1923 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Nov 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bestim mungen

für die Aufsicht über die nichtgewerbsmäßigen Arbeitsnachweise, die nicht Arbeitsnachweisämter im Sinne des Arbeitsnachweisgesetzes sind, und über Einrichtung und Betrieb diefer Arbeitsnachweise.

Vom 26. Oftober 1923.

Auf Grund von 44 des Arbeitsnachweisgesetzes vom X. Juli 192 (RGBl. 1 S. 657) wird nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichsarbeits verwaltung (Reichsamt für Arbeits vermittlung) folgendes bestimmt:

§ 1. Aufsicht.

Die den Landekämtern für Arbeitsvermittlung und der Reiche. arbeitsperwaltung (Reichtamt für Arbeite vermntlung) in § 44 des Arbeilenachweiegesetzes übertragene Autsicht über die nichigewerbe⸗ mäßigen Arbeitsnachweise, die nicht Arbeitenachweisämter im Sinne des Arbeitsnachweisgesetzes sind, dient dem Zwecke, die Durchsührung der für diese Arbeitsnal weise erlassenen Vorschritten zu überwachen und durch Anweisung der Arbeitsnachweise auf Abstellung etwaiger Mängel hinzuwirken, gegebenfalls auch die Uebersfübrung oder Schließung nach 5 45 Absatz 2 und 3 des Arbeitenachweisgesetzes in die Wege zu leiten. .

. § 2.

Die Aufsicht über solche nichtgewerbsmäßigen Arbeitsnachweise, die nicht Arbeitsnachweisämter sind und deren Tätigkeit über den Bereich eines Landes amts für Arbeitevermittlung hinausreicht, wird gemäß §5 44 Absatz 1 des Aibeitsnachweisgesetzes dem Landesamt übertragen, in dessen Bezirk sie ibren Sitz haben. Für einzelne olcher Arbeitsnachweise kann jedoch die Reichsarbeils verwaltung Meichsamt sjür AÄrbeitsvermittlung) bestimmen, daß sie selbst die Aussicht jzůbrt. 3 .

Geschäftsfüůbhrer.

(I) Die Träger der nichtgewerbe mäßigen Arbeite nachweise, die nicht Arbeitsnachweisämter sind, haben bestimmte Personen sür die Geichäftsführung des Arbeitsnachweises zu bestellen, die sür die Er füllung der Vorschristen verantwortlich sind.

(2) Der Geschäststührer darf nicht zugleich das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreiben. S3 des Stellen vermittlergesetzes finden auf die Geschästsführer der nichtgewerbsmäßigen Arbeits nachweije und die sonst mit der Arbeitsver mittlung Beauftiagten entjprechende Anwendung. Ausnahmen können von dem Verwaltungsaus schuß (Verwaltungsrat) des die Aussicht führenden Arbeitenachweieamis oder einem von diesem gewählten Ausschuß widerruflich bewilligt werden.

§ 4. Ams kunftspflicht.

Die nichtgewerbmäßigen Arbeits nad weise. die nicht Arbeitenack= weisämter sind, sind verpflichtet, dem die Auftsicht führenden Arbeits nachweisamt die zur Durchführung dieser Aufsicht erforderlichen An—⸗ 66 zu machen und den Beaustragten des Arbeite nacweisamte Ein

lick in die Geschästtsührung zu gewähren, soweit dies zur Duich—⸗ führung der Aufsicht erforderlich isi.

35. Bezeichnung.

(I) Der Name der nichtgewerbemäßigen Arbeitgnachweise, die nicht Arbeite nacb weic ãmter sind, muß eikennen lassen., wer Träger der Ein richtung ist und für welche Berufe oder Per sonengrupren die Arbeits veimittslung aufgeübt wid. Der Name ist jo zu halten. daß eine Irreführung der Oꝑeffentlichkeit namentlich eine Verwechslung mit den Arbeite nachweis ämtern, ausgeschlossen ist.

(2) Alle Veröffentlichungen, ins besondere Anzeigen, der nicht⸗ . AW beitsnachweie somie die von ihnen benutzten Ge⸗ Häftebriese und Verdiucke haben die Angabe des Trägers und der Geschästsräume des Arbeits nachweises zu enthalten.

§ 6. Geschäfts räum e. Dle Riume und ihre Zugänge müssen in sittlicher und gesund⸗

Feltlicher Beziehung einmwandfrel, fie sollen für die ordnungsmäßige Durchführung der Arbeitsver mittlung geeignet sein.

Vermittlungstätigkeit.

57. (I) Den nichtgewerbmäßigen Arbeitsnachweisen ist verboten,

1. wahrheitswidrige Angaben, ins besondere über Vertrage—⸗ bedingungen, über die Zahl der offenen Stellen, der Arbeit⸗ suchenden oder der Veimittlungen zu machen;

2. für andere als die von ihnen angegebenen Berufe oder Personengruppen (5 5 Abs. I) Arbeit zu vermineln

(2) Die Arbeitsnachweise ollen solche Aufiraggeber (Arbeitgeber und Arbeitnebmer), jür die sie nach Absatz 1! Nr. T nicht fätig werden ürfen, an die Arbeitsnachweieämter oder, falls ein anderer nicht⸗ . bemäßiger Arbeitsnachweis überwiegend in Betracht ommt, an iesen verweisen. 853

Die nichtgewerbsmäßigen Arbeitsnachweise sind verpflichtet, nach Aufjorderung des die Aussicht fübrenden Arbeitenachweinkamts Aus—= ünfte zu geben über die Lage des Arbeite marfts, soweit sie diese durch ihre Vermittlungstätigkeit zu überseben vermögen.

