III. Niedersächsisches Kohlensyndikat. L Gesamtbergamt in ODbernkirchen:
Schmiedekohlen ...... Nußkohlen 11 ae Rol loben Nachsetz. und Schlammkohlen. Magerförderkohlen Magernußkohlen. Großtoks . Brechkeks . 6 ö; oksgrug. Briketts.
8 9 9 9 9, 9 9 9 0 0 0 9 89 9 9 9 , — 5 9 9 8 , ,
vy. Sächsisches Steinkohlensyndi tat.
2. Preußische Berginspektion in Barsingbausen:
Barsinghãuser Förderkoblen .. 22.56 ö Rörderkoblen
3. Preuß isiche Berginsivektion 1 . Förderkoblen tũckkoblen J e,
3 KJ Feinkoblen. ungewaschene .
ö. gewaschenn e Püsselbůrener Förderkohlen
in Ibbenbüren:
22,44 23.57 23. . 22.55 21.94 23.95 1651
e 9 2 9 9 9 9 , 8 9 , 9 9 9 9 2
Briketts 2 29 1 212 . 33, 08 ;
Zwickauer Wer ke
Lugauer und Dels nitzer Werte
orentin Sin c Co.
Erzgeb. Steinkohlen⸗ Aftienverein
C. G.
Gottes Segen
Wil helm⸗ schacht
Motgenstem Deutschland Gersdor
27,94
2718 27 43 26 1202 6 1
28, 45 28. 45 27.59 27.59 2692 26, 92 26,40 25,40 25,40 23 37
20, 44
27 69 2413 2213 31, 13 38, 10 3316 35. 16 35. 16 38, 16
Gaspechstũůcke Rußstücke . Wajschwürfel 1. Waichwürfel I Waschknörvel J1. Waschknorvel NH Waschnuß 1 .. Waschnuß I. Waschklare 1 2a. Waschklare 1b.
Waschklare NH. Staubkohlen .. Lesewüůrfel .. Rohkohlen
Melierte Kohlen Rußklare 1. Stückkots .. Brechkoks 1. Brechkoks HI. Brechkoks IH ... Brechkors IV ö
Brechkoksabfall . . Koksgrus .. ö
2286 20 32
6 16
Dresdner Werke.
Zauckerode Burgk
25, 65
17, 78 25, 65 25, 65 25, 65 25, 40 25,40 24, 13 20,32
27, 18 25,91
Vis 36, 1 26 16
25, 65 25,40 21,59 12,70
Gasstücke
Stücke und Würfel B 1 Stücke esewürfel.... Waschwürfel J. Waschwürfel II Wajichknörvel 1 Waschknörpvel II.. Waschnuß ... Waschklare .. Staubkohlen ..
9 8 9 9 9 2
V. Nieverichlesisches Steinkohlensyndikat.
Sophie Glückhilf⸗ (Schulte⸗ ö schacht) off nung
Füůrsten⸗
Flammkohlen steiner
Stückkohlen ... Würfel, ungew.
Würfel, gew.
Nuß J.
Nuß
Nuß
Nuß
Erbs 1, ungew.
Erbs 1, gew. .
Erbs II, ungew.
Erbs II, gew. .
Erbs 111, gew.
Erbs 1IV, gew....
Erhs 10627 mm, gew.
Erbs 10!22 mm, ungew. örder, abgesiebte ).. order, ungesiebte
Förder, gewaschene ...
Kleinkohlen gew. .
Kleinkohlen ᷣ
Mel. Kohlen 015 mm
Grieß, gew
Staub., gew. .
Staubk,, ungew
Staub d. Nachw.
Schlammkohlen
26, 45 26,22
26, 45 26, 22
262 2622
in 26 6 26 99
26 6
—
28 5? 26 67 26 15
26 15 355 35
26. 165 26 2
de do de — 58 r 2 Ad S
—
6 nn 111
deo — O — — — O
Flammkohlen Rudolf
Stückkohlen .. Würfel, ungew. Würfel, gew. Nuß 1, ungew. Nuß I, gew.. Nuß Il, ungew. Nuß II, gew. . Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew. Erbs II, ungew. Erbs 11, gew. . Erbs III, gew. Erbs 19, gew Erbs 1022 mm, gew.. Erbs 10s22 imm, ungew Förder, abgesiebte ) .. Iz der, ungesiebte . Förder, gewaschene ... Rleim fohlen, gew. Kleinkohlen
Mel. Kohlen 015 mm. Grieß, gew.. .... Staubk, gew.... Staubk, ungew. .. Staub d. Nachw.. Echlammkohlen ..
