1923 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

b) ab Station des Lieferwerks bis zur Station des Empfängerz eine Durchschnittsentfernung von 240 Kilometern nicht ühersteigen dürfen . Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. August 1923 ab m Kraft. Verlin, den 15. August 1923. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Hein rici.

Auf Grund der Verordnung über fünstliche Düngemittel vom 14. August 1923 Artikel 1 B III Ziffer 2 wird der Zuschlag für die Beschaffung ausländischer Roh⸗ soffe für die laufende Woche auf 125 600 für das Rilogrammprozent Stickst off festgesetzt.

Berlin, den 16. August 1923.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Stickstoff⸗Syndikats G. m. b. H. Rüdlin.

Ausführungsbestimmungen zur Ueberwachung der Schlachtviehmärkte. Vom 11. August 1923.

(Veröffentlicht in der am 16. August ausge gebenen Nr. 72

des RGBl. 777.)

(

Auf Grund von § 16 Abs. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Vieh und Fleisch vom 13. Juli 19233 (RGBl. 1 S. 715) wird mit Zustimmung des Reichsrats bestimmt:

.

Auf allen Schlachtviehmärkten sind Ueberwachungskommissionen m bilden, die sich unter dem Vorsitz eines von der zuständigen Ver— waltungsbehörde zu bestimmenden Beamten mindestens aus je einem Vertreter der Erzeuger, Viehhändler oder Viehkommissionäre, Fleischer

und V ll

zerhraucher zusammensetzen sollen. 35

Die Ueberwachungskommissionen haben vor Beginn eines jeden Marftes zusammenzutreten und aus ihrer Kenntnis der Marktper— hältnisse und der sonstigen wirtschaftlichen Lage sowie unter Be⸗ rücksichtigung der Gestehungskosten die angemessenen Preise für Schlachtvieh und Fleisch im Großhandel zu ermitteln und bekannt— zugeben. Sie können bei den Viehanlieferern Unterlagen für die Bemessung von Preisen einsehen

Von der Festsetzung der Angemessenheitspreise kann abgesehen werden, wenn nach Ermessen der Ueberwachungskommissionen auf Grund der Marktlage, insbesondere bei ausreichendem Angebote, mit einer normalen Preislage zu rechnen ist.

E 8 3

Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ börden treffen die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung

und die Tätigkeit der Ueberwachungskommissionen sowie über die Zulassung von Beschwerden und das Verfahren.

?

§ 4

Wer der Bestimmung im § 2 Satz 2 zuwider die Einsicht in Unterlagen für die Bemessung von Preisen nicht gewährt, wird gemäß §z 19 Abs. ? der Verordnung über den Verkehr mit Vieh und Fleisch mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrase oder mit einer dieser Strafen bestraft. § 5. Die Verordnung tritt am 15. August 1923 in Kraft. Berlin, den 11. August 1923. Der Reichtminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Dr. Luther.

Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezir ken. Vom 8. August 1923.

(Veröffentlicht in der am 16. August ausgegebenen Nr. 72 des RGBl. S. 778.) In der gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom 6. Juli 1904 (RGBl. S. 261) burch Bekanntmachung vom 24. Juni 1922 (RGGBl. 1 S. 577) veröffentlichten Einteilung der am Weinbau beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke sind folgende Aenderungen ein— getreten: 1. Unter 1. Preußen erhält . . a) die Ife. Nr. 28 (Weinbaubezirk Bonn) in folgende Fassung:

Spalte 3

über die Verleihung des Rechts zur Entziehung und Beschränkung des für den Bau einer Privatanschluß⸗ bahn vom Kraftwerk Trattendorf nach der Kolonie Trattendorfer Hof / Spremberg erforderlichen Grund⸗

der Elektrizitätswirtschaft vom 31. Dezember 1919 (R.; Bl 1920 S. 19) wird der Elektrowerke Aktiengesellschaft zu Berlin das Recht verliehen, das zum Bau einer Privatanschlußbahn vom

eignung zu erwerben oder, soweit ausreichend, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 1. August 1923. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Becker. N J V. Vero wrY d nung 2

werbslosenfürsorge vom 1.

Außerdem sind folgende Druckfehler zu berichtigen: 1. Unter VI. Hessen a) Ifde Nr. 9 Weinbaubezirt Gensingen! der an erster Stelle genannten Gemarkung: i b) Ide. Nr. 25 Wein bauhezirk Sprendlingen) muß es statt Wendersheim heißen: . Vendersheim“, r e) ssde. Nr. 34 ist der Name des Weinbaubezirks: . Mölsheim“. Berlin, den 8. August 192. für Ernährung und Landwirtschaft.

