1923 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

* .

ne.

verlängert.

Bekanntmachung ; über die Höchst sätze in der Erwerbslosenfür sor ge. Vom 30. November 193.

Die Geltung der Bekanntmachung vom WB. November 1923 X 11060. 2 wird bis zum 1. Dezember 1923

Berlin, den 30. November 1923. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

Auf lösung

ver Versorgungsämter Donaueschingen, Lörrach, ö Offenburg und Pforzheim.

Mit dem 1. April 1924 werden die Versorgungsämter ö Lörrach, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Pforzheim aufgelöst und ihre Bezirte wie folgt zugelegt:

1. dem Ver sorgungsamt Fteiburga i. Br, die Berke der Verorgungsämter Lörrach und Offenburg jowie die Amts⸗ bezirke Neuftadt (Schwarzw.) und St. Blasien des Versorgungs⸗

amts Donaueschingen. . 2. 6 , Heidelberg die Bezirke der

Verjorgungsämter Mannbeim und Mosbach, 3. de m k Karlsruhe der Bezirk des

Versorgungsamts Pforzheim, ( 4 dem . Radolfzell der Verl des Verforgungsamts. Donaueschingen ohne die Amtsbezirke Neu⸗

stadt (Schwarzw.) und St. Blasien. Berlin, den Y. November 1933. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.

Verordnung über die Aufhebung der Zementbewirtschaftung.

Vom 2. November 192. Veröffentlicht im RGBl. Teil 1 S. 1133.)

Auf Grund des 86 Satz 2 der Belanntmachung über Beschränkungen des Absatzes und der Eizeugung von gement vom 2. Juni 1916 (RGBl. S. 633) und des 8 3 Satz 2 der Bekanntmachung über Zement vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:

§1.

. Die Bekanntmachung über Beschränkungen des Absatzes und der J von Zement vom 29. Juni 916 (RGBl. S. 633), die Bekanntmachung über Zement vom 24. November 19165. ((RGGBl; S. 1294) und die Bekanntmachung über Zement vom 26. Januar 1917 (RGBl. S. 74) werden aufgehoben.

ö Diese Verordnung tritt mit dem 1. Dezember 1923 in Kraft. Berlin, den 22. November 19233.

Cheschließung, vom 20. März 1839 (RGBi. S. 2260) wind wie solgt

Der Reichs wirtschaftsminister. Koeth. *

* * S6. u ,.

Vers rdnung über standes amtliche Gebühren und zur Aus führung des Personenst andsgesetz es.

Vom 30. November 19233.

emäß Artikel 3 des Gesetzes über standesamtliche Ge⸗ an 2 8. März 1923 (RGBl. 1 S. 167) und auf Grund des 8 85 des Gesetzes über die Beurtundung des Personen⸗ standes und die Cheschließung vom 6. Februar 1875 (RGBl. S. 2B) in Verbindung mil Artikel 77 der Verfassung des Deutschen Reichs wird mit Zustimmung des Reichtzrats ver⸗

4 Artitell. An die Stelle von je 50 k der im Gesetz über standesamtliche

Betrag von 6, 10 Goldmark. Maßgebend ist der am Tage der Zah⸗ lung ne de Goldumrechnungssatz 8 2 Abs. 1 der Durchführung bestimmungen zur Auswertunge verordnung vom 13. Ottober 1925, Ni GBl. 1 S. 951). ö

A rtitel Il.

Die Bekanntmachung, betreffend Vorschritten zur Auefübrung

des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die

geändeit: . . ; ö

1. Im 81 Abs. 2 Satz 2 werden die Zahlen „404“ und . 261 durch die Zahlen 33 und „21 ersetzt.

2. Im § 2 wird zwichen Abs. 1 und 2 solgender neuer Absatz

fügt: . . 33 Größe der Blätter soll in der Höhe 29.7, in der Breite

21 Zentimeter betragen. ; 3. Im 6 Satz 2 wird die Zahl ‚335 durch die Zahl . 29, ersetzt.

4. Im § 25 Abs. 1 werden hinter dem Worte Urteils. die Worte eingefügt: „ohne Taibestand und Enischeidungs gründe“. Artitel III.

Die beim Inkrafttreten dieser J noch vorbandenen Be⸗ stände der alten Vordrucke jür Haupt und Nebentegister sowie lür Registeraus züge tönnen aujgebraucht werden.

