1923 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Gebührenberechnung der Elektrischen Prüfämter.

Die durch Bekanntmachung vom 21. Juli 1922 Zentral⸗ blatt für das Deutsche Reich 1922 S. 4447 auf das Treifache erhöhten Sätze der Gebührenordnung der Elektrischen Prüf⸗ ämter sind vom 15. Jull ab mit dem Teuerungsfaktor 2000 zu multiplizieren.

Charlottenburg den 7. Juli 1923.

Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. J. V.: Holborn.

Dem Gütler Johann Steinberger in Mittich, geboren dort 21. Juni 1881, wurde der Handel mit Lebens und Futtermitteln aller Art untersagt.

Griesbach, den 7. Juli 1923.

Bezirksamt.

Bekanntmachung.

Dem Händler Meses Goldmann in Worms. Donnereberger Straße 32, wird bierdurch auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom ö., vom 23. September 1917 und der dazu erlassenen Hessischen

us sührungsbestimmungen der Handel mit Gegenständen des täg lichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie jegliche Beteiligung an einem solchen Handel wegen erwiesener Unzuverlässigkeit untersagt.

Worms, den 25. Juni 1923.

Der Oberbürgermeister der Stadt Worms. J. B.: Schulte.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 des Feichsgesetzblatts Teil il enthält

das Gesetz über das deutsch⸗polnische Protokoll, betreffend die Verlängerung der im Schlußprotokoll (XXV) des deutsch⸗ polnischen Abkommens über Oberschlesien vom 15. Mai 1922 vorgesehenen Frist für die Druckfehlerberichtigung, vom 12. Juni 1933,

das Gesetz über die patentamtlichen Gebühren vom 9. Juli 1923.

die Verordnung zur Ausführung des deutsch⸗amerikanischen Abkommens vom 19. August 1922, vom 28. Juni 1923,

die Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militar— tarifs für Eisenbahnen, vom 26. Juni 19235,

die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, 3 i, Warenzeichen auf einer Ausstellung vom 2. Juni 925 Un

die Bekanntmachung über die Ratifikation des am 25. April

1922 in Kopenhagen abgeschlossenen deutsch⸗dänischen Ah⸗ kommens, betreffend die Regelung des Luftverkehrs, vom 25. Juni 1923.

Berlin, den 12. Juli 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Preußen.

Der Gemeinde Marl, Kreis Recklinghausen, wird hier⸗ mit auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammh S. AI) das Recht verliehen, zum Bau einer neuen Kreis⸗ siraße Marl Hervest die für den Straßenbau nötigen Flächen aus den Grundstücken Flur 5 Parzellen: 392/213, 830 / 215, 469/218, 480/198, 824/193, 438/90, 880/192, 879 / gl, 511/91, 80M / 50, 630/156, 631 b / 155, 600; 102, 599 / lo92, und Flur 9 Parzellen: 68, 1595/63 ꝛc., 1492/55, 42, 43, 46, 812/50, 13895147, 44 sowie Flur 4 Parzelle 1823. 114 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden haben.

Berlin, den 30. Juni 1923.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Innern. Severing.

Der Gemeinde Polsum, Kreis Recklinghausen, wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ samml. S. 221) das Recht verliehen, zum Bau einer neuen Kreisstraße Polsum Hervest die für den Siraßenbau nötigen Flächen aus den Grundstücken Flur 2 Parzellen: 458 / 1, 1/2, 113, 114, 1/5, 10/6, Sos8 / 8, 807 / 8, 806 / g, 805 / 10, S804 / 11, 805 / 12, 415/ 1, 809 / 7, 1/114, 1/15, 789/17 ꝛc., 791/54, 1160/1, 1162, 723 / 1, 7602/1, 7011, 70/1, 3/13, 4653/3, 4654 / , 489/33, 491/33, 490 /3, g21 / 53, M0 / 2, 942/121, g9g43/ 121, 940/121, 122, 882/119 ꝛc.A, 965/116 ꝛc.I, 964/115, 963/114, 962 / 113 ꝛc., 961/112 2c. 587 / 101, 613/101, 760/127, 616/129, 615/143, 446/141, 764/141, 623/140, 625/138, 624 / 139, 621 / 134, 627/136, 628/127, und Flur 3 Parzellen: 547 / 3, 273/ 2, 22/2, 544 /2, 45/2, 546/ 2, 396 / 1, 235/15, 234 / 15, 459/18, 675. 16, 337/20, 392/22, 685/23 im Wege der Ent⸗ eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Gleichzeitig wird auf Grund des 81 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent⸗ eignungsrechts Anwendung zu finden haben.

Berlin, den 30. Juni 1923.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Innern. Se vering.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Oberbergamtsmarkscheider Fox ist zum ordentlichen Professor an der Bergakademie in Clausthal ernannt worden.

Auf Grund des 8 26 der Polizeiverordnung über den Vertrieb von Sprengstoffen an den Bergbau vom 25. Januar

daß Kaliumperchlorat, soweit es aus Heeressprengstoffen

stammt. bei der Verwendung für hrifante Geeins⸗

sprengstoffe bis zu 3 vH Dinitrobenzol enthalten darf. Berlin, den 29. Juni 1923.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Hatzfeld.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des s 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetziamml. S. 195) den Regierungsrat Dr. Hanke in Stettin zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschuß zu Stettin, und den Regierungsrat Heffter in Schleswig zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschuß zu Schleswig, abg esehen vom Vorsitz, auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat Fischenich in Stuhm und den Landraisamtsverwalter See⸗ münn in Gerdauen zu Landräten ernannt.