A.: Hoffmann.

lautet der Name

Dietersheim“,

Der Reichsminister J

Erlaß des Reichswirtschaftsministers

eigentums an die Elektrowerke, A-G. zu Berlin, vom 1. August 19283.

(Veröffentlicht im RGBl. 1923 S. 762.)

Grund des § 15 des Gesetzes über die Sozialisierung

Auf

6

Kraftwerk Trattendorf nach der Kolonie Trattendorfer Hof / Spremberg erforderliche Grundeigentum im Wege der Ent⸗

über Höchstsätze in der Erwerbslosenfürsorge. Vom 14. August 1923.

Auf Grund des 8 9 Abs. 4 der Verordnung über Er⸗ f November 1921 (RGBl. S. 1337) in der Fassung der Verordnung vom 21. März 1922 (RGBl. J

S. 280) verordne ich im Einvernehmen mit dem Reichs— minister der Finanzen und mit Zustimmung des Reichsrats,

was solgt:

Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen in der Woche vom 8. bis zum 14. August 19233 wochentägl ich in den Orten der Ortsklassen A B GC D und E

1. für Mp. 4M. 4M. 2

a)

männliche Personen:

über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben 225 000 über 21 Jahre, sofern sie

im Haushalt eines anderen

210 000 195 000 180 000

b)

JI . 165 000 155 000 o) unter 271 Jahren.. 135 000 125 000 115 000 105 000 2. für weibliche Personen:

über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben... . 185 000 über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines anderen

175 000 165 000 155 000

leben 159090 14dondh 189 og 1g e) unter 21 Jahren . . . 105 000 100 000 S5 000 90000 3. als Familienzuschläge für:

den Ehegatten 80 000 76 000 70000 6h 000 die Kinder und sonstige unterstützungsberechtigte Angehörige

Mit dem Beginn Verordnung über Höchstsätze

4. August 1923 außer Kraft. Berlin, den 14. August 1923. Der Reichsarbeitsminister.

Dr. Brauns.

6h 000 60000 55 000 50 000 der vorstehenden Höchstsätze tritt die der Erwerbslosenfürsorge vom

2 191

111

Zehnte Bekanntmachung über Prüfung sgebühren im Kraftfahrzeugverkehr. (Veröffentlicht in der am 10. August 193 herausgegebenen

b) für die Prüfung von Fahrlebrern, Lehrwagen und Lehrmitteln (Ziffer V der Anlage jut Verordnung, betreffend die Aus— bildung von Kraftfahrzeug sührern vom 1 März 1921. RGBl S. 212) auf das Siebentausendundfünfzigsache

der ursprünglichen Sätze Berlin, den 4. August 1925. Der Reichsverkehrsminister. Groener.

Bekanntmachung,

betreffend die Gebühren für leihweise Ueberlassung von Fässern und Kesselwagen.

1. Die nach den Bezugsbedingungen A. B, C der Reichsmonopol- verwaltung zu berechnenden Leibgebühren (V Abs. 6 der Bezuggs⸗ bedingungen A, V Abs. 5 der Bezugsbedingungen B und C) be— tragen:

für die Gestellung von Fässern 6 000 4 je hl, ö . KResselwagen 15 009. 8 Die zu berechnenden Gebühren für verspätete Rücksendung V Abs. 7 und 8 der Bezugebedingungen A, V Abs. 6 der Bezugs dingungen B und CO) betragen: für jedes Faß und jeden Tag H 5 000 A1 jeden Kesselwagen und den ersten Tag 15 900 . . jeden folgenden Tag 30 000 , Vorstehende Gebühren treten am 15. August 1923 in Kraft. Berlin, den 15. August 1923. Reich smonopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Fischer⸗Kautz.

.

Bekanntmachung

über die Abgabe von mit Pthalsäurediäthylester ungenießbar gemachtem Branntwein durch Apotheker.

Auf Grund des § 117 Absatz 3 Satz 2 der Branntweinver⸗ wertungtzordnung in der durch Ziffer 1 des Erlasses des Herrn Reichs ministers der Finanzen vom 16. Juli 1933 11 st 1845 (Reichs- zollbl. S. 161) angeordneten Fassung darf bis auf weiteres vom Reichsmoönopolamt zum Handel zugelassener mit 1 Ltr. Phtalsäure⸗ diäthylester auf je 100 Lir. Weingeist ungenießbar gemachter Brannt⸗ wein zum befonderen ermäßigten für die Herstellung von Heilmitteln festgesetzten Verkaufpreise von Apotheken an Aerzte, Tierärzte, Za hu⸗

3

ärzte, Dentisten und Hebammen ohne Ankaufserlaubnisschein sowie an Kranke gegen ärztliche Verordnung abgegeben werden.

