1923 / 238 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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auf Verbrauchszucker in einen anderen unter Steueraufsicht siehenden = verbracht wird, kann die Rücklage auch in diesem etrieb oder in einem diesem Betriebe bewilligten Steuerlager gehalten werden. ; Die Festsetzung der von den einzelnen Fabriken zu haltenden Rücklagen erfolgt durch die Zollbehörden.

5 2.

Die Fabriken baben den Zollbebärden zum 1. Mal 1924 die als Rücklage zu haltenden Mengen und auf Erfordern auch nach die em Ir . die dem jeweiligen Stande der Rücklage entsprechenden

engen nachzuweisen. 83

Die Rücklage darf nur mit Genehmigung des Neichsministers für Ernährung und Landwirtschaft in den freien Verkehr übergeführt werden. Die Genehmigung ist spätestens zum 1. Juli, 1. August und 1. September 1924 für se ein Drittel der Rücklage zu erteilen.

Verträge über Lieferung von Zucker aus der Rücklage dürfen vor dem Zeitpunkt. zu dem der Zucker in den freien Ver kehr übergeführt werden darf, nicht abgeschlossen werden. Verträge, die vor Inkraft. treten dieser Verordnung abgeschlossen sind, sind insoweit nichtig, als sie sich auf die Rücklage erstrecken.

Die Vorschrift im Abs. 2 gilt nicht für Verträge über Lieferung von Rohzucker an eine andere Zuckerfabrik.

§ 4.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann auf

Antrag eine rübenverarbeitende Zuckerfabrik aus der Veryflichtung

nach S 1 entlassen, sofern eine andere ö an ihrer Stelle die aus dleser Verordnung sich ergebenden Verpflichtungen übernimmt.

86.

Soweit eine Zuckerfabrik zum 1. Mai 1924 oder einem späteren geitpunkt die dem jeweiligen Stande der Rücklage entsprechenden Mengen nicht gemäß 8 1 unversseuert im Heirstellungsbetrieb oder in einem Sleuerlager nachweisen kann, hat sie für jeden feblenden Zentner Verbrauchszuckerwert eine Buße in Höhe des dreitachen Werts des Zuckers an das Reich zu zahlen, es sei denn, daß sie kein Verschulden trifft. Maßgebend für die Bemessung des Werts ist der Preis, der an dem Tage, bis zu dem die fehlende Menge als Rück. lage zu halten war, in Magdeburg für Melis gezablt wird; fann für diesen Tag ein Preis in Magdeburg nicht festgestellt werden, so ist der Preis der nächsten Abschlüsse zugrunde zu legen. Erhöht sich der Preis des Zuckers vor Zahlung der Buße, so erhöht sich die Buße

in dem Veihältnis, in dem sich der Magdeburger Durchschnittspreis

für Melis in der der Zahlung vorhergehenden Woche gegenüber dem nach Satz 2 maßgebenden Preise erhöht.

Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Zahlung der Buße ent— scheidet das Reichswirtschaftsgericht in der im 5 16 Abs 2 Satz! der Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht vom 21. Mai 1920 (RGBl S. 1167) in der Fassung des 565 Nr. 6 der Entschädigungs-⸗ verordnung vom 30. Juli 1921 (RGGBl. S. 1046) vorgesehenen Besetzung

Die Beitreibung der Buße erfolgt nach den Vorschriften der Reichaabgabenordnung. 86

Die näheren Bestimmungen zur Durchführung der Vorschriften in den 1 bis 5 treffen der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und der Reichsminister der Finanzen.

II. Erlaubnis für den Zuckerhandel. § 7. ö. Wer mit Zucker Handel treiben will, bedarf einer besonderen rlaubnißs. .

Die Vorschrift im Abs. U gilt nicht:

1. für Handelsbetriebe, die auf Grund einer Erlaubnis zum Handel mit Lebens. und Futtermitteln vor dem 1. Oktober 1923 mit Zucker gehandelt haben;

2. s6r Kleinhandelsbetriebe, in denen Zucker nur unmittelbar an Verbraucher abgegeben wird, es sei denn, daß der Handel im Umherziehen betrieben wird;

Hantel mit Zucker einer weiteren Erlaubnis nach 5 1 der Ver—

heren Grlaubnis nach Abs. L bedürfen zum

ordnung über Handelabeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 706) nicht

5 8 .

Die Erlaubnis (6 7) gilt für das Reichsgebiet. Sie ist zu ver. sagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen. daß der Antrag sieller die für den Handelsbetrieb erforderliche Sachkenntnis oder Zu. . nicht besitzt oder wenn kein volkswirtschaftliches Bedürfnis besteht. Im übrigen finden die Vorschriften im 5 5 Abs. 1, 2. S7 bis 4 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 entsprechende Anwendung. .

III. Gewerbliche Verarbeitung von Zucker. § 9. Wer Zucker zur gewerblichen Herstellung von

1. Marmelade und Otstkonserven,

ie, , Honig ,, .

