1923 / 196 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

ö über die Verdienst- und Einkommensgrenze in der Krankenversicherun g.“)

Vom 24. August 1923.

Auf Grund der S5 165, 165a, 176 der Reichsversicherungs⸗

ordnung und des 5 39 des Gesetzes zur Erhaltung leistungs⸗ sähiger Krankenkafsen vom 2. März 1923 (RGBl. 1 S. 225) bestimme ich: 9 Die für die Versicherungspflicht der Betriebsbeamten, Angestellten usw. maßgebende Verdienstgrenze wird auf 1500 Millionen Mark festgesetzt. Dasselbe gilt für die Einkommenegrenze, die für die Ver⸗ sicherungepflicht der Hausgewerbtreibenden maßgebend ist

Diese Verdienst, und Einkommensgrenzen werden auf 1800 Millionen Mark festgesetzt, soweit der Beschäftigungs ort der versicherungspflichtigen Personen im besetzten Gebiet, im Einbruchs⸗ gebiet und in dem Gebiete liegt, in dem besondere Vorschriften für die Erwerbslosenfürsorge gelten.

Die Grenze des sährlichen Gesamteinkommens, bis zu welcher der Reitritt zur freiwilligen Versicherung gestattet ist, wird für das Reichsgebiet einheitlich auf 300 Millionen Mark gestgesetzt

Wer die für seine Versicherungeépflicht nach 5 168 a der Reichs versicherungsordnung maßgebende Verdienstgrenze überschreitet, scheidet erst mit dem ersten Tage des vierten Monats nach Ueberschreitung der Verdienstgrenze aus der Versicherungepflicht aus Das gleiche gilt sinngemäß. für Hausgewerbtreibende bei Ueberscheiten der nach sl a der Reichsversicherungsordnung maßgebendern Einkommens⸗ grenze.

§ 2. Die 88§ 2, 3 des Gesetzes zur Erhaltung leistungsfähiger Kranken⸗ kassen vom 27. März 1923 (RGBl. 1 S. 225) gelten entsprechend.

Diese Verordnung tritt mit dem 27. August 1923 in Kraft. Die Frist zur Meldung der Personen die durch diese Verordnung der Versicherungspflicht neu unterstellt werden, wird bis zum 3 Seytember 1923 erstreckt, soweit sie nicht nach 5 317 der Reichsversicherungs— ordnung darüber hinausläuft.

Berlin, den 24. August 1923.

Der Reichsarbeitsminister. J A: Dr. Ritt er.

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 24. August 1923.

Auf. Grund des 3 10 der Perordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGGBl. S. 999 in der

Fassung der Verordnung vom 21. Februar 1923 (RGBl. JI B. 146) wi 146) wird verordnet:

Artikel l.

Die der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) anliegende ‚Liste der Düngemittel und Preise“ wird wie folgt geändert;

1. In Abs. „B. Na ch dem Stickstoffgehalt gehandelte Düngemittel,” erhalten die Besonderen Lieferung s bedingungen für 1— 10. in der Fassung der Vererdnungen vom 13. Juli und 18. August 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 162, 191) folgende Fassung:

Besondere Lie ferungsbedingungen für 1bis 4:

Der Höchstpreis gilt frachtfrei jeder deutschen Vollbahn oder normalspurigen Kleinbahnstation

Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

Zu 1—3 übernimmt der Verkäufer auf Wunsch des Käufers Lieferung der vorstehend unter 1— 3 genannten T üängemittel in Säcken, so erfolgt die Berechnung brutto für netto, und es darf für den neuen 100⸗Kilogramm-Jutesack einschließlich Füllgebühr ein Aufschlag berechnet werden

zu 4. Wird Kalkstickstoff in Säcken geliefert, so erfolgt die

Berechnung brutto für netto. Bei Lieserung in 75⸗Kilogrammpackung

n 7. *

Falls der Käufer nicht ausdräcklich Lieferung des Kalkstickstoffs in Papiersäcken vorschreibt, steht es dem Verkäufer frei, Kalkstickstoff in neuen Jutesäcken zu liefern. Bei Lieferung in neuen Jutesãäcken darf für den „H-Kilogtamm-Jutesack einschließlich Füllgebühr ein Auf— schlag berechnet werden.