Artikel IV. Diese Verordnung tritt eine Woche nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. November 1923. Der Reichsminister der Justiz. J. V.: Dr. Josl.

ö .

über den Prämientarif der Zweigan sta er

. Ba ugewerks⸗Berufsgenossenschaft. Vom 2. November 1923.

Nach Anhörung des Genossenschaftvorslandes wird der durch , vom 17. November 1911 veröffentlichte

und nach der Bekanntmachung vom 14. September 1923

**

summarssch erhöhte Prämlentarlf der Zwelganstalt der Ham⸗ burgischen Waugewer e⸗Verussgenossenschaft mit rückwirkender Kraft vom J. Januar 1923 ab, wie solgt, geändert: 1. 7 den Tarifsätzen aller Gefahrtiassen wird ein Zuschlag von vom Hundert erhoben. . ö 2. Ferner wird für alle Gefahrtlassen eine Mindestprämie in Her. des Fünfzebnsachen der am Zahlungetage geltenden oltgebühr jür den eisachen Brief im Inlandesverkehr sest. ejetzt. Eine Umrechnung der Mindesiptämien, die bereits auf und der Bekanntmachung vom 14. September 1923 er⸗ hoben sind, hat nicht zu erfolgen 6. Tie Prämien werden nach Goldmark bemessen.

Berlin. den 24. November 1923.

Das Reichs versicherungg gut ca e ns für Unfall versichermng. Gebühren vom 8. März 1923 bestimmten Gebübrensätze witt der Dr. Baßenge.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 des Reichs geseßtzblatis Teil 1 enthält: die Bekanntmachung der neuen g de ; über das Genossenscha isregister vom T2. Novem her 1935, die Verordnung über die Umstellung des Postscheckverkehrs auf Rentenmark vom XB. November 1933,, die dritte Verordnung über die Wechselsteuer vom 2s. No⸗ vember 1923. . die , , ö. . der Zementbewirt⸗ aftung vom 22. November ö lan weite Verordnung über Berechnung der Zulagen in der Unfall versicherung vom 27. November 19723 und die vierte Verordnung über die Erhöhung von Steuer⸗ sätzen des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom A. November 1923.

Berlin, den 1. Dezember 1923. Gesetzsammlungsamt. Krau se.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil 11 enthält: die Verordnung über die Erhöhung des Notenaus gabe⸗ rechts der Privatnotenbanken vom 17. November 19235, die . zur Eisjenbahnverkehrsordnung 21. November 1923, J die Ausführungsbestinmungen jum Artikel 1 des Ab⸗ kommens zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unsallversicherung RGBl. 1913 S. 23) vom 26. Novemher 1933, die weitere Verordnung über die patentamtlichen Ge⸗ bühren vom 29. November 19233 und. . die Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichs⸗ räsidenten über Aussetzung der Erstattung der englischen e n . vom 15. November 1923, vom 26. No⸗ vember 19223... . Berlin, den 1. Dezember 1933.

Gesetzsammlungs amt. Krause⸗

vom

7

Entscheidungen der Fümprüsstelle in Verlin in der Zeit vom 22. bis einschließllich 27. November 1923.

assung der Vergrdnung ;

