Artikel .
Für die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugfübrern, Fabrlehrern, Lehrwagen und Lehrmitteln stehen den amtlich an ⸗˖ erkannten Sachverständigen unter Ausschluß von anderen Entschädi ⸗ gangen, insbesondere von Reisekosten. folgende Grundgebubren zu:
A. Für die Pr fung von Kraftfahrzeugen: ãLr — — — ———— Gebůhren⸗ Giffer
Angabe des Prafungsgeschäfts
Für die Typenprüfung a) eines Kraftwagens. by eines Kraftradz.. Für die Prüfung einzelner Kraftfahrzeuge: 1. am Wohnsitz des Sachverständigen a) für einen Kraftwagen... p für ein Kraftrad!⸗ 2. außerhalb des Wohnsitzes des Sachver⸗ stãndigen a) für einen Kraftwagen b) für ein Krastrd? 3. für weitere am gleichen Tage geprũfte Kraft fahrzeuge desselben Eigentümers im gleichen Gemeinde oder Gutsbezick ö a) für jeden Kraftwagen geprüft im An⸗ schluß an eine Kraftwagenprüfung ⸗ b) für seden Kraftwagen geprüft im An⸗ schluß an eine Kraftradprüfung e) für jedes Kraftrad.
Im übrigen gelten folgende Bestimmungen: .
1. r ane, rf n — Ziffer J — ist es gleichgültig, ob die
6 am Wohnsitz oder außerhalb des Wohnsitzes des achverständigen stattfindet, oder ob sie in einem oder mehreren Prüfungsterminen erledigt wird. ;
2. Kann die Prüfung eines einzelnen Kraftfahrzeugs ohne Ver⸗ schulden des Sachverständigen am festgesetzten Tage nicht be⸗ endet werden, so sind die unter Ziffer I, 1 oder? angegebenen Beträge fällig; für die Fortsetzung einer derart unter! zrochenen —̃ö. stehen dem Sachverständigen die Gebührensätze nach
1 1 — 14 *.
iffer Ii, 3a oder e mit der Maßgabe zu, daß bei einer
rüfung außerhalb des Wohnsitzes des Sachverständigen ein
von 5 M erhoben wird. Diese Vorschriften gelten entsprechend, wenn die Prüfung mehrerer Kraftfghrzeuge des- selhen Eigentümers für einen Tag vereinbart ist und ohne Verschulden des Sachverständigen am vereinbarten Tage nicht beendet werden kann.
Kann an einem vereinbarten Tage ohne Verschulden des Sach⸗ verständigen die Prüfung überhaupt nicht begonnen werden, so sind die unter Zfffer 11, 1 oder 2 für ein Kraftfahrzeug an⸗ gegebenen Beträge fällig.
B Für die Prüfung von Kraftfahrzeugführern:
ᷣ···· e e m Prüfung der Führer von Krast⸗ wagen rädern
4
Zuschla
Ziffer Angabe des Prüfungsgeschäfts
Für die erste Prüfung von Führern am Wohnsitz des Sachverständigen außerhalb des Wohnsitzes des Sach⸗
verständigen
Für jede weitere im gleichen Prüfungs⸗ termine mit demselben Prüfling ab⸗ ehaltene Prüsung für ein Kraft.
. ahr zeug einer anderen Betriebsart
ö oder Klasse
16, 00
20, 0 II
70 h oo
Ist der Prüfling bereits im Besitze der Fahrerlaubnis für einen Kraffwagen und findet die Prüfung zwecks Ausdehnung der Fahr— erlaubnis auf ein Kraftfahrzeug einer anderen Betriebsart oder Klasse statt, so stehen dem Sachverständigen für diese Ergänzung prüfung die Gebührensätze nach Ziffer 11 mit der Maßgabe zu, daß hei einer Prüfung außerhalb des Wohnsitzes des Sachverständigen ein Zuschlag von o A erhoben wird.
O. Für die Prüfung von Fahrlehrern, Lehrwagen und Lehrmitteln: 2 *
Gebühren⸗
Angabe des Prüfungsgeschäfts satz
Ziffer
Für die erste Prüfung eines Fahrlehres für eine bestimmte Betriebsart am Wohnsitz des Sachverständigen außerhalb des Wohnsitzes des Sach⸗ verständigen . d Für jede weitere im gleichen Prüfungstermine mit demselben Prüfling abgehaltene Prüfung für eine andere Betriebsart... Für die Prüfung: - 1. eines Kraftwagens auf seine Brauchbarkeit als Lehrwagen . am Wohnsitz des Sachverständigen außerhalb des Wohnsitzes des Sach⸗ 2s 2. jedes weiteren am gleichen Tage auf seine Brauchbarkeit als Lehrwagen geprüften des selben Eigentümers im gleichen Gemeinde⸗ oder Gutsbezirt Für die Prüfung der Lehrmsttel eines Aus⸗ bildungsunternehmens (ausschließlich Lehr⸗
wagen) . am Wohnsitz des Sachverständigen. 10,00 außerhalb des Wohnsitzes des Sach⸗ .
verständigen.
