1923 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Oct 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Wertzeichen im Betrage von 500 Rentenmark, inggesamt nicht mehr als der Betrag des Kapitals und der Grundrücklage., ausgegeben werden.

(2) Soweit die im Abs. 1 vorgesehene Dedung nicht vorbanden ist, ist die Aufgabe von Rentenbankscheinen nicht gestattei.

3) Die Rentenbankicheine sind an den öffentlichen Kassen als , ., anzunehmen; dse näheren Bestimmungen erläßt der

eichsminister der Finanzen

4) Auf die Nentenbankscheine finden die Vorschriften über Geld— keichen sowie die Vorichristen der 4 Abs. 2, 3. 55 und 8 59 Abs. ! Ziff. 3 des Bankgesetzes entsprechende Anwendung.

§ 16. ;

(1) Die Deutsche Rentenbank ist verpflichtet, die von ibr aus- egebenen Rentenbankscheine sederzeit auf Verlangen derart gegen ihr hier en rich. einzulösen, daß auf 500 Rentenmark ein Rentenbrief

über b00 Goldmark mit Zinsenlauf vom nächsten Fälligkeitstermin ab gewährt wird. ö.

(1) Die Deutsche Renlenbank darf bankmäßige Geschäfte nur mit dem Reiche, der Reichebank und den Privatnotenbanken machen.

(2) Sie wird während der nächsten 2 Jahre dem Reiche auf Rentenmark lautende und, vorbehaltlich der Bestimmung im § U, verzinsliche Kredite bis zum Betrage von insgesam; 1200 Millionen Rentenmart zum festen Zinssatz von 6 vom Hundert gewähren Die Zinsen sind am 1. April und 1. Ortober jedes Jahres zablbar. Bürgschaften darf die Deutsche Rentenbank für das Reich nicht über⸗ nehmen. ;

(3) Die Deutsche Rentenbank ist ferner nach Maßgabe der Satzung berechtigt, der Reichsbank und den Privatnotenbanken zum Zweck der Kreditversorgung der Privatwirt'chaft bis zum Betrage von 1200 Millionen Rentenmark Kredite zu gewähren. Die Be⸗ teiligung der Reichsbank und der einzelnen Privatnotenbanlen an diesen Krediten richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Notenausgabe am 31. Juli 1914. Der Betrag über den hinaus die Privatnoten⸗ banken ohne reichégesetzliche Ermächtigung Noten nicht ausgeben dürfen, vermindert sich um den jeweiligen Markwert der von ihnen in Anspruch genommenen Kreditbeträge.

5 17.

(1) In Anrechnung auf den in § 16 Abs. 2 bestimmten Höchst⸗ betrag stellt die Deutsche Rentenbank dem Reich sofort ein zinsloses Darlehen von 3600 Millionen Rentenmark zur Verfügung. Das Reich verwendet diese Summe zur Einlösung oder Teileinlösung seiner bei der Reichsbank diskontierten Schatzanweisungen.

2) Reicht die Summe von 360 Millionen Rentenmark nicht aus, um sämtliche bei der Reiche bank diekontierten Schatzanweisungen ein⸗ zulösen so ist auf Verlangen des Reichs gemäß § 16 Abs. 2 ein ver— zinsliches Zusatzdarlehen nachzusuchen und zu gewähren. Die Höhe des Zusatzdarlehens bleibt der Vereinbarung zwischen dem Reich und der Dentschen Rentenbank vorbehalten.

§18. Der bilanzmäßige Reingewinn der Deutschen Rentenbank wird wie solgt verwandt; .

1. Vorweg wird ein Betrag von 40 vH des Reingewinns einem Tilgunge konto zugeführt; nach Tilgung des dem Reich gemäß 5 17 Absatz 1 zugeführten Darlehns von 300 Millionen Rentenmark ermäßigt sich der dem Tilgungskonto zuzuführende Betrag auf 30 vH des Reingewinns;

alsdann wird ein Betrag bis zur Höhe von 6 vH des Wertes der eingebrachten Grundschulden, Schuldverschreibungen, Gold⸗ beträge und Zahlungsmittel in ausländischer Währung den Anteilseignern zugeführt, joweit die Einlagen in Grundschulden und Schuldverschreibungen bestehen, wird der verfügbare Betrag aus dem Reingewinn eines Jahres auf die erste Halbjahrs— zinsleistung des folgenden Jahres verrechnet;

3. Der Restbetrag wird zur Verstärkung des Tilgungskontos ver⸗

wendet.

