, eig M mam r 7 6 2 , , n e, ,, .
Orthoform novum...
Ovaraden
Ovaria siccata.
Oxaphor Paracodin..
Perhy drol
* k
Peroninum
Ph enosalyl
PEhlorhicinum.
Piperazin ..
Proponal ...
* 8 Protargol ....
Pyramidon
Pyramidon camphoricum..
* * Pyramidon salieylicum
*
* * ——— Pyrazolonum phenxyldimethylicum
Cotfeino citrico
* *
* ** ** Pyrazolonum phenyldimethylicum
cylicum
Resa ldol Rhenmasan Sa jo din Saliformin Salipyrin
8
* 21 = gel,, Solveol ..
gehn eelel Spirosal .. St yracol
Su prarenin
n
Su prarenin bitartaricam ..
* ** Suprarenin boricum
Su prarenin hydtochlorieum solutum (0, 1 0so)
1
Ta hbulettae
Acidi acetylosalicylici 0
feino citrico 0,) ..
PEyrazoloni phenyldime feino citrico 1,0 ..... kJ Eꝝyrazoloni pbeny ldi methylici salicylici 0,5
.
ö
chyliel cum
cof-
Pyrazoloni phenyldimethylici salicylici l, 09
Tanargentan
Tannalbin ..
Tannalbin pro usu veterinario
*
Tannigen
Tannismut.
Tannoform
Thallin sulfuricum .
Theacylon Theocin
Toramin Trichophytinum Triferrin
** ** Tumenol venale
Tumenol- Ammonium Tumenolsulfonum
Tussol Urethanum
von mehr als 20 g bis 50 g Inhalt, das Stück ... 100 8g
50 9g
Preis liste der Gefäße. a) Gläser, runde oder sechseckige, weiße oder farbige, mit enger Oeffnung, bis 20 g Inhalt, das Stück
150 g 200 g 250 g 300 g
—
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D 2 Ge G d K GRe G G Ge ga G d ge R m g w n ma m e ma me oa ma ga a ne Ga ge ga , ga me
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400 g 500 g 2 — 3840. — solche von mebr als 06 g für je 00 g des Inbalts, das Stück mehr (e
b) Gläser, runde oder sechseckige. weiße oder farbige, mit weiter Seffnung bis 20 g Inbalt, das Stück. 1230 — von mebr als 20 8g bis S0 g Inbalt, das Stück. .. 1490, — 50 g 100 8 .. 1740. — 1069 3 1696 8 66a. 200 g 250 g 300 g 100 g 8 solche von mehr als 500 g Inhalts, das Stück mehr..
ch Gläser mit eingeriebenem Glagstöꝑsel, enger oder weiter Seffnung, bis zu 20 g Inhalt, d Stück von mehr als 260 g bis 59 g Inhalt, das Stück... 4000 — J 200 g ö ö K
300 9 w. 400 g 6 boo g
c Tropfgläler mit eingeriebenem Glasstöpsel bis zu 26 g Inhalt, das Stück — von mehr als 20 g bis 50 g Inhalt, das Stück... 3000— . , ‚. 1 e) Gläser mit eingeschliffener Pipette, das Stück 3360. — h Ampullen, weiße oder farbige, bis zu 2 Cem Inhalt, das Stück .. 370, von mehr als 2 cem bis 5 cem Inhalt, das Stück.. 720. — 5 . . 10 * . * * 5 Obb. — Deckel bis zu 20 g In⸗
1, 16600. —
E Kruken mit festem Deckel, weiße gaus Por- zellan oder Glas) bis 20 g Inhalt, das Stück .. 1110 — von mehr als ö . . 20 g bis b0 g Inhalt, das Stück... . ö . , J h Kruken mit fe stem Deckel, schwarze laus Por⸗ zellan oder Glas), das Stück
wm) Pappschachteln bis 20 g Inhalt, das Stück. von mehr als
20 g bis 50 g Inhalt, das Stück...
50 C. 100 3 8 * * k
100 doo ,, 9 ;
solche von mehr als 260 g für je 100 g des
Inhalts, das Stück mehrt...
n) Pulver kãä vern, das St
o) Suppositorienkä stchen zur Aufnahme von 6 Stück, das Stück pon mehr als 6 bis 12 Stück, das Stück
p) Papierbeutel bis 20 g Inhalt, das Stück — g ois 0 g Inhalt, das Stück.. 8 1 g . 00 . 200 g , 500 g old ae m, , weg J olche von mehr als 1000 g für je 1600 g d Inhalts, das Stück me . * . .
Diese Bekanntmachung tritt mi i . 1 . chr g tri mit Wirkung vom . Juli
Berlin, den 3. Juli 1923. ; Der Reichsminister des Innern. 8. 3 Dam manm. .
ö Bekannt machung.
