1923 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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Mäheres über die Durchführung diefer Vorschriften kann der Reichsarbeitsminister bestimmen. 3. Im §5 26 Satz 2 fallen die Worte beim Versicherungs⸗ weg. 4. §8 55 Abs 2 erhält folgende Falz: Für die vor dem 1. Januar 1923 zurückgelegten Beitrags. 4 wird ein Steigerungsbetrag von zusammen tausend Mark gewährt. 5. Im § 59 werden die Worte volle 100 Mark“ ersetzt durch bie Worte volle Million Mart“. 6. 5 168 Abs 2 erhält folgende Fassung:

Die Spruchkammer besteht aus einein Mitglied des Ober- versicherungsamts ( 168 f Abs. 2) als Vorsitzenden und je einem Beisitzer der Arbeitgeber und der Versicherten.“

7. 5 1681 Abs. 2 erhält folgende Fassung: .

„Die Beschlußkammer besteht aus einem Mitglied des Ober⸗ versicherungsamts 1886 Abl. 2) als Vorsitzenden und zwei

1 Abs. 3 des 5 1681 fällt weg.

amt

8. 5 1688 Abs. 3 fällt weg. 9. 3 168 Abs.« 2 erhält folgende Fassung:

„Der Spruchsenat besteht aus einem Vorsitzenden, einem ständigen Mitglied (6 168) einem hinzugezogenen richterlichen Beamten und je einem Vertreter der Versicherten der Angestellten⸗ versicherung und ihrer Arbeitgeber.“

10. 5 229 erhält folgende Fassung:

Anträge auf Leistungen sind an die Reichsversicherungsanstäalt oder an das Verficherungsamt zu richten. Die Beweisstücke sollen beiliegen. Ist der Antrag beim Versicherungsamt gestellt. so hat dieses hn unverzüglich an die Reichsversicherungsanstalt abzugeben.

Die Reichsversicherungsanstalt stellt den Sachverhalt klar. Sie kann ein Versicherungsamt, ein Amtsgericht oder eine andere Behörde um eine Beweisaufnahme ersuchen, um eidliche Ver= nehmungen nur ein Versi herungsamt oder ein Amtsgericht; die S8 233 bis 243 gelten entsprechend.

Die Reichsversicherungsanstalt kann die Sache an das Ver- sicherungsamt zur Begutachtung (65 230 bis 262) abgeben. Auch der Antragsteller kann die Begutachtung der Sache durch das ö verlangen. In dieen Fällen gelten die 230

Der Antrag kann ferner bei einer anderen deutschen Behörde oder bei einem 96 der Reichsversicherungsanstalt gestellt werden. Sie haben den Antrag unverzüglich an die Neichsversicherungsanstalt abzugeben. Hat der Antragsteller die Begutachtung der Sache durch das Versicherungsamt beantragt, so ist der Antrag an das zuständige Versichernngsamt abzugeben.

Minderjährige, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können selbständig den Antrag für sich stellen und verfölgen.“

11. An Stelle von § 244 tritt folgende Vorschrift:

Nach Abschluß der Erhebungen erstattet der Vorsitzende ein Gutachten, daß er der Reichsversicherungätanstalt mit den Verhand⸗ lungen übersendet.

Das Gutachten hat sich über alles auszusprechen, was nach An sicht des Vorsitzenden für die Entschließung der Reichsversicherungs⸗ anstalt von Bedeutung ist.

Kann wegen Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens (5 24 Abs. 2) oder wegen Widersetzlichkeit (5 39 der Anspruch ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, so hat sich das Gutachten auch darüber auszusprechen, wieweit von dieser Befugnis Gebrauch zu machen ist.

Beantragt eine der Parteien die Erörterung der Sache in mündlicher Verhandlung, so gelten die 85 245 bis 262. Das Gut⸗ . des Vorsitzenden ist nach der mündlichen Verhandlung zu erstatten !).

12. Die 55 247, 257 Abs. 1, 2658, 261 fallen weg. 13. 5 2633 Abf. 1 erhält folgende Fassung:

„Soll Ruhegeld oder eine sonstige Rente entzogen oder einge⸗ stellt werden, so hat die Reichsversicherungsanstalt die Sache an das Versicherungsamt zur Begutachtung abzugeben, wenn der Be⸗ Chi 8 Es. beantragt, Auch obne Antrag ist die Abgabe zulässig.

29 Abf. 49 erhält folgende ? anung 2 ;

ne 3 ene, n,. . 2. 4 erhãlt 93 Berechtigte auf ntrag kostenlos eine ri es etwa vom Versicherungsamt erstatteten Gutachtens. fahr ann 15. 267 sällt weg. 16 3 272 fat weg.

Hinter 3 273 werden eingefügt:

273 a. Der Vorsitzende kann in allen Sachen ohne münd⸗ iche Verhandlungen eine Verentscheidung treffen. Dies gilt auch für den Fall., daß eine Beweiserhebung sitattgefunden hat.

5 273 b. Gegen die Vorentscheidung kann entweder dassenige Rechtsmittel, welcheg gegen das Urteil zulässig wäre, eingelegt oder binnen der gleichen Frist der Antrag auf mündliche Verhandlung ö Die Vorentscheidung muß hierauf unter Angabe

Frist hinweisen.

Ist der Antrag auf mündliche Verhandlung verspätet gestellt, so wird er als unzulässig verworfen.