§ 19. ͤ . Sobald die deutsche Rentenbank mit der Ausgabe von Renten—⸗ bankscheinen begonnen hat. dürsen bei der Reichebank Schatzanwei⸗ sungen nicht mehr diskontiert werden. Big, zum Ablauf der Ein lösung der bis dahin von seiten des Reichs bei der Reichsbank dis. kontierten Schatzanweisungen sind Prolongationen in solchen Schatz⸗ anweisungen zulässig. .

5 20.

l. Das Recht der Deutschen Rentenbank zur Ausgabe von Ren tenbankscheinen kann ohne Entschädigung durch Reichsgesetz auf⸗ gehoben werden. In diesem Fall hat das Reich die ihm von der Deutschen Rentenbank gewährten Darlehen zurückzuzahlen und die Deutsche Rentenbank ihre umlaufenden Rentenbankscheine einzuziehen.

2. Erlischt das Recht zur Aufgabe von Rentenbankscheinen, so wird die Auseinandersetzung zwichen dem Reich, der Deutschen Rentenbank und den sonstigen Beteiligten durch Reichsgesetz geregelt.

3. Im Falle der Auflösung der Deutschen Rentenbank sind vor⸗ weg die auf das Kapital und die Grundrücklagen gemachten Einlagen zurũckzu zahlen

§ 21.

Der Reichsregierung bleibt vorbehalten, die zur Durchführung dieser Verordnung und für den Uebergang, insbesondere für das Ver⸗ fahren mit Einschluß des Rechtsmittelverfahreng, erforderlichen Ver⸗ waltunge⸗ und Rechlsvorschriften zu erlassen. Sie kann Kleinbetriebe von der Belastung ausnehmen und mit Zustimmung der Deutschen Rentenbank bestimmen, ob und inwieweit die Grundflückseigentümer und die Unternehmer berechtigt sind, sich von der Belastung mit Grundschuld, der Veipflichtung zur Aushändigung der Schuldverschreibungen sowie der Verpflichtung aus der ausgehändigten Schuldverschreibung durch Leistung von Gold oder Zahlungsmitteln in ausländischer Währung zu , Die Reichsregierung kann ferner bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die Duichführungs⸗ oder Uebergangevorschriften mit Geldstrafe und Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.

22. Diese Verordnung trltt uc dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

Berlin, den 15. Oftober 1923.

Der Reichskanzler.

Dr. Stresemann.

Der Reichsminister der Finanzen. . än 3.

Bekanntmachung

zu dem Gesetz über die z hh der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919 (RGBl. S. 1361).

Das Goldzollaufgeld beträgt vom 20. bis 23. Ottober 1923 einschließlich 93 599 99 9900 (dreiundneunzig Milliarden fünf⸗ hundertneunundneunzig Millionen neunhundertneunundneunzig⸗ tausendneunhundert) vom Hundert (eine Goldzollmark Wb 000 000 Papiermarh).

Berlin, den 16. Oktober 1923.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Venharb

Bekanntmachung über die Höhe des Golbumrechnungssatzes für Reichssteuern.

Der Goldumrechnungssatz für n betrãgt für die Zeit vom 20. Ottober bis zum 23. Oktober 1923 einschließlich vös6 000 000 M für je eine Goldmark.

Berlin, den 16. Oktober 1923.

Der Reichsminister der Finanzen. Popitz.

2 4

rer, ,,, , r,.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 487).

Der Londoner Goldpreis beträgt: für eine Unze Feingold .. für ein Gramm Feingold demnach .. Berlin, den 16. Oktober 1923.

Deyisenbeschaffungsstell Ischaft mit beschrãnkter Ha nn,

91 sh 1 4, 35. 1407 Pence.

Berorbnun g über Höchst preise für Zement.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) in der Fassung der Ver— ordnung vom 17. Januar 1920 (RGBl. S. 94) und des 8 1 der Verordnung über Zement vom 25. Januar 1917 (RGGBl. S. 79) werden unter Rufhebung der Verordnung ilber Höchst⸗ preise für Zement vom 10. Okiober 1923 (Reichsanzeiger Nr. 2B6 vom 11. Oktober 1983) mit Wirkung vom 17. Oktober 1923 folgende Bestimmungen getroffen:

I.

