1923 / 211 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Sep 1923 18:00:01 GMT) scan diff

304994. F. 21710.

„Monos

2141923. Federachs⸗esellschaft ni. b. 5., Maschinen⸗ fabrik, Frankfurt a. M. 28/8 1923. Geschäftsbetrieb: Maschinenfabritk. Schreibmaschinen.

6. 304996.

Cykloran

1013 1923. Chemische Fabrik Milch A.⸗E., Oranien⸗ burg b. Berlin. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke⸗ und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliex⸗ mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel.

Waren:

C. 24818.

304997. M. 35603.

zum Ersol9 !

11/1 1923. Erich Munde, Leipzig⸗Anger, Engels⸗ dorferstr. 1. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung von Seifen und chemisch⸗technischen Erzeugnissen. Waren: Waschseifen und Seifenpulwver.

34.

3041998. M. 34748.

145,6 1922. Mayener Seifen⸗ u. Seifen pulver⸗Fabrit Peter Barrenstein Nachf., Mahen a. Rh. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Seifen⸗ und Seifenpulverfabrik. Waren: Farbzusätze zur Wäsche.

34. 304999.

Rajana

9/1 1923. Rajanol G. m. b. H., schöneweide. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Parfümeriefabrik. Waren: Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Bleich⸗ mittel, Stärke und Stärkepräparate, Fleckenentfernungs⸗ mittel.

R. 28182.

Berlin⸗Ober⸗

41. 305090. St. 12153.

4/6 1923. Steiger C Deschler G. m. b. S., Ulm⸗= Söflingen. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: wollene Webstoffe.

18.

Feinweberei. Waren: Baum⸗

305002. B. 43968.

1610 1922. 28 / 8 1923.

a,, Import und Export. Waren: I

Fa. Richd. Bounden, Hamburg.

18. Gummi, Gummiersatzstofse und Waren daraus für technische Zwecke. 22a. Ärztliche, gesundheitliche, Rettungs- und Feuer⸗

dagen, künstli ze Gliedmaßen, Augen, Zähne, Fieberthermome. ec.

Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau⸗ tische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische ppa-aie, ⸗Instrumente und Geräte, Meßinstrumente. Porzellan, Ton, Glas,

daraus.

Glimmer und Waren

305001.

MVA

2714 1923. Heßler & Herrmann, Chemische Fabrik A.-G., Raguhn (Anhalt). 28 / 8 1923.

Geschäftsbetrteb: Chemische Fabrik. Waren: Essenzen und Extrakte für Liköre, Spirituosen, Brause⸗ limonaden. Brauselimonaden, alkoholfreie Fruchtgetränke, Liköre, Branntweine, Rum, Kognak und andere Spiri⸗ tuosen, Fruchtessenzen, Fruchtäther, Fruchtaromen, alko⸗ holfreie Liköre, Punsche und Punschextrakte, alkoholhaltige und alkoholfreie, destillierte Wässer und Sprite, Frucht⸗ säfte und Fruchtsirupe. .

18.

S. 47288.

305903. S. 47235.

1664 1923. Hannoversche Balata⸗Werke G. m. b. H.

Hannover⸗Wülfel. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Gummiwaren aller Art, sowie von Treibriemen und

Transportbändern, sogenannten „Balatarikmen“.

Waren:

Kl.

3b. Gummiabsätze, Gummisohlen.

7. Konservenringe, Flaschenscheiben.

18. Handgriffe für Fahr⸗ und Motorräder Gummi, technische Gummiwaren.

23. Balata⸗ und Gummi⸗Treibriemen, Balata⸗Trans⸗

portbänder.

aus

305004. S. 47236.

18.

1654 1923. Hannoversche Balata⸗Werke G. m. b. S., Hannover⸗Wülfel. 28 / 8 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

Gummiwaren aller Art, sowie von Treibriemen und

Transportbändern, sogenannten „Balatariemen“!“.

Waren:

Kl.

3b. Gummiabsätze, Gummisohlen.

7. Konservenringe, Flaschenscheiben. .

18. Handgriffe für Fahr⸗ und Motorräder aus Gummi, technische Gummiwaren.

23. Balata⸗ und Gummi⸗Treibriemen, Balata⸗Trans⸗

portbänder.

