1923 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Nov 1923 18:00:01 GMT) scan diff

2

100 deutsch⸗österreichische Kronen .. engliches Pfund Sterling... englijche Schilling.. englische Pence... estnijche Mark... finniche Mark... französische Franes .. griechijche Drachmen . holländiche Gulden japanische Jen. italienische Lire jugorlawische Dinar lettische Rubel... litauische Lit... mexikanijche Dollar norwegische Kronen. ostindijche Ruvien polnische Mark.. vortugiesische Eseudos rumänische Lei. schwe dische Kronen. Schweizer Franken . vanijiche Peseten.. iichechisjche Kronen. türfische Piaster .. 100 ungarische Kronen... 100 uruguavsche Gold⸗Pesos.

Berlin, den 30. November 1933.

Reichskommissar sür Aus⸗ und Einfuhrbewilligung. J. V.: Dr. Land wehr.

140. 89 20436 18 23 4, 81 1,690 4049 193.13 61. 62 130,11 O. 00019 15 658 2. 02 110.84 74.19 S5. 28 12,18 2.24 0022 303. 73

I IIIRIRIMIRIIRIFRILIIIIIIIIUIRIIIII

2 2 —— 2 12 2 * 2 2 2 2 29 0 29 8 2 0 * 28 2 * 2 2 22 2 2 2 * 2 9 22

. . 6 ,

n,, der Gebühren für die Untersuchung des n das Zollinland eingehenden Fleisches für die Zeit vom 3. Dezember bis zum 9. Dezember 1923.

Für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches sind für die Zeit vom 3. Dejember bis zum 9. De⸗ jember 1923 folgende Gebühren festgesetzt worden:

Bezeichnung des Unter suchungs⸗ Gebüh ren⸗

gegenstandes: sätze: J. A. Frisches Fleisch:

Ein Stück Rindvieh usw.

. Ein Kalb . .

Ein Schwein usw...

„Ein Schaf uspw.

ĩ

1080 360 430 290

Ein Pferd uw... ö 2200

bB. Zubereitetes Fl isch: Dame ele ö. 9 Speck je kg . . . . ö. 1 ö . 2 Sonstiges zubereitetes Fleisch je kg. ö Mindestgebühr ür Tärme— 4 Mintdestgebühr für zubereitetes Fleisch ö. IH. Trichinenuntersuchung: Ein ganzes Schwein usmr. Ein Stück Fleisch usw. . . „Ein Stück Speck uswmr...

; 270 III. Chemische untersuchung

190

14 4

. Fleisch ie kg.. ö Zubereitete Fette je k.. Mindestgebübr a) für Fleisch . 720

bj für Fette. ö. 290

w. Die in S6 Abs 1 Nr. 1 und 2 aufgeführten

Unter suchun gen: 1. Biolog. und chemische Untersuchungen je kg (Abs. I) 110 2. VMindestgebühr für Pserdefleischuntersuchung. 0 800 3. Die in 5 6 Nr. 1 und 2 aufgesübrten Unter⸗

suchungen je kg 3 . in 8 6 unter Nr. 1 und ?2

18

4. Minde tgebühr für die (ufgesührten Untersuchungen.

Berlin, den 29. November 1923.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.

Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arznei⸗ taxe (8. Nachtrag zur zehnten abgeänderten Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923).

Adeps benzoatus

1

Adeps suilwis.

Elixir Chinas Calisayae

Flixir Chinae Calisayae cum Peptono

PHlixir Chinae Calisayae ferratum

Emplastura: Emplastrum . Emplastrum Cerussae . Emplastrum Hxydrargyri.. . Emplastrum Lithargyri .

9 1 0 9 1 52 e 1 oa 9 9 0 0 09 14 61 8 2 14 12 1 1 2 . SS 333333 g da G 3 GMτ G σ 9 GQ G ο σ α οφ

=

adhaesivom...

Emplastrum Lithargyri compositum. Emulsio Olei Jecoris Aselli ö Emulsio Olei Jecoris Aselli composita. Liquor Ferri albuminati saccharatus. Liquor Ferri jodopeptonati cum Mangano Liquor Ferri jodosaccharati eum Mangano Liquor Ferri oxydati saccharati arsenicalis Liquor Ferri peptonati

0 9 9 90 9 9 9 2 9 9 9 9 0 9 0 9 0 8 8835 ——— = 38323332333

Liquor Ferri peptonati eum Mangano Liquor Ferri saccharati cum Mangan Massa Pilularum Ferri carbonici Valetti

S & de

ö . * n Pulvis asrophorus...- Pulvis Liquiritiae compositus

83 Oo C

* ** Pulvis temperans. Baccharum Bgaccharum Candis. Bapo unguinosus

S ——SS—— 9e M M da ga Ge Ga M MG

.