Die Höhe des Aufschlags (zu 1 bis 3) sowie die Höhe der Auf— schläge (zu 4) werden vom Verwaltungsrat des Stickstoff⸗Syndikats G. m. b. H. in Berlin wöchentlich festgesetzt und von seinem Vor⸗ sitzenden im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht.

2. Abs. O in der Fassung der Verordnungen vom 4. und 11. No- vember 1922 (RGBl. I S. 844, 881), 13. Juli 1923 ( Deutscher Reichsanzeiger Nr. 162) erhält folgende Fassung:

O) Knochenmehl (aus entfetteten Knochen hergestellt, siehe 8 6). Unentleimtes, gedämpftes sowie entleimtes, ferner Stampfmehl J 1

Trommelmehl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleischknochenmehl, Kadaverdüngemehl und ähnliches, in handelsüblicher feiner Mahlung:

Der Preis für das Kilogramm Gesamtstickstoff beträgt dreiviertel des seweillgen Stickstosspreises im schwefelsauren Ammoniak.

Der Preis fär das Kilogramm Gesamtphosphorsäure ist gleich dem jeweiligen Preise der Gesamtphosphorsäure im Thomasmehl, jedoch ohne Umlage.

Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier- oder Jutesäcken, wobei für den Papiersack von 100 kg

assungsraum einschließlich Füllgebühr ein Aufschlag in der gleichen Höhe berechnet werden darf, wie er für Lieferung von Thomas phosphatmehl bei Verwendung von Papiersäcken unter Abs. 2 der Besonderen Lieferung sbedingu ngen des

Abs. H. Thomasphosphatmehl“ jeweils festgesetzt jst. Bei Lieferung in neuen Jutesäcken oder gebrauchten loch⸗ und flickfreien Bombaysäcken oder in Säcken gleicher Beschaffenheit darf für je 100 kg einschließlich Füllgebühr ein Ausschlag in der zleichen Höhe berechnet werden, wie er unter den „Besonderen ieferungsbeding ungen zu , . Mg gh dem S 6g nf gehandelte Düngemittel“ jeweils bestimmt ist. Besondere Lieferungsbedingungen: Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes. Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

Artikel II.

g 4 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGB. S. 999) in der Fassung der Verordnungen vom 2 September 1921 und 2. September 1922 (RGðBl. 1 1921 S. 1266, 1922 S. 721), 3. und 18. August 1923 Deutscher Reichsanzeiger

Nr. 180, 191) erhält folgende Fassung:

Die Höchstpreise gelten mit Ausnahme von Kalkstickstoff für

lose verladene Ware ohne Verpackung.

Bei Lieserung in Säcken, auch in Käufers Säcken, die frei Lieferwerk zu stellen sind, erfolgt die Berechnung brutto für netto. Zur Verwendung von Käufers Säcken ist die Zustimmung des Verkäufers erforderlich. Sofern nach den besonderen

KLleferungsbedingungen eine Füllgebühr im Sachpreis nicht enthalten sist, darf eine Füllgebühr besonders in Rechnung

gestellt werden.

Soweit die anliegende Liste nichts anderes ergibt, důrfen

bei Leferung in Säcken, ausgenommen in Käufers Säcken,

Aufschläge für je 100 kg berechnet werden.

veröffentlicht werden.

. . . . . 1 ä

) Die Verordnung wird demnächst auch im Reichsgesetzblatt

Artikel III.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 27. August 1923

ab in Kraft

Berlin, den 24. August 1923. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschast. *

Dr, n ner.

Festsetzung der Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches für die Zeit

vom 1. September bis 15. September 1923. Nach den durch das Statistische Reichsamt festgestellten

Gehaltsrichtzahlen de zweiten Augusthälfte beträgt das Gesamt—

einkommen eines verheirateten unteren Beamten das ö) 218 fache, , . mittleren ö e, nn ö. höheren 384 6905 ,

. . ; . , des Friedentzeinkommens, Als Durchschnitt der drei Zahlen ergibt sich demnach eine Gehaltsrichtzahl von 502 534.

Die Richtzahl für Lebenshaltung mit Bekleidung am Stich-

tage, den 20. August 1923, ist durch das Statistische Reichsamt mit 753 733 berechnet worden.

