gang zuerkannte, hat der Ausschuß doch beschlossen, daß die Zuschläge zur Lohnsummensteuer auf die Grundbeträge immer um die Hälfte geringer sein müssen, als die Zuschläge zum Gewerbeertrag. Weiter soll der Anspruch der Wohßnsitzgemeinden an die Be⸗ triebsgemeinden aul einen Anteil an der Lohnsummenstener auf solche Wohnsitzgemeinden beschränkt werden, die belastet erscheinen. Das Gesetz soll erstmalig bei der Veranlagung für das Kalender abr 1924 angewendet werden. Mit der. Ausführung soll der inister des Innern unter Mitwirkung des Finanzministers beauftragt werden. Den Handelsminister will der Ausschuß ausschalten. Die übrigen vorgeschlagenen Aenderungen sind von minderer Be⸗ deutung. — Berten (Soz.) befürwortete einen Antrag. auch die emeindlichen Gewerbebetriebe wie bisher von der Gewerbesteuer reizustellen. Der Entwurf wolle die Kommunen zwingen, gegen ihre eigene Tasche als Steuerexekutoren zu fungieren. Man würde für die fernere Entwicklung der fommunalen Werke und gewerblichen Unternehmungen auf diesem Wege ein schweres Hemmnis schaffen. Eine Gewähr biete nur die ausdrückliche Freistellung. Alle Bedenken gegen den Antrag würden durch die einichränkende Bestimmung aus dem Wege geräumt, daß nur die im Gemeindebezirk selbst belegenen Betriebe steuerfrei bleiben. — Graf Rantzau (Abtsgem.)ersuchte, ent⸗ 3 dem Ausschußvorschlag es bei der Steuerfreiheit der landschaftlichen ritterschaftlichen) Kreditanstalten und öffentlichen Anstalten zu be⸗ lassen. — Dr. Stephan (Itr.) wünschte eine Ergänzung des Ge⸗ werbesteuerausschusses durch einen Gemeindevertreter mit vollem Stimmrecht und, beantragte eine entsprechende Abänderung des 5 2 im ersten Abschnitt. — Oberbürgermeister Dr. Böß (Berlin) erblickt in dem Gesetzentwurf einen neuen schweren Eingriff in die Selbst⸗ verwaltung der Gemeinden. Die Lohnsummensteuer sei immerhin wesentlich gerechter als die rohe Kopfsteuer. Zum § 6 beantragte der Redner die Wiederberstellung der Fassung der Vorlage, wonach die Bezüge von Teilhabern oder Gesellschattern nicht abzugsfähig sind. Nach weiterer kurzer Aussprache wurden die Anträge Graf Rantzau, Dr. Stephan und Böß angenommen, der Antrag Berten abgelehnt. Mit diesen Aenderungen wurde der Entwurf in der Aus— schußsassung pon einer erheblichen Mehrheit gutgeheißen.
Weiter stimmte der Staatsrat dem Entwurf einer Aus⸗— führuugsverordnung zum Gesetz über Mieter⸗ schutz und Mieteinigungsämter vom 1. Juli 1923 zu. Gegen den Entwurf der Ausführungsbestim mungen zum Gesetz über ein vereinfachtes Enteignungs— verfahren wurden keine Einwendungen erhoben. In einer Entschließung, hat der Ausschuß aber Bedenken gegen eine, allgemeine Anwendung dieser Form der Ausführungs—⸗ bestimmungen zum Ausdruck gebracht. Zugestimmt wurde ferner dem Gesetzentwurf über die Erhebung von Schul⸗ beiträgen und Schulgeld bei ländlichen und särtnerischen Fortbil'(ldungs schu len. Die Verordnung ür Anpassung der Steuergesetze an die Geldwertänderung wurde durch Kenntnisnahme als erledigt erklärt. Einstimmig angenommen wurde ein Antrag Maltzahn und Genossen (Abtsgem), betr. Verabschiedung des Reichsgesetzes über die Arbeitslklosenversicherung und Bewilligung „von Reichsmitteln zur Durchführung der produktiven Erwerbslosenfürsorge.
Schluß Gin Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch, den 17. Oktober 1935, 6 Uhr. chs tzung . ch
Parlamentarische Nachrichten.
Der Währungsausschuß des Vorlͤufigen Reichs⸗ wirtschaftsrgats trat in Fortsetzung seiner Beratungen am Donnerstag und Freitag erneut zusammen, um sich weiter mit der Frage der Schaffung einer neuen Währung und sines wertbeständigen Zahlungsmittels zu be— schäftigen. Als Sachvperständige wurden nach dem Bericht des MNachrichtenbüros des Vereins Deutijcher Zeitungsverleger“ die herren Staatsminister a. D. Dr. Helfferich. Staatssekretär a. D. Dr, Hirsch, Generaldirektor Minour, Generaldirektor Krämer, Bankdirektor Dr,. Frisch. Bankdirektor Dr. Schacht. Bankdirektor Dr. Fischer gehört. An Prolekten lagen den Beratungen zugrunde: das Projekt aber die Einführung einer wertbeständigen Roggenwährung von Dr. Helfferich, dasjenige über die Errichtung einer privaten Gold- notenbank des Reichsberbandes der deutschen Industrie und endlich dasjenige des Sachverständigen Generaldirektor Minoux. Nach ein⸗ gebender Aussprache über diese drei Pläne, an der sowohl die Sach⸗ verständigen als die Ausschußmitglieder sich beteiligten, wurde mit sieben Stimmen gegen vier Stimmen bei einer Stimmenthaltung nachstehende Entschließung angenommen, zu der am kommenden Dienstag, der wirtschaftsvolitische Ausschuß gemeinsam mit dem finanzpolitischen Ausschuß Stellung nehmen werden:
Der vorläufige Reichswirtschaftsrat wolle heschließen der Reichsregierung nachstehende Entschließung zu übermitteln:
1. Die Wiederherstellung und Erhaltung eines wertbeständigen Zahlungsmnittels, daf die Bedürfnisse von Staat und Wirtschast be⸗ friedigt, ist nur möglich, wenn die Defizitwirtschaft der öffentlichen Gewalten beseitigt wird. Die Ausgaben für den Ruhrkampf sind sofort auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, die für Ruhrzwecke zur Verfügung zu stellenden Gelder sind zu kontingentieren und ihre Verteilung unter Kontrolle eines kleinen mit diktatorischen Vollmachten versehenen Ausschusses zu stellen, über dessen Zusammen⸗ setzung die Negierung mit den Vertretern der politischen und wirt, schaftlichen Organjsationen beraten soll. Außerdem ist erforderlich rücksichtslose Streichung ersparbarer sonstiger Ausgaben. Für den Uebergang sind Mittel durch eine Vermögensabgabe nach dem Vor⸗ schlage Minour bereitzustellen. Beseitigung der Yrivaten Inflation durch scharfe Diskontpolitik hat nebenher zu erfolgen.
