1923 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Betanntm ach ung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf

den Inhaber.

In Abänderung der Bekanntmachung vom 16. April 19233 mich 8 die —— 66 . er Einlösung und Kündigung der ĩ

185 und 161 im Gesamtbetrage von 70 000 050 94. ö 3

1 2 dl . der bezeichneten Serien noch nicht in den . nr

Rr. 68336 wird gene bank auf das Recht

mm 1. Januar 1928 verzichtet. Voraussetzung dieser Genehmigung ist,

München, den 14. Juni 1933.

Bayer. für 3 . Industrie und Gewerbe.

: Mößmer.

Genehmigungsurkunde. Auf Grund des 8 795 lichen Gesetzbuch vom 17.

nebst zugehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage 100 0090 000 M (einhundert Millionen Mark) erteilt. ;

Die Schuldverschreibungen sind zu einem Hundertsatz von 169 unter dem Diskontsatz der gigen, . . vhH vH, fällig in halbjährlichen Raten am 2 Januar und 1. Juli jeden Jahres, zu verzinsen. Wann eine Kündigung oder Rückkauf der bestimmt der Ver⸗

und höchstens mit 15 vH,

und in welchem Umfange Schuldversch reibungen stattzufinden hat, waltungsrat. Vorstehende Dritter erteilt. verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet. Darmstadt, den 13. Juni 1923. Hessisches Gesamtministerium. lrich.

Preußen.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein verein⸗ ö Enteignun gs verfahren vom 26. Juli 1922 esetzsammlung Seite 211 wird bestimmt, daß die Vor⸗ schriften dieses Gesetzes , das der Stadt Wattenscheid gemiß § 11 des Gesetzes, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 Fesetzlammlung Seite 567 zustehende Enteignungsrecht zum Ausbau der Parkstraße anzuwenden sind. Berlin, den 15. Juni 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Innern. Severing.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung

der Lentral-andschafts-Direktion für di Preußischen Staaten über die ö licher Central⸗Roggenpfandbriefe.

1. Der Preußische Minister für Handel und Gew Erxlasses vom 12. Juni 1923 3 . . Auf Grund des 5 46 des Börsengesetzes (RGBlI. 1908 S. 215) ordne ich unter Vorbehalt jederzeifigen Widerrufs an daß es vor der Einführung von mit h vy verzinslichen landschast⸗ lichen Central⸗NRoggenpfandbriefen an der Börse in Königs⸗ berg i. Pr. der Einreichung eines Prospekts nicht bedarf. Berlin, den 12. Juni 1923.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lippert.

2. Die auf Grund dieser Anordnung zugela s. Gentral⸗Roggenpfandbriefe werben den . ,,

und zunächst in Stücken über den Geldwert

von 20 Zentnern mit den Nrn. 1 bis 50 000 . 50 ool 166 00 100 696 266 666 200 60. . 366 G05 . ö ol A460 666 auggegeben. ö 37 ö

3. Die Zinsscheine der Rogger ĩ

. 5 fai h ggenpfandbriefe sind am 1. April und In den Bestimmungen über die Kündbarkeit und Til Roggenpfandbriefe und in den Beleihungsgrundsätzen j . . ten, auf Grund ministerieller Anordnung vom 24. Mai 19233 in Nr. 126 des Deutichen Reichs anzeigers und Preußischen Staats . 2 2 . 3 in Nr. 254 der Neuen Preußischen Zeitung vom 5. Juni 1923 erfolgt 6 ĩ ĩ

nderung nicht eingetreten. ,,

Berlin, den 18. Juni 1923.

Central⸗Landschafts⸗-Direktion für die Preußischen Staaten. von Winterfeld.

2 ö 1 Zentner 1 *

. . Bekanntmachung. as am 26. Februar 1993 gegen die Eheleute Dro⸗ tsten Fritz Fuls in Habinghorst ausgesprochene an dels verbot mit Lebens! und Genußmitteln sowie mit genständen des täglichen Bedarfs he be ich hiermit auf. Dortmund, den 8. Juni 1923.

Der Landrat. J. V.: Plaas.

Dem Kaufmann Tillmann Müll ĩ straße 10] habe ich zum Handel n lt ht i , n, mitteln aller Art wie der ,, . Essen, den 14. Juni 1923.

Städtische Polizeiverwaltung.

——

Dem Kaufmann Moxitz Neum an —ĩ ; n, geboren am 2. Fe⸗ ßangrn (Bim Biseuns in Polen, Geschäftebelrkeb e den. handel, Baumweg Nr. 10, wird hierdurch wegen erwiesener Un- uperlässigteit der Handel mit Gegen stän den des täg« . 3 . * ( darfs . . ö Lebensmitteln, sowie jegliche elbare oder unmittelbare Beteili i ĩ , tigung an einem derartigen Frankfurt a. M., den 6. Juni 1923.

Der Polizeiprästdent. Ehrler.

f des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 67 des hessischen de e. . Bürger⸗

J. Juli 1899 wird hiermit der Kom mu⸗ nalen Landesbank in Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber von

Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Die Befriedigung der Inhaber der Sch

Bekanntmachung.

Personen vom Handel vom 23.

8. 1915 (RGB. S.

mit Kartoffeln und Gemüseuntersagt. Nienburg a. d. Weser, den 16. Juni 1923. = Der Landrat: von Klitzing.

I Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Die Aus fuhr mindestpreise 6. flüssiges wasserfreies

rch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. Jö.