Verordnung habe ich die anliegende viehseuchenpolizeiliche An⸗

Preußischen Staattanzeigers vom J. Mai 1935 wird binter die

ö . Datum 8 Zugelañen . Ernem zu⸗ . Ursprungs vange der 135 8e 3 * * PHels le ned riyrungt⸗ . 2 * 4 Beichwerde Bemerkungen Titel Ursprungẽfirma Antragsteller an, ö in m Ent⸗ * 8 6 . 5 d Der scheidun 3 3, . ö . 1923, Nov. enn, . BSoldwyn en, 3, . Film ⸗A.⸗G. Amerika 6 1817 22. 7890 4 Distributing Corp. a;. ö Madfalun, der Schmugglersfärst 3 Noidisk⸗Film Deulig⸗ Filmverleih Dänemark 6 213 22. 7901 * Menschen und Masken, 1. Teil: Der 6 183 24. gos 4 ,, pe- Film Dape Film Inland ; 98 en. * Bogelweit w 6 Cinema Süofilm A.-G. Frankreich ; ö. 14 . . Madeira und . Kleinindustrien. .. = = ; ö 10 77 78153 4 , a gn Deulig Fim Inland 166 661 Er, . . 9 3 9 940 . 2 * . 1 60 , 23. 7902 4 * lr err 6. K a Kulturabteilung der Ula. Universum⸗Film A⸗G. ö 1 177 23. 79003 4 Dre den, das Elbtal und die Sächsische 3 mo 23 190 4 e ö * ö in belehrend . Kollo Sila Kosso· Fům . ; 11110 B 103 7 Nein beleh . Seele 3 5 L. Teil: Das ; 1 432 23. zoo 4 eind im Spielüi . . ö i Rit t Othal, Ritter⸗ J 52 Deilig· Fm ; 8 2. Di 4 i Filmprüfstelle Berlin. Berlin, den W. November 193 fle nee . Entscheidungen der Filmprüsstelle in München in der Zeit vom 9. bis einschliehlich 24. November 1923. . ursy 8 Lange der ö. 85 28 * . , e. an . I . 3 3 Beschwerde Bemerkungen ur nern en auer nr, ane , ,, , . e scheidung 8 33 . * Widerruf 1923, Nov. ; München München , 1 Gauklern und , . ; ; 6 96? 9. 123 4 Jonnys Ferien??? UniversalsFism Mann, Bayer. Fülmges. m. b. S, Amerika 3 ** 1. a3 4 jakturing Co, New Jork München ;. o 166. 1g 4 . . . . k . . ; 4 13. 1 4 * NReklamefilm nschuld vom Lande ; . . 1 62 16. 1236 lartof Sti . Badische Anilin⸗ u. Soda⸗ Badische Anilin n. Soda⸗ Inland r, satirt, dunwizchasen jabrit, Ludwigshafen ö. a. Rhein a. Rhein . n nn,, mit Harnstoff ge⸗ - . 1 213 15. 123 4 Rein belehrend wie g gunnipeesud mit und ohne ( . . 3 1 . . ' ··· '/'! Jakob Bec. Berlin Sülog · Fil mges.. München ö * 132 ö 2 Menschen. .... . Goldwyn Distributing Bqʒer. nien m. b. S., Amerika 6 11699 20. 1240 * Corp., New Jork München und Flachprũfunge fahrt Lande hut ö vi r, e fre der Kinohaus Georg Eisen⸗ Kinobaus Georg Eisen⸗ Inland 1421 2. 1241 * ̃ 0 , e Sr, , m n 3616 a. mu R ü 2 2 2 8 2 89 is⸗Film O. 1blis8⸗ O., * ; J m,, en hen ; München . 23

München, den N. November 1923.

Filmprüfstelle München. ⸗. 5 ln nr,

Die durch das Verfahren entssandenen Faren Augsaßen, insbesondere

Löhne und Preise. Amtliche Ritteilungen. . .

2

. n * en hen.

Der Entwässerung sgenossenschaft für den Scheide⸗ Kron- und Burggraben im Kreise Grimmen ist das Recht zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage des Geldwertes von 50 (00 Zir. Roggen zur Veschaffung von Mitteln sür Melioratlonszwecke mit einer Verzinsung von 5 vH jährlich und einer Tilgung von mindestens 12.3 vH jährlich verliehen worden.

Berlin, den 5. November 1923.

Der Finanzminister. von Richter.

Der Minister für Landwirtschaft. Domänen und Forsten. Wendorff.

Finan ministerium. Betanntmachung, betreffend die Ausgabe von wertbeständigem Noi⸗

geld des Freistaates Preußen mit dem Daium vom 3. No vember 1

In den nächsten Tagen K des Frei⸗ staates Preußen, lautend über 042 Goldmart, 1,05 Goldmark, 2.10 Goldmark und 420 Goldmark, entsprechend no, 16, isa und 1 Dollar nor damerikanischer Währung, in den Verkehr gegeben werden. Sie sind zum Teil auf weißem, zum Teil auf bläulichem Wasserzeichenpapier mit einem

