1923 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Mark lleberpreise die ür Tonne bei Hämatit... 36 800, maximal 0, 09 υ. Phosphor 46 400, ö O, 08 oso . S2 000, ö O, 07 0s ö 128 800, ö O, Oh oo . 184 400. . O, Oh oso ' bei Hämatit und Gießerei roheisen.. . 11200, 3 34 Silizium 18 . 31 4 0 9 * 28 000, 4 —440o ö 36 800, 44 —5 0sᷣo ö Pk 565 200. 55 —6 0s—G h. pro Wagen ohne Unterschied e . e, 24 000, Analysenangabe bei allen Sorten

Besondere Preisbestim mungen: Vom 8. bis 15. Juli 1923.

Insoweit es sich um Verkäufe des Roheisenverbandes oder der zon ihm Beauftragten handelt, gelten unter Beri ücksichti, zung der rhöhten Herstellungskosten für das mit ausländischen Brennstoffen

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blasene Roheisen sowie unter Berücksichtigung des Mengenverhäs⸗ isses für das Roheisen, das aus inländijchen und ausländischen Brennstoffen hergestellt ist, folgende Durchschnittspreise als Höchst— reise:

,, o. ,,,, 96h ,, ooh Gießereiroheisen III, Luxemburger Qualität 4 915 000

Vom 16 bis 23 Juli 1923

Insoweit es sich um Verkäufe des Roheisenverbandes oder der zon ihm Beauftragten handelt, gelten unter Berücksichtigung der er— öhten Herstellungskosten für das mit ausländischen Brennstoffen er— lasene Noheisen, sowie unter Berücksichtigung des Mengenverhält⸗ tisses für das Roheisen, das aus inländischen und maln ichen Brennstoffen hergestellt ist, folgende Durchschnittspreise als Höchst⸗ ren,

JJ ,,,, , 55576799909 Gießereiroheise , . 297 0909

Gießereiroheisen III, Luxemburger Qualität 6 587 000 Das zu diesen Durchschnittspreisen gelieferte Roheisen ist zur Hälfte in Papiermark und zur Hälfte in englischer Währung mbezahlen. Der in englischer Währung zu bezahlende Betrag wird erart ermittelt, daß der Markbetrag zu dem der Preisfestsetzung zu⸗ runde gelegten Kurse von S 1 006000 für das Pfund umgerechnet wird. Vom 24. bis 31. Juli 1923.

Insoweit es sich um Verkäufe des Roheisenverbandes oder der on ihm Beauftragten handelt. gelten unter Berüch ssichtig ung der er⸗ öhten Herstellungskoften für das mit ausländischen Brennstoffen er— lasene Roheisen, sowie unter Berücksichtigung des Mengenverhält— sisses für das Roheisen, das aus inländischen und ausländischen Zrennstoffen hergestellt ist, folgende Durchschnittspreise als Höchst⸗ en;

Hämatit und Cu-armes Stahleisen.. . 19 655 000 4A ,,, ho ,, 7969

Gießereiroheisen 111, Luxemburger Qualität 19 612009 Das zu diesen Durchschnittspreisen gelieferte Roheisen ist zur Hälfte in Paziermar⸗ und zur Hälfte in englischer Währung u bezahlen. Der in englischer Währung zu bezahlende Betrag wird erart ermittelt, daß der Markbetrag zu dem der Preisfestsetzung zu— zrunde gelegten Kurse von M 3 300 600 für das Pfund umgerechnet wird. . Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits inbegriffen. Düsseldorf, den 30. Juli 1923. Eisenwirtschaftsbund. Poensgen, Vorsitzender.

——

12 3 In Ausführung des 8 29a des Geseßes für den Freistaat Oldenburg vom 19. Juli 1922. betreffend die Neubeordnung der Staatlichen Kreditanstalt (Fassung der Verordnung vom 29. August 1922), wird die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg ermächtigt, weitere verzinsliche oder unverzinsliche Schatzanweisungen im Höchstbetrage von 10 Milliarden Mark auszugeben. Oldenburg, den 7. August 1923. Staats ministerium. Finckh.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Pęersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Viehhändler Herman n Beerbaum in Süpp⸗ lingen den Han del mit Schlachtvieh wegen Unzuverlãässig⸗ keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Helmstedt, den 29. Juli 1923.

Kreisdirektion. J. V.: Borchers.

Preußen. Anleihegesetz zur Bereitstellung von Mitteln für Kleinbahnen.

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: 1.