§ 9. Ausgleich zwischen den Arbeitsnachweisen.

(1) Die nichtgewerbemäßigen Arbeitsnachweise baben offene Stellen, die sie vorguesichtlich nicht beietzen, und Ärbeitsuchende, die f voraussichtlich nicht unterbringen können, nach den jeweils geltenden

orschriften jär den Ausgleichs verfehr zwischen den Arbeitsnachweisen weiter zu melden. Sie haben dabei die Aufschlüsse zu geben, die für das Zustandekommen einer Vermittlung ersordertich sind; zur Bekannt. abe von Namen und Betriebsort oder Wohnung des Auftraggebers ä fn der offenen Stellen und der Arbeitegesuche) sind sie da⸗ hegen nicht verpflichtet.

(2) Die Vorschriften über den Aufgleicht verkehr erläßt der Vor- sitzende des zuständ igen Laudetamts für Arbeite vermittlung im Ein—⸗ vernehmen mit dessen Verwaltungeausschuß.

§ 10. Gebühren.

() Sofern Gebühren erboeben werden, dürfen diese nur so boch bemessen sein, daß sie lediglich tür die Bestieitung der Unfosten der Arbeitsvermittlung ausreichen Die jeweiligen Gebührensätze sind dem die Aufsicht führenden Arbeite nachweitamt zu melden. Dabei ist an⸗ zugeben wie die Sätze errechnet sind. Die Meldung der jeweiligen Gebührensätze kann unterbleiben, wenn die Gebübren nach einem all⸗

emein oder dem die Aussicht führenden Arbeite nachweie amt bekannten taßstabe (Inder) berechnet werden. (((2) Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Arbeits- vertrag infolge der Tätigkeit des Arbeits nachweises zustandegekommen ist. Dies gilt nicht ür Vorauszablungen zur Deckung barer Aus— lagen (. B. für schriftliche Mitteilung offener Stellen). Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden.

(G3) Haben beide Teile (Arbeitgeber und Arbeitnebmer) die Tätig leit des Arbeitsnachweises in Anspruch genommen, so ist die Gebühr von dem Arheitgeber und dem Arbennehmer je zur Hälfte zu zahlen; eine entgegenstehende Vereinbarung zu ungunsten des Arbeimehmers ist nichtig Die Vorschristen dieses Absatzes gelten nicht für die Her⸗ ausgabe von Stellenlisten.

(4) Ueber alle erhaltenen Vergütungen sind auf Verlangen Empfangehestätigungen aus zustellen (5) Vereine, deren Zweck auschließlich oder vorwiegend auf die Arbeite vermittlung gerichtet ift, dürfen von den Arbeitnehmern weder Eintrittsgeld noch Beiträge erbeben.

81. Aufzeichnungen.

Die nichtgewenbe mäßigen Arbeitenagchweise, die nicht Arbeite⸗ nachweisämter sind, haben in sachdienlicher Ferm über die bei ibnen eingehenden Aufträge laufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen zu erjeben sind

a) Tag des Eingangs des Auftrages und Auftraggeber,

b) Tag und Art der Erledigung des Auftrages,

ey der Betrag der Gebühr, der Zahlungepflichtige und der Tag der Zahlung.

In den Aufzeichnungen därfen weder Rasuren vorgenommen noch Ein sagungen unjeserlich gemacht werden. Sie sind noch zwei Jahre nach der letzten Eintragung auszubewahren.

5§5 12. Stellenlisten.

Nichtaewerbsmãßige Herausgeber von Stellenlislen baben laufend je nach der Herausgabe der Stellenlisten dein Landetamt für Arbeit bermütlung, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben. und lofern die Neichearbeits verwaltung (Reichsamt für Arbeit evermittlung) über sie die Aufsicht führt, dieser die Stellenlisten einzureichen.

§5 13. Erst malige Anzeige.

Der Geschäftsfübrer jedes nmichtgewerbe mäßigen Arbeite nachweises oder der Zweigstelle eines solchen hat bie zum 1. Februar 1824 dem Landesamf für Aibeitevermitilung, in dessen Berk der Arbeits- nachweis oder die Zweignelle ibren Sitz bat, eine Meldung nach dem Muster der Anlage“) in zweinacher Ausfertigung zu erstatten. Der Meldung sind die für den Geichäntsbetrieb gebräuchlichen Vordrucke ebenfalle in doppelter Auetertigung beizufügen. Eine Ausfertigung der Meldung und je ein Stück der Vordrucke gibt das Landesamt an die Neichsarbeite verwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) weiter.

§ 14. Verãnderungsmeldungen.

Jede Veränderung der nach 5 13 gemeldeten Verbältnisse sowie die vorübergehende oder dauernde Einstellung des Betriebs hat der Geschäfisführer des nichtgsewerbs mäßigen Arbeinsnachweises oder einer Zweigstelle binnen einer Woche dem Landesamt für Arbeitsvermittlung. in dessen Bezük der Arbeitnachweis oder die Zweigstelle ihren Sitz hat, in zweijacher Ausfertigung zu melden. Eine Ausfertigung der Meldung gibt das Landetamt an die Reichsarbeitsverwaltung (Reichs⸗ amt für Arbeitsvermittlung) weiter.

§ 15. Aushang.

In den Betriebträumen des Arbeilsnachweises ist an einer in die Augen fallenden, leicht zusänglicken Stelle ein Abdruck dieser Vor- schriften. der 85 40 bis 43 des Aibeitsuachweisgesetzes sowie der Ge⸗ bührenordnung in deutlicher Schrijt auszuhängen.

§ 16. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 1924 in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1923.