305005. 3. 7140.

3153 1923. Adolf Zeeb, Leipzig, Berlinerstr. 9. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Versandgeschäft. Waren:

lösch⸗Apparate, -Instrumente und ⸗Geräte, Ban⸗

Spazierstöcke und Kleinmetallwarem.

305006. B. 45320.

„Ratate

1.6 1923. Gebr. Bauchwirz G. m. b. 5., Char—⸗ lottenburg. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: tatt. und Werksta iharen 2 2b. 305007.

Parnox

19/9 1922. Deutsche Steder⸗Sicherungs⸗G. m. b. 5., Berlin. 28/8 1923.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb elektro⸗ technischer Artikel, sowie von Seifen und Parfümerien. Waren: Elektrotechnische Apparate, Instrumente und

Elektrotechnische Großhandlung Radio⸗Taschentelephone.

D. 19773.

Geräte, insbesondere Sicherungen,

Schalter, Elemente, K toren, Dynamos, Transformatoren. S . fümerien, Wasch⸗, Bleich⸗ und Seife und phosphoreszierende Leuchtmassen.

Seifen u npulver, gan

2. 805008.

(hahn

2/3 1921. Dr. Kramer & Co. G. m. h furt a. M. 28 / 8 1923. 5.

Geschäfts betrieb: Herstellung und Vertrieh mazeutischer Präparate. Waren: Arzneimin en Produkte für medizinische und hygien ische e n mazeutische Drogen und Präparate, Pflaster 3. stoffe, Tier⸗ und Pyanzenvertilgungsmittel. 2. lionz mittel, chemisch? Produkte fir industttcleht! schaftliche und photographische Zwecke, Abdrucha zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, Farbstosse ut diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel,.“ bn

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26a.

304 1923. Ferd. Rüdforth Nach⸗ long Attiengesellschaft, Stettin. 28/8

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik, Import und Export. Waren; Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischextrakte, Konserven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees, Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speiseöle und Fette, Kaffee, Kaffeesurrogate, Zuder, Tee, Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz, Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren, Hefe, Back⸗ pulver, diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis.

305009.

.

R. 2

260.

13/12 1923. T. van Bruggen, Duisburg. 28/8 1923. Geschäftsbetrieb: Kaffeehand⸗ lung. Waren: Bohnen⸗ und Ge⸗ treidekaffeemischung.

Duisbu rg.

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Erneuerungen.

gl. 264. 179495. Kl. 264. 177038. Kl. 9s. 192826. Kl. 42. 199912. Kl. 9b. 63369. 182469, 183028,

181877. 184521. 185175. 202962. 1922809. 179111. 76899.

179334. 178776. 179668. 180915. . 181916, 185197. 196217, 196218, 196599, 196779,

199973.

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Kl. 16.

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187257,

199786. 180649.

Kl. 260. Kl. 26c.

196219, 199852,

67482, 67783. 42. 71879. 16c. 199158. 6. 63755. 7. 197694. 16a. 197098. Kl. 209. 26c. 79622. Kl. 2. 65 123, 66354, 184029, 184516, 185848, 187864, 187797, 1877908. 199281, 199282. Kl. 42.

Kl. 38. 182112.

Kl. 9c. 1818538.

gal. 38. 183952.

gal. 38. 63162.

Kal. 32. 189435.

Kl. 162. 64305, 64449. 71323. Kl. 38. 183178. 184528, 185027, 185373,

34. 187394. 41. 25. 70777. 3b. 183974. Kl. 21. 197431.

34. 69019. 34. 5117. Kl. 38. 183033. 23. 74779, 75390, 791568. 26c. 6429. Kl. 264. 183418, 96. 72843. Kl. 22. 191791. 22a. 185493. Kl. 34. 181092. 38. 63658. 42. 191988. 3h. 196397. Kl. 22g. 38. 186223. Kl. 16a. 5841, 186729. 185229, 198182.

197775.

182231, 186952, Kl. 166. 189496.

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Kl. W. 183179, 187986.

183761. Kl. 25.

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7. 23. Kl. 96. 191425.

Kl. 162.

188937 199094.

Kl. 2. 182799, 186811. Kl. 166.

1965995.