ö okolade und igkeiten, ö

46. Branntweln und branntwein haltigen Getränken aller Art, ins⸗

besondere Äkzr, sowie Schaumwein und schaumweinähnlichen

Getränken . beziehen und verwenden will, bedarf der Erlaubnis des Reiche ministers für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ibm bestimmten Stelle.

Betriebe, denen eine Erlaubnis nach Abs. J erteilt ist. dürfen Zucker für die im Abs. 1 bezeichneten Zwecke nur in dem Umfang und unter den Bedingungen beziehen und verwenden, die vom Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm be⸗

stimmten Stelle festgesetzt sind. Als Shahid e. Süßigkeiten im Sinne des Abs. 1 gelten.

vorbehaltlich andenveiter Bestimmung nach Abs. 4 die im 1 Abf.? der Verordnung über Lebensmittel vom 8. September 1822 (RGGBl. 1

S. 725) genannten Erzeugnisse. .

Der r en ffn für Ernährung und Landwirtschaft erläßt die näheren Bestimmungen zur Durchführung der Vorschriften im Abs. 1 2. Er kann die Vorschriften im Abs. i, 2 auf andere zuckerhaltige Er⸗ zeugnisse ausdehnen. 810

Zucker, der im Wirtschaftsjahre 1922 23 mit Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschast durch die zu⸗ stãndige Verteilungsstelle 6 oder zugewiesen ist, darf bis auf weiteres ohne die nach 5 5 erforderliche Erlaubnis bezogen und ver⸗

wendet werden.

l. Straf⸗ und Schlußbestim mungen. §5 11.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder mlt einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich IJ. die auf Grund dieser Verordnung erforderten Angaben über den Umfang und das Ergebnis der Rübenverarbeitung ganz oder teilweise verweigert oder nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollstandige Angaben macht; 2. der Vorschrift im 5 3 Abs. 2 Satz 1 zuwiderhandelt. Wird eine der im Abs. 1 bezeichneten Handlungen fahrlässig be⸗ gangen, so tritt Geldstrafe ein. §5 12.

Wer den Vorschriften in den S5 7. 8 zuwiderhandelt, wird gemäß 83 * bis 34 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 bestraft. ö

Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strasen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlãssig obne eine nach § 9 erforderliche Erlaubnig Zucker bezieht oder ver⸗ wendet oder der Der ri im §5 9 Abs. 2 zuwiderhandelt,.

Neben der Strafe kann auf Einziehung des verbotswidrig be⸗ zogenen Zuckers oder der daraus hergestellten Erzeugnisse erkannt k Unterschied, ob die Gegenstände dem Täter gehören oder nicht.

8 14. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Aus— nahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

Vet Hirich mn u erk ther ih un . x ναυνust. J. V.: Dr. Heinriei.

Bekanntmachung zur 10. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923

Mit Wirkung vom 14. Oltober 1923 ab wird die Schlüss hl im Sinne der Ziffer LE der allgemeinen Bestimmungan * Deutschen Ar)neilaxe 1923 für Arzneimittel und Gefaß auf 9 600 600, „Neun Millionen sechshunderttausend“ im h setzten Gebiet auf 12 900 909, 3 alf Millionen neunhund lausend /. festaesetze. Die Schlüsselzahl für Arbeits vergütung bleibt unverändert. . .

Berlin, den 12. Oktober 1923.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 12. Oktober 193.

10 der Verordnung über künstliz . S. 999) in de ebruar 1923 (RGB.]

Auf Grund des Düngemittel vom 3. August 1918 Enn der Verordnung vom 21.

146) wird verordnet: Artikel .

Abs. 9 der der Verordnung Über künstliche Düngemittel vn 3. August 1918 (Reichegesetzbl. S. 4 anliegenden Liste der Dünn mittel und Prelse! in der Fassung der Verordnung vom 22. Ea lember 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 221) erhalt folgen

ye. C. Knochenmehl

(aus entfetteten Knochen hergestellt, siehe 6. Anentleimtes, gedãmpftes sowie entleimtes. ferner Stampfmell

Trom melmehl. er Fischdüngemehl, Fleischknochen mel

FRadaverduüngemehl und ähnliches in handelsüblicher feiner Mahlun

Von der Festsetzung von Höchstpreisen für Gesamtstickstoff i , wird bis auf weiteres abgesehen. Artikel II.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12. Oktober 1923

in Kraft. Berlin, den 12. Oktober 1923. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft J. V.: Dr. Hein riei.

Bekanntmachung

über den Prämientarif der Zweiganstalt der Thürh . Bau gewerks⸗Berufs genossen schaft.

Vom 12. Oktober 1923.

