Sorten
Ueberpreise für
.
beer, e,, w
icGereirobeisen J 2
Eie gerlãnder Zu satzeifen⸗ desgẽ
meliert
Da SS — — Q —
desgl. , Ralterblasenes Zusatzeisen der kleinen Siegerlãnder Dutien: weiß
2353 8
ö. Puddeleisen . Stableisen, Sieger lãnder Qualilãt Tuyserarmes Stableisen Spiegeleisen mit 6 — So/g Mangan
E * S -= 10 06
ö. 1—m 2. Gießereiroheisen II, Luxemburger
Qualitt K Gießereirobeisen NV, Luxemburger Qualitãt ö Gießereiroheisen V, Qualitãt K Temperroheisen von der Duisburger Kupferhũtte, grau, großes Format Ferromangan, S6 o ig
Skala 4K 30 000 Ferromangan, 80 o ig, oberschles.
Skala 4 30 000
Ferrosilizium. 10 0 ig Skala 4 10000
s .
.
Luxemburger
4221 000 2026 000
glück
12.42 4K für Ferromangan 80 .
ich um oman ö 1223 oberschlesisches Ferromangan
für jeden Punkt. um den sich der Durchschnittsgeldkurs für Juni
nach oben oder unten ändert.
ab Hatte
Basis Oberhausen ab Ludwigs⸗
ab Hütte
Die Preise für Ferromangan basieren auf einem Kurse von Gie 200 000 A für ein englisches Pfund; sie erhöhen oder ermäßigen
bei Hãmatit ..
bei Hämatit und Gießerei⸗ roheisen.
pro Wagen ohne Unterschied der Lademenge
Sorten Besondere Preisbestim mungen:
enthalten.
. Verkäufe des Roheisenverbandes oder welt es sich um ufe oheisenverban 83 0 von 2 Beauftrag den handelt, gelten unter Berũcksichtigun
Brennstoffen
preise: Hämatit Gießereiroheisen
2116 oo A Zosz Hoh os 6606 or ob
Gie Düsseldorf, den 8. Juni 1923.
Eisenwirtschafts bund. E. Poensge 9 Vorfitzender.
maximal O. 09 C Phosphor 008 0,
Analysenangabe bei allen
Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits Die neuen Preise gelten für die Zeit vom 8. bis 15. Juni 1923
erböhten Herstellungskosten für das mit ausländischen Brennstoffen ertlasen. Robeisen Jowie unter Beräckßchtigung des Mengenverhäit= nisses für das Noheisen, das aus inländichen und auslãndischen hergestellt ist, folgende Durchschnittspreise als Höchst⸗
der der
Die von heute ab zur des Reichs gesetzblatts Teil das Gesetz über Miete und Miete 1. Juni 1933 wichet nnd Meteintamaaamter bon das Gesetz 11. Juni 193, ine Verordnung über das Inkrafttreten des 12. Mai 193 zur Aenderung K ? ö eine zweite Verordnung über die FZests ; x zur . vom 5. in , mn eines Zuschlan eine neunte Verordnung über die Erhöhung der Te uschüsse im Gesetz über Teuerun Teuerung . ai 33. em almnahnien für Milt, eine Verordnung über die Verdienst⸗ und Eink⸗ g nach 5 165 a der Reichs er fcherungsorhnun — ben rn h in der Krankenverficherung im fiber vom 9. Juni 1923, * ng im besetzten Gehien das Gesetz, betreffend Ergänzung des Reichsñ gesetzes vom 11. August 1919, dom 3 i fich lun das Gesetz über den Verkehr mit Edelmetall ; und 4 3 . an 52 2 allen, Edelsteĩnn eine Verordnung über das Genossen tsreni 5. Juni 14 . . 836 tz schaftsregister von eine achte Verordnung über die Erhöhung der Teuerunz⸗ uschüsse im Gesetz über Teuerungsmaßmna für M 2 vom * Mai 1923, gamaßnahmnen fur Mer eine . ; ö ; * 3 grenze na a der Neichsversicherungsordn ö den Grundlohn in der Kir anten d , e, * 68 294 w Verordnung über die Verf eine sechste Verordnung über die Ver erungspflicht in der Angestelltenversicherung vom J. Juni 33 ugs pflicht
Berlin, den 15. Junt 1923. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Entjcheidungen der Filmprüfftelle in Berlin in
der Zeit vom 6. bis einsch
ließlich 12. Juni 1923.
