1923 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

II. Verkaufgpreise für Benzoesäuresulfinid behm Absatz durch die Saccharinabrit A.-G. vormals Fablberg. List Go. in Magdeburg⸗ und 2 des Süßstoffgesetzes Bezugẽ.

Röhrchen mit 25 Stück Tabletten zu 20 3 290 2. Röhrchen mit o g Kristallsüßstoff n 75 2050 4 3. Gläser mit 28 8 Kristallfäßsfoff zu 18 v0. . 9 890. 4 In den Preisen zu II sind die Dandelsaufschläge sowie die Koften far Frachten und Kistenverpackung nicht berücksichtigt. UI. Verlaufspreise für den inländischen Absatz von Dulcin durch Mie Deutsche Dulein⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin- Britz: 1. Packung zu 50 ackung zu 100 g. ackung zu 200 g. ackung zu 400 g. ackung zu 800 g

il vom inländischen Absatz von Süͤßstoff: Verbrauchersüßstoff in H⸗

423 500 - 4A 476 500 B29 400 476 5060, 6G6y3 000 - 1 860 600, 464 500, 383 600,

865 400. in Barslinghausen: dab Bo0.—= 4

Breusßen.

Finanzministerium.

Je eine Katasterkontrolleur

Breslau, Gleiwitz, ist zu besetzen.

Generallotteriedirektion,

Die Ziehung der 1. Klasse der 22. deut schen ( 48. Dienstag, den 10. Juli d. des Lotterie gebändes, Jãgerstraße Gewinne im Gesamtbetrag

und Schlammko ert 5

Südost an die nach 5 4 Ab i Sekanntmachung. berechtigten Grund der Rekanntmachung zur Fernhaltu

23 September 1315 (

Kohle und Kali die vom Reichskohlenverband und vom Reichs⸗ kalirat im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister be⸗ stimmten Preise und für Feingold die Notierungen der Bank von England. Schließlich wurde noch ein Gesetzentwurf an⸗ genommen, wonach die Geltungsdauer des Gesetzes über Ab⸗ weichungen vom Biersteuerge Verwendung von fogenannten 30. September 1924 verlängert wird.

Die nächste Sitzung findet am Montag, dem 2. Juli, statt.

unzuverlãssiger GBl. S. 603) ernet in Berlin⸗ Verfügung vom heutigen

örderkohl ols * . st elle in

Lüben, ke e ven Dane, nen,

ngen ieunr Karl . * Str. 18, dur m be n Handel mit Gegenständen des täglichen 6 Fee wegen Ünzuverlässigkeil in bezug auf diesen Handelsbetrieb

in den 16. Juni 1923. e nnen isnenr Abteilung W. J. V.: Dr. Hin cel

Leobschüũtz,

e tz (Gestattung der 3, bis .

Barsinghäuser Förderkohlen ... Bantorser Fördertoblen. ... .. 529 og

hewarter Stollenkohlen eggendorfer u. Rodenberger Stollenkoblen 300 .

8. Preußijsche Berginspektion in Ibbenbüren: benbũrener Förderkohlen

18 Soo 4A reußischen) Klassenk!

510 soo .

langen 26

zur Ausspielung. Berlin W. 56, den 265. Juni 1923. Preußische e

Der estnische Geschäftsträger Menning hat Berlin ver⸗ laßen. Während seiner Abmesenh t err Msist us die Geschäfte der dip lomatischen Ver⸗

Bekanntmachung. AlIthändler Franz Bielefeld n s . 5. wird hierdurch wegen erwiesener Un⸗ a e g. l mit Gegenständen des täg⸗ Altwaren, ] . mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem

Handel untersagt. M., den 20 Juni 1923.

Der Polizeiprãsident.

IV. Reichsante b6I7 S00. - 4

. . 537 500, . 5651 300 517 900 ö 516 100, . 512 300, 621 600

424 g 53 105. zd go ==

erwald in Osterwald:

chelsrombach, Geschäftsbetrieb: Althandel,

C S ber-

ins besondere

von jedem Kilogramm Säßstoff zu 100 vo. Dulein (III). von jedem Kilogramm.

Berlin, den 28. Juni 19233. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denharb. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Heukam p.

Ungew. Fein kohlen z .

b O00 4 207 375, 4

Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichs⸗

Ministerium für w , hauptk asse.

ft, Don zn

0 , 2 9 9

grankfurt a.