Nach Anhörung des Genossenschaftsvorstands wird d durch Bekanntmachung vom I7. November 1911 veröffentlicht und nach der Bekanntmachung vom 21. November 1914 n unbestimmte Zeit verlängerte Prämientarif mit Wirkung vo 1. November 1923 ab wie folgt geändert:

1. Zu den Tarifsätzen aller Gefahrklassen wird ein Zuschlag vo0 vH erhoben. ]

2. In allen Gefahrklassen wird eine Mindestprämie erhoba . das i e . der am Schlusse des Kalenda

veiertelsahres gültigen Postgebühr für den einfachen Bries— Inlandsfernverkehr beträgt. Berlin, den 12. Oktober 1923.

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherm Dr. Kaufmann.

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Entscheidungen der Filmprüsstelle in Berlin in der Zeit vom 3. bis einschließlich 9. Oktober 1923.

Ursprungsfirma

Datum der Ent⸗ scheidung

Lãnge in m

Ursprungs⸗

Antr ntragsteller land

Zugelassen Erneut zu⸗

gelassen nach Beschwerde oder Widerruf

auch vor Jugendlichen sůr Jugendliche verboten Ausschnitte in m

Die närrische Wette des Lord Aldiny .. Chaplin bäckt mit Dynamit

Eddie als Meisterboxer

Quarantäne

Aldiny⸗Film

Effaney

Lloyd⸗Film

Int. Film⸗A⸗G. Ifa Vitagraph

Famous Players Lasky Corp.

Maxim⸗Film

Eiko⸗Film A.-G.

Na tional⸗Film

Deulig⸗Film

EGffaney

Wilh. Feindt

Universal⸗Film Co.

Tosca⸗Film

Deulig⸗Film Industrie⸗Werbefilm

Der S. O. S, die Insel der Tränen

Zalda, die Tragödie eines Modells... Wie entsteht der Alkohol? Deulig⸗Woche Nr. 40, 1923. Chaplin will zum Film

Scheit ö!

Elektro⸗Werke A⸗G. . Unverhofftes Glück

. Nachtrag, Mister Mastix der Kraftmensch Die göwen bta ;. Foxr⸗Film Corporation Die Unheimlichen, 1. Teil ... ee um Verwertungs⸗

Dammann ⸗Film

Aldiny⸗Film Universum⸗Film⸗Verleih Lloyd Filmverleih

Int. Film⸗A⸗G. Ifa Ludwig Brager Film⸗

GE. F. A. Paramount

Maxim⸗Film

Eifo⸗Film A⸗G. National⸗Film Deulig⸗Film Universum⸗Film⸗Verleih Wilh. Feindt Merkurfilm, Fulagkonzern Tosca⸗ Film

Deulig⸗Film ‚. Industrie⸗Werbefilm ö.

Dammann⸗Film Deulig⸗Film . m. Verwertungs⸗

Die Unheimlichen, 2. Teil . Berlin, den 11. Oktober 1923.

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Vertrieb G. m. b. H. Inland

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Filmprüfstelle Berlin. ildner.

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Preußen.

Dem Ruhrverband in Essen ist durch Erlaß des ehe— maligen Königs vom 19. März 1914 das Recht verliehen, das zur Ausführung der zwecks Reinhaltung der Ruhr unb ihrer Nebenflüsse herzustellenden Anlagen erforderliche Grund Eigentum an nicht den Genossen gehörigen Grundstücken nötigen⸗ falls im Wege der Enteig nung zu erwerben oder dauernd zu beschränken.

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über ein verein⸗ fachtes Enteignungsverfahren vom 25. Jull 1922 Gesetzsamml. S. 211) wird hiermit bestimmt, dh für den

au eines Hauptsammlers und einer Kläranlage in Kettwig

in der Gemarkung (Gemeinde) Kettwig ein vereinfachtes Ent— ner,, in den Formen des obigen Gesetzes statt⸗ ndet.

Berlin, den 4. Oktober 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Wen dorff. Siering. Hirtsief er.

1

Der Gemeinde Biersdorf, Kreis Altenkirchen, wird hierdurch auf Grund des 8 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. WTI) das Recht verliehen, das zur Anlage einer Wasserleitung erforderliche Grundeigentum, Par⸗ zelle Flur 5 Nr. os, 809, 810, 1002,811, 1003 /811, der Ge⸗

markung Oberdreisbach, Kreis alltenlir lls in Wege der En teign ung zu erwerben! chen, nötigenfa

Berlin, den 24. September 1923. Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich im Namen des Ministers des Innern und des Ministers für Handel und 1

Der Minister für Landwirtscha t, Domän d Forsten. Dr. Fre fr w

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Studienrat Dipl.Ing. Doerner in Oppeln ist inn Regierungs⸗ und . ernannt worden. Ihm h

verlangen weiter großzügige Ar

hie planmãßlge Stelle eines Regiermas⸗ und Gewerbeschulratz

bel 6 in Oppeln verliehen worden. Der

egierungs⸗ und Gewerbeschulrat Professor Dr.

üller von der Regierung in Wiesbaden ist zum 1. Oktober ö in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Magdeburg etzt worden.