Dem Landrat Fischenich ist das Landratsamt in Stuhm und dem Landrat Seemann das Landratsamt in Gerdauen übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Nachtrag

zur Satzung des Ruhrtalsperrenvereins vom 26. September 1914.

Die 55 3 und 9 der Satzung erhalten folgende Fassung:

83.

Ein Jahresbeitrag von 1000 4 berechtigt zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung und an der Abstimmung (57 des Gesetzes).

Es führen (67 Abs. 3 des Gesetzes) Genossen mit einem Jahres- beitrag von 10060 bis 10 000 4A eine Stimme, von mehr als 10 000 bis 20 0090 Æ zwei Stimmen, von mehr als 20 900 bis 30 000 4 drei Stimmen, Genossen mit höheren Jahresbeiträgen für jede folgenden 10 000 A eine weitere Stimme. Kein Genosse darf mehr als ein Drittel aller Stimmen führen.

Genossen, die einzeln weniger als 1000 4 Beitrag bezahlen, können sich mit ihren Beiträgen zu Gruppen zusammenschließen; eine solche Gruppe erlangt eine Stimme, wenn die zusammengelegten Beitragsteile 1000 4 erreichen. Ebenso können Genossen mit einem Jahresbeitrag von 1000 K bis 10 000 AM mit den 1000 M über⸗ steigenden Teilen ihres Beitrags zu Gruppen zusammenschließen; eine solche Gruppe erlangt eine Stimme, wenn die zu⸗ sammengelegten Beitragsteile 10 000 Æ übersteigen. Endlich können sich Genossen, die mehr als 10000 Beitrag bezahlen, mit demjenigen Teil ihres Beitrags, der 10000, 20 000, 30 000 M uw. überschreitet, zu Gruppen zusammen⸗ schließenz eine solche Gruppe erlangt eine Stimme, wenn die zu⸗ sammengelegten Beitragsteile 10 000 4K übersteigen.

Hat eine Gruppenbildung (ufw. wie früher).

8 9. Die Wasserentnehmer zahlen ab 1. Oktober 1922 für jedes Kubikmeter des von ihnen entnommenen Wassers einen Beitrag von 5 Pfenn igen. Wasserentnehmer, die a) das nicht verbrauchte Wasser nicht wieder in das Ruhr⸗ gebiet zurlckliefern, müssen von der ganzen Menge des entnommenen Wassers Beiträge zahlen; b) das nicht verbrauchte Wasser in das Ruhrgebiet zurück⸗ liefern, müssen von 6000 des entnommenen assers Beiträge zahlen; o) das entnommene Wasser im eigenen Betrieb zu industriellen oder Kühlzwecken verwenden, eine verhältnismäßig geringe Menge verbrauchen und den größten Teil in die Ruhr zurückführen. müssen bei einer jährlichen Wasserentnahme bis zu ?2 Millionen Kubikmeter von 190; und bei einer Jahresentnahme von über 2 Millionen Kubikmeter von 20 des entnommenen Wassers Beiträge bezahlen. inter 5 9 der Satzung ist als § 10 folgender neuer Paragraph einzuschieben: .

Im Falle der Verleihung oder Sicherstellung des Rechts zur Wasserentnahme (86 142 Abs. 1 des Gesetzes) ist für 75 o der ver⸗ liehenen oder sichergestellten Wassermenge der Beitrag auch dann zu zahlen, wenn die Entnahme unter 7550 der verliehenen oder sicher⸗ gestellten Menge bleibt oder eingestellt wird. Dieser Beitrag ist erstmalig für das sechste Jahr nach Ablauf des Jahres zu zahlen, in dem die Verleihungsurkunde ausgefertigt worden ist. Für die über die verliehene oder sichergestellte Wassermenge hinaus entnommene Menge G 14a Abs.?2 des Gesetzes) ist ein Auf⸗ schlag von 259,9 auf den Beitrag für die Mehrentnahme zu zahlen. Die Verleihung oder Sicherstellung soll nachgesucht werden, falls die Jahresentnahme eine Million Kubikmeter übersteigt (5 14a Abs. 3 des Gesetzes). Der Ausschlag auf den Beitrag nach 5 14a Abs. 4 des Gesetzes beträgt 25 0,9. Der bisherige 5 10 der Satzung wird zum 5 11, § 11 zum § 12, §5 12 zum § 13; dieser erhält folgende Fassung:

13. Die Triebwerksbesitzer bejahlen für jede durch Zufluß von Tal⸗ sperrenwasser gewonnene Pferdekraftstunde vom 1. Juli 1921 an einen Beitrag von vier Pfennigen und vom 1. Oktober 1922 einen Beitrag von zwanzig Pfennigen. Hinter § 13 ist folgender neuer 5 14 einzufügen:

14. Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung können zu den Beiträgen vorübergehend Zuschläge zur Deckung von Ausfällen infolge Rückgangs der Einnahmen erhoben werden. Durch die Zuschläge darf nur der Einnahmeausfall ausgeglichen werden. Dieser Beschluß be⸗ darf der Zustimmung von drei Viertel der erschienenen Stimmen. Der jetzige § 13 wird zum § 16, § 14 zum § 16, § 185 zum § 17, §5 16 zum § 18 und der jetzige 8 17 zum § 19.

