 nicht mehr besitzen kann, wie es früher der Fall ; . der Verhandlungen erinnert, die früher hier im 1 . use über die allgemeine Finanzverwaltung des het ber e, e geführt wurden, in denen damals als Rück chmen anz e . des preußischen Staates die ungeheuren Ein⸗ ichen . preußisch⸗hessischen Eisenbahnen, die außerorde nt⸗ 9 ten . aus der preußischen Einkommensteuer und Ver⸗ hrwisen Neide Hauptrolle spielten, wird allerdings mit einem neußische Staat an diese Verhandlungen zurückdenken, als der un denen wa in Großmacht, über Summen verfügen konnte, in unetahselne ahmt baten. Damcls tante der Star vie shhon een , und walten, als es zurzeit möglich ist. Aber nie an der amber ; das anders geworden ist, liegt nicht in erster nern legt Mteren politischen Struktur des Deutschen Re: des, ebas ist natürlich nur eine Binsenwahrheit an

em berloren ĩ ir ung * ö. und den furchtbaren Folgen, die dieser Krieg

Wenn auch die preußische Finanzverwaltung als selbständige Verwaltung deshalb nicht mehr entfernt die frühere Bedeutung . ger, ee wir 21 n e. folgendes klar sein. Als der

rieg verloren war u die Staatsumwälzun olgte, ging man an die Schaffung der neuen Verfassung ö 6 e für die ich volles Verständnis habe, nämlich in der Stimmung, daß es nunmehr gelingen würde das war das Ziel sehr vieler aus den verschiedeysten politischen Parteien den großen deutschen Einheits staat zu schaffen. Von diesem Gesichtspunkt aus, unter einer gewissen Unterschätzung der Schwierigkeiten, die diesem Ziel entgegenstanden, ist zweifellos eine große Menge Bestimmungen der Verfassung zu erklären, die einer ich möchte sagen kritischen Betrachtung, wie sie durch die Verhältnisse hervorgerufen ist, kaum standhalten. Von diesem Gesichtäpunkt aus verstehe ich es vollkommen, wenn man damals in der Hoffnung und Erwartung, möglichst bald und möglichst ungehindert an das Ziel des deutschen

Wwischen dem Reich auf der einen und den Ländern auf der ande ven ite so gestaltet hat, als wenn man diesem deutschen Einheits= staat schon verhältnismäßig nahe wäre, als wenn die einzelnen

Ve rwaltungsbezirke, Provinzen dieses en einheitli r schen Reiches wären. ; k Nun, meine Damen und Herren, man mag politisch über dieses Biel denken wie man will. Ich habe selber ö k meiner Partei in der verfassunggebenden Landes versammlung er⸗ Hlärt: Auch wir sind bereit, auf dem Altar dieses einheitlichen deutschen Vaterlandes das größte Opfer zu bringen, welches ein Staat überhaupt bringen kann, nämlich das Opfer seiner Existenz, aber unter einer Bedingung, daß dieses Opfer nicht von Preußen allein getragen wird, sondern auch von allen anderen deutschen Ländern. Die Verhältnisse, wie sie sich seitdem gestaltet haben, haben jedenfalls erwiesen, daß das deutsche Volk in feiner großen Mehrheit, nennen Sie es: nicht reif, nennen Sie es: nicht willens ist, für diesen großen, starken, deutschen Einheitsstaat einzutreten, daß wir diesen starken, großen, deutschen Einheitsstaat nur auf Kosten einer Reihe von Stänimen, wollen wir fagen, schaffen könnten, deren Beibehaltung beim Deutschen Reich unter diesen Verhältnissen zum mindesten gefährdet wäre. So darf man wohl sagen, daß selbst bei dem stärksten Unitaristen seit jener Zeit die Vemwirklichung seiner Gedanken immer mehr in den Hintergrund getreten ist, daß sich die Rückkehr zum Bundesstaat in viel stärbe vem Maße vollzogen hatz als wir je gedacht haben. (Sehr richtig! vechts.)