Dem Händler Kar! Steinhoff in Wre rod
Kreis Gandersheim) ist der Handel mit . 336 täglichen Bedarsg, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz. und Leuchtstoffen auf Grund des 1 der Verordnung des Bundesrats über die Fernhaltun
,, , . vom 25. 9. 1915 (RG. Bl. 603) untersagt, da achen vorliegen, die sei — lässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb . kö Gandersheim, den 28. Juni 1923.
Die Kreisdirektion.
Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei der Bergakademie in Clausthal ift der ordentliche
Professo r Dre Ing. Spackeler für die A ,,,, für die Amtozett 1823 3 zuin
Betanntmachung,
betreffend Ungültigkeitserklärung von verloren gegangenen und zurückgenommenen Sprengstoff— erlaubnisscheinen. .
Die von dem Landrat des Kreises Jüterbog für den Eigen— tümer Karl Kupsch in Baruth unter Nr. 1 2 (Muster A), von dem Landrat des , , Cassel für den bei der Firma „Quarzitwerk Kirchbaunag G. m. b. H.“ beschäftigten Vorarbeiter Heinrich Baun L in Großenritte unter Nr. 8 und von dem Landrat des Kreises Sangerhansen für den Vorarbeiter Weigand Seibert in Stolberg ausgestellten Sprengstofferlaubnis⸗ scheine sind verloren gegangen und werden hiermit . ungültig erklärt. Die von dem Landrat des Kreises Meschede für den Bauunternehmer Josef Petz in Felbecke unter Nr. 67 Muster A), von dem Landrat des . Diez für den Betriebsführer Robert Schneider in Hahnstätten unter Nr. 34 Muster A) und, von dem Landrat des Kreises Halle i. Westf. für den Steinbruchbesitzer E. Farthmann und dessen Arbeiter Fritz 2 . . . und 8 (Muster A) aus- en Sprengstofferlaubnisscheine sind zurückgeno worden und haben ihre Gültigkeit . ; ö
Berlin, den 29. Juni 1923. Zugleich für den Minister des Innern.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Meyeren.
300 g bis 00 g Inhalt, das Stũck... 3070 4
Ministerium des Innern.
Der mit der Wahrnehmung der Gejschäfte des Regierangt⸗ präsidenten in Lüneburg betraute Ministerialrat Krüger vom
Beschäftigungs ort zum Ministerialrat im Preußischen Mini
des Innern ernannt worden.
Der Geheime Regierungsrat Kalle in Berlin ist zum Oberregierungsrat ernannt und als solcher dem Staats⸗ kommissar für öffentliche Ordnung zugeteilt worden.
Der Regierungsrat Schönner in Berlin ist zum Ober⸗
für öffentliche Ordnung zugeteilt worden.
Der Regierungsrat in Sonderstellung Dr. . mer in Köln ist zum Oberregierungsrat ernannt und als solcher dem Regierungspräsidenten in Köln zugeteilt worden.
Der Verwaltun gr rh er tert. Dr. Ber ger in Oppeln ist auf Grund des des Landes verwaltungs 6 vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) . itg ersten Abteilung des Bezirksausschusses in Berlin und zum Stellvertreter des Präfidenten des Bezirksausschusses im Vorsitz bieser Abteilung ernannt worden.
Ju stizministerium.
Zu LG Dir. sind ernannt: die LGNäte Dr. West er kamp ö . in Potsdam, Dr. Kaemmerer in Hildesheim
aselbst.
Zu LGRäten find ernannt; die LR. Scherz in Crefeld, Bücken dorf in Bielefeld, GerAssess. Eich in Aachen, die , . Holbeck, Dr. Kaun und GerAssess. Dr. Röhrbein in Köln.
Zu AGRäten sind ernannt: die AR. Draeger in Grün⸗ berg, Hambelmann in Ohligs.
Ernannt sind: EStWl. Dahn von der StA. bei dem LG. in Breslau zum OStA. bei der StA. des LG. in Köln, StARat Franz Schneider von der StA. des LG. in Düssel— dorf zum EStA. bei der Stal. des LG. in Köln, StA. Dr, . . ständiger Hilfsarbeiter in Bielefeld, zum St ARatl
a t.
u Notaren sind ernannt: die RA. Dr. Alfred Carlebach in Berlin . im Bez. des AG. Berlin⸗Schöneberg) Adolf Koch in Marburg, Theodor Pohlmeyer in Bad Oeynhausen.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und For st en. . Die Oberförsterstelle Gottsbüren im Regierungs⸗
bezirk Cassel ist zum 1. Oktober 1923 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. Juli 1923 eingehen.
Bekanntmachung. . Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) be ich dem Kaufmann Robert Hilscher in Berlin! Schöneberg, Bülowstr. 101, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen dandelsbetrieb
un t Clin ten 16. Juni 1923 r Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.
