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M. *. 3 vj. u. 5
Erste Beilage
m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 145. Derlin, Montag, den 25. Juni 1923
Besch eid über die Zulassung von Zündmitteln.
Die Zündmittel ‚‚Astra“ Spren kapsel NAr. 3 und Nr. 6 der Sprengstoffwerke Dr. R. 5 u. Co,. in Hamburg werden hiermit zum Gebrauch in den der Aufsicht der Berg⸗ behörden unterstehenden Betrieben des Oberbergamts Bonn
Der eingesetzte Ausschuß hat den der Berechnung der am 1. Juli 193 gen mn Zinsen der Mecklenburgischen 5H Yo igen Roggenwert“⸗Anleihe von 1922 und der weiten Mecklenburgischen 5 igen „Roggen wert“ nleihe von 1923 für die Zeit vom 1. Juli bis 31. De⸗ ember 1923 bezw. 1. April bis 30. September 1923 zu ugelaffen runde zu legenden Durchschnittspreis für märkischen Roggen zug . auf 74 365 ½ für den . estgesetzt. A Nähere Merkmale der Zündmittel: Der am 1. Juli d. J. zu zahlende Zinsbetrag stellt sich ; ,,,. Firma: Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnsen u. Co. demnach für einen ehen der itz der Firma: Hamburg.
Der Witwe Frau Gert habe ich wegen Unzuverlässigkeit ? d R GEfwtember lid den Handeln üung, der eng täglichen Bedarfs, insbefonder mit Fenin Bier, Selter, Ji garetten ünd Zuckerwaren, * s Demi Hindenburg, O. S., den 13. Juni 1923. . Der Landrat.
—
Bekannt mach un Dem Händler Bernhard S ick jn
ru d
it. A auf 295.63 2 Nerstellungsorte: Dömitz a. d. Elbe, Anzhausen, Kreis Siegen, Lit. B auf 3718,35 , Lit. G nuf 1859, 13 , Lit. D uf 929, 56 A Schwerin, den 22. Juni 1933. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerinm. J. A.: Schwaar.
Die von dem Verein „Stahlhelm“ Bund der Front— für Een ng ö mit S 7 Ziffer 2 und 3 des Gesetzes zum
soldaten, Orts gruppe Groß
Hamburg, 24. Juni 1923 geplante Fahnenweihe wird auf Grun in Verbindung
Schutze der Republik vom 31. Juli 1923 verbot en.
Hamburg, den 22. Juni 1923. Die Polizeibehörde.
— —
Bekanntmachung.
Dem Händler Karl O pperm ann, hier, K. 41, i u cker und Zuchkerwaren wegen Unzuverlässigkeit unter fa gt. — Bundegs⸗
habe ich vom J. Juli d. J. ab den Handel mit 3
ratsberordnung vom 23. September 1915. Braunschweig, den 18. Junt 1923. Die Polizeidirektion.
Preusen.
Der Stadtgemeinde Hamborn wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221 das Recht verkiehen, das zur Verlängerung der elektrischen
born e
Straßenbahn von der Ziegelhorststraße (Ecke bis ö 6. Marktplatz in Holten erforderliche Grundeigentum im reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Gleichzeiti verein Gesetzsamml. S. 211) bestim Gesetzes bei der Autübung des vo eignungsrechts anzuwenden In? Berlin, den 21. Juni 1923. . Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. A.: Schulze.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsrat Dr. Simon in Berlin ist zum Regie⸗ run grat im preußischen Ministerium des Innern ernannt worden.
Dem Oberregierungsrat Laus in Marienwerder ist die Stelle des Ersten Vertreters des Regierungpräsidenten in Marienwerder übertragen worden.
Der Oberregierungsrat Freiherr von Rössing in Marien⸗ werder ist als Erster Vertreter des Regierungspräsidenten an die Regierung in Stralsund versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Falkenwalde im Regierun 8⸗ bezirk Stettin ist zum 1. Sktober 1923 zu . 6 bungen müssen bis zum 20. Juli 1923 eingehen.
Ministe rium für Wissenschaft, Kun ! und o ib blischu cha ⸗
.Der Privatbozent Dr. Bohne in Leipzig ist zum ordent⸗ lichen Professor in der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität in Köln ernannt worden.
Nachtrag um Statut der Landes kulturrentenbank für die rovinz Schleswig⸗Holstein vom 16. Oktober 1881.
Der 5 17 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Landeskulturrentenbriefe werden von der Direktion nach dem unter , A beiliegenden Schema in Abschnitten von 100 09, 0 Coo. T0 og) i C5, S0, Who, ioo. S) rm en unter forllaufender Nummer ausgegeben und mit jährlich 3, 4 44 oder 4 o, oder einem durch gesetzliche Vorschrift elwa zugelassenen höheren Prozentsatz in halblährlichen, am 1. April und 1. Oktober postnumerandv fälligen Terminen verzinst. Den In habern der Rentenbriefe steht fein Kündigungsrecht zu.
Vorstehender Na trag ift vom 61. Schleswig ⸗Holstein schen Probinziallandtag in seiner heutigen Sitzung genehmigt worden. Kiel, den 12. April 1923.
