III. Vom 29. Oftober 1923 ab beträgt der Abzug vom Brannt. weinaufschlag nach § 79 des Gesetzes über das Branntweinmonopol 13,78 Goldmark.
IV. a) Für den im unbesetzten Gebiet in landwirtschaftlichen Korn⸗ und Getreidebrennereien, dse in der Vorkriegszeit in der Regel das ganze Jahr im Betriebe gewesen sind innerhalb des Jahresbrenn⸗ rechts hergestellten Branntwein aus Mais beträgt der endgültige
Zuschlag . für den in der Zeit vom 1.—14. August 1923 hergestellten n ill . 32 967 628 A, für den in der Zeit vom 15—31. August 1923 hergestellten G ,,,, 3 22 467 628 4, für den in der Zeit vom 1.—7. September 1923 hergestellten Brgnnn nie 969 987381 4, für den in der Zeit vom 8.— 30. September 1923 hergestellten nn,, . 31,27 Goldmark
für das hl Weingeist.
b) Für den im besetzten Gebiet in der Zeit vom 1.—14. August 1923 innerhalb des Jahresbrennrechts hergestellten Branntwein aus Mais beträgt der endgültige Zuschlag 70 610 oz 4,
für den in der Zeit vom 16—31. August 1923 hergestellten
K
Branntwein diejer Art... Ag 6510 502 4, ür den in der Zeit vom 1.—7. September 1923 hergestellten Branntwein dieser Art.... — 1 853 268 553 4,
für den in der Zeit vom 8.—30. September 1923 hergestellten Branntwein dieser Art . 58,02 Goldmark für das hl Weingeist.
V. Für den im besetzten Gebiet innerhalb des Jahresbrennrechts in der Zeit vom 1 —14. August 1923 hergestellten Melassebrannt⸗ wein beträgt der endgültige Zuschlag . 56ß 467 3857 4A,
für den in der Zeit vom 15. — 31. August 1923 hergestellten
Granntwenn dieler . 36 467 357 . 4 für das hl Weingeist.
VI. Für den in der Zeit vom 1.—10. August 1923 abgefertigten und innerhalb des Jahretbrennrechts hergestellten Branntwein aus Melasse wird außer dem bereits abschlagsweise gezahlten Ent⸗ wertungszuschlag von 200 pH des Unterschiedsbetrages zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Zuschlag ein weiterer Entwertungs—⸗ zuschlag nicht gezahlt. *
Dagegen wird für den in der Zeit vom 11. bis 20. August 1923 abgesertigten Branntwein dieser Art ein weiterer Entwertungszuschlag von 500 vH, für den in der Zeit vom 21. bis 31. August 1923 ab— gefertigten Branntwein dieser Ürt ein weiterer Entwertungszuschlag
von 1000 vH und für den in der Zeit vom 1. bis 7. September 1923 abgefertigten Branntwein dieser Art ein Entwertungezuschlag von 300 vH des Unterschieds zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Zuschlag gewährt.
VII. Den Brennereien des besetzten und des Einbruchsgebiets wird für den im August und September 1923 hergesiellten Brannt⸗ wein ein Zuschlag zum Uebernahmepreis in Höhe von 50 Hundert⸗ teilen des Grundpreises und für den im Oktober 1923 hergestellten Branntwein ein Zuschlag in Höhe von 40 Hundertteilen des Grund⸗ preises gewährt.
VIII. Vom 29. Oktober 1923 ab beträgt 1. der regelmäßige Verkaufpreis 600 Goldmark, 2. der allgemeine ermäßigte Verkauspreis.. . 30 Goldmark,
3. der Essigbrann twein preis 280 Goldmark, 4. der besondere ermäßigte Verkaufpreis für Branntwein, . der zur Herstellung von Heilmitteln und von Essenzen, für alkoholfreie Getränke, Backzwecke und Zuckerwaren verwendet ill 100 Goldmark, der zur Herstellung von Riech⸗ und Schönheitsmitteln ver⸗ wender, H 200 Goldmark für das hl Weingeist. Die besonderen Verkaufpreise für anderen Branntwein als un⸗ filtrierten Rrimasprit und die Kleinhandelspreise werden noch bekannt⸗ gegeben werden.