6 Betanntmachung. .
uf Grund der Bekanntmachung zur Fernhalt
ersonen vom Handel vom 23. ,, . 66 be ich dem Kohlenhändler Wilhelm Otio in Berlin?“
— 66 o w, . 123, durch Verfügung vom heutigen
r . . ö . 34k n st 9 den des täglichen
uverlã iesen k z s ig eit in eiug auf diesen Handels. Berlin, den 22. Juni 1923.
Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hincken.
ö .
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Reichsra unter dem ö des Reichs ministers r, . . es 3 teilte der Ministerialdireltor Dr. Goöttstein als Bericht erstatter der Augschüsse mit, daß die Reichsratsausschüsse mit Mehrheit beschlossen hätten, dem Reichsrat zu empfehlen, gegen die Reichstagsbeschlüsse zu dem esetz über die Be⸗ kämpfung der Geschlechtskrgnkheiten Einspruch zu erheben. Dieser Beschluß siütze sich insbesondere auf die Da g . . 2. S6 des 464 gegeben habe.
er Regierungsvorlage war die Behandlung vo Geschlechts krankheiten . . oder 6 5. n schlechtsorgane nur approbierten
organe“ gestrichen und ferner beschlossen, daß die Behandlu von Geschlechtskrantheiten nur den fin . Her y . approbierten Aerzten oder unter der verantwortlichen Leitung von Aerzten stehenden Personen gestattet ist.
Reichsminister des Innern Dr. Oeser bemerkte zu dem Be— schluß der Ausschüsse laut Bericht des Nachrichtenbüros 7 . deutscher 8 Namens der Reichsregierung mache ich daraus aufmerksam, daß die Erhebung des Einspruches in diesem e. das Gesetz ernstlich gefährden würde. Die Verhandlungen im eichstag haben sich unter großen Schwierigkeiten vollzogen. Die Vorlage bringt in mannigfacher Hinsicht doch entschiedene Fortschritte gegenüber dem bestehenden Zustand und erleichtert den Kampf gegen die Heschlechtekrankheiten. Ich brauche nicht darauf, hinzuweisen, in welchem Umfang diese vorhanden sind, aber ich möchte hin⸗ weisen auf die schweren wirtschaftlichen Gefährdungen, die aus dem eberhandnehmen der Geschlechts krankheiten für die Kommunen und Kommunalverbände und die Länder erwachsen. Die Gestaltung des sz 6 nach den Beschlüssen des Reichstags findet auch nicht den Beifall der Reichsregierung. Auch die Reichsregierung hätte gewünscht, daß die urfprüngliche Vorlage wiederhergestellt würde. Die Frage H) aber, ob der Reichsrat durch Erhebung des Einspruchs die Ver⸗ antwortung dafür zu übernehmen gedenkt, daß die mit so großer Mühe zustande gebrachte, in mancher Hinsicht wertvolle Vorteile enthaltende Vorlage auf diese Weise zerschellen wird, und die Auf⸗ gabe entsteht, zu versuchen, etwa eine neue Vorlage an den Reichtzta zu bringen. Ich mache darauf aufmerksam, daß in bezug auf 8.
eine namentliche Abstimmung stattgefunden hat, so daß hier eine Umstimmung des Reichstags ö u erwarten ist. E letzte Tag zur Erhebung des Er ern het J
Reichsarbeitsministerium ist unter Belassung an seinem . terium
reglerungsrat ernannt und als solcher dem Staatskommissar
iede der
n erzten gestattet. Der Reich⸗⸗ tag hatte die Worte „Krankheiten oder Leiden der ge ce ,
*
Ministerialdirektor Meister erklärte namens Preußens, daß die Gründe des Ministers gegen die Erhebung des Einspruchs ingehend n den Autsschußberatungen gewürdigt worden sesen. Die Ausschüsse kätten aber in den Reichstagebeschlässen ju s 6 eine Jo gh Ver⸗ schlechterung des von der Reichsregierung und von dem Neichsrat heabfichtigten Justandes in der Behandlung der Geschlechtzkrankheiten erbeigesübrt, daß diese Verschlechterung nicht tragbar erscheine. Die
neschüsfe und auch die preußische Regierung glaubten die Gefahr times gänzlichen Scheiterns der Vorlage unter diesen Umständen auf nehmen zu sollen.