Der Apotheker Dr. Gerke an der schule in Hannover ist zum Honorarprofess

Ministerium für Volks wohlfahrt Betanntm achung.

sminister des Innern m der Deutschen Arzneitaxe 1983 nem .

Deutsche Arzneitaxe 1923,

eänderte Ausgabe, amtliche Ich bestimme,

vom 1. Juli 1923 ab für

Tierãrzllih en or ernannt na

Stũckkohlen.

4 Stein kohlenberg

Bekanntmachung. Förderkohlen:

rund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger n 941 Handel vom 23 September 1918 (RGB S. 603) Schlosffer Emil Pries in Nettelsee bei in durch Verfügung vom beutigen Tage den wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen

werk O st

Durch den Herrn Reich neue Ausgabe

zeichnung:

siebente abg herausgegeben. mit Wirkun Staatsgebiet erscheint im Verlage der Weidmann Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94. Preise von 7000 M bezogen werden. Berlin, den 28. Juni 1923. Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein. ö

ucbarfau in Holste rer ban de! ydelcbe trieb untersagt. Plön, den 22. Juni 1923.

Der Landrat.

L Ginzahlungen. Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern, Zölle Gebühren) nach Abzug der von den Oberfinanzkassen und Finanz⸗ kassen in den letzten 5 D leisteten Ausgaben. Zwang anleiht ⸗ĩ Schwebende Schuld.... Fundierte Schuld..

Summe der Einzahlungen.

IL Auszahlungen. Erfüllung von Zahlungeperpflichtungen in aus ländischer Währung in Aus- ührung des Friedensvertrags von

b. Stein koblenbergwerk Manche bagen in Münche⸗

Schmiedekohlen. Förderkohlen

Ver ordnung

Consolidierten Alkaliwerke, sellschaft, zu Westeregeln als Besitzer des enbergwerks

Eber den Beitritt der Atftien⸗Ge Braunkohl Magdeburg

; J. V.: Dr. Krug, Kreisdeputierter. im Revier

Braun kohlen⸗

„Irmgard“ zum Mitteldeutschen Synditat in Leipzig.

Vom A. Juni 1923.

Auf Grund des 8 5 der Aus führun tz über bie Regelung der Kohlenwirts (RGBl. S. 1449) bestimme ich:

260 816 og Ils 833 300 2514 259 200

2 604 0935 725 234 0681 000 7 756 821 390

6. Steinkohlenberg werk Argestorf⸗Wennigsen: 8 327 300, - V . . 8325 700 J. Kohlenbergwerk Minden, G. m. b. SH. Minden i. W.: 2 . 577 100— w

8. Steinkohlenwerk Plstz, G. m. b. H. in Plötz bei Löbejün: Förderkohlen

schen Buchhand kann von dor

9 9 42

oͤrderkohlen

2294912972 19 594 58 500

Nichtamtliches.

Dent sches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen zffent⸗ Nachrichtenbüros erordnungen

Sbestimmungen zum aft vom 21. August

575 500 - 4 Vollsitzung laut Bericht Zeitungsverleger tützungen für Renten⸗ Fnvaliden⸗ estelltenversicherunmg vom 1. Juli an verdre nnd die Bezüge aus der Un fallfürforge für

ange ne sowie die Zulagen und Geldbeträge in der Unfall- hrsicherung verdoppelt werden. Angenommen wurde ferner mne Verorbnung zur Aenderung der Valuta atio nsordnung

§ 1. Die Consolidierten Alkaliwerke, Akltien⸗Gesellschaft, zu Westeregeln Besitzer des Braunkohlen ist dom 1. Juli 1923 ab

7⁊70 Sog 488

im Revier Magde⸗ kitalied des Mitteldeutschen Braun= Syndifats, Gesellschaft bürgerlichen Rechtes in Leipzig, n Syndikate vertrage vom 3. März 1920, Neichsanzeiger Nr. Io vom 14. Juli 1520,

245 448 912 . Irmgaid

Uebrige Reichsverwaltung unter Gegen⸗ rechnung der Einnahmen sowie Er⸗ füllung von Zahlungsverpflichtungen in in ländischer Währung in Aus⸗ führung des Friedensvertrags von

Fundierte Schuld

, wonach die Unter 503 000. -. 4 npfänger bo ho Sho So. 2 bh 800. *

dgõg 500 ,

in der Gegend Z82 500, - 4 Ir log . zb 300 370 000, - 361 600, *

Wellingholjibausen

629 400 - 4 rgloher Bergwerks- Gesellschaft, G. m. b. H.