Wellenlinienmuster, gitterartigen Muster oder Sternjchatien muster edruckt. Die Scheine zu 420, 2. 19 und 105 Goldmark sind 80 )* 35 mm, die jzu G42 Goldmark 60 XK 126 mm groß. Sämtliche Scheine tragen als larbigen Untergrund die viellacke Darstellung des neuen prieußischen Staaigwappens, des aufwärts fliegenden Adlers, und zwar die Zehntel Dollarscheine in zitronengelber, die Viertel- Dollarscheine in brauner die Halb⸗Dollarscheine in hellila und die Ein⸗Dollarscheine in grüner Farbe. Der Text der Scheine lautet: Zeichen und Nummer... Fieistaat (Adlerbild) Preußen O 42 (bzw. 1,06, 2 109, 4 20) Goldmark 1n0 (biw. I/, is, I) Dollar nordamerikanischer ĩ Währung. ;

Dieser Notgeldschein ist gedeckt nach Maßgabe der Bestimmungen der Neichsregierung. Er wird binnen Monatssrist nach Aumuf durch den Preußischen Finanzminister gegen Ausbändigung bei der Preußischen KGeneralstgatsfasse in Berlin mit Goldschatzanwei ungen des Deutschen Reiches oder mit einem gleichwertigen Barbetrag eingelöst.

Beilin, den 3. November 1923. (¶Adle rstempel Adlerstempeh Der Preußische Finanzminister v. Richter. Die Rückseite ist unbedruckt. Berlin, den 28. November 1923.

Der Preußische Finanzminister. .

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. ö

Abänderungen der Aus führungsvorschriften zum Viehseuchengesetz.

Nach der Verordnung des Herrn Reichsministers des Innern vom 2. Oktober 1923 Reichsministerialbl., Zentralbl. J. d. Deutsche Reich, S. 1019) ist mit Zustimmung des Reichs⸗ rats der 114 Abs. 9 der Ausführungsvorschriften des Bundet⸗ rats zum Viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911 (RGCBl. 1912 S. 4) dahin abgeändert worden, daß die darin für Polizei⸗ hunde zugelassenen Vergünstigungen auch auf Heeres und Blindenhunde ausgedehnt worden sind. Zur Ausführung dieser

ordnung vom heutigen Tage erlassen, die im Reichs und Staatsanzeiger zum Abdruck gelangt.

Berlin, den 23. November 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Hellich. Viehsenchenpolijeiliche Anordnung.

„Auf - Grund der S5 18 ff. des Viebjeuchengesetzes vom 26 Jun 1909 (RGB. S. bin) wird jum Schutze gegen . Tollwut gemäß S 79 Absatz 2 desselben Viehseuchengejeßes jolgendes bestimmt:

. 1. . Im 5 114 . 9. meiner viebleuckenvpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 (Beilage zu Nr. 1066 des Teutjchen Reichg⸗ und

Worie „Für die im Bienste der Polizei eingesetzt: und der Heeres⸗ verwaltung sowie zur Führung der Blinden.

II. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 23. November 1923. J

Der Minister für Landwirtschaft, Domä d = 4 ster ö. . nen und Forften

Min ister in m für Wisfenschaft, Kunst⸗ und Volksbildung.

Der ordentliche Professor Geh. Regierungsrat Dr. Brockel⸗ mann in Berlin ist in gleicher Eigenschaft in die philo⸗

sophische Fakultät der Universilät zu Breslau versetzt worden.

Bekanntmachung. . Auf Grund der 29, 21 und 22 der Verordnung vom 13. Juli I1923, bett. Handelekesd ranfungen, wird ker Ebesrgu Gu fta Hußm ann und deren sämtlichen Familien⸗ angehörigen, wohnhaft in Sterkrade, Forstbefstraße 19, der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ da rss aller Ait sowie jede mittelbare oder unmittelbare B 3 teiligung an einem solchen Handel für dag Gebiet des Deutichen Reiches un tersagt. Das Geschäft wud polijeilich a e sch ! ossen.

auch die Kesten der Befanntmachung, fallen den Betroffenen zur Last. Sterkrade, den 22. Nevember 1923. . Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete Kleine,.

Nr, 3 94 des Zentralblatts der Sau verwaltung vom 28. November 1923 hat folgenden Inhalt: Die eg, n. ; des Hügels der Abtei von St. Pantaleon in Köln. Üeber ie Baußosienverieuerung in Berlin. Lastenzüge und zulä fpruchungen für die Berechnung von Essenbabnbräcken.!

freie Arztwahl verlangt, ist ein Schl

Lage die Krankenkassen nicht als geborene Geg assen und Aerzte gehören zusammen. Der Redner erklärt, die

ver Privatpatienten eingestellt werden soll. (Rufe rechts: ze G . ratio Ein solcher Streil sei entschieden zn verurteilen. Viele Aerzte

Nichtamtliches.