Die Vollversammlung beschloß mit 48 gegen 13 Stimmen bel drei Stimmenthaltungen Einfpruch gegen die Reichz⸗ tags beschlüsse zu erheben. Für n,, des Einspruchs
mten bas preußische Staatsministerium und die preußischen rovinzvertreter. Ferner Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, amburg, Oldenburg, Waldeck und Schaumburg⸗Lippe; dagegen immten der Staat Sachsen, Thüringen, Mecklenburg⸗Schwerin und ,, Braunschweig und Anhalt. Bremen, Lippe und Lübeck enthielten sich. ; Angenommen wurde darauf ein Gesetz, das die Reichs— regierung ermächtigt, das vorläufige andel süber ein⸗ jommen zwischen Deutschland und Spanien um fünf Monate zu verlängern. Der Reichsrat erklärte sich sodann damit einverstanden, daß dem Reichsarbeitsminister und Reichs— sfinanzminister die Befugnis erteilt wird, die Höchstsätze der Erwerbstosenfürsorge in demselben Maße zu erhöhen, wie eine Erhöhung der Beamtengehälter und Löhne eintritt.
Angenommen wurde ferner der Gesetzentwurf über die
atentamtlichen Gebühren. Die Vorlage soll einmal
sparnisse . herbeiführen, daß die Veröffentlichungen im Reichsanzeiger ortfallen und lediglich im „Warenzeichen⸗ und Patentblatt“ erscheinen. Sodann soll eine Verlängerung ber Schutzdauer der Patente auf 18 Jahre erfolgen und die Gebühren werden entsprechend der Geldentwertung erhöht.
Angenommen wurde auch ein Gesetzentwurf zur Aend e⸗ rung des 22 Die unbeschränkte Haftung der Eisenbahnen für Verkehrsschäden soll dangch, soweit es sich um Zubilligung einer Rente handelt, auf den sährlichen Höchstbetrag von fünfzig Millionen beschränkt werden, natürlich nur in denjenigen Fällen, wo ein Schaden ohne Ver⸗ schulden der Eisenbahn erfolgt. Im Falle eines Verschuldens ber Eisenbahn gilt nach wie vor die unbeschränkte Hestzflicht Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichsrat, je nach den wirtschaftlichen Verhälktnissen, den Höchstbetrag ander⸗ weit festsetzen.
Schließlich wurde noch ein Gesetzentwurf über Wieder⸗ einstellungspflicht und Kündigungsbeschränkungen im y. und im Einbruchs gebiet angenommen, der einer Resolution des Reichstags entspricht.
Der Reichsrat hält am Donnerstag, dem 5. Juli, 5 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Deuntscher Reichstag. 372. Sitzung vom 2. Juli 1923, Nachmittags 8 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 4 Uhr.
Ein Schreiben des Abg. von Graefe, welches über neue . der Rechte der ,, Reichstagsmitglieder Beschwerden führt, geht an den Ge⸗ schäftsordnungsausschuß.
Kurz vor Beginn der Sitzung ist dem ren . die Nachricht zugegangen, daß der Abg. Mo st (O. Vp. als Geisel für die Sprengung auf der Duisburger Eisenbahnbrücke in Haft genommen worden ist. (Pfuirufe) Es werden Versuche gemacht werden, die Verhaftung rückgängig zu machen; aber eine Hoffnung, fügt der Präsident hinzu, daß ein Gegner, der täglich neue Brutalitäten gegen uns verübt, der soeben sieben
ausame Todesurteile gegen Deutsche gefällt hat, eine Tat es Rechts und der Gerechtigkeit vollziehen werde, eine solche Hoffnung habe ich nicht.
Auf der Tagesordnung stehen an erster Stelle die zweite und dritte Beratung der Anträge, betreffend die Festsetzung von Nationalfeier⸗ und Nationaltrauer⸗ tagen, an zweiter Stelle die vom 23. Oktober 1932 datierende
nterpellation. der K über die Recht⸗ prechung des Volksgerichts in München im
andesverratsprozeß Fechenbach. Das Haus beschließt auf Vorschlag des Praͤsidenten, die beiden Gegen⸗ stände umzustellen.