82 2

* * 2 Bebhum benzoatum. Bebum ovile

* —— 2 S 9e M GG

123 1

238333333 n n i me gs m m g.

de

Sebum salseylatum Birupus Althaeue X GSirnupus . Sirupus Aurantii Gortieis . Sßirupus Aurantii Florum.. . Sirupus Balsumi pernviani.. Sirupus Birupus

& GSK COG t

Balsami tolutani ö Bromoformii compositus.

girüpus Calcit chlorhydrophosphoriei. irupus Caleii hypophosphorosi ĩ. irupus Calcii hy pophosphorosi ferratus irnpus Caleii phospho-lactiei--

Milliarden Mark

16. November 1923,

Sirupus Caleii phospho-lactiei ferratus- Sirupus Calcit phaspho-lactici ferratus Mangan

Sirupus Castunens. Sirupus Cinnamomi .- Sirupus Citriii - Sirupus Croci.- Sirupus Ferri jodati. Sirupus Ferri phospho-laetici Sirnpus Ferri oxydati.. Sirupus Frangulne-- Sirupus gammosus Sirupus Hypophosphitum composit Sirupus Ipecucnuun hae

Sirupus Jaborandi

Sirupus Ka lii sulfogua jacolici Sirupus Kan lii sulfokreosotici. Sirupus Mannae Sirupus Menthse crispae. . Sirupus Menthae piperitae. Sirupus Pa punveris

Sirupus Rhei . Sirupus Rhoeados e . Sirupus Sarsaparillae com positu Sirus us Senegae Sirupus Senna. Sirupus Sennas cum Manna Sirupus simplex.

Mn a a G R G

9 o 9 9 9 9 ,, .

Sirupus Thymi ö Sirupus Thymi compositus Sirupus Viola . Tinctura Ferri composita-- Tinctura Ferri composita cum Tinctura Rhei vinosa---

SSX Fe, Q S & & & O οο S&S ασω . d S de- - X

2 9 , ,

K , , , ,

in

S 9 9 9 2 0 2 22

** * 464 wd Unguentun Argenti colloisda lis. Unguentum Cantharidum pro usu veterinario n w

v * Unguentum carbolisatum . Unguentum diachylon. . Unguentum Elemi -. 3 Unguentum exsiccans. ; . Unguentum flavum . Unguentum Kalii jodati 3 Unguentum ophthalmicum eompositum. Unguentum Pieis . Unguentum Rosmarini compositum Unguentum Styraeis Unguentum sulfuratum compositum Unguentum Wilkinsoniimn..

* * 8 Unguentum Wilsoni6i. Unguentum Jinci...

? n 41 1 1 8 China Chinae ferratum.

n o aa e ge e ma da oa ga Ce ga Ce da ga ge ge d da da a ga n ga g ge ge w ga a na da g Ga a gs e R e M ga g g ga s g g

Vin ur̃ Vinum Vinum Vinum Vinum Pepsini . Diese Bekanntmachun zember 1923 in Kraft. Berlin, den 30. November 1933.

Der Reichsmmister des Innern. J. A.: Dammann.

2 . ,

vom 1. De⸗

9 9 8 90 2 0 O 2

tritt mit Wirkung

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 121 des Reichsgesetzblatis Teil 1 enthält .

die Bestimmungen des Reichsarbeitsministers über öffent⸗ liche Notstandsarbeiten vom 17. November 1923,

die Verordnung über Zulagen in der Unfallversicherung für die zweite Hälfte des Monats November 1923 vom 20. November 1923, =

die Verordnung über Beiträge in der Angestelltenversiche⸗ rung vom 23. November 19233,

die Zweite Verordnung über Teuerungszulagen in der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung vom X. November 1923, r J die Dreizehnte Verordnung über die Mesicherungspflicht in der Angestellienversicherung voin 23. November 1923,

die Zweite Verordnung über das Genossenschaftsregister vom 22. November 1923, .

die Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln vom

die Verordnung auf Grund des Gesetzes über Vermögens—⸗ strafen und Bußen vom 25. November 1923,

die Veroidnung über die Aufbewahrung fremder Wert— papiere vom 21. November 1923, .

die Zweite Verordnung über Zulagen in der Unfallver⸗ sicherung ö die zweite Hälfte des Monats November 1923 vom 27. November 19235, . die Verordmmng über Annahme aus ländischer Zahlungs⸗ mittel im Inlandsverkehr vom 23. November 1923,

die Verordnung über den Mündesibetrag des Sterbegeldes in der Unfallversicherung vom 26. November 1923 und

die vierte Verordnung über Höchstsätze für die nach der Menge des steuerbaren Getränkes bemessenen Gemeindegetrãnke⸗ steuern vom 24. November 1923.

Berlin, den 30. November 19233. Gesetzsammlungs amt. Kr au se.

Preußen.

Finanzministerium. Vierte Verordnung

über die Anpassung der Stempelsteuer an die . Geldwer tänderung. .

Vom 26. November 1923.

Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 25. Juli 1925 (Geseß amm] S. 341) zur Aenderung des Stempelsteuerge etzes vom 31. Juli 1895126. Juni 1909 in der Fassung der Bekannt—⸗ machung vom 30. Juni 1909 sowie des Wassergesetzes vom 7. April 1913 und auf Grund des 8 14 des Gesetzes zur An⸗ passung der Steuergesetze B31. Jun 1923 (Gesetzzsamml. S. 361) wird folgendes verordnet:

Die in der Verordnung vom 27. Oktober 1923 ( Gesetzsamml. S. 486) festgesetzten Benäge werden mit Wirkung vom 1. Tezember 1923 ab wie solgt erböbt:

a) die Fesistempel des Stempeltarifs vom 30 Juni 1909/25 Juli

1923 (auch diejenigen, die neben den Wertstempeln als Höchst⸗ und Mindesistempel oder sür besondere Fälle angegeben sind) vom Neunmilliarden lachen auf das Eeche hundertmilliardenfache. wobei der aus der Erhöhung des Festsieinpels von drei Mark

an die Geldwertänderung vom

b) die Freigrenze des 66 des Stempelstenergesetze von drel⸗ hunderl Milliarden Mark au dreißig Billionen Maik;

o) die Fieigrenze der Tarnstelle A Ziffer 2 Abs. 58 unter b (Verträge über Atbeiis⸗ und Dien tleistungen von dreißig Billionen Mark an zweitausend Billionen Mark;

4) der Mindestiatz des 53 11 des Stempelsteuergeletzes von drei Milliarden Mart au dreihunderl Milliarden Mark.

Milliarden Mark. wobei überschießende Sie mpelbeträge au füntzig Milliarten Mark nach oben abgerundet werden.

Berlin, den 235. November 1923.

Der Finanzminister. J. W.: Weber.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und For st en.

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistier ärzte. Die Vorschrift im 8 23 Absatz 1 der Prüfungsordnung für Kreistierärzie vom W. Juni 1910 wird wie folgt geändert: Die Gebühren find nach Grundzahlen zu erheben. Die Grundzabl beträgt für die gesamte Prüsung 42. für die schri iliche Prüsung 12, Jür die prattisch⸗mündliche Prüsung 20, jür jsächliche und Ver wal iungekosten 19 Die hiernach zu ent⸗ richtenden Sätze ergeben sich aus der Verbielsältigung die er Grundzahlen mit der vor dem Tage der Zahlung jeweils zuletzt bekannigegebenen Reichsinderziffer der Lebenshastunge kosten. Diese Vorschrijt tritt am heutigen Tage in Kraft. Soweit die Prüsungegebühren nach der beher geltenden Regelung eingezahlt worden find, haben die Prüflinge nur die Hälste der nach vorstebenden Grundsätzen berechneien achlichen und Veiwaltunge kosten Jowie die vollen Gebuhien jür die noch nicht bestandenen Prüfung teile nach zuzahlen. Bei Wiederholunge prüfungen komuien die vollen Gebühren sätze in Anwendung. Wer bis jum 51. Dezember vas die Prüfung noch nicht abgeschlossen hat, entrichtet für die noch nicht bestandenen Prüjungsteile die vouen Gebührensäße. . Berlin, den 14. November 1923.

Der Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten. ; Dr. Wendorff.

ᷣ—

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreis tierärzte. Die Prüfungsordnung für Kreistierärzte vom 28. Juni 1910 wird, wie folgt, geändert: Im 4 ist in Nr. 4a hinter die Worte regelmäßig be sucht hai? einzuschalien:

„Die Zulasfung zu den Kursen darf in der Regel eis nach Eilẽdigung der priattischen und Schlachthoftätigkei (Nr. 3 und b], frübestens aber ein Jahr nach Erlangung der Approbanton erfolgen.“

Die Votschrist rut vom beungen Tage ab in Kraft. Berlin, den 15. November 1923.

Der Minister für Landwirtschaft. Domänen und Forsten. Dr. Wendorff.

Ministerium für Voltswohlfahrt. Bekanntmachung. .

Auf Grund des 8 80 Abs. 1 der Gewerbeordnun 4 das Deutsche Reich bestimme ich mit Wirkung vom 1. zember 1923 ab: Nr. 6 der Allgemeinen D n Arzneitaxe 1923, wird wie solgt geändert: . . . ö Ergibt sich bei der Cudrechnung ein Betrag. der nicht chon durch 10 Milliarden Mart teilbar ist, so int ein üben chießender Betrag bis zu 3 Milliarden Mart einschließlich auf pie nachsiniedere, über O Milliarden Mant auf die nächsthöhen durch 10 Milliarden Mark teilbare Zabl abzurunden. Berlin, den 29. November 1923. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. . J. A.: Gottst ein.

Bestim mungen der zehnte abgeänderte Ausgabe,

Auf Grund der Verordnung zur Aussührung des Nolgesetzes ban 13. Juli 1923 (RGBl. S. 699 ff.) ha ven wir der andlerit Agnes Tichenricher und dem Händlertudwig Küch!let beide bier wohnhast. turch Veijügung vom heuligen Tage je glichen Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuper sässigkeit un tersag t. Die Kosten der Bekanntmachung haben d Genannten zu tragen. ; .