Auf Grund der Bekanntmachung zur eme er ü ficht 0 be e, h,. Wilhelm Rabe in Steimbke ,

r /// /// //

sind geändert: für Zinkweiß und Ammoniak nach der Eh dn m

Deutscher Reichstag. 369. Sitzung vom 18. Juni 1923. Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsminister der Finanze ; 1 f h ö. z . ö ö. er 494 . . ⸗⸗ . lautet nach vorliegenden Steno⸗

Meine Damen und Herren! Es ist eine Vorlage von außer⸗ gewöhnlicher Bedeutung, die dieses hohe Haus mit der Novelle zum Sandessteuengesetz beschäftigt. Die allgemeinen Grundlinien des staatsrechtlichen Verhältnisses von Reich und Ländern sind in der NReichsberfassung vorgezeichnet. Die besondere Regelung die ses Verhältnisses auf dem Gebiets der Finanzen enthält das Landes⸗ steuergesetz. Verfassung und Verwaltung auf diesem Gebiete sind derart geordnet, daß das Reich in der Erfassung aller steuerlichen Möglichkeiten grundsätzlich den Vorrang genießt und ihm im Zu⸗ sammenhang damit auch der Behörde napparat zur Verfügung ge⸗ stellt ist, den eine einheitliche und eigene Verwaltung der Reichs⸗ ste nern erfordert. Indem das Reich von seinem verfassungs⸗ mãß igen Rechte Gebrauch machte und die Hauptmasse der Steuern an sich zog, übernahm es zugleich die Ve npflichtung, für die Er⸗ haltung der Lebensfähigkeit der Länder und auch der Gemeinden Sorge zu tragen. Im Rahmen des Landessteuergesetzes ist das im wesentli durch Ueberweisung bestimmter An teile ö V. schehen. Die ganze Regelung griff tief in die überlieferte Ordnung der steuerlichen Zuständigkeiten und der Finanzen überhaupt ein. Um so verständlicher war der Widerspruch, mit dem sie von An⸗ fang an aufgenommen wurde. Auch heute begegnet man immer wieder der Auffassung und sie ist auch in den Verhandlungen des Steuerausschusses deutlich zum Ausdruck gekommen —, daß es im Grunde nur die Finanzverfassung des Reiches sei, die für die Not der öffentlichen Haushalte verantwortlich gemacht werden . —ᷣö.. . Länder und Gemeinden ihrer früheren Selb⸗

andigkeit beraubt und damit zu bloße ä iche ö z ßen Kostgängern des Reiches Demgegenüber habe ich bereits am 20. anuar vorigen Ja vor diesem hohen Hause darauf hinweisen ö . ö. ein Fehlschluß liegt. In der geschichtlichen Zwangslage zur Zeit ihrer Entstehung findet die geltende Finanzwerfassung ihre Er⸗ klärung und Rechtfertigung. Wenn das verkannt werden konnte so liegt das wohl zum Teil an den unvermeidlichen Schwierig keiten der Uebergangszeit. Diese Schwierigkeiten dürfen heute in der Hauptsache als überwunden angesehen werden. Dafür haben aber die Auswirkungen der allgemeinen pbolitischen und wirtschaft⸗ lichen Lage, zumal in den letzten Monaten, zu Erscheinungen ge⸗ führt, von denen alle Träger unseres Wirtschaftslebens, die priwaten nicht minder als die öffentlichen, in gleicher Weise getroffen werden. Daß die Finanzverfassung des Reiches als solche mit dieser ganzen Entwicklung überhaupt nichts zu tun hat, dürfte eigentlich der Feststellung nicht bedürfen. Mag die Finanzverfassung des Reiches im einzelnen geartet sein wie sie will, was sie zu leisten ver⸗ mag, bleibt doch immer nur die Verteilung der vorhandenen, in keinem Falle aber die Beschaffung neuer Mittel. Es ist die Folge einer ungeheuren Geldentwertung, wenn es der öffentlichen Wirt⸗ schaft fast durchweg an den erforderlichen Mitteln fehlt, um ihren Bedarf auch nur in äußerster Beschränkung zu befriedigen. Das Reich hat an der allgemeinen Not ungleich schwerer zu tragen als Länder und Gemeinden trotz seines Vorranges, den ihm die Fina nqberfassung gewährt. Schon darin scheint mir der schlüssigste Beweis zu liegen, daß es nicht wohl die Verteilung der finan⸗ ziellen Zustãndigbeiten sein kann, auf der die Schwierigkeiten der allgemeinen Finanzlage beruhen. Als Notgemeinschaft hat das Reich seine Finanzverfassung so ordnen müssen, wie sie sich heute darstellt. Inzwischen ist die Not in wahrhaft erschreckendem Aus⸗ maß gestiegen. Als Notbau wird die gelte nde Finanzverfassung aber auch weiterhin beibehalten werden müssen. Erst wenn die außenpolitische Lage sich so weit gehlärt und der Stand unserer Vährung sich derart gefestigt haben wird, daß Wirtschaft und Finangen sich auf einer Grundlage aufbauen, die Dauer und Be⸗ ständigkeit verspricht, enst dann wird es auch möglich sein, die großen Fragen der Finanzverfassung einer Lösung entgegen⸗ zuführen, die sich in Wahrheit einen Ausgleich nennen darf. So ist das Ziel denn nur bezeichnet, nicht erreicht, wenn das GSrundgesetz der Reichsfinanzverfassung in Zukunft den Namen des Finanzausgleichs gesetzes führen soll. Die Grundlagen der bis⸗ herigen Ordnung läßt der Entwurf unberührt. Um so dringlicher war eine Nachprüfung des Gesetzes im einzellnen. Es handelt sich dabei vor allem um zwei große Gruppen von Fragen. Die eine betrifft die finanzielle Ausstattung der Länder und Gemeinden mit erhöhten Reichssteueranteilen, mit neuen steuerlichen Befugnissen und mit den nunmehr auf sester gesetz⸗ licher Grundlage zu ordnenden Be soldungszuschüssen des Reiches Die andere hat das materielle und formelle Recht der Beteiligung zum Gegenstande und umfaßt damit im wesentlichen finanzrecht⸗ liche und finanztechnische Fragen. Auf die Vorschriften dieser zweiten Gru brauche ich hi um so weniger einzugehen, als sie auf . e,, aller beteiligten Interessen im Einvernehmen mit den Regierungen der Länder und den Spitzenverbänden der Gemeinden beruhen und auch im Steuerausschuß keinerlei Be rände rung erfahren haben.