Al. 38. 290482. Kl. 27. 181459, Kl. 9h. 716309. Kl. 16. 63639. Kl. 34. 140159. Kl. 11. 185725, Kl. 13. 65831. Kl. 23. 183763. 184324. Kl. 32. Kl. 3d. 66358. Kl. 17. 187877. Kl. 96. 1984099. 184454. Kl. 18. 199996. Kl. 19. 70262. Kl. 37. 181971, 181972,

186211.

Kl. 2. 181213.

Kl. 7. 197712.

Kl. 23. 186862.

714091. Kl. 35. 67349.

181518. 68033.

Kl. 36. 63489.

181566, Kl. 224. Kl. 22.

185726,

Al. 4. Kl. 22. Kl. 9h. l . Kl. 4. 183879. Kl. 9a. ! Ri. 10. 197613. Kl. 166. ö Ri. 20a. 65818. Kl. 260. Ri. 264. 67736, 70280. 185239. 1 gl. 2. 183090. Kl. 6. Kl. 16a. 191825. Kl. 40. 192443. g. Ri. zzid. 63693, 66486.

189755. 184624. Al. 1141

Kl. 3 Kl. 42. 67591. al. 26. i

Kl. 34. 186005. 191708. 65722.

Kl. 11. Kl. 27 e , 16555,

Ki. 34. zi 43. 2668385. j 1831143. A1. 7. h

Kl. 2. Kl. 34. 188150. 2 Ri. 3. 66139. Kl. 42. Kl. 13. 189874. Kl. 6. 184249. Kl. 8. Kl. 28. 185708.

Berlin, den 11. September 1923.

. Reichs patentamt.

Verlag der Expedition (i. V. Meyer) in Berlin.

Druck von P. Stanliewicz

Buchdruckerei G. m. b. S., Berlin 8W. 11, Bernburgerstr. 14.

lig

Deutscher Reichsanzeiger

*

Freußischer

Der Bezugspreis beträgt monatlich 4 509 9000 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Ar. 32.

Einzelne Nummern hosten 500 090 Mh.

taatsanzeiger.

6

Nr. 211. xeichsbantatrotonto. Betlin, Mittwoch, den 12. September, Abends. Poitichecttonto: Vertn ais.

Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. an,

2 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits zeile 3 606 000 Mh., einer 3 gespalt. Einheits zeile 5 000 000 Mn.

freibleibend. Anzeigen nimmt an: 1

die Geschäftsstelle des Reichs ˖ und Staats anzeigers.

Berlin SW. 45. Wilhelmstraße Nr. 32.

1923

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahtung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ze.

gweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung des Reichs⸗ nuf. über die Ablieferung ausländischer Vermögens⸗ egenstände.

er bm nn. über Devisenbanken.

, ,, betreffend Bestands aufnahme von Edel⸗ metallen.

gelanntmachung, betreffend Postfreimarken.

infte Verordnung über die Gebühren für die Prüfung von Blldstreifen.

HZelanntmachung, betreffend Abänderung der Darlehns⸗ bedingungen der Darlehns kassen.

Bekanntmachung des Reichs amts für Landesaufnahme über

. dr nb e rorbnung über die Auflösung der Zweigstelle des Reichs⸗ ausgleichsamts in Weimar. I. h

Bekanntmachungen, betreffend Genehmigung zur Herstellung von Mischfutterarten.

Bekanntmachung, betreffend die Preise der Patentschriften.

Preußen. handels verbote.

Amtliches. .

Deutsches Reich.

In der Reichsfinanzverwaltung (Geschäftsbereich der Besitz⸗ und Verkehrssteuern) sind ernannt: . zu Oberregierunggräten: die Regierungsräte Dr. Tepel⸗ mann in Hannover, Krüger in Rostock, Dr. Bro ckhage in Berlin, Harte in Marburg, Reun er in Neisse, Dr. Merten in Berlin, Keilig in Osterode, Dr. Rothe in Hannover, Dr. von Mantey in Berlin, Dr. Krokisius in Lüneburg, Dr. Koschel in Neisse, Dr. Richter in Gelsenkirchen, Lehmann in Hannover, eis ler in Stettin, Walbrun in Breslau, Dr. Heyn in Neisse, Bischoff in Lübeck, Poensgen in ö Dr. Krefft in Schwerin i. M. und Reinsch in n; zu Regierunggräten; der Steuerrat Cirsovius in Anger⸗ münde, die Rechtsanwälte Dr. Alberti in Hannover, Dr. Spalten stein in Rostock und Gripp in Königsberg, die Rechts anwalt und Notare Dr. Zapfe in Olpe und Dr. Hitsch⸗ eld in Beuthen, der Miniserialamtmann Seltmann in Berlin, die Regierungsassessoren von Unger in Braunschweig, gretzsch mer in Göttingen, Hoffmann in Berlin, Gast in Felmüedt, Dr. Röttger in Halle, Dr. Stein rück in Breglau, dr, Junge in Oppein. Dr. Kleiner in Stralsund, Wien stein in Breslau, Dr. Hegel in Berlin, Kohl isch in Königs⸗