übrigen gelten folgende Bestimmungen: . * Ist der gin n bereits im Besitze des Fahrehrerscheins für eine bestimmte Betriebsart und findet die Prüfung zwecks Ausdehnung des Fahrlehrerscheins auf eine andere Betriebsart statt, so ssehen dem Sachverständigen für diese Ergänzungg⸗ prüfung die Gebührensätze nach Ziffer 1 mit der Maßgabe
zu, daß bei einer Prüfung außerhalb des Wohnsitzes des Sach⸗ derständigen ein Zuschlag von 5 erhoben wird.
2 Kann die Prüfung eines einzelnen Lehrwagens ohne erschulden des Sachverständigen am festgesetzten Tage nicht beendet werden, so find die unter Ziffer III, 1 angegebenen Beträge fällig; für die Fortsetzung einer derart unterbrochenen Prüfun stehen dem Sachverständigen die Gebührensätze na Ziffer 111, 2 mit der Maßgabe zu, daß bei einer nn außerhalb des Wohnsitzes des Sachverständigen ein Zuschlag von 5 M erhoben wird.
. Kann an einem vereinbarten Tage ohne Verschulden des Sach. verständigen die Prüfung eines Lehrwagens überhaupt nicht begonnen werden, so sind die unter Ziffer III, 1 für einen Lehrwagen angegebenen Beträge fällig.
Artikel II.
twage Kraftwagen doo
Die Grundgebühren des Artikel J werden mit zwei auf volle
Millionen nach unten abgerundeten Dritteln der zule t veröffentlichten
1923 (Reichsministerialbl. § 34 Abs. 1 und 2, § 38 Abs. 4 und und 2 sowie des 5 . an fort. Die achtzebnte Bekanntmachung über Prũfungsgebůbren
anzeiger und Preußischer 1923) tritt außer Kraft.
Aenderung der 1 vom 21. Sttober 1923 (RGBl. 1 S. S888) in Krast.
Anklam, Naugard, Neustettin und Stargard i. Pomm. aufgelöst und ihre Bezirke wie folgt zugelegt: —
Torgau, Bernburg, leben, Naumburg und Weißenfels aufgelöst und ihre Bezirke
wie folgt zugelegt:
über den Prämientarif der Genossenschaft für die Reichsunfallversicherung der Fahrzeug- und Reit—
durch Prämientarif sowie der 1. Nachtrag vom 16. Dezember 1922
und Stelle dessen wird vom 1. Januar 1923 ab folgender Pämien⸗
tarif festgesetzt:
wöchentlichen Reichsinderziffer für Lebenshaltungskosten leinschließlich Bekleidung) vervielfacht.
Artitet m. . — der Bekanntma über Kraftfabrzeugverkehr vom 15 13 h e 466 , m, im Abs. ] die Worte 39 ersetz durch 3 za Abr. j Abs. 44; Nr. 5 des Übs. 1 und Anlage 5
vom 18. Oftober 1923 ( Deutscher Reichs⸗ Staatßanzeiger Nr. 243 vom 19. Oktober
Artikel IV.
Diese Gebührenordnung tritt zugleich mit der Verordnung zur Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraft-
Kraftfahrzeugverke
Berlin, den 21. Oktober 19235.
Der Reichsverkehrsminister. Oeser.
Auflösung der Versorgungsämter Neustrelitz, Waren und Schwerin i. Meckl.
Gg werden aufgelöst: mit dem 1. Fanuar 1924 die Versorgungsämter Neustrelitz
,,, 1924 das Versorgungtamt Schwerin . Meckl. und ihre Bezirke dem Versorgungs amt Rostock zugelegt.
Berlin, den 25. Oktober 1923.
Der Reichsarbeitsminister.