Hirschberg i. Schl, den 26. November 1923.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Drache.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer ] der Preußischen Gesetz samm lung enthält unter —ĩ Jr. 12713 die Verordnung über die einheitliche Auflösu zwischenstaatlicher Haus vermögen, vom 19. November 1925, unt Jir. 12 714 die Verordnung über die einheitliche Auflösun des Stolberg Wernigerodeschen Hausvermögens, vom 19. t vember 1923, unter ö Nr. II 715 die Fünfte Verordnung des Staatsministerium betreffend Anpassung der Stgats⸗ und Gemeindesteuern an n Geldwertänderung, vom 26. November 1923, und unter Nr. 12716 die Vierte Verordnung über die Aupassu der Stempelsteuer an die Geldwertänderung, vom vember 1933. ö

Berlin, den 29. November 1923. Gesetzlammlungsamt. Krap se.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichs rat hielt gestern nachmittag unter dem Vo des Staatssekretärs im Reichsminislerium des Innern Zweig: eine öffentliche Sißung ab, in der er laut Bericht des Na richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgen Veschlüsse faßte: .

Der Fiftietzung des Brannt w einaugfubrptreisgz⸗ 27 Billionen Mark für hundert Liter Weingeist durch den ua minister wurde zugestimmt. .

Von den vom Neichetag angenommenen Gesetzentwärfen über Strafslvollstreckung aus Urteilen der Gerichte den Gebieten der Freien Stadt Danzig 2

Memeilandes sowie über das Zusatzübereinkommen zus schiffahrtgsakte vom 2. Januar 19253 nahm der Kenntnis, obne Einspruch zu erbeben: ö

Ver Berliner Hypothekenbank in Berlin g.

sich ergebende Betrag auf 1,8 Billionen Mart abgerundet wird;

beantragte Erhöhung des Grundkapitals und die gewünschten S

Die Stemvelabgabe steigt in Abstufungen von je 3

Reichslandbund

Reich

änderungen genehmigt. ebense die Satzungtänderungen der Baye rischen Handel sbank⸗Aktiengesel!schant in Mänchen

Dem Gejetzentwurf über Eimächtigung der Reichsregierung zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des vorläufigen Oandels⸗ zbereintkom mens zwischen der Deutschen Regierung und der Spanischen Regierung bis zum 31. Mai 1821 erteilte der Reichsrat jeine Zustimmung

Auf Antrag Hamburgs warde die Verordnung über die Erbebung

der Cichgebübren wodurch diese Gebühren in Goldmark be⸗

rechnet wenden, unter Zugrundelegung der Vorfriegsgebübien mit der Maßgabe genebmiat. daß sie am 109. Dezember in Kraft tritt.

Ebenso wurde die Verordnung über die va tentamtlichen Gebühren genehmigt, wonach auch diese Gebüßren auf Goldmark amgesfellt und so fesigesetzt werden, daß die Anmeldungsnebü hr 6 Goldmark. die Jahresgebühren von 8 Goldmark an steigend in jedem Jahre betragen.

Anträge am Verleibung des Rechts zur Bestellung eines Revifors wurden dem Revisionsverband der West kauf - Ge- nofsenschaftten in Duisburg⸗Meiderich und rem hs in Berlin genebmigt, dagegen dem Revisions verband Republitanischer Genossen⸗ schaf ten abgelebnt. Die Ablehnung bei den letzteren wurde damit begründet, daß iese Genossenscharten eine zu geringe Mualiederzahl haben. Beim Reichslandbund handelt es sich nur um die Uebertragung der früheren dRievisionsberechtigung auf den neuen Namen dieser Orga nisation. .

Dem Gesetzentwurf über die Bilanzierung wert- beständiger Schulden wurde zugestimmt. Nach dem Aktien⸗ recht dürfen, wie der Berichterstatter, baveriicher Staatsrat Mitter von Nüßler, ausführte, in die Bilanz die Anlagen, besonders die Immobilien, böchstens zum Anschaffungs⸗ oder Herstellungevreis eingesetzt werden, während die Genossenschaiten usw. nur nach dem Wert eingesetzt den sie am Bilanzstichtage baben. Daduich kamen die Ge⸗ sellichatien in Not, die ein wertbeständiges Guthaben auf⸗ sen,. haben, denn dadurch kann sich eine passide Bilanz ergeben, ie in Wabrheit nicht besteht, weil die Immobilien zu niedrg an= gesetzt sind Desbalb sollen die Gesellichasten den Sruldenbetiag wegen der Geldentwestung als Aftiopoften um den böbren Wert in ein Werlberichtigungsfonto einstellen, auf dem sie alljährlich Ab⸗ schreibungen vorzunehmen haben.

Die Umsteliung der st and esam tlich en Gebühren und der Schistvermessungsgebühren auf Goldmarkberechnung wurde genehmigt.

Der Reichs rat hält Sonnabend, den 1. Dezember 193.

UI Uhr Vormittags im Reichstagsgebäude eine Voll⸗ sitzung ab.

werden,

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 29. November 1923. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeilungsverleger)

Zu Beginn der Sitzung gab Freiherr von Maltzahn (I. G.) eine Erklärung ab, um die Einberufung des Staats⸗ rats, die gegen den Willen der Staatsregierung erfolgt sei, zu begründen.

