1923 / 215 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Sep 1923 18:00:01 GMT) scan diff

3. Braunkohlen: Schmild⸗

Gustav bel Schwan. Haden

; Schwarzen⸗ Dettingen dorf an

Großwell. Passau, Pon holz

ö, ,, ort. Förderkohlen . Briketis .. 3e Brikettspãne

4,67 4,57 14,73 9, 82 4,91

56

Die vorstehenden Preise sind Goldmark⸗Preise. olgt die Zahlung in Papiermark, so werden die , nach der amtlichen Dollarnotierung an der Berliner Böörse (Niittelkurs zwischen Geld⸗ und Briefkurs; ein Dollar 4420 Goldmark) am Tage nach Zahlungseingang in Goldmark gutgeschrieben.

Der Rechnungshetrag soll spätestens bis zum Ablauf des siebenten Tages nach dem Versande beim Syndikat w Bei Ueberschreitung der siebentägigen Frist sind Zinsen gemäß den besonderen Syndikatsbedingungen zu zahlen; auch ist es in diesem Falle zulässig, sofern die Mark sich inzwischen gebessert haben sollte, den letzten vor der Lieferung beschlossenen Gold— markpreis zn dem Kurse des Tages, an dem die Preise be— schlossen sind, in Papiermark zu berechnen.

Die Preise verstehen sich je Tonne einschließlich der vom Reich erhobenen Kohlen⸗ und Umsatzsteuer und einschließlich der Zuschläge für die Errichtung von Bergmannswohnungen— Sie gelten, sofern in der vorstehenden Bekanntmachung nicht . ia, e nn, ö ist, frei Eisenbahn⸗ agen ab Werk. Be erken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk. f ö. 23.

Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom Handel überschritten werden, es sei ke, daß der duden Kreditgewährung oder sonstige besondere Leistungen des Ver⸗ käufers (z. B. Aufwendungen, um Zahlungen wertbeständig zu machen) in Anspruch, nimmt. n m n, für wd gewährung oder sonstige besondere Leistungen sind für jede einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.

Für besondere Marken können von den Syndikaten ent⸗ sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht uungunsten des Käufers ändern darf. Der ge chef lend dnl hat das Recht, eine Abänderung dieser Festsetzungen zu verlangen. Der Reichs— kohlenverband ist auf Anfrage des J zur Auskunft über die Höhe des festgesetzten Zuschlags ober Abzugs verpflichtet.

Berlin, den 17. September 1923. Aktien⸗Gesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Löffler.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 19 des Gesetzes vom 1. Juni 1898 betreffend die elektrischen Maßeinheiten, sind die . Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu ge⸗ lassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteist worden:

J. Zweiter Zusatz zu System Fi Formen D7 und ZD7, In- duktionszähler für mehrphasssen Wechselstrom,

Zweiter Zusatz zu System 5. Formen DS und ZDS, In- duftionszähler für Drehstrom mit und ohne Nulleiter,

Dritter Zusatz zu System f Formen D7BV und ID7BV, Induktionszähler für Drehstrom ohne Nulleiter zur Messung des Blindverbrauchs, .

Dritter Zusatz zu System 75. Formen DSsBV und ZDSBV, Induktionszähler für Drehstrom mit Nulleiter zur Messung

des Blindverbrauchs, sämtlich hergestellt von den Siemens⸗Schuckertwerken in Nürnberg.

Eine Beschreibung wird in der „Elektrotechnischen Zeitschrift ver⸗ öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link- straße 3324) Sonderabdrucke bezogen werden können.

Charlottenburg, den 4. September 1923.

Der Präsident der ,,,, Reichsanstalt.

ern

II.

IV.

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz⸗ burg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der H und a nn ii n Umlaufsgrenze nachstehende, un den In⸗ haber lautende, in Stücke zu 1 000 000, 500 000, 200 000, 100 000 und 50 000 M eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

a) I060 Millionen bis zum Jahre 19238 unverlosbare und un⸗ kündbare, im übrigen seitens der Bank vom Ausgabetag an binnen 60 Jahren im Wege der Verlosung, Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare Kommunalschuldverschreibungen (Folge 4),

b) 500 Hino, Mark seitens der Bank vom Ausgabetage an blnnen 60 Jahren im Wege der Verlosung, Kündigung oder des freihändigen Rückkaufs tilgbare n ng n,, .

KFolge h).

Die Verzinsung der Schuldverschreibungen unter a und h erfolgt zum Reichsbankdiskontsatz abzüglich 29, jedoch mit höchstens 200/. und mindestens 70.

München, den 13. September 1923.

Bayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Min⸗Entschl. von heute ist genehmigt worden, daß bie , München nach dem jeweiligen Reichsbankdiskont abzüglich 2. vH, jedoch nicht über 20 und nicht unter 8 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrag von 159 Milliarden Mart, und zwar Stücke zu 5, 10, 20, 50 und 100 Millionen Mark, in den Verkehr bringt.

München, den 13. September 1923.

Staatsministerium des Innern. J. A.: Schmitt.

au

Angestelltewersicherung versicherung vom 29. August 1925 (RGBl. 1 S. 846. Reichs⸗ wir eg Nr, 200) muß es im Artikel 3 Ziffer 2 Zeile 2 an⸗

Der Stadt Baden-Baden wurde die Genehmigung

erteilt, wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Gegenwert von III. Klasse sowie die

ö 50 009 Fesimetern Nadelnutzholz zugehörigen Zinsscheine auf den Inhaber 3zugeben. Karlsruhe, den 13. September 1923. Der Minister des Innern. A.: Dr. A. Jung.

Druckfehlerberichtigung.

In der dritten Verordnung über Gehaltsklassen in der und Lohnklassen in der Invaliden⸗

„280 000 A“ heißen „288 000 A.

Ge

ode

ein

Nr.

Ge

des

21.

Recht verliehen, das leitung erforderliche, legene Grundeigenlum im Wege der Enteignung zu erwerben

lasten. fremden

1922 (Gesetzsamml. S. 211 dieses Gesetzes bei der Ausübung des vor Enteignungsrechts anzuwenden sind.

Grund des . h . 36 , raße von Gro eide nach Gutsch im Kreise Mari d erforderliche, im Grundbuch ö Groß 3 ahn wer j

Grundeigentum im oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden eschränkung zu belasten. . .

von Reck aus Hannover zum Landrat ernannt. Landratsamt in Stolzenau übertragen worden.

Ziff

der Wirkliche ; Gustav von Velsen. Der Verstorbene wurde am 11. De⸗

1 zember 1847 zu Unna in Westfalen geboren. Im Jahre 1870

Preußen.

Dem Kreise Waldbröl wird hierdurch auf Grund des setzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das zur Herstellung einer Hochspannungs⸗ in diesem Kreise und dem Siegkreise ge—

r, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be⸗

Auf stgatliche Grundstücke und staatliche Re ö an Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeinig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über

vereinfachtes ,,, vom 26. Juli

bestimmt, ö. die Vorschriften

tehend verliehenen

Berlin, den 9. Juni 1923. Das Preußische Staatsministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Kro hne.

Dem Kreise Marienwerder wird hierdurch Gesetzes vom 11. t verliehen,

au Juni 1874 e am das zum Bau einer Kunst⸗

101 Artikel Nr. 2 Parzellen 1, , 3 und 4 eingetragene

Wege der Enteignung zu erwerben

Gleichzeitig wird auf. Grund des S 1 des Gesetzes über

ein vereinfachtes Enteignung s verfahren vom 26.

1922 (Gesetzsamml. S. 214) e ner .

. ö ,, ,. ,, , , ,. ein ver⸗ e nteignungsverfahren na en Vo

. stattfindet. . ö J

bei der Autz⸗

Berlin, den 14. September 1923. . Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Innern. Severing.

Mtntserrum ve une, m.

Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungs⸗

. Neumann aus Gumbinnen zum Landrat ernannt. Ihm ist das Landratsamt in Pr. Eylau übertragen worden.

Das Preußische Staats ministerium hat den Regierungsrat

Lichtenberg aus Minden zum Landrat ernannt. Ihm ist das Landratsamt in Neustadt a. Rbg. übertragen worden.

Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat Ihm ist das

Der Landrat Dr. Herrmann in Breslau ist zum Re⸗

ierungsrat in Sonderstellung ernannt und als solcher der . in Frankfurt a. O. zugeteilt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st f und Volksbildung.

Die Wahlen des Studiendirektors Dr. Hackmann am

men gn zu Torgau zum Oberstudiendirektor an einer 6

eren Lehranstalt des Palronatsbereichs der Stadt Lüneburg, Direktors Dr. Wacke des Sophien⸗Lyzeums zum Ober⸗

studiendirektor des Sophien⸗Lyzeums nebst Studienanstalt in Berlin und der Studienrätin Dr. Moxrxisse an der Auguste Viktoriaschule zur Oberstudienrätin an der Auguste Viktoria⸗ schule in Bielefeld sind bestätigt worden.

14

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 14 Abs. 2 in Verbindung mit §7 er 4, 5 und 6 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom Juli 1922 (RGBl. S. 585) und der Preußischen Verordnung

zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1922 zum Schutze der Republik vom 19. Oktober 1922 (Pr. Gesetzsamml. S. 312) habe i den mit ihr

Wander⸗ und Schützenverein“ Provinz Ostpreußen aufgelöst und verboten.

die Vereinigung „Tatbereitschaft“ und in Verbindung kelenh n, „Königsberger für das Gebiet der

Königsberg, den 12. September 1923.