Auf Grund von Ziffer U Abs. 1 der Verordnung über

die Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland ein— gehenden Fleisches vom 9. März 1923 (Reichsministerial⸗ blatt S. 213) errechnet sich hiernach im Multiplikator von 565 334, abgerundet 565 300, mit dem die durch die Bekannt⸗ machungen vom 12. Juli 1902 und 24. Januar 1907 sest⸗ gesetzten Gebühren gemäß Ziffer AL. Abs. 2 der Verordnung zu vervielfachen sind. Für die Zeit vom 1. bis 15. September 1923 sind hiernach folgende Gebühren zu erheben:

Bezeichnung des Untersuchungs⸗ Gebühren⸗ gegenstandes: sätze: I. A. Frisches Fleisch: tp

n , no 2413 909 J z gn wenn ufnee . . 269 299 J b. win ee 1695900

B. Zubereitetes Fleisch: k 2 830 3. Speck je kg . . . . P K . ö 5 650 8. Sonstiges zubereitetes Fleisch je kJ 11300 Mindestgebühr für Därme 17 226 100 Mindestgebühr für zubereitetes Fleisch. ... 282 700 H. Trichinenuntersuchung: 1. Ein ganzes Schwein J X Gin Stuck Fieisch um.. . 141 30 n d eee / 66

II. Chemische Untersuchung:

L. Zubereitetes . 1 2. Jubereitete Fette je kg J

J. Mindestgebühr ) für Fleisch !... . . . 66 300 J

1V7. Die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 aufgeführten . Untersuchungen:

1. Biolog. und chemische Untersuchungen je kg (Abs. 1) S4 800 2. Mindestgebühr für Pferdefleischuntersuchung . . 8 479 500 3. Die in § 6 Nr. J und 2 aufgeführten Unter— men,, JJ 4. Mindestgebühr für die in 5 6 unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Untersuchungen.. , 706 600

Berlin, den 24. August 1923. Der Reichsminister des Innern. 3 U.: nmel.

2.

Belann i m chung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 160600060 M mit dem Datum vom 25. Juli 1923. IV. Ausgabe.

Es werden Reichsbanknoten zu 1000 000 M mit dem Datum vom 25. Juli 1923 ausgegeben.

Sie sind 160 X 95 mm groß.

Das Papier, auf dem sie gedruckt sind, ist weiß. Das Wasserzeichen bildet ein Kugelmuster; es erscheint in heller und dunkler Wirkung.

Die Vorderseite hat einen links und rechts etwa 12mm,

oben und unten etwa 11 mm breiten unbedruckten Rand. Das Hauptbild ist von rechteckiger Form und wird von einem blau— schwarzen Zierrahmen eingefaßt, innerhalb dessen, ebenfalls in ig dere Farbe gedruckt, folgender Text angeordnet ist:

b Reichsbanknote

Die Reichsbankhauptkasse in Berlin zahlt gegen diese

Banknote dem Einlieferer

Eine Million Mark

Vom 1. September 19235 ab kann diese

Banknote aufgerufen und unter Umtausch

gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden.

Berlin, den 25. Juli 1923

3 . Q * f EX 4 4 r Reichsbankdirektorium

Hauens fein v. Glasen app v. Grimm Kan / mann Schneider Budeætes Bern hand Seiffert Voclce Fried rioh HFachs P. Schneider

In den beiden oberen Ecten ist die Wertzah! 1000000, links und rechts von den Unterschriften sind die Kontrollstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift „Reichsbank⸗ Direktorium“ und oberhalb des linken Kontrollstempels die Reihen- und Kennbuchstaben, oberhalb des rechten die Nummer

angebracht.

Der Untergrund, der sich auch unter den Zierrahmen

erstreckt, ist in verlaufenden Farben, auf der linken Seite

ungefähr zu einem Drittel violett, verlaufend nach rechts ungefähr zu zwei Dritteln orange gedruckt. Er bildet ein

9

Muster aus zarten, hellen Linien, in dessen Mitte eine Vignette, ebenfalls in heller Linienwirkung, eingearbeitet ist, und wird von zarten Guillochelinien von braungrauer Farbe durchzogen.

Ma

In der Mitte hebt sich hell wirkend die ausgesperrte Wertzahl

1000000 ab.