Der Provinziallandtag. Dr. Tod sen, Vorsitzender. R hode, Schriftführer.
Das Preußische Staats ministerium. Fritze, in Vertretung des Justizministers. Severing. v. Rich ter. Dr. Wendorff.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 85 8. Absatz 1 und 21 des Republik⸗ fe rf. habe ich die in Plön erscheinende Tageszeitung Ost olsteinisches Tageblatt und Plöner Zeitung“ fůr die Zeit vom 23. Juni bis einschließlich 8. Juli 1933
ege der En telignung zu erwerben oder, soweit dies aut⸗
Länge
6. Verwe Bonn.
der Centr ßischen St
Bereich Vermit
spre ausgefer
1. Apri
kündigte zum 15.
Der älligkei
Central Laj
gller Art,
der bereits ein Termingeschäfte,
Die
Dem Hän Königstraße Nr.
Altmetalle
Dortmund,
Auf Grund
ich dem Händ
Essen, den
des tägliche
einem derartigen Frankfurt a
hierfür vom 25.
verboten. Kiel, den 23. Juni 1923. Der Oberpräsident: Kürbis.
worden.
höchstens bis 15 mm unter ihr
in Nr. 126 die bekanntgemacht:
1 Darlehnsnehmer hat für die Previnziallandschaft, zu deren das zu beleihende Grundssück gehört oder durch deren hung, eine Reallast in der Form einer ablösbaren jährlichen Roggenwertrente oder, sobald dies gesetzlich zulässig ist, elne Hypothek nach Roggenwert nach Maßgabe der Satzung der betreffenden Provinzialland⸗ schaft im Grundbuch eintragen zu lassen, sich auch sonst den Bestimmungen des Statut für die Zentrallandschaft aus⸗ drücklich zu unterwerfen.
Für 3. in dieser Weise si ender Betrag landscha
Zinsscheine nach
Dezember des vorhergehenden Jahres bis zum 15. Fe⸗ bruar des laufenden Jahres und a ö . 1. Oktober ge⸗
ober fälligen Zinsscheine nach dem Durchschnittswert für die Zeit vom 16. 6 bis Der Durchschnittswert ird, durch, den mittleren Betrag der vorstehend. vorgesehenen Börsennotierungen in dem für die Berechnung maßgebenden Zeitraum bestimmt.
Mark nach unten abzurunden.
Untersagung tritt für neue Geschäfte sofort in Kra
vom 23. September 1915 (RGBl. S. 605) den
te der Handel mit altem bruch aller Art und iede
Neuwied, Rhein, Breslau. Bezeich Beschaffenheit: Sprengkapseln mit Kupferhülse und einem aus
Kupfer hergestellten, gelochten Innenhütchen. Länge der Kapseln
bon Nr. 3: 25 mm, äußerer Durchmesser 5.9 mm; von Nr. 6: 34 mm, äußerer Durchmesser 6,5 mm. Die Hülsen sind . en Rand mit Knallsatz geladen. Die Füllung besteht aus Tetryl⸗Trinitrotoluol bei Nr. 3. aus Tetryl und einer Aufladung von Knallquecksilber bei Nr. 6. der Kapsel Nr. 3 etwa 1,8 g; der Kapfel Nr. 6 elwa 2,8 g. ndungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts
nung: Astra⸗Sprengkapsel Nr. 3, bezw. Nr. 6.
Bonn, den 19. Juni 1923.
Preußisches Oberbergamt. Fuchs.
Zweite Bekanntmachung lr Tang ha fis. Direttien für die aaten ü ͤ
Central⸗Roggenpfandbriefe.
In n der Veröffentlichung vom 31. Mai 1923 er Zeitung vom 2. Juni d. J. wird folgendes
tlung die Beleihung erfolgt,
tigt werden.
dem DuichschnittWwert für die
n Stücke und die am J. O August des laufenden Jahres.
Die berechneten Beträge sind auf volle
jeweilig maßgebende Durchschnittswert ist vor d tsterminen im Deutschen Reichtanzeiger und ren ischen
taatsanzeiger bekanntzumachen.
Berlin, den 23. Juni 1923.
jdschafts⸗Direktion für die Pr ußischen Staaten. von Winterfeld.
Bekanntmachung.
Der Firma Sz. Wind müller K Go,, hier, Bahnhof⸗ straße 26, ist auf., Grund des § 1 der Bekanntniachung zur ch, haltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln, auch mit G
] etreide wegen Unzuverlässigkeit . worden. Die
t. Der Verlauf bwicklung der sogen.
gekauften Waren, d. i. bie A Zulässig bleibt der Handel mit
ist gestattet.
2
Futtermitteln und mit Sämereien. Die Unterfagun tützt au das Ergebnis der Ermittlungen in der ge 2. . 3 anf müller & Co. anhängigen Strafsache wegen handels mit Zucker.
Bielefeld, den 20. Juni 1923.
irma Wind⸗ reiswuchers und Ketten-
Polizeivwerwaltung. J. V.: Heitkamp.
—
Bekanntmachung. dler Heinrich tlgenberg in Kirchderne, 18, habe ich auf . der Bundesrats verordnung
Handel mit n und Lum pen wegen Unzuverlassigkeit bis auf
weiteres un terfagt.
den 18. Juni 1923. Der Landrat. J. V.: PVlaas.
