Sorten
Donners marckhütte
(Concordia und Abwehr) Castellengo
Stückkohlen ; Würfelkohlen !.. .. Nußkohlen 6 gew. ..
de — * M —
Förderkohlen .. Kleinkohlen ... Rätterklein ... Kokskohlen... Fettschlamm kohlen
d
8 8 2 ö—ĩi
28 D — 2 —
Grãfin· Johanna⸗ Schacht
Schachtanlage Sosnitza
Stückkohlen Würfelkohlen L... Nußkohlen 6 gew.
11111111
. J ö ; einkohlen ... Rätterklein ...
do — 22 22
Kokskohlen.. .... Fettschlammkohlen ...
1
8
Stückkoks
Würfel L bis
i, ,, Erbskoks .. Kleinkoks ... Koksgrus
8 Hohenzollern
. — — — —
Briketts im Hausbrand und größeren Industrie⸗ format des mitteldeutschen Kernreviers und
der übrigen Reviere außer Nußbriketts Nüßchenbriketts Briketts des Casseler Reviers Brikettspäne Naßpreßsteine
Bei Lieferungen aller Brikettforten (außer Casseler Briketts), Brikettspäne und Naßpreßsteine nach , nördlich und westlich der Strecke Torgau -=Eilen burg — Halle O ᷣ
Ser == Querfurt und Vitzenburg —Reinsdorf — Bretleben — Griefstedt, einschließlich der an dieser Linie z
stedt Hohenebra, Bahnlinie Hohene
rundlage Luckenan.
Cassel.
a Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg. Roh kohlen (14 bl — etwa 1 t).
Mitteldeutsches Gebiet und Anhalter Tagebau—
werke. Förderkohlen Siebkohlen Stückkohlen
Die Rohkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken des Oberröblinger Reviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben
verkan t.
Magdeburg⸗Helmstedter Revier.
a) Tagebauwerke einschl. Gewerkschaft Humboldt⸗Wallensen.
Förderkohlen Siebkohlen Stückkohlen
b) Tie fba
örderkohlen II..
iebkohlen I... Stückkohlen II örderkohlen 1
iebkohlen 1 Stückkohlen ! ....
Anhalter Tiefbauwerke. . K iebkohlen ... Stückkohlen .... Casseler Revier. Förderkohlen iebkohlen .. Stückkohlen .. Grudekoks. Grude koks
Die Lieferungen von Nachterstedter und Margaretekols erfolgen
auf . Frachtgrundlage Luckenau.
11,06 12.39
11,40
u werke.
9
8, 14] Gruben Marjie⸗Preußlitz, 1018 Solvaywerke, Franzkohlen⸗ werk, Leopold⸗Edderitz.
dem
enen Stationen; Luftlinie Grief⸗ ra = Sondershausen Wolkram⸗ hausen = Leinefelde - Eschwege =Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fracht⸗ Bei Lieferungen nach lbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge — Neustadt d. Dosse — Paulinenaue, ausschließlich der an dieser Linie gelegenen
Gebiete
11
Gruben Frledert Prinz Wilhelm und
Neue Hoffnung.
VII. Ostelbisches Braunkohlensyndikat.
16,87) do 5 14 gh 47, 5 21,33 w
V. Mitteldentsches Braunkohlensyndikat.
erröblingen am
1111111
8 So S
—
rechts der
44 ke, Emma,
—— —
Briketts
i. Haus⸗ brand ⸗ u. größ. Ind.⸗
Format
Briketts
Brlketts
im kleinen Industrie⸗
format
Brikett⸗ spãne
Naßpreß⸗ steine
Niederlaus. Gruppe .. 19,080 rankfurter Gruppe orster Gruppe... örlitzer Gruppe... Glückauf“, Lichtenau Olba“ .
2039 35. 5 Il. 35 760. 35
22, 42
14,30 16,92 15,31 14 30
16, 76
Stadt Görlitz?
NRohkohle
Siebkohle
. Stück⸗
kohle
Niederlaus. Gruppe ..
Frankfurter Gruppe
. Gruppe oörlitzer Gruppe
Wellm. Braun. Werke
733 345 777 733
S, O7 7,77
5.30 9,50 8, 78 8, 30
9, 12 8, 7d
1x. Rrtzeinisches Braunkohlensyndikat.
