Gleichzeitig wurden die Höchstprelse für das Inland für die nach=
benannten Arten von Kalisalzen wie solat erhöht: 1. Für Rohsalze zu Klär zwecken, tritt ein
einer Anfuhrgebühr
Carnallit Dundert Kali 1 KeO) zur Magnesiummetall auf 184 100 Pfennig für 1 vom Hundert Kali (Kaö) im Doppelzentner nebst einer Ausklaubungsgebühr von 7960 4 für den Dovpelzentner Für die Herstellung von doppelt gereinigtem und chemisch reinem
miellen Zwecken, auch zu Bade⸗ und reisaufschlag von 30 vom Hundert ein, so daß Carnallit mit 199 300 Piennig sowie Kainit und Rohsalje mit 12 bis 15 vom Hundert KO mit 239 300 Pfennig für 1 vom Hundert Kall (Kro) im Doppelzenmner nebst zur Station beim Bezuge von
Stückgut von 142 800 Pfennig für den Doppelzentner berechnet werden darf. bochprozentigen
Chlorkalium mit über 60 vom Hundert Kr0 wurde von 429 800 A und für doppelt gereinigtes und chemisch .
mit einem jaures Kali ein Aufschlag von i8 600 A für den Deren
Mindestgehalt Darstellung von
Berlin, den 11. Juli 1923. Der Vorsitzende des Reichskalirats. J. V.: H. Sach se.
Betrieb der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Mai 1923 und in der Zeit vom 1. Septe
mher 1922 bis 31. Mai 1923.
L. Es sind verarbeitet worden II. Es sind gewonnen worden: w
Zucke ra bläufe Verbraunchszucker Zuckerabsi n
Zeitabschnitt, Hiervon wurden 2 * 2* k ö,, entzuckert mittels 35 83 33 . j ü 4 8 3 32 * 8 * die Betriebsergebnisse 6. ö ö 83 368 ‚ 1. 8 . 6. sich beziehen 3 ** * * 333 53 2 ** 8 5 ö . K 3 355 75 , , (als Einwurf usw. * 5 5 5 8 8 ö . 7 d 8
4z rein .
Im Mai 18523 In den Vormonaten. Zusammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Mai 1923... Dagegen v. I: Seyt. 1921 bls 31. Mai 1922.
Im Mai 1923
In den Vormonaten..
Ju sammen in der Zeit vom 1. Sept. 1922 bis 31. Mai 1923
Dagegen v. 1. Sept 1921 bis 31. Mai 1922...
Im Mai 1923
In den Vormonaten ..
Jusjammen in der Zeit dom 1. Seyt. 1922 bis 31. Mai 1923.
Dagegen v. 1. Sept. 1921 bis 31. Mai 1922 ..
1278589 565 dx.
Berlin, den 7. Juli 1923.
93 722 2695 10 665 923 2 891 527
93 722 265 10 679 909 2 25 597
75 266 450 10 364 6iolz 132 125
erraffinerien und
111537 12341 1081 570 91 832 51 375
480 1 841 605
8. Zucker fa n übe
111 537 12341
933 722 265 1 352775 91 832 106746
93 722 265
75 abb 450 II. Gesfamte Herstellung für
die Zeit vom 1.
Rüben zucker sfabriken.
205! * 6637
ANI 20655 — 56 371 270 5497 — 5 980 Meiasseen
1193 107 104173 54 017
1279 978 124 138 11I 470 r haupt (1 und 2).
1464 312 104173 109 388 1è 550 5271 124 1381 177 450 September 1922 bis 31. Mai 1923 in Rohzucker berechnet: 14 338 753 daz, dagegen vom 1. September 1921 bis 31. Mai 19: Be dieser Berechnung sind die unter J angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchtzucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.
) Von drei im besetzten Gebiet gelegenen Raffinerien sind die Betriebsübersichten für den Monat Mat ausgeblieben. Statistisches Reichsamt. Delbrück.
t juck s an st alten.
114140 106022 10 679 755
11 262 816
10 351 4401 91 484
Der ausländische steuerlich und 8 17 der Verordnung vom 8 ] gewiefen. Die Mengen sind in den darüber stehenden Ziffern mitenthalten.