Der Oberpräsident. Siehr.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält morgen, Dienstag, den 18. Sep⸗ tember 1923, 1 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung. J

Preußen.

Am 13. d. M. starb in Zehlendorf im 76. Lebensjahre Geheime Rat, Oberberghauptmann a.

bei

der

der

Fragen ganz besondere Fürsorge galt unter seiner Leitung machtvoll ging dahin, au Bergbaugebiete ö dem Bergfiskus den ihm 24 Jahre , * 1 ; elder im Vest Recklinghausen diesen Plan verwirkt taatlichen Steinkohlenbergwerke ö . Waltrop sind ein Denkstein seiner Taten. Unermüdli aber auch nach diesem Erfolge weiter bestrebt, den Einfluß Preußischen Staates im Bergbau zu erweitern. de

Seine ganz besonders aber um den preußischen Bergbau Staat durch Verleihung der n . Ehen en einem Heamten zuteil werden lassen kann. Stettz ist Exzell von Velsen aber der schlichte, aufrechte Mann geblieben? ; warmherzige z gereicht hat. des preußischen Bergbaus. wird seine unermüdliche Arbeitskraft treue stets ein Vorbild sein.

trat er als Bergeleve in den Staatsdien

referendar und 1874 zum Bergassessor 2 , un Tätigkeit als Bergwerksdirektor der Königin Luise Hl Oberschlesien wurde er 1891 mit der Leitung! der He Gru tion 8 3 ; ; mann un erbergamtsdirektor des Oberbergamts? * ernannt, wurde er im Jahre 1900 zum . , seinen Wunsch als 70 jähriger in den hindurch ist des preußischen Bergbaues gewesen.

Nach 13 jz

? e in Im Jahre 1856 nder berni

Am 1. Ottober 1517 nnn im Ruhestand. 3. 6 Velsen der ile at er

en. In dieser Zei preußischen . Sem

DOberberghauptmann von

vielen für den

fördernd und entscheidend mitgewirkt em Staats berghau

entwickelte. . dr

h in dem bedeutendsten und Sein Ste

reußenz, dem niederrhein cho .

ebührenden Platz zu den Erwerb der Cihs n

t. Buer . ch war er

zu Gladbeck,

Erwerb des Kaliwerkes Vienenburg und 6 fon

langem Kampf als Krönung seines Lebe ac vor seinem Auss 98, nswerkes, kn

eiden aus dem Stagtsdienst, der ö, 6 großen Verdienste um den Preußischen du

hat ihm de

ren gedankt, die er

Fürsorge für seine Uintergebenen vielen zum 2

Sein Wirken ist ein Merkstein in der Geshs Allen preußischen e n und seine große Pflicht

über zum

in

vom 16. September 1923 an:

für abgekürzte Telegrammanschriften jährlich...

Hebahe in kin cke sbghch ühr für ein Ortsgesprä öffentlichen ö für einen Hauptanschluß monatlich angerechnet:

werden erhoben:

Verkehrswesen.

Im Teleg amm verkehr sind die wichtigsten Gehihren

Tausend Man 800 400 8 . Anschritt ?? 1200 ilbestellung (Xx P) .. 1500 gn en . , des echnungsbetrags, außerdem für jedes Telegram Vom 1. Sktober 1923 an: * tzte / 120 00 regelmäßige besondere Zustellung 120 000 Vereinbarungen über abgekürzte Telegrammanschriften fowie solcht regelmäßige besondere Zustellung der Telegramme können big 30. September 1923 zum 1. Oktober 19235 gekündigt werden.

Fernsprechgebühren vom 16. September 1923 an: Die von einer Teilnehmerstelle oder einer Sprechstelle aus 500 Tausend Mark. Mindestens werden

Ortsnetzen mit nicht mehr als 56 . ͤ 100 Hauptanschlüssen. .. 30 Ortsgespräche, mehr als 1000 bis einschl. . 10 000 ,, . A0 Ortsgespräche, mehr als 10 000 Hauptan⸗ ; schlüssen bo Ortsgespriche Für ein Ferngespräch von nicht mehr als 3 Minuten Dauer

Tausend Mark 500

*. . 20 O- tas af.

bei einer Entfernung bis zu 5 km einschl. . von mehr als 36 ö km einschl. ;

* 1 . *

*. p. . 60 E12 100 n 9 fur jede ,, 100 Em mehr

espräche das Dreifache,

Vortags anmeldung

Auskunftsgebühr

Streichungsgebühr für Gespräche z XP-, V. oder N⸗Gebühr für eine Person je .. für jede weitere Person 1 Unfallmeldegebühr

Am 13. d. M. verschied in Berlin-Zehlendorf das

Mitgited un eres Aufsichtsrats der Wirkliche Geheime Rat,

Oberberghauptmann a. D.

