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6. ; bad. Landeselektr.
Emschergenossen. do. 1919 — 12 Tanalvb. D. Wilm
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Bandlteferungs⸗ verhand Sachsen Necklb.⸗ Schwerin. Amt Rostock. . . Neckar ⸗Altienges. Dstpreußenwerkz? Rh.⸗Main⸗Donau Schleswig⸗Holst.
Elektr. J. Il.
do. Ausg. HI Ueberlandz. Birnb do. Weferlingen
Nceum.⸗J. zouf. as A.⸗G. für Anilinkf. do. do. Allg. El. -G. Ser. 9 do. do. S. 6 — 65 do. do. S. 1— 5 Am lie Gewerksch. Archtmedes 1911 A schaff. 3. u. Pay. 21 unk. 265 do. do 1899 Augsb.⸗Nürnb. M 20 unk. 26 do. do. 19183 do. do. 1919
Bachm. & Ladewig 21 unk. 382
Bad. Anil. u. Soda Ser. O. 19 uf. 26 Vergmann Elektr. do do. J. II. 20 Bergmannssegen Berl. Anh.⸗Masch. 20 unk. 80
do. Bautzener Jute do. Kindle unt. 27 Berzelius Met. 20 Bing. Nürnb. Met. 1919 unk. 25
do. 1920 unk. 27 Bismarckhkütte .. Bochum Gußst. 19 Gbr. Böhler 1929 Vorna Braunf. 19 Braunk. u. Brik. 19 Braunschw Kohlen 22 unk. 27 Vuderus Eisenw. . Busch Waggon 19 unk. 24 Charlb Wa sserw 21 unk. 24
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Concordia Braun⸗ kohle 20 unk. 26 do. Spinn. 19ukzs
Danneubaum ... Dessauer Gas . .. do 1918 unk. 24 do. 18968, 05 ... Dt. ⸗Riedl. Telegr. Dt. Eisenbsign. 20 do Gasgesellsch. do. Kabelw. 1900 do do. 1919uk. 24 do. Kaliwerke 21
unk. 26 do. Maschinen 21
Dortm. Union 95 Drahtl. Ueb . Vrrz Dyckerh. x Widm.
20 unk. 28
Schuldverschreibungen industrieller Uunternehmungen.
1. Deutsche.
a) vom Reich, von Ländern oder kommunalen Körperschaften sichergestelte
Elektr. Liefer. 14 do. do. O0, 08. 10, 12 do. Sachsen⸗Anh.
Elelt.⸗Licht⸗ u. Kr.
bo. do. 22 unk. 27 do. do. 1900, 04 Elektrochem. Wke.
Elektro⸗Treuh. 12 Em sch.⸗Lippe Gw.
b) sonstige.
Engelh. Brauerei. Eschweiler Bergw. do. do. 19 unk. 22 Feldmilhle Papier
do. 20 unk. 26 . u. Guill. 22
do.
Ilensb. Schiff sb.. Frankf. Gasges. . . Frank., Beierf. 290 , , do. Ausgabe 1 Frister u. Roßm.
Gelsenkirch. Guß⸗ 10000 eb 6 8000 006 6 7 2200, 00b 6 2000, 000 B 6l6es. f. elektr. Unt.
1200 00b G 600, 0b 6 Ges. f. Teerverw. 22
do. do. 1919 Glockenstahlw. 20 do. 22 unk. 28 Glückauf Gewsch.
2
Th. Goldschmidr. do. do. 1911. ... — do. do. 20 unk. 25 s000ebB 4000, 00ob Görlitzer Waggon E200. 00b G6 20bο, 00 6
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108 Hanau Hofbrauh. Hary. Bergbau kv. 1608 4000, 00b 6 2000, 00b G6 Henckel⸗Veuthen do. 1919 unk. 80 Herner Vereinig. Hibernia 1887 kv.
