1923 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

durch Entscheldung vom 30 Junk / lv. Seytember 1923:

12 die Intag Phöbus, Lebeneversichernngs⸗Akftiengejellschaft in

Berlin, zum Geichäftebetrieb im Deutschen Reich 4a. a O.);

durch Entscheidung vom 3. Juli / l 85. September 1923:

13. den Westdeuischen Lloyd, Versicherunge ⸗Aftiengesellschaft in

Düsseldorf. zum Betriebe der Feuer-, Einbruchdiebstabl⸗ und

, , , im Deutschen Reiche (5 4 1

durch Entscheidung vom 16. März 23. Mai 1923:

14 die ,, , , 1 München,

zum Betriebe der Feuer⸗ und Einbruchdiebstahlversicher im

Deutschen Reiche (5 4 a. a. D.); a na

durch Entscheidung vom 16. März / . Juli 1923:

18. die Festland *. Feuer⸗Versicherunge · Aktie ngesellschaft in Berlin,

zum Betriebe der Feuer⸗ und Glasversicherung im Deutschen

Reiche (5 4 a a. O.);

. durch Entscheidung vom 1. Juni. Juli 1923:

16. die Aachen⸗Pots damer Feuerversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in

Potsdam zum Betriebe der Feuer- und der Einbruchdiebstahl—⸗ versicherung im Deutichen Reich (8 4 a. a O);

. durch Entscheidung vom 30. Juni 1923:

17. die Aachen⸗Pote damer Lebensversicherungs. Aktien. Gesellschaft in

Potsdam zum Geschättsbetrieb im Deutschen Reich (8 442. a. Q).

B) folgende Bestandsveränderung gemäß § 14a. a. O. genehmigt: durch Entscheidung vom 13. April 1923: 1. den zwischen der Allianz, Lebensversicherungsbank Aftiengesell⸗ schaft zu Berlin, und der Arminia. Deutsche Lebensversiche⸗ rungsbank Aftiengesellschast zu München, abgeschlossenen Ver⸗ schmelzungsvertrag; durch Entscheidung vom 13. April 1923: 8. die Uebernahme der Handwerker⸗Kranfen⸗ und Sterbekasse zu Förde durch die Kranken⸗Unterstützungskasse selbständiger Hand⸗ werker und Handwerferinnen der Provinz Westfalen und des Freistaats Lippe in Dortmund;

durch Entscheidung vom 27 Oktober 922/26. April 1923: B. bie Uebernahme der Kaufmännischen Krankenkasse von 1884 in Altona durch die Barmer Ersatzfasse, Krankenkasse sür Kauf⸗ leute und Privatbeamte in Deutschland zu Barmen V. a. G. (Ersatzkasse); urch Entscheidung vom 24. Juli 1923: 4. den zwischen der Lebensversicherungs-Anstalt des Bundes deutscher Militäranwärter in Viersen und der Lebensversiche⸗ rungs⸗Anstalt für die Deutsche Wehrmacht in Berlin ab⸗ geschlossenen Verichmelzungevertrag; durch Entscheidung vom 30. Juni 1923: B. den zwischen der Hamburger allgemeinen freien Kranken. und 1 9 ,. ö. der ö 6 und Sterbekasse zu urg, früher Krankenkasse des Bildungsvereins zu Hambur abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag; ; ö . durch Entscheidung vom 12 Dezember 1922/15. März 1923: 6. den zwischen der Krankenunteistützungskasse selbständiger Hand⸗ werker in den Bezirten der Handwerke kammer zu Gera. Reuß und Greiz in Gera und der Versicherungsanstalt der sächsischen Gewerbekammer a. G. Dresden abgeschlossenen Ver⸗ schmel zungs vertrag;

durch Enticheidung vom 30 Juni, 13. August 1923: IJ. ben zwischen der Preußpischen Leben. Nersicherunge. Aktien. Gesell˖ schaft in Berlin und der Berlinischen Lebens. Versicherungs⸗ Gesellschaft in Berlin abgeschlossenen Verschmel jungevertrag;

durch Entscheidung vom 30. Juni 1923:

8. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes der Sterbekasse für die Kołmmunalbeamten der Provinz Branden- as 6 Ee, ,,, h ö. auf .

. ommunal⸗Beamten un Hin ö ngestellten des Deutschen durch Entscheidung vom 13. April / 19. Mai 1923: 6. . ne. ö n, de. zu Hamburg und der eutschen Kranfen⸗ und Lebensversicherung zu Altona ab⸗ geschlossenen Verschmelzungsvertrag; ö. durch Entscheidung vom 30. Januar 1923: 10. den zwischen der Sterbekasse deuischer Gastwirte zu Darmstadt und der Frankfurter Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Frankfurt a. M. abgeschlossenen Verschmeljungsvertrag;

durch Entscheidung vom 30. Junis7. Juli 1923: 11. den zwischen der Lebensversicherung deutscher Lehrer V. a. G. in Berlin und der Deutf chen Beamten ⸗Lebensversicherung auf Gegen- seitigteit zu Neustrelitz abgeschlossenen Verschmelzungsvernag.

