I angenberg. Rheinl. In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 1 eingetragenen Ge— nossenschaft „‚Arbeiterwohnungsgenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Neviges“ folgendes eingetragen worden: ;
Ber Bürgermeister Höhfeld ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Fabrikant Eduard Wolff ge treten.
Langenberg, Rhld., den 16. August 1923.
Amtsgericht.
Mülheim. H nh n. 566900
In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft Spar⸗ und Kredit verein Styrum, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht‘, zu Mülheim⸗ Ruhr-Styrum eingetragen: Die Vertre tungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Amtsgericht Mülheim -⸗Ruhr, den 14. August 1923.
RI i llkeim, LR un. 56901
In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Einkaufsgenossenschast für Friseure für Mülbeim-Ruhr und Umgegend Ge nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Mülheim-Ruhr eingetragen: An Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Johann Mescher und Wilhelm Dörnen⸗ purg sind Heinrich Johnen und Wilhelm Klofter als Vorstandsmitglieder bestellt. SS 30 und 33 der Satzungen sind geändert. Bie Haftsumme ist auf 50 000. erhöht.
Amtsgericht Mülheim Ruhr, den 14. August 1923.
Miüÿmecken. ö6 902
Süddeutsche Kreditbank eingetra gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz München: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. August 1923 ist die Genossenschaft aufgelöst.
München, den 22. August 1923.
Amtsgericht.
Men nwicd. [o69 03
In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 10. Honnefelder Dar— lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Ober honnefeld, folgendes eingetragen: Für den ausgeichiedenen Georg Häusing, in Qber⸗ honnefeld ist der Landwirt Wilhelm Kroll in Hüämmerich als Vereinsvorsteher in den Vorstand gewählt.
Neuwied, den 16. August 1923.
Amtsgericht.
Nen miec. 56904 In unser Genossenschaftsregister wurde beute unter Nr. 37 Landwirtschaftliche Bezugs u. Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Rengsdorf folgendes eingetragen: Für den ausscheidenden Karl Haag in Rengsdorf wurde der Maurer Philipp Britz in Rengsdorf in den Vorstand ge— wählt. Die Haftsumme ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Juni 1923 auf 50 000 S für den Geschäfts⸗ anteil erhöht und die 5 14, 5, 37, 1. 3. sind entsprechend geändert. Neuwied, den 15. August 1923. Amtsgericht.
Niehl. obgob]
In das Genossenschaftsregister ist bei der Spar- Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Neukirchen eingetragen worden:
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalpersammlung vom 30 Mai 1923 aufgelöst. Liquidakoren sind die bis⸗ herigen Vorstandsmitglieder: Stellmacher Jens Chr. Christiansen, Kaufmann Aug. Chr. Hinrichsen, beide in Neukirchen.
Niebüll, den 26. August 1923.
Das Amtsgericht.
Oberstein. 56906
In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 23 — Konsumverein sür War und Umgegend e. G. m. b. H zu Idar — eingetragen: Friedrich Schwinn in Idar ist aus dem Vorstand ausgeschieden und dafür Philipp Bautz, Graveur in Idar, gewäblt Durch Beschluß der General⸗ pversammlung vom 19. II. 1922 ist als Geschäftejahr das Kalenderjahr festgesetzt Durch Beschluß der außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung vom J. September 1922 ist das Eintrittageld auf 0 M, Geschäfts⸗ anteil und Haftsumme auf 2000 A erhöht und entsprechende Aenderung der S5 49, 44, 46 des Statuts beschlossen. Durch Generalversammlungsbeschluß vom 17. Mai 1923 wurde der Geschäftsanteil weiter er⸗ höht auf 20 000 4A, desgl das Eintritts⸗ geld auf 2000. und die Außfkündigungefrist auf 6 Monate vor Geschäftsjahrsschluß sestgesetzt und entsprechende Aenderung der S§ 39. 44 und 46 des Statuts beschlossen. Amtsgericht Oberstein, den 20. Juli 1923.
Obersteim. h6907)
In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 366 — Müblengesellschaft, . G. m. b. H. zu Bergen — eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. April 1923 ist die Zahl der Geschäfts⸗ anteile, die ein Genosse erwerben kann, von 15 auf 1 —= 300 4A e, und entsprechende Aenderung des § 37 des Statuts beschlossen. Rudolf Friedt, Land⸗ wirt in Bergen, ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an dessen Stelle der Landwirt Karl Kleindienst, daselbst, zum Vorsitzenden gewählt.
Oberstein, den 17. August 1923.
Amtsgericht.
Oppeln. or
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 56 eingetragenen Genossenschaft G E. G.“ Gastwirte⸗ Einkaufs⸗Genossenschaft in Oppeln e. G. m. b. H folgendes eingetragen worden: Das Statut ist gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 28. 6. 23 neu
56899] 1. Der Einkauf
aller gastwirtschaftlichen Waren und Verkauf derselben an die Mit— glieder. 2. Die Beschaffung ven Ein richtungen und Gegenständen für den Ge⸗ werbe⸗ sowie Wirtschaftsbetrieb. 3. Die Errichtung von Anlagen und Betrieben zwecks Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma der letzteren, gezeichnet von zwei Vor standsmitgliedern, fofern sie vom Auf sichtsrat ausgehen unter Nennung des selben, gezeichnet vom Vorsitzenden des Aufsichtstats, im Oppelner Stadtblatt und Oppelner Kreisblatt. Die Zeichnung ge⸗ schleht, indem zwei Mitglieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen. Willenserklärungen der Liquidatoren er folgen nach dem Gesetz. Amtsgericht Oppeln, den 16. August 1923. d
Oster bHiur. (ö6909
In unser Genossenschaftsregister ist heute bes der Ländlichen Spar- und Darlehns kasse Lückstedt e. G. m. b. H eingetragen; Die Haftsumme ist auf eine Million Mark erhöht.