——
Bekanntmachung. des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗
zuver lässiger Personen vom Handel bom 23. September 1915 * habe
ler Johann Denk, geb. am Zi. Oktober 1875
in Goldbach, in Essen⸗Altenessen, Bäumi usst 107, wohn⸗ haft, den r , e ref ge fe ffn, is n ohn diesen Gewerbebetrieb unte rsagt.
wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf 18. Juni 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Frieden dor 36
— ——
Bekanntmachung.
Dem Kurzwarenhändler Moschek Merenländer
geboren am 13. Februar 1871 in Warschau, Geschäftsbetrieb: Kurz! waren handel, Lage; RNechneigrabenftraße 9, wird hierdurch wegen er⸗ wiesener Unzuverlässigkeit der
Handel mit Gegen ständen n Bedarfs, intbefondere mit Lebensmitteln,
sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an
Handel unterfa gt. Me, den 19. Juni 19283. Der Polizeipräsident. Ehrler.
— —
Josefine Ka ster, am born, Feldstraße 3. ö ö . r Vermi ertätigkeit Juni 1923 ab wegen Unzuwversässigkeit untersagt
Hamborn a. Rhein, den 21. Juni 1923.
Der Oberbürgermeister.
Gewicht
Preu⸗ er dle Ausgahe landschaftlicher
ergestellte Darlehn darf ein ent⸗ tlicher Central⸗Roggenpfandbriefe
Der Geldwert der aufgekündigten Stücke und der insscheine berechnet sich nach der jeweligen amtlichen Der nẽ af . für märkischen Roggen, und! zwar sür pie zum
aufgekündigten Stücke und die am 1. April fälligen
Zeit vom
— . prick i auf Grund der Bundegratsverordnung d RGGBl S. b03 — unter, dem he hen 6 3 gering wertigen Bär t s chart a bäh een Fisen, Lum pen, Kurz- und Wollwareh Zucker w ar en sowie jede unmittelbare un grun g an einem solchen Handel wegen Unz diesen Gewerbebetrieb u ntersagt. Die . 9 29. dem 2 . den Aus zu Hbiger Vergrdnung vom 2. August 1915 ö S. 2815 Sprick zu tragen. ; M. Bi.
Iburg, den 21. Juni 1923.
Der Landrat.
—
Dem Händler Joh. Helgers, Lü . Grund der k gon 33. nnz 3h won Speisfen und Getränken e der Arb ü auchwaren, Schokoladen und sonstigen Eiz wegen Unzuperlässigkelt un tersag t und die Sch rien Schankbetrte bez angeordnet worden. hi Kamen, den 16. Juni 1923.
Bekanntmachun g.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrat unzuverlässiger Personen vom Handel vom 9. Ent RGB. S 6535 habe ich em Al thän dern Botten berg fowie feiner G he frau Menn Krekel, in Gosenb ach, und dem Althändier! Utsch. in Giferfeld jeglichen Handel mit materialien aller Art, insbesondere mit altem Altmetallen, wegen Unͤzuverlässigkeit un ter agt.
Siegen, den 18. Juni 1923.
Der Landrat. Goede cke.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bestimmung im § 4 der Verordn Hand'el mit Lebens und Futtermitteln vom öden ͤ
(RGGBl. S. 111) fowie der ekanntmgchung über bie gen unzutzerlässiger Perfonen vom Handel von; 23. Septenh (RiGzl. Seb0oz)] ist dem Pedro Bert? hiersel Handelserlaubnisschein — gusgestellt für Wein unterm 2 1917 von der Handelszulassungsͤstelle in Würzburg — entzog
Wiesbaden, den 20. Juni 1923 Der Polizeipräsident.
Wehr.
Die Polijeidemas
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt vorgestern eine öffentliche unter dem Vorsitz des Staatz sekretär . y. ab. Auf der Tagesordnung stand zunä hst der Gesel über Aenderung des Landessteuergesetzes, Reichstag in uren n abgeänderter Fassung ange worden ist. Die Reichs ratsausschüsse haben die Beschl Reichstags eingehend geprüft. Der Referent beton Bericht des Nachrichtenbüros des Vereing deutscher ) verleger, daß eine ganze Anzahl der Reichstagsbeschll bes rungen zugunsten der Länder und Gemeinden darstellt ei der Reichstag mit dem Reichsrat dahin einig gewes as Gesetz keinen endgültigen Finan . zwische und Ländern bringe. Deshalb habe der Reichstag be daß die Geltungsdauer nur bit zum 1. April 193 strecken solle. Den . ständen abe eine große,. Anzahl von eichstagsbeschlüssen ge ue burch die Länder und Gemeinden schlechter würden, Dahin gehöre die Beseitigung der verzehrsteuer, der Viehsteuer, der Beschluß, daß steuern auf einzelne Betriebsmittel in der Landn oder im Gewerbe unzulässig seien, und besonders lehnung der 1 der Umsatzsteuer. Die Re aug schüͤsse sind glei l zu dem Ergebnis gekommen, rhebung eines Einspruchs abzusehen, einmal mit darauf, daß eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach de wärtigen parteipolitischen Verhältnissen auch im Wege pruchs kaum erreicht werden könnte, und weil and er Einspruch eine weitere Verzögerung des Inkrasttte Vorlage zum außerordentlichen Nachteil für die Finanz der Länder und Gemeinden herbeiführen würde, versammlung schloß sich dem Vorschlag der Ausschijse „elngenmmen wurde sodann eine neue Vergrd Höchstsätze in der Erwerbslosenfürsorge. Die soll vom 25. Juni ab eintreten, und zwar werden sätze um 80 Prozent erhöht. Die Regierungsvorlage h 50 Prozent vorgeschlagen. Inzwischen ist aber b entwertung weiter ,,, Ein Antrag Braun die Sätze um 100 Prozent zu erhöhen, fand keine g Unterstuͤtzung.