5 2730. Ist von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht, so 96 mündliche Verhandlung statt. Die Vorentscheidung steht

r das Rechtsmittel und die Wiederaufnahme deg Verfahrens einem Urteil gleich, wenn mündliche Verhandlung nicht beantragt worden ist .

17. z 279 Abf. 3 fällt weg.

18. Dem 5§z 257 wird hinzugefügt: „4. Kosten des Verfahrens“.

19. § 292 fällt weg.

Dem Fz 2032 wird als Absatz 2 hinzugefügt:

„Sonst wird nach mündlicher Verhandlung in öffentlicher Sitzung entschieden. Der Vorsitzende kann auch in anderen Fällen anordnen, daß eine Benachrichtigung der Parteien nom Termin unterbleibt. In diesen Fällen wird ohne . ö * ö. sa,. kann jedoch

ti um weck mündlicher erhandlun i

26. 5 . ält folgenden Abjatz 2: .

Die 52 . 27360 gelten nicht.

21. 5 = 6b erhält ᷣalgende Fassung:

Soll in einer grund sgsichen Recht ĩ eines Senats sür. , 3 will ein Senat für Angestelltendekfeerung in einem solchen Falle von der Entscheidung einer gnderen Sengts abweichen, so hab die Beisitzer des Senats für Arg estell ten verfteherung . 36 6 5 Senat (5 191. 1717 der Reich =rsicherungsordaung) a * . . Mitglieder 9 gleichen e. einzutreten ben Gir gilt, wenn ein Senat von einer solchen E 6 Ent 5 will.“ ö . . des Großen

22. 5 2968 Satz 2 wird durch folgende Vorjez .

Soweit keine mündliche Verhandlung stasifften e. der Vorsitzende allein entscheiden, es ei denn, daß in der rinsta der Beschlußausschuß oder die Beschlußkammer entschis m

. ö. . . 2 Abschnitt A: In Art. VII werden die Worte 31. Dezember 1923 ersetzt durch die Worte „30. Juni 1924. . 3. Abschnitt Ar. Art XV Abf. 3 erhält folgende Fassung:

Ist Invalidenrente aus der Invalidenversicherung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits rechtskräftig festgesetzt und schwebt zu diesem Zeitvunkt ein Verfahren über einen Anspruch auf Ruhegeld der Angestelltenversicherung oder wird nach diesem Zeitpunkt ein folcher Anspruch geltend gemacht, so wird dem Be, techtigten nur das Ruhegeld der Angeftelltenversicherung zuzüglich des Steigerungsbetrage der Invalidenhersicherung (8 Hoa des Ver⸗ sichernngegesetzes sür Angestellte) gewährt, wenn die Wartezeit für das Ruhegeld erfüllt und die Anwartschaft nicht erloschen ist; die frühere Festsetzung wird hinfällig.

Sind Hinterbliebenenrenten aus der Invalidenversicherung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits rechtskräftig festgesetzt und schwebt zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren über einen Anspꝛuch auf Hinterbliebenenrenten der Angestell tenversicherung., so werden den Berechtigten nur die Hinterbliebenenrenten der Angestelltenver⸗ sicherung zuzüglich des Steigerungsbetrags der Invalidenversicherung (S5 55 a, 5zy des Versicherungs esetzes für Angestellte) gewährt. wenn die Wartezeit für die Hinterblie benenrenten erfüllt und die Anwartschaft nicht erioschen ist Z die frühere Festsetzung wird hin⸗ fällig. Im Falle des 5 3h a Satz 1 des Versicherungsgesetzes für

bliebenenrente der Invalidenversicherung zu.

Das Nähere über die Durchführung dieser Vorschrift kann der Reichsarbeitsminister bestimmen.

4. Abschnitt B Art. Vll erhält folgende Fassung:

„Sind Ruhegeld oder Hinterbliebenenrenten aus der An— gestelltenversicherung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits rechtsfräftig festgesetzt und schwebt zu diesem Zeitpunkt ein Ver⸗ fahren über einen Rentenanspruch aus der Invalidenversicherung oder wird nach diesem 8. ein solcher Anspruch geltend ge⸗ macht, so tritt zu den Teistungen der Angestelltenversicherung als Ergänzung die Steigerung der Invalidenversicherung für anrechnungs⸗ fähige Beitragswochen dieser Versicherung, wenn die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft nicht erloschen ist. Die Ergänzung geschieht durch Bescheid der Reichsversicherungs⸗ anstalt. S 55 a Abfatz 3 des Versicherungsgesetzes für Angestellte gilt entsprechend.

D) Schluß und Uebergangsvorschriften.

Artikel J.

Die Zulässigkeit des Rekurses gegen eine vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erlassene Entscheldung richtet sich nach den bis—⸗ herigen Vorschriften.

Artikel II.

§ 1254 a der Reichs versicherungsordnung, 8 242 des Versicherungs⸗ gesetzes für Angestellte und Art. XV B, Art. VII Abs. 3 des Gesetzes vom 10. November 1922 in der . dieser Verordnung gelten auch dann, wenn das Wahlrecht nach der früberen Fassung dieser Vor— schriften bereits ausgeübt ist. Die Nichtanwendung der Vorschristen in ihrer neuen Fassung gilt auch dann als Revisionsgrund, wenn das Berufungsgericht sie noch nicht anwenden konnte.

Artikel III.

Soweit infolge dieser Verordnung Bestimmungen zu ändern sind, die zur Ausjührung der Reichs versicherungsordnung oder des Versicherungsgesegzes für Angestellte ergangen sind, erläßt sie der Reichsarbeitsminister.