Links von dem Hauptbild, von diesem durch einen 5 mm breiten Zwischenraum getrennt, befindet sich ein 1m breiter, recht⸗ eckiger Streifen in violetter Farbe mit dem Strafsatz in der

inenden Wertzahl 1009

Mitte und mit se einer schwarz ersck ll erscheinende Za hlen 20 000 verdecken, zu beiden

die je zwei

ld der Rückseite,

Fröße und Form orderseite entsprechend, ist ebenfalls in verlaufenden Farben, nach rechts ungefähr zu einem Dri jerlaufend nach links

dem der

maximal 0, , 0 Phosphor

ungefähr zu zwei Dritteln in orange, gedruckt. Innerhalb einer rechteckigen, aus Guillochen gebi det sich eine große guillochierte Vignette, i deren Mitte, in schwarzweißer Zeichnung in brauner Farbe, die Der Raum zwischen der

Umrandung

1000009 angebracht Vignette und der Umrandung ist mit einem aus zarten, Linien gebildeten Muster aus gefüllt. wird von feinen Guillochelinien von braungrauer Farhe durch— Oberhalb der in der Mitte stehenden Wertzahl 16009009 orte „Eine Million Mark“ und unterhalb von ihr in gleicher Wirkung die Worte „Eine Million

mmm

J jn e ö ir f vie R H erscheinen dunkelwirkend die W pro Wagen ohne Unterschied

Analysenangabe

In gleicher Weise wie auf der Vorderseite links ist auf der Rückseite rechts ein rechteckiger, 1 em breiter, violetter Streifen mit der hellwirkenden Inschrift „Reichsbanknote“ angebracht.

Berlin, den 14. August 1923.

Reichsbankdirettorium. v. Gl ase napp.

Besondere Prei sbestim mungen:

des Roheisenverbandes Berücksichtigung für das mit ausländischen Brennstoffen Mengenverhält⸗ ausländischen

Brennstoffen hergestellt ist, folgende Durchschnittspreise als Höchst⸗

Insoweit es sich um Verkäufe Reaustragten erhöhten Herstellungskosten

erblasene Roheisen sowie unter Berücksichtigung des

Havenstein.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten über 2 Millionen Mark mit dem Datum vom 23. Juli 192. III. Aus gabe. Demnächst werden neue Reichsbanknoten zu Mark zur Ausgabe gelangen.

Sie sind 87 162 mm groß

Briefkurs am letzten Börsentage, vor dem Verfalltage höher s 13 600 000 4. Fällt der Pfundkurs, so ermäßigen sich die Preise um 256 d. T. für jeden Punkt, um welchen del amtliche Berliner Briefkurs am letzten Börsentage vor dem Verfalltage niedriger ist als 13 000 000 M für das Pfund.

Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits

8 24

enthalten

Vie Preise für die Siegerländer Eisensorten gelten für die Zeit vom J. bis I5. Auguft 1923, die Preise für Hämatit und die übrigen Giesereisorten ab 16. August 1923

Düsseldorf, den 23. August 1923. Eisenwirtschaftsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.

Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz⸗ burg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den In⸗ haber laulende, in Stücke zu 500 000, 2090 009, 100 009,

560 000 und 20 000 MS eingeteilte Schuldverschreibungen in

den Verkehr zu bringen:

100 Millionen Mark seitens der Bank vom Aukgabetage an ͤ e

G elann lm n un betreffend Ausgabe von Sch uldverschreibungen auf den Inhaber.

33

Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen and satzungsmäßigen ÜUmlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

a) 6200 Millionen Mark 4 ospige, vom Ausstellunge tage, d. 5 1. Juli 1923, an innerhalb 70 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkauses ein lösbare in Stücke zu 10 000 000, 5 000 000, 1 000 000, 500 009, 200 000, 100 000 und 9 00) 4 eingeteilte Hvpothekenvsandbriefe (Serien 218. 271). Für die Pfandbriefe der Serien 235, 236, 237, 240, 241 242 von zusammen 2250 Millionen Mark ist die Verlosung und Kündigung bis J. Januar 1528 und für die Serien 220 223, 226 227, 246 bis 248. 251, 252. 261 264, 270, 271 von zusammen 850 Millionen Mark bis 1. Januar 1930 ausgeschlossen

p) 1 Milliarde Mark, im Laufe von 70 Jahren vom Aus- stellungstage, d. i. 1. Juli 1923, an im Wege der Kündigung oder Verlofung oder des freihändigen Rückkaufes einlösbare, jedoch his J. Januar 1928 unkündbare und unverloshare in Stücke zu 1 000 000, oJ 000 260 0090 und 100 000 A eingeteilte Kom munalschuldverschrei⸗

bungen. Die Verzinsung erfolgt sür jedes Halbjahr zum Durchschnitt

des Neie nkdiskontsatzes des vorausgegangenen Halbz 1b: h 1.p09̃jedoch mit höchstens 160 und mindestens 7 9so (Serien 21 .

