304889.
ö „Kat. Ralilenich*
313 1923. Branntweinbrennerei und Lilörsabrit (Kocher) Abteilung der Nährmittelsabrik
Nenuenstadt Neuenstadt A.⸗G., Neuenstadt a. Kocher. 25/8 1923.
Geschäftsbetrieb: Branntweinbrennerei und Likör⸗
fabrik. Waren: Spirituosen, Liköre.
B. 45051.
304891. 5.
Hindont
3133 1923. 6. Hindorf, Hamburg, Saling 18 25/8 19233. n ö z
Produkte. Waren: Parfümerien,
und Stärkepräparate, Fleckenentfernungs⸗,
Putz⸗ und Poliermittel (ausgenommen für Leder).
47139.
Geschäftsbetrieb: Fabrik chemischer und kosmetischer kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke
Rostschutz⸗,
8b.
2515 1923. Julius Engels u. Sohn, R id⸗ Vieringhausen 05 2718 1923. 3 ö n 6
166. 3048969. B. 45380. Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Werkzeugen und 14/6 19233. Fa. Richard Bernau, Berlin- ⸗ fn . Waren: Werkzeuge für Holz- und Metallbear⸗ de err, , ue gn 8 elrnng. eschäfts betrieb: Likörfabrik. Waren: APDlISl ] A . Wein und Spirituosen. b. 3014906 E. 15793. 16. 304892. 4K. 40717. 166 304893. K. 40719.
Eerkh6old
16.1 1923. Hartwig Kantorowicz Aktiengesellschaft Berlin. 5 / 8 1933. J .
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Likören, Spirituosen und Fruchtsäften, Handel mit Wei⸗ nen. Waren: Weine und Spirituosen.
Lins Mb M t
16,1 1923. Hartwig Kantorowicz Attiengesellschaft, Berlin. 25/8 1923. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Likören, Spirituosen und Fruchtsäften, Handel mit Wei⸗ nen. Waren: Weine und Spirituosen.
16D.
12/4 1923. Krieger C Weber, München. 25/8 1923. ö
Geschäftsbetrieb: Dampfbrennerei und Likörfabrik. Waren: Liköre.
304894.
K. 41181.
166.
8/12 1922. Manow & Gosse 5. Meins Nfl., Ham⸗ burg. 25/8 1923.
Geschäftsbetrieb: Spirituosenfabrik. Waren: Liköre und andere Spirituosen. 166. z0asg6. M. 35903.
C Bayer Altiengesellschaft, Neukölln. 25/8 1923.
Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenver⸗ tilgungsmittel, Desinfektionsmittel.
304899.
Naftalentum
1633 1923. Chemische Fabrik Soedert, Michalowsly
5. 47075.
Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. ⸗Waren:
„itanutrin“
b. S., Rudolstadt. 25/8 1923.
tischer und kosmetischer Präparate. Waren: Tier⸗ und Pflanzenvertilgungsmittel, Konservierungsmittel für Le⸗ bensmittel.
304909. C. 24459.
20 11 1922. Chemische Werke Rudolstadt G. m.
Geschäftsbetrieb: Fabrik chemischer, pharmazeu⸗
27.8 1923.
Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Prä- parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenver⸗ tilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.
304991. W. 31073.
26/5 1923. Fa. Wittrog & Sichler, Leipzig⸗-Gohlis. Geschäftsbet rieb: Pharmazeutische Fabrik. Waren:
ö
2.
At / 8 1928. Carl Mampe Attiengesellschast, Berlin. 26/8 19235. J . Geschäftsbetrieb: Likörfabrik, Handel mit Spiri⸗ tuosen und Wein, Betrieb von Trinkstuben. Waren: Spirituosen.
2.
27186 1923.
Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Prä- parate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenver⸗ tilgungsmittel, Desinfettionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.
304902. WB. 31075.
Taeniasan
2515 1923. Fa. Wittrock & Sichler, Leipzig⸗Gohlis. Geschäftsbetrieb: Pharmazeutische Fabrik. Waren:
166. 304897. N. 11497.
Sanletdonatus Lincensis
1418 1922. Neuerburg Attiengesell Li Rh. 26 6 93? 9 gesellschaft, Linz a. Rh
Geschäftsbetrieb: Weinbrennerei, Likörfabrik, Wein⸗ lelterei, Weinhandel. Waren: Spirituosen, Brandwein,
yrdlentum
z0a9033. C. 25021.