Guftav von Velsen, Exzellenz.

Mit ihm ist einer der Führer des preußischen Bergbaues dahingegangen.

Einen befonders schweren Verlust aber erleidet unsere Gesellschaft, deren Erwerb durch den preußischen Staat fein Werk war. In kluger und weit⸗ schauender Weise hat er in der schwierigen Zeit der Ueber. führung in den Staatsbeslz die Geschaste des Vor, sitzenden geführt. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem

Staatsdienft hat er als Mitglied des Aussichtsrats und

dessen Beauftragter sein hervorragendes Wissen und ü

großen Erfahrungen in den Dienst unserer Gesell gestellt. Sein Name wird bei uns unvergessen sein. Der Aufsichtsrat ! der ,,,, Sibernia. ö;

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage

.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlo Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschä

ltenburg⸗ ifftstele

Rechnungsrat Men gering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstal Berlin, Wilhelmstr. 32. . Zwei Beilagen . und Erste bis Fünfte Zentral Handel zregister · Beilage.

Anträge

Gesetzentwurfs wegen Uebertragun

verstärkte Ausschuß für Handel und Gewerbe hat den

krhöhung des Aktienkapitals, soweit die

Mit 15 gegen 11 Stimmen hat einheitliche Gesellschaft enischieden.

ron der Aktiengesellschaft übernommenen

dem Staatsdienst

kehrten Damen und Herren!

rer, ,,,,

Erste Beilage

m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 17. September

1823

Nr. 215. Nichtamtliches.

HForlsetzung aus dem Sauytblall Preußischer Landtag.

go. Sitzung vom 15. September 1923, Vormittags U Uhr.

Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *))

Dem Verlangen, eine Reihe kommunistischer nn. und auf die Tagesordnung zu setzen, kann nicht stattgegeben werden, da Widerspruch erhoben wird. Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt die Beratung der Verordnung vom 1. September 19233 zur Anpassung der

Steuergesetze an die Geldentwertung.

Nach der Verordnung erfolgt die Anpassung der Steuern an die Geldentwertung fur jedes Kalendervierteljahr oder für cen Kalendermonat durch Vervielfachung der für das erste Here chr oder den ersten Monat des ,, 1923 geltenden Steuerbeträge. Als Hßöchstgrenze, für die Verviel⸗ . wird vom Staatsministerium eine Verhältniszahl

kstzeseßt.

Abg. Dr. Kehler (D. Nat.) erklärt, daß mit der Steuer⸗ politik auch der Plan der Schaffung einer neuen Währung im engen Insammenhang stehe. Es handle sich darum, die wirtschaftlich zweck⸗ mäßigste Form zu finden.

Der Verordnung wird darauf in allen drei Lesungen zu⸗

gesimmt.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs,

hetr. Uebertragung staatlicher Elektrizitätsanlagen an eine Aktiengesellschaft.

Abg. Dr. Pinkerneil (2WVp.) berichtet über die Verhand⸗ sungen des Ausschusses. Nach der Vorlage wird das Staatsministerium enmnächtigt, für die Stromversorgung im Weserquell- und Maingebiet eine Äkttengesellschaft mit dem Sitze in Cassel zu gründen, mit der Maßgabe, daß sämtliche Aktien in den Besitz des Staates gebracht serden und elne Veräußerung der Aktien nur mit Zustimmung des Landtags möglich ist. Zugleich werden die stagtlichen Anlagen in Fötverden nehst Hochspannungsleitungen mit Umspannwerken der Illiengesellschaft Großkraftwerk Hannover“ übereignet.

Abg. Weis sermel (Dnat.) hält eine Kontrolle des Landtags iber die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft für unerläßlich, ins⸗ glg auch eine solche der Oberrechnungskammer für die Ver⸗ gangenheit.

Hierauf wird der Entwurf in zweiter Lesung unverändert nach den Ausschußbeschlüssen angenommen; die dritte Lesung

soll am Dienstag erfolgen.