finanzpolitischem Gebiet, und eben hier sin.

aufge treten, die das e n, k. e . Schwier g Weise verzögert haben. . bedauens

In dem Bestreben, das Verhältnis de ; und Gemeinden auf der Grundlage eines 4 ou Län gedeihlichen Zusammenarbeitens zu ordnen und ue nbolen : h im Frühjahr vorigen Jahres an die . e. se ien, n Innenminister der Länder eine Einladung zu ein 46 fassenden Besprechung über den gesamten Hrngenf oe zusamme lassen. Diese Besprechung hat am 28. und 29 ne, eige⸗ Jahres in Würzburg stattgefunden. Ihre ge nei hei bom eit in der Presse veröffentlicht worden. Mit n . lin ein Bürõburg haben die Regierungen amtlicher deut sHlisen mütig ihre Ueberzeugung bekundet, daß Reich Lande ) meinden als untrennbares Ganzes auch finan ziel ⸗e ö verbunden seien und daher in freier Vereinbarung . en Würdigung ihrer gegenseitigen Bedürfnisse den n eng samer Not gemeinsam suchen und finden müssen aue Lem dieser Ueberzeugung haben die weiteren BVerhandl nugen: möglicht, dem hohen Hause im November vorigen . Entwurf vorzulegen, der nur an einer einzigen Sine . . . Derr lla nd belastet war, im übrigen abee 9 as Ergebnis voller Uebereinstimmun i ĩ . darstellte. nstimmung zwischen Reich und ande Wenn die Verhandlungen darüber in diesem

volles halbes Jahr in Anspruch genommen ö. e ant, schlüssen geführt haben, die von den Vorschlägen des ö . in wesentlichen Punkten abweichen, so muß die Reichs an. mehr noch als die Verzögerung des Gesetzes die Gestalt *. in der es diesem hohen Hause nunmehr zur Verabschied 3. liegt. Es ist der Reichs vegierung nicht leicht gewowden. 9h ö Entwurf eine Erhöhung der allgemeinen Umsatzsteuer 9 J ; 2,5 vH vorzuschlagen. Bereits in seinen Sitzungen vom 4 20. Januar vorigen Jahres hatte aber der Reichstag selbe ungünstigen Finanzverhältnisse der Gemeinden anerkannt u h J mütig Abhilfe gefordert. In dem Bestreben, diesem ö k nachzukommen,. und in der klaren Erkenntnis von dem 2 . in dem die Hilfeleistung erforderlich war, sah die Reichs ö ĩ trotz aller noch so schweren Bedenken, die ihrem von e . gegenstanden, doch nur den einen Weg, die um ahh n, höhen und an der erhöhten Steuer die Gemeinden . wesentlich erhöhten Satze zu beteiligen. Eine unmittelb e