8.5 1923. Chemische Fabrik von Heyden Altien⸗
Weinbrand, Litbre. gesellschast, Radebeul⸗Dresden. 27/38 19233. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: 16h. 304898. W. 30846. Chemisch⸗pharmazeutische Präparate. — 9b. gol. E. 18791 25/5 1923. Julius
29/3 1923. 3. dingen / Baden. 25/8 1923.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von
. Wertheimer & Co., Emmen⸗
Engels u. Sohn, Remscheid⸗ nn 102. 27/8
brikation und Export. Waren: Werk⸗ zeuge für Holz- und Metall⸗ bearbeitung.
Weinen und Spirituosen. Waren: Weine, Spirituosen, alkoholfreie Getränke.
Geschäftsbetrieb: Fa⸗ von Werkzeugen
2515 1923. Julius Engels u. Sohn, Remscheid⸗= Vieringhausen 102. 278 1923. Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Werkzeügen und ,. Waren: Werkzeuge für Holz- und Metallbear⸗ eitung.
9h.
304907. E. 15794.
ICG,
25/5 1923. Julius Engels n. Sohn, Remscheid⸗ Vieringhausen 102. 27/8 1923. n ss Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Werkzeugen und . Waren: Werkzeuge für Holz- und Metallbear⸗ eitung. ;
27.
z04908. Sch. 30614. 960 88
17/51923. Schroeder'sche 1 Gebr. Schroeder,
Golzern (Mulde). 27/8 192
Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Wert⸗ titelpapiere. 27. 304909. Sch. 30615.
17151923. , , Gebr. Schroeder,
Golzern (Mulde). 278 19 Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Wert- titelpapiere. .
27.
304919.
Sch. 30621.
26/ 51923. Schroeder apie abrit Gebr. roeber Golzern (Mulde). , w, r 9 ö Geschäftsbetrieb:
Papierfabrik. W aren: Wert⸗
E. 15792.
Waren: Rauchtabak.
9b. 304911.
sok ING
28/5 1923. Fa. Otto Lingo 1955. nt, Geschäftsbetrieb: Herstellung und 8 Solinger Stahlwaren. Waren: Nessersch ( Nasiermesser, Rasierapparate, daarschne ben i Instrumente und Instrumente sunh pflege. ;
38.
Solinzn
304912. z
Deljas
. 1923. va geluann Co., Hersos
Geschäftsbetrieb: Zigarren⸗ und Rauch
Kl. X 9228872,
Kl. 260.
Kl. 34. 28326
Kl. 6. Kl. 36. 293847. Umgeschrieben auf: Lederm
Kl. 2. 377713. Kl. 3b. 269010,
Kl. 32. 278225. Kl. 2. 132939,
Kl. 2. 111296, . 141393, 144616. 150877, 18852 zi. 23. S58466, 100278. zii. Z364. 58958,
Kl. 26e. Kl. 34. 134281, 134282, 142603.
Aal. 20b. 26223, 27091, 52358, 87341. Kl. 20.
Amschreibungen, Berichtigunn und sonstige Nachträge.
233026, 240351, 254267, 269996, 276879, 287 geschrieben auf: Kukirol⸗Fabrik Kurt rin Salze bei Magdeburg.
179111, 180649. Ungeschrichn Theodor Haller Gesellschaft mit beschrin tung, Friedrichsdorf a. Taunus.
Kl. 35. 184340. Jetziger Vertreter: Dipl.-Ing. Dr. Landenberger, Berlin. Kl. 1609. 70244. Umgeschrieben auf: C.
Co. 3 t, Mergentheim. „283476. Umgeschrieben
. Horb a. N. Attiengesellsha⸗
a. N.
Kl. 264. 294449. Firma geändert in: Ers
Brentenfabrik Johann C. Schnittker R Bremen. 292585. Jetziger Wohnsitz: Hambu
Ackva Aktiengesellschaft, Kreuznach.
a1. 2. 25 8448, * 10633, Jas ih) um]
auf: Ferdinand Kost, Dresden. Umgeschrieben auf: Intn Proprietaries, Inc., Dayton, Ohio, (. Vertr.: Pat.⸗Anw. C. Wessel, Berlin. 269583, 293499, 303268. Firma geändert in: Wilheln dorf C Söhne, Nürnberg. Umgeschrieben auf: Ron A.-G. für Hartgummi⸗Industrie, Berlin 229357, 229516, 244676, 268 094 268095, 2693061 278028, 281589, 281599, 283981, 285184, 285185, 286219. Um) auf: Chemische Fabrik M. Schneider, 6. Herdecke⸗Ruhr. 124393, 132892,
199615.