5 (1) Das Staatsministerium wird ermächtigt, die folgenden Be—

nach zu verwenden:

Zur weiteren Förderung von Kleinbahnen . 450 000 000 4A

1 Zur Gewährung von Darlehen an notleidende nebenbahnähnliche Kleinbahnen .... 6 C000 000000

Insgesamt . . 6 4590 000 000 4A (2) Ueber die Verwendung des Fonds zu J wird dem Landtag

alljährlich Rechenschaft abgelegt werden.

g 2.

(1) Der IFinanzminister wird rmächtigt, zur Deckung der im 81 bewilligten Summe eine Anleihe durch Verausgabung eines ent— shrechen hen Betrag von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Die

Unleihe wird der Hauptverwaltung der Staats schulden übertragen. Die Anleihe ist in der Art zu tilgen, daß jährlich 2.5 vo des für den Anleiheʒzweck aufgenomuienen Echt! kapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zur Tilgung der gesamten Staatsschuld oder zur Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet werden. Als ersparte Zinsen sind 5 vH der zur Tilgung dieser Anleihe aufgewendeten oder auf bewilligte Anleihen vei⸗

Verwaltung der

echneten Beträge anzusetzen.

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(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend

Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz—⸗ anweisungen ist der Fälligkeits terui n anzugeben. Die Wechsel sind von zwei Mitgliedern der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu unterschreiben

l (3) Die Schuldverschreibungen, Schatz an weil ungen, etwa zuge⸗

hörigen Zinsscheine und Wechsel ö n auch sämtlich oder teilweise auf ausländische oder nach einem bestimmten Wert verhältnis auf in— und ,, Währung sowie im Auslande zah lbar oder auch auf

Einheiten von Sachwerten (Tonnen Kali, Zentner Roggen usw.) gestellt —̃

(4) Die Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt aus— gegeben werden

(5) Die Mittel zur Einlösung der Schatzanweisungen und

Wechsel können durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln

»der von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage

Oder beschafft werden

(6) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die

zur Einlösung fällig werdender Sh tzanweisungen oder Wechsel be— stimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An— ordnung des Finanzministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver⸗ fügung zu halten. Der Umlauf und gegebenenfalls die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit dem die Umlaufssähigkeit und die Verzinsung der einzulösend den

Schuldpapiere aufhört. 67) Wann, durch welche Stelle und in welchem Betrage, zu

welchem Zins⸗ oder Diskontsatz, zu welchen Bedingungen der

Kündigung oder mit welchem Fälligkeit tage sowie zu welchem Kurse

die Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel aus⸗ gegeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister; ihm bleibt im Falle des Absatz 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für die Zahlung im Ausland überlassen.

Das vorstehende, vom Landtage cheschlasfene Gesetz wird

hiermit verkündet. Die verfassungs: mäßigen Rechte des Staats- rats sind .

Berlin, den 4. August 1923. Das . ische Staatsministerium. Braun. Siering. Boelitz, für den Finanzminister.

Ge setz

zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die weitere Beteiligung Preußens an der Ostpreußenwerk⸗

Aktiengesellschaft, vom 26. April 1923. (Gesetzsamml. S. 139.) Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

ö Der zl des Gesetzes, betreffend die weitere Beteiligung Preußens

an der Ostpreußen werk. Aktien ge se Ilschaft, vom 26. April 1923 (Ge— setzsamml. S. 139), erhält unter den Buchftaben e und f folgende neue Fassung:

e) gemeinsam mit dem Reiche und der Provinz Ostpreußen im Verhältnis ihrer Beteiligung am Aktienkapital die Bürgschaft für Ausgabe von wertbeständigen Teilschuldverschreibungen des

Ostpreußenwerkes, deren Geldwert im Zeitpunkt ihrer Be⸗ gebuͤng den Betrag von 30 Milliarden Mark Dreißig Mil⸗ liarden Mark nicht übersteigen darf, zu übern zhmeng

f) gemeinsam mit dem Reiche und der Provinz , im Verhältnis ihrer Beteiligung am Aktienkapital die Bürgschaft für Ausgabe von wertbeständigen der drei Ueberlandwerke Königsberg, Gumbinnen und Osterode, deren Geldwert im Zeitpunkt ihrer Begebung den Betrag von 30 Milliarden Mark Dreißig Milliarden Mark nicht übersteigen darf, zu übernehmen.

ö Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird

hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staats⸗ rates sind gewahrt.

Berlin, den 8. August 1923. Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering. -. Boelitz, für den Finanzminister.

Der Stadtgemeinde Wermelskirchen wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Ausbau einer Wegestrecke an der Remscheider Straße er rforderliche Grund⸗ eigentum Parzelle Flur 4 Nr. 570/156 im Wege der Ent⸗ eignung zu erwerben oder, soweit dies ,, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungs rechtes ein vereinfachtes Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes stattfindet.