Inlandsverkehr mit Zucker im Mai 1923.
emäß Art. II des Gesetzes zur Abänderung d
22 zur Ausführung des Gesetzes (RGBl. I S
es Zuckersteuergesetzez vom 8. 4. 1922 (RGBl. 1 S. 3898) AIä49) behandelte Zucker ist mit nautischen Ziffern nach⸗
Oelsnitzer und Lugauer Werte.
Gewerkschaft Deutschland Betriebsabt.
Gewerkschaft Gottes Segen
Zeitraum
Im Zollgebiet find in den freien Verkehr gesetzt worden
gegen Entrichtung der Zucker teuer
st euer frei
Zugkerablãufe, Rübensãfte und andere
zuckerhaltige Waren sester
. 68 ne 5
ewicht des Ver. ) un
kristallisierte sowie flüfsige lösungen sowie
(Verbrauchs⸗ Mischungen
Erzeugnisse
Gersdorfer Stein⸗ kohlenbauverein
Kaisergrube
Zuclerablaufe
5. Segen Vertrauensch
8 TVereinigtfeld
*
P) vergãällt
Gewicht des Vergãllungb⸗
Gaspechstücke . Rußstücke ...
Haschwirfel 1 Waschwürfel H.
Waschknörpel 1
Im Mai 19233 .
Vom 1. September 1922 bis
31. Mai 19232)
In Mai tore
Vom 1. September 19 31. Mai 192 ..
1 Unvollständige Angaben. gesetzten Zucker nicht eingegangen die Landesfinanzämter Köln, aus den kesetzten Gebieten feine Nachweise ertalten haben.
2) Für Februar, März, April und Mai 1923 liegen nur unvollständige Angaben vor, Vom Landes finanzamt Köln war nachträglich die Uebersicht für den Monat April eingegangen.
Statistisches Reichsamt. Delbrück.
3) Berichtigt.
Berlin, den 7. Juli 1923.
6) 8 671 326
21 bis
gällungs⸗ mittel; vergällt 109 232 637 88 2 125 11655 32571271 94 z9 s a2 168 185 296 98 3 1401 246 00 1084 119
Vom Landetfinanzamt Tüsseldorf ist die Uebersicht über den im Mai 1923 in den frelen Verkehr Würzburg und Darmstadt haben unvollständige Angaben geliefert, da sie
Waschknörpel U
Waschklare 1. Waschklare IL. Staubkohlen
1 . 2 9 2 2 2 2 2 .
Dresdner Werke.
Staatl. Wer ke Zauckerode
ite Stücke.. sewürfel .. Waschwürfel L. Waschwürfel I
Waschknõrpel
Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes
Bekanntmachung.
vom 9. Juli 1923 gelten ab 9. Juli 1923 unter den Bedingungen Bekanntmachung des Reichskohlenverbandes vom 10. Juli 1923 folgende gen m,, n,, ,, je Tonne ö. 1 stohlen⸗ und Umsatzsteuer:
I. Sächsisches Steinkohlensyndikat. Zwickauer Werke.
Waschklare Staubkohlen.
1I1. Niedersächsisches Kohlensyndikat.
1. Gesamtbergamt in Schmiedekohlen .....
2 2 2 ——
oo o , , , , , , , , , , , d m n e , n 9 9 9 9 0 8 , 9 9 D , .
Obernkirchen: S881 000, - 4
— —
Erzgeb. Steinkohlen⸗Aktienperein
von Arnim Betriebsabteilung
Bůrgersch. u.
; Vertrauensch. Vereinsglück
Altgemeinde
Nußkohlen I... Kokskohlen.. Nachsetz⸗ und S
Magerförderkohlen Magernußkohlen Grohkoks ..
636 O00, — . 873 000, — 636 000, — 715 O00, — — 794 000. 1039 000. /
I Gewerkschaft Florentin Morgens tern Betriebsabtlg. Morgenstern u. Bruͤckenberg
Gasvechstũcke ....
Ru ßsin n;
Waschwürtel 1 —— 28 Waschwürfel IH ...
Lesewůrfel .... ; ;
Waschtnoõrvel J.... Waschknörpel H.....
Waschnuß I Waschklare 1 .... Waschtlare H...