2. Die dringende Gefahr einer völligen Zurückweisung der Papier- mark, die als Zahlungsmittel zur Aufreqhterhalturg des Verkehrs notwendig hleibt, erheischt unter der Voraussetzung der Etatsbilan, zierung die Schaffung eines wertbeständigen Zahlungsmittels, das auf sich selbst gestellt und unabhängig von den inneren und äußeren Schwankungen ist. Die Grundlage eines solchen Zahlungsmittels kann zurzeit nur dag Gold oder ein Deyisen fonds bilden.
3. Aus diesen Erwägungen ist das Projekt Helfferich abzulehnen, weil eine Roggenwährung im inneren Verkehr den großen Schwankungen des Roggenprelses unterläge und im internationalen Verkehr keine Geltung hätte.
4 Gleichfalls ist der Vorschlag des Reichsberbandeg der deutschen Industrie abzulehnen, da daz nach ihm wertheständige Gold den Um— saufkreis des staatlichen Papiergeldes noch mehr als heute ein⸗ . seine Entwertung und Zurückweisung also noch beschleunigen
würde. ö
5. Alle derartigen Prolekte sind auch deghalb abzulehnen, weil die das Notenmonopol, ein grundlegendes Hoheitsrecht des Staates, in die Hände privater Berufsstände übergeben würde. Träger der Geldpolitik Deutschlands kann nur die Reichsbank sein, wobel es Voraussetzung ist, daß deren Geschäftsführung und Leitung den Be⸗ dürfnissen wertbeständiger Geldwirtschaft durch entsprechende Um⸗ änderungen anzupassen ist.
6. Nach Festlegung des Höchstbetrags der Nokteninflation wird der Goldbestand der Reichsbank mit den aus den Maßnahmen der Devisenablieferung eingehenden, ausländischen Zahlungsmitteln zu elnem Münzfonds vereinigt. Dieser wird auf Grund von Sachwert⸗ belastung durch Auslandsanleihen nach Möglichteit erhöht,
. b) ein Einlösungsrecht des umlaufenden Papiergeldes zu einem dem Tageswerte entsprechenden Kurse gegen Gold oder andere Gold— zahl ungèsmittel erklärt. ; . . ; ;
c) Auf Grund des Münzfonds werden Goldnoten ausgegehen, als deren Deckung Gold, Silber, Edelschmuck, Devisen, und dis⸗
kontierte Goldhandelswechsel dienen. Zur Stärkung des Münzfonds können auch die Vorschläge Minoux wesentlich beitragen.
d) Nach Einführung der Goldnose und Festlegung der Ein— stellung des Notendrucks werden die noch im Besitz der Wirtschaft
befindlichen oder in sie gelangenden Goldzahlungemlttel für den all⸗
gemeinen Verkehr freigegeben.
