ber ein Doppeltes zu prüfen: einmal, ob die neuen Kirchenverfassungen nach den Bestimmungen der Reichsverfassung überhaupt noch staat⸗ licher Mitwirkung in irgend einer Form bedürfen, und zum andern, ob die sonstigen Staategesetze, die sich mit den Kirchen befassen, mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Reichsverkassung einer Revision zu unterziehen sind. Grundsätzlich gilt nach der Reichsverfassung die Selbstverwaltung der Religionsgesellschaften. Artikel 137 Abs. 3 sagt ausdrücklich: ⸗ Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegen ˖ beiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltendes Rechtes. ᷣ Wir haben also hier die Trennung von Kirche und Staat. Diese Selbstverwaltung gilt obne Einschränkung für das innerkirchliche Gebiet. Daber bedürfen auch die Ver⸗ fassungen als solche keiner staatlichen Bestätigung.
Die Kirchenverfassungen regeln aber außer den innerkirchlichen Fragen auch die Rechtsverhältnisse der Kirchen⸗ gemeinden, Kirchen verbände und Landeskirchen in vermögensrechtlicher und steuerlicher Be— ziehung. An diesen Fragen ist der Staat beteiligt. Die evangelischen Kirchen sind Körveischafien des öffentlichen Rechts und bleiben es auch nach Artikel 137 Ubs. 5. Da es in Preußen keinen Rechts⸗ satz gibt, nach dem die Neligionsgesellschaften befugt sind., ibre ver- fassungsrechtliche Vertretnug und ihre steuerlichen Befugnisse mit öffentlicher Wirkung einseitig ohne Mitwirkung des Staates durch eigene Normen zu regeln, mußte der Staat zu den vorgelegten Kirchen versassungen Stellung nehmen. —
Tie Folge dieser Stellungnahme und Prüfung ist das vorliegende begleitende Staatsgesetz.
In meinem Ministerium haben lange Verhandlungen mit Ver— tretern des Evangelischen Oberkirchenrats, mit Vertretern des Generalsynodalvorstands, mit Vertretern der Verfassunggebenden Kirchenversammlung stattgefunden, ähnliche Verhandlungen auch, durch meine Herren Kommissare geführt, mit den Vertretern der Landeskirchen der neuen Provinzen. Im allgemeinen haben sich die Landeskirchen mit dem Ihnen heute vorliegenden Staatsgesetz einverstanden erklärt. Volles Einverständnis in allen Punkten war allerdings nicht mit allen Landeskirchen zu erzielen. Im allgemeinen ist aber doch von sämtlichen Lande kirchen zugestanden worden, daß die Form, in der die ses Gesetz vorgelegt worden ist, die unter augen⸗ blicklichen Verhältnissen einzig mögliche ist. Es erschien jedoch nötig nicht ein besonderes Staategesetz für jede Verfassung geondert ergehen zu lassen, sondern ein einheitliches für alle Landeskirchen. Daher um⸗ faßt das vorliegende Staatsgesetz alle sieben Landeskirchen.
Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in den Art. 1 und 2. Art. 1 bringt die staatliche Mitwirkung zu den Kirchen- verfassungen durch eine allgemeine Klausel, mit der sich die Kirchen einverstanden erklärt haben. Im ersten Abjatz des Art. 1 des Ge⸗ setzes wird ausdrücklich die Aufhebung der besonderen Staatsgesetze erklärt, nach denen Aenderungen früherer kirchen gesetz licher Bestimmungen der staatlichen Bestätigung bedürfen. Hierin liegt die Anerkennung, daß die Kirchenverfasfungen als solche der kirchlichen Autonomie unterliegen und daß sie als rechts gültige kirchliche Ordnungen von den zuständigen kirchlichen Organen test— gestellt und erlassen worden find. Der zweite Absatz scheidet dann noch einmal das Gebiet, für das die Kirche völlig frei ist, von dein Gebiet, für welche auch der Staat beteiligt ist. Er erkennt die Rechtsgültigkeit der Verfassungen für das Geblet der Vertretung, der Verwaltung des Vermögens und für das Steuer⸗ und Umlagerecht staatlicherseits an.
In Artikel 2 veizichtet der Staat bei späteren Ver⸗ fafsungsänderungen auf eine staatsgesetzliche Bestätigung. Der Staat beschränkt sich auf ein Einspruchsrecht und unter⸗ wirft sich der Rechtskontrolle des Oberverwaltungs- gericht s. Ich habe die Hoffnung, daß gerade diese Regelung des Artikel 2 dazu führen wird, daß Konflikte zwischen Staat und Kirche vermieden, daß Meinungẽverschiedenheiten gegebenenfalls im Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Austrag gebracht werden können.
Ein kurzes Wort noch über die übrigen Bestimmungen des vor⸗ liegenden Gesetzes. Diese Bestimmungen regeln die sogenannten Kirchenhoheitsrechte des Staates, d. h. die Rechte, die dem Staat gegenüber den Religionsgesellschaften zustehen, das so⸗ genannte jus ciren sacra. Der Ausgange punkt für die Neuregelung war durch die Reichsverfassung gegeben. Nach ihren Grundsätzen sollen die Kirchen möglichst frei gestellt sein. Dle Mitwikung des Staats soll nur auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt werden Das sind Fälle, an denen auch der Staat interefssiert ist, und Fälle, die die Kirchen ohne den Staat nicht zur zwangweisen Durch: ührung bringen können. In diesem Falle handelt es sich, streng genommen, um keine Beschränkung der Kirche, sondern um ein Privi⸗ legium. Der Staat wird also z. B. in Zukunft mitzuwirken haben beim Steuerwesen, bei der Vermögensauseinander setzung, bei der Veränderung von Kirchenge— meinden und kirchlichen Verbänden, bei der Zwangs⸗ etatisterung und beim Disziplinarverfahren. Im Dilziplinarverfahren gewährt der Staat den Landeskirchen sehr weit. gehende Rechte. Er berechtigt die Disziplinar behörden der Kirchen zut eidlichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, er ver⸗ pflichtet die Amtsgerichte zur Rechtshilfe. Art. 17 besagt aber aus⸗ drücklich, daß in Untersuchungen wegen Verletzung der Lehwerpflichtung eine staatliche Mitwirkung nicht stattfindet
Mit diesem Gesetze wird für die evangelische Kirche ein neuer Zeitraum ihrer Geschichte ankrechen. Die Kirche wird von nun an nicht mehr Staatstirche“' sein; sie kann sich als freie Kirche im freien Staat“ völlig frei entfalten. Die Kirche selbst verspricht sich für die Folgezeit eine Epoche der Verinnerlichung und der Vertiefung, und viele religiöse Naturen begrüßen es, daß die enge Verbindung zwischen Staat und Kirche gelöst wird.
