1923 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher

eichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

*

9 Der Bezugspreis beträgt monatlich 9000 Mya.

Einzelne Nummern hosten 4000 Mh.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer . 9 ** den Poftanftalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer 6 8 auch die Geschäftsstelle SWM. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.

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8

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. lennungen ꝛe,

1 zur Verordnung über den Handel nt ausländischen Zahlungsmitteln zum Einheitskurse. zordnung über künstliche Düngemittel.

anntmachung über Branntweinübernahmepreise und des Monopolausgleichs im Betriebsjahr 1922/23.

fhängung bezw. Aufhebung der Sperre über Kohlenfirmen. fanntmachung, betreffend nangan und Ferrosilizium. betreffend Anleihen der Stadtgemeinden Hof nd Se chung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde

kanntma Plauen. indels verbot.

zeige, betreffend Ausgabe der Nummer 53 des Reichsgesetz⸗ blatis Teil J. .

itscheidungen der Filmprüfstelle in Berlin.

Preußen.

ennungen und sonstige Personalveränderungen. ;

laß, betreffend Aenderung des Tarifs der Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten.

iteilung über den Beginn der Amtstätigkeit des Provinzial⸗ schulkollegiums in Schneidemühl.

sanntmachung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), zetreffend Ausführung von Börsenaufträgen und Aenderung der Geschäftsbedingungen.

hebung eines Zeitungsverbots.

andelsverbote.

zeige, betreffend Ausgabe der Nummer N der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Im Bereich des Reichsverkehrsministeriums sind ernannt: zu Oberregierungsräten:; die Regierungsräte Nebelun Trier, Mahlo in Berlin, Buhtz in Frankfurt nh

d Kirsch in Mannheim; ju Oberregierungsbauräten; die Negierungshauräte ztäckel, Scheehl, Max Schulze und William Behrens Berlin, Iblher in Landshut, Steindler in Augsburg, lugustin in Leipzig, Michauck in Dresden, Jo achim un eßler in Karlsruhe, Siebels in Münster (Westf.) und Fßöffing in Oppeln; . zu Eisenbahnamtmännern: die Eisenbahnoberinspektoren sirchb ach in Berlin, Rechnungsrat Alwig in Stettin, sitzschke in Magdeburg sowie die Eisenbahnoberingenieure Billb rand in Leinhausen und Süßenbach in Breslau.

Der Kaufmann Leopold Kleybolte ist zum Konsul des Reichs in Cincinnati (Ohio), der Kaufmann Heinrich Ruhst rat um Konsul des Reichs in Baltimore a nn und der zankdireklor Gunnar Grotte zum Vizekonsul des Reichs in Dekarshamn (Schweden) ernannt worden.

. Die Oberzollinspektoren Möller, Daniel und Höver⸗ lamp in Hamburg sind zu Hollamtmännern ernannt worden.

. Aus führungsbestim mungen sur Ve corzäung über den Handel mit aus ländischen 3a h lan 4smitteln zum Einheits kurse. Vom 30. Juni 1923. in der nn 7. Juli ausgegebenen Nr. 53 des RGB. Teil 1 S. 549.) Grund ven 8 4 der Verordnung Über den Handel nit dus serhischen K zum Einheitskurse vom 1

2. Juni Ice (ichs. 1 S. A401 wird verordnet:

ö Hero).

51 .

In Fällen, in denen für ausländische Zahlungsmittel amtliche sKurse nicht notiert werden, können im Bedarfsfall in der Presse gelmäßig Preise veröffentlicht werden, die von cinem Ausschuß der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr ermittelt werden. Diese Preise treten für Geschäfte in solchen Zahlungsmitteln . die Stelle der amtlichen Kurse im Sinne des § 1 der Ver⸗ ordnung. .

Die veröffentlichten Preise gelten bei Abschlüssen in dielen bahlungsmitteln als Höchst- und Minde stpreise.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1575. 6j

Einzeinummern oder einzelne Beilagen

öchstpreise für Roheisen, Ferro⸗ .

Anzeigenprels für den Naum einer 5 gespaltenen Einheltszelle 6000 Mh., einer 8 gespaltenen Einheitszeile 10 000 Mh.

die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigera.

Anzeigen nimmt an:

Berlin SV.. 48, Wilhelmstrahe Nr. 82.

r. 156. Neichsbantgirvtonto. Berlin, Eonnabend, den T. Juli, Abends.

