1923 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

III. Niedersächsisches Kohlensyndikat. L Gesamtbergamt in ODbernkirchen:

Schmiedekohlen ...... Nußkohlen 11 ae Rol loben Nachsetz. und Schlammkohlen. Magerförderkohlen Magernußkohlen. Großtoks . Brechkeks . 6 ö; oksgrug. Briketts.

8 9 9 9 9, 9 9 9 0 0 0 9 89 9 9 9 , 5 9 9 8 , ,

vy. Sächsisches Steinkohlensyndi tat.

2. Preußische Berginspektion in Barsingbausen:

Barsinghãuser Förderkoblen .. 22.56 ö Rörderkoblen

3. Preuß isiche Berginsivektion 1 . Förderkoblen tũckkoblen J e,

3 KJ Feinkoblen. ungewaschene .

ö. gewaschenn e Püsselbůrener Förderkohlen

in Ibbenbüren:

22,44 23.57 23. . 22.55 21.94 23.95 1651

e 9 2 9 9 9 9 , 8 9 , 9 9 9 9 2

Briketts 2 29 1 212 . 33, 08 ;

Zwickauer Wer ke

Lugauer und Dels nitzer Werte

orentin Sin c Co.

Erzgeb. Steinkohlen⸗ Aftienverein

C. G.

Gottes Segen

Wil helm⸗ schacht

Motgenstem Deutschland Gersdor

27,94

2718 27 43 26 1202 6 1

28, 45 28. 45 27.59 27.59 2692 26, 92 26,40 25,40 25,40 23 37

20, 44

27 69 2413 2213 31, 13 38, 10 3316 35. 16 35. 16 38, 16

Gaspechstũůcke Rußstücke . Wajschwürfel 1. Waichwürfel I Waschknörvel J1. Waschknorvel NH Waschnuß 1 .. Waschnuß I. Waschklare 1 2a. Waschklare 1b.

Waschklare NH. Staubkohlen .. Lesewüůrfel .. Rohkohlen

Melierte Kohlen Rußklare 1. Stückkots .. Brechkoks 1. Brechkoks HI. Brechkoks IH ... Brechkors IV ö

Brechkoksabfall . . Koksgrus .. ö

2286 20 32

6 16

Dresdner Werke.

Zauckerode Burgk

25, 65

17, 78 25, 65 25, 65 25, 65 25, 40 25,40 24, 13 20,32

27, 18 25,91

Vis 36, 1 26 16

25, 65 25,40 21,59 12,70

Gasstücke

Stücke und Würfel B 1 Stücke esewürfel.... Waschwürfel J. Waschwürfel II Wajichknörvel 1 Waschknörpvel II.. Waschnuß ... Waschklare .. Staubkohlen ..

9 8 9 9 9 2

V. Nieverichlesisches Steinkohlensyndikat.

Sophie Glückhilf⸗ (Schulte⸗ ö schacht) off nung

Füůrsten⸗

Flammkohlen steiner

Stückkohlen ... Würfel, ungew.

Würfel, gew.

Nuß J.

Nuß

Nuß

Nuß

Erbs 1, ungew.

Erbs 1, gew. .

Erbs II, ungew.

Erbs II, gew. .

Erbs 111, gew.

Erbs 1IV, gew....

Erhs 10627 mm, gew.

Erbs 10!22 mm, ungew. örder, abgesiebte ).. order, ungesiebte

Förder, gewaschene ...

Kleinkohlen gew. .

Kleinkohlen

Mel. Kohlen 015 mm

Grieß, gew

Staub., gew. .

Staubk,, ungew

Staub d. Nachw.

Schlammkohlen

26, 45 26,22

26, 45 26, 22

262 2622

in 26 6 26 99

26 6

28 5? 26 67 26 15

26 15 355 35

26. 165 26 2

de do de 58 r 2 Ad S

6 nn 111

deo O O

Flammkohlen Rudolf

Stückkohlen .. Würfel, ungew. Würfel, gew. Nuß 1, ungew. Nuß I, gew.. Nuß Il, ungew. Nuß II, gew. . Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew. Erbs II, ungew. Erbs 11, gew. . Erbs III, gew. Erbs 19, gew Erbs 1022 mm, gew.. Erbs 10s22 imm, ungew Förder, abgesiebte ) .. Iz der, ungesiebte . Förder, gewaschene ... Rleim fohlen, gew. Kleinkohlen

Mel. Kohlen 015 mm. Grieß, gew.. .... Staubk, gew.... Staubk, ungew. .. Staub d. Nachw.. Echlammkohlen ..