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do. do. 19 unk. 28 Höchster Farbw. 19
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do. do. 1900 Hohenfels Gwksch. PhilippHolzmann
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Dortm. A.⸗Vr. 21
unk. 27102
Humboldtmühle. Hüttenbetr. Duisb Hüttenwk. Kayser
do. Niederschw. . Ilse Bergbau 1919
Max Jüdel u. Co. ange,
Eintracht Braunk. do. do. 20 unk. 28 do. do. 1921 Eisenb. Verkehrsm
20 unk. 26 Eisenwerk Kraft 11 Elektra Dresdb. 20
do. do. 21 unk. 27
(Esag) 22 unk. 27 do. Werl Schlesien 20, 21. 1.u. 2. Ag. 22. 1. u. 2. Ausg. do. Slldwest 20,21, 22 unk. 29 80 do. Westf. 22 uk. 27
do. do. 1921
1920 unk. 26
1922 unk. 27
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do. do. Lit. 21 unk. 27 Lauchhammer 21 unk. 26
Laurah. 19 unk. 29 Leipzig. Landkraft 20 unk. 26..
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do. 1919, 20 Lindener Brauerei 22 unk. 25 Linke ⸗ Hofmann 1920 unk. 1928 do. 1921 unk. 27 do. Lauchh. 1922 unk. 27 Ludw. Löwe u. Co. 1919 unk. 24 Söwenbr. Berlin. C. Lorenz 20 ul. 24 Magdeb. Bau⸗ u. Krd.⸗Bk. A. 111. 12 Magtrus 20 ul. 26 Mannesmannr. .. do. 1913 Mariagl . Bergb. 19 ; unk. 28 Meguin 21 uk. 26 Dr. Meyer 21uł. 27 do. 20 unk. 28 Miag, Mühlenbau 21 unk. 26
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Oberb. Ueberl.⸗Z. 1918/21 unl. 24 DOberschl. Eisenbed 19 unl. 24
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Patzenh. Brauerei do. S. 1 u. 2 Phöntx Bergbau. do. do. 19 unk. 24 Julius Pintsch .. bo. 1920 unt. 26 Prestowerk 1919
unk. 25
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1919 unk. 24 1021
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Rhein. Ewleltrizitãt
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South West Africa Abliefer.⸗Sch.
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Rhein. Stahlwerke Rh. ⸗Westf. Elektr.
Riebeck 19230 .... Rositzer Braunk.
Russ. Eisen Gleiw. minen, 19
do. 1920 unk. 26 Rybnik Steinkohl.
Sach sen Gewerksch do. do. 22 unk. 28 Sächs. El. Lief. 21
G. Sauerbrey, M.
do. Kohlen 1920 unk. 1926 ..... Schuck. C Co. 98, 99 do. do. 19 unk. 26 Schulth.⸗Patzenh.
do. 1922 unk. 82 do. 1929 unk. 26 Schulz⸗Knaudt .. Schwaneb. Prtl. II Fr. Seiffert u. Co. Stem. Elekt. Betr.
do. do. 1997, 12 Siemens CHalske
Siemens⸗Schuckt. 1920 unt. 28, 29
Teleph. J. Berlin.
Teutonia⸗Misb. . Thür. El. Lief. 21
do. do. 1919, 20 v. Thiele⸗Winkl. .
Ullstein 22 unt. 27 Union Fbr. chem
Ver. Cham. Kulmiz do. Fränk. Schuhf. Ver. Glückh. Fried
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Magdeburger Feuer⸗Vers. für 1009 4 4000 aner ber . de 229090 660
Magdeburger Lebens⸗Vers.⸗GesJ. 20900006
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Niederrheinische Güter⸗Assek. —⸗ —
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Nordstern. Allg. Ver. Akt.⸗Ges. für 1000. 2300ον
Nordstern, Lebens⸗Vers. Berlin ——
Nordstern. Transport⸗Vers. 20000060
Oldenburger Versich.⸗Ges. ——
Preußische Lebent⸗Versich. — —
Providentia, Frankfurt a. M. ——
Rheinisch⸗Westsälischer Lloyd — —
Rheinisch⸗Westfälische Nückveri. ——
Sächsische Versicherung — —
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Schles. Feuer⸗Vers. (für 1699 ) — 6 Sekuritas Allgem. Vers. b O0οοb 6 Thuringia, Erfurt — —
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Union. Allgem. Vers. — —
Union, Hagel⸗Vers. Weimar — 6G Viktoria Allgem. Vers. (für 1000 4) — G Viltoria Feuer⸗Versich. —6
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Fortlaufende Notierungen.