Artikel IV.

Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, das Verfahren vor den Versicherungsträgern und den Versicherungsbehörden abweichend von den bestehenden Vorschriften zu regeln.

Berlin, den 30. Oktober 1923.

Der Reichskanzler. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Strese mann. Dr. Brauns.

aber Verlängerung der Geftungsdauer von Dem , ,,

Vom 29. Oktober 1923.

Veröffentlicht in der am 31. Oktober ausgegeb . bee KCl Ken ohr fe gssebenen Ar. Io

Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 13. O 1923 (RGBl. 1 S. 943) verordnet die . ö.

Artikel 1. Die folgenden Verordnungen:

1. Die Verordnung des Reichsministeriums für die wirtschaftliche enn, . n w , m,, ür die Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28. Mär, 1919 (RGBl. S. 364) sowie die darin asl . der Gemeinden oder der weiteren Kommunalverbän de, zur Aus⸗ führung dieser Verordnung Bestimmungen zu erlassen,

2. die Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Bestellung eines Eisatzversicherungsträgers für die Pensionskaffe der . 35 Elsaß⸗Lothringen vom 6. Oktober 1921

bleiben auch über den 31. Oktober 1923 hinaus in Kraft.

Artikel II.

Ferner bleiben auch über den 31. Oktober 1923 hinaus in Kra sofern sie nicht durch Gesetz oder Verordnung der . ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden, die von den Landes regierungen und den ihnen nachgeordneten Demobilmachungsbehörden . der Demobilmachungsvollmachten erlassenen Verordnungen

i. die Erhebung einer Abgabe von der Beförderung der Kohle

im Landabsatzweg im rheinisch⸗westfälischen Induftriegebiet zur Erhaltung des Kunststraßennetzes; eine Aenderung der in diesen Verordnungen vorgeschriebenen Abgabensätze ist zulässig;

2. , unwirtschaftlicher Verwendung von Brenn⸗

offen;

3. das Hausgehilfenrecht.

ö Artikel III.

Die Reichsregierung bestimmt den Zeitpunkt, zu welchem d Amt der Demobi l machungskommissare durch die ,, aufzuheben ist. Der Zeitpunkt kann auch nach dem 31. Oktober 1933

liegen. Artikel IV.

Die von den stellvertretenden Generalkommandos während des Krieges erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen treten, somet

Dies gilt auch in Fällen, in denen das Gesetz die Entsche 8 durch den Beschlußausschuß oder die Beschlußkammer bor che scd

Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden ist nur das Rechtsmittel,

zulässig, das gegen die Entscheidung des Beschlußausschusses (der Beschlußkammer) zulässig wäre. Im übrigen gelten die für das Spruchverfahren getroffenen Vorschriften.“ 23. 5 365 Abs. 1 Satz 3 fällt weg.

9G Aenderungen des Gesetzes über Aenderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte und der Reichsversicherungs ordnung vom 10. November 1922 (RGBl. 1 S. 849). 1. Abschnitt A: Art. IV erhält folgende Fassung:

Der Abschluß der bis zum 31. Dezember 1922 geführten Versicherunge konten ist den Beteiligten auf Antrag mitzuteilen. Er wird bindend, wenn nicht binnen zwei Monaten Widerspruch erhohen wird; der Angestellte ist bei Mitteilung, des Abschlusses darauf hinzuweisen. Gegen den Bescheld der NReichsversicherungs— anstalt ist das Streitverfahren nach § 193 zulässig.“

es nicht schon früher gesche ist, mi J ; ordnung außer Kraft. geschehen ist, mit der Verkündung dieser Ver 8 Artikel V.

. xtikel L bis III dieser Verord t ĩ ĩ 1. *, n Geer rdnung treten mit Wirkung vom

D* i. Oktober 1923.

.

Der Reichsminister des Innern. So llmann.

Verordnung

über die Verlängerunz s Dem obllm 1g e, nnen zweier

(werfen Vom 29. Oktober a eröffentlicht in der am 31. Oktober dus des Rh hl. Ten ker ih Fesebenen Rr. 110

Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 13 1923 (RGBl. 1 S. 943) verordnet die Reichsregierung.

Angestelste steht den Hinterbliebenen nur das Recht auf die Hinter⸗

bene Befugnis.

Oktober

In Abänderung des Gesetzes über Verlängerung der Geltungs⸗ dare von Demobilmachungsverordungen vom 30 März 1922 (RG IS. 2850) in der Fassung des Gesetzes über die Geltungs. dauer von Demobilmachungsverordnungen vom 23. März 1923 (RGBl. 1 S. 218) wird folgendes bestinmt:

Die , , des Reichsamts für wirtschaftliche Demobil⸗ machung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23 November 1918 (RGBl. S. 1334) nebst der ergänzenden An⸗ ordnung vom 17. Dezember 1918 (RGBl. S. 1436) und die Ver⸗ ordnung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobil machung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 18. März 1919 (RGBl. S. 315) bleiben bis zum 17. November 1923 in Krast.

Berlin, den 29. Oktober 1923.

Der Reichskanzler.

Der Reichsarbeitsminister Dr. Stre se mann.

Dr. Brauns.

Verordnung

über die a,,, der Verordnung über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung.

Vom 2. Oktober 1923.

(Veröffentlicht in der am 31. Oktober ausgegebenen Nr 110 des RGBl. Teil 1 S. 10897.