Ofterburg, den 15. August 1923.
Das Amtsgericht
Hrriü m. 566910 In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschast „Edeka Großhandel e m b. H. n Frim Henne ein getragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 15. Juni 1923 sind die §§5 2, 9, 11, 31 und 36 geändert, ins⸗
befondere 9, bezüglich des Geschäfts anteils. Im § 11 ist die Haftsumme auf 2 Millionen erhöht. Weiter ist
durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. August 1923 der Johann Weber, Kaufmann in Prüm, als weiteres Vor— standsmitglied bestellt.
Prüm, den 16. August 1923.
Das Amtsgericht.
Reinbek. soß911
In das hiesige Genossenschaftsregister sind heute folgende Genossenschaften ein⸗
getragen: . A unter Nr. 19: „Stemwarder Spar und Darlehnskassenverein,
eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Stem⸗ warde.“
B unter Nr. 20: „Willinghusener Spar und Darlehnskassenverein, eingetragene Geuofsenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Willing⸗ husen.“
Gegenstand des Unternehmens ist bezügl. beider Genossenschaften die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder.
Der Vorstand des Stemwarder Spar⸗ und Darlehnskassen vereins besteht aus den Landwirten Carl Willhöft, Ernst
Soltau J. und Ernst Willhöft, sämtlich in Stemwarde.
Bei dem Willinghusener Spar- und Darlehnskassenverein besteht der Vorstand aus den Landwirten Ernst Soltau, Wil⸗ helm Flathmann und Hans Ahrens, sämt⸗ lich in Willinghusen.
Die Satzungen sind festgestellt zu A am 2. Juli 1923, zu B am 14 Juli 1923.
Die Bekanntmachungen erfolgen bezügl. beider Genossenschaften unter der Firma, gezeichnet von zwei Mitgliedern des Vor— stands, im Landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaftsblatt Neuwied.
Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen bezügl. beider Genossenschaften durch mindestens zwei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stellvertreter, die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Jeichnenden der Finna ihre Namens⸗ unterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst stunden jedem gestattet.
Reinbek, den 3. August 1923.
Das Amtsgericht.
Vieselbach. 569121] Bei dem unter Nr. 14 unseres Ge⸗ nossenschaftsregisters eingetragenen Schwer⸗ borner Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Schwerborn ist heute folgende Satzungsänderung eingetragen worden: Der Geschäftsanteil it durch Beschlüsse der Generalversammlung a) vom 14 März 1923 auf 1000 Æ, b) vom 7. Juni i923 auf 000 M erhöht. Vieselbach, den 19 Juli 1923. Thüringisches Amtsgericht.
Vieselbach. 56913
Bei dem unter Nr. 1 unseres Genossen⸗ schaftsregisters eingetragenen Utzberger Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Utzberg, ist heute eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalver⸗ jsammlung vom 14. Januar 1923 ist das Statut vom 22. Januar 1900 durch das neueingesührte Statut vom 14. Januar 1923 ersetzt worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins- besondere: 1. der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürfnissen. 2. die Her⸗ stellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des länd⸗ lichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftliche Rechnung, 3. die Schaffung von Ma— schinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf gemeinschaftliche Rechnung zur miet—⸗ weisen Ueberlassung an die Mitglieder. Der Geschäftsanteil beträgt o00 . Die Willenserklärungen des Vorständes erfolgen duich drei Vorstandemitglieder,
gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist:
darunter der Vorsteher oder sein Stell⸗
perkteter. Die Zeichnung erfolgt, die Zeichnenuden zur Firma des Vereins oder zur Benennung des Vorstands ihre Namensunterschriften beifügen. Die Be⸗ kanntmachungen ergehen im Landwirt schaftlichen Genossenschaftsblatt in Neu— wied.
Vieselbach, den 15. August 1923.
Thüringisches Amtsgericht.
— — —
4. unter Nr. M0 die Verlängerung der Schutzfrist bezügl. der Leisten Nr. 751 bis öh, olg, 70 — 704 und 713 auf weitere 2 Jahre angemeldet hat.
Amtsgericht Werden-Ruhr.
1 Konkurse.
eingetragen: „Gewerbe- u. Landwirtschafte⸗ bauk, e. G. m. b. H., Kirchenlaibach“,
Sitz: Kirchenlaibach Bahnhof, Gemeinde Sreichersdorf. Das Statut ist errichtet am 24. Zuni 1923. Gegenstand des
Unternehmens ist der Betrieb von Bank— geschäften zum Zwecke der Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel. Weiden i. O., den 24. August 19723. Amtsgericht.
ö6915ũ Wiehl, HK r. Gnummershbach.
Im hiesigen Genossenschaftsregister wurde am 22. August 1923 bei der Osberghaufener Wasserleitungsgesellschaft e. G. m. u. H. in Osberghausen einge⸗ tragen: Der Bäckermeister Richard Marsch in Osberghausen und der Kaufmann Leopold Müller in Osberghausen sind aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihre Stelle der Schreinermeister Josef Neu— feind, Osberghausen, und der Heilkundige Josef Frohnhoff, Osberghausen, in den Vorstand gewählt.
