1923 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 359) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 17. Januar 1920 (RGBl. S. 94) und des 1 der Verordnung über Zement vom 25. Januar 1917 RGBl. S. 74) werden unter Aufhebung der Verordnung über Höchst preise für Zement vom 23. August 1923 (Reichsanzeiger Nr. 194 vom 23. Rugust 1923) mit Wirkung vom A. Au gust 1923 folgende Bestimmungen getroffen:

1.

Der Höchstpreis für 10 000 kg Zement obne Fracht und Ver⸗ packung beträgt im Gebiete des Deutschen Reichs dꝛo 700 000 t.

Pie Vergütung für den Handel ist in diesen Preisen enthalten.

Ils Fracht darf die von den Zementverbänden nach Lage der Empfangsstation errechnete tatsächliche oder Durchschnittsfracht zu⸗

eschlagen werden. Die Durchschnittsfrachten unterliegen meiner ee, fung! Ergeben sich dabei Ueberschüsse oder Fehlbeträge, so

find bie Durchschnittsfrachten nach meinen Anordnungen zu ändern. II. . Beim Kleinverkauf unter 10000 kg dürfen zu den Höchstpreisen einschließlich Fracht und Verpackung zugeschlagen werden: . bein Verkauf ab Werk, Schiff oder Waggon bis zu 15 vY— Lager bis zu . d Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stellen Unsbesondere Landespreisprüfungsstelle oder Bezirkspreisprüfungsstellen) jönnen mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers den Prozentsatz der Zuschläge entsprechend den örtlichen Verhältnißen abweichend fest⸗

*. n n

setzen. Die Kleinverkaufzuschläge sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. . Die Umsatzsteuer ist in den Höchstpreisen enthalten. .

Zement im Sinne dieser Verordnung sind Portlandzement, Eisen⸗

ortlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zementähnliche zindemittel, die in einer Mischung von 1: 3 hei. Wasserlagerung nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kg/ qem haben Berlin, den N. August 1923. Der Neichswirtschaftsminister. J. I.: Wald eck.

Bekannt m achung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 1 Million Mark mit dem Datum vom 9. August 1923. V. Ausgabe.

Es werden Reichsbanknoten zu 1 Million Mark mit dem Datum vom 9. August 1923 ausgegeben. Die Noten sind 80 * 120 mm groß und werden auf weißem Wasserzeichen⸗ papier gedruckt. Das Wasserzeichen besteht entweder aus einem Muster welches in gradlinien Figuren in Form eines 7 und aus sechsediigen Sternen gebildet wird, innerhalb welcher hell auf dunklem Grunde die Buchstaben G und D abwechselnd wiederkehren, oder aus einem Kugelmuster. .

Auf der rechten Seite des Scheins befindet sich eine aus reichem Linienwerk bestehende Guillochenleiste in hellgrüner Farbe. Die Beschriftung ist in schwarzer Farbe gedruckt

Eine Million Mark

zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Sinlieferer. Vom 1. September 19235 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden Berlin, den 9. August 1923

Reichsbankdirektorium

Reichsbanknote

Havenstein v. Glasendpp . v. Grimm Kans mann Schneiden Bades Bern kr d Sei fert Joche Hr ied rich Huohis P. Schneider

Die Wertzeile ist in großen lichten Buchstaben gedruckt. u beiden Seiten der Unterschriften steht je ein schwarzer Stempel mit der Umschrift „Reichsbankdirektorium“. An der inken! Seite steht quer der Strafsatz. Die Rückseite der Bank— note ist unbedruckt. Berlin, den 23. August 1923. Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 2Milllonen Mark mit dem Datum vom 9. Au gust 1923. II. Ausgabe.

Es werden Reichshanknoten zu 2 Millionen Mark mit dem Datum vom 9. August 1923 ausgegeben. Die Noten sind 80 C 125 mm groß und werden auf weißem Wasserzeichen⸗ papier gedruckt. Das Wasserzeichen besteht entweder aus einem Muster, welches aus gradlinien Figuren in Form eines 3 und aus sechseckigen Sternen gebildet auf dunklem Grunde die Buchstaben G und D abwechselnd wiederkehren, oder aus einem Kugelmuster. n .

Auf der rechten Seite des Scheins befindet sich eine aus

reichem Linienwerk bestehende Guillochenleiste in violetter Farbe. Die Beschriftung ist in schwarzer Farbe gedruckt

und lautet:

Reichsbanknote

Zwei Millionen Mark

zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin

gegen diese Banknote dem Einlieferer.