Deutsche Dollarschatzanweisungen. . I Veutsch. Reichs schay 1916 1V-V I- IX Agio)
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im Deut chen Reichsa
Nr. 156. Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutscher Reichstag. 374. Sitzung vom 4. Juli 1923. Nachtrag.
je Rede, die der Reichsjustizminister Dr. Heinze im
ö der zweiten Beratung des von den Abgeordneten Hr. Düringer und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfg zum öchutze der Hypothekengläubiger gehalten hat, lautet nach dem
hyrilegenden Stenogramm wie folgt:
Meine Herren! Es tut mir leid, daß ich in der vorgerückten Etunde Sie noch in Anspruch nehmen muß. Der Antrag ist aber so wichtig, und eine Anzahl Fraktionen will heute abend über die Angelegenheit beraten, so daß ich genötigt bin, noch heute Stellung
nehmen. Ich kann die Worte meines verehrten Kollegen und arteifreundes nicht unwidersprochen ins Land gehen lassen. So
icht, wie Herr Kollege Düringer meinte, hat sich das Reichs justiz⸗ nisterium die Sache doch nicht gemacht. Ich selber habe mich hr eingehend mit der Frage beschäftigt und bin überzeugt, daß urch die Entwertung des Geldes große Teile des Volkes aufs hwerste getroffen sind. Das sind aber nicht nur d — ndern es sind große Teile des übrigen Volkes. Es sind weiter e diejenigen, die Staatsanleihe, die Kriegsanleihe gezeichnet ben (ehr richtigh, es sind alle diejenigen, die Obligationen Forderungen haben. Man würde, wenn man den Antrag des ern Kollegen Düringer annähme, doch nur einem geringen Teil — jenigen helfen, die unter der Not der Zeit leiden. Aber viel⸗ ht könnte ich mich entschließen, dem Antrage entgegenzukommen ind wenigstens einem Teil der Betroffenen, mit denen ich vollstes itgefühl habe, zu helfen, wenn ich überzeugt wäre, daß die Sache nachen wäre. Ich bin zunächst der Ansicht gewesen, daß man sen könnte, und ich habe mich deswegen mit den namhaftesten ersönlichkeiten in Verbindung gesetzt, mit Rechtsgelehrten und t Wirtschaftspolitikern, und habe wochenlang mit ihnen zusammen earbeitet. Ich bin aber zu der Ueberzeugung gekommen, daß die zache nicht zu machen ist, und deshalb möchte ich Sie dringend
vitten, auf den Antrag Düringer nicht einzugehen.