Das Haus geht über zur zweiten Beratung des der Verwaltung und Ausbeutung des staatlichen Bergwerksbesitzes an eine Gesellschaft mit beschränkter . Der

ö . . eingehend beraten und empfiehlt für den gedachten Zwe . G. m. b. H, sondern eine Attiengesellschaft r häldan. derev.r ebnttter= nockftöminen werden soll. Der andels⸗ und der Finanzminister vertreten den Staat als tionär der A.⸗G. zu gleichen Teilen; der Finanzminister an einen Teil der durch ihn vertretenen Aktien widerruflich n die Preußische Staatsbank (Sechandlung) übertragen. Die Veräußerung von Aktien, die Ausgabe von Vorzugsaktien, die Aktien nicht in der

Hand des Staates bleiben sollen, werden an die Zustimmung

des Landtags gebunden. Zur Deckung der Mittel für die Ueber

nahme der Aktien wird der Finanzminister zur Aufnahme einer wertbeständigen Anleihe bis zur Höhe von 5 Millionen Goldmark

ermächtigt. Ausschußreferent ist Abg. Osterroth (Soz.. sich der Ausschuß für eine Ueber die Zusammen⸗ setzung des. Vorstands sei der Ausschuß erst nach Ueberwindung larker Meinungsverschiedenheiten zu einem Mehrheitsbeschluß gekommen. Der Vorstand soll aus höchstens 7 von der General⸗

der

versammlung unter . des Aufsichtsrats bestellten er

ordentlichen Mitgliedern bestehen, Aufsichtsrat aus mindestens 15 von der Generalversammlung zu wählenden Personen. Die schnierige Beamtenfrage fei schlicßlich auch befrledigend gelöst norden und die gefundene Lösung habe die einmütige Zu⸗ simmung des Aus schusses gefunden. Danach sollen die 9 ; ; Beamten als ohne chalt unwiderruflich beurlaubt elten; nach Ablauf 1lon 5 Jahren nach ihrer ie erna, scheiden sie aus ; aus, sofern sie nicht; spätestens 1j Nonate vorher dem Handelsminister schriftlich erklärt . en, daß sie mit dem Ablauf des Urlaubs ihre Tätigkeit im ute ienft wieder aufnehmen wollen. Niemand im Ausschuß . e daran, die Staatsbergwerke dem Privatkapital auszu⸗ * en, noch daran, das Privatkapital zur Verwaltung und zusbeutung heranziehen zu wollen. Nach dem Vertrags entwurf

beer der Staat der „Preußischen Bergwerks- und Hütten

G. in Bersin auf län

; tens hundert i und. Ausbeutung der bis J .

er der Bergabteilung des Handels⸗

Uunisteriums unterstehenden Betriebe Und der dem Preußischen

Staat zust I Huß j . Gerechtsams und Berechtigungen. Der Mus

vmmunisten den Entwurf einstimmig angenommen.

Minister für Handel und Gewerbe Siering: Meine sehr ne : Nach den eingehenden Darlegungen

5 errn Berichterstatters kann ich mich wohl auf einige allgemeine I ngen, beschränken, was ja auch bei der Geschäftslage des . uses sicherlich außerordentlich wünschenswert sein dürfte. Ich darf

. dem Herrn Berichterstatter Dank dafür sagen, daß er die b ö. dieses Gesetzes so besonders betont und hervorgehoben hat. en. setz ist nicht deshalb nur bedeutungsvoll, weil es einen außer— be großen Umfang des Staatsbesitzes umfaßt und in eine andere chaftẽform bringt es bringt 31 staatseigene Betriebe und habe einschaft werke mit einer Gesamtbelegschaft von rund 50 000 tigt ö. 1 . unter eine gemeinsame Wirtschaftsform —, K ist es bedeutungsvoll, sondern es ist auch bedeutungs⸗