26,45 26,22
26 22 26 59 2270
2 , 5 * . . 4
E 11 88 11111111111 111111111
* S — do ö 2 — O
—
— D — 22 — C — O
C . * 11 11
28, 45 27,18 26,42 26,42 26, 16 26, 65 26, 65
28, 58 27.43 28, 98 2794 27,94 27,94
28, 45
27413 36
26 6 z 6 26. 6b g g 0 d *
2286 2286 Knorpel B d 0 32 135
28, 46
27 43 5
266 35. 40 75. 40 * 2 21,59
19, 05
38. 10 38.19 38, 10 38. 10 38, 10
6,79 618
38, 10 38, 10 38, 16 38, 16 38, 10 erltots 6 6, 16
11.
—
von Kulmiz
Fir. (Melchior)
Vr uta Segen Gottes
Flammkohlen
26 45
Stückkohlen .. Stückkohlen 63
Würfel, ungew. Würfel, gew.. Nuß I, ungew. Nuß I, gew.. Nuß II, ungew. Nuß H, gew.. Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew. Erbs II, ungew. Erbs 1I, gew. . Erbs 11II, gew. lbs L. gew.. = Erbs 102 mm, ungew. . abgesiebte *)
e 5 E dẽ
266? 26,57
82 —
1111 21
8 2X 82 282
09 9 2 0 0 9 22 9 , , ,
o 9 9 0 9 0 0
* J
1111
* .
oörder, ungesiebte Förder, gewaschene. Kleinkohlen, gen.. Klein kohlen. Mel. Kohlen O15 mam) -. G, e,, Staubk, gew. .. Staubk., ungew Staub d. Nachw. Schlammkohlen.
5 111i
de O * 8 . do
164
r ** —— 8 — 2 do — K. sir intl n rn
11111 * 22
Schles. Kohlen⸗ u. Kokswerke Gottesberg
? . .
Flammkohlen
Stückkohlen . Würfel, ungew. Würsel, gew.. Nuß 1, ungew. . Nuß 1, gew. .. Nuß II, ungew. Nuß II, gew.. Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew.. Erbs II, ungew. Erbs II, gew. . Eibs HI, gen. Erbs IV, ge. Erbs 10122 mm, gew. Erbs 10̃22 mm, ungew.
2622
2667 266? 26 15
9 0 9 2 8
do 4 * O
25 99 26 46
Tiefbau 26.22
SHartauer
21,57 26, 22
Förder, abgesiebte )..
l
Förder, ungesiebte
gorder gewaschene .. Kleinkohle, gewaschene . Kleinkohlen... Mel. Kohlen O / ly mm. Grieß, gewvp. .... Staubk, gew.... Staubk., ungew. ... Staub d. Nachw. ... Schlammkohlen ...
Schmiede kohlen:
Nuß, gew...
Erbs I, gew..
Erbs I, ungew.
Erbs II, gew. .
Erbs H, ungew. .
Erbs II, gew.
Kleine, abges, ungew. (Glückh⸗Friedenshoffn.).
Kleine, unsort, ungew. (Rubengrube) ... Gagkohlen:
Gas⸗Stücke, ungew.
Gas ⸗Würfel, gew. .
Gas Würfel, ungew.
Gas ⸗Nuß I, gew..
8. 2 . n Förderkohlen sind die Körnungen von
1 11 D —— 2
88
S — —
Gas⸗Nuß Il, gew. Gas⸗Erbs 1. gew.
Gas⸗Erbs Il, gew.. Gas Erbs III. gew. Gas · Erbs 1027 mm, gew.
Gas ⸗ Staub,. gew.
Gas Staub,. ungew. 35 Gas ⸗Förder, abges.. ungew. .
Gas⸗Förder unge
Gas⸗Würsel, ungew
. *
ungew..
863 ö Jö Gas Nu ungew.. Gas Erbs 10/22 mm. ungew. Gas. Förder. abges. ungew.