Lassen Sie mich die Gründe, die mich zu meiner Haltung ranlaßt haben, Ihnen auseinandersetzen. Ich sagte schon, daß ich it den verschiedensten Kreisen der Wirtschaft Rücksprache ge⸗ ommen haben. Diese Kreise sind eben der Ansicht: es geht nicht! Es handelte sich im Grunde um die Frage der Valorisierung der Hypotheken; es handelt sich — wenn ich mich ganz grob ausdrücken will — darum, ob beispielsweise eine Hypothek von 1 Ma in Papier oder in Gold zurückgezahlt werden soll. Es gibt natürlich dazwischen verschiedene Stufen, auf die man kommen kann. Aber Sie werden verstehen, wenn man die Frage nicht einfach so stellen kann: Gold oder Papier, daß man zu irgendeiner Zwischenlösung kommen muß und dafür der richtige Maßstab fehlt. Im übrigen ist man jetzt weithin der Ansicht, daß eine Valorisierung nicht möglich ist. Der Herr Kollege Düringer hat ja dasselbe gesagt, und auch die Denkschrift, die uns vorgelegt ist, sagt: eine Valori⸗ sierung ist nicht denkbar. Den Gedanken, daß wir die apier⸗ hypotheken jetzt in Gold oder in einer aufgewerteten Papierwährung zurückzahlen, müssen wir ablehnen. Ich würde die ganze Frage der Valorisierung nicht weiter behandeln, wenn nicht der Herr Kollege Düringer dauernd auf die Valorisierung zu rückge kom und wenn nicht diese Frage in die Frage des Sperrgesetzes sehr stark hineinspielte. Der Herr Abgeordnete Emminger hat in richtiger Weise die Gründe wiedergegeben, die ich im Rechtsausschuß dar · gelegt habe. Lassen Sie mich im allgemeinen auf das verweisen, was der Herr Abgeordnete Emminger gesagt hat, und nur einige Gründe hier vorführen, um die Herren in das Bild zu etzen, das nötig ist, um die Frage des Sperrgesetzes zu beurteilen. lomme auf das zurück, was Herr Emminger auch in em hervorgehoben hat. Ich frage mich: Hat denn derjenige, vor dem Kriege Geld auf Hypothek ausgeliehen hat, etwas anderes gewollt als die Rückzahlung des Geldes? (Widerspruch bei den Deutschnationalen und den Deutschen Demokraten. — Abg. Dr. Gothein: In Gold) — Nein, Herr Kollege Gothein, ich werde Ihnen gleich das Gegenteil nachweisen. Der Mann hat sich ge⸗ fragt: Wie soll ich mein Geld anlegen, soll ich es sicher anlegen oder den schwankenden Aktienkursen aussetzen? Wenn ich es sicher anlege, habe ich die Wahl zwischen gewissen Möglichkeiten. lann mir Staatspapiere, Pfandbriefe, Industrieobligationen kaufen oder ich kann es auf Hypothek ausleihen. Die Ausleihung auf Hypothek stand im Gedankengang des Mannes auf gleiche J wie die Anlage von Staatspapieren. Der Mann konnte sich über⸗ legen: ich habe jetzt so und so viele Staatspapiere, lieber eine Hypothek, oder umgekehrt. Derienige, Hypotheken ausleihen wollte, wollte sein Geld wiederhaben derjenige, der ein Staatspapier kaufte. (Sehr richtig! links.) juristisch scharf ein Pfand ge⸗ sichert ist. Ebenso wie man eine Forderung durch bewegliche Sachen sichern kann, kann man es durch eine Hypothek. Aber niemand ist es vor dem Kriege eingefallen, wenn der Schuldner sehr viel kredit⸗ würdiger wurde oder wenn das Grundstück wertvoller wurde, daß dann die Hypothek aufgewertet werden sollte. Wenn jemand vor dem Kriege 100 000 6 auf ein Grundstück, das 200 0 werl war. gab, und wenn dann das Grundstück durch ein industrielles Unter ·
nehmen einen Wert von zwei Millionen erlangte, dachte niemand daran, seine 100 000
Die Hypothek ist denn auch, wenn man denkt, doch nur eine Forderung, die durch
eine Million zu fordern, sondern jeder nur daran,
zurückjuerhalten. (Widerspruch bei den Deutschen Demokraten) Das sind absolut durchschlagende Gründe. Trugschlüsse führen auf Abwege, auf welche Abwege, will ich Ihnen darlegen. Ich begreife sehr wohl, daß jemand, der sieht, daß sein Schuldner sehr viel reicher geworden ist, den Wunsch hat, an dem Reichtum des Schuldners teilzunehmen.
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 7. Juli
— — 7
ie Hypothekare,
o 000 Mark
men wäre
seinem Refer q
also nehme ich der Geld auf
Das ist ein Wunsch, der auf juristische Gründe nicht begründet
werden kann.