Die Gewerberãte Müller in Köslin, Eckey in Münster LW. und Duhm in Koblenz find zu Reglerungs⸗ und Ge⸗ verberäten ernannt worden.

Die Gewerbeassessoren Raabe in Mörs, Caspary in Düsseldorf, Sistig in Koblenz, Steinert in Görlitz, Janke n München⸗Gladbach, Wolter in Berlin und Göhker in Bochum sind zu Gewerberäten ernannt worden.

Der Lehrer Baumgart ist zum Baugewerkschullehrer n der staatlichen Baugewerkschule in Beuthen ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des

28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat von Werner in rnsberg zum zweiten Mitglied der II. Abteilung des Be⸗ sirksausschusses zu Arnsberg ernannt.

Der Regierungsrat Dr. Liebrecht in Köslin ist zum Pberregierungsrat ernannt worden. In dieser Eigenschaft ist lhm die Stelle des Direktors des der Regierung in Köslin angegliederten Oberversicherungsamts übertragen worden.

Nichtamtliches.

Denutsches Reich.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke ist nach herlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Preußischer Landtag. 275. Sitzung vom 12. Ottober 1923, Vormittags 11 Uhr. Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ).)

Auf der Tagesordnung steht die gemeinsame Beratung einer großen Zahl von Anträgen und Anfragen, die sich vor allem mit der schwierigen Ernährungslage, mit der Forde⸗ rung von K für die Erwerbslosen, mit Maß⸗ nahmen gegen den Wucher, der Notlage der kinderreichen , r Unterstützung des gewerblichen Mittelstandes, . ö von Plünderungen, Erfassung der Sachwerte be⸗

n.

Abg. Ja coby-Raffauf Gtr) begründet einen An trag eine wirksame Steigerung der Getreideerzeugung au dem e, der Mehrerzeugung von Inlandsstickstoff herbeizuführen. bg. Mentze - Stettin (D. Nat) macht in Begründung eines deutschnationalen Antrages auf Er 6 . n ker stützu ng. des . en ittelstandes auf die chwere ö risis aufmerfsam, die infolge des ungeheuren Mark- urzes den gesamten gewerblichen itlelstand bezroht. Die neuen Reichs. teuern haben diese Bedrängnis in einem solchen Umfange vermehrt, k von Betrieben in Handwerk, Gewerbe und Einzelhandei um Erliegen 8 worden sind. Die Arbeitsämter berichten von m. großen. Andrang arbeitsuchender selbständiger Kleingewerbe= reibender, die nirgendwo untergebracht werden können. Wir fordern, daß die Geseßgebung auf dem Gebiete der Preisbildung, der Wirt⸗ Haft und des Steuerwesens so eingestellt wird, daß dem Handwerk, inzelhandel und Gewerbe die , n, ,, . erhalten bleiben. cbeiten des Staates für Handwerk ind Gewerbe unter maßgeblicher Mitwirkung der Landesauftragsstelle. Sodann muß eine planmäßige Förderung der Bautätigkeit, besonders auch der notwendigen Instandseßzung von Häusern und Wohnungen in die Wege geleitet werden, wobei neben der Bereitstellung von Staats- mitteln die . und Einschränkung der die Bautätigkeit hem— menden Vorschriften in Wohnungswesen in Betracht kommen.

Abg. en ee n wn g (D. Ngt) begründet den Lntrag seiner Partei, sofort Maßnahmen zu treffen, um die durch den Zusammenbruch der deutschen Währung e. ,,. gefäh rdete Vol k sernährung sicherzustellen. Der Redner erklärt: Wenn Nas Volk, uns ruft, werden wir jederzeit bereit sein, die Verantwor⸗ tung zu übernehmen. Was wir dann beabsichtigen, liegt bei uns bereits vollständig fertig da. Die Landwirtschaft hat seit Beginn des Ruhrkampfes 892 Waggons Lebensmittel umsonst ins Ruhrgebiet geliefert. Rund / 300 000 Ruhrkinder i. wochenlang unentgeltlich zufgenommen worden. Welcher Berufsstand hat wohl gleiche Opfer⸗ teudigkeit im Inland gezeigt? (Zurufe bei den Sozialdemokraten: r, na! Die Arbeiter haft Nun zur Lage der Landwirtschaft. en darf sich durch den Wohlstand einzelner Landwirte, die in Dollar spekulieren, nicht über die wahre Lage täuschen lassen. Die meiten Landwirte sind heute verarmte Papiermilliardäre. Die Preise

der Hrodukte stehen heute in gar keinem Verhältnis mehr zu den Pro⸗.