Vorstehende Satzungsänderungen werden auf Grund des 8 5 Abf. 1 des Ruhrtalsperrengesetzes vom 5. Juni 1913 Gesetzsamml. S. 317) genehmigt. Nr. 1B IIb 464 M. f. C., Va 4324 M. f. H. u. G., 1M IV 975/23 M. f. V.

Berlin, den 30. April 1923.

Zugleich im Namen des Ministers für Handel und Gewerbe und des Ministers für Volkswohlfahrt.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. (Li. 8.) J. A.: Artieus.

Ministerium für Volk swohlfahrt.

Auf Grund des 5 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten, vom 14. Juli 19609 (Gesetz⸗ samml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Justizminister die in der An⸗ lage 1 des . angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Ausnahme der Gebühr nach

iffer 10a sowie die in der Anlage 11 angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gericht⸗

1923 genehmige ich unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs,

liche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen mit

Wirkung vom 1. Juli 1923 ab durchweg auf das 6oo0hfach erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu Ziffer 104 . . für die Gebühren der Kreisärzte auf das 3000 fache erhöht.

Ferner wird die Vorschrift unter A IV Nr. 18 der An— lage J des Gesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 1923 ab wie folgt geändert:

„Schreibgebühren für Reinschristen, sofern der Kreisarzt sie nicht selber anfertigt, für die Seite, die mindesteng 22 Zeilen von durchschnittlich 15 Silben enthält. auch wenn die Berstellung auf mechanischem Wege stattgefunden haf, 1405

ede angefangene Seite wird voll gerechnet.“ ;

Der Erlaß vom 8. Juni 1923 (Gesetzsamml. S. 28) betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreig ärzte usw., wird mit Ablauf des 30. Juni 1923 aufgehoben.

Berlin, den 9. Juli 1933.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsie fer.

Bekanntmachung.

Dem Provinzialverbande von Pommern ist daz Recht zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Im— haber bis zu dem Betrage von 14090 Millionen Mark zur Beschaffung von Mitteln für die Ueberlandzentralen in der Provinz Pommern mit einer Verzinsung von 1 vH unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz, mindestens mit 8 vH, hächsenz mit 18 vH, und einer Tilgung von zweiundeinhalb vH verliehen worden. ?

Stettin, den 10. Juli 1923.

Der Landeshauptmann der Provinz Pommern.

Bekanntmachung.

Gemäß 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 15 (RGB. S 663) ist dem Milchhändler Josef Nobis, wohnhaft Düseldorf, Burghofstraße 14, die Ausübung des Gewerbes als Milch händler für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 9. Juli 1923. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Koernicke.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesratz, be⸗ treffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 habe ich dem Händler Wilhelm Oppert, geboren am 1. Dezember 1889 in Essen, hier, Brigittastraße 32, wohnhaft, den Trödel handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebettieb un iersagt.

Essen, den 25. Juni 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Fr iedendorff.

Bekanntmachung.

in der Fassung vom 27, November 1919 ö unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel habe ich den Händlern Emil Deichmüller, Enneper Straße 79, Ant on Druck, Käcberg. straße 4, Hermann Michel, Enneper Straße 66, und Robert Micheli, Enneper Straße 66, hierselbst wohnend, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen, Eisenschrot und Metallen aller Art wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Haspe, den 6. Juli 1923.

Die Polizeiverwaltung.

Durch Verfügung vom heutigen Tage ist dem Kaufmann Emil John und dessen Ehefrau, Elisabeth gew. Höger, beide hier, Bahnstraße 5, wohnhaft. der gesamte Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere mit Rauch⸗ und Tabakwaren jeder Art, auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S 603 wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb mit sofortiger Wirkung untersagt worden. .

Wittenberge, den 10. Juli 1923.

Die Polizeiverwaltung.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Königlich niederländische Gesandte Baron Geyvers .. Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der egationsrat Dr. Baron van Nagell die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.

Für die nach niedervalutarischen Ländern bestimmten elektrischen Zünder und Sprengkapseln sind ab N. bezw. 30. Juni die Ausfuhrmindestpreise geändert. Näheres durch die Außen handelsstelle Chemie in Berlin W. 10. ;

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für Post, und Tele⸗ graphenwesen behandelte gestern die für den 1. August vor⸗ gesehene neue Erhöhung der Post⸗ und Telegraphen⸗ gebühren.