Preuß ijcher Landtag. 2860. Sitzung vom 3. November 1923, Mittags 12 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Verein deutscher Zeitungsverleger ))

Gegen die erneute Forderung der Kommun sten, elne Veihe kommunistischer Anträge, insbesondere den Anfrag auf reilassung widerrechtlich verhafteter politischer Gefangener, ofort zur Beratung zu stellen, wir inter Lärm der Kom— munisten Widerspruch erhoben; dem Antrag kann daher nicht stattgegeben werden.

Das Haus versagt einer Reihe von Strafverfolgungs— anträgen gegen Abgeordnete die Genehmigung.

Endgültig verabschiedet wird der Geietzentwurf über Aus dehnung des Ansiedlun gsgesetzes auf die Khein⸗ 36 wodurch die Errichtung neuer Ansiedlungen von einer behördlichen Genehmigung abhängig gemacht wird, vor deren Erteilung die polizeiliche Bauerlaubnit nicht gegeben werden darf.

Es folgt die Beratung der großen Anfrage der Sozial— demotraten über das Eingreifen des Wohlfahrisministernmims in die wirtschaftlichen Ä useinandersetz ungen zwischen Aerzten und Kranken kassen.

ñ t Sch olich (Soz.) weist auf die schweren Folgen des für en J. hin und fragt, ob General von Seeckt eingreien werde, da die Be⸗ handlung der Kranken eine lebensnotwendige Aumgabe fei. Berauersich sei, daß Aerzte und Krankenkassen noch immer nicht zu einer Ver⸗ ständigung gekommen seien. Bejonders unangenehm sei die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassene Verordnung von den Aerzten empfunden worden, die eine Beichränkung der Aerzte und eine Entlassungemönglichkeit wegen grober Ver stöße vorsebe, und den Giundfatz, daß jeder den Arzi seines Vertiguens wählen könne, einschränkk. Immer wieder werde gegen die Ortslrantenkassen mit der Behauptung gehetzt. daß sie nicht gut wintschaften und daß sie ihre Angestellten zu hoch bezahlen. Von den Ersatzflassen würde diesen Kassen trotz ihrer schweren sinanziellen Lage eine unlautere Konkurrenz gemacht, indem die Ersatztassen in der Praxis fortführen, Mitglieder der Ortsfrankenkassen zu sich hinüber zu zieben.

preußische Wohlfahrisminister fämmere sich nicht um diese Dinge. So seien bis Juli v. J. von der Allgemeinen Ortèfrankenkasse in Breslau 25 000 Mitglieder in die Ersatzkrankenkassen eingetreten. (Bravol rechts) Dieses Bravo ist bezeichnend. Abg. von Lindeiner

von den Deutschngtionalen hat der Wahrheit zuwider im Landtag erklärt,. 73 0 des Auskommens der Kassenversiche⸗ rung werde durch persönliche uegaben aufgezehrt. Das

ist eine grobe Unwahrheit; nur 25 M tommen dajür in Frage. Als die Krankenkassen infolge der Arbeitseinstellung der Apotheker zu Selhstabgaben schritten, wurde von der Vertreterin der deutschen Volkspartei völlig unberechtigt von einem Boyfolt der Kassen gegen die Apotheker gejprochen. Das Preußische Wohliahrtsminifterium durchkreuzt leider die Absichten, die mit dem Gesetz zur Erhaltung leistungssähiger Krankenfassen erieicht werden jollten. Es hai leistunge sähige Kranfenkassen zugunsten von Land und Beiriebskranken kassen zerichlagen lassen. Der Kampf der Aerzte gegen die Krankenkassen

entspringt reinem Berufsegoismus. (Widerspruch rechts.) Der deutsch—

nationgle Antrag., der sich gegen die Notverordnung wendet und die t ag gegen die Krankenkassen Gewiß besteht eine Notlage der Aerzte, aber dieselbe Not herrscht auch in anderen Berussständen und feiner hat ein gesetzliches Recht darauf, ausschließlich in seinem Beruf beschärtigt zu werden. Die