Staubkohle .... r ñ ;
1 Melierte Kohlen. ... Rußklare JL... ... Stuückkotßz.... .
Brechkoks I.... Brechkoks II.. Brechkoks III.. Brechkoks IV.. Brechkoksabfall . Koksgrug....
Waschnuß H ......
11 31111111118 111 3111111118
111I1II1I3I1I1I 1IIIII 111111111113 1111
Brechkoks . 1291 000. - . 697 000. - .
did bo. 2X Preußische Berginspektion in Baring hausen häuser Förderkohlen..... er Förderkohlen;.... 3. vr eußische Berginspektion 1ẽ1in Ibbenbüren
Ibbenbürener Förderkohlen Stückkohlen Y. ß kohlen ö.
ö 8 0 9 2 9 w 9 9 9 2 d . m, , , 0 , , . 0 , . 9 a ,
58
331
sli oo. — ob bo. =
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.
I62 00. - . S30 000. -
353335
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3 8 2 2 S
. Feinkodlen, ungewaschene.
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pussclbarenct dere r ien
Berlin, den 11. Juli 1923. Aktiengesellschaft Reichskohlenverban
1
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—— — — — do 833
de &
333 33353335
= .
Preußen. .
Dem Schulverband Benxath, Kreis Düsseldor f⸗ Land, wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 Hesetzlamml. S. 2M) das Recht verliehen, von dem der
ndustrieterrains Düsseldorf⸗Reisholz A. G. zu Benrath“ hörigen, in der Gemgrkung ,, . gelegenen ar n Kartenblatt une 8 Parzelle Nr. 686 73 usw. und 674778 usw. ein Teilgrundstück, soweit es zur Errichtung einer Schule in Benrath erforderlich ist, in Größe von etwa Aldo qm im Wege der Enteignung zu erwerben.
Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 des Gesetzes über
vereinfachtes Enteignung sverfahren vom 2X6. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gefetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ tignungsrechts anzuwenden ist.
Berlin, den 5. Juli 193.
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. V.: Becker.
— —
Finanzministerium.
Je eine Katasterkontrolleurste lle in Hohenwestedt und Labes ist zu besetzen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässig er personen vom Handel vom 23 September 1916 ( GBl. S 603) habe ich der Frau Emma ßichter, Berlin ⸗ Neukölln, Creinmetzstraße 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des, täglichen Bedarfs wegen Üünzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 25. April 1923
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hin ckel.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ien vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603) abe ich dem Edelmet allaufkäéufer Chaim Safier, Charlottenburg, Kantstraße 53, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Edelmetallen wegen Unzuverlãässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin. den 16. Juni 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hin ckel.
kö „ / / / / / /
Nichtamtliches. . Deutsches Reich. nebersicht äber die Geldbewegung bei der Reichs—
hauptkasse. — — — Vom Vom 21. Juni 1. April 1923 his 1923 bis 30. Juni 30. Juni 1923 1923
Tausend Mark
l. Einzablungen. Allgemeine Finanzverwaltung ¶ Steuern, Zölle Gebühren) nach Abzug der von den Oberfinanzkassen und Finanz⸗ kassen in den letzten 3 Dekaden ge⸗
seisteten Ausgaben... 149 843 375 2902259 522 gwangganleihe .. 6 041 450 240 122 450 Echwebende Schuld? .. . 661 659 330 18 418 830 729 Fundierte Schuld... . . 338 20723
Summe der Einzablungen. 7 817 544 493 18 560 883 415
IL Auszahlungen. . Erfüllung von Zu hfu gars nfͤchtungen in aus ländischer Währung in Aus⸗ führung des Friedensvertrags von Nerfa e; . Nehrine Reichs verwaltung unter Gegen⸗ rechnung der Einnabmen sowie Er⸗ füllung von Zahlunggpervflichtungen in in ländischer Währung in Aus⸗ führung des Friedensvertrags von) Nersailles JJ 4 694 256 511 10915 377 6587
ö. Schuld .