Ich will mich aber gar nicht so sehr auf die Jurisprudenz
versteifen, ich habe die ganze Sache sehr viel mehr wirtschaftlich
behandelt, wie sie überhaupt wirtschaftlich behandelt werden muß. Ich
will Ihnen einige wirtschaftliche Konsequenzen darlegen. Nehmen
Sie an, es ist auf ein Grundstück eine erste Hypothek gelegt worden.
Diese erste Hypothek ist im Laufe der Jahre immer als Währungs-
hypothek angesehen worden. Fußend auf der Zuverlässigkeit des
Grundbuchs sind andere Hypotheken auf das Grundstück gelegt worden.
Hypotheken, die nach der Bewertung der ersten Hypothek als sicher
angenommen werden mußten. Mit diesen Sicherheiten haben Grund⸗
stückseigentümer und haben die Nachhypothekarier gerechnet. Nehmen
Sie nun an, daß durch das Valorisierungsgesetz plötzlich die erste
Hypothek aufgeblasen wird, dann ist doch die Folge, daß die ganzen
Nachhypotheken herunterfallen, und dadurch ist wiederum die Sicher⸗
heit des Grundbuchs alteriert. .
Dann aber weiter! Vielleicht würde es sich noch halten lassen,
die Valorisierung ins Auge zu fassen, wenn sich der erste Grundstücks⸗
besitzer noch mit dem ersten Hypothekarier gegenüberstände. Wenn
nun aber jemand seine Hypotheken zediert hat, eine Hypothek, die auf 100 000 6s gelautet hat, und der neue Hypothekengläubiger diese Hypothek mit 100 00 Papiermark übernommen hat? Wie kommt denn der neue Hypothekengläubiger dazu, nun plötzlich diese Hypothek valorisiert zu bekommen und statt der 100 000 Papiermark 100 Mil⸗ lionen Papiermark zu bekommen! Das könnte höchstens der ursprüngliche Gläubiger für sich in Anspruch nehmen. Wenn aber gar die Hypothek verschiedentlich zediert worden ist, ist es vollkommen unmöglich, sich aus diesen fortwährenden Zessionen heraus und zurecht zu finden. (Zurufe) Umgekehrt aber ist es, wenn jemand das Grundstück zum vollen jeweiligen Papiermarkwert vielleicht vor einem halben Jahr gekauft hat. Wie kommt er dann dazu, nun plötzlich die Hypotheken, die er zum Papiermarkwert übernommen hat, in Gold auszuzahlen! Dann ist er doch unter Umständen vollständig ruiniert. Sie kommen also mit diesen Gedankengängen in die Brüche. Wenn Sie mit dem Wechsel der Hypothek oder mit dem Wechsel des Grundstücks rechnen und dann ausgleichen wollen, erhalten Sie einen Beamtenapparat, gegen den der gesamte Beamtenapparat der Mieteinigungsämter das reine Kinderspiel ist. Ich muß dringend vor derartigen Experimenten warnen.