Dom 1. September 19235 ab kann diese

Banknote aufgerufen und unter Umtausch

gegen andere esetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden

Berlin, den 9. August 1923 Reichsbankdirektorium

Havenstein v. Glasenapp ; v. Grimm Kar // mann Schneider Budczies Bernsidn d Sei /sfert Toche Friedrich

LTuchs P. Schnefdler

wird, innerhalb welcher hell

Zu belden Seiten der Unterschriften steht je ein schwarzer 2 j 36 x . 6 .

Stempel mit der Umschrift „Ne asbankdireltorium 6

Wertzeile ist durch einen verzierten Anfangsbuchstaben in kräftigem

Druck hervorgehoben. Unter dem großen Zierhuchstaben der

Wertbezeichnung steht quer die fünfzeilige Strafandrohung. Vie

Rückseite der Banknote ist unbedruckt.

August 1923.

Reichsbankdirektorium.

Havenstein. v. Glasenapp.

Berlin, den 23.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 5 Millionen Mark mit dem Datum vom 20. Au gust 1923.

II. Aus gabe.

Die Reichsbanknote über 5 Millionen Mark hat eine Größe von 80 * 128 mm und ist auf rötlichem Wasserzeichen⸗ papier (Vierpaßmuster) gedruckt. Auf einem grünlich⸗grauen Guillochenunlergrund steht in schwarzer Farbe folgender

Wortlaut: Reichsbanknote

Fünf Millionen Mark

zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin

gegen diese Banknote dem Einlieserer

Dom 1. Oktober 1923 ab kann diese

Banknote aufgerufen und unter Umtausch

gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden

Berlin, den 20. August 1923 Reichsbankdirektorium

Havenstein v. Glasenapp ; g. Grimm Kart /' mann Schn eiĩdem Bau dcætes Bernhard Sei /sfert Voce Friedrich Fuchs F. Schneiden

Die Wertangabe ist durch großen kräftigen Druck besonders hervorgehoben. Rechts und links neben den Unterschriften be⸗ findet sich ein schwarzer Stempel mit der Umschrift Reichsbank⸗ birektorium. Oben rechts, neben dem Wort Reichsbanknote, steht die Reihenbezeichnung und Nummer in roter Farbe. Die Strafandrohung ist quer zu beiden Seiten der Beschriftung an⸗ gebracht. Die Rückseite der Banknote ist unbedruckt.

Berlin, den 23. August 1923. Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.

He sgn ni nme chu n g. Auf Grund der durch Beschluß des Neichskohlenverbandes

vom 9. August 1923 festgelegten Berechnungsweise ergehen sich folgende prozentuale Zuschläge zu den in der Bekannt⸗ machung vom 16. August 1923 im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 186 vom 14. August 1923 veröffentlichten Brennstoff⸗ verkaufspreisen, die vom 27. August 1923 ab gelten:

203,9 0

Rheinisch⸗Westfälijches Kohlensyndikat ... 203.9 33, 9 Oso

Aachener Steinkohlensyndikat. .. Niedersächsisches Kohlensyndikat:

Preußische Berginspektion in Ibbenbüren. 3033 0 / i kw ö 6 A6 J

, 83 w

Sächsisches Steinkohlen Niederschlesisches Steinkohlensyndikat. ... Oberschlesisches Steinkohlensyndikat .... Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat .. .. 221,6 0so Ostelbisches Braunkohlensyndikat ..... 221,6 Rheinisches Braunkohlensyndikat !. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern: W Oberbayerische Pechkohlen. ..... HBrgnn rh en

Die Preise verstehen sich je Tonne einschließlich der vom Reich erhobenen Kohlen- und Umsatzsteuer und einschließlich der Zuschläge für die Errichtung von Bergmannswohnungen. Die . gelten, sofern nicht in der Bekanntmachung vom 10. August 1923 eine andere Frachigrundlage angegeben ist, frei Eisenbahn⸗ wagen ab Werk. Bei Werken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk.

Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom Handel überschritten werden, es sei denn, daß die vom Reichs lfohlenverband genehmigten Zahlungsbedingungen der Syndikate einen anderen Preis rechtfertigen, oder daß der Käufer Kredit— gewährung oder sonstige besondere Leistungen des Verkäufers in Anspruͤch nimmt. Die Zuschläge für Kreditgewährung oder sonstige besondere Leistungen sind für jede einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.