worden und den Gemeinden sogleich die Möglichkeit erß worden, an den steuerlichen Ergebnissen der , dem Verhältnis ihres dauernd steigenden Bedarfs auch he. in . ergiebiger Weise teilzunehmen. un nach den Beschlüssen des Steuerausschusses ich die Erhöhung der Umsatzsteuer unterbleiben 6. 1 ; Gemeinden gleichwohl von 5 auf 15 vH heraufgesetzt werden J ö 3 eine Enttäuschung und eich eine wesentliche kürzung seiner Ei ĩ Dettung uicht hegen chr ur JJ Eine Mehrbelastung des Reiches von kaum übersehbarer Tra weite bedeuten auch die Beschlüsse des Ausschusseg äber de zu dehnung der Be soldungszuschüsse des Reiches. Die Vorscht des sz 52 a bringt an sich nichts Neues. Es steht ja leider scho seit Anfang 1921 so, daß das Reich den Ländern den Mehr aufwand für ihren Personalaufwand aus Anlaß der verschiedene Besoldungserhöhungen zum größten Teile ersetzen mußte, und Oktober 1921 sind dann auch die Gemeinden in diese Hilfen einbezogen worden. Die Form der Vorschüsse, die dafür zunäh gewählt war, entsprach sehr bald nicht mehr der seitherigen Cn wicklung und der durch sie geschaffenen Sachlage. Die Spannun zwischen dem Bedarf der Länder und Gemeinden und ihte Deckungs möglichkeiten hat sich unter dem Einfluß der steigend Geldentwertung in einem Ausmaße vergrößert, das alle hoffmm auf spätere Abdeckung ebenso ausschließt wie jede Möglichkeit, hie etwa durch erhöhte Steuerübenveisungen Abhilfe zu schaffe⸗ Schon heute betragen die Leistungen des Reiches aus 8 bea sn 9 Billionen. Die halböffentlichen Anstalten und Einrichtung des neuen 8 5h sind dabei noch gar nicht berüclsichtigt. Wen diese Anstalten nach den Beschlüssen des Steuerausschusses nunnch sogar mit rüchwirkender Kraft vom 1. Oktober vorigen Jahres dacht werden, und wenn die Vorschrift des 5 52a in Zukunft u näherer Bestimmung des Reichshaushalts auch für Religim gesellschaften des öffentlichen Rechts gelten soll, so kann die finmm zielle Wirkung dieser Beschlüsse im Augenblick schlechthin nieman übersehen, weil es an jeder Grundlage hierfür fehlt. Der At schuß hat das offenbar selber empfunden und daher nicht bi das ganze Gesetz auf den 1. April 1925 befristet, sondern sich au für tunlichst baldige Vorlage eines neuen Gesetzentwurfes au⸗ gesprochen, durch den die Zuschüsse an Länder und Gemeinde auf Grund des § 52 a allmählich wieder abgebaut werden solen Der provisorische Charakter der Novelle kommt darin in ein Weise zum Ausdruck, die der Sachlage entspricht. Um so schwerere Bedenken aber wird es erregen, daß glei zeitig das Reich mit völlig neuen Verpflichtungen belastet werde soll, von denen es sich naturgemäß nur unter den allergrößte Schwierigkeiten wieder befreien kann, nachdem es sie einmal ile nommen und der Kreis der Berechtigten sich darauf eingestellt hu Unter diesen Umständen vermag sch nur mit schwerem heren in wesentlich im Hinblick auf ihre überaus große Eülbedärftigleit in die Verabschiedung dieser Vorlage zu bitten. Auf eines darf ich dabei noch ganz besonders hinweisen schwindelnd hohen Zahlen, in deren Bereich infolge der entwertung sich besonders die öffentliche Wirtschaft bewegt, werden erfahrungsgemäß vor allem auf der Ausgabefeite verfolgt und g würdigt. Das gibt dann nur zu leicht ein schiefes Bild, wen gleichzeitig nicht auch die Steigerung der Einnahmeziffern ber sichtigt wird. Die wirkliche Sachlage ist immer nur aus einem . gleich der Einnahmen mit den Ausgaben zu ersehen. Fir . solchen Vergleich können aber die Hescheidenen Anfäte es n, haltsplanes in keiner Weise mehr einen Anhalt bieten, we hat inzwischen schon wieder welt überholt find. Die Umsatstert ba in den Monaten Mai und April bereits ein Auftommen Vor 600 Milliarden gebracht, so daß die 100 Milliarden . l anschlages jetzt schöon um das Fünffache überschritten ö boi einem Jahresertrag von mehreren Billionen gerechnet en,, Eu Für die Einkommensteuer steht gegentwärtig eine weer gun höhung der Vorauszahlungen in diesem hohen Hause zur utj

9.

Das Schwergewicht der ersten Gruppe liegt vornehmlich auf

sassung. Im Hinblit hierauf darf ht. Jahretettrag cbenäls

her Länder]

kürzung der Reichseinnahmen wäre auf diese Weise ven *

gillionen geschätzt werben, so daß auch hier die 111 Mil⸗ m., ez BVoranschlages weit überholt sind. gu siand immerhin Zahlen, die zur Eindämmung über⸗ Befürchtungen beitragen können. Die Schwierigkeiten e Ine und Gemeinden beruhen in erster Linie auf der Un⸗ ö t Hhrer finanziellen Beziehungen zum Reich. Es ist die *. be neuen Finanzausgleichsgesetzes, in diese Beziehungen ut grmuung hineinzubringen, die um so wohltätiger wirken wird, nim glicher und länger sie von allen Beteiligten erwartet it. Wenn diese Ordnung einstweilen auch nur eine vor⸗ ö sein kann, so wird sie doch zunächst einmal den endlichen n der Rechuungen für die vergangenen Jahre ermöglichen n mit ohne Zweifel den Beweis erbringen, daß die Finanz⸗ „nr Gemeinden und Länder keineswegs so ungünstig genannt *. darf, wie sie vielfach angesehen wird. Wie sich die Dinge a hin entwickeln werden, ist im Augenblick nicht zu übersehen. ö wem le aber werden Länder und Gemeinden nunmehr . nit welchen Mitteln des Reichs sie in der nächsten Jukunft a erhnen haben werden. Schon in dieser neugewonnenen Festi⸗ der finanziellen Beziehungen des Reichs zu Ländern und Uuenden darf eine gewissen Gewähr dafür erblickt werden. daß es aöse barer Zeit auch gelingen wird, das große Problem des . nansausgleichs in wirklich abschließender und befriedigender z . regeln. Geifall in der Mitte.)

Die beiden zu dem Gesetzentwurf über die . 4 (eschlechtß krankheiten gehaltenen Reden des Reichsministers tz Innern, Dr. Oe ser, haben folgenden Wortlaut:

De erste Rede:

Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Mumm kt en mich die Frage gerichtet, in welcher Weise die Reichs⸗ hakrung die Vorschriften des Gesetzes auszuführen gedenkt. Fa Wesen des Gesetzes ist die Bekämpfung der Geschlechtskrank⸗ keen und ihrer Verbreitung. In der Hinsicht sind eine Reihe Em Vouschriften in dem Gesetz enthalten. Die Reichsregierung Eat den lebhaften Wunsch, daß diese Vorschriften nicht durchlöchert aden, ondern daß sie ein möglichst zusammenhängendes, nicht hlenlosez Maß von Rechten auf diesem Gebiete bekommt. Da⸗ chen bestehen eine Reihe von Schutzvorschriften, einmal he Vorschriften über das Wohnen derjenigen, die sich der Pro⸗ Futon hingegeben haben, ihr Zusammenwohnen mit Jugend⸗ ßihen von 4 bis 18 Jahren, die Ausnahme bestimmter Straßen⸗ nden von dem Wohnen, die Möglichkeit für die Landesregie⸗ ungen, gewisse Ortschaften auszunehmen, und die weitere Be⸗ ammung über das Verhalten auf der Straße.