J. V.: Dr. Geib.
Mit dem 1. April 1924 werden die Versorgungsämter
1. dem Versorgungsamt Belgard der Beiirk des Versorgungsamts Neustettin ohne Kreis Dramburg, ferner vom Bezirk des Versorgungsamts Naugard die Kreise Greifen⸗
berg i. P. und Regenwalde, . . ö
2. dem Versforgungsamt Schneide mühl der Kreis Dramburg vom Bezirk des Versorgungöamts Neustettin,
z. dem Ver sorgungsamt Stettin der. Bezirk des Versorgungsamts Stargard i. P, ferner der Kreis Ueckermünde vom Bezitk des Verforgungöamts Anklam und der Kreis Naugard vom Bezirk des Versorgungsamts Naugard,
4. dem Bersforgung samt Stralsund der Bezirk des Versorgungsamis Anklam ohne den Kreis Ueckermünde.
Berlin, den 26. Oktober 1923. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.
Mit dem 1. April 1924 werden die Versorgungsämter Mühlhausen i. Th., Sangerhausen, Aschersz⸗
1. dem VA. De ssau die Bezirke der Versorgungsämter Torgau und Bernburg, letzterer ohne Kreis Ballenstedt,
2. dem! V. A. Erfurt die Bezirke der Versorgungsämter Mühlhausen i. Th. und Sangerhausen,
z. dem VA. Halberstadt der Kreis Ballenstedt vom Bezirk des Bersorgungsamts Bernburg und der Bezirk des Versorgungsamts Äschersleben ohne Kreis Kalbe a. S,
4. dem V. A. Halle a. S. die Bezirke der Versorgungs⸗ ämter Naumhurg und Weißenfels,
b. dem B. A. Magdeburg der Kreis Kalbe a. S. vom Bezirk des Versorgungsamts Aschersleben.
Berlin, den 26. Oktober 1923.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.
Bekanntmachung
tierhaltung en. Vom A. Oktober 1933. .
Nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes wird der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1921 veröffentlichte
der 2. Nachtrag vom 13. März 19235 aufgehoben. An
1. Der Gesamtentgelt der Versicherten⸗ Summe aller Bar- und Sachbezüge) wird für das jeweilig abgelaufene Vierteliahr in Goldmark umgewertet. Näheres darüber bestimmt der Vorstand. Von dem sich daraus ergebenden Goldmarkbetrag sind für das abgelaufene Vierteljahr und die noch rückstãndigen früheren Bierteljahre die nachstehenden Hundertsätze als Prämien in Goldmark zu entrichten:
Gefahrklasse A: Tätigkeiten beim Halten von Fahrzeugen auf Binnengewãssern Gefahrklasse B: Tätigkeiten beim Halten von Kraftwagen... Tätigkeiten beim Halten von Reittieren 4 3 vh,
1,B5 vo,
Tätigkeiten beim Halten von Landfahrzeugen, die durch tierische Kraft bewegt werden... Gefahrklasse O: ; Tätigkeiten beim Halten von Luftfahrzeugen mit motorischer Kraft 3 vH. Tätigkeiten beim Halten von Freiballons.
2. In allen Gefahrklassen wird für jedes Vierteljahr eine Mindest ⸗ Prämie erhoben, deren Höhe das Zehnfache der zur Zeit der Einzahlung gültigen Postgebühr für den einfachen Brief im Inlandsfernverkehr beträgt.
z. Der Tarif gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab. So⸗ weit die Mitglieder den im Laufe des Jahres 1923 an sie ge⸗ richteten Zahlungsaufforderungen der Versicherungẽgenossen⸗ schaft rechtzeitig nachgekommen sind, findet eine Neuberechnung der Prämien für die zurückliegende Zeit nicht statt.
Berlin, den 2. Oktober 192.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kaufmann.
Bekanntmachung über Uebernahme- und Verkaufpreise für Brannt⸗ wein, Essigsäuresteuer, Monopolausgleich und
Hektolitereinnahme. 9. Oktober 1923 als
Die in der Bekanntmachung vom e teuer und Ausgleich⸗
n,, bezeichneten Preise sowie die sätze sind endgültige. Berlin, den A. Oktober 19233. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.
Bekanntmachung.
Dem Produktenhänd ler Ludwig Ströhemann iin Bremerhaven. Langestraße 17, ist der Trödel hand el (Handel mit Lumpen, Knochen, alten Metallen. Metallahfällen, Roßhaaren und Fellen) untersagt worden.
Bremerhaven, den 24. Oktober 1923.
Bremisches Amt. J. V.: Dr. Koch.
Preußen.
Dem Kreise Stallupönen wird Jr,, auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzlsamml. S. AI) da Recht verliehen, das zum Ausbau der Feldbahn von Pillupönen nach Wystyten erforderliche, in der Gemarkung Wenzlowischten (Kreis Stallupönen) belegene Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieset Recht keine Anwendung.
Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 25. Jul 192 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, ö die Vorschriften dieses Gefetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts anzuwenden sind.
Berlin, den 23. Oktober 1933.
