1923 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Konsumverein in Sievern, e. G. m. u. H.: Der Landwirt Wilhelm Feil in Sievern ist aus dem Vorstand ausgeschieden und 96

Landwirt Rudolf

an seine Stelle der irt Harcken in Sievern in den Vorstand ge⸗

wählt worden. Die Haftsumme heträgt 750 000 4. Der Geschäftsanteil ist auf 0l0 . 4M festgesetzt.

Amtsgericht Lehe, 6. 8. 23.

Löhnnm, Sachsem.

Auf deim Blatte 20 de registers, die Gewerbeba cunnersdorf u. Umg., eingetragene nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Niedercunnersdorf betr., ist heute ein getragen worden, daß infolge Aenderung des Statuts die Firma künftig Gewerbe bank zu Oher⸗ und Niederennners⸗ dorf und Umg., eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft Pflicht lautet.

562680

zenossenschafts⸗

zu Nieder⸗

(Ge

Amtsgericht Löbau, den 6. August 1923. M agel e bnkz. 52681

bom 256.

Statut Firma „Bau⸗ und Spar⸗

m, durch

unter der

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April

953 6

verein, eingetragene Genossenschaft mit be mit

dem Sitze in 1st Genossenschafts

Haftpflicht“, errichtete

57175 8996 * 8 Nr. 186 des

schränkter Dodendorf heute unter registers eingetragen worden. Gegenstand d Unternehmens ist, minderbegüterten

des Mitgliedern billige und gesunde Wohnungen zu verschaffen, sJowie Erwerb waltung von Grund und Boden zu diesem Zweck, die Annahme, Verwaltung und Verzinfung von Spargeldern von Mit gliedern zum der Beschaffung der Baukosten.

Magde

Zwecke

161.

Mehren. sh2684 Genossenschaftsregister ist beim Meppen e. G. m. b. H. eingetragen: Das Statut ist hinsichtlich Eintrittsgelds, des Geschäftsanteils und der Haftfumme durch Beschluß der Generalversammlung vom 2 geändert. Der Gymnasiallehrer Elemens Fiegel in Meppen ist aus dem Vorstand nusgeschieden und an seine Stelle der Domänensekretär Josef Schmitt in Meppen getreten. . Meppen, Amtsgericht, 31. 7. FH esskeä6reh. l Genossenschaftsregister Bd. J O. 3. 4 Volksbank Stetten a. k. M. e. a, u, S. Die Firma ist geändert in Volksbank Stetten a. k. M. e. G. m. b. H. Meßkirch, den 7⁊. August 1923. Bad. Amtsgericht.

3n das Konsumverein

des

526861 Genossenschaftsregister isi Electricitätègenos nn scha t b. H., eingetragen, daß jeden Geschäftsanteil

Fh irovr.

In unser heute bei der Peetsch, e. G. m. die Haftsumme für auf 2400 M erhöht ist.

Mirow, den 10. August 1923.

Das Amtsgericht.

M ü nstek keks, ST hles. 52687] Eingetragener Spar⸗ und Dar

lehnstassenverein mit unbeschränkter Haftpflicht in Bärwalde, Kreis Münsterberg i. Schles. Die Genossen⸗ schaft ist aufgelöst. Beschluß der Ge— neralversammlung vom 8. Juli 1923. Liquidatoren sind der Gutsbesitzer Nein hold Weidlich und der Hauptlehrer Franz Starker in Bärwalde; sie handeln und

zeichnen für die Genossenschaft gemein⸗ schaftlich. Münsterberg i. Schl., den

31. Juli 1923. Amtsgericht.

Nerd hnnsen. 52690

In das Genossenschaftsregister ist am 30. Juli 1923 bei der Handels⸗ und Ge⸗ werbebank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Nordhausen (Nr. 13 des Reg.) eingetragen, daß die Haftsumme auf 100 000 A erhöht ist und demgemäß die 55 47 Ahs. 1 und 50 Abs. 1 Statuts durch Beschluß der Generalversammlung .

des vom 18. Juli 1923 nach Maßgabe der Niederschrift geändert sind. Amtsgericht Nordhausen.

NRenss. 52689)

In unser Genossenschafteéregister wurde am 8. August 1923 bei der unter Nummer 46 eingetragenen Genossenschaft in Firma Glehner Kleinwohnungsbau⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpflicht, in Glehn eingetragen;

Die Liquidation ist beendigt. Die Firma ist erloschen.

Neuß, den 8. August 1923.

Amtsgericht.

Ren s. 52688

In unser Genossenschaftsregister wurde am 8. August 1923 bei der unter Nr. 56 eingetragenen Genossenschaft in Firma „Kaarster An- und Verkaufsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht! in Kaarst ein⸗ getragen:

An Stelle des wirts Johann Weifels in Kaarst ist Landwirt Peter Bonnen daselbst in Vorstand eingetréten.

Mmeissh do 9655 1 Neuß, den August

ausgeschiedenen Land⸗ der den

562691 haftsregister und Absatz⸗ schaftliches Casino'

wurde heute bei der e. G. m. b. eingetragen: .

Durch Beschluß vom 18. Juli 1923 ist die Hastsumme für ieden Geschäftsanteil auf 2 000000 A sestgesetzt.