Ich darf namens der Reichsregierung erklären, daß sie bereit md gewillt ist, den Kampf gegen alle Ausartungen und Aus⸗ Hreitungen, gegen die Ansteckungsgefahren und ihre Quellen auf zer ganzen Linie aufzunehmen und in der straffsten und wirkungs⸗ kalsten Form im Zusammenwirken mit den Landesregierungen succhzuführen. Ich habe mir bereits erlaubt, in der zweiten Lesung harauf hinzuweisen, daß wir nach Annahme des Gesetzes alsbald ane Besprechung mit den Vertretern der Landesregierungen haben heiden, um mit ihnen gemeinsam eine wirksame Ausgestaltung let Ausführung des Gesetzes zu besprechen. Ich bin überzeugt, laß wir dabei auf die verständnisvolle Mitwirkung der Landes⸗ nrierungen in vollem Maße rechnen können.

Der Abgeordnete Wulle hat eine Beschwerde darüber erhoben, heß die Reichsregierung als ihren Kommissar Herrn Professor hadassohn zugezogen hat. Herr Abgeordneter Wulle scheint von her Meinung auszugehen, daß das ein außergewöhnlicher Vorgang kin. Das ist keineswegs der Fall. Die Reichsregierung ist be⸗ nchtigt, zu ihren Kommissaren zu ernennen, wen sie dafür ge⸗ tinet hält; sie hat wiederholt in früheren Fällen Kommissare, hie nicht der Regierung angehört haben, hier zur Vertretung be⸗ Hmmter Aufgaben zugezogen. Ich erinnere daran, daß bei der keratung des Bürgerlichen Gesetzbuches Herr Professor Planck won Leipzig zugezogen wurde. Ich erinnere daran, daß auf Ver⸗ ulessung des Reichsgesundheitsamts Robert Koch wiederholt im hleihstag als Kommissar der Reichsregierung anwesend gewesen t. (Zustimmung in der Mitte und links.) Ich glaube, daß die kchlundigen Ausführungen, die Herr Professor Jadassohn gegeben hat, seine ruhige und objektive Art vom Hause durchaus mit Dank nigenommen sind. (Lebhafte Zustimmung in der Mitte und links. Zuruf von der Deutschwölkischen Freiheitspartei: Nicht ver⸗ 1lhemeinern) Ich nehme Sie aus. Es war durchaus un⸗ herechtigt, deswegen einen Vorwurf zu erheben.

Vas die Frage der Vertreter der Naturheilkundigen anlangt, ß sind sie in der Kommission gehört worden. Sie hier noch ein ntl zuzuziehen, lag für die Reichsregierung um so weniger Ver= mlassung vor, als den Reichstagsmitgliedern durch die Literatur md durch die früheren Verhandlungen eine volle Einsicht in die J, der Naturheilkundigen und ihre Bestrebungen gegeben

T.

Die zweite Rede:

Meine Damen und Herven! Ich empfehle Ihnen auch namens ler hieichs regierung die Annahme des Antrages Nr. 5974, den ben der Herr Abgeordnete Kahl begründet hat. Wir haben aus ben Verhandlungen den starken Eindruck gewonnen, daß das

entlihe in der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten die üb dia gnose ist. Diese setzt bestimmte technische ! und eine Vorbildung voraus, die nur der Arzt besitzt. e machen keinen Unterschied zwischen dem Naturarzt und dem p ten Arzt unter der einen Voraussetzung, daß der Naturarzt

issenschafttich durchgebisdet, da heißt approbiert ist. Der shrobierte Naturarzt hat dasselbe Recht zur Behandlung von

shlechts krankheiten wie jeder andere Arzt, so daß hier von einem

fen hegen die Naturheilmethode und ihre Anhänger nicht die han ist Auch andere Heilbehandler, die etwa nicht auf dem n der Naturheilkunde stehen, sollen ausgeschlossen werden. g Die Frühdiagnose bietet nach der allgemeinen wissenschaft— hen Ueberzeugung einzig die Gewähr für eine schnelle und

nl öst volltändige Heilung. Das liegt im Interesse des Kranken

ö Interesse der Vorbeugung von Ansteckungsgefahren. Es ö . soziale, wirtschaftliche und finanzielle Frage. Ich nstet ur darauf hin, wie die Kassen durch lange Krankheiten

mn n werden, und wie man ihnen dadurch helfen kann, daß

Krankheiten durch rechtzeitige Behandlung abkürzt. Außer— hat ö ich noch einmal betonen, daß niemand ein Recht darauf

. Gere Nebenmenschen anzustecken. Deshalb wollen wir durch

ß die ö Ane neue Moralauffassung erzwingen die dahin geht,

Selbswerantwortung des einzelnen gestärkt wird auf den

Bahnen des Gesetzes, und daß sie, wo sie nicht vorhanden ist, er⸗ zwungen wird durch die Strafbestimmungen des Gesetzes. Ich leugne keineswegs, meine Damen und Herren, daß das relativ starke Eingriffe find. Wenn es sich aber um eine derartige Seuche handelt, muß das angewendet werden, was geeignet ist, sie zurück zudrängen. .