Aerzte verlangen bier ein Ausnahmerecht (Ru rechts: Nein, die

Vol tage jundheit verlangt es ). Allo wollen die Arzie im Interesse der Volksgesundbeit morgen in den Streik eintreten und viele Taufende von Kranten elend zugrunde gehen lassen. Als Vertreter der Kran fen= kassen wenden wir unt mit derselben Entschie denheit gegen die Ueber⸗ lorderungen der deutichnationalen und der sozialiflijchen Aerzte. Der Redner beantragt zum Schluß, den Antrag der Deutschnationalen einem Ausschuß zur Vorberainng zu überweijen.

bg. Dr. Quget-Faslem (D. Nt) begründet den Antrag seiner Fraftion aut Aufhebung der Reicht perordnung über Aerzte und Kranfenkassen. Die Not hat die Aerzte in den Kampf getrieben. fie fämpfen um die Selbftändigkeit ibres Berufes, damit zugleich um die schwer die kreditierte Sozialversicherung sowie um die Erhaltung der Volffegesundheit. (Lebh. Zust. rechts) Äls die Einigung jwischen Aerzten und Kranlenfassen bevorstand, kamen die beiden Reichsverordnungen. Die neueste Verordnung des Reichs präsidenten ist jwar ein tlemner Forischritt; sie kann aber den für morgen proklamierten Aerzteftreik nicht mehr hindern. Das Verbot der freien Arztwahl wird den ärztlichen NachwuchJz unterbinden. Dos Ganze zieit auf eine Soziasifierung des freien Aerztestandes ab. Gegen diefe Verletzung der Standesehre muß sich der Arzt wehren. Die Regierung jst mit schuld an der Not, da sie die rechtzeitige Anpassung der Gebühren der Apotheken und der Hezüge der Aenzte an die Geldentwertung verzögert bat. Auch die Gebühren der Krankenkassen bleiben weit hinter dem Geld— wert jmück. Der von den Aerzten herbeigesührte vertraglose Zustand muß die Regierung zur Vernunst bringen.

Abg. Dr. We sst er (Zentr.) erklärt, daß es sich nicht um einen Streik der Aerzte handele, da diese trotzdem arbeiten Der Redner weist dann gu die bedeutende Steigerung der Verwaltungekossen bei den Krankfenfassen hin, die teilweise das Dreifache der Vorfriegszeit betragen. Man könne nun nicht den Aerzten einen Strick um den Hals legen wenn sie ebenfalls ibre Gebühren entsprechend steigern. Der Kgssenarzt müsse wenigstens ein Kasseneinkommen haben, von dem er eristieren sönne. Es könne fein Jweifel beste ben. daß die Aerzte den ehrlichen Willen haben, mit den Kassen einen Dauerfsrieden her⸗ zustellen. Der Redner venurteilt gleichlalls die Verordnungen des Reich arbeitsministeriumg, die völlig einseitig zugunsten der Kranfen= fassen abgesaßt seien. Selbstveiständlich müßte in der Sozial- versicherung gespart werden, aber man lönne nicht allein die Aerzte n Prügelknghen für die schlechte Loge der Krankentassen machen.

ine ganze Reihe von Aerzten fei bereits durch die Anwendung der Verordnungen ,. geworden. Nur die sosortige Aufhebung der Verordnungen könne einen schnellen Abbruch des Kampfes herbei führen. Die Aerzte seien in der Lage, den vertraglosen Zustand durchzuführen. Aber der Leidtragende sei wieder der Verlicherte. Des halb müsse die Beseitigung des Konflikts schnellstens erwirkt werden.

Die Rede des Ministers für Volkswohlfahrt Hirtsiefer, der hierauf das Wort ergreift, wird nach Eingang des Stens⸗ gramms veröffentlicht werden.