—
ee.
Ursprungssirma
Ursprungs· Lãnge
land *
Antragsteller
Datum der Ent⸗ scheidung
Zugelassen Erneut zu⸗
gelassen nach
Beschwerde oder
Widerruf
Bemerkungen
Prüůfnummer auch vor Jugendlichen für Jugendliche verboten ; Ausschnttte em
Eiko⸗Film Aæ⸗G.
Eiko ⸗ Film Dammann⸗Film Dreamland⸗Film Max Zilzer Turma⸗Film Nicardi⸗Film
Fr Vacchu Ge ene Verbet n asinlm AG.
Deulig⸗Film
der Linke · dof · e, . bammer Werke Aktiengesell⸗ ichaft
Nachtrag Deulig⸗Woche Nr. 24, 1923 Die kleine Freundin Das Wunderkind
Kulturabteilung der Deulig⸗Film Dux⸗Film
Film Corporation Pitt. Pott und der Gerichtevollzieher. ö Nachtrag. Zirkus Nelly, J. Teil: Ein gefährliches ,
facturing Co.
P hoebue⸗Film]. Desgleichen i Berlin, den 14. Juni 1923.
B. B. Film⸗ ö.
Werbefilm G. m. b. H.
Universum⸗Film A.⸗G. Universal Pict. Corporation Leiko⸗ Trickfilm, Foreign⸗
Universal Film Manu⸗
Bexichtigungsvermerk. Bei dem im Reichsanzeiger Nr. 132 1 . * s bei dem Bildstreifen ‚Der Mitternachtszug / der Antragsteller Luciser⸗Film · Co. (nicht Phoebus⸗Film).
Werners Filmverleih B. B. Film⸗Fabrikation J. von Windheim .
erbekunstfilm A⸗G.
Werbefilm G. m. b. 5. Deulig⸗Film .
= m do = em be e do de,,
Kulturabteilung der i m A.-G.
ilm verleih Dux⸗Film Leiko Trickfilm, Foreign. Film Corporatlon
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W. Feindt Filmverleih 1352
kom 8. Junl 1928 veröffentlichten Bildfftreifen
Amerika 5
ilmprüfstelle Berlin. 5 Mildner.
1923, 1
12. 12.
12. Mai 8.
Herrn
Rein belehrend
tit * Kt *
w 630,68
Freddyg Liebestod' ist der Antragsteller Amerlean Continenlal⸗ Film (uil
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Entscheidungen der Zil
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Ursprungsfirma
Ursprungs· . Antragsteller . Akte
mprüfftelle in München in der Zeit vom 8. Mai bis einschliehlich 8. Juni 1923. k Zugelassen
124 S
Ausschnitte in n
Münchener Bilderbogen Nr. 8, 2. Jahr⸗ gang: Malerschere
München
Automobilrennen am Böbinger Berg bei Weilheim, Oberbayern
Denkmalseinweihung und zweiter Gedenk⸗ tag der Vereinigung ehemaliger Ange⸗ höriger des bayer. Res-⸗Insf⸗FRegts. J, München, am 6. Mal 1933
München
Das Abenteuer von Sagossa.
Die feindlichen Brüder.. Der Retter aus der Not... Wintersport im Siebengebirge Dolländisch Venetien...
A⸗G, München
1 9
Das Glöckerl von Birkenstein. ....
Der 15 KkRm-⸗Staffellauf Grünwald — München
Film, Schliersee Leofilm, München
München, den 12. Juni 1923.
Mʒöye⸗Film G. m. b. S.
Georg Eisenmann, Kino⸗ je e nd,
J. Wörtmann Films,
Münchner Lichtspiel⸗Kunst Kopia Gim. b. H., München
Freiburger Filmfabrik G. m. b. O., Freiburg i. Br
Inpro⸗Fiim, München
Schlierseer Vol kskunst⸗
Bayer. Filmges. m. b. H., Iren Ti n v
Georg Eisenmann, Kino⸗ spezialhaus, München
1.
Wörtmann Films, 3 Mm , Münchner Lichtspiel Kun e, , Tanst Kopia Gm. b. H, München
Badischer Filmvertrieb 66 n, Deidelberg
Flag! Filmindustrie · und .