Der Reichsrat erklärte sich schließlich mit der Nov Hausarbeitsgefetz in der Faässung des Reichsin verstanden.
Der r ri japanische Botschafter Eki. Hig Berlin verlassen. Während feiner Abwẽsenheit führt? schaftsrat Dr. Ohno die Geschäfte der Botschaft.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beile
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Chatlo
Verantwortlich für den Anzeigen eil: Der Vorsteher der Gesch ö Rechnungsrat Menger ing in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Men gering in Berl
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsans Berlin. Wilhelmstr. 32
——
Vier Beilagen ö und Erste bis Vierte Zentral⸗Handels register-⸗Heilah
setzung auf 40900 Mb bzw. 10 005 , Abg.
steuer. Der
überlassen werde. Der
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Parlamentarische Nachrichten.
Steuerausschuß des Reichstags setzte vorgestern . der he n,, en bei der Zucker st euer . Die Hoe sieht eine Erhöhung der Steuer beim Stär kezucker . 126004 und bei anderem Zucker auf 39 060 „S6 für 160 Risogtamm i ep icht bor. Was unter Reingewicht zu verstehen ist, ö der Reichsfinanzminister. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins dentscher Zeitungsverleger berichtet, beantragte der Abg. Eichhorn omm) die Aufhehung der J da der Zucker kein Genuß⸗ mittel, sondern ein Nährmittel sei. Der Antrag wurde unter Stimm- enhaltung der k abgelehnt. — Neu eingefügt wurde ne Bestimmung ;
. ö in ö unter Steueraufsicht stehenden Betriebe aus zuckersteuerharen Erzeugnissen , ,., Waren hergestellt, so ann der Reichsfinanzminister estimmen, daß die teuerpflichtigen
zuckermengen aus den Fertigerzeugnissen nach dem usbeuteverhaͤlt⸗ äs ermittelt werden und 3 die Steuerschuld erst mit dem ÜUeber⸗ tritt des Fertigerzeugnisses in den freien Verkehr entsteht.
Diese Bestimmung bezweckt eine Pereinfachung der Versteuerung bscher Waren, insbesondere des Kunsthonigs. 31 den Steuersätzen 6. Vorlage beantragte der Ahg. Eichhorn (Gomm.) Ine Herab⸗ 9. 10. Soldmann⸗ Franken Som) eine solche auf die Hälfte, also auf 6606 S0 bzw. 15 000 , degegen beantrggten die Abg. Za pf (D. Vp.) und Abg. w. Gu 6 ra rd shentt) mit Rücksicht auf die seit Einbringen der Vorlage ein— ktretene Erhöhung des Gro han delspreises elne Verdoppelung auf
)) 6 bzw. 60 000 A. ie Regierung i sich dem Antrage af Verdoppelung an, der alsdann auch vom Ausf uß mit Stimmen⸗ nehrheit angenommen wunde. Auf Antrag des Abg. Zapf ( D. Vp) nirde des weiteren der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, die Jäckersteuer entsprechend den Aenderungen des Zuckerpreises zu erhöhen bder zu ermäßigen. Die Steuer soll aber nur geändert werden, wenn der Herstellerpreis für Verbrauchs zucker (Melis) ab Magdeburg seit dem 1. Juli 1923 oder seit dem Inkrafttreten der letzten Festsetzung der Steuer um wenigstens 25 vH gestiegen oder gefallen ist. Der nichste Paragraph der Vorlage behandelt die Fälligkeit der Zucker- Entwurf entscheidet mit der Reichtabgabenordnung wischen Entstehung der Steuerschuld und Fälligkeit, welche beiden ermine eine Frist von g bis 10 Wochen umfassen! Mit Rücksicht auf dies weite Spanne ist der im bisher geltenden Gese vorgesehene n,, , beseitigt worden. Von en tender Regierung wurde allerdings betont, daß die Industrie wegen der a gemeinen Kapitalknappheit Wert guf. die Beibehaltung des sechsmonatigen Zahlungs aufschubg lege. Diesem . könne aber im Hinblick auf die Nollage der Reichsfinanzen um so weniger Rechnung getragen werden, als die Raffinerien den Zucker nur gegen Vorauszahlung oder leichzeitige Bezahlung abgäben, mithin im Zeitpunkt der Fällig⸗ h der Steuer sich bereits im Besitze des Erlöses befänden. Dem Hnweis auf die allgemeine Kapitalknappheit seitens der Induftrie misse entgegengehalten werden, daß es nicht der . des Zahlungs⸗ aischubs sein könne, dem Gewerbe Betriebsmittel zu berschaffen. Der ischuß entschied im Sinne der Regierung. Äuch'die übrigen Parg— laphen, welche die Steuererklärung, die Steuerhefreiungen, die , und dig Ueberwachungsmaßnahmen behandeln, wurden ach dem Wortlaut der Regierung bor lag vom Ausschuß angenommen. ö Strafvorschriften wurden in der Weise verschrf⸗ Daß für die bh ef dfi h Trg rn ner, wer M re ruf; des Anbanes Ind der Verwertung der Zuckerrübe ö. Gegenstand hatz kam eine Neinungsverschiedenheit. zwischen eichstag und Reichsrat zur Der Reichstagsausschuß hatte seinerzeit die Anregung
. Zuckerstenereinnahmen zur Förderung des
gegeben, einen Teil der
Ackerrübenanbgues und der kö bereitzustellen. Jer Entwurf sieht daher die
reitstellung 8 . ., . undert der Zuckersteuereinnahme für die gedachten Zwecke vor. Di ö. ö. erh soll dem Reichsministerium für Ernährung und
Kandwirtschaft übertragen werden, das die Art der Verwendung ö.