berg, Quellhorst in Bsnabrück, Dr. Bel lingrath in.

. Dr. Moesch in Eschwege, Dr. Dreutter in ubnrg, Dr Bentrop in Lüdenscheid, Sturm in Düren, einsch in Altona und Dr. Mell in Jena, die Gerichts—⸗ assessren Depenbrock in Ibbenbüren, Göbe ll in Hanau, * Sommerfeld in Nathenow, Dr. Jahn in Prenzlau, . Behlau in Hannover und Dr. Engel in Wittenberg, er Assessor Senf in Bitterfeld; n zu Steueramtmännern: die Obersteuerinspektoren Görgen s z Dannenberg, Mueck in Berlinchen, Wildt in Berlin, Läuser in Berlin, Kay ser in Berlin, U ath in Stettin, eemann in Bremen, Schebitz in Cassel, Schlosser in mn und Sturm in Vieselbach sowie der Stadtver⸗ altungsoberinspektor Seiffert in Dortmund; 9 zu Regierungsassessoren: die Gerichtsassessoren Mazur in mal ben, Dr. Adamietz in Liegnitz, Weise in Berlin, Bokel⸗ Dann in Sorau, Herzer in Sorau, Johow in Hindenburg, ö agens in Münster, Bispinck in Munster, Dr. Peters n felt Dr. Benecke in Bremen, Möckling hoff in ö i. Dr. Erbe in ö Dr. Saß in Kiel, Groeling Cassel Dr; G ite in Cgffels die Gerichtsas sorgen a. . cher, . n in Münster und Dr. Juni us in Münster, die Rechts⸗ . Kaatz in Landsberg a. W., Dr. Henckel in Berlin 9 Dr. Mundt in Berlin, die Assessoren Neumann in nel Sch ön in Leipzig, Glaser in Rudolstadt, Dr. Kknittel Essen und Merkel in Zwickau; in den Ruhestand send versetztn:, die Oberregierungsräte il ke in Berlin und Thier in Leipzig; tite aus dem Reichsdienst sind ausgeschieden: die Regierungs⸗ . 6. Jost in Köln, Skrobzki in Potsdam, Dr. Mortell erlin, Haack in Berlin und Dr. Zawesky in. Neisse; 3 bers ct ben sind: der Regierungsrat Wagner in Glauchau er Steueramtmann Scheben in Köln.

manns die eidesstattliche Versicherung anzufügen, daß

einschließlich des Portos abgegeben.

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Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches. Zeichnungshrein 1000, bel

Deviseneinzahlungen 9s o so. Das lleinste Etüc 1 Dollar.

Zeichnungen können bei der Reichs⸗ bant und bei den im prospelt ange⸗ gebenen Stellen sowle bei diesen durch Bermittlung sämtlicher Sauken. Dantiers, Syarkassen und Kiredit⸗ genosfenschasten bewỹrlt werden.

. 9 . 6 .

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rere al bois Mp ss

Zweite Durchführungsbestimmung. g Verordnung des Reichspräsidenten über die blieferung aus ländischer Vermögensgegenstände vom 25. August 1923. Vom 11. September 1923.

Auf Grund der S8§ 8, 2 und 14 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Ablieferung ausläudischer Ver⸗ mögensgegenstände vom 25. August 1923 (Reichsanzeiger Nr. 97 vom XN. August 1923, RGBl. L S. 833) wird fol— gendes bestimmt: . L Erklärungspflichtige.

81.