Der Reichspostminister Sting! führte laut Bericht des Nachrichtenburegus des Vereins . eitungeverleger aus, daß bei den , n vom JI. ü der Fehlbetrag des Posthaushalts für 1923 nach Abrechnung der aus diesen Erhöhungen u erwartenden Mehreinnahme mit mehr als zweie in halb Billionen

ark . t worden war. Die allgemeine Wirtcha st og . ich in den letzten Wochen so verändert, daß abe vmalige erhe iche Aufbesserungen des Einkommens der Beamten vorgenommen werden mußten. Die Mehrausgaben . betragen allein 48 Bil lionen Mark. Hierzu trete die durch . wertung hervorgerufene Verteuerung aller Betriebs- und Rohstosfe, die bei den Betriebs un da h in Ausgaben Mehraufwendungen von rund 152 Billionen rk erfordert. Rechne man 6369 den mnerzeit a en, Fehlbetrag von zweieinhalb Billionen . so erhöhe sich jetzt der Fehlbetrag insge samt auf 8yz Billionen

ark. Nennenswerte Mehreinnahmen könnten leider die sem Fehl. betrag nicht gegenübergestellt werden. Die allgemeine Finanzlage

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

. n. Telegraphen⸗ und Fernspre

ie , Geldent⸗

Reich gestatte es nicht, daß die Post mit einem Fehlbetrag von gichem usmaß k es sei innen⸗ wie außenpolitisch 369 vertretbar, daß der Post Zuschüsse von so gewaltiger Höhe . allgemeinen Reichsmitteln geleistet würden. Die harte Not—⸗ nd iglei . daher, wie auch früher bereits angekündigt war, nelien Gebührenerhöhungen, und zwar müsse die Steigerung uheblich seing um wenigstens für einen ansehnlichen Teil des hlbetrags Deckung u erlangen. Die jetzt vorgeschlagenen Ge⸗ schrenerhöhnu ngen lassen nach den Schätzungen und Berechnungen, “denen ein entspre chender Verkehrsrückga ng berücksichtigt worden eine jährliche Mehreinnghme an Gebühren von rund vier lionen Mark erwarten. Da die neuen Gebühren aber erst ab PAuguft in Kraft treten, belause sich die Mehreinnahme paraus jr das hie hn ah 1923 nur auf 26 Billionen Mark. Gegen⸗ in dem eingangs erläuterten Fehlbetrag von 83 Billionen Mark hlieben glso trotz allen Erhöhungen für 1923 noch immer 59 Bil⸗ synen Mark ohne Deckung. Die vorgeschlagenen neuen Gebühren⸗ ötze bleiben, wenn sie an sich auch hoch erscheinen, hinter den weissteigerungen auf den meisten anderen Gebie ten noch beträcht⸗ ich zurück und werden, ungeachtet der zu befürchtenden und tief u'beklagenden Wirkung auf den Verkehr, angesichts der bestehenden oll age unbedingt tragen werden müssen. Bezüglich der in der setzen Sitzung dez Ausschmsses gefaßten Entschlie zung. daß bei der Erhöhung der Telephongebühren auf die Notlage der Presse Rück⸗ id genommen werden müsse, wurde von seilen, des Reichspost⸗ ministeriums erwidert; Im Fernsprechberkehr sei den besonderen cbürfnissen der Presse bereits in weitgehendem Umfange durch die dringenden Pressegespräche Rechnung getragen. Die Anmel⸗ dungen auf dringende Pressegespräche würden nicht nur mit Vor—⸗ unn bor den deingenden Privalgesträchen erledigt, sondern es pere auch für diese dringenden Verbindungen statt der dreifachen nur die einfache Gespröchsgebühr berechnet. Der dadurch der Presse erwachsende geldliche Vorteil belaufe sich bei den für Fuli geltenden Hebthrenfützen auf 8 Milliarden Mark im Jahr,. Die Grund—⸗ gebühren für , seien auf Wunsch des Verkehrs⸗ peirats und des zuständigen Reit Stagsausschusses bereits so niedrig hemessen, daß sie die Selbstkosten der Telegraphewerwaltung hei peitem nicht mehr decken. Eine besondere Ermäßigung dieser Ge⸗ hühren zugunsten der Presse könne daher nicht in Frage lommen. Im übrigen seien die Kosten für den fernmündlichen Nachrichten⸗ denst der Presse dank der ihr bereits zugestande nen großen Ver⸗ kinstigungen im Verhältnis zu den anderen Aufwendungen der

Jeitungen für Papier, Personal, Maschinen usw. nicht so erheblich,

ß die Anpassung des Fernsprechtarifs an die Geldentwertung ö. ö 9c , für die Oeffentlichkeit

sährde, Eine weitergehende Ermäßigung der Fernsprechgehühren . die Presse würde nicht nur die Einnahmen der mit Verlust nrbeitenden Post⸗ und Telegraphenverwaltung weiter schmälern, sondern auch unabsehbare Berufungen anderer notleidender Be⸗ riebe oder Gewerbe zur Folge haben. Nachdem 1919 auf allge⸗ meinen Wunsch des Reichstags die Gebührenfreiheiten und Ver⸗ günstigungen beseitigt worden seien, könnten neue Vergünstigungen nicht eingeführt werden.

Gegen diese Erklärung wandte sich Abg. Dr. Cx e mer ( D. Vp), der erklärte, daß die . in erster Reihe für das öffentliche Rohl arbeite und dieser Punkt nicht genug berücksichtigt worden . Der Vorsttzende Abg. Delius (Dem) war der Ansicht, k es nicht Aufgabe der Postyerwaltung sein könne, die Presse noch weiter zu unterstützen. Andererseils sei die Notlage der resse durchaus anzuerkennen. Es müsse deshalb in Weg ge⸗ nden werden, daß das Finanzministerium event. Mittel bereit- lle, um die Gebithrene rhöhungen für die Presse zu mildern.