II. innerhalb seiner dur 3 Abs. 1 . gustãndigkeit: ch s 3 Abs. 1 4. a. O. gegebenen

ö ö unter —e g. einere Vereine die Erlaubnis zum schäftsbetrieb erteilt, und zwar: 3

. durch Entscheidung vom 265. April 1923: 1. Ter Ziegenversicherung der Gemeinden Erzbach, Unter und

Ober DOstern in Erzbach (5 4 a. a. O); * folgende Bestandsveränderungen gemä 14 a. a. D. genehmigt: ; . durch Entscheidung vom 26. April 1923:

1. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes des Neuen Rin dviehversicherungevᷣereins in Dauernheim auf den Rindpieh⸗ versicherungs verein in Dauernheim;

. durch Entscheidung vom 13. April 1923:

2. die Uebertragung des gesamten Versicherungebestandes der Nãnnlichen Arheiter Kranften-Unterstützungs. und Leichen kasse Doos V. V. a. G., in Nürnberg⸗Doos auf den Nürnberger

ö Allgemeinen Kranken⸗Unlterstützunge verein in Nürnberg; die lie bertragung des Versicherungsbestandes der Sterbekasse . , 39 Gewerbebundes V. a. G. in

inchen auf die Deut lt Attien⸗ ö n ge rn oltsversicherungs⸗Aktien⸗Gesell 4. die Uebernahme des Sterbekasse⸗Vereins der Schullehrer

Nürnbergs durch die Sterbekasse des Mittelfränki a. lehrervereins in Nürnberg; f ittelftãnkischen Kreis

. durch Entscheidung vom 30. Juni 1923:

b. die Uebernahme des Nürnberger Allgemeinen Kranken⸗Unter⸗ stützungs⸗Vereins jzu Nürnberg durch die Allgemeine Volks— krankenkasse Nürnberg in Nürnberg;

6. den zwischen der Familienleichenkasse Bavaria in Fürth und den vereinigten Familienleichenkassen Nr. 4, 8, 16 und 20 in Fürth abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag;

durch Entscheidung vem 12. Dezember 192213. Juni 1923: J. den zwischen dem Allgemeinen Beendigungs⸗Verein für Beamte und Bedienstete der haperischen Stagtseisenbahnen, Station Würzburg, und der Witwen⸗ und Waisentasse des Reicht. und Staatsdienstpersenals in Bayern, V. V. a. G. in München abgeschlossenen Verschmelzungevertrag; 1 durch Enticheidung vom 30. Januar / 2. Juni 1923 den zwischen dem Begräbnitzyerein für die Beamten und Be—⸗ Jiensteten der Vertfebrtanstalten in Lindau in Bayern and der . Beamtenversicherungsanstalt V. V. a. G. in tünchen abgeschlossenen Verschmelzunges vertrag; z durch Entscheidung vom 19. September 1923: 8. den zwischen der Sterbekasse des Zoss⸗ und Steuerpersonals in e 26 9 Bayern?, , niche Anstalt für Volks⸗ nsversicherung in ü 9 ö schmelzungsvertrag. ] a, ,, Berlin, den 6. Dezember 1933.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung.

Bekanntmachung.

Die Büros und Kassen der Reichshauptbank werden am Montag, den 24. Dezember d. J., den ganzen Tag geschlossen sein.

Berlin, den 8. Dezember 1923.

Reichsbankdirektorium. v. Glasenapp. v. Grimm.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In haber. .

Mit Ministerlalentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Würzburg ' 5 Ih verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamt⸗ betrag von 672 000 Goldmark, und zwar Stücke zu 4,20, 8.40, 21, 42 und 84 Goldmark 1, 2, 5, 10 und 260 Dollar in den Verkehr bringt. U

München, den 7. Dezember 1923.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Schneider.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 125 des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält das Gesetz uber die Strafvollstreckung aus Urteilen der Gerichte in den Gebieten der Freien Stadt Danzig und des . ee. J. ö 1923, ie Verordnung zur Aenderung der gesetzlichen Fernspre n, 4 1. , . g . 3 . die Verordnung zur Aenderung der gesetzlichen Telegraphen⸗ ,, ö. , g. 1933, 66 6 ie Verordnung zur Aenderung der Fernsprechordnung, vom ö. ö 1923, ö . ie Verordnung zur Aenderung der Telegraphenordnun vom 4 2 1923, ö ; . 9 ie Verordnung zur Aenderung der Anweisung für den dug eg e ,.. w, n, fan n, ie Verordnung über die Erhebung der Eichgebühren, vom 4. Dezember 19235, ö , die Verordnung über Lohnklassen und Beiträge in der Invalidenversicherung, vom 6. Dezember 19233, die Steuernotverordnung des Reichspräsidenten, vom 7. De⸗ zember 123, ; die Durchführungsbestimmungen zu § 4 der Steuernot⸗ verordnung vom 7. Dejemher 1925, vom 7. Dezember 1923 und die Bekanntmachung über das Reichs gesetzblatt, vom 6. De⸗ zember 1923.