Weiter aber werden wir, wenn wir die Hypotheken valorisieren, keineswegs bei der Hypothek stehen bleiben. Ich weise Sie auf die Hypothekenbanken hin. Die Hypothekenbanken ziehen durch die Pfand ⸗ briefe vom Publikum Geld ein und leihen es auf Hypotheken aus. Der juristische Gläubiger der ausgeliehenen Hypotheken ist die Hypothekenbank; der tatsächliche Gläubiger aber, der sein Geld hin gegeben hat, ist der Pfandbriefbesitzer. Nun frage ich Sie: Wenn Sie
———— —
die Hypotheken aufwerten wollen, wer hat dann den Vorteil? Doch die Hypothekenbanken, die materiell gar nicht Gläubiger sind, sondern die nur den Vermittler darstellen. (Teilweise Zustimmung) Die Aktien der Hypothekenbanken derartig in die Höhe zu treiben, haben wir gar keinen Anlaß; denn diese Institute haben doch ihr Geld gar nicht hingegeben, sie sind gar nicht die materiellen Geldgeber. Sie würden also, meine Herren, dazu kommen, die Pfandbriefe aufwerten zu müssen; denn nur so könnten Sie Gerechtigkeit walten lassen. Die Pfandbriefgläubiger haben das Geld hergegeben und die Pfandbriefe sind wertlos geworden, die Pfandbriefgläubiger also sind die eigentlich Geschädigten; dann müssen, wenn die Hypotheken aufgewertet werden, auch die eigentlichen Gläubiger, die Pfandbriefinhaber, dieser Auf wertung teilhaftig werden. Sie bleiben also nicht bei der Aufwertung der Hypotheken stehen, sondern müssen auch zur Aufwertung der Pfandbriefe schreiten. Dann aber frage ich Sie: Welche Pfandbriefe sollen aufgewertet werden? Ewa auch diejenigen, die jetzt für billiges Geld gekauft worden sind? Sollen diese Pfandbriefe etwa Goldwert bekommen? Und wie steht es auf der anderen Seite mit den Pfand⸗ briefen, die vor einem Jahr gekauft sind? Wie soll das in aller Welt aufgerechnet werden! Wenn Sie aber die Pfandbriefe aufwerten, warum wollen Sie dann die dinglich gesicherten Obligationen der Industriegesellschaften nicht aufwerten? (Zuruf: Wohlen wir auch) warum wollen Sie die Guthaben der Sparkassen nicht aufwerten? Darauf kommt es doch auch an. Wenn Sie diesen Weg beschreiten, müssen Sie sowohl die Guthaben der Sparkassen wie die Kommunal- obligationen, die Staatsanleihen, die Reichsanleihen und die Kriegs ˖ anleihen aufwerten. (Sehr richtig! links) Ich bitte, sich nur ein Bild davon zu machen, wohin wir kommen, wenn wir schließlich die Kriegsanleihen aufwerten! Das sind vollkommene Unmöglichkeiten, und ich sage Ihnen: wenn Sie jetzt die Hypotheken aufwerten, müssen Sie schließlich auch alles andere ebenso behandeln. (Widerspruch in der Mitte) Auf diesem Wege wissen Sie aber nicht, wohin Sie kommen. Darum wuß ich Sie warnen, den ersten Schritt zu tun, dessen Konsequenzen ganz unabsehbar sind. (Zuruf rechts.) Ich habe Herrn Kollegen Graef gesagt: auf die Valorisierung muß ich eingehen,
da der Herr Kollege Düringer darauf sehr eingehend zu sprechen ge⸗ kommen ist, und weil ich das hohe Haus ins Bild setzen muß. Es
ist richtig, die Valorisierung wird abgelehnt; aber ich habe auf die
Frage eingehen müssen, weil hinter dem Sperrgesetz im Bewußtsein
derjenigen, die es fordern, immer die Valarisierung steht, und weil
ich in aller Bestimmtheit darlegen mußte, daß diese Valorisierung
unmöglich ist.
Und nun frage ich Sie um alles in der Welt — und ich bitte,
ein mal diese Gedankenoperationen mit mir zu machen —: was bedeutet
denn ein Sperrgesetz, wenn die Valorisierung nicht dahintersteht?