321 oz 798 1091 8.49 286
m.
insen für die schwebende Schuld? (681931 773 8966 167 87 insen für die fundierte Schuld 10 6864 bo0 113
5 467 335 Ni 12 972843 963
Berriebs verwaltung en. Reichs Post· und Telegravhenverwal⸗ tung Ablieferung 9 67 279 396 7 olz 996 Dentsche Reichtbabn Ak hebungen 9 aus der Reichs hauytfasse 2417 489 olz 6 066 0s2 496 Die Abhebungen der Deutschen Reichs bahn ris zum 30 Juni 1923 waren abgeseben von den erbeblichen Einnahmeans fãllen infolge der Ruhr⸗ besetzung — im wesentlichen erforder⸗ lich zur Bestreitung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts (Vermögenrechnung, werbende An= lagen) sowie für die vorühergehende Verstärkung der Betriebe mint tel. der Reichsbahn infolge viertel jährlicher oder monatlicher Vorauszahlung der Gehälter und Ruhegehälter, Ge⸗ währung von Frachtstundungen, Vor⸗ ausbelchaffung von Stoffen u. dal. Die Zerlegung der Gesamtabheb un⸗ 6. nach dem ordentlichen Haus—= alt, dem außerordentlichen Haus⸗ halt und dem Geldbedarf zur vor⸗ übergehenden Verstärkung der Be⸗ triebsmit tel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unter⸗ lagen, der westlichen Reiche bahn⸗ direftionen infolge Besetzung des Ruhrgebiets fehlen
Mithin Abbebungen aus der
Neichshauptkasse. .. 2 350 209 617 5588 039 509
Summe der Auszahlungen. . 7 817 bas a3 18 b60 883 463
Staud der 1chwebenden Schuld an dis kontierten Schatz⸗ anweisungen am 20. Juni
1 14 357 953 547
Zuwachs 7 ß 1 hoh 330
Stand am 30. Juni 1923 22019622 877
Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diakontiert) . 21 992 857 847 b) sonstige, mit einer längeren Laufzeit ausgegebene Schatz⸗ anweifungen. .. 26 765 030
) Die fortschreitende Geldentwertung hat den Geldbedarf des Reichs in der Berichtsdekade ganz außerordentlich gesteigert, und zwar insbesondere für folgende Zwecke:
1. Die Bereitstellung der zur Auszahlung der Vierteliahrs, und Monatsbezüge an die Reichs-, Staats⸗ und Gemeindebediensteten fowie die Pensionäre und sonstigen Fürsorgeberechtigten ertor⸗= , Mittel, denen die Steuereinnahmen nicht entsprechend olgen; —
2. die erhöhten . für die Reichsbahn aus Anlaß der erwähnten Besoldungszahlungen, denen infolge der Ruhraktion entsprechende Einnahmen nicht gegenüberstehen;
z. den erhöhten Geldbedarf für die Aufwendungen in Ausführung des Friedensvertrags und zur Abwehr der durch den Einbruch in das Ruhrgebiet hervorgerufenen wirtschaftlichen Schä den. Infolge dieses großen Geldbedarfs ist die schwebende Schuld in der Berichtsdekade um 7661,65 Milliarden Mark gestiegen.
Die Ablieferungen der Oberfinanzkassen sind dadurch, e von ihnen für die Bezoldungszahlungen erhebliche Beträge zurückbehalten werden mußten und, die Geldentwertung bei dem Steueraufkommen erst später in Erscheinung tritt, in der Berichtsdekade auf 149,8 Mil⸗ liarden Mark gegenüber 26068 Milliarden Mark in der vorigen Dekade zurückgegangen.
3 Diese Angaben lassen, da sie lediglich die Geldbewegung bei der Reichs hauptkasse darstellen, einen 36 auf das Wirtschafts⸗ ergebnis der Reichs⸗Post⸗ und . nicht zu, weil darin auch sehr bedeutende fremde Einnahmen enthalten sind.
Preußischer Landtag.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) 266. Sitzung vom 10. Juli 1923, Mittags 12 Uhr.
Vor Eintritt in din Tagesordnung beantragt der Abge⸗ ordnete Winckler (D. 2364 den Antrag seiner Fraktion auf Rückgängigmachung der Maßnahmen des Handelsministers bei der in letzter 3 vorgenommenen Besetzung der etats⸗ mäßigen Stelle des Leiters der Staatlichen Porzellan⸗ manufaktur auf die heutige Tagesordnung zu setzen, obwohl ein Bericht des Ausschusses, dem die Angelegenheit Ende Juni überwiesen wurde, noch nicht vorliegt. Seine Fraktion sehe in der Absetzung des Direktors Guhlke und seiner Ersetzung durch Dr. Schneider eine Verletzung des Etatsrechts des Landtags.