Berlin, den 8. Dezember 1923. Gesetzsamm lungsamt. Krau se.

Preusen.

Der Stadtgemeinde Dortmund wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. Seite 21) das Recht verliehen, das zum Bau eines Weges im Zuge der Knapyenberger Straße südlich der Bergisch⸗ Märkischen Bahn in Dortmund erforderliche Grundeigentum Flur 7 Parzelle 625/148 ꝛc. im Wege der Enteignung h erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden eschränkung zu belasten.

. wird auf Grund des 3 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß bei der Aus⸗ . . , . ö ein ver⸗ einfachte eignungsverfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes stattfindet. schef

Berlin, den 5. Dezember 1923.

Das Preußische Staatsministerium. Sever ing.

Ministerium für Landwirtschaft, Dom änen und Forsten. .

Ver ordnung,

betreffend Abstemnelung von Frachtbriefen für Kartoffeln aus der Erd 1923. t

Die Geltungsdauer meiner Verordnung vom 2. Oktober b. J. betreffend die Abstempelung von Frachtbriefen für . i 2 1925 4. Zustimmung des minister r Ernährung un ndwirtschaft bis zum 15. Dezember d. J. verlängert. shat 9.

Berlin, den 30. November 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Preußischer Staatskommissar für Volks ernährung. Dr. Wendorff.

Ministerium des Innern. ;

Das Preußische Staatsministerium hat den Stadt⸗

verordneten Kirchner in Alt z selbst ernannt. ona zum Polizeipräsidenten da⸗

Ju stizministerium.

Zu, Notaren sind ernannt; die RA. IRat Abraham

Mugen in Berlin (Amtssitz im Bez. d. AG. Berlin⸗

=. . . 5 i e ö. . , Dr. Walter atibor, Dr. Wilhelm itz

Georg Gatterdam in Essen. ö .

Ministerium für Volks wohlfahrt. Berichtigung.

In meiner Bekanntmachung vom 1. Dezember d. J., veröffentlicht am 6. Dezember d. 2 in Nr. A8 des Deutschen ei Sanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers muß es in Zeile 6fé7 heißen: „390 bis 441 einschließlich, geschrieben: „dreihundertneunzig bis usw.“ statt „330 bis 441 einschließlich, geschrieben: „dreihundertdreißig bis usw.“

Berlin, den 8. Dezember 1923.

Der Minister für Volkswohlfahrt.

Scharmer.

——

ver im Obe

in dem der

Bekanntmachung 2

rbergamtsbezirf Breslau zugelassenen Sprengstoffe.

I. Aus der durch den Herin M Gewerbe gemäß 8 2 der Poliz von Sprengsloffen an den Bergbau vom 25. h erausgegebenen „Liste der Bergbausprengstoffe“ sind folgenden Sprengstof fe unter den aufgeführten Bedingu sowie unter Beachtung der allgemeinen oder besonderen

polizeilichen Vorschriften zum Gebrau 1 des unterzeichneten Oberbergamts unterstehenden Betriebe

gelassen. ni

zum Gebrn

inister für Handel n eiverordnung über den Ver

Januar y die nch ng

Ausssn

A) Gesteinssprengstof re.

1

2

3

4

Nummer der Eintragung in die Liste

Bezeichnung des Spiengstoffes

Verwendungs bereich

Pat ronen. durchmesn⸗

mm

C C CQ; Qσ,—d -=

Sprengvulver 1 Sprengpulver 2 Sprengulver z Sprengpulver 4 Sprengpulver d Sprenglalpeter Sprengsalpeter 2 Sprengjalpeter 3 Sprenglalpeter 4 Sprengsalpeter h Dynamit 1

Dynamit 2 Dynamit 3 Dynamit 4 Dynamit 5 Sprenggelatine Ammongelatine 1 Ammonit 1 Ammonit 3 Ammonit 5

Ammonit 6 Perchloratit 1 Peichloratit 2 erchloratit 3 Chloratit 1

Chloratit 2 Chloratit 3 Pitrit Vexamit Nüroglycerin⸗ vulver 1 Nitroglvcerin⸗ pulver 2 Gelatit 1. Pyrolit 1 (mit

Natronsalpeter)

gelamter Beigban

nur uber Tage gesamter Bergbau

gesamter Bergbau Ausnahme des Stein kohlen⸗

mit

bergbaus

gesamter Bergbau

gesamter Bergbau ? Ausnahme des Stein kohlen⸗

mit

bergbaus

nur äber Tage über Tage über Tage

nur über Tage

nur nur

?

über Tage

samter Bergbau rjbergbau und

6

B) Wettersprengstof fe.)

m ————— 1 2 3 4 5

Nr. der Eintra

gung

in die Liste

Bezeichnung

Sprengstoffs

des

Ver⸗ wendungs⸗ bereich

Höchst lademenß für

schlag⸗ werterfreie *

CO 2 :, e do =

Den Inhabern CKolonialwarenhandlung, Altona, (Emil und Albert Kühnert) ist auf Grund

Wetter. Detonit A Wetter Detonit B

ergb

Wetter⸗Donarit A .