Förderkohlen 12. Mittel deutsche Ges. Südharz zu Ilfeld

Förderkohlen

Bekanntmachung, chtung des Bergrevierz derweite Abgren st⸗Waldenburg

veröffentlicht im Dentschen

end die Erri b. Beilage.

urg⸗Mitte u der Bergreviere Görlitz, Ost⸗Waldenburg.

Juli 1923 wird ein neues Bergrevier e“ mit dem Sitz in Waldenburg i Das neue Bergrevier wird aus Tell est⸗Waldenburg und Ost⸗Waldenbu 8 188 des Allgemeinen Bergg ker en, en . 5 . (G.⸗S. werden mi ächtigung des rn Ministers und Gewerbe die Bezirke Waldenburg,

,

) 1661 406 327 167 180 829

6 O2 680 754

ö 2. § 1 gilt als Vereinbarung zwischen der dis 236 104

Gesellschast, zu Westeregein und nnten Vertrages.

Die Bestimmung des Consolidierten Alkaliwerke den Gesellschaftern des in 8 1 gena

Berlin, den N. Juni 1923. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. B *

insen für die schwebende Schuld .. insen für die fundierte Schuld

9. Private St von Ibbenb

Glücksburg Förderkohlen Dickenb ö ;

einkohlenbetriebe . ;. Kapital Es handelt sich dabei einmal um ein Verbot des mntaufs von ausländischen Effekten von einem ausländischen ehen gegen die kleine Speku⸗ Weiter wird die

burg⸗Mitt

204133 790 7357127765

Betriebsperwaltungen. Reichs ⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung: Ablieferung Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichs hauptkasse Die Abhebungen der Deutschen Reich bahn bis zum 20 Juni 1923 waren abgesehen von den erheblichen Einnahmeausfällen infolge der Ruhr⸗ besetzung im wesentlichen erforder⸗ lich zur Bestreitung der Ausgaben außerordentlichen (Vermögensrechnung, we lagen) sowie für die vorübergehende Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsbahn infolge viertel jährlicher oder monatlicher Vorauszahlung der Gehälter und Ruhegehälter, Ge⸗ währung von Frachtstundun gen, Vor⸗ ausbeschaffung von Stoffen u. dgl. Die Zerlegung der Gesamtabheb un⸗ nach dem ordentlichen dem außerordentlichen halt und dem Geldbedarf zur vor— übergehenden Verstärkun triebsmittel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unter⸗ lagen der westlichen Reichs bahn⸗ direktionen infolge Besetzung des Ruhrgebiets fehlen. Mithin Abbebungen aus der Reichs hauptkasse

Summe der Auszahlungen...

Stand der schwe benden Schuld an dis kont ierten . anweisungen am 10. Juni 1923 11 843 764 347 2 514 259 200

reviere Görlitz, W Auf Grund des die preußischen Staat

herkäufer, sodann um ein Vor lion in Noten und gegen den r ntrolle über den TDevisenbesitz ausgestaltet und endlich wird

heboten, an Ausländer Markkredite zu geben. Neue Straf⸗ 'stimmungen sollen ein schärferes Vorgehen gegen gewissenlose pelulation zum Schaden der deutschen Währung ermöglichen. lngenommen wurde eine Novelle zum Gesetz über die Versicherungsunternehmungen, ter anderem wird darin wie für Aktiengesellschaften be⸗ imm, daß der Zeitwert bei Aufstellung der Bilanz zugrunde legt werden darf. Der Kreis der Anlagemöglichkeiten hrämien reserwen wird dadurch erweitert, daß die Möglichkeit ner wertbeständigen Anleihe gegeben wird, wobei allerdings bleiben. Sodann

oten handel.

40M 733 600 3 647 b63 483

ö iss sos 723

10 38eche S879 438 086

Förderkohlen

Bekanntmachung,

betreffend die Preise von Abschriften, Auszügen, hoto grammen und Licht paufen.

z vom 1. Juli d. J. ab werden die eichspatentamt guf Kosten von P und ähnlichen Arbeiten hierdurch

amm erstei Bergreviere Görlitz. tte und Ost⸗Waldenbung wie folgt festgesetzt:

tz (Sitz des Bergrevierbeanten Es umfaßt die Provinzen

Waldenburg⸗Mitte Wirkung vom 1. Juli d. J.