Apotheken, welche solchen Branntwein in der genannten Weise verkaufen wollen, haben bei dem Hauptzollamt die Genehmigung zu beantragen, das geeignetenfalls ohne besondere Mitwirkung der Neichs⸗ monopolverwaltung einen Verkaufserlaubnisschein nach § 1068 Abf. 1

Satz 3 der Branntweinverwertungsordnung erteilt. Der Vordr des Musters ist entsprechend zu ändern. . Die Abgabe an Aerzte, Tierärzte, Zahnärzte, Dentisten und

Hebammen darf nur auf Grund schriftlicher Bestellungen erfolgen, in enen der Besteller auch seinen Stand sowie seine Wohnung, Ortz auch Straße und Hausnummer anzugeben hat. Die an die se Per⸗ sonen abzugebende Menge darf monatlich 5]! nicht überschreiten, es sei denn, daß ein Bedürfnis für den Bedarf größerer Mengen eins wandfrei nachgewiesen werden kann. Bei Abgabe an Kranke gegen ärztliche Verordnung ist die Branntweinmenge auf nicht über 1 1 im Einzelfalle zu bemessen.

Der verkaufte Branntwein ist vom Verkäufer nach Raummenge unter Beifügung seines Namens und des Tages auf dem Bestell⸗ schein oder der ärztlichen Verordnung zu vermerken. Die Bestell⸗ scheine und ärztlichen Verordnungen sehen, unter der der Branntwein in das nach § 108 Absatz 3 der Branntweinverwertungsordnung vom Verkäufer zu führende Verkauf⸗ buch eingetragen ist, und diesem Buche als Belege beizufügen. Solveit die ärztlichen Verordnungen aus besonderen Gründen dem Verkaufbuche nicht beigefügt werden können, sind sie in diesem unter Angabe des Ortes und Tages der Ausstellung sowie des Namens und der? Wohnung des Arztes näher zu bezeichnen. Zu diesen Be— zeichnungen ist der Raum der Spalte 13 und 14 des Buches zu verwenden.

Berlin, den 15. August 1925.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.

J. V.: Dr. Fischer⸗Kautz.

Bekanntmachung.,

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Bezugsbedingungen A für unverarbeiteten Branntwein vom 9. Februar 1923.

In Abänderung der Bezugsbedingungen A für unver—

sind mit der Nummer zu ver⸗

8.