Der Antrag sei nicht nur von der Arbeite gemeinschaft, sondern auch von Mitgliedern der sozialdemokratischen und demokratischen . unterstützt worden. Die Behandlung der Notverordnungen

Landtag habe starfe Zweifel aufkommen lassen, ob Artikel 55 der Verfassung von der Staatsregierung genügend gewahrt worden sei. Artikel 5 lasse Notverordnungen nur zu, wenn tie Ausrechterbhaltung der öffentlichen Sicherheit oder die ö eines ungewöhnlichen Notstandes solche notwendig erscheinen lasse. Die se Nat wendigkeit habe bei vielen Notvererdnungen nicht bestanden. Der Staatsrat ,. in seiner nächsten Tagung noch näher zu dieser Frage Stellung nehmen. .

Der Staatsrat erledigte darauf eine Anzahl kleinerer Vorlagen.

Zugestunmt wurde einer Ausfübrungsanweisung zum

Finanzausgleichsgesetz, die vor allem beabsichtigt, den Ge⸗ meinden die ihnen zustehenden Änteile an den Steuern mit möglichster Beschleunigung zuzuführen. Angengmmen wurde dazu eine Ent. chließung, die für den Fall ver Ueberweisung der vollen Kraft sabr⸗ teuer an die Länder wünscht, daß die Kreise einen angemessenen Teil avon erhalten. ZZugestimmt wurde ferner einem Gesetzentwurf, der für die be⸗ chleunigte Kultivierung privater Heide und Moor⸗ ändereien durch den Staat einen Betrag von 2,6 Millionen Goldmaik zur Vermügung stellt.

Annahme fand auch ein Gesetzentwurf über die Ausfertigung der Staatsschuldurkunden, wonach entsprechend der Regelung im Reich erleichterte Vorschristen für die Ausfertigung der Schuld— verschreibungen zugelassen werden. .

Der Staatsrat nahm dann einen Antrag an, der das Staats ministerium erfucht, unverzüglich die staatliche Geßetz⸗

ebung so weit abzubauen, als die durch sie herbeigeführten

usgaben durch die Einnahmen des Staates und der Selbst⸗ verwaltungskörper nicht mehr gedeckt werden können, und zwar durch Notverordnung in den dringlichsten Fällen. Durch Not—⸗ verordnung müsse insbesondere die Kündigung des in Staat und Selbstverwaltungskörpern tätigen überzähligen Personals mit Monatsfrist ermöglicht werden. In gleicher Weise sei auf den Abbau der Reichsgesetzgebung hinzuwirken.

Bekanntlich hatie der Stggtsrat vor längerer Zeit die Regierung in einer förmlichen Anfrage um Auskunft über den Stand der Arbeiten für das Großkraftwerk Hannover ersucht. Vom Handelsminister ist jetzt darauf eine längere Antwort erteilt worden, die eine Lu kun des Standes der Arbeiten am 15. August und der bis dahin ent⸗ standenen Kosten gibt.

Bei der Behandlung der Antwort im Staatsrat erklärte der Berichterstatter Fabian, daß die Auekunit keinen Anmwruch auf Genauigkeit machen könne, da sie den Zustand vor drei Monaten schildere. Die Entwicklung der Dinge sei eine vollkommene Recht⸗ des Standpunktes, den der Staatsrat damals eingenommen abe. Der Staatsrat erklärte die Artwort durch Kenntnie⸗ nahme für erledigt, obgleich die Ausschüsse übereinstimmend der Meinung waren. daß die gewünschte erschöpsende Auskunst nicht gegeben worden ist. . Darauf ersialtete Dr. Graf von Keyserlin gk einen längeren Bericht des Hauptausschusses zu der Notverordnung ber Staatsregierung über die Erhöhung der Steu er vom Grundvermögen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben im Staatsrat einen Antrag eingebracht, diese Nol verordnung außer Kraft zu setzen und bei den Steuersãtzen eine wesentliche Ermäßigung eintreten zu lassen.

Der Berichterstatter erklärte, daß die Mehrheit des Aueschusses von der Untragbarteit der jetzigen Steuer überzeugt gewesen sei, daß man aber totzhem eine Vertagung der Angelegenheit bis zur nächsten Taqung beschlossen habe, um noch weitereg Zahlenmaterial zu be. schaffen. Mitheßtimmend für diesen Beschluß seien die Ausführungen des Finanzministers im Ausschuß gewesen, der über die Finanzlage reußens ein trostloses Bild entworfen und erklärt habe, daß die gierung an den jetzigen Steuersätzen festhalten müsse. :

Der Staatsrat schloß sich dem an. Nächste Sitzung am 18. Dezember 1923.

Schulden der Attiengeiellichaften,

Preuß cher Landtag. 279. Sitzung vom 29. November 1925, Mittags 123 Uhr. (Bericht der Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Geschãjtt⸗ ordnungsausschusseg über den kommunistiichen Antrag auf sofortige Hastentlassung der Abgeordneten Wolfstein.

Der Berichterstatter Abg. Meier (Soz.) beantragt im Namen des Aueschusses die sosortige Hantentlassung, von Frau Wolfstein Der Uusichuß habe sich auf den Standpunkt gestellt., selbst wenn Frau Woltlnein an der Demonftration teilgenommen hätte. wäre dieses Delikt nicht so schwerwiegend, daß sie deswegen in Haft behalten werden müßte.