Zu einer Frage, ob und in welcher Weise sich der Nach⸗ richten verkehr in Familienangelegenhgiten ver⸗ zilligen ließe wurde von seiten des Reichspostministeriums er- vidert: Die Beweggründe für den Wunsch, den Nachrichtenverkehr n, Familienangelegenheiten zu verbilligen, fänden im Reichs post⸗ ninisterium volles Verständnis. Die Verwirklichung der Anregung pe aber auf nicht zu überwindende Hindernisse. Schon die be⸗ ffliche Unters idung, was zum „Nachrichtenverkehr in mmilienangelegenheiten“ zu rechnen sei, würde im Postbetrieb hr beträchtliche Schwierigkeiten bieten, vor allem aber wäre die rüfung der Sendungen daraufhin, ob die in der Aufschrift zeichnete Person in , , iehung zum Absender stehe, en mmöglich. Die Verfolgung offenbarer oder vermuteter iß⸗ zräuche müßte zu unabfehbaren Weiterungen, vielfach auch zu Felästigungen der Versender führen. Ueberdies könnte die ge⸗ wünschte rbilligung wohl nur solchen Personen für ihren Familienbriefverkehr zugestanden werden, deren Einkommen so ring sei, daß ihnen die Entrichtung der gesetzlichen Gebüůhren wer fallen oder nicht möglich sein würde. Den Postanstalten inden keine Hilfsmittel zu ote, eine Prüfung in bezug auf die ermögenslage der Versender auszuüben. er ei mit unlieb⸗ smen Folgen wären unvermeidbar. Auch bestehe gegen die Er⸗ illung des Wunsches das sehr schwerwiegende Bedenken, daß der äußerst notleidende Posthaushalt mit seinem nach Billionen zahlen⸗ den Fehlbetrag den entstehenden Gebührenausfall, der zweifellos diele Milliarden Mark jährlich ausmachen würde, unbedingt nicht i ngen vermag. In der neuen Gebührenvorlage 696 1. August aber die Gebühr für die Fernpostkarte um hundert Mark niedriger als die Hälfte der Fernbriefgebühr gehalten worden, um lurch diese Schonung die Möglichkeit des Gedankengustausches fi hen Familienangehörigen zu erleichtern. Die Abgg.

orath (D, Vp.) und Hoffmann⸗Schman endorf (Soz.) brachten noch einige Beschwerden über den i eb zur Sprache. Die Delius (Dem), Stein kopf S* md Allekotte entt) brachten darauf folgende ne schließ ung ein: ö Der Reichstagsausschuß stimmt mit dem Reichspostminister darin je n 6 die heute it nen , am 1. August in Kraft tretenden Gebührensätze und Teuerungszuschläge für den Post,, rkehr durch die jüngste Entwicklung der Verhältnisse weit überholt und schon jetzt e niedrig sind. Er ist deshalb mit der 6. des Reichs post⸗ ministerß möglichst bald eine weitere Erhöhung der Gebühren- ätze und Teuerungszuschläge vorzunehmen, grundsätzlich einver⸗ anden. Um die Bir üährung zu erleichtern und zu be⸗

chleunigen, erteilt er seine Zustimmung, daß der Reichspost⸗

minister mit Wirkung vom J. September eine Erhöhung der Gebühren⸗ und Teuerungszuschläge im Post-, Postscheck, Tele⸗ raphen⸗ und Fernsprechberkehr der etwa weiter . dentwertung entsprechend bis zur Verdoppelung der vom 1. August an geltenden Sätze vornimmt, wobei jedoch auf Ab⸗ rundung der Gebührensätz? auf Hundertzahlen Rücksicht zu nehmen ist. ö Gegen diese Entschlie gun rachen sich die ordneten Dr. Cremer rege m ö 9 * lch aus. Sie erörterten, laß der Reichstagsausschuß den Auftrag habe, an n, Gebühren⸗ zstsetzung mitzuwirken, und sich durch eine . lankovollmacht r den Reichspostminister dieses nuf, n ö. begeben dürfe. sitere staatlsrechtliche Bedenken ständen aber dieser Ent. chließung guch deshalb entgegen, weil die Verkehrsgebühren von

sroßer volkswirtschaftlicher und kultureller Bedeutung für das

anze Reich seien. Abg. Marx (gSentr) hielt diese staatsrecht= ichen Bedenken nicht für stichhaltig. Bei der ö soge⸗ Hnnten Gebührenbewilligung handele es sich in streng logischem kane ar nicht um eine Erhöhung oder , n, . von gesetz⸗ chen Gebühren, sondern lebiglich um die Anpassung schon be⸗ kehender Gebühren an die Geldentwertung, also um einen ein= schen Akt rein rechnerischer Art. Demgegenüber führte Abg. , (D. Nat) aus, daß eine solche Begründung schon wegen

nmöͤglichkeit, einen richtigen Multiplikator zu finden, nicht kttresen nne. Trotz dieser Cen ln wurde die ntschließung n der Mehrheit des Ausschusses angenommen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Erhöhung des Einstandspreises nach Maßgabe der Geldentwertung.