Der Höchstpreis ür 10 000 kg Zement ohne Fracht und Ver. packung beträgt im Gebiete des Deutschen Reichs 450 00 Goldmark (4 20 Goldmark gleich 1 Dollar).

Die Vergütung für den Handel ist in diesen Preisen enthalten.

Als Fracht darf die von den Zementverbänden nach Lage der Empfangsstation errechnete tatsächliche oder Durchschnittsfracht zu⸗ geschlagen werden. Die Durchschnittsfrachten unterliegen meiner Nachprüfung. Ergeben sich dabei Ueberschüsse oder Fehibeträge, so sind die Durchschnittsfrachten nach meinen Anordnungen zu ändern.

11 .

Beim Kleinverkauf unter 19 000 Kg dürfen zu den Höchstpreisen einschließlich Fracht und Verpackung zugeschlagen werden:

beim Verkauf ab Werk, Schiff oder Waggon bis zu 15 vH,

. . Lager bis zu... 30 vH. Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stellen (insbesondere Landespreisprüfungsstelle oder Bezirkspreisprüfungsstellen) können mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers den Prozentsatz der Zuschläge entsprechend den örtlichen Verhältnissen abweichend fest⸗ setzen. Die Kleinverkaufszuschläge sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. .

Die Umsatzsteuer ist in den Höchstpreisen enthalten. IV.

Zement im Sinne dieser Verordnung sind Portlandzement, Eisen— ortlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zementähnliche indemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasserlagerung

nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kgIqem haben

Berlin, den 16. Ottober 1923. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Trendelenburg.

Auflösung der Versorgungsämter Göttin und Hameln.

Mit dem 1. April 1924 werden die Versorgungsämter Göttingen und Hameln aufgelöst und ihre Bezirke dem des Versorgungsamts Hildesheim zugelegt.

Berlin, den 16. Oftober 193.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.

gen

Am 8. November 1923 wird in Wormditt eine von der Reichsbankhauptstelle in Königsberg abhängige Reichsbank⸗ nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden. Das bisher in Wormditt bestehende Reichs⸗ bankwarendepot wird am 7. November 1923 geschlossen.

Berlin, den 12. Oktober 19233.

Reichsbankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.

Bekanntmachung

über die Ausgabe von Schuldwverschreibungen auf den Inhaber. Mit ME. von heute ist genehmigt worden, daß Stadtgemeinde Mindelheim mit 5 vH verzinsliche Schuly verschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbelrag um 100 000 Goldmark 35,7849 kg Feingold, und zwar Sti zu 5, 10 und 20 Goldmark (— 1A 792, 3.584 und 7, itz gold) in den Verkehr bringt. J! München, den 15. Ottober 1923.

Bayr. Staatsministerium des Innern. J. A.: Neubert.

Breußen.

Verfügung

über Festsetzung von Zuschlägen zu den Jagds ? ab gaben . dl Cn ver ng agbschen

Auf Grund der Ermächtigung in Artikel 1 des Gesetzg vom 15. April 1923 (Gesetzsamml. S. 91), 6 Aenhe rung des Artifels 2 des Gesetzes vom 19. Oftober 19) 1 S. 308) über Aenderung einiger Vorschrifln der Jagdordnung usw., wird unter Aufhebung der Verfügum des Preußischen Staatsministeriums vom 13. September 19 (Gesetzlamml. S. Nö) bestimmt:

Artikel l. .

Zu den in Artikel 1 des Gesetzes vom 15. April 1923 pam

gesehenen Jagdscheinabgaben werden Zuschläge im Betrage ha 299 900 v́H ,.,

Artikel 2.

Es betragen sonach die Abgaben für den Jahres jagdschein ...... . 15 000 909 4, Tagesjagdichein .. 3 000 000 „, die erhöhte Abgabe für den 1 1 12 12 1 1 1 2 300 000 000 ,

Jahres jagdschein Tagesjagdschein ... . 60 000 000 . Artikel s.