duktionskosten. Für Stickstoff zahlt man schon Billionenpreise. n kommen die Steuern und die vielen anderen hohen Ausgaben. Wobon soll der Landwirt derartige Summen aufbringen? Wer gegen ms kämpft, soll, sich die Dinge erst einmal in der Praxis ansehen. Hustimmung bei den Deutschnationalen.) Ein Umbau des Steuer⸗ items a. unbedingt erfolgen, wenn nicht Hunger und allgemeine Arbeitslosigkeit kommen sollen. Die wichtigste Aufgabe ist heute aber as Heranbringen der vorhandenen Lebensmittel an die Verbraucher. erzu brauchen wir vor allem ein wertbeständiges Zahlungsmittel. raf Westarp hat keine Drohung ausgesprochen, sondern nur den Nut zur Wahrheit gehabt. Schon vor acht. Wochen hätte gig rage geregelt werden müssen. Hier fehlt eine ö energische and. 3a. die Kartoffelversorgung ist vor allem erforderlich, daß bie alljährliche Stockung in der Wagengestellung in diesem Jahre nicht wieder eintritt. Auch eine weitere Herabsetzung der krachte ist geboten. Eine Produktionssteigerung. bedingt vor em, dah er unterbleibt, was die Produktion hemmt. Dazu gehört nicht zuletzt unsere heutige Siedlungspolitik. Es ist ein Unfug, Güter f zerschlagen, um die Siedlung zu 6 Emährung geht vor Siedlung! So wichtig diese auch ö Lebhafte Ustimmung bei den Deutschnationalen. ) Nur solche Betriebe dürfen fnteignet werden, die ihre Schuldigkeit für die Velksernährung nicht tun. k links In der Landwirtschaft herrscht großer Arbeiter mangel. An der Wohnungsfrage darf die Lösung nicht scheitern. an sollte die Städte von den unverheirateten Arbeitem freimachen, amit, die Verheirateten an ihrem Wohnsitz arbeiten können. Der Ku ßische W len von 34 Millionen Tonnen t nicht gangbar. ies wirkt schärfer als die . (ustimmung bei. den Deutschnat onalen Was die Arbeitszeit angehl, so wird auch jeder ibeiter einfehen, daß es beffer ist, mit neun tunden zu leben, als mit acht Stunden 3 verhungern. Der Arbeitsfrieden auf dem Lande . garantiert werden,. Die ungeheuren Verluste durch Streiks sind für * deutsche Volk nicht mehr tragbar, (Zurufe bei den Sazialdemo— Han Man kann aber das alles nicht erreichen mit einer nnn ie letzten Endes nicht das Vertrauen der, Landwirtschaft af ' fehlt an einem engen Zusammenarbeiten mit der Landwirtschaft. Des⸗

) Mit Aus der durch Sperrdruck heworgehobenen Reden her Herren gr mr im 5 wiedergegeben sind.

die bekanntlich mit

g einer Regierung unter unserer Leitung würbe das Vertrauen smten Landwirischaft sein. Die Volksernährung würde vom

AMten Augenblick an ganz anders funktionieren als unter einer ande ren Richtung. Ie. links. Zurufe bei den Sozialdemokraten; Sie 6 . allo jetzt⸗ Zuruf vom Zentrum: Siehe Graf Westarph af Westarp wollte nur eine Warnung aussprechen und auf 6 lebens notwen digste Aufgabe hinweisen. Daß das Verhandeln mit den Franzosen unsere Lage bessern würde, daran glauben wir nicht. Wir werden schljeßlich vor der Frage steben, entweder zu verhungern oder uns mit unseren letzten Mifteln zu wehren. Ich bekenne mich zu dem . den der Ahgeordnete Stresemann ein mal getan hat, und den geichs kan ler Stresemann beherzigen sollte: „Wir sind verloren, wenn wir unterschreiben, aher wir sind viesfeicht verkoren, wenn wir nicht unterschreiben. (Lebhafter Beifall bei den Beutsch.

nationalen)

Landwirtschaftsminister Dr. Wendorff: Dem Herrn Vor⸗ redner auf das hochpolitische Gebiet zu folgen, möchte ich unterlassen. Nicht unterlassen aber kann ich festzustellen, daß er die Gelegenheit, die er heute ergriffen hat, sich zu politischen Fragen zu äußern, nicht benutzt hat, um zu sagen, was seine Freunde tun würden wenn sie die Macht in Händen haben, zu deren Uebernahme sie sich bereit erklärt haben. Das einzig Positive oder einigermaßen Positive das ich von ihm nach dieser Richtung gehört habe, ist. daß er sich für sich und seine Freunde bereit erklärt hat, sofort die Regierung ju übernehmen, und dann weiter erklärt hat, heute vollständig darauf vorbereitet zu sein. Sle hätten ein Programm, und sie hätten die Köpfe. Es freut mich, daß die Herren diesmal besser vorbereitet sind alg zum Kapp-Putsch (Lachen rechts) wo das Programm fehlte und wo vor allen Dingen auch die Köpfe fehlten. Es ist bekannt, daß ein Herr, der Ihren Kreisen nahe steht, über den sogenannten Reichs⸗ kanzler Kapp das Urteil gefällt hat, es wäre in seiner Reichskanzlei zugegangen wie in einer Judenschule, was in diesem Zusammenhang einen besonderen Reiz hat.