IX. Vom 29. Ofłtober 1923 ab beträgt die Essig säuresteuer 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebsrecht abgefertigte Essiglãurr 565,97 Goldmark, 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und 9 die aus dem Ausland eingehen S4, 11 Goldmart᷑ für den Doppelzentner wasserfreier Säure. X. Vom 20. Oktober 1923 ab beträgt 1. der regelmäßige Monopolausgleich a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist (8 152 des Gesetzes) 540 Goldmark
für 1 hl Weingeist, b) wenn er von dem Gewichte zu berechnen ist (5 153 Abs. 2 des 8e. ; 1. bei Likören und anderen weingeisthaltigen Cre nnn, . 324 Goldmark, 2. bei Arrak, Rum und Kognak .... 432 Goldmark,
3. bei anderem Branntwein... b40 Goldmark für einen Doppelzentner;
2. der allgemein ermäßigte Monopolausgleich (
der
§ 92 Abf. 1 des Gesetzes a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist
für 1 hI Weingeist,
b) wenn er von dem Gewichte zu bere des Gesetzes),
20 Goldman chnen ist (6 153 Abs.
§ 1821 3
L. bei weingeisthaltigen Erzeugnissen ... 12 Goldma 2. bei Aether
3. bei ai herhaltigen Erzeugnissen ;. für einen Doppelzentner; igte Monopolausgleich (6 152 i. V. n
der besondere ermã
8 92 Abs. 2 des Gesetzes),
tür weingeist⸗ und ätherhaltige Heilmittel und für stellung von alkoholfreien Getränken, Backwaren od
waren bestimmte weingeist und ätherhaltige Essenzen,
a) wenn er von der
für 1 hl Weingeist,
für einen Doppelzentner, für weingeist⸗ und ätherhaltige Riech⸗ und Schõnheitsmit e
eingeistmenge zu berechnen ist 40 Goldman
b) wenn er vom Gewichte zu berechnen ist (5 163 Abs. Gesetzes)
a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist für 1 hl Weingeist,
b) wenn er vom Gewi Gesetzes . J für einen Doppelzentner. XI. Vom 20. Oftober 1923 ab beträ 480 Goldmark für 1 hl Weingeist.
XII. Die Umrechnung der Goldmark erfolgt nach dem Gos umrechnungssatze, der vom Herrn Reichsminister der Finanzen genz Aufwertungsverordnung vom 13. Oktober 1823 (RGI
S. 95) veröffentlicht wird.
Sämtliche Preise sind vorläufige. Berlin, den 19. Oktober 1923.
chte zu berechnen ist (6 183
140 Goldman
Abs. 2 84 jn
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.
— —
er
5 Goldm 28 15 doll
zun Her Zucht
gt die Hektolitereinnahn
e 33
Zweite Anordnung
über die Abwälzung von Preiserhöhungen für ah elektrische ben (Reichsanzeiger Nr. 650).
Auf Grund der 5§ 3, 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung um 1. . 1919 über die schiedsgerichtliche Erhöhung mn Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Feitungswasser (GBl. S. 1Zö) in der Fassung der Bekannt— wachung vom 16. Juni 192 (RGGl. J S. 510) sowie des 1 der Bekanntmachung vom 1. Februar 1919 über die Hbiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von getirischer . Gas und Leitungswasser (RGBl. S. 187) zestimme ich:
Die Weiterverkäufer von elefirischer Arbeit, Gas und Leitungswasser sind berechtigt, wenn für die von ihnen zu be— wirkenden Lieferungen und Leistungen infolge der Verordnung vom 1. Februar 1919 / 16. Juni 1922 - über die schiedegericht= liche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser ihnen eine ö erhebliche Erhöhung ihrer Selbstkosten entsteht. Erhöhung der vertrag⸗ lichen Preise ihrer Lieferungen und Leistungen von ihren Ab— nehmern und von Dritten im Sinne des §5 1 Abs. Z der genannten Verordnung (Konzessionsgeber) zu verlangen.
Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Krast. Herlin, den 19. Oktober 1923.