Mein Wunsch geht dahin, daß in der Tat hiermit eine neue Epoche der evangelischen Kirche anbreche, die reichen Segen bringen möge, reichen Segen der Kirche, die dadurch vielleicht neue Kräfte auslösen kann, reichen Segen aber auch dem Staat, der die kirchliche Arbeit auch für seine Zwecke gar nicht entbehren kann. Ich hoffe und wünsche ferner, daß sich auch in Zukunft die Beziehung zwischen Staat und Kirche reibungelos vollziehen möge, daß der Staat immer a volles Verständnis für die Aufgaben der Kirche und dle Kirche eben⸗ solches Verständnis für die Aufgaben des Staates haben möge. Damit ist — und das ist meine volle Ueberzeugung — beiden, dem Staat wie der Kirche, und vor allem unserm Volke bestens gedient. (Bravo! rechts.
Doas Gesetz wurde ohne Aussprache der Ausschußberatung Überwiesen.
Es folgt die gemelnsame erste Beratung der vom Staats⸗ ministerium mit Gesetzeskraft erlassenen Verordnungen, betr. die Aenderungen des Haushaltsplangeletzes, des Diäten⸗ gesetzes, des Handelskammergesetzes, des Kommunalabgaben⸗
esetzes und des Pfandleihgesetzes sowie der Verordnung über 6 vorläufige Neuregelung der Gewerbesteuer, ferner der Ver⸗ ordnungen zur Abänderung des Hausiersteuergesetzes, des Manderlagersleuergesetzes und der Verordnungen über die Außer⸗ hebungsetzung von Stempelsteuern, über die vorübergehende Einichränkung des Rechnungsweseng, über Aufwertung von Abgaben und Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren, über die weitere Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen und über die Erhebung
von Vorausleistungen für die Wegeunterhaltung.
Abg. Winckler (D. N): Wir haben in der zwelten Oktober. woche unsere ernsten Bedenken gegen die zeitweilige Ausschaltung des Landtages vorgebracht. Es ist damals offen auegesprochen werden, daß man eine ganze Reihe höchst wichtiger und dringlicher Gesetz
ebungematerien nicht im Wege der Geletzgebung., sondern durch den
tändigen Ausschus regeln wollte. Jeßt sind uns 20 Gesetze zu⸗ gekommen, die als Verordnungen mit Gesetzeskraft seit dem 13. Oktober erlassen worden sind. Dem Ständegen Ausschuß wurde, als er durch die Verfassung seine Existenz erhielt., als Pestimmung zu⸗ gewie sen, daß er nur in Ausnahmefällen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Beseitigung eines un= gewöhnlichen Notstandes in Funktion treten sollte. Der Aeltestenrat hat von diesen zwanzig Gesetzen zwölf dem Hauptausschuß zu überwelsen empfohlen, während acht sofort in zweiler und dritter Beratung erledigt werden sollen. Diese Trennung halte ich an sich für richtig. Immerbin aber kann nach unserer Meinung die Rechtsgültigkeit der erlassenen Verordnungen sehr wobl bejweiselt werden, weil die betreffenden Vorschriften nicht im Wege der ordentlichen Gesetzgebung ergangen sind (Zustimmung rechts). Das betrifft vor allem die Neuregelung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer und die Tätigkeit der Oberrechnungskammer. Diese Materien hätten ganz unbedingt einer besonders eingehenden und gründlichen Beratung im Landtage bedurst. Eine Miaterie wie die Neuregelung der Grundsteuer kann unmöglich, erledigt werden, ohne daß man die Interessentenkreise hört. Diese aber hatten von den Absichten der Regierung vorher keine Ahnung. Die Vorlagen gingen dem Ständfgen Ausschuß manchmal eist 24 Stunden vor seiner Sitzung zu, die Begründung folgte zuweilen erst im Verlaufe der Sitzung nach (hört! hört! rechts), das ist nicht die Form. derartige wichtige, Gegenstände im Parlament zu erledigen (sehr richtig! rechts!. Die Grundsteuervorlage ist im Ausschuß übers Knie gebrochen worden, ebenso wie das Gewerbesteuergeletz. Dutch das letztere wird der Landwirtschaft eine tatsächlich untraghare Last guferlegt die Belastung des Gehäudevesitzes übersteigt weitaus alles Maß. Die jetzt aus dem Hause gekommenen Abänderungsantrage sind auch ein Beweis, daß bei dieser Materie nicht mit der Sorgfalt verfahren worden ist, die am Platze geweien wäre und die auch der Ausschuß sonst geübt hätte. Die Absicht, die Tätigkeit der Oberrechnungs⸗ kammer für die Prüfung der Rechnungen für 1922 und rückwärit, stößt bei uns ganz besonders auf Widerlpruch. Die Oberrechnun g= kammer besteht seit mehr als 200 Jahren. Sie ist ein Stück der preußischen Verwaltung, und ihre Befugnisse hat sowohl das absolute wie auch das konstitutlonelle Königtum stets geachtet. Erst der gegen⸗ wärtigen Staateverfassung ist es vorbehalten, diese Schranke nieder- zureißen und damit das Damoklesschwert zu beseitigen. welches bisher über allen schwebte, die öffentliche Gelder zu verwalten hatten. Auch unsern Antrag, die Verpflichtung zur Prüfung bestehen zu lassen, wenn eine ordnungswidrige Verwendung von Staatsgeldern glaubhaft angezeigt wurde, haben die Koalitionsparteien abgelehnt. Wir hoffen, daß der Hauptausschuß auch die Frage der Verjassungsmäßigkeit der Verordnungen auf das gründlichste untersuchen wird. (Beijall rechts.)