keichstag nachzuweisen hat. Demgegenüber hat der .
die Bedenken erhoben, 3j die gleichmäßige Verteilung der Mitte an
die für Zuwendungen dieser Art in Betracht kommenden Kreise der
einzlnen Länder nicht hinreichend gewährleistet sei, wenn die .
pendung dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaf
i Reichsrat wollte die Art der Verwendun einer näheren Bestimmung selbst vorbehalten. Der Ausschuß entschie ih auf. Antrag des Abg. v. Gu grad . dahin, daß die ittel dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirkschaft für
die gedachten Zwecke zur Verfügung gestellt werden sollen, das aber
alsdann jährlich dem Reichstag und dem Reichsrat über die Art .
Verwendung der Gelder Rechenschaft zu geben hat. Alsdann wur'
das et vom Ausschuß verabschiedet.
; gte die Beratung des Mineralwassersteugr H lt g ö. er n umden der Regierung hat der Ent⸗ wurf das System des bisher geltenden Gesetzes im wesentlichen über—⸗
nommen. Die einzige beträchtliche Aenderung betrifft die Entstehung
der Steuerschuld und die damit im Zusammenhang stehende ehand⸗ ung e. . Nach dem bisher geltenden 36 entsteht näm⸗ lich die Steuerschuld, sobald die Erzeugnisse an Abnehmer geliefert werden. Aus dieser Vorschrift haben sich nach Angabe der . sierung Zweifel und Unzuträglichkeiten ergeben. Der Entwurf 6 . azu über, die Steuerschuld wie im Biersteuerrecht an den Aus⸗ ang der Erzeugnisse aus dem Betriebe zu knüpfen. Für Rüchwaren it dementsprechend die Steuer in allen Fällen zu erstatten. Weiter ührte der Regierungsvertreter aus, . ,,. Steuer, der für das Rechnungsjahr 1923 guf 60 Millionen Mark veranschlagt war, mit nicht ganz 37 Millionen Mark den Erwartungen nicht fitsprochen habe, und daß trotz der mitz dem. J. Mai 1922 eingetretenen , ,, der Steuersätze, die sich freilich infolge des Zahlungs gufschübs erst erheblich später ausgewirkt habe, das Auffommen des echnungsjahres 1921 nur um wenig mehr als ein Dirttel über⸗ shritten habe. Immerhin dürfe der im. Entwurf vorgeschlagenen erhundertfachung der Steuer bei vorsichtiger Schätzung eine jähr— liche Cinnahme von dreseinhalß Milliarden Mark erwartet werden. Im Ausschuß zeigte sich große Resgung die ganze Mineralwassersteuer berhaupt zu streichen, wogegen jedoch die Regierung polemisierte. Von fo ö Seite wurde,; darauf hin⸗ gewiesen, bi es der organisierten Arbeiterschaft endlich gelungen sei Ra Bier und den Schnaps immer mehr aus den Betrieben dur Ninerglwasser zu verdrängen. Wenn jetzt das Mineralwasser wieder o stark verfteuert werde, sei vielleicht die ganze Mühe der organisierten rbeiterschaft vergeblich gewesen und Bier und Schnaps würden wieder em, verteuerten Mineralwasser vorgezogen werden, Demgegenüber erklärte der Regierung svertzreter, daß die Steuer bei der tiesigen Geldentwertung den Preis des Mineralwassers nicht wesentlich frteuere. Gegen die Stimmen der Linken wurde alsdann das ner fioasfanff erg fe mit einigen Aenderungen vom Ausschuß f m men Die von der Negierung vorgeschlagenen Steuersätẽ wurden bewilligt. Es folgte . Beratung des Leuchtmittelsteuergesetzes. ierzu führte die Reichsregierung aus, daß sie in Ueberein- ktimmung mit der Anregung des Reichsmistschaftsrals, die starren Ver⸗ Ftauchssteuern zur Anpassüüng an die Schwankungen des Geldwerts beweglich zu geftalten, nunmehr für die Besteuerung der Leuchtmittel