Ist das aber der Fall, und ich glaube, darin sind wir alle einig, einig darin, unser großes deutsches Vaterland so zu gestalten, daß allen, die gute Deutsche sein wollen, darin das Leben ermöglicht wird, dann, meine ich, ist es richtig gewesen, daß wir uns vor einem zu scharfen, zu schnellen Vorgehen auf dem Wege zum Ein⸗ heitsstaat gehütet haben. Und ist das der Fall, dann muß man natürlich auch das Wohnen in diesem Haus so gestalten, daß sich der einzelne darin wohl fühlt, daß dem einzelnen, der auch Bürger seines Landes ist, daß diesem Lande und dem einzelnen Ange⸗ hörigen dieses Landes die Möglichkeit zum Ausleben auf seinem besonderen Gebiet in finanzieller, kultureller und sonstiger Hinsicht gegeben wird. Ich glaube, daß seinerzeit diesem Gesichtspunkt auch in finanzieller Beziehung nicht immer Rechnung getragen ist, und daß wir jetzt vor einer großen Schwierigkeit stehen und das wird übereinstimmend überall im Deutschen Reich empfunden, zum mindesten von allen Finanzministern, ganz gleichgültig, zu welcher politischen Partei sie gehöven, es wird übereinstimmend empfunden, daß an sich unsere Finanzgebarung und Gesetzgebung mehr oder weniger auf den Einheitsstaat zugeschnitten ist und nicht genügend Rücksicht genommen hat ich mache daraus bei der damaligen Stimmung niemandem einen Vorwurf auf die Not⸗ wendigkeit der Existenz auch der einzelnen Länder. (Sehr richtig Wenn diese Länder nun einmal da sind und man sie nicht be— seitigen will, dann hoben sie natürlich ein Recht, gegenüber dem Reich auch zu verlangen, daß ihnen die finanzielle Möglichkeit und die finanzielle Grundlage ihrer Existenz vom Reich gewährleistet wird nicht nur in dem Sinne, daß sie Almosenempfänger, Kostgänger, wie Sie wollen, des Reiches sind, sondern daß die Reichsgesetzgebung so eingerichtet wird, daß inner⸗ halb dieses Reiches auch die einzelnen Länder einen wohlverbrieften nn, auf ihre Existenz, auf die Betätigung ihrer Existeng

en.

Das ist nicht immer der Fall gewesen, und daß andererseits diese Länder doch diesen Anspruch glauben erheben zu dürfen und erheben zu müssen, das hat nach meiner festen Ueberzeugung zu dem Zustande geführt, in dem wir uns jetzt befinden, und den auch meine andern Herren Kollegen, auch die Kollegen als Finanz= minister, die zur sozialistischen Partei gehören ich erinnere nur namentlich an Sachsen genau so hart und genau so schwierig für das Land empfinden, für dessen Finanzen sie die Verant⸗ wortung tragen, wie ich es hier tue. Deshalb glaube ich, daß sich das Reich es ist gar nicht anders möglich die Frage vor⸗ legen muß: wie kommen wir aus diesem Zustande heraus? Nicht nur ich, sondern dies sagte auch mein sächsischer Kollege Held und auch andere Herren, und ich habe im Ausschuß selbst scharfe Worte für dieses Verhältnis gefunden, in dem wir uns in finanzieller Beziehung zum Reich befinden. Ich habe, wie Herr Dr. Negen⸗ born schon hervorgehoben hat, darauf hingewiesen, daß sich tat⸗ sächlich aus diesem Durcheinander, aus dieser Abhängigkeit der Länder vom Reich und der Gemeinden von den Ländern, aus dieser Zuschußwirtschaft, aus dieser Unterstützung, aus diesen Almosen, wie Sie es nennen wollen, die uns auf den verschiedensten Gebieten vom Reich und von den Gemeinden gewährt werden, schlie ßlich kein Mensch durchfindet und keinen festen Boden fühlt. Es ist meiner Meinung nach völlig unmöglich, daß wir auf die Dauer in diesem Zustand, der niemand befriedigt und niemand befriedigen kann, der auch die Freude am Reich unmöglich heben kann, fest verharren (sehr richtig!, sondern wir müssen als Ziel wie immer, darüber läßt sich streiten eine organisa⸗ torische Neuregelung der Finanzverhältnifse zwischen dem Reich und den Ländern ins Auge fassen (sehr richtigh, die seinerzeit auf Voraussetzungen aufgebaut waren, die vielleicht damals durchaus richtig oder optimistisch an⸗ genommen waren, wie Sie wollen, deren Erfüllung aber jetzt weiter hinausgeschoben ist als je. Je weniger das, was uns zur Deckung unserer Bedürfnisse in Reich, Ländern und Gemeinden zur Verfügung steht, für irgend welche weitgehende Ansprüche

Einheitsstaates zu gelangen, auch das finanzielle Verhältnis

Sänder schließlich schon im großen ganzen sagen wir einmal

uns nach einer außerordentlich kurzen Dede zu str ;

wir uns in das teilen müssen, was da ist, r .. .