Diese Verfügung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntgabe in Ktas Berlin, den 10. Oktober 1923 Das Preußische Saatsministerium. Braun. von Richter. Wendorff.

Finanzministerium.

Der Landrentmeister Meynecken in —ᷓ— a. M. is bei der Regierung in Wiesbaden ernamt worden.

Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse i Militsch, Regierungsbezirk Breslau, ist sofort zu besetzen.

Ju st izministeriu m.

me,, Kamecke in Breslau ist zum OLGRat daselhs ernannt.

Zu AGRäten sind ernannt: GerAssess. Emil Zim met in Drossen, AR. Franz Heineke in Neustadt a. Rbge.

EStA. Dr. Eiswaldt in Tilsit ist zum SSA. in Insterburg, StWlRat Knaths in Elbing zum ESt. in, Marienwerder ernannt.

Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Dr. Walten Knoblauch in Berlin-Wilmersdorf und Dr. Julius Beschüt in Charlottenburg im Bez. d. AG. Berlin⸗Mitte, IRat Di, Arthur Rosenberger in Berlin⸗Wilmersdorf und Dr. Eich Fabian in Berlin-Halensee im Bez. d. AG. Charlottenburg Wiedenroth aus Penkun in Regenwalde.

Zu Notaren sind ernannt: die RA. Dr Heinrich He nyert

Dammerau in Hammerstein.

et, : 2 0 0 2 Q ο O Q c Q Q , , Nichtamtliches.

Statistik und Volkswirtschaft. Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche

vom J. bis 13.

Ott ober 1923. =

In Millionen Mark für bo kg.

Stãdte Handelsbedingungen

Zahl

Gersie

Sommer Winter⸗ am Brau⸗4 Futter⸗ 4

Wöchentliche

dotierungen

Weizen

1

1 6 [ 8

frei Aachen . Großhandelseinkaufspreise ... ab märk. Stat

Aachen.. Bamberg.... Berlin) ... Braunschweig Bremen“) . Breslau?) . Chemnitz. Dortmund. Dresden) . Duisburg. sseldorf.

ab Bremen od. Unterweserhaf.. .. ab schles. Verladest«« . frei Chem. i. Lad. von 200 - 300 Ztr. frei Wagg. Q bei Bez. v. 6

srei Wagg. Dresden... Nheinland⸗Westfalen ..

ab Stat. 14 1 1 2 1 2

ab Stat. ö

Wagg. fr. thür. Stat.

4 Frankf. a. M. ohne Sack.

8 9 1 1 2 9 3

rankfurt a. M.) , Hamburg?) nnobver 2 1 1 1 k,, w Köln a. Rhein) . Königsberg) . Krefeld.. Leipzig) .. Magdeburg?) ; Mam; ... Mannheim) ... München) Nürnberg?) lauen .. ostock) . Stettin). Stuttgart)

. 2 2

ab H. od. Nachbarstat.. Frachtvarität K

ab Stat. bei waggonw. Bez. Frachtlage K. verzollt 2 frei rhein. Stat.... frachtfr. E

ab Stat. u. fr. M. bei mind. 300 Ztr. Abn bei Waggonbez loko M. .. frei Wagg. Mannheim. ab bayer. Verladest. . ab Stat. ,

8. . o o & do- = &, O

. 2

e,, .

ab nahegel. Stat. ...

ab württembg. Stat. ..

Worms bahnfrei Worms.... ürzburg. = roßhandelseinkaufspreise.

Würzb Großhandelseinkaufspreis

) Duichschnitt.

9 . 2 9 o 9 , m , 9 C do e do d ew do

keine Notierungen 1150, 0 10900,0 4689.5 42895 keine Notierungen 4864, 0) 4330.0 3940.0 3786, 0 boo

8750.0 8250, 0 3862.5 3537,98 1 3387, 5 feine Notierungen keine Notierungen 14100, 0 7400, 0 41780 0 1000, 0 4310, 0 15650 0 4250.0 7b00, 0 . 5627, 5 ö 777,9) bz. 41) bod

keine Notierungen 4275, 0 4075, 0 3475.0 925, 09 keine Notierungen 517565, 0 b3 12,5 6500, 0 760 0 45692 456 ij 4012, 5

6rd o

706 0

434771 446 . 0 60000

1 Ergänzt durch Berechnung von Annäherungswerten verwandter Getreidearten. am 12.

Berlin, den 17. Oktober 1923.

