1923 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Sep 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Preuß,ischer

Deutscher Reichs anzeiger

45

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Der Bezugspreis beträgt monatlich 4 500 000 Alle Postanstalten nehmen . für gan 5 den Postanstalten und Zeitungsveririeben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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GSiaatsanzeiger.

1673. dia

Nr. 203. Reichs tantgtrotento. Berlin. Montag. den 8. September, Abends.

An eigenpreis für den Raum einer s gespaltenen Einheitszeil 1500 000 Mh., einer 3 gespalt. Einheits zeile 2 500 6 2

freibleibend. eq attost ,, nimmt an: e sstelle des Reichs und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. ö

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1923

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahtlung oder vorherige Einsendung des Betrages

unsere Leser werden an die umgehende Ein⸗ sendung des Bezugsgeldes erinnert, andernfalls wird die Lieferung des Blattes eingestellt. (Vgl. Reichsauzeiger vom 30. Angust d. J.) Der Verlag.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deut sches Reich. Ernennungen ꝛe.

Zweite Verordnung über Höchstsätze für die nach der M . . . Getränkes ö gar n e , r. Verordnung über Erhöhung der Spielkartensteuer. m. über , he. Zement. ͤ ekanntmachung, betreffend Aenderung d i der Elektrischen Prüfämter. J Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufpreise. 3. ö über Verkaufpreise für Monopoltrinkbrannt⸗ ö Belanntmachung, betreffend den Rohstofft⸗ zur Berechnung der Eine ee l JJ ,, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde

Bekanntmachung, betreffend eine Anlei ; ĩ . anstalt in e r ef dd Anzeige, betreffend bie Mrnserb- ver Nummer (r ver Yeruhs=

gesetzblatts Teil J. Preuszen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. //

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Kaufmann Henrik Carstens ist zum Konsul des Neichs in Sförring (Dänemark) ernannt worden.

Zweite Verordnung über Höchstsätze für die nach der Menge des steuerbaren Getränkes bemessenen Gemeinde— geträn kesteu ern.

Vom 1. September 1923.

Auf Grund von 5 14 Abs. 3 des Gesetzes über den lnanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden inanzaus ar eg e, vom 23. Juni 1923 (RGBl. I S. 494) mit Zu

estimme i timmung des Reichsrats:

§1. 3

Bei der Bemessung der Gemeindegetränkesteuern nach der Menge beg steuerbaren Getränkes dürfen bis auf weiteres folgende Höchstsätze nicht überschritten werden:

Lfd. Mengen. Söchstsätze l Steuerbare Getranke , fe in ; 1 1. Traubenwein: a) offen . 1 Liter 20 000 b) in Flaschen.. ..... hee gr ho 000 asche Weinãhnliche Getränke.... . 71090 Weinhaltige Getränke... . 40 000 Schaumwein mil Ausnahme bon Frucht⸗ schaumwein .. ö. 300 9090 Fruchtschaumweln . * 30 000 Schaumweinahnliche Getränke... 1 Liter 4h 000 Einfachbieer . . . . 10999 Gchanttie. . . 10 009 Vollbier ...... ö ö. 14909 ,,. sser 1 tarlich 1 1 . 8 ) 238 ineralwasser, natürlich.... ö ö nit; (. 4000 Limonaden und andere fünstlich bereitete , ö b 000 Unverschnittener Arrak, unverschnittener Rum,. unverschnittener Trin kbrannt⸗ wein aug Obststoffen und Trinkbrannt. wein mit einem Gehalt von mehr als 10 vom Hundert Extrakt. ... ö 600 0900 165. Andere Trinkbranntweine ..... 300 000 82. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 26. August 1923 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 28. Juni 1923 (RGBlI. 1 S. hI2) außer Kraft.

Berlin, den 1. September 1923. . Der Reichs minister der Finanzen. J. A.: Ern st.

einschließzlich des Portos abgegeben.

. Verordnung über Erhöhung der Spielkartensteuer.

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Spielkartensteuer vom 9. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 564) . , a nf

Die Spielkartensteuer beträgt mit Wirkung vom 4 tember 1923 dreihundertachtzigtausend Mark für e lf nf f Berlin, den 1. September 1933.