Abg. Dittmann Soz.) führt zur ründung der e . . aus: Hervorragende Gelehrte, Juristen wie Politiker der rschiedensten e,. gegen das Fechenbachurteil Stellung engmmen. Auch das Ausland hat sich mit der Sache beschäftigt. ieses Urteil bildet eine Quelle dauernder politischer Unruhen im a und schädigt das moralische Ansehen Deutschlands im Aus⸗ nd. (Lebhafte Zustimmung links.) — Redner schildert hierauf den Tatbestand im Falle Fechenbach. Der Landesverrat soll in der . wichtiger Schriftstücke an den Franzosen Payot be⸗ standen haben, die dann im Pariser „Journa veröffentlicht wurden. Dabei steht fest, daß es sich um Schriftstücke handelt, die bereits von der Münchener Räteregierung veröffentlicht worden waren. (Lebhaftes Hört! Hört! links.) Das Telegramm des Papstes an Baron Ritter, das 1919 im „Journal“ veröffentlicht wurde und das nbach an ein Korrespondenzbüro verraten haben soll, betraf den Vorgänger des jetzigen Papstes; die les Tele⸗ gramm war alles andere als ein diplomatisches Aktenstück. Es wirft ein eigentümliches Licht auf das politische Urteil des Mün⸗ chener , n . ein (. bedeutungsloses Telegramm für ein wichtiges Aktenstück zu erklären. II April 1919, so folgerte das Gericht, habe Papst Benedikt mit der französischen Regierung über Deutschland verhandelt; demnach habe die Veröffentlichung des Papsttelegrammes von 1914 ungünstig auf diese Verhandlungen wirkt und Deutschlands Interessen ere fe Uebrigens stand as Diktat von Versailles bereits fest, noch bevor das Rittertele⸗ gramm veröffentlicht wurde. Das Urteil wegen Landesverrat ist ein Fehlurteil, das irgendwie, wenn auch nur auf dem Wege der Begnadigung, korrigiert werden muß. Das Urteil ist aus der Atmosphäre geboren, die in München nach Niederwerfung der Räte regierung herrschte. Fechenbach ist kein Bolschewist, er hat die Beieiligung an der Räteregierung divekt abgelehnt. r Sach⸗ verständige Dr. Thimme hat durchaus zu Gunsten Fechenbachs ausgesagt. Das Urteil aber 1. Fechenbach nach, daß er den Le ger lzmm gefördert habe. s Urteil, das der Landgerichts⸗ direktor verfaßt hat, wimmelt von bel l cen . tereien. Es ist völlig falsch, daß Fechenbach den Sieg des , , ee. gewünscht habe; hat er doch nicht Minister der Räterepu lik werden wollen und überhaupt nicht die Räterepublik mitmachen wollen. Er hat in einem Brief an seine Frau nach der Schweiz geschrieben, daß die Tatsache, daß hungernde bayerische Kinder nach der Schwei gebracht werden konnen, ihm mehr Freude mache, als die ganze hieß inf. Und dieser Brief hat dem Gericht vorgelegen.
Y Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Neden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Payot hat sich in feinem Bericht ausdrücklich auf Fechenbach be . enge kann also gar nicht das Dewußtsein einer furcht⸗˖ aren Handlung gehabt haben, wenn er sich öffentlich als Ge⸗ währsmann Pahots nennen ließ. Redner unterzieht eine ganze Reihe von Ausführungen des Urteils seiner Kritik und folgert daraus, daß nbach nicht das Bewußtsein gehabt haben kann, daß das Ritkertelegramm noch ein Geheimdokument sein könnte. Das Urteil verschweigt, daß der Ministerpräsident Eisner das Rittertelegramm gekannt hat und daß Fechenbach dieses Schiffer⸗ Telegramm nur von Eisner bekommen haben kann. Fechenba konnte also nicht das Bewußtsein haben, daß das Telegramm no ein Geheimdokument war. Und diese Tatsache hatte der Vor⸗ sitzende des Gerichts kennen müssen. Es ist festgestellt, daß Eisner die 4 des Telegramms wollte, Fechenbach konnte also, auch nach dem Urteil erster Autoritäten im Bresserecht, höchstens als Mittäter oder 4 in Frage kommen. Eine bayerische juristische Autorität des Presserechts hat übrigens nach⸗ gewiesen, daß die Handlung e,, . s schon am 15. Mai 1921 derjährt war, also bevor das Verfahren gegen ihn eröffnet wurde, Das ist eine gerichtliche Ungeheuerlichkeit. Wenn man das Urteil liest, empfängt man den Eindruck, als ob es die Aufgabe des Ge⸗ richts sei, Geheimorganisationen vor Spitzeln zu schützen; von einer Verurteilung der verbotenen . findet man dagegen in dem Urteil nicht ein Wort. Das Urteil a , Landesverrat, weil die Geheimhaltung von Mitteilungen über die reichsgesetzlich verbotenen . im Reichsinteresse geboten gewesen Fei. Nach dieser Theorie gehört auch Ludendorff ins Zuchthaus. Die ,, des Gerichts auf das Gutachten des Sacher ständi gen Dr. Thieme ist völlig unhaltbar, denn dieses Gutachten läuft darauf is, daß Fechenhach durch sein Tun die Landesinteressen eher gefördert, als geschädigt habe. Und beweist nicht der Prynfß Fuchs Machaus mit aller Deutlichkeit, wie Recht Fechenbach mit seinen Warnungen hatte? Prinz Hohenlohe stellt den Fall Fechenbach in Parallele zum Falle Dreyfus. Das Urteil selbst muß zugehen, daß Fechenbach den Charakter des Rotterdamer Korrespondenzbüros als eines Spionageblüros nicht anerkannt hat. Und hätte Dr. Gargas die Abschriften der Berichte, 1390 an der hl, fein 6 aufbewahrt, wenn er geglauht hätte, * sie Spionage zwecken dienen sollten? Es ist kein Wunder, bei der * der ,. dieses . ,, die bona fides des Vor⸗ itzenden bezweifelt wird. Die Volksgerichte mit ihren inappellablen Irteilen sind unvereinbar mit der Reichsverfassung, denn sie ent- behren der elementarsten Rechtsgarantien; die bayerische Regierung will sie ja auch aufheben, sobald die Justizreform in ö tritt; aber, wann wird das sein? ö muß ein Wiederaufnahme⸗ verfahren ermöglicht werden. Vom damaligen Justizminister Dr. Mülller, dem frühe ren Abg. Müller⸗Meiningen, ist auch eine Zu⸗ gt derart gegeben worden. Ich erinnere die bayerische Regierung etzt an dieses Versprechen. Als Anfang der Reaktivierung müßte , sofort aus dem Zuchthause entlassen werden. Jie eichsvegierung fordere ich dringend auf, ihren gan Einfluß in diesem Sinne aufzubieten. „Der Wiederaufbau Deutschlands erfordert auch eine vertrauenswürdige ö, lege.“ Möge die Reichsregierung bedenken, daß es hier nicht um Menschen⸗ 3. ale geht. Es cht um mehr, es geht um Deutschlands Ehrel after Beifall bei den Sogialdemokraten.)