Für besondere Marken können von den Syndikaten ent— sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht zugunsten des Käufers ändern darf. ö eine Abänderung dieser Festsetzungen zu verlangen. Der Reichs⸗

die Höhe des festgesetzten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet. Berlin, den N. August 1923. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Brecht.

vom 14. August 1923 Artikel 1B III Ziffer 2

prozent Stickstoff festgesetzt. für Lieferung in Säcken in der Zeit vom 2A. festgesetzt: Bei Kalkstickstoff auf 24 000 A für den 15 kg Papiersack, 568 000 4 75 kg Jutesack,

Jutesack,

brutto für netto einschließlich Füllgebühr.

Der Reichskohlenverband hat das Recht,

kohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über

Auf Grund der Verordnung über künstliche Düngemittel (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 188 vom 16. August) wird der Zuschlag für die Beschaffung aus⸗ ländischer Rohstoffe für die Woche vom 2. August bis 2. September einschließlich auf 125 600 für das Kilogramm⸗

Ferner werden auf Grund der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 25. August 1923 Artikel 1 Deutscher Neichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 196 vom B. August) . 3 August bis 2. September 1923 einschließlich folgende Packungszuschläge

bei Ammöniak und' Salpeterforten auf 710 00 A sür den 100 Rg

Füllgebühr bei Lieferung in Käufers Säcken

uf 31 700 41 erhöht

Berlin, den 25. August 1923.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats des

8 6. Rüdlin.

Die

2250 M

wird von

Sticksto ff⸗ Syndikat

Bekannt m a ch n g sz über die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde München nach dem jeweiligen Reichsbankdiskont abzüglich 2 vH, jedoch nicht über 20 und nicht unter 8 vH verzinsliche Sch uldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 50 Milliarden Mark, und zwar Stücke zu 106 000, 500 G00 , 1, 5 und 10 Millionen Mark in den Verkehr bringt.

München, den 24. August 1923.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Schneider.

He lann i mne che .

Der „Bürgerliche Ordnungsdienst“ in Dres den ist durch Beschluß vom 8. August 1923 gemãß § 2. des Reichtz⸗ vereinsgesetzes vom 19. April 19068 in Verbindung mit Artikel 124 der Reichsverfassung aufgelöst worden.

Dresden, am 24. August 1923. .

Polizeipräsidium Dresden, Abteilung B. Wacker.

Preusen.

Der Stadtgemeinde Bremerhaven wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung S. 21) das Recht verliehen, zur Erweiterung des ihr ge⸗ hörigen Friedhofs die in der Gemarkung Wulsdorf (Gemeinde⸗ bezirk Geestemünde) belegenen Flächen, Kartenblatt 12. bar zellen 10/5kiæ), Sa, 125, Ss / Wh, b / 1, H8/Sz0, 5d / s, 60 / 4, 61/815 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 6. August 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Innern.

Severing.

M

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistierärzte. Die Vorschrift im 8 23 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Kreitztierärzte vom 28. Juni 1910 wird wie folgt geändert: Tie Gebühren für die gesamte Prüfung betragen 1900 009 4, und zwar für die schriftliche Prüfung 300 900 4, für die praktijsch⸗ mündliche Prüfung 500 006 4, für sächliche und Verwaltungs kosten 200 000 4. k. Die Vorschrift tritt vom heutigen Tage ab in Kraft. Soweit die Prüfungsgebühren von den zur Prüfung zugelassenen Tierärzten bereits gezahlt sind, wird von der Erhebung der erhöhten Gebühren Abstand genommen. Berlin, den 20. August 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: Abicht.

Die Oberförsterstelle Flörs bach im Regierungsbezirk

Cassel ist zum 1. Oktober 1953 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 12. September 1923 eingehen.

.

Ich habe auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republil die ‚West fälische Landeszeitung“ in Mlünster für die Zeit vom 23. August bis 5. September einschließlich verboten.

Münster, den 22. August 1923. Der Oberpräsident. Gronowski.

Dem Trödler Martin Eggert, Altona, Gr. Ma rien, straße 20, Hs. 12 ptr., Geschäftsbetrieb: Gr. Marienstraße Nr. 36 b. Knepper, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzu— verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/27. Ne vember 1919 der Trödelhandel, insbesondere jeder Handel mit Metallen, wegen Unzuverlässigkeit unt ersagt worden.

Altona, den 11. August 1923.