Warum sperren wir denn? Wenn ich jetzt von Reichs wegen ein
Sperrgesetz mache, göbe ich doch denjenigen, die Hypotheken haben, ein
gewisses Avis: laßt euch die Hypotheken nicht zurückzahlen, denn es kommt etwas. Wenn mich die Leute fragen: warum machst Du denn
ein Sperrgesetzꝰ, und ich sage: ich weiß es nicht!, dann sagen die Leute
mit Recht: na, dann mach' doch keins! Ich muß etwa eine gewisse
Aussicht geben, daß die Mark steigt. Wir wollen es hoffen. Aber
wenn die Mark in der Hypothek steigt, dann steigt sie auch im Gelde,
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1923
liegen habe oder in meinem Kasten, ist beim Steigen der Mack voll⸗ ständig gleichgültig. Ich bedaure, daß ich keine bestimmten Aussichten auf Steigen der Mark machen kann (Heiterkeit), aber ich glaube, damit ist für die Frage der Hypotheken und ihrer Valorisierung gar nichts getan. Zweitens könnte man sagen: ja, wir hoffen auf eine Valorisierung. Wir wollen das aber doch nicht und auch Herr Düringer will es nicht. Wenn ich bestimmt sage: ich nehme nicht an, daß die Mark steigt, und ich will nicht valorisieren, was soll dann das Sperrgesetz? Das wird dann nur zur Folge haben, daß weitere Hoffnungen erweckt werden, weitere Beunruhigungen entstehen, und ich möchte Sie doch einmal darauf aufmerksam machen, was etwa die Folge gewesen wäre, wenn wir das Sperrgesetz vor einem Jahre gemacht hätten. Die Leuta hätten gesagt: halt, es kommt was; wir lassen unsere Hypotheken nicht zurückzahlen! — und sie wären fürchterlich hereingefallen. Denn der⸗ jenige, der seine Hypothek vor einem Jahre sich hat zurückzahlen lassen, konnte sie noch ganz anders wertbeständig anlegen, als er es heute kann, wo das Geld seinen Wert mehr oder weniger ganz ver⸗ loren hat. Sie erwecken, meine Herren, mit dem Sperrgesetz Hoff⸗ nungen, die Sie nicht einlösen können. Ich möchte dringend davor warnen, daß von Reichs wegen gerade den Leuten Hoffnungen gemacht werden, die ganz besonders schlecht gestellt sind, und deren Hoffnungen ganz gewiß nicht getäuscht werden dürfen. Nun heißt es weiter: ja, mit dem Sperrgesetz kann doch aber erreicht werden, daß der Hypothekenschuldner jetzt zu Kon⸗ zessionen veranlaßt wird. Der Gedankengang ist ja etwas schwierig. Man macht ein Sperrgesetz Warum? — Um Schwierig⸗ keiten zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger hervorzurufen. (Abg. Dr. Düringer: Nein, zu beseitigenh Der Gläubiger soll sagen: i nehme nur die Hypothek zurück, wenn du sie mir valorisierst, etwa aul das Zehnfache. Das Sperrgesetz soll aber nur 3 Jahre gelten, big zum 1. Januar 1927. Wenn also jemand nicht gerade jetzt in der Ver⸗ legenheit ist, seine Hypothek zurückzuzahlen, sondern wenn er die 355 Jahre ruhig durchhalten kann, dann trifft ihn das Sperrgesetz gar nicht. Wenn man also so verfährt, daß man den zurückzahlenden Schuldner zwingen will, daß man ihm gewisse Daumenschrauben an⸗ setzen will, damit er valorisiert zurückzahlt, dann werden durch das Gesetz nur diejenigen getroffen, die jetzt in der Verlegenheit, in dem Zwange sind, aus gewissen Gründen die Hypotheken zurückzahlen zu müssen. Diejenigen, die kaltlächelnd zusehen können, werden nicht getroffen. Ein solcher Zwang erscheint mir etwas abwegig. Er wird zu unendlichen Schwierigkeiten, zu Scherereien, zu Schikanen, zu Prozessen usw. führen, und in 3 Jahren soll doch der ganze Zwang aufhören; wer es so lange durchhalten kann, wird dag eben ruhig tun. Im übrigen ist auch der Zwang für alle diejenigen Leute un⸗ gerechtfertigt, die eben vor kurzem erst das Grundstück gekauft haben. und die vor kurzem erst die Hypothek erworben haben. Es treffen in diesem Falle genau dieselben Gründe zu, die ich vorhin schon beim Wechsel der Grundstücke dargelegt habe. Der Svpothekenschuldner, der vor kurzem erst die Hypothek erworben hat, der sie nur mit Papiergeld gekauft hat, warum soll er um alles in der Welt in den Stand gesetzt werden, nun auf den Schuldner einen Druck auszuüben, daß er die Hypothek valorisiert zurückgibt?