Auf Grund des § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebens- mittelversorgung vom 24. Ottober 1918 (RGBl. S. 1268) wird folgendes bestimmt: .

Die Verordnung über die Fortschreibung der Zivil bevölferun zum Zwecke der bensmittelversorgung vom 24. Oftober 191 (RGB. S. 1263) nitt mit dem IJ. Dezember 1923 außer Kraft. Die sich aus 5 6 der Verordnung vom 24. Ottober 1918 ergebenden Verpflichtungen der obersten Landesbehörden und Kommunalverbände . für die zum 30. November 1923 erfolgende For tschreibung

ehen.

Berlin, den N. Oktober 19233.

Der Reichsminister für Ernährung und Landmwirtschaft. J. V.: Dr. Heinrici.

Zehnte Verordnung über die Höhe der Zuckersteuer. Vom 31. Oktober 1923.

Auf Grund des 86 des Zuckersteuergesetzes vom 9. Juli 1923 (GBl. 1 S. 555) / 11. August 1923 (RGBl. JL S. 770) wird folgendes bestimmt:

Artikel.

Die Abgabe von Stärkezucker beträgt achtunddreißig Milliarden einbundertdreiundfüntzig Millionen Mark, die von anderem Zucker sünsundneunzig Milliarden dreihundertvierundachtzig Millionen Mark von 100 kg Reingewicht.

Artikel I. .

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom b. November 1923 in Krast. Gleichzeitig tritt die neunte Verordnung über die Höhe der Zuckersteuer vom 24. Oftober 1923 (Deutscher Reichtsanzeig Nr. 248 vom 265. Oktober 1923) außer Krast.

Berlin, den 31. Ottober 1923.

Der Reichs minister der Finanzen. J. A.: Denhard.

Bekanntmachung. * Jur. ie mm rrhnung der Aus fu r⸗ werte (zum Zweck der Veranlagung der held gere ; ö

Gold wird für die Zeit vom L bi 5 19238, wie folgt, fc chr 8s Ende Nov em be

100 ägyptische Piaster .... 109 amerikanische Dollar... 10 argentinische Papier Pesos. 10 grgentinilche Gold⸗Pesos. . . ki gen . rasilianische Papier⸗Milreis 10 bulgarische ewa. ... ö. i . n ,. . ilenische Gold⸗Pesos .. . en h er nr . eutsch⸗österreichische Kronen englisches Pfund 2 ö. 100 englijche Schilling.... 100 englische Pence. 10 estnische Mark.. 100 finnijche Mark.. 190 französische Franes 109 6 Drachmen 100 holländische Gulden 10 japanische Jen... 10 italienische LZire .. 10 jugoslawische Dinar 100 lettische Rubel ... 100 litauische Lit.. 100 mexikanische Dollar 100 nyrwegische Kronen. 190 ostindische Rupien 1090 polnische Mak .. 1900 portugiesische Eseudos O rumänijche Lei ... 100 jchwedische Kronen. 100 Schweizer Franken. 100 spanische Peseten .. 100 tschechische Kronen. 10 türkische Piaster .. 100 ungarische Kronen .. 100 uruguaysche Gold⸗Pesos.

Berlin, den 1. November 1923.

Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung. . J. V.: Dr. Landwehr.

9 9 0 O 9 0

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8 9 2 9 9 0 9 9 0 9 9 9 5 0 , , , n , , , , 9 , , 9 9

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0 8. 1 2 2 1 2 2 21 . 0 8. 8 2 12 *. 14 1 1 1 4 * 2 8.

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Betanntmachung.

Alle Freimarken (auch Flugpostmarken) im Einzelwerte von 100 * bis 800 000 A6 einschließlich verlieren mit h rf des Monats November 1923 ihre Gültigkeit. In den Händen der Bevölkerung befindliche, nicht zum Freimachen von Sendungen benutzte Marken dieser Art werden bis Ende Dezember 1923 an den Schaltern der Postanstalten bar oder gegen andere Freimarken eingelöst, wenn von einer Sorte mindestens Marken im Werte von 1 Million Mark vorgelegt werden. Auch bei höherem Gesamtwerte wird ein Teilbetrag unter 1 Million Mark nicht vergütet. Vordrucke mit ein—= gedrucktem Wertstempel (Postkarten, Kartenbriefe, Brief⸗ umschläge usw.) werden nicht eingelöst. Berlin, den 30. Oktober 1923.

Der Reichspostminister. J. A.: Padberg.

2

WVoche v. 23.— 29. Juli.

Woche v. 1.—7. Okt.

Per Lebenshaltung (Ernährung, Bekleidung) gegenüber den Kosten der Vorkriegszeit gestiegen sind.

den Knappschaftsvereinen

Die Reich sinderziffer am 29. Oktober 1923.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ ahrung. Wohnung, Heizung. Beleuchtung und Bekleidung) eläuft fich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts üir Montag, den 2X. Oktober, auf das 13 671 millionenfache er Vorkriegszeit. Die Steigerung gegenüber der Vorwoche 3045 Millionen) betrug demnach 349 vH.

Berlin, den 31. Oftober 1923.

Statistisches Reichtzzamt. Delbrück.

Erhöhung des Einstandspreises nach Maßgabe der Geldentwertung.