Der kommiss. Polizeipräsident. Kirchner.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats e. 23. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführungsbestimmun zen be Minssters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1919 habe ich Fohagnn Stevens in Benrath-Holthauqeh, Düsseldorfstraße 47, die Fortsetzung des Handels mit Alt⸗

z 2 2 22 1 J jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung

metall sowie

an einem solchen Handel für den Umfang des Deutschen Reichs mi alsbaldiger Wirkung untersagt. Düsseldorf, den 23. August 1923.

Der Landrat. J. V.:

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Die Ausfuhrmindestpreise für Pulver sind vom 15. A gn die für Mineralwasser vom 20. August geändert. Nähere durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

otwendiger wirtschaftlicher Bedürsnisse beruhen.

mo

rechtferti

. Pesen

J

ö

Anleihe zu sichern.

Unkosten entstehen.

Der Präsident des Reichstags DBöbe

Sozialdemokratische Partei

Preußische Haupt⸗ landwirtschafts kammer

papieres der Wertbeständigen Anleihe erforderlich gemacht. oder dauernd, wertbeständig, vorteilhaft und sicher anzulegen. Die Anleihe ist wertbeständig, denn sowohl die Bezahlung der Zinsen wie die Rückzahlung des Kapitals erfolgt auf Basis des Dollarkurses. Die Anleihe ist eine Volksanleihe, denn die kleinen Stücke ermöglichen es weitesten Kreisen der Bevölkerung, ihre Ersparnisse durch Anlage in dieser

und der Finanzen herbeizuführen, bedarf nicht der Erwähnung. er nützt auch dem großen Ganzen, indem er Bausteine zum Wiederaufbau heranträgt!

Deutscher Handwerks⸗ und Gewerbekammertag

Dr. h. c. Ravené, Geh. Kommerzienrat

Verband Deut scher Privatbankiers (CG. V.) Maron

. m - - 2! ee e e-, e e =, ee,

Wertbestãndige Anleihe des Deutschen Reiches.

Die durch die Ungunst der außenpolitischen Lage der deutschen Währung zugefügte Schädigung hat die Ausgabe eines besonderen wertsicheren Reichs⸗ Damit ist jedermann die Möglichkeit gegeben, sein Vermögen und Einkommen, vorübergehend

Dem Charakter dieser Anleihe als Sparanleihe entspricht es insbesondere, daß die Zinsen der kleinen Stücke bei Fälligkeit der Anleihe insgesamt in Form eines Zuschlages von 70 zurückgezahlt werden. Es steht zu erwarten, daß sich die kleinen Stücke infolge dieser Ausstattung besonders leicht im Verkehr einbürgern werden. wird aber namentlich dadurch erleichtert, daß sie von der Börsenumsatzsteuer hefreit ist. Wer also Einkünfte und Betriebsmittel in dieser Anleihe vorübergehend anlegen will, braucht nicht zu befürchten

Aber auch als dauernde Kapitalanlage ist die Anleihe außerordentlich geeignet, nicht nur wegen ihrer Wertbeständigkeit, sondern auch wegen der Be⸗ freiung von der Erbschaftssteuer für den Selbstzeichner. . .

Die Anlage ist ein sicheres Anlagepapier, denn Zinsen und Rückzahlung sind reichsgesetzlich sichergestellt durch das Vermögen der gesamten deutschen Wirtschaft: Banken, Handel, Industrie, Landwirischaft, sowie eines jeden, der über steuerpflichtiges Vermögen verfügt.

Die Zeichnung auf die Anleihe kann in Mark (1000) sowie in Devisen und Dollarschatzanweisungen (985 ½) erfolgen.

Die Anleihe besitzt demnach alle Eigenschaften, die ein ersthlassiges Anlagepapier haben muß: vorzügliche Ausstattung und Sicherheit sowie leichte

Verband deutscher öffentlich⸗ rechtlicher Kreditanstalten

, Vo llspartei tz Plate Dr. Meusch Busch, Staats sekretär z. D. Dr. Sorge Dr. Meissinger schaften (E. V.) ergt eutscher Städtetag m. Allgemeiner Johanntzen Gennes Deutsche Vollispartei Boeß, Oberbürgermeister ne,, Deutscher Gewerkschafts bund Generalverband der deutschen Dr. Scholz, Reichsminister a. D. Neichsverband der Deutschen ; . 2 Leipart Naiffeisen⸗Genosfenschaften wm e,, . Industrie Deutscher Sp̃arhkassenverband Dentscher Gewerkschafts bund Fre Selm nnn Deutsche Demo kratische Partei Dr. Sorge D. Bücher Jursch Segen nd,, . Deutscher Genvsfenschafts⸗˖ Dr. Petersen Hausa⸗Bund Neichs verband Otto Thiel Bernhard Otte verband G. B. Zentrum Dr. H. Fischer. M. d. R. der Privatversicherung Gewernschaftsring Korthaus, M. d. R. Marx, Senatspräsident Zentralverband des Deutschen Walther, Generaldirektor Rnoll Deutscher Arbeiter⸗, Angestellten⸗ Neichs verband Deutjcher Vereinigte Großhandels E. V. und Beamtenverbände