*

ö

*

sabt- und Landkreis Bonn und Kreis Rheinbach“ ; U. Uh 2, U 18 ; 2 12 - 3. p) Nr. 29 (Weinbaubezirk Neuwied) die folgende Nr. 43 des Reichsministerialblatts Seite 885.) arbeiteten , . 9. Februar 3 wird die Be— ! 4 ö ö timmung II,4, wonach das Kaufgeld gegen Sicherheitsleistung (. z - ö . 9 ] 8 11 9 26 8 3 or Norngr“? xy 7 206 . ; ö ö ö J) . ö 1 Let ' 3 2323 Neuwied und Siegkreis“. . J . ö . insbesondere auch gegen Bürgschaft gestundet werden kann, mit 2. Unter iI. Bavern . . . ,, K S)ruulid,⸗der m sofertiger Wirkung aufgehoben. Zahlung hat nur noch gleich— lfüe. Nr. I5 (Weinbaubezirk Lindau) ist am Schlusse zu lesen: Ziffer T der Anlage zur Verordnung, betreffend die Ausbildung zeitig mit der Besiell emäß 111 erfolge Absatz IV, 1B Und Bodensee)“ von Kraftfahrzeugführern vom 1. März 1921 (RGBl. S. 212) zeitig mit der Bestellung gemäß II, zu erfolgen. Absatz 19, . dau Moden see⸗ von Krastsahrzeugsut . r , iG wl Sele) ] der Bezugsbedingungen fällt dementsprechend fort. 3. Unter VI. Hessen . . ö in der Fassung des Artikels V der Verordnung über Aende⸗ k z . kJ t in Istr. Jr. 28 (Weinbaubezirk Bosenheim) die Ge. rungen der Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs vom 15. März . . ,, . Reiche monoh oh ; ö nunesheim“ ; he 1195 . 1. ; z . waltung igenommenen oder h liegenden Sicherhe . ug me, m, zu ,, gbenrke Kreis Alzey 923 (RG Bl. I S. 169) erhöhe ich unter Aufhebung meiner ,, ug ö . s' ihr norllegeng * zerheitẽ . 1 r . Nr. im erm . unge eßirke tet, jey Bekanntmachung über Prüfungsgebühren im Kraftfahrzeug⸗ eistungei . ebergangsbestimmungen ein, die noch beka g 4 neuer Weinbaubezirk Ippesbeim gebildet worden, be Ferkebr vom s Juli 1923 (Reichsministerial S. 641) die gegeben werden. . e. , 9 JIyveshei verkehr vom H. Juli 19253 (Reichsministerialbl. S. 641) die 3 ; K ö ! fehend aus der Gemarkung Ippesheim. Cr r. ; . . ü Berlin, den 16. Aug! 1923 unter 7II. Tharingen Gebühren, die den Sachverständigen zustehen, jerlin, den 1I6. August 1925. ist die Angabe in Spalte 3 (Umfang des Weinbaabezirks) durch a) für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. folgende Angabe zu ersetzen; . fübrern (Anlage ? der Bekanntmachung über Kraftfahrzeug⸗ J. V.: Dr. Fischer⸗Kautz „‚Landlreise Weimar und Roda sowie die Kreisabteilung verkehr vom 18. März 1923, Reichsministerialbl. S. 229) auf J. V.: Dr. Fisch 1 Camburg“. das Siebenundvierzigfache, —— Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im Monat Juli 1923. ö ; . e —— ( 2 4 nen, 2 K, H 13 14 ö ö . Im Monat e,, . in Von dem ablieferungspflichtigen . 5 3 n n 9 . . Al gang ; ; 3 9 Spalte J ange⸗ 9418 ö 5 5 5 ; ; ö Juli 1923 ,,. pre Branntwein (Spalte ) * S288 * S an sonstigem . Abgesetzt gegen Entrichtung ; z m ö ö. ö . z 3 8M ) ; n 1 9 sind hergestellt entfallen auf sind hergestellt in 2 . Branntwein 58 15 8 218 8 2 . ö . ö * 5 2 3 S8 FY SS 3 * 3 286 126 J Gesamt⸗ ö. 3893 * —⸗ 8 * 5 ** S 8 . 53 8 S5 1 883 ES 3 ** 5838 3 35 * 83 J 8 282 3 ö d rr—“ 8 88 8 88 *. . 25 ö 5 5551 883 8 S5 S336 5 35 jugang 2 826 8 3 3 3 ‚— 52 3 * zusam 832 DS 3E * 32 8 3 23 53 * FS S 83 t 23 . 23 5 23 32 * ? 8 86 öusammen 5 3 33 3 3 223238 * 3 85 5551 38* 85 ** 8. . * . 8 8854 23 X 2 C 3 1 8 S 8 * 8 S6 2 ö * z Seto liter / ] e ö. , . . 2 ac J 99 6 ! 70 . 1 ö. J 2 7 2191 201 po⸗ 46533 10 Ob b6 598 43 911 2622 16 074 10 097 15 810 2930 1336944 43 911 10 065 477 17 ba 470 37 724 34 059 7 419 5261 2177 343 90 19 1301301 3 523 .

) Berichtigte Angabe. Berlin, den 14. August 1923.

Reichs monopolamt. J. V.: Dr. Fisch er⸗Kautz.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung und Ergänzung der Gebühren⸗ ordnung für die Prüfungsarbeiten der Reichsanstalt für Maß und Gewicht.

1. Die Pr sungsgebübren, vergl Bekanntmachung vom 1. Dezember 1921 Deutscher Reichsan zeiger vom 6. Dejember js z. Nr. 282 werden allmonat! üch, und zwar vom 1. Montag eines jeden Monats ab, im August 1923 vom 20. August ab mit dem 5, auf volle Tausend nach unten abgerundeten Teil (Eiszn) der in der letzten Woche des vorhergehenden Monats ver- zffentlichten wöchentlichen Reichsinderziffer für Lebens baltungẽkosten seinschließlich Bekleidung) verviel facht.

7 Pie Schreib und Ausfertig ungsgebühr wergl. Nr. 3 der Bekanntmachung vom 18. September 1922 Deutscher Reichsanzeiger vom 19. September 1922, Nr. 210 —) wird unter Zugrundelegung einer Grundgebübr von 3 AÆ. in besonderen Fällen einer solchen bis zu 6 n, für die Seite allmonatlich mit der gleichen Vervielfachungszahl, wie zu 1 (is der Reichsinderziffer) errechnet.