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 109 vom 12. Mai d. J. werden nachstehend die für die erste Juliwoche (2.8. 1923 berechneten Ziffern bekanntgegeben. Die Ver⸗ oͤffentlichung wird in Zukunft wöchentlich erfolgen.

ö . 3 100 ; ziffer!) des erhöht sich danach beim Monat des Einkauss Stat. Reichs⸗ Verkauf in der 2. 8. Juli⸗ amts woche 1923 auf: 1921 ö 6 12,50 129 440 nl,, 13 33 121 380 8 fen Ber- 13,74 117758 J . 15. 04 107580 won n,, 17, 75 91 1565 . 19.28 83 921 1922 . 20 41 79 275 J 24,49 66 068 D 28,97 5h dhl k 24. 36 47090 Mai J 38,03 42 545 . 41, 47 39 016 1 53, 92 30 007 . 77,65 20 837 September... 133, 19 12143 1 20 656 7333 een bn, 446, 10 3 627 , 68h, 2362 1923 J 1120, 1445 6 ,, 2 643, 612 1 2 8654. 567 April 9 9 9 2 2 964, 548 Mai , 3 8l6, 424 1 7 650, . 212 Woche v. 2 8. Juli 1 16180, 100

1) Die Reichsindexziffer gibt an, auf das Wievielfache die Kosten der Lebenshaltung (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung) gegenüber den ge fer der Vorkriegszeit gestiegen sind.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 12. Juli 1923. Telegraphische Auszahlung.

12. Juli 11. Juli Geld Brie Geld Brief

Amsterd. Rotterd. 72817, 9 73182,5090 72817,5ↄ9 73182, 50 Buenos Aires

(Papierpesoo) . 64438, 590 6476150 64438,50 64761, 50 Brüssel u. Antw. 9326,50 9373,50 9326, 50 9373,50 Christiania. .. 30324, 00 30476, 990 30324, 090 30476, 00 Kopenhagen.. 532817, 32982550 32518, 50 32681, 50 Stockholm und -

Gothenburg. 49476, 00 4972400 49476, 00 49724, 00

. k 5162,00 5188,00 5162.00 5188,00

talen... .. 8039. 50 S080 ho 8039. 50 dos 0. h0

London ..... 857850, 0900 862150, 00 857850, 900 S62150, 00 New Jork .... 186532, 900 187468, 00 186532, 00 187468, 00 aris . ...... 11132, 00 11188, 00 11132, 00 11188, 00 chweiz ..... 32518,50 32681, 50 32518, 50 32681, 50 Spanien.... 26932, 50 27067, 50 26932, 50 27067, 50 Lissabon⸗Oporto. 80h 4, 50 S0 gh, h0 80h 4, 50 S0 gh, h0 an, o? 72,50 91227, 50 90772, 50 91227, 50 Rio de Janeiro. 19451, 090 19549, 09 19451, 00 19649 00 Wien ..... . 266 33 267, 67 266,33 267, 57 w 665, 50 b694, 50 5665, 50 5694,50 9 oslawien 1955,00 1965.00 1955,00 1965,00 e u. Bel⸗ ö; I Kr. 1Dinar Budapest ..... 21,44 21,56 21,44 21,56 K 1675,50 . . 1675, 50 1684,50 Konstantinopel ..

Ausländische Banknoten vom 12. Juli.

Geld Brief Amerikanische Banknoten 1000 = Doll. . 186532 00 187468, 00

ö 2 und 1 Doll.... 1 6

el i ö . Il ge wd Dänische . Englische ö roße , . . 857850, 00 862150, 900 . . M n. il Su. barunter 857850, 00 862150, 00 Finnische d . ö ü. d ollãndische JJ talienische 4 d ugoslawische 8 (1 Dinar 4 Kr.). . 195020990 1962,90 lorwegische , Oesterreichische neue , . Kr.) 271,30 272,70 * 9 neue 10 11. 100 Kr.) 8 . , 6 Rumãnische S500 u. 1oo0 Sei... 109725 1102.75 ö unter boo Lei... n,, 3

i [1 * * * 2 2 2 1 / * 8 r ; ö. d . . Die few. Ctaclenet. nene sibo her. sris;3 *

slow. Staatsnot., neue u. darüũb. ; z , rr ( unter 68 Kr. 5665 75 569425

Ungarifche Banknoten . . 15, 95 16.05

eht fich für se J Gulden, Franken. Krone, Finnländische Mark, Lire, . fund Sterling, Dollar, Peso. Jen und Milreis und ür je 100 österreichische Kronen.

n der gestrigen Sitzung des Zentralausschusses der , , . die Frage einer Erhöhung des Reichs⸗ bankdiskontfatzes eingehend erörtert. Nachdem der Zentral⸗ ausschuß sich fast einstimmig gegen eine 6. Maßnahme aus⸗

esprochen hatte, kam das Reichsbankdirektorium zu dem . von der Erhöhung zurzeit abzusehen.