5 37 des Statuts, betr. Höhe schäftsanteils, ist geändert. .

Odenkirchen, den 30 Juli 1923. Preußisches Amtsgericht.

des Ge⸗

und Ver⸗

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Ribnitzer e. G. m.

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Oldendorf.

6. August 1923 zu Großenwieden e. G. m. b. H.

,,, 291 imtsgericht Hess.

Genossense

Gegen st 1nd ; Versorgung der Mitglieder mit elek

Sahin Vastplicht.

rderung 1 1

Ihrer schastlichen Einkauf, d n Verkauf der zum W

fer liger

in Großenbaum, ; Bäckermeister in Rahm, Josef Tüscher,

ihm unmöglich, so

Die Höchstzahl die ein Genosse

HX em scheid. ö In das Genossenschaftsregister ist bei

schränkter Haftpflicht ,. Nr. des Registers am 9. August 1923

In das Sregiste ist unter Nr. 11 bei der Bürgergesellschaft

Vorstand gewählt. J. Generalversammlung vom H.

ehm, . In das Genossenschaftsregister ist zur

Saarhburz. Rn. Trier. In das Genossenschaftsregister wurde

as Genossenschaftsregister ist

eingetragen: Nach vollstä ollmacht der Liguidatoren erlo

Oldendorf.

Juli 1923 wurde

die Satzung der Elektri haft, eingetragene Genossen

zränkter Haftpflicht zu War 11. Jult 1523 des Unternehmens ist Strom für Licht und Kraftz Amtsgericht Plön.

HT atingen.

nser Genossenschaftsregister

ist am 23. Juli 1923 die An⸗ Rerfaifagenoss s haft zertaufsgenosfsenscha

el nn

der Bäckerm ermeisterei Angermund, ( S5aryr senschaft

5roßenbaum, zegenstand des Unterneh

. 11

Mitglieder und Nich irre ß . 5 durch den ger

te Herstellung

insbesondere

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Ihstoffe,

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Wilhelm Stei

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vom Aufsichtsrat ausgehen,

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Konditor⸗Zeitung“, Blatt ein oder wird

eines anderen Blattes. rklärung und Zeichnung

erfolgen,

der Firma der

Die Haftsumme beträgt 5000 „16.

der Geschäftsanteile, sich beteiligen kann, ifundzwanzig. Ferner

acht, daß die Einsicht der

Amtsgericht Ratingen.

ossenschaft Ein⸗ und Verk chaft Remscheider Bäckerm ene Genossenschaft mit

eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalverfamm

1923 erhöht worden

n 20. Juni uf 200 000 werden kann. 3 Statuts (Geschäftsanteil) Amtsgericht in Remscheid.

——

eingetragene Genossenschaft

orden: Durch Beschluß der

Thelen aus dem An seiner Stel

die

in das Ge

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mit beschrä—

des Erwerbs und der X

halb⸗ un sowie der Maschiner

wenn

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Nr. 2 Konsumwverein zu Großen

1

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Verteilung des Genossenschaftsvermögens

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und

etriebe des Bäcker⸗,

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ngen,

Das

1923.

ͤ innntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter deren Firma, gezeichnet von mindestens zwei Vostandsmitgliedern, oder, s ; unter dessen Nennung und von seinem Vor⸗ sitzenden gezeichnet. Die Bekanntmachungen Rheinisch⸗Westfäli Köln.

schen

alls

anderen Gründen die Bekanntmachung in tritt an seine Stelle der ‚„Deutsche Reichsanzeiger“ bis zur Be stimmung

Die

r die

Genossenschaft muß durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder Dritten gegenüber Verbindlichkeit haben soll. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden 1 nossenschaft ihre Namensunterschrift bei⸗

sie

Ge⸗

5. 117 Alf

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der Genossen während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet ist.

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aufs eister be⸗

in Remscheid

8

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angeordnet, daß nur ein Geschäftsanteil

Durch vorstehenden Beschluß sind auch ge⸗

mit

beschränkter Haftpflicht in Rheydt, einge⸗

Ge⸗

neralversammlung vom 30. Oktober 1921 ist der Kassenbote T stand ausgeschieden. der Meister Jakob Scheid, Rheydt, in den Durch Beschluß der November

1 =. Vor⸗

le ist

die Haftsumme auf 2000 M er⸗

Nr. 19 bei der Bezugs⸗ und

Ver⸗

Genossenschaft der Metzger, einge⸗

Genossenschaft mit beschrä—

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21

N =. Nr. bständiger Bäcker und Kondit Durch Bes 30.

G 15 des Statuts.) t, den 4. August 1923. Amtsgericht.

—— ———

Fischverwertungsgenossens b. H., in Ribnitz vom 4. A

1923 folgendes eingetragen worden:

Schadenfall ein“ usw.

Ribnitz, den 4. August 1923.

Amtsgericht.

ei der Irscher Weinverk

3. . * chaft,

5.