26,45 26,22

26 22 26 59 2270

2 , 5 * . . 4

E 11 88 11111111111 111111111

* S do ö 2 O

D 22 C O

C . * 11 11

28, 45 27,18 26,42 26,42 26, 16 26, 65 26, 65

28, 58 27.43 28, 98 2794 27,94 27,94

28, 45

27413 36

26 6 z 6 26. 6b g g 0 d *

2286 2286 Knorpel B d 0 32 135

28, 46

27 43 5

266 35. 40 75. 40 * 2 21,59

19, 05

38. 10 38.19 38, 10 38. 10 38, 10

6,79 618

38, 10 38, 10 38, 16 38, 16 38, 10 erltots 6 6, 16

11.

von Kulmiz

Fir. (Melchior)

Vr uta Segen Gottes

Flammkohlen

26 45

Stückkohlen .. Stückkohlen 63

Würfel, ungew. Würfel, gew.. Nuß I, ungew. Nuß I, gew.. Nuß II, ungew. Nuß H, gew.. Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew. Erbs II, ungew. Erbs 1I, gew. . Erbs 11II, gew. lbs L. gew.. = Erbs 102 mm, ungew. . abgesiebte *)

e 5 E dẽ

266? 26,57

82

1111 21

8 2X 82 282

09 9 2 0 0 9 22 9 , , ,

o 9 9 0 9 0 0

* J

1111

* .

oörder, ungesiebte Förder, gewaschene. Kleinkohlen, gen.. Klein kohlen. Mel. Kohlen O15 mam) -. G, e,, Staubk, gew. .. Staubk., ungew Staub d. Nachw. Schlammkohlen.

5 111i

de O * 8 . do

164

r ** —— 8 2 do K. sir intl n rn

11111 * 22

Schles. Kohlen⸗ u. Kokswerke Gottesberg

? . .

Flammkohlen

Stückkohlen . Würfel, ungew. Würsel, gew.. Nuß 1, ungew. . Nuß 1, gew. .. Nuß II, ungew. Nuß II, gew.. Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew.. Erbs II, ungew. Erbs II, gew. . Eibs HI, gen. Erbs IV, ge. Erbs 10122 mm, gew. Erbs 10̃22 mm, ungew.

2622

2667 266? 26 15

9 0 9 2 8

do 4 * O

25 99 26 46

Tiefbau 26.22

SHartauer

21,57 26, 22

Förder, abgesiebte )..

l

Förder, ungesiebte

gorder gewaschene .. Kleinkohle, gewaschene . Kleinkohlen... Mel. Kohlen O / ly mm. Grieß, gewvp. .... Staubk, gew.... Staubk., ungew. ... Staub d. Nachw. ... Schlammkohlen ...

Schmiede kohlen:

Nuß, gew...

Erbs I, gew..

Erbs I, ungew.

Erbs II, gew. .

Erbs H, ungew. .

Erbs II, gew.

Kleine, abges, ungew. (Glückh⸗Friedenshoffn.).

Kleine, unsort, ungew. (Rubengrube) ... Gagkohlen:

Gas⸗Stücke, ungew.

Gas ⸗Würfel, gew. .

Gas Würfel, ungew.

Gas ⸗Nuß I, gew..

8. 2 . n Förderkohlen sind die Körnungen von

1 11 D —— 2

88

S

Gas⸗Nuß Il, gew. Gas⸗Erbs 1. gew.

Gas⸗Erbs Il, gew.. Gas Erbs III. gew. Gas · Erbs 1027 mm, gew.

Gas Staub,. gew.

Gas Staub,. ungew. 35 Gas ⸗Förder, abges.. ungew. .

Gas⸗Förder unge

Gas⸗Würsel, ungew

. *

ungew..

863 ö Gas Nu ungew.. Gas Erbs 10/22 mm. ungew. Gas. Förder. abges. ungew.