177938, 179495, 196585, 196586, 197805, 202347) 202379, 293718.
262655. .
Umgeschrieben auf:
Florian⸗Werk Al schaft, Berlin⸗Britz.
23202. Firma geändert in: Höfler⸗Ulmann Al — schaft, Nürnberg.
Kl. 38. 301539. Das Zeichen bleibt für h Kl. 38. 302414. Für Zigarren gelöscht.
al. 2. 188106. Zur al. 6. Y 19821 4
— *
l. 9b. 183183. Für chirurgische Scheren,
Kl. 96.
Kl.
K
— *
Kl.
Kl. 26h. 187283. Das Zeichen
Kl. 26D. 207078. Für Speck gelöscht.
Kl. 35. 182061. Das Zeichen bleibt für Pin für die anderen
titelpapiere.
Teillõschungen. 28. 8. 1928.
bestehen; für den Rest gelöscht.
29. 8. 28. Messerschmiede waren
301922. Für RNostcht Asphalt, Teer, Baumaterialien gelöscht.
zeuge gelöscht.
maschinen, Streichriemen, Hühneraugen)oh sierpinsel, Seife, Lederetuis und Blechu löscht. . 63593. Für Fahrradglocken, Laden Ladenhaken, Briefklammern, Briefwagen, n halter, Nußbrecher gelöscht. 13. 190818. Für Waren aus Gum Guttapercha zu technischen Zwecken, techn und Fette, Schmiermittel, Speiseöle gell 16c. 183670. Das Zeichen bleibt für stehen; für die anderen Waren gelöscht
30. 8. 19283.
23. 183005. Das Zeichen bleibt si eisenwaren, nämlich: Stifte, Nägel, Nieten, Haken, Fassonhaken, Plättchen, Ringe, Deloragtionsnägel, Agraffen, Schnallen, Haken und Ssen, Korfettösen waren, Blechwaren, Zwickständer, Nah
Stiftenteller, Dreifüße, Knieständer. schoner, Hofen knöpfe bestehen; für dit Waren gelöscht.
bleibt si⸗
und Milchpulver, Kindermilch, Trockenm densierte Milch, gegorene Milch, gestuet sterilisierte Milch, pasteurisierte Milch, dn Rahmgemenge, Käse, Kunstbutter, liet pflanzliche Margarine, Speisefette und bestehen; für die anderen Waren gelisch
Spielwaren bestehen; gelöscht. ; Berlin, den 7. September 1923. Reichs patentamt.
Bekanntmachung, betreffend
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer
aatsanzeiger.
5
9
Der Bezugspreis beträgt monatlich 4 500/ 9000 Mn. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 500 9000 Mi.
83
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15065 000 Mh. einer 3 gespalt. Einheits zeile 500 000 Mh.
freibleibend. Anzeigen nimmt an:
die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers
Berlin SVW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Tel.: Schriftleitung Jentr. 10 986. Geschäftsstelle Zentr. 1873. O8
Nr. 208. Neichsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 8. September, Abends. Poftschecttontoꝛ Verlin ais. 1923
— — *
Einzeinummern oder einzelne Beitagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
pe Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Haudelsregister bestimmten Druckaufträge müssen künftig völlig druckreif ein⸗ gereicht werden; es muß aus den Manusrripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige nuf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. Mi
Juhalt des amtlichen Teiles: Deut sches Neich. Ernennungen ꝛc.
Verordnung über Devisenerfassung.
K zur Verordnung über Devisen⸗ erfassung. .
Verordnung über die steuerliche Behandlung ablieferungs⸗ pflichtiger ausländischer Vermögensgegenstände.
Bekanntmachung über Umrechnungskurse auf Grund des § 17 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ablieferung aus ländischer en , nn
Ergänzung der Anlage A zur Be⸗ n, betreffend erlelchterle Ausfuhr, vom 19. Mai
Hesimmungen über die Freigabe von Sprit zur Trink⸗
branntweinherstellung.
Belanntmachung, betreffend die 4. Sitzung des Landeseisenbahn⸗
rats Hannover. Entscheidungen der Filmprüfstelle in Berlin.
Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufpreise.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank in München. n ne,, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde armstadt. Belanntmachung, betreffend Einlösung der Zinsscheine der Anhaltischen Noggenwertanleihe.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ö
IV. Nachtrag zur Preußischen Ausführungsanweisung über die Versorgung mit Zucker im Betriebs jahre 1922/23. Bekanntmachung, betreffend Ziehung, der 3. Klasse der 22. Preußisch⸗Süddeutschen (248. Preußischen) Klassenlotterie. Aufhebung eines Handels verbots.
d — — — — —
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Legationssekretär im Auswärtigen Amt, Legationsrat
i iep, ist zum Ministerialrat in der Reichskanzlei ernannt worden.
Im Bereiche des Reichsverkehrsministeriums ist versetzt:
ber Negierunggbaarat i Krafft, bisher in zee.
i. Schw., zur Reichsbahndirektion nach Karlsruhe. Ueberwiesen: der Eisenbahnamtmann 5 Zimmer⸗
mann, bisher bei der Bahnbauinspektion J in Karlsruhe, zur
Bahnbauinspertion daselbst.
ö In, den Ruhestand., getreten: der Elsenbahnamtmann,
isenbahndirektor Bahr in Roftock.
Der Regierungsmedizinalrat Dr. Brauer vom Ver—⸗ k. Chemnitz und der RNegierungsmedizinalrgt Petz sche glemmni sind auf ihren Antrag unter Gewährung lichen Ruhegehaltg in den Ruhestand versetzt worden.
—— 4
es gesetz⸗
Ver ordnung des Reichspräsidenten über Deyvtsenerfassung. Vom 7. September 1923. 43 — (Veröffentlicht in Nr. 83 des RGBl. Teil 1 S. 866.)
Alf. Grund des Artikel 48 der Verfassung des Deutschen
Reicht wird folgendes verordnet:
. . 8 1. J Die Reichsregierung bestellt einen Kommissar für Devisenerfassung
mit.. auherordenllichen Vollmachten. Der Ftommissar ist befugt,
erlag der Erpebttion C. B. Reher . Verl, Denn den H. — Buchbrutterei G. n. 6. O., Berlim 8M. 11. Herntburcgerer. 11
Jlandische
zahlungsmit tel unb Forderungen in ausländischer Währung, aus⸗
——
von der Orthopädischen Versorgungsstelle
Wertpapiere und Gdelmetalle für das Reich in Anspruch zu
einschließlich des Portos abgegeben.
nehmen. Zu diesem Zwecke werden die Artikel 115, 117, 153 der Reichsverfassung außer Kraft gesetzt. Der Kommissar für Debisen⸗ k,, ist eine Behörde, die dem Reichswirtschaftsminister untersteht. .
8 2. Die Reichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Dl f des Kommissars erforderlichen Bestimmungen und regelt das Verfahren. Sie kann dem fa , für Devisenerfassung und den von ihm bestimmten Stellen die Regelung im einzelnen überlassen. Sie kann
uwiderhandlungen gegen die Durchführungsbestimmungen mit
reiheltsstrafen, Geldstrafe und mit Einziehung bedrohen und bei
uwiderhandlungen gegen die Devisengesetzgebung oder Anordnungen des Kommissars Ordnungsstrafen, Sicherstellung und Verfall⸗ . ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung androhen.
Berlin, den 7. September 1923. Der Reichspräsident. Ebert.
Der Neichskanzler. Stresemann.
—
Durch führungsbestim mungen
zur Verordnung des Reichspräsidenten über Devisen⸗ erfassung.
Vom 7. September 1923. (Veröffentlicht in Nr. 83 des RGBl. Teil 1 S. 866)
Auf Grund des 8 2 der Verordnung des Reichtzpräsidenten über Devifenerfassung vom 7. September 19233 wird folgendes
verordnet:
51.
Wer Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Werlpapiere oder Edelmetalle besitzt, hatz sie auf. An⸗ ordnung des Kommissars für Devisenerfassung gegen Goldanleihe an das Reich abzullefern. Mit Einverständnig des Kommissars kann die llebernahme auch gegen Reichsmark oder Goldgutschrift oder einen anderen Gegenwert erfolgen. . . ;
Die Nechte Dritter an den abgelieferten Vermögen gegenständen gehen auf den vom Reich geleisteten Gegenwert üper.