Der Reichsminister der Finanzen. Hilferding.

Verordnung über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend Häöchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) in der Sah hte Ver⸗ ordnung vom 17. Janugr 1920 (RGBl. S. M4) und des 3 1 der Verordnung über Zement vom 25. Januar 1917 (RGöl. S. 74) werden unter Aufhebung der Verordnung über Höchst⸗ preise für ene. vom 27. August 1923 (Reichtzanzeiger Nr. 197 vom 2A. August 1933) mit Wirkung vom 3. September 1923 folgende Bestimmungen getroffen:

* .

Der Höchstpreis für 10 000 kg Zement ohne Fracht = packung beträgt im Gebiete des Deutschen Reschs gg od ed .

Die BVergitung für den Handel ist in diesen Preilen enthalten Empfangöͤffat ln Tkrechnete tatsächsiche oder Durchschnitts fracht zu= ger e f. werden. Die Durchschnittsfrachten unterliegen meiner

achprüfung. Ergeben sich dabei Ueberschüsse oder Fehlbeträge, so find die Durchschnittsfrachten nach meinen Anordnungen zu ändern. 11. .

Beim Kleinverkauf unter 10 000 kg dürfen zu den Höchstpreisen einschließlich Fracht und Verpackung zugeschlag en werden:

beim Verkauf ab Werk, Schiff oder Waggon bis zu 15 vH,

' 9 Lager bis zu;... 30 v́H.

Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stellen (insbefondere Landespreisprüfungsstelle oder Bezirkspreisprufungsstellen) können mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers den Proʒentsatz der Zuschläge entsprechend den örtlichen Verhältnissen abwelchend fest⸗ fetzen. Die Kleinverkaufszuschläge sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes.

III.

Die Umsatzsteuer ist in den Höchstpreisen enthalten.

IV.

Zement im Sinne dieser Verordnung sind Portlandzement, Eisen⸗ ,, Hochofenzement, Schlacken zement und ementähnliche indemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasserlagerung nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kgsqem haben.

Berlin, den 3. September 1923.

Der Reichswirtschafts minister. J. A.: Dr. Willecke.

Bekanntmachung,

betr. Aenderung der Gebührenberechnung der Elektrischen Prüfämter.

Die durch Bekanntmachung Nr. 129 vom 12 Dezember 1919 6e re gn für das Deutsche Reich 1920 S. 46) veröffent⸗ schten Gebühren für die Elektrischen Prüfämter werden fortan mit der Reichsinderxziffer für Lebenshaltungskosten (einschl. Be⸗ kleidung) vervielfacht; maßgebend ist für ede Woche die am Ende der Vorwoche veröffentlichte Hal if die auf volle Zehntausende nach unten abgerundet wird. =

Charlottenburg, den N. August 1923.

D räsident der sikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. J hh . o rn.

Bekanntmachung.

Gemäß Beschluß des Reichs kohlenverbandes vom 31. August 1923 gelten ab 3. September 1925 folgende Brennstoffverkauf⸗ preise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umfsatzsteuer:

I. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat: Fettkohlen:

Sördergruskohlen.. ... ... 960 140 000 4Kztu zrderlohlen ... 21 913 9099 . zelierte Kohlen... 9 425 000 . Bestmelierte Kohlen... .. 103 449 9099. Stůͤckkohlen .. .. 121 631 09090. gew. Nuß. 1 9 2 9 8 124 410 000 * . 7. II *. 1 2 1 2 12 1 1 124 410 000 . ö, . . d x. , . Koͤtskohlen ...... 93 718 000.