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. vom 2. Mai d. J. werden nachstehend die für die Woche vom 9. . bls 4. November 19233 berechneten Ziffern bekannt⸗ gegeben:

——

Der Einstandspreis von 100 erhöht sich danach beim Verkauf in der Woche vom 29 Oktober bis 4. November 1923 auf:

Reichsinder⸗ ziffer!) des Stat. Reichs⸗ amts

Monat des Einkaufs

1921 nie, lugust ... eptem ber Dktober .. topember. Dezember.

1922 Fanuar februar März . pril. ai. Funi . uli. lugust eptember Dktober ..

ovember. Dezember..

1923 Fanuar ..

1230 13.33 13.74 19. 0 17,75 19.28

109 368 900 0900 102 558 9000 000 99 498 900 0090 90 8988 0900 099 7 020 000 000 70 908 000 0900

ö 23

66 982 000 0900 bo 823 900 900 47 190 000 09090 39 788 000 000 350 948 000 0900 32 966 000 0090 26 354 000 000 17 606 000 900 160 264 000 000

6 196 000 0090

3 06h 000 000

1996000000

20. 4 34 28,97 34.36 38, 03 41,47 53.92 77, 6h

133,19

220, 66

446, 10

2 9 9 o 9 9 9 9 9 0 9 9 9 0 9 9 9 49 a 9 9 8

1221 09009909 17 263 000 479 012 000 462 796 000 358 255 0909 178 706 009

84 493 09099 63 do4 000 7 318 009 34 764 000

19127 090 8 14 0900 3 129 909 1814000

1155090 740 871 270 657

85 971 48 825 33 839 12 531

1976

Woche v. 9. 65. Ful. Woche v. 16.— 22. Juli

Woche v. 30. Juli bis JJ Woche v. 6.—12. Aug. . Woche v 13.—12. Aug. . Woche v 20 26. Aug. Woche v. 27. Aug. bis 2 Woche v. 3—9. Seyt. . Woche v. 106—16 Sept Woche v. 17.— 23. Sept Woche v. 24. 30. Sept

71 476, 149 531, 36 935. 7b 733. —-

1183 434. 1845261.

b Ohl O46. 11 214 500. 40 400 000, 109 100 000

sHoche v 8 14 Srt. 69d gb Ooh, =

Woche v. 15. 21. Okt. Woche v. 22.— 28. Okt. 3 044 800 000, 449 Woche v. 29. Okt. b

4. Norᷣte-,, 13 671 000 000, 100

) Die Reichs n de y ffer gibt an, auf das Wieplelfache die Kosten Wohnung, Heizung, Beleuchtung und

Berlin, den 31. Oktober 1923.

Statistisches Reichs amt. Delb rück.

Einladung

ur Gründungsversammlung des Reichsknappschafts⸗ vere ins.

Gemäß Artikel 5 des Einführungsgesetzes zum Reichs⸗ mnappschaftsgesetz lade ich zu der am 15. November d. J. in Dresden im Künstlerhaus, Albrechtstraße 6, Vormittags 1 Uhr stattfindenden Gründungsversammlung des Reichs⸗ mappschaftsvereins ein.

Die Tagesordnung lautet: . 1. Beschlußfassung über die nach 57 RKG. zu erlassende Satzung des Reichsknappschaftsvereins. 2. Wahl des vorläufigen Vorstands. ö 3. Beschlußfassung über die Teuerungszulagen gemäß 31 RKG. Der Entwurf einer Satzung wird den Vertretern der Gründungs⸗ versammlung rechtzeitig zugehen. Diejenigen Vertreter, welche nicht in der Lage sind, an der ründungsversammlung teilzunehmen, können sich vertreten lassen mach Artikel 4 Abf. 2 des E—-⸗G. z. RKG, welcher lautet: Sowohl die Vertreter der Arbeitgeber als auch die der Versicherten können

ich durch besonders hierzu bevollmächtigte Persenen vertreten lassen.

Unmittelbar nach der Gründungsbersammlung findet die erste Sitzung des vorläufigen Vorstandes statt. Die in den Vorstand ö Herren bitte ich, sich nach der Sitzung hierzu bereit zu alten.

Dissen Rothenfelde, den 1. November 1923.

Der Reichskommissar zur Durchführung des Reichsknappschaftsgesetzes. Dr. Weid tman.

Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahlen für die Gründungz⸗ versammlung des Reichs knappschaftsvereins gemäß Artikel 3 des E.⸗G. z. RKG. .

Gemäß Artikel 3 Abs. 3 des G.⸗G. z. RKG. sind von olgende Vertreter der Arbeitgeber

Vom A. K. V. Bochum.

Keh. Bergrat Di. Dr. Dr. Weidtman, Aachen, Hindenburgstr. 37. Bergrat Kleine, Dortmund,

Bergrat Dr. Winkhaus, Essen⸗Altenessen.

Generaldirektor Wiskott, Essen.

Bergassessor Stens, Mülheim.

Generaldirektor Morsbach, Dortmund. Bergwerksdirektor Knupe, Linden⸗Ruhr.

Bergmeister Wiesmann, Datteln · Münster. .

Kommerzienrat Dr. Küchen, Mülheim ⸗Ruhr.

benannt worden:

Bergrat Funke, Dortmund.

Beigrat Johow, Buer

Oberbergrat Sarter, Recklinghausen.

Bergwerke direktor Dach Bochum.

Bergassessor Schulze⸗Vellinghauien, Langendreer. Generaldirektor Hoppstädter. Bochum. Bergassessor Kette, Herne.

Bergassessor Ruschen Herten.