Abg. Dr. Weyl (Soß) hält es nicht für angebracht, Vor= würse gegen diese oder jene Seite zu erheben. Tas r Unglück müsse vom Volke abgewehrt werden. Der Landtag müffe dazu einen Weg finden. 2 Redner beantragt, beim Neiche darauf hinzuwirken, daß Reicht ausschuß mit größter Be⸗ schleunigung nochmalg einberufen wird. Nach dem Erlaß der Verordnung des Reichspraͤsidenten würden auch die Aerzte in der

sein, an den Beratungen teilzunehmen. Die Aerzte dürften ner betrachten. Kranken⸗

sollten nicht glauben. daß sie materiell gut ab- neiden. Daß die Entschädigungen unzureichend sind, wisse jeder. lie Kassen Jollen aber immer die milchenden Kühe fein. In der Versorgung der Kranken mit ärztlicher Hihe müsse eine gewisse Plan⸗

wirtschaft eintreten. Ein Streik der Aerzte sei ein Unding und ein

Unglück für das ganze Volk. In dem Organ des Aerzteverbandes wird erklärt. daß die Bebandlung nicht nur der Kassen⸗ ö tima

. ö Mi benen R ͤ , .

Dezember von den Aerzten angekündigten Behandiungsftreiks

wären beute sehr froh. wenn die Aerzteschaft sonalifiert wäre. Der Wohl fahrteminister sollte alles für eine Einigung der Aer te und Kran fen kassen tun.

Abg Heidenreich (D. Vp.) bedauert, daß der Streik in setziger Notjeit zum Auftrag kommt, aber die Sache muß um seder

Katastrophe vorzubeugen, schnell erledigt werden. Die Verordnung vom Zi). Oftober ist unhaltbar. Man hat das ja im Ministerjum auch eingeben. wenn die Abmilderungen auch leider zu jpvät gekommen sind. Die Aerzte dürfen auf feinen Fall zu Handlangern der Kassen bherahgedmrückt werden. In dem Kampf der Aerzte dagegen werden wir sie unterstũtzen. Aber es isr bedenflich, daß die Aerzte die Dinge vom rein wirischaftlichen Standpunkt aus anjehen und zum Swe il greisen, ein Mittel das sich für die Aerzte am wenigsten eignet. So darf es bei aller Anerfennung der Not der Aerzte nicht gehen daß man den Heißwornen die Zügel jchießen läßt, die unter allen Umständen streifen möchten. Wir werden für den Antrag Dr Quaet (D. Nat.) stimmen, möchten aber auch den Antrag Weyl (Soz) nicht ablehnen, sondern ihn als Zusatzantrag au nehmen. Wag die große Antrage der Sozialdemokraten über die Not der Kranken- fassen anbetrifft, so gibt es in Deutichland eine große Zahl von Kassen. deren Not nicht bloß die Folge der Gel zentwertung ist, sondern auch schwerer Mängel in der Verwaltung. Wenn in Breelau bis zum Juli aus der Ortekrankenkasse 25 006 ausgetresen und in die Erjatzfassen eingetreten sind, jo beweist das deren höhere Leistunge⸗ fähigkeit bei niedrigeren Beiträgen. (Widerspruch des Abg Scholich) Ich erkenne die Zerechtigung der Hilfe für die Orte franfenfassen an, aber man darf sich dann nicht über Eingiiffe in ibre Selbstvenwal⸗ tungen beschweren. Den numerus clausus der Aerzte lehnen wir ab. Den Kranken ist nur mit der freien Aerztewahl gedient. Wir wollen mithelsen zur Ueberbrückung der Gegenätze zwichen Kassen und Aerzte.

Abg. Riedel (Dem): Wir lehnen es ab, diese Frage vom Interessentenftandvunft zu betrachsen, wie es hier von den Vertretern der Aerzte und der Kassen geschieht. Uns sieht am höchnen das Wohl der Kranken. Beim Aerztestreik zeigt sich die interessante Ericheinun daß sozialdemokratische Kassenverireter in schärffter Weise dae Streik⸗ recht angreifen, sobald sie jelbft Arbeitgeber sind. Es ist allerdings unverantwortlich, wenn der Redafteur der Berliner Aerzteforre⸗ svondenz den Behandlungsstreik auch bei den Privatpatienten sordert. Eine Sozialisierung der Aerzteichaft lehnen wir ab. Wir wünschen die schleunige Einberufung des Reiche ausschusses damit recht bald eine Verständigung zwischen Äerzten und Kranfenkassen eintrut. Wer die Selbstverwaltung der Kassen erhalten will, muß sich dagegen wenden, daß die Entwertung der vorhandenen Mittel nur von den Aerzten getragen werden soll.

Abg. Hoff mann⸗Guben (Soz.) wendet sich gegen einige Ausführungen des Abg. Dr. Quaet-⸗Faslem. .