3 Werden die Gebühren zu 1 und 2 nicht spätestens 4 Wochen nach dem Ausfertigungs tage der Zablungsaufforderung gezahlt, Jo wird sofort ein Zuschlag von 25 v, nach Ablauf von weiteren 14 Tagen ein solcher von 50 vo fällig.

4 Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung 20. Augu st 1923 in Kraft

Berlin-Charteenburg, den 16. August 1923.

Der Direktor der Reichsanstalt für Maß und Gewicht. Dr. Stadthagen.

treten am

)* ——

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung und Ergänzung der Gebühren⸗ ordnung für die Prüfung von Ausführungsformen von Meßgeräten und von Teilen solcher auf ihre Eichfähigkeit durch die Reichsanstalt für Maß und Gewicht.

1. Die Gebührensätze unter 1 vom 23. Mai 1922 Deutscher Reichsanzeiger vom . . Nr. 122 werden allmonatlich, und jwar hom J. Montag

IVa der Bekanntmachung Mai 1922,

eines jeden Monats ab, im August 1923 vom 20. August ab, mit hem l', auf volle Tausend nach unten abgerundeten Teil! (isi0) der in der letzten Woche des vorhergehenden Monats wöchentlichen Reichsindexziffer für Lebenshaltungskosten leinschließlich Bekleidung) vervielfacht. 2 Werden die Gebühren zu 1 nicht spätestens Wochen nach dem Ausfertigungstage der Zahlungsaufforderung gezahlt, so wird sofort ein Zuschlag von 25 vH, nach Ablauf von weiteren 14 Tagen ein solcher von 50 vH fällig. 2

3. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung treten am 20. Augu st 1923 in Kraft.

Berlin-Charlottenburg, den 16. August 1923.

Der Direktor der Reichsanstalt für Maß und Gewicht.

Dr. Stadthagen.

9

veröffentlichten

Dem Händler Josef Schmatz in Reichenbach wird der Han del mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ine besondere Nahrungs- und F uttermitteln aller Art

sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen un tersagt. Roding, den 10. August 1923.

Bezirksamt. J. V.: Steger.

Bekanntmachung.

Dem Oekonomen und Musiker J o ses Burgtreswitz wird der Handel mit Gegenst täglichen Bedarfs, insbesondere Nal aller Art sowie rohen Naturerzeu fohin auch der Handel mit Holz untersagt.

Vohenstrauß, den 10. August 1923.

Bezirksamt. B

in änden des

e * J

Burger Nahrungs⸗ und l lissen, Heiz⸗ und Leuchtstoff

in un eitetem

Genußmitteln

unberarb

9 ck .

Preuszen. Ministerium des Innern.

Dem Oberregierungsrat Engelhardt in Oppeln ist die Stelle des Direklors des dem Oberpräsidium in Charlotten⸗ burg angegliederten Oberversicherungsamts Berlin übertragen worden. Gleichzeitig ist er zum Stellvertreter des Ober⸗ präsidenten im Vorsitze dieses Oberversicherungsamts ernannt worden.

.

1

Ministerium für ndwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Pflastermühl im Regierungs⸗

bezirk Schneidemühl ist zum 1. Oktober 1923 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. September 1923 eingehen.

Ministerium für V Auf Grund des 5 8 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 (Gesetz⸗ samml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Justizminister die in der An sage I des Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Ausnahme der Gebühr nach Ziffer 10a sowie die in der Anlage I angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gericht⸗ liche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen mit Wirkung vom 15. August 1923 ab durchweg auf das S0 000 fache erhöht. Gleichzeitig werden die Sätze zu Ziffer 10a des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte auf das 40 000 fache erhöht. Ferner wird die Vorschrift unter A 1V Nr. 18 der An⸗ lage J des Gesetzes mit Wirkung vom 15. August 1923 ab wie folgt geändert: Schreibgebühren

o lkswohlfahrt.

für Reinschriften, sofern der Kreisarzt

sie nicht selber anfertigt, für die Seite, die mindestens S3 Zeilen von durchschnüttlich 15 Silben enthält, auch wenn die Herstellung auf mechanischem Wege stattgefunden hat, 18 000 M1.

zede angefangene Seite wird voll gerechnet.“

Der Erlaß vom Juli 1923 (Gesetzsamml. S. 372), betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreitz⸗ ärzte usw.', wird mit Ablauf des 14. August 1923 aufgehoben.