Der Reichskommissar für die Ko lenderteilm ; J. V.: Keil. h .
—
Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Schuldverschreibun gen auf den Inhaber. .
Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz⸗ hürg wurde die Genehmigung erteilt, 10 Milliarden Mark hom Ausgabetage an binnen 60 Jahren im Wege der Kündi⸗ ung, Verlosung eder des freihändigen Rückkaufs tilgbare kommunalschuldverschreibungen — Folge VI — auszugeben. die Verzinsung erfolgt zum jeweiligen Reichsbankdiskontsatz bsüglich 2 vH, jedoch mit höchstens 20 vh und min hestens 7 vH.
Enischeidungen der Filmprüfftelle in verlin in der Zeit vom
9. bis einschließlich 16.
Oktober 1923.
München, den 17. Oktober 1923.
hayer. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lin dner.
Bekanntmachung ber die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Mit Min. Entschl. vom 12. 10. 2 ist in Abänderung der mm. Entschl. vom 25. . M. — Ar. 30150 107 — genehmigt worden,
— — 9 Datum * J ö. ö Erneut zu⸗ 5 * gelassen nach ; 3 L n d 8 858 5 Titel Ursprungs firma Antragsteller ee, . Akte 9 96 9. ( * . ö. * Beschwerde Bemerkungen land in m Ent⸗ * 8353 6 87 *881 * 8 oder scheidung ö 5 55 6. Widerruf 1923, Oktober Das unbekannte Morgen...... Korda⸗Film Korda⸗ Film Inland 6 2280 10. 7769 4 Mie Gttaß ;, ö Stern⸗Film Stern⸗Film . ö 5 2057 10. 7775 * Die Ho tes,, Promo⸗Film Promo⸗Film 6. 1 358 11. 7771 *. Fort mit dem Alkohol ..... = B. B. Tilm⸗Fabrikatloan B. B. Jilm⸗Fabrllation ' 2 573 11. 7792 * Nelly, die Braut ohne Mann... Zelnit᷑Mara⸗Film , ln 3 5 2004 12. 782 22 Bob und Mary (Eine Fahrt ins Glüch Terra⸗Film Terra⸗Film ö. 5 2003 12. 7783 * Sie hat einen tollen Tag . ...... Weltall⸗Film Weltall⸗Film ö 1 165 13. 7770 * Der Filmstar aus Stockholm. .... Marathon⸗Film Marathon. Film . 2 618 13. 7772 * Sie und ihr Vetter... Weltall Film Weltall⸗Film 3 1 187 13. 7778 * Raskolnikow (Schuld und Sühne)... Star⸗Film Carl hf ner Film ; Desterreich 4 1338 16. 7789 * Nachzensur vertrie
Die ansteckende Blutarmut und ihre Be⸗
amp fun,, . Kühnemann⸗Film Kühnemann⸗Film nland 1 438 16. 7792 * Rein belehrend 8 4 .. . Bay Garriazzo Sphinx⸗Film. Italien 7 2705 10. 7766 4 240 . Deulig⸗Woche Nr. 41᷑ . ...... . Deulig⸗Film Deulig⸗Film Inland 1 131 10. 7774 Queenie als Tierarzt.... 8 . Manu Decarli⸗Film Amerita 2 00 1I. 773 4
akturing Co. Sicei und die Gleichgesinnten. .... * National⸗Film Inland 2 679 11. 7781 4 ilm⸗Union
Wie aus dem lütten Jan ein groter Jan ö s
wu, . Deulig⸗Film Deulig⸗Film . 1 78 12. 7784 4 Der e nach nen. . ĩ , 6 878 13. 7788 4 ö. Deulig⸗Woche Nr. 42 9 9 9 . . 5 1 ö! 114 16. 7791 4 Am Nordyol ..... ..... 1 Werbefilm Werbefilm ö 1 80 16. 7793 4
Berichtigungs vermerkt. Er lautet jetzt Die geheimnisvolle Dame ę. worden. Er lautet jetzt Seine Frau — die Unbekannte“.
Berlin, den 18. Oktober 1923.