Johann Schmitt⸗-Hausen

52

1592

nkter

Haftpflicht, in Rheydt. Nach Beendigung der Liquidation ist die Vertretungsbefugnis des Liquidators erloschen. bei der Einkaufsgenossen—⸗

oren,

eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Rheydt. der Generalversammlung vom 1923 ist die Haftsumme auf 8 000 000 4

chluß Juli

6961

chaft, ugust

Satzungsänderung vom 24. Juni 1923: 14 Ziff. J erhält folgende Fassung usw.

bis „so tritt außer dem Schadenersatz eine Ordnungsstrafe von 10 000 M für jeden

269

auss⸗

eingetragene Genossenschaft unbeschränkter Haftpflicht in Irsch“ eingetragen: Aus dem Vorstand sind geschieden Michel Hauser⸗Pütz und Johann Britten⸗-Pütz, beide in Irsch, und an ihre

aus⸗

und

3. /

260921 607

unter und

eister

Michel Hauser⸗Wallrich, beide in Irsch, in den Vorstand gewählt. Saarburg, den 3. August Amtsgericht. Sch aerim,., MHerk Ib. 61652698 In das Genossenschaftsregister ist die Auflösung der Lieferungsgenossenschaft selbständiger Seiler beider Mecklenburg zu Schwerin, e. G. m. b. H., eingetragen. Liguidatoren: Seilermeister Johann Rose ind Heinrich Drude hier. Schwerin, 8. August 1923. Amtsgericht.

re pton, Tolk. 562699 In unser Genossenschaftsregister ist bei der Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossen schaft Cölln e. G. m. b. H. eingetragen: Durch Generalversammlungsbeschluß 1923 ist die Haftsumme

der Geschäftsanteil auf

1993 1923.

vom 19. Juni auf 1000 M und 100 A1 festgesetzt.

* 1643 . 193 Treptow a. 1923.

Toll, den 7. August

velbert, He heiä6nm]. 1652700]

In unser Genossenschaftsregister ist am 30. Juli 1923 unter Nr. 11 bei der Ge⸗ nossenschaft „Einkaufs⸗ G Produktiv⸗ genossenschaft der Gast⸗ und Schenkwirte Velbert und Umgegend eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Velbert“ folgendes eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß Generalversammlung vom 13. Juli 1923 aufgelöst.

Zu Liquidatoren sind bestellt:

J. Wirt Heinrich Otting in Velbert,

2. Kaufmann Wilhelm Forwig in

Velbert. Velbert, den

der

30 Jul 1993. Amtsgericht. Aan n g n. 562701 In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 20, „‚Ratteicker Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenve rein e G. m. u. H. Ratteick“, am 11. August 1923 eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. Dezember 1922 ist die Genossen⸗

schaft aufgelöst. Der Hofbesitzer Karl Steckling in Ratteick, der Eigentümer

August Rutz in Ratteick und der Eigen⸗ tümer Karl Zils in Zirchow A. sind Liqui⸗ datoren. Amtsgericht Zanow. Terry en. 52702 In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 17 zu der Landwirt⸗ schaftlichen Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft e. G. m. u. H. in Gr. Sittensen folgendes eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlungen vom 23. April und 7. Mai 1921 aufgelöst. Liquidatoren sind Halbhöfner Johann Detjen, Tiste, Halb⸗ höfner Hinrich Behrens, Johann Seedorf, Gr. Sittensen. Amtsgericht Zeven, 12. 7. 1923.

9) Mußsterregister.

(Die ausländischen Muster werden

unter Leipzig veröffentlicht.)

M ĩ lil sReü6 nm. 540631 Im Musterregister ist eingetragen: Nr. 115. Kaufmann Johannes Stauff

in Hildesheim, 4 Etiketts für Export⸗

pomaden, Fabriknummern 2912, 2909,

2914, 2913, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗

frist 3 Jahre, angemeldet am 9. August

1923, Mittags 12 Uhr.

Amesgericht Hildesheim.

19 Konkurse.

Heil izenbei. 564036 Ueber den Nachlaß des verstorbenen Rentiers Oskar Rimek aus Heiligenbeil ist heute, am 7. August 1923, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Justizrat Carlssohn aus Heiligenbeil. Anmeldefrist für die Konkursforderung bis zum 8. Oktober 1923. Erste Gläubigerversammlung und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 15. Oktober 1923. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 8. Oktober 1923. Heiligenbeil, den 7. August 1923. Amtsgericht. Kaeßberger.

mieleseld. 64064

Das Konkursberfahren über den Nach⸗ laß des Kaufmanns Paul Budde aus Blelefeld ist durch Beschluß vom 13. August 1923 wegen Mangels an Masse eingestellt

worden. Amtsgericht Bielefeld. Hämita. ; otgz2] In der Konkurssache über das Ver⸗

mögen des Mühlenbesitzers Otto Schallehn in Dömitz ist infolge eines vom Gemein⸗ schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin auf den 21. August 1923, Vorm. 107 Uhr,

vor dem Amtsgericht Dömitz angesetzt. Der Vergleichsvorschlag und die Er⸗

klärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Dömitz, den 10. August 1923.

. Amtsgericht.

* * 4 2 HDresderm. 54033 634 85 em * Raa 9ꝛor

Das Konkursverfahren über das Ver * ö 2 K. aI Hor mögen des Kaufmanns Georg Walter

Dornblut in Dresden, Ammonstraße 321, in Firma ( Dornblut Maschinen⸗ fabrik in Dresden, Winkelmannstraße 9, wird gemäß § 204 K. -O. mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 15. August 1923.