Der Präsident der Reichsarbeits verwaltung (Reichsamt sür Arbeitsvermittlung).

Dr. Syrup. )) Das Muster ist hier nicht abgedruckt.

*

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuld verschreibungen auf den Inhaber.

Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, auf den In⸗ haber lautende, in Stücke zu 2, 5, 10, 20. 50 und 100 g Feingold eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 1000 kg Feingold 5 Y ige, innerhalb 50 Jahren vom 1. Oktober 1926 an im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufes lilgbare Goldhypothekenpfandbriefe.

München, den 21. November 1933.

Bayer. Staats ministerium für Handel, Indu trie und Gewerbe. ; M . , ̃

Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Grund von 8 795 B. G. V. in Verbindung mit 1 des Reichs⸗ gesetzes vom 2. Juni 1923 genehmigt, daß die Stadt⸗ gemeinde Bautzen für 2 wertbeständige Anleihen in Höhe des Wertes von Itrn. und 20 000 Zirn. Roggen auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Abschnitten von 16, 1 und 5 Zentnern Roggen nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen ausgibt. Weiter wird nachträglich genehmigt, daß die Stadtgemeinde Bautzen für eine Papiermarkanleihe in Höhe von 1 Milliarde Mark solche Schuldverschreibungen in Stücken von h00 000 AM, 1 000 900 und 5 000 000 nach Maß⸗ gabe der eingereichten Unterlagen ausgibt.

Dresden, am 238. November 1925.

Die Ministerien bes Innern und der Finanzen. Liebmann. Für den Minister: Lo rey.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Goldhypothekenpfand⸗ briefen auf den Inhaber durch die Hypothekenbank in Hamburg.

Der Hypothekenbank in Hamburg ist auf Grund 8 796 des Bürgerlichen Gesetzbuches die siaatliche Genehmigung erteilt worden, innerhalb des nach den gesetzlichen Vorschriften zulässigen e n nn, Goldhypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im

erte von rund 752, 690 kg Feingold 2100 000 Gold⸗ mark rund 500 000 Dollars der Vereinigten Staaten von Nordamerika in den Verkehr zu bringen. Die Pfandbriefe sind auszugeben in Stücken zu 7.5268 g Feingold 21 Gold⸗ mark 5 Dollars der Vereinigten Staalen von Nordamerika, welche mit den Nummern 1—100 000 bezeichnet sind. Es sollen je nach der Nachfrage auch Sammelstücke von 42 und 1065 Goldmark gebildet werden, die dann 2 bzw. 5 fortlaufende Nummern tragen.

Die Pfandbriefe werden mit Ton sährlich verzinst. Eine Verlosung oder Kündigung darf frühestens auf den 1. Okf⸗ tober 1928 erfolgen.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 23. November 1923.

Brenßen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst 53 und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrat Krankemann an der Albrecht Dürer⸗Oberrealschule in Neukölln zum Oberstudienrat an einer höheren Lehranstalt des Patronatasbereichs ist be⸗ stätigt worden.

Bekanntmachung.

Die Aufnahme von Hörern und Hörerinnen in die Preußische Hochschule für Leibesübungen Landes turnanstalt) in Spandau zur Ausbildung als Turn⸗ und Sportlehrer (llehrerinnen) beginnt am Montag, den 23. April 1924.

Die Ausbildung dauert voraussichtlich 12 Monate.

Die endgültige Zulassung ist von dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung und dem Ergebnis einer ärztlichen Unter. suchung abhängig. Bei der Prüfung werden u. a. folgende Uebungen verlangt:

a) Für Hörer:

1. , und Schwungstemme am Reck (sprunghoch) n

arren,

2. 10MM. . Schnellauf in 13,5 Sekunden,

3. Hoch wrung (ohne Brett) 1.20 m,

4. Weitspvrung mit Anlaum 4,75 m,

b. Kugelstoßen (7.25 kg) 7 m,

6. 2000⸗m -auf in 8 Minuten,

7. Biustschwimmen 20 Minuten.

8. Kopfsprung aus Stand und mit Anlauf.

b) Für Hörerinnen:

1. Kehre oder Wende am Barren,

2. freier Gang auf den Schwebestangen,

3. 100⸗m⸗Lauf in 17 Sefunden,

4. Hochsprung ohne Brett mit Anlauf O. 90 m,

b. Schlagball weitwurf 20 m,

6. Tauerlauf 5 Minuten,

7;. Brustschwimmen 20 Minuten,

8. Fußsprung aus dem Stand.

Für die Zulassung kommen in Frage: Lehrer bezw. Lehrerlnnn höherer Lehranstalten und Lehrerbildungeanstalten,. Studienassessoren (innen) und Siudienreferendare (innen). Volkeschullehrer nach be, standener zwener Prüfung, Volksschullebrerinnen. Zeichen · und Ge ang lebier (innen), Handarbeitslehrerinnen und Lehrerinnen der Hat, wir ischafistunde. Bewerberinnen, die eine dieser Prüfungen noch nicht abgelegt haben, müssen die erlorderliche Schulbildung nachwen en. Ausnahme weise werden auch Schulamtsbewerber, die die zwei Lehrerprüsung noch nicht abgelegt haben, zugeiassen

Gesuche um Aufnahme sind bis Ende Februar 1924 unmittelbat dem Direktor der Hochschule in Spandau, Radelandstraße bo, ein, zureichen. Bewerber (innen), die in einem Lehramt stehen, haben R Regelung ibrer Vertretung in ihrer Schulstelle selbst zu vperanlassen und im ö anzugeben, auf welche Weise die Vertretun eregelt ist ; an Aufnahmegesuchen sind beizufügen: ;

1. ein kurzer Lebenslauf, der auch über die Vorbildung im Tumen

Schwimmen und Rudern Auskunft gibt,

2. die Zeugnisse über die abgelegten Lehramtsprüfungen oder van Bewerberinnen, die noch feine Prüsung abgelegt baben, de Nachweis über die erlangte Schulbildung. ;

Die Einberufenen werden vor der Aufnahme in die Hochschule ärztlich untersucht. Bewerber (innen), deren Körper⸗ und Gesund heinz zustand die Ausbildung als Turn⸗ und Sportlehrer Ein) nicht g stattet, werden zurückgewiesen. Es empfiehlt sich daher, daß sich d Beweiber (innen) schon vorber von einem Amtsarzt untersuch̃a lassen und das ärztliche Zeugnis dem Aufnahmegejuch beifügen.