Abg. von Evnern (D Vp): Die Prüsung der Versassungs— mäßigtelt der . im Hauptausschuß haben wir nicht zu scheuen. Artikel 55 der Verfassung spricht von einem außerordent⸗ lichen Notstande, und der ist so groß, wie wir es vor Jahren nie für möglich gehalten hätten. In solcher Lmage aber ist der abgekürzte Weg der Notgeletzgebung durch den ständigen Ausschuß wohl be—⸗
rechtigt. Im Reichstag ist man en och weitergegangen und arbeitet mit
einem besonderen Ermächtigungsgesetz. Die Finanz⸗, Steuer⸗ und Verwaltungeveroduungen, mit denen wir der ganz außerordentlichen Notlage des preußischen Stagtes Rechnung getragen haben, wären auf dem langsameren und gründlicheren Wege der gewöhnlichen Gesetzgebung nicht sertigzustellen gewesen. Die Deutschnationalen, die daran Kritik üben, sprechen ja immer von dem Parlamentarismus, der ahge · wirtschaftet habe. Aber wenn wir dem Parlament bewußte Selbst⸗ belchränkung im Interesse des Staates auferlegen, ist es ihnen wieder nicht recht. (Hört! hört!! Gegen die Verabschiedung der kleinen Verordnungen: Pfandleihegesetz, Wegebauabgaben, Jagdscheinaußf⸗ wertung ujw. hat man nichts einzuwenden: aber warum sollen die Gesetze, die wirtschastlich von größerer Bedeutung find, wie die Grund⸗ steuer z. Bꝛ rechtlich anders behandelt werden? ((Sehr richtig! rechts Die deutschnationalen Einwendungen sind widerspruchs voll, wenn au manche Gesichtspunkte bezüglich der Grundsteuer bei meinen Freunden volles Verständnis finden. Preußen mußte seinerseits bei Zeiten dafür sorgen, das zum Leben zu eihalten, was es einfach nicht ent⸗ behren kann. Das gilt umsoinehr, als das Reich ja z. B beabsichtigt, das Mietengesetz neu zu regeln. alle Kreise in der Lage sein werden, die so erhöhten zahlen. Zum mindesten werden folgenreiche wirtschaftliche Um⸗ lieliungen auf anderen Gehieten erfolgen. (Sehr wahr Was das , ,, ,,. setz anbetrifft, so war eg allerhöchste Zeit, wenn ein solches Gesetz bis zum 1. Januar 124 in Krat treten sollte, die Notverordnung herauszubringen. Das wichtigste ist erreicht. Die Gemeinden und die Steuerpflichtigen werden über die Grund lagen der Veranlagungen unterrichtet und die entsprechende Be⸗ hördenorganisation kann geschaffen werden. Herr Winkler be⸗ schwert sich über die Ausschaltung der Oberrechnungskammer. Wir können aber die unproduktive Arbeit so vieler Beamten 3. B. die Sachyrüsung, ob im Jahre 1920 ein Regierungsrat mal erster, mal zweiter Klasse gefahren und damit ein Tausendstel Pfennig in jetziger Währung für die Staatskasse hätte gespart werden können, nicht ver⸗ antworten. Dabei steht fest, daß über die Sünden der Revolution aus den Jahren 1918 und 19 die Oberrechnungs kammer ihre Ausstellungen bereits gemacht hat und daß sie bei den Rechnungen von 1920-22 berechtigt bleibt. Stichproben nach eigener Verantwortung zu machen. An der verwaltungstechniich unentbehrlichen Aufsichtsstellung wird nicht gerüttelt Der Antrag Winkler wünscht, daß Anzeigen gegen einzelne Beamte vorgebracht werden können. Wir lehnen dies als Erziehung zur Denunziation ab. Wir glauben, daß der Ständige Ausschuß gründlich gearbeitet hat und sich von der Verantwortung vor dem Lande hat leiten lassen. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr Badt (Soz) tritt für die absolute Verfassungs⸗ mäßigkeit des Verfahrens ein, auf Grund dessen die Verordnungen erlassen worden sind und erklärt sich im großen und ganzen mit der
Arbeit und den Ergebnissen des Ständigen Ausichusseg, in dem
tatsächlich die Kömmunisten eine erhebliche Mitarbeit nicht geleistet hätten, einverstanden. h Abg. Lönatz (Zentr): Ohne auf die Attacke des Abg. Winckler näher einzugehen, der sich seine Aufgabe sehr leicht gemacht hat, möchte ich nur hervorheben, daß die ganze Tätigteit des Ständigen Ausschusses im wesentlichen auf demselben Grunde beruhte, die im Reich zu dem Ermächtigungegesetz gesührt haben. So wenig wie die Reichs interessen durften die preußtschen Interessen geschädigt werden. Wir haben aber den Weg des Reichs mit Absicht nicht betreten, wir
haben gerade die Opposion auch hören wollen und deshalb den Weg Ueber die Verfassungsmäßigteit
über den Ständigen Ausschuß gewählt. der Verordnungen braucht man wirklich nicht mehr Worte zu verlteren; 2 eine dringende Notlage vorlag, war außer Zweifel. Es mußte schleunig gehanteit werden ( Jurnfe v. d. Kom. . Die Herren Kommunisten sind ja auch in den Autzschn ij gekommen, und immer dann, wenn es sich
Es ist allerdings zweifelhaft, ob Mieten zu
darum handelte, sich in dle Listen einzutelchnen (Heiterkelt); sonst den Herren ja die mmungen. welche lür yflichihen Parlamentarier gegehen sind. Die Notwendigkeit, auf demsh Irdnungewege vor nge ben., war inbe sondere durch die gußerordenl Notlage der preußischen Finanzen gegeben Ich freue mich dem Autschuß gelungen ist. rasch und energisch die hier liaffenden
auszufüllen. Der Ausschuß hat sehr sachlich und sehr grůndliß