Vor Beantwortung der Interpellation nimmt das
Wort der
Bayerische Gesandte von Preg er:; Namens der baperischen ö, habe ich folgende Erklärung 3 Für die Stellung der bayerischen Staatsregierung zu dem Urteil gegen N, wegen Landesverrats sind nichh politische, sondern aus= chließlich tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte maßgebend. (Lachen und Hurufe links) Die bayerische Staatsregierung hat, worauf auch der Abgeordnete Dittmann soeben 6 hingewiesen t. gleich im Jahre 1919 an der zuständigen Stelle im baherischen andkag bei der Verhandlung über die Volksgerichte und ins⸗ besondere über die Frage, ob gegen etwaige Fehlurteile Rechts- mittel zulässig seien, erklärt, daß angesichts des Mangels eines . Rechtsmittels bei der Behandlung von Gnadengesuchen in
ollsgerichtssachen alle Einwendungen gegen die Richtigkeit des Urteils einer gründlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Wenn jemand ein Begnadigungsgesuch einreicht, ein solches liegt urzeit noch nicht vor, wird nach dieser Zusichevung verfahren werden ö links), hierbei wird Gelegenheit sein, die 66 n. Rechts⸗ grundlagen des Urteils und damit auch die re tlichen Einwände und Bedenken, die der Abgeordnete Dittmann soeben eingebracht hat, eingehend nachzuprüfen. Die bayerische Staatsregierung be⸗ absichtigk in diesem Fall, wenn also Fechenbach ein Begnadigungs⸗ ö. einreicht (Lachen links), ein Rechtsgutachten des bayeris n
berlandesgerichts über die gesamten Fragen des Urteils einzu⸗ . Dieses , . wird 6. e il, . , ö.
ntscheidung in der ztsfvage zugrundelegen, Eachn und Zurufe end fen,, kommunistische Abgeordnete Remmele ruft: Unver⸗ schämt! und wird deswegen durch Präsident Töbe zur Ordnung gerufen)
Zur Beantwortung der Interpellation nimmt das Work der Reichsjustizminister Dr. He intz e, dessen Nede nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden wird.
Auf Antrag der Sozialdemokraten tritt das
Haus in die Besprechung der Interpellation ein.