Segen Gottes.

Schulteschacht.

Gas · Erbs I, ungerwr.

Gas ⸗Erbs II, ung

ew.

Gottesberg.

Gas. Forder, unge. ungew̃. ..

Kor s: Gießerei⸗Stüũck

Brechnuß NL. Erbs 1 ö . Erbs N... Koksgrus ...

Stück und Hochofen n Nuß

——

F ,

A414

41,

Ain) 414

36 k 13 * b.

vn. Oberschlesisches Steinkohlensyndikat.

Sorten

A) Fiamm kohlen.

Bergfiskus

Sirirdrigeg luck

Stückkohlen . .

Nußkoblen ö. gewaschen

Ib, gewaschen ö

a, gewaschen ß

h Ib. gewaschen Erbekohlen, gewaschen Griehkohlen. gewaschen - Ungeßiebte Grießkohlen Staubkohlen ö Förderkohlen Kleinkohlen .

Rãtter klein. Klein II..

Sorten

Donnertz⸗ marckhũütte (Concordia u. Abwehr)

Stũůckkohlen.. . Würfelkohlen . ö. ö

a- r ,, . X vero α⸗—

a. ö . Ib, gewaschen

a, gewa Ia e J . . b, gewaschen Erbskohlen, gewaschen. Grießkohlen, gewaschen

Ungesiebte Grießkohlen.

Staubkohlen * . örderkohlen. leinkohlen..

Rätterklein..

Klein II...

Sorten

Grãfin⸗ Johanna⸗ Schacht

Hohenzollern

Stückkohlen .. F .

Nußkohlen 9 gewaschen .

Ih, gewaschen . Ila, gewaschen ,, ö. Ib, gewaschen Erbskohlen, gewaschen. Grießhkohlen, gewaschen :

angesiebte Grießkohlen!

Staubkohlen 3

Förderkohlen leinkohlen .

Rätterklein.

Klein IL.

Sorten

1658 1520 120

166 *

B) Gaskohlen.

dwi 1 e

Stũctkohlen... Würselkohlen J .. Nußkohlen ö. gew. * 2 12 2. Nußkohlen Ia, gew. ö Ha Erbskohlen .. örderkohlen leinkohlen.. Rätterklein .. Kotskohlen .. Fettschlammkohlen

. , n , 2

** 1111183

2 E83 ex

Stäückkohlen. ...

Welm. Braun t. Werke

Sorten

marckhũtte Concordia

Donners.

und Abwehr,

ra

Stũckkohlen Wurfel kohlen JL...

Nußkoblen 8 gew. * H

gußkoblen Ila, 5 * gew.

Erbskohlen. zrderkohlen leinkohlen.

Nätterklein.

Kokekohlen.. ..

Fettschlammkohlen.

III I IE Idobenolen

cht

Sorten

Grãͤfin⸗ Johanna⸗·

Preußen

n

Würfelkohlen JL. . Nußkohlen 2 gew.

9 a . Nußkohlen 1Ia, gew. . IIa. Erbskohlen.

oöͤrderkohlen

leinkohlen. Rätter klein. Kokskohlen. Fettschlammkohle

2 623 Cas ö 29 * So

111IIIIIEIII 8 11181111111

8 .

Stüũckkols.. Würfel 1ẽ bis Nuß

3031 32, 75 29.07 27.49

Nuß II... Erbskoks ... ö Kleinkoks ... . 13,73 Koksgrus .... 472

VII. Mitieldeutsches Braunkohlensyndikat.

Briketts im Hausbrand⸗ und größeren Industrie⸗ format des mitteldeutschen Kernreviers und der übrigen Reviere außer Cassel .

i rn H ö

Nüßchenbriketts .

Briketts des Casseler Reviers .. Brikettspãne . Nasßpreßsteine k .

Bei Lieferungen aller Brikettsorten (außer Casseler Briketts), Grikettspäne und Naßpreßsteine nach Empfangsplätzen nördlich und westlich der Strecke Torgau Eilenburg Halle —Oberröblingen am See Querfurt und Vitzenburg Reinsdorf Bretleben Griefstedt, einschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen; Luftlinie Grief⸗ stedt ·Hohenebra, Bahnlinie Hohenebra Sondershausen —Wol krams⸗ bausen = Leinefelde - Eschwege Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fracht⸗ r, Luckenau. Bei Lieferungen nach dem Gebiete rechts der

lbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge Neustadt

a. d. Dosse = Paulinenaue, ausschließlich der an dieser Linie gelegenen

Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg.