Kölner Gruben. w . . 24.66 24,76 s
mit Frachtgrund⸗
Briketts lage Liblar
Doofbriketts örderkohlen I
Brikettabrieb ab Werk Gewerkschaft
Förderkohlen der Juntersdorf .. 14,66
R. gtohlensyudikat für das rechts rheinische Bayern.
1. Oberbayerische Pechkohlen: Hausham, Penzberg, Peißenberg, Marienstein: Stücke über 00 mm .... 38,18
38, 18 38, 18 38, 18 38, 18 365,68 28, h4
. 23. 19 14,27
o , w , , . . 8 , ,
2. Steinkohlen: Steckheim, König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer Gewerkschaft:
Schmiedekohlen ...... . . . . . 29,44 Gaskohlen , , 29, 44 Fördersteinkohlen .. 29,44
3. Braunkohlen:
Gustav bei Schwan⸗ Dettingen dorf
oöͤrderkohlen.. .. 763 7, 47 ort. Foörderkohlen. 7.63 7, 7 Briketts 2915 20 98 Nu briketts 535 2 * 2, 0 Brikettspäöne .... 14,34 13, 98 Klarteichkohlen. . — 7, 84 Würfel ⸗ u. Nußkohlen — —
Schmild⸗ aden⸗
788 rd
Die Preise verstehen sich je Tonne. Sie gelten, sofern
in der vorstehenden Bekanntmachung nicht eine andere . rundlage angegeben ist, 7 Eisenbahnwagen ab Werk. Bei
ene ohne Elsenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkauftz⸗
preise ab Werk. Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom
6. überschritten werden, es sei denn, daß der Käufer reditgewährung oder sonstige besondere Leistungen des Ver⸗
käufers (3. B. gluf er bn n nr um Zahlungen wertbeständig 9
machen) in Anspruch nimmt. Die Zuschläge, für Kredit⸗
gewährung oder sonstige besondere Leistungen sind für jede einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben. Für besondere Marken können von den Syndikaten ent⸗ sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht ful un ten des
Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Recht,
eine Abänderun 26 Festsetzungen zu perlangen. Der Reichs⸗
kohlenverband 1. auf Anfrage des . ur Auskunft über
die Höhe des festgesetzten Juschlags oder Abzugs verpflichtet.
Im übrigen gelten die Zahlungs⸗ bedingungen.
1. Die Preise sind Goldmarkpreise, errechnet . dem
den . Preisfestsetzungen zugrunde gelegten Dollar⸗
stand, der bei allen Umrechnungen in Papiermark nicht
unterschritten werden darf (6. i. 142809009. .
Erfolgt die Zahlung in Papiermark, so werden dle Papiermarkbeträge nach der amtlichen a n an der Berliner Börse ittelkurs zwischen Geld⸗ un Briefkurs; ein Dollar — 420 Goldmark) zu dem Dollar⸗ stand des Tages ö Abgang der Ware umgerechnet, wenn . bis zum 4. Tage nach Abgang der Ware beim Syndikat in spesenfreier Kasse eingegangen ist.
Bei Ueberschreitung der zu Z genannten Frist sind Zinsen bis auf weiteres in 6h von 10 vH pro Jahr . der zurzeit des n, event. geltende höhere Goldmarkpreis zu zahlen. Alt Umrechnungskurs der Goldmark in Papiermark gilt in diesem Falle der amtliche Dollarkurs am Tage des Zahlungseingangs, mindestens aber , Kurs, welcher der r . fassung des am Kiefertage gültig . Gold⸗
folgenden
markpreises zugrunde gelegen hat. ußerdem kann die Aufrechnung der jeweiligen Geldbeschaffungskosten vor⸗ behalten werden. Berlin, den 1. Oktober 1923. Aktien⸗Gesellschaft Reichskohlenverband. Brecht. Löffler.
pre n en.
Gesetz für die Bewilligung von . , zur Erschließung der Elbinsel Wilhelmsburg.
Veröffentlicht in der am 29. September aus gegebenen Nummer hi9 der G.⸗S. S. 452.)
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
§1. Das Staatgministerium wird ermächtigt, für die Erschlleßung der Elbinsel Wilhelmsburg, und zwar: . schiekuna a) für den Ausbau des Reiherstiegs und der Rethe einen Betrag von.. (Sechsundfünfzig Milliarden Mark) b) für den Bau eines Kanals im Ostteil ö. der Insel einen Betrag von ; 44. Milliarden Mark (Vierundvierzig Milliarden Mark)
ö zusan men T NMmisnrrden Mart (Einhundert Milliarden Mark)
nach Maßgabe der von dem zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu verwenden.
56 Milliarden Mark
5 8 J. ; 22
(l) Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im 5 1 erwähnten Aufwendungen eine Anleihe durch Veraus— gabung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen auf⸗ zunehmen. Die Verwaltung der Anleihe wird der Hau tverwaltung der Staateschulden übertragen. Die Anleihe ist in der * zu tilgen, daß jährlich 1,9 vy des für den Anleihezweck aufgenommenen Schuld⸗ kapitals unter Hinzurechnung der ersparten w zur Tilgung der gesamten Staatsschuld oder zur Verrechnung auf bewilligte An⸗ leihen verwendet werden. Als ersparte fen sind 5 vy der zur Tilgung dieser Anleihe aufgewendeten oder auf bewilligte Anjeißen verrechneten Beträge anzusetzen.