Berlin, den 30. Juli 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Der Minister des Innern. J. V.; Fre n nh.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Die Studienrätin Thöne in Breslau ist zur Oberschul⸗ rätin ernannt und als solche dem Provinzialschulkollegium in Breslau überwiesen worden.

Akademie der Künste zu Berlin.

Bekanntmachung. Winterkursus der Lehranstalten für Musik.

A) Akademische Meisterschulen für musikalische Komposition zu Berlin.

Vorsteher: die Herren Professoren Dr Georg Schu mann, Dr. Hans Pfitzner und Dr. Ferruceio Bu soni.

Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schülern Helcgenbej zur weiteren Ausbildung in der Komposition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben. Genügend vor— bereitete Anwärter, die einem der vorgenannten Meister sich anzu⸗ schließen wünschen haben sich bei diesem in der ersten Woche des Monats Oktober perfön lich zu melden und ihre Kompositionen und Zeugnisse (insbesondere auch den Nachweis einer untäadelhaften sitt⸗ lichen Jührung vorzulegen.

Ueber die praktische Befähigung der Bewerber zur Aufnahme in die Meisterschulen en tscheidet er betreffende Meister. Professor Busoni unterrichtet nur in der Zeit vom 1. Juli bis 30. Dezember. Die Aufnahme in die von ihm geleitete Meisterschule kann während dieser Zeit erfolgen

Näheres auch im Büro der Akademie der Künste, Berlin W. 8 Pariser Platz 4.

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Regierung in Aachen Nr. 3 S. 11, ausgegeben am 20. Januar 15923

B) Akademische Hochschule für Musik zu Berlin

in Charloktenburg, Fafanenstraße l.

1

Direktor: Professor Franz Sch K. stellvertretender Direttor:

Professor Sr. Schünemann. Die Aufnahmeprüfungen für das Winterhalbjahr 1923/24

finden statt:

1. Komposition: a) Klausur, den 1. Oktober, Morgens 98 —1 Uhr, b) Prüfung., den 2 Drtober, Morgens 10 Uhr, 3. 39 . ö lausur, den 1. Oktober, Morgens 9—1 Uhr, ru un g, den 2. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, . Helar e den 3. Oktober, Morgens 9 Uhr, Violoncell, Harfe, Kontrabaß und Blasinstrumente, den 4 Oltober, Morgens 9 Uhr, 5. für die Orchesterschule, den 4. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, 6. für Orgel, den 4. Oktober, Nachmittags 4 Uhr, 7. für die Opernschule, den 5. Oktober, . 10 Uhr, 8. für Gesang, den 5. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, 9. für Violine, den 6. Oktober, Morgens 9 ühr, 10. , und Chorschule, den 8. Oktober, Nachmittags 5 Uhr, 11. für Opernchorschule, den 8. Oktober, Nachmittags 5 Uhr. Die Bewerber haben sich ohne weitere Benachrichti⸗

.

gung zu den Prüfungen ein zufinden.

Notenmaterial für Klavierspiel ist auch von denjenigen Bewerbern

mitzubringen, welche nicht Klapier als Hauptfach gewählt haben.

Von den Bewerbern zur Kompositionsabteilung sind am Prüfungs—⸗

tage eigne Kompositionen vorzulegen.

Zur Klausur sind Notenpapier und Bleistifte

mitzubringen.

Kenntnis der deutschen Sprache ist erforderlich. 5 ionate sind mit der Hochschule für Musik nicht verbunden. Näheres auch im Büro der Akademischen H, n! für Musik,

Ch harlotte nburg, Fasanenstraße 1.

Berlin, den 8. August 1923. Der Senat, Sektion für Musik. ,

,, Das gegen die Ehefrau ö Gebhardt aus Eickel,

Blelefelder Straße 10, unterm 19. 2. 1923 1 1188 aus gesprochene Handelsverbot heb 5 ich mit dem Tage der Ver⸗ öffentlichung auf.

Gelsenkirchen, den 11. August 1923. Der Landrat. Be dannt m a h nn g.

Dem Händler Gu st av Rep pin in Bounim, Kolonisten⸗ straße, ist auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung un⸗

zuper rlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603 ff.) der Handel mit Gemüse und Kar⸗ tof feln, wie überhaupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, mit sofortiger Wirkung untersagt worden.