) 240 Millionen Mark 4 0½ige, vom Ausstellungstage, d. i.

und auf weißem Papier mit einem Wasserzeichen, das Das fast quadratische Mittelfeld

Die Morte: Die Worte:

*

Kugelmuster zeigt, gedruckt.

enthält den Schrifttext in lateinischen Buchstaben.

und das Datum „Berlin den deutsche Schrift hervorgehoben. ext: „zahlt die Reichsbank⸗ Banknote dem Einlieferer“. „Reichsbank⸗

„Zwei Millionen Mark“ 25. Juli 1923“ sind durch Zwischen diesen Zeilen steht der T hauptkasse in Berlin gegen diese Unter bem Datum folgt der weitere Text: direktorium!

Havenstein v. Glase hp

Kau /f mann P. Schneide

Unter dem oberen Text ist in einem dreifarbig erscheinenden der Reichsadler in grüner Farbe angebracht, und bankdirektoriums heben sich Farbe hervor.

Untergrunde unter den Unterschriften des Reichs die Buchstaben „RB D“ ebenfalls in grüner Links und rechts ist je ein nach innen blickendes Bildnis des Georg Gisze von Holbein in Weckiger Linienumrandung an— Darunter und darüber befinden sich inmitten ver— zerrter Guillochen Kreisfelder, die links und die Buchstaben „RBD“ und unt Reichsadlern direkto rium“ enthalten. ein tiefes Braun. in hellgrauer Farbe eine Rosette Die Nummer i 3 Randstreifen der Vorderseile, während das Serienzeichen Hauptwerthezeichnung angebrach ptsächlich in dunkelgrüner Farbe Sie hat in der Mitte eine ovale Roseite in gelb bram sich die Zahl „2000 900 Rundherum lateinischen Buchstaben angebracht. „Reichs banknote“ Diese Zeilen sind von der Mittelrosette durch link; ünd rechts sich dreimal kreuzendes Band aus Hinter den Kreuzungen dunkelgrüne und gelbbraun⸗violette Rosetten den Raum. Berlin, den 17. August 1925. Reichsbankdirektorium. v. Glasen app.

en je einen Kontrollstempel „Reichs bank⸗ Die Hauptfarbe der Vorderseite ist linken Randstreifen befin mit der Zahl: „2000 909“.

„Mark“ der Rückseite ist hau

dem Wort

und violetter Farbe, auf der

2 Millionen Mark“.

und Kugeln getrennt.

Havenstein.

Bekanntmachung des Eisenwirtschaftsbundes.

Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministe vom 1. April 1920 und vom 15. Dezember 1921 über die Rege der Eisenmirtschaft Höchstpreise für Roheisen, Ferromangan und Ferro— silizium festgesetzt worden:

Eisenwirtschaft

Grundpreise Frachtgrund⸗

Hämatitroheisen Gießereiroheisen 1

99 450 000 149 298 000 149 378 000 149 4598 000

Siegerländer Zusatzeisen, weiß

Kalterblasenes Zusatzeisen der kle Siegerländer Hütten, weiß.

153 484 00 153 564 00 153 644 00

Regerländer Bessemereisen Puddeleisen Siegerländer Kupferarmes Stahleisen Spiegeleisen mit 6—

Qualitãt

rl ven 23 A t 192 161 344 Co erlin, den 23. August 1923.

Filmprüfstelle Berlin. Goetz.