Amtsgericht Wiehl. k Winsen, L nee. o6 916
In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 78 gartoffelsaatbauverein für die Winsener Geest, e. G. m. b. S. in Garlstorf, heute eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 6. August 1923 ist 5 1 der Satzung dahin geändert: Die Genossen⸗ schaft führt die Firma „Saatzucht Winsener Geest“, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, und hat ihren Sitz in Garlstorf, Kreis Winsen g. L.
Amtsgericht Winsen a. L., 21. 8. 23. Wittmund. 56917
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 57 eingetragen: Elektrizitäts— genossenschaft für Wiesmoor und Um⸗
gebung, eingetragene. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Wiesmoor.
Gegenstand des Unternehmens ist die ge⸗ meinsame Beschaffung von elektrischem Strom für Licht und Kraft. Statut vom 15. April 1923.
Amtsgericht Wittmund, den 24. August 1923.
zw eibrück en. 56918 Genossenschaftsregister.
Firma: Spar⸗ u. Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. Sitz: Glanmünchweiler. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. Juli 1923 wurde die hisherige Satzung außer Kraft gesetzt und eine neue Satzung angenommen unter gleichzeitiger Lenderung des § 46 (Geschäftsanteil). Gegenstand des Unternehmens: Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, insbesondere 1. der gemein⸗ schaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürf⸗ nissen, 2. die Herstellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbe— sleißes auf gemeinschaftliche Rechnung, 3. die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf ge— meinschaftliche Rechnung zur mietweiser Ueberlassung an die Mitglieder.
Zweibrücken, den 26. August 1923.
Amtsgericht.
9) Musterregister.
(Die auskändischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)
La ngeusakga. 57533
In unser Musterregister ist heute ein— getragen:
Nr. 26. Fritz Hentschel, Kaufmann in Langensalza, 2 Muster für Tabellen⸗ formulare zur Umrechnung in geschlossenem Umschlage, Muster für Flächenerzeugnisse mit Geschäftsnummer 19 und 11, Schutz frist drei Jahre, angemeldet am 18. August 1923, Vormittags 9 Uhr 15 Minuten.
Langensalza, den 20. August 1923.
Amtsgericht.
KR ostocle, M eck Lb. 57534
In das Musterregister ist heute einge—⸗ tragen:
Rr. 33. Kaufmann Dr. Bruno Hoffert zu Gehlsdorf, ein Muster für Verpackung von Kräutern und Tee, offen, Flächen⸗ erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 31. Juli 1923. Vorm. 114 Uhr.
Rostock, 3. August 1923.
Amtsgericht. Werden, Run. 57535
In unser Musterregister ist am 18. August 1933 eingetragen worden, daß die Firma W. Döllken C Co. in Werden
1. unter Nr. 107 die Verlängerung der Schutzfrist bezüglich der Nrn. 173 3 R bis Soꝛ 4 R auf weitere 6 Jahre angemeldet hat,
2. unter Nr. 101 die Verlängerung der Schutzfrist bezügl. der Nummern 902, 903, 2060, 2065, 2013 - 2047, 2050 und 2055 auf weitere 5 Jahre angemeldet hat,
3. unter Nr. 108 die Verlängerung der Schutzfrist bezügl. der Nummern 114, 115, 117. 118, 119, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2027 und 2028, 3300, 3301, 2018, 2066 3815, 3825, 3845 auf weitere 6 Jahre angemeldet hat,
Weiden. 56914 . . ö In das Genossenschaftsregister wurde Berlin- Sechzäneheræ. 57h36]
Beschlusß. In der Konkurssache über das Vermögen des früheren Direktors des Atlantie⸗Kon— zerns Edmund Weigel in Berlin-Schöne— berg. Hohenstaufenstraße 69, wird das Verfahren auf Antrag des Gemeinschuldners mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt. Berlin⸗-Schöneberg, den 28. August 1923 Amtsgericht. Abteilung 9.
H ranunmseh wei. 57537
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Baumeisters Hermann Duen⸗ bostell, hier, Breite Straße 18, Inhabers der Firma Hermann Duenbostell, Zim⸗ merei⸗ und Nutzholzkommissionsgeschäft in Braunschweig, ist auf Grund des § 204 K.⸗O. eingestellt.
Braunschweig, den 23. August 1923. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.
HM rem en. 57528 Das Nachlaßkonkursverfahren H. A. Scharrer ist gemäß 5 204 K.⸗-O. eingestellt. Bremen, den 24. August 1923. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
M aiserslantenm. 67539 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 24. August 1923 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Holz— industrie Kaiserslautern G. m. b. H. mit dem Sitze zu Kaiserslautern eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Sora, X. L. 57540 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des früheren Domänenpächters Carl Fischer in Nieder Ullersdorf wird nach ersolgter Abhaltung des Schluß— termins hierdurch aufgehoben. Sorau, N. L., den 17. August 1923. Das Amtsgericht.
Ueckermünde.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ueckermünder Stein⸗ und Torfwerke, G. m. b. H. zu Uecker⸗ münde, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 6. Juli 1923 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rech ů⸗ kräftigen Beschluß vom 6. Juli 1923 bestätigt ift, hierdurch aufgehoben. Uecker⸗ münde, den 24. August 1923. Das Amtsgericht.