ꝰ Dasselbe, was ich vorhin gesagt habe, spielt auch bei den Hypothekenbanken eine Rolle. Wenn jetzt das Sperrgesetz gemacht wird, so hat es bei den Sypothekenbanken nur Anwendung auf den Schuldner und die drpothekenbant Die Hypothekenbank wird in gewissen Fällen etwas aus dem Schuldner herausdrücken. Aber daß in diesen Fällen dem Pfandbrief etwas zugute kommt, halte ich für ganz ausgeschlossen, dazu werden die Fälle der Aufwertung viel zu gering sein. — k . das Wichtigste in der ganzen Angelegenheit ist, daß Sie durch ein Eperrgesetz große Unruhe in unser ganzes Wirtschaftsleben hineinbringen und wir in der außerordentlich schwierigen Lage, in der sich unser Wirtschafteleben befindet, mit der größtmöglichen Sicherheit rechnen müssen. Meine Herren, warum bringen Sie die Ursache hinein? An eine Goldaufwertung denkt doch kein Mensch? Man denkt vielleicht daran, durch ein ESperrgesetz die Hypothek auf den fünf bis zehnfachen Wert zu bringen. Nehmen Sie an: jemand hat eine Hypothek im Wert von 10 oo Mark aul einem Grimdstück liegen, eine Hypothek, die vor dem Kriege für gewisse Kreise schon recht ansehnlich war! Er würde jetzt 100 000 Mark be⸗ kommen. Mit den 100 000 Mark kann er heutigen Tages wirklich nicht allzuviel anfangen! uruf rechts) — Mehr als mit 10 600 Mart: das ist richtig! Es fragt sich aber, ob die ganze Benn ruhigung, din Sie in das Wirtschaftsleben hineinbringen, dieses Mehr als 10000 wert ist, und ich muß diese Frage verneinen. Ich sagte schon: durch die Hoffnung auf die Aufwertung ist außerordentlich viel Geld ver loren gegangen. Sie müssen das Wirtschaftsleben darauf einstellen. mit den Talsachen, die nun einmal stattgefunden haben, zu rechnen. Es wäre sehr viel richtiger für zahlreiche Sypothekengläubiger ger wesen, sie hätten sich nicht darauf verlassen, daß aufhewertet oder ein Sperrgesetz gemacht werden soll, sondern sie hätten rechtzeitig ihr Gel zurückgenommen und anderweitig angelegt.
Alle diese Gründe veranlassen mich, Sie dringend zu ersuchen, das Experiment nicht zu machen, die Beunruhigung nicht in dag Wirtschaftsleben hineinzubrin gen (Zuruf links: Es ist ja auch so schön ruhig — Heiterkeit), sondern das Wirtschatsleben den Gang gehen Mn lassen, den es nun einmal leider gegangen ist .
Nun wird dem Reichsjustizministerium vielfach Untätigkeit zu⸗ gewiesen. Meine Herren wir sind wirklich in den ganzen Fragen nicht untätig gewesen. Wir haben Ihnen ein Gesetz über wert ⸗ beständige Schuldverschreibungen vorgelegt, wir haben Ihnen ein Gesei über wertbeständige Hypotheken vorgelegt, wir sind dabei, Ihnen ein Gesetz über Aufwertung des Altenteils vorzulegen, wir sind dabei. Ihnen ein Gesetz über werkbeständige Urteile vorzulegen. Das sind die Wege, die die Konsequenzen aus den Tatsachen ziehen und aul Grund dieser Konsequenzen neues Recht schaffen! Aber, meine Herren, wir würden, indem wir rückschauend Verlorenes wieder retten wollen, wa nicht zu retten ist, die künftigen Wege verbauen, wir würden
das zurückgezahlt worden ist. Ob ich 100 00 Mark auf Hypothek zu
namentlich die großen Aussichten, die das Gesetz über wertbeständige