F 2 * . . 9 ; C) x ; ' binnen 60 Jahren im Wege der Verlosung, Kündigung oder des J Juli 1923 an innerhalb 70 Jahr im Wege der J Hämatit und Gu-atmes Stab freihändigen Rückkaufs tilgbare, jedoch bis zum Jahre 1929 unverlos—⸗ . , 1 freihandi ,,. ö , Hießerciroheisen . bar? und unkündbare Kommunalschuldverschreibungen. Die Verzinsung Stücke 3 Ts oo b Go wund bo G00 ie unal⸗ Gießereiroheisen II J 87 490 00 erfolgt zum jeweiligen Reichsbankdistontsatz abzügl 2 00ẽiiedoch n , . k fh 2 . ö. Gießereiroheisen emburger Qualität höchstens mit 20 0, und destens mit 7 0s. chuldperschreibungen (Serien 3 —“ 8a. s 2 2361 . ö. ö ; gMunnchis 9 He genugt . Preise für Hämatit, Gießereiroheisen 1 und III Luxem⸗ München. den 21. Auaust 1923 München, den 22. August 19233. Hieße reit vheisen sSwie die Vreife fin e z me, ,. München, den 21. August 1925. Gießereiroheisen sowie die Preise für Tempereisen und Ferdo⸗ B 8 ö ö 86 Manor Staatsminmsterisim für Gandel, Induß pe sieren auf einem Kurs von 13 900 900 1 jür ein englisch Bayer. Staatsministerium sur Handel, Industrie und Gewerbe. Daher. Str atsministerium für Handel, Industri ) b * 9 4 9 2 1 ; 3 r 13 * 3 2 =. . M 5zsme Pfund; sie erhöhen sich in dem Verhältnis, in welchem der amtliche n J. A.:: Mößmer. J. I.: Mößmer. . ö . . ö . ) ; k K . Entscheidungen der Filmprüfftelle in Perlin in der Zeit vom 15. his einschließlich 21. August 1923. Zugelassen ? . Datum 8 ö ö Erneut zu ö 5 6 . 8 ggelassen nach Ursprungs⸗; Lange der 5 kö, S 81 3 84 . T Ursprungsfirma Antragsteller Akte ? ö 3 Beschwerde Bemerkungen land in m Ent⸗ 2 8 **31 5 * . 3 e r , 4 2 Ddel a,, ! iD ng D* 8 S 5 2 Widerruf 5 655 86 W r 1923, August Der Matrose Perugino. . . Z3elnik Mara⸗Film Zelnik Mara⸗Film Inland h 1948 15. 7537 3,3 Rosenmontag bis Aschermittwoch . Drei Nächte der Lust und des Leides) ge, New Jork Südfilm A.-G. Amerika h 1716 16. 1 * B . ( Um Solar Film Inland 1 1218 I ö 44 ichzer 3 949 15. 7549 4 professor Rehbe ins Leben B. B. Film⸗Fabrikation Film⸗Fabrikation 2 796 16 Iö6 ö ani Sascha⸗Film rsum⸗Film A.-G. 5 1829 16. 15e 14 Universal⸗Film Comp Film ! 266 2. 3 . die Goldmine. Pictures Corp = 5 1277 1 67 . 2 604 6 7568 4 H . 5 . J ; ; Dea⸗Film Inland 6 2383 1 4 weg zum Glück. Universum⸗Film A.-G. Ungarn 6 1386 17 ö. 4 s der schwarzen Han Film⸗Fabrikation B. B. Film Fabrikation Inland 2 884 17 664 * ar Mack⸗Film Solar⸗Film ö * 14 9072 = . 1 14. 19 * . J 4 18 ( w * ; 2 . 7 4 ; d 24 . ö 5 8 8 6 . ec la ! Amerika 9 459 7 * . J 8. J Fabrikat Inland 2 7137 J 1 . y J 1 ) 17 16 Jakoby · Film ; 5 24161 41 . 26 * . . Er Fannings⸗Film —. 6 4 (G. m. b. V J Um 3 2 132 1 Reir hrend R * J 1590 J 94 . ' 136 5636 1 * * ö ö we. 16. 1 ö Come 5 1376 10 ö UblIlen 1 * 2. 2. 5 . . Rex ⸗⸗ ö 1 126 16. 43 4 ; -. 1 140 16 344 4 . * 1 146 16 12 5 9 J * * 1 1635 16. 06 1 22 9 . * 1 154 26. 1 = 29 8 1 . ö ] . * 1 . ö . ö J 148 16. 1582 . 8 s s 1 135 16 553 4 I *. * ö 127 16 157 ) g * . 1 202 16 * ) 2 3 *. ö 1 h 16 119004 26 * 1 7558 6 ö 1 126 16 . ö St. Andreasberg in ( . 1 1 142 16 J,, ö 2 1 1 ö. , . ; f 2 B. B. Film⸗Fabrikation . 1 1601 16. Iö6l . Rer. Jilm Ner . Fin . ‚. . . Deulig⸗Film Deulig⸗Kiln . . ĩ 115 17. 2571 J Interocean⸗Film Cor. Decla⸗Bioscop A.⸗G. Amerika 2 48 18. , . ; 2 523 18. 7580 4 . ö J 7329 ö Aftermieter n * ' . 1. . J 9. 1 6 77 J . Schaumschläger = . . J ö . ü ; 2 492 20. 581! 4 Deulig⸗Film Deulig⸗Film Inland 1 10 20 586 * Nachtrag . Gedächtnisfeier vaterländischen Bayerns am Könipsplatz 1923. Juli 1 213 6 24 2 ö a4 or 926 5 in München zu Ehren ihres ermordeten J ; . * . Kameraden Albert Leo Schlageter Landlicht⸗Film A.-G. Landlicht⸗Film⸗Verleih ö 1 188 26. 1478 ͤ * ö . 1923, August . h . = j . r V 22 2 7502 . Western⸗Film Compagnie Western⸗-Film Compagnie ö 6 1637 6. 7502 4 ö x , ( 3 26 12 4 a , 3 , n n F ator Rem F J Mor nigt“ 5 ofühkrt word Berichtigungsvermerk. Der am 9. März 1921 unter Prüfnummer 1533 geprüfte Bildstreifen Irrende Seelen“ kann auch unter dem Haupttitel Der Idiot vorgeführt werden. 7 . ö 2 8 ö