Neichsausschuß der Deutschen

d . e,. Schlack, M. d. R. Müll eichsmi Keinath, M. d. R. Land wirtschaft AIngesteslten ? Gewerk ichaften ö. e , . . Hermann Müller, Reichsmin. a. D. gꝛeichsden * d ,, greih ert den m ger heim geste 29. Gewerk schaf Zentralverband Deutjcher Banerischer Bauernbund ichs verban s Deutschen h Otto Thiel, M. d. R. Konsumvereine ; Cin⸗- und Ausfuhrhandels Neichslandbund Allgemeiner Kaufmant 5. Bästlei Eisenberger v, an,, Die Geschi f H enn nnn, Freier Mme nitubund H. Kaufmann H. Bästlein Vorläufiger Neichs⸗ , . e Geschäftsführenden Vorsitzenden 1 * ste l z ss . Haupigemeinschaft des Deutschen des Reichslandbundes Süß Stãhr Aeichest hte em Dr. T. F. von Siemens Leipart k Hepp Dr. Roesicke Gew erkschaftsbund Verband 3 Zand⸗ . * H. Grünfeld . der Angestellten treise Dentscher Industrie⸗ und Ceniraluer bun Deutscher Bauernbund Dr. . 1 Dr. Constantin, Landrat a. D. Handelstag ' E⸗ gankier⸗ E. V.) ich gean 9 * a . ; des Dentschen Bank⸗ und Bankier . Deutscher Veamtenbund Verein Dentscher Zeitungs⸗ Franz von Mendelssohn gewerbes (8. B53 A. Müller, M. d. R. W. R. Flügel Remmers ö verle ger (6 B. ,,, re Dr. Rießer Vereinigung der Deutschen Neichsbund der höheren Veamten Dr Krumbhacr, Kommerzienrat M. randes

Bauernvereine Freiherr v. Kerkerink zur Borg Dr. Crone⸗Münzebrock

Wer sie zeichnet, sichert sich nicht nur die denkbar beste Anlage seiner flüssigen Gelder, sondern .

Vereinigung der Deutschen Arbeitgeber⸗Berbände (E. V.)

Gesamtverband Dentscher

Dr. Scholz, Reichsminister a. D., M. d. R. Dr. Rathke

os 194

Der Umsatz in dieser Anleihe

daß ihm beim Verkauf besondere

Begebbarkeit von Hand zu Hand. Namentlich durch ihre Wertbeständigkeit und ihre Befreiung von der Erbschaftssteuer ist sie geeignet, den dem deutschen . Volke innewohnenden Spartrieb wieder zu beleben. . Daß die Anleihe auch ein wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen ist, welche dazu dienen sollen, eine Gesundung der Wirtschaft, der Währung .

Neichsverband der deutschen land wirtschaftlichen Genossen⸗

Konsumnereine (E. V.)

Neichsverband der Deutschen ge ö Vresse P. Baecker, M. d. E.

Handel und Gewerbe.

In der Sitzung des Zentralausschusses der Reichs— bank vom 25. August führte der Vorsitzende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Havenste in, u. a. folgendes aus:

Ich habe den Zentralausschuß zusammengerufen, um Ihnen weiteren Bericht zu erstatten über den Fortgang der Maßnahmen,

die die Reichsbank auf dem Gebiet des wertbeständigen Kredits, der wertbeständigen Konten und der Zah— lungsUmittelkrisis in Aussicht genommen oder bereifs ver— wirklicht hat. Sie hängen aufs engste zusammen mit der ganzen