12) Tarif⸗ und Jahr⸗ planbekanntmachungen der Gisenbahnen.
57767 Dentsche Eisenbahn-Güter- und Tiertarife, Teil 1. .
Mit Wirkung vom 1. September 1923 wild im Denischen Eisenbahn-Gütertarif, Teil 1 Abt. A vom 1. Februar 172 im 3 69 E. V. O. hinter Abs. () folgender neuer Abs. (2a) eingeschaltet: .
„(2 a). Die Eisenbahn kann mit Zu— stimmung der Landesaufsichtsbehölde im Tarife bestimmen, daß die Fracht sich er— höht, wenn sie nicht vom Absender bei Aufgabe des Gutes bezahlt, sondern auf den Empfänger überwiesen wird.“
Ferner wird als Ausführungsbestim⸗ mung IV zu § 69 E.⸗-V.-O. neu auf⸗ genommen: .
„IV. Die Höhe des bei überwiesener Fracht zu zahlenden Frachtzuschlages ist im Abschnikt J der Allgemeinen Tarifvor, schriften (Teil 1 Abteilung B) festgesetzt. bisherigen Ausführungsbestim⸗ mungen 19 bis VII zu 8 69 E.-V.- S, er⸗ halten die Bezeichnung V bis VIII
Die
Gleichzeitig wird dem 81 der Allgemeinen Tarifborschriften im. Deutschen Eisen— bahn-Güterkarif, Teil 1 Abt. B vom
1. Januar 1923 als Abs. (-). und dem sz T der Allgemeinen Tarifvorschriften im Deutschen Eisenbahn-Tiertarif, Teil als Abs. (4) angefügt:
„Die Fracht erhöht sich um 10 vH, wenn sie nicht vom Absender bei Aufgabe des Gutes bezahlt, sondern auf den Empfänger überwiesen wird.“
Die Höhe des Ueberweisungszuschlages sowie die Aenderungen und Ergänzungen der Ausführungsbestimmungen zur EGisen— bahn ⸗Verkehrsordnung sind gemäß 8§ 69 (292) und 2 dieser Ordnung genehmigt, ebenso die verkürzte Veröffenklichungéfrist gemäß der vorübergehenden Aenderung des S6 GC.⸗V. -O. (. R.-G.⸗Bl. 1914 S. 455).
Berlin, den 29. August 1925.
Reiche bahndirektion, der beteiligten Verwaltungen.
namens 57768
Deutsche Eisenbahn-Güter⸗ und
Tierarife, Teile 1 und II.
Mit Wirkung vom 1. September 1923 werden sämtliche Frachten im Güter und Tierverkehr, ferner die tarifmäßigen Mindest⸗ und Sondeifrachten sowie die Neben- und örtlichen Gebühren um rund 50 73 erhöht. Infolgedessen wird vom gleichen Zeitpunkt ab die für den Gäter⸗ verkehr gültige Schlüsselzahl zur Um⸗ wandlung der in Tarifmark berechneten Frachten in Reichsmark
n Reichsn don 1209900 auf 1800 00 festgesetzt. Aus 2 Anlaß wird die Tafel Nr. 2 zur Um⸗
wandlung der in Tarifmark berechneten
den deutschen
lichungsfrist ist
67541]
ferner erscheinen Tarifnachträge zu ein— zelnen Tarifen sowie eine Umrechnungs⸗ tafel für den Tierverkehr. Näheres ergibt
X
sich aus den einzelnen Tarifen.
Die verkürzte Veröffentlichungsfrist ist auf Grund der vorübergehenden Aenderung des 5 6 E.⸗V.⸗O. (. R.⸗G.⸗Bl. 1914 S. 455) genehmigt worden.
Die neuen Tarifdrucksachen können von Eisenbahnverwaltungen, in Berlin von der Auskunftei der Deutschen Reichsbahn (Bahnhof Alexanderplatz), käuflich bezogen werden.
Berlin, den 28. August 1923.
Reichsbahndirektion, namens der beteiligten Verwaltungen. 57769 Deutsche Eisenbahn-Güter- und Tier⸗ tarife, Teile 1 (Tfv. Lb) und 501.
Am 1. September 1923 treten in Kraft:
J. zum Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Teil 1B vom 1. Januar 1923 der Nachtrag IX: zum Deutschen Eisenbahn-Tiertarif, Teil 1 vom 1. Oktober 1922 der Nachtrag XIII.
Die Nachträge enthalten Aenderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Tarif- vorschriften und des Nebengebührentarifs, insbesondere die mit unserer Bekannt machung vom 28. August 1923 bekannt- gegebenen Erhöhungen im Güter und Tierverkehr. Nähere Auskunft erteilen die Verkehrsbüros der deutschen Eisenbahn⸗ verwaltungen. Die verkürzte Veröffent- gemäß der vorüber⸗ gehenden Aenderung des 5 6 E.⸗V. -O. (. R. G.⸗Bl. 1914, S. 455) genehmigt.
Die neuen Tarifdrucksachen können von den deutschen Eisenbahnverwaltungen, in Berlin von der Auskunftei der Deutschen Reichsbahn (Bahnhof Alexanderplatz), käuflich bezogen werden.
Berlin, den 28. August 1923.
Reichsbahndirektion.