(2) An Stelle der Schul dverschreibungen können vorübergehend
Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz
welchem Zins
Gemeinden, einen
anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel sind von zwei Mitgliedern der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu unterschreiben. . . ö. 3) Die Schuldverschreibungen, Schatzanweifungen, etwa zugehörige Zinsscheine und Wechsel können auch fämttich oder teilweise quf aus— ländische oder nach einem bestimmten Wertverhältnis auf in und ausländische Währung sowie im Auslande zahlbar gestellt werden. (4 Die Schatzanwelsungen und Wechsel können wiederholt aus⸗ egeben werden. 3. (6) Die Mittel zur Einlösung der Schatzanweisungen und Wechsel können durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage beschafft
werden. .
(6) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Schatzanwelsungen oder Wechsel be—⸗ stimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An—⸗ ordnung des Finanzministers 14 Tage vor der Fälligkeit zur Ver⸗ fügung zu halten. Der Umlauf und gegebenenfalls die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkt beginnen, mit
dem die Umlauffaähigkeit und die Verzinsung der einzulösenden Schuld⸗
ĩ. ort. . 15 . durch welche Stelle und in welchem Betrage, zu
oder , u welchen Bedingungen der Kündigung oder mit welchem 8 igkeltstage sowie zu welchem Kurse die ,,, . chatzanwelsungen und Wechsel aus. egeben werden follen, bestimmt der Finanzminister; ihm bleibt im 96. des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältntsses sowie der näheren Bedingungen fur die Zahlung im Ausland überlassen.
3. m 2 Ausführung dieses qr be erfolgt durch die zusländigen nister.
Daz vorstehende, vom Landtag beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt. .
Berlin, den . September 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering. von Richter.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsrat in der Reichsfinanzverwaltung Langs⸗ dorff in Schneidemühl ist zum Regleruungsrat ernannt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Aus führungsverordnung
um Geseßtz über Mieterschutz und Mieteinigungs⸗— ĩ , vom 1. Juni 3a) RGBl. 1 S. 353).
Vom 25. September 1923.
Auf. Grund. der i ls. e e ä lsst 39 Abs. 1 und 2 und 46 Abs. 1 des Mieterschutzgesetzes be⸗ stimme ich wie folgt: .
§1. ; ; .
In den Fällen, in denen die gesetzliche Miete gilt, ist der Ver—
mieter wie der Mieter berechtigt zu verlangen, daß der Mietzins in Monatsabschnitten gezahlt wird.
ö . 5 . ; ; .
Die Mieteinigungsämter sind von den Gemeinden zu errichten.
Die Einrichtung gemeinschaftlicher Mieteinigungsämter für mehrere
mtsbezirk oder sonstige Kreisteile oder für den ganzen Kreis, gegebenenfalls mit Ausschluß von Gemeinden, ist zuläfsig.
. . Das Mieteinigungsamt besch aus dem Vorsitzenden und le einem Beisitzer aus dem Kreise der Vermieter und der Mieter.
§ 4.
Die Beisitzer der Mieteinigungsämter sind von den Gemeinde vertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen (Bürgervorsteher⸗ kollegien), im Falle des z 2 Satz 2 vom Kreisausschuß zu wählen. Die . 2 bis 5 und S§ ]? bis 10 der ,, des Preußischen Justizministers vom 15. August 1933 (Gesetzsammil. S. 465) finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß an Stelle des Landgerichtspräsidenten und des Amtsrichters bezw. Amts- gerichts der Vorstand des Kommunalverbandes tritt.
Sind örtliche Hausbesitzer⸗ oder Mietervereine nicht vorhanden. oder reichen sie Vorschlagslissen nicht ein, oder sind die eingegangenen Vorschlagslisten zur Auswahl der erforderlichen Zahl von geeigneten Belsitzern oder Stellvertretern nicht ausreichend, so sind die Bei⸗ sitzer und Stellvertreter oder die noch fehlende Anzahl von der Ge⸗ meindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung oder dem Kreis- ausschuß auf Vorschlag des Vorstands des Kommunalverbandes
unmittelbar zu wählen.
§ 5. . ; s. Die Entschädigung der Bede der Mieteinigungsämter wird von den Gemeinden geregelt.
Die Amtszeit der erstmalig gewählten Beisitzer erstreckt sich auf die Zelt vom 1. Oktober 1923 bis jum 31. Dezember 1924. Ihre Wahl oll durch die ,, oder Stadtverordnetenversammlung
. bis zum 20. ö er 1925, ihre Auslosung durch den andes binnen einer weiteren Woche vor⸗
orstand des Kommunalver genommen werden.