arbeitet und nicht zum Fenster binaus geredet., ob ihm alles ge ist, ob alles richtig herauegekommen ist. ist eine andere Frage dn werden wir bei der Grundsteuer noch näher uns augjulassen han Abg. Dr. Höpker⸗Alchoff (Dem): Die Grunds⸗ vorlage ist im Aueichuß keines wegs übers Knie gebrochen won Derr Weis sermel wird leinen Kollegen Winckler selbst darüber bin können, daß dieser Vorwurf direkt irreführend ist, auch die Kin ven Krjes und Mentzel haben sich eisrig an den Beratungen bete Mit besonderer Entrũstung und im Ausschuß noch vie! temperan voller als heute hier hat) sich Herr Winckler offer die Aus cha der Oberrechenkammer geäußert. Es handelt sich ja dabei bio einige Uebergangejahre und in der Hauptsache um die Rüchsich. die Geldentwertung. Im Lande draußen schlügt man die H über dem Kopt zusammen und meint, nur die preußtsche Bürnn kriegt es fertig, hier nach dem alten Schema weiter iuarke Unter solchen Ausnahmezuständen muß man sich auch einmal den Regelvorschriften losmachen können, sonst würde auch hien Wort gelten: Vernunst wird Unsinn. Wohltat Plage. Gegen Grundsteuer haben die Deutschnationalen gestimmt, nicht wel vom Ständigen Ausschuß votiert wurde, sondern aus threr tischen Einstellung heraus. Daß es sich bel derjenigen Gm von Verordnungen, die unsere Steuein auf Goldbasit umstellen, größte Beschleunigung handeln mußte, kann niemand bezweifeln, die Aufwertunge verordnung wird man besonders in den Komm denen sie speziell zu Hilfe kommt, mit Freuden begrüßen. Aich haben gegen die Grundsteuer lebhafte Bedenken vorzuhm schon wegen ihrer außerordentlichen Höhe, und wir haben iht schweren Herzens und des halb zugestimmt, well wir als Koalitiontpn die Verantwortung für die Ablehnung dieser Steuerquelle nicht n u können glaubten. Die Gewerbeiteuer aber hätte nicht auf Bel der Notverordnung verabschiedet zu werden brauchen. Wir hi den Ausschußbeschlüssen nicht zustimmen. Insbesondere ist für un Belastung auch der tleinsten Betriebe mit der Lohnsummenstg odann aber vor allem die auf sozialdemokratischen Antrag beschlof efieiung der Genossenschasten von der Gewerbesteuer ungnnehm Wir werden die Wiederbeseitigung des letzteren Beschlusses beannm Redner verbreitet sich dann noch ausführlich über die im Reiche oepn steuerlichen Maßnahmen, über die neu beabsichtigte Mietzins steuern und entwickelt im Anichluß an von ihm vor einiger Zeit öfen dargelegte Ausführungen ein demokratisches Stenerprogramm,. mä nicht nur das Reich zu seinem Recht kommen läßt, sondern aich Selbstverwaltung der Länder und Gemeinden wiederheistellt und;
großen Gesichtspunkt der Vereinfachung Rechnung trägt. Mit
Spstem der Ueberweisung von Reichszuschüssen müsse endlich gebi werden; der preußische Staat und auch die Gemeinden müßten un
finanziell auf eigene Füße gestellt werden. und da braucht man
in der Frage der Gejundung der preußischen Finanzen nicht ein dem Dikiat des Reiches zu unterwerfen.
Abg. Sch ultz⸗-Neukölln (Lomm ) hezeichnet die zur Bern stehenden Anträge als versassungswidrig. Der ständige Ausschußt seine Befugnisse willkürlich überschritten; nur bei Bedrohum öffentlichen Sicherheit oder zur Abhilfe eines ungewöhnlichen; standeg dürfe er in Attion treten. ; .
Ahg. Ladendorf (Wittschattspartei) bezeichnet die n Grundsteuern und die Gewerbesteuern für untragbar. Für den gem lichen Mittelstand, der schon unter der Beschäftigungslosigkeit zu let habe, seien diese Steuern eine unmögliche Belastung. Der M protestiert dagegen, daß die interessierten Kreise, Handwerker und g besitz, gar nicht gehört worden seien und fordert schnellste Aufhet der Wohnungszwangswirtschaft. . .
Abg. Baecker (D. Nat) erklärt, daß ein erheblicher Te Notperordnungen weder auf einen ungewöhnlichen Notstand noch die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnun) stützt werden könne. Die Vergrdnungen eien zum mindesken⸗ Verstoß gegen den notwendigen Sinn des Artikels 155 der Veijasun Der Redner bezeichnet die neue Gewerkbesteuer gleichfalls für erträglich and kritisiert besonders die Verordnung über die M rechnungskammer, jür die gewiß kein Rotstand vorgelegen ha Die alte Funktion der Oberrechnunge kammer müsse im Interesse Reinlichkeit und Sauberkeit des Stagtswesens erhalten bleiben. neue Grundstener sei eine Belastung, die der Hausbesitz n tragen könne. Ebenso untragbar sel sie jür die Landwirtjchaft. landwirtschaftliche Grund und Boden habe heute nicht im serntesten den Wert der Vorkriegszeit. Die Landahnabe greise s tief in die Substanz der Landwirtschaft ein. Dabei ei sie nicht einzige Belastung der Landwirtschaft. Statt der Landwirtschalt n man die neuen Reichen stärker heranziehen. Der Redner richten; dringenden Appell an die Finanzverwaltung, in dieser Frage nicht versagen. Es sei erfreulich, daß die Rentenbank des Meich end zum Sparen anhalte. In Preußen seien ähnliche Maßnakt dringend erforderlich. . .