Statistisches Reichsamt.

in Berlin (Amtssitz im Bez. d. AG. Berlin-Mitte), Ma

Martktverkehr mit Vieh n auf den 86 bedentendften Schlachtviehm

Rinder leinschl. Jungrinder /

---.

ärkten Densschlands im Monat September 1923.

Kälber

Schafe

Schweine

M arktorte

der Sp. 1 zugeführt

ge⸗

schlachtet zuge⸗

fübrt )

Lebend Lebend

Lebend

ausgeführt

ge⸗ der schlachtet Sp. 1 zuge⸗ zugeführt fuhrt )

ausgeführt nach

an⸗ deren

Dem

Vieh⸗

markt (Sv. 1)

ge schlachtet zuge⸗ fübrt

ausge führt

(e schlachtet . ** f

ber *

zugefũhrt

Sy. 1 zugefũbrt

1

15 16

kd , , . , 1 . , .

hannober husum . murlsruhe ke!

K . . , ,

agdeburg

K.

Mannheim

inchen .

srnberg ...

lauen 6. V

tettin

tuttgart .. . ;. ziesbaden.. ö. Fürzburg ..

3 8

1111 111II8III1

33

1

2 S Q

Dagegen im August 1923. Juli 1923 .. Juni 193. September 1922

lachen. harmen . berlin. remen . Breslau. shemnitz oblenz . reseld h) -. ortmund.. res den.

üsseldorf .

lberfeld .. rankfurt a. M. hamburg

hannover. .

ürberg.

Hauen J. (.. Etuttgart .. vickau. ..

B , . , , 8 , . . 9

8 , d , e r

1I1I1I111111111I1I1I1IR 1111111 dd

11I1EIIIIIIIIIIII.

1529 1693

65 323 65 899 2 453 54 322 3 901 65 682 2 066 119 795

Davon aus Ausland (auch aus Seequarantäneanstalten):

S* T

111I111111II1IIIIIL IIIIIII

8

2

11I11111I11I1IIIIIEL 1IIIIIII 111111111111I11IE. 1IIIIEIII 1111II1IIIIIIIIIEL IIIIII1

Summe ) Seytember 1923 Dagegen im August 1923. ( Suli 193 .. . 1 Juni 1923 2 ' September 1922

) Außer Schlachtvieh gegebenenfallg auch Nutzuieh. Kalbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere ) Angaben lagen noch nicht vor. Y 666 217 Eg Fleisch und Fleischwaren. ) 1039 Gefriervier

nd Fleischwaren. ich eingegangen sind.

= Berlin, den 16. Oktober 1923.

*

s 1I1IIIIIIIIIIHEIEIELLIILI3II

; 191 111I1I111111II1IIIL. 11III1

S

82 492 243

1

Statistisches Reichs amt. Delb rück.

8

1

1800 318 2045 481 1555 1132 1583 359 9867 1619 409 57 1961

85 171 97 561 145 572 32 177904 157 703

1 inn

J

3

111111IIIIIIIIHIIEI. IIIIII1 l 1 11I111111I11II1I1IIIEL 1IIIIII1

778 127 41

1 47

umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mitenthalten. I 573 839 Eg Fleisch tel. ) Außerdem 5388 669 Kg Gefrierfleisch. Y ohne Crefeld, für das Angaben

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 17. Oktober 1923. Telegraphische Auszahlung.

17. Ottober 16. Oktober Brief

Geld Brief 160000

nsterdam⸗

Niotterdam hüenos Aires Havierpefo) htüssel and Aunverpen bristiania

21b 4600000 2165400000 1I7bb 60000 1764400000

2912700090 292730000 S498 790009 S5 130000 gb7õ7 000 972425000

rg 1459365000 14657635000 146632500 147367500 261370000 2526300090 24937500000 25062500009 baS86 25900090 5513750000 333 169000 3348350900 2865027500 991477509 UAS 125000 751875000 216457509090 217542509 2718187500 2731812500 old 709909 521300000 77306 77694 163590000 164410000

109733190000 l08727200 184537500

48378750

219459 z d00000 olooooo

6b 7b 2500

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64837500

299250 fon ogg b hoo

instantin op.

l

Ausländische Banknoten vom 17. Oktober.