Generaldirektor Tengelmann, Essen. Bergassessor Haarmann, Brambauer. Bergassessor Müller Castrop. Krs. Dortmund. Bergassessor Stein, Hüls

Oberbergrat von Velsen, Herne.

Bergassesor Schulze⸗Buxloh, Gelsenkirchen. Bergassessor Kellermann, Oberhausen. Bergassessor Reckmann Essen⸗Dellwig. Bergassessor Buskühl, Geljenkirchen. Gerichtsassessor Dr Späing, Hamborn. Bergassessor van Bürck, Unna⸗Königsborn. Bergassessor Andre, Radbod, Bez Mäünster. Bergassessor Middelichulte, Castrop, Krs. Dortmund. Bergassessor Hueck, Gelsenkirchen.

Bergassessor Kesten. Rotthausen.

Bergassessor Walt hoff, Lunen, Krg. Dortmund. Bergassessor Heinrichs. Katernberg b. Dässeldorf. Bergwerksdirektor Fusban, Essen. . Generaldirektor Brenner, Essen.

Bergrat Heintzmann, Bochum.

Vom Halleschen Knappschaftsverein.

Bergassessor Schulze, Halle, Gartenstr. B. Bergwerfsdirektor Weinholz, Golpa. Bergwerksdirektor Piltz, Halle, Dor otheenstraße. Generaldirektor Wagner, Halle, Kurallee. Generaldirektor Schweißgut, Halle, Franckestr. 3. Bergrat Besserer, Bleicherode a. Harz.

Vom Niederschlesischen Knappschaftsvere in.

Bergwerksdirektor Römer, Waldenburg.

Oberbergwerksdirektor Liebeneiner. Schloß Waldenburg. Bergwerks direktor Leege, Bad Salzbrunn.

Bergwerksdirektor Schatz, Lichtenau, Bez. Liegnitz. Bergwerksdirektor Weilandt, Grube Erika, Post Lautawerk / 8.

Vom Oberschlesischen Knappschaftsverein.

Geh. Bergrat Alfred Buntzel, Präsident der Bergwerksdir. Hinden⸗ burg / Oberschlesien.

Generaldirektor Karl Eulig, Borsigwerk Oberschlesien.

Generaldirektor Dr Rudolf Brennecke. Gleiwitz.

Bergwerksdirektor Anton Mies. Bobrek, Krs. Beuthen.

Verwaltungsdirektor Dr. Herbert Werner, Beulhen, O. Schles.

Von der Allgemeinen Knappschafts-⸗Pensions⸗ kasse für Sachsen i Freiberg.

Bergdirektor Bretschneider, Zwickau i. Sa.

Bergingenieur Ebert, Reinsdorf b. Zwickau i. Sa.

Bergdirektor Kühn, Kulkwitz b. Markranstädt.

Oberregierungsbergrat Kreischmer, Radebeul Oberlößnitz, König⸗ Albert⸗Str. 8.

Vom Brühler Knappschaftsverein,

Mariahütter« Mayener⸗ und Quinter Knappschaftsverein: Bergrat Gruhl. Brühl, Bez. Köln. Bergwerksdirektor Fricke, Köln. Deutscher Ring 46. Bergwerksdirektor Klingner., Brühl, Bez. Köln. Hüttenbesitzer August von Beulwitz. Mariahuütte, Bez. Trier. eter Preil. Mayen, Entenpfuhlstraße. rektor Schmelzer. Quint bei Trier.

Vom Stolberger Knappschaftsverein, Wurm⸗Knappschaft und K. V. Rheinpreußen.

Generaldirektor Brenner, Lintfort, Kreis Mörs. Bergwerksdirektor Buyken, Hochemmerich, Kro. Mörs. Bergwerksdirektor Treutler, Goslar a. Harz, Wallstraße 20. er, ,. Brack. Eschweiler ˖ Pumpe.

eneraldirektor 2 Pattberg, Homberg, Niederrhein. Knappschastsdirektor Kraͤmer, Homberg, Niederrhein.

Vom Siegerländer Knappschaftsverein, Wittgensteiner, Rheinischer⸗Lahn Knappschaftsverein und Allgemeinen Knappschaftsverein Hessen zu Weilburg.

ö G. Brockhoff. Betzdorf, Sieg. Bergaffessor C. Dresler, Eiserfeld, Sieg. Bergwerksdirektor Jos. Klein, Siegen. Freudenbergstraße. H Borkenftein, Amalienhütte b. Laasphe.

irektor Niedermaier, Mühlhofen b. Engers a. Rhein. Direktor Longrse. Immekeppel b. Bensberg. Bergassessor Raab, Wetzlar. . Bergwerksdirektor Dr. Einecke, Weilburg. Direktor Scheffzick, Niederohmen, Hessen.

Vom Hauptknappschaftsverein Clausthal,

Georgsmarienhũtte⸗ Ibbenbürener Ilseder⸗ Thieder und Unterharzer Knappscha stzperein.

Geh. Bergrat Schlösser, Hannover, Brühlstr. 1.

Oberbergrat Fischer, Clausthal.

Bergwerke direktor v. d. Heyde, Bokeloh b. Wunstorf i. H.

Syndikus Dru phil. Sperling. Osnabrück.

Oberbergrat Müller, Ibbenbüren. .

Hüttendirektor Dr. W Bergmann, Großbülten b. Peine.

Bergwerke direktor A. Baechtiger, Wittmar, Kreis Wolfenbüttel.

Oberbergrat Bellinger, Goslar a. H.

Vom Mansfelder Knappschafts verein, Altenburger, Thüringischen und Casseler Knappschaftsverein.