Der Handelsminister, so führte der Abg. Winckler aus, abe im Plenum seinerzeit eine Erklärung für die Ausschuß⸗
ratung in Aussicht gestellt. Das fei von den Antragstellern als
ein loyales Eingestänbnis eines Fehlers und eines Versprechens, den Fehler gutzumachen, angesehen worden. Der Ausschuß habe sich aber vertagt, und eine Erklärung des Ministers sei nicht erfolgt. Auch die Koalitionsparteien könnten eine solche Ver⸗ letzung etatsmãäßiger Rechte wohl kaum mitmachen. Es erwecke allerdings den Anschein, als sei ihnen die Person eines Ministers wichtiger als die Wahrung der verfassungsssmäßigen Rechte des Landtags. Seine Partei wünsche deshalb noch heute eine Ver⸗ handlung in der vollen Oeffentlichkeit des Plenums.
Der Antrag wird gegen die Antragsteller abgelehnt. — Auch dem ko in muntkstischen Antrag auf sofortige Beratung der Anträge gegen die Steuer⸗ Lohn⸗ und Wirt⸗ schaftspolitik und gegen Mörderorganisationen kann nicht statt⸗ gegeben werden, da Widerspruch erhoben wird,
Ohne Aussprache verabschiedet hierauf das Haus den Gesetzesantrag der Koalitionsparteien 9 Erhöhung der Dienstbezüge der unmittelbaren Staats⸗ beam ten und den gemeinsamen Antrag, der in dem Gesetz zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Frei⸗ gabe von Uferweg en im Interesse der Volksgesundheit die Möglichkeit der Verdoppelung der in § 13 ausgesprochenen Zwölfmonatsfrist vorsieht. Der . des Staats⸗ ministeriums über die Zuständigkeit des Landwirtschafts⸗ ministers und des Finanzministers bei Veräußerung von Domänen wird auf Antrag Dr. Wiemer (D. Vp.) dem Verfassungsausschuß überwiesen.
Eine Reihe weiterer Vorlagen wird ohne wesentliche Aussprache angenommen, Danach soll der Landwirtschafts⸗ minister prüfen, ob bei der Bedeutung der Forstkassen nicht erheblich mehr Forstrentmeister in Gruppe A9 der Besol⸗ dungsordnung einzureihen seien, ferner soll geprüft werden ob bie Redierförster in Gruppe A 8 und pie funf
. ischen Gewerbeärzte bei der nächsten Reform in e
ruppen 11 und 12 einzuordnen sind. Angenommen wird auch die Entschließung, die Gleichstellung der Volks schal⸗ lehrer mit den Obersekretären mit allen Folgerungen auch
in bezug auf die Einstufung in Gruppe C durchzuführen.
Ferner findet Annahme der Antrag des Siedlungsaus⸗ r. bei der ,, ,. des steich oled lunge ge ee ülkwanderer und Verdrängte in erster Linie bei der Abgabe von Domänengrundstücken zu berücksichtigen, sowie der Antrag des Handelsausschusses, einer unge vechtfe ten Entwicklung der Eisen⸗ und Stahlpreise mit allen Mitteln ,, und den Auswüchsen des Syndi⸗ fats, Kartell, und Monopolwesens, insbesondere bei der
Preisbildung durch Verstärkung des Einflusses des Staats
wirksam entgegenzutreten.
Zu dem deutschnationalen Antrag über die Verelen⸗ dung des Volkes und zu den kommunistischen Anträgen über die Bekämpfung der Erwerbsiosigteit, die Unterstützung von Sozial⸗ und Klein⸗ rentnern, Beschaffung von Lebensmitteln und Brennstoffen für Notleidende sowie Lohnaufbesserungen der oberschlesischen Berg- und Hütte narbeiter wird nach dem Vor⸗ lee. des Hauptausschusses eine Entschließung angenommen,
ie das Staasministerium ersucht, alle geeigneten Maßnahmen, die nach Lage der preußischen Finanzen möglich sind, zu er⸗ greifen, um der Notlage, die zum Gegenstand der genannten
Anträge gemacht ist, wirksam zu begegnen. Damit sind die Anträge erledigt.