Wenn der Herr Abgeordnete Hoffmann⸗Thüringen vorhin eine humane Behandlung vermißt hat, so darf ich darauf hinweisen, daß wir für eine vollständige Umstellung der Behandlung ein— treten, indem wir die Sittenpolizei ausschalten und an ihre Stelle die Beratungsstellen und eine Gesundheitsbehörde setzen. Man kann unmöglich Vorgänge, die vor dem Gesetz liegen, dazu be⸗ nutzen, um das Gesetz zu bekämpfen.

Meine Damen und Herren, ich darf aber auch noch auf einen sehr wichtigen Gesichtspunkt hinweisen. Wenn die Regierung davon ausgeht, daß alle Geschlechtsleiden nur von wissenschaftlich ge⸗ bildeten Aerzten behandelt werden dürfen, so steht das auch in einem inneren Zusammenhang mit den 88 4 und 5 des Gesetz⸗ entwurfs. Es ist ganz zweifellos, daß die Aklquirierung einer Geschlechtskrankheit für jeden einzelnen seelisch außerordentlich deprimierend ist. Wenn er nun zu einem nicht wissenschaftlich gebildeten Behandler kommt, und der sagt ihm: das ist kein an⸗ steckendes Geschlechtsleiden, was du hast, und er überträgt auf Grund dieser falschen Diagnose die Geschlechtskrankheit weiter, fo wird er sich bei einem Strafantrag darauf berufen, daß sein Be⸗ handler ihm gesagt habe, seine Krankheit sei nicht ansteckend. Wir durchlöchern also auf Grund der bei der zweiten Beratung an⸗ genommenen Fassung das gantze Gesetz, indem wir eine wirkungs⸗ volle Bekämpfung damit ausschließen. Wir schaffen einen un⸗ sicheren, einen unklaren, einen zweifelhaften Rechts⸗ boden und damit eine Fülle zweifelhafter Entscheidungen. Ich bitte, diesen Gesichtspunkt nicht außer acht zu lassen. Der Antrag Kahl schafft dagegen eine klare Rechtsgrundlage, und auch dem Zusatz bezüglich der Nothilfe kann ich mich durchaus anschließen. Die Reichsregierung ist von Anfang an der Meinung gewesen, daß eine Nothilfe nicht unter das Gesetz fällt. Wenn das aber ausgesprochen wird, so wird jedenfalls damit noch eine größere Klarheit geschaffen.

Ich darf auch noch auf eine große Unstimmigkeit in dem § 6, wie er in der zweiten Lesung angenommen worden ist, hinweisen. Da heißt es „unter der verantwortlichen Leitung von ärztlichen Personen“. Der Gedanke, der hier ausgedrückt werden soll, ist der, daß der Arzt für die technische Ausführung der Behandlung sich Gehilfen nehmen kann, gleichgültig welcher Art. Der Gedanke ist an und für sich richtig, und die Regierung wollte diese Mög⸗ lichkeit nicht ausschließen. Wenn es aber hier heißt „unter der Leitung von approbierten Aerzten stehende Personen“, so geben Sie wieder Freiheit für alle die Anstalten, bei denen ein Arzt scheinbar an der Spitze steht, der nur des Gelderwerbs wegen seinen Namen hergegeben hat, während die Heilbehandlung, die Diagnose von gůnz anderen Personen ausgeübt wird. Wir würden also hier Anstalten, über die das Reichsgesundheitsamt ein un⸗ gemein reichhaltiges Material besitzt, in welcher Weise sie schädlich wirken, geradezu wieder privile gieren. Ich möchte Sie auch von diesem Gesichtspunkt aus bitten, nicht auf den Beschlüssen der zweiten Lesung zu beharren, sondern den Antvag Kahl, der alle diese Unklarheiten ausräumt, zur Annahme zu bringen. Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.)

—**

370. Sitzung vom 19. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Der Gesetzentwurf über einen . zwischen Deutschland und den Sowjetrepubliken der k Aserbeid⸗ schan, Armenien und der Kepu lit bes Fernen Ostens vom 5. No vember 1922 wird in drei Lesungen debattelos erledigt. Es handelt sich um Ausdehnung des Rapallovertrages auf die . Republiken. zweiter und dritter Lesung wird debattelos die Novelle

In fe, , , g,, Kolonial⸗ und Ausland⸗

chäden gesetz sowie zur Entschädigungs ordnung angenommen. Es handelt sich um Angleichung an die Geld⸗ entwertung und an das Liquidationsschädengesetz. Angenommen werden dazu folgende Entschließun⸗ gen des Ausschusses: 1. die aus dem des Auslands⸗ und

ärtefonds G 18 des Verdrängungs⸗, § 11 ben e her enge r, zu gewährende Bei⸗ hilfe soll insbesondere denjenigen chädigten gewährt werden, denen ihr Eigentum 6 echte oder Interessen mit Bezug auf den Vertrag von Versailles unter Rechtshruch entzogen worden . jedoch die Erfüllung in ausländischer Währung ausgedrückter zerbindlichkeiten obliegt, vorausgesetzt, daß diese Geschädigten eine Wiederaufbautätigkeit im Ausland aufnehmen, die im erheblichen Interesse des Reiches liegt, ö

2. die aus dem Härtefonds G 11 des Te n gf enn etzes und § 11 des Auslandsschädengesetzes) zu gewährende Beihilfe soll ins⸗ besondere auch zur Abdeckung von in ausländischer Währung aus⸗ gedrückten Verbindlichkeiten bewilligt werden, die aus den ehe⸗ maligen deutschen Schutzgebieten . oder im Ausland an⸗ 6 gewesene Reichsangehörige zur Bestreitung ihres und ihrer

ngehörigen notwendigen Lebensunterhaltes während der Inter⸗ nierung eingegangen sind.