Abg. Dallmer (D. Nat.) tritt für den n. seiner Fraktion ein und wendet sich gegen die Praxis, die viele Ortekrankenkfassen gegen die Aerzte anwenden.

Ministerialdirektor Dr Gottstein betont, der Aerztestand habe sich stets in den Dienst der Volfsgesundheit gestellt.

Damit schließt die Aussprache. Der Antrag Quaet⸗Faslem wird angenommen, ebenso der Antrag Weyl auf Einberufung des Reichsausschusses mit einem Zusatzantrag Wester (3.): Der Landtag richtet an alle Beteiligten den dringenden Appell,

die Arbeiten des Reichsausschusses nach Kräften zu fördein, zumal dadurch, daß man jür Reichsaneschuß, Landesausschüsse und Schied= instanzen die Bestellung der Unparteiischen und Vorsitzenden den beiden Parteien überläßt.

Abg. Schmitt⸗Molsberg (3) begründet einen Antrag, die Reichsregierung zu ersuchen, zur Linderung der durch die Mißernte heworgerusenen Nvtlage der weinbautreibenden Be⸗ völkerung der besetzten Gebiele duich Genehmigung von wertbeständigen Darlehen beizutragen.

Die Abgg. Ja cobi⸗Rasfauf (3) und Christian (D. Nat.) bejprechen die Notlage der Winzer und Weinbauer, die schlechter gestellt seien als die Arbeiter. Es handle sich um eine 1090 jährige Kulturarbeit, die vor dem Ruin stehe; da müsse schnell gehol sen werden.

Abg. Fink (3) fordert Befriedigung des Kreditbedürsnisseg der Winzer, Bemneinng der Winzer von allen Steuern bis zum März 1924 und Bereitstellung von Mitteln zur Beschaffung von Kupser⸗ vitriol Schwefel. We nzucker um. ; 3 Der Antrag Schmitt wird dem Landwirtschaftgausschuß über wiesen. .

Ein Antrag der Deutschen Volkspartei auf Einsetzung einer Kommission, die die Frage der Aufrechterhaltung der k prüfen soll, wird vom Abg.

eissermel (D. Nat.) warm empfohlen.

Der Oberlandtorstmeister erklärt sich an sich mit einer Nach- prüfung einverstanden, wünijcht aber, daß über diese schwierige Materie nur sorstwissenschaftliche Fachmänner entscheiden.

Der Antrag wird dem Hauptausschuß überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Vizepräfident Dr. Porsch schlägt vor, die nächste Sitzung am Tienstag 3 Uhr abzuhalten. Auf der Tagesordnung stehen die Verfassung der evangelischen Landeskirchen, die Gewerbesteuerverordnung und kleinere Vorlagen.

Abg. Frau Wolfste in (Komm ) beantragt, in einer Sitzun am Sonnabend die kommuniftnchen Anträge ju beraten, die 6 gegen die Parteiverbote und gegen die Verbastungen richten, die am Dienstag anläßlich der Lusigartendemonstrationen von der Polizei vorgenommen worden sind. Sie eihält wei Oidnnngsrufe, weil sie wiederbolt behauptet, der Minister Severing habe Schwindelmnelt ungen über die Vorgänge am Dienstag dem Landtag vorgetragen. Die lemmunistischen Anträge werden abgelehnt. Ez bleibt beim Vor⸗ schlag des Präsidenten.

Schluß 41s, Uhr.

Varlamentarische Nachrichten.

Der Leltestenrat des Preußischen Landtags machte sich gestern schlüssig über die weiteren Gegenstände der Beratung bis zu den Weihnachts serien. Die Sitzungen sollen, wie bereits be= schlossen war. heute und am Moniag ausfallen. Nach Erledigung fleinerer Vorlagen joll eine allgemeine Bespiechung zu den vom ständigen Ausschuß beschlossenen Notveroidnungen stattfinden; der größte Teil dieser Verordnung foll noch dem Haupiaueschuß über= wiesen werden. An diese Aussprache soll sich anschließen eine solche über das besetzte Gebiet, ferner über die wirtschanliche Not des Vol fes. Zum Schluß will man in eine allgememe politijche Aug wrache einhieten über die innere Politik, wobei u. a. die Anträge und Anfragen der Kommunisten mibesprochen werden sollen.

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