Direktor Mentzel, Eisleben, Königstraße 22.

Direktor Dr. Ludwig, Eisleben, Königstraße 20.

Bergwerkedireltor Bergassessor Paul Günther. Altenburg, S⸗A. Bergwerksdirektor Rudolf UÜlke, Zechau b. Rositz. ; Grubensteiger Louis Weidermann, Groß Kamsdorf b. Könitz i. Thü⸗

ringen. Bergassessor Karl Liesegang, Cassel, Hohenzollernstraße 139.

Vom Halberstädter Knappschaftsvere in, Anhaltischen, Helmstedter, Rübeländer und Wernigeröder Knappschaftsverein.

Bergwerksdirektor Burwig, Wernigerode a. Harz.

Bergwerksdirektor Bergassessor Riegel, Aschersleben.

Bergwerksdirektor Schneesuß, Nachterstedt, Bez. Magdeburg.

r, Dr. Foehr, Cöthen / Anhalt. ö eneraldirektor Kraiger, Helmstedt.

Prokurist Fuchs, Blankenburg a. Harz.

Direktor Wilhelms, Ilsenburg a. Harz.

Vom Brandenburger Knappschaftsverein und Lauchhammerschen Knappschaftsverein. Kommerzienrat Dr. Schumann, Grube Ilse, Frankfurt a. O. Generaldirektor Dr. Heubel, Annahütte, N. X Regierungsbaumeister Müller, Senftenberg, N. E. Direktor Pübler, Lauchhammer. Syndikus Dr. Michelmann, Lauchhammer.

Vom Bayerischen Landes knappschaftsverein, Knapp⸗ schaftsverein Vereinigte Salzwerke Stuttgart und Knappschaftsverein Salzwerk Heilbronn.

Generaldirektor Bergrat Dr. Weithofer, München, Bay. Landes⸗

Knappschaftsverein. . Präfident Kialber, Vors. d. Generaldirektion der Berg Hütten und Salzwerke München. Oberreglerungsrgt Henninger, Stuttgart. Bergrat Lichtenberger, Heilbronn.

Vom Könitzer Knappschaftsverein, Knappschaftsverein Bad Münster am Stein, Knappschastsverein der Saline Saljungen und Knappschafteverein der Gießener Braunsteinbergwerke, Gießen.

Kaufmann Paul Graupner, Oberilm b. Stadtilm. Direftor Fr Seitgast, Salzungen. Direktor Liste, Gießen.

Gemäß der vom Reichskommissar für die Durchführung des Neichsknappschaftsgesetzes veröffentlichten Wahlorßnung vom 17. Juli 1923 sind folgende Arbeitnehmervertreter ge⸗ wählt worden:

Vom Alͤlgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum.

Gewerkschaftssekretär Anton Wegener, Essen⸗Ruhr. Knappschaftsältester Karl Goerfe, Osterseld. Knappichaftsältester Anton Kröger. Bottrov i. W. Knappschastsältester Albert Koenen. Gelsenkirchen. Knappschaftsältester Albert Grochowiak, Necklinghausen. Knappichaftsältester Wilhelm Kobujch, Bövinghausen. Unappsch astsältester Emanuel Mever, Röhlinghausen, Westf. Knappschaftsältester Heinrich Ritter, Steele⸗Düsseldorf. Gewertschaftsbeamter Gustav Groß Essen⸗Ruhr. Bergmann Ludwig Fischer, Laer. Bergmann Fritz Brozda. Brambauer. Bergmann Hermann Linke, Dorstfeld. Bergmann Hermann Klare, Altenessen. Bergmann Franz Hinsel, Gelsenkirchen II. Bergmann Christian Hofmever, Sodingen. Bergmann Martin Becker, Oberhausen Gewerkichastsangestellter Fr. Viktor. Bochum. Bergmann Fritz Jungesblut, Dortmun d⸗Eving. Bergmann Karl Hunschede. Dortmund. Bergmann Peter Weyer, Königasteele. Bergmann Friedrich Rosenow Gelsenkirchen. Bergmann Oskar Jentsch, Essel b. Recklinghausen. Bergmann Heinrich Bernthsen, Sterkrade, Holten. Bergmann Johann Hoffmann, Witten. Gewerkjchaffsangestellter J. Rosemann, Bochum. Bergmann Karl Wetzel, Wickede. Bergmann Ewald Kämpgen, Mül ausen⸗Heißen / Ruht. Bergmann Sebastian Heynen, Recklinghausen. Bergmann Gottfr. Volkmann, Günnigfeld. Bergmann August Limper, Mülheim Bergmann Adam Range, Dahl hausen⸗Ruhr. Wettersteiger Jos. Rauer, Gahmen b. Lünen. Gewerkschastssekretär C. Rudolf, Essen⸗Ruhr. Steiger Heinrich Haase, Wanne. Arb. Vertr. Stefan Wirth, Herne. Bergmann Paul Trautmann, Hamborn. Bergmann Heinrich Buchwald, Hamborn.

Vom Halleschen Knappschaftsverein.

Knappschaftsältester Karl Ködderitz. Teutschenthal. Knappschaftsältester Robert Tischendorf, Kretzschau, Kr Zeitz. Knappichafteältester Johann Heinitz,. Ammendorf b. Halle. Knappschaftsältester Karl Cotte, Hainrode, Kr. Worbis. Knappichaftsältester Franz Korth, Neu Biendorf b. Merseburg, S. Knappjchaftsältefter Albert Kleemann, Oberröblingen am See.