E S) Mit Ausnahme der d druc hen ö bern en fre , , be, d be gen Neren

Gesamtabstimmung und in Äbwesenheit der

preußischen Staates

voll in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen. Das, was wir gegen⸗ wärtig an Staatsbergbau, Hütten und Salinen haben, hat sich mehr oder minder historisch entwickelt. Steinkohle ist zur Braunkohle gekommen. Erze, Metalle, Speisesalz, Kali, Bernstein und Kalk sind mehr oder minder in einer historischen Entwicklung aneinander gekommen. Der Ausgang des Krieges hat uns im Staatsbergbau außerordentlich große Wunden geschlagen. Die sehr wertwollen Saar⸗ gruben haben wir abtreten müssen, und auch die wertvollsten Teile Oberschlesiens. Leider sind wir nicht in der Lage, diese ehemaligen preußischen Staatsbergwerke jetzt noch mit einbeziehen zu können, aber ich darf wohl der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß einmal der Tag kommen wird, wo wir auch die jetzt vorübergehend vielleicht nur abgetrennten Werke dem staatlichen Bergbau wieder angliedern können. (Bravo) Besonders wichtig sind die staatlichen bergbaulichen Be⸗ triebe im Ruhrgebiet, wo wir zusammen mit der Hibernia einen außer⸗ ordentlich großen Teil der dortigen Wirtschaftsbetriebe, der dortigen Bergwerke für uns in Anspruch nehmen können, ist doch die Beleg⸗ schaftsziffer und Förderungsziffer der Staatsbergbaubetriebe ungefähr 1sio des gesamten Ruhrbergbaues, wenn man in die Staatsbetriebe die A.-G. Hibernia mit einbezieht. Bei diesem Gesetzentwurf kommt die Aktiengesellschaft Hibernia nicht in Frage. Der ursprüngliche Beschluß des Landtags ging dahin, das Staatsministerium zu ersuchen, einen Gesetzentwurf wie den vorliegenden vorzulegen und die Aktien⸗ gesellschaft Hibernia mit einzubeziehen. Bei der eingehenden Durch- prüfung dieses Landtagsbeschlusses bin ich nicht in der Lage gewesen, diesem Wunsche des Landtags Rechnung zu tragen, und ich darf zu meiner großen Freude feststellen, daß dieser Mangel im Gesetz von allen Parteien nicht als Mangel empfunden worden ist. Es ist kein Wort der Kritik nach der Richtung geübt worden. Man hat die von mir in Gemeinschaft mit dem Herrn Finanzminister vorgeschlagene Lösung, die die Staatsregierung eingebracht hat, im wesentlichen als richtig bezeichnet und anerkannt.

Der Wunsch, die staatlichen Bergwerksbetriebe aus der Hoheits— verwaltung loszulösen, ist sehr alt. Er ist schon im alten Abgeordneten⸗ hause wiederholt zum Ausdruck gebracht worden, als besonders die Verhältnisse der Saargruben hier erörtert wurden. Er ist aber auch während der Kriegszeit und in der Nachkriegszeit in den Vorder- grund der Betrachtungen gestellt worden. Bei jeder Etats⸗ beratung ist der Wunsch schon unter meinem Amtsvorgänger vorgetragen worden. Die Umstellung ist nicht nur gewünscht worden, um die Betriebe von der Hoheitsverwaltung loszulösen und den bisherigen bürokratischen Gang zu beseitigen, der natur⸗ gemäß in der Hoheitsverwaltung vorhanden sein muß, sondern dieser Wunsch ist deshalb betont worden, um eine größere Wirt- schaftlichkeit der Betriebe sicherzustellen. Ganz besonders katastrophal und nachteilig war die Entwicklung des Staatsbergbaues in nerhalb der Hoheitsverwaltung während einer Perivve soriwahrend steigender Grebe hi h er Ce , = eben -er, durchgemacht haben.

üßkzweck, den die Umstellung des staatlichen Bergwerksbesitzes haben soll, geht dahin, die Selbständigkeit der Werke in weitestem Umfange sicherzustellen, die Arbeitsfreudigkeit der verantwortlichen Werksleiter zu fördern und damit unseren ganzen Bergbaubesitz ertragreicher zu gestalten. Ich unterschreibe nach der Richtung alle Ausführungen, die der Herr Berichterstatter namens des Ausschusses vorgetragen hat. Es wurde bisher als wesentlicher Mangel angesehen, daß die historisch entwickelten Einzelgebilde kaum eine organische Verbindung miteinander haben, ein Mangel, der sich in der bis⸗ herigen Gestaltung kaum vermeiden ließ. Mehr oder weniger hatte der Staat in der Nachkriegszeit kaum noch Mittel zur Verfügung, um diese Wirtschaftsaufgaben 'ediglich aus den Erträgen, die der Staat sonst auf allen Gebieten hat, durchzuführen. Aus dem Grunde hatte ich kein Bedenken, den Herrn Finanzminister von Anfang an und nachher bei Durchführung des Gesetzes mitwirken zu lassen. Es ist ein gewisses Vorrecht, das der Ressortminister, der Handelsminister, dabei aufgibt. Bisher haben ihm im Rahmen des Etats die Werke allein unterstanden. Ich halte es durchaus für gerechtfertigt, daß in den Gesetzentwurf, den die Staatsregierung ein⸗ gebracht hat nicht erst durch den Ausschuß ist diese Bestimmung hineingekommen daß der Finanzminister und der Handelsminister gemeinsam als Mitglieder der Generalversammlung, als künftige Vertreter des Bergwerksbesitzes anzusehen find. Wenn die Durch⸗ führung der Umstellung erfolgt sein wird, wenn die Werke auf eine andere Wirtschaftsform eingestellt sind, und eine gewisse Zeit der Entwicklung vorübergegangen sein wird, dann werden Sie hoffentlich auch im Landtag feststellen können, daß dieser Entwicklungsgang nicht bedauert zu werden braucht, sondern wesentlich zur Förderung der staatseigenen Betriebe beigetragen hat.