§7.
Der Vorsitzende des Mieteinigungsamts kann ,, abhalten, insbesondere einen Augenschein einnehmen, und, falls nicht ein Vergleich zustande kommt, elne Entscheidung treffen, wenn sie so⸗ fort erfolgen kann und die Beteiligten es beantragen.
8 8. ;
Die Höhe der Gebühren setzt das Mieteinigungsamt nach freiem Ermessen unter Bee hne der Bestimmung § 46 Abs. 1 des Mieterschutzgesetzes fest. .
Bei der t der Gebühren ist der Jahresbetrag der gesetz lichen Miete auf Grund des Monatsbetrags der gesetzlichen Miete zu ermitteln, der für den der Entscheidung des efeinigungsamts vorhergehenden Monat Geltung hatte. ;
Alle vor dem Erlasse dieses Gesetzes ergangenen Gebühren ⸗ ordnungen bleiben in Krast, sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht entgegenstehen. ;
. 5 9. Die Bestimmungen dieser Verordnung treten, fowelt es die Vor- bereitung der Durchführung des Gesetzes erfordert, sofort, im übrigen
am 1. Oktober 1923 in Kraft.
Berlin, den 25. September 1633 . Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.
(Nichtamtliches in der Ersten Beilage)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty rol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigen teil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. ĩ Verlag der Geschäftsstelle (Mengerincg in Berlin. Druck der Norddeutschen B ckerei und Ver stalt.
Berlin. Wilhel mstr. 32. ann ö Zwei Beilagen und Erste bis Dritte Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage
7 vom erhoben wurde, und beschäftigte sich
— *. 5 —
13
zum Deutschen Neichsanzei
Nr. 227. .
. Dae, e, .
2
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 1. Oktober
ger und Preußischen Staatsanzeiger
1923
Nichtamiliches. Dent sches Reich.
Der Reichsrat nahm in seiner vorgestrigen Sitzung, die Vizekanzler Schmidt geleitet wurde, 6 von chlüssen des Reichstags, gegen die kein Einspruch ande des Taba kst setz eg n ge kö änder aba ksteuergesetz es. Negie atte eine Abänderung beantragt einmal in der gichtẽs erung die Tabaksteuer wertbeständig gemacht werden sollte und sodann dahin, daß die zurzeit geltenden Bestimmungen über den Zahlungsaufschub beseitigt werden sollen. Die Regierung hatte vorgeschlagen, daß die Tabaksteuer künftig in Gold zu entrichten ist. Die Erörterungen in den Ausschüssen des Reichsrats haben, wie der Berichterstatter, badischer Ministerial= direktor Kempf, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins dentscher Zeitungsverleger hervorhob, ergeben, daß dies zurzeit nicht möglich ist. Man . daß es nicht angängig fei, in dem Moment, in dem die Regierung im Begriffe stehe, ein neues Zahlungsmittel einzuführen, in einem anderen Ge— setze zu bestimmen, daß die Steuer nicht, in diesem neuen rn, , sondern in Golbmgrkt bezahlt werden sollte, weil dann die Gefahr bestände; daß das neue Zahlungsmittel hierdurch diskreditiert und so der Effekt der neuen Währungsreform von vornherein gefährdet würde. Daher find die Ausschüsse zu dem Beschluß . den ersten . ist. Wu hit auf den zweiten Wun er Reichsregierung, die Beseitigun des bestehenden Steuerzahlungsaufschubs. Zurzeit . . 9 auf sechs Monate eintreten bei Sicherheitsleistung, ohne Leistung von Sicherheit kann die Steuerzahlung auf drei PVionate gestundet werden. Weil nun ein jeder von diesen Be⸗ simmungen Gebrauch macht, so wird die Steuer erst nach drei bis hs Monaten bezahlt. Während nun aber die Reichs regierung die Stundungsvorschriften überhaupt beseitigen wollte; haben die Ausschüsse die Stundung, und zwar immer gegen Sicherheitz⸗ leistung, auf zwei Monate beschränkt. In ie Fassung wurde die Vorlage vorgestern von der Vollversammlung des Neichs⸗
rats angenommen. * . k ö Wä hrungsban vorgestern noch nicht zum Abschlu gekommen, so daß die Vorlage von der e m n, , Vollsitzung abgesetzt werden mußte.
einigen
Parlamentarische Nachrichten.