Kredit; und Diskontpolttik der Reichsbank, die Lin einem eil der Presse aufs allerschwerste angegriffen worden ist. Diese Angriffe beruhen fast durchweg auf

tatsächlich unrichtigen Voraussetzungen und Behauptungen oder auf dölliger Unkenntnis der schon seit längeren Wochen von der Reichs— bank in die Wege geleiteten Maßnahmen. Man behauptet, die Reichsbank trage einen großen Teil der Schuld an der Währungs⸗ serrüttung und der immer weiter wachsenden Inflation, weil die von ihr in immer wachsendem Maße bewilligten Papiermarkkredite fort—

gesetzt als Inflation wirkten, weil sie alle von anderer Seite zur Bekämpfung dieser Inflation und der Schäden der Geld

entwertung vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere Goldanleihen, wertbeständige Kredite und Konten, gehindert und bekämpft und weil sie von der ihr durch die Autonomie gegebenen Macht⸗ efugnis, die Notenpresse stillzulegen, keinen Gebrauch gemacht habe. Wir sind einmütig der Ueberzeugung, daß alle diese Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Die Kreditgewährung der Reichsbank soll ein wesentlicher Grund der Inflation, der künstlichen Aufblähung

Dieser Wechselbestand ist zurzeit

der Zahlungsmittel gewesen sein.

tatsäͤchlich auf 49 Billionen Mark gestiegen, aber davon besteht rund ein Viertel aus Schecks und ganz kurzfristigen Wechseln, für die die Reichsbank überhaupt nicht als Kreditquelle, sondern ledig⸗ lich als Inkassostelle in Betracht kommt. Die auf die verbleibenden Kreditwechsel gewährten Kredite betragen, berechnet nach der eit der Diskontierung, kaum mehr als 160 Millionen Friedensmark gegenüber einem Friedensportefeuille von rund einer Milliarde, und auch unter ihnen sst noch ein beträchtlicher Teil, der zwar der Privat⸗ Firtschaft, aber ausschließlich im Reichsinteresse und aus politischen Hründen insbesondere an Kommunen, zur Beschaffung von Nahrungsmitteln oder Kohlen gewährt worden ist Daß die Ge— währung von Krediten durch eine Notenbank den Papiergeldumlauf

vermehrt, ist zweifellos; aber soweit sie wirtschaftlich berechtigte und

. Dder,

notwendige Kredite gibt, die der Produktion und dem Warenumsatz

nenen, schafft die Notenbank keine künstliche Kaufkraft. Inflationistisch bunen nur diejenigen Kredite wirken, die nicht auf Befriedigung unbedingt rn endin nt schastt edi nisse Worguf 6 ankommt, ie jene ungerecht fertigten Wechsel überhaupt von der Reichsbank fern— Mlalten. Die Reichsbank ist bisber aufs ernsteste bemüht gewesen, dieses Ziel durch sehr scharfe Prüfung und Restriktion zu erreichen. 2 das nicht in allen Fällen gelungen sein wird, ist sehr wohl lich und wenn die Umstellung der Reichsbankkredite auf. Wert⸗ estandigkeit ihre Zahl noch weiter verringern wird, so wird das von 1 nur begrüßt werden; es. ist dies ein Nebenzweck der Umstellung ö Kredite auf Werthbestãndigkeit Aber die Reichs banklredite als fene uptguelle der Inflation hinzustellen, ist mindestens eine ehr

te Die

. Uebertreibung und eine völlig unzutreffende Darstellung. tedite der Reichsbank werden auch bei Ausschaltung all jener unge⸗

mmer igten Wechsel und auch bei schärfster Prüfung angesichts der 1 wachsenden Entwertung unseres Geldes und der daraus Klenden immer zunehmenden Kreditnot durch die Umstellung auf

Wert be stz n * J . ; ; theständigkeit voraussichtlich nicht abnehmen, sondern noch ganz klich erweitert werden müssen, wenn die Wirtschaft nicht zum

fie rliegen kommen soll.

Als Inflationsquelle verschwinden diese Reichsbankkredite völlig hinter der Grundursache unserer Inflation. Diese Grundursache der Inflation aber ist das hemmungslose Wachsen der schwebenden Schuld und deren Umsetzung in Zahlungsmittel und Giroguthaben durch Diskontierung der Reichsschatzanweisungen bei der Reichsbank. Die Ursache dieses Wachsens, die ungeheuerlichen Reparationslasten auf der einen, der Mangel von ausreichenden Einnahmequellen für den ordent⸗ lichen Reichshaushalt auf der anderen Seite, sind bekannt. War es bis zur Mitte des vorigen Jahres gelungen, den ordentlichen Haushalt im wesentlichen auszugleichen, so ist seitdem die schwebende Schuld immer schneller und neuerdings im Zusammenhang mit der rapiden Entwertung der Mark zu phantastischen Ziffern angeschwollen, am 30. Juni 22 Billionen, am 31. Juli 58 Billionen, am 7. August 85 Billionen, am 15. August 194 Billionen, eine Steigerung in geometrischer Progression, und von den hierfür diskontierten Schatz— anweisungen besaß die Reichsbank am 15. August nicht weniger als 177 Billionen. Diese Beträge aber sind, da sie reine Finanzkredite darstellen und immer wieder prolongiert werden müssen, die große und entscheidende Ursache des Anschwellens unserer Papierflut.