Gas⸗ und Gasflamm kohlen:

ördergruskohlen... .. . 90 140 000 4A lammförderkohlen. ...... 91 913000 asflammförderkohlen ..... 96 557 000 ö Generatortohlen ...... ... . 1606155 6066; Satz foͤrderkohlen .... . 164 707 9666 Sti tßlen . . 141 631 66, gew. Nuß 2. 5 . , 2 124 410 000 *. 14 1 2 1 9 9 1 1 1 1 a 1 1 124 410 000 1 13 . III 5. 2 12 1 14 1 12 8 1 41 41 124 410 000 . . p , 1198, 42 41 V . 115 379 999. Nußgrugkohlen ..... 90140 900. , ,,,, 293 778 0090 Eßkohlen:

go 140 oo A Ib I hh 666 Il Il 666

örderkohlen 35 0,9... , 103449 000

estmelierte 50 9 ..

ördergruskohlen ..... örderkohlen 25 99. ...

Stücktohlen .. ...... ii S7 666 gew. Nuß L..... . 136 897 000. *. . 9 9 9 9 69 8 136 897 000 *. K . ö . ; ' . 9 849 000 Feinkohlen J 835 313 600

Magerkohlen Gstliches Revier: k Melierte 45 0so a 9 9 2 99 857 000 *. Stückkohlen 2 , . 125 O59 000 . gew. Nuß JJ. . 139 374 000 .

2 M II 8 9 8 2 9 14 139 374 000 ' ö . 61 IV 298 9 9 21 9 1 . 119 849 000 ungew. Feinkohlen HN S6 447 000 ,

Magerkohlen westliches Revter): rdergrus kohlen... 89 226 000 4 örder ohlen 25 oso. 3 49 * 90 999 000 *

örderkohlen 35 oss. .. . . elierte 45 oo... 26 511 000 . Stückkohlen =. w JJ gew. Anthrazit Nuß L.... 6 293 9000 * *. *. ö 153 598 000 . p. . 9. HII ö . . . öh, w . 112 517 000 . ungew. Feinkohlen ...... D 633 909. gew. Feinkohlens. .. S7 361 000 .

Schlamm- und minderw. Feinkohlen:

minderw. Feinkohlen.. . 34 483 000 4 Schlammkohleen .. 32 052 000 , Mittelprodukte und Nachwaschkohlen . 22 664 900. Feinwaschberge.. .. , Koks . 134 261 000 4

Großkoks L.. 3 fr.

. 133 347 060, Gießẽreikokg .

132 442 000 .

0 90 1 2 9 6 139 774 000 .

Brechkots L... 160 810 000 , . N 2 69 929 2 160 810 000 *.

. 1

ö .. 131 38 Oo, Koks, halb ges. und halb gebr. .... 140 039999. Rnabbes. und Abfalltoks ...... 135 116 060. Kleinkoks, gesiebt. ..... . 138 165 0090. erlkoks, gesiebt ...... 131 528 000 . 52 514 000 ,

oksgrus

. Aachener Steinkohlensyndikat.

1. Eschweiler Bergwerksverein: Mager⸗ Halbfett⸗ Fett⸗ kohlen kohlen kohlen

I. Sorte (Stucke). 130 234 000 Æ 136 534 000 136 534 000 Ha (70 ige). . 194 1139090.

IIb (56 υάο ige. . 96 843 900 108 222000 108 22 000 . 6, 88 815 000 95 733 000. It ö. ... .. 87 241 000. Würfel A (Nuß HD. 143 826 000. 143 338 000. 135 450 000 , Würfel B (Nuß 10) . 159 464 000 . 144 553 909 . 135 450 000 . Würfel C (Nuß UD 143 926 000 . 140 653 000 . 135 450 000 , . 117010000 ,. 124 499 000 . 125 600 000 . . 110 810 000 . einkohlen . go zl O00 91 7658 000. 94 899 000. Sar. JJ 145 902 000 4 ießereikols.. .. . 148 053 000 . Koksasche« ... 80 970 000 .

168 565 6606. . 157 230 007

Zeche Nordstern:

Brechkoks III ö

2. Gewerkschaft

örderkohlen ..... 6 ew. Nußkohlen. ...... . 136 8974 000 . Gro koks D 9 , , , 6 183 938 000 . Bre koks 9 J g , 0 9 9 205 121 000 *. clkoks d 9 , 9 9 2 149 825 000 *. oksgrus 9 9 9 9 9 0 9 9 77 241 000 *