Ueber die Eisen⸗ und Stahlwaren industrie im Monat Juni berichtet der ECisen. und Stahlwaren. Industriebund, Flberfeld, u. a.: Im Remscheider Bezirk hat sich die Lage gegenüber dem Vormonat nicht wesentlich verändert. Neue Aufträge aus dem

lande gehen nur spärlich ein und das Inland bestellt nur kurz e. 8 . etz im Augenblick bedarf. Die Mehrzahl der Firmen arbellet auf Lager, jumal die Versandschwierigkeiten nicht nachgelassen baben. Die Lage der Velbert Schloß und Beschlägeindustrie im Mongt Juni hat sich gegen Mai gleichfalls kaum verändert. Das Ausland

hält mit Beflellungen sehr murßck, die Nachfrage aut dem Inlande ist sehr gering. Die Fauptschwirrigleit für die Velkerten Indu strie ift die Transportfrage, die sich mit der neuerlichen Abichnürnng des besetzten Gebietes noch mebr verschärst hat In., der Lage des Solinger Industriebe;irks hat die weiter sortichreitenze Man kenwertung zwar das Geschäft etwas belebt, jedoch hat die einheimijche Industrie nach wie vor mit der Beschaffung von Rohmaterialien und Ver sendungeschwierigkeiten der Fertigfabrikate siark zu kämpfen Die Arbeitelosigkeit hat etwas nachgelassen Im Schmal kalder Beꝛnirt bat sich die Beschäftiguug zwar in einigen Artifeln, die nur sür den Export in Betracht kommen, geboben. während die Inlant⸗ aufträge immer noch sehr spärlich eingehen. Materialmangel macht sich im Bezirk mehr und mehr geltend. .

Wie dem W. T. B.“ mitgeteilt wird, hat die Aktien gefellschaft L. Galewskv Go. in Breslau in Düssel⸗ dorf eine Tochtergesellschaft ins Leben gerufen, die Galewsfy-Lrtör= Aktiengesellschaft Büsseldort, die die Belieferung des besetzten Gebiets übernehmen soll. Das Grundkapital der neuen Gese ll ichaft be rãgt 2600 Millionen Mark, wovon ein kleiner Tei. zur Zeichnung bei der Darmstädter und Nalionalbank aufgelegt wird.

Kopenhagen, 11. Juli. (W. T B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenbagen vom 7. Juli (in Klammern der Stand vom 30. Juni) in Kronen; Goldbestand 214 360 245 (228 194 437), Silberbestand 3 0602314 (58 198 039) zusammen 217 912 859 (231 392 475), Notenumlauf 454 547 729 (482 300 594), Deckungsverhältnis in vo 47,9 (48,0.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 9. Juli 1923: . rschlesisches Revier: Gestellt 2367 Wagen, nicht gestellt —— Wagen, beladen zurückgeliefert 2352 Wagen.

Speisefette. (Bericht von Gebr. Gause) Berlin, den 11. Juli 1823. Butter: Der Buttermarkt verkehrte weiter in sehr sester Tendenz bei reger Nachfrage. Die Preise wurden um K 4600 pro Pfund erhöht. Ia Qualität 36 000 Æ4. Mar⸗ arine: Wegen ungenügender Devisenzuteilung konnten von den abriken keine Preise sestgesetzt werden. Sch m alz: Die Nach frage war lebhaft und war das Angebot infolge der völlig un— enügenden Zuteilung von Devisen seitens der Neichtbank nur gering. E amerikanischen Märkte verkehrten in etwas schwächerer Haltung. doch sind die hiesigen Preise bei steigenden Devisen anziehend. Preise nominell. Speck: gute Nachfrage. Preise nominell.

Berlin, 11. Jull. B. T. B) Großhandel spre ile in Berlin im Verkebr mit dem Einzelhandel, offiziell . durch den Landesverband Berlin und Branden—⸗ burg des Reichsverband des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, C. V., Berlin. Die Preise verstehen sich lür s kg ab Lager Berlin. Gerstenflocken, lose —— 4A, Gerstengraupen, lose 13000 00 bis 14000, 009 M., Gerstengrütze, lose 13000, 00—- 13800 00 M6, Haferflocken, lose 12650, 00 - 13306, 00 M. Hafergrütze, lose 12200 00 12600 90.4.

fermehl, lose —— A4, Kartoffelstärkemehl 8900 00–— 12275. 90 4. aisflocken, lose 4, Maisgrieß S050, 00 —– 12500 00. A, Mais mehl Soh 0. οο - 1600, Æ. Maispuder, lose 1030000 - 1100009 . Makkaroni, lose 18140 00 - 18950 00. A, Schnittnudeln, lose 1580500 bis 16995, 00 4. Reis bis —— ., Burmareis 9100 00 bis Shob0. O0 Æ, glas. Tafelreis 9670 00 13382 00 4A. grober uch reis o l40 00 - D242, 00. , Reisgrieß, lose 8137, 00-8236, 00 A. Reis- mehl, lose 135,00 = 8234. 00 A4, Ftingäpfel, amer. 23270, 00 26525, 00... etr. Aprikosen, cal. 47420 00 - 2775, 00 *), getr. Birnen, cal. 35 l, ) 6 41240 00 4, getr. Pfirsiche, cal. 42145, 0 189990, 90 , getr. flaumen 9370, 065 14550, 065 *), Korinthen 3616300 bis g7 40 00. 4, Rosinen, kiup. carab., 1923 er Ernte 20642, 00— 20830 00. A. Sultaninen in Kisten. 1922 er Ernte 38240, 900 47875, 00 Æ, Mandeln. bittere 322654, 00 339650, 00 , Mandeln, süße 48425, 00 50130. 00 4, Kaneel 72325. 00 - S24Ib'oo Æ -) Kümmel 896590 00 91256 00 M.