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für 86 und Gewerbe. : Ja ques.
Dem Kreise Bom st wird hierdurch auf Grund des Ge— setzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. Al) das Recht verliehen, das zum Bau einer Chaussee Karge — Wilze— Schwenten erforderliche Grundeigentum in der Gemarkung Wilze Kartenblatt 1 Parzelle Nr. Z320 / 267 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. .
Gleichzeitig wird auf Grund des 5 1 des Gesetzes über ein , Enteignung sverfahren vom 26. Juli 1927 (Gesetzsamml. S. Al I) bestimmt, daß bei der Ausübung deß vorstehend verliehenen Enteignungsrechts ein vereinfachtes Ent . nach den Vorschriften dieses Gesetzes statkh ndet. Berlin, den 25. Oktober 1923.
Das Preußische Staatsministerium.
Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.
Der Minister des Innern. Severing.
Auf Grund des Gesetzes über die Ausgabe wert bestndiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber vom 23. Juni 19233 — RGBl. 1 S. 407 — wird das den frankfurter Hypotheken⸗Kredit⸗Verein, der jetzigen Frank furter fandbriefbank A.⸗G. in Frankfurt a. M., erteilt rivileg zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Schusz— verschreibungen dahin ergänzt, daß die genannte Gesellschat auch we rtbest ändige Schuldverschreibungen auf den Inhaber nach Maßgabe des och fee und der von den ju ständigen Ministern zu genehmigenden besonderen Bestimmungen ausgeben darf. Der Zinssuß der Schuldverschreibungen darf fünf vom Hundert nicht übersteigen. Berlin, den 20. Oktober 1925. Das Preußische Staats ministerium. Der Minister für Volkswohlfahrt. Der 9 J. A.: Cõnze. J. A.: Schultz. Der Minister für Handel und Gewerbe. Der Justizminister. J. A.: Lippert. J. A.: Versen.
Auf Grund des . über die Ausgabe wertbeständige
Schuldverschreibungen auf den Inhaber vom 23. Juni 193 „GBI. IS. 407 — wird das der Berliner Hypotheken, bank A.⸗G. in Berlin erteilte Privileg wegen Aus gabe uf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen, dahin ergänzt daß die genannte Gesellschaft auch wertbeständige Schub verschreibungen auf den Inhaber nach Maßgabe des Statut und der von den zuständigen Ministern zu genehmigende besonderen Bestimmungen ausgeben darf. Der Zingfuß de Schuld verschreibungen darf 5 vom Hundert nicht übersteigen. Berlin, den 20. Oktober 1923. Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Volkswohlfahrt. Der Finanzminister.
J. A.: Conze. . 23 ö Der Minister für Handel und Gewerbe. Der Justizminister.
8 6. Lippert. J. A.: Versen.
Ministerium des Innern. Das Preußische Staats ministerium hat auf Grund §5 28 des n, n r ,,, vom 30. Juli . Gesetzlamml. S. 195) den Regierungsrat von Stumpfe in Hannover zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes del Bezirks ausschusses zu Hannover auf die Dauer seines Haup amtes am Sitze des Bezirksausschusses hierdurch ernannt.
Der Seminaroberlehrer Dr. Weigel in Berlin ist Regierungsrat ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mã nen
und Forsten. .
Der Oberbaurat Graeßner in Schleswig ist in de Ruhestand versetzt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Der ordentliche Professor Dr. Bühler in Halle in , ; r,. ö. die . und staatswiffenschaftli 8 der Universität in Münster versetzt worden.
Bescheid über die Zulassung von Zün dmitteln Das Zündmittel „Tetratapseln“ der Wegfall Anha ltischen Sp rengstoff⸗A. G. Chemische Fab; in Berlin W. F wird hiermit für den Bezirk des h. eichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsich ergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen.
Nähere Merkmale des Zündmittels: 9 0 2
Steinkopff.
—
1. den egg d Iich Westfalisch· Anhaltische Sprengstoff 12 Siege Verlin W.
vesen:
deinablatz im Monat September 1
Herstellungs orte; Reinsdorf. Coswig, Stat. Coswig, A Spthen, Stat. Haltern, Westf. r n. Stat. 23 .
Bezeichnung des Zündmittels: Tetrakapseln,
Chemische Beschaffenheit: Die Tetralapseln enthalten die folgenden Lademengen vro Stück: ö
— rr
Ladung ZTetrakapsel oberer Satz in einem
unterer Satz durchlochten Innen hůtchen g 8
O, 45 Knallquecksilber 6 45 mech
1
Fr. 8. 0.35 .
aromatische ö . 38 Nitrokörver
Bonn, den W. Oktober 193. Preußisches Oberbergamt. Fuchs.