Wetter ⸗Donarit B Wetter ⸗Fördit A Weiter⸗Dahmenit A Wetter ⸗Sonnit A Wetter⸗Westsalit A Wetter ⸗Westsalit B Wetter ⸗Westfalit G Wetter Lignosit A Wetter⸗Lignosit B Wetter ⸗Ammon⸗ cahücit A Wetter ⸗Ammon⸗ cahücit B Wetter⸗Astralit A Wetter⸗Sigrit A Wetter ⸗Salit A Wetter. Baldurit A Wetter ⸗Bavarit A Wetter ⸗Bavarit B Wetter⸗Nobelit A Wetter ⸗Nobelit B Wetter⸗Nobelit C Wetter Carbonit A Wetter ⸗Agesid A Wetter ⸗Markanit A Wetter Wasagit A Wetter Wasagit B Wetter⸗Arit A Wetter ⸗Arit B Wetter ⸗Baldurit B Wetter ⸗Barbarit A Wetter Barbarit B ö. ) Die für die Wettersprengstoffe eingesetzte Höchstlademenges nur für solche Beiriebepunkte, an denen 1 . , . auf die Schlagwetter. und Kohlenstaubgesahr benutzt wen müssen. ) II. Diese Bekanntmachung erlangt vom 1. Januar f ab für den Bezirt des unterzeichneten Oberbergamts Gi keit. Nach diesem Zeitpunkte dürfen die früher zur Verwenn zugelassenen Sprengstoffe nicht mehr verwendet werden, om es sich nicht um den Aufbrauch von auf den Ber werken und 6. vorhandenen He anden er Aufbrauch ist nur bis zum 1.

den Lägern der stoffe handelt.

zulässig. Breslau, ben 1. Dezember 1923.

Preußisches Oberbergamt.

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Voelkel.

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Bekanntmachung. Firma

der

Kühnert,

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lcher Epen olch Ju j

e Freiheit . Kl . i.

kungen vom 13. Jull 1923 der Handel mit pan eh d n * täglichen Bedärls, insbesondere mit eg sfowie sämtlichen Leben. und Futtermitteln wegen

e e in bezug auf diesen Handel un ter sagt worden. kantzna, den 3 Deiember 1925.

per pollieiprãsident (Handels zulassungsstelle) Kirchner.

Bekanntmachung.

der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom . nr nn u h Furt in Berlin -Charlottenburg, Goethe⸗ een ig durch Verfügung vom 24 Oktober d. J. den Handel ge Cre nn m ateriaiãten aller Art wegen ünzuverlassigkeit in 1 zu diesen Handelsbetrieb untersagt. em. den 3. Dezember 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 Treu ßischen Gesetzsammlung enthält unter gr. 13 717 das Gesetz über die Ausfertigung der Staattz⸗ zuldurkunden, vom 5. Dezember 1923, unter . r. 13718 die dritte Verordnung über die Erhöhung der zus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 19. No— 3, unter t. 17719 die Verordnung über den Namen der Mitglieder zormals landesherrlichen Familie, vom 27. November ? nter nn 720 die Verordnung über die Zuständigkeit des ꝛchleingungsamts in Lehe für Jagdpacht⸗ und Fischereipacht⸗= rträge in den Bezirken der Amtsgerichte Dorum, Geestemünde, agen Bez Bremen) und Lehe, vom 23. November 1923, unter zi. 12721 die Bekanntmachung über den Zezug der eußzischen Gesetzsammlung, vom 28. November 1925 und bie Bekanntmachung der nach dem Gesetze vem 10, April ge durch die Regierungsblätter veröffentlichten Erlasse,

rkunden usw. Berlin, den 8. Dezember 1923.

Gesetzsammlungs amt. Krause.

Nichtamtliches. Denutsches Reich.

Der Reichs rat trat vorgeslern Nachmittag unmittelbar ach der im Reichstag vollzogenen Gesamtabstimmung über das