— Bei dem im Reichsanzeiger Nr. 222 vom 6. Oktober 1923 veröffentlichten Bildstreifen
Filmprüfstelle Berlin. Mildner.
Bei dem im Reichsanzeiger Nr. 115 vom 19. Mai 1923 veröffentlichten Bildstreifen Die Dame in Grau“, Prüfnummer 237, ist der Haupttitel geändert wohn Sein wundersames Abenteuer“, Prüfnummer 7738, ist der Haupttitel geändet
Entscheidungen der Filmprüsstelle in München in der Zeit vom 2. bis einschließlich 16. Ortober 1923.
1— —— . Datum 5 . ö. . . ö. 3. La der 85 8 S ggelassen na Titel Ursprungsfirma Antragsteller kis gn nnr Akte . Ent ö 32 22 * * * Beschwerde Bemerkungen land in m 3. * 5 7 5 2 8* * 8 oder ( scheidung 8 , 3 Widerruj . 1923, Oktober . — Vom Baumwollballen bis zum Rohgewebe Bayer. Landesfilm G. m. Baver. Landesfilm G. im. Inland 2 781 ö 2. 1208 4 dehrfilin b. H., München H., München — Eine Perle des Allgäus (Jodbad Sulz vl gn, ö 9 . 4 j ; ; . . . 1 142 2. 1209 4 r Boxerkönig von New Jork, 4. Episode: ꝛ Die ö Niederlage J . 3. Universal⸗Film Manu⸗ Bayer. Filmges. m. b. H., Amerika 6 1705 3. 1210 * 8 ten n gha c Jork 8 ö gin win, ö . . ö. P d astra... . J. Perlerin m⸗Prod., Perlerin m-⸗Prod., an . Fürstenfeldbruck⸗ München Fürstenfeldbruck. München Gin verfttrt RJlel Hr gn A.-G. München Karl Maier, München 5 2 741 3. 1212 * Der Löwe von Venedig... .. ünchener Lichtspiel⸗Kunst Münchener Lichtspiel⸗Kunst ö 6 2089 6. 1213 * AG., München A⸗G., München Verhängnisvolle Marionetten... . G. m. b. H., ,. Klette, . 1 292 11. 1214 4 ünchen nchen Unter Blutschuld ...... J ve he gn G. m. b. H., Herpra⸗Film G. m. b. H., . Vorsp., 2261 16. 12165 * München München b J i, , Nr. 6. An⸗ tandslehre für junge Damen: Wie man nicht sitzen soll ö J Seel⸗Thomas⸗Film G. m. Seel Thomas ⸗Film G. m. . 1 203 16. 1216 4 Manchener Filubi herb . b. H., München b. H., München ünchener Filmbilderbogen Nr. : or⸗ ,, , 6 3. . . ö s . N 1 130 16. 1217 4 ünchener Filmbilderbogen Nr. 48: Tor⸗ . . ple . 2 . . . . 3 9 1 163 16. 1218 4 ünchener Filmbilderbogen Nr. 47: . w ö . , . . 1612 18. lig . e Leofilm A.-G., München ] Leofilm A-⸗G., München * 1 129 16. 120 4 ö. Lehrfilm München, den 1I7. Oktober 1923. Filmprüfstelle München. Dr. Le ibi g.
tß die Stadtgemeinde Aschaffenburg Schuldverschrei⸗ ngen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von drei Billionen hark ausgibt. Im übrigen hat es bei der angeführten Min. tschl. sein Bewenden.
München, 17. Oktober 1923.
Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Neubert.
Der Stadt Freiburg wurde die Genehmigung erteilt, erlbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis m Gegenwert von 69 000 Festmeter Nadelnutz holz II. Klasse mie die zugehörigen Zinsscheine auf den Inhaber auszugeben.
Karlsruhe, den 17. Oktober 1923.