67542
Ost⸗Mitteldeutsch⸗Sächfischer und Westdeutsch⸗ Sächsischer Güterver⸗ kehr. Reichsbahngütertarif. Sefte A und Nb. Am 1. November 1923 werden sämtliche für Reichenberg C. S. D. bestehenden Tarifentfernungen und ⸗bestim⸗ mungen aufgehoben, auch wird das Vor- wort neu gefaßt. Näheres enthält der Gemeinsame Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger der Deutschen Reichsbahn (spreuß -⸗hess. usw. Netz) und unser Verkehrsanzeiger.
Dresden, am 258. August 1923.
Reichsbahndirektion, namens der beteiligten Verwaltungen.
or 543]
Perfonenverkehr mit den auf tschechoslowakischem Gebiet gelegenen Reichsbahnstationen. Am Sep⸗ tember 1923 erscheint ein Nachtrag 11 zum Anhang A (Tarissätze für den Verkehr mit Asch. Bodenbach usw.) zum Personen⸗ und Gepäcktarif, Teil IJ. Auskunft erteilt die Verkehrskontrolle 1 Dresden, Streh lener Straße 1.
Dresden, am 28. August 1923.
Reichsbahndirektion.
57545]
Deutsch⸗ italienischer Güterverkehr über Brenner, S. Candido, Tarvis, Pie dicolle und Postumia. Kundmachung vom 1. Oktober 1921.
Auf Seite 5 erhält der Vortrag zu Art. 38 Interessedeklaratien folgenden Wortlaut: „Die Deklaration des Inter⸗ esfes an der Lieferung ist nicht zugelassen.“
Auf Seite 6 unter G61 erhält die bis⸗ herige Ziffer 3 die Bezeichnung 2.
In der Bekanntmachung vom 23. Juli 1923 ist in der ersten Zeile der Ziffer 2 zu Art. 12 Erhebung der Fracht statt Brenner / Tawis zu setzen: Brenner / S. Candido / Tarvis.
München, den 23. August 1923.
Tarifamt beim R.⸗V.⸗M., 3.⸗B.
57548 Dentfch italien ischer Güterverkehr über Brenner und Tarvis.
Tarif vom 1. Februar 1923.
1. Im Tarif sind folgende Aenderungen durchzuführen: Seite 5: Zu Art. 38, Interessedeklaration: Die bisherige Be⸗ stimmung ist durch nachfolgende zu er— setzen:
Die Deklaration des Interesses an der Lieferung ist nicht zugelassen.“
Seite Die Vorträge zu 5§ 15 Interessedeklaration sind zu streichen.
Seite 23— 37: Die Station Milano Porta Ticinese hat die Bezeichnung Milano Porta Genova erhalten.
2. In der Bekanntmachung vom 13. VII. 23 ist der letzte Satz der neuen Fassung der Ziffer 5 der Anwenzungs⸗ bedingungen zu Tarif Nr. 1 (Abschnitt LY des Tarijs) mit folgendem Wortlaut: Für die nach den Bestimmungen des Tarifß vom Empfänger zu erhebenden Frachten und Gebühren hat der Absender Sicherheit zu leisten‘ zu streichen
München, den 23. August 1923.
Tarifamt beim R-V.⸗M., 3⸗B.
57544] Ruppiner Eisenbahn.
Der für die Reichsbahn vorgesehene wertbeständige Personentarif wird zum l. September 1923 auch bei unserer Bahn eingeführt. Hiermit ist eine Erhöhung der Tarifsätze um das mehrfache verbunden.
Ferner werden die Frachtzuichläge unseres Binnen-Gütertarifs (Nr. 10622 des Tfv.) zum 1. September 1923 ebenfalls in dem⸗ selben Umfange wie bei der Reichsbahn erhöht.
Genehmigung auch hinsichtlich der ver⸗ kürzten Ver off entlichungsfrist ist von unserer Aussichtsbehörde erteilt.
Neuruppin, den 28. August 1923.
*
Frachten in Reichsmark neu ausgegeben;
Die Direktion.
gebenden Vergleichs werte bekanntgegeben:
Auf Grund des 8: 5 . . 9
r Auf Grund des 8 3 des Gesetzes über den Notenumlauf wird ra
- Der Betrag, über den hinaus ohne reichsgesetzliche Ermächti n. Betrag, über d inaus ohne reichsgesetzliche Ermächtigun Len nicht ausgegeben gung
; Der Bezugspreis beträgt mongailich 36 000 Mi. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer
auch die Geschäftestelle SW. 48, Wilhelmstraße
Sinzelne Nummern kosten 200 00090 Mh. Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 9866, Geschäftsstelle Zentr. 1578.
4
69
Nr. 382.
r. 201. Reichs bankgirotonto.
Anzeigen reis für den Raum einer s gespaltenen Einheitszei 3 * szeile 1009 000 Mh., einer 9 gespalt. Einheits zeile 1 700 0090 3 k
; 9 1
freibleibend. die Heschastsf in,, nimmt an e Geschäftsstelle des Reichs, und Staatsanzeigers Berlin Sw. 18, Wilhelmstraße Nr. 323. g
Berlin, Freitag, den 31. August, Abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Ginsendung des etrages
——
einschließlich des Portos abgegeben.