ächtigungsgesetz zu einer öffentlichen Vollsitzung zusammen, e vom Reichsminister des Innern Dr. Jarres geleitet urde, um endgültig über das Ermächtigungsgesetz zu be⸗ hießen. Der e f. Ministerialdirettor Meister referierte, nut Vericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher seitungsverleger, über die vom Reichstag an dem Er⸗ ächtigungsgesetz vorgenommenen Aenderungen. Den Reichs, gsbeschlfßs, wonach vor Erlaß der Verordnungen, die auf hrund des Ermächtigungsgesetzes ergehen, ein Ausschuß des leichsrats und des Reichstags von 15 . in vertrau⸗ cher Beratung zu hören ist, empfahl der Berichterstatter dem Reichsrat zur Kenntnisnahme ohne Einspruch. Bei der zweiten lenderung, wonach der genannte Ausschuß des Reichstags ch zu hören ist zu Anträgen, die sich auf Abänderungen von berordnungen beziehen, die auf Grund des früheren Er⸗ ächtigungsgesetzetz erlassen sind, ersuchte der Berichterstatter im eine Erklärung der Regierung darüber, daß auch der eichsratsausschuß zu derartigen Anträgen gehört werden solle. Ez handelt sich dabei im wesentlichen um Anträge zu der Beamtenabbauverordnung. Nachdem der Neichsminister Dr. arres die verlangte Erklärung abgegeben hatte, beantragte er Berichterstatter nunmehr auch zu dem zweiten Reichstags⸗ eschluß 4 Erhebung des Einspruchs zu verzichten. Der heichsrat erklärte sich hierauf mit den Beschlussen des Reichstags nverstanden.

Deutscher Reichstag. 397. Sitzung vom 8. Dezember 1923, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Am Regierungstische: Reichskanzler Marx, Reichs minister n Dr. Farres und die übrigen Mitglieder des kabinettt.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 25 Min. ind macht Mitteilung von dem Beschluß des Aeltestenrats, im Falle einer Auflöfung des Reichstags. Danach sollen, auch denn der Reichstag aufgelöst ist, der Auswärtige Ausschuß und öder Ueberwachun gaszsschuß weitertagen und ihre Mitglieder hie Rechte der Abgeordneten behalten. . „Abg. von Graefe (D⸗Völk.) beantragt, den Bericht des lusschusses über die Aufhebung seiner Immunität noch heute Un erledigen. Das kann aber nicht geschehen, da die Kommunisten Widerspruch erheben.

Angenommen wird das Gesetz über die Bilanzierung dertbeständiger Schulden. Diese Vorlage gibt unter zewissen Garantien den Aktiengesellschaften und ihnen gleich⸗ Bestellten Handelsgesellschaften die Befugnis, Schulden, die sie

fremder Währung oder a wersbeständig aufgenommen haben, in einem besonderen Währungsberichtigungskonto in der

Dülanz zu führen, in welchem die Veränderungen des Währungs— vertes berücksichtigt werden.

Die Anträge, betreffend , Regelung der

auer des Lehrgangs an höheren Schulen, sind im

Wildungsausschuß behandelt worden. ‚Dieser schlägt eine Ent⸗

shließung vor, die Reichregierung zu ersuchen, dafür Sorge zu

fragen, daß in den Ländern, . denen zu Ostern 1924 esandere Schwierigkeiten wegen des Uebergangs der Kinder

die höheren Schulen vorhanden sind, unter Wahrung der rundsätze des Grundschulgesetzes geeignete Maßnahmen zur ie n der Schwierigkeiten getroffen werden, so daß aus⸗ mam nise zu diesem Jeltpunft auch begahte und reife Kinder h drei Schuljahren in die unterste Klasse der höheren

ö julen zur Aufrechterhaltung dieser Klassen aufgenommen erden können. Tas Haus tritt auf Antrag des Abg. Dr. unte (D. Volfsp.) diesem Beschluß bei.

3 luf der Tagegordnung steht dann die zweite Beratung aber age zur Aenderung des Reichswahlgesetzes in e indung mit einem deufschnationalen Antrag auf Ein⸗

v . der Wahlpflicht. ', damit verbunden

w eine Vorlage zur Aenderung des Gesetzes über den

geolkgen ticheid, wonach ein. Volksbegehren, das

den. Antragstellern selbst nicht weiter verfolgt wird,

vom Reichtsminister des Innern eingestellt werden kann. Das Wahlgesetz brachte eine Aenberung insofern, daß der Wahltreis Berlin als einheitlicher Wahlkreis festgesetzt wurde. Das wurde jedoch vom Ausschuß abgelehnt, so daß die Ein⸗ wohner Groß Berlins nach wie vor in drei Wahlkreisen, näm⸗ lich Berlin, Potsdam J und Potsdam Il, wählen müssen. Eingeführt werden soll ein amtlicher Stimmzettel, der alle zu⸗ gelassenen Wahlvorschläge enthält, mit den Namen der ersten vier Bewerber. Der Wähler kann durch Ankreuzung fest⸗ stellen, . Wahl vorschlag er wählen will. Ferner wird die Anlage ständiger Wahllisten empfohlen.

Abg. Beyerle (Bayr. Volksp.) berichtet über die Verhand⸗ lungen des Ausschusses, der auch eine Herabsetzung der Zahl der Reichstagsabgeordneten voischlug. Es wurde auch dringend empfohlen, die Zahl der Mitglieder der Landesparlamente zu vermindern, wie das bereits in Braunschweig beabsichtigt ist. Besonders das preußische Parlament Jei viel zu groß.