Zur Abgabe einer Erklärung gemäß 8. verpflichtet, wer je nach dem Umfange der Ablieferun spflicht weniger als zwel oder eine Mark Gold für se zehntausend Mark des ersten Teilbetrages der Brotverforgungsabgabe abliefert, obgleich der von ihm abzuliefernde Betrag zehn Mark Gold übersteigt.

8 der Verordnung ist

5 2.

Grundsätzlich hat ein jeder die Erklärung für sein eigenes Ver⸗ mögen abzugeben. Die Erklärung des Ehemanns mu das Vermögen der Ehefrau mitumfassen, sofern die Ehegatten nicht dauernd von einander getrennt leben. Die Ehefrau hat der Erklärung ihres Ehe⸗ ihr keine Um⸗ staͤnde bekannt sind, die der Richtigkeit und Vollständigkeit der eides, stattlichen Erklärung ihres Ehemanns entgegenstehen, soweit ihr eigenes Vermögen in Betracht kommt. Für Personen, die unter elterlicher Gewalt, Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, hat der gesetzliche Vertreter (Träger der elterlichen Gewalt, Vormund oder Pfleger) die Erklärung abzugeben. .

Ist eine zwangzanleihepflichtige Person vor Abgahe der Er⸗ klärung. gestorben, so ist die Erklärung,. soweit ein Testaments⸗ pollstrecker oder ein Nachlaßpfleger die Verwaltung des Nachlasses übernommen hat, von diesen Personen, im übrigen von den Erben abzugeben. Sind mehrere Erben vorhanden, so genügt die Abgabe der Erklärung durch einen Erben; der Kommsssar für Devisen⸗ erfassung (Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. September 1923, RGBl. 1 S. S665) kann die Abgabe der Erklärung auch von den übrigen Erben verlangen. .

3.

Soweit es sich nicht um natürliche Personen handelt, sind zur

Abgabe der Erklärung verpflichtet:

a) für juristische Personen: deren gesetzliche Vertreter .

b) für Personenvereinigungen und weckvermögen, die eigene Rechtsperfönlichkeit nicht besitzen; die Vorstände oder Ge— schäfts führer und, joweit solche nicht vorhanden sind, die Mit⸗ glieder oder Beteiligten. Die Abgabe der Erklärung durch ein Mitglied oder einen Beteiligten genügt; jedoch kann der Kommisfar für Devisenerfassung die Abgabe der Erklärung auch von den übrigen Mitgliedern oder Beteiligten verlangen.

Prokuriften und Handlungsbevollmächtigte sind zur Abgabe der

Erklärung nicht berechtigt.

Steht nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung die

esetzliche Vertretung nur mehreren Personen gemeinsam zu, so ist zur

bgabe der Erklärung die Mitwirkung der für die Gesamtvertretung

vorgeschriebenen Anzahl von Personen erforderlich.

II. Inhalt der Erklärung und Stelle, der gegenüber fie abzugeben ist.

4. Die Erklärung muß folgende Angaben enthalten: ö J. Name (Firma) und Anschrift des Eiklärungspflichtigen. seiner Ghefrau, sofern diese nicht dauernd von ihm getrennt lebt, sowie des von ihm Vertretenen; eine Erklärung darüber, welche ausländischen Vermögensgegen⸗ stände im Sinne des § 3 der Verordnung, §§ 3 bis 11 der Burchführungsbestimmungen vom 30. August 1523, sich in der eit bom 15. bis 30. August 1923 im Vermögen des Er⸗ lärungepflichtigen. seiner don ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehefrau sowie im Vermögen des von ihm Vertretenen befunden haben; ferner eine Erklärung darüber, welche dieser Vermögensgegenstände aus dem Vermögen eines nach dem L Januar 1823 verftorbenen Erblassers einer der vorstehenden Personen herrühren; . eine Erklärung darüber, was der Erklärungspflichtige sowie eine der übrigen unter Rr. 2 Halbsatz 1 bezeichneten Personen an augländischen Vermögensgegensftänden nach dem 31. Juli 1923 veräußert hat; . 4. die eidesstartliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständig⸗ keit der Erklärung. . Die Erklärung soll sernex die aus dem an! ie genden Muster ersichtlichen Angaben enthalten.