Der Minister des Innern. J. A.: Weihl.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 101 s Reichsgesetzblatts Teil (enthält:
die Verordnung über Aenderung und Ergänzung der Eich⸗ rbnung, vom 24. September 1923, die Verordnung über die Neueichung selbsttätiger Balken⸗ hagen, vom 24. September 1923,
die Verordnung über die Errichtung einer Restverwaltung r Reichsaufgaben, vom 15. Oktober 1523.
die Zweile Verordnung über die . der in der uffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie der ,, beschäftigten, nach dem vierten Buche r Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Per—⸗ en, vom 17. Oktober 1923,
die Siebente Verordnung über Gehaltsklassen in der An⸗ sstelltenversicherung und Lohnklassen in der Invalidenversiche⸗ ung vom 17. Oktober 1925,
die Verordnung zur Aenderung der Ermäßigungen nach 6 . 2 des Einkommensteuergesetzes, vom 17. Oktober
un
die Verordnung über Teuerungszulagen in der Invaliden— nd zunge e sh ng vom I7. Oktober 1923.
Berlin, den 20. Oktober 1923. Gesetzsammlungsamt.
Krause.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 102 Reichs gese tzblgtts Teil ] kuh die Verordnung über die Kohlenwirtschaft, vom 18. Oktober
die Verordnung über Steueraufwertung und Vereinfachungen
esteuerungs verfahren, vom 18. Oktober 1933, und
die Verordnung über Unterstützung von Soztal⸗ und Klein⸗ wntnern für die zweie Shkioberhälfte 1533, vom 18. Sktober 1935.
Berlin, den 19. Oktober 19286.
Gesetzlammlungsamt. Krau se.
Preusßen.
Finanzministerium. Grundgebühren der Katasterverwaltung. Die in meiner Rundverfügung vom 9. d. M. — . V2 s mitgeteilte Vervielfältigungszahl 750 für die Be⸗ mung der Grundgebühren der Katasterverwaltung wird hier⸗ t auf 1900 erhöht Berlin, den 12. Oktober 1928. Der Preußische Finanzminister. J. A.: Henatsch.
—
zeichnete es als unerhört, wenn au
Miniseferium für Handel und Gewerbe.
Der , Kreyher in Minden ist eine plan⸗ mäßige Stelle einer Gewerbepflegerin verliehen worden.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsrat Hohberg in Breslau ist zum Ober—⸗ regierungsrat ernannt und als solcher dem Oberpräfidium der Provinz Niederschlesien zugeteilt worden.
Ju stizministerium.
Die LGRäte und Vorsitzenden einer K. f. H. S. Otto n,. und Nitze b. d. LG 1 Berlin sind zu LG Direktoren ernannt.
Es sind ernannt; GerAssess. Dr. Brandenburg zum LGRat in Duisburg, AR. Strecker zum AGRat in geh en.
Zu Notaren sind ernannt: die Krüger in Berlin (Amtssitz im Bez. Theodor Brandt in Parchwitz, Dr. Wermelskirchen.
RA. Dr. Johannes d. AG. Berlin⸗Mitte), Max Hartmann in
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der Kreitassistenzarzt Dr. Hammer in Berleburg ist zum Kreismedizinalrat ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kun und h ckeischn cha ö
Die Wahlen des Oberstudiendirektors Dr. Ost an der ,, in Essen und des Gewerbeschulrats r. Grundscheid zu Oberstudiendirektoren höherer Lehr— anstalten des Patronats bereichs der Stadt Berlin sowie die des Rektors Eschbach von der bisherigen höheren Knabenschule in Schleiden zum Studiendirektor einer höheren Schule des Patronatsbereichs der Stadt Schleiden sind bestätigt worden.
Nichtamtliches.
Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 19. Oktober 1923. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeikungsverleger]
Der Preußische Staatsrat beschäftigte sich in seiner n, Sitzung zunächst mit einem Antrag über die Be⸗ hebung der Erwerbslosigkeit.
QAberbürgermeister Boeß ⸗˖ Berlin bedauerte als Berichterstatter lebhaft, daß die Staatsregierung zu dieser wichtigen Frage keinen Ver⸗ treter in den Ausschuß entsendet 36. Von der Regierung sei bisher nichts getan worden. Die Erregun Massen werde dadurch fort⸗ dauernd gesteigert und führe schließlich zu Gewalttätigkeiten.