Abg. Sch u ltz Bromberg (D. Nat) spricht seine Freude darüber aus, daß auf der Linken jetzt der Gedanke der Qualität dem der Quantität vorgezogen werde. Eine Verminderung der Abgeordneten⸗ zahl sei unbedingt notwendig. Der Redner hat andererseits die größten BeLenken gegen die neuen amtlichen Wahlzettel mit den zahl⸗ losen Namen, die nur Konfusion stiften. Er habe nichts gegen An⸗ leihen in Amerika; aber diese Anleihe lehne er ab. (Heiterkeit.) Das Wahlverfahren muß möglichst einfach sein; stellen Sie keine zu großen Anforderungen an die Intelligenz der Wähler! (Erneute Heiterkeit Der Nedner fordert Einführung der Wablpflicht, die die anderen Parteien leider abgelehnt hätten. Dabei handle es sich doch um ein Kind der Revolution.

Abg. Dittmann (Soz.) verteidigt den amtlichen Stimmzettel, der sich in Amerifa durchaus bewährt habe, obwohl es dort mehr Analphabeten gäbe als in Deutschland. Die Deutschnationalen hätten namentliche Abstimmung über die Wahlpflicht beantragt, augenschein⸗ lich aber zu dem Zweck, sestzustellen, wieviel Abgeordnete im Hause sind, damit sie danach ihre Haltung gegenüber dem Ermächtigungs⸗ gesetz einrichten können. (Lachen b. d. D. Nat.)

Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß zu diesem Thema noch vier Redner gemeldet sind, wozu noch die namentliche Abstim⸗ mung kommt. Es sei aber die einmütige Auffassung des Hauses, daß das Ermächtigungsgesetz nicht weiter verschleypt werden dürte. (Allg. Zustimmung. Er werde daher um 4 Uhr vorschlagen, diese Be⸗ tatungen abzubrechen und die Schlußabstimmung über das Ermächti⸗ gungegesetz vorzunehmen. (ebh. Zustimmung.)

* err Kahl (D. Vp.) verzichtet darauf aufs Wort. (Lebh. eifa

Abg. Brodauf (Dem.) schildert unter allgemeiner großer Un⸗ ruhe des Hauses die Erfahrungen, die andere Lander mit dem amt lichen Stimmzettel gemacht haben. .

Abg. Eichhorn (Komm) bedauert, daß es immer noch nicht möglich sei, für Berlin einen einheitlichen Wahlkreis zu schaffen.

Damit schließt die Aussprache.

Die Ausschußbeschlüsse zum Wahlgesetz und zum Volktz⸗ entscheid werden angenommen. Die namentliche Abstimmung über die Wahlpflicht wird zurückgestellt.

Es folgt dann die namentliche Schlußabstimmung über das Ermächtigungsges r. Eine Aussprache findet nicht mehr statt. Das Haus sst sehr stark besetzt, nur bei den Sozial⸗ demokraten und bel den Deutschnat: analen zeigen sich einige Lücken. Die Deutschnationalen bleiben im Saale, beteiligen sz aber an der Abstimmung nicht. Für das Ermächtigungsgesetz stimmen die Deutsche Volkspartei, das Zentrum, die Demokraten, die Bayerische Volkspartei und die Sozialdemokraten. Dagegen stimmen die Kommunisten, der Bayerische Bauernbund, die Deuischvölkischen, die Ledebour⸗GCruppe, der aus der Sozial⸗ demokratischen Fraktion ausgeschlossene Abg. Hoffmann⸗ Schmargendorf und der Abg. Geisler (b. H. Fr.).

Es wurden abgegeben insgesamt 332 Stimmen. Der Präsident stellt fest, daß nicht nur zwei Drittel der Abgeordneten anwesend waren, sondern daß sich auch zwei Drittel an der Ab⸗ stimmung beteiligt haben. (Heiterkeit. Das Ermächtigung s⸗

esetz wurde mit 313 gegen 18 Stimmen bei einer Ent⸗

altung angenommen. *

Präsident Löbe stellt fest, daß die erforderliche Zweidrittel⸗ mehrheit für das Gesetz erreicht ist.

Es folgt nunmehr die Abstimmung über das Initigtiv⸗ gesetz Hergt (D. Nat.) auf Einführung der Wahipflicht.

Der grundlegende Teil des Antrags wird mit 217 gegen 200 Stimmen bei 6 Enthaltungen in namentlicher Abstimmung angenommen. Dafür stimmten mit den Deutschnatignalen die Deutsche Volksstartei, die Demokraten und, die Bayerische Volkspartei. Auch die Gesamtabstimmung über den ganzen Antrag Hergt ist namentlich. Diesmal wird das Gesetz mit 207 gegen j79 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt, und zwar hat das Gesetz weder die ein ache noch die qualifizierte Mehrheit erhalten können, da einige Abgeordnete ihre Meinung geändert haben.

Präsident Lebe macht darauf gufmerksam, daß der im Er⸗ mãchiigungegesetz vorgesehene Fünfzehnerausschuß noch heute ge⸗ wäblt werden muß und noch heute seine konstituierende Sitzung ab⸗ halten soll. =

Auf der Tagesordnung stehen daun zahlreiche Anträge ur Personalabbauverordnung. Sie werden gemeinsam . Mit zur Erörterung gestellt werden Anträge auf Wiederinkraftsetzung der De m obilmachungsverordnun gen, . auf Aufhebung der Verordnung über Krankenhilfe

ei Krankenkassen usw. .