Sr = — — —— — — 8
piel· A. G.
nchen . Fulag ! Film⸗ und Licht⸗ spiel⸗ A.- G, Stuttgart
ilmverleih Leohaus, 9 1 ö München
Filmprüfstelle München. Dr. Le ibig.
.
.
.
Gortsetzung in der Zweiten Beilage)
Aus elangende ? 1 lt: Nummer 1
über den Verkehr mit unedlen Metallen vom
ves ö 8
und Einkommen
ö Deutschen Neichs
138. Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutsches Reich. . anntmächung, betreffend Schwef elsäur epr eis. be iß 84. der Verordnung über die Negelung der e nen mj aft vom 31. Mai 1929 ist mit Genehmigung fie, wirtschaftsministeriums der Schwefelsäurepreig für en bib 44, uni iht auf ss ib M, und' fer bie d ma, zun 1533 ab auf zi 0h . per Jö0 ng boo e
3 1
l gel tom 1b
1 l. 2 ö n, den 16. Juni 193. Der Ausschuß für .
Dr. Frank. Dr. Sohn.
Bekanntmachung,
Ausgabe von Schuldverschreibungen sltessend 3 den Inhaber. .
der Bayerischen Vereinsbank in München wurde Ebenhmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungz— en e n e ren. nachstehende, auf den Inhaber lautende, , e s ch, ö öh, ie dd,, d os ere j M eingeteilte Schuld verschreibungen in den Ver— ingen:
H ien Mark zu 4 vH verzinsliche, vom Aus— iungötage, d. i. 1. Mai 1923, an innerhalb 70 Jahren im e her Kündigung, Perlosung oder des freihändigen Rück= , enläßzbgre Hypgthekenpfandhriefe Reihe 163 u. I65, -). Für die Pfandbriefe der Reihen 163. 186, 181, kz, 1835 und 189 von zusammen 350 Milsionen Mart zin Verlosung und Kündigung bis zum J. Januar 1935 Eanechlossen.
München, den 12. Juni 1933. net Staatgministerium für Handel, Industrie umd Gewerbe. J. A.: Möß mer.
Bekanntmachung,
lelteffend Ausgahe von Schuldserschreibungen aauf den Inhaber.
Det Jayverischen Vereinsbank in München wurde henehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und . 8⸗ sjgen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber laut e, Zick, zu 500 000, 200 900, 1 000, 50 und b) 4 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu gen: läs) Millionen Mark im , clue en d. i. nh, Berlosung oder des freihändigen Rückkauf einlõshare, bi biz J. Januar 1928 unkündbare und unverlosbars bnmmalschuldverschreibungen. Die Verzinsung erfolgt für E halbsahr jum Durchschnitte des Reichs bankdiskontsatzes W urausgegangenen Halbjahres abzüglich 15, ledoch mit szsenz 16 15 und mindestens mit 7 vg. . München, den 12. Juni 1923. het. Staatzministerium für 3 Industrie und Gewerbe. . J. A.: Mößmer.
— —
Bekanntmachung,
Ausgabe von S uldverschreibun gen auf den e n
der Bayerischen Handelsbank in München wurde eich migun erteilt, innerhalb der . und satzungs⸗ ihn lmlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, te zu 50 660 S6 und jh 00! 4 eingeteilte Schuld⸗ sfheihnngen in den Verkehr zu bringen: n. ill onen Mark 4 0, ige verlosbare, seitens der Bank b, wimgnatlicher Frist kündbare, vom Ausstellungstage an n. 6 Jahren zum Nennwerte rückzahlbare Kommunal⸗ änniershreihungen.
mnchen, den 13. Juni 1923.
set Staatgministerium für Handel, Inbustrie und Gewerbe J. A. Nöß mer
lireffend
—
Preußen. ö Akademie der Wissenschaften.
e rere eg! ie Wahl : gierung hat am 4 Juni 1923 die Wahl — i üer, re sors 19 36. ö . J entlichen glied der philosophisch⸗historischen . en leni. der Wissenschaften 5 dhe dem der Wissenschaften hat am 17. Mal 1923 ihn ntlichen Professor an der Universität Bonn Dr. Eduard ichen um korrespondierenden Mitglied ihrer physikalisch=
Jar gen Klasse gewählt.