L Bergrevier Görli Göklitz, Moltkestraße 45. preußen und Grenzmark Posen⸗Westpreußen ? mit Üutm

reises Fraustadt, jedoch mit E

omst gelegenen, durch die

eils desselben und von der Provin

oyerswerda, Rothenburg, S.. L.

uban. Bunzlau, Sagan, Sprottau, Freystadt und Grin

Bergrevier West ˖ Waldenburg (Sitz de?

revierbeamten in Waldenburg i. Schles.

Es umfaßt die Kreise Löwenberg,

but, Bolkenhain,

n Kreis Frausta

mit Ausnahme

Mit Wirkung reise der im R

; ĩ rtwaten ge⸗ ertigten Schreib⸗

529 49090 4 9blenberg werks Akt. Zeche Sülzhaymh: b 1436 500, 4A 18. Gewerkschaft Wentzeljeche in Ilfeld:

Förderkohlen

14 Gewerkschaft Titan in Hörstel: Tiefbauförderkohlen I..... 480 So00, = . 4

l 509. d 370 000

. z6l So

inschluß des südlich andesgrenze abgeschnitt z Niederschlesien die f Görlitz Stadt und

rbende An⸗ A) Bei Bestellun

Kreises Bom reich werden erhoben:

gen für das Inland, für Danzig und De ster⸗ L Abschriften:

ür jede Seite Maschinenschrift

ür jede Stunde Arbeit beim:

a) Vergleichen zwecks Ausfertigung von Prlorltäts. ü.

2 9 9 0 41000

w

Attien ausgeschlosfen wurden die G hühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor den Bersicherungsbehörden wesentlich erhöht, indem für das V Versicherungsämtern 00M, vor den Oberversicherungsämtern 100 000 S und bor dem Reichsversicherungsamt 200 000 festgesetzt wurden. die Gebühren für die kreifen wurden durchweg a Der Reichsrat erklärte sich einverstanden mit der Ab⸗ inderung des 5 1091 des Reichsbeamtengesetzes. Hährend bisher nach Verweisung der Sache an einen Dißiplinarhof die Anklage nicht mehr zurückgenommen werden bonnte, soll nunmehr bis zur Verkündung bes Disziplinarhofs die oberste Reichsbehörde den Ver⸗ mit Zustimmung des Angeschuldigten hnrücknehmen koͤnnen. Tann ist das Verfahren einzustellen und eventuell kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Tas Gesetz über die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Ge⸗ gezahlten Wirtschaftsbeihilfe wurde eändert, daß an Stelle der bisherigen 89 vH das volle Grstattung übernimmt. heichsrats wurde auf Antrag Preußens Ninisterialdirektor von num erklärte, muß sich die ju dem Bes

. 4000 4A

S Auenslraße ! Hirschberg., Schönau, a Goldberg ⸗Haynau, Lüben und Glogau dt von der Grenzmark Posen⸗ Wehlen des südlich des Kreises Bomff gelt serner von den Kreisen Waldenburg i g gau, Jauer und Liegnitz diesenigen Te Halbstadt = Fellhammer = Conrad eiburg = Königezelt = Striegan —= Inn en sind, sowie den Teil des n

Bergrevier Waldenburg Mitte revierbeamten in Waldenburg i. Schlef., Es umfaßt vom Kreif

belegen u. dal. als Höchstbetrag

Stelentehlen . Hannover, den 25.

Juni 1923. das Fünffache erhöht.

mier ech che Kohlensyndikat. . st Both Liegnitz Lüben) gele Steinau westlich der

Rollenauszüge,

ein Patent oder ein Geörau Warenzeichen.