J. Die Nelchsbank bleibt autonom. Die Nelchaaufsicht wird aber verstärkt durch eine Umformung des Reichsbankkuratoriums und durch Erwelterung seiner Rechte und Pflichten. Das Kapital der Neichsbank wird erhöht durch Ausgabe von Aktien, die in Gold oder Devisen oder wertbeständigen Belastungen, Goldhypotheken der Land⸗ wirtschaft einzuzahlen sind.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern mit der Neuregelung der Beam tenbezüge. Abg. Dr. Qu aatz (D. Vp.) vertrat die Ansicht, daß durch die Art, wie bei allen Lohnregelungen stets zuerst mit den Spitzen⸗ organisatlonen der Staatsarbeiter und Beamten von seiten der Neichsregierung verhandelt werde, das Budgetrecht des Reichstags geschmälert werde. Nachdem alle Zahlen durch Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen festgestellt seien, werde dem Reichstagsausschusse nur gestattet, zu dem allen Ja und Amen zu fagen. — Abg. Schmidt-Stettin (D. Nat.) stimmte diesen Ausführungen zu. Er bemängelte das auch von seinen Parteifreunden wiederholt gerügte Verfahren und wandte sich gegen das ganze jetzige System. Er müsse die Verantwortung der Regierung und den Regierungsparteien überlassen. Er fragte die Regierung, wie es mit der Vorauszahlung der Gehälter stehe. Er könne für seine Person, aber auch unbedingt für seine Parteifreunde er⸗ klären, daß sie gegen die Abschaffung der Verteljahrsvoraug. zahlung der Gehälter seien. — Abg. Bender (Soz) bezeichnete die Stundenlöhne für die Staatsarbeiter als zu niedrig, da sie bei einem Dollarstande von 16 Millionen festgesetzt worden seien. Zumindest für die unteren Klassen müsse eine neue Aktion sofort ein geleitet werden. — Abg. Dr. De rn burg (Dem.) wies auf die große Vermehrung der schwebenden Reichsschuld hin, die sich in der setzten Dekade verhierfacht habe. Wenn mit der Heilung der deutschen Finanzen wirklich begonnen werden solle, so müsse man mit der Ausgahen⸗ seite anfangen. Damit solle nicht gesagt werden, daß nur die Arbeiter⸗ schaft die Kosten tragen soll. Beispielsweise sei die Kohlenpreis⸗ festsetzung, an der auch die Arbeiterschaft durch ihre Ver⸗ tretung im Reichskohlenrat beteiligt sei, ein völliger Skandal. Was die Vierteljahrsvorauszahlung der Beamtengehälter betreffe, so handle es sich nicht um Abschaffung wohlerworbener Rechte. Die Beamten könnten entscheiden, ob sie ihr Gehalt vierteljährlich im voraus haben wollen. Dann könnten sie selbst den Teil, den sie im Augenblick nicht benötigen, zum Beispiel in Dollarschatzanweisungen wertbeständig anlegen. In diesem Falle dürften sie aber keine Nachzahlungen als Folge der Geldentwertung verlangen. Oder sie wollen die Nachzahlungen, dann dürfen sie wieder nicht die Vierteljahresvorauszahlung verlangen. Abg. Morath (D. Vp.) schloß sich den Ausführungen des Abg. Dr. Quaatz (D. Vp) an, wonach das Budgetrecht des Reichs⸗ tags durch die vorherigen Verhandlungen und Festlegungen der Reichsregierung und der Spitzenorganisationen stark geschmälert fei. Was die Vierteljahrsvoraüszablung der Beamtengehälter be— treffe, so sei zunächst festzustellen, daß ein sehr großer Teil der Beamten gar nicht Vierteljahrsgehaltsempfänger sei, sondern sein Gehalt nur monatlich beziehe. Seine Partet stimme im Einvernehmen mit den Beamten nur der varläufigen
Aufhebung der Vierteljahrsvorauszahlnng zu, wünsche aber
keine Aenderung der Rechte der Beamten. Redner verurteilte fodann die verantwortungslose Pressehetze, die bei dieser Gelegenheit gegen die Beamten eingesetzt habe und bedauerte, daß amtliche Stellen nicht sofort die groben ö. berichtigt hätten. — Ministerial⸗ direktor von Schlieben (Reichsfinanzministerium) führte aus, daß sich bei der fogenannten Lohnsicherung für das besetzte und das Einbruchsgebiet leider gewisse Uebelstände gezeigt hätten, denen aber die Reichsregierung und die preußlsche Regierung energisch nachgehen würden. Man müsse allerdings bedenken, daß in manchen Orten, die von Belgiern und Franzosen besetz; seien, einn geordnete Gemeindeverwaltung. über haußt nicht mehr bestehe. Des weiteren teilte der Ministerial⸗ direktor mit, daß ein Gesetz über den Beamtenabbau gegenwärtig dem Kabinett zur gründsätzlichen Stellungnahme vorliege. Bezüglich der Vorauszahlung der Gehälter werde schon in den nächsten Tagen dem Reichstage ein Gesetzentwurf zugehen, wonach die Reichsregierung ermächtigt werden soll, vorübergehend die Viertelsahrsvorauszahlung aufzuheben. Die Geltungsdauer des Gesetzes soll sich bis zum 31. März 1935 erstrecken. — Abg. Hoch (Soz. machte auf die Gefahren aufmerksam, die daraus entstehen, daß eine große Partei, wie die deutschnationale Volkspartei, den Kampf. gegen die neuen Steuern organisiere. Es sei doch selbstverständlich, daß durch eine solche Parole nicht nur alle Schieber ermutigt würden, sondern überhaupt die gesamte Steuermoral vernichtet werde. — Abg. v. Gusrard (Sentr) betonte die überaus ernste finanzielle Lage. Die heutige Anpaffung der Gehälter und Löhne der Beamten und Staagtsarbeiter an die Geldentwertung bedeute, daß alles, was der Reichstag an Steuern zur Rettung der Finanzen bewilligt habe, nun durch die neuen Ausgaben restlos aufgezehrt werde. Be⸗ züglich der vierteljährlichen Vorauszahlung der Beamtengehälter