Abg. Em minger (Bayer. Vp): Der enn gen, Fechenbach muß leidenschaftslos erörtert werden. Es geht nicht an daß ein Parlament sich als Berufungsinstanz er ein Gerichtsurteil konstituiert. Selten ist ein Urteil so umfassend, aber auch so . ausgearbeitet worden wie dieses Fechenbachurteil, (Lachen links.) Sich als Berufungsinstanz zu konstituieren ist ja selbst dem Unter⸗ suchungsausschuß nicht gelungen. Schon in der Novemberland⸗ tagsdebatte in München ist ein großer Teil der heute vom Ab⸗ ordneten Dittmann erhobenen Vorwürfe widerlegt worden. ö. links; Abgeordneter Thomas Komm] wird zweimal zur rdnung gerufen.) Die Rechtsbeständigkeit der Volksgerichte steht ki wie auch der Reichsjustizminister soeben bestätigt hat. u er Auffassung des Volksgerichts sind auch zahlreiche Sach⸗ verständige, darunter sogar sozialdemokratische, gelangt, die mit ihm der Meinung waren, 4. in dieser Zeit eines Scheinfriedens⸗ verhältnisses jede Veröffentlichung zu unterbleiben hat, die eeignet ist, das deutsche Staatsinteresse zu schädigen; man führt das deutsche Publikum irre, wenn man immer nur von dem Thimmischen Gutachten spricht. Fechenbach hat lange bestritten, die Dokumente dem Payot überhaupt gegeben zu haben (Zurufe links) — darauf kommt es an, weil es zeigt, daß er sich von Anfang an seines Unvechts bewußt war. Wegen des Erzberger⸗ memotandumz ist Fechenbach freigesprochen worden; das war nicht mehr geheim. Das Ritter⸗Telegramm aber war noch geheim; bie Kollegen Simon und Gruber werden bezeugen können und wiffen, daß Eisner von dem Ritter⸗Telegramm selbst während der Wahlagitztion keinen Gebrauch gemacht hat. Zu meiner Ueberraschung hat heute auch der Justizminister mit einigen Vorbehalten sich der Ansicht ugeneigt, daß das Delikt verjährt sei, eine Ansicht, für die sich au Ir Frevmuth ins Zeu⸗ legt. (Lärm und heftige Zurufe links. Die Bezugnahme au Sz 22 des Reichspressegesetzes ist , denn guf den Inhalt der Druckschrift, nicht auf die Art und We se der Verbreitung kommt es an. Auch Professor Kitzinger stellt ohne Begründung die Be⸗ hauptung auf. daß Verjährung vorliegt. Der Wortlaut der Thimmischen üusfage ergibt, daß Dr. Thimme die Verõffent⸗ sichung des Ritter⸗Telegrammes für schädlich erklärte. Erst in der Einleitung zur Freymuth⸗Broschüre hat er diese Erklärung zurück⸗ genommen. Zu seinem späteren „Gutachten“ ist er niemals autorifiert gewesen. Daß die Kurie durch die Verlautbarung des Telegramms schwer geschädigt werden mußte, kann doch nur Vor- eingenommenheit leugnen. Nach meiner Ueberzeugung ist auch das Erzbergersche Memorandum den Franzosen erst durch die d bh r re von Payot bekanntgeworden, als sie erfolgte, war Erzberger nicht der erste beste, sondern er war Versitzender der Waffen stillstandskommission, und gerade damals ließ man gegen
ihn feine Annexionsdenkschrift las, die er äußerlich und innerlich längst abgeschworen hatte. (Andauernde Unterbrechungen und Lärm links) Durchaus menschlich begreiflich scheint mir die arteinahme für Fechenbach. Aber das heute vorgebrachte aterial reicht nicht im geringsten aus, um das Urteil zu erschüttern. die Vertagung auf Dienstag, 2 Uhr (Kleine Vor—⸗ lagen. Besprechung der / Schluß nach 6 / Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der preußische Landtagsausschuß für Gro Berlin beriet gestern erneut über den deutschnationalen Antrag 24 Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Gestaltung der Selb st; stän digkeit der erw altung sbezirke in Gro Berlin und die Beschränkung der Zentralgewal Es wurde zunächst weiter beraten über die Frage der Ausgemeindungen. Dazu, begründete Abg. Lüdecke (D. Nat.) einen Antrag seiner Fraktion, der neben den bisher beantragten Ausgemeindungen auch die Ausgemeindung von Cöpenick und Spandau mit ihrem ganzen Stadt⸗ gebiet fordert Abg. Wiedemann ( D. Vp. erklärte, von Berlin werde eine brutale Diktatur gegen die Landwirte und die Bezirks bürgermeister ausgeübt. Die Eingemeindung von Gatow und Cladow in Berlin sei geradezu wäahnsinnig. — Staatssekretär Freund wies darauf hin, daß schon seit der Begründung des Zweckverbandes Spandau und Berlin engere kommunale Beziehungen gehabt hätten. Die Stadt⸗ 1 Berlin müsse ihre Kinderkrankheiten durchmachen. Für die
ingemeindung Spandaus sei ein wesentliches Moment der Spandauer Stadtforst gewesen. Spandau würde bei einer Ausgemeindung starke neue Lasten erhalten. — Abg. Leidig (9. Vp.) beklagte, den Berliner Assessorismus, der auf allen Gebieten unerträglich wirke. Daß das Gesetz über Groß Berlin unhaltbar geworden sei, sei ganz erklärlich, da all. Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt wären. Es sei die reinste Zufalls—⸗ mehrheit gewesen. Ausgemeindungen seien dringend not⸗ wendig. Der Redner regte eine örtliche Besichtigung an, wel die Unhaltbarkeit des jetzigen Zustandes ergeben werde. — Für d Soꝛialdemokraten erklaͤrte Abg. Hirsch, daß auch sozigldemo ratische Bürgermeister sehr scharfe Worte gegen den Assessorismus und J gebraucht hätten. Die Bezirke müßten ein größeres
aß von Selbstverwaltung erhalten. Augenblicklich könne eine Aenderung des Gesetzes über Groß Berlin jedoch noch nicht eintreten. Seine Partei stimme mit vielen Kreisen darin überein, daß den sechs Innenbezirken ebensolche Rechte gegeben werden müßten wie den Außen bezirken. Zentrum und Demokraten wollen ihre Stellungnahme zu der Ausgemein dungsfrage davon abhängig machen ob den Wünschen auf stärkere Berkͤcksichtigung der Selbstverwaltung in den Bezirken Rechnung ge⸗ tragen wird. n der Deutschen Volkspartei, den Deutschnationalen und dem Zentrum liegt ein Antrag auf Besichtigung der Ortschaften vor, die die Ausgemeindung beantragt haben. Hierbei soll den Vertretern der einzelnen Bezirke Gelegenheit gegeben werden zu einer Aussprache mit den Ausschußmitgliedern. Nach weiterer Ausspra fand, der Vorschlag des Abg. F aßbender (Itr.) Annahme, Abstimmung nach der örtlichen Besichtigung vorzunehmen. Diese örtliche Hsich eng soll im September stattfinden und dann sofort im Ausschuß über die rege der Ausgemeindung und sachlichen Aut— gestaltung der Gesetze uͤber Groß Berlin beraten werden.