Wenn aber der Herr Vorredner in seinen Schlußworten darauf hingewiesen hat, daß auch die wirslschaftlichen Fragen, die schwere Sorge, die wir alle empfinden, um das tägliche Brot, die Not, in die sich die weitesten Kreise unserer Bevölkerung in diesem Zusammenhang versetzt sehen, nicht anders gelöst werden können, als durch Einigkeit im Innern gegenüber dem äußern Feind, daß eine Besserung in der Beziehung wirklich nur dann möglich ist, wenn das schwere Joch im Westen von uns genommen wird, so bin ich darin mit ihm durchaus einer Meinung. Ueber die Mittel allerdings bin ich anderer Meinung. Auch ich bin ebensowenig, wie es der Herr Ministerpräsident hier zum Ausdruck gebracht hat, der Meinung, daß es des deutschen Volkes würdig und den Verhältnissen entsprechend ist, eine Selbstmordpolitik zu betreiben, wie diese Herren es hier empfehlen, dadurch, daß sie sagen: Kampf, wirklicher Kampf, Krieg, in diesem Augenblick, wo Sie doch zum Teil als frühere Offiziere ganz gen wissen, daß Sie mit Ihren Dreschflegeln diesen Krieg nicht gewinnen können gegen die Tanks und Maschinengewehre! (Lebhafte Zustimmung in der Mitte und links Unruhe und Zurufe bei der D. nat. V. P.) Wir werden uns darüber nicht einigen. Deswegen haben Sie uns auch Ihr allerhöchstes Miß⸗ trauen ausgesprochen, wir werden das zu tragen wissen. (Sehr gut! links Zurufe bei der D. nat. V-P.) Wir werden nach wie vor nach bestem Wissen und Gewissen das Beste zu tun suchen, um unser Volk aus dieser schweren Krise, soweit es an uns liegt, wieder herauszuführen. (Lebhafter Beifall in der Mitte und links.)

Wenn ich mich nun der Frage der Versorgung unserer Bevölle⸗ rung mit Nahrungsmitteln zuwende, dieser heute wichtigsten Frage, die jetzt als brennendste im Mittelpunkte aller Verhandlungen stehen muß, so gebe ich dem Herrn Vorredner darin recht, daß wir rein mengenmäßig in diesem Jahre vielleicht weniger Anlaß hätten, wegen der Volksernährung besorgt zu sein, als in früheren Jahren. Tat⸗ sächlich haben wir sowohl in Getreide als auch in Kartoffeln eine Ernte zu verzeichnen, die eine weitgehende Gewähr dafür gibt, daß wir wenigstens für die nächsten Monate in dieser Beziehung beruhigt in die Zukunft sehen können. Ich will Ihnen darüber nur einige wenige Zahlen angeben.

Die Brotgetreideernte wird in diesem Jahre auf 7,27 Millionen Tonnen gegenüber 495 Millionen Tonnen im vorigen Jahre geschätzt (hört, hörth, das bedeutet also ein Mehr von 469 96. Gegenüber der Ernte des Jahres 1921, 6, Millionen Tonnen Ernteerträgnis als eine gute Getreideernte angesprochen werden konnte, bedeutet das ein Mehr von 15, vH. Wenn wir alle Getreidearten zusammenfassen, so wird die Ernte dieses Jahres auf 13,17 Millionen Tonnen geschätzt gegenüber 8, 8sß im vergangenen Jahre und 1076 im Jahre 1921, was eine Erhöhung von 48,6 vH gegenüber 1922 und von 224 vH gegenüber 1921 hedeutet. ö