Staatssekretär Dr. Weber bestreitet, daß für die verordnungen kein Notstand vorgelegen habe. Die ECinnghmen so gering und entwertet gewesen, daß die Aenderung der Steuerget ein Erfordernis der Stunde gewesen sei. Auch der Reichefine minister habe in einem Schreiben eine sofortige Steuerreform Preußen gefordert und die Notwendigkeit finanzieller Voll machten die Staatsregierung ähnlich wie im Reiche betont, Neben der höhung der Einnahmen werde eine bedeutende Einschräukung! Ausgaben eintreten müssen. Daß die Steuer zu Betriebsstillegun in der Landwirtschast führen werde, könne man nicht einsehen. sel im Gegenteil festzustellen, daß die Grundsteuer in der Landn schaft gut eingeht. . ,
Abg. Milberg (D. Nat.) erwidert, daß die Bauern ein &
ngch dem andern veikgufen müßten, um die Steuern zu beßh (Witerspruch links) Die Landwirtschafst werde mit allen Mi
gegen die Grundsteuer anlämpien.
Damit schließt die Besprechung. Die Notverordimn werden zur weiteren Beratung der Ausschußberatung in wiesen. Angenommen wird ohne kö. in sämtta drei Lesungen der Entwurf über die Ausfertigung: Staatsschuldurkun den. .
Darauf schlägt der 5 Vertagung vor und setzz morgen 12 Uhr auf die Tagesordnung die Beratung der lichen aus dem Hause gestellten Anträge, betreffend das Nh und Nuhrgebit. . J Der Abg. 26 (u. Soz.) beantragt, morgen auch Anträge, betr. die Beseitigung des Ausnahmezustandes, zu! handeln, und wird darin vom Abg. Kilian (Komm.) unlersu Der Abg. Heilmann (Soz.) gibt den Antragstellern anhe diese Anträge mit der für übermorgen seitens des Aeltestem in Aussicht genommenen Besprechung liber die innere Pat zu verbinden. Die Anträge der äußersten Linken werden! gelehnt; es bleibt bei dem Vorschlage des Präsidenten.
Schluß 71 Uhr. *
(Fortsetzung des Nichlamtlichen in der Ersten Beilage!
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty Tol., Charlotterb
Verantwortlich für den . Der Vorsteher der Geschäft⸗
Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengerinch in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstant Berlin, Wilhelmstr. 32
Zwei Beilagen und Erste bis Fünfte Zentral-Handelttzregister⸗Bmeilage.
w EErste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 27 7 8 Berlin, Mittwoch, den 5. Dezember 1923
Devisenturse. ꝛ wie,, , i Deutschland
! Ameri 7 ollen , merifa 18,79,
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Parig, 4. Dezember. (W. T. B.) = Bukarest Hvo0 Prag 54,90 Belgien S620. England 81. 42 Italien 81.09 Schweiz 32, 00. Spanien 243. 9. Stockholm 49350 k
Am sterd am, 4 Dezember. W. T. B. Devi 1, Berli ss ie lee eine iir Pan ene ann 4395. Wien O 90376 Kopenhagen 47. 360. Stockholm 69. 20, Chr 39.29 New Yort 26116. RBräsfel iz 17 Madrid zl, z2 4. Yalie ö. Prag f, g =. 74, Helfingfors v5 'r id sie's, Italien Zürich 4 Dezember. (W. T. B.) Deyĩ nf ĩ 1,30 Frank für eine Billion, Wien 0, 00, 81, . 6 217,50, New JYort 5. 74, London 24.914. Paris 30.774. Italien 24774, Brüssel 26.50, Kopenhagen löͤ3,25 Stockhokin J ( Chrisüranig S6. 10, Piadrid z 75. Buenos Aires 7 Budapesl 63 Warichau — — Belgrad 6 464. Sofia 4,40 . openhagen, 4 Desember. (W. T. Devi l en tur! Bonden cz, Ren Lorf? her gen ur, =, Fe en. Antwerven 26 39, Zürich — . Rom 24. sß met? 214 536. Stockholm 148, 60. Christiania 84. 16 Yelsingsors 14600 Prag j6ß 55. St eckh.olm, 4 Dezember. W. T. B. Devisentur le. ĩ 16.82 Berlin 1.00 für eine Billion, Paris 20, 55. Brüssel 17.89 schweij. Plätze 66, 60, Amsterdam 144, 60, Kopenhagen 68. 75 i e. or- oo. Washington z5hö/, Heisingfors 141, tem ??.
56 . 4. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London ,. 6. . Vork ö Am sterdam
singtors 16560, Ant 31,10 S 176,25, Kopenhagen 120 75, . — — Hir g 1
——
Nichtamtliches. , er üer, f m gr rf tern, gel (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) . nicht gestellt —— Wagen, beladen zurũckgeliefert Sandel und Gewerbe. ] Berlin, den 5. Dezember 1923. Telegravhische Au Siablung (in Millionen).