hielt es in gegenwärtiger Lage der Redner für die erste An⸗
ftandspflicht der deutschen Beamtenschaft, dem Reiche in äußerster Not zu helfen. Damit die Frage der wohlerworbenen Rechte der Beamten möglichst außer Betracht bleibe, schlug Redner vor, daß den Beamten das Grunegehalt, die Orts-, Kinder⸗ und Frauenzulage wie bisher vierteljährlich im voraus gezahlt, daß aber der Teuerungtz⸗ zuschlag, der jetzt 38 80 v5 des Grundgehalts ausmache, der also die eigentliche bedeutende Summe ge sfaf!⸗ nur vierzehntägig be⸗ zahlt werde. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Redner noch den Vorschlag, daß die Regierung für die Beamten wertbeständige Konten anlegen solle, denen sie dann die vierteljährlichen Vorauszahlungen und eventuel auch die Teuerungszuschläge gutschreiben könne. Die krasse, rein oppo⸗ sitionelle Stellungnahme der deutsch⸗ nationalen Volkspartei be⸗ dauere er im Interesse der Sachlichkeit. Schließlich wandte sich Redner gegen die Organisation der Abteilung Elsaß— Lothringen des Reichspensionsamts, das den Pensionären immer noch mit allergrößter Verzögerung ihre Bezüge auszahle. — Abg. Deglert (D. Nat.) verwahrte seine Partei gegen den Vorwurf der Steuersabotage. Seine Freunde wollten lediglich dafür forgen, daß die Zahlungsbedingungen der neuen Steuern nicht zu brutal gehandhabt würden, damit sie Industrie und Gewerbe nicht totschlügen. Was die Opposition gegen die Abschaffung der Vierteljahrsvorauszahlung der Beamiengehälter betreffe, so sel der deuischnationale Standpunkt wohl mißverstanden worden. Damit die Rechte der Beamten nicht angetastet würden, müsse das Grundgehalt, der Ortszuschlag, der Kinder, und Frauenzuschlag vierteljährlich im voraus gezahlt werden. Der Teuerungèzuschlag könne ja dann von Fall zu Fall überwiesen werden. — Geheimrat Kü hnem ann Meichsfinanzministerium) bezweifelte aus juristischen Gründen das Vorliegen eines wohlerworbenen Rechts auf vierteljährliche Vorauszahlung der Beamtenbezüge im Sinne der Reichs⸗ verfassung. Da nach 5 34 des Reichsbesoldungsgesetzes durch einfaches Gesetz eine Aenderung der Höhe des Grundgehaltg erfolgen könne, sei nicht zu ersehen, warum nicht auch durch einfaches Gesetz eine Aenderung der Zahlungsweise angeordnet werden könne. — Abg. Delius (Dem) bedauerte, daß die Reichsregierung nicht Ver⸗ anlassung genommen hätte, heute vor dem Haushaltsausschuß zu der katastrophalen finanziellen Lage ausführlich Stellung zu nehmen. Redner verbreitete sich dann über die Lohnfrage, wobei die jetzt übliche
Anwendung der Reichstarife im Gegensatz zu der früher gebräuchlichen
Anwendung der Ortétarife sehr oft krasse Unterschiede in der Be— zahlung ergebe. Er bedauerte die Pressehetze, die in letzter Zeit sich gegen das Beamtentum breitgemacht habe. Es sei natürlich eine ganz salsche An schauung, wenn man annehme, daß die Beamtengehälter an der Inflation schuld seien. Aber die systematische Preßhetze in Zeitungen fast aller Richtungen habe es doch vermocht, die Oeffent⸗ lichkeit zu dieser falschen Anschauung zu verleiten. Auch Abg. Steinkovf (Soz) kritisierte das Verhalten der Presse gegenüber den Beamten. Von der Reichsregierung verlangte er schleunigste Aufstellung von Richtinien über die Entschädigung von Beamten, die freiwillig ausscheiden wollen. Hierauf be willigte der Ausschuß die Auszahlung a
er neugeregelten Beamtenbezüge und St '!
d ats
arbeiterl5hne in dem Ausmaße, wie sie zwischen dem Neiche, sinanzministerium und den Spitzenorganisationen vereinbart waren. Angenommen wurde ein Antrag des Abg. Delius (Dem
worin die Reichsregierung ersucht wird. auf die dänderregierunge
insbesondere auf die preußische , , einzuwirken, daß die 9 soldungen und Pensionen der Beamten, besonders der Länder, sewesst sofort gezahlt werden.
Ferner wurde eine Entschließsung des Abg. Dr. Quaa
(D. Vp) angenommen, welche die Reichsregierung ersucht, in 36 !
bei Beantragung der zur Erhöhung der Löhne und Gehälter in
Reich, Ländern und Kommunen erforderlichen Beträge jeweilz eln
Uebersicht über die wirklichen. auszuzahlenden Mongtsbeträge un
über die aus der Reichskaffe zu ernährenden Gehalts. und Lohn. empfänger in den Reichsperwaltungen, Reichsbetrieben sowie in den
Verwaltungen und Betrieben der Länder und Kommunen vorzulegen.
Nach Erledigung der Neuregelung der Beamtenbezüge fiagte Abg. Dr. Qua g tz (D. By), wie weit die von der Regiernnß seinerzeit in Aussicht gestelltle Etatsaufstellung in wert, beständigen Jiffern gediehen sei. Ministerialdirelir v. Schlieben (Reichsfinanzministerium) erwiderte, daß die Frage schon längere Zeit ernstlich geprüft warden sei, letzt aber hei der riesigen Geldentwertung akut werde. Deshalb werde an zuständiger
Stelle erwogen, wie man in kürzester Zeit zu einem derartigen Ca;
mit wertbeständigen Ziffern komme.
Alsdann wurde ein Antrag des Abg. v. Gugsrarp (Zgentr.) angenommen, der verlangt, daß im Reichstage ein Nach, tragshaushalt vorgelegt werde, der über die Or ganisation
des Reichs ministeriums für die besetzten Gebiete genaue Angaben mache.
Angenommen wurde ferner ein Antrgg des Abg. P. Dr.