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einschließzlich des Portos abgegeben.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1923

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

5 2.

Ausländische Banknoten, Sorten und Papiergeld können auch über den im 8 1 der Verordnung festgesetzten Höchstbetrag hinaus von Devisenbanken und Wechselstuben zu einem Preise unterhalb der letzten amtlichen Kurse oder der nach 8 1 dieser Ausführungsbestim⸗ nrg, ermittelten Preise erworben werden.

as gleiche gilt, wenn ein Reisescheck oder ein Reisekreditbrief,

der von einer ausländischen Bank ausgestellt ist und auf ern,

Währung lautet, von der Person, auf deren Namen er ausgestellt ist,

ur Einlöfung vorgelegt wird und diese Person im Inland weder ohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat.

. 8 3. Die Vorschriften der Verordnung finden auf Geschäfte, die mit der Devisenbeschaffungsstelle abgeschlossen werden, keine Anwendung.

Berlin, den 30. Juni 1923.

Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker.

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 7. Jull 1923.

Auf Grund des 8 10 der Verordnung über künstliche

Düngemittel vom 3. AÄugust 1918 (RGBl. S. 999) in der

assung der Verordnung vom 21. Februar 1923 (RGBl. 1 146) wird verordnet:

Artikel 1.

Artikel II 5 3 Abs. 1 der Verordnung üher künstliche Dünge⸗ mittel vom 5. Juli 1921 (RGXwI. S. 822) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 2. Juli 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 152) erhält folgende Fassung:

Der Höchstpreis für wasserlösliche Phosphorsäure in diesen Mischungen ist der gleiche wie der für wasserlösliche Phogphor⸗ säure im Superphosphat jeweils gültige Preis. Der Höchst— preis für Stickstoff beträgt 37 340 4 fur das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diesen Mischungen darf außer dem jeweiligen Preise für 20 lo iges Kalidüngesalz ab Fracht- ausgangsbahnhof ein Zuschlag von 2250 A berechnet werden.

Artikel II.

Die der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3, August 1918 (RGBl. S. 999) anliegende ‚Liste der Düngemittel und Preise“ wird wie folgt geändert: ;

J. Abf. 8 des Abs. „A. Superphosphatęe“ in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folgende Fassung:

Die Lieferung , nach Wahl der Werke in haltbaren Papler⸗ oder Gewebe säcken. Wird in Säcken geliefert, so werden nachstehende Aufschläge für je 100 Kilogramm ein— schließlich einer Füllgebühr berechnet:

bei Verwendung von Papiersäcke n...... 3 0090 4,

bei Verwendung von Jutesäcken.. .... 22 450 4.

2. Im Abs. B. Nach dem Stickstoffgehglte gehan-⸗ delte Düngemittel“ erhalten die Besonderen Lieferungsbedingungen für 1 10 in der Fassung der Verordnung vom 25. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150) folgende Fassung: ; .

Der Höchstprei gilt frachtfrei jeder deutschen Vollbahn⸗ oder nermalspurigen Kleinbahnstation.

Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

Zu 1— 9. Uebernimmt der Verkäufer auf Wunsch des Käufers . der vorstehend unter 1 bis 9 genannten Düngemittel in Säcken, so erfolgt die Berechnung brutto für

netto und es darf ein Aufschlag von 24 930 Mn. für den neuen k einschließlich Füllgebühr berechnet werden.

Zu 10. Wird Kalkstickstoff in Säcken geliefert, so erfolgt die Berechnung brutto für netto. Bei Lieferung in 7h⸗Kilo⸗

ramm-⸗Packung darf ein Aufschlag von 660 4 für den Papier- ack berechnet werden.

Falls der Käufei icht ausdrücklich Lieferung des Kalk- sticklloffs in Papier äcken borschreibt, steht es dem Verköufer frei, Kalkftickstoff in neuen Jutesäcken zu liefern. Bei Liefe⸗ rung in neuen Vatesäcken darf für den I 6⸗Kilogramm, Jutesack ein Jufschlag von 19 50 4 einschließlich Füllgebühr berechnet werden.