Bei der Kartoffelernte sind allerdings nicht die hohen Ernteerträge zu erwarten, die wir erfreulicherweise im vorigen Jahre erzielt hatten. Aber immerhin dürfen wir nach den neuesten Schätzungen des Statistischen Amtes auf Grund aller vorliegenden Angaben doch mit einer guten Mittelernte rechnen. Das Statistische Amt bewertet sie am 1. Oktober mit 3,23, also etwas unter der vollen Mittelernte. Nach allem, was man hört, sind aber die Erträgnisse doch mehr als mittlere zu bezeichnen, zumal ja im Gegensatz zu anderen Mitteilungen, die verbreitet worden sind, die Kartoffelanbaufläche in Preußen im Vergleich zum Vorjahre um 1000 ha zugenommen hat und somit größer war als im Jahre 1913, wo sie auf dem verkleinerten Gebiet des Preußischen Staates 1 815 448 ha betrug, während sie in diesem Jahre 1 823 433 ha, rund also 8000 ha mehr umfaßte. Das Ernteergebnis an Kartoffeln wird im laufenden Jahre für Preußen auf 20 Millionen Tonnen geschätzt. Das würde auf die Anbaufläche umgerechnet einen Ertrag von 11 Tonnen je Hektar und b Zentner je Morgen bedeuten, was was meines Erachtens nicht zu hoch geschätzt sein dürfte. Dem⸗ gegenüber ist in Betracht zu ziehen, daß im allgemeinen der jährliche Verzehr an Kartoffeln in Preußen 8 Millionen Tonnen beträgt. Ich nehme an, daß er in diesem Jahre infolge der fatastrophalen Preisentwicklung, der wir gegenüberstehen, höher sein wird. Aber nimmt man selbst 10 oder 12 Millionen Tonnen an, so ist meines Erachtens die Ernährung der Bevölkerung mit- Kartoffeln auch als gesichert anzusehen, zumal wenn die Vorauß— setzungen, von denen zum Teil auch der Herr Vorredner ge— sprochen hat, erfüllt werden, vor allem die Sicherung der recht- zeitigen Bewegung der Kartoffeln. Ich darf dazu mitteilen, daß die Wagengestellung für Kartoffeln in diesem Jahre schon eine sehr viel bessere gewesen ist und aller Aussicht nach auch weiterhin gut sein wird. Infolge der Lahmlegung unserer Wirt⸗ schaft im Westen stehen ganz erhebliche Mengen an Eisenbahn wagen zur Verfügung. Wenn ich nicht irre, soll etwa die Hälfte

Ee r lle Vertrauensleute in das Ministerium hinein. Der erste der

aller gedeckten Wagen bei ung auf toten Gleisen stehen. Es ist aliso damit zu rechnen, daß die Schwierigkeiten ln der Wagen⸗ gestellung in diesem Herbst nicht so in die Erscheinung treten können wie früher. Es ist weiter dafür Sorge getragen. daß im Oktober die Eisenbabnen · nicht mit der Bewegung von Fabrikkartoffeln belastet werden, sondern daß Speisekartoffeln bevorzugt zum Versand gelangen. Wie Ihnen bekannt sein wird, hat der Herr Reichs⸗ ernährungsminister ein Verbot der Beförderung von Fabrifkartoffeln während des Monats Oktober ausgesprochen, so daß also nach dieser Richtung hin die Eßkartoffel, die in erster Reihe an den Ver⸗ braucher gebracht werden muß, den Vorzug genießt. (Zuruf.) Herr Kollege Dr. Schiftan, es wird Ihnen weiter bekannt sein, daß der Herr Reichsernährungsminister das Verbrennen von Kar toffeln bis zur Hälfte des Kontingents freigegeben bat, also eine Maßregel, durch die es möglich sein wird, die kleinen und für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Kartoffeln zur Herstellung von technischem Spiritus denn darum handelt es sich allein zu ver⸗ wenden. Ich möchte nebenbei bemerken: Trinkbranntwein wird ja aus Kartoffeln überhaupt nicht hergestellt, wird in Deutschland aus Getreide oder Kartoffeln gar nicht erzeugt, sodaß also. wie gesagt⸗ nach dieser Richtung hin auch die sonst von mir geteilten Bedenken des Herrn Kollegen Dr. Schiftan ausgeräumt sein durften.

Eine Schwierigkeit allerdings liegt auf dem Gebiete der Kartoffel versorgung in den überaus hohen Geldansprüchen, die dazu befriedigt werden müssen. Aber ich glaube, daß wir auch darüber etwas be⸗ ruhigter in die nächste Zukunft sehen können, weil die Kreditbeschaff ung wesentlich besser geregelt erscheint, als es noch vor kurzem der Fall war. Die Kartoffelkreditbank, die gegründet ist und der sehr erheb- liche Millionen Goldmarkkredite vom Reiche zur Verfügung gestellt sind, wird so scheint es wenigstens in der Lage sein, die Kartoffel auf ihrer Bewegung bis an die Verbraucherorte zu kreditieren und damit auch diese Schwierigkeit aus dem Wege zu räumen.

Wenn ich mich der Versorgung mit Brotgetreide zuwende, so ist sie weniger eine Frage der mengenmäßigen Beschaffung als der recht⸗ zeitigen Zurverfügungstellung, eine Frage der Beschaffung der nötigen Geldmittel. Die Landwirtschast muß in die Lage versetzt werden und bereit sein, ihr Getreide auch tatsächlich an die Verbraucher ab⸗ zuliefern. Die Ernährungsfrage ist eben in sehr weitem Grade eine Währungsfrage, der Landwirt darf nicht auf die Dauer in die Lage versetzt werden, das Getreide, das er doch nur einmal im Jahre er⸗ zeugt und umsetzt, gegen sich entwertendes Geld abzugeben. (Abg. Dr. Schiftan: Sehr gut)) Das ist nicht denkbar; darunter würde zweifellos die landwirtschaftliche Erzeugung leiden müssen, weil der Landwirt dann nicht die Düngemittel beschaffen könnte, deren An⸗ wendung auch der Verbraucher unbedingt fordern muß, da seine Be⸗ lange doch am besten gewahrt werden, wenn die landwirtschaftliche Erzeugung sich steigert. ;