Abg Dr. Me ver Ostpreußen (Comm.) widerspꝛicht der gestern vom Minister Severing mitgeteilten polizeiamtiichen Darstellung des

alles Wolsstein. Tatsächlich sei Frau Woifstein gar nicht in einer Meoenschenienge gewesen, jondern sie sei mit nur einer einzigen Be⸗ glenerin bis an den Polizeikordon an der Schleßbrücke gelangt. Dort babe sie Polizeibegmie wegen der Verhaftung anderer Temonftranten zur Rede gestellt und sei dann selbst trotz dei Bernsung auf ihre Immunität verhaftet worden. Der Redner erklärt dann, die KLommunisten könnten sich nicht auf den Boden der längst durchlöcherten Verfassung stellen (Hört! Hört! b. d. Soz.). Mmißster Severing wisse sebr genau daß die gestern von ihm geze gien Waffen nicht aus fommunistiichen Waffenlagern stammen. Er kenne ihren Ursprung. ibre Beteutung und Verwahrung. Noch in der vorigen Woche sei im Reichewehrmminerium die Ver⸗ bartung Severmgs beschlossen gewesen (Hört! Hört! b. d Komm.) Severing werde semen Kopf 86 nicht durch sein Vorgehen gegen die Kommunisten retten können.

Nach einem Schlußwort des Berichterstatters wird der Antrag auf sofortige Haftenilassung der Abgeordneten Wolf⸗ stein gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei angenommen.

Der Gesetzentwurf zur Ausdehnung des Ansied⸗ lungsgesetzes auf die Rheinprovinz wird dem Rechts⸗ ausschuß überwiesen, ebenso eine Novelle zum Feld⸗ und Forspolizeige setz. Die Dentschrift über die Finanzierung der Universität Frankfurt a. Main geht an den Haupt⸗ ausschuß.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Abg. Dr. Meyer-⸗Ostpreußen (Komm,) beantragt, auf die Tagetordnung der Fieitagfigung alle Anträge zu setzen, die sich mit den innerpolitiichen Fragen, vor allein mit der Rheinlandfrage be⸗ schärtigen Das Schweigen des Landtags zu dieser Frage komme geradezu einer Begünstigung des Separatismus gleich.

Abg. Katz (Komm.) verlangt gleichfalls daß der Landtag zu den von den Paneien angeschnitlenen polnischen Fragen Stellung nehme. Der Aeltestenrat habe beschlossen, nur deshalb noch eine Sitzung am Freitag abzuhalien, weil an diesem Tage Diäten ausgezablt werden.

(Hört, bört!! Das sei beschämend für den Landtag. (Gelächter bei der Mehrbeit) ö .

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm) fordert die schleunige Be⸗ ratung von Maßnahmen gegen den Wucher und die Not des Volkes. Wenn der Landiag in dieser Frage nichts tue, so sei das ein Beweis dasür, daß die Mehrheit dieses Parlamenis mit den Wucherer, Schiebern und jabonierenden Agrariern verbündet sei. (Der Redner wird vom Präsidenten Leinert zur Ordnung gerufen)

, Die kommunistischen Anträge werden abgelehnt. Auf Vor⸗ schlag des Präfidenten findet die nächste Sitzung am Freitag, 12 Uhr, stait. Auf der Tagesordnung stehen kleinere Vorlagen.

Schluß 11ĩ Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Verfassungsausschuß des Reichswirtschaftsrats beschästigte sich in einer letzten Sitzung mit den Foiderungen der Beam ten, der freien Be rufe, der Verbraucher auf Einrichtung von Sonder kam mern für diese Gruppen als Unterbau der neuen Wirinschasts⸗ verfassung im Sinne des Artitels 160 der Reichsversassung. Max Gohen⸗Reuß legte dazu Leitsätze des Unterausschusses vor, die darauf hinauslaufen, daß ein Bedürmis nach Schaffung oͤffentlich⸗rechtlicher Berufsvertretungen für diese Gruppen vom Standpunkt des Artikels 165 der Verlassung aus zu veineinen sei. Falls Bezirfswirtschastsräte in irgendeiner Form gebildet werden, würden darin auch die Beamten, freien Beruse und Verbraucher duich Telegierte aus den privaten Organijationen eine entswrechende Vertretung finden. Zu der Frage der Einrichtung von Bezirtswirtschaftsräten wurke mit großer Mehrheit ein Vermittlungsantrag der Arbeitgeber und Aibeit⸗ nehmer angenommen, daß ein endgültiger Beschluß über die Organi⸗ sation der Bezirkswirtschastsräte erst möglich sei, wenn die Organitation der Unterstuse (Sondertammern für Handel und Industrie, Landwirt⸗ schast, Handwerk usw.) seststeht. Dazu werden die schon in der ersten Beratung aufgestellten Leinsäße über die Organiation der Bezʒir ls⸗ wirtschaftsräte der Regierung als Material ükerwienen.