eine Wertsteuer für das Geeignetste halte. Hinsichtlich der Art der Wertsteuer habe sich die Reichsregierung für eine Fakturensteuer ent⸗ chieden, vor allem, weil diese gegenüber der Umsatzsteuer den Vorzu habe, daß sie die Beibehaltung der Stuckkontrolle ermögliche und wei sie damit eine wesentlich größere Gewähr für die volle Erfassung der Steuer biete, als die Umsatzsteuer. Als zweckmäßigste Form der Fakturen steuer für Leuchtmittel wurde die Besteuerung nach dem Preife e , der beim Uebertritt der Leuchtmittel in den freien Verkehr em Abnehmer in Rechnung gestellt wird. Der Ausschuß schloß sich diesen Erwägungen an, änderte aber auf Antrag des Abg. v. Raumer (D. Vp.) den . f der Leuchtmittel im Sinne dieses Steuer⸗ esetzes dahin ab, aß nicht alle elektrischen Glüh lampen darunter allen, sondern nür die elektrischen Metallfadenlampen über 25 Volt owie elektrische Metallfadenlampen für Spannungen unter 239 Volt, vweit ihr Engrgieperhrauch 15 Watt übersteigt. Außerdem unter- liegen der deuchtmittelsteuer Quecksilberdampf⸗ und ähnliche Lampen, Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen und Glühkörper zur Er⸗ ne der Leuchtkraft von Flammen. Der Reichsminister der inanzen kann nach dem Antrage des Abg. v. Raumer (D. ) der angenommen wurde, mit Zustimmung des Reichsrats denucht mi tel, die geeignet sind, die oben angeführten Leuchtmittel zu ersetzen, der Leucht⸗ mittelsteuer unterwerfen. r kann ferner anordnen, da steuerfreie deuchtmittel vom Hersteller kennzeichnen sind. Die euchtmittel⸗ steuer beträgt zwanzig vom . des Steuerwerts. Als Steuer⸗ wert gilt der von dem Steuerschuldner seinem Abnehmer in Rechnun gestellhe Preis. Hat der Steuerschuldner die Leuchtmittel ohne Entgel abgegeben, so gilt als Steuerwertz nach näherer Bestimmung des Veichsministers der Finanzen, der Preis für gleichartige Leuchtmittel. Ist in dem Prejg die Leuchtiittelsteuer mit einbegriffen, so gilt als Steuerwert ö ghöüglich der Leuchtmittelsteuer, Zum Steuer— wert gehört au der Wert der unmittelbaren Umschlichungen, nicht aber der Wert der äußeren Verpackungsmittel und bie Versandkosten, . sie besonders in Rechnung . tellt sind. Sind die dußeren Verpackungsmittel und die Versandkosten im gif. einbegriffen, so ist vom Steueramt ein ent prechender Teil, nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen, abzufetzen. Damit wurde das . verabschiedet. Bei der nun folgenden Heratung des Zünd w arensteuer⸗ gesetzes drehte sich die Diskuffion hauptsächlich um die rage, ob nicht nur die Zündhölzer und ündkerzen, sondern auch die Feuer⸗ zeuge hesteuert werden sollen. Die Reichsregierung bertrab bh nsicht, daß die, Entwicklung der bisherigen Feuerzeugfteuer ederk Sen ei ihrer Einführung für ihren Ertrag gehegten Ewartungen entsprochen, noch inen Anhalt für die Richtigkelt der im Hinblick auf die Zünd holzindustrie bestehenden Konkurrenzbefürchtungen erbracht be. ährend die Erzeugung der Zündhölzer in verhältnismäßig wenigen Fabriken erfolge, der Handel mit Gi ne, in geordneten und be—⸗ kannten Bahnen über den Kleinhandel zum Verbraucher ö. würden die. Feuerzeuge zu einem großen Teil handwerksmäßig in kleinen und kleinsten Betrieben, vielfach nur in Nebenzweigen von? anderen Haupt⸗ betrieben, hergestellt. Daneben würden fabrikmäßig als ö el glberzeugnisse hergestellt die einer steuerlichen rlebertha ung als olche nicht unterliegen und noch einer Zu ammensetzung bedürfen, um odann als steuerliche Feuerzeuge dem Verbrauche zugeführt zu werden. Bei dieser Sachlage erfordere die Feuerzeugsteuer zunächst die Ueber⸗ wachung vieler kleiner und klein ster Per kellungsbetriebe, ohne daß bei der Leichtigkeit der Herstellung einfacher Feuerzeuge und der Zu⸗= sammensetzung der Halber eugnisse zu steuerpflichtigen ertigfabrikalen eine Gewähr für die Wirksamkelt der Ueberwachung bestände. Weiter⸗ hin sei eine ze me n, des Handels nötig, wobei aber eine Ver= inderung des 6 . en e mit den n Nmroßen meg nin der , achungsapparate kaum Jeingen werd. Bre Vurchsurstunfg un . r r, . ö übrigen ohne erhebliche Beschränkung und Belastung der beteiligten Erwerbszweige nicht