Der Herr Berichterstatter hat großen Wert darauf gelegt, die Erklärung abzugeben, daß die für die neue Aktiengesellschaft in Frage kommenden Anteile, die Aktien, im Alleinbesitz des preußischen Staates verbleiben sollen. Das ist auch die Ansicht der Staats⸗ regierung. Wir sind sogar der Auffassung, daß eine Erweiterung dieses staatseigenen Besitzes gerade im Interesse einer organischen wirtschaftlichen Verbindung vorteilhaft und wünschenswert sein würde. Ich teile nicht die Bedenken, die zum Teil von den Par⸗ teien gegenüber 8 5 der Ausschußbeschlüsse geäußert sind, die an der ö des Gesetzentwurfes mitgearbeitet haben. Dort ist vor⸗ gesehen:

b) Der A. G. kann durch Vertrag das Recht eingeräumt werden, die von ihr verwalteten Grundstücke sowie die von ihr ver⸗ walteten Gerechtsame und Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden gesetzlichen Vorschriften gelten, mit Zu⸗ stimmung des Ministers für Handel und Gewerbe und des Finanz⸗ ministers, zu veräußern.

Es wurde gewünscht, daß hier auch eine gewisse Mitwirkung des Landtags eingesetzt werden müsse. Es könnte sonst dahin kommen, daß wohl alle Aktien in der Hand des verbleiben und ohne Zustimmung des Landtags nicht veräußert werden können, daß aber, wie mir einer der Herren gelegentlich so schön sagte, die beiden Minister, den Besitz veräußern könnten. Es könnte vielleicht ein ganzes Berg⸗

werk verkauft werden, denn nur die Verwaltung und Ausbeutu wird der Gesellschaft übertragen. Daß wir beide nicht daran denken, gilt allerdings zunächst nur für unsere Person; darin haben die Herren recht. Aber ich bin der Ueberzeugung: An dem bisherigen Zustand wird auch nach der Richtung hin nichts geändert werden dürfen. Auch jetzt hat die Staatsregierung ja die Pflicht, bedeutsame Verkãäufe. wenn sie wirklich in die Erscheinung treten, was ich kaum glaube, dem Landtag nicht nur mitzuteilen, sondern ihm darüber Bericht zu erstatten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dazu kommt, daß bei allen größeren Fragen ich denke nicht an Kleinig⸗ keiten, an kleine Gerechtsame, die der Ressortminister bisher gang allein gemacht hat, an denen nicht einmal der Finanzminister beteiligt war und auch nicht beteiligt zu sein brauchte künftig der Ressort= minister auf alle Fälle beteiligt sein wird. Ich glaube, daß Bedenken nach der Richtung hin wirklich nicht vorgetragen werden können. Weiter kommt hinzu, daß in dem Aufsichtsrat dieser Gesellschaft fünf Mitglieder des Landtags Sitz und Stimme haben und damit jederzeit ein wachsames Auge auf die Durchführung solcher Maßnahmen haben können. Die hier und da aufgetretenen Befürchtungen sind unbegründet und können durch meine Erklärung sicherlich als erledigt angesehen werden.

Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob wir in absehbarer Zeit auf eine größere Ertragsfähigkeit unserer Werke rechnen können. Die preußischen staatlichen Bergwerke nud Hütten können wir im all gemeinen als wirtschaftlich gut aufgebaut bezeichnen. Unstreitig ist aber ein erheblicher Teil der Werke veraltet und muß einmal neu durchgearbeitet werden. Diesen Ausbau aber durchführen zu könen, dazu soll uns auch das Gesetz hilfreiche Hand leisten, weil wir fürchten müssen, daß der Staat gegenwärtig die Mittel für so erhebliche Aus= bauten nicht zur Verfügung stellen kann. Dazu bedarf es dann nachher nicht mehr des Staatskredits, sondern in erster Linie glauben wir diese Mittel durch Anleihen aufbringen zu können. Wir haben in den staatseigenen Werken Arbeiter, Angestellte und Beamte als tüchtige Mitarbeiter zur Verfügung. Wir müssen ihnen die An— erkennung zollen, daß sie mit dem Privatbergbau jeden Vergleich aus halten, so daß wir auch in dieser Beziehung sicherlich keine Aenderung wünschen. Wir übernehmen den vorhandenen Bestand in jeder Form in die neue Gesellschaft, und deshalb wird auch eine wesentliche Aenderung darin kaum einzutreten brauchen.