Der Staatsrat nahm darauf einstimmig den Antrag an, der das Staatsministerium ersucht, in weitestem Maße Not⸗ standsarbeiten anzuordnen und auch auf die Reichsregierun in diesem Sinne einzuwirken. Die Reichsregierung soll si ferner ausreichend an der Finanzierung der Roitstands⸗ arbeiten der Länder und Gemeinden beteiligen. Weiter sollen Meliorationen von Oedländereien und Mooren in größerem Umfange in Angriff genommen und eine der Geldentwertung entsprechende 96. ung der Erwerbslosenunterstützung herbei⸗ geführt werden.
Dem Staatsrat lag dann eine förmliche Anfrage der Arbeitsgemeinschaft an die Staatsregierung, betreffend den Kohlenbedarf der Reichsbetriebe, vor.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, daß die Nachfrage nach Kohlen in den Bergwerksbezirken derartig nachgelassen habe, daß die Grubenverwaltungen genötigt waren, Feierschichten einzulegen. Die
e e seien derart überfüllt, daß mit einer Vermehrung der
eierschichlen zu rechnen sei. Entlassungen von Bergarbeiter seien chon die Folge sen. Andererseits beziehe die Reichsbahn verwaltung fortlaufend erhebliche Kohlenmengen aus dem Auslande. Der Staatsrat ersucht um Auskunft, warum der Kohlenbedarf der Reichsbetriebe nicht in höherem Peaße von insändischen Bergwerken bejogen wird. Die Staatsregierung müsse mehr wie bisher bei der zi eng darauf hinwirken, daß die . der ie. regierung, insbesondere die Ei enbahn arispolitik, den wirtschaftli Bedürfnissen des Preußischen Staates Rechnung tragen.
Geh. ,,,, Klöckner bestätigte die in der re. an⸗ geführten. Mißstän e. Man wisse in m tatsächlich nicht mehr, wo man die Kohlen lassen solle. Unverständlich sei es daher, daß die Eisenbahn, die sonst Hauptabnehmerin sei, ihre Kohlen aus England beziehe, Er habe am Mittwoch früh eine H mit dem Reichskanzler und dem Verkehrsminister gehabt. er Verkehrs⸗
minister habe bei dieser Gelegenheit Mitteilungen gemacht, die eine Abänderung dieser Zustände in Aussicht stellen. Ganz besonders wandte sich der Redner
, den Reichskohlenkommissar, der alles verkehrt mache. Unserg Wirtschaft könne nicht gesunden, wenn eine vom, Reich eingesetzte Behörde derartig unsinnig wirtschafte wie das Reichskohlenkommissariat. In der Privatwirtschaft würde eine solche Behörde nicht 24 Stunden bestehen. Durch die . ng des Reichskohlenkommissariats könnte das Reich 600 Arbeitskräfte sparen. Reichs und Staatskommissar Mehlich-Dortmund (Soz.) be⸗ ,,,,
verein Feierschi ein lege eine Kohle n and liefere, also einen ständi i e h. abe. Der Wirtschaft müsse besser auf die Finger n . werden. —
Zur Beratung stand dann der Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden des Staatsgerichtshofes zur Beendigung des bekannten Rechtsstreites 4 dem Staatsrat und dem Staatsministerium über die Zuständigkeit des Preußischen Staatsrates.
Der Vergleichsvorschlag gesteht dem Staatsrat auf Grund der Verfassung ö. i. iges he, auf Infermation durch das Staats ministerium, nicht ein besonderes Mitwirkungsrecht zu. Alle Gesetzesvorlagen sollen dem Staatsrat vor ihrer Einbringung im Landtag zur Begutachtung vorgelegt werden. Nachdem die Regierung im Ausschuß dem en , ele, zugestimmt und eine loyale Durchführung zugesagt hatte, wurde er auch im Staatsrat angenommen.
die Anpassung der Diäten der Staatsratsmit⸗ glieder an die Geldentwertung. Entgegen der Re⸗ gierungsvorlage wünscht der Staatsrat, die Aufwands⸗ entschädigung seines Präsidenten auf zwei Drittel der des Un g fn zu bemessen. Auch . geht der Antrag des Staatsrates über die Regierungsvorlage hinaus.