Dem preußischen Landtage sind der Eniwurf eineg Anleihegesetzes zur Bereitstellung von Mitteln für Kleinbahnen, der Gesetzentwurf über die endgültige Ab— renzung der Provinzen Nieder⸗ und Dber⸗ — und der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung deg Gesetzes über die Bestellung von itgliedern det Reichsrats durch die rovinzialverwaltungen zugegangen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
(Nach Nr. 25 der ‚Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts vom 27. Junt 1923.)
Pest.
Spanien. Laut Mitteilung vom 22. Juni wurden in Malsaga 4 und in Las Palmas Ganarische Inseln) 1 neuer Pestfall festgestellt.
Niederländisch Indien. Vom 1. bis 15. April 264 tödlich verlaufene Pestfälle auf Java, und zwar in den Resid schaften Soergkarta 94, Samarang 65, Pekalongan K, Kedoe bl, Di okazatarta 6 und Sograbaja 1. .
Aegypten. Vom 14. Mai his 3. Juni 20 Erkrankungen, davon in Alexandrien 146, Port Sald 8 und Suez 1.
Peru. m Monat März 109 Erkrankungen (und bo Todes- fälle), davon in der Stadt Lima 3 (). .
Ecuador. Vom 1. bis 15. April 1 Erkrankung und 2 Todes fälle in Guayaquil.
Gelbfieber.
Bra silien. Vom 11. März bis 14. April 85 Erkrankungen und 14 Todesfälle in Bahia.
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 17. bis 23. Jun wurde 1 Erkrankung aus Berlin gemeldet
,,. wurde 1 Frkrankung in Mikultichütz (Kreig 6 eg ⸗Bez. Oppeln) für die Woche vom 3. bis 9. Junk mitgeteilt.
Ftalien. Vom 21. bis 27. Mai 11 Erkrankungen, und jwar in den Provinzen Lecce 10 und Girgenti 1.
Schweij. Vom 3. bis 9. Juni 48 Erkrankungen, und zwar in den Kantonen Zürich 4 — davon in der Stadt Zürich 2 — Bern 54 — 5 = St. Gallen ?, Luzern 2? und Basel⸗
landschaft 1. Vom 15. bis 21. April 4 Erkrankungen in
Spanien. Valencia. Portugal. Vom 9. bis 22. April 23 Erkrankungen und 3 Todesfälle in Lissab on. England und Wales. Vom 25. Mal bis 9. Juni
101 Erkrankungen. Vom 3. bis 9. Juni 1 Erkrankung in
Niederlande. Rotterdam. ;
Rußland. Vom 6. bis 12. Mah? Erkrankungen in Petrog rad.
Lettland. In den Monaten März und April 8 Erkrankungen, davon in der Stadt Riga und in den Provinzen Riga und Dünaburg je l. ö
Polen. Vom 11. bis 31. März 43 Erkrankungen (und 7 Todesfälle, davon in dem Bezirk Schlesien 2 =.
Serbien- Kroatien Slawonien. Vom 29. April bis 5. Mai 23 Erkrankungen und 6 Todesfälle. —⸗
Türkei. In Konstantinopel vom 25. März bis 7. April 82 Todesfälle.
Aegypten. Vom 29. Januar bis 18. Februar 3 Erkrankungen
in Kairo. Fleckfieber.
. Im Monat März 1 Todesfall in Marse ile. ußland. Vom 6. bis 19. Mai 37 Erkrankungen in Petrograd. ;
Lettland. In den Monaten März und April 152 Erkran. kungen, dabon in den Städten Riga 35, Libau s3 und in den Probinzen Riga l' und Dünaburg be.