Nunmehr wird die zweite Beratung des Landes⸗ steuergesetzes fortgesetzt.

Abg. Merck (Bayr. Volksp.): Trotz aller Bedenken werden wir für das , stimmen, Heute besteht leider ein wahres Wett⸗ rennen um die Reichszuschüsse. Die finanzielle Selbständigkeit der Länder und Gemeinden muß wiederhergestellt werden. .

Abg. Herold entr.): Das Gesetz ist im Ausschuß sehr ein⸗ gehend beraten worden und es ist etwas Gutes dabei heraus⸗ gekommen. Am besten wäre es daher, von allen Abänderungs⸗ anträgen abzusehen. Die Gemeinden können zufrieden sein, weil ie eine wesentliche Erleichterung ihrer Finanznöte erfahren. (Bei⸗ all im Zentrum.) .

Abg. Pe ine (Soz) befürwortet einen Antrag, die Genossen⸗ schaften von der Umsatzsteuer zu befreien. Es handelt sich dabei um keine Bevorzugung. Die Leistung sollen und wollen die Ge⸗ nossenschaften versteuern, aber sie wehren sich dagegen, daß sie normale Steuern zu bezahlen haben, nachdem die eingekauften Waren in das Eigentum der Genossenschaften übergegangen sind. Die Befreiung der Genossenschaften von einer Doppelbesteuerun ist kein besonderes sozialdemokratisches Ziel, sondern es wird au von bürgerlicher Seite erstrebt, freilich mit Ausnahme der Konsum⸗

enossenschaften. Gegen diese Konsumgenossenschaften der Arbeiter ührt man einen wahren Klassenkampf. Die Deutschnationalen und vielleicht noch andere bürgerliche Parteien möchten am liebsten nur die landwirtschaftlichen Genossenschaften von der Steuer befreien.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

Das hat sich im Ausschuß deutlich gezeigl. In der ersten Lesung behielten sich die Deutschnationalen vor, nur das Prinzip der Steuerbefreiung in das Gesetz hineinzubringen, aber in zweiter Lesung sollten dann die d , g . Genossenschaften enannt werden. Und tatsä lich haben die Deutschnationalen nur ie Befreiung der landwirtschaftlichen Genossenschaften beantragt. Das ist ein schreiendes Unrecht gegen die Arbeiter, die ihre paar sauer verdienten Groschen zusammenlegen, um sich in Konsum⸗ vereinen gegen Ausbeutung zu schützen. (Beifall bei den Sozial⸗ demokraten.) Abg. Koenen (Komm): Alle Anerkennung der zentralen Steuerhoheit des Reiches kann uns nicht hindern, zu verlangen, daß den Gemeinden gegeben wird, was ihnen zukommt. Dazu lommen politische Gründe. Von der jetzigen Regierung wird die Ste uerhohe it oft nur gegen die Proletarier angewendet. * Anhalt sollte eine durchaus gerechte Grundwertsteuer eingeführt werden, mit der auch die Kommunisten einverstanden waren. Nun wider⸗ trebte der Landbund, weil der Großgrundbesitz gehörig besteuert werden ollte. Der größte Grundbesitzer ist aber der ehemalige Herzog. Das Reich hat seine Stenere hen hier zum ersten Male angewandt, um in die Landessteuergesetznebung einzugreifen mit der Be— gründung, der Ertrag der Einkommensteuer werde dadurch ge⸗ mindert. Leider fielen die sozialdemokratischen Minister um, so daß tatsächlich in diesem Steuerjahr nur 25 vH der Steuer erhoben werden, obwohl der Noggenpreis, dem sich die Steuer automatisch anpassen sollte, inzwischen stark gestiegen ist. Die Gemeinden in Anhalt, denen die Grundwertstener zugute kommen sollte, haben einen schweren Schaden erlitten. Wir beantragen darum, 5 3 des Gesetzes zu streichen, wonach die Reichsregierung in der geschilderten Art in die Steuerordnungen der Länder eingreifen darf Auch die Sozialabgabe, die von einigen Gemeinden beschlossen und von den Landesregierungen genehmigt war, ist von der Reichsregierung im Verein mit dem Reichsrat dereitelt worden. Die Re ichs regierung wendet ihre Zentralgewalt nicht im Interesse der Kultur, der Arbeiterschaft und der sozialen Aufgaben an, deshalb können wir ihr nicht die Einwirkung auf die Steuerhoheit der Länder ein⸗ räumen. Bei einem Streit um die Gewerbesteuer in Thüringen . der Schutz des Großkapitals herausgekommen. Die kleineren zewerbetreibenden haben die Kosten zu tragen. Wir beantragen, ein Zuschlagsrecht auf eine Reihe von Steuern zu geben, ins— besondere das Recht zu ,, . Zuschlägen auf die Ein- kommensteuer derjenigen Steuerstufen, die 1922 ein Einkommen über sechshunderttausend Mark hatten, also von der zweiten Steuer⸗ stufe ab. Auch bürgerliche Zeitungen, z. B. der „Mannheimer Generalanzeiger“, verlangen solche Zuschläge, weil die Gemeinden sonst nicht mehr auskommen können. Es werden auch Zuschläge zur Erbschaftssteuer und zur Vermögens- steuer unter Schonung der unteren Klassen verlangt. Die Reichs- vermögenssteuer ist aber keine Besteuerung des Besitzes und der Geldschränke mehr, sondern ein Bettelpfennig. Der Verband der Kommunalarbeiter macht auf die starke Einschränkung der kom— munalen Betriebe, die Straßenbahn, die Straßenreinigung, Bade⸗ anstalten . und auf die damit verbundene Arbeitslosigkeit auf⸗ merksam. Wir verlangen weiter eine Beteiligung der Gemeinden an der Kohlensteuer mit zehn Prozent neben der Umsatzsteuer. Die Gemeinden haben in ö. Tarifen eine Kohlensteuerklausel ein= eführt und erhöhen ihre Gastarife, m , usw. mit der ö Das schlimmste ist die Entkommunali⸗ sierung von Gemeindebetrieben. Damit erfährt der wirtschaftliche Sozialismus einen ungeheuren Rückschlag. Wir beantragen die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf 3375 vs des Ertrages. Wir würden sogar für die Ueberweisung der ganzen Umsatzsteuer an die Gemeinden sein, beschränken uns aber auf ein Drittel, weil dies auch von den Sozialdemokraten im Ausschuß angeregt war. Das Reich gibt Zuschüsse für die Beamtenbesoldun der Länder; das müßte auch den Gemeinden werden, und nicht nur für die Beamtengehälter, sondern auch für die Arbeiterlöhne⸗ Wir verlangen aber die Aufrechterhaltung der Demobilmachungs ordnung und der Sicherungen gegen Entlassungen im Betriebsräte setz. Wir beantragen weiter die Befreiung der Konsumgenossen⸗ en von der Umsatzsteuer. Aehnlich war es bei den Erleichte⸗ rungen der Anzeigensteuer für die Zeitungen. Wir beantragen die Staffelung der Gemeindetarife zugunsten der Minderbemittelten. Das jetzige Landessteuergesetz wird unter einem ungünstigen Stern emacht. Sie können dem Stern nur ausweichen, wenn Sie unsere e . annehmen. Der Dollar stand heute bei Börsenbeginn auf 176 0065. Die Regierung tut nichts dagegen, Stinnes alles dafür. Der vorliegende Gesetzentwurf ist auf einen Dollarstand von 20 wo zugeschnitten. Nehmen Sie unsere Anträge nicht an, so machen Sie nur Flickschusterei, die Geldentwertung ist die Folge der schlechten Politik.