Die Pochschule besizt kein Internat, gewährt aber einer bo schränkten Zahl von Hörern und Hörerinnen Unterkunft und ist in übrigen bemüht, preiswerte Wohnung und Verpflegung nachzuweisen Bewerber (innen), die hiervon Gebrauch machen wollen, haben dal in Gesuch anzugeben.

Berlin, den 22. November 1923.

Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ; J. A.: Kruse.

Bekanntmachung.

Dem Josef e, . Köln Kalk, Remschena Straße 8, wird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. Seh tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handtl der Handel mit sämtlichen Geggenständen des tit lichen Bedarfs, insbesondere mit Altmaterialien aller Art untersagt. Unter diele Handelsuntersagung fällt auch die Tätzz⸗ keit als Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen detz lichen Bedarfs ausübenden G eschäste. Die Kosten des Verfahienh insbesondere diejenigen der Veröffentlichung der Handelsunteragung sind von Hamacher zu tragen.

Köln, den 6. Oktober 1923.

Oberbürgermeister. Köln. m 2 20 O rr mm, r rem, m,

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der finnische Gesandte Dr. Hol ma ist nach Berlin zurib gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder üben nommen.

m

Parlamentarische Nachrichten.

Cine gemei nsame Sitzung des Aeltestenrats, des Verfsandt Reichstags und der Vorsitzenden der Uniersuchungt aus schüsse d Reichetags beschäftigte sich vorgestern mit der Frage. ob die Ci. schräntungen im Hausbalt, die in der gesamten Reicht verwaltung getroffen werden, auch auf den Reichtztag gusgedebn werden sollen. Bei dieser Gelegenheit wurde von dem Reicht log präsidenten Lz be auch die Frage der Verminderung du ö. der Reichstagsabgeordneten gemeinsam mit da länderwarlamenten oder als Anregung auch für die Verminder nm der Abgeordneten in den Länderparlamenten behandelt. Da braunschweigische Landegparlament hat bereitg die. Vermind rung seiner Mitgliederzahl vorgenommen. Das bayeißjsche wum, parlament hat bei dem Reichstag angestagt, ob es . Angelegenheit nicht auch in Ciwägung zieben wolle, Die Mehr der Fraktiongvertreter hielt sich aber nicht jür befugt. Beschlüse dieser Nichtung zu sassen, die weitere Verfolgung der Angelegen ö. wurde vielmehr jür die zweite Lefung des Wahlgesetzes im Niech

ausschuß zurückgestellt. Der Abg. Schiffer (Dem.) regte an, 1j

ein Teil der gesetzgeberischen Arbeit, die bisher vom Plenum . RNeichtiags erledigt wird, in Ausschüsse verlegt wird, um nicht nun Ersparnisse, sondern auch eine straffere Konzentration der Arten . Parlaments herbeizuführen. Die Frage, ob die wört! ufnghme der Reden in den Berichten noch weiter von einem Unterausschu geprüst werden, in den sy Partei ein Mitglied entsendei Die Arbeiten des . mentarischen Untersuchungkausschusses über die Ursachen des ir friegeg, über die Gründe des Zusoammenbruchs, über die Völfertech, verletzungen und über die Gesangenenbehandlung sind nunmehr Abschluß nahe und werden in kurzem zur Ausgabe gelangen.

sol

y⸗

Der Ständige Ausschuß des Preußischen Lan

n a P 8 k i, Bericht ö. . Jar eutscher Jeitungsberleger vorgeftern den Finani

Preußen 1 86 Millionen Goldmark und stimm

st e n og rabische aufrechterhalten werden soll, a

von Verordnungen zu. Durch diese Stempe labgaben für Pacht⸗ unbewegliche Sachen nicht

ner einer. Reibe eine Reibe von ** Mietverträge über

eden weiden, weil infolge der Geldentwertung nur mit der Er-

Iinng geringer Erträge zu rechnen ist. Turch zwei Auf⸗ . erlunggsverordnungen wird die Umstellung in Goldn ark ngeord ne sür das Gebiet der Staatssteuern, der Lommunalabnaben. w Beinäge zu den Landwirtschamte⸗, Handels und Handwerke kammern ente der Abgaben der öffen lich · rechtlichen Religion gesell schaften. me Verordnung üher die Verei ng achung dier B erwaly fang der Pro vingial'Ngerbän de ermächtigt den zjuständigen

inter, dem Previnziglausschuß (Landerausschuß) auf seinen Antiag ze Zuständigteit des Provinziallandtages (Kommunaliandtages) zu

Ibertragen.

. 6

Verkehrswesen.