Der Finanzpolitische Ausschuß des Vorläufig en Neichswirtschaftsrats beschäftigte sich vorgestern mit dem Gesetz einer Währungsbank. In der Augsprache über den Gesetzentwurf, an der fast alle Mitglieder des Ausschusses be⸗ teiligten, erstattete zunächst Geheimrat Dr. Bü cher Bericht über die Vorgänge die zu dem Entwurf geführt haben., und führte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger im wesentlichen aus: Jede Reform ist zwecklos, wenn nicht alles getan wird, um neue Devisen hereinzuholen, wenn nicht gleich-
zeitig eine Reform der deutschen Wirtschaft erfolgt, neue Mittel zur
Produ ktionssteigerung gefunden und Wege zu elner anderen Wirt- schaftspolitik beschritten werden, die frei von den bisherigen und gegenwärtigen Hemmungen ist. Erste Voraussetzung für eine neue wertbestãndige Währung ist, ohne Rücksicht auf De das Vertrauen des Auslands. Auch die Industrie steht auf dem Standpunkte, daß eineneue Währung nur auf der Goldbafis geschaffen werden, könne. Die Voraugsetzungen hierfür sind jedoch augenblicklich nicht vorhanden. Milt Rücksiicht auf die er ng, der Ernte und um überhaupt. üher, die allernãchste Zeit bhinwegzukommen, muß unbedingt eine Zwischen⸗ lösung gefunden werden, wie E der vorliegende Entwirf vorsieht. Trotz mancher Bedenken, die f J en den vorgeschlageßen Weg er⸗ heben, ist er jetzt der einzig mög 3 Er schafft kein unmittelbar realfundiertes und garantiert wertbeständiges . Er bietet jedoch größeres Vertrauen als alle anderen Prolekte, deren Summen nicht ausgereicht hätten, um den Bedarf an neuem wertbeständigem Gelde zu decken. Dies kann für eine Nebergangszeit durch den vor⸗ geschlagenen Weg erfolgen, wenn die Voraussetzungen in der Wirt schaft geschaffen werden, damit das Geld wertbeständig bleibt und die
Diskontpolitik der Reichsbank eine Neuauflage der bisherigen Er⸗
scheinungen verhindert. Trotz aller Schwächen empfiehlt er die An⸗ nahme des Entwurfs. 3 die Annahme des Entwurfs wendet sich der Korreferent Bernhard. Auch er hält zur Vorbereitung einer FGeldwährung eine Zwischenlösung erforderlich, während der dem Reiche für beschränkte Zeit Mittel zur Befriedigung seines etatg⸗ mäßigen Bedarfs zur Versügnng gestellt werden müssen. Diese Zwischenlösung . aber deutlich als solche erkannt werden, es seien daher alle Methoden einer Ziwischenlösung abzulehnen, welche die Gefahr weiterer Inflation und neuer dauernder Ver- knüpfung der Geldschöpfung mit dem Neichsdefizit in sich berge. Zur Durchführung dieser Zwischenlösung hält er . Maßnahmen für erforderlich; 1. Die Reichsbank diskontiert keine Schatzwechsel des Reichs mehr; 2. die Reichsbank diskontiert uur Wechsel auf KGoldmark — Il. Dollar und gibt nur nach Lombard Geldkredite; 3. die Reichsbank eröffnet verzinsliche Goldkreditkonten gegen Ein⸗ zahlung von Papiermark; 4. alle Verordnungen, die die fieie Ver⸗ wendung von Devisen hindern, werden aufgehoben; 5. das Reich er⸗ hält dag Recht, weitere Beträge der Goldanleihe zu emittieren in einem Betrag, der zur Deckung des Defizits für höchstens vier Monate genügt; die Goldanleihe ist durch Verpfändung befonderer Steuern oder durch Spezialgarantien einzelner Gewerbeverbände oder nötigen⸗ falls durch die Hinterlegung von Geld und Devisen zu fundieren. Schaffung eines realfundierten Zahlungsmittels, und zwar fundiert durch Hrundschuld und Schuldverschreibungen der gesämten deutschen Wirtschaft; 6. Die Abschnitte der Anleihe dürfen für eine fee iich festgelegte ganz kurze Zeit als Zahlungsmittel gelten; sie müssen be allen öffentlichen Kassen des Reichs, der Länder und der Gemeinden und deren Betriebskassen, vor allem für Steuerzwecke in Zahlung ge⸗ nommen werden. Ein diesbezüglicher Antrag Bernhard wurde ab⸗ gelehnt. Das Mitglied Dr. 8 randt betonte, daß, so notwendi
auch die dentsche Währung befestigt werden müsse, man dem Versuch