Da für den nächsten Gegenstand, für die Beratung des Entwurfs zur Anpassung der Steuergesegze an die Geldent⸗ wertung, die erforderlichen Ausschußberichte noch nicht vor⸗ liegen, wird die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbrochen.
Nach einer Stunde wird die Sitzung um 2, 19 Uhr wieder aufgenommen.
Das Haus beginnt die zweite Lesung des Gesetzentwurss zur Anpassung der Steuergesetze an die Geld⸗ ent wertung.
Der mer, , men hat dem Entwurf folgende Vorschrift als 1 vorangestellt:
Steuern, die nach festen Sätzen erhoben werden, sind, insofern nicht abweichende Bestimmungen bestehen, der Geldentwertung an⸗ zupassen 23 3 einer Verhältniszahl, bei der vom Stand am j. Aprih 1923 anzugehen ist Döese, Verhältnis zahl wird vierteljährlich vom Staatsministerium festgelegt und dient für die Je, , der Anpassung der einzelnen Steuerarten als Höchstzahl, von der Bruchteile festgelegt werden können. Diese Vorschrift bezieht sich gleichmäßig auf Staats und Gemeindesteuern. In die weiteren Bestimmungen dieses Ent⸗ wurfs ist . eine Klausel entsprechend dem 5 1 ein- 6 worden (Grunbsteuer, Hausterstener, Wanderlager⸗ teuer), Die Vorschriften, betreffend die Berücksichtigung der Geldentwertung bei der Zahlung, sind im wesentlichen un verändert geblieben.
Berichterstatter ist Abg. Lüdemann (Soz).
Abg. Dr. Wäntig Soz): Im Ausschuß ist die Notwendig⸗ leit einer Regelung, wie sie der neue 5 1 vorschlägt, von allen Parteien anerkannt worden. Wir werden einen grundsätzlichen ö gegen die Vorschrift trotz mancher Bedenken nicht erheben.
Abg. Grebe (Gentr) erklärt auch für das Zentrum die Zu⸗ stimmung . 1. .
Abg. Koch⸗Berlin (D. Nat): Im Ausschuß hat man ver⸗ langt, daß das Reich auf diesem Gebiet der setzgebung voran⸗ . soll. Wir begrüßen aber das Vorgehen Preußens; das Reich
at nicht ein so direktes Interesse an der Sache wie die Länder und besonders die Kommunen. Wir können nicht länger warten; schon muß Berlin haupsächlich dieses Mangels wegen überhaupt ohne Etat wirtschaften. Es ist uns nicht leicht geworden, dem 5 1 mit der Verhältniszahl zuzustimmen. Wir wollen bei der Festsetzung der Verhältniszahl beteiligt sein und haben deshalb e unseren im
Ausschuß . Antrag wiederholt, daß ein aus allen Parteien des Hauses, auch denen, die nicht in der Regierung ver⸗ treten sind, zufammengesetzter Landtagsausschuß bei der Festsetzung des Inder mitspricht.
263 v. Ey nern (D. Vp): Der Hauptausschuß hat sich große Mühe gegeben, aus der Vorlage etwas Brauchbares zu machen. Nicht ohne Bedenken stehen wir dem Generalindez egenüber, der hier durch Preußen gewissermaßen für ganz
utschland festgelegt werden soll; aber andererseits stehen wir vor einer harten wirtschafts- und , ,, Notwendigkeꝛt. reußen kann nicht, wie das Reich vor? eußen haltgemacht zat, vor den Gemeinden haltmachen. Es muß eine Jent rale für die Festsetzung des Index auch für die Gemeinden geschaffen werden, und die kann nur das Staatsministerium sein. Für die Innehaltung einer Höchstgrenze müssen indessen Garantien ge⸗ geben sein, die wir durch einen besonderen Antrag in den Ent⸗ wurf hineinarbeiten wollen, indem wir das Maximum des Inden durch den Goldzollaufschlag begrenzen. (Die letzten Aus⸗ ührungen des Redners gehen in der lauten .
3 Hauses unter. Vizepräsident Dr. v. Kries macht darauf auf⸗ merksam, daß diejenigen Mitglieder, die am letzten Tage des Zu⸗ sammenfeins des Landtags ein Abschiednehmen für notwendig halten, von dem Redner bedeutend weniger gestört werden, wenn sie die Verabschiedung außerhalb des Saales vornehmen.)