Segen Gottes.
Schulteschacht.
Gas · Erbs I, ungerwr.
Gas ⸗Erbs II, ung
ew.
Gottesberg.
Gas. Forder, unge. ungew̃. ..
Kor s: Gießerei⸗Stüũck
Brechnuß NL. Erbs 1 ö . Erbs N... Koksgrus ...
Stück und Hochofen n Nuß
—— —
F ,
A414
41,
Ain) 414
36 k 13 * b.
vn. Oberschlesisches Steinkohlensyndikat.
Sorten
A) Fiamm kohlen.
Bergfiskus
Sirirdrigeg luck
Stückkohlen . . ‚
Nußkoblen ö. gewaschen Kö
Ib, gewaschen ö
a, gewaschen ß
h Ib. gewaschen Erbekohlen, gewaschen Griehkohlen. gewaschen - Ungeßiebte Grießkohlen Staubkohlen ö Förderkohlen Kleinkohlen .
Rãtter klein. Klein II..
Sorten
Donnertz⸗ marckhũütte (Concordia u. Abwehr)
Stũůckkohlen.. . Würfelkohlen . ö. ö
a- r ,, . X vero α⸗—
a. ö . Ib, gewaschen
a, gewa Ia e J . . b, gewaschen Erbskohlen, gewaschen. Grießkohlen, gewaschen
Ungesiebte Grießkohlen.
Staubkohlen * . örderkohlen. leinkohlen..
Rätterklein..
Klein II...
Sorten
Grãfin⸗ Johanna⸗ Schacht
Hohenzollern
Stückkohlen .. F .
Nußkohlen 9 gewaschen .
Ih, gewaschen . Ila, gewaschen ,, ö. Ib, gewaschen Erbskohlen, gewaschen. Grießhkohlen, gewaschen :
angesiebte Grießkohlen!
Staubkohlen 3
Förderkohlen leinkohlen .
Rätterklein.
Klein IL.
Sorten
1658 1520 120
166 *
B) Gaskohlen.
—
—
dwi 1 e
Stũctkohlen... Würselkohlen J .. Nußkohlen ö. gew. * 2 12 2. Nußkohlen Ia, gew. ö Ha Erbskohlen .. örderkohlen leinkohlen.. Rätterklein .. Kotskohlen .. Fettschlammkohlen
. , n , 2 —
** 1111183
2 — E83 — ex
Stäückkohlen. ...
Welm. Braun t. Werke
Sorten
marckhũtte ¶ Concordia
Donners.
—
und Abwehr,
ra
Stũckkohlen Wurfel kohlen JL...
Nußkoblen 8 gew. * H
gußkoblen Ila, 5 * gew.
Erbskohlen. zrderkohlen leinkohlen.
Nätterklein.
Kokekohlen.. ..
Fettschlammkohlen.
III I IE Idobenolen
cht
Sorten
Grãͤfin⸗ Johanna⸗·
Preußen
n
Würfelkohlen JL. . Nußkohlen 2 gew.
9 a . Nußkohlen 1Ia, gew. . IIa. Erbskohlen.
oöͤrderkohlen
leinkohlen. Rätter klein. Kokskohlen. Fettschlammkohle
2 — 623 — Cas ö 29 * So
111IIIIIEIII 8 11181111111
8 .
Stüũckkols.. Würfel 1ẽ bis Nuß
3031 32, 75 29.07 27.49
Nuß II... Erbskoks ... ö Kleinkoks ... . 13,73 Koksgrus .... 472
VII. Mitieldeutsches Braunkohlensyndikat.
Briketts im Hausbrand⸗ und größeren Industrie⸗ format des mitteldeutschen Kernreviers und der übrigen Reviere außer Cassel .
i rn H ö
Nüßchenbriketts .
Briketts des Casseler Reviers .. Brikettspãne . Nasßpreßsteine k .