einer Zwischenlösung auf dem Wege über eine Währungsbank bei den offenbar gegen sie bestehenden Bedenken nur zustimmen könne, wenn versichert werde, daß es sich um eine Uebergangsmaßnahme von kürzester Dauer handle. Für eine längere Dauer könne eine Sachwertbelastung in Form von Grundschuldbriefen nur nach einer neuen Vermögens⸗ schätzung erfolgen. Werde die Hilfgwährung der Neumark durch- geführt, so müsse die Papiermark sofort in größerem Umfange ein⸗ gezogen werden. Die Gefahr müsse vermie werden, das
neue Institut wieder ein Kreditinstitut des Neichs wer
——
Punkt zurückzustellen bis die Währungsreform er⸗ Danach ist die ganze Sache zusammengeschrumpft
Reichs ratsausschüsse über die neue
wertung s problem g. Es wurde schließlich eine ganze Reihe bon Anträgen gestellt und angenommen, 86 sich beziehen auf die Anhörung des Reichs wirtschaftsrats bei der Aufstellung der Satzungen der Bank, bei der Durchführung des Gesetzes und der Verwaltungs. gnordnungen. Anträge auf Erhöhung des Zinssatzes im 5 128, sür die Bereinfachung des Verfahrens im Hinblick auf die Bestlmmungen des Grundbuchrechts wurden der Regierung zur Kenntnis weitergegeben. Die Vorlage wurde schließlich mit 15 Stimmen entsprechend der nachstehenden Entschließung angenommen, wobei 8 Stimmen auf die Abteilung 1 (Arbeitgeber, 3 Stimmen auf die Abteilung 2 (Arbeit⸗ nehmer) und 4 Stimmen auf dle Abteilung 3 (Verbraucher) ent⸗ fielen. Dagegen stimmten 3 Vertreter der Abteilung 2, 3 Vertreter der Abteilung 3. Der Stimme enthielten sich 3 Mitglieder. Die K . a er Finanzpolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrats stimmt dem Gesetzentwurf über die Errichtung einer Währungsbank zu trotz der Bedenken, die sich gegen die vorgeschlagene Zwischen⸗ lösung vom Standpunkt reiner währungspolitischer Grundfätze aus vorbringen lassen. Es wird indessen nötig fein, daß die Lebeng⸗ dauer der Währungsbank beschränkt und fo schnell wie möglich durch die Wiedereinführung einer wirklichen Goldwährung abgelöst wird. Der Finanzpolitische Ausschuß möchte auch bei dieser Ge⸗ legenheit no einmal auf das ge, ,. darauf hinweisen, da weder die Goldwãhrung noch irgend eine andere Währung st wertbeständig erhalten läßt, wenn es nicht gelingt. das 1 Minus unserer Volkswiltschaft durch stark erhöhte Produ tionsleistung und Beseitigung des Leerlaufs in unserer Arbeit aus der Welt zu schaffen. In dieser vol wirtschaftlichen Minderleistung liegt, ab⸗ gesehen von den Reparationsverpflichtungen, der tiefste Grund für den Verfall unseres Geldes und unserer Wirtschaft; ohne seine Beseitigung kann eine dauernde Besserung nicht erwartet werden. X
vertehrswesen.
Die Po stye rw dItu ng beabsichtigt, im Januar 1924 ein neues e, n ü 1a . und Umgegend herauszugeben. it den Vorarbeiten zu dieser Neuauflage 9 bereits begonnen worden, und es ist zu erwarten, daß auch die Setz ⸗ und Druckarbeiten zum neuen Fernsprechbuch rechtzeitig zum Abschluß kommen. Anträge von Teilnehmern auf Aenderung oder Streichung der Eintragungen können jedoch nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie spãtestens bis 10. Oktober bei dem, zuständigen Fernsprech= amt vorliegen. Ctwaige Wünsche wollen daher bis zu dem genannten Zeitpunkt an diejenige Vermittlungsanstalt gerichtet werden, an die der Teilnehmer angeschlossen ist.
de. — Im Mittelpunkt der Debatte stand die Betrachtung des Ent⸗
. g er . 2 . *
' 1 Nr. 3d des Reäch sm in ister ia lb lat s. (Zentralblatt das Deutsche Reich), herausgegeben vom Reichsminssterium des
und Zollwesen: Ausführungsbestimmungen zum Wechselsteuergesetze.
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 1. Oltober 1923. Telegraphische Auszahlung.
1. Oktober 39. Seytember Geld Geld Brie
4762500 62443500 b27bᷣbbob Sol 99000 bob ooo bd ooo
zerp 12568500 S2 79250 8320750 . ; se, . 26463500 openhagen. 2 28471000 tockholm u. 3
Gothenburg 64239900 ? 4 6483750 . . 10972500 h 7318259
ingfors.. . 7 106 abo 116 50d ondon .... . 0 726812500 New Jork. 241395000 2425059000 aris ..... 14763000 14837900 chwel ... Hb oho Spanien.. 32917500 Lissab. Oporto 9576000 apan... 118702500 Nio de Janeiro 22942500 Wien (1 Kr.) 3412 7231875
3
—
Brief . 9b 237500
Amisterdam · Rotterdam 6 9 Brussel und Antwerpen.