Schreiber (Zentr.), daß die Vorschüsse guf Grund dez
§61 des Fingnzausgleichsgefetzes für die Angeftelltn
des Schul⸗ und Bildungswesens mindestens so hoch zu bemessen seien wie für die Anstalten und Einrichtungen, die Aufgaben der öffent.
lichen Wohlfahrtspflege erfüllen; ferner, daß die Summe für beide
Zwecke dem nachweisbaren Bedürfnis entsprechend erhöht werden sol. Schließlich wurde auf Antrag der Abgg. Schreiber und
Gusrard vorgeschlagen, die Kredite für Heizung der
fentigen Anstalten zu erhöhen, die Aufgaben der öffentlichen
Wohlfahrtspflege und des Schul⸗ und ,, im Sinne des h
8 61 des Finanzausgleichsgesetzes auszuführen hätten.
Schließlich wurde noch ein Gesetzentwurf über die
e . eines dritten Nachtrags zum Reicht, haushaltsplan 1923 angenommen, der den Reichsfinan⸗ minister u. a. ermächtigt, für die Anschaffung der in dem Gesetz zut Sicherung der Brotverforgung für das Wirtschaftsjahr 1923/24 vor,
gesehenen Brotgetreidevorräte Reichsschatzanweisungen bis zur Höhe von 1200 Billionen Mark auszufertigen. Dieser Kredit ist aus den Erlösen beim Verkauf des Getreides abzudecken.
Hierauf vertagte sich der Ausschuß. .
————
Der Ausschuß für Handel und Gewerbe dez Preußischen Landtags hielt gestern nachmittag unter Vorstz des Abg. Dr. Sager (Zentr.) die Schlußberatung (2, Lesung) deh Gesetzentwurfs über die Um gestaltung der staatlichen Bergwerke ab. An den bereits mehrere Wochen dauernden Verhandlungen nahmen ständig der Handels⸗ und der Finan⸗— minister teil. Der Entwurf sieht im wesentlichen de Bildung einer Aktiengesellschaft mit. Zweigniederlassungen mit elnem Kapital von 5 Millionen Goldmark vor; alle staatlichen Bergwerks und Hüttenbetriebe sollen in diese Aktiengesellschaft über. führt werden; der Staat übernimmt sämtliche Aktien. Die Ausgabe von Aktien ist an die Zustimmung des Landtags gebunden, ebens Kapitalserhöhungen, falls die dadurch geschaffenen Aktien nicht sänt. lich in der Hand des Staates bleiben. In welchem Tempo die Um gestaltung der staatlichen Bergwerksbetriebe vor sich gehen foll, welche Betrtebsgruppen in Angriff genommen werden sollen, unterliegt der gemeinsamen Bestimmung des Handels- und Finanzministers.
Nr. 3] des‚Ministerialblatts für die Pre ußihche innere Verwaltung“, herausgegeben im Preußischen Min⸗ sierium des Innern, vom b. September hat folgenden Inhalt: Persönliche , Allgemeine Verwaltungt—⸗ a chen. Vf. 15. 8. 23, Satz- und Drucklosten. — Vr. 31. 6. 9 Durchsuchung bei Abgeordneten. — Preise der Ges-Samml. — Vf. 31. 3. 253, Preuß. Besoldungebl. — Angelegenheiten der Kommunaluverb ände. Vf. 27. 8. 23, Kohlenkredite im besetzt. Gebiet. — Vf. 77. 8. 25, Vergnügungssteuer. = VJ. 31. 8.2) Ginkommenstenerlberweif. — Vf. 3699. 8. 23. Stadtkreis Bocholt . W. — Polizeiverwaltung. Vf. 28. 8. 23, Zentralausschiß d. Hroß⸗Berliner Betriebsräte. — Bauschpergüt. d. Gefangenen fammelkransporte. — Vf. 23. 8. 23, Belohnungen f. Land⸗ jägereibeamte. — Vf. 22. 83. 23, Rechnungsordnung. J Vf. 27 8. 23, Verstärk. b. Unterstützungsmitteln. — Vf. 24. 3. A Kassenanschlagsansätze b. d. Schutzpol. — Vf. 24. 8. 23, Ernennun 3. Pol. Sekreiären. — Vf. 26. 38. 23, Sonderprüf. d. Pol Sekrelin Vf. 79. 8. 23, Komm. Pol. Betriebg⸗Afsist. — Vf. 26. 8. Reg. u. Landjägerräte. — Vf. 25. 8. 23, Bewerbungen f. d. Land sägerei. — Vf. 38. 3. 23, BDI. v. staatl. Pol. Beamten. — 285. 8. 23, Dienstaufwandsentschäd. f. Landsägereibeamte. = 39. 8. 25, Unlerstütz - Kgsse d. Landi. — VI. 25. 8. 25, Rotstandkbeih an Landf⸗ Beamte. — Vf. 24. 8. 23, 3. Vorschuß auf de, Versorh⸗ Gebührniffe. — Bf. 29. 8. 23, desgl. 4. — Vf. 30. 8. 23, Dient. bekleid. Zusch. f. Pol. Gefängnisbeamte. — Vf. 27. 8. 25 Be kleid usn Stücke d. Schutzbol. — Vf. 39. 8. 25, Vergüt. f. Kraftfahrzeuge, — V. 36. 8. 23, Landesmeisterschaften. — Vf. 26. 5. 23, zahnärztl. Gebühren. = Teuerungszuschlag z. ärztl. Geb.-⸗Ordn. — Tagesverpflegungssatz VJ. 29. 8. 35, Vollmarftiftung. Vf. 29. 8. 23, Hellfürf. f. Schm.
pol. Beamte. — Vf. 30. 8. 25, Verträge mit Aerzten usw— . ö.