Ge mn me,,

und daneben je nach Lage der Sache die Ko der Beglaubigung (siehe 1 3);

des Schreibwerfe, sosern der Umfang eine halbe Seite

. ein gereicht ist,

der Urkunde über chsmuster oder ein

4000 4A

der Entscheidung Kolonie Hartehr

Kreise Waldenburg i. Schles. denjenigen der begrenzt wird im Westen von der Bahnlinie Halbsin dothal Nieder Salzbrunn = Frelbun Friedland = Langwalerhd JNeukrausendorf Schwei

Die von heute ab zur Aus des Reichsgesetzblatt das Wechselsteuergese das Gesetz über die schreibungen 2 den 3 ö. ü wertbeständige 23. Juni 6 . das Gesetz zur Abänderun gesetz'es vom X. Juni 19233 das Gesetz zur Si , . 1923/24 vo

28. Juni 1933,

720 778 363 2794912153

3 237 829 883 10594957 648

veisungs beschluß

langende Nummer 46 s Teil enthält

om 18. Juni 1923, usgabe wertbeständiger Schulbver⸗ er vom B. J 923

übersteigt (siehe 11) der Patentichrist oder, falls diese vom des Lesens und Vergleichens (fiehe 1

III. Photogramme. Für jedes Blatt

hammer = Conra im Osten von der

Dittersbach ·Bärengrund Kol. :

und zwar von der Kreuzung mit der Bahnlinie Halbsn ur Grenze des Kreises Schweidnitz s weidnitz, Striegau. Jauer und Lin hnlinie Nieder Salzbrunn Köniz elegenen Teile und vom Kreise Stein der Oder sowie die Kreise Neumarkt, Tnh ilitsch und Guhrau.

Ost Waldenburg (Sitz des, b Waldenburg i. Schles, Auenstraße Ai t vom Kreise Waldenburg i. Schles. denjenigen di

der Bahnlinie Halbstadi Fellhammer und suzis der Landstraße Friedland Langwaltersdor Diltete Värengrund Kol. Jieukrausendorf = Schweidniß don

euzung mit genannter Bahnlinie an liegt; serner die ; Glatz. Habelschwerdt. Münsterberg. Nimpisch, Strehlen, Stadt und Land bgrenzung d

Hypotheken vom g des Wehrmachtversorgungs⸗

cherung der Brotversorgung im Wirt⸗ m B. Juni 19233, 9

über die Anlegung von Mündelgeld vom

das Gesetz über die erneute Verlän dauer des Gesetzes über vorüber Aufhebung von Zöllen vom 19. J das Gesetz zur Abänderung lonial⸗ und des Auslands schäbigungsorbnung vom B. das Gesetz, betre soldungssperrgesetzes v das Gesetz über Verlän Wohnungsmangelgesetzes vom die Sievente Verordnung über die Ver ngeslelltenversicherung vom X. Juni 1 die Verordnung über Aend rsicherungssteuergesetze vom eunte Verordnun Rechtsanwälte, vom 21. Juni ö Verordnung über die Verdien 165a der Neichsversicherung lohn in der Krankenversicheru die Verordnung über die Verdi ch 5 1652 der Reichsversicheru rundlohn in der K 22. Juni 1923 und die Verordnung zur Aus es vom 21. Juni 1913 Berlin, den 29. Juni 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Fellhammer bis von den Kreisen die östlich der Ba Liegnitz (Lüben) Teil oͤstlich d

IVI. Lichtpausen. Für jedes Stück

Der Beschluß des gefaßt. Wie der lieben vom Reichsfinanzministe⸗ eichsregierung die luß des Reichsrats noch vorbehalten. .

Angenommen wurde eine Verordnung zur Ausführung deutsch⸗amerikanischen Abkommens vom b Aug u st 1922. Nach dem Abkommen soll eine gemischte Käemmisston die Summen festsetzen, die Deutschland zur Er⸗ erpflichtungen gegenüber ameri⸗ ichen Bürgern zu zahlen hat. Nunmehr wird das Ver⸗ hren näher geregelt durch Bestimmungen über Rechtsbeihilfe, Angenommen wurde ferner eine 19. Ver⸗ ednung über die Erhöhung der Teuerungszuschüsse Es ist das letzte Mal, daß der äichsrat mit dieser Sache befaßt wird, da künftig die be⸗ kilgten Ministerien selbständig im Wege der Verordnung, je ande der Geldentwertung die Regelung vor⸗

2 000, . m 20. Juni

14 357 963 547

Bergrevier tellungnahme

Berlin, den 28. Juni 1923. revierbeamten in

Der Präsident d X.:

a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert)

es Reichs patentamts. 14 335 5h 847

erung der J, .