64
0,45 h
Nichtamtliches.
Denutsches Reich.
Der Präsident des Reichsbankdirekteriums, Wirkliche Ge⸗ heime Rat Dr. Havenstein ist mit Urlaub abgereist.
Der litauische Geschäftsträger Sidzikauskas ist na Berlin zurückgekehrt und hat die nnn der Cee bind
wieder übernommen.
Die Kontingentierung der Ausfuhr von Zündhölzern ist
e, . Die Verpflichtung zur Einholung von
ussfuhr⸗
lligungen bei der Außenhandelsstelle Chemie bleibt bestehen.
Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse.
—
Vom 11. Oltober 1923 bis 20. Oktober 1923
Vom l. April 1923 big 20. Oktober 1923
Millionen Mark
. ; L. Einzahlungen. Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern, Zölle,
wangsanleihe ...
II. Auszahlungen.
Grfüllung von Zahlungsverpflichtungen in a usländischer Währung in Ausführung des Friedens«
vertrags von Versailles
ebühren) nach Abzug der von den Oberfinanzkassen und Finanzkassen in den letzten 2 Dekaden . 2 ö . 4. 4 ö
nnn, Fundierte Schuleldlililꝛlꝛ .
Summe der Einzahlungen...
lebrige Reichsverwaltung unter Gegenrechnung der Einnahmen sowie Erfüllung von verpflichtungen in in ländischer Währung in Ausführung des Friedensvertrags von
undierte Schuld w insen für die schwebende Schuld .... ... w insen für die fundierte Schuld. ...... 2 . Betriebsverwaltungen. Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung: Ab hebung ..
Deutsche Reichsbahn: Ab hebungen aus der Reichshauptkasse Die Abhebungen der Deutschen Reichsbahn bis zum agen) sowie
Vorausbeschaffung von Stoffen u. dgl.
f 20. Oktober 1923 waren — abgesehen bon den erheblichen Einnahmeausfällen infolge der Ruhrbesetzung — im wesentlichen erforderlich ur 3 Ausgaben des außerordentlichen Haushalts (Vermögensrechnun werbende An⸗
. r die vorübergehende Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsbahn infolge monatlicher Vorauszahlung der Gehälter und Ruhegehälter, Gewährung von Frachtstundungen, gl. Die Zerlegung der Gesamtahhebungen nach dem erdent⸗ lichen Haushalt, dem außerordentlichen Haushalt, und dem, Geldbedarf zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Unterlagen
der westlichen Reichsbahndirektionen infolge Besetzung des Ruhrgebiets fehlen.
Mithin Abhebungen aus der Reichshauptkasse .....
Summe der Auszahlungen. ...
Millionen Mark 89 142 200177 318 697 764772
407 839 964 49 0 839 780 208
Stand der schwebenden Schuld an diskontierten Schatz⸗
Zuwachs. Stand am 20. Otktober 19223... Davon: a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert?. ..
anweisungen am 10. Oktober 1923
2 456 918 405 10273
318 697 764 772 2262333 72
4 231 587 665
269 414
M S33 363 807 4481 228 0910
3241170927172
416 546 748 896
.
12365 132 182 194 20 367 492 18 657 818 916
2 221 586 189 262 327 83 274 26 715 382 921
948
214 414318 590
281 264 753 332
6 hbl 6h04 O82 103 151 104 499
7111705 528 128 170 290 036
1099 702 708 581
135 281 995 564
324117027171
416 546 748 896
b) sonstige, mit einer längeren Laufzeit ausgegebene Schatzanweisungen.
1) Der durchschnittliche Dollarkurs 36 20. Oktober rund 5,8 Milliarden Mark Am Do der Vordekade eingetreten.
184 741
in der Zeit vom 1. bis 10. Oktober rund 770 Millionen Mark, in der Zeit vom 11. bis ᷣ arkurs gemessen, ist also eine siebenfache Verschlechterung des Papiermarkwertes gegenüber Es ist ohne weiteres klar, daß die sich als Folge hiervon ergebende Verschlechterung der gesamten Wirtschaftslage
nicht ohne Einfluß auf die Finanzgebarung des Reichs bleiben konnte. Die sprunghaften ,, haben zu einer gewaltigen Steige⸗
zung des Ausgahebedarfs in Papiermark geführt, während sich auf der Einnahmeseite die Maße auswirken konnte, wie es zum Ausgleich der Ausgabesteigerung notwendig gewesen wäre.