Dle Ablieferung von Zahlungsmitteln und Forderungen in aut ländischer Währung kann nicht gefordert werden, soweit diese nach der Fessstellung des Kommissars in einem den Lebens⸗ und Wirt⸗ schaftsverhältnissen des Verfügungsberechtigten notwendigen Umfange zu Verwendungèzwecken gehalten werden, die nach der Devisengesetz⸗ gebung zulässig sind, insbesondere auch zur Abdeckung auß⸗ ländischer Kredite.
Die Ablieferung von Zahlungsmitteln oder n nn, in aus⸗ ländischer Wahrung kann ferner nicht gefordert werden, seweit diese ou einer Perfon oder Personenvereinigung, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Anslande hat, als Unterhaltzbeitrag oder in Erfüllung einer ssttlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht übersandt oder zur Verfügung gestellt sind oder werden, wenn sich der Betrag in angemeffenen Grenzen hält und die Ueberlassung ohne
. t erfolgt. ; 936 e erun ausländischer Wertpapiere kann nicht gefordert werden, soweit ihr Verbleib in der Hand des Besitzers im Interesse eines inländischen Unternehmens oder der deutschen Wirtschaft liegt.
Vie Ablieferung von Edelmetallen kann nicht gefordert werden, soweil sie zur Fortführung eines inländischen Unternehmens für
jeweils zwei Monate notwendig sind.
§ 2.
zgensgegenstände im Sinne dieser Durchführungs. ere r en g Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer
Währung, ausländische Wertpapiere und Edelmelalle. Zahlungsmittel im Sinne dieser Durchfůhrungsbestimmungen nd Geldsorten, e er eh n und dergl., Auszahlungen,
Schecks und Wechsel. ; ner , , ausländischer Währung im Sinne dieser Durch- führuͤngsbestimmungen sind Forderungen, denen der Gläubiger Anspruch auf 5 9. f n, . und der Schuldner seinen i islande hat. .
Wohn s d ff e b , Sinne dieser Durchführung ⸗
aändische Wertpapiere im ,, im Auslande ausgestellte Effekten aller Art, die
auf eine , D 9 . sowie Zins⸗, Gewinnanteil⸗ eine solcher Effekten. .
. n n, Sinne diefer Durchführungshestimmungen sind
Gold,. Silber, Platin, Platinmetalle in den im Handel mit solchen
Metallen üblichen Formen. 83.
Der Kommissar für Devisenerfassung kann in Durchführung der
Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenerfassung vom ee, er 152g von sedermann jede von ihm für erforderlich er=
te Auskunft fordern und bei jedermann jede von ihm für er⸗ n n Einficht nehmen und Qurchsuchung vornehmen. Die gleichen Befugnisse hat er gegenüber Reichs-, Staats- und Ge⸗ meindebehörden. . . .
MI . Der Kommissar für Devisenerfassung kann jedermann zur Er⸗ klärung vorladen.
. Der en f für Devisenerfassung kann von jedermann die
eidesftattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verlangen. 2 J
§ 6.
Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, die entgegen den Bestimmungen der Valutaspekulationsverordnung er— worben sind, Vermögensgegenstände, die auf Ersordern des Kommissar für Devisenerfassun g gemäß 8 3 nicht angegeben sind oder deren Ab⸗ sieferung nicht innerhalb einer vom Kommissar gestellten Frist erfolgt ist, können ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Hand⸗ lung zugunsten des Reichs für verfallen erklärt werden. Die Verfallerklärung wird vom Kommissar für Devisenerfassung aut gesprochen. Das Eigentum geht auf das Reich über, sobald die Berfallerklärung dem Gewahrsamsinha ber zugeht.
Weist der von der Verfallerklärung Betroffene nach, daß ihm die Unrechtmäßigkeit des Erwerbes unbekannt war oder die Angabe oder die Ablieferung unverschuldet unterblieben ist, so kann die Uebernahme gemäß S 1 . .
82 ͤ Besteht Grund zu der Annahme, daß Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung entgegen den Bestimmungen der Devisengesetzgebung erworben oder Vermõögensgegenstande von dem zur Auskunft aufgeforderten verheimlicht oder von dem zur Ab⸗ lieferung AÄufgeforderten nicht abgeliefert sind, so können sie vom Kommifsfar für Devisenerfassung und den Behörden und Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes vorläufig sichergestellt werden.
. , § 8. — Die vorläufig sichergestellten und für verfallen erklärten Ver. mögenzgegenstände gelten als in Beschlag genommen im Sinne del § 137 des Strafgesetzbuchs.
§ 9. Die Verfügung über die für verfallen erklärten Vermögens egenflände zum Jwecke ihrer Verwertung erfolgt durch den Kommissar ö Devisenerfassung.