Gießereiroheisen Luxemburger

isgabe gelangende Nummer 75

Gscsereiroheis 3 6 von heute ab zur A ; Gießereiroheisen Luxemburger eichs gesetz plafts Te PF enthält die nachstehend be⸗ 247 ? 11 9 ᷓ— . zeichn * (8 *** Gießereiroheisen Luxemburger zeichneten

Abänderung des Ergänzungsgesetzes vom

zssiedlungsgesetze vom 11. August 1919,

emperroheisen grau, großes

ng in der Unfallversicherung, vom

9k „n 2 000000 um, 1006 ig. kala 500 O00)

er die Nachversteuerung von ig), vom 18. August 1923 : Stundungsordnung,

Aenderung

jung der Entschädigung auenspersonen,

für Ferromangan

Börsentage vor

jeden Punkt Pfu

Te naanvr ; so Ferromanganpreises

ermäßigung ein.

bie Nachversteuerung von Leucht

mitteln (Leuchtmittelnachsteuerordnung), vom 17. August 1923,

vom 18. August 193, Zeugen und Sachverständige, vom 18. August 1923, und von Kraftfahrzeugen, vom 15. August 1923.

Berlin, den 24. August 1923. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Siebert.

die Verordnung über Erhöhung der Spielkartensteuer, die vierte Verordnung zur Erhöhung der Gebühren für

die Verordnung über die Erhebung der Rhein Ruhr⸗Abgabe

Preuf en.

Staatsministeri um.

2x

nannt worden.

Der Ministe im Ministerium für Handel und Ge werbe, Geheimer Regierungsrat Dr. Gohlke ist zum Mitglied des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte er⸗

Finanzministerium. Der Regierungs⸗ und Baurat in Sonderst e hing Hennicke ist zum Oberbaurat bei der Regierung in Trier ernannt. . Regierungs⸗ und Baurat Reck ist eine Beförderungs⸗ stelle in Gruppe 11 bei der Regierung in Oppeln verliehen worden. Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Fritzel, bisher Bauausführung in Landsberg a. W., als Vorstand an

das Hochbauamt in Lauenburg, Lücking von der Wiederaufbau⸗ abrechnungsstelle in Königsberg an die Regierung in Köln, Lampmann von der Regierung in Köln nach Bonn Poppels⸗ dorf (Bauleitung), See hausen vom H-B.-⸗A. Schlochau alg Vorstand an das Hochbauamt in Verden und Erdmenger

von der Regierung in Gumbinnen nach Osnabrück (Bauleitung). Der Regierungs- und Baurat Schumann, Vorstand des Hochbauamts in Verden, ist verstorben.

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