Roh kohlen (14 hl = etwa 1 ).

, Gebiet und Anbalter Tagebau⸗ werke. = l ö 4,51 iebkohlen 6 8 8 6. 64 . n nner, Die Rohkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken 26 . Reviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben verkaul

Magdeburg ⸗Helmstedter Revier. a) Tagebauwerke einschl. Gewerkschaft Humboldt⸗Wallensen.

Förderkoblen .. 6,29 J, Gt ckkoblen .

b) Tiefbauwerke.

o 9 o O 60

ĩ

. *

1413 14,60 15, 10 18.37 10,690

örderkohlen II

iebkohlen II. Stückkohlen I 5 1

iebkohlen 1 Stückkohlen 1

Anhalter Tie fbauwerke.

Förderkohlen. . 893 Gruben Marie ⸗Preußlitz, Siebkohlen .. = 7,53 Solvaywerke, Franzkohlen⸗ Stückkohlen ! 843 werk, Leopold Edderitz.

Casseler Revier.

Förderkohlen. Siebkohlen .. Stückkohlen .. Grudekoks. Grudekoks ... Die Lieferungen von Nachterstedter und Margaretekoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau.

VIEI. Ostelbisches Braunkohlensyndikat.

Briketts Briketts im Haus⸗ im Briketts brand u. kleineren

. 8 14 6.56 Gruben Friederike, Emma, . 9 Prinz Wilhelm und 9.18 Neue Hoffnung.

i r

———

Brikett spãne

Naßpreß⸗

größ. Ind. Industrie⸗ steine

format

Format

14,13 18, 20 16, 1 14.13

16,654

16, 10 19,27 16,16 16, 10

16, 61

10,69 13,83 11,34 10 60

11,66

Niederlaus. Gruppe. Frankfurter Gruppe orster Gruppe.. i er n, . Glückauf, Lichtenau Olba⸗ . . 2 Stadt Görlitz.. —— —— ——

Roh tohle Siebtohl in

6. 14 7.65 6,51 6, 14

6,76 6 61

Niederlaus. Gruppe. rankfurter Gruppe orster Gruppe.. örlitzer Gruppe..

e ,. .

HR. Rheinisches Brannkohlensyndikat. Kölner Gruben

Briketts... . 15.201 mit 6, Doofbriketts 15. 30 lage Liblar

örderkohlen

iebkohlen. Brikettabrieb Förderkohlen der

Juntersdorf

XE. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern. 1. Ober baverische Pech toblen: Hausham. Penzberg, Peißenberg, Marienstein:

Stůcke über 200 wum .. 28, 30 ö 28. 56 bo 75 28, 30 25 650 28.30 12 25 28, 30 26, 45 21, 16 17.19 11,32

ab Werl

6-5 2. Steinkohlen: Steckheim, König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer Gewerkschaft:

8 ,, 21,82 k nen,, 2154

3. Braunkohlen: Schnud⸗

Groß weil. Gustav bei Schwan aten, Paffan, Dettingen nf Schn arcben · Haß

fer Pon holz 6, 08 5, 72 6, 08 5, 72

0 9 9 98 9 9 9 , ..,

28

7

zrderkohlen ...

ort. Förderkohlen. , 1661 167 Nußbriketts . . 17,90 Brikettspäne .... 12, 02 11,18 Klarteichkohlen.. b, 59 Würfel u. Nußkohlen Grieß

einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.

Für besondere Marken können von den Synditaten ent⸗ sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht zuungunsten des Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Festsetzungen zu verlangen. Der Reichs⸗ kohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Höhe des festgesetzten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.