15. 8. 25, Pferdeausrüstungsstücke d. Schutzpol. — Vf. 27 ; Siallmänner bei d. Schutzbol. — Vf. 29. 8. 23, Vert ragstierärzle. Perf w, ,, Vf. 24. 5. 25, Veri der Standesbeamten f. Zählkarten. —Paß⸗ u Fremdenpolize
Vf. 20. 8. 23, Auswanderungsagenteu. — Pf. 31. 8. 23, Gebühlen
f. Legitimierung ausländ. Arbeiter — Nichtamtlicher Teil
Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs.
Zu beziehen durch alle Postanstalten, oder Carl Heymann Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44, zum Septemberpreise von 24600) für Ausg. A (zweiseitig und 300 000 für Ausg. B leinseitig).
Nr. 48 des Reichsministeriaglblatts“ vom 3. Seh
tember 1923 bat folgenden Inhalt: Steuer- und Zollwesen: Vel,
ordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnun der Wechselsteuer.
FortseRung des Nichlamtlichen in der Ersten Beilage)
—
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschůftẽstelt
Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstall. Berlin, Wilhelmstr. 32. Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
Nr. 2908.
Amtlich festgestellte Kurse.
Reseta — 0. 80. A. 1 5sterr. 1 GiId. österr. B. — 1.370 4.
1TReso (arg. Pap. — . 1 Pfund Sterling
nem Papter beigefügte Bezeichnung be- r bestimmte Nummern oder Serien der Emiffion lieferbar sind.
Daz hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen? deutet. daß 3. . Breifeststellung gegen⸗ n
Die den Altten in der zwetten Epalte beigefügten eichnen den vorletzten, die in der dritten efügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ do Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ hne Datum angegeben. so ist es dasjenige d des vorletzten Ge schãfts jahr.
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Berlin 30 (Lombard 31). Amsterdam 4. Brüssel z. Christiania 6. Helsingfors 8. London 4. Madrid 8. Paris 5. Prag 4. weiz 4. Stockholm 4. Wien 8.
TDenutsche Staatsanleihen.
Börsen⸗Beilage zm Deutschen Reichsanzeiger und Preußhischen Staatsanzeiger Verliner Börse vom 7. September
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Dt. Dollarschatza nwsg. Dtsch. V. V. Reichs⸗ Echapanweis. 1916. verl. 1923 - 82... zo. v ã. IX. Agio aus] do. fällig 1924
ins fuß 8 - 18 Dtsch. Neichs aul. ul. 24 do. do.
do. 22 (3wangkanl.) bo. Echutzgebret⸗Anl. do. Epar⸗Präm.⸗Anl. . (16 Preuß. St⸗Schatz 53. 1.4.
Pt. Staats sch. j. 1. 5. 24
bo. do. . 81. 12. 84 bo. do. 14 auslosbar breuß. konsol. Anl.. do.
o. nhalt. Staat 1919... do. 108/09, M1112, 18,
J do. Ldzl.⸗Rentens louv. neue Etücke braunschweig⸗KAüneb
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wo. M, os, O9 Ser. 12. 1911. 1913 15. 568.
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Preußische Rentenbriefe
Heutiger Voriger Kurs
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Lipp. Landb. 1 u. UH do. unk. 26 v. Lipp. Landessp. u. C. Oldenbg. staatl. Kred. do. 3 unk. 31
do. ; Sachsen ⸗ Altenburg. Landbank do. . 8. . R. do. Cob. Länderbanl Ser. 1- do. - Gotha Landkred.
do. -⸗Meining. Ldtrd. o. Do. konv. do. ⸗Weimar. LSdkred. do. Do. do. Schwarz burg⸗Rudolst. Landkredit do. do. do. - Sondersh. Land⸗
Mecllb.⸗ Schwer. Rnt. a 1 11.71
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Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
S. 100, 18 — 29 do. S. 1 - 11 do. Komm. S. 89 — 42 do. do. Ser. 13 — 88 da. bo. Ser. 26 — 81 do. do. Ser. 8 - 14 do. Do. S. 18— 25 do. Do. S. 1— 4 Sch . Ildw. Pf. b. S. Es 26 do. b. S. do. Kredtt. b. S. 22 26 — 88, unk. 28 da da bis S. s
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Brandenburg. Komm. 1923
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Anleihe von 1919 do. do. 1922 do. do. 1928 Pommersche Komm.
Anleihe Ser. 1 u. 2 do. Do. 1919. II. 20 Kur⸗ n. Neum. Echuldv.
Bergisch ⸗Märlische Serie 3 — , . Mecklenburg. Friedr. Franzbahn Pfaͤlzische Eisenbahn. Ludwig. Max, Nordb. do. 1881 do. 1879, 80, 83, 85, 95s do.
Wismar⸗Carow....
Brandend. Prov. os. 11 Reihe 18— 26, 1912 Reihe 27 - 838, 1914 Neihe 34-52 unk. 28
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Casseler Landes redit bo. Ser. 29 unk. 80
kredit, Lit.
bo. Prov. Ser. 18, 16 do. Do. Ser. 9 do. do. Ser. J u. 6
Oberhessische Provinz. 1920 unk. 25 do. bo. 19138. 1914
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do. A. 18694, 9] u. 1900 do. Prov. Ausg. 14. Posener Provinzial. da. 1888, 92, 9s, 98. Or do. 1698
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bo. Ausg. 6 u. ba do. 96, 028, Od vo. LZandesllt. Rtbr. do. bo.
Westpreußische Prov.⸗ Anl. Uusg. 6— 6 do. bo. Ausg. 6
)Zinzf. 6 - 153.
Anklam. Kreis 1901. 4 Flensburg. Kreis om do. bo. 19194 Hadersleb. Kreis 10 * Lauenbg. Kreis 1919. 4 Lebus Kreis 1910... 4 Offenbach Kreis 198..