3. Abs. 3 des Abs. „CG. Knoche nm ehl““ in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folgende da s eng

Die Lieserung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier- oder Jutesäcken. Wird in Papierläcken geliefert, so kd ein Ainfschlag von 306d . für den Sack von 156 Kilo

ramm Fassunggraum einschließlich Füllgebühr, werden Jute⸗

äcke verwendet, so wird ein Aufschlag von 22 450 M für den

Sack von 165 Kilogramm Fassungsraum einschließlich Füll⸗

gebühr berechnet. ö ; Artikel III.

S 4 Abs. 3 der , über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 9968) in der Fassung der Verordnung vom 39. Juni 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folgende Fassung:

Soweit die anliegende Liste nichts anderes ergibt, dürfen bei Lieferung in Säcken, ausgenommen in Käufers Säcken, folgende Ausschläge für je 100 Kilogramm berechnet werden:

bet Lieferung in Jute⸗ und Baumwollsäcken ein Aufschlag unn. . bei Lieferung in neuen Papiergewebesäcken ein a lag vorn bei Lieferung in haltbaren mehrfachen Papier- säcken ein Aufschlag von .. .

Arti kel IV.

Artlkel L dieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1923

ab, Artikel IL und I mit Wirkung vom 9: Jul 1923 ab in Kraft. Berlin, den 7. Juli 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft. J. V.: Dr. Heinriei.

Bekanntmachung

über Branntweinübernghmepreise und des Monopol⸗ ausgleichs im Betriebsjahre 1922/23.

Die in der Bekanntmachung vom 141. April 1923 als vor— läufig bezeichneten Beträge sind endgültige. Berlin, den 5. Juli 1923.

Reichs monopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.

——

Bekanntmachung.

Infolge nachgewiesener Unzuverlässigkeit habe ich die Sperre über die mil dem Kohlenhandel befaßte Firma Stiebel u. Wolff vorm. E. Stiebel, Frankfurt 8. M., verhängt. Nach 3 3 der Bekanntmachung des üeichskohlen⸗ rats vom 31. März 1921 (Reichsanzeiger Nr. 76) barf ein gesperrter Händler keinen Brennstoffhandel treiben und keine Verträge über Brennstoffe vermitteln. Es ist verboten, ihm Brennstoffe zu liefern oder sich seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu bedienen.

Die über die Firmen W. Zeising, Leipzig⸗Anger, Karl Kötz, Breslau, verhängten Sperren wurden aufgehoben.

Berlin, den 4. Juli 1923.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. J. A.: Dr. Kauffmann.

Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.

Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom J. April 1920 und vom 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtschaft kap dom Eisenwirtschaftsbund mit Wirknng ab 1. Juli 1923 folgende fir r T für Rohe isen, Ferromangan und Ferrosilizinm festgesetzt worden:

;. Sa Grundvpreise Fracht⸗ n nen fur die Tonne grundlage e ,,. LJ 3 499 000 leßereiroheisen! .... 3 469 600 J 3 466 000 Sie gerlander Zusatzeisen: . 4352 000 desgl. meliert 4356 000 desgl. J 4360 000 Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen Siegerländer Hütten: weiß.. 4474 000 desgl. meliert 4 478 000 desgl. ö 4 482 000 Siegerlaͤnder enen K 4 068 000 ö Puddeleisen 4 068 000 ab Hůtte Stahleisen, Siegerländer Qualität. 4068 000 Kupferarmes Stahleisen.... 3 499 000 Spiegeleisen mit 5 Sof Mangan 4465 090 s. S810 oso . 4470 000 ö ö 1475 606 Gießereiroheisen III, Luxemburger ee rn . 3 456 000 eßereiroheisen Luxemburger J 3 454 000 Gießereiroheisen V, Luxemburger . ö 3 452 000 Temperroheisen von der Duisburger Kupferhütte, grau, großes Format 3 499 999 Ferromangan, Sh Mo ig . 10 015 00 ab Skala Æ 75 0009 ; . ; 5 Ferromangan, So on ig, oberschlel. . 10 688 000 ab Ludwig en, . rarer i. errosilizium, 109,60 ig.. tal Æ Soo ab Hůtte

) Die Preise für Ferromangan basieren auf einem Kurse von

500 000 M für ein englisches Pfund; sie erhöhen oder ermäßigen

sich um 11,59 4A für Ferromangan 890 0/0.

11,40 , , oberschlestsches Ferromangan für jeden Punkt, um den sich der Durchschnittsbriefkurs für Jull nach oben oder unten ändert.

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