Im übrigen gelten die folgenden Zahlungs⸗ bedingungen:

1. Die Preise sind Goldmarlpreise, errechnet auf dem

den jeweiligen Preisfestsetzungen zugrunde gelegten Dollar⸗ stand, der bei allen Umrechnungen in Papiermark nicht unterschritten werden darf (8d. i., ab 15. d. M 4011667 000 A). Erfolgt die Zahlung in Papiermark, so werden die Papiermarkbeträge nach der amtlichen Dollarnotierung an der Berliner Börse (Mittelkurs zwischen Geld⸗ und Briefkurs; ein Dollar 4.20 Goldmark) zu dem Dollar⸗ stand des Tages nach Abgang der Ware umgerechnet, wenn sie bis zum 4. Tage nach Abgang der Ware beim Syndikat in spesenfreier Kasse eingegangen ist.

„Bei Ueberschreitung der zu 2 genannten Frist sind Zinsen bis auf weiteres in Höhe von 10 vH pro Jahr sowie der zurzeit des Zahlungseingangs event. geltende höhere Goldmarkpreis zu zahlen. Als Umrechnungskurs der Goldmark in Papiermark gilt in diesem Falle der amtliche Dollarkurs am Tage des Zahlungseingangs, mindestens aber derjenige Kurs, welcher der Beschluß⸗ fassung des am Liefertage gültig gewesenen Gold⸗ markpreises zugrunde gelegen hat. Außerdem kann die Aufrechnung der jeweiligen Geldbeschaffungskosten vor⸗ behalten werden.

Berlin, den 13. Oktober 1923. Aktien⸗Gesellschaft Reichskohlenverband. Brecht. Löffler.

Mit Wirkung vom 15. Oktober 1923 wird dem Inhaber der Firma Abrahams Möhelmagazine, Ludwigshafen a. Nö,. Moritz Abraham, die Erlaubnis zur Wieder eröffnung seines Geschäfts und zum Handel mit Möbeln und Polstermöbeln gegeben. Ludwigshafen a. Rh., den 13. Oftober 1923.

Das Bürgermeisteramt.

4

Y

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 bes Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält

die Verordnung des Reichspräsidenten über Steuerauf⸗ wertung und Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren vom 11. Oktober 1926, .

die Zweite Verordnung zur Aenderung der Abrundungs⸗ verordnung vom 4. Oktober 1925, .

die Fünfte Verordnung über die Festsetzung eines Zu⸗ schlags zur Kraftfahrzeugsteuer vom 11. Oktober 1923 und

die Verordnung zur Aenderung der Postscheckordnung vom 12. Oktober 1923.

Berlin, den 13. Oktober 1923. Gesetzsammlungsamt. Krause.

Preußen.

Der Landeselektrizität G. m. b. S., Ueberland werk Liebenwerda zu Falkenberg wird hlerdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau der 60 000 Voltleitungen von Gröditz nach Torgau und von Torgau nach Herzberg er⸗ forderliche, in den Kreisen Liebenwerda, Torgau und Schweinitz

*

belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu er werben oder, jowein dies ausreicht, mit einer dauernden Be— schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat⸗ liche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen

Enteignungsrechts anzuwenden sind.

Berlin, den 4. Oftober 1923. Das Preußische Staatsministerium.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Ja ques.

Finanzministerium. Zweite Ver ordnung

über die Anpassung der Stempelsteuer an die Geld⸗ wertänderung.

Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 25. Juli 1923 (Gesetzlsamml. S. 341) zur Aenderung des Stempelsteuergesetzes vom 531. Juli 1895 / 26. Juni 1909 in der Fassung der Be⸗ kanntmachung vom 30. Juni 1909 sowie des Wassergesetzes vom 7. April 1913 und auf Grund des 5 14 des Gesetzes zur Anpassung der Steuergesetze an die Geldwertänderung vom 31. Juli 1923 (Gesetzsamml. S. 361) wird folgendes verordnet:

Die in der Verordnung vom 10. September 1923 (Gesetzsamml. S. 431) festgesetzten Beträge werden mit Wirkung vom 16. Oktober 1923 ab, wie folgt, erhöht;

a) die Feststempel des Stempeltarifs vom 30 Juni 1909/25. Juli 1923 auch dieienigen, die neben den Wertstempeln als Höchst⸗ und Mindeststempel oder für besondere Fälle angegeben sind) vom Einmillionenfachen auf das Zwanzigmillionenfache;

b) die Freigrenze des 5 4 des Stempelsteuergesetzes von hundert Millionen Mark auf eine Milliarde Mark;

c) die Freigrenze der Tarifstelle 71 Ziff. ? Abs. 3 unter b (Verträge über Arbeits⸗ und Dienstleistungen) von fünf Mil liarden Mark auf hundert Milliarden Mark;

d4) der Mindestsatz des 8 11 des w von fünf⸗ hunderttausend Mark auf zehn Millionen Mark. Die Stempel⸗ abgabe steigt in Abstufungen von je einer Million Mark, wobei überschießende Stempelbeträge auf eine Million Mark nach oben abgerundet werden.

Berlin, den 8. Oktober 1923. Der Preußische Finanzminister. J. V.: Weber.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Anord nungg.

Auf Grund der Verordnung über Preistreiberei vom 13. Juli 1923 (RGGBl. S. 700), des 8 6 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung über Notstandsversorgung vom 13. Juli d. J. (RGBl. Teil J1 S. 719) und der K über den Verkehr mit Milch vom 30. April 1921 (RGBl. S. 498) in der Fassung der Verordnungen vom 2. Juli und 19. November 1921, 9. Dezember 1922 und 9. Mai 1923 (NGGBl. 1921 S 598 und 1369, 1922 Teil L1 S. 922, 1923 Teil 1 S. 292) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft für die Stadtkreise Breslau, Elberfeld, Remscheid, Solingen und Bielefeld folgendes angeordnet:

Die Gemeinden können die Preise bestimmen, die die von ihnen zugelassenen Stellen bei der Abgabe von Milch nicht überschreiten dürsen. Sie können ferner anordnen, daß die an der Verteilungg⸗ regelung für Milch Beteiligten zum Zwecke des Ausgleichs bei per schieden hohen Unkosten Geldbeträge bis zur Höhe des Betrages der ersparten Kosten an sie abzuführen haben. Die Beträge sind zur Deckung der Unkosten der Verteilungsregelung und zur Verbilligung von Milch zu verwenden.

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Berlin, den N. September 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

reußischer Staatskommissar für Volksernährung. ö Dr. Wendorff.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Oberkonsistorialrat Rachner, bisher in Posen, ist an das Konsistorium in Breslau versetzt worden.

lichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat vorgestern unmittelbar nach Schluß der Plenarsitzung des Reichstags zu einer öffentlichen Voll⸗ versammlung zusammen, die vom Reichsminister des Innern Sollmann geleitet wurde. Mit dem Ermächtigungsgesetz nach den Beschlüssen des Reichstags erklärte sich der Reichsrat, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher

eitungsverleger einverstanden, ohne Einspruch zu erheben. ür Bayern erklärte der Gesandte v. Preger, daß dieses an

einem ablehnenden Standpunkt festhalte, aber angesichts der

Sachlage darauf verzichte, einen Antrag auf Erhebung von Einspruch zu stellen. Reichsminister Sellmann erklärte, daß die Regierung, bevor sie wichtige Beschlüsse auf Grund des Ermächtigungsgesetzes fassen, die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats hören werde.

6

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichs tagsausschuß für Sozialpolitik ge⸗ nehmigte vorgestern einen Verordnungsentwurf zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch lowie in der Gewerbeordnung . Gehaltsgrenzen. Die Regierung begründete den Entwurf damit, daß die fortgeschrittene Geldentwertung eine weitere Aenderung der zuletzt durch die Verordnung vom 6. Juli 1923 festgesetzten Gehaltsgrenzen im Handelsgesetzbuch unter Gewerbeordnung notwendig mache. Dabei werde zweckmäßigerweise nach dem Vorbild der Verordnung zur Abänderung von Geldbeträgen im Gewerbegerichtsgesetz und im Gejetze, betr. Kausmannsgerichte, vom 30. August 1923 von einer erneuten ziffernmäßigen Erhöhung der zurzeit als Gehaltsgrenzen vorgesehenen festen Geldbeträge abgesehen und durch Feftsetzun gleitender Beträge auf, der Grundlage der Friedens atze Gebrau gemacht. In diesem Sinne entschied tagte sich.

ch auch der Ausschuß und ver ·

53

w

.