Nauen, den 8. August 1923. Der Landrat. Giese. Bekanntmachung

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 GX. S. 63

habe ich dem Händler GustavyHinnah zu Lengerich⸗ 6 ohne

den Handel mit Butter, Eiern, Wild, Geflügel wegen 1 ,, in bezug auf diesen 9 andelsbetrieb unt er—= sagt. Diese Untersagung hat Wirksamkeit für das ganze Reichsgebiet. Teillenburg, den 3. August 1923. Der Landrat. Dr. Schultz.

D nine n 39

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. 357) sind bekanntgemacht: . . des Preußischen Staatsministeriums vom 28. De—

zember 1922, betreffend die J des Enteig nungsrechts an die Niedersächsischen Frgstwerle Aktiengesellschaft in 8s

Bau einer 100 000⸗Volt⸗ Höchspannungsleil ung von . nach Wesel, durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 30 S. 233, ausgegeben am 28. Juli 1923

snabrück, für den

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Januar 1823. betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an va Krast⸗

werk Zukunft, Aktiengesellschaft in Weisweiler im Kreise Düren, für den Bau von Hochspannungsleitungen, durch das Amtsblatt der

2

3. dle vom Preußischen Staatsministerium am 12. April 192:

vollzogene Urkunde, betreffend die Genehmigung der von der Branden⸗

burgischen Städtebahn⸗Aktiengesellschaft in Berlin beschlossenen Ver mehrung ihres Grundlayitalg durch das Amtsblatt der , in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 29 S. 478, ausgegeben am 21. Juli 1923;

4. der Erlaß des Preußeischen Staatsministeriums vom 11. Mai 1923, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Wohlau für den Bau von Ueberlandleitungen usw., durch das Amts— blatt der Regierung in Breslau Nr. 26 S. 236. aus sgegeben am 30. Junt 1923;

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 11. Mai 1925, bet treffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Steinau (Oder) für den Bau von Ueberlandleitungen usw., durch das Amte blatt der Regierung in Breslau Nr. 26 S. 230, ausgegeben am 30. Juni 1923.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich griechische Geschäftsträger, Bevollmächtigter Minister Canellapoulos hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär Coutsalexis die Geschäfte der Gesandtschaft.

Die Ausfuhrmindestpreise für Zinkweiß nach Schweden und Finnland sowie für Natronwasserglas nach Italien sind geändert. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister⸗Beilage.

—— ——

, im Deut schen Neichsa Mr. 187.

Sr ste ee n, er und Preuß

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Berlin, Mittwoch, den 15. August

Amtliches. Deutsches Reich. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Entscheidungen der Filmprüfsftelle in Berlin in der Zeit vom 1. bis ene, . * ler,, 1923.

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Ursprungsfirma

Antragsteller

Jakob Karol⸗Film Universum⸗Film⸗Verleih Phoebus⸗Film

Jakob Karol⸗Film kational Film 16 Players Lasky

Hegewald⸗Film Wicking⸗Film

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Wir king⸗ Film Universum Film A. G. Sunn rem a⸗Film

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Industrie⸗Film A.⸗G. Kosso⸗ Film

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von rechts. Das ist eine unerhörte Frechheit!) Aufhebung der Verfügung des Präsidenten.

; daß der Zutritt von Deputationen Reichstage keineswegs verhindert werden solle.

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Tagen sei der e,. aber so stark geworden, rdnung genötigt gesehen habe, daß jeder . auf einmal nur drei Gäst e empfangen dürfe.

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kehrt. länder).

Abg. Koenen (Komm) entgegnet, man solle sich freuen, wenn die Arbeiter nach dem Reichstag kommen. Diese unsoziale Verfügung des Präsidenten müsse aufreizend wirken.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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Erneut zu⸗ gelassen nach

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Bemerkungen

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Unon⸗ Film E omp., Eünchen der Mensch, was er ißt und trinkt

Filmhaus Bavaria, München

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b. H., München

Münchener Lichtspiel⸗Kunst

schen Flammen und Bestien.

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Deutscher Reichstag. a . vom 10. . 1923, Mi Vereins deutscher Zeitun e, e. *) 2 die Sitzung um 12 Uhr?

Tagesordnung erhebt Abg. Ko

(Komm.) Einspruch gegen die Verfügung des Präsi be e. den Zulaß zum Reichstagsgebäude unter strenge Kontrolle stellt. gestreitet, daß im Hause⸗ hlreichen Deputatjonen entstanden Die Arbeiten des . seien . 6 noch n ch gestort aber der Geruch der Männer in der Arbei derblufe Nie 22 5 der (Unruhe rechts und Zuruf des Abg. S Der Redner . ann, .