mstellung au
Goldmarkrechnung noch nicht in dem Dazu kommt., daß die Lage im besetzten
Gebiet infolge des Verhaltens der Besatzungsmächte noch durchaus ungeklärt ist, was namentlich die Deutsche Reichsbahn nach wie vor in
außerordentlichem Umfange belastet.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Hauptausschuß des 1 Landtags tahm vorgestern eine Reihe von Anträgen an, die Maßnahmen ur Linderung der Not des Volkes betreffen. Bei der ür den Winter als notwendig in Aussicht genommenen Volksspeisung ollen ganz besonders die Kinder berücksichtigt werden. Zur Sicherung er Milchpersorgung für bedürftige Säuglinge, Schwangere usw. sollen Mittel bereitgestellt werden. Hinsichtlich der Kohlenversorgung ollen die Schulen vornehmlich bedacht werden, damit diese an den hachmittagen den Kindern als warme Aufenthaligräume zur Ver— fügung stehen. Die Frachtsätz? für den Transport von Getreide und anderen Lebensmitteln sollen herabgesetzs werden. Die Virksamkeit der Marktstand⸗ und Wuchergerichte soll so ge⸗ saliet werden, daß ihre Tätigkeit Handel und Gewerbe und auch die Verbraucher mit. Vertrauen erfüllt. Ungesetzliche Kontrollausschüsse sollen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ver⸗ ndert werden. Die Zah! der Handeltreibenden soll auf ein dem polls wirtschaftlichen Bedürfnis entsprechendes Maß herabgesetzt und das wilde Auftäuferunwesen energisch bekämpft werden. Auf die ichsregierung soll hingewirkt werden, daß das Tumultschädengesetz hin geändert wird, daß in Zukunft voller Ersatz für alle Schäden leisten ist, die durch Plünderungen, Ueberfälle und Brandstiftungen beigeführt werden. Pie Unterftützungssättze für Erwerbslose für bas besetzie Gebiet sollen nicht auf die im übrigen Deutschland keltenden Sätze e n,. vielmehr so y werden, daß sie nindestens um denselben Projentsatz höher steben als die Gehaͤlter Reichs-, Staats, und Gemeindebeamten gegenüber den Beamten⸗ lehältern im unbefetzten Gebiet.
=
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maszregeln.
Dem Reichsgesundheitsamt ist das Erlöschen der Maul⸗ . lauenseuche vom Schlachtviehhof in Dresden am Oltober 1923 gemeldet worden.
—
1 Nr. 57 des Reichsministerialblatts“ vom 26. Ok- bber 1923 hat feige , Inbalt: 1. Allgemeine Verwaltungtg⸗ chen Bezug des Hieichsminifteriaiblattzz! 2. Konfulatwesen: kequaturerteilungen. — ö — 3. Maß ⸗ und Gewichts⸗ ‚. Bekanntmachung über die Beglaubigung von Elektrizitäts- lihlern. 4. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Zurück⸗ nn nicht mehr gangbarer Einkommensteuer⸗, Wechselsteuer und echselstempelmarken, statistischer Stempelmarken und Umsatzsteuer⸗
—
marken aug dem Verkehr. — Ausführungebestimmungen für die Be⸗
kiligung der Länder und Gemeinden ( , an den nahmen aus Reichssteuern nach den Vorschriften des Finanzaus« kan rr — Nachweisung über Branntweinerzeugung und Brannt⸗
528. — Verordnung über Fest ˖
Japan...
3 des Zigarettenkontingents. — glg von Veredelungsver⸗
ehr. — 5. Finanzwesen: Uebersicht der
innahmen des Reichs an
Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1923 bis zum 30. September 1923. — 6. Polizeiwesen: Ausweisung von Aut— ländern aus dem Reichsgebiet. — 7. Handels. und Gewerbewesen: Bekanntmachung zur Durchführung des Abschnitt III (gewerbliche
Verarbeitung von Zucker) der Verordnung über kehrswesen: Gebührenordnun
Zucker. — 8. V
für die Prüfung von Kraftfahrzeugen,
zer⸗
Kraftfahrzeugführern, e hre r Lehrwagen und Lehrmitteln. —
Verordnung über
Enteignung für Reichsbahnzwecke. — 9. Versor⸗
ungswesen: Ungültigkeitserklärung eines in Verlust geratenen Ver⸗
orgungsscheins.
Handel und Gewerbe.
Berlin,
den 29. Oktober 1923.
Telegraphische Auszahlung.
Amsterdam⸗ Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso) rüssel und Antwerpen. Christiania. Kopenhagen. Stockholm u. Gothenburg lsingfors.. talien...
chweiz . ; Spanien. Lissab. Dporto
io de Janeiro Wien (1 Kr.)