t — 5. Dezember Geld Brief 1596000 1604000
1316700 1323300 195510 196490 28425 631575 752115 756885
1197225 1112775 103740 104250 181545 182455
18351909 184469000
4185509090 4210000 225435 226565 734160 737840 o46b 30 5493790 l55ß lo 156390
2094975 201525
Berlin, 4. Dezember. (B. T. B.). Richtpreise in 5336 im r 6 i m erke br mit dem Einzer'bandel. in Original vackung offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs⸗ berban ges des Deutschen Nabrungsmittelgroßbandels, G. . Berlin. Die Preise verstehen sich für ho kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengrauven, lose 28, 43 - 28, 890 A. Gerstengrũße, lole 28 40 — 25,30 4, Daserflucken, lose 30, 3 - 30 85 tn, Haser⸗ grütze, lole 335 — 30.85 AK, Maisgrieß 21.565 — 21.75 4A, Mais⸗ puder. lose 223 27.45 „, Roggenmehl O / 1 23 55 —– 24. 50 4A, Weijengrieß 30059 30 7. 4, Hartgrieß 32, 592— 33. 55 A., 70 o , Weizenmehl 24 30 25,25 44. Weizenauszugmebl 27 105 — 23 05 .J. Speiseerhsen. Vittoria 49 75 = 51.55 X, Spe ij eerbsen. kleine 1099245 1102756 35, 15 — 37.45 4. Bohnen, weiße, Perl 35,70 - 3705 4 loßsts Uiotges angtzobnen, bandberlesen, B, io 5 , im en ferne? z2 ) fi ögtss, ie. sz s, Linien, mittel, Zz he = zs ä, inf, be, 1815168 181533533 46, 5 — 54 05 Æ. Kartoffel mehl 27.40 - 28,7 A., Maffaroni. lole a3 o gf d' 36 = 60 20 „. Schnittnudeln, lose 40, 75 —= 42, 80 , Bumima II un⸗ 223446 Zo glasiert 26 40. 2772 4A. Siam Patna I. Jlaf. J3 G 34 76 * grober e875 I3i825 Bruchreis 20 78 — 21.76 4. Meiggrieß u. mehl. lose 19 73 20 , a ar 3g Ringäptel. amer. extra choice go. M — 99, go . 4. getr. Aprifosen. cal. sanc 36? 4363 13430 - 139. 90 4A, getr. Birnen, cal. fanev 113, 0 - 117, So 4, aetr 19555609 209 363 Pñirsiche, cal. ertr. choiee 8a 75 — 86, 20 4, getr. Pflaumen 49. 25 zo bh /5 hh bis 5.30 ., Korinthen in Kisten choice 78, 25 - 81, 50 A. Rosinen 3 8659 59 133 in Kisten ot. 70 -= 67, 40 . Sultaninen in Kisten S8 60 —92 30 4 jn os5 126.03 Man deln bittere Bari 91 90 = 95. 70 . Mandeln. sũüße Avola 153. 90 biz 160 0 , Rane] 191. C0. 199 60 w, Ka ssia Vera j i. 30 13 600 , Kömmel. holl 157.20 — 163. 80.4. Jieiken Zanzibar 241. 40 - 251.40. 4. schwarzer Pfeffer Singapore 114, 15 - 118550. 4, weißer Pfeffer 142,50 2360 505 bis 48, 9 *, Piment Jamaika 87.35 —- J. 00 4, Raffee prime roh ö 0b. 00M - 220.900 4, Kaffee superior 190 00 – 2900 00 AÆ. HMöstkaffee, een Brasil 240 00 280 00 4. Nöftkaffee, Zentralamerifa 310 00 bis 370 00. 4. Malz kaffee, lose 40 00 45 00. 4, Röstgetreide, lose 35 60 bis . — 3. 0 „, Ersazmischung mit 20 a Kaffee gepackt No 00-95, C0 *, Ausländische Banknoten än Millionem. Kakaopulver, lose, 175. 00 - I85 65 46. Tee in Kisten Souchon an e e . ' d O0 = 00. 00 „*. Inlandszucker basia melis 48 86-5130 A, YMnlande ucker Raffinade 0 S6 - 3, 30. 4, Kunsthonig 60,50 - 63, 56 Mark. Marmelade, Cinsrucht, Erdbeer 2 00 - 98, 90 4, Marmelade, Vierfrucht 7200 * 76, 00 A, Siedesalg in Säcken 8 23 = 3 6h , Steinsalz in Säcken 6, 15 — b,. 45 4A, iel al in Packung 900 bis 84d 4. Steinsalz in Packung 655— 7.15 M., Bratenschmalz N 00 = 98, 9ß , Purelard ga, o5ñ = 96 80 ,., Margarine, Handels⸗ marke 74 00 - 78 0 AÆ, Margarine, Spezialmarke So 00 = 94, 00 . 4A Meolterelbutter 7 6 — S3 33 A, Forned beer 1756 bs bes Ksst. 42, 90 bis = — 4. Speck, gesaljen, fett 98. 90 — g3. 99 1, Quadratfase ä, , ds , Quargkäse 125 5 -= zi, 45 4A, Tilsiter Käse, vollsenn 1040 17890 , Tilstter Käse, baibfett 175 S5—=— 156, 35 A. =. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden — 1 Goldmark.
4. Dezember Geld Brief 1586025 1593975
1296750 1393250 193515 194485 626430 629570
Amsterd. Rotterdam Buenos Aires
(Pavierveso) .... Brüssel u Antwerpen Christiania Kopenhagen ... Stockbolm und
Gothenburg... Delsingfors Kö Italien.
London ö New Jork 2 9 2 * Paris.. Schweis .... Spanien Lissabon und Oporto Japan 9 Rio de Janeiro ... 379050 380950
j bd S5 9 145 Prag 123690 124310 Jugosllawien (Agram
und Belgrad)
4 Kr. — 1 Dinar Budapest ... .... Sofia. Konstantinopel ....
Lor oon
2 9 9 0 9 6
London, 4. Dezember. T. B) St 3 ; auf Aicserong nz ezember. (W. T. B.) Silber 33,25, Silber
4e 21g 15 65
427519 220 569 32682
o82 219 450 32518
47318 Wertpapiere.
Wien, 4 Dezember. (W. T. B.) (In Tau senden. Türki Lose 440. 00, Qajirente 1.6, Februarrente 265, Oesterieichische 96 rente 34.0 Desterreichische Kronenrente — — Ungarische Gold⸗ rente . Ungarische Kronenrente 7.5, Anglo⸗östert. Bank 338 0 Wiener Bankverein 298 0, Oesterreichische Kreditanftalf 329.3 Ungar. allgemeine Kreditbant 1339, 9, Länderbanf, junge 342.0. Niederöfferr. Cekomptebank 407,5, Unionbank 350 O, Ferdinand Nordbahn 20 7290, 0 Desterreichijche Staatsbahn 883,0. Südbahn 228 0, Süjdbabnvrioritäten 971,9, Siemens ˖ Schudertwerk 218. 5 Alvine Montanges. 701, 0, Poldi⸗ hütte 979, 0 Prager Eisenindustrie 23526 . JRRimamurann 2345, Waffen⸗ abril · Gen. österr. 99 . Brürer Kohlenbergbau 2630 9. Salgo— Tergauer Stein kohlen 13655 9. Daimler Motoren 47.49, Skodawerke 1290, 9, Leyfam Josefstbal A.-G. 618,0 Galizia Naphtha , Galicia“ 270090, Oesterr.steyrr. Magnesit⸗ Akt 198.0.