möglich. Dieser unverhältnismäßige Aufwand für die Durchführung der Stener rechtfertige alfo um fo weniger eine Aufrechterhaltung . bisherigen Steuer, als zurzeit die Feuerzeugindustrie in der Hauptsache Ausfuhrindustrie sei. Auch ö die Erfahrung der letzten Jahre ergeben, daß die Konkurrenz des Feuerzeugs gegenüber dem pinghe g nicht so großz sei, wie angengmmen werde m Gegenteil habe das Zündholzgewerbe für seine ö niffe gerade in seßzter Zeit schlanken Abfaß auf dem Inlandsmarkt gefunden, ja es sei kaum in der Lage gewesen, den Inlandebedarf zu decken. Es sei daher nicht zu befürchten, daß die Feuerzeuge, die zum weitaus größten Teile Ausfuhrartikel seien, der Zündholzindustrie, die jetzt vollständig auf den Inlandsmarkt . sei, einen ernsten Wettbewerb bereiten werden. Der Ausschuß schloß sich den Erwägungen der Reichsregierung an, besonders aus dem Bestreben heraus, die Ver. waltung zu verbilligen und zu vereinfachen und sie nicht mit Steuern zu belasten, deren Ertrag nicht zur Bestreitung der Kosten ihrer . waltung, ausreichen. Die . und. das. Zünd metal (Zündsteine und Hündschienem) wijrden also von der Bestenerung frei gelassen. Für ö Jö beträgt die Zündwaren. m Hundert des Steuerwerts. fen g, i g ene des Zündwarensteuergesetzes wandte sich der Ausschuß der Bergtung des Spielkarten stengrgefetze s zu. jer würde, gemäß einem Antrag des Abg. v. Gusrar gi e teuer, die die Regierung mit 500 „ für jedes Kartenspiel vor= eschlagen hatte, auf jöhG „6 erhöht. Ferner wurde der Reichs ⸗ , gemäß diesem Antrage ermächtigt, den Steuersatz einer nach dem 15. Juni 192 Sitten ,,, sdeh ö ufspreise anzupassen. Im übrigen wurde ohne wesentliche . , . ö 6 ö ö dem Wortlaut der Regierungs-= usschuß verabschiedet. ; ⸗ . ö ane g fn der Ausschuß in die zweite Lesung des Bier-⸗ steuergesetzes ein. Hier wurde auf Antrag des Abg. v. Gusrard (3) die bisherige Biersteuer verdreihundertfünfzigfacht. , ö energischen Widerstand, den der Vertreter Bayerns sowie der Abg. der bayer. Volkspartei und die Sozialdemokraten diesem . entgegen · setzten, ging J. Steuer in der bezeichneten Höhe dennoch durch. Da—⸗ mit war die Beratung der Verbrauchssteuern erledigt.
Nr. er „Verösffentlichungen des Reichs ges 9 ö d ö ĩ ö. amt“ vom 209. Juni 1923 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter in Walz⸗ und Haim merwerken. — (Preußen) Maul⸗ und Klauenseucheserum. — Untersuchungsgebühren für eingeführtes Gefrierfleisch. — (Württem⸗ berg.) Impfung gegen das seuchenhafte Verkalben. — a Aerztliche Ueberwachung der Sulkinder. — (Tschecho Slowakei.
lombierung von Gefäßen mit Olegmargarin usw,. — Alkoholische n e — (Italien.) Einfuhr von Tieren. — Einfuhr von Wieder⸗ käuern. — Einfuhr von 5 — Farbstoffe bei Nahrungs⸗ mitteln. — (Schweiz, Kanton Freiburg) Blattern and Schutz, pockenimpfungen. — Rechtsprechung. Entschädigungsanspruch bei Tierseuchen. — Umsatzsteuerpflichtige Auslagen eines praktischen Arztes. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Erkrankungen in den Heimkehrlagern. — Geschenkliste. — Monatstabelle über die Geburts⸗ und Sterhlichkeitsverhältnisse in, den 334 deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Februar. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Wochentabelle über die Ge⸗ burts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Großstãdten mit 100 9099 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen
größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen an übertragbaren
24
Schw rer
Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. — Witterung. N Grundwasserstand in Berlin“ und München, Bodenwärme in Berlin, Februar.
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 25. Juni 1923. Telegraphische Auszahlung.