. e,.
gram und lgrad) .. 4 Kr. = 1Din. Budapest .. S
3 e de , Gee, wee, ne. w m , , .
29. Oktober
Geld
In Tausend
26137000 20349000
3232000 997 b000 11172000
16957090 1716000 2913000
2892750090
64838000 3771000
11571000 S7 7Soo0 2694009
zo9ꝛ30090 bo dSbooo
9208 1895000
768000
3491 60So00
Brie 25263000 20451000
3248000 10025000 11228000
17043000 17240090
19950000
3132150 9676750 10972500
16558500 1675800 27930090
2842875090
6483 75090 36708090
11271750 S3 790090 2593500
30922500 bgð hoo) 897, 750
772000
3609 612000
76308
3491 b93bl
—
1875300
27. Oktober
3147850 724250 11027800
166415090 1684200 2807000
2865712500
bb lb2000 3689200 11328250 421000 2606500 31077500 60 looo 902, 250 1884700
766912
3508 b96488
Die Preise
Autzländische Banknoten vom 29. Oktober. Geit Brief In Tausend
64838000 65162000 64835000 6h 1 62000 3232000 3248000 608000 612000 11172000 11228000 289275000 2907250900 239275000 290725000 1724009
378 25263000 2927000 772000 10025000 912 306000 17043000 11629000 S822 000
1905000
Banfnoten
Amerikanische 1000— 5 Doll. 2 und 1 Doll. F iH, Bulgarische . Dänlsche . rn, w ö . bschn. zu 1 und darunte a k ö k ugoslawische (1 Dinar — 4 Kr.) W Desterreichische« . Rumänische 500 u. 1009 Lei ö unter b00 Lei. Schwedische« . er, J Tschecho⸗slow. Staatsnot., neue 100 Kr. und darüber. KJ Tschecho⸗slow. Staatsnot. unter 100 Kr. 1895000 1905000 Ungarische Banknoten. 2045 20655
Die Notiz ‚Telegraphische Auszahlung“ sowie ‚ Banknoten“ ver⸗ steht sich für je 1 Gulden, Frank, Krane, Finnländische Mark, Lire, . Egeubo, Lei, Lepa, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis.
Vach der Wochenübersicht der Reichsbank, vom 15. Oktober 1923 betrugen (in Klammern 4 und — im Vergleich mit
der Vorwoche):
bie Attiva: . in 2
Metallbestande) . 141 554 643 1051414
. 3 701 152) (4 6 969) ( darunter Gold . 443 926 ( — 1
a) Kassenbestand b) Depot“) .
432 614 . 11 Reichs⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗
— 4
16957600 1157 1006 er g hob
1895009
* 1
9 2 9 9 2 8 2 9 2 29 9 9 9 9 9 9 2 2 9 9 2 9 2 9 2 42
—
) 1312 (unverändert) (unverändert) o 663 gz Io zi * 31 420 930 sdnlenlen, (. Cfsfösogfaßzis (4. 8 bi 6s) Noten anderer oo sio 149 3 601 Banken.. 4 23 640 037) 4 13884 Wechsel u. Scheckẽ 2h Sal S5 322 133 63 6a 3 55 . (2293966811591) (4 9633 212) dicht nh gta, fern, isst iz . sg sa ges o geh ee rden, srrsasiaizfbios) (. 44 126 56) (E 5 Siö 355)
Lombardforde⸗ h 616 765 188 144 239 544 12 883 rungen bh 324436270288) (4 95 919] — 22423) Effekten 824 020 570 337 387 270 270 454 ; (4 9438 251 230) * 11000) 7164) sonstige Aktiven 23 482 770 493 947 19556 218 5 964 091 . x 1822757317335 (— 2 823 155) - 66514) die Passiva:
Grundkapital
Reserve sonds ...
. 180 000 (unverändert) 121 413
180 000 (unverändert)
127 264
(unverändert) (unverändert) (unverändert) 123 349 786704 453 374 506 332 S7 728 207 7641678628970) (4 360 354 76) (4 266 556)
180 000 (unverändert) 160 502
umlaufende Noten
sonstige täglich
fällige Verbind⸗
lichkeiten:
a) Neichs⸗ und Staatsgut⸗ haben.
b) Privatgut⸗ haben
sonstige Passiva
er.
*
29 100 Boo 84e 124 3o 624 oy 53705 228 x 1I9Sbbb5b 3 Sol ss) (4 I6 250 ges) 4 1 Sid 227) o 241 Sol So go 86 488 O0 111758 67 (4 57 6gzßos / Ss564) (4 15 463 574) (4 3 655 sos) I 216 Ils og 310 15 165 18 1595 666 x ibꝛa lia oss) (̃4 d5s 523) ( - 115 684)
) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm Feingold zu 2784 4 berechnet.