Banknoten Geld Brief

Amerikanische 1000 Doll. 486250000 5513750000 . 2 und 1 Doll. b 486250000 Belgischhhe . . 291270000 Bulgarische« h 86 h000 Dãn i sche ö 6 7 o7do00 Englis 24937500000 24937500000 146632500 333 165000 2154600000 251370000 64837500 849870000 77305 24937500 159650000 1950365000 986527500 748 125000

163590000

. ; 12 chn. zu 1E u

d

Rumãänische 500 u. 10909 unter 00 Lei.

dd

. 9 49

Spanis w Tschecho⸗ flow. Staatenot., neue 100 gr.

a darlßer̃r- Tschechg⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr. 1163690000 Ungarische Banknoten... 114710

Die Notiz a . Auszahlung sowie Banknoten“ ver⸗

t sich für je 1 den, Frank, Krone, Finnländische Mart, Lire, . Lei, Leva. Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, un

4 * *

Nach einer durch W. T. B. verbreiteten Mitteilung der Reichsbank betrug der für die Durchführung der Devisen verordnung maßgebende amtliche Mittelkurs des Dollars am 16. Oktober 1923 4 1090 000 000 A.

Nach dem Geschäftsbericht der Blank u. Co. Aktien gesellschaft, Barmen, für das Jahr 1922/23 hat sich der

deutsche und ausländische Kundenkreis der Gesellschaft weiter ver- größert., Das Kapital der Gesellschaft wurde in der außerordent⸗ lichen Generalversammlung vom 13. März 1523 von 3 auf . Mil⸗ lionen Mark erhöht, woraus zunächst eine Anzahlung von 25 pH ein⸗ gefordert wurde. Die Gewinn und Verluftrechnung weist einschl. des Vertrags von 1922 einen Ueberschuß von 272 623 5i5 A auf, dessen Verteilung, wie folgt, vorgeschlagen wird: Zuführung zum Re— servelonds 3 970 9683 Æ (öbamit derselbe 5 966 006 erreicht), Bildung eines Werkerbaltunge fonds 5 O00 000 AÆ, Rückstellung sir Steuern 0 000 00 A, Tantieme des Aufsichtgrats 21 285 343 , 1. Goldmark pro Altie zum Kurse vom 30. Juni 1923 (a 37 500 4 187 590 000 4, als Vortrag auf neue Rechnung 4268 081 . 4.

Bu dapest, 16 Oftober. (W. T. B) Nach einem Bericht des , d,. sind bis Ende Juli 1523 auf Grund des Ver⸗ mößgengablösungsgesetzes rund 10 Milliarden Kronen in die Staatg- kasse eingekom men.

Paris, 11. Oktober. (W. T. B.) Wochenautsweis der Bank von rantreich vom 11. Oktober (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im geh zu dem Stande am 4 Oktober) in Franken: Gold in den Kassen 3 674 226 000 (Jun. 124 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 321 656 bn. 24 oo) Fr, Barvorrat in Silber 295 675 0065 (Zun. gb 000) Fr., Guthaben im Ausland bes 963 000 (bn. S5 o0ο) Fr., vom otatorium nicht betroffene Wechsel 3 091 oz 000 (abn. ö 25 Coo) Fr., gestundete Wechsel 17 549 ob (Abn. 4000) Fr., Borschüßse auf Wertwapiere 2 255 320 0900 (Zun. 125 952 G00; Fr. Vorschüsse an den Staat 23 700 000 00 (bn. 20 0ο , Fr, Vor- schüsse an Verbündete 4 536 000 0090 (Abn. 4 000 000) Fr, Noten. umlauf 38 489 354 000 (Abn. 40 283 000) Fr., uthaben 21 399 9000 (Abn. 4785 000) Fr. Privatguthaben 2 147110 ( Abn. 181 687 000) Fr.

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts gam 15. Oktober 19823. Oberschiefifches Revier: Gesienf 21235 Wagen, nicht gestellt —— Wagen. beladen zurndgeliefert 2128 Wagen; am 14. Oftober: Gessellt 258 Wagen, nicht gestellt —— Wagen, beladen zurückgeliefert 253 Wagen.