Harry

hier werden, nachdem der Zwangsvergleich

Pre sden. 1640349

Das Konkursberfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Gebr. Friedrich C Co.,, die in Dresden, Großenhainer Straße 12 a, eine Holzgroßhandlung betreibt. wird gemäß § 264 K.⸗O. mangels Masse eingestellt.

Amtsgericht Dresden, Abt. Il, am 15. August 1923.

————

Hxesd en. 54035 Das Konkursperfahren über das Ver .

mögen des Kaufmanns Alexander Gustav Petzold in Dresden in Firma: Elbflorenz Konzern A. Petzold wird gemäß 5 204 K.⸗O. mangels genügender Masse ein gestellt.

Amtsgericht D

Abt.

resden, Ab am 15. August 1923.

U,

Horst, Lausitz. Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tuchfabrikanten Paul Hattke wird auf Antrag des Gemeinschuldners nach Zustimmung sämtlicher Gläubiger ingestellt.

Forst (Lausitz), den

Das Amtsgericht.

ö 8 4065

13. August 1923.

Forst, Lan 36a. Beschlusz. Das Konkursverfahren über das Ver—⸗ mögen des Tuchfabrikanten Otto Maczkowsky in Firma F. H. Jeschke wird auf Antrag des Gemeinschuldners nach Zustimmung sämtlicher Gläubiger eingestellt. Forst (Lausitz), den 13. August 1923. Das Amtsgericht.

——

54066

Hann heinma. 54937 Die Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma Wertheimer C Gideon hier, des Kaufmanns Hugo Wertheimer hier und des Kaufmanns Julius Gideon

rechtskräftig ist, aufgehoben. Mannheim, den 10. August 1923. Amtsgericht. B.⸗G. J.

3 osenperg. eser pr. 54067

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ . 4 Qa . 2 9 9 mögen der Firma Krings & Behrends,

Rosenberg Wpr., wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. ;

Rosenberg Wpr., den 4. August 1923. Amtsgericht.

Sta cke. 54038] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Oswald Korn in Stade ist wegen Mangels an Masse ein— gestellt worden. Amtsgericht Stade, 14. 8. 1923.

12) Tari⸗ und Zahr⸗ planbekanntmachungen der Eisenbahnen.

54039 DOst⸗Mitteldentsch⸗Sächsischer Güter⸗ tarif. Tf. 66.

Mit Gültigkeit vom 15. August 1923 werden die Stationen Grube Ludwig und Stolberg (Harz) sowie die Stationen der Strecke Plockhorst —Braunschweig in den Tarif einbezogen.

Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 14. August 1923.

Reichsbahndirektion. Ib 6. Tar. 20/69.

54040)

Tierfrxachtzeiger (Anhang zum Reichsbahntiertarif) Nr. 503 des Tarif voerzeichnisses.

Mit Gültigkeit vom 20. August 1923 werden die Tierfrachten um 2000 ph erhöht. Die Erhöhung wird durch eine Umrechnungstafel Nr. 10 zum Tierfracht⸗ zeiger vom 1. Oktober 1923 durchgeführt. Die Umrechnungstafel Nr. R vom 1. August 1923 tritt mit Ablauf des 19. August 1923 außer Kraft. Die verkürzte Veröffent⸗ lichungsfrist ist gemäß der vorübergehenden Aenderung des 6 der E.⸗V.⸗O. (RGBl. 1914, S. 455) genehmigt.

Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 14. Augast 1923.

Reichsbahndirektion.

——

54044 Gültigkeit der Fahrscheinhefte des

Mitteleuroväischen Reisebüros. Bei Fahrpreiserhöhungen wird die Geltungsdauer aller vor der Erhöhung gelösten Fahrscheinhefte des Mitteleuro⸗ päischen Reisebüros gemäß den auf den Heftumschlägen anfgedruckten Bestim⸗ mungen bis auf weiteres derart herabgesetzt, daß sie am dritten Tage der Erhöhung 12 Uhr Mitternachts erlischt. Gegen

Nachzahlung des Fahrpreisunterschieds werden jedoch die Fahrscheinhefte auch noch nach diesem Tage innerhalb der

60 tägigen Geltungsdauer zur Benutzung zugelassen. ö . Der Fahrpreisunterschied ist grundsätz

Siegen-Ost und Menden die Stand⸗ gelder, auf den Bahnhöfen Hagen (W.), Elberfeld⸗Stb,. Mirke. Ottenbruch, Varresbeck, Barmen⸗Hbf., Unterbarmen, Rittershausen, Heubruch, Loh und⸗Wich⸗ linghausen die Staud⸗ und Lager⸗ gelder vom 20. Augunst d. J. ab auf das Dreifache der jeweilig gültigen Sätze erhöht.

Elberfeld, den 15. August 1923.

Reichsbahndirektion.

540481

Reichsbahntiertari Tjv.

Mit Gültigkeit vom 20. Augufst 6. werden im Abschnitt F die besonderen Frachtzuschläge der

Elmshorn⸗Barmstedt⸗ Oldesloer Gisenbahn um 2000 vH. erhöht.

Nähere Auskunft erteilt die unterzeichnete Direktion. Elmsl den 16. August 1923. Elme Barmstedt⸗Oldesloer

Eisenbahn.

e Direktion e Mr Ion.

Mitteldentsch⸗Bayerischer und Mittel dent ch Süd westden i scher Güterverkehr.