Telt. Kreis 1900, o7 4 do. Do. 190118
Ser. 22 - 28 4
Ostyreußische Provinz. ;
S s 2 —
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1.17 made dh s ode ) Sinsf. — 18. Hh Zinsf. 3 — 183.
Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.
.
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Deutsche Propinzialanleihen.
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Kreisanleihen.
— — —
e .
Deutsche Stadtanleihen.
do 190], rückzahlbar 41 - 40. 19 M
Berlin 1909 Ser. 2 unk. 22
1912
1918 unk. 80
1920
1882 1886
1890 35
1892
1898 do. 1904 S. 1 do. Groß Verb. 1919 Berl. Handelskammer 3 do. Sladtsynode 1899,
do. Burg. ..
Cassel 1901, 1908
oburg
Cöpenict
do. Darmstadt
Dortmund
do. Dresdener Grund⸗
Duisburg
Eschwege
bo. Frankfurt a. M.
Fraustadt Fürth 1. B. .....
do.
do.
, lonv. i.
Bamberg .... 1900 Ma
do. 1904. 1905 31
1906, 1912 do. do. 1899. 1904, 05s Bielefeld 1898, 1900,
1902, 19608 Bingen 362 19085
do. 1902 Bonn 1814 M, 1919 do. 1908 Brandenburg a. H. 01
h 1901 Breslau os M, 1909 do. 1891 Bromberg. .. 1902, O9
Serle 1, 8,
o. 100131 Charlottenburg 1869, 1895, 1899
do. 07, os, 1 u. Ausg. 12, 19 ulv. 22 - 24 1888-99
1902 05
2
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C Colmar (Elsaß) 1907 t 1901
Cöthen 1. Anh. 18664,
1890, 965, 96, 1908 Cottbus... ..... 1900 bo. 1909 M., 1918... do. 1898
Danzig 1904, 090 do. 1914 N Ausg. 19
do. 1918, 1919, 20 Dt sch.⸗Eylau. ... 1907
do. 121. M, 18 1.M do. 6 1898 3 do. 1908 Dresden. . .. 1900, 08 do. 1698 do. 1900
1808 3
rentenpfandbriefe, Ser. 1. 2, 5, - 10 do. do. S. 3. 4. 6 M do. Grundrentenbr.
do. 1899, 1907, 99 1918
1885, 1889
1696, 02 M Düren H 1899, J 1901 do. G 1891 tv. Dilsseldorf 1899, 1900, 1908 L. M., 1907, 1908. 1909, 1919, 1911, 1919 U
do. 1886, 90, 94a 3 d do. 1000, 1908 35
Eisenach 1899 M Elbing 1903, 09, 18 do. 1908 Emden ... 1908 H., ] Erfurt 98, 01, 098, 10
1914, 1919 do. 98 M, ol M
do. 1918, gek. 1. 12. 28 do. 1919, gek. 1. 2. 24
Flensburg ol, 9, 12M 1910, 1920 4
1906, 10, 1 4
Freiburg i. Br. 1919 4
do. 1920 unk. 1928 1 1.1. do. 1901 39 1.4. Fulda .. ..... 1907 Ma
Gelsentirchen ... 1910 4 Gießen 1907, 09, 12,
do. 1805 38 1.4. Glauchau 1694, 1908 389 14. Glogau. .. 1919, 1920 4 Gnesen. . . 1901, 1907 4 fr. do. 19013 Görlitz... ...... 1900 4 do. 19003 1. Graudenz ...... 1900 4 Güst row. .. ..... 1696 39 1.1.
Hagen 1919 M, 18920 4 do. 1906, 19124 Halberstadt o2. 12, 191 18697
w
*
8 AC * 2
— *
do. 2 .. 1900, 08, 10 4 v. 919
do. r ie: 84 1.
o. 1. Hannover . ..... 1898 33 1.1. Heidelberg ..... 19074 1. do. 1908 365 1.4. Heilbronn .. . 1897 M 4 1.6.
do. Herne 1909 unlv. 24 Æ 4 1896
1.1.7 i400, 00b 6
.
ic. Loo do 8 amοοο
do. Königsberg 20 Ju. Il
Konstanz do. 1906, 07, 09
Landsberg a. W. 1890.
Lauban ... Lichtenberg Berlin)
do. Ludwigzhafen. . do. 1850, 1894, 1900,
do. 1902 do. 1518, Serte 1ů, 2. 3 und 4
Reihe 1
2. Ausg., 1920 .... do.
Pirma sent
Schöneberg (Berlin)
Straßburg 1. E. 1909 (u. Ausg. 1911)
Stuttgart 9s M, 1906 1819, 0s Ausg. vß
Thorn 1900, os, o9 do. ö Trier .... ...... 1910 do. 11, 1. u. 2. M. ul. 28
5
.... 1900, 1014 1902 39
— * —
232 3 2 1
28
do. . ulm... ...... 1912 Viersen ...... . 190
Wandsbel oJ. 10 M Weimar 1888 Wiesbad. 1908 1Aus⸗ gabe, rückz. 1937.. 1920 1. Ausg., 1921 2. Ausg. do 18 Ag. 191. u. II. n 99
Katserslautern ol, os 4 do. konv. 39 Köln. . . 1923 unk. 888 o. 19124 do. 1919 unk. 29 do. 19204
86
1922 4
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unk. 22 4x do. 1899. O14 do. 1910 Ausg. 1- 114 do. 1891. 98, 95, oi s)
Krefeld 1901. 1918 .. 4
( . . lv. 92, 94, 1908 o. 1686 349 1.1. do. 1801, 1908 3 Krotoschin 1900 S. 114
m
1896 349 Langensalza .... 190883
2
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1909, 1918 4 Lichterfelde (Bln.) 98 89
22
n , , L XL X .
do. 1902 39 . ; 3 ldsch. Schuldv.