Gedanle zum Durchbruch kommen, daß sich eben unter diese kurze

Decke alle drei legen müssen, und daß an dem Kärglichen, was da

ist niemand zuungunsten des andern teilnehmen barf C Sehn

richtig) Das ist natürlich auch nicht möglich, wenn wir nichi eine Gese gebung haben, die organisch auf diese Bedürfnisse vo

Reich, Ländern und Gemeinden in gleichem Maße gien. nimmt, und die davon absieht, rechtlich, will ich mal sagen, einem im großen und ganzen zu geben und diesem einen dann a über⸗ lassen, was er im Wege des Almosens ich erkenne an, daß das in weitgehendem Maße geschieht den andern geben will Das ist um so mehr notwendig, als und das ist wiederholt hier hervorge ho ben worden zu meiner größten Freude von den vera schiedensten Seiten, insbesondere zum Schluß von Herrn Du Döpler . A schoff nach meiner Ueberzeugung die eiserne Not⸗ wendigkeit einer bis auf äußerste getriebenen Epar samkeit natürlich dann nur dem Menschen eingehämmert wird, wenn ers elbst auch sorgen muß für die Aufbringung der Einnahmen Sparsamteit werden Sie demienigen, der, wenn er nichts hat, aul einen andern zurückgreift und von dem auch das, was er haben will, bekommt, schwer einhämmern. Wir müssen dahin lommen daß wir selbst die Sorge für unsere Bedürfnisse haben, daß win Kräfte haben, aus denen wir unsere Bedürfnisse bestreiten können und daß sich innerhalb dieser Bedürfnisse Keich, Länder und Ge— meinden zur äußersten Sparsamkeit durchringen. Wir sind wie Sie wissen, so weit, daß wir auf der einen Seite vom Reich gesehliche Anteile an Steuern bekommen, so daß das Reich zum Beispiel verhãltnismäßig wenig von der Einkommens- und Körperschafts⸗ steuer erhält. Wir sind andererseits so weit, daß wir Zuschüsse zu den Besoldungsverbesse rungen vom Reich bekommen. Wir be kommen einzelne Steuern ausschließlich wieder vom Reich ung wir arbeiten weiter mit einer Reihe von Darlehen und Vorschüissen vom Reich, während andererseits das Reich verhältnismäßig viel schuldet für das verlorengegangene Staatseigentum. Nirgends sehen Sie irgendeinen Zug von einer organischen Darstellung, die klare Grenzlinien zieht zwischen den Bedürfnissen des Reiches und den Bedürfnissen der Länder und Gemeinden. Nun bin ich mir vollkommen klar darüber, daß für die praktische Wirkung diesen mehr theo retischen Wünsche die jetzige Zeit die denkbar schwierigste und ungeeignetste ist, weil wir nach dem Ruhreinbruch uns in sa furchtbaren finanziellen Verhältnissen des Reiches, der Länder und Gemeinden befinden und noch . nicht wissen, was dabei herauslommt, daß alles, was wir jetzt neu in Angriff nehmen voraussichtlich nur für eine kurze Zeit gedacht wäre; aber wenn man sich auch fagt, von heute auf morgen können wir das, wag ich mir erlaubte auszufithren, nicht machen, so ist es doch richtig bei der ungeheuren Wichtigkeit dieser Grundlagen unseres ge⸗ samten staatlichen und kulturellen Lebens, daß Reich, Länder ung Gemeinden sich immer wieder mit diesen Gedanken beschäftigen.