Vom 20. August d. J. ab treten für die Stationen der Gernrode⸗Harzgeroder Eisenbahn anderweite Entfernungen in Kraft.

Näheres durch beteiligte Abfertigungen.

Erfurt, den 8. August 1923.

Reichsbahndirektion. 54041 Tfv. 401. Deutscher Eisenbahn⸗ gütertarif, Teil UH, Ausnahmetarif 6 für Steinkohlen usw.

Mit Gültigkeit vom 20. 8. 1923 er—

scheint der Kohlenausnahmetarif 5 in neuer

Ausgabe. Die wesentlichste Aenderung gegenüber dem Tarif vom 1. 2. 1922

besteht in der Schaffung von Frachtsatz—⸗ zeigern in Tarifmark, deren Frachtergebnis in Reichsmark umzurechnen ist. Nähere Auskunft hierüber und über weitere kleinere Aenderungen erteilt auf Anfrage unser Verkehrsbüro. .

Die verkürzte Veröffentlichungsfrist gründet sich auf die vorübergehende Aende⸗ rung des § 6 der Eis.⸗Verk.⸗Ordg.

Reichsbahndirektion Essen L 8. VS/.

vom 13. 8. 1933.

do?] Freien Grunder Eisenbahn.

Ab 20. August 1923 werden die Per⸗ sonen⸗, Güter⸗ und Tiertarife im gleichen Umfange wie bei der Reichsbahn erhöht.

Frankfurt a. M., den 15. August 1923.

Die Direktion.

564042 Bekanntmachung. Nordseebäderverkehr (ostfr. Inseln).

Mit sofortiger Wirkung werden zu den vom 10. August 1923 gültigen Fahr⸗ preisen, Gepäck⸗ und Expreßgutfrachten für die Schiffsstrecken besondere Zuschläge von den Schiffsgesellschaften selbständig festgesetzt und nachträglich eingezogen.

Für den Verkehr mit Norderney über den Weg Hamburg Cuxhaven Helgoland wird die durchgehende Ab⸗ fertigung von Personen und Gepäck bis auf weiteres aufgehoben. Die Dampfer über diesen Weg verkehren.

Für den Verkehr mit Norderney über Norddeich und über Bremerhaven bleibt die durchgehende Abfertigung be⸗ stehen.

Münster (Westf.), den 11. August 1923.

Namens der beteiligten Verwaltungen:

Reichsbahndirektion Münster (Westf.).

540968] Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden werden ab 260. August 1923 die wert⸗

beständigen Tarife im Binnen- und direkten Güterverkehr in demselben Um⸗ fange wie bei den Reichseisenbahnen ein— geführt.

Die verkürzte Veröffentlichungsfrist ist

auf Grund der vorübergehenden Aenderung des 5 6 der GE.⸗V.⸗O. (Reichsgesetz⸗ blatt 1914 Seite 454) genehmigt. Nähere Auskunft erteilt die benannte Direktion. Nauendorf⸗Gerlebogker Eifenbahn⸗ Gesellschaft. Die Direktion.

er / .

nach⸗

oödo4h] Hafenordnunng für die Umschlag⸗ stelle Kofel Hafen. Die jetzt gültigen Sätze des Gebühren tarifs (Nachtrag 7, dazu am 27. 12. v. J. 60 oso, am 1. 2. d. J. 200 0, am 26. 2.

d. J. 85 9s, am 12. 6. d. J. 50 0/0, ant 1. 7. , am 12. 64. d. J. 6060 und am 1. 8. d. J. 100 960) werden vom

18. 8. 1923 ab um weitere 2590 unter

Aufrundung auf volle Mark erhöht.

vorzeitige Inkraftsetzung gründet

sich auf die vorübergehende Aenderung der

Eisenbahnverkehrsordnung. (R. G. Bl.

id /S. 405.)

Oppeln, den 10. August 1923. Reichsbahndirektion

(Oberschlesische Eisenbahnen).

Dj Vile

540690] Bekanntmachung.

im ee rm mr rm fim Vi Emm Rl lich vod Antritt. der elfe öder Welter. Dafenordnnng, fit, sie im schlag= reise bei einer Ausgabestelle des Mittel⸗ . zultigen ! E 3 6 bubren⸗ europäischen Reisebüros oder einer größeren . 6 , , 12 b. . Fahrkartengusgabe nachzuzahlen. am 1j. 2. ö. 5. 2008, ö am 25. 2.

Ueber die Nachzahlung wird ein Er⸗ , . Sh osg' am 55 6. d. 8. 56 os, am gänzungsfahrschein oder eine Ergänzungs⸗ . 7 8.8 1 O o, am 17. T d. J. 60 po fahrckart ausge ertigt. 10902 und im 1. 8. d. J. 100 060) werden vom

Berlin, i August 1922. 923 ab um weitere 250 unter

eichsbahndire ttlion. ing auf volle Mark erböht 564046 vorzeitige Inkraftsetzu inder

Erhöhung der Stand- und Lagergelder. die vorübergehende Aenderung der

Wegen der großen Entladerückstände, hnverkehrsordnung. (RGBl. 1914, Ueberfüllung der jerräume und der dadurch für die Allgemeinheit entstehenden Oppeln, den 10. August 1923.

der

Schäden werden mit Genehmigung

Landesaufsichtsbehörde auf den Bahnhöfen

Altena, Werdohl, Geisweid /* Siegen,

Reichsbahndirektion (Oberschlesische Eisenbahnen).