Bei Lieferungen aller Brikettsorten (außer Casseler Briketts), Grikettspäne und Naßpreßsteine nach Empfangsplätzen nördlich und westlich der Strecke Torgau — Eilenburg — Halle —Oberröblingen am See — Querfurt und Vitzenburg Reinsdorf — Bretleben — Griefstedt, einschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen; Luftlinie Grief⸗ stedt ·Hohenebra, Bahnlinie Hohenebra — Sondershausen —Wol krams⸗ bausen = Leinefelde - Eschwege Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fracht⸗ r, Luckenau. Bei Lieferungen nach dem Gebiete rechts der
lbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge — Neustadt
a. d. Dosse = Paulinenaue, ausschließlich der an dieser Linie gelegenen
Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg.
Roh kohlen (14 hl = etwa 1 ).
, Gebiet und Anbalter Tagebau⸗ werke. = l — ö 4,51 iebkohlen 6 8 8 6. 64 . n nner, Die Rohkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken 26 . Reviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben verkaul
Magdeburg ⸗Helmstedter Revier. a) Tagebauwerke einschl. Gewerkschaft Humboldt⸗Wallensen.
Förderkoblen .. 6,29 J, Gt ckkoblen .
b) Tiefbauwerke.
o 9 o O 60
ĩ
. *
1413 14,60 15, 10 18.37 10,690
örderkohlen II
iebkohlen II. Stückkohlen I 5 1
iebkohlen 1 Stückkohlen 1
Anhalter Tie fbauwerke.
Förderkohlen. . 893 Gruben Marie ⸗Preußlitz, Siebkohlen .. = 7,53 Solvaywerke, Franzkohlen⸗ Stückkohlen ! 843 werk, Leopold Edderitz.
Casseler Revier.
Förderkohlen. Siebkohlen .. Stückkohlen .. Grudekoks. Grudekoks ... Die Lieferungen von Nachterstedter und Margaretekoks erfolgen auf Frachtgrundlage Luckenau.
VIEI. Ostelbisches Braunkohlensyndikat.
Briketts Briketts im Haus⸗ im Briketts brand u. kleineren
. 8 14 6.56 Gruben Friederike, Emma, . 9 Prinz Wilhelm und 9.18 Neue Hoffnung.
i r
———
Brikett spãne
Naßpreß⸗
größ. Ind. Industrie⸗ steine
format
Format
14,13 18, 20 16, 1 14.13
16,654
16, 10 19,27 16,16 16, 10
16, 61
10,69 13,83 11,34 10 60
11,66
Niederlaus. Gruppe. Frankfurter Gruppe orster Gruppe.. i er n, . Glückauf, Lichtenau Olba⸗ . . 2 Stadt Görlitz.. — —— —— — — —— —
Roh tohle Siebtohl in
6. 14 7.65 6,51 6, 14
6,76 6 61
Niederlaus. Gruppe. rankfurter Gruppe orster Gruppe.. örlitzer Gruppe..
e ,. .
HR. Rheinisches Brannkohlensyndikat. Kölner Gruben
Briketts... . 15.201 mit 6, Doofbriketts 15. 30 lage Liblar
örderkohlen
iebkohlen. Brikettabrieb Förderkohlen der
Juntersdorf
XE. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern. 1. Ober baverische Pech toblen: Hausham. Penzberg, Peißenberg, Marienstein:
Stůcke über 200 wum .. 28, 30 ö 28. 56 bo — 75 28, 30 25 — 650 28.30 12 — 25 28, 30 26, 45 21, 16 17.19 11,32
ab Werl
6-5 2. Steinkohlen: Steckheim, König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer Gewerkschaft:
8 ,, 21,82 k nen,, 2154
3. Braunkohlen: Schnud⸗
Groß weil. Gustav bei Schwan aten, Paffan, Dettingen nf Schn arcben · Haß
fer Pon holz 6, 08 5, 72 6, 08 5, 72
0 9 9 98 9 9 9 , ..,
28
7
zrderkohlen ...
ort. Förderkohlen. , 1661 167 Nußbriketts . . 17,90 Brikettspäne .... 12, 02 11,18 Klarteichkohlen.. — b, 59 Würfel ⸗ u. Nußkohlen — — Grieß
einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.
Für besondere Marken können von den Synditaten ent⸗ sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht zuungunsten des Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Festsetzungen zu verlangen. Der Reichs⸗ kohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Höhe des festgesetzten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.