253. Jun!
Geld Brief 47481, 00 47719, 00
2892,50 43197, 50
6384,99 6416, 90 201 49,50 20260, 50 21745, 50 21 854,50
3211959 32280 ho 354,505 I368 50 ahb. 909 5454. 56 oß dbb 60 0 S6 lab 0 121156 960 12156460 bos, 5909 644 00 21715, 59 Zis. 56
175955, 5. I6645, 69
H9850, 90 601 ho, 90 124658, 50 12531, h0 170 82 171,68 3640,50 3659,50
25. Juni Geld Brief 44638, 00 41862, 00
4498,59 4071,50
obs 56 60410 6 15655, 560 1574766 205 49 0 zH 4h 1 66
Gothenburg... 301 74,00 30326, 00 Del ingfors K . 3158, 00 n 5112, 00 h138, 00 w 23687, 0 526313, 00 New Jork .... II5964. 55 114536, 00
K 7052,00 7088,00
chweiz 20398, 50 20501, 50 Spanien 16857, 50 16942, 50 236, 50 5263, 50
lis z Mo, lig oo 16665 116. 9] za 45 3659
Amsterd. Rotterd. k 36 apierpeso). Brüssel u. Antw. Christiania .... Kopenhagen... Stockholm und
i . Jugoslawien (Agram u. Bel⸗ d 1301,50
12,36 1216,50
1308,50
19, 44 12235, 55
13760
13,56 1386,50
1383,50
13,54 1393,50
——
Ausländische Banknoten vom 26. Juni.
. Geld Brief Amerkkanische Banknoten 1000-5 Doll. . .. UH4213, 00 114787, 09 ö ö 2 und 1 Doll. II2717. 090 113283, 90 Belgische DJ 6009.50 6040,50 Bulgarische
ö IIS 1205, 99 3 . 2bMahs, 56 2650,50 Englische
Finnische 3 5
bschn. zu 1 Eu. darunter 524685, 605 527315, 00 w 3102, 09090 3118.00 7042,00 7078, 00 44757, 50 45012, 50 oII2, 990 5138,90 1256,75 1265, 35 18653, 900 18747, 90 158, 10 158,90
hs 26 661,7 165807 50 1659250 zar e 31h,
., ; 57h hg, Gh Hegg z. ranzösis.
Holländische. Italienische Jugosslawische Norwegische Oesterreichische
Rumãnische
l Dinar S 4 Kr) neue s obo · doh obo rj neue (10 u. 100 Kr.).
h00 u. 1000 Lei. unter 500 Lei
Spanische ö. JJ = ; O0 Kr. u. darüũb. k 9 ö . zog l 55 Zabd 5h
Ungarische nnn, 9, 22 9 28
ie Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie Bankugten“ ver⸗
sieht R 3 e 1 Gefen, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire,
esetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Jen und Milreis und ᷣ je 100 österreichische Kronen.
— Die Wertmeßziffer in der Dam en konsfent ion
ist, wie die Deutsche , n gem .W. T. B.“r mitteilt, mit 23. Juni auf 2200 erhöht.
n, ,,,, r . Bau mwoll⸗Spinnerei A⸗G. über das Geschäftsjahr 1922 war in diesem die Nachfrage nach den Garnen der Gesellschaft eine gute, so daß die Spinnerei während des ganzen Jahres voll. beschäsftigt war. Die Preise der Baumwolle in den Ursprungsländern schwankten nicht sehr erheblich; zu Beginn des Jahres stand oberägyptische Baumwolle auf 324 Tallari, am Ende auf 28 mit Schwankungen während des Jahres bis auf 22,5 Tallari nach unten. Am Schlusse des Jahres waren für reichli drei Monate,. Aufträge vorhanden und, die dafür nötige Baumwolle eingedeckt. Im Berichtsjahre wurde für die Belegschaft der Spinnerei eine geräumige Speisehalle, verbunden mit einer Badeeinrichtung, fertiggestellt. Das Kesselhaus wurde um einen sechsten Kessel vergrößert. Die Mischereieinrichtung wurde erweitert. Das Grundstück wurde durch Erwerbung einiger angrenzenden Grundstücke abgerundet, so daß nunmehr die das Grundstück durchschneidenden, von der Stadtgemeinde projektierten Straßen in den Besitz der Spinnerek übergingen. Der Grundbesitz umfaßt ca. Zz ha. Der Gewinn einschl. Vortrag beträgt 16 38 339 M, davon werden 1 000 000 der gesetz⸗ lichen Reserve überwiesen, 200 000 4 — 100 4A entfallen auf jede Vorzugsaktie, 10 9000 000 M = 2500 4 auf jede Stammaktie. Den Beamten wurde 1 000009 M, dem allgemeinen Unterstützungsfonds 2 600 000 , aus dem letztiährigen Gewinnvortrag an den Unter stützungsfonds 400 000 Æ überwiesen und 1652 339 4 als Gewinn
vorgetragen.
e, Koks und Brikettzg
ür K . ö ö
am 22. Juni 1923: rschl 2412 Wagen, nicht gestellt — — 2412 Wagen.
Die Elektrelytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner k des. W. T. B.“ am 23. Juni auf 41 260 A für 1 Kg (am 22. Jun auf 46 870 4 für 1 Kg).
rin, 23. Junk. (W. T. B) Großhandelspreise in 6 i re , mit dem Einzelhandel offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Branden⸗ burg des Pee e lerkr ge des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für 4 kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —— bis —— 4, Gerstengraupen, ,
ocken, lose 3875 ; „Hasergrütze, lose 3925,00 — ; ö. . lofe — — 4, garten n ieh 311300 - 3510. 00 4.
aisflocken, lose — — bis —— K, Maisgrieß 4400, 00— 4650000 4. ee el eg; 3b 00 W 4460, 00. 4A, Maispuder, e bboq 00 -b 80 00. 4)
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