3

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Deuntscher Reichsanzeiger er Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt monatlich 36 000 Mh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SsW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 200 000 Mö. Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentt. 1666

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die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Mr. 1 5 1 Reichsbank girokonto. Berlin, Montag, den 20. August, Abends. Poftschecktonto: Berlin 41821. 1 923

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Mitteilung über den Empfang des russischen Botschafters.

Ernennungen ze.

Verordnung über Wochenhilfe.

Verordnung über Wochenfürsorge.

Bekanntmachung der Höchstsätze in der Erwerbslosenfürsorge.

Zweite Verordnung über die Eintragung von Schiffspfand— rechten in ausländischer Währung.

Verordnung über die Höchstpreise für Zement.

Verordnung über künstliche Düngemittel.

Bekanntmachung, betreffend Abwickelung der Resigeschäfte der Reichsabrechnungsstelle in Hamburg durch die Friedensver⸗ trag-Abrechnungsstelle in Berlin⸗Charlottenburg.

Vierte Verordnung über die Gebühren für die Prüfung von Bildstreifen.

Bekanntmachung, betreffend die Preise von Patentschriften.

Bekanntmachung über Kleinverkaufspreise für Sprit.

Bekanntmachung über Kleinverkaufspreise für mit Phtalsäure— diäthylester vergällten bezw. versetzten Branntwein.

Bekanntmachung üher Verkaufspreise für alcohol absolutus.

Bekanntmachung über Aenderung der Branntweinverkaufspreise im Betriebsjahr 1922/23.

Bekanntmachungen, betreffend Brennstoffverkaufspreise.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Kreiskommunal⸗ verbandes Wolfenbüttel.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung eines XI. Nachtrags zum Statut der Ostpreußischen Landschaft.

Verfügung, betreffend Aenderung der Fortschreibungsgebühren⸗ ordnung der Katasterverwaltung.

Bekanntmachung der Staatsschulden⸗ und Reichsschuldenver⸗ waltung über die Ausfertigung von Ersatzurkunden.

Bekanntmachung der in der Zeit vom 3. Juni bis 10. August zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen.

Handels verbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat am Sonnabend den russischen Botschafter Krestinski zur Entgegennahme seines neuen Be⸗ glaubigungsschreibens als Bevollmächtigter Vertreter (Bot⸗ schafter) des Bundes der Sozialistischen Sowjetrepubliken empfangen. Bei dem Empfange war der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Freiherr von Maltzan zugegen.

Im Bereiche des Reichsverkehrsministeriums ist der Re⸗ glerungsbaurat Nordmann, Mitglied des Eisenbahnzentral⸗ amts in Berlin, zum Honorarprofessor an der Technischen Hoch⸗ schule in Berlin ernannt.

Zu ECisenbahnamtmännern sind ernannt: die Eisenbahn⸗ oberinspektoren, Rechnungsräte Hassen müller in Trier und Keding in Berlin, die Eisenbahnoberinspektoren Göttsche in Altona und Birnschein in Dresden sowie die Eisenbahnober— ingenieure, Rechnungsrat Häfel in Schwerin und Döring in Liegnitz.

Versetzt sind: der Oberregierungsbaurat, Professor Loh—⸗ mann, bisher in Berlin, nach Frankfurt (Oder) als Mitglied der dorthin zu verlegenden Reichsbahndirektion Osten in Berlin und der Regierungsbaurat Oppenheimer, bisher in Lim⸗ burg (Lahn), zur Reichsbahndirektion in Frankfurt (Main).

Der Regierungsbaurat Gotter, bisher Mitglied der Reichsbahndirektion Osten in Berlin, ist in gleicher Eigenschaft der Reichsbahndirektion Berlin überwiesen.

. Ju der nächssen Nummer des Reichsgesetzblatts werden zwei Ver— ordnungen über Wochenhilse und Wochen fürsorge veröffentlicht werden, die am 209. August 1923 in Kraft treten. Diese Verordnungen werden schon jetzt bekanntgegeben, damit die beteiligten Kreise sich auf „ihre

Verordnung über Wochenhilfe.

Durchführung einrichten können“. Vom 18. August 1923. 24

„Auf Grund des Gesetzes über Aenderung von Geld⸗ betrügen in der Sozialversicherung vom 9. Juni 1922 (NGBl. 1 S. 50d) wirb mit Zustimmung des Reichsrats und

einschließlich des Portos abgegeben.

der Ausschüsse des Reichstags für soziale Angelegenheiten und für den Haushalt folgendes verordnet: 831

Im § 1962 der Reichsversicherungsordnung treten an Stelle des Abs. 1 folgende Absätze:

„Die Leistungen der Wochenhilfe werden allgemein entsprechend den bisherigen Leistungen in ein Verhältnis zu den Lebenshaltungs⸗— kosten gebracht und betragen künftig je ein Vielfaches der vom Statistischen Reichsamte regelmäßig veröffentlichten Reichsrichtzahl (Reichsindexzahl) der Lebenshaltungskosten in Mark.