9824500 28471000 220655090
7017500 77192500 1652380090
2256563
7268 125 4812000
2807000 1864650
13033 2266625
18565350
980 1536150
2793000
12967 2244375
1 — ; *
ö — Ausländische Banknoten vom 1. Oktober.
Banknoten Geld Amerikanische 1000-0 Doll.. 241395000 2 und 1 Doll.. 241395000 ö 12568500 2244000 43092000 1097250000 1097250000 6483500 14763000 ga 762500 10972500 2793000 38304000 3410 1147000
126315090 2266000 43308000 1102750000 1102750000
3 Ger .
innische
unt
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14837009 ꝰh23 7500 11027509 2807000 38496000 3430 1153000 7h20090 64 hblooo 43308009 33082500
I2685hüßo0 77h hbh
talienische ugoslawische (1 Dinar — 4 Kr.). orwegische
Schwedische. weizer..
und dart ßer... Tschecho⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr. Ungarische Banknoten. K Die Natiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ eht sich für 9 1 Gulden, Franken, Krong, Finnländische Mark, Lire, efetas, Lei, Pfund Sterling, Dollar. Peso. Jen und Milreis und är 1 oͤsterreichische Krone.
1604000090
obi bobo Deutschen Wollgesellschaft abgehal
10025
— -
— Die am 29. v. M. abgehaltene Generalversammlun Elektrowerke i n n ,,. Berlin 3 die Regularien und beschloß die Ausschättung von 205 v5 für dat am 31. März 1923 beendete Geschäftssahr. Neugewählt wurden in den Aufsichtsrat Generaldirektor Henrich (Deutsche Werke). Baurat Janisch (Bayrische Stickstoffwerke), Direktor Dr. Sliven ( Gesellschaft für elektrische Unternehmungen) und Generaldirektor Dr von der Porten (Vereinigte Aluminiumwerke).
Lgndon, 27. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom A. September (in Klammern Zu. und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche in Pfund Sterling: Gefamtreserve 23 406 000 (Abn. 609 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 124002 O00 (3un. ol8 900) Pfd. Sterl,, Barvorrat 127 658 900 (Zun. 9000 Pfd. Sterl., Wechselbestand 71 164 500 (Abn. 5iß 000 Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 194 563 009 (3Zun. 53 000 Pfd. Ster, Guthaben des Staates 13 517 0909 (Abn. 4569 000) Pfd. Sterl, Notenreserpe 21 576 00 Abn. 618 000) Pfd. Sterl, Regierungssicherheiten 41780 000 (Abn. 3 284 000 Pfd. Sterl. — Verhältnis der Ne—⸗ serven zu den Passiven = gegen 19352 vH in der Vorwoche. Clearinghouseum atz 694 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs weniger 6 Millionen.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 26. September 1523. Sberschlefisches Revier: Gestellt
2. ae,. nicht gestellt —— Wagen, beladen zurückgeliefert d en. = * ö 2
Berlin, 29. September (Vw. B.. Richtpreise in Berlin im Nahrungsmiktelgroß handel und im Verkehr mit dem Einzelban del, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des NReichs— verbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen für kg ab Lager Berlin. In Tausend Mark: Gerstenflocken, lose — A. Gerstengrauven, lose loꝛo0 110940 4. Gerstengrütze, lose 102200 — 10540 4, Haferflocken, lose 10255 - 12500 4, Hasergrütze, lofe 10121 — 11283 4. Ha ferme hl., lose —— 4, Maisgrieß 864 - S675 4, Maismehl — — 4, Mais- puder, lose 90904 - 9127 . Kartoffelstär kemehl 6100 — 7165 A, Mais- flocken, lose = — 4. Makkaroni, lose 15220 - 18220. 46, Schnittnudeln, lose 12540 - 137801, Burmareiss8S80 — 765.4. glas. Tafesreis)?7 65 - 12330 Mark, grober Bruchreis 7210 — 8025 A, Reisgrieß, lose 690 —– 7100.4, Neis mehl, lose 6900 — 70590 , Rin gäpfel. amer. 25200 — 33200 4, getr. Aprikosen, cal 33000 - 50200 4, getr. Birnen, cal. 24500 - 39000. 4, getr. Pñirsiche cal 29300 - 33000, getr. Pflaumen 1 19000 — 16800. Rorinthen 2VY000 = 362501. Rosinen. ktup. earab. 192 er Ernte 20100-28900. A, Sultaninen in Kisten. 1922 er Ernte 28900 38450 4, Mandeln. bittere 30000 - 31750 4, Mandeln, süße 45400 — 4600 4A, Kaneel 65600 bis 0200 4A, Kümmel 64800 — 77600 4. schwarzer Pfeffer 21200 bis 31500 1, weißer Pfeffer 44600 — 6100 . Kaffer prima roh, 2500-76000 Æ, Raffee superior 67500- 72600 4AÆ. NRöst⸗