5 10.
Ueber die Rechtmäßigkelt der Verfallerklärung entscheidet auf Beschwerde des Betroffenen endgültig das Reichswirntschaftsgericht. Die Beschwerde ift innerhalb eines Monats seit dem Tage der Ver fallerklärung beim Kommisfar für Devisenerfassung anzubringen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Stellt das Reichswirtschaftsgericht die Ünrechtmäßigkeit der Verfallerklärung oder die Gutgläubigkeit. des Betroffenen fest, fo erfolgt die Uebernahme gemäß z 1. Weitere Ansprüche des Betroffenen auf Grund der bestehenden Gesetze bleiben unberührt. .
8 .
Der Kommissar für Devisenerfassung kann jede für die Vor⸗ nahme einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung oder die Beitreibung im Berwaltungszwangbverfahren zuständige Stelle um die Vell⸗ streckung erfuchen. Die Vollstreckung erfolgt auf Grund des Er⸗ fuchens. Pie erfuchte Stelle verfährt nach den für sie allgemein geltenden Vorschriften. ; .
Das Vollstreckunggzorgan hat den Gegenstand der, Vollstreckung unverzüglich gegen ,, , an eine Neichsbankanstalt oder ein Finanzamt abzuliefern und die mpfangsbescheini gung dem Kommissar für Devisenerfassung einzusenden.
§ 12. . ; Der Kommissar für Devisenerfassung kann die . unter Angabe des Namens und der Anschrift des Betroffenen au dessen Kosten öffentlich bekanntmachen. Die. Bekanntmachung kann auch durch öffentlichen Anschlag erfolgen. Die Vorschriften des 8 26 Abf. 3, I der Preitztreibereiwerordnung vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 7060) gelten entsprechend.
8 13.
Wer die erforderten Auskünfte nicht, nicht in der gesetzten Frist oder unvollständig abgibt oder auf Vorladung nicht erscheint, kann zur Erfüllung dieser Pflichten durch Ordnungsstrafen angehalten werden. Die Ordnungsstrafe kann wiederholt werden und darf im Einzelfalle nicht mehr als 10 000 4K¶ Gold betragen.
5 14.
Wer den Vorschriften des 3 4 Abs. 2 der Valutaspekulations⸗ verordnung vom 8. Mai / . Juni 19823 (RGBlI. I S. 275, 507) zuwider handelt oder die im 8 4 Abs. 3 der Valutaspekulations⸗ verordnung vorgeschriebenen Angaben unvollständig oder falsch macht oder die im 5 3 Abs. 3, 57 Abs. 2. Satz 2, 8 72 Satz 2 der Valutaspekulationsverordnung vorgeschriebenwn Meldungen oder die im 5 4 Abs. 4 der Valutaspekulationsverordnung aufgeführten Belege nicht oder nicht innerhalb der geletzten Frist oder unvollständig ein. reicht oder die Belege nicht 3 Jahre aufbewahrt oder die gemäß S5 6, 9 der Valutaspekulationsverordnung geforderten Auskünfte 26 ; oder nicht innerhalb der gesetzten Frist oder falsch gibt oder die Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist oder falsche Unterlagen vorlegt, kann zur Erfüllung dieser Pflichten ohne Rückficht auf Verschulden durch Srdnungsstrasen angehalten werden. 5 13 dieser Durchführungebestimmungen und 5 351 der Reichsabgaben⸗ ordnung vom 13. Dejember 1919 (RGBl. S. 1993) gelten ent⸗ sprechend. — —
Das gleiche gilt für Zuwiderhandlungen gegen 5 8 der Aug⸗ führungsbestimmungen zur Valutaspekulationsverordnung vom 8. Mals⸗ 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 279, 5o9) sowie wenn semand das in Nr. 3 der Ausfüͤhrungsbestimmungen vom 24. Juli 193 (RGBl. 4 S. 748) vorgeschriebene Devisenbuch nicht oder unvollständig führt oder die dort vorgeschriebenen Abschriften nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig einreicht. .
5 15.
Die Ordnungsstrafe wird durch Bescheid des Kommissars für Devisenerfassung oder der ersuchten Behörde endgültig festgesetzt. Die Ordnungsstrafe ist sofort fällig. Die Reichsstelle, an die die Ord nungͤstrafe zu entrichten ist, 7 in dem Bescheid angegeben werden