Der unablässig fortschreitende Verlall der Mark zwingt die ostverwaltung., die seit dem 12. November geltenden und vom P November an verdoppelten Post⸗ und Postscheckgebühren um 26. November nochmals zu erhöhen, und zwar auf das 8 fache zer Sätze vom 12. Novem ber, das ist allo das 4 lache der zuletzt geltenden Sätze. Die Erhöhung erstreckt sich auf sämtliche 1btgebühren im Inlande⸗ und Auslandeverfebr sowie auf die en b hren (Einschreibung, Vorzeigen von Aufträgen und Nach⸗ sahmen, Eiljustellung usw.. Der einfache Fernbrier fostet sonach hom 25. November an 80 Milliarden, die Fernpostfarte 40 Milliarden. die Drucksache big 20 g 1 Milliarden und die Einsjchreibung 80 Mil ssarden Mark. Für den Geldverke hr gilt folgender neuer Tarif in Milliarden Mark: . ; für Bareinzahlungen mit Post an weisung mit Zabhlkarte Betrags stufe Gebůhr Gebühr bis 25 Billionen Marr. 109 bo lber 23. 596. ö 56 7 100 500 16 . 266 596 2650 . Fdob 1009 ho . 7660 1509 Io , 100d 2090 sir je weitere 260 ö w Höchstgebühr für Bareinzahlungen mit Zahlkarte 2000 Milliarden Mark, jür bargeldlos beglichene Zablkarten 1000 Milliarden Maik. Äusgeschlossen von der Erhöhung bleiben die Zeitungegebübr, die Gebühr für Blincenschriftsendungen, die Versicherungsgebühr, die Gebühr für Auszahlungen im Postscheckverkehr. die Gebühren sär Patete nach dem Ausland und einige andere Nebengebühren.

r

Handel und Gewerbe. Berlin, den 26 November 1923. Telegravhische Auszahlung (in Millionen).

————

24. November Geld Brief 1596000 1604000

1296750 13932590 1955109 1964990 6184590 621850 728175 731825

1105230 1119770 07730 108279 179550 180450

18354900 18446900

41895909 4210500 27430 228570 730170 733830 baßbßßz9 649370 105619 1563990

199000 20059000 3591099 360909

bB, Sy b9. 148 1216905 122305

26. November Geld Brief 1596000 1604000

1296750 1393250 1895510 196490 68459 621550 788150 741850

1109220 1114780 107739 108.70 181545 182455

18354990 184460990

418850900 421000 227430 228570 730170 733830 baßzß 30 H4a93790 155610 156390

Imflerd. Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso) .... Hruͤssel u Antwerpen Christiania kopenhagen .. Stockholm und Gothenburg... .. helsing ors 2 2 * alien ... ondon New Jork ...... Faris -.- chwei ; Spanien . . ..... Kissabon und Oporto Japan. 1995000 20050900 Rio de Janeiro ... 359100 360900 Wien h 58, 8h 9, 148 121695 122305

und Belgrad) 6 Kr. 1 Dinar Budapest ... ....

47481 219 400 220,559 343 4 34486

47719 47719 220, 5h0

Zis

47481 219, 450 fi 34314 Konstantinopel ....

——

1. Anterjuchungs achen ; 2 Aufgebote. Nerlust. u Fundlachen, Zustellungen a. deral. bB. Verkãufe. Verxachtungen. Verdingun gen ꝛc.

. Verlosung *. von Wertpapieren

b. Kommanditgesellschasten auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaf

we Befristete Anzeigen mülsse

drei Tage vor dem Ginrückungstermtn bei der Geschäftsstelle eingegangen lein. .

Au sländische Banknoten n Millionen).

2

24. November

Geld Brie 4I89500 4210500

196510 19640 34314 34186 728175 731825 183514000 18446000

10739 108270 227430 228570 1596009 16040900 179550 189450 47481 47719 6184590 62 1h50 b8. dJ o9, 147 24940 26060 19950 20050 1105230 1110770 730170 733830 bab bgo b4 9370

121695 122305

26 November

Geld Brie 4189500 4210500 4189500 4210500

195510 196390

34314 34486

738150 741850

18354000 18446000

107730 108270 227430 228570 l59too9 1604009 181545 182455 47481 47719 68459 621559 b8, Ss3 b9, 147 260936 26065

ESchmedijche .. 100 11sas8o Schweizer... 730170 733830 Spanische ... o4b6630 549370

Tschecho⸗slow., neue 121695 122305

100 Kr. u. darüber Staatenot. u. 100 Kr 121695 122305 121695 122305 249, 375 250, 625

Ungarische Bankn. 229, 425 230 575

Die Notiz ‚Telegraphische Auszahlung“ lowie ‚Bankuoten“ ver⸗

steht sich für je 1 Gulden, Frank., Krone, Finnländische Markt, ire,

eseta, Escndo. Lei. Lepa. Dinar. Pfund Sterling, Dollar, Peso, Ven und Milreis.

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. 2 u. 1 Doll. Belgische .. Bulgarische .. k Englische graße.

. 1 u. dar. Finnische .. Französiche.

ollãndische.

talienijche..

Jugollawische. Voꝛwegische Oesterreichische ; RNRumãn. h00 1000 Lei unter bob Lei

2 0 9 1 1

London, 22. November. (W. T. B. Wochenausweis der Bank von England vom 22. November (in Klammern Zu und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Pfund Sterling: Gesamtreserve 23 647000 (Zun. 415 000) Pfd. Ster. Notenumlau 123 869 900 (Abn. 330 000) Pfd. Sterl. Barvorrat 127 766 000 (Zun. 80 000) Pfd. Sterl., Wechselbestand 74 143 000 (3un. 2 674 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 1065 232 009 (Zun. 428 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 17 236 000 (Zun. 2 351 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 21 822 000 (3Zun. 417 000) in Sterl.,, Negierungssicherheiten 13 439 00090 (Abn. 280 000 Pfd. Sterl. Verhältnis der Ne⸗ serven zu den Passiven 19.15 gegen 1925 vo in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 784 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs mehr 94 Millionen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 23 November 1923. Sberschlesisches Revier: Gestellt 2243 Wagen, nicht gestellt Wagen, beladen zurückgeliefert 224353 Wagen.