Eine längere Aussprache entwickelte sich über die Frage der Bildung des endgültigen Reichswirtschaftsrats. Zunächst wurde ein Antrag angenommen, wonach die tünftige Mit- gliederzabl im endgültigen Reichewirtichafisrat nicht mehr als die Vältte der jetzigen Mitgliederzabl betragen soll. In der Frage der Fachausschüsse wurde die Regierungs vorlage mit großer Mehrheit abgelebnt und ein Antrag Brandt⸗Mendelssohn⸗Dr. Schwartz mit 26 Stimmen angenommen: „Zur Mitarbeit an den Beschlüssen der stänzigen Aue schüsse können vom Hteichswirtjchaftsrat Fachaus⸗ schüsse (Arbeitsausschüsse) gestellt werden. denen auch andere Personen als die Mitglieder des Reichswirischaftrats ange bören! Einigkeit bestand darüber, daß diese Fachausichüsse für den vorläufigen Reichewutschartsrat nicht mehr in Frage kommen können. Dann wurden mit 27 Stimmen die übrigen Leitsätze über die Bildung des endgültigen Reichswirtschaftsrats angenommen. Vanach joll daran festge halten werden, daß der Reichswirtschaitsrat Gesetzentwürse der Regierung auf wirtschaft⸗ und sozialvoluischem Gebiet begutachtet, daß er aber auch, worauf besonderer Wert gelegt wurde, Gejetzen vorlagen beantragen, eigene Gesetzes vorlagen ausstellen. durch die Reichsregierung beim Reichstag einbringen und vor dem Reichstag vertreten fann. Die Forderung, den Nieichswirtichafts rat aus einem bloß begutachtenden Organ zu einer zweiten mit belchließenden Gesetzgebungs kammer zu machen, wurde nicht erhoben. Die JZusammenjetzung des Reichswirischaftsiats soll dergrtig sein, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter aus Handel. Industrie und Vertehr, Handwerk, Land. und Forstwirtschaft in gleicher Stärke die Abteilungen 1' und II bilden. Die Abteilung 111 soll umfassen Ver- treter der Gemeinden und Gemeindeverbände, der freien Berufe; der Beamten, der genossenschaftlich oder in senstiger Ferm zur Wahrung ihrer Interessen organisierten Verbraucher, des Wohnungswesens, der Sozial und Wirischastswissenschafien sowie die von der Reichsregierung benannten Mitglieder. Die Vertreter der Bezirks wirischatsräte haben Anspruch auf höchstens ein Viertel der Gesamt⸗ zahl der Sitze. Der Ausschuß beschloß. seine Reschlüsse nach Ein nn. Genehmigung des Vorstandes sofort der Regierung zu überweisen. j

Gesundheitswesen, Tierkrantheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Dem Reichsgesundbeitgamt ist der Ausbruch der Maul⸗ und Klauen Jeuche vom Schlachwiehhof in Nürnberg am 28. November 1923 gemeldet, ferner der Augbtuch der Maul; und Klauenseuche unter einem Rindertransport aus Niebüll (Nord-

friegland) vom Schlachtviehhof in Dresden.

Rentenmarf dertügen fönnen.

vorläufigen

Verkehrswesen.

Die Rentenmart im Postscheckverkeh r. Auf Grund einer Verordnung des Reicherräsidenten wird der Postscheck⸗ verkehr im Einvernehmen mit dem Reichswährungskemmißar in den Tagen vem 13 bis 15. Dezember auf Rentenmart umgestellt. Vom 17. Tezemter ab werden die Posischecktunden über ihr Guthaben in Auf diese Weise wird für die Post⸗ sched funden die Möglichfen geschaffen was für die Wutschaft von nicht zu untersckätzender Bedeutung ist —, Beträge werttzeständig von Kone ju Konto ju überweisen und daneben auch wert beständig Barzablnungen ju empsangen und zu leisten. Die Weiter⸗ führung der Papiermarkfonten neben den Rentenmaiffonten hat sich wegen der Beirsebs⸗ und Raumverbältnisse der Ponschedkämier nicht ermöglichen lassen. Die Stammeinlage auf den Reniten⸗ marffonten wird 5 Rentenmark betragen. Zahl karten Ueberweisungen und Schecke müssen auf Rentenmarf lauten. Bei Ein ahlungen auf Zablfarte werden neben Rentenmarkt bis auf weiteres auch die An= seihestücke bis 2! Marf (H Dollar) der wert beständigen Anleihe des Deutichen Reichs in Zahlung genommen. Die Schecke werden in Rentenmark ausgezahlt. Stehen die erforderlichen Betrage nicht zur Verfügung so wird gejahlt, nachdem die Mittel be- schafft sind. Ter Empfänger kann jerech die Autjahlung in einem anderen vortätigen Zahlunge mittel zu dem am Morgen des Auszahlunge iags geltenden amtlichen Kurse verlangen. Das auf den Postscheckkonten vorhandene Gutbaben wird bis zu einer vom Reichspostminister noch festzusetzenden Höch stgrenze zu dem am Morgen des 14 Dezember gelienden amtlichen Kurje in Rentenmark umgerechnet Der diese Höchstgrenze überfteigende Teil des Guthabens wird in n, en zurückgezahlt. Die Konten der Pefticheckkunden, die die Umstellung ihies Kontes nicht wünschen und Fies dem Postick gckamt bis 1J. Dezember mitteilen, werden nach Rückzahlung der Resiguthaben geschlossen. Einiablungen auf Zabl⸗ karte für Papiermarffonten werden bei den Pofstanstalten vom 13. Dezember ab nicht mehr angenommen. Bis zum 12 Dezember bietet sich mithin die Möglichfeit, Posischeckkonten, auf denen sich kein ausreichendes Gutbaben befindet, in Paviermarf aufzuiüllen. Den n,, wird nähere Muteilung in den nächsten Tagen vom Ponscheckamt zugehen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 30. November 1923. Telegraphische Auszablung (in Millionen).