. . 4. Dezember. (W. T. B.) Privatdiskont 3)
m sterdam. 4. Dezember. (W. T. B. 6 60 Niederlandische , Stagtsanleihe 1922 A u. B 99. 75. 43 c Nieder ländische Staat?⸗ , , anleihe von 1917 8200, 3 oso Niederlandische Staatsanleibe von — 36 6. 1896/05 61,50, Toso Niederl Ind ⸗Stgatsanleihe von 1521 A jbl is . . c Nederl. Handel Mij. - — Jurgens Margarine Stammaktien b0. G6, 626430 629576 Berichte von auswärtigen Devi sen⸗ und Philips Glühlampen Siammakfien — — Dandels vereenigung Amster⸗ ö 6361 J n dam 93. B0. Cultuur Mij. der Vorstenian den Stammaltien 184.50, ö nh. ,, Kon. Nederl. Mij. cot Expl. van Petroleumbronnen 410,00, Gecons. i sen. Voll. Petroleum 160 265. Holland ⸗Amerifa. Linie 90, 00, Nederl. Scheey⸗
Danzig, 4. Dejember. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles
2. — ᷣ . vart⸗ Unie 119 50, Deli Maat ij ij . 19 , . . 8, ö Papiermark.) Amsterdam 1427 — e r avi . . s t. ni J e * / ** 1 * * — J ij ü i zii6ss. bar. Pitten 7 Gef se, Gul iich bras so 'n gi geg ies angst e, de, — ö 4 . ö 1.604 3. 3 Aus- Fiaatznt. io Kr.. isis iählß öizigzs; üs, sm, Genn, oö fh , Z, än mem e , ge, Ungarische Bankn. 124,688 125312 149, 825 150375 ge f geb ci 103 k 6 3. Die Notiz Telegraphische Autzahlung: sowie , Banknoten ver ⸗ Stogholm 33 G; —— B., New Jork telegraphische Auszahlung e eseta, Eseudo, Lei, Lepa, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Pefo, wr e, , r,. . BM otierungen der Devisen - 3 vH. mi ö . . übe g und Milreis J n n , . ö 6 3 . ö , . ü 360. — n ; „Pari ; 2 altung auf,. die Preisbewegung der schlechten Quasität ĩ zich is oe ö. M en ls Gönnen ö : än f ,,,, ⸗ . . ᷣ z 8 zu Anschaffungen geneigt. Beste gewaschene Woll . genf 68 9 , Slowakische Noten ha, schweißige Merinos zu 36, schoen l , . * te eu f a rn 4 . . en 165 00. E; Dollar z0 36020 G-. Cape Western Schmutzka'nmwollt zu 261 Pence ver fauft. ; gerüche, hote 20d G- Schwedis che Noten 18 06000 G. — London, 4. Dezember. (WT B.) Auf der heutigen Woll. auktion kamen 13415 Ballen zum Angebot. Für Kreuzzucht⸗
) für eine Milliarde, * für zehn Millionen. sorten bestand rege Nachfrage zu vollbehaupieten Eröffnungspreisen.
. J ö 9 . 1. X. B.) Notierungen der Devisen⸗ r r i ö ;
mite ef, msterdam 131309. Berlin Soo) Merinos wurden chleppend abgesetzt Die Preise waren unverändert,
minderwertige Sorten wiesen eine Preisrichtung auf, die Käufer zu
Christiania 620. 00. Kopenhagen 61d, 00. Stockholm i206, Zäri
422 632 E00) Fr gestundete Wechsel 17488 900 (Zun. 69 o 00) Fr., 606-00. London 151,25, Jiem Hort . ir 6 . : Vorschüse au Wertvapiere 2 270 663 000 (Abn. 73 868 000) Fr., 8094). Polnische Noten 16 60, Paris 18760, Italien IHM 0 = Anschaffungen geneigt machte. Vorschüsse an den Staat 22 800 9009 g00 (unverändert) Fr, Vor« Y für eine Billion. “) für eine Million. ; schüsse an Verbündete 4 b67 000 909 (Zun. 10 000000 Fr., Noten. London, 4. Dezember. W. E. B.) Devisenkurse. Paris 81, 40, , t. er ne ,, e r . 247 n. r., Privatgutha z un. anien 33514. Italien 100, 62, Deutschland 15 ö 000 0600 i 138 766 000) Fr. 306 500 Bukaͤrest 840 00. 1 1
4. Dezember
Geld Brief 4lI89500 4210500
193515 194485 32519 32681 752115 7h 88h 181545009 18245509 18154590 18245500 106733 107267
b. Dezember
Geld Brief 4189500 4210500 489500 4210500
195510 196390
32519 32681 752115 755885 18354600 18446009 ar. 183540900 18446000 103740 104260 225435 2265565 1596000 1604000 181545 182455
47282 47518 628425 631575 b8. 8h0 69, 150
18953 19047
110225 111275 , abs Sag3 6
123690 124310
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. 2 u. 1 Doll. Gelgischhe Bulgarische Dãänische . Englische große = 14u. Finnische ö. Französiiche. Dollãndische . Italienische.. Jugollawijche. Noiwegische Desterreichiiche ! Numãän. 500. 1000 Lei unter ho 0 Lei Schꝛredijche Schweizer Span ijche Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber
9 9 9 P 2
Berichte von auswärtigen Waren märkten.
London, 3. Dejember. (W. T. B) Die diesmonatliche Voyllau tion kam heute zur Eröffnung. Zum Verkauf . 12673 Ballen in guter Auswahl. Es entwickeste sich rege Kauflust, besonders in Kreuzzuchtsorten. Feine Kreuzzuchtjorten stellten sich um
Paris, 3. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Frantreich vom 29. November (in Klammern Zu und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 22. Nov) in Franken: Gold in den Kassen 3 eo 451 0090 (Zun. 127 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 321 600 unverändert) Fr, Barvorrat in Silber 296 zoo 0900 (Zun. diä oho Fr. Guthaben im Anssand bs! it hoo Gibn. . Sas ooo gr. vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 3 725 376 000 (Jun.