Der Haushalt der allgemeinen Finanzberwaltung ist der Haus. halt der Haushalte und von seiner Geftastung von dem, was wir hier beschließen, hängt die Gestaitung des Haushalts jedes Fachministe⸗ riums ab. Der einzelne Fachminister kann unmöglich irgend etwag machen, wenn nicht beim Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung die finanzielle Grundlage für die gesamte Staatsverwaltung in wir schaftlicher und kultureller Beziehung geschaffen wirb. Deshalb muß man sich bei det Aussprache über den Haushalt der allgemeinen Finanz berwaltung über diese grundlegenden wichtigsten politischen wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkte für die Gestaltung unseres staatlichen Lebens im Verhältnis bon Reich. Ländern und Gemeinden klar werden, weil nicht nur ich will nicht sagen, die Gristen; aber jedenfalls das staatliche Leben diefer dre mitein duden auf Gedeih und Verderb verbundenen öffentlichen Organisationen von der Antwort auf diese Frage gꝛradezu abhängt.

U Nun sind im Laufe der Aussprache sowehl im Sauptausschuß wie hier sehr verschiedene Gedanken darüber geäußert worden, win man das, was ich eben gesagt habe, und in dessen Berechtigung tbeo retisch wohl alle Parteien übereinstimmen, praktisch ausführen könn und solle, und es hat sich namentlich die Soʒialdemokratische Partel gegen den Gedanken ausgesprochen, die, w'e ich anerkenne, wichtigsten Steuern, die Einkommensteuer und Körperschafts« steuer, den Ländern zu überweisen. Wenn ich Herrn Dr. Waentig richtig verstanden habe, ist das im wesentlichen wohl aus politischen Rücksichten geschehen. Er hat das Wort geprãgti Auf Kosten des Reiches darf die Stärkung der Finanzen der Länder nicht vor sich gehen“). Aber eine derartige Organisation wird theoretisch oder rechtlich natürlich immer auf Kosten des Reiches in finanzieller Beziehung vor sich gehen müssen. Denn augenblicklich ist das Reich rechtlich, gesetzestechnisch betrachtet, im wesentlichen derjenige, der die Einnahmen hat; wenn also eine organische Grenzlinie gezogen werden soll, wobon ich eben sprach, dann wird das allerdings in diesem Sinne immer auf Kosten des Reiches gehen müssen, wie ja schließlich auf Kosten des Reiches der Justand geht, den wir jeßzt haben; daß del Reich in einem nach meiner Meinung auf die Dauer gar nicht zu über sehenden Umfange den Ländern und Gemeinden Uebemweisungen und Zuschüsse zukommen läßt. Aber insofern gebe ich Herrn Abgeordneten Dr. Waentig recht und das hat er wohl auch gemeint —: Auf die politischen Kosten des Reiches darf diese organische Regelung nicht erfolgen. Das heißt, das Reich darf selbstverständlich nicht durch die Wegnahme notwendiger Mittel aus dem über den einzelnen Ländern stehenden großen Staate zu einem Schemen herabgedrückt werden. Und das Reich muß zweitens natürlich in der Lage bleiben, weiter die. jenigen Aufgaben zu erfüllen, die es seit der Staatsumwälzung, nach meiner Auffassung zum Teil mit Recht, auf sich genommen hat. Win sind tatsächlich nicht mehr in der Lage, das Reich in staatsrechtlichem Sinne auf die beschränkten Aufgaben zu verweisen, die es vor dem verlorenen Kriege, vor der Staatgzumwälzung hatte. Ich glaube, daß der Föderalismus in diesem Sinne allerdings überholt ist, überholt einfach durch den verlorenen Krieg. Wenn das der Fall ist, dann wird man das Reich naturgemäß nicht auf die Vechältnisse zurück schrauben können, wie sie früher waren. Ich glaube also nicht, daß es möglich wäre, zu der früheren Formel zurückzukehren: Die direkten Steuern den einzelnen Ländern, die indirekten Steuern dem Reiche, Das Reich wird nach meiner Meinung nicht ohne jede direkte Steuer auskommen können. Von meinem politischen Standpunkte aus betrachte ich es auch als politisch sehr wän schenswert, daß der Deutsche auch Steuern hat, die er in gleicher Höhe, gleichiel wo er sich im deutschen Vaterlande befindet, direkt an das Reich zu zahlen bat. Dadurch wird der Gedanke der unmittelbaren Verbindung des

ausreicht, je mehr wir alle verdammt sind, wenn Sie das wollen,

einzelnen mit dem Reiche ganz anders und weit stärker betont, alt