Berlin, 24. November. (W. T. B.). Richtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgroßkbande!l und im Verkebr mit dem Einzelhandel., in Originalvackung offiziell sestgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs verbandes des Deutschen Nabrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für bo kg ab ager Berlin. In Goldmark: Gerstengrauven. lose 30, 00—- 3040 4. Gerstengrütze. lose 30, 0 - 30, 40 4, Haserflucken, lose 31, 0 —- 32, 359 A, Haser⸗ grütze, lose 31.90 32.35 4, Maisgrieß 21,25 21,35 Æ,. Mais- vuder, lose 26 89-27, 19 4. Roggenmehl C/ 1 24,75 25,50 , Weizengrieß 30,90 31 09 4, Hartgrieß 31.50 bis 32 00 . 70 Weizenmehl 25, 05 - 26, 0 A. Weizenauszugmebl 26. 15 27,40 4, Speiseerbsen. Viltoria 51,00 52,50 A4, Speiseerbsen, kleine 37, 00-39 00 tn. Bohnen, weiße. Perl 33,00 33.50 4, vangbohnen, handverlesen, 36. 00 36 50 K, Linien. kleine 31, 45 bis 36.30 Æ4, Linsen, mittel 36 30- 43.50 4, Linsen, große 43,50 - 1 50 4K. Kartoffelmehl 30 00 31,90 4. Maßfaroni, lose 69. 45 72, 50 4, Schnittnudeln, lose 57, 75 61,65 AÆ, Burma Il un- glasiert 24. 47 - 26. 90 A, Siam Patna L, glas 30. 60 32, 13 . grober Bruchteis 19 20 20,25 4, Reis grießz u. ⸗mehl., lole 18.30 19820. 4. Ringapjel. amer. extra choice ö. 45 89, 3 4, getr Aprikolen. cal fancy 128, 6h— 133 90 A, gerr. Birnen, cal. faney 95. 90-99. 90 4, getr. , , cal. ertr. choiee 79, 85 83, 20 4, getr. Pflaumen 47. 00

is 49,00 4, Korinthen in Kisten choice 74,50 77.0 A. Rosinen in Kisten bo. 25 „61,78 A, Sultanmen in Kisten 87.50 91 20 M. Mandeln. bittere Bari 79,25 82 50 4. Mandeln. süße Avpola 138, 25 bis 144.00 Kaneel 202, 90 - 210 75 M, Kalsia Vera 17.78 122.70 4. Kümmel, holl 157. 185 164,25 4. Nelken Zanzibar 234.50 246 75 4. schwarzer Pfeffer Singapore 111,29 11600. weißer Pfeffer 136.50 bis 142. 25 Æ Piment Jamaika 0 00 93, 75 4, Kaffee prime roh 210 90 bis 2260.00 A, Kaffee superior 195 00 - 205, 00.6. Nösttaffee, Brasil 2650 00 - 290 09. A, Malztaffee 45, 0- 48 00 , Röͤstgetreide 3700 bis

Sffencficher Ain zeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einh eitszeile

——— ——

2.10 Goldmark freibleibend.

35, 0 A, Ersatzmischung mit 20 60 Kaffee gepackt 93. 00 98, 09 A, Kakaopnlver, lose 180 09— 20900 Æ Tee in Kisten Souchon 389. 0M. 400,00 AÆ, Inlandezucker basis melis 48 58 - 51.11 MA, Inlandezucker Rafinade 50 ts 23. A, Kunsthonig 61,40 64 66 Mart, Marmelade, Emtrucht, Erdbeer v4 60 192 00 . Pearmelade, Vierfrucht 78. 90 80,70 AÆ, Siedelalz in Säcken 8. 50 9.00 4, Sleinjalz in Säcken 650 s. 80 AÆ. Siede salz in Packung 3.45 bis 930 A,. Steinsalz in Packung 7,.20—– 7.55 AÆ, Bratenschmalz 9700 bis 95 9 Æ. Purelard 94,90 96 80 AÆ, Margarine Handels. marke 76 00 - 80,90 Æ, Margarine Spezialmarke 90, 90 95, 00 4A, Mol fereibutter 231,90 236 52 4, Gorned deej 12stz lbs ver Kiste 42, 00 bis . Speck, gesalzen, seit 98. 90 97.90 4. Quadrat käse go 36h = 100 i0 A, Quargfäse 127,70 134, 65 A, Tilsiter Käse, vollfett 13.80 - 182.45 A, Tilsiter Käse, halbfett 132, 20— 138,89 A. Multiplikator: 1000 Milliarden 1 Goldmart.