Abg Rauch (Kayer. Vp.) weist darauf. hin, daß die Angelegen⸗ heit des Beamtenabbaues durch das Ermächtigungegesetz nun der Eutscheidung des Freichstags entzogen und der Reichsregierung und dem Fünlzehneraueschuß übemwiesen sei. Wenn auch bei der Finanz⸗ lage ein Beamtenabbau gerechtfertigt sein könne, so dürfe der Abbau doch nicht schematisch vorgenemmen werden. Es müssen unzweideutige Tireltiven für die Auswahl der zu entlassenden Beamten aufgestellt werden. Insbesondere müffen die Schwerkriegebeschädigten unter allen Umfländen von dem Äbbau ausgenommen werden. (äbenso müssen hervorragende Spezialisten in den einzelnen Verwaltungen weiter nutzbar gemacht werden. Ein Beamtenabbau ist nicht möglich, wenn nickt eine Verwaltungeresorm damit Hand in Hand geht. Die Zentralbehörden müssen abgebaut werden; denn die Kompefenzen des Reichs sind zu groß; deshalb muß eine großzügige Reform an die Stelle mancher Staate verwaltungen die Selbstverwaltung treten lassen, und dazu bedarf es einer weitgehenden Dejentralisation. Wir Bavern haben weitgehende Konzessionen gemacht. Die Verwaltungen können vereinsacht werden. Post⸗ und Eisenbahnverwaltung können an vielen Orten zusammengelegt werden. Den entlassenen Kräften muß auf dem Wege der produktiven Er⸗ werbeslosensürsorge Benchäftigung gegeben werden. Auch die Industrie sollte die produftive Erwerbe losen ürsorge, insbesondere für die ab. gebauten Eisenbahner, fördern. Munchen hat seit mehr als zwei Jabren einen Beamtenabbau vorgenommen und dafür die Erwerbe⸗ fesen ur sorge eintreten laffen, aber Länder und Gemeinden Fürfen nicht unter ein Schema jür den Abbau gezwungen werden. Länder und Gemeinden müssen ihre Steuerhoheit wiederbesommen. Bei der Zen tralisterung mußten sie ihre besten Steuerquellen dem Reiche über ˖ lassen, und nun stehen sie vor einem Vatuum. Man überlasse es den Ländein und Gemeinden, ihren Abbau selbst durchzuführen, wohei die Beamten der Länder und Gemeinden nicht schlechter ge⸗

wänsche aber, daß noch eine Schiedsgerichtslustanz für den einzelnen en geschaffen wird damit nicht gegen Mecht und Sittlichkeit ver= joßen wird. Die Gnrichtung eines solchen Schiedsgerschts für die Besoldungsordnung hat sich in Bavern sehr bewährt. Die Beamten haben sich im Verttauensverhältuis zum Staate ihrem Amte gewidmet und dürfen nun in ihrem Vertrauen nicht getäuscht werden. Der halb haben Länder und Gemeinden ein Anrecht auf alle menschenmöglichen Kantelen gegen Unrecht und Willkür.

Vizepräsident Dr Bell macht darauf aufsmerksam, daß von 6 Uhr an der Saal anderweit vergeben sei. Sollte der Reichstag mit den Verhandlungen bis dahin nicht fertig sein, so müßte um 18 Uhr die Sitzung weiter fortgeführt werden.

Abg. Dr Scholz (D Vp.) beantragt., mit Rücksicht au das, was der Präsident eben mitgeteilt habe, den Schluß der Debatte, zumal da doch die ganze Materie den Fünfzehnerausschuß beschäftigen werde.

Nachdem die Abgg. Eichhorn (Komm.) und Deglerk (D. Nat.) den Schlußantrag bekämpft haben, wird dieser gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Kommunisten an⸗ genommen. Damit ist die Aussprache über sämtliche Puntte der Tagesordnung erledigt. Die meisten Anträge werden dem Fünfzehnerausschuß überwiesen, einige dem Rechtsausschuß. Abg. Deg ⸗lerk (D. Nat.) beantragt, die Fragen über den Beamtenabbau dem Beamtenausschuß zu überweisen. Vijepräsident Dr Bel! ftellt sest. daß der Beamtenausschuß während der Vertagung nicht arbeiten soll, sondern nur der Ueber⸗ wachungsausschuß, der Auswärtige Ausschuß und der Rechteausschuß. Der Antrag Deglerk wird darauf abgelehnt. Angenommen wird der sozialdemokratische Antrag, betr. Wiederinkraft⸗ hen der J . über die egelung der Arbeitszeit gewerblicher Irbeiter.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Vizepräsident Dr. Bell schlägt vor, dem Präsidenten die Er— mächtigung zu geben, die nächste Sitzung anzuberaumen.