schwarzer Pfeffer, 40495, 00 —– 40760, 00. 4, weißer Pseffer 3625, 00 bis

hS9 sh, 00 Æ, Kaffee prima roh, je nach Zoll bh 260 00 = 68674 00 AM. Kaffer supsrior 62209 00 -— 55060, 00 A. Röstkaffee, minimal 70000 00 bis 10M QO: A., Ersatzmischung 20 0 Kaffee 18660 00 2000000 4. Röstroggen 10000, 00 - 10700, 00. *, Röstgerste 11000 00 11500 00 *, Bohnen, weiße 128650, 09 13500, 00 Æ, Weizenmehl 11800, 00 bis 14260, 00 4, Speiseerbsen 10100 00 12350, 00 Æ, Weizengrieß 15900, 00 –- 16700, 00 M, Linsen 11600, 00— 1600900 MÆ. Purelard z 7000, 0 - 39500, 00 4, Braten schmalz 39000, 009 39609. 00 4. Speck gesalzen, fett 36300, 00 = 36500, 09 A, Corned bee 1216 1b6 ver Kiste 16076 00, 00 - 161000000 M, Marmelade 9016 00 - 16000, 90 M, Kunsthonig 4650, 90 —- S200, 06 A. Auslandszucker. raffiniert big 4, Tee in Kisten 120000, 00 - 200000 00 4A.

) Bessere Sorten über Notiz.

Kurse der Federal Reserve Bank, New Jork, vom 29. Juni 1923:

1 G.⸗M. F O, 238 216 293 815 15 P.⸗M. 166 666, 667 1 e, . 3,912 14— P.⸗M. 763 500, 000 1G.⸗M. Belg. Fr. 4 590 1P.Fr. PM. 10150 0090 1 8h, . Pers Cheudös 3377 1 Pelz Fr. S F. Mt. s , oo 16G.⸗M. P. M. 39 702,716 1ñ᷑ Lira, it. P. M. 7383. 333 vom 30. Juni 1923: 1 G.⸗M. 5 O 238 216 293 815 15 P.⸗M. 166 666. 667 ĩ1 , 3857 14— 4 . M. 763 333 333 1G.⸗M. Belg. Fr. 4.635 1 8 P.⸗M. 10083, 333 1 8 n geudos 5.239 1 Belg. Fr. P. M. S666. S6 16G.⸗M. P.⸗M. 39 702,716 1 Lira, it. P.⸗M. 7316, 667 ; Wochendurchschnittskurse für die Woche, endend mit dem 30. Juni 1923: 1 G.⸗M. 5 O 238 216 293 815 18 8 142 857, 143 1 , ,, . 3,892 1— P.⸗M. 656 990,476 16G.⸗M. Belg. Fr. 4. 568 1P.-Fr. P. M. 8742, 857 186M. *** Cecudos·— 1 Belg. Fr. P.: M. 7400 0 1G. M. P.⸗M. 34 030, 899 1Lẽ Lira, it. P.⸗M. 63360, 714 Durchschnittskurse vom Monat Juni 1923: 16G.⸗M. 5 0,238 216 293 815 18 P.⸗M. 101 562,500 1 826 3,781 1— P.-M. 468 678.516 16G. M. —= Belg. Fr. 4 413 1 8 P. M. 6399, 609 1ẽ6G.⸗M. Port. Cscudos 1Belg. Fr. P. M. 5482, 83 16G. ⸗M. PM. 24 193, Sow2 1 Lira, it. P.⸗M. 4646 094 vom 2. Juli 1923: 1 G.⸗M. 5 0 238 216 293 815 18 P.⸗M. 166 666, 667 1G.⸗M. P-⸗Fr. 4031 1 P.⸗M. 762 183, 33 16G. M. Belg. Fr. 4 745 1 Behr = P. M. 9850, 000 16G. M. Beg eudos 1 Belg. Fr. P. M. 8366 667 1 G.⸗M. P.⸗M. 39 702,716 1 Lira, it. P.⸗M. 7233, 333 vom 3. Juli 1923: 1G.⸗M. § O, 238 216 293 815 18 * 166 666. 667 16G. M. P- Fr. lo 1— P. M. 760416. 667 1G. M. Belg. Fr. 4,736 1PFr. PM. 9900 000 1G.⸗ M. Port. Escudos 1elg Fr. * P. M. 8383. 333 1G. M. P.⸗M. 39 702,716 1ẽ Lira, it. P⸗M. Aod0 , 000

; vom 4. Juli 1923: Keine Kurse, da Feiertag in Amerika.

vom b. Juli 1923:

1G.⸗M. 5 O238 216 293 815 1 8 P. M. 200 000 000 1G. -M. P- Fr. 4068 1— P. M. 910 5460000 1G.⸗M. Belg. Fr. 4 812 1P.-Fr. P. M. 11740009 1 8 udos 1 Belg. Fr. P- M. 8900 000 1G. M. P. M. 47 643. 259 1ẽ Lira, it. P. M. 8640, 000