Abg. König⸗Weißenfels (Eomm); Auch wir haben im Ausschuß für das Gesetz gestimmt, obwohl wir es nicht für weit⸗ gehend genug halten. ir beantragen, die Steuern in Gold⸗ mark festzusetzen und bei der Zahlung mit dem Entwertung ⸗ faktor zu multiplizieren; bei der verspäteten Zahlung muß für . Tag der Versäumnis der höchste Bankzins erhoben werden; asselbe hat für Stundung der Kohlensteuer u. dergl.! jn gelten. Der Zuschlag von 3690 Prozent zur Grundsteuer ist viel u niedrig. Das Existenzwminimum muß steuerfrei leiben. Den Antrag Koch lehnen wir ab, wir würden damit unter Umständen ein reaktionäres Moment in die Festsetzung des Inder hinein- tragen. .
Abg. Dr. Höpker⸗Scheff (Dem): Die ungeheure Notlage des preußischen Staats und vor allem die der Gemeinden recht⸗ fertigt das Vorgehen Preußens. Den Antrag der Deutsch⸗ natisnalen lehnen wir ab, haben aber nichts dagegen, wenn dem Inder zur Begrenzung nach oben die Schranken des Goldzoll⸗ Ie, nach dem Antrag der Deutschen Volkspartei gezogen werden.
Abg. Drewitz (Wirtschaftsp.): Der Landtag kann heute mit dem Bewußtsein in die Ferien gehen, daß er den Staat seinen Finanznot vorerst entrissen hat, aber er hat es zu verantworten, wenn diejenigen, die die Steuern aufbringen müssen, so der rößte Teil der Gewerbetreibenden, durch diese Gesetzgebung er⸗ roffelt werden. (Unruhe.) =
Abg. Goll Dem) tritt mit Schärfe dem Vorredner ent⸗ gegen. Gerade in den Kreisen des deutschen Handwerks und Ge⸗ werbestandes halte man das Gesetz für eine unbedingte Not- wendigkeit, nachdem der Mittelstand so furchtbar ausgeräubert worden sei. (Lebhafter Beifall.)
§z 1 wird angenommen mit dem Antrag der Deutschen Volkspartei; abgelehnt wird der Antrag och gegen die Stimmen der Deutschnationalen. Im übrigen gelangt der Entwurf nach den Ausschußanträgen unter Ablehnung aller Abänderungsanträge der Kommunisten und Sozialdemo⸗ kraten zur Annahme, ebenso in der dritten Beratung. In der Schlußabstimmung erfolgt die Annahme fast mit Ein⸗ stimmigkeit. .
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Re ung verschiedener Fragen des kommunalen Abgaben
3. Es soll dadurch Abhilfe geschaffen werden gegenüber den Schwankungen, die im Anschluß an die Gelden wertung auf dem Gebiete des kommunalen bühren⸗ und Beitrags⸗ wesens zu Mißständen geführt haben.
Abg. Leinert Cen bespricht die Notlage der Gemeinden und die Maßnahmen, die sie bereits im Rahmen ihrer Zuständig leit , n haben, um die Einnahmen mit den Ausgaben in Einklang zu bringen. Zu ,, daß durch das Gesetz die Abänderung von kommunalen bühren und Beiträgen einem Ausschuß übertragen und somit den oft stürmischen Verhandlungen in den , 51 en i. gi auch ein Vorzug, daß die matischen Zuschläge fallen gelassen g so da en er linen . n, gegeben wird, . die Höhe der Zuschläge zu befinden.
Abg. Koch- Berlin (D. N.) erklärt die von manchen Ge⸗ meinden eingeführte Lohnsummensteuer ür gesetzlich unzulässig: sie bedeute einen Gemeindezuschlag zum de,
Ein Regierungsvertreter widerspricht diesen Dar- legungen. Die , . sei bereits nach geltendem Recht zulässig. Auch die Reichsregzerung habe bei den jüngsten Besprechungen gegen eine , im Rahmen der Gelberbestener ine Bedenken erhoben. Das kommende neue Ge⸗ werbesteuergsetz werde sich mit dieser Frage auch noch auseinander⸗
zusetzen haben.