Da glaube ich darauf hinweisen zu dürfen, daß die Befürchtungen in dieser Beziehung, die teilweise auch der Herr Vorredner ausge⸗ sprochen hat, nicht ganz unberechtigt sind. Der Verbrauch an Dünge⸗ mitteln in der Landwirtschaft ist während des letzten Wirtschafts⸗ jahres erheblich zurückgegangen. (Sehr richtig! bei der Dnat. Vp.) Ich werde den Bericht über die 42. Sitzung über allgemeine Dünger⸗ angelegenheiten, die am 28. September d. J. in meinem Ministerium stattgesunden hat, auf den Tisch des Hauses legen und bitte die Herren, davon Kenntnis zu nehmen. Sie werden daraus ersehen, daß gerade der Verbrauch an Stickstoff dünger in dem Wirtschaftsjahr vom 1. Mai 1922 bis zum 30. April 1923 nicht unerheblich gegen das Vor⸗ jahr zurückgegangen ist, nämlich von 300 000 auf 288000 t Dasselbe gilt für Phosphorsäure. Da ist ein Rückgang von 312 000 auf 295 000 t, und sogar die Anwendung von Kali ist gegen das Vorjahr zurückgegangen von 775 000 t auf 695 000 t. (Hört, hört! und Zuruf bei der deutschnationalen Volkspartei) Es ist richtig, daß das auch für das neue Düngerwirtschaftsjahr zutrifft. Auch in den Monaten Mai bis Juli d. J. ist der Verbrauch von Stickstoff und anderen Düngemitteln ganz erheblich zurückgegangen. Das ist sehr bedauerlich. Ich will Ihnen die Zahlen für den Stickstoff und für die Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Juli 1923 geben. In dieser Zeit sind 45 000 t verbraucht worden. Im Vorjahre waren es S8 000 t, also ein Rückgang fast um die Hälfte. Das ist natürlich zum Teil eine Folge der Abschnürung unseres Stickstoffwerkes in Oppau, dessen Erzeugung uns nicht mehr zur Verfügung steht. Im wesentlichen ist es aber zweifellos die Folge der unglücklichen Preis⸗ gestaltung auf dem Düngemittelmarkt. (Sehr richtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei) Es kommen auch die Frachten hinzu, die aber bei den Düngemitteln nicht so ausschlaggebend sind wie die Preisfrage. Insolgedessen hat ja das Stickstoffsyndikat die Preise auf die Roggenbasis gestellt. Das hat sich nicht bewährt und konnte sich nicht bewähren, weil der Schlüssel im Vergleich zum Frieden für die Landwirtschaft ungünstig war. Man hat sich deshalb veranlaßt gesehen, Ende Sep⸗ tember zur Goldmarkrechnung überzugehen und wird nun abzuwarten haben, ob die Landwirtschaft dadurch in die Lage versetzt wird, mehr Mengen als bisher abzunehmen. Jedenfalls würde ich es für sehr verhängnisvoll halten, wenn sich die Entwicklung weiter in dieser Richtung bewegt. Ich kann versichern, daß ich, soweit es irgend an mir liegt, mir angelegen sein lassen und mich dafür einsetzen werde, daß die Landwirtschaft nicht nur in gleichem, sondern, wenn möglich in höherem und zunehmendem Maße Düngemittel verwendet.

Noch stärker war der Rückgang in der Anwendung von Phosphor- säuredünger. In dem Zeitraum Mai / Juli des Vorjahrs waren es S0 000 t, in diesem Jahre nur noch 25 000 t. Das bedeutet einen Rückgang um 68 oo. Allerdings ist die Verabreichung jetzt etwas gestiegen.

Sie sehen aus diesen Zahlen, daß es zweifellos richtig ist, daß die Schaffung einer neuen Währung auf möglichst wertbeständiget Grundlage ebensowohl im Sinne der Landwirtschaft und der land wirtschaftlichen Erzeugung liegt, als im Sinne der Verbraucherschaft, weil damit der Steigerung der Erzeugung und der Herausgabe det Ernteerzeugnisse gedient ist. (Zurufe bei der D. Nat. V. P.) Ich darf darauf eingehen. Ich erkenne es gerne an, daß Herr Dr. Helfferich sich auf diesem Gebiete betätigt und sein, wie ich annehme, erhebliches banktechnisches Wissen und seine volkswirtschaftlichen Erfahrungen zur Verfügung gestellt hat, indem er den Entwurf einer Roggen währung der Reichsregierung vorgelegt hat. Aber ich glaube doch, daß gegen diesen Entwurf große Bedenken geltend zu machen sind. Herr Dr. Kaufhold, auch Sie werden mir recht geben müssen, daß gerade die Preisbewegung für Roggen in den letzten Wochen bewiesen hat, daß er mit seinen starken Schwankungen nicht als Grundlage für eine einigermabet