In den Abstimmungen werden unter Ablehnung sämt⸗ licher Anträge der Sozialdemokraten und der Kommunisten die Ausschußbeschlüsse über die Bestimmungen für die Beteiligung der Länder und Gemeinden an den einzelnen Steuerarten unverändert angenommen.

In dem Abschnitt über das Verte ilungs verfahren ö enthält 5 52a u, a. die Bestimmung, daß einer Verminderung der Zahl der Angestellten in Ländern und Gemeinden die veichsvechtlichen . über Einstellung und Entlassung von Angestellten t entgegen⸗ stehen. Die Kommunisten beantragen Streichung dieser Be⸗ stimmung. .

Abg. Giebel Soz) erklärt, seine Partei werde grundsätzlich für den Antrag der Kommunisten stimmen. Im übrigen ki wortet Redner einen Antrag, die Worte „unter Auf rechterhaltung der Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes! einzufügen. Bei einer ent k Erklärung der Regierung würde der Antrag zurück= ezogen werden. e . inisterialdirektfr Pepitz versichert, das Betriebsräte gesetz bleibe unberührt. Es sollte sich nur um eine Vorschrift der De mobilmachungsverordnungen handeln.

D. Mumm (D. Nat.) befürwortet folgenden Antrag Schultz romberg (D. Nat), Dr. Scholz, D. Everling (D. Vp N einen s 52e einzufügen: Soweit die Reichsfinanzbehörden die Verwaltung der mach ö. dieses Gesetzes zulässigen Rirchensteucrn übe vnommen haben, hat das Reich auf Antrag der Religions- gesellschaften Vorschüsse auf diese Steuern zu zahlen. Die Höhe der Vorschüsse richtet sich nach dem an dem jeweiligen 8 termin fälligen Teilbetvage des Kirchensteuersolls Die Verzinsung der Voꝛrschiifse erfolgt zu ermäßigtem Satze nach Feststellung des Reichsminifters der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Relchstags. Wie Zinspflicht . wenn es den Reichsfinanzbehörden ohne Berschulden der Aligio nz , . nicht möglich t. die fälligen Kirchensteuern in Höhe . schüsse innerhalb sechs Monaten nach dem jeweiligen Zahlungstermin einzuziehen.“

Die Rede des Reichsministers der Finanzen Dr. Hermes, der zunächst das Wort ergreift, wird nach Eingang des Steno⸗ gramms veröffentlicht werden.

Abg. Soldm ann (Soz) erklärt die vom Ausschuß an⸗ genommenę Bestimmung für verfassungswidrig, wonach auch die im Art. 137 der Verfassung genannten Körperschaften des öffent. lichen Rechts e, n, schaften) den Vorschriften des 8 52 unterliegen. r wünscht Redner Auskunft über die Kosten der Erhebung der Kirchensteuer.

Die Abstimmung über den rn , . Antrag, die Bestimmung über Verminderung der Angestellten in 8 52 a zu streichen, wird durch Auszählung r, . Der Antrag wird mit 1h65 gegen 134 Stimmen abgelehnt. Auch alle übrigen Anträge werden abgelehnt. . Zu einem weiteven Abschnitt der Vorlage liegen sozial⸗=

der Kerren Minifter, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

demokratische und kommunistische Anträge van, die 6 gleich⸗