Vom Niederschlesischen Knappschaftsverein. Kn.⸗Aeltester Hermann Schmidt, Neusalzbrunn. Kn-Aeltester Franz Pohl, Ludwigsdors, Kreis Neurode. Kn.Aeltester Gustav Berger, Weißstein. . Kn.Aeltester Heinrich Hevper Moys b. Görlitz. Fahrhauer Alfred Wilhelm, Gottesberg.

Vom Oberschlesischen Knappschaftsverein. Kn.“Aeltester Johann Lachmann, Zaborze, Sedanstraße 6. Kn-⸗Aeltester Franz Haida, Mifulischütz. Augustastraßhe 8. ö. Karl Meister, Zaborze, Luisenkolonie 5.

zuer Franz Koza, Karf, Sberschlesien, Mieschowitzer Straße 8. Kn. Aelkester Appolonius Gralla, Zaborze, Wiesenstr. 14.

Von der Allgemeinen Knappschafts-Pensionskasse für Sachlen in Freiberg. Kn. Aeltester Bernhard Meier, Reinsdorf. un Albin König. Gersdorf. Bez. Chemnitz. Aeltester Oswald Schäbitz, Borna. Steiger Otto Georgie, Zwickau.

Vom Brühler Knappschaftsverein, Mariahütter, Mahener und Quinter Knappschaftsverein.

Kn-⸗Aeltester Peter Feck, Kerpen. . Kn.Aeltester Werner Breidenbach. Pingsdorf. Angest. Johann Simon, Gleuel: e KnUeltester Arnold Dauben, Vussem⸗Bergheim. Kn.-Aeltester Peter Schaffgans, Benzelrath. Kn.⸗Aertester Heinrich Haas, Quadrath.

Vom Stolberger Knappschafts verein, Wurm⸗ Knappschaft und Knappschaftsverein Rbeinpreußen.

abrikarb. Heinrich Dieckmann, Stolberg. Lobrstr. 18 Bergmann Dominikus Ruh. Homberg, Mühlenstr. 44. Derhard Birnbaum, Moers⸗Scherpenberg, Scherpenberger Straße 68. Johann Hoffmann, Moers, A-⸗Straße 3.

Bergmann en n. Rommershausen, Alsdorf, Linicher Strahe 305. Bergmann Josef Rüland, Kohlscheid, Josefstraße 39.

Vom Siegerländer Knappschaftsverein, Wittgen⸗ flelner, Rhein ijcher, Lahn⸗Knappschafts verein und Allgemeiner Knapp⸗ schaftsperein Hessen zu Weilburg.

Kn.⸗Aeltester Karl Bänsch, Niederohmen, Bez. Darmstadt. KnäMeltester Heinrich Giese, Warstein, Westf, Bilsteiner Straße 7. Kn. Aeltefter Emil Schüttenhassel, Niederroßbach, Post Remserod. Kn.Aeltester Paul Münzer, Braunfels a. X. Kn.⸗Aeltester Fritz Hauses, Meggen (Renne). Bergmann Wilhelm Fey, Trupbach, Krs. Siegen. Bergmann Clem. Aug. Schlosser, Herdorf, Rheinland. Bergmann Karl Ludwig Hardt, Fronhausen. Dill kreis. Maschinist Joh. Rosenstein, Oberlahr, Westerwald.

Vom Haupt ⸗Knappschaftsvergin Clausthal. Georgsmarienhütter, Ibbenbürener, Ilseder, Thieder und Unterharzer

Knappschastsverein.

Bergmann Kaspar Obermeyer, Kn.-Aeltester, Südenfeld, Krs. Ibura— Bergmann Fritz Döhler, Clausthal, Haupt⸗Kn. Verein. Bergmann Karl Künnemann, Peine. Bezirksleiter Hermann Bode, Hildesheim. Bergmann. August Willner, Goslar. x Bergmann August Kreinacke. Kissenbrück bei Wolfenbüttel. Kn.Aeltester Gotthelf Einecke, Hambühren bei. Winsen a. Aller. Kn.⸗Aeltester Otto Eilers, Adenstedt, Kreis Peine.

Vom Mansfelder Knappschaftsverein, Altenburger, Thüringischen und Casseler Knappschaftsverein.

Hugo Eberling, Wattenbach, Kreis Cassel⸗Land. ;

Adam Kaufmann, Allendorf bei Frielendorf.

Heinrich Limmert, Gorma bei Rositz, S—⸗A.

Paul Kühne, Gonna, Kreis Sangerhausen.

Georg Bauer, Helbra (Mansfelder Seekreis).

Ernst Müller, Eisleben, Leuschnerstraße 88.

Vom Halberstädter Knappschaftsverein, Anhaltischen / Helmstedter, Rübeländer und Wernigeröder Knappschaftsverein.

Kn.⸗Aeltester Otto Schmidt, Egeln, Bez. Magdeburg. Kn.⸗Aeltester Gustav Ballin, Bernburg a. S

Kn.⸗Aeltester Wilhelm Ziemann, Schöningen, Br. Maschineninspektor Franz Oswald, Nachterstedt, Bez. Magdeburg. Kn.Aeltester Otto Bethge, Leopoldshall, Anhalt. ö Kn.⸗Aeltester Karl Claus, Schöningen, B

T. Kn. Aeltester Heinrich Hosenhauer, Völpke, Bez. Magdeburg.