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 5 2 3
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen e. Bekanntmachung, betreffend die bei der Versteuerung von Aus—⸗ landskohlen vom 20. August ab maßgebenden Vergleichswerte. Verordnung über die Erhöhung des Notenausgaberechts der Privatnotenbanken. Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ab— ö lieferung ausländischer Vermögensgegenstände. Verordnung über den Beitritt von Bergwerksbesitzern zum rheinisch⸗westfälischen Kohlensyndikat. Bekanntmachung, betreffend Auslosung anleihen. n . 93 ö 2 [a EIA . z 5 l Vierte Verordnung über Gehallsklassen in der Angestellten⸗ . und Lohnklassen in der Invalidenversicherung. Betanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen ¶ Arnneitax. Bekanntmachung, betreffend Brennstoffpreise. Handelsverbot. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 7 und 8 des Reichsgesetzblatts Teil JI und der Nummer 33 des Reichs⸗— gesetzblatts Teil II.
von Schutzgebiettz⸗
Preuszen.
Ernennungen ec.
Urlunde über Verleihung des Enteignungsrechts.
Bekanntmachung. betreffend Erhöhung des den Apothekern in . besetzten Teilen des Staatsgebiets gewährten besonderen Beschaffungszuschlags auf Arzneien.
Handelsverbot.
Amtliches. Deutsches eich.
. Der Derr Neichs oräsident hat den Landgerichtsrat Tom⸗
ö in Frankfurt a. Main von dem Amt als Mitglied der
eichsdißziplinarkammer in Frankfurt a. Main entbunden und
JLeichzeitig den Oberlandesgerichtsrat Dr. Petermann in
Frankfurt a. Main zum Mitglied der Reichsdisziplinark Fre . Main zum Mitgli Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. Main ernannt. ö .
3 , , 8 s 5 J . hat an Stelle des verstorbenen direftor Sr. Weste rf 1 J 3 ; ing 6 . . Landgerichts= ,, e tam in Potsdam zum Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Potsdam ernannt.
, . Herr k den Landgerichtsrat , Amt als Mitglied der Reichs⸗ ö . otsdam entbunden und gleichzeitig den Umisgerichtsrat Müller in Eberswalde zum Mitglied der Reichs disziplinarkammer in Potsdam ernannt. .
n a w u n g M 9. ö . 2 w J Nachstehend werden die gemäß 8 61 der Ausführungs—
beim gen zum Kohlensteuergesetze bei der Versteuerung in Auslandskohlen vom 29. August 1923 ab maß
*
1. Steuerwert einer Tonne Fettstückkohle . westfälischen Steinkahlenbergbaues. . 2. Steuerwert einer Tonne Hausbrandbriketts des Kernbezirks des mitteldeutschen Braun— wohnen, nen,, 198819905 A* Berlin, den 29. August 1923.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denha rd.
— —
des niederrheinisch⸗ 36 982 000 AM.
— . . ö 2. über die Erhöhungen des Notenausgaberechts der Privatnotenbanken. ;
. Vom 17. August 1923. Veröffentlicht im Reichs-Gesetzbl. 1923, 1J. Teil S. 350)
5 1.
Krivalnolen ban hen vom 13. Juli 1923 (RGGBl. II S. 313 id der 81 Abs. 2 des Gesetzes mit Zustimmung des Reichs— ts wie folgt geändert:
—
werden dürsen, wird für die Geltungsdaue 96 . = . l ; d ? d 95 dauer es 5 1 des Gesetzet betreffend die Metallreseiven der Privainoten— anken, p 3. Juli 1921 (RSGBl. S. 937 folaende Beträa . vom 15. Juli 1921 (RGBl. S. 937) auf folgende Beträge
e B er ische N n! ; ö K gen a vert che Notenbank in München auf eine
ö illion dreihundertfünfzig Milliarden Mark. ür die Sächsische Bank in Dresden auf eine Billion
ö. /) Milliarden fünfhundert Millionen Mark,
zweiundsiebzig Milliarden fünfhundert Millionen Mark.
52 ö 5 . * . F . Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. . Berlin, den 17. August 192. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Trendelenburg.
Durchführungsbestim mungen i Verordnung, des Reichs präsidenten über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände.
Vom 30. August 1923. (6h im Reichsgesetzblatt Teil 1 veröffentlicht. Die
— Qö an 2 * H 4 . 3 z ! ) z ] Seitenzahl wird nachträglich bekanntgegeben.)
Auf Grund der 55 3, 4. 6, 7 und 14 der Verordnung her die Ablieferung aus ländischer Vermögensgegenstände vom B. August 1923 (Reichsanzeiger Nr. 78 vom 29. August 1923, RGBl. 1 S. 833) wird folgendes bestimmt: ;
L Ablieferungspflichtige Personen. Erwerbegesellschaf ö Erwerbsgesellschaften im Sinne der Verordnun ie
n r werbe ge a ᷣ Vero g sind Aktien- gen shaftzn K ommanditgesellschaften auf Aktien, Kolontalgesellschaften, Vergbau treibende rechts fahige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Ber ggen erk scha lten, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, serner lonstige, Personenvereinigungen mit. wirtschaftlichem Geschãfisbetrieb deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist, mit Ausnahme der im F 4 des Körperschaftssleuer—
gesetzes bezeichneten Steuerpflichtigen und der nach dem Hypotheken- bankgesetz vom 13. Juli 1899 (RGBl. S. 375) der Staa lgau ssicht unterliegenden reinen Hrhothekenbanken sowie der unter Staats aufficht stehenden mit dem Rechte zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen aus— gestatteten Schiffsbeleihungsbanken. — 82
Abgabepflichtige, die an eint offenen F andelsgesellschaft oder n, , , , n n iner Kommanditgesellschaft beteiligt sind, sind berechtigt, von der vo sg * 9 66M / . Sele llichaft die Herausgabe der zur Ablieferung geeigneten aus— . chen erm gene gegen stände im Sinne des 5 3 der Verordnung h H er . s ) rmè nstänbe . , , Anteile an, solchen Vermögensgegenständen zu verlangen, soweit ihnen selbst solche Vermögensgegenstände in aus— pichendem Niaße nicht zur Verfügung stehen; 5 80 Abs. 2 der . findet entsprechende Anwendung. Die Be
1 ö Ir Gon se . 3 65 bo Fr 75 355 ‚ n, der Devisen gesetzgebung üher den Erwerb ausländischer Zahlungsmittel gegen Reichsmark oder Wertpapiere, die auf Reichs—⸗ mark lauten, finden soweit keine Anwendung.