Abg. Sch ultz⸗ Bromberg (D. Nat) beantragt. die Sitzung spätestens am 10. Januar stattfinden zu lassen. Er habe gebört, daß man beabsichtige, den Reichstag nicht vor dem 31. Januar 1924 wieder zusammentreten zu lassen.

Der Antrag Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) wird abgelehnt und dem Präsidenten die Ermächtigung erteilt, die nächste Sitzung selbständig einzuberufen.

Vizepräsident Dr. Bell schließt die Sitzung mit besten Weihnachts wünschen.

Schluß 5i / g Uhr.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 10 Dezember 1923. Telegraphische Auszahlung (in Millionen).

8. Dezember Geld Brief 16596000 1604000

1316700 13233090 193516 194485 626430 62 9h70 746130 749870

1101240 1106769 103740 104260 181545 182455

18254250 18345720

4185500 42105990 219150 220550 730170 733830 546630 54937090 154612 1565388

1995009 20050900 396010 396990 59. 50 60. 169 123690 124310

10. Dezember Geld Brief 1596000 1604000

1316709 1323309 193515 194488 6264390 629570 746130 749870

1105230 1110770 1063749 104260 181245 182455

18254250 18345750

4189599 42105090 219450 220559 730170 733830 b4ß6 39 549370 154612 1555388

1995000 20905900 395010 396990 b9, Sõ0 60.150 12336990 124310

Amsterd. Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso) . ... Brüͤssel u. Antwerpen Christiania Kopenhagen .... Stockholm und Gothenburg... elsingsors. ..... talien . ...... gondouenn New . aris .. Schweiz ... Spanien Lissabon und Oporto Japan Rio de Janeiro ... Wien ö

29 *

4519 24h69 32080

47281 223. 440 31920

49123 224,569 310718

48877 223, 440

G wäinelt. . .

Sofia . Konstantinopel ..

Ausländische Banknoten En Millionem.

—— R

8. Dezember

Geld Brief 4189500 4210500 4189500 4210500

193515 194485

31920 32080 746130 749870 18254250 18345750 18254250 18345750 103740 104260 219450 220550 1596000 160409090 181545 182455 47381 47619 626430 629570 60, 349 60, KH 20199 20301

101210 1I106r6Jz0 zor 0, zz. ö

123699 124319

10. Dezember

Geld Brief 4189500 42105090 4189509 4210500

193515 194485

30923 31077 746130 749870 1825250 18345750 18254250 18345750 101745 102255 219450 22050

. 16596000 16040090 ö 181545 182455 . 47880 48120 626430 629570 60, 349 60 65 20449 20551

1iosz3zo 111070 33 r5ß zzz a6 36. rz

1 16. 89 123690 124310 Staats not. u. 100 Kr. 123690 4 236 ; nne gi Bankn.. 126,683 127,317 129. 675 130 325 Die Notiz ‚Telegraphische Auszahlung. low ie Banknoten! ver⸗ steht fich für je 1 Gulden, Frank. Krone. Finnländische Mark, Lire, eseta, Cscudo. Lei. Leva. Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, 1 und Milreis.

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. 2 u. 1 Doll. Belgische. l Bulgarische 52 Dãnische . Englische große. . 14 u. dar. innische .. ranzösische ö olländische.. talienische.. Jugoslawische. Norwegische . Desterreichische Rumän. h00, 1000 Lei unter hob Lei Schwedische Schweizer. Spanische . Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber

Der Geschäftebericht der Waggon und Malchinenk ae rm , ,,, GöFrliüß über das Geschäftéjahr 1922, ges weist einleitend auf die in der außererdentlichen Generalver⸗ sammlung vom 22. März 1923 beschlessene Verschmel ung der Meedner Maschinensabrif und Schiffswerft Uebigau Altiengesellichaft in Dres den und der Maschinenbauanstalt, Eisengießerei und Dam pi fesseljabril

Paucksch Aktiengesellschafst in Landebeig a. d. Wartbe mit der Hesellschaft hin. Zur Durchführung dieser Verschmeljung und Ver⸗ stärkung der Betriebsmittel wurden gleichzeitig das Stammkapital von 55 Mill. Mart auf 189 Mill Mark und das Vorzugsattienkapital von s Millionen Mark auf 20 Millionen Mark erböht. Das durch die Erhöhung des Aktienkapitals erzielte Aurgeld ist nach Abzug der ent. standenen Unkosten der gesetzlichen Rücklage zugeführt worden, Im verflosse nen Geschäftejahr konnte der Betrieb in faͤmtlichen Abteilungen trotz der wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten in der Beschaff ung res Materials in vollem Umfange aufrechterbalten werden Bei Ab- sassung des Berichts wurde in den meisten Abteilungen der Gesellschaft

stellt werden dürsen als die Beamten des Neichs. Der , , , übt die Kontrolle der Durchführung des Abbaues in großen Zügen; i

voll gearbeitet. Die vorliegenden Aufträge gewährieisten auch für die