Der , . nete Verkeh rveschwie rig leiten fahrts vertrag (Zuruf rechts: Erhöhu ng der schuß, ein Entwurf über wertbeständigen Anleihe an den Entwurf über Erhöhung der V . . Die große politische und den anderen Steuergesetzen wird n !

Abg. Dr. Peter sen (D

In den letzten daß er sich zu der An⸗

fo könnten drei pant die sem Recht Ge⸗ Es 3 bereits

Seien diese Wenn nur 300 Abgeordnete brauch machen, so sind das bereits 900 Gäste. Klagen von Abgeordneten über Behinderung durch diesen

Die Verfügung müsse daher aufrecht erhalten werden fremden Gäste seien sogar in fremde Fraktionszimmer . Der Abg. Maltzahn habe zugegeben, allein 50 bis h Gaste empf fangen zu haben (Dört, hört). des Präsidenten bekannt wurde, habe er sich trot (Ern. Hört, hört! und Zurufe rechts:

schen

Als ihm die Verfügung dem nicht daran ge⸗

Das find alles Aus—⸗ Befriedigung darüber

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G, München

Filmp rüsstelle München. Dr. Leibig. e, , , n , , , r ,, 2

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Abg. M i Le rn. Franten (. chstag erz eugten, Unr uhe

der auf 4 Millionen

n. schon mit 1 Fink. : 3 pra fee, en, Abg. Thomas (Komm.) antwortet dem V id falle nicht wegen der Unruhen, eien hier, weil der Dollar so hüt Damit ist diese Angelegenheit wird aufrechterhalten. gemein schaft! ich e werderer Nieder ung ko mmen mit der Tsch echo⸗S S r Kriegsbeschädig ten . Abänderungsvertrag n dem H andelg⸗ u nd Sch siff⸗ . . auf trägen und Rechtsaus⸗

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ö. 6 . Absich ten en i * zerden. wenn st mr, die A it k auf 6 offiziell gestellte Frage umfonsi Italien hat die Presse vergeblich die gleiche Frage Wird es eine Elsa geben, die diesen Lohengrin mit In lieberelnstimmung. mit Dr. Stresemann und England etwas wir können nur hoffen, daß die . 36 allmählich auch in die Politik diefer Länder Verlangen aber kön . wir von England, da Der Vertrag von Versailles eutschen Volk,

3 * . gegen

aun e mmerfen. Erfolg zu Reden bringt? 6 auch w ir micht, daß Amerika chland tun werden;

aus Freund⸗

Aus sprache Ruhropfer eingreifen wird. an den geschlossenen Verträgen een, gibt Rechte. nicht nur der Entente, sondern auch d dem Verkra ig stehen auch die M . sarlsen von Amerika . 1 emnalisthe n, 4 st

Wäre die Einstellung der Deut⸗ Volkspartei auf , Gebiet schon früher dahin gegangen, wie es gestern aus der Rede des re, , ge Stresemgnn klang, so wäre schon eher eine Einigung möglich gewesen, manches schneller und glatter erledigt werden können. Außenpolitisch wünscht das deutsche Volk in seiner überwiegenden Mehrheit mit dem französischen Volk., eine Verständigung, wüns Recht, einen Ausgleich der Interessen in Zufammenarbeit, wünscht einen Ausbau des Völkerbundes im Sinne der Abrüstung, der Befriedung Europas. Ausdruck, daß der Minister des Auswärtigen sich gestern ausdrücklich zu dieser Politik Frankreich gegenüber bekannt teparationen ist ein weitergehendes Entgegen ommen als die letzte Note der deutschen Regierung schlechterdings Angebot gemacht, was

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ent de , . . idekommen des Vertrags Unterschrift dieses Rhein und Ruhr stellt nur die Fortsetzung einer gr en rs ** belriebenen französischen Was unsere fapferen treuen Brüder dort tragen, duldem für unsere Freiheit, für . den Friedensvertrag Deutsche zu heißen. Volk alles und um bitteren

gegen den Vertrag mne! . Am zika hat von A bis itgewi wo bleibt e elta ne Der Kampf Wir geben unserer Politik dar. und leisten, das tun sie für unser Reich, die Aufrer terhaltung auch unseres Rech Wir wären 3 wert

wenn nicht die deutsche Regierung und das . um die Durchführung des Kampfes bis Ende unseren Volksgenossen zu erleichtern. In diesem bewußtsein gegen unser Volk haben wir die durch die ..

ZJustimmung). Hier ist doch ein eit über den Friedensvertrag von Versail les Doinearé, der immer vorgibt, auf die Innehaltung des Versailler Vertrags zu sehen, mird qung sicher zufrieden fein, wenn auf diesem

alles täten,

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