8 3 8 59. .
Bei Ehegatten, die zur Zwangsanleihe zusammen veranlagt sind bemißt sich die Ablieserungspflicht nach der vollen Höhe der von den Ehegatten zusammen zu entrichtenden Brotversorgungsabgabe. Ber Ehemann ist über seine ihm sonst zustehenden Rechte hinaus befugt Jie ablieserunge fähigen Vermögensgegenstände aus dem Vermögen der Ehefrau zu entnehmen, soweit ihm selbst solche Vermögensgegenstände
in ausreichendem Maße nicht zur Verfügung stehen.
. 5 4.
Soweit Brotversorgungsabgabe von den Er ö
Soneit Brotver ige e von Frben eines Zwangs— gnleihepflichtigen in ihrer Cigenschaft als Erben zu entrichten ist, d sie in dieser Eigenschast auch zur entsprechenden Ablieferung von autz⸗ ländischen Vermögensgegenständen verpflichtet. . .
II. Höhe der Ablieferungspflicht.
. 55.
Der abzuliefernde Betrag bemißt sich na Hö 8 Be trages, der vom lde ichen N . ,,, enz gültig zu entrichten ist. . Steht am Tage der Ablieferung der endgültig zu ĩ
Teilbetrag der Hrn erf org n abe be . 6 . scheid über die Zwangsanleihe noch nicht erteilt ist, so wird die Ab⸗ lieferungspflicht vorläufig nach dem ersten Teilbetrage der Bot. versorgungsabgabe bemessen, der der Erklärung über die Zwangsanleihe entspricht; zur Berechnung des ersten Teilbetrages der Bꝛrotver orgun g6⸗ abgabe dürfen die dieser Abgabe nicht unterliegenden Verm gen hegen⸗ stände (5 5 Abs. 1 Satz 2 des Gejetzes vom 23 Juni 1523) gun. geschieden werden. Ist am Tage der Ablieferungspfficht der Bescheid über die Zwangsanleihe bereits zugestellt, so wird die Ablieferungs— pflicht, auch wenn der Bescheid noch nicht unanfechtbar geworden ist vorlaufig nach dem ersten Teilbetrage der Brotversorgungsabgabe be⸗ messen, der dem Bescheide über die Zwangsanleihe entspricht; das Necht des Abgabepflichtigen zur Ausscheidung der der Brotversorgungs— abgahe nicht unterliegenden Vermögensgegenstände (5 5 Abf. i Satz 2 des Gesetzes vom 25. Juni 1923) bleibt unberührt. ö Erhöht sich nach dem Zeitpunkt der Ablieferung der Betrag der als erster Teilbetrag der Brotversorgungsabgabe zu ent⸗ zichten ist (6 Be weil der Zwangsanleihebetrag über den sich aus der Swan gegn heiheer flärung ergebenden Betrag sestgesetzt wird, oder weil er durch Bescheid festgesetzte Zwangeanleihebeirag später im Nechts⸗
dreihundertfünfzig Milliarden Mark,
D mittelverfahren höher festgesetzt wird, oder weil gemäß 8 5 Abf. 2
für die Württem bergische Notenbank in Stuttgart
für die Badische Bank in Mannheim auf vierhundert
ger orgungeabgabe abweichend von den Angaben des Steuerpflichtigen festgesetzt wird), so ist der danach etwa abzuliefernde Mehrbetrag innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheides, der für die Erhöhung der Brotversorgungsabgabe maßgebend ift, abzullefern.
2
ö ö 5 53
Für die Bemessung der Ablieferungspflicht ist die gungsabgabe auf einen durch zehntausend teilbaren Betrag abzurunden. .
Brotversor⸗ nach unten
5 7 . 66 Jeststellung der Höhe des für die Ablieferungspflicht 1 . enden quslandischen Vermögens ist der höchste Betrag ent— he ide dor 89 1 255f 198 nr Mßs 1 J 1 scheidend, den der Abgabepflichtige am Abschluß eines Tages inner—⸗ halb der Zeit vom 10. bis 20. August 1923 in ermögen V —— 8. 111k gehabt hat. ö.
Ghz wa ckmwor sar; * . 77 . !