y) fonstige, mit einer 4 Herabsetzung o

längeren Laufzeit ausge hene Schatz⸗ Bekanntmachung, . betreffend Branntweinübernahme— preise, Essigsäuresteuer und des Mo

im Betriebsjahre 1922/23.

ung vom 22. Juni 1923 veröffent⸗ teuer⸗ und Monopolausgleichssätze

me beträgt vom 1. Juli 19233 ab

22 406 700

Verdrängungs⸗, des

. ung seiner finanziellen

Franken fiein, Reich Brieg. Ohlau, G Dels, Nams lau und Groß Wartenben, er Bergreviere West⸗Waldenburg und Hi gegeneinander geschiebt mit der Maßgabe, daß erke kons. Carl Georg Vietor und Vereinigie nunggrube ganz dem Bergrevier West⸗Waldenbun ohlenbergwerk David g anz dem Bergrevier Walden zugewiesen wird. Die Abgrenzung der B Waldenburg geschieht mit der

und Verkaufs⸗ pol ausgleich e, ffend eine zweite Aenderung des Be⸗ om X. Juni 1923 und

gerung der Geltungsdauer des 26. Juni 1923, ferner

rtretung usw. Die in der Bekanntmach

lichten vorläufigen Preise, S sind endgültige.

Die Hektolitereinnah

8 500 000 Æ für 1 HI W

Berlin, den 27. Juni 1923.

Reichs monopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.

burg Mitte kohlenbergw

J Ur Milits . riedenghoff Militärrent ner

sicherungspflicht in erung der Befreiungsgrenzen

14. Juni 19233, betreffend die Gebühren der 1923

lach dem St nehmen dürfe Nach einer Bestimming des 5 18 der Novelle zum andes steuergesetz dürfen die von den Gemeinden erhobenen euern, wenn sie nach Mengen bemessen öhe der im Kleinhandelspreis p 1 ustimmung des Rei r Reichs finanzminister bie Höchftfätze. Die inanzministers ist er hie darin angesetzten ür Bier um 25

eviere Waltenburg-⸗ Mitte, inn aßgabe, daß das Steinkohlenben Kulmiz ganz dem Bergrevier Waldenburg⸗Mitte zufällt. ch die vorstehende Bekanntmachung wird 5] I unserer Bekanntmachung, betreffend die Fessstellm viere usw, vom 19. Juni 1803 außer Kraft gesetzt

Breslau, den 21. Juni 1923. Oberbergamt.

etränke st perden, die licht überschrẽe

st⸗ und Einkommens grenze sordnung und über den ng vom 2X2. Juni 1923.

enst⸗ und Einkommensgrenze und über den ten Gebiet vom

des 39 Abs. 8 des

tenden Sätze rats bestimmt erordnung des

kürzlich dem Reichsrat zugegangen, reise sind schon derartig überholt, daß für Wein um 50 vH, für Mineral⸗ aer um 26 und für Trinkbranntwein um bo herautf⸗ zt werden mußten. Sodann wurde Ver ührung des Gesetzes über wertbeständige Hypo⸗ in dieser Verordnung wird außer rtmessern weiter eine Sorte Kali

6 nnotizen gelten sollen, für

Betanntmachun g.

Auf Grund der uns dur kohlenverbandes vom 29. Dezen 1921 erteilten Ermächtigung werd ver kaufspreise je Tonne einsch steuer für den Verkauf im Land ab bis auf weiteres festgesetzt: 1. Gesamthbergamti

Schmiede kohlen ..

en n,, ,,.

stoks kohlen 682 3090

iten. Mit

die Beschlüsse des KReichs⸗ er 1920 und vom 28. Januar en nachfolgende Brennstoff⸗ ch Kohlen⸗ und Umsatz⸗ Bz vom 25. Juni 1923

ngsordnun rankenversicherung im be

Bekanntmachung. .

Das am 17. Februar 1923 unter Nr. JL 46 / B von mit g Verbot des Handels mit ( Handels verbot) geboren am ls. dom 4. Juni 19235

Kohlensteuergesetz eine Verordnung zur * Diese Angaben lassen, da sie lediglich die Geldbewegung bei

der Reichshauptkasse darstellen, einen Schluß auf das Wirtschafts= ergebnis der Reichs ⸗Post⸗ und Tel darin auch sehr bedeutende fremde

bent Ge nr, . egen en ä cker . 1889 in Großenbuch, ist m

n Obernkirchen: . aufgehoben worden.

bo zoo. 4 2 423 500

raphenverwaltung nicht zu, weil innahmen enthalten sind.

n angenommen. esetz genannten Sorten Kohlen als Wertme ß für die . , emeinen die amtlichen

Frankfurt a. M., den 4. Juni 1923. Der Polijeiprãsident G hr let.