Im übrigen gelten die folgenden Zahlungs⸗ bedingungen:
1. Die Preise sind Goldmarlpreise, errechnet auf dem
den jeweiligen Preisfestsetzungen zugrunde gelegten Dollar⸗ stand, der bei allen Umrechnungen in Papiermark nicht unterschritten werden darf (8d. i., ab 15. d. M 4011667 000 A). Erfolgt die Zahlung in Papiermark, so werden die Papiermarkbeträge nach der amtlichen Dollarnotierung an der Berliner Börse (Mittelkurs zwischen Geld⸗ und Briefkurs; ein Dollar — 4.20 Goldmark) zu dem Dollar⸗ stand des Tages nach Abgang der Ware umgerechnet, wenn sie bis zum 4. Tage nach Abgang der Ware beim Syndikat in spesenfreier Kasse eingegangen ist.
„Bei Ueberschreitung der zu 2 genannten Frist sind Zinsen bis auf weiteres in Höhe von 10 vH pro Jahr sowie der zurzeit des Zahlungseingangs event. geltende höhere Goldmarkpreis zu zahlen. Als Umrechnungskurs der Goldmark in Papiermark gilt in diesem Falle der amtliche Dollarkurs am Tage des Zahlungseingangs, mindestens aber derjenige Kurs, welcher der Beschluß⸗ fassung des am Liefertage gültig gewesenen Gold⸗ markpreises zugrunde gelegen hat. Außerdem kann die Aufrechnung der jeweiligen Geldbeschaffungskosten vor⸗ behalten werden.
Berlin, den 13. Oktober 1923. Aktien⸗Gesellschaft Reichskohlenverband. Brecht. Löffler.
— —
Mit Wirkung vom 15. Oktober 1923 wird dem Inhaber der Firma Abrahams Möhelmagazine, Ludwigshafen a. Nö,. Moritz Abraham, die Erlaubnis zur Wieder eröffnung seines Geschäfts und zum Handel mit Möbeln und Polstermöbeln gegeben. Ludwigshafen a. Rh., den 13. Oftober 1923.
Das Bürgermeisteramt.
4
Y
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 bes Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält
die Verordnung des Reichspräsidenten über Steuerauf⸗ wertung und Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren vom 11. Oktober 1926, .
die Zweite Verordnung zur Aenderung der Abrundungs⸗ verordnung vom 4. Oktober 1925, .
die Fünfte Verordnung über die Festsetzung eines Zu⸗ schlags zur Kraftfahrzeugsteuer vom 11. Oktober 1923 und
die Verordnung zur Aenderung der Postscheckordnung vom 12. Oktober 1923.
Berlin, den 13. Oktober 1923. Gesetzsammlungsamt. Krause.
Preußen.
Der Landeselektrizität G. m. b. S., Ueberland werk Liebenwerda zu Falkenberg wird hlerdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau der 60 000 Voltleitungen von Gröditz nach Torgau und von Torgau nach Herzberg er⸗ forderliche, in den Kreisen Liebenwerda, Torgau und Schweinitz
*
belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu er werben oder, jowein dies ausreicht, mit einer dauernden Be— schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat⸗ liche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen
Enteignungsrechts anzuwenden sind.
Berlin, den 4. Oftober 1923. Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Ja ques.
Finanzministerium. Zweite Ver ordnung
über die Anpassung der Stempelsteuer an die Geld⸗ wertänderung.
Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 25. Juli 1923 (Gesetzlsamml. S. 341) zur Aenderung des Stempelsteuergesetzes vom 531. Juli 1895 / 26. Juni 1909 in der Fassung der Be⸗ kanntmachung vom 30. Juni 1909 sowie des Wassergesetzes vom 7. April 1913 und auf Grund des 5 14 des Gesetzes zur Anpassung der Steuergesetze an die Geldwertänderung vom 31. Juli 1923 (Gesetzsamml. S. 361) wird folgendes verordnet:
Die in der Verordnung vom 10. September 1923 (Gesetzsamml. S. 431) festgesetzten Beträge werden mit Wirkung vom 16. Oktober 1923 ab, wie folgt, erhöht; ⸗
a) die Feststempel des Stempeltarifs vom 30 Juni 1909/25. Juli 1923 auch dieienigen, die neben den Wertstempeln als Höchst⸗ und Mindeststempel oder für besondere Fälle angegeben sind) vom Einmillionenfachen auf das Zwanzigmillionenfache;
b) die Freigrenze des 5 4 des Stempelsteuergesetzes von hundert Millionen Mark auf eine Milliarde Mark;
c) die Freigrenze der Tarifstelle 71 Ziff. ? Abs. 3 unter b (Verträge über Arbeits⸗ und Dienstleistungen) von fünf Mil liarden Mark auf hundert Milliarden Mark;
d4) der Mindestsatz des 8 11 des w von fünf⸗ hunderttausend Mark auf zehn Millionen Mark. Die Stempel⸗ abgabe steigt in Abstufungen von je einer Million Mark, wobei überschießende Stempelbeträge auf eine Million Mark nach oben abgerundet werden.