Weibliche Versicherte, die in den letzten zwei Jahren vor der Niederkunft mindestens zehn Monate hindurch, im letzten Jahre vor der Niederkunft aber mindestens sechs Monate hindurch auf Grund der Reichsversicherung oder bei einer knappschaftlichen Krankenkasse gegen Krankheit versichert gewesen sind, erhalten als Wochenhilfe

ärztliche Behandlung, falls solche bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich wird,

2. einen einmaligen Beitrag zu den sonstigen Kosten der Ent⸗— bindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden in Höhe des Sechsfachen der Reichsrichtzahl; findet eine Entbindung nicht statt, so ist als Beitrag zu den Kosten bei Schwanger 1 das Einundeinhalbfache der Reichsrichtzahl zu zahlen,

3. ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens ein Zehntel der Reichsrichtzahl täglich, für vier Wochen vor und sechs zusammenhängende Wochen unmittelbar nach der Niederkunft. Das Wochengeld für die ersten vier Wochen ist spätestens mit dem Tage der Entbindung fällig,

4. solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes, jedoch mindestens drei Zwanzigstel der Reichsrichtzahl täglich, bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft. Der Vorstand kann einen Höchstbetrag für das tägliche Stillgeld festsetzen.

Für den gesamten Versicherungsfall ist die am Ende der Woche der Niederkunft veröffentlichte Neichsrichlzahl maßgebend. Dabei ist

diese Reichsrichtzihl auf volle Tausend abzurunden. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Oberversicherungsamts später fällige

deistungen an Wochengeld und Stillgeld nach den inzwischen abge⸗ änderten Reichsrichtzahlen berechnen.“ 8 *

Der § 1952 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: ö

Der Vorstand der Krankenkasse kann, soweit keine Anordnung nach §z 1954 getroffen ist, allgemein beschließen, bei der Entbindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden freie Hebammenhilfe und freie Arznei zu gewähren; in diesem Falle ermäßigt sich die bare Beihilfe an die Wöchnerin nach § 195 a Abs. 1 Nr. Z auf 240 vom Hundert der k findet keine Entbindung statt, so ist keine Beihilfe zu zahlen.

Bei Ersatzforderungen der Kasse und gegen die Kasse gilt als Wert der Sachleistung nach Abs. 1 der Betrag von 3860 vom Hundert der Reichsrichtzahl.“

8 53

z . §z 1954 der Reichsversicher ungsordnung erhält folgende sassung:

Wo nach Landesgesetz eine öffentlich rechtliche Körperschaft den Hebammen die Gebühren auszahlt oder ein bestimmtes Mindest⸗ einkommen gewährle istet, kann zugleich angeordnet werden, daß die Krankenkasse einen Teil des einmaligen Beitrags nach 1952 Abs. 1 Nr. 2 bis zur Höhe von 360 vH der Reichsrichtzahl an die Körper⸗ schaft statt an die Wöchnerin zu zahlen hat. Dieser Betrag muß der Wöchnerin auf die Gebühr angerechnet werden, die jie selbst für die Hebammenhilfse zu zahlen hat.“

§ 4.

Der 5 197 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung:

„Dabei gelten als Wert der Sachleistung nach 5 1952 Abs. 1 Nr. J die nach 5 195a Abs. 1 Nr. 2 errechneten Beträge; der Neichsgrbeitsminister kann mit Zustimmung des Reichsrats im Falle eines Bedürfnisses diese Beträge allgemein anderweit sestsetzen.“

§ 5. Der 5 205 a Abs. 3 der Reichsversicherungdordnung erhält folgende Fassung: Als Wochenhilfe werden die im 8 1952 bezeichneten Leistungen gewährt; dabei beträgt das Wochengeld ein Zehntel und das Still⸗ geld drei Zwanzigstel der Reichsrichtzahl täglich.“

Der § 370 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung:

„Wird bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden ärzliche Behandlung erforderlich (5 125 a Abs. 1 Nr. 1), so kann die Krankenkasse in den vorstehend bezeichneten Fällen der Wöchnerin statt der Sachleistung eine bare Beihilfe bis zur Höhe des Einundein⸗ halbfachen der im 5 195 a Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Beträge ge⸗ währen.“ 9

Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom 20. August 1923 ab in Kraft.

Für Entbindungsfälle, die vor dem 20. August 1923 eingetreten sind, ist das Wochen- und Stillgeld für den Rest der Bezugszeit nach der am 20. August 1923 veröffentlichten Reichsrichtzahl zu berechnen.

Berlin, den 18. August 1923.

Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

*

9. Juni 1922

8

In der nächsten Nummer des Reichsgesetzblatts werden zwe Verordnungen über Wochenhilfe und Wochenfuͤrsorge veröffentlicht werden, die am 20. August 1923 in Kraft treten. Diese Ver ordnungen werden schon jetzt bekanntgegeben, damit die beteiligten Kreise sich auf ihre Durchführung einrichten können“.

Verordnung über Wochenfürsorge. Vom 18. August 1923.