Ich komme nun ganz kurz zu einer Besprechung der Fragen, die mit der Gesellschaftsform zusammenhängen. In den von mir bisher vorgetragenen Dingen haben wir keine Meinungsverschiedenheit be⸗ obachten können. Dagegen sind, als die Vorlage dem Landtag unter⸗ breitet wurde, Bedenken darüber aufgetaucht, ob der von der Staats regierung vorgeschlagene Weg, verschiedene Gesellschaften in einer Dachgesellschaft zu vereinigen, der richtige sei. Man kann verschiedener Auffassung darüber sein, ob der vom Ausschuß beschlossene oder der von der Staatsregierung zunächst vorgeschlagene Weg der vorteil⸗ haftere ist. Es ist auch die Frage aufgetaucht, ob man nicht überhaupt von irgendwelcher Wirtschaftsform absehen und aus dem staatlichen Bergbau unter Lösung von den etatrechtlichen Bestimmungen eine Anstalt öffentlichen Rechts machen solle. Aber dieser Plan ist nicht weiter verfolgt worden, weil wir der Auffassung waren, daß unsere private Wirtschaft in gesunder Entwicklung uns den Weg gewiesen hat, den wir auch bei diesem Gesetz zu gehen haben. Wir haben uns deshalb die Frage vorgelegt, ob wir die Form einer Aktiengesellschaft oder einer G. m. b. H. zu wählen hätten, wobei auch die andere, namentlich für Bergwerke noch in Frage kommende Form, die Gewerkschaftsform, von vornherein ausscheiden mußte. Bei der Viel⸗ gestaltigkeit des Besitzes schien das ja auch wünschenswert. Der Grund, weshalb wir bei unserm Gesetzentwurf zunächst keinen Wert darauf legten, eine einheitliche Aktiengesellschaft vorzuschlagen, in der alle Teile vereinigt werden sollen, lag lediglich in der Vielgestaltig⸗ keit unseres Besitzes und ferner in dem Umstande, daß wir damit rechnen mußten, daß nicht alle Werke mit einem Male zu dieser Aktiengesellschaft verbunden werden können. Dieses Bedenken be⸗ steht zwar nach wie vor, aber es ist nicht von ausschlaggebender Be deutung. Als dann der Staatsrat eine Form vorschlug, die sich mit den jetzigen Beschlüssen des Landtagsausschusses deckt, und das Staats ministerium vor die Frage gestellt war, ob es dieser Auffassung des Staatsrats und des Landtagsausschusses stattgeben oder daraus eine Streitfrage großen Stils machen sollte, hat das Staatsministerium das letztere nicht getan. Es hat sich dem Wunsche des Landtags am= geschlossen und ist auch der Ueberzeugung, daß auch bei der Zusammen⸗ fassung aller Werke in einer einzigen Aktiengesellschaft eine gute Weiterentwicklung gesichert ist. Im übrigen ist der Plan einer großen Aktiengesellschaft in unseren ersten Vorarbeiten stark in den Vorder⸗ grund getreten. Ausgenommen sind hierbei selbstverständlich die Ge⸗ meinschaftswerke, über die wir nicht allein zu entscheiden haben. Bei diesen kommt der Unterharzer Bergbau in Frage, wo der Freistaat Braunschweig Miteigentümer ist, und das Gemeinschaftswerk in Oberkirchen, dessen Miteigentümer nicht nur der Lippische Staat, sondern auch der Lippische Fürst ist. (Hört, hörtl bei den Kom= munisten) Die Frage, ob die Bildung einer einzigen Aktiengesell⸗ schaft erfolgen sollte, ist im Landtagsausschuß heiß umstritten ge wesen. Zu meiner großen Freude hat aber der unterliegende Teil es war eine starke Minderheit des Landtagsausschusses sich num nicht etwa in einer verärgerten Stimmung der weiteren Mitarbeit entzogen, sondern ich freue mich, sagen zu können, daß auch die Parteien, die in dieser Frage den Standpunkt der Regierungsvorlage einnahmen und damit unterlegen sind, weiter freudig mitgearbeitet haben und bestrebt waren, den Gesetzentwurf nunmehr so zu ver abschieden, wie es die Mehrheit des Landtagsausschusses wünschte.

Einige kurze Ausführungen möchte ich dann noch zu den Beamten fragen machen. Das Staatsministerium hat geglaubt, mit seinen Vorschlägen für die Regelung des Beamtenverhältnisses bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen zu sein. Ich bemerke dabei, daß die jetzigen Beamten der Bergverwaltung späterhin bei der Aktiengesellschaft ja nicht mehr in dem Sinne Beamte bleiben, wie sie jetzt neben den Angestellten und Arbeitem in den staatlichen Berg⸗ werken, Hütten und Salinen Beamte sind. Wenn der Landtags