Auch hier soll die Reichsbank die Schuld tragen, weil sie sich der Reichsregierung und Reichsfinanzverwaltung gegenüber nicht ge⸗— weigert habe, die Schatzanweisungen des Reichs weiter zu diskon⸗ tieren. Auch dieser Vorwurf ist unberechtigt und verkennt völlig die Lage der Dinge. Was die Reichsbank hier mit Aussicht auf Erfolg tun konnte, hat sie getan Sie hat seit Jahren vor wie nach der Autonomie unausgesetzt auf diese Verhältnisse hingewiesen und aufs ernsteste und dringendste hier Abilfe verlangt, aber sie war nicht in der Lage, die Diskontierung der Schatzanweisungen ein⸗ zustellen, solange das Reich keinen anderen gangbaren Weg hatte, den Fehlbetrag seiner Ausgaben zu decken, und solange die zwingende Ueberzeugung, daß Weg unter allen Umständen gefunden werden m setzgebenden Faktoren durchdrang. Die Unterbringung der eisungen durch die Reichsfinanz⸗ verwaltung selhst im Verkehr war ausgeschlossen, wenn die Reichs⸗

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bank sich dann ihrer Rediskontierung versagen mußte. Die Schaffung eigenen, völlig ungedeckten Reichsgeldes in un— geheuren Mengen hätte, wie die Dinge lagen, Inflation

und Währungszerrüttung nur noch beschleunigt Papiermarkanleihen hatten keinerlei Aussicht auf Erfolg. Eine Drohung mit allgemeiner Verweigerung der Diskontierung vom Reichsschatzanweisungen wäre nichts gewesen als eine fruchtlose Geste. Erst als in allerjüngster Zeit, unter dem Zwang dringender Not, die sämtlichen gesetzgebenden Faktoren von der Ueberzeugung durchdrungen wurden und sich grund⸗ sätzlich dazu bekannten, daß unter allen Umständen die Etatspolitik auf ausreichende eigene Einnahmequellen gegründet werden müsse, war für die Reichsbank die Möglichkeit gegeben, die „Wieder⸗ gewinnung ihrer Stellung als reiner Zentralnotenbank grund⸗ sätzlich ins Auge zu fassen und tatsächlich einzuleiten und eine, wenn auch allmähliche Lösung der Reichsbank von der Etatspolitik zur Bedingung dafür zu setzen, daß sie dem Reich noch weiter als Kreditquelle zur Verfügung stehen könne. Sie hat das nunmehr auch getan, und die Verhandlungen darüber sind in die Wege geleitet. Aber wir sind uns auch jetzt darüber klar, daß bei den ungeheueren Aufgaben, vor denen Reichsregierung und Reichsfinanzverwaltung zur⸗ zeit stehen, diese Tösung Zeit fordert, und daß einstweilen mit einem weiteren außerordentlichen Anschwellen der schwebenden Schuld und der Papierflut gerechnet werden muß.

Mit der Anerkennung des Grundsatzes, daß neue Ausgaben des Reichs auch neue Einnahmequellen fordern, und daß die Stillegung der Notenpresse im Vordergrunde jeder Finanzpolitik in Reich und Ländern steben muß, ist auch der Weg frei geworden zur Aufnahme innerer wertbeständiger Anleihen. Auch hier soll die Reichsbank sich dem widersetzt und schon im vorigen Jahre die auf solche Gold anleihen gerichteten Vorschläge sabotiert haben. Auch das ist

tatsächlich völlig unzutreffend. Richtig ist nur, daß die Reichsbank, als im Oktober vorigen Jahrs im Schoße der Regierung der Gedanke erwogen wurde, kurzfristige 3 bis 6 Monate laufende Dollarschatz⸗ anweisungen, für deren Tilgung aber ausreichende neue Einnahmequellen nicht in Aussicht genommen waren, auszugeben, die Reichsbank sich dem widersetzt hat, weil eine solche Anleihe mit einem aus der fort⸗ schreitenden Entwertung der Mark folgenden ungeheueren Risiko ver⸗ bunden sei und dieses Risiko weder das Reich noch die Reichsbank, auf die es zurückfallen mußte, tragen konnte. Ich habe darüber seinerzeit dem Zentralausschuß berichtet. Immerhin hatte die Reichsbank damals erklärt, daß sie sich einer auf höchstens 100 Millionen Goldmark beschränkten kurzfristigen Anleihe nicht widersetzen wolle. Sie hat es aber dann als eine Befreiung empfunden, als die Reichsregierung nach Anhören einer großen Zahl von Sachverständigen von dem Gedanken ganz Abstand nahm.