‚Auf, Grund des Gesetzes über Aenderung von Geld⸗ beträgen in der Sozialversicherung vom 9. Juni 1922 (RGBl. 1 S. 50) wird mit Zustimmung des Reichsrats und der Aus— schüsse des Reichstags für soziale Angelegenheiten und für den Haushalt folgendes verordnet:

gnretlsel n

Die Leistungen der Wochenfürsorge werden allgemein entsprechend den bisherigen Leistungen in ein Verhältnis zu den Lebenshaltungs—

kosten gebracht und betragen künftig je ein Vielfaches der vom Statistischen Reichsamte regelmäßig veröffentlichten Reichsrichtzahl (Reichsinderzahl) der Lebenshaltungskosten in Mark. Artikel 11. „8 des Gesetzes über Wochenfürsorge vom 3I. 1 S. 502) erhalten folgende Fassung: 32

Sofern nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Bei⸗ hilfe nicht benötigt wird, gilt eme Wöchnerin als minderbemittelt, wenn ihr und ihres Ehemanns steuerpflichtiges Gesamtein kommen oder, sofern sie allein steht, ihr eigenes steuerpflichtiges Einkommen im Stan ciahr 1921 den Jahresbetrag von 15 000 oder im Jahre vor der Entbindung den Betrag des BVierzigfachen der Reichsrichtzahl in Mark nicht überstiegen hat. Dieser Betrag erhöht sich für jedes schon vorhandene Kind unter fünfzehn Jahren um 1600 4, falls der Betrag von 15 000 M zugrunde gelegt worden ist, und um das zehnfache der Reichsrichtzahl, alls Betrag des Vierzigfachen der Reichsrichtzahl zugrunde gelegt worden ist.

Die 85 2, 3

1 der

83.

Als Wochenfürsorge wird gewährt:

1. ärztliche Behandlung, falls solche bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich wird,

2. ein einmaliger Beitrag zu den sonstigen Kosten der Ent— bindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden in Höhe des Sechsfachen der Reichsrichtzahl; findet eine Entbindung nicht statt. so ist als Beitrag zu den Kosten bei Schwanger⸗ en , das Einundeinhalhfache der Reichsrichtzahl zu zahlen,

3. ein Wochengeld in Höhe von einem Zehntel der Reichsricht⸗ zahl täglich für 19 Wochen, von denen mindes ens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Das Wochen geld für die ersten vier Wochen ist spätestens mit dem Tage der Entbindung fällig; die Wochen nach der Niederkunft müssen zusaimnmenhängen,

4. solange die Wöchnerin das Kind stillt, ein Stillgeld in Höhe von drei Zwanzigsteln der Reichsrichtzahl täglich bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft.

Stirbt die Wöchnerin bei der Entbindung oder während der Zeit der Unterstützungsberechtigung, so werden die noch verbleibenden Be—⸗ träge an Wochen- und Stillgeld bis zum Ende der Bezugszeit an denjenigen gezahlt, der für den Unterhalt des Kindes sorgt.

Für den gesamten Versicherungsfall ist die am Ende der Woche der Niederkunft veröffentlichte Reichsrichtzahl maßgebend. Dabei ist diese Reichsrichtzahl auf volle Tausend abzurunden.

§ 4.

Wo nach Landesgesetz eine öffentlich⸗rechtliche Körperschaft den

. die Gebühren auszahlt oder ein bestimmtes Mindestein⸗ ommen gewährleistet, kann zugleich angeordnet werden, daß ein Teil des einmaligen Beitrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis zur Höhe von 360 vom Hundert der Reichsrichtzahl an die Körperschast statt an die Wöchnerin zu zahlen ist. Diese Gebühr muß der Wöchnerin auf die Gebühr angerechnet werden, die sie selbst für die Hebammenhilfe zu zahlen hat.

§ 6.

Gewährt eine Krankenkasse ihren Mitgliedern nach § 1952 der Reichsversicherungsordnung bei der Entbindung und bei Schwanger— schaftsbeschwerden freie Hebammenhilfe und freie Arznei, so gilt diese Bestinmung auch für die Wöchnerinnen, denen die Krankenkasse Wochenfürorge leistet; in diesem Falle ermäßigt sich die bare Bei⸗ hilse an die Wöchnerin nach 8 3 Abs. 1 Nr. 2 auf einen Betrag von 240 vom Hundert der Neichsrichtzahl; findet keine Entbindung statt, so ist kein Beitrag zu zahlen.

Weigern sich die Aerzte der Krankenkassen, die Behandlung bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden zu den für die Mitglieder oder Familienangehörigen der Kasse geltenden Bedingungen zu übernehmen oder sich im Streitfalle dem Spruche eines unter Mitwirkung von Unparteiischen zu gleichen Teilen mit Vertretern der Aerzte und der Krankenkassen besetzten Schiedsamts oder Schieds— gerichts zu unterwerfen, so ermächtigt das Oberversicherungsamt die Krankenkasse auf Antrag, für die Wöchnerin statt dieser Sachleistung einen baren Betrag bis zum Einundeinhalbfachen der im 5 3 Abf. 1 Nr. 2 genannten Beträge zu gewähren. Der Reichsarbeitsminister kann diese Beträge im Einvernebüen mit dem Reichsminister der Finanzen allgemein anderweit festsetzen.

Die Leistungen der Kasse werden ihr durch das Neich erstattet. Dabei gilt als Wert der Sachleistung nach 5 6 ein Betrag von 360 vom Hundert der Neichsrichtzahl. Die Kosten der Sachleistung