Magdeb 1919 4 83 3. * Pommersche . . ...... 4
1891, 1906 4
3 do. neul. 4. Klgrundb. do. 1886 31 do. do. z do. 66. 1 1 . ⸗Pfandbr. 6— do. Stadt ⸗P mr. B. . Mainz 1919 Lit. U. V unk. 29 do. 1920 Lit. Wunk. 30 Mannheim 1922 o. 1914 do. 1001, 1906, 1907, 1908. 12, 19 1. u.
Sachsi che alte
do. do.
1888 Schles. altlandschaftl.
do. 1897, 1898 33 d do. 1904, 19605 Merfeburg 1901 Minden 1902 Mühlhausen i. Thilr, 1919 VI
Müillhau sen i. E. 06, o7, i918 M, 1914 Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11 und 183 unk. 81, 35
do. 1914 do. 1919 unk. 80
do. do. Schlezw.⸗Hlst. E.⸗K do. do.
do. Westfälische Landsch.
do. und 2. u. 3. Folge do. und 2. u. 3. Folge estpr. rittersch. S
do. 1901, 1910. 1912,
1914
do. 1919 unk. 24
do. 1890, 18943.
do. 190483 M.⸗Gladbach 1911
unk. 86 M
Münster 1906
do. 1897 32
Nauheim t. Hessen O2 3 Naumburg 1897. 1900 konv. 3x
1919 unk. 30
1905 Ser. 213
Deutsche Pfandbriefe. 6 Cred. D, F
39 D, E kündb. 3 do.
do.
do.
ausgestellt bis 1. 1. 20*
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und 3. Folge
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inkl. Coupon 1. 1. 21
Neumünster 1907 Neuß 1919 Nordhausen 1908 Nürnberg 1899-02, 04, 1907— 1911, 1914
do. 1920 unl. 80 bo. 91, 98 v., 96 — 96. 1905, 1906
do. 1903
Berliner ..... .
do. Brdbg. Stadtsch. Pfdb. Dt. Psdb.⸗Anst. Posen S. 1-85 unt. 80 - 34 Preuß Ldz. Pfdb. -A.
Berlin
Preuß. Ztralstd. Bf. R. do. do. R. 4, ð WestprPfandbriefamt f. Sauzsgrundstücke.
T ffenbach a. M. 1920 4 do. 1900, 1907 N, 14 do. 1902, 1908 39 Dppeln 1902 M Dönabrtl c 1909
Peine 1908 Pforzheim ol, on, 10,
1912, 1920 do. 18985, 1905
1699 Plauen 1908 do. 1908 Posen 1900, 18908, 1908 do. 1894, 1908 Potz dam 1919 M do. 1902
22
Quedlinburg 1908
Regensburg 1906, 99 do. 1697 M. 1901 bis
1908, 1905 do. 1889 Nem scheid 1914ukv. 24 bo. 1900 do. 1908 Rheydt 1698 Ser. 4. do. 1918 unk. 24 M do. 1891 Rostock 19198, 1920 do. 1881, 1884, 1908 do. 1895
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Saarbrücken 14 8. Ag.
1904, 1907 do. 1896 do. 1904 Schwerin i. M. 1897 Spandau 1891 do. 1909 M do. 1895 Stargard 4. Bomm. 9d Stendal 1901, 1906 do. 1908 Stettin 1918 Lit. 8 unt.
Stolp ...... .... 1922 do 1918 unk. 28
1980 M8 Mexikan. Anl. S6hs. do. 1904. 4 in do. Zwischensch. d. Equit. Trust⸗Co. Norw. Staatz. 94
da. 1888 in *
neue
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 1 Guld.- 8. —= 4p. St — — Braunschw. 20 Tl. 8. — 6p. E
Hamburg. 80 Tlr.⸗L. 8 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 8g 1.4.1 Dldenburg. 10 Tlr.⸗L. 8 Sach . Mein. 1GlId.. L. 1
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
Seit 1. 12. 14. 1. 7. 16. 51. 1. 17. 1. 9. 17. 5 1. 11. 17. 51. 161. . 18. u 1. 3. i. 114. 160.18. 13 1.11. 18. 111. 1 1. 1. 19. 16 1.2. 15. 1.5. 19. u 1.4. 19. 10 18. 20 3. 5. 19. 2 1.6. 19. * 1.7. 19. * 1. 8. 19.1. 25 1. 3. 20.
Bern. Kt.⸗A. 37 ly. osn. Esb. 141 1.4. 10 do. Invest. 1410 do. Landes 9681 do. O21 1.1. do. 965 10, 1.2.8 Bulg Gd. Hp. 92 2der Nr. 241661 bis 246 560,
5er Nr. 121 561 bis 136 560,
zer Nr. 61851
; bis ss 650, lerNr. 1-20 000 Dänische Stia⸗⸗A. 9] Egyptischegar. i. do. priv. 1. Irs. do. 25000, 128003 r do. e606, 500 Fr. Finnl. St. -Eisb. Galiz. Land M. 1 Griech. 14 Mon. 1. do. 6 1881-684 . v0. 5 Pir.-Lar. 90 1. do. 44 Gold⸗R. 89 tal. Rente in S* do. amort. S. 8,
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in Lire
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Heutiger * origer
versch.
Kur⸗ u. Neum. altes? 1.1. do. neue sg 1.1. Komm.⸗Oblig.
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