Speisefette. Bericht von Gebr. Gause vom 24. No⸗ vember 1933 Butter: Die Einkünfte sind ganz minimal, so daß trotz starker Be schneidung der eingehenden Aufträge die Kunden auch nicht annähernd beliesert werden konnten. Die Notierung wurde beute um 10 Pfennige für das Pfund erhöht. Die amtliche . im Verkehr jzwischen Eizeuger und Großhandel,

racht und Gebinde gehen zu Käusers Lasten, war für I. Qualität am 22. November 1923 1,60 Goldmark pro Pfd., 24. November 1923 1,70 Goldmark pro Pfd. Mar⸗ garine: Die Fabriken tlagen über die nicht genügende Belieferung von Devisen und können daher die dringende Nachnage nur sehr ungenügend befriedigen. Schmalij: Die Devisen⸗ zuteil ungen seitens der Reichebank waren in den letzten Tagen eiwagz besser, genügen trotzdem aber bei Weitem nicht, den dringenden Bedarf an Schmalz zu decken. Von den reichlich vorliegenden Aufträgen kann daher nur ein kleiner Teil zur Ausführung gebracht wercen. Die Vorräte sind hier wie auch in Amerika nur gering. Die Tendenz des Marktes ist daher sest. Preisberänderungen sind nicht eingetieten. Speck: Die Vorräte sind klein. Die Nachfrage ist ftark, doch können die Aufträge insolge ungenügender Devisenzuteilung nur teil⸗ weise ausgeführt werden. Die Preise blieben unverändert.

Berichte vgn auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten. Devisen.

Markkurse vom 24. November (in Klammern vom 23. November): Amsterdam (6268 Cents) *), Kopenhagen C ). Stockholm 1 O06) (1.00), Christiania —— (- ), Zürich 6.75 C. *] (O 90 Fr.) * Wien (8, 7I03**), Prag (— ) ers —— (— —). London 42 Billionen (4735 Billionen). New

ork nicht notiert (20 Cent!). “) für eine Billion, “*) sür zehn Milliarden. “““) für eine Milliarde.

Zurich 24 November W. T. B.) Devisenkurse. Berlin O75 Frank für eine Billion, Wien O00 803, Prag 16.673. Holland 217.50, New gHorf 2,73, London 25,02. Paris 30 95, Jtalien 24.80, Brüssel 26,623, Korenhagen 100,00 Steckbolm 150 50, Christiania 84.50, Madrid 74 40. Buenos Aires 178,590, Budavest 03,02. Warschau Belgrad 6. b5. Sofia 4.60.

Kopenhagen, 24. November (W. CL. B. London 24, 85. hien Hork H716 Vamburg Paris 31,00, Antwerven 26, 60, Zürich 99,79. Rom 24.85. Amsterdam 217.35, Stockbolm 150.00. Christiania 82.75, Helsingfors 14.562 Prag 16.565.

Stockholm,. 24. November. W. . B. Devien kurse. Vondon 16,62. Berlin 1,600 eine Billion, Paris 20,560. Brüssel 18.00, schweiz. Plätze 66. 40, Amsterdam 145.00, Kopenhagen 67, 00, i fn S5. 0, Washington 3, 795 / Helsingfors . ᷓ5, Jom

rag 11, 15.

GChbristiania, 24. November. (W. T. B.) Devisen kurse. London 0,19. Hamburg ——, Paris 37.29. New York 6.90. Amsterdam 262, 090. Zürich 119, 50, Helsingsors 17, 60, Autwerven 32.25. Stockholm 181,265. Kopenhagen 1260,75. Jom —. Prag 20,00

London, 24. November. (W. T. B.) Silber 3366, , Silber auf Lieserung 32 / g.

Devisenkurse.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester, 23. November. (W. T. B.) Bei größerer Ge⸗ schäftstätigkeit verlief der Markt für Gewebe und Garne fest. Water Twist Bundles erforderten einen Preis von 27 4d. für dag Pfund, Printers Cloth einen solchen von tz sh. 6 d. für das Stück.

New erg 24. November. (W. T B.) Silber ausländisches 644, Noheisen Northern Nr. 2 20 60, Electrolvtiefupier loko 13, do. auf Lieserung 135. Blei 6,92. Zint 6.306, Rohzinn 44,62, Bessemer Stahl T, 50, Weißblech b. b0.

6. Erwerbs und Wirtschaftagenossenschaften 7 Niederlassung 1c von Nechtsanwãlten

8. Unfall und Invaliditãts. 2ꝛ. Versicherung 9 Ban kausweise.

10 Verschiedene Bekanntmachungen

11 Privatanzeigen

2. Aufgebote, Per mg lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

lbizdꝛ . In Verlust geraten: Ein Brief- umschlag mit 8 6 oO Schatz anweisungen des Deutschen Reichs von 184031] 1923 c eibch Nr. 6b 40 - 65647, 8 Stück à 8 506. Barmen, den 23. Nopember 1923. Reichs bankstelle. (Untersichriften.)

lstss 79 Bekann tmachung. Abhanden kamen dahier 3 Aktien nia Dampf zu je 1000 4 Nr 27 960, 7 g61., 27 963, 3 Aktien Nordd. Lloyd zu k oo . Rr. II 4g. g3 58. C6763. Würzburg, 21. November 1925 Der Stadtrat. Es klagen:

ldigig , J. der Bekanntmachung Nr. 87.

Die auf freiwillige

richteten Familienschlüsse worden.

papier abhanden gekommen: Æ 1 wird ersucht, das Wertpapier

den Inbaber anzuhalten und die nächste Kläger wohnhaft gewesen. setzt unbekannten Aimnenthalts, unter der Bebaupt ung, daß f ; a 8 d. die Beklagte ihn böswillig verlassen habe, mann Erich Hoff mann, unhekannten Auf , , * . . ,

Voliseistelle zu benachrichtigen. dra nnd ul a. ah den 19. November

23. mit dem Antrag auf Ghescheidung unter enthalté, früher in Helin W. zs Lützow · bruar

Beklagten, Atien. straße bi, 3 an , Atten˖ 6 dm, mi, wr, ire n , rr e r he n ie

: : S igerklů der Der e,, J. 2 : Ruhn an. . hin .

t ung. . ing, Handels. in Berlin Schöneberg, Begerstraße 3 m, in. Berlin, Schulstraße 10, Projeßbevoll · lassen.

gesetzbuchs wird bekanntgemacht, daß 8 22 , . Rechtzanwalt Dr. mächtigter: Rechtöanwalt Dr. Sternberg, stellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.