Als dann im März d. J. die Reichsfinanzverwaltung zur Stärkung und Weiterführung der Stützungsaktion den Plan einer Dollarschatz⸗ anweisungsanleihe gegen Einzahlung von Devisen anregte, hat die Reichsbank diesen Gedanken sofort lebhaft begrüßt, auch ihre Garantie zur Verfügung gestellt. Dazu war sie hier in der Lage, weil die Devisen ihr zufließen und insoweit die unmittelbare Verwendung ihres Goldschatzes verhüten sollten. Und bei der zurjeit aufgelegten lang⸗ fristigen wertbeständigen Anleihe des Reiches hat die Reichsbank sich diesem Plan nicht nur nicht widersetzt, sondern sofort aufs leb— hafteste befärwortet und für unbedingt notwendig erklärt. Denn hier handelte es sich um eine langfristige Anleihe, deren Fälligkeit auf einen Zeitpunkt gestellt war, wo nach menschlichem Ermessen eine Tilgung auf dem Rücken der Reichsbank gar nicht mehr in Betracht kam, und das um so weniger, als dafür neue Einnahmequellen des Reichs in Aussicht genommen waren. So liegen die Dinge in Wirk— lichkeit. Auf allen diesen Gebieten hat die Reichsbank, soweit sie das überhaupt noch verantworten konnte, und bis an die Grenze der Selbstaͤufopferung sich in den Dienst des Reichs und seiner Lebens interessen gestellt.

Ueber die vielfach angefochtene Dis kontpolitik der Reichsbank möchte ich folgendes bemerken: Wir haben bis zum 28. Juli 1922 an dem Diskontsatz von 5 vH der seit Dezember 1914 bestanden hat, sest⸗ gehalten. Wir sahen uns dazu genötigt, weil bis dahin die große Geldflüssigkeit den Barzahlungsverkehr zur Regel machte und die An⸗ forderungen, die aus dem Wittschaftsleben an uns gestellt wurden, verhältnismäßig sehr geringfügig waren und gegenüber den Kredit⸗ ansprüchen des Reichs überhaupt nicht ins Gewicht fielen. Mitte 1922 änderte sich die Lage des Geldmarktes. Die Inanspruchnahme der Reichsbank von seiten der Geschäftswelt wuchs. Der Handelswechsel kam, wenn auch nur sehr allmählich, wieder allgemein in Gebrauch und suchte das durch die zunehmende Geldentwertung schwindende Betriebskapital zu ergänzen. Das Wechselportefeuille der Reichsbank, welches noch Ende 1921 eine Milliarde Mark betragen hatte, stellte sich am 23. Juli 1922 auf sieben Milliarden Mark. Nunmehr schritten wir zu einer Diskonterhöhung zunächst auf 6 vH und dann bei dem fortlaufenden Anwachsen unseres Wechselportefeuilles zu weiteren Erhöhungen auf 7 vo am 29. August, auf 8 vn am 21. September, auf 10 vH am 13. November 1922, auf 12 vd am 18. Januar, und auf 18 vH am 23. April 1923. Ende Juni dieses Jahres war unsere gesamte Anlage auf 265,4 Billionen gestiegen, wovon 18,3 Billionen auf , und 6,9 Billionen auf Wechsel entfielen. Das Reichsbankdirektorium plante damals, wie dem Zentralausschuß bekannt, eine Diskonterhöhung auf 25 vH und brachte diese dem am 11. Juli einberufenen Zentralausschuß in Vor schlag. Die nahezu einmütige Stellungnahme des Zentralausschusses, der sich gegen den Vorschlag aussprach, bewog damals das Reichs= bankdirektorium, vorläufig von der Erhöhung Abstand zu nehmen. Die mit der Geldentwertung zusammenhängende Inanspruchnahme des Bankkredits schritt aber unaufhaltsam weiter fort. Wir konnte'n?