Berlin, den 8. Oktober 1923. Der Preußische Finanzminister. J. V.: Weber.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Anord nungg.
Auf Grund der Verordnung über Preistreiberei vom 13. Juli 1923 (RGGBl. S. 700), des 8 6 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung über Notstandsversorgung vom 13. Juli d. J. (RGBl. Teil J1 S. 719) und der K über den Verkehr mit Milch vom 30. April 1921 (RGBl. S. 498) in der Fassung der Verordnungen vom 2. Juli und 19. November 1921, 9. Dezember 1922 und 9. Mai 1923 (NGGBl. 1921 S 598 und 1369, 1922 Teil L1 S. 922, 1923 Teil 1 S. 292) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft für die Stadtkreise Breslau, Elberfeld, Remscheid, Solingen und Bielefeld folgendes angeordnet:
Die Gemeinden können die Preise bestimmen, die die von ihnen zugelassenen Stellen bei der Abgabe von Milch nicht überschreiten dürsen. Sie können ferner anordnen, daß die an der Verteilungg⸗ regelung für Milch Beteiligten zum Zwecke des Ausgleichs bei per schieden hohen Unkosten Geldbeträge bis zur Höhe des Betrages der ersparten Kosten an sie abzuführen haben. Die Beträge sind zur Deckung der Unkosten der Verteilungsregelung und zur Verbilligung von Milch zu verwenden.
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Berlin, den N. September 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
reußischer Staatskommissar für Volksernährung. ö Dr. Wendorff.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der Oberkonsistorialrat Rachner, bisher in Posen, ist an das Konsistorium in Breslau versetzt worden.
lichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat vorgestern unmittelbar nach Schluß der Plenarsitzung des Reichstags zu einer öffentlichen Voll⸗ versammlung zusammen, die vom Reichsminister des Innern Sollmann geleitet wurde. Mit dem Ermächtigungsgesetz nach den Beschlüssen des Reichstags erklärte sich der Reichsrat, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher
eitungsverleger einverstanden, ohne Einspruch zu erheben. ür Bayern erklärte der Gesandte v. Preger, daß dieses an
einem ablehnenden Standpunkt festhalte, aber angesichts der
Sachlage darauf verzichte, einen Antrag auf Erhebung von Einspruch zu stellen. — Reichsminister Sellmann erklärte, daß die Regierung, bevor sie wichtige Beschlüsse auf Grund des Ermächtigungsgesetzes fassen, die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats hören werde.
6
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichs tagsausschuß für Sozialpolitik ge⸗ nehmigte vorgestern einen Verordnungsentwurf zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch lowie in der Gewerbeordnung . Gehaltsgrenzen. Die Regierung begründete den Entwurf damit, daß die fortgeschrittene Geldentwertung eine weitere Aenderung der zuletzt durch die Verordnung vom 6. Juli 1923 festgesetzten Gehaltsgrenzen im Handelsgesetzbuch unter Gewerbeordnung notwendig mache. Dabei werde zweckmäßigerweise nach dem Vorbild der Verordnung zur Abänderung von Geldbeträgen im Gewerbegerichtsgesetz und im Gejetze, betr. Kausmannsgerichte, vom 30. August 1923 von einer erneuten ziffernmäßigen Erhöhung der zurzeit als Gehaltsgrenzen vorgesehenen festen Geldbeträge abgesehen und durch Feftsetzun gleitender Beträge auf, der Grundlage der Friedens atze Gebrau gemacht. In diesem Sinne entschied tagte sich.
ch auch der Ausschuß und ver ·
53
w
.