Berlin, den 13. August 1923.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

9) 7

. el 2

Gemäß S5 21 und 17 in Verbindung mit

Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 ver⸗ ' h C.. ) 11 27 M c biete ich das Erscheinen der Berliner Tageszeitung „Deutsche

Zeitung“ für die Dauer von di age J7. August bis 19. August 1925 einschließlich.

Tage der Zustellung Beschwerde zulässig. ; ĩ 231 w. n . ,, einzureichen möglichst unter Beifügung zweier Abschristen; hat keine aufschiebende Wirkung.

Verbot des Handel (Handelsverbot) gegen Franz Schi zu Wernarg, ist mit Wirkung vom 8. d

Personen vom Handel vom 23. habe ich dem Kohlenhändler Berlin- Charlottenburg; fügung vom heutigen Tage den Handel

8 8 Ziff. 1 des

drei Tagen, und zwar vom

des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin, den 12. Juli 1923.

Der Polizeipräsident

Verbot ist binnen zwei Wochen seit dem Diese ist bei mir sie

Gegen dieses

Berlin, den 16. August 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.:: Weiß.

Bekanntmachung. 8. 5. 1923 unter Nr. J. 199 /H von mit erlassene s mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ch ipper, geboren am 26. Mai 1883 M aufgehoben worden. Frankfurt a. M., den 4 August 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Hamm acher.

Das am

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger September 1915 (RGBl. S. 603) Wilhelm Burmeister in Ansbacher Str. 55, durch Ver⸗ mit Gegenständen

Abteilung W. J. A.: Gaertig.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

hat unterm 13. August Ergänzungen der

Reichs verkehrsministerium 1923 einige Aenderungen u nd 6. Anlage 6 zur Eisenbahnverkehrsordnung verfügt.

Das Nähere geht aus der Verordnung in Nr. 29 des R. G.⸗Bl., Teil Ul, hervor.

Das

Deutscher Reichstag. st 1923.

382. Sitzung vom 15. Augu

Nachtrag. Die Rede, die der Reichsminister des Innern Sollmann im Taufe der Beratung des Gesetzentwurfs über finanz politische Vollmachten der Reichsregierung gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt: Reichsminister des Innern Sollmann: Meine Damen und meine Herren! Dem Herrn Vorredner bin i s l 1s

er, wenn auch in etwas verfassur zuerker den Pflichten

gewissen Bereitwil

w ertlart, a

zu nehmen. (Abg. Thomas: Das habe ich nicht gesagt) Es kann 1 ß c. 6. i , in Syöorr

gar keine Rede davon sein, daß diese Verordnung, die noch mein Herr ö - 55 2 1 Amtsvorgänger ichnet hat, Regierung deckt

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= 2 freie Wort sei. (Lachen bei den Kommunif Es steht ausdrücklich darin: „gewaltsame Beseitigung und gewa Aenderung“ (Zuruf von den Kommunisten: Es steht darin: Das freie Wort hat mit der Gewalt nichts zu tun. (Abg.« Ach, was Du schon schön von Stinnes gelernt hast! Heiterkeit Ich muß nach den kommunistischen Reden doch mit einigen weni⸗

gen Zitaten aus der kommunistischen Presse, die aus gewissen Organen der äußersten Rechten zu ergänzen wären, darauf hinweisen, i her Art Sie (zu den Kommunisten) d Recht des fr Worts für sick in Anspruch nehmen, und ich bin überzeugt: niemand hier im Haus der sich ein gerechtes Urteil bildet, wird dann noch bestreiten, daß die Verordnung eine starke Berechtigung hat.

Dabei, meine Damen und meine Herren, verkenne ich zwei 3 nicht. Ich verkenne nicht, daß die Erregung, die unser Land durck pulst hat und die noch nicht ganz abgeebbt ist, tiefe Ursachen hat, die nicht mit Ausnahmeverordnungen beseitigt werden können. Ich ver