**) Bei ausländischen Zentralnotenbanken unbelastet.
Nach einer durch W. T. B. verbreiteten Mitteilung der Reichsbank betrug der für die Durchführung der Devisenverordnung maßgebende amtliche Mittelkurs des Dollars am 29. Oktober 1923 65 000 000 000 4.
London, 265. Oktober. W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 25. Oktober lin Klammern Zu, und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Pfund Sterling: Gesamtreserve 24 313 009 (Zun. 265 099) Pfd. Sterl, Notenum lau 123 111000 (Abn. 252 000) Pfd. Sterl,, Barvorrat 127 674 000 (Abn. 3000) Pfd. Sterl., Wechselbestand 71 S72 000 (3Zun. 141 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 105 641 009 (Jun. 1 682 009 Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 13 967 000 (Abn. 1 738 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 22 485 000 (Zun. 2056 000) Pfd. Sterl., Negierungssicherheiten 41 134 000 (Zun. 475 000) Pfd. Sterl. — Verhältnis der Re⸗ serven zu den Passiven zo 33 gegen 2009 vo in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 697 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs mehr 13 Millionen.
Wagengestel lung für Koble, Koks und Briketts am 26. Sktober 1923: Oberschlesisches Revier: Gestellt . . nicht gestellt —— Wagen, beladen zurückgeliefert
agen.
Berlin, . Oktober (W. T. B.). Richtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgroßhandel und im Verkehr mit dem Sinzel handel, in Driginalyackung offlziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs⸗ verbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, C. V., Berlin. verstehen sich für 0 kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengraupen, lose 22, 65 — 23,78 A. Gerstengrütze, lose 22 65 — 23,75 Æ, Haferflocken, lose 22,20 —– 22, 95 , DYaser- grütze, lose 22.55 — 22.95 4, Maisgrieß 21,20 - 21,50 A, Mais vuder, lose 25, 40-265, 60 . Roggenmehl O / 1 18,45 — 18,65 4. Weizengrieß 21,65 — 26, 15 AÆ, 70 ½ Weizenmehl 19,55 — 20 15 4, Weizenauszugs- mehl 20, 35 — 21.75 4. Speiseerbsen, Viltoria 33, 090 — 36, 10 4, Speise⸗ erbsen, kleine 30, 30 - 33 20 M, Bohnen, weiße 25, 85 — 31, 10. A, Linen 30, 30 - 47, 50 A, Kartoffelmehl 22,29 — 24,00 . Makkaroni, lose 42. 10-59, 15 A, Schnittnudeln, lose 35, 259 — 42, 10 4, unglas. Voll⸗ reis 27, 75 - 31,00 A, glaJ. Taselreis 29, 05 — 38,60 Æ, grober Bruchreis 24,65 — 27,10 M, Reisgrieß und ⸗mehl, lose 23,35 — 23,489 AÆ, Ning äpfel, amer. 72, 30 - 96, 850 4, getr. Aprikosen, cal. 70, 45 — 114, 10 A,
etr. Birnen, cal. 53, 20 — 83,20 A, getr. Pfirsiche, cal. 70, 43 —-— 75, 96 ark, getr. Pflaumen 110s20 — 70/80 31,85 — 41,09 4, Korinthen in Kisten 67,65 — 75.60 A., Rosinen in Kisten 44,50 — 59,385 4, Sultaninen in Kisten 61,50 — 65, 80 AÆ, Mandeln, bittere 70 00 bis 71,75 A, Mandeln, süße 107,65 — 139, 30 4A. Kaneel 172 00 - 191,75 Mark, Kafsia 97, 20 - 103.185 1, Kümmel 138,51 — 145, 00 A. Nelken 216, 43 — 222, 50 4, schwarzer Pfeffer 97, 24 — 102, 10 A, weißer Pleffer 126 70 - 13040 . Piment 7b. 80-8, 90 A, Kaffee Prims rob 183. M bis 175,00 M, Kaffee superior 158, 00-167 00.4. Möstkaffee 186.00 bis 260, 00 . Malzkaffee 25 00— 36 00 , Röstgetreide 160 — 17.00 Mark. Ersatzmischung mit 20 ͤ 0 Kaffee gepackt 65, 0 - 200 *, Kakaopulver, lose 155, 0 - 200 06. A. Tee in Kisten 320, 00 40, 09 Inlandszucker basis melis 29,35 - 30, 85 4, Kunsthonig 32, 16 — 3