. deni der Wissenschaften hat am 7. Junk 1923 n uin Professor an der Universität Breslau Dr. Mun zum korrespondierenden Mitglied ihrer
mathematlischen Klasfe gewählt.
( Beka t ch u
8 nnt ma n g.
lh Resßein vom 29. Mal 1833 habe ich dem Händler
and as Maschinenstraße Nr. 21, den Lebens⸗, Futtermitteln
üssen, 6.
Etihtisch
—
Laufe von 70 Jahren vom 1. April 1923, an im 2 der Kündi⸗
a * teten Abdruck 17 140 4K und Preises und der Porto
S weite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 16. Jun
anzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger
— 4 —
—
Bekann'tm ach ung. Auf Grund der Bekanntmachung zur ernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. eee 1915 (NGBl. S. 6 be ich dem Schankwirt . Mysliwietz, Hindenburg O. S. Dorotheenstraße Nr. 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den des täglichen Bedarfg wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb un terfag t Hindenburg O. S., den 5. Juni 1923. Der komm. Polizeiprãsident. J. V.: Schi lowsky.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (RGB.. S. 603 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist der Händlerin Frau Adoif Kofk in Letmathe der 6 m it amtlichen Gegen stän den des tägiichen e darf, inghesondere mit Lebensmitteln, sowie jede unmittelbare und mittelbare Beteiligung an einen derartigen Handel mit sofortiger Wirkung un terfagk worden. Iserlobn, den 8. Junt 1923.
Der Landrat. J. V.: Frhr. v. König, Regierungsassessor.
—— .
Bekanntmachung.
Dem , Behren, Königsberg i Pr. Vorstädt. Feuergaffe 3 ist durch Verfügung vom heutigen age
Handel mit Gegenständen vez täglichen Be⸗ darfs unterfagt worden.
Köntgsberg, den 8. Juni 193.
Der Pol heiprasident. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratgvererbnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverläfsiger Personen dom Handel, habe ich den Handlern Herman nu'Bizdrer in Lauchstädt, Fritz Bößme in Schafstädt ünd Pauk Funke in Pob les durch Verfügungen vom 7 Mai bezw. C Juni d. J. den Handel mit J,. des täglichen Bedarfs, ing⸗ beson dere Lumpen, Knochen, Altpapier, Alteisen, Altmetall, Metall⸗ bruch u. dergl, sowie jede unmittelbare und mitielbare Beteiligun an einem solchen Handel wegen ÜUnzuverläfsigkeit in bezug auf diese Gewerbebetriebe unter fag t. Bie Kossen des Verfahrens fallen den Betroffenen zur Last.
Merseburg, den B. Juni 1923.
ͤ Der Landrat. Gu ke.
Bekanntmachung.
Juf Grund des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu— verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 155 9 GBI. S. 605) habe ich dem Bäckermeister . Fleischer in Walxjen, Kreis Neustadt S. S. Ausübung des Bäãckere . beg . Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrleb un terfag
Neustadt O. S., den 11. Juni 1923. .
Der Landrat. Dr. Pachu r.
— —
Bekanntmachung. Auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzu⸗ lad e ge. ö 2 3 3 6 gi 2 RGBl. S. 6 ich dem Bäcker 31 * So koll in Lonschnik die Ausübung dez ckerei gewerbe wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Gewerbebetrieb un tersagt. Neustadt, O. S., den 11. Juni 1923. . Der Landrat. Dr. Pachur.
Nichtamtliches.
Preußen.
Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der 6 Gewerbegufsichtsbeam ten und Berg⸗ ehörden für 1922 ist fertiggestellt. In den . nd insbesendere folgende Angelegenheilen besprochen worden: ie Durchführung der Verordnung über die . in den Bäckereien und Konditoreien; die Dur ührung Wöch⸗ nerinnenschutzes unter besonderer Berück chtigung der Be⸗ stimmungen über die Gewährung von Pausen an stillende Mütter; das Verhalten der jugendlichen Arbeiter (einschl. der Lehrlinge) bei der Arbeit, in der Berufzschule und in der Freizeit (unter jugendlichen Arbeitern sind Personen bis zu 18 Jahren zu perstehen); die a , . der Arbeit an gefährlichen Arbeits maschinen, insbesondere an ressen, Stanzen und Holzbearbeitungsmaschinen, und ihr Einfluß auf die Unfullverhntung; die Prüfung und er,, der gesund⸗ heitlichen Verhältnisse in Lumpensorfierereien und Ro produkten⸗ geschäften 66 bei der Bearheitung von Altmetall, Metall⸗ abfällen und Metallaschen; die ortbil dungs bestrehungen in der Arbeiterschaft. Ein buchhändlerischer Vertrieb des Werkes findet nicht, statt. Bestellungen auf das Werk sind an das Minist erium für Handel und Gewerbe, Bersin W. 5, Leipziger Straße 2, zu richten. Der Preis des 31 Druckbogen um⸗ enden Werkes beträgt für Inländer zurzest für den ge⸗ für den gebundenen Abdruck 19 840 M6. Seine . e. gegen Nachnahme des osten. ei ber Bestellung ist anzu⸗
ftete oder gebundene Abdrucke des Werkes ge⸗
—
geben, ob gehe wünscht .
Deutscher Reichstag. 366. Sitzung vom 15. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenburos des Vereins deutscher Zeitungsverleger?) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 10 Minuten. Zunächst wird in drei Lesunge
n erledigt eine Novelle zum eben erst beschlossenen inführungs⸗
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute 3 sind.
Handel mit allen Gegen ständen
gesetz zu m Knappschaftsgesetz, in der dia Konse gezogen wird aus dem früheren Beschl Betriebe der Steine und Erden, soweit sie nicht unterirdi betrieben werden, vom ieren er zu befreien. Diese Konsequenz war in der früheren ratung übersehen worden. Die Newelle ist von Abgeordneten aller bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie beantragt worden.
Es folgt die zweite Beratung der Novellen zum Reichs versorgungsgesetz, Altrentnergesetz, Kriegspersenenschädengesetz und Offizier⸗ ,, in Verbindung mit einem Antrag
erthels (Komm.), die Versor en, der Kriegsopfer durch Herauffetzung 9 Teuerungszulage sofort um das Siebenfache der Mäaͤrzbezüge zu erhöhen. Den Ausschuß hat an der Vorlage noch Aenderungen zugunsten der Berechtigten vorgenommen und den Antrag Berthels abgelehnt.
Reichsarbeitsminister Dr. Braun: Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle zum Reichsversorgungsgesetz wird ein doppeltes Ziel verfolgt. Einmal sollen die seit 1925 geltenden Rentensãtze der Teuerung fortlaufend angepaßt werden; weiterhin sollen Härten und Mängel, die sich aus dem Vollzug des Gesetzes von 1920 bisher ergeben haben, beseitigt werden. Die Novelle ist im 19. Ausschuß des Reichstags in mehrmonatigen Be⸗ ratungen ausgiebig behandelt worden. Dabei wurde auch geprüft, ob die von der Reglerungsvorlage nicht berührten Bestimmungen dez ursprũnglichen Versorgungsgesetzes irgendwelcher Aenderungen bedũrfen.
Der Ausschuß hat an der Regierungsvorlage mannigfache Aende⸗ rungen vorgenommen. Diese Aenderungen haben aber — und das ist von besonderem Wert — keine neuen berwaltungdtechnischen Schwierig⸗ keiten zur Folge. Es wird also gleichwohl das Ziel der Regierung, die Nobelle möglichst rasch in Vollzug zu setzen, voraussichtlich in wenigen Monaten erreicht sein.
Die Versorgung der Kriegsopfer erfordert vom Reich gewaltige Aufwendungen. Bel der grohen Notlage, in der sich das Reich be⸗ findet, kann daher eine entsprechende Versorgung auf die Dauer nur dann sichergestellt werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in erster Linie den wirklich notleidenden Kriegsbeschädigten und Kriegs⸗ hinterbliebenen, also in erster Linie den Schwerbeschãdigten und kinderrelchen Familien und den Hinterbliebenen, zugewendet werden. Ich begrüße eg, daß auch die vom Ausschuß beschlossenen Erhöhungen der Versorgungsgebũhrnisse diesem Grundgedanken der Regierungs vorlage Rechnung tragen. Die Gewã hrung einer Frauenzulage an die verheirateten Schwerbeschädigten, die wesentliche Erhöhung der Kinderzulage, der Waisen⸗ und Elternrente ferner die Erhöhung der Zusatzrente für die Schwerbeschädigten und die Witwen dienen diesem Ziel. Auch die neue Vorschrist, daß den Schwerbeschadigten, die dauernder Anstaltspflege bedürfen, sol . Pflege auf Kosten des Reichs gewährt werden kann, wird dazu dienen, gerade in den schlimmsten Fällen weitgehende Hilfe zu bringen.