Der Staatsrat stimmte weiter einem Gesetzentwurf über die Verleihung von Braunkohlenfeldern an den Staat zu, der den Einfluß des Staates auf dem Ge⸗ biete des Braunkohlenbergbaues verstärken will. In den Provinzen Hessen⸗Naussau, Sachsen, Brandenburg, Nieder⸗
schlesien, Oberschlesien, Posen⸗Westpreußen und im Gebiet
Angenommen wurde dann auch ein Gesetzentwurf über
der Stadtgemeinde Berlin ch. danach die Aufsuchung und Gewinnung von Braunkohle allein dem Staate zu. Be⸗ stehende Ansprüche und Berechtigungen werden durch das Gesetz nicht berührt. ;
Nach längerer Aussprache verabschiedete dann der Staats⸗ rat auch die preußische Kreisordnung. Er beschloß
eine ganze Reihe von Abänderungen, die aber im wesentlichen dem Beschluß zur Städteordnung entsprechen.
In einer Entschließung fordert der Staatsrat die Neuregelung der Verfgssung für die Landkreise. Er hält alle Maßnahmen für wirkungslos, wenn nicht die sinanzielle Bewegungsfreiheit der kommu⸗= nalen e. chaften in erheblich erweitertem Umfange sichergestellt wird. Die Staataufsicht müsse so eingeschränkt werden, daß Ein- riffe in die Selbstverwaltung nur bei Gesetzesperletzungen möglich 6 Die gesamten Fragen des Umgemeindungsrechtes wünscht der Staatsrgt in einem Sondergesetz möglichst dringlich behandelt zu sehen. Er fordert weiter, daß auch die Kreisorbnung mit den zur Städte und Landgemeindeordnung gefaßten Entschließungen in Ein klang gebracht .
Zum Schluß erledigte der Staatsrat ohne Aussprache eine Aus führung s anweisung zum Moorschu tz⸗ gesetz und eine Novelle zum Feld⸗ und Forst⸗ polizeigesetz, die auch hier eine gewisse Wertbeständig⸗ keit einführt.
Damit war die Tagesordnung erschöpft. — Die nächste Sitzung soll am 13. November staltfinden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Ständige 6 des Preußischen Land⸗ tages beendete uten die Beralungen über die Erhöhung der Grundvermögens f eu er. Laut Bericht des Nachrichten= Füros des Verein deutscher Zeitungsverleger wurde beschlossen, die Jahressätze auf Monatsraten zu bringen zur Vereinfachung der Ver anlagung, Verrechnung und Zahlung. Der städtische Grundbesih wird mit 6 Gold fennig auf 1G M*, der landliche mit 25 Golkbzfennig auf 10900 46 nach der Ergänzungssteuer belastet. Den Ausführungen der Abgeordneten D. Winckler (D. Nat und Baecker⸗Bersin (D. Nat.), die die Belastung als für die Landwirtschaft untragbar be⸗ zeichneten, trat Finanzminisler Dr. v. Richter entgegen. Er per⸗= wies guf die Nol des preußischen Staates. Die Belastung durch die Grundsteuern würde hair für die ,,, nicht zu hoch sein; Preußen müsse endlich auf eigene Füße gestellt werden. Vie Deutsch⸗ nationalen hätten einen anderen Weg nicht gehegt. Annahme fand ferner die Bestimmung, f i. Gemeinden Zuschläge bis zu 100 vh erheben dürfen. Bei Zuschlägen über 109 vH bedarf es der Zu— stimmung nach den Vorschriften des Kapitalabgäbengesetzes. Abgelchnt wurde der deutschnationale Antrag, wonach die rordnung im April 1924 außer * gseßzt werden soll. In der Gesamt⸗ abstimmung fand das Ge 4 Annahme mit den Stimmen der Sozial demokraten, der Deutschen Volkspartei, der Deutschen Demokratischen Partei und des Abgeordneten Brust entr). Die anderen Jentrums= abgeordneten sowie die Deutschnationglen stimmten geen das Gesetz. Ferner nahm der Ständige Ausschuß den Entwurf über die Erhöhung der Jagd scheingebühren an, die auf 5 Goldmark für den Jahre jagdschein an Cunn, und auf 1 Goldmark für den Tagesjagd- schein ei et, wurden. Für Ausländer beträgt der Jahresjagdschein 100, der Tagesjagdschein 2 Goldmark.