Barlamentarfsche Nachrichten.

Der Unterausschuß für Holz⸗ und Forstwirt⸗ schaft des Reichswirischaftsrats beriet gestern Maß- nahmen über die Holzversorgung in Verbindung mit einem Antrag Tarnow, betr. Entwurf eines Gesetzes über eine Holzabgabe zur Förderung der Einfuhr. Der Antragsteller führte dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitung verleger zufolge einleitend aus, daß er in Anbetracht der K- lehnenden Stellungnahme der Staats forswerwal tungen, des Frivaten Waldbesitzes und der holzwerarbeitenden Industrie gegen- über seinem Antrage sowie im Hinblick auf die von seiten der Re- gierung geäußerten denken davon absehen werde, diesen Ge⸗ danken hier weiter zu verfolgen, wenn er nicht einer besonde ren Unterstützung sicher sein könne. Allgemein herrsche die Auffassung. daß irgend etwas geschehen müsse, im die Zustände auf dem Holz markt zu beeinflussen. Vom Vertreter der Staats forst- verwaltungen im Reich wirtschaftsrat wurde hierzu erklärt, daß die Länder und Gemeinden den Antrag prinzipiell nicht unter- stirtzen könnten. Die Sonderabgabe für die Presse bedeute schon eine weitgehende Belastung des Wal ldbesitzes. Das Holz habe in- folge seiner Knappheit wertbeständig gewirkt und sei dem Gold- preis ungefähr gefolgt. Aus Schweden werde aber bereits eine . Holzart (schmales Kiese rnjchnittholzz mit Vorteil ein= geführt. In den Staatssorsten könne dem übermäßigen Steigen des Holzpreises durch Verwaltungs maßnahmen, beispielsweise be⸗ züglich der Stundun gsbedingungen, entgegengewirkt werden. Gegen den Gedanken einer Abgabe sprach sich auch der Bertreter der holzverarbeite nden Indu strie aus. Eine Abgabe würde abgewälzt werden und wirke darum preissteigend. Der Vertreter der land wirt schaftlichen GSenossen: schaften betonte, daß im Falle einer Besteuerung des Dolzes eine Belaftung der Produlte Gisen und Nongen, die zum Teil den Weltmarktpreis überschritten hätten,

leichfalls gerechtfertigt sei. Die ee , n. die Ab-

des Antrages mit fünf gegen vier Stimmen. Als Maßnahmen zur Beeinfluffung der 3 im Interesse der Verbraucher wurden in der weiteren Erörterung vorgeschlagen, Ermäßigung oder Staffelung der Frachtsätze, die im besondęren für Ostpreußen und Schlesien untragbar seien, sowie Gewãhrung von Holzkrediten auf Goldwertbasis. Der Vertreter des Reichs- ernährungsministeriums wies darauf hin, daß die Einfuhr⸗ beschränkung für Holz aufgehoben sei. Auch sejen Zollerleichte⸗ rungen vorgesehen worden. Eine weitere Herabsetzung der Zoll- sätze sei möglich. Dem Reichstage liege bereits ein Antrag vor, in dem dies gefordert werde. Der Ausschuß nahm znstinimend Kenntnis von den Absichten der Regierung, durch Verwaltungs- maßnahmen das Holz zu verbilligen.

Der Rechtsausschuß des Preußischen Land⸗ tages beriet gestern die Regierungsvorlage, betr. Ab ände-⸗ rung des preußischen Stempelsteuergesetze . Alle Parteien stellten sich auf den Boden der Entschließung des Staats rates, die eine baldige Aufhebung des Ste mpelste ue rgesetzes dessen frühere Hauytstützen inzwischen vom Reiche zu Reichs fte mpel- abgaben beansprucht sind, verlangt, weil die Kosten der Erhebung in keinem gesunden Verhältnis zu dem Ertrag stehen, und weil der rechnerische Ausfall durch Gebührenerhöhung ausgeglichen werden könnte. Der Ausschuß lehnte den Gesetzentwurf ab und nahm dafür ein Notgesetz an, weil er der Meinung war, daß die er⸗ forderlichen Maßnahmen beschleunigt werden müßten. Das Not⸗ gesetz übernimmt eine Reihe von Verbesserungen und Ver⸗ einfachungen aus dem Gesetzentwurf, hat aber den Tarif insosern umgestaltet, als der Staffeltempel überall durch Wertstemmel ersetzt ist. Die Freigrenze ĩst auf 55d 050 4, der Mindestbetrag eines