an die

und kräft

einer

kenne auch nicht, daß die Presse, die sich im wesentlichen S t k Eine derbe

breiten hichten des Volks wendet, in derben Sprache ihre Meinung zum Ausdruck bringt. Kritik wird durch diese Verordnung, soweit ich auf ihre Durchführung Einfluß habe, unter keinen Umständen getroffen werden. (Abg. Dr. Herzfeld: Darauf haben Sie keinen Einfluß! Das machen die Polizisten) Ach, verehrter Herr Kollege, wenn Sie glauben, ach hätte keinen Einfluß darauf (Zuruf von den Kommunisten: Das steht im Gesetz darin), dann will ich Ihnen jetzt schon sagen, daß meine erste Amtshandlung gewesen äst, eine Zeitung nicht zu verbieten, die mit vorgelegt worden ist. Große Heiterkeit. Zuruf von den Deutsch— nationalen) Sie wissen ja gar nicht, welcher Richtung! Zurufe von den Deutschnationalen: Eine negative Handlungh Das ist eine negative Handlung, aber posit ve Handlungen werden gewiß noch folgenl Lassen Sie mich nun einige Zitate aus der kommunistschen Presse vorlesen. Die neue Regierung wird, nachdem sie kaum in ein dornenvolles Leben getreten ist Gurufe von den Kommunisten) mit folgendem Gruß angesprochen: Jetzt gilt es, dieser neuen Regierung kapitalistischer Hunger⸗ politik (Lebhafte Zustimmung bei den Kommunlsten) schon bei der kraftvollen Durchführung schärfstem Kampf entgegenzutreten. (Sehr gut! bei den Kommunisten.) weiter „sehr gut!“ rufen. In einer andern Nummer der „Roten Fahne“ heißt es: Zugleich wendet sich die Berliner Arbeiterschaft an alle Arbeiterorganisationen mit der Aufforderung, sofort eine gemein- same Aktion zur Bildung einer Arbeiterregierung einzuleiten.

und kräftige

des Generalstreiks mit

Ich warte ab, ob Sie gleich

(Sehr richtig! bei den Kommunisten) Herr Kollege Thomas, Sie

haben sich vorhin auf die Reichsverfassung berufen. Nach der Reichs⸗

verfassung wird die Regierung vom Reich räsidenten und vom Reicht

ag gebildet und nicht durch Demonstration und durch Generalstreik.

(Abg. Höllein: Du bist eine Frucht dieser Demonstration und keine schöne! Heiterkeit)

Aber deutlicher noch, in einer anderen Nummer der Roten

Fahne“ wird gesagt, nachdem die Auflösung des Reichstags gefordert ist:

Aber es ist klar, daß dieser Wahlkampf so wenig ein nur parlamentarischer Kampf ist, wie die Bildung der Arbeiter und Bauernregierung auf parlamentarischem Wege zustande kommen kann. Sie kann nur gebildet werden durch die Massenaktion des geeinten Proletariats, durch den Kampf der Straße gegen die Parlamentsregierung.

(Sehr richtig! bei den Kommunisten. Abg. Malzahn: Dann kommt die andere Verfassung, die Räteverfassung! Lachen) Herr Kollege Malzahn, ich bin überzeugt, daß, wenn die Sowjetverfassung einmal bestehen sollte, Sie sie noch schärfer und energischer schützen werden, als wir verpflichtet sind, die republikanische zu schützen.

In einem Artikel, in dem geschildert wird, wie die Arbeiter delegationen uns hier im Hause aufgesucht haben, heißt es:

Die Arbeiter erklärten, daß das hohe Haus die Männer in der Bluse seben solle. Wir sind der Meinung, daß das hohe Haus die Schmarotzer im Bratenrock nicht mehr sehen darf und daß die Männer in der Bluse so bald wie möglich das hohe Haus in vernünftigen proletarischen Betrieb nehmen sollten, um dort einen Sowijet einzurichten.

(Sehr gut! bei den Kommunisten Hört, hörtl rechts und in der

Mitte) Ich freue mich, daß Sie zustimmen. Dann dürfen Sie aber

die Reichsregierung nicht hindern, die Verfassung zu schützen gegen den gewalttätigen Umsturz, den Sie jetzt vorhaben. (Abg. Dr. Herzfeld: Wo ist da von gewalttätigem Umsturz die Rede! Lautes Lachen rechts, in der Mitte und bei den Vereinigten Sozialdemokraten) In

und eine fette Ueberschrift

krieg stellen? (Sehr gut! bei den Kommunisten. Unruhe und Zu— Mitte Ich kann weiter hinzufügen, daß die

rufe rechts und in der? 1 1 b

„Tribüne“ in Magdeburg, das kommunistische Organ, am 11. August

einen Artikel bringt: Die Landsklaven treten in den Kampf. In diesem Artikel wird folgender Satz geprägt

Der Landarbeiterstreik muß möglichst breit an Ausdehnung

gewinnen und dadurch in einen politischen Machtfaktor verwandelt

werden, der den staatlichen Machtapparat unmittelbar gefährdet.

f Hört, hört) Das sind so deutliche Kundgebungen der

gegen die von der Volksmehrheit beschlossene und

es Pflicht jeder Reiche— chreiten. (Zustimmung.)

k

geschützte Reichsverfassung, daß

ö ch vorlesen könnte, ist dies:

durch die

K Wucht des all⸗

i

.