— Der Verstärkte Gemeindegusschuß des , Landtages nahm gestern die Beratungen über die andgemeindeordnung wieder auf. In der Aussprache wurde der ichtspunkt hervorgehoben, daß eine allgemeine e,, don Landbürgermeistereien . keiner finanziellen Ueberlastung des flachen Landes kit n dürfe. Vom Beri tatter Abgeordneten v. Ey nern D. Vp.) wurde unter Hinweis auf die . im Ständigen Aus- chuß zur Beratung stehende weitgehende astung durch die Grund⸗ teuer die Frage an das Finanzministerium gerichtet, ob dadurch sich ie Stellungnahme der Staatsregierung zum Entwurf geändert habe. 3 e felge n r , n n, , 1 ine persönliche Ansicht gehe dahin, da ur ie Provin die Möglichkeit haben, die Einführung der K 68 auszuschieben, ein Schutz gegen Ueberlastung des Landes gegeben sei 536 wurde von seiten der Regierung bestätigt, das Besoldungs-⸗ zuschüsse des Staates zu den Gehältern der neu anzustellenden Be⸗ amten nicht zu erwarten seien, wobei darauf verwiesen wurde, daß kis uur Einführung , das System Besoldungszuschüsse überhaupt abgeändert sein werde.
Nr. 83/84 des Zentralblatts der Bauverwaltung“ vom 17. Oktober 1923 hat folgenden Inhalt: Bauten der Stadt
Forst in der Lausitz. — Die Landstraßen Nordamerikas. — Ver⸗
mischtes. — Löhne und Preise. — Amtliche Mitteilungen.
Nr. 42 der Veröffentlichungen des Reichs gesundheitsamts“ vom 17. Oktober 1923 hat folgenden Inhalt: Ankündigung. — Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. C Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Preise für Antisera des Reichs⸗ gesundheitsamts. — (Preußen.) Impfstoffe. — Beschaffungszuschlag auf Arzneien für das besetzte Gebiet. — Deutsche Arzneitaxe, zehnte abgeänderte Ausgabe 1923. — (Lübeck) Einfuhr von Schweinefleisch. — (Bremen.) Desgleichen. — (Schweiz. Kanton Luzern.) Gesund⸗ heitswesen. — Tierseuchen im Auslande. — Desgleichen in Groß⸗ britann ien. — Vermischtes. (Deutsches Reich) Deutjsche Arzneitare, zehnte abgeänderte Ausgabe 1923. — Kohlenoxrvdvergiftung in Berg⸗ werken (Merkblatt. ) — Erkrankungen in den Heimkehrlagern. — (Preußen.) Krankheits.· und Sterblichkeitsverhältnisse der Arbeiter in den Steinkohlenbergwerken, 1920. — (Sowiet⸗ Rußland) Malaria im Gebiet der Wolga⸗Deutschen. — Wochentabelle über die Geburts- und Sterblichkeiteverhältnisse in den 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen an übertragbaren Krantheiten in deutschen Ländern. — Witterung.
Sundel und Gewerbe. Berlin, den 20. Oktober 1923.
Heute findet eine Notierun gen, i und ausländische Banknoten nicht a 6
—
Nach ejner durch W. T. B. verbreiteten Mitteilung der Relchsbank betrug der für die Duichführung der Devisenverordnung maßgebende amtliche Mittelkurs des Dollars am 19. Ottober 1923 12 000 000 000 4.
— Die Roheinnahmen der Canada-⸗Pacifie⸗-Gisen⸗ bahn wiesen laut Meldung des W. T. B. in der zweiten Okiober= . H Dollar auf (Zunahme gegen das Vorjahr 46 650
ollar).
—
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briretts am 18 Oktober 1923. Sberschtefisches Revier: Gestellt 2162 Wagen, nicht gestellt —— Wagen, beladen zurückgelieser
2162 Wagen. —