tempels auf 3000 M festgesetzt worden. Die wichtigste und grund⸗ legende Aenderung ist durch Artikel 4 des Notgesetzeẽ getroffen worden, der dem Finanzminister eine vierteljährliche Nachprüfung erstmalig am 1. Oktober 1923 der Freigrenze, des Mindest⸗ fatzes und der Vervielfältigungszahl zwecks Anpassung an den Geldwert auferlegt, und zwar auf der Grundlage des durchschnitt⸗ lichen . Lebenshaltungsindey des zweiten Monats des ab⸗ gelaufenen Vierteljahres in seinem Verhältnis zum Mai 1923. Dabei ist ein Härteparagraph vorgesehen, der den Finanzminister ermächtigt, Ausnahmen zu machen. Statt der bisher nur mög- lichen Ermäßigung des Stempels bei Bedürftigkeit sieht das Not- gesetz auch den Erlaß im Bedürftigkeitsfalle vor. Das Gesetz soll am 1. August 1923 in Kraft treten. Daher soll es noch Anfang Juli in den Vollsitzungen des Landtags beraten werden.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Großhandels preise Ende Juni 1923.

Der vorübergehende Rückgang der Devisenkurse bat auf die Preissteigerung der Einfuhrwaren augenblicklich hemmend gewirkt. wogegen das noch zurückgebliebene Preisniveau der Inlandewaren seine Anpassung an den abgesunkenen Geldwert unentwegt fortsetzte. Das Gesamtpreisniveau hat fich daher, nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamts, in der Zeit vom 15. bis 25. Juni von dem 17 496 fachen deg Friedensstandes auf das 24 618 fache oder um 41 vH gehoben. Gleichjzeltig stiegen die Lebensmittel von dem 12 789 fachen auf das 18 730 fache oder um 46 vH, die Industriestoffe von dem 26 296 fachen auf das 35 624 fache oder um 35 vH, ferner die In⸗ landswaren von dem 14769 fachen auf das 22 459 fache oder um o? vo und die Einfuhrwaren von dem 31 131 fachen auf dag 35 410 fache oder um 14 vH.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 29. Juni 1923. Telegraphische Auszahlung.

29. Juni 28. Juni

Geld Brief Geld Brief Amsterd.⸗Rotterd. 60348 50 60651, 50 58653 00 b89 47,00 Buenos Aires (Pavierpeso) . 54363 50 54636, 5490 52618, 00 52882, 00 Brüssel u. Antw. S0h4, 50 S095, 50 7855, 00 7895,00 . . 285336 50 25463 50 24538. 50 24661, 900 Kopenhagen 27281. 50 N 4I8 50 26433 50 26566. 50 Stockholm und Gothenburg. 40797 50 41002 50 39600 50 39799 50 elsingfors.... 4249. 00 4271, 090 411450 4135.50 J 6857,50 6892, 50 6708, 00 6742 00 London.. .... 70822500 711775 00 688275, 00 69172500 New Jork .... 154113, 00 194887 00 149625, 00 150375, 00 . 9501, 00 9549,00 9226, 50 9273, 50 chweiz ..... 27431, 00 27569, 00 26683, 00 26817, 00 Spanien.. 22643, 00 22757, 090 21945, 00 2205500 Lissabon⸗Oporto. 6583. 50 66 16,50 6184,50 6215,50

apan 7381500 74185, 00 . ö.

io de Janeirs 16458 590 16541590 15710590 15789, 50 . 229, 42 230, 58 21196 213, 04

a 4658, 00 4682, 00 45638, 50 S6 l, 50 Dee lie wie⸗

(Agram u. Bel-·

. 1675,50 1684,50 1675,50 168450

Ei, = Dina: Budapest... 186,1 18,850 18 45 1855 k 1396,50 1403 50 1396 50 1403,50 Konstantinovel .. , 2