Goldanlelbe des Deutichen Neichs, nämlich Ehrlich, Berlin. Rosenthaler Straße 44. Berlin C. 2. An der Spandauer Brücke 9 26. Gen. A 4. /I.

? Stück 108 Nr 441 529 u. 441 HI4 gegen ihren ; . Cin . B2 320 334/41 Kurt Weichert, früher in Berlin⸗Schöne. Richard Hammer,

in Vertust geraten sind.

e Polizeibehörde. Abteilung Il Kriminalpolizei)

Oeffentliche Bekanntmachung. Familienfideitommisse: a) Trotten · Friedrich Kuhnke, früher in Berlin. Urban.

Cassel, den 22. November 1923. Das Auslösungsamt für Familiengüter in Cassel.

83760] Oeffentliche Zustellung.

. erg un r, Berlin Friedenau. weki in Alt Glienicke bei Grüngu nten Dem hiesigen Bankhaus Foerster. rh, Akazienstraße 4. Projeßbevoll au Ehescheidung 5 1568 B

G mächtigter; Rechtsanwalt . K Co. ist folgendes Nr r. 3 n, . , n. in; Aki iv. 22 / 23. e rau Franziska . ĩ . leguin. Aktien Nr. 1088 4. Div . i en, 3. Sowint ka, zuletzt bei dem Vechtzanwälte Dres.

2. die Frau Erna Weichert, geb. Bueß.

Ehemann, den Maurermeister gegen berg, auf Grund des § 1367 scheidun Aktenzeichen: 7. R. 353 / 23.

in Berlin. Planufer 5, bei Matzat, Prozeß. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat lacher

sind bestätigt § jo Abs. 2 30 R. Gd / 25.

mann, in Köln Nippes, Prozeßbevollmächtigter: Robert Heine in Berlin W. 8. Krausen⸗ vor das

Wilbelm

Juͤftizra: Max] Alten zeichen: 24 R. 307 /23ꝓ. rozeßbevollmãchtigte:

rãnkel tr 7, gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗

zeichen: 26. R.

ihren Ehemann

9 66. Ii. . . . lsa 20. 1923. G. B., mit dem Antrage au e⸗ hotstraße 2, mit dem Antrag au = . den 20. November B g , r . , n , rer ene Frau Olga Petzold, geb. Mit bevollmächligter: Rechtsanwalt Dr. Eulitz in Nenkölln, . lin G2, KaiserWilbeim⸗ Projeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr Auflösung der , den Maler beef Charlottenburg, Wielandstraße 41. geh. Sapadge. zuletzt in Chemnitz wohn gegen ihren Ehemann. den Händler Kurt haft, jetzt unbekannten Aufenthalt auf wald leinschließl. des . straße 117, jetzt unbekannten Aufenthalts, k . . ö jetzt un- Grund von S8 151 1368 des B GB. Arnstein ge mi schei annten Aufenthalts, ö zal, F fn r ff ö . . . daß Betlagter sie 1919 bös. Der Kläger ladet die Betlagte zur můũnd⸗ lich verlassen habe, 1 dem 9 . k des Nechtestreits vor i ( Brink Ehescheidung, Aftenzeichen: 34. 69,23. die 4. Zivil tammer ,,, . . r laden die Beklagten zur Chemnitz auf Mittwoch, den 18. Ja⸗ Rechtsanwalt mündlichen , * Rechtsstreits nuar 1924. Vormittags 9 Uhr. mit andgericht straße Jslö. gegen ibten Ehemann, den Kauf. Hallesches Ufer 25/ßI, und zwar ju 1 vor zicht zugelassenen Nechtzanwalt iu ihrer mann Uugust' Martin aessig, früher in die 1. Zwilkammer, Zimmer 109, auf den Vertretung zu bestellen. si. s, ietzt 23. Februar 1924. zu 2 vor die inbekannten Lufentbalts, mit dem Antrage 7 Zirilkammer. Zimmer 207, auf den G⸗B. 14. März 1824. ö 3 . n. 6 auf . . ö. te Hoffmann. geb. S7. Februar zu vor die , f 16 Zivilkammer, Zimmer 144, auf den

nbelmstr 71. Die Kläge

Naumann und 29. Januar 192 e l : sin W. 8. Französische 16. Zwilkammer, Zimmer 144, auf den Osterfeld. Vonderortsstraße 14. Klägerin, . . 14. März 1924, zu 7 vor die 21 Zwil ˖

6. die Frau Marie . geb Büble, als , ,,. vertreten zu

um Zwecke der öffentlichen Zu⸗

den Vermittler Berlin. den 158. November 1923 unhekannten Aufent Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.

Der Kaufmann Gottfried Gustav Theodor Brügmann in Chemnitz. Proeß⸗

Ziethenstraße 71, in Chemnitz, klagt gegen seine Ebefrau Jennie Brügmann, verw. gew. Guffny—,

unter der Be. mit dem Antrage auf Scheidung dei Ehe. des Landgerichts in Berlin, der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗

Chemnitz, den 19. November 1923. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts, zu 3 und 4 vor die 4. Zivilkammer.

Die Ehefrau des Schlossers Johann

4, ju 6 vor die Veiwers, Auguste geborene Kopp. in

rozeßbevollmächtigte: Recht ganwãlte . und Rauchholz in Duie burg

Johann Verwers, bisher in Sterkrade,

*

ee e, , , 3