Bradfgerd, 3. Dezember. (B. T B.) Am Wollmarkt ging es bei fester Grundstimmung lebhaft zu.
Manchester, 4. Dezember. (W. TB) Die Nachfrage für Gewebe und Garne ist andauernd gut, das tatfächliche Geschäft bleibt aber beschränkt.
1 anteriuchungsachen . w 7 —
2 Aurgebote. . a. Fundlachen. Zustellungen a dergl. 2 6 ö e 9 2 ,
3 Verfãute. Verpachtungen. Verdingungen tñ Cn 1 Ek n El Ek & Unfall · and ral t c Versicher nan
. 6. . 9 m 9 & Bankausweise ommanditgese sten auf Aft ktiengesellschaften Anzeigenpreis für den Raum einer 5 t ĩ 0 Verschiedene Bekanntmachungen and Deunsche Kolonialaesellschaften. 3 : 2.19 Goldmark . . 11 Privatanieigen
we, Befriftete Anzeigen müsfen drei Tage vor dem Einrũctungstermin dei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Mg
1. Untersuchungs⸗ sachen.
Be schlusz. zur
86948 Beschlusß.
In der Strafsache gegen den technischen Obersekretär Robert Siwon aus Neisse, Königsstraße Nr. 13, gegen den die öffent⸗ liche Klage erhoben und dessen Aufenthalt eit unbekannt ist, wird auf Antrag des Untersuchungsrichters und im Einver⸗ ständnis mit der Staatsanwaltschaft das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des , , mit Beschlag belegt, da der Angeschuldigte der Vergehen gegen ö 333 und 360 D fehr h; dringend verdächtig und zurzeit flüchtig ist.
87207
Auf Antrag des Bankgeschäfts Wilbelm Rub, Kommanditgesellschaftt in Mann= beim. wird Zahlungssperre erlassen be⸗ züglich der der Antragstellerin etwa im Frühjahr 1923 abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Aktie der Daimler- Motoren · Gesellschatt. Stuttgart ⸗Unter⸗ türkheim Nr. 126 289, ausgegeben im März 1921 und lautend über eintausend Mark Denutsche Reichswährung, mit Ge— winnanteilscheinen für die Geschäftsjahre 1922 bis einschließlich 1930.
An der Jerusalemer Kirche 3, belegenen, im Grundbuche von der 56 Band Blatt Nr. 37 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Kaufleute Alfred Lesser und Heinrich Michgelis in Berlin zu gleichen Rechten und Anteilen eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 1. Fe⸗ bruar 1924, Vormittags 10 uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/15, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden. Das Oppnein, den 19. November 1923. Grundstück besteht aus: Vordereckwohn.·! Der Ausstellerin der Aktie der Daimler- Landgericht. II. Strafkammer. haus mit rechtem Seitenflügel und unter⸗ Motoren⸗Gesellschaft in Stuttgart-Unter⸗ kellertem Hof, Gemarkung Berlin, Karten türkheim wird verboten, an den Inhaber
blatt 45, Parzelle Nr. 343/19, 3 a des Papiers eine Leistung zu bewirken,
97 8 groß, Grundsteuermutterrolle insbesondere neue Zins,, Renten oder
Art. 919, Nutzungswert 25 880 4, Ge. Gewinnanteilscheineso der einen Erneuerungs⸗
Aufgebote, Verlnft bäudesteuerrolle Nr. 527. Der Ver schein auszugeben.
und Fundfachen, Zu⸗ st Cannstatt, den J. Dez. 1923.
ö . * 16. d, en. ., n das Grundbuch eingetragen. — mtsgericht Stuttgart⸗Cannstatt. stellungen u. dergl. . or , gore, der, ne 186949] Zwangsversteigerung. Auf Antrag d i f i Zum Zwecke der Aufhebung der Gemein⸗ , ,
schst. Me e Unsekung de mn Bern, eg ne an g s dar ü,
angeblich abhanden gekommenen fünf In⸗ haberaktien über je 1000 4 nebst zuge⸗ hörigen Gewinnanteilscheinen die Zahlungs= sperre vor Einleitung des Aufgebotsver⸗ fahrens verfügt: Kabelwerk Rheydt⸗Aktien Nr. 7200, 7496, 82 596, 82 721. 82 722.
Gemäß §5§5 1020 1019 3.P.⸗O. wird dem Kabelwerk Rheydt, der Deutschen Bank in Berlin und dem . Schaaff⸗ hausen'schen Bankverein in Köln, jowie den Filialen dieser Banken in Rheydt und Düsseldorf, dem Barmer Bankverein, Hinsberg. Fischer K Co. in Barmen und seiner Filiale in Rheydt, der Darmstädter und Nationalbank in Berlin und ihrer Filiale in Düsseldorf, der Dieconto⸗Gesell. schaft in Berlin und Frankfurt am Main, der Dresdner Bank in Düsseldorf ver⸗ boten, an den Inhaber der genannten Urkunden eine Leistung zu bewirken, ins- besondere neue Gewinnanteilscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Dag Verbot findet für die Antragstellerin keine Anwendung.
Rheydt, den 23. November 1823.
Das Amtsgericht.
berpionier Tennemann von * 2. Kompagnie 4. (Preuß) Pionier⸗ — 6 in Magdeburg, geboren am 1. Mär; 1909 in Berlin, wird gemäß . „des Gesetzes, betreffend Aufhebung ö Militärger cht barkeit vom 7. Augus é (R.-G. Bl. S. 239), für fahnen⸗ flüchtig erklärt. ; Gründe. Der Angeschuldigte hat sich an 13. Otftober 1923 von seiner Truppe . den in seinem Besitz befindlichen senstbekleidungestücken entfernt, ohne big sitzt wieder dahin zuräckge fehrt zu sein. 8 geht hervor, daß die unerlaubte ksernung in der Absicht erfolgte, sich auernd der übernommenen Verpflichtung zum Dienst zu entziehen. Magdeburg, den 19. November 1923. 9 III. Straffammer. udolf. Glogowski. Hartung.