29. November Geld Brief 1596000 1604000

1316700 1323300 195510 196490 630420 633580 750120 753880

1101240 1106760 ñ107730 108270 181545 182455 18354000 18446000 4189500 4210500 227430 228570 7341 60 737840 542640 54h30 1959610 1563990 1995000 2000900 359100 360900 59. 850 60, 150 121695 122305

30 November Geld Brie 1596000 1604000

13167090 13233900 192510 196490 638400 641600 7b8 lo) Ib l 900

1105230 1110770 107730 1068270 181545 1824595

18354090 18445000

4189500 4219500 227430 223570 734160 737840 642640 545369 155610 19399

1995000 20050090 359100 360900 59, 8h0 60. 150 121695 122305

Amslerd. Rotterdam Buenos Aires (Papierveso) .... Bruůͤssel u. Antwerpen Christiania Kopenhagen Stockholm und Gothenburg... Delsinglors . ann, London ...... New York .... Paris;... Schweiz .. Spanien Lissabon und Oporto Japan Rio de Janeiro...

und Belgrad) 4 Kr. 1 Dinar 47481 219, 450

32319

47719 220,550 32481

47481 219 400 32319

47719 220,550 32481

Konstantinopel .... .

Ausländische Bantnotlsen 6n Millionem.

29. November

Geld Brief 4189500 4210500

Belgische . 195510 196390 196510 196490 Bulnarische .. 32319 32481 32319 32481 Dãnijchtt« 7h 8 lo0 761900 750120 7h 3880 Englische große..

. 14 u. dar. Finnische 107730 108270 107730 108270 Französiiche. - 227430 228570 227430 228570 Holländische. 15965000 1604609 1596000 1604000 182455 181545 182455

Italienische.. ; 181545 47719 47481 47719

Jugollawijche. . 47481 Noꝛiwegische. ö 638400 641600 630420 633080 Oesterreichische 59, 8y0 60, 1950 b8 . 850 60, 150

32080 31920 32080

NRumän 500 1000 Lei 31920 27930 28070 1110770

unter hob Lei Schwedische 1105230 1101240 11065760 Schweizer.. 734160 737840 734160 737840 b42640 b45360 b42640 12230

30. November Geld Brief

Banknoten

Amerik. 100045 Doll. 2 u 1 Dall.

Spanische ... Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber 121695 121695 Staatsnot. u 100 Kr 3 121695 122305 Ungarische Bankn. . 259, 350 260, 6 249 375 250 625 Die Notiz Telegravhische Auszahlung lowie Banknoten ver⸗ steht sich für je 1 Gulden, Frank, Krone. Finnländische Mart, vire, ejeta, Ezgcudo. Lei, Leva. Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis.

122305

Die erste Notiernng der neu eingerichteten westfälischen Wertpapierbörse in Dortmund findet laut Meldung des W. T. B. am Mittwoch, den 5. Dezember, Vormitiags von 11 bis 12 Uhr statt. Der Pandel kann vorläufig nur in Frei⸗ verkehr stattfinden, der 468 aber auf sämtliche rheinijch⸗west a lische Werte erstreckt, die amtlich oder im Freiverkebr in Essen oder in TDüsseldors gehandelt werden. Ferner sollen sän tliche Kaliwerte nnd auch alle diejenigen Werte der Berliner Bönje gebandelt werden, ür die sich in Rbeinland⸗Westfalen ein Interesse berausgebildet bat.

Die Roheinnabmen der Baltimore und Obioeisen-⸗ bahn wiesen laut Meldung des. W. T. B. gegen das Vorjabr im Oktober 192 eine Zunahme um 3 444009 Dollar auf, die Netto- einnahmen eine Zunahme von 74 000 Dollar.

Prag, 23. November (W. T. B) Aus Grund des Beschlusses der letzten Sitzung des Bankausschusses erböbt das Bankamt des Finanzministerium s ab 29. Nedember den amtlichen r,. um 1 vp, so daß dieler dann beim Wechseldiskont dt, beim

ombard 71 - 8 vp bemragen wird. Dazu gibt das Banlamt selgende Erläuterung: Diese Maßnahme wurde durch die 2 Kredit⸗ ansprüche deranlaßt, die in den letzien Tagen an das Banlamt in. solge des Bedarfe der Herbsttamvagne gestellt wurden.

bo 60

Man darf

offen, daß dieie Maßnahme vorübergehender Natur sein wird, und

daß bald nach dem neuen Jahre durch die Erleichterung des Markteg dem Jeitelinstitut die Möglichkeit geboten wird., wiederum den Zius fuß herabzusetzen

Wars e Insolge der Annahme des Gesetzes über die Valorisation der Sten

chau, 28. November. (Polnische er be mg. e

ö