Die Erklärung ist dem Kommissar für Devisenerfassung in Berlin NV. 7, Am Weidendamm 1a, in zwei Stücken einzureichen. Dieser übersendet ein Stück dem für die Festsetzung der Zwangs anleihe zuständigen Finanzamt.

III. Prüfung w

Der Kommissar für Deyisenerfassung prüft die Erklärungen. Er kann die Erklärungspflichtigen zur Ergänzung ihrer Erklärung vor= laden und von ihnen jede für erforderlich erachtete schriftliche oder mündliche Auskunft verlangen. Er kann ferner eine Prüfung der Bücher und Betriebe vornehmen oder vornehmen lassen,

Der Erklärungspflichtige hat auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher und Geschäftspapiere einzureichen. Die Einreichung von Büchern und Geschäftspapieren soll in der Regel erst verlangt werden, wenn die Auskunst des Erklärungspflichtigen nicht genügt oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit vorliegen. Bücher und Ge⸗ schäftspapiere sind auf Wunsch des Erklärungspflichtigen tunlichst in feiner Wohnung oder in seinen Geschäftsräumen einzusehen.

Der Kommissar für Devisenerfassung kann zur Durchführung der Prüfung der Bücher und Betriebe Ordnungsstrafen gemäß 5 9 der Verordnung verhängen.

Die Jichtigkeit und Vollständigkeit der Ergänzung der Erklärung sowie der Auskunft ist schriftlich oder zu Protokoll an Eidesstatt zu verfichern. Wird die Erklärung zu Protokoll, abgegeben, so ist das Protokoll vorzulesen; der Erklärungspflichtige hat es zu unter⸗

iben. schrei en 37

Auch wer nicht als Erklärungspflichtiger beteiligt ist, hat mit Ausnahme der nahen Angehörigen 6 178 der Reichsabgabenordnung) auf Erfuchen über Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Durch⸗ führung der Verordnung für erforderlich erachtet werden. Die 178 bis 183 der Reichsabgabenordnung gelten entsprechend. S 8 Abs. 4, F 9 der Verordnung finden entsprechende Anwendung.

858.

Der Kommissar für Devisenerfassung kann andere Stellen um die Erledigung von Prüfungshandlungen (6§ 6, 7) ersuchen. Zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sind nur die zur Abnahme. einer Versicherung an Eidesstatt zuständigen Behörden befugt.

IV. 8,

Zur Verhängung der Ordnungsstrafe gemäß 89 der Verordnung ist der Kommissar für Devisenerfassung zuständig.

Bevor eine Ordnungsstrafe festgesetzt wird, muß der Pflichtige unter ,, der Ordnungsstrafe mit Setzung einer angemessenen Frist zur Ersüllung seiner Pflicht aufgefordert werden. Die Auf⸗ forderung und die Androhung müssen schristlich geschehen, außer wenn Gefahr im Verzuge liegt.

Hie einzelnen Ordnungsstrafen dürfen den Gegenwert von zwei Mark Gold für je zehntausend Mark des ersten Teilbetrags der Brot⸗ versorgungsabgabe nicht überschreiten. 3

Bie Srdnungsstrafe wird durch Bescheid des Kommissars für Devifenersassung endgültig festgesetzt. Sie ist sofort fällig. Die Stelle, an die die Ordnungsstrafe zu entrichten ist, soll in dem Be⸗ scheid angegeben werden. Der Bescheid ist sofort vollstreckbar. die Durchflihrung der Zwangsvollstreckung gilt 5 12 entsprechend.

Die Ordnungsstrafe kann bis zur Erfüllung der Pflicht wieder holt werden.

Die Ordnungsstrafen sind unverzüglich an den Kommissar für

Devifenerfaffung abzuführen und werden von diesem für das Reich vereinnahmt.

V. Beistan dsr fgicht der Behörden.

Die Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden sowig die Beamten und Notare haben dem Kommissar für Devisenerfassung jede zur Durchführung der Verordnung dienliche Hilfe zu leisten, insbesondere Einsicht in ihre Bücher, Verhandlungen, Listen und Urkunden zu gewähren. R

Schuldbuchnerwaltungen, Postscheckämter, Sparkassen und Banken, 3 . von Behörden haben, fallen nicht unter diese

orschri

Für