(Lachen und Zuru

1 y, ufe hei den

ichspräsidenten.

63

Kommunisten.)

Aber die MWrache, die hier geführt wird, tönt ja nicht nur aus

der äußersten Linken, sondem auch aus der äußersten Rechten, zum Teil in einer icher und unbernünftigen ist, (Abg. Dr. Helfferich h) Herr Kollege Dr. Helfferich, ich gkeiten und die Roheiten in der äußersten R il noch schlimmer sind. Ich darf Ihnen dafür ebenfalls einige se vorlegen. Der Verfassungsbag wird vom „Deutschen Tageblatt“ unter anderem mit folgenden Aeuße⸗ rungen begrüßt: „Leichenfeier der Republik!“ (Abg. Dr. Helfferich Das pflege ich nicht zu lesen) Kann ich Ihnen nachfühlen, aber deswegen erscheint es doch und wird von manchen Leuten gelesen. Es heißt Die Weimarer Verfassung ist geschaffen worden von L die von vornhe die Absicht hatten, mit Hilfe deser Verfassung die

érfassung 7 z

e demokratische Republik wieder abzuschaffen unb den sozialistischen

Zuchthausstaat wieder einzurichten, und von einem Haufen von Gimpeln, die in echt demokratischer Weise auf diesen Leim gekrochen

Diesen Tag soll das deutsche Volk feiern.

sind.

. e , Und an anderer Stelle wird gesagt, daß die deutsche Republik durch

Meineid und Hochverrat zustandegekommen sei, und es werde der Tag vocbereitet, an dem die Verfassung gestürzt werden soll.

In einer anderen Nummer des „Deutschen Tageblatts wird gesagt:

Und ich sehe das Volk, aber das Volk wird seine Fäuste ballen. wird die Fahne der Empörung, des Hasses, der Rache schwingen, Sie sind bankerott.! Kommt, führt uns!

In einem besondecs kläglichen Artikel des „Deutschen Tageblatts

wird folgendes geschrieben: Die Marxisten und das Netz des internatzionalen Judentums mit seinen teuflischen Klauen, Verräter und Schurken sind es ja

—— Y;

gerade, die uns in die Sklaverei führen. An einer anderen Stelle wird von Marxisten und Judenjungen

gesprochen. Es heißt:

Die vom Judentum und seinen Söldnern verfolgte völkische Freiheitsbewegung kann einzig und allein die bringen.

Meine Damen und Herren! Ich will Sie nicht durch die Ver⸗ lesung weiterer Zitate aufhalten. Ich habe die Aeußerungen der beiden alleräußersten Gegenpole vorgetragen, um Ihnen zu zeigen, daß in der Tat die erklärliche Beunruhigung im Volke in einer Weise ausgenutzt wird von den geschworenen Gegnern der Verfassung, daß noch meiner Auffassung in kluger, vorsichtiger Weise eingeschritten werden muß. Es wird unter keinen Umständen, soweit ich die Vevantwortung trage, eingeschritten werden gegen irgendwie berechtigte Meinungsäußerungen und Kritiken. Ich bin der Auffassung, daß in Zeiten der Erregung, wie wir sie jetzt durchleben, die Ventile, die der Volksstimmung Aus- druck geben, weit geöffnet werden müssen. Aber die Dokumente, die ich Ihnen vorlegte, zeigen einen derartigen Mißbrauch, (Zuruf von den Kommunisten: Soll ich das sozialdemokratische Wählerhandbuch herholen?) Ich glaube nicht, daß in der Zeit vor dem Kriege in einer solchen Sprache in der deutschen Presse gesprochen worden ist. (Abg. Höllein: Er kopiert Bismarck

Nun lassen Sie mich mit einigen Bemerkungen schließen. Eg ist unleugbar, daß in den letzten Tagen nach den uns zugegangenen Berichten eine gewisse Entspannung im Lande eingetreten ist. Aber es sind noch immer bedrohliche Erscheinungen gemeldet, zu denen ich

deulsch⸗ Rettung

doch einige Worte sagen möchte. In gewissen Teilen unseres Landed