Die nachweis lich nach dem 1. August 1923 bis zum Inkraft— treten der Durchführungshestimmungen gegen Dollarschatzanwessungen des Reichs oder bei der Zeichnung vo zertbeständiger Anleihen y,, Zeichnung von wertbeständiger Anleihe des Jei ö Goldzan leihe) abgegebenen Devisen werden in Höhe von . vy des Devisenbetrags auf die Ablieferungspflicht angerechnet,
* ö 2 y 4 M 61 — ö z . * we, n . soweit der Grwerb von Dollarschatzanweisungen oder der Goldanleihe für eigene Rechnung erfolgt ist. Die von der Reichsregierung be⸗ stimmte Stelle kann sonstige der Reichsregierung nach dem 1. August 992 . 9 ö . . . 1 1 141 11 — ** 1 1823 freiwillig zur Verfügung gestellte ausländische Zahlungsmittel auf die Ablieferungspflicht entsprechend anrechnen.
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5. R einem V
II. Vermögensgegenstände, e Ablieferungspflicht begründen.
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ö . . 5 8 . Jorderungen in ausländischer Währung im Sinne des 53 Nr. 1 * 8 vin T f 8 ea, . ö ö der Verordnung sind Forderungen, bei denen der Gläubiger einen
Ansyr ; ; ö 5 Anspruch auf Zahlung in effektiver Valuta hat.
—
e ⸗ . 2 1 Die von der Reichsbank auf Grund des Gesetzes vom 2. März
1923 (RG S 5) 8 s 1923 GBI. 1 S. 185) ausgegebenen Dollarschatzanweisungen gelten nicht als Forderungen in ausländischer Währung. .
. . . —
. Anteile an auländischen Erwerbagesellschaften und Geschäfts—⸗ n , 5 Nr. 22 der Verordn ang) sind in weitestem Um⸗ fange zu verstehen. Es kommt insbesondere nicht darauf an, in welche Rechtsform die Beteiligung gekleidet ist, ob die Beteiligung eine unmittelbare oder mittelbare ist, ob sie unter Zwischenscha tung anderer Stellen erfolgt, ob sie für die Dauer oder zur Abwicklung einzelner Geschäfte bestimmt ist. Als geschästliche Unternehmungen gelten Betriebe aller Art, u. a. auch land und sorstwirijchastiiche Betriebe, Schiffahrtsunternehmungen, Mietgrundstücke Patentrechte, Konzessionen und sonstige Ausbeutungsrechte. Als Betelsigung gilt seder Anteil an dem geschäftlichen Unternehmen, ohne Jin ficht uf seine Höhe, einschließlich der Aeininaberschait.,.« .
: Anteile an Erwerbsgesellschaften und Geschäftebeteiligungen an Unternehmungen in den abgetretenen Teslen des Reichs, mit Aus— nahme der außerhalb Europas gelegenen, fallen nicht unter diese stimmungen. . .
Be⸗
; ö § 10.
. fn f , oder au ländischen Börsen gehandelte Wert- . 9 der Verotdnung) gelten als ausländische h ö. gen ande im Sinne, der Verordnung, auch soweit sie hicht unter Ni. 1 oder a des § 3 fallen, sofern sie auf ausländische Währung lauten und Anspruch auf Zahlungen in effektiver Valuta geben z. B. Otavianteile. 9 .
Wertpaviere, die auf Grund des Vertrages von Versailles an= meldet, aber noch nicht aufgerufen sind, gelten nicht als ausländische Vermögensgegenstände im Sinne dieser Verordnung; unter diese Aus—
nahmebestimmung fallen nicht freigegebene Papiere.
. . ö. 8 11 ee , ,,, auf Uebertragung der im 8 3 . g Hezeichneten Vermögensgegenstände gelten für die Begründung., der Ablieferungspflicht als erfüllt; der Anspruchs— bere tigte gilt als Eigentümer des Vermögensgegenstands. Ansprüche auf Aushändigung der im Entschädigungsverfahren auszugebenden Bonds der üdafrikanischen Union, für die dem Entschädigungsberechtigten noch keine Zertifikate ausgehändigt worden sind, fallen nicht hierunter.
II. Vermögensgegenstände, die abzuliefern sind. 8 16
O 1 * * * . * P
Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geldsorte
zeldsorte
Papiergeld, Banlnoten und dergl., . ,
Schecks und Wechsel. Schecks und Wechsel, die abgeliesert werden
sollen, müssen ein zur Einziehung geeignetes Giro tragen, Wechsel
müssen innerhalb von drei Monaten sällig werden.
ͤ . 53 14 . Der Ablieferungspflicht kann durch Hingabe von Gold und Silber in den im Gold und Silberhandel üblichen Formen gemäß den An laufsbedingungen der Reichsbank genügt werden. Gold und Silber stehen den im 54 Abs. ! Satz? der Verordnung aujgesührten Zahlungsmitteln gleich. Reichsgoldmünzen sowie Gold und Silber in Barren sind vor den im Abs. 2 genannten Zahlungsmitteln und den im Abs. „3 genannten Wertpapieren abzuliefern. Reichegold= münzen, die einen besonderen Kunst« oder Sammeswert haben, sallen nicht unter die Ablieferungspflicht.
. 5 14.
. Hie Jie erung von Wertpapieren ist nur zulässig. soweit die in k . . ,, genannten ausländischen Zahlungs—⸗ mittel r ablieferungspflichtiges Gold oder Silber nicht zur V fügung stehen. ö
des Gesetzes vom 23. Juni 1923 der erste Teilbetrag der Brot
Zur Ablieferung geei ind in
ö gnet sind nur die in der Anlage A ve z Renn n, . d 1 n . ) er⸗ zeichneten Wertpapiere, wenn sie sich in lieserbarem Zustande befinden.
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