Dieser Grundsatz des Reichs, die Hilfe möglichst nach dem Be⸗ därfnis abzustufen, zwingt auf der anderen Seite dazu, die Fälle der leichtesten Beschãdigungen künftig von der Rentenversorgung auszu⸗ schließen. Aus diesem Grunde ist im vorliegenden Entwurf die Abfindung der Rentenempfänger vorgesehen, deren Erwerbsfähigkeit durch dit Dienstbeschãdigung nur um 20 vh gemindert worden ist. Nach den Beschlüssen des Ausschusses ist die Abfindungssumme in diesen Fällen wesentlich erhöht worden. Es ist für die in Betracht kommenden Personen, volkswirtschaftlich gesehen, zweifellos von Vorteil, wenn ihnen einmal eine größere Summe zugewiesen wird, als wenn sie laufend kleine, wirtschaftlich wenig bedeutende, Zuschüsse erhalten, die neben ihrem Arbeits⸗ und sonstigen Einkommen kaum eine nennenzg⸗ werte Bedeutung haben. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volks⸗ partei) Für die Gestaltung des ganzen Gesetzentwurfs, insbesondere für die Leistungen an die bedürftigsten Kreise der Kriegsopfer, ist die Abfindung der 20 prozentigen Schädigung von wesentlicher Bedeutung gewesen. .
Wohl die wesentlichste Neuerung, welche die Novelle bringt, ist die Anpassung der Teuerungszulagen an die Teuerungsmaßnahmen. die jeweils für die Beamten getroffen werden. Das gleichmãßige Vorgehen in dieser Richtung bei Beamten und Kriegsbeschãdigten ist nunmehr durch diese Novelle sichergestellt. Die Regierung wird künftig die Teuerungs maßnahmen für die Reichs beamten, soweit sie ihrer Natur nach überhaupt auf die Verforgungegesetzgebung über⸗ tragen werden können, auch auf diese übernehmen.
Zur Klarstellung möchte ich in diesem Zusammenhang bemerken daß die örtlichen Sonderzuschläge bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden können, weil das technisch unmöglich ist. Die Regierung steht an sich vor einer sehr schweren Aufgabe, wenn sie bel rasch sinkendem Geldwert möglichst gleichzeitig mit den Teuerungg⸗ maßnahmen für die Beamten auch jeweils die Rentenbezůge der drer bis vier Millionen Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen in wenigen Tagen neu berechnen soll. Sollen bei dieser Berechnung nun auch noch örtliche Sonderheiten berũcksichtigt werden, dann witrdẽ die Anpassung an die Teuerungsmaßnahmen für die Beamten in kürzester Zeit zum völligen Zusammenbruch der für die Kriegsopfer bestimmten Teuerungsmaßnahmen führen.
Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit bor, daß die Grundgehälter der Beamten neu festgestellt werden. In diesem Falle müssen auch die Grundbeträge der Rente neu berechnet werden. Aus Anlaß der in diesen Tagen verabschiedelen Aenderung der Grundgehälter für die Beamten sind in meinem Ministerium bereits die Vorkehrungen ge⸗ troffen, um die neuen Rentenbeträge mit Wirkung vom 1. Jull aß den neuen Grundgehältern anzupassen.
Wie bekannt, haben die Vorschriften im alten Gesetz über dag Ruhen der Rente zu langwierigen Ver handlungen im Ausschuß geführt Die Reichtreglerung hat sich nunmehr ebenso wie die in Betracht kommenden Ausschüsse des Reichstags auf den Standpunkt gestellt; bei den Ruhensvorschriften für die Kriegsbeschädigten ähnlich zu ver⸗ fahren wie bei den Kürzungsbestimmungen im Beamtenpensionsrecht. Um eine möglichst einheitliche Regelung dieser Frage gleichzeitig für Beamte wie für Milttãrrentenempfänger zu treffen, werden di