ne. bant Sr. September 1923 hat folgenden Inhalt: Steuer affe Säb00= 130500 0 Grfatz mischung zo co Kaffe, 2zoos bis
25000 4. Malzkaffee 11000 — 14750 A, Röstgetreide 7000 - 9000 A, Kakaopulber 65000-80000 , Bohnen, weiße 10350-13310 4, 0oso Weizenmehl 7496-8031 416. Weizenauszugsmehl 841 4–- 8914 Mark, Kleine Erbsen 11732 — 13671 A, Riesenerbsen 13565 — 14780 Mark, Weizengrieß 8766 — 10460 4, Linsen 12063— 19105 , Purelard 453506 — 44000 M6, Bratenschmalz 43500-44000 A4, Speck, gesaljen, fett 40000-41000 A, Molkereibutter 53275 bis 4340 . Margarine 24500 - 32000 AÆ, Corned beef 1256 1b6 per Kiste 1675000 - 700000 , Marmelade, Mehrfrucht 14570 — 18850 4, Marmelade, Einfrucht 18960 — 20570 4, Kunsthonig 14974— 15555 A, Inlandszucker basis melis 96 10, — bis — 4, Tee in Kisten 130006 bis izöböd , Kassia 70 —= 34400 , Jieiten aso big — „, . 19200-22690 4, Roggenmehl 6430 - 6451 4, Stein salz 1935
is 2206 4, Siedesalz 2252 bis 2569 4.
3.
Kartoffelpreifse der r, , des Deutschen Landwirtschaftsrats. Erxzeugerpretse für Speisekartoffeln in Mark je Zentner ab Verladestakion:
Berlin, 28. September: Frühkartoffeln 50 — 55 Millionen.
Königsberg, Pr., 28. September: Weiße 70-75 Mill., rote 68 - 75 Millionen, gelbfleischige 75 Millionen, blanke 70 - 86 Millionen.
Köln, Rh., 29. September: Rheinische gelbe 95 Millionen.
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Speisefette. Bericht von Gebr. Gause vom 29. Sep- tember 1923. Butter; Die Marktlage ist unverändert fest, Zu⸗ fuhren sehr gering. Die Notierung blieb mit Rücksicht auf die übrigen Fettmärkte unverändert. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel (Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten) war für La Qualität am: 27. September 1923
Millionen Mark. 28. September 1923 40 Millionen Mark, 29. Seytember 1523 40 Rillionen Mark. — Margarine: Es sind wenig Angebote zu hören und es herrscht starke Knappheit, so daß der Nachfrage nicht genügt werden konnte. — Schmalij. Bei starker Konsumnachfrage gingen die Schmalz preise weiter erheblich in die Höhe. Verursacht wurde die Steigerung nicht allein durch die steigenden Divisenkurse, sondern auch die Feslig⸗ keit der amerikanischen Fettwaren märkte und die höheren Frachten. Infolge der starken Nachfrage haben sich die Läger hier sehr ge⸗ räumt, so daß eine empfindliche Knappheit an Ware eingetreten ist. Auch in Hamburg ist Lokoware knapp. Bei der Zuteilung der
eine
Bevisen seltens der Feichsbank wurden wieder Repartierungen vor⸗
genommen, so daß die Aufträge nur teilweise ausgeführt werden konnten. Die Notierungen sind nominell. — Speck. Starke Nachfrage bei sleigenden Preisen.
Wollver steigerung am 28. Septemmber 1923 in Berlin. Die mit, ca. 1100 Ztr, beschickte 12. diessährige Woll.
p versteigerung des Wollverwertungsberban des Deutscher Landwirtschaftz⸗
kammern wurde zum ersten Male af Goldmarkbasis von der
Der Erfolg war bedeutend. Das ganze Quantum fand zu hohen Preisen Nehmer. Man bezahlte: (ÜL Zentner je Kilogramm fabrik⸗ ꝛ Schmutzwolle gewaschen ohne Spesen Goldmark: 1 Dollar — 420 4
im Durchschnitt 8, 00 4
, , ö. 6 50 . , , durschnitt⸗·
lich C⸗Feinheit ... 70-1090 3 ö 6, 00 Hochrendierende Lammwollen brachten mehr. . werden alle Versteigerungen auf Goldmarkbasis abgehalten. ie nächsten Versteigerungen finden statt: 2. Nobember 1923 in Berlin, 14. Dezember 1923 in Berlin. , . an die Deutsche Wollgesellschaft. Berlin 8W. II, Anhaltstraße erbeten. Anruf
Nollendorf 330 und 82651. .
Ausgewachsene Merino⸗A⸗ und A / ⸗